Sagt also ein Verbrecher, dass eine Gestalt zur Nachtzeit im Zimmer

gestanden sei u. dgl., so liegt daher gar nichts =Unmögliches= darin,

dass er die Gestalt wirklich =gesehen= habe, weil ihm die Gestalt, d.

i. deren Umrisse durch irgend eine Reflexion der Lichtstrahlen wirklich

gegeben war, und der Umstand, dass ein Anderer, der vielleicht bei ihm

war, dieselbe =nicht= erblickte, beweiset ganz und gar nicht, dass der

Erste diese Gestalt nicht wirklich gesehen haben könne.

Da es nun um so leichter ist, solche Gestalten zu erblicken, je

aufgeregter die Phantasie ist, und da ferner gerade der Gedanke an die

Ausführung gewisser Verbrechen eine starke Aufregung der Phantasie mit

sich bringt, so sind derlei Visionen zuverlässig eine ganz natürliche,

ohne Krankheit des Geistes mögliche, subjektiv =richtige Thatsache=.

Von dieser Seite betrachtet erklärt sich Manches vollkommen, wozu man

ohne Berücksichtigung dieser Thatsache vergebens den Schlüssel sucht,

insbesondere manche Geistererscheinung.

Folgender Fall gehört offenbar in die Klasse dieser Thatsachen.

Der Sohn eines Bauers hatte seinen Vater ermordet, um sich einen

Beutel mit Geld zuzueignen, den dieser in seiner Truhe hatte. Er wurde

alsbald nach verübter That ergriffen, und gestand sein Verbrechen mit

allen Nebenumständen; obwohl jedoch nicht die geringste Spur einer

Geisteszerrüttung an ihm wahrzunehmen war, so gab er doch in Bezug

des Geldbeutels an, dieser sei, als er die Truhe öffnete und darnach

greifen wollte, davongelaufen und dann verschwunden, und bei dieser

Behauptung blieb er, ungeachtet aller gemachten Gegenvorstellungen.

Sollte hier nicht etwas Aehnliches eingetreten sein? Der Beutel konnte

nun wohl nicht davonlaufen, allein es konnte der Fall sein, dass

nicht der Beutel, wohl aber eine Ratte oder eine Maus in der Truhe

war, die er in seiner Aufregung bei dem ersten Blicke, den er auf die

Truhe machte, für den Beutel hielt, und die davon lief, als die Truhe

geöffnet wurde; seine Angabe, dass der Beutel davonlief, war dann

subjektiv richtig.

Schwerer, als solche Irrthümer durch den =Gesichtssinn=, sind indess

dergleichen Irrthümer durch den =Gehörssinn= möglich, obgleich es

leichter ist, durch das Gehör als durch das Gesicht =getäuscht= zu

werden.

Der Gesichtssinn ist nämlich immerwährend =thätig=, man sieht niemals

=nichts=, sondern nur ein Blinder =sieht nicht=. Wenn man die Augen

zumacht oder in einem Gemache ist, wo kein Licht brennt und keine

Fenster sind, so sieht man die Finsterniss, man sieht =schwarz=. Hört

man aber =nichts=, so hört man auch nicht, und zwar so lange nicht,

als nicht das Trommelfell durch einen Schall affizirt wird; man hört

etwas, es ist aber möglich, dass man nicht unterscheide, mit welcher

Art von Tönen das Gehörte Aehnlichkeit habe, oder dass man durch die

Aehnlichkeit der Töne verleitet wird zu glauben, eine gewisse Art

Schall gehört zu haben. -- Dieser Mangel an Unterscheidung kann jedoch

nur so weit reichen, als der durch den Schall hervorgebrachte Ton

selbst =unbestimmt= auf das Ohr wirkt, und kann daher nur von einem

ebenfalls unbestimmten Tone nicht scharf unterschieden werden, man

kann z. B. im Zweifel sein, ob dasjenige, was man hört, der Ton einer

Trommel oder das Rauschen eines Wassers, der Pfiff eines Windes oder

der Ruf einer Stimme sei, schwerlich aber ist eine solche Verwechslung

eines Klanges mit einzelnen gesprochenen =Worten= möglich. Wenn also

Jemand z. B. behauptet, im Gesange eines Vogels gewisse =Worte= gehört

zu haben, so lässt sich diese Erscheinung wohl nur durch einen sehr

hohen Grad =wahrscheinlich krankhafter= Aufregung der Einbildungskraft

erklären, wenn der Vogel, welcher Worte gesprochen haben soll, nicht

etwa ein Guckguck, welcher nichts Anderes als seinen Namen rief, oder

ein abgerichteter Papagei gewesen ist. Man kann in Gegenständen,

welche klingen, mit einer nicht krankhaften Einbildungskraft wohl

=musikalische= Töne, auch wohl Melodien, nicht aber Worte =wirklich=

hören, denn wenn _Schiller_ sagt:

„Da lebte mir der Baum, die Rose,

Da =sang= der Quelle Silberfall,”

so glauben wir gerne seinen Worten; wäre es möglich gewesen, dass

der Dichter gesagt hätte: da =sprach= die Quelle, oder gar, =was= sie

gesprochen, so würde man das Gedicht wahrscheinlich nicht weiter lesen,

denn Niemand würde es ihm glauben.

Hieraus folgt, dass in dem Falle, als ein Beschuldigter behauptet,

irgend eine ausserordentliche Erscheinung =gesehen= zu haben, und

wenn sonst keine Spuren einer Geisteszerrüttung an ihm wahrzunehmen

sind, die Wahrscheinlichkeit für eine wirkliche, durch eine zufällige

Aehnlichkeit hervorgebrachte Wahrnehmung, dagegen bei gehörten =Worten=

die Wahrscheinlichkeit für eine verstörte =Einbildungskraft= einträte,

und zwar in dem Grade mehr für eine =krankhafte= Störung, als der

Beschuldigte die Worte =bestimmt= gehört zu haben behauptet, und nicht

etwa selbst im Zweifel ist, ob er sie auch wirklich =gehört= habe.

Es ist indess nicht unmöglich, dass Jemand etwas, welches ihm im

Augenblicke des Sehens oder Hörens eine auffallende Aehnlichkeit

mit irgend einem bereits Gesehenen oder Gehörten darbot, in =diesem

Augenblicke= nicht wirklich für etwas Reelles hält, später aber durch

seine Einbildungskraft verleitet wird, zu glauben, dass dasjenige,

welches ihm im Augenblicke des Sehens oder Hörens nicht als etwas

Wirkliches vorkam, doch etwas Wirkliches gewesen sei. Gibt es

doch Leute, die, wenn sie irgend eine Begebenheit mit einer Menge

Uebertreibungen einige Mal erzählt haben, am Ende selbst glauben,

es sei dabei wirklich gerade so zugegangen, wie sie die Begebenheit

Anderen zum Besten geben. Ich selbst hörte einmal mit grösstem

Vergnügen der Erzählung eines alten Soldaten zu, der behauptete, er sei

einmal schon todt gewesen. Das Wahre an der Sache schien zu sein, dass

er nach einer erhaltenen Wunde in der Schlacht sich todt stellte und

wahrscheinlich einige Zeit lang das Bewusstsein verloren hatte.

Derlei Spiele der Einbildungskraft sind nun aber ebenfalls nicht

selten, und es können dadurch, besonders wenn Derjenige, welcher

sie vorbringt, abergläubisch oder sonst auf einer geringen Stufe der

Bildung befindlich ist, manchmal von ihm Dinge, als von ihm wirklich

erlebt, behauptet werden, welche, wie man glauben sollte, nur einem

Tollhäusler beifallen können, ohne dass derselbe deswegen wirklich an

einer Geisteszerrüttung leidet.

Es folgt daher, dass, wenn derlei Erscheinungen von Beschuldigten

behauptet werden, deren Nichtrealität jedem Vernünftigen klar ist,

man =deswegen allein= noch nicht Ursache hat, eine Geisteszerrüttung

vorauszusetzen, sondern dass man vielmehr trachten muss, diejenigen

Verhältnisse, welche derlei Angaben bei dem Beschuldigten zur

subjektiven Wahrheit machten, zu erheben, und so viel als möglich

richtigzustellen, welches einerseits dadurch geschehen kann, dass

man die Lokalumstände, unter welchen derlei Erscheinungen Statt

gehabt sollen, sorgfältig untersucht, andererseits aber den sonstigen

Charakter eines solchen Individuums, z. B. ob er sonst in seinen

Angaben von der Wahrheit abzuweichen pflegt, ob er abergläubisch und

in welcher Art abergläubisch ist, oder ob er sich einer besonderen

Leichtgläubigkeit hingibt u. dgl., durch Vernehmungen von Zeugen u. s.

w. darzulegen sich bestrebt.

_K. Verstellter Wahnsinn._

§. 101.

Der verstellte Wahnsinn ist eben so wenig ein =Wahnsinn=, als eine

=verstellte= Krankheit ein besonderer =pathologischer= Zustand ist,

sondern diese Verstellung ist eine aus freiem Willen hervorgebrachte

=That=, so gut als das Spielen einer Rolle auf dem Theater. Ob nun

ein Zustand, welcher im Aeusseren die Thätigkeiten des Wahnsinnes

nachahmt, ein =wahrer= oder ein =verstellter= sei, wird im Wesentlichen

nach pathologischen Grundsätzen beurtheilt werden müssen, nämlich

ob sich derjenige Komplex von Erscheinungen darbiete, welcher nach

pathologischen Erfahrungen immer =vereinigt= angetroffen wird;

ausserdem muss ein solcher Zustand auch nach denjenigen Grundsätzen

beobachtet werden, welche sich aus der =Natur der Sache= ergeben, um

überhaupt eine Verstellung zu =entdecken=.

Die =erste= Rücksicht, welche man daher bei Erhebung eines solchen

Zustandes zu nehmen hat, wird daher wohl immer darin liegen, ob =alle=

Erscheinungen vorhanden sind, welche die =Pathologie= als einen

solchen abnormen Zustand begleitend entdeckt hat, ergibt sich aber

dann noch ein =Zweifel=, oder lässt sich die Möglichkeit denken, dass

der Zustand, welchen der vorgebliche Patient äussert, ihm zu einem

bestimmten Zwecke dienen könne, so muss nachgeforscht werden, ob der

Zustand schon =früher= vorhanden war, als er den in Frage stehenden

Zweck anzustreben begann, oder nicht. Ist =Letzteres= der Fall, so

entsteht jedenfalls der Verdacht einer absichtlichen =Täuschung=,

welche Voraussetzung auch dann viele Wahrscheinlichkeit erhält, wenn

der Zustand selbst ihm irgend einen =Vortheil=, z. B. die Erhaltung

einer Versorgung, zu gewähren verspricht.

Je mehr nun von dieser Art Gründe eintreten, um eine =Verstellung=

für wahrscheinlich zu halten, um so genauer muss die pathologische

Beobachtung sich gestalten, es erhalten aber überhaupt alle diejenigen

Personen, welche die Umgebung eines solchen in gerichtlicher

Untersuchung befindlichen Menschen bilden, die Aufgabe, ihre

Beobachtung dahin zu richten, jeder Verstellung auf die Spur zu kommen,

wozu folgende Rücksichten nicht unerheblich sein dürften.

Jede Krankheit, wohin auch der Wahnsinn gehört, ist ein

Originalzustand, d. h. der Mensch braucht, um die verschiedenen

Aeusserungen und Symptome der Krankheit darzustellen, nicht etwa ein

besonderes Nachdenken oder einen besonderen Entschluss, sondern alles

dieses lernt sich ohne alle Bemühung von selbst; dagegen ist jede

Verstellung eine =Nachahmung=, welche, wie alle Nachahmungen, entweder

hinter dem Originale zurückbleibt, oder gewisse Seiten des Originals

verzerrt. -- Wer übrigens nicht ein vollendeter Künstler ist, wird

mehr oder weniger in einem solchen Falle ein =bestimmtes= Original

=kopiren=.

Hat man daher den Fall eines wahrscheinlich verstellten Wahnsinnes,

so forsche man nach, ob das Individuum, bei dem man die Verstellung

vermuthet, nicht etwa in der Lage war, ein ähnliches Original

beobachtet zu haben. Findet man diesen Umstand bestätigt, so suche man

sich nähere Notizen über das fragliche Original zu verschaffen, und

bringe den Ersteren dann in Lagen, zu denen ihm sein Original nicht

gesessen ist. Sehr möglicher Weise wird er aus der Rolle fallen. --

Solche Originale können übrigens sowohl wirklich lebende Personen,

als solche sein, welche aus Büchern entnommen sind, man frage daher

bei gewissen Personen sein Gedächtniss, ob man nicht etwas Aehnliches

irgendwo gelesen habe.

Verstellung ist wie jede der Individualität nicht angemessene

Thätigkeit etwas =Lästiges= für den Menschen, ein unbequem anliegendes

Kleid, das man auszieht, wenn man schlafen geht. Man beobachte daher

ein solches Individuum vorzüglich zu der Zeit, wo er sich unbemerkt

glaubt, ob er nicht eine Blösse gibt.

Wer Wahnsinn oder eine andere Krankheit simulirt, hat gewöhnlich einen

für ihn wichtigen =Zweck=. Je wichtiger dem Menschen eine Sache ist,

um so mehr vernachlässigt er =Kleinigkeiten=, die mit der Sache, um

die es sich handelt, nichts zu schaffen haben. Man beobachte daher

Kleinigkeiten, in denen sich seine Thätigkeit ausspricht[50]. Wenn

man in dieser Art seine Beobachtungen fortzusetzen nicht ermüdet,

wird man selten seinen Zweck verfehlen und nicht nöthig haben, seine

Zuflucht zur Anwendung von schmerzhaften Mitteln zu nehmen, die zur

Richtigstellung des =Verdachtes= nie gebilligt werden können[51].

[50] Ich erinnere mich gehört zu haben, dass man bei einem

jungen Manne, der sich -- ich glaube als Spion zur Zeit der

Kriegsjahre -- als Frauenzimmer angezogen hatte und seine

Rolle recht gut spielte, dadurch Veranlassung fand, sein

Geschlecht in Zweifel zu ziehen, weil er, als er einmal sich

mit dem Stuhle, auf dem er sass, einem Tische nahen wollte,

=zwischen den Schenkeln= nach dem Sessel griff, anstatt die

bei solchen Gelegenheiten bei Frauenzimmern ihren Kleidern

angemessene Bewegung, den Stuhl mit dem =Fusse= zu rücken, zu

machen.

[51] Ein Mann, welcher schon Monate lang zu schlafen schien,

wurde dadurch des Betruges überwiesen, dass der Arzt,

welcher ihn besichtigte, sich gegen seine Zuhörer über die

Sonderbarkeit des Falles und insbesondere darüber aussprach,

dass die Wirklichkeit des Schlafes ganz zweifellos sei.

Er schilderte dabei die einzelnen Symptome, welche die

Wirklichkeit ausser Zweifel setzen, zeigte sie am Körper des

Schlafenden, und als er damit bis zu dem Gesichte gekommen

war, sprach er zu dem Schlafenden: „Zeige die Zunge,” und --

er zeigte sie wirklich.

Eben so verdient der Umstand Berücksichtigung, dass der sich

Verstellende seine Verstellungskunst nicht selten gegenüber von

Personen zu üben unterlässt, welchen er nicht Scharfsinn oder Interesse

genug zutraut, ihn zu beobachten. Man unterlasse daher nicht, solche

Personen, wozu insbesondere =Kinder= gehören, wo es nöthig ist, zu

seiner Beobachtung zu benützen.

Schlussbemerkung.

§. 102.

Obwohl ich nicht im Mindesten zweifle, dass sich über einzelne

Gemüthszustände noch Vieles und Nützliches sagen lasse, so dürfte doch

das bisher Gesagte genügen, um anzudeuten, worauf es bei der Erhebung

gewisser Gemüthszustände in rechtlicher Beziehung eigentlich ankomme.

Eine vollständige Exemplifikation zu liefern, in welcher zugleich eine

vollkommene praktische Anweisung enthalten wäre, wie in einzelnen

Fällen diese Aufgabe zu lösen ist, überschreitet die Grenzen dieses

Werkes um so mehr, als hierzu die Anwendung medizinischer Kenntnisse

nöthig wäre, die ich nicht besitze; ich kann mir daher nur die

Bemerkung erlauben, dass in vorkommenden Fällen, wo sich ergibt, dass

mehrere solcher von mir geschilderter Gemüthszustände thätig waren,

auch alle diejenigen Grundsätze, welche ich in Bezug auf die einzelnen

derartigen Gemüthsstimmungen schilderte, Anwendung finden werden. Mein

Zweck, den ich bei diesen Erörterungen verfolgte, war, wie es sich von

einem Autor voraussetzen lässt, welcher für einen solchen Leserkreis

sich zu schreiben berufen fühlt, wie von jenen, für welchen dieses Werk

bestimmt ist, nicht, eigenes Nachdenken überflüssig zu machen, sondern

im Gegenteile dieses zu veranlassen und höchstens zuweilen die Bahn zu

bezeichnen, auf welcher die eigene Forschung ihr Ziel verfolgen muss,

um nicht auf Abwege zu gerathen.

Mehr also, um dem Leser die Beruhigung zu geben, dass der von mir

angedeutete Weg wirklich zu dem richtigen Ziele führe, als in dem

Bestreben, dadurch dem Leser ein Muster zu geben, wie er sich in

praktischen Fällen zu benehmen habe, erlaubte ich mir die drei

nachfolgenden, durchaus wirklichen Kriminalakten entnommenen Fälle

mitzutheilen.

Der erste Fall mit dem wahnsinnigen Brandstifter _Joseph G._ ist in

mancher Beziehung auf eine ungenügende Weise erhoben. Ich erlaubte

mir die Fehler zu rügen und die Gründe beizusetzen, warum und worin

gefehlt wurde, und wie ähnliche Missgriffe zu vermeiden sind. -- Der

zweite Fall, unstreitig von Seite des Untersuchungsrichters ohne Tadel

geführt, lässt von Seite der ärztlichen Begutachtung viel zu wünschen

übrig; ich bestrebte mich, zu zeigen, wie es, wenigstens nach meiner

geringen Einsicht, hätte besser gemacht werden können.

Der dritte Fall, mit _Matthäus Grotz_, ist von Seite des Richters

sowohl als von Seite des Arztes mit solcher Umsicht und solcher

Sachkenntniss behandelt, dass er in der That als Muster zur Nachahmung

empfohlen zu werden verdient.

Der vierte Fall gehört der neuesten Zeit an.

V.

Kriminalfälle mit Erhebung des Irrsinnes.

A.

Der wahnsinnige Brandstifter Joseph G.[52].

[52] Aus dem Werke: „Merkwürdige Kriminalfälle,” von Dr.

_Pfister_, Stadtdirektor in Heidelberg.

Am 27. Jänner 1810 machte der Ortsseelsorger im O--thale dem

grundherrlich von G.'schen Amte zu G. folgende Anzeige: „_Joseph G._

ist mir längst als ein bösartiger und gefährlicher Narr bekannt,

ich brachte ihn nun durch Zureden und kleine Geschenke dahin, ihn

geschwätzig zu machen, und da vertraute er mir, dass er

1. seiner Mutter eigenes Haus durch in Lumpen gewickeltes Feuer

angezündet habe. Eben so wurde

2. das Berghaus des Nachbarn _Lorenz S._, in welchem seine Mutter

nachher mit den Kindern aus Barmherzigkeit aufgenommen wurde, von ihm

angezündet;

3. seien es noch nicht vier Wochen, so hat er wieder im Sinne gehabt,

einen oder zwei Bauernhöfe anzuzünden, welches ihn aber jetzt reue, so

dass er versichere, es nie thun zu wollen.

Da jedoch der Versicherung des _Joseph G._ bei seinem Geisteszustände

nicht zu trauen sei, so werde, =um Unglück zu verhüten=, das Amt

hiervon in Kenntniss gesetzt.”

_G._ wurde nun am 29. Jänner zu Verhaft gebracht. Es ergab sich,

dass wirklich das Haus der Mutter des _Joseph G._ im Jänner 1803,

und ungefähr vier Wochen darauf das Berghaus des _Lorenz S._ (am 19.

Februar 1803) abgebrannt sei. -- Beide Brände hatten sich daher schon

vor sieben Jahren ereignet. _Joseph G._ wurde übrigens als dasjenige

Individuum erkannt, welches das Amt X. bereits in das Irrenhaus

unterzubringen versucht habe.

_Joseph G._ wurde nun verhört, da jedoch seine Aussagen nur summarisch

eingetragen wurden, so genügt die Anschauung des wesentlichen Inhaltes

desselben, welcher in Folgendem bestand:

_Joseph_, seinen Zunamen wusste er nicht anzugeben, Sohn des Webers

_Michael_, welcher ein vagabundirendes Leben führt, und dessen

Eheweibes _Johanna_, lebt in dürftigen Umständen. In der Schule hat

er nichts gelernt. Er hat an ein paar Orten gedient, war aber wieder

fortgerannt, er sei ledig, habe, wenn es sein konnte, gebettelt. Er

habe Niemanden etwas gestohlen. Zu A. habe er sich in den Bach gelegt,

um sich zu ersäufen, die Bauern haben ihn wieder herausgethan. Einmal

hat er sich in dem Hause des _H._ im J--thale gehängt, ein altes Weib

hat ihn wieder losgemacht, zwei Knechte haben ihm gesagt, dass er sich

hängen soll. Als er einmal in Z. aus der Kirche kam, hat er sich wieder

gehängt, die Leute haben ihn herabgenommen. Das Leben sei ihm ganz

verleidet gewesen, weil sein Bruder, der Weber _Hanns_, so mit seiner

Mutter und ihm umgeht und sie schlägt.

Ueber die Feuersbrünste äusserte er sich in einem späteren Verhöre,

dass er den ersten Brand um die Mittagszeit angelegt habe, nachdem

sich sein ältester Bruder _Johann_ entfernt hatte; den Brand habe er

mit brennenden Kohlen gelegt, die er unter einem Hafen in der Küche

hervorgenommen und in einen Lumpen gewickelt, welchen er schon am

Morgen zu diesem Zwecke zu sich gesteckt, in das neben dem Hause

befindliche Stroh warf. Dieses fing sogleich an zu brennen. Seine

Mutter ergriff die Flucht, er aber blieb, ungeachtet ihres Zurufes,

zurück; er hatte, wie er sagte, eben Lust zu verbrennen, da ihm aber

seine Mutter zurief, so fiel ihn die Reue an, er änderte deshalb seinen

Entschluss und sprang aus dem Hause fort. Er half seiner Mutter jedoch

nicht, als sie ein Schwein aus dem Stalle rettete, da er, nach seiner

Angabe, zu erschrocken war, weil er das Haus angezündet hatte.

=Frage=: Warum er das Haus angezündet habe.

=Antwort=: Ich zündete es aus dem Grunde an, damit mein ältester Bruder

das Haus nicht bekomme, da dieser mich und die Mutter misshandelt

hatte.

=Frage=: Ob er nicht bedacht habe, dass er durch das Anzünden des

Hauses seine Mutter selbst unglücklich mache.

=Antwort=: Es fiel mir freilich bei, aber der Zorn gegen meinen Bruder

wegen den von ihm erlittenen Misshandlungen =überwog= den Gedanken.

=Frage=: Ob er nicht bedachte, dass er sich durch das Anzünden,

dadurch dass seine in der Kiste der Mutter verwahrten Kleider auch mit

verbrannten, =selbst= schade.

=Antwort=: Dieses fiel mir zwar auch ein, aber ich that es doch, wie

schon gesagt, in =Hinsicht= meines Bruders.

=Joseph G.= war indess wegen Mangel an Gefängnissen (freilich ein

etwas sonderbarer Mangel bei einem Kriminalgerichte) einem Bürger in

Verwahrung gegeben worden. -- Am 26. Februar wurde das Verhör wegen des

Brandes im Berghäuschen gehalten. -- Seine Angabe bestand in Folgendem:

„Ich legte im Berghause zweimal Feuer an. Es war schon finstere

Nacht, als ich allein in der Küche war und auf Geheiss meiner Mutter

Suppe kochen musste. Bei dieser Gelegenheit fiel mir mein Bruder,

der _Johann_, ein, und ich dachte: „Wart', Bruder, nun will ich das

Berghaus anzünden, damit du nicht mehr =hinein= und mich =d'rin=

schlagen kannst.” Aus Zorn gegen meinen Bruder _Johann_ steckte ich in

der Stube kurz vorher einen Lumpen, ohne dass es meine Mutter bemerkte,

in den Hosensack, und in der Küche ergriff ich in aller Eile aus dem

Ofen, worin ich die Suppe kochte, eine feurige Kohle; wickelte sie in

den Lumpen und warf sie augenblicklich durch den Rauchfang, welcher nur

sechs Schuh vom Boden der Küche entfernt war, auf das Dach. Diese Kohle

zündete aber das Haus nicht an, weil sie nur neben demselben auf die

blosse Erde fiel. Der Bruder _Christian_ hatte die Kohle hinabfallen

gesehen, und auf seinen Ruf lief ich auch hinaus und half ihm die Kohle

auslöschen. -- Am anderen Tage, als ich allein zu Hause war, nahm

ich wieder eine Kohle aus dem Ofen und steckte sie, in einen Lumpen

gewickelt, in das Strohdach. -- Um keinen Verdacht zu erregen, sprach

ich mit meinem Bruder _Mathes_ gleichgiltige Sachen; als ich aus der

Nebenkammer das Feuer aufgehen sah, rief ich dem _Mathes_ zu: „Komm,

Mathes, es brennt.” -- Ich half nun dem _Mathes_ beim Heraustragen der

Kleider, weil es mich reute, dass ich das Berghaus angezündet hatte.

Indessen kamen Leute herbei -- die Hilfe war jedoch vergebens.”

So weit die Erzählung des _Joseph G._ über seine Thaten, mit welcher

die Erhebungen des Gerichtes über den Statt gefundenen Vorgang ziemlich

übereinstimmten.

Am 20. März 1810 fand noch ein Verhör Statt, aus welchem wir folgende

Fragen und Antworten herausheben:

=Frage=: Warum er diese Brandstiftung so lange verschwiegen habe.

=Antwort=: Weil ich fürchtete, in's Zuchthaus zu kommen.

=Frage=: Er habe angegeben, dass ihn der erste Brand sehr gereut habe,

warum er gleich darauf den zweiten gestiftet habe.

=Antwort=: Mein Bruder _Johann_ hat mich eben in diesem Berghause

geschlagen, und darum nahm ich es mir aus Zorn gegen denselben vor,

damit er nicht mehr dahinkomme[53].

[53] Die ganz natürliche Frage: „Dein Bruder konnte dich ja auch

anderswo schlagen!” wurde nicht gestellt.

=Frage=: Ob er nicht gewusst habe, dass die Brandstiftung ein schweres

Verbrechen ist.

=Antwort=: Ja.

=Frage=: Warum er es doch begangen.

=Antwort=: Hätte mein Bruder mich nicht geschlagen, die beiden Häuser

stünden noch.

=Frage=: In welcher Gemüthsstimmung er gewesen sei, als er sich habe

erhängen wollen.

=Antwort=: Ich war damals nicht bei Sinnen und wusste nicht, was

ich that. Als ich hingegen das Haus meiner Mutter und das Berghaus

anzündete, war ich meiner Handlungen wohl bewusst[54].

[54] Schwerlich wurde die Antwort =so= gegeben. Ueberhaupt ist

es gefehlt, einen etwas blödsinnigen Menschen so geradezu um

seine Gemüthsstimmung zu fragen. Er versteht die Frage nicht.

=Frage=: Warum er sich schon zu wiederholten Malen habe umbringen

wollen.

=Antwort=: Das Leben ist mir eben verleidet, wenn ich mit meinem bösen

Zustande befallen werde, und ich komme dann gewöhnlich ganz von Sinnen.

=Frage=: Was er zu seiner Entschuldigung und Rechtfertigung anzugeben

habe.

=Antwort=: Ich weiss nichts anzugeben, als dass mich mein Bruder

_Johann_ durch seine Misshandlungen zum Zorne gereizt hat.

Am 22. März registrirte das Kriminalgericht ein Attestat des Physikus

zu den Akten, worin gesagt wird, dass Inquisit sowohl in physischer

Hinsicht ohne Gebrechen und Krankheit sei, als auch in einem

dreiviertelstündigen Tentamen[55] seine inneren Sinne unverletzt[56]

und dermal ohne Fehler gefunden worden seien[57]. -- Hierauf wurde der

Akt dem Obergerichte zur Urtheilsschöpfung vorgelegt[58].

[55] Auf die Dauer des Tentamens kam es nicht an, sondern auf

seinen Inhalt.

Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet · 第 22 / 31 段