[57] Der verehrte Leser wolle gefälligst den §. 82 des über den
Irrsinn handelnden Aufsatzes nachlesen.
[58] Die Untersuchung hatte vor keinem österreichischen Gerichte
Statt gefunden; wäre es der Fall gewesen, so hätte die
Urtheilsschöpfung von dem Kriminalgerichte erster Instanz
Statt finden müssen, und wäre dann erst das Urtheil dem
Obergerichte vorzulegen gewesen. (Siehe mein „Handbuch der
gerichtsarzneilichen Wissenschaft” §. 12.)
Am 14. September 1810 erstattete der dortige Referent seinen Vortrag,
und stellte sich zur Ausmittlung der Zurechenbarkeit des Inquisiten und
Bemessung der Strafe folgende Fragen:
_a_) Ist Inquisit wahnsinnig?
_b_) Ist er es anhaltend oder nur zeitlich?
_c_) War er es, als er die erwähnten Brände theils veranlasste, theils
versuchte[59]?
[59] Nur dieser Punkt konnte für die Zurechnung der That
entscheiden, die anderen beiden Punkte sind nur Vorfragen,
deren Beantwortung zu jener dieses letzten Punktes führen
=konnte=, aber dazu nicht absolut nothwendig war, da, wenn
der Wahnsinn zur Zeit der That konstatirt ist, sein sonstiger
Wahnsinn von keinem wesentlichen Einflusse mehr ist. Ueber
alle diese Punkte wäre aber ein =ärztliches= Gutachten
nothwendig gewesen.
_d_) In welcher Geisteslage hat er seine Geständnisse abgelegt?
_Ad a_) und _b_) deponirt die Mutter des Inquisiten hierüber Folgendes:
Ja, es ist wahr, zu Zeiten ist er ganz von Sinnen, und besonders wenn
der Frühling anrückt; zu Zeiten ist er ganz bei Sinnen, wie jeder
andere gesunde Mensch; und
dieser mein Sohn war schon von Kindheit an mit dieser Krankheit
behaftet, und je älter er wurde, um so mehr hat sie zugenommen.
Eben so sagt _Johann G._, Bruder des Inquisiten: Er ist mit dieser
Krankheit bereits von Jugend auf behaftet, er wird aber nur zu Zeiten
damit befallen, wo er sich dann bald erstechen, bald erhängen will[60],
und zu anderen Zeiten ist er wieder ganz bei sich, spricht sodann ganz
vernünftig und führt sich ordentlich auf.
[60] Er hatte auch gesagt, dass er eben Lust hatte, zu
=verbrennen=, man hätte daher fragen sollen, ob er nicht auch
dieses Gelüste geäussert habe, überhaupt aber hätte der Zeuge
aufgefordert werden sollen, die Thatsache, auf welche sich
seine Angabe stützt, umständlich zu erzählen.
Eben so sagt der zweite Bruder des Inquisiten: Er selbst sagt: Das
Leben ist mir halt verleidet, wenn ich mit meinem bösen Zustande
behaftet werde, und ich komme gewöhnlich bei demselben =ganz von
Sinnen=.
Und dann wieder: Ich that solches (d. i. ich wollte mich erhängen oder
ersäufen), wann ich mit dieser Krankheit behaftet wurde.
Hieraus ergibt sich nun nach der Ansicht des Referenten, dass eine
chronische Geistesabwesenheit, ein Wahnsinn, eine Verrücktheit des
Inquisiten nicht zweifelhaft sei[61].
[61] Viel zu viel geschlossen für einen Justizreferenten. Es
folgt aus diesen Daten nichts weiter, als dass bei _Joseph
G._ sich Erscheinungen zeigen, welche, um ihre Bedeutung
richtig zu stellen, der Prüfung ärztlicher Personen bedürfen,
welche also vor Allem einzuleiten komme.
_Ad c_) Ungeachtet dieses Umstandes kann es jedoch (nach Ansicht des
Referenten) nicht zweifelhaft sein, dass er die Brände =frei= von einem
solchen Zustande nicht nur verübt und versucht, sondern auch einbekannt
habe. Weder die Mutter noch die Brüder des Inquisiten wollen Spuren des
Wahnsinnes bei ihm entdeckt haben, als die Brände Statt hatten[62],
und er, der seinen gesunden von seinem kranken Zustande wohl zu
unterscheiden weiss (?), gesteht, dass er jede dieser Brandlegungen
mit Wissen und Willen, ohne von seinem sonstigen Paroxismus etwas zu
spüren, verübt habe. Er gibt sogar das Motiv seiner That -- Hass gegen
seinen Bruder -- an[63].
[62] Was würden wohl die Bemerkungen der Mutter und Brüder, wenn
sie für das Gegentheil, nämlich die Verrücktheit, gelautet
hätten, bewiesen haben? Offenbar nichts. Nun wird gar der
Umstand, dass sie =nichts= bemerken, ungeachtet der früheren
Annahme einer Geistesverwirrung (ob sie chronisch sei, konnte
doch wohl der Referent nicht entscheiden), als ein Beweis für
die =Geistesfreiheit= angenommen.
[63] Dass der Inquisit ein Motiv hatte, beweiset wohl nichts
gegen den Wahnsinn. Auch der Wahnsinnige handelt nach
Motiven. Es sind wahnsinnige Motive, aber es sind Motive.
Die Art selbst, wie er seine Entschlüsse ausgeführt, enthält die
deutlichsten Beweise von Ueberlegung und Vorsatz[64] mit Beseitigung
alles dessen, was den Verdacht auf ihn leiten konnte.
[64] Ueberlegung und Vorsatz finden auch bei Wahnsinnigen Statt,
wenn es sich um Ausführung ihrer wahnsinnigen Ideen handelt,
denn sie gehen dabei nicht selten mit einer Konsequenz und
einer Verschmitztheit zu Werke, deren sich ein Vernünftiger
nicht schämen dürfte.
_Ad d_) Inquisit hat ferner die vollkommene Erinnerung alles dessen,
was er gethan. Wahnsinn hat aber keine Erinnerung[65]. Auch entwickelte
er, nach dem Zeugnisse des Untersuchungsrichters, bei Ablegung des
Geständnisses nicht die mindeste Geisteszerrüttung.
[65] Wieder eine Behauptung, die dem Justizreferenten
auszusprechen nicht zukam, die aber auch nicht einmal wahr
ist.
=Das Zeugniss des Amtsphysikus setzt den sowohl physisch als
psychologisch gesunden Zustand des Inquisiten vollends ausser allen
Zweifel[66].=
[66] Wir erinnern noch einmal an den §. 82, der in der früheren
Anmerkung erwähnt ist.
Der Inquisit sei also für zurechnungsfähig, und in Betreff des
Geständnisses für geistesfrei zu halten, und daher nur insofern einer
Strafmilderung würdig, als er bei Verübung der Verbrechen kaum das
fünfzehnte Jahr überschritten hatte.
Die Selbstmordversuche seien zu umgehen, eben so wie die geäusserten
Vorsätze, die Höfe des Schultheissen in M. anzuzünden, weil die
Ersteren nur polizeilich, die Letzteren aber gar nicht strafbar seien,
da keine äussere entsprechende Thätigkeit sie begleitete.
Der Referent trug auf dreissigjährige Zuchthausstrafe mit Willkomm' und
Abschied (d. i. Prügel und Schläge) an.
Das Kollegium konformirte sich jedoch mit dem Antrage des Referenten
=nicht=, sondern verordnete:
1. Die Lebensweise des Inquisiten von seiner frühesten Jugend bis
zu seiner Verhaftung durch glaubwürdige Zeugen zu Protokoll zu
bringen[67].
[67] Noch zweckmässiger wäre es gewesen, zugleich die Mittheilung
des Aktes an eine Sanitätsperson und von dieser die Abgabe
eines Gutachtens über den wahrscheinlichen Geisteszustand des
_Joseph G._ zur Zeit der verübten Brandlegungen auf Grundlage
der Aktenergebnisse und eigener Untersuchung des Inquisiten,
zu verlangen.
2. Die Selbstmordversuche näher zu erheben.
Dies geschah nun.
_Ad._ 1. Erklärten die Vorgesetzten von _G._, dass _Joseph G._
gewöhnlich alle Monate einmal vom Wahnsinne befallen worden, und dieser
habe dann immer einige Tage über angehalten. In diesem Zustande sei er
auf Bergen und in Wäldern herumgelaufen und habe wie ein Vieh gebrüllt.
Mitunter habe er sich in seinem Wahnsinne auch geäussert, dass er
sich hängen wolle, den Teufel gerufen, dass er ihn holen solle, und
Gott gelästert, dass er ihn nicht sterben lasse. Im gesunden Zustande
habe er wenig gegessen und sei arbeitsam und ordentlich gewesen. Am
stärksten habe ihn der Wahnsinn im Frühling und Herbste befallen.
Die nächsten Nachbarn erklärten Aehnliches.
Der =Schulmeister= gab an: Der _Joseph G._ war sehr unfleissig und
lernte kaum die Buchstaben kennen. So lange er die Schule besuchte,
war er meines Wissens nicht krank, aber ein einfältiger Bursche und
boshaft gegen die übrigen Schulkinder. Einen Wahnsinn bemerkte ich an
ihm nicht. Vor ungefähr drei Jahren kam er einmal zu mir und trug einen
Strick und Brodsack bei sich; ich fragte ihn, was er mit dem Stricke
wolle, worauf er sagte, ich will mich hängen, weil mich Gott nicht
sterben lassen will, wenn mich nur der Teufel holte. Der _Joseph G._
ist ein wahrer Schalksnarr[68], setzte der Schulmeister bei.
[68] Die Belege zu dieser Behauptung finden sich später vor.
Die Mutter des _G._ fügte zu ihren früher erwähnten Angaben noch bei,
sie vermuthe, dass er die Krankheit mit auf die Welt gebracht habe,
denn als sie mit ihm schwanger ging, war sie wegen der gräulichen
Schulden ihres Mannes sehr melancholisch, und hatte noch besonders
vielen Kummer und Verdruss darüber, dass ihr Mann öfters äusserte, er
wolle sich hängen.
Der Pfarrer aus G. sagte, _Joseph G._ habe sich in der Schule sehr
halsstärrig und boshaft gezeigt, so dass weder Ermahnungen noch Schläge
bei ihm gefruchtet haben. Er habe durchaus keine Empfänglichkeit für
den Unterricht gezeigt. So lange er denselben kenne, sei er wahnsinnig
gewesen und habe vorzugsweise die Neigung blicken lassen, Anderen zu
schaden, wogegen weder Drohung noch Strafe gefruchtet hätten, er könne
sich jedoch einzelner Handlungen der Art nicht mehr erinnern. Uebrigens
habe er bei der Mutter des _Joseph G._ ähnliche Zufälle bemerkt[69],
welches wahrscheinlich ihren Mann verleitet habe, sie zu verlassen.
[69] Dieser Angabe wurde nicht weiter nachgeforscht, was sehr zu
tadeln ist, höchst wahrscheinlich aber nicht unterblieben
wäre, wenn dasjenige Statt gefunden hätte, worauf in der
nächstvorigen Anmerkung hingedeutet ist.
Die Erhebungen über die Selbstmordversuche liefern folgende Resultate:
1. Wegen dem Erhängen im Buchenwalde im U--thale konnte nichts erhoben
werden, da die Zeugen, welche den Vorfall gesehen hatten, nicht mehr
aufzufinden waren.
2. Wegen dem Erhängen im J--thale erklärte die alte Frau _Katharina
S._: der _Joseph G._ heischte bei ihr ein Almosen, die Knechte
entgegneten ihm hierauf, ob er seinen Haftpfennig schon habe, worauf
er sagte: Nein, das Leben ist mir verleidet. Aus Narrheit entgegneten
ihm hierauf die Knechte, er solle sich hängen, dort an der Wand hänge
ein Strick. Er nahm diesen Strick machte ihn an den Nagel fest und
liess sich wieder herab. -- Ich zankte nun mit den Knechten, und warnte
den _Joseph G._, von seinen Streichen abzulassen, allein er trieb sein
Wesen fort. Endlich kam ihm jedoch der Strick zu nahe, so dass ihm Blut
aus der Nase floss. Als ich dieses sah, nahm ich eine Ofengabel und
ging zankend damit auf ihn los. Auf dieses machte er sich vom Stricke
los, sprang vor den Spiegel und lachte laut, ich aber trieb ihn zum
Hause hinaus. Im Fortgehen jauchzte er hell auf[70].
[70] Ein Beleg zu des Schulmeisters Behauptung, dass _Joseph G._
ein Schalksnarr sei.
3. Wegen dem Erhängen in Q. ergab es sich, dass er keineswegs schon
gehangen sei, sondern angetroffen wurde, als er an dem herabgezogenen
Aste eines Apfelbaumes ein Seil angemacht und es sich um den Hals
geschlungen hatte. Noch hielt er den Ast mit der Hand fest. Hätte
er ihn losgelassen, so hätte der Ast ihn aufziehen und ihm Schaden
thun können. Die Zeugen riefen ihm zu, er solle sich losmachen, sonst
bekomme er Schläge, und so machte er das Seil von seinem Halse und
nachher von dem Aste los.
Die auf solche Art vervollständigten Akten legte das Kriminalamt am 10.
November dem Obergerichte vor, an welches indess von der Verwaltung des
Zuchthauses, in welches _Joseph G._ einstweilen untergebracht worden
war, folgender Bericht erstattet wurde:
„Vom Anfange seiner Einlieferung bis auf die Zeit, wo die Verwaltung
ihn durch Geldversprechung zum Arbeiten bestimmte, staunte _Joseph
G._ mit verirrten Augen vielmal und oft halbe Stunden lang an einen
gewissen Punkt hin, ohne Jemand gewahr zu werden, bis man auf ihn
zulief und ihn anredete, dann gab er, wenn man ihn anredete, weiter
keine Antwort als Ja und Nein. Wollte man von ihm etwas wissen, so
musste man ihn von Wort zu Wort auf seine Reden helfen, denn er scheint
das Gedächtniss nicht zu besitzen, dass er eine Konstruktion ordentlich
nach einander hersagen könnte.”
„Oefters, und besonders wenn der Mond wächst, verlässt ihn seine wenige
Heiterkeit, und er verfällt in eine Art Trübsinn und Hypochondrie, in
welcher er sich zu entleiben wünscht.”
„Eines Tages vor ungefähr fünf Wochen war er ebenfalls des Lebens
müde, lief geradezu an den mitten im Zimmer stehenden Pfosten, woran
ein für die Züchtlinge bestimmtes Messer zum Brotschneiden an Ketten
befestigt hängt, setzte es an die Kehle und wollte eben zuschneiden,
als glücklicherweise ein anderer Gefangener es gewahr wurde, und ihm
noch zur rechten Zeit das Mordinstrument entwand.”
„Ein anderes Mal fällt ihm ein, dass er durch Hungerleiden sein Leben
verkürzen wolle, und er ass auch wirklich mehrere Tage nichts, bis ihn
der Hunger überwältigte und er der Natur nicht länger mehr Trotz bieten
konnte.”
„Sein Verhalten ist übrigens ruhig, gerade wie bei Kindern beschaffen,
welche bei Spielsachen sich aufhalten und die Zeit vertreiben können,
oder durch Versprechungen und Schenkungen Alles von sich erzwecken
lassen. So z. B. findet er sein grösstes Vergnügen mit Glinkern
oder Rieblingen, welche er unter Tages bei sich trägt und während
des Schlafes unter seinem Kopfe verwahrt. Die Verwaltung konnte
ihn übrigens blos durch Schenkung einiger Kreuzer zum Wollschlumpen
vermögen, die er in guter Verwahr zu seinen Glinkern legt.”
„Uebrigens ist und bleibt _Joseph G._ ein äusserst blödsinniger,
einfältiger und sinnloser Mensch.”
Das Obergericht trug nun dem Lokalbeamten auf, in Gegenwart des
Medizinalreferenten mit _G._ noch einige auf dessen Seelenzustand
passende Verhöre vorzunehmen, wonächst dann der Medizinalreferent
mit seinem Gutachten sowohl über diese Verhöre als über das in den
Akten[71] über den Gemüthszustand des _Joseph G._ Vorkommende zu hören
sei.
[71] Warum nur aus den Akten? Der Geisteszustand liess sich doch
noch sicherer durch Untersuchung der Person des _Joseph
G._ erfahren, und dazu waren nicht nur =Verhöre=, sondern
überhaupt Beobachtungen über, und Unterredungen mit dem
_Joseph G._ nothwendig.
Die ernannten Kommissarien fanden es, wie sie in ihrem Protokolle vom
28. Hornung 1811 bemerkten, nothwendig, das zu untersuchende Subjekt
hinsichtlich seiner Fassungskraft kennen zu lernen, um sich bei der
Wahl der Materie der an ihn zu stellenden Fragen darnach richten zu
können[72]. Man liess ihn also vorführen: er war heiter, seine Mienen,
Gestikulationen und die Art sich auszudrücken[73] zeigten jedoch
einen höchst einfältigen, blödsinnigen Menschen. Ueberhaupt zeigte
er den niedersten Grad des Erkenntnissvermögens, und man abstrahirte
hieraus die Nothwendigkeit, in der Wahl der Verhörsmaterialen zu
den einfachsten Begriffen herabzusteigen und nur nach und nach sich
Begriffen zu nähern, aus welchen auf eine grössere Denkkraft des
Inquisiten geschlossen werden könne[74]. Uebrigens glaubte man sich
über solche Gegenstände verbreiten zu müssen[75], welche über die
im gewöhnlichen Leben vorkommenden, sodann über die religiösen und
moralischen Begriffe des Inquisiten, endlich insbesondere über die von
ihm verübten Verbrechen[76] einigen Aufschluss zu geben im Stande sein
möchten.
[72] Darüber konnte die Ansicht der Person des _Joseph G._ keinen
Aufschluss geben, fing man aber eine Unterredung an, so war
dies schon der Anfang der Untersuchung, wozu also dieser
Eingang des Protokolles?
[73] Wie drückte er sich aus, worin bestanden die
Gestikulationen? -- Die Erklärung hierüber hätte zu
Protokoll genommen werden sollen, denn ob die Ausdrücke und
Gestikulationen einfältig sind oder nicht, gehört eben so gut
vor das Forum des Richters, als vor jenes des Arztes.
[74] Die Kommissarien waren nicht klar darüber, wie sie die
Sache angreifen sollen, und befanden sich daher in einiger
Verlegenheit -- dies ist der langen Rede kurzer Sinn. Es
handelte sich nicht darum, den _Joseph G._ zu unterrichten,
sondern ihn zum =Reden= zu bringen; dazu gab aber eine Frage
nach seinen Glinkern oder nach seinem gesammelten Gelde
zuverlässig ein besseres Exordium, als in allen sokratischen
Unterrichtsmethoden zu finden sein kann.
[75] Die Kommissarien hatten sich über gar nichts zu verbreiten,
sondern nur zu bewirken, dass _Joseph G._ sich über etwas
verbreite.
[76] Diese gingen die Kommissarien nichts an. Höchstens konnten
sie sich Einiges hierüber von _Joseph G._ erzählen lassen, um
den Ausdruck, mit welchem er es that, zu beobachten.
=Frage=: Wie er heisse.
=Antwort=: Sepp heiss' ich, aber mit dem Zunamen sell weiss ich nicht.
=Frage=: Was ein Zuname sei.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
=Frage=: Ob er nie gehört, dass die Leute zwei Namen haben.
=Antwort=: Nein.
=Frage=: Ob er noch Eltern habe.
=Antwort=: Ja, zwei Brüder, einen Vater und zwei Schwestern.
=Frage=: Ob er keine Mutter habe.
=Antwort=: Ajjo, ich hab' noch eine Mutter.
=Frage=: Wie sein Vater mit dem Zunamen heisse.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
=Frage=: Er (Inquisit) heisse _G._, wie er glaube, dass sein Vater mit
dem Zunamen geheissen.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
Nun stellte _Joseph G._ einmal eine Frage an die Kommissarien, deren
Zweckmässigkeit Jedermann bei weitem mehr einleuchten wird, als jene
des Fragens der Kommissarien nach dem Zunamen; er fragte nämlich:
„Ob er das Leben verschuldet habe, und wenn er es verschuldet habe,
so möge man es ihm lieber nehmen, als ihn länger im Zuchthause sitzen
lassen.” -- Als er die Frage, woher er dies vermuthe, dahin beantwortet
hatte, dass es ihm ein Sträfling im Zuchthause gesagt habe, fing er an
allerlei undeutliches Zeug zu schwatzen, so dass man ihn nur schwer
beruhigen konnte. -- Als man damit einigermassen zurechtgekommen zu
sein glaubte, erfolgte von Seite der Kommissarien an ihn die
=Frage=: Ob er nie gehört habe, dass die Kinder den Namen ihrer Eltern
führen.
=Antwort= (nach langem Besinnen): Ich kann mich jetzt nicht darauf
verstehen[77].
[77] Diese Antwort wird so wenig Jemanden befremden, der bedenkt,
dass _Joseph G._ in dem Augenblicke sein Todesurtheil zu
hören vermuthet hatte, als er wirklich Mühe haben wird,
das System der Kommissarien zu verstehen, die sich durch
diesen deutlichen Wink über die im Inneren des _Joseph
G._ herrschende Vorstellung nicht bestimmen liessen, ihm
gleich die Frage zu stellen: „Warum glaubst du denn, dass
man dich am Leben strafen wird?” und dann nach Massgabe der
erfolgenden Antwort fortzufahren. -- Mancher sehr vernünftige
Mensch, der sein Todesurtheil zu hören fürchtet, oder die
zweifelhafte Beruhigung erhält, dass es sich =vor der Hand=
noch nicht um seinen Kopf handle, wird auf ähnliche seinem
Interesse eben so fern stehende Dinge, wie der Gebrauch von
Zunamen, nicht um ein Haar besser antworten.
=Frage=: Ob er nicht glaube, dass sein Vater auch _G._ heisse.
Während die Frage diktirt wurde, sagte _Joseph G._ von freien Stücken:
„Mein Bruder ist mit der Mutter auch wüst gewesen, er hat sie gewürgt
und auf die Bank niedergesetzt.”
Auf Wiederholung der Frage:
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
=Frage=: Wie alt er sei.
=Antwort=: Sell weiss ich nicht.
Nun folgte eine ähnliche Abhandlung über die =Zeit=, nämlich wie viel
Tage das Jahr, wie viel Tage die Woche habe etc., die er bald schlecht,
bald besser beantwortet.
=Frage=: Was ist der Sonntag für ein Tag?
=Antwort=: Dass wir sollen in die Kirche gehen und beten.
=Frage=: Was heisst das: beten?
=Antwort=: Den Rosenkranz-Vaterunser thu' ich beten.
=Frage=: Er soll das Vaterunser beten.
=Antwort= (betet es ohne Anstoss zu Ende).
=Frage=: Wer denn das sei, der Vater im Himmel.
=Antwort= (nach gemachter Erklärung der Frage[78]): Gott.
[78] Vermuthlich hatte man das ihm aus der Schule bekannte
Schlagwort getroffen, auf das er mit seinem Wort einzufallen
gewohnt war.
=Frage=: Warum er zu Gott bete.
=Antwort=: Dass ich in den Himmel komme.
=Frage=: Wann man in den Himmel kommt.
=Antwort=: Wenn man todt ist, geht die Seel' in den Himmel hinauf.
=Frage=: Ob alle Seelen in den Himmel kommen.
=Antwort=: Alle Menschen kommen in den Himmel.
=Frage=: Ob er nie etwas von der Hölle gehört habe.
=Antwort=: Ja freilich, wenn man flucht und wüst thut, kommt man in die
Höll'.
=Frage=: Wohin er gern kommen möchte.
=Antwort=: In den Himmel möcht' ich.
=Frage=: Wie er sich dann aufführen müsse.
=Antwort=: Brav beten.
=Frage=: Ob er nicht auch Niemanden etwas zu leid thun dürfe.
=Antwort=: Ajjo, Niemanden etwas zu leid thun.
Hiermit schlossen die Kommissarien das Verhör, wie sie es nannten,
setzten es aber am 26. Februar noch weiter fort.
=Frage=: Was er mit dem Gelde gemacht hat, was man ihm am Schlusse des
letzten Verhöres geschenkt hat[79]?
[79] Hätte sollen im Akte bemerkt werden.
=Antwort=: I hab's wölle vertrinke. Sie haben mir noch kein' Wein
gebracht.
=Frage=: Wie viel es gewesen sei.
=Antwort=: Ein Zwölfer und ein Sechser[80].
[80] Es ist durchaus nicht in der Ordnung, eine Antwort im
Provinzialdialekte, die andere in der reinen Sprache zu
protokolliren. Nur wo ein Missverständniss möglich ist,
muss der Ausdruck des Inquisiten beibehalten werden. Bei
=diesem= Verhöre wäre es aber entschieden besser gewesen,
ganz den Provinzialdialekt beizubehalten, weil es hier darauf
ankam, aus dem =gebrauchten Ausdrucke= den Geisteszustand zu
beurtheilen.
=Frage=: Ob er Freude am Gelde habe.
=Antwort=: 's Geld isch no mei Freud'.
=Frage=: Warum ihn das Geld freue.
=Antwort=: Darum! -- dass ich allig Geld hab'.
=Frage=: Was er mit dem Gelde mache.
=Antwort=: Ich trink' Bier d'rum und Wein.
=Frage=: Ob er sich sonst nichts anschaffe.
=Antwort=: Manchmal ein' Rettich oder ein' Zwiebel.
=Frage=: Ob er nicht bessere Kleider zu haben wünsche.
=Antwort=: Ja.
=Frage=: Warum.
=Antwort=: Dass ich auch hübsch wäre und nit so wüst daher käme.
=Frage=: Ob er glaube, dass er sich für einen Zwölfer oder Sechser
bessere Kleider schaffen könne.
=Antwort=: 's isch z'weni.
=Frage=: Wie viel Geld er dazu brauche.
=Antwort=: Ich meine so Ein' Gulden.
=Frage=: Wer ihm bisher die Kleider angeschafft habe.
=Antwort=: Die Mutter.
=Frage=: Ob sonst Niemand.
=Antwort=: In des Cheizbauern Haus hab' ich ein wenig gedient und ein
Brusttuch erhalten. Ich bin aber wieder fortgerennt.
=Frage=: Warum.
=Antwort= (lachend): Ich bin halt herumgelaufen wieder.
=Frage=: Ob ihm das Herumlaufen besser gefalle, als das Schaffen.
=Antwort=: Ich schaffe lieber, ich hab' Freud' am Schaffen.
=Frage=: Warum er doch das Herumlaufen dem Schaffen vorgezogen.
=Antwort=: Ich hab' halt müssen herumlaufen, was ich angestellt habe,
hat mich gedrückt, es ist mir alleweil Angst gewesen.
=Frage=: Was ihm Angst gemacht.
=Antwort= (lachend): Dass ich's Haus anzunden hab'.
=Frage=: Warum ihm Angst gewesen.
=Antwort=: Darum, es ist mir im Kopf gesteckt, dass wenn ich stürb',
ich in die Höll' komm'.
=Frage=: Woher er gewusst habe, dass er deswegen in die Hölle komme.
=Antwort=: Weil's eine Sünde ist, weil's nicht recht ist.
=Frage=: Wer ihm dieses gesagt habe.
=Antwort=: Kein Mensch hat mir es gesagt, kein Mensch, kein Mensch.
=Frage=: Woher es ihm denn bekannt war.
=Antwort=: Sell isch nicht recht, wenn mer's Haus anzünden thut.
=Frage=: Warum es nicht recht sei.
=Antwort=: Weil ich meiner Mutter ihr' Sache verbrannt habe, weil es
eine grosse Sünd' ist.
=Frage=: Wann ihm dieses in den Sinn gekommen ist[81].
[81] Es bedarf wohl keiner besonderen Erinnerung, um zu bemerken,
dass der in Bezug auf =diesen= Gegenstand gewählte Ideengang
sehr zweckmässig war.
=Antwort=: Wie ich's thun g'habt hab', ist mir's in den Sinn gekommen,
dass es nicht recht ist.
=Frage=: Warum es ihm erst hintennach in den Sinn gekommen ist[82]?
[82] Besser wäre es gewesen, zu fragen, ob es ihm nicht schon
früher eingefallen ist, denn die Frage, warum Jemandem etwas
=nicht= eingefallen ist, wird auch ein Vernünftiger in den
wenigsten Fällen beantworten können.
=Antwort=: Es hat mich halt im Gewissen gedruckt, und ich hab' es
müssen sagen.
=Frage=: Warum er es so lange verschwiegen habe.
=Antwort=: Ich hab' gefürchtet ich werd eingesperrt, hernach hab' ich's
müssen sagen, ich hab' keine Ruh' gehabt.
=Frage=: Woher er gewusst hat, dass er eingesperrt werde.