gestanden sei u. dgl., so liegt daher gar nichts =Unmögliches= darin,
dass er die Gestalt wirklich =gesehen= habe, weil ihm die Gestalt, d.
i. deren Umrisse durch irgend eine Reflexion der Lichtstrahlen wirklich
gegeben war, und der Umstand, dass ein Anderer, der vielleicht bei ihm
war, dieselbe =nicht= erblickte, beweiset ganz und gar nicht, dass der
Erste diese Gestalt nicht wirklich gesehen haben könne.
Da es nun um so leichter ist, solche Gestalten zu erblicken, je
aufgeregter die Phantasie ist, und da ferner gerade der Gedanke an die
Ausführung gewisser Verbrechen eine starke Aufregung der Phantasie mit
sich bringt, so sind derlei Visionen zuverlässig eine ganz natürliche,
ohne Krankheit des Geistes mögliche, subjektiv =richtige Thatsache=.
Von dieser Seite betrachtet erklärt sich Manches vollkommen, wozu man
ohne Berücksichtigung dieser Thatsache vergebens den Schlüssel sucht,
insbesondere manche Geistererscheinung.
Folgender Fall gehört offenbar in die Klasse dieser Thatsachen.
Der Sohn eines Bauers hatte seinen Vater ermordet, um sich einen
Beutel mit Geld zuzueignen, den dieser in seiner Truhe hatte. Er wurde
alsbald nach verübter That ergriffen, und gestand sein Verbrechen mit
allen Nebenumständen; obwohl jedoch nicht die geringste Spur einer
Geisteszerrüttung an ihm wahrzunehmen war, so gab er doch in Bezug
des Geldbeutels an, dieser sei, als er die Truhe öffnete und darnach
greifen wollte, davongelaufen und dann verschwunden, und bei dieser
Behauptung blieb er, ungeachtet aller gemachten Gegenvorstellungen.
Sollte hier nicht etwas Aehnliches eingetreten sein? Der Beutel konnte
nun wohl nicht davonlaufen, allein es konnte der Fall sein, dass
nicht der Beutel, wohl aber eine Ratte oder eine Maus in der Truhe
war, die er in seiner Aufregung bei dem ersten Blicke, den er auf die
Truhe machte, für den Beutel hielt, und die davon lief, als die Truhe
geöffnet wurde; seine Angabe, dass der Beutel davonlief, war dann
subjektiv richtig.
Schwerer, als solche Irrthümer durch den =Gesichtssinn=, sind indess
dergleichen Irrthümer durch den =Gehörssinn= möglich, obgleich es
leichter ist, durch das Gehör als durch das Gesicht =getäuscht= zu
werden.
Der Gesichtssinn ist nämlich immerwährend =thätig=, man sieht niemals
=nichts=, sondern nur ein Blinder =sieht nicht=. Wenn man die Augen
zumacht oder in einem Gemache ist, wo kein Licht brennt und keine
Fenster sind, so sieht man die Finsterniss, man sieht =schwarz=. Hört
man aber =nichts=, so hört man auch nicht, und zwar so lange nicht,
als nicht das Trommelfell durch einen Schall affizirt wird; man hört
etwas, es ist aber möglich, dass man nicht unterscheide, mit welcher
Art von Tönen das Gehörte Aehnlichkeit habe, oder dass man durch die
Aehnlichkeit der Töne verleitet wird zu glauben, eine gewisse Art
Schall gehört zu haben. -- Dieser Mangel an Unterscheidung kann jedoch
nur so weit reichen, als der durch den Schall hervorgebrachte Ton
selbst =unbestimmt= auf das Ohr wirkt, und kann daher nur von einem
ebenfalls unbestimmten Tone nicht scharf unterschieden werden, man
kann z. B. im Zweifel sein, ob dasjenige, was man hört, der Ton einer
Trommel oder das Rauschen eines Wassers, der Pfiff eines Windes oder
der Ruf einer Stimme sei, schwerlich aber ist eine solche Verwechslung
eines Klanges mit einzelnen gesprochenen =Worten= möglich. Wenn also
Jemand z. B. behauptet, im Gesange eines Vogels gewisse =Worte= gehört
zu haben, so lässt sich diese Erscheinung wohl nur durch einen sehr
hohen Grad =wahrscheinlich krankhafter= Aufregung der Einbildungskraft
erklären, wenn der Vogel, welcher Worte gesprochen haben soll, nicht
etwa ein Guckguck, welcher nichts Anderes als seinen Namen rief, oder
ein abgerichteter Papagei gewesen ist. Man kann in Gegenständen,
welche klingen, mit einer nicht krankhaften Einbildungskraft wohl
=musikalische= Töne, auch wohl Melodien, nicht aber Worte =wirklich=
hören, denn wenn _Schiller_ sagt:
„Da lebte mir der Baum, die Rose,
Da =sang= der Quelle Silberfall,”
so glauben wir gerne seinen Worten; wäre es möglich gewesen, dass
der Dichter gesagt hätte: da =sprach= die Quelle, oder gar, =was= sie
gesprochen, so würde man das Gedicht wahrscheinlich nicht weiter lesen,
denn Niemand würde es ihm glauben.
Hieraus folgt, dass in dem Falle, als ein Beschuldigter behauptet,
irgend eine ausserordentliche Erscheinung =gesehen= zu haben, und
wenn sonst keine Spuren einer Geisteszerrüttung an ihm wahrzunehmen
sind, die Wahrscheinlichkeit für eine wirkliche, durch eine zufällige
Aehnlichkeit hervorgebrachte Wahrnehmung, dagegen bei gehörten =Worten=
die Wahrscheinlichkeit für eine verstörte =Einbildungskraft= einträte,
und zwar in dem Grade mehr für eine =krankhafte= Störung, als der
Beschuldigte die Worte =bestimmt= gehört zu haben behauptet, und nicht
etwa selbst im Zweifel ist, ob er sie auch wirklich =gehört= habe.
Es ist indess nicht unmöglich, dass Jemand etwas, welches ihm im
Augenblicke des Sehens oder Hörens eine auffallende Aehnlichkeit
mit irgend einem bereits Gesehenen oder Gehörten darbot, in =diesem
Augenblicke= nicht wirklich für etwas Reelles hält, später aber durch
seine Einbildungskraft verleitet wird, zu glauben, dass dasjenige,
welches ihm im Augenblicke des Sehens oder Hörens nicht als etwas
Wirkliches vorkam, doch etwas Wirkliches gewesen sei. Gibt es
doch Leute, die, wenn sie irgend eine Begebenheit mit einer Menge
Uebertreibungen einige Mal erzählt haben, am Ende selbst glauben,
es sei dabei wirklich gerade so zugegangen, wie sie die Begebenheit
Anderen zum Besten geben. Ich selbst hörte einmal mit grösstem
Vergnügen der Erzählung eines alten Soldaten zu, der behauptete, er sei
einmal schon todt gewesen. Das Wahre an der Sache schien zu sein, dass
er nach einer erhaltenen Wunde in der Schlacht sich todt stellte und
wahrscheinlich einige Zeit lang das Bewusstsein verloren hatte.
Derlei Spiele der Einbildungskraft sind nun aber ebenfalls nicht
selten, und es können dadurch, besonders wenn Derjenige, welcher
sie vorbringt, abergläubisch oder sonst auf einer geringen Stufe der
Bildung befindlich ist, manchmal von ihm Dinge, als von ihm wirklich
erlebt, behauptet werden, welche, wie man glauben sollte, nur einem
Tollhäusler beifallen können, ohne dass derselbe deswegen wirklich an
einer Geisteszerrüttung leidet.
Es folgt daher, dass, wenn derlei Erscheinungen von Beschuldigten
behauptet werden, deren Nichtrealität jedem Vernünftigen klar ist,
man =deswegen allein= noch nicht Ursache hat, eine Geisteszerrüttung
vorauszusetzen, sondern dass man vielmehr trachten muss, diejenigen
Verhältnisse, welche derlei Angaben bei dem Beschuldigten zur
subjektiven Wahrheit machten, zu erheben, und so viel als möglich
richtigzustellen, welches einerseits dadurch geschehen kann, dass
man die Lokalumstände, unter welchen derlei Erscheinungen Statt
gehabt sollen, sorgfältig untersucht, andererseits aber den sonstigen
Charakter eines solchen Individuums, z. B. ob er sonst in seinen
Angaben von der Wahrheit abzuweichen pflegt, ob er abergläubisch und
in welcher Art abergläubisch ist, oder ob er sich einer besonderen
Leichtgläubigkeit hingibt u. dgl., durch Vernehmungen von Zeugen u. s.
w. darzulegen sich bestrebt.
_K. Verstellter Wahnsinn._
§. 101.
Der verstellte Wahnsinn ist eben so wenig ein =Wahnsinn=, als eine
=verstellte= Krankheit ein besonderer =pathologischer= Zustand ist,
sondern diese Verstellung ist eine aus freiem Willen hervorgebrachte
=That=, so gut als das Spielen einer Rolle auf dem Theater. Ob nun
ein Zustand, welcher im Aeusseren die Thätigkeiten des Wahnsinnes
nachahmt, ein =wahrer= oder ein =verstellter= sei, wird im Wesentlichen
nach pathologischen Grundsätzen beurtheilt werden müssen, nämlich
ob sich derjenige Komplex von Erscheinungen darbiete, welcher nach
pathologischen Erfahrungen immer =vereinigt= angetroffen wird;
ausserdem muss ein solcher Zustand auch nach denjenigen Grundsätzen
beobachtet werden, welche sich aus der =Natur der Sache= ergeben, um
überhaupt eine Verstellung zu =entdecken=.
Die =erste= Rücksicht, welche man daher bei Erhebung eines solchen
Zustandes zu nehmen hat, wird daher wohl immer darin liegen, ob =alle=
Erscheinungen vorhanden sind, welche die =Pathologie= als einen
solchen abnormen Zustand begleitend entdeckt hat, ergibt sich aber
dann noch ein =Zweifel=, oder lässt sich die Möglichkeit denken, dass
der Zustand, welchen der vorgebliche Patient äussert, ihm zu einem
bestimmten Zwecke dienen könne, so muss nachgeforscht werden, ob der
Zustand schon =früher= vorhanden war, als er den in Frage stehenden
Zweck anzustreben begann, oder nicht. Ist =Letzteres= der Fall, so
entsteht jedenfalls der Verdacht einer absichtlichen =Täuschung=,
welche Voraussetzung auch dann viele Wahrscheinlichkeit erhält, wenn
der Zustand selbst ihm irgend einen =Vortheil=, z. B. die Erhaltung
einer Versorgung, zu gewähren verspricht.
Je mehr nun von dieser Art Gründe eintreten, um eine =Verstellung=
für wahrscheinlich zu halten, um so genauer muss die pathologische
Beobachtung sich gestalten, es erhalten aber überhaupt alle diejenigen
Personen, welche die Umgebung eines solchen in gerichtlicher
Untersuchung befindlichen Menschen bilden, die Aufgabe, ihre
Beobachtung dahin zu richten, jeder Verstellung auf die Spur zu kommen,
wozu folgende Rücksichten nicht unerheblich sein dürften.
Jede Krankheit, wohin auch der Wahnsinn gehört, ist ein
Originalzustand, d. h. der Mensch braucht, um die verschiedenen
Aeusserungen und Symptome der Krankheit darzustellen, nicht etwa ein
besonderes Nachdenken oder einen besonderen Entschluss, sondern alles
dieses lernt sich ohne alle Bemühung von selbst; dagegen ist jede
Verstellung eine =Nachahmung=, welche, wie alle Nachahmungen, entweder
hinter dem Originale zurückbleibt, oder gewisse Seiten des Originals
verzerrt. -- Wer übrigens nicht ein vollendeter Künstler ist, wird
mehr oder weniger in einem solchen Falle ein =bestimmtes= Original
=kopiren=.
Hat man daher den Fall eines wahrscheinlich verstellten Wahnsinnes,
so forsche man nach, ob das Individuum, bei dem man die Verstellung
vermuthet, nicht etwa in der Lage war, ein ähnliches Original
beobachtet zu haben. Findet man diesen Umstand bestätigt, so suche man
sich nähere Notizen über das fragliche Original zu verschaffen, und
bringe den Ersteren dann in Lagen, zu denen ihm sein Original nicht
gesessen ist. Sehr möglicher Weise wird er aus der Rolle fallen. --
Solche Originale können übrigens sowohl wirklich lebende Personen,
als solche sein, welche aus Büchern entnommen sind, man frage daher
bei gewissen Personen sein Gedächtniss, ob man nicht etwas Aehnliches
irgendwo gelesen habe.
Verstellung ist wie jede der Individualität nicht angemessene
Thätigkeit etwas =Lästiges= für den Menschen, ein unbequem anliegendes
Kleid, das man auszieht, wenn man schlafen geht. Man beobachte daher
ein solches Individuum vorzüglich zu der Zeit, wo er sich unbemerkt
glaubt, ob er nicht eine Blösse gibt.
Wer Wahnsinn oder eine andere Krankheit simulirt, hat gewöhnlich einen
für ihn wichtigen =Zweck=. Je wichtiger dem Menschen eine Sache ist,
um so mehr vernachlässigt er =Kleinigkeiten=, die mit der Sache, um
die es sich handelt, nichts zu schaffen haben. Man beobachte daher
Kleinigkeiten, in denen sich seine Thätigkeit ausspricht[50]. Wenn
man in dieser Art seine Beobachtungen fortzusetzen nicht ermüdet,
wird man selten seinen Zweck verfehlen und nicht nöthig haben, seine
Zuflucht zur Anwendung von schmerzhaften Mitteln zu nehmen, die zur
Richtigstellung des =Verdachtes= nie gebilligt werden können[51].
[50] Ich erinnere mich gehört zu haben, dass man bei einem
jungen Manne, der sich -- ich glaube als Spion zur Zeit der
Kriegsjahre -- als Frauenzimmer angezogen hatte und seine
Rolle recht gut spielte, dadurch Veranlassung fand, sein
Geschlecht in Zweifel zu ziehen, weil er, als er einmal sich
mit dem Stuhle, auf dem er sass, einem Tische nahen wollte,
=zwischen den Schenkeln= nach dem Sessel griff, anstatt die
bei solchen Gelegenheiten bei Frauenzimmern ihren Kleidern
angemessene Bewegung, den Stuhl mit dem =Fusse= zu rücken, zu
machen.
[51] Ein Mann, welcher schon Monate lang zu schlafen schien,
wurde dadurch des Betruges überwiesen, dass der Arzt,
welcher ihn besichtigte, sich gegen seine Zuhörer über die
Sonderbarkeit des Falles und insbesondere darüber aussprach,
dass die Wirklichkeit des Schlafes ganz zweifellos sei.
Er schilderte dabei die einzelnen Symptome, welche die
Wirklichkeit ausser Zweifel setzen, zeigte sie am Körper des
Schlafenden, und als er damit bis zu dem Gesichte gekommen
war, sprach er zu dem Schlafenden: „Zeige die Zunge,” und --
er zeigte sie wirklich.
Eben so verdient der Umstand Berücksichtigung, dass der sich
Verstellende seine Verstellungskunst nicht selten gegenüber von
Personen zu üben unterlässt, welchen er nicht Scharfsinn oder Interesse
genug zutraut, ihn zu beobachten. Man unterlasse daher nicht, solche
Personen, wozu insbesondere =Kinder= gehören, wo es nöthig ist, zu
seiner Beobachtung zu benützen.
Schlussbemerkung.
§. 102.
Obwohl ich nicht im Mindesten zweifle, dass sich über einzelne
Gemüthszustände noch Vieles und Nützliches sagen lasse, so dürfte doch
das bisher Gesagte genügen, um anzudeuten, worauf es bei der Erhebung
gewisser Gemüthszustände in rechtlicher Beziehung eigentlich ankomme.
Eine vollständige Exemplifikation zu liefern, in welcher zugleich eine
vollkommene praktische Anweisung enthalten wäre, wie in einzelnen
Fällen diese Aufgabe zu lösen ist, überschreitet die Grenzen dieses
Werkes um so mehr, als hierzu die Anwendung medizinischer Kenntnisse
nöthig wäre, die ich nicht besitze; ich kann mir daher nur die
Bemerkung erlauben, dass in vorkommenden Fällen, wo sich ergibt, dass
mehrere solcher von mir geschilderter Gemüthszustände thätig waren,
auch alle diejenigen Grundsätze, welche ich in Bezug auf die einzelnen
derartigen Gemüthsstimmungen schilderte, Anwendung finden werden. Mein
Zweck, den ich bei diesen Erörterungen verfolgte, war, wie es sich von
einem Autor voraussetzen lässt, welcher für einen solchen Leserkreis
sich zu schreiben berufen fühlt, wie von jenen, für welchen dieses Werk
bestimmt ist, nicht, eigenes Nachdenken überflüssig zu machen, sondern
im Gegenteile dieses zu veranlassen und höchstens zuweilen die Bahn zu
bezeichnen, auf welcher die eigene Forschung ihr Ziel verfolgen muss,
um nicht auf Abwege zu gerathen.
Mehr also, um dem Leser die Beruhigung zu geben, dass der von mir
angedeutete Weg wirklich zu dem richtigen Ziele führe, als in dem
Bestreben, dadurch dem Leser ein Muster zu geben, wie er sich in
praktischen Fällen zu benehmen habe, erlaubte ich mir die drei
nachfolgenden, durchaus wirklichen Kriminalakten entnommenen Fälle
mitzutheilen.
Der erste Fall mit dem wahnsinnigen Brandstifter _Joseph G._ ist in
mancher Beziehung auf eine ungenügende Weise erhoben. Ich erlaubte
mir die Fehler zu rügen und die Gründe beizusetzen, warum und worin
gefehlt wurde, und wie ähnliche Missgriffe zu vermeiden sind. -- Der
zweite Fall, unstreitig von Seite des Untersuchungsrichters ohne Tadel
geführt, lässt von Seite der ärztlichen Begutachtung viel zu wünschen
übrig; ich bestrebte mich, zu zeigen, wie es, wenigstens nach meiner
geringen Einsicht, hätte besser gemacht werden können.
Der dritte Fall, mit _Matthäus Grotz_, ist von Seite des Richters
sowohl als von Seite des Arztes mit solcher Umsicht und solcher
Sachkenntniss behandelt, dass er in der That als Muster zur Nachahmung
empfohlen zu werden verdient.
Der vierte Fall gehört der neuesten Zeit an.
V.
Kriminalfälle mit Erhebung des Irrsinnes.
A.
Der wahnsinnige Brandstifter Joseph G.[52].
[52] Aus dem Werke: „Merkwürdige Kriminalfälle,” von Dr.
_Pfister_, Stadtdirektor in Heidelberg.
Am 27. Jänner 1810 machte der Ortsseelsorger im O--thale dem
grundherrlich von G.'schen Amte zu G. folgende Anzeige: „_Joseph G._
ist mir längst als ein bösartiger und gefährlicher Narr bekannt,
ich brachte ihn nun durch Zureden und kleine Geschenke dahin, ihn
geschwätzig zu machen, und da vertraute er mir, dass er
1. seiner Mutter eigenes Haus durch in Lumpen gewickeltes Feuer
angezündet habe. Eben so wurde
2. das Berghaus des Nachbarn _Lorenz S._, in welchem seine Mutter
nachher mit den Kindern aus Barmherzigkeit aufgenommen wurde, von ihm
angezündet;
3. seien es noch nicht vier Wochen, so hat er wieder im Sinne gehabt,
einen oder zwei Bauernhöfe anzuzünden, welches ihn aber jetzt reue, so
dass er versichere, es nie thun zu wollen.
Da jedoch der Versicherung des _Joseph G._ bei seinem Geisteszustände
nicht zu trauen sei, so werde, =um Unglück zu verhüten=, das Amt
hiervon in Kenntniss gesetzt.”
_G._ wurde nun am 29. Jänner zu Verhaft gebracht. Es ergab sich,
dass wirklich das Haus der Mutter des _Joseph G._ im Jänner 1803,
und ungefähr vier Wochen darauf das Berghaus des _Lorenz S._ (am 19.
Februar 1803) abgebrannt sei. -- Beide Brände hatten sich daher schon
vor sieben Jahren ereignet. _Joseph G._ wurde übrigens als dasjenige
Individuum erkannt, welches das Amt X. bereits in das Irrenhaus
unterzubringen versucht habe.
_Joseph G._ wurde nun verhört, da jedoch seine Aussagen nur summarisch
eingetragen wurden, so genügt die Anschauung des wesentlichen Inhaltes
desselben, welcher in Folgendem bestand:
_Joseph_, seinen Zunamen wusste er nicht anzugeben, Sohn des Webers
_Michael_, welcher ein vagabundirendes Leben führt, und dessen
Eheweibes _Johanna_, lebt in dürftigen Umständen. In der Schule hat
er nichts gelernt. Er hat an ein paar Orten gedient, war aber wieder
fortgerannt, er sei ledig, habe, wenn es sein konnte, gebettelt. Er
habe Niemanden etwas gestohlen. Zu A. habe er sich in den Bach gelegt,
um sich zu ersäufen, die Bauern haben ihn wieder herausgethan. Einmal
hat er sich in dem Hause des _H._ im J--thale gehängt, ein altes Weib
hat ihn wieder losgemacht, zwei Knechte haben ihm gesagt, dass er sich
hängen soll. Als er einmal in Z. aus der Kirche kam, hat er sich wieder
gehängt, die Leute haben ihn herabgenommen. Das Leben sei ihm ganz
verleidet gewesen, weil sein Bruder, der Weber _Hanns_, so mit seiner
Mutter und ihm umgeht und sie schlägt.
Ueber die Feuersbrünste äusserte er sich in einem späteren Verhöre,
dass er den ersten Brand um die Mittagszeit angelegt habe, nachdem
sich sein ältester Bruder _Johann_ entfernt hatte; den Brand habe er
mit brennenden Kohlen gelegt, die er unter einem Hafen in der Küche
hervorgenommen und in einen Lumpen gewickelt, welchen er schon am
Morgen zu diesem Zwecke zu sich gesteckt, in das neben dem Hause
befindliche Stroh warf. Dieses fing sogleich an zu brennen. Seine
Mutter ergriff die Flucht, er aber blieb, ungeachtet ihres Zurufes,
zurück; er hatte, wie er sagte, eben Lust zu verbrennen, da ihm aber
seine Mutter zurief, so fiel ihn die Reue an, er änderte deshalb seinen
Entschluss und sprang aus dem Hause fort. Er half seiner Mutter jedoch
nicht, als sie ein Schwein aus dem Stalle rettete, da er, nach seiner
Angabe, zu erschrocken war, weil er das Haus angezündet hatte.
=Frage=: Warum er das Haus angezündet habe.
=Antwort=: Ich zündete es aus dem Grunde an, damit mein ältester Bruder
das Haus nicht bekomme, da dieser mich und die Mutter misshandelt
hatte.
=Frage=: Ob er nicht bedacht habe, dass er durch das Anzünden des
Hauses seine Mutter selbst unglücklich mache.
=Antwort=: Es fiel mir freilich bei, aber der Zorn gegen meinen Bruder
wegen den von ihm erlittenen Misshandlungen =überwog= den Gedanken.
=Frage=: Ob er nicht bedachte, dass er sich durch das Anzünden,
dadurch dass seine in der Kiste der Mutter verwahrten Kleider auch mit
verbrannten, =selbst= schade.
=Antwort=: Dieses fiel mir zwar auch ein, aber ich that es doch, wie
schon gesagt, in =Hinsicht= meines Bruders.
=Joseph G.= war indess wegen Mangel an Gefängnissen (freilich ein
etwas sonderbarer Mangel bei einem Kriminalgerichte) einem Bürger in
Verwahrung gegeben worden. -- Am 26. Februar wurde das Verhör wegen des
Brandes im Berghäuschen gehalten. -- Seine Angabe bestand in Folgendem:
„Ich legte im Berghause zweimal Feuer an. Es war schon finstere
Nacht, als ich allein in der Küche war und auf Geheiss meiner Mutter
Suppe kochen musste. Bei dieser Gelegenheit fiel mir mein Bruder,
der _Johann_, ein, und ich dachte: „Wart', Bruder, nun will ich das
Berghaus anzünden, damit du nicht mehr =hinein= und mich =d'rin=
schlagen kannst.” Aus Zorn gegen meinen Bruder _Johann_ steckte ich in
der Stube kurz vorher einen Lumpen, ohne dass es meine Mutter bemerkte,
in den Hosensack, und in der Küche ergriff ich in aller Eile aus dem
Ofen, worin ich die Suppe kochte, eine feurige Kohle; wickelte sie in
den Lumpen und warf sie augenblicklich durch den Rauchfang, welcher nur
sechs Schuh vom Boden der Küche entfernt war, auf das Dach. Diese Kohle
zündete aber das Haus nicht an, weil sie nur neben demselben auf die
blosse Erde fiel. Der Bruder _Christian_ hatte die Kohle hinabfallen
gesehen, und auf seinen Ruf lief ich auch hinaus und half ihm die Kohle
auslöschen. -- Am anderen Tage, als ich allein zu Hause war, nahm
ich wieder eine Kohle aus dem Ofen und steckte sie, in einen Lumpen
gewickelt, in das Strohdach. -- Um keinen Verdacht zu erregen, sprach
ich mit meinem Bruder _Mathes_ gleichgiltige Sachen; als ich aus der
Nebenkammer das Feuer aufgehen sah, rief ich dem _Mathes_ zu: „Komm,
Mathes, es brennt.” -- Ich half nun dem _Mathes_ beim Heraustragen der
Kleider, weil es mich reute, dass ich das Berghaus angezündet hatte.
Indessen kamen Leute herbei -- die Hilfe war jedoch vergebens.”
So weit die Erzählung des _Joseph G._ über seine Thaten, mit welcher
die Erhebungen des Gerichtes über den Statt gefundenen Vorgang ziemlich
übereinstimmten.
Am 20. März 1810 fand noch ein Verhör Statt, aus welchem wir folgende
Fragen und Antworten herausheben:
=Frage=: Warum er diese Brandstiftung so lange verschwiegen habe.
=Antwort=: Weil ich fürchtete, in's Zuchthaus zu kommen.
=Frage=: Er habe angegeben, dass ihn der erste Brand sehr gereut habe,
warum er gleich darauf den zweiten gestiftet habe.
=Antwort=: Mein Bruder _Johann_ hat mich eben in diesem Berghause
geschlagen, und darum nahm ich es mir aus Zorn gegen denselben vor,
damit er nicht mehr dahinkomme[53].
[53] Die ganz natürliche Frage: „Dein Bruder konnte dich ja auch
anderswo schlagen!” wurde nicht gestellt.
=Frage=: Ob er nicht gewusst habe, dass die Brandstiftung ein schweres
Verbrechen ist.
=Antwort=: Ja.
=Frage=: Warum er es doch begangen.
=Antwort=: Hätte mein Bruder mich nicht geschlagen, die beiden Häuser
stünden noch.
=Frage=: In welcher Gemüthsstimmung er gewesen sei, als er sich habe
erhängen wollen.
=Antwort=: Ich war damals nicht bei Sinnen und wusste nicht, was
ich that. Als ich hingegen das Haus meiner Mutter und das Berghaus
anzündete, war ich meiner Handlungen wohl bewusst[54].
[54] Schwerlich wurde die Antwort =so= gegeben. Ueberhaupt ist
es gefehlt, einen etwas blödsinnigen Menschen so geradezu um
seine Gemüthsstimmung zu fragen. Er versteht die Frage nicht.
=Frage=: Warum er sich schon zu wiederholten Malen habe umbringen
wollen.
=Antwort=: Das Leben ist mir eben verleidet, wenn ich mit meinem bösen
Zustande befallen werde, und ich komme dann gewöhnlich ganz von Sinnen.
=Frage=: Was er zu seiner Entschuldigung und Rechtfertigung anzugeben
habe.
=Antwort=: Ich weiss nichts anzugeben, als dass mich mein Bruder
_Johann_ durch seine Misshandlungen zum Zorne gereizt hat.
Am 22. März registrirte das Kriminalgericht ein Attestat des Physikus
zu den Akten, worin gesagt wird, dass Inquisit sowohl in physischer
Hinsicht ohne Gebrechen und Krankheit sei, als auch in einem
dreiviertelstündigen Tentamen[55] seine inneren Sinne unverletzt[56]
und dermal ohne Fehler gefunden worden seien[57]. -- Hierauf wurde der
Akt dem Obergerichte zur Urtheilsschöpfung vorgelegt[58].
[55] Auf die Dauer des Tentamens kam es nicht an, sondern auf
seinen Inhalt.