sagt nichts weiter, als: er hat die That in einem gebundenen Zustande
verübt, weil er sie in einem gebundenen Zustande verübt hat; über den
Umstand aber, =dass= er in einem gebundenen Zustande war, wird nichts
weiter gesagt, als: die physischen Veranlassungen zur melancholischen
Stimmung waren bei _Kaspar Roth_ vorhanden; eines der Zeichen der
Melancholie, nämlich dass der Leidende sich zur Ermordung Anderer
bestimmt fühlt, sei nebst anderen vorhanden.
Da man nun in zweifelhaften Fällen zu Gunsten des Angeklagten
entscheiden muss und keine egoistischen Motive da sind, so sei er als
in einem gebundenen Zustande befindlich anzunehmen.
* * * * *
Es bedarf nun wohl keiner Erinnerung, dass die letzten beiden Gründe
ganz und gar nicht im Stande sind, ein =ärztliches= Gutachten zu
motiviren; es erübrigt daher nur der erstere Grund, nach welchem das
Gutachten ungefähr so viel sagt, als: _Kaspar Roth_ hat darum seinen
Bruder in einem =gebundenen= Zustande umgebracht, weil er aus dem
Grunde, =dass er ihn umgebracht hat=, für in einem gebundenen Zustande
befindlich gehalten werden muss.
Zu solchen Resultaten kommt man nun, wenn, anstatt eine freie,
selbstständige Beurtheilung des Gegenstandes eintreten zu lassen, sich
lediglich an die Beantwortung der richterlichen Fragen gehalten wird.
Viel zweckmässiger würden die Kunstverständigen gethan haben, wenn sie
ihrem Befunde etwa folgende Form gegeben hätten:
Es erhellt aus den Daten des Untersuchungsaktes, dass _Kaspar Roth_
an und für sich schon mit einem sehr sensiblen Naturell begabt,
sich in früher Zeit dem Laster der Onanie ergeben habe, woraus nach
medizinischen Erfahrungen eine Schwächung der Körperkräfte in vielen
Fällen zu erfolgen pflegt, bei _K. R._ aber wirklich erfolgt ist, wie
dies aus seiner Lebensgeschichte mit grösster Bestimmtheit hervorgeht.
Dass dieses Laster, besonders wenn es, wie bei _Kaspar Roth_, mit
einer so auffallenden Schwächung des Körpers verbunden ist, auch auf
die geistigen Fähigkeiten den nachtheiligsten Einfluss äussere, ist
gleichfalls durch medizinische Erfahrungen erwiesen, und dass sich
die geistigen Fähigkeiten des _K. R._ in einem sehr herabgestimmten
Zustande befinden und befunden haben, zeigt die Beobachtung so wie die
Lebensgeschichte desselben.
Ein Mensch, der bei so schwachen, insbesondere durch das Laster
der Onanie noch mehr herabgestimmten Geistesfähigkeiten, noch eine
dieser Veranlassung ohnehin vollkommen entsprechende Anlage zur
Hypochondrie, und durch diese zur Melancholie, besitzt, welche, wie
bei _K. R._, noch dazu bedeutend ausgebildet ist, ist nun an und für
sich wirklichen Seelenstörungen mehr ausgesetzt, als jeder Andere, da
diese physischen Anlagen schon an und für sich eine, wenn auch minder
bemerkbare Seelenstörung zur Folge haben, durch welche der Leidende
zu Befürchtungen etc. veranlasst wird, zu welchen keine =objektive=,
sondern nur die subjektive Veranlassung durch seine Krankheit besteht.
Für die entschiedene Entwicklung einer Geisteszerrüttung sind nun unter
solchen Verhältnissen insbesondere solche Umstände besonders günstig,
bei welchen durch eine =reelle=, immer wiederkehrende oder fortdauernde
Veranlassung das Gemüth des Leidenden heftig angeregt wird, denn bei
einem ohnehin der nöthigen Energie entbehrenden Gemüthe ist es noch
weniger, als bei einem im gewöhnlichen Zustande des Gleichgewichtes
befindlichen möglich, der durch dieses =wirkliche= Leiden entstehenden
traurigen Stimmung und den dadurch entstehenden Gedanken etwas
entgegenzusetzen, wodurch der Mensch im Stande bliebe, die seinen
sonstigen Verhältnissen entsprechende Haltung zu bewahren.
Ein solches =wirkliches= Leiden war nun bei _K. R._ allerdings
vorhanden. Es war die =Reue= über die Verführung seines Bruders,
verbunden mit dem fortwährenden Anblicke der =traurigen Folgen= dieser
Verführung.
In dieser seiner traurigen Stimmung war es nun, nach der sonstigen
Beschaffenheit seines Charakters und seiner Geistesentwicklung, ganz
natürlich, dass er zu metaphysischen Spekulationen seine Zuflucht nahm,
und unter diesen erfasste er, unglückseliger Weise, den Gedanken, „dass
die übersinnliche Natur durch die sinnliche in einem Menschen zu Grunde
gehen könne.” Die natürliche Folge davon war der Schluss: „dass es
erlaubt, ja sogar Pflicht sein könne, die sinnliche Natur zu zerstören,
um die übersinnliche zu retten.”
Anfänglich hatten diese Gedanken lediglich die Beschaffenheit eines
anderen Problems, bezüglich dessen, wenigstens nach dem Ideengange
des _K. R._, _pro_ und _contra_ Gründe vorhanden waren, allein in
dem sichtbaren Verfalle des geistigen und körperlichen Zustandes
seines Bruders lag für _K. R._ eine viel zu heftige Veranlassung zur
=Anwendung= dieses Satzes, als dass der Gedanke, dass er nun berufen
sei, seinen Bruder durch Zerstörung seiner =sinnlichen= Natur zu
retten, nicht die blos =spekulative= Forschung verdrängt hätte, welche,
wie man aus den schwachen Verstandeskräften und der Art und Weise, wie
er dabei zu Werke ging, schliessen muss, ihn nie zu einem Resultate,
sondern immer nur im Kreise herumführen konnte.
Durch diesen Gedanken erhielt seine durch die bereits berührten
physischen und moralischen Einwirkungen bedingte melancholische
Stimmung eine =bestimmte Richtung=, und zwar eine für seinen Zustand
um so gefährlichere, weil bei der schwächlichen Beschaffenheit der
geistigen und physischen Kräfte des _K. R._ der Gedanke an eine so
fürchterliche That, wie die Ermordung seines geliebten Bruders, ihn bis
in die innersten Tiefen seines Wesens erschüttern musste.
Sein noch nicht gänzlich erloschenes klares Bewusstsein kämpfte nun
wohl gegen den Gedanken an den Brudermord, allein mit schwachen,
ungleichen Kräften, denn die noch vorhandene ruhige Ueberlegung war
durch das Sophisma, welches er sich selbst geschaffen hatte, gelähmt.
Es war also nur sein moralisches, jedoch ganz unklares Gefühl, so
wie die Sympathie für seinen Bruder, welches noch der Ausführung
entgegenstand.
Dieser Gegensatz in seinem Inneren, welcher noch durch den
fortdauernden Anblick der physischen und moralischen Zerstörung seines
Bruders immer heftiger werden musste, musste nothwendig von einer ihm
jedes klare Bewusstsein raubenden Aufregung begleitet sein, und war
es auch, wie sein sinnloses Herumirren und seine physische Aufregung
zeigt, in welcher er das Laster der Onanie wiederholte.
Wie sehr diese Aufregung sich aller seiner Geisteskräfte bemächtigt
hatte, zeigt der Umstand, dass bereits bei ihm jene Erscheinung
eintrat, welche sonst wirklich den Wahnsinn charakterisirt, dass er
nämlich seine subjektiven Empfindungen für etwas Objektives nahm,
nämlich denjenigen Gedanken, der ihn nun ausschliesslich beschäftigte,
sich von dem Gesange der Vögel zugeflüstert wähnte etc.
_K. R._ musste in solchen Augenblicken bei dieser aufgeregten Stimmung
und bei dieser bereits sich nach Aussen kundgebenden Macht derselben,
wirklich als ein sinnenverwirrter Mensch betrachtet werden, und wenn
er damals nicht schon die That beging, so kann dieses Unterlassen nur
entweder dem Mangel an Gelegenheit oder dem Umstande zugeschrieben
werden, dass seine krankhafte Stimmung noch nicht gänzlich den
Widerstand überwältigt hatte, welchen sein moralisches Gefühl, seine
Sympathie für den Bruder, und überhaupt der Gedanke an das Entsetzliche
der That noch ihrer Vollziehung entgegensetzte.
Bei diesem Zustande konnte es daher gar nicht anders kommen, als
dass bei einer wiederholten und mächtigen Aufregung von Aussen dieser
ohnehin immer schwächer werdende Widerstand durch die bereits zur fixen
Idee gewordene Vorstellung von der Nothwendigkeit dieses Mordes besiegt
werden musste. Die Anregung fand sich durch den Anblick der Erschöpfung
und des Schlafes seines Bruders, und so wurde die That vollendet,
welche sich bei _K. R._ als eine reine und einzige Folge seines
krankhaften Seelenzustandes darstellt, weil ohne diesen alle übrigen
äusseren und inneren Momente die That =nicht= veranlasst hätten,
=durch= denselben aber er dahin gebracht wurde, dass der Gedanke an
den Brudermord bei ihm zur fixen Idee wurde, welche einen seiner ihm
=möglichen= Willenskraft nicht mehr gehorchenden Einfluss auf seine
äussere Thätigkeit äusserte.
Durch diese Darstellung ergibt sich nun folgende Beantwortung der
gerichtlichen Fragen:
1. Dass es keinem Zweifel unterworfen sei, dass die Geisteskräfte des
_K. R._ sich in einem verletzten, nämlich in einem krankhaften Zustande
zur Zeit der Verübung der That befunden haben.
2. Dass seine Geisteskräfte und überhaupt sein Zustand der That sich
so beschaffen darstellte, dass er in Dingen, welche in irgend einer
Beziehung zu seiner herrschenden Vorstellung standen, zu keiner anderen
äusseren selbstständigen Thätigkeit fähig war, als jener, zu welcher
ihn die ihn beherrschende Vorstellung bestimmte.
3. Dass die That daher einzig als Folge der =krankhaften Verstimmung=
seiner Seelenkräfte angesehen werden müsse.
* * * * *
So lautete das Gutachten nun =nicht=; dass aber die Untersuchung
dennoch mit einem Resultate endigte, welches eine Entscheidung
lieferte, welche eben so lautete, als sie hätte erfolgen müssen, wenn
das Gutachten auf eine ähnliche Weise, als wie es oben steht, gelautet
hätte, lag nur in dem =glücklichen= Ereignisse, dass der Inquirent
sowohl, als das urtheilende Kollegium selbst mit tiefer psychologischer
Anschauung zu Werke gingen, und dadurch das =Mangelhafte=, welches in
dem, wie man zu sagen pflegt, =sehr auf Schrauben gestellten=, und wie
oben gezeigt wurde, nicht einmal den Gesetzen der Logik entsprechenden
ärztlichen Ausspruch lag, glücklich ergänzte, denn es lässt sich nicht
verkennen, dass in dem =ärztlichen= Ausspruche die nöthigen Elemente
zur Schuldloserklärung des _K. R._ =nicht= enthalten waren.
Nicht jeder Richter besitzt jedoch eine solche psychologische
Anschauung, wie der Inquirent, welcher diese Untersuchung führte,
und bedarf daher, um den richtigen Gesichtspunkt zu treffen, eine
weit umfassendere Unterstützung von Seite der Aerzte, als sie im
vorliegenden Falle gegeben wurde, wenn nicht die ganze Untersuchung
=vergriffen= werden soll. -- Wie der Arzt es aber anstellen kann und
soll, um diese Unterstützung zu leisten, ist in dem vorigen Aufsatze
angedeutet.
C.
_Matthäus Grotz, ein Epileptiker, erschlägt seinen leiblichen
Vater_[108].
[108] Aus dem „neuen Archive des Kriminalrechtes vom Jahre 1830,”
vom Herrn Vicedirektor _v. Weber_ in Tübingen.
In dem Dorfe Thieringen, zum würtembergischen Oberamte Balingen
gehörig, geschah in der Nacht vom 22. auf den 23. April 1827 folgende
Missethat:
Der Sohn des dortigen Nachtwächters sah in dieser Nacht um 1 Uhr zum
Fenster hinaus, in der Nähe der Wohnung des Webers _Grotz_, eines
Witwers und Vaters eines einzigen bereits erwachsenen Sohnes, Namens
_Matthäus_, der sich bei ihm aufhielt; er bemerkte nun, dass zwei
Mannspersonen einander nachsprangen, und hörte dann rufen, zuerst: „O!
_Matthäus!_ Da lieg' ich!” und gleich darauf weiter: „O, schlägt mich
mein Bube zu todt!”
Bald nach Diesem kam der Nachtwächter selbst nach Hause, und als ihm
sein Sohn erzählt hatte, was er eben gehört, gingen sie noch mit einem
Schaarwächter vor das Haus des Webers _Grotz_ und klopften an der
Hausthüre, durch die sie einen Augenblick zuvor Jemanden hatten in's
Haus springen gesehen; gleichwohl regte sich Niemand in demselbem. Nun
kam ein anderer Schaarwächter herbei; Alle riefen und klopften jetzt
wiederholt an der Hausthüre und drohten, sie einzusprengen. Jetzt erst
öffnete der Sohn _Grotz_ das Fenster und fragte was sie wollten, sich
dabei stellend, als wache er eben vom Schlafe auf. Auf die Frage, wo
sein Vater sei, erwiderte er sodann, dieser liege im Hausären, habe ein
Loch im Kopfe; auch öffnete er sofort die Hausthüre.
Hier fanden nun die Herbeigekommenen den alten _Grotz_ in dem Aeren
(der Hausflur) auf dem Rücken liegend, mit dem Kopfe auf der steinernen
ersten Stufe der Treppe, die Füsse übereinander gelegt, mit am Körper
herabhängenden Händen und mit Kopfwunden bedeckt, todt hingestreckt.
Der Ortschirurg wurde herbeigeholt, es kamen auch noch andere Männer,
und nun wurde der Leichnam, unter Anleitung des Chirurgen, sorgfältig
in die Stube hinaufgetragen. Hier wusch Letzterer die Wunden am Körper
aus und hielt nach seiner Wahrnehmung dafür, dass derselbe schon seit
einer Stunde abgelebt sein müsse. Bis zur Vornahme der gerichtlichen
Leichenbeschau wurde dann der Leichnam in demselben Hause bewacht.
Der Sohn _Grotz_ hatte zwar sogleich bei der Ankunft der genannten
Männer ihnen ohne alle nähere Veranlassung geäussert, dass er über
seinen Vater hergefallen sei, dadurch ein blutiges Hemd bekommen
und dieses ausgezogen habe; man fand auch eine blutige Axt unter der
Treppe, so wie das blutige Hemd in der Kammer, worin Vater und Sohn
zusammen zu schlafen pflegten; dessen ungeachtet erklärte er, an dem
Tode seines Vaters unschuldig zu sein, bis zum Morgen vor seiner
Abführung an das Oberamtsgericht in Balingen. Nachdem er nun aber
zuerst geäussert, er werde, ob er gleich unschuldig sei, gestehen, wenn
man ihm nichts thun und ein Weib in's Haus geben wolle, so gestand er
darauf dem Dorfschulzen unter vier Augen die Tödtung seines leiblichen
Vaters ein, und erzählte die That umständlich. Diese umständliche
Erzählung wiederholte er bald nachher auch vor dem untersuchenden
Oberamtsgerichte.
Bevor wir jedoch diese Erzählung und überhaupt das =Nähere der That=
anführen, scheint es angemessen, vorerst über die Persönlichkeit des
jungen _Grotz_, dessen Erziehung und früheren Lebenswandel Folgendes
aus den aktenmässigen Erforschungen zu erwähnen.
Der junge _Matthäus Grotz_, das einzige Kind seines nicht unvermögenden
und für einen rechtschaffenen Mann bekannt gewesenen Vaters,
evangelischer Religion, war zur Zeit der That beinahe 28 Jahre alt,
und lebte, noch unverheirathet, bei seinem Vater. Er hatte die Schule
und Kinderlehre fleissig besucht und wurde im gewöhnlichen Alter
konfirmirt. Er galt zu jener Zeit für einen gesitteten Menschen und
für einen der fähigsten Schüler, der im Lesen und Schreiben gute
Fortschritte gemacht hatte. Nach der Konfirmation erlernte er bei
seinem Vater das Weberhandwerk, und wurde auch darin zum Gesellen
gemacht. Doch blieb er nie lange in fremden Diensten und arbeitete auch
bisweilen als Taglöhner. Er machte sich in dieser Zeit eines kleinen
Gelddiebstahles auf einem Pachthofe, wo er als Taglöhner arbeitete,
schuldig, und wurde dafür mit einer kurzen Gefängnissstrafe belegt.
Seit acht Jahren hielt er sich immer in Thieringen auf und arbeitete
mit dem Vater theils in der Werkstätte, theils auf dem Felde.
Indessen erklärte der Ortsvorstand bei der gerichtlichen Untersuchung:
dass _Grotz_ schon seit 15 Jahren an dem fallenden Weh (der Epilepsie)
leide, seine Eltern hätten jedoch dieses Uebel immer zu verheimlichen
gesucht, und erst im Jahre 1820 sei es wirklich =dorfkundig= geworden,
dass derselbe gedachte Krankheit habe. Es fanden sich auch mehrere
Zeugen, die zu verschiedenen Zeiten und auch schon vor mehreren Jahren
epileptische Anfälle bei _Grotz_ wahrgenommen hatten. Nach ihrer
Beschreibung dauerten dergleichen Anfälle bei ihm einen Vaterunser
lang bis zu einer halben Stunde. Während derselben sei er ganz
bewusstlos gewesen, vor ihrem Eintritte habe man nichts Auffallendes
an ihm bemerkt. Wenn die Anfälle dagegen vorübergegangen, sei _Grotz_
fortgesprungen, habe keine Antwort gegeben, nicht mehr gewusst, was er
thun solle, und sei manchmal noch eine Viertelstunde lang weggewesen.
_Grotz_ selbst fing in der gerichtlichen Untersuchung aus freien
Stücken von seinem Uebel, das er =Gichter= nannte, zu reden an,
und äusserte sich darüber also: er sei daheim oft umgefallen und
wie maustodt gewesen, dann sei er aber alsbald wieder wohl gewesen.
Wenn ihn die Gichter todt gemacht haben, so habe es, meine er, einen
Vaterunser lang gedauert. Es habe schon Tage gegeben, an welchen er
sie zwei- bis dreimal bekommen habe. Sie seien überhaupt nie lange
ausgeblieben. Wenn der Mond hell geschienen, habe er sie nicht viel,
wenn dieser aber finster gewesen sei, habe er sie viel bekommen. Wann
diese Krankheit überhaupt bei ihm den Anfang genommen, wollte er aber
nicht wissen, und obschon ein Zeuge behauptete, _Grotz_ habe auch
den Anfall an dem Tage vor der Nacht, worin er seinen Vater tödtete,
gehabt, doch nicht so stark wie sonst, so wollte sich _Grotz_ auch
dessen nicht mehr erinnern.
Obschon mit der Epilepsie behaftet, arbeitete er dennoch immer fleissig
auf seinem Handwerke, und verdiente seinem Vater dadurch viel Geld, wie
er sich dessen selbst auch vor Gericht rühmte. Dabei liebte er aber,
was er nicht in Abrede zog, den Branntwein sehr. Sein Vater hütete
ihn jedoch immer möglichst davor, so dass er nicht oft dergleichen
zu trinken bekam. Ueberhaupt hielten ihn, nach glaubwürdigen
Zeugenaussagen, seine Eltern (seine Mutter starb erst vor einigen
Jahren) unter einer steten und strengen Aufsicht, und liessen ihn
selten irgendwo allein hingehen; gleichwohl sei er, sagen eben diese
Zeugen, bisweilen, wenn er Geld gehabt habe, in's Bäckerhaus gesprungen
und habe da einen halben oder auch einen ganzen Schoppen Branntwein auf
einmal ausgetrunken, wie ein Vieh.
Um diese grosse Neigung zum Branntweintrinken zu befriedigen,
entwendete er schon seit längerer Zeit seinem Vater öfters Geld im
Betrage von 3, 6 bis 24 Kreuzern, wofür er dann in dem Bäckerhause sich
Branntwein und Brot geben liess.
Um diese Geldentwendungen zu bewerkstelligen, wartete er jedesmal die
Zeit ab, bis sein Vater im Bette lage, dann ging er zur Thüre hinaus,
um demselben glauben zu machen, dass er auf den Abtritt gehe, und
bei dieser Gelegenheit nahm er nun das Geld aus dessen daliegenden
Beinkleidern.
Dieses Verfahren erzählte er selbst, ganz übereinstimmend mit den
Aussagen einiger Anverwandten, die auch darum wussten, und bemerkte
weiter: bisweilen habe sein Vater dergleichen Entwendungen entdeckt,
bisweilen auch nicht. Wenn er es aber bemerkt habe, habe derselbe
grausig gethan. So oft er aber seinem Vater Geld genommen, habe er
auch etwas verdient gehabt. Sein Vater habe ihm jedoch nie etwas Geld
gegeben; „er hätte ihm wohl auch einen Kreuzer geben dürfen, denn er
habe ihm Alles verdient durch's Weben.” Hierüber hätte er sich denn
auch manchmal, wie bezeugt wurde, gegen andere Personen beschwert.
Uebrigens gab er weiter an, sein Vater sei meistens gut gegen ihn
gewesen, und er habe auch seinen Vater schier immer leiden mögen.
Nur wenn er etwas nicht recht gethan, habe ihn derselbe ausgezankt.
Auch gehen die Zeugenaussagen durchgängig dahin, dass Vater und Sohn
im Wesentlichen gut miteinander gestanden seien, und der Vater dem
Sohne nur Zurechtweisungen gegeben habe, wenn er dazu Grund gehabt.
Indessen erklärte der Ortsvorstand noch insbesondere: der alte
_Grotz_ habe sich einmal, beiläufig vor einem Jahre, jedoch mit dem
Beifügen, dass er keine ämtlichen Vorkehrungen verlange, bei ihm
über seinen Sohn beklagt, dass dieser öfters gegen ihn meisterlos sei
und sich seinen Anordnungen nicht immer fügen wolle. Hierbei habe er
bemerkt, dass er seinem Sohne schon mehrere Mal gedroht, er wolle ihn
bei dem Schultheissen verklagen, was auch bisher geholfen habe. Im
vorangegangenen Winter habe der alte _Grotz_, im Vertrauen, über die
epileptischen Zustände seines Sohnes geklagt, und dass derselbe dabei
seit einigen Jahren so vergesslich sei.
Gegen eben diesen Schultheissen betrug sich, nach dessen Angabe, der
junge _Grotz_, immer sehr gut, und erwies ihm stets eine =besondere
Achtung=, wenn er ihm begegnete, wogegen es auch der Schultheiss gegen
ihn an Ermahnungen zu seinem Besten nicht fehlen liess. Bemerkenswerth
ist aber ferner, dass sich _Grotz_, wie er im Verhöre selbst erklärte,
schon seit einiger Zeit mit Heirathsgedanken beschäftiget hatte, die
er jedoch vor seinem Vater geheim hielt. Eine bestimmte Weibsperson
will er dabei nicht im Auge gehabt, sondern nur gedacht haben: er
heirathe, wenn er Jemanden bekomme. Einmal, erklärte er indess in
dieser Beziehung weiter, habe er zwar auch seinem Vater so etwas von
seiner Absicht zu heirathen gesagt, dieser ihm aber erwiedert, dass
er nirgends eine Person bekomme, und er (der Vater) ihn fortschicken
würde. Dann habe er gedacht, er schweige lieber, und habe überhaupt
die Sache aus sein lassen. Uebrigens besorgte dem alten _Grotz_ seit
seinem Witwenstande eine ledige Weibsperson die Haushaltung, ohne
jedoch im Hause zu schlafen. Nach ihrer Angabe soll ihr auch der
Witwer Heirathsanträge gemacht, sie aber noch nicht ihr Jawort gegeben
gehabt haben; der junge _Grotz_ erfuhr zwar nichts Näheres davon, doch
besorgte er wohl eine Wiederverheirathung seines Vaters, und dass dann
=das Vermögen an andere Leute komme=. Durch Zeugen ist ferner erhoben,
dass _Grotz_ ungefähr ein Jahr vor der verübten Tödtung seines Vaters
demselben einmal von der Werkstatt entlief, im Freien mit sonderbaren
Blicken und auffallenden Geberden herumsprang und nur mit Mühe von
einigen ihm begegnenden Einwohnern des Dorfes wieder nach Hause
gebracht werden konnte.
Uebrigens gibt ihm die Ortsobrigkeit das Zeugniss, dass er ein
fleissiger Arbeiter gewesen, so lange er nicht mit dem fallenden Weh
behaftet war, und dass er sich sowohl gegen seinen Vater als gegen
andere Personen im Ganzen ordentlich betragen habe. Zugleich erklärte
sie sich aber auch =hinsichtlich des physischen Zustandes= des _Grotz_
dahin: dass derselbe, so lange er mit der Epilepsie befallen sei,
kaum den nothdürftigsten Verstand zum geselligen Leben besessen habe.
Und auf ähnliche Weise sprachen sich darüber Verwandte und andere
Zeugen aus, indem sie erklärten, dass sich zwar bei _Grotz_ in seinem
bisherigen Leben keine Spuren von Verrücktheit gezeigt hätten, dass
er aber schwache Verstandeskräfte und ein sehr schwaches Gedächtniss
habe, welches Alles wahrscheinlich durch den epileptischen Zustand
allmälig herbeigeführt worden sei. Zum Zorne, bemerkten sie weiter,
sei er zwar nicht besonders geneigt gewesen, doch habe er öfters einen
eigenthümlichen scharfen Blick gehabt, mit dem er Andere anstarrte,
wenn er über etwas, welches man ihn thun hiess oder an ihm tadelte,
unzufrieden war. Wenn man ihn im ersteren Falle fragte: „Thust du das?”
habe er nur geantwortet: „Wenn ich muss.”
=Die Geschichte der That selbst= und der damit in Verbindung stehenden
Umstände ist nun diese:
Am Sonntage (den 22. April), an dem Tage der That, bemerkte die
Haushälterin des alten _Grotz_ an dessen Sohn gegen sonst durchaus
nichts Auffallendes. Nur einmal hatte derselbe, nach ihrer Aussage,
einen epileptischen Anfall, der nicht stark war, indem _Grotz_ nur
umfiel und sogleich wieder aufstand. Er selbst wollte nachher von
diesem Anfalle gar nichts wissen. Uebrigens war er an diesem Tage
gestimmt wie immer, und sprach, wie sonst auch, nicht viel; er und sein
Vater betrugen sich gegeneinander wie gewöhnlich, und die Haushälterin
bemerkte nicht im Geringsten, dass Beide einander geärgert oder gezankt
hätten. Den Nachmittag brachten Vater und Sohn in einem Nachbarhause
ganz einig mit einander zu, und gegen 7 Uhr Abends gingen sie, wie
gewöhnlich an den Sonntagen, zusammen in die Branntweinschenke und
tranken, nach den Zeugenaussagen, mit einander nicht mehr als einen
halben Schoppen Branntwein, wozu sie Brot assen.
Sie waren auch da freundlich beisammen, und gingen um 10 Uhr, ohne
dass sie, wie mehrere Zeugen versichern, im Mindesten betrunken gewesen
wären, mit einander ruhig nach Hause.
Die nun zu Hause, wo jetzt Vater und Sohn allein waren, dem Verbrechen
zunächst vorangegangenen Umstände blieben durch die vor Gericht
geschehenen Aussagen des jungen _Grotz_ in einiges Dunkel gehüllt,
während er dagegen die That selbst, jedoch nur allmälig auf wiederholte
Fragen, umständlich und klar eingestand.