[56] Ein sonderbarer Ausdruck.

[57] Der verehrte Leser wolle gefälligst den §. 82 des über den

Irrsinn handelnden Aufsatzes nachlesen.

[58] Die Untersuchung hatte vor keinem österreichischen Gerichte

Statt gefunden; wäre es der Fall gewesen, so hätte die

Urtheilsschöpfung von dem Kriminalgerichte erster Instanz

Statt finden müssen, und wäre dann erst das Urtheil dem

Obergerichte vorzulegen gewesen. (Siehe mein „Handbuch der

gerichtsarzneilichen Wissenschaft” §. 12.)

Am 14. September 1810 erstattete der dortige Referent seinen Vortrag,

und stellte sich zur Ausmittlung der Zurechenbarkeit des Inquisiten und

Bemessung der Strafe folgende Fragen:

_a_) Ist Inquisit wahnsinnig?

_b_) Ist er es anhaltend oder nur zeitlich?

_c_) War er es, als er die erwähnten Brände theils veranlasste, theils

versuchte[59]?

[59] Nur dieser Punkt konnte für die Zurechnung der That

entscheiden, die anderen beiden Punkte sind nur Vorfragen,

deren Beantwortung zu jener dieses letzten Punktes führen

=konnte=, aber dazu nicht absolut nothwendig war, da, wenn

der Wahnsinn zur Zeit der That konstatirt ist, sein sonstiger

Wahnsinn von keinem wesentlichen Einflusse mehr ist. Ueber

alle diese Punkte wäre aber ein =ärztliches= Gutachten

nothwendig gewesen.

_d_) In welcher Geisteslage hat er seine Geständnisse abgelegt?

_Ad a_) und _b_) deponirt die Mutter des Inquisiten hierüber Folgendes:

Ja, es ist wahr, zu Zeiten ist er ganz von Sinnen, und besonders wenn

der Frühling anrückt; zu Zeiten ist er ganz bei Sinnen, wie jeder

andere gesunde Mensch; und

dieser mein Sohn war schon von Kindheit an mit dieser Krankheit

behaftet, und je älter er wurde, um so mehr hat sie zugenommen.

Eben so sagt _Johann G._, Bruder des Inquisiten: Er ist mit dieser

Krankheit bereits von Jugend auf behaftet, er wird aber nur zu Zeiten

damit befallen, wo er sich dann bald erstechen, bald erhängen will[60],

und zu anderen Zeiten ist er wieder ganz bei sich, spricht sodann ganz

vernünftig und führt sich ordentlich auf.

[60] Er hatte auch gesagt, dass er eben Lust hatte, zu

=verbrennen=, man hätte daher fragen sollen, ob er nicht auch

dieses Gelüste geäussert habe, überhaupt aber hätte der Zeuge

aufgefordert werden sollen, die Thatsache, auf welche sich

seine Angabe stützt, umständlich zu erzählen.

Eben so sagt der zweite Bruder des Inquisiten: Er selbst sagt: Das

Leben ist mir halt verleidet, wenn ich mit meinem bösen Zustande

behaftet werde, und ich komme gewöhnlich bei demselben =ganz von

Sinnen=.

Und dann wieder: Ich that solches (d. i. ich wollte mich erhängen oder

ersäufen), wann ich mit dieser Krankheit behaftet wurde.

Hieraus ergibt sich nun nach der Ansicht des Referenten, dass eine

chronische Geistesabwesenheit, ein Wahnsinn, eine Verrücktheit des

Inquisiten nicht zweifelhaft sei[61].

[61] Viel zu viel geschlossen für einen Justizreferenten. Es

folgt aus diesen Daten nichts weiter, als dass bei _Joseph

G._ sich Erscheinungen zeigen, welche, um ihre Bedeutung

richtig zu stellen, der Prüfung ärztlicher Personen bedürfen,

welche also vor Allem einzuleiten komme.

_Ad c_) Ungeachtet dieses Umstandes kann es jedoch (nach Ansicht des

Referenten) nicht zweifelhaft sein, dass er die Brände =frei= von einem

solchen Zustande nicht nur verübt und versucht, sondern auch einbekannt

habe. Weder die Mutter noch die Brüder des Inquisiten wollen Spuren des

Wahnsinnes bei ihm entdeckt haben, als die Brände Statt hatten[62],

und er, der seinen gesunden von seinem kranken Zustande wohl zu

unterscheiden weiss (?), gesteht, dass er jede dieser Brandlegungen

mit Wissen und Willen, ohne von seinem sonstigen Paroxismus etwas zu

spüren, verübt habe. Er gibt sogar das Motiv seiner That -- Hass gegen

seinen Bruder -- an[63].

[62] Was würden wohl die Bemerkungen der Mutter und Brüder, wenn

sie für das Gegentheil, nämlich die Verrücktheit, gelautet

hätten, bewiesen haben? Offenbar nichts. Nun wird gar der

Umstand, dass sie =nichts= bemerken, ungeachtet der früheren

Annahme einer Geistesverwirrung (ob sie chronisch sei, konnte

doch wohl der Referent nicht entscheiden), als ein Beweis für

die =Geistesfreiheit= angenommen.

[63] Dass der Inquisit ein Motiv hatte, beweiset wohl nichts

gegen den Wahnsinn. Auch der Wahnsinnige handelt nach

Motiven. Es sind wahnsinnige Motive, aber es sind Motive.

Die Art selbst, wie er seine Entschlüsse ausgeführt, enthält die

deutlichsten Beweise von Ueberlegung und Vorsatz[64] mit Beseitigung

alles dessen, was den Verdacht auf ihn leiten konnte.

[64] Ueberlegung und Vorsatz finden auch bei Wahnsinnigen Statt,

wenn es sich um Ausführung ihrer wahnsinnigen Ideen handelt,

denn sie gehen dabei nicht selten mit einer Konsequenz und

einer Verschmitztheit zu Werke, deren sich ein Vernünftiger

nicht schämen dürfte.

_Ad d_) Inquisit hat ferner die vollkommene Erinnerung alles dessen,

was er gethan. Wahnsinn hat aber keine Erinnerung[65]. Auch entwickelte

er, nach dem Zeugnisse des Untersuchungsrichters, bei Ablegung des

Geständnisses nicht die mindeste Geisteszerrüttung.

[65] Wieder eine Behauptung, die dem Justizreferenten

auszusprechen nicht zukam, die aber auch nicht einmal wahr

ist.

=Das Zeugniss des Amtsphysikus setzt den sowohl physisch als

psychologisch gesunden Zustand des Inquisiten vollends ausser allen

Zweifel[66].=

[66] Wir erinnern noch einmal an den §. 82, der in der früheren

Anmerkung erwähnt ist.

Der Inquisit sei also für zurechnungsfähig, und in Betreff des

Geständnisses für geistesfrei zu halten, und daher nur insofern einer

Strafmilderung würdig, als er bei Verübung der Verbrechen kaum das

fünfzehnte Jahr überschritten hatte.

Die Selbstmordversuche seien zu umgehen, eben so wie die geäusserten

Vorsätze, die Höfe des Schultheissen in M. anzuzünden, weil die

Ersteren nur polizeilich, die Letzteren aber gar nicht strafbar seien,

da keine äussere entsprechende Thätigkeit sie begleitete.

Der Referent trug auf dreissigjährige Zuchthausstrafe mit Willkomm' und

Abschied (d. i. Prügel und Schläge) an.

Das Kollegium konformirte sich jedoch mit dem Antrage des Referenten

=nicht=, sondern verordnete:

1. Die Lebensweise des Inquisiten von seiner frühesten Jugend bis

zu seiner Verhaftung durch glaubwürdige Zeugen zu Protokoll zu

bringen[67].

[67] Noch zweckmässiger wäre es gewesen, zugleich die Mittheilung

des Aktes an eine Sanitätsperson und von dieser die Abgabe

eines Gutachtens über den wahrscheinlichen Geisteszustand des

_Joseph G._ zur Zeit der verübten Brandlegungen auf Grundlage

der Aktenergebnisse und eigener Untersuchung des Inquisiten,

zu verlangen.

2. Die Selbstmordversuche näher zu erheben.

Dies geschah nun.

_Ad._ 1. Erklärten die Vorgesetzten von _G._, dass _Joseph G._

gewöhnlich alle Monate einmal vom Wahnsinne befallen worden, und dieser

habe dann immer einige Tage über angehalten. In diesem Zustande sei er

auf Bergen und in Wäldern herumgelaufen und habe wie ein Vieh gebrüllt.

Mitunter habe er sich in seinem Wahnsinne auch geäussert, dass er

sich hängen wolle, den Teufel gerufen, dass er ihn holen solle, und

Gott gelästert, dass er ihn nicht sterben lasse. Im gesunden Zustande

habe er wenig gegessen und sei arbeitsam und ordentlich gewesen. Am

stärksten habe ihn der Wahnsinn im Frühling und Herbste befallen.

Die nächsten Nachbarn erklärten Aehnliches.

Der =Schulmeister= gab an: Der _Joseph G._ war sehr unfleissig und

lernte kaum die Buchstaben kennen. So lange er die Schule besuchte,

war er meines Wissens nicht krank, aber ein einfältiger Bursche und

boshaft gegen die übrigen Schulkinder. Einen Wahnsinn bemerkte ich an

ihm nicht. Vor ungefähr drei Jahren kam er einmal zu mir und trug einen

Strick und Brodsack bei sich; ich fragte ihn, was er mit dem Stricke

wolle, worauf er sagte, ich will mich hängen, weil mich Gott nicht

sterben lassen will, wenn mich nur der Teufel holte. Der _Joseph G._

ist ein wahrer Schalksnarr[68], setzte der Schulmeister bei.

[68] Die Belege zu dieser Behauptung finden sich später vor.

Die Mutter des _G._ fügte zu ihren früher erwähnten Angaben noch bei,

sie vermuthe, dass er die Krankheit mit auf die Welt gebracht habe,

denn als sie mit ihm schwanger ging, war sie wegen der gräulichen

Schulden ihres Mannes sehr melancholisch, und hatte noch besonders

vielen Kummer und Verdruss darüber, dass ihr Mann öfters äusserte, er

wolle sich hängen.

Der Pfarrer aus G. sagte, _Joseph G._ habe sich in der Schule sehr

halsstärrig und boshaft gezeigt, so dass weder Ermahnungen noch Schläge

bei ihm gefruchtet haben. Er habe durchaus keine Empfänglichkeit für

den Unterricht gezeigt. So lange er denselben kenne, sei er wahnsinnig

gewesen und habe vorzugsweise die Neigung blicken lassen, Anderen zu

schaden, wogegen weder Drohung noch Strafe gefruchtet hätten, er könne

sich jedoch einzelner Handlungen der Art nicht mehr erinnern. Uebrigens

habe er bei der Mutter des _Joseph G._ ähnliche Zufälle bemerkt[69],

welches wahrscheinlich ihren Mann verleitet habe, sie zu verlassen.

[69] Dieser Angabe wurde nicht weiter nachgeforscht, was sehr zu

tadeln ist, höchst wahrscheinlich aber nicht unterblieben

wäre, wenn dasjenige Statt gefunden hätte, worauf in der

nächstvorigen Anmerkung hingedeutet ist.

Die Erhebungen über die Selbstmordversuche liefern folgende Resultate:

1. Wegen dem Erhängen im Buchenwalde im U--thale konnte nichts erhoben

werden, da die Zeugen, welche den Vorfall gesehen hatten, nicht mehr

aufzufinden waren.

2. Wegen dem Erhängen im J--thale erklärte die alte Frau _Katharina

S._: der _Joseph G._ heischte bei ihr ein Almosen, die Knechte

entgegneten ihm hierauf, ob er seinen Haftpfennig schon habe, worauf

er sagte: Nein, das Leben ist mir verleidet. Aus Narrheit entgegneten

ihm hierauf die Knechte, er solle sich hängen, dort an der Wand hänge

ein Strick. Er nahm diesen Strick machte ihn an den Nagel fest und

liess sich wieder herab. -- Ich zankte nun mit den Knechten, und warnte

den _Joseph G._, von seinen Streichen abzulassen, allein er trieb sein

Wesen fort. Endlich kam ihm jedoch der Strick zu nahe, so dass ihm Blut

aus der Nase floss. Als ich dieses sah, nahm ich eine Ofengabel und

ging zankend damit auf ihn los. Auf dieses machte er sich vom Stricke

los, sprang vor den Spiegel und lachte laut, ich aber trieb ihn zum

Hause hinaus. Im Fortgehen jauchzte er hell auf[70].

[70] Ein Beleg zu des Schulmeisters Behauptung, dass _Joseph G._

ein Schalksnarr sei.

3. Wegen dem Erhängen in Q. ergab es sich, dass er keineswegs schon

gehangen sei, sondern angetroffen wurde, als er an dem herabgezogenen

Aste eines Apfelbaumes ein Seil angemacht und es sich um den Hals

geschlungen hatte. Noch hielt er den Ast mit der Hand fest. Hätte

er ihn losgelassen, so hätte der Ast ihn aufziehen und ihm Schaden

thun können. Die Zeugen riefen ihm zu, er solle sich losmachen, sonst

bekomme er Schläge, und so machte er das Seil von seinem Halse und

nachher von dem Aste los.

Die auf solche Art vervollständigten Akten legte das Kriminalamt am 10.

November dem Obergerichte vor, an welches indess von der Verwaltung des

Zuchthauses, in welches _Joseph G._ einstweilen untergebracht worden

war, folgender Bericht erstattet wurde:

„Vom Anfange seiner Einlieferung bis auf die Zeit, wo die Verwaltung

ihn durch Geldversprechung zum Arbeiten bestimmte, staunte _Joseph

G._ mit verirrten Augen vielmal und oft halbe Stunden lang an einen

gewissen Punkt hin, ohne Jemand gewahr zu werden, bis man auf ihn

zulief und ihn anredete, dann gab er, wenn man ihn anredete, weiter

keine Antwort als Ja und Nein. Wollte man von ihm etwas wissen, so

musste man ihn von Wort zu Wort auf seine Reden helfen, denn er scheint

das Gedächtniss nicht zu besitzen, dass er eine Konstruktion ordentlich

nach einander hersagen könnte.”

„Oefters, und besonders wenn der Mond wächst, verlässt ihn seine wenige

Heiterkeit, und er verfällt in eine Art Trübsinn und Hypochondrie, in

welcher er sich zu entleiben wünscht.”

„Eines Tages vor ungefähr fünf Wochen war er ebenfalls des Lebens

müde, lief geradezu an den mitten im Zimmer stehenden Pfosten, woran

ein für die Züchtlinge bestimmtes Messer zum Brotschneiden an Ketten

befestigt hängt, setzte es an die Kehle und wollte eben zuschneiden,

als glücklicherweise ein anderer Gefangener es gewahr wurde, und ihm

noch zur rechten Zeit das Mordinstrument entwand.”

„Ein anderes Mal fällt ihm ein, dass er durch Hungerleiden sein Leben

verkürzen wolle, und er ass auch wirklich mehrere Tage nichts, bis ihn

der Hunger überwältigte und er der Natur nicht länger mehr Trotz bieten

konnte.”

„Sein Verhalten ist übrigens ruhig, gerade wie bei Kindern beschaffen,

welche bei Spielsachen sich aufhalten und die Zeit vertreiben können,

oder durch Versprechungen und Schenkungen Alles von sich erzwecken

lassen. So z. B. findet er sein grösstes Vergnügen mit Glinkern

oder Rieblingen, welche er unter Tages bei sich trägt und während

des Schlafes unter seinem Kopfe verwahrt. Die Verwaltung konnte

ihn übrigens blos durch Schenkung einiger Kreuzer zum Wollschlumpen

vermögen, die er in guter Verwahr zu seinen Glinkern legt.”

„Uebrigens ist und bleibt _Joseph G._ ein äusserst blödsinniger,

einfältiger und sinnloser Mensch.”

Das Obergericht trug nun dem Lokalbeamten auf, in Gegenwart des

Medizinalreferenten mit _G._ noch einige auf dessen Seelenzustand

passende Verhöre vorzunehmen, wonächst dann der Medizinalreferent

mit seinem Gutachten sowohl über diese Verhöre als über das in den

Akten[71] über den Gemüthszustand des _Joseph G._ Vorkommende zu hören

sei.

[71] Warum nur aus den Akten? Der Geisteszustand liess sich doch

noch sicherer durch Untersuchung der Person des _Joseph

G._ erfahren, und dazu waren nicht nur =Verhöre=, sondern

überhaupt Beobachtungen über, und Unterredungen mit dem

_Joseph G._ nothwendig.

Die ernannten Kommissarien fanden es, wie sie in ihrem Protokolle vom

28. Hornung 1811 bemerkten, nothwendig, das zu untersuchende Subjekt

hinsichtlich seiner Fassungskraft kennen zu lernen, um sich bei der

Wahl der Materie der an ihn zu stellenden Fragen darnach richten zu

können[72]. Man liess ihn also vorführen: er war heiter, seine Mienen,

Gestikulationen und die Art sich auszudrücken[73] zeigten jedoch

einen höchst einfältigen, blödsinnigen Menschen. Ueberhaupt zeigte

er den niedersten Grad des Erkenntnissvermögens, und man abstrahirte

hieraus die Nothwendigkeit, in der Wahl der Verhörsmaterialen zu

den einfachsten Begriffen herabzusteigen und nur nach und nach sich

Begriffen zu nähern, aus welchen auf eine grössere Denkkraft des

Inquisiten geschlossen werden könne[74]. Uebrigens glaubte man sich

über solche Gegenstände verbreiten zu müssen[75], welche über die

im gewöhnlichen Leben vorkommenden, sodann über die religiösen und

moralischen Begriffe des Inquisiten, endlich insbesondere über die von

ihm verübten Verbrechen[76] einigen Aufschluss zu geben im Stande sein

möchten.

[72] Darüber konnte die Ansicht der Person des _Joseph G._ keinen

Aufschluss geben, fing man aber eine Unterredung an, so war

dies schon der Anfang der Untersuchung, wozu also dieser

Eingang des Protokolles?

[73] Wie drückte er sich aus, worin bestanden die

Gestikulationen? -- Die Erklärung hierüber hätte zu

Protokoll genommen werden sollen, denn ob die Ausdrücke und

Gestikulationen einfältig sind oder nicht, gehört eben so gut

vor das Forum des Richters, als vor jenes des Arztes.

[74] Die Kommissarien waren nicht klar darüber, wie sie die

Sache angreifen sollen, und befanden sich daher in einiger

Verlegenheit -- dies ist der langen Rede kurzer Sinn. Es

handelte sich nicht darum, den _Joseph G._ zu unterrichten,

sondern ihn zum =Reden= zu bringen; dazu gab aber eine Frage

nach seinen Glinkern oder nach seinem gesammelten Gelde

zuverlässig ein besseres Exordium, als in allen sokratischen

Unterrichtsmethoden zu finden sein kann.

[75] Die Kommissarien hatten sich über gar nichts zu verbreiten,

sondern nur zu bewirken, dass _Joseph G._ sich über etwas

verbreite.

[76] Diese gingen die Kommissarien nichts an. Höchstens konnten

sie sich Einiges hierüber von _Joseph G._ erzählen lassen, um

den Ausdruck, mit welchem er es that, zu beobachten.

=Frage=: Wie er heisse.

=Antwort=: Sepp heiss' ich, aber mit dem Zunamen sell weiss ich nicht.

=Frage=: Was ein Zuname sei.

=Antwort=: Sell weiss ich nicht.

=Frage=: Ob er nie gehört, dass die Leute zwei Namen haben.

=Antwort=: Nein.

=Frage=: Ob er noch Eltern habe.

=Antwort=: Ja, zwei Brüder, einen Vater und zwei Schwestern.

=Frage=: Ob er keine Mutter habe.

=Antwort=: Ajjo, ich hab' noch eine Mutter.

=Frage=: Wie sein Vater mit dem Zunamen heisse.

=Antwort=: Sell weiss ich nicht.

=Frage=: Er (Inquisit) heisse _G._, wie er glaube, dass sein Vater mit

dem Zunamen geheissen.

=Antwort=: Sell weiss ich nicht.

Nun stellte _Joseph G._ einmal eine Frage an die Kommissarien, deren

Zweckmässigkeit Jedermann bei weitem mehr einleuchten wird, als jene

des Fragens der Kommissarien nach dem Zunamen; er fragte nämlich:

„Ob er das Leben verschuldet habe, und wenn er es verschuldet habe,

so möge man es ihm lieber nehmen, als ihn länger im Zuchthause sitzen

lassen.” -- Als er die Frage, woher er dies vermuthe, dahin beantwortet

hatte, dass es ihm ein Sträfling im Zuchthause gesagt habe, fing er an

allerlei undeutliches Zeug zu schwatzen, so dass man ihn nur schwer

beruhigen konnte. -- Als man damit einigermassen zurechtgekommen zu

sein glaubte, erfolgte von Seite der Kommissarien an ihn die

=Frage=: Ob er nie gehört habe, dass die Kinder den Namen ihrer Eltern

führen.

=Antwort= (nach langem Besinnen): Ich kann mich jetzt nicht darauf

verstehen[77].

[77] Diese Antwort wird so wenig Jemanden befremden, der bedenkt,

dass _Joseph G._ in dem Augenblicke sein Todesurtheil zu

hören vermuthet hatte, als er wirklich Mühe haben wird,

das System der Kommissarien zu verstehen, die sich durch

diesen deutlichen Wink über die im Inneren des _Joseph

G._ herrschende Vorstellung nicht bestimmen liessen, ihm

gleich die Frage zu stellen: „Warum glaubst du denn, dass

man dich am Leben strafen wird?” und dann nach Massgabe der

erfolgenden Antwort fortzufahren. -- Mancher sehr vernünftige

Mensch, der sein Todesurtheil zu hören fürchtet, oder die

zweifelhafte Beruhigung erhält, dass es sich =vor der Hand=

noch nicht um seinen Kopf handle, wird auf ähnliche seinem

Interesse eben so fern stehende Dinge, wie der Gebrauch von

Zunamen, nicht um ein Haar besser antworten.

=Frage=: Ob er nicht glaube, dass sein Vater auch _G._ heisse.

Während die Frage diktirt wurde, sagte _Joseph G._ von freien Stücken:

„Mein Bruder ist mit der Mutter auch wüst gewesen, er hat sie gewürgt

und auf die Bank niedergesetzt.”

Auf Wiederholung der Frage:

=Antwort=: Sell weiss ich nicht.

=Frage=: Wie alt er sei.

=Antwort=: Sell weiss ich nicht.

Nun folgte eine ähnliche Abhandlung über die =Zeit=, nämlich wie viel

Tage das Jahr, wie viel Tage die Woche habe etc., die er bald schlecht,

bald besser beantwortet.

=Frage=: Was ist der Sonntag für ein Tag?

=Antwort=: Dass wir sollen in die Kirche gehen und beten.

=Frage=: Was heisst das: beten?

=Antwort=: Den Rosenkranz-Vaterunser thu' ich beten.

=Frage=: Er soll das Vaterunser beten.

=Antwort= (betet es ohne Anstoss zu Ende).

=Frage=: Wer denn das sei, der Vater im Himmel.

=Antwort= (nach gemachter Erklärung der Frage[78]): Gott.

[78] Vermuthlich hatte man das ihm aus der Schule bekannte

Schlagwort getroffen, auf das er mit seinem Wort einzufallen

gewohnt war.

=Frage=: Warum er zu Gott bete.

=Antwort=: Dass ich in den Himmel komme.

=Frage=: Wann man in den Himmel kommt.

=Antwort=: Wenn man todt ist, geht die Seel' in den Himmel hinauf.

=Frage=: Ob alle Seelen in den Himmel kommen.

=Antwort=: Alle Menschen kommen in den Himmel.

=Frage=: Ob er nie etwas von der Hölle gehört habe.

=Antwort=: Ja freilich, wenn man flucht und wüst thut, kommt man in die

Höll'.

=Frage=: Wohin er gern kommen möchte.

=Antwort=: In den Himmel möcht' ich.

=Frage=: Wie er sich dann aufführen müsse.

=Antwort=: Brav beten.

=Frage=: Ob er nicht auch Niemanden etwas zu leid thun dürfe.

=Antwort=: Ajjo, Niemanden etwas zu leid thun.

Hiermit schlossen die Kommissarien das Verhör, wie sie es nannten,

setzten es aber am 26. Februar noch weiter fort.

=Frage=: Was er mit dem Gelde gemacht hat, was man ihm am Schlusse des

letzten Verhöres geschenkt hat[79]?

[79] Hätte sollen im Akte bemerkt werden.

=Antwort=: I hab's wölle vertrinke. Sie haben mir noch kein' Wein

gebracht.

=Frage=: Wie viel es gewesen sei.

=Antwort=: Ein Zwölfer und ein Sechser[80].

[80] Es ist durchaus nicht in der Ordnung, eine Antwort im

Provinzialdialekte, die andere in der reinen Sprache zu

protokolliren. Nur wo ein Missverständniss möglich ist,

muss der Ausdruck des Inquisiten beibehalten werden. Bei

=diesem= Verhöre wäre es aber entschieden besser gewesen,

ganz den Provinzialdialekt beizubehalten, weil es hier darauf

ankam, aus dem =gebrauchten Ausdrucke= den Geisteszustand zu

beurtheilen.

=Frage=: Ob er Freude am Gelde habe.

=Antwort=: 's Geld isch no mei Freud'.

=Frage=: Warum ihn das Geld freue.

=Antwort=: Darum! -- dass ich allig Geld hab'.

=Frage=: Was er mit dem Gelde mache.

=Antwort=: Ich trink' Bier d'rum und Wein.

=Frage=: Ob er sich sonst nichts anschaffe.

=Antwort=: Manchmal ein' Rettich oder ein' Zwiebel.

=Frage=: Ob er nicht bessere Kleider zu haben wünsche.

=Antwort=: Ja.

=Frage=: Warum.

=Antwort=: Dass ich auch hübsch wäre und nit so wüst daher käme.

=Frage=: Ob er glaube, dass er sich für einen Zwölfer oder Sechser

bessere Kleider schaffen könne.

=Antwort=: 's isch z'weni.

=Frage=: Wie viel Geld er dazu brauche.

=Antwort=: Ich meine so Ein' Gulden.

=Frage=: Wer ihm bisher die Kleider angeschafft habe.

=Antwort=: Die Mutter.

=Frage=: Ob sonst Niemand.

=Antwort=: In des Cheizbauern Haus hab' ich ein wenig gedient und ein

Brusttuch erhalten. Ich bin aber wieder fortgerennt.

=Frage=: Warum.

=Antwort= (lachend): Ich bin halt herumgelaufen wieder.

=Frage=: Ob ihm das Herumlaufen besser gefalle, als das Schaffen.

=Antwort=: Ich schaffe lieber, ich hab' Freud' am Schaffen.

=Frage=: Warum er doch das Herumlaufen dem Schaffen vorgezogen.

=Antwort=: Ich hab' halt müssen herumlaufen, was ich angestellt habe,

hat mich gedrückt, es ist mir alleweil Angst gewesen.

=Frage=: Was ihm Angst gemacht.

=Antwort= (lachend): Dass ich's Haus anzunden hab'.

=Frage=: Warum ihm Angst gewesen.

=Antwort=: Darum, es ist mir im Kopf gesteckt, dass wenn ich stürb',

ich in die Höll' komm'.

=Frage=: Woher er gewusst habe, dass er deswegen in die Hölle komme.

=Antwort=: Weil's eine Sünde ist, weil's nicht recht ist.

=Frage=: Wer ihm dieses gesagt habe.

=Antwort=: Kein Mensch hat mir es gesagt, kein Mensch, kein Mensch.

=Frage=: Woher es ihm denn bekannt war.

=Antwort=: Sell isch nicht recht, wenn mer's Haus anzünden thut.

=Frage=: Warum es nicht recht sei.

=Antwort=: Weil ich meiner Mutter ihr' Sache verbrannt habe, weil es

eine grosse Sünd' ist.

=Frage=: Wann ihm dieses in den Sinn gekommen ist[81].

[81] Es bedarf wohl keiner besonderen Erinnerung, um zu bemerken,

dass der in Bezug auf =diesen= Gegenstand gewählte Ideengang

sehr zweckmässig war.

=Antwort=: Wie ich's thun g'habt hab', ist mir's in den Sinn gekommen,

dass es nicht recht ist.

=Frage=: Warum es ihm erst hintennach in den Sinn gekommen ist[82]?

[82] Besser wäre es gewesen, zu fragen, ob es ihm nicht schon

früher eingefallen ist, denn die Frage, warum Jemandem etwas

=nicht= eingefallen ist, wird auch ein Vernünftiger in den

wenigsten Fällen beantworten können.

=Antwort=: Es hat mich halt im Gewissen gedruckt, und ich hab' es

müssen sagen.

=Frage=: Warum er es so lange verschwiegen habe.

=Antwort=: Ich hab' gefürchtet ich werd eingesperrt, hernach hab' ich's

müssen sagen, ich hab' keine Ruh' gehabt.

=Frage=: Woher er gewusst hat, dass er eingesperrt werde.

Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet · 第 23 / 31 段