=einen= Organes, ohne den =Gesammt=organismus zu berühren, möglich ist,
dass aber in dem Masse, als das einzelne Organ =stärker= berührt wird,
die Berührung, welche der Gesammtorganismus dadurch erleidet, =weniger
empfunden wird=, und dass daher, je heftiger ein Affekt hervortritt, um
so geringer das Bewusstsein von dem Eindrucke, welchen das Gesammtleben
dadurch erfährt, werde, am Ende aber, wenn der Affekt auf das Höchste
gestiegen ist, auf den Nullpunkt herabsinken muss.
Auch bei dem höchsten Affekte sind daher die Vorstellungen des
Sittlichen nicht =ausgeschlossen=, in dem Masse jedoch, als der Affekt
steigt, werden alle Vorstellungen, die mit dem Gegenstande des Affektes
nicht im unmittelbaren Zusammenhange sind, =schwächer= werden, und
daher minder im Stande sein, auf die Thätigkeit, welche der Affekt
fordert, hemmend zu wirken, und daher im =heftigsten= Grade des
Affektes ihre Wirksamkeit ganz =verlieren=.
§. 69.
Je heftiger ferner der Affekt ist, um so weniger können durch solchen
selbst =andere= Vorstellungen =erzeugt= werden, als solche, welche
sich eben auf die Entwicklung des sich äussernden Triebes[40] beziehen.
Wenn also in dem Augenblicke, als ein solcher Affekt =eintritt=, nicht
schon bestimmte sittliche Vorstellungen, und zwar mit einem gewissen
Grade von Intensität vorhanden sind, so werden sie auch die Wirkung des
Affektes nach Aussen zu nicht =hemmen= können.
[40] Es steht wohl dieser Ansicht nicht entgegen, dass man nicht
immer _a priori_ angeben kann, welcher Trieb angeregt werden
muss, um irgend einen mit einem bestimmten Namen bezeichneten
Affekt, z. B. Schrecken, zu erzeugen, ja dass zur
Hervorbringung eines mit einem bestimmten Namen bezeichneten
Affektes =verschiedene= Triebe geeignet sind.
Es ist bei der Lebensart des Menschen immerhin denkbar, dass die
die Anstrebung eines bestimmten Gegenstandes eine Komplikation
=mehrerer= Triebe sei, und dass es schwer, ja unmöglich
ist, denjenigen herauszufinden, der da =vorzugsweise=
angeregt war, allein dies beweiset wohl nichts gegen die
ausgesprochene Ansicht, sondern höchstens dafür, dass die
verschiedenen Benennungen der Affekte von keinem praktischen
Werthe sind.
Der Grund eines solchen Mangels der Entwicklung sittlicher
Vorstellungen gegenüber dem Affekte kann jedoch auch in der
subjektiven Beschaffenheit des Individuums liegen, welches entweder
durch natürlichen =Stumpfsinn= (Dummheit) oder durch Mangel an Statt
gefundenem Eintritte deutlicher sittlicher Vorstellungen (Roheit) wenig
derlei Produkte in sich aufgenommen hat, wo dann ein weit geringerer
Grad des Affektes hinreicht, die im vorigen Paragraph angedeutete
Wirkung zu erzeugen.
Eben dieselbe Folge kann in dem Falle eintreten, wo bereits eine
=krankhafte Disposition= im Menschen vorhanden ist, durch welche eine,
wenn auch nicht vollkommen die Objektivität der Auffassung aufhebende,
jedoch theilweise Geistesverwirrung entsteht, oder wodurch die sonst
gewöhnliche Entwicklung der Ideenassociation entweder gehemmt (wenn
auch nicht aufgehoben), oder nach einer besonderen Richtung geleitet,
oder an der Verfolgung einer gewissen Richtung gehindert wird.
Einiges in dieser Art wird beinahe jeder nur einigermassen erhebliche
Krankheitszustand, so wie auch Trunkenheit, wenn sie auch den Menschen
der Besinnung noch nicht vollständig beraubt hat, bewirken.
Da nun, wie es bei §. 20 gezeigt wurde, die Vorstellung Desjenigen,
was unter gewissen Verhältnissen das Sittengesetz von dem Menschen
fordert, auf doppeltem Wege zum Bewusstsein gelangt, nämlich durch das
eigene Sittlichkeitsgefühl und durch traditionelle Mittheilung, dass
unter gewissen Verhältnissen ein gewisses Benehmen den Forderungen des
Sittengesetzes entspreche oder nicht entspreche, so kann es geschehen,
dass einem in einem heftigen Affekte befangenen Subjekte nur die =durch
Tradition= erhaltene Vorstellung seiner Verpflichtung zum Bewusstsein
kommt, während das =Gefühl=, welches dieses bestimmte Verhalten von ihm
fordert, sich gar nicht, oder doch nicht mit solcher Energie, äussert,
dass das Subjekt eine Empfindung von der hierdurch erfolgten Anregung
erhielte.
Da nun in solchen Fällen die Erinnerung an die blos =traditionell=
überkommene Vorstellung ohne besondere =Anregung= bleiben wird,
so ist es dann ganz natürlich, dass sie der durch den =Affekt=
hervorgebrachten Anregung entweder =gar keinen= oder nur einen
=ganz unbedeutenden= Widerstand zu leisten vermag, eine Stimmung,
durch welche allein die Thatsache sich erklären lässt, dass zuweilen
ein Subjekt angibt: ich wusste, dass dasjenige, welches ich that,
Unrecht sei, allein ich konnte nicht anders -- eine Stimmung, deren
psychologische Möglichkeit sich daher nicht schlechterdings läugnen
lässt.
§. 70.
Dasjenige, welches hier von dem Einflusse der Affekte auf die Macht der
sittlichen Vorstellungen in Bezug auf eine bestimmte Handlungsweise
gilt, gilt um so mehr dann, wenn es sich um die Macht der =Mittel=
handelt, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Der =Zorn= ist
bekanntlich der schlechteste Fechter. Eben so geht es aber beinahe
in allen Fällen, wo es sich darum handelt, ein taugliches Mittel zur
Erreichung eines bestimmten Zweckes während der Dauer eines Affektes
aufzufinden.
Bei dem =Schrecken=, welchen eine entstandene Feuersbrunst verursacht,
geschieht es nicht selten, dass Leute ihr Geld oder ihr Geschmeide
liegen lassen und irgend einen werthlosen Plunder mit grosser
Anstrengung ihrer Kräfte forttragen. Mir selbst kam die Thatsache vor,
dass Jemand bei einer solchen Gelegenheit einen Korb voll Porzellain
über die Kellertreppe hinab ausleerte.
Es ergibt sich daher folgender, für die Rechtspflege höchst
folgenreicher Satz:
Ein Affekt kann möglicher Weise entweder für sich allein, oder in
Verbindung mit andern, bei dem demselben unterworfenen Individuum Statt
findenden, auf seine Stimmung wirkenden Einflüssen, die Wirkung haben,
dass für den Augenblick, in welchem der Affekt seine Wirkung auf die
äussere Thätigkeit äussert, =die Vorstellung von der Unsittlichkeit
oder von sonstigen Eigenschaften der Handlung= (somit also insbesondere
von der =Unrechtmässigkeit= derselben) ganz =unmächtig= zur Bestimmung
seiner Thätigkeit, in Betreff der seinem Affekte entsprechenden
=Handlungsweise=, bleibt.
§. 71.
Aus diesem Satze, dessen Richtigkeit nach dem Vorausgegangenen kaum
mehr einem erheblichen Zweifel unterworfen sein dürfte, ergibt sich nun
eine, für die Erhebung eines solchen Zustandes zu dem Ende, um hiernach
die =Strafbarkeit= einer Handlung auszumitteln, höchst wichtige Folge.
Es kann nämlich keinem Zweifel unterliegen, dass das Entstehen der
Affekte nicht nothwendig die Folge eines =Krankheitszustandes= ist,
sondern vielmehr in dem =natürlichen= Verhältnisse des Menschen
zur Aussenwelt beruhe, dass daher zur Beurtheilung der =Gewalt= des
Affektes die Materialien =zunächst= nicht im Gebiete der Pathologie,
sondern recht eigentlich im Gebiete der durch die =gewöhnliche
Lebenserfahrung= gewonnenen Resultate entnommen werden müssen;
es ergibt sich aber auch, dass bei dem Umstande, wie wir gehört
haben, auch solche Zustände, welche wirklich in das Gebiet der
Pathologie gehören, auf die Wirkung der Affekte, insbesondere auf
Ausschliessung von solchen Vorstellungen, welche ohne Vorhandensein
dieses pathologischen Zustandes der Aeusserung des Affektes
=entgegengetreten= wären, von grossem Einflusse sein können, dort, wo
ein solcher Zustand =vermuthet= wird, auch die Erhebung die Beiziehung
eines =Arztes= erfordere, dessen Aufgabe es dann sein wird, =nicht
blos nach pathologischen Grundsätzen allein=, sondern mit genauer
Berücksichtigung =aller= auf die That Beziehung nehmender Umstände
darzustellen, =welche= Vorstellungen die That veranlassten, welche
Vorstellungen, die etwa sonst geeignet waren, das Subjekt von der That
=abzuhalten=, =mangelten=, oder =zu wenig intensiv= waren, um der That,
als dem natürlichen Produkt des Affektes, hemmend entgegenzutreten,
und =warum=, insbesondere aus welchen =pathologischen= Gründen sich für
diesen Abgang ausgesprochen werden müsse.
Wird aber diese Aufgabe in dieser Art mit Umsicht gelöst, so lässt
sich auch erwarten, dass mit dieser Darstellung dem Bedürfnisse der
Rechtspflege vollkommen entsprochen sein wird, indem in dem Falle,
wenn eine solche Darstellung vorliegt, der Ausspruch des Richters:
ist die That zurechenbar oder nicht? keinem, oder doch mindestens
keinem erheblichen Anstande mehr unterliegen kann, denn es kann nicht
bezweifelt werden, dass dort, wo die Vorstellung von der Strafbarkeit
der Handlung nicht vorhanden oder erwiesenermassen nach seiner Stimmung
unwirksam bleiben musste, auch die Zufügung der Strafe ihren Zweck
verfehlen würde, der doch nur darin liegt, von der Begehung einer
Handlung in Fällen abzuhalten, wo eine Abhaltung möglich ist, und zur
Möglichkeit gehören eben sowohl die psychischen als die physischen
Naturgesetze.
Als ein Beispiel dieser Art Erhebung dürfte etwa der Fall dienen, in
welchem bei einer Statt gefundenen Rauferei Jemand von einem Anderen so
heftig am Halse gewürgt wird, dass er zu ersticken glaubt, dabei aber
doch so viele Besinnung behält, sich zu erinnern, dass er ein Messer im
Sacke habe, dieses zieht und dem Anderen einige Stiche beibringt, von
denen Dieser todt bleibt.
Hier lehrt die gewöhnliche Lebenserfahrung, dass das Gewürgtwerden eine
sehr beängstigende Empfindung hervorbringt, welche die Thätigkeit der
Menschen dahin bestimmt, sich aus dieser Lage zu =befreien=. -- Zur
Richtigstellung dieses Umstandes bedarf es nun eben nicht nothwendig
des ärztlichen Ausspruches. Es bedarf aber des ärztlichen Ausspruches
zur Erhebung des Umstandes, ob nach den vorhandenen Spuren oder sonst
nach der Art und Weise, wie das Würgen Statt hatte, insbesondere nach
der physischen Beschaffenheit des gewürgten Subjektes, es denkbar sei,
dass die Beängstigung einen =so hohen Grad= gewonnen habe, dass ihm
unter anderen, vielleicht nach den Statt gefundenen Verhältnissen etwa
wirklich vorhandenen Hilfsmitteln gerade nur das Eine, der Gebrauch des
Messers nämlich, beigefallen sei etc.
B. Leidenschaften.
§. 72.
=Was ist Leidenschaft?= Jede Wissenschaft, in welcher dieses Wort
vorkommt, hat darüber ihre eigenen Ansichten, welche jenen anderer
Wissenschaften oft schnurgerade entgegengesetzt sind. Die Moral
findet in den Leidenschaften gerade den Weg, welcher den Menschen
von seiner Bestimmung ablenkt, während der Geschichtschreiber in den
menschlichen Leidenschaften gerade das Vehikel erblickt, welches ihn
seiner Bestimmung zuführt u. s. w., und die Physiologie beweiset, dass
gewisse Leidenschaften eine =nothwendige= Folge gewisser =organischer=
Verhältnisse sind, und ohne diese Verhältnisse gar nicht eintreten
=können=.
Um nun bei diesen abweichenden Ansichten einen festen Grund zu finden,
auf welchem man diesem Gegenstande die richtige Seite abzugewinnen
vermag, erübrigt nichts, als solche Thatsachen aufzusuchen, welche
hierüber ein hinreichendes Licht gewähren, und zugleich so allgemein
bekannt oder doch Jedermann so vor Augen liegend sind, dass sie nicht
wohl bestritten werden können.
=Leidenschaft und Affekt sind verschiedene Begriffe.= Es gibt nämlich
Affekte =ohne= Leidenschaft, auch sind die =Thiere= mancherlei
Affekten unterworfen, Niemand hat jedoch von einer =Leidenschaft eines
Thieres= im Ernste gesprochen[41]. Es ist also das Vorhandensein
von Leidenschaften eine Erscheinung, welche man dem Menschen =im
Unterschiede= von dem Thiere zuschreibt.
[41] Man sagt zwar: der eitle Pfau, das stolze Pferd u. s.
w., allein der Grund ist kein anderer, als weil ein eitler
Mensch in seinem Betragen eine Aehnlichkeit mit dem nach
unseren Begriffen wirklich schönen Pfau hat, auch man die
Bemerkung gemacht zu haben glaubt, dass mancher Mensch,
welcher stolz ist, auf eine ähnliche Art nickt, wie ein
geputztes Schlittenpferd. Indess, der arme Pfau geht so, wie
er gehen muss, weil ihm der schwere Schweif nachschleppt,
und ein Esel, welchem man den Kopf durch ein Gebiss in die
Höhe bindet und überdies noch einiges Bänderwerk anhängt,
das ihn auf der Stirne und in die langen Ohren kitzelt, wird
zuverlässig auch einige superbe Bewegungen machen.
Eher könnte man davon sprechen, dass ein Jagdhund
leidenschaftlich gerne jage u. s. w., allein auch dieses
ist nur figürlich gesprochen, denn das Jagen ist hier
die =einzige= Fähigkeit, die ein solches Thier, und zwar
zufolge eines physischen Bedürfnisses, instinktmässig
übt; eine solche Vorliebe eines Thieres für eine gewisse
Thätigkeit =sieht daher wohl aus= wie Leidenschaft, ist aber
in Wirklichkeit nur eine sich ganz =unbewusst= äussernde
physische Thätigkeit.
Man spricht aber ferner von der Leidenschaft als etwas, welches der
Mensch zum Besten der Sittlichkeit =bekämpfen= soll, es muss daher
unter Leidenschaft ein Zustand verstanden werden, welcher in naher
Beziehung mit der =Sittlichkeit= steht.
Man nennt ferner einen Menschen =leidenschaftlich=, wenn er von allen,
oder doch verhältnissmässig von =vielen= Gegenständen, mit welchen er
in Berührung kommt, so heftig angeregt wird, dass er dann Dinge, welche
sonst entweder wirklich zur Sache gehört hätten oder für ihn doch sonst
von Wichtigkeit gewesen wären, =nicht mehr berücksichtigt=. Man sagt,
ein Mensch habe für einen =bestimmten Gegenstand= eine Leidenschaft,
wenn er, um diesen Gegenstand zu erreichen, Dinge =unberücksichtigt=
lässt, die er nach =vernünftiger= Beurtheilung der Sache nicht hätte
ausser Acht lassen sollen.
Die Leidenschaft besteht aber endlich nicht in dem =Streben des
Affektes= nach Befriedigung, denn Niemand spricht bei Jemanden, welcher
nun schon ein paar Tage gehungert hat, von einer Leidenschaft für das
Essen, so wenig, als man von Jemanden, der auf einer schiefen Fläche
steht, sagt, er habe einen =Trieb= zum Fallen, sondern man erkennt an,
dass der Mensch im ersten Falle nothwendig einen heftigen Trieb zum
Essen empfinden müsse, im letzteren aber durch eine äussere Gewalt zum
Umfallen bestimmt wurde.
Ein aufgeregter Trieb kann endlich wohl Leidenschaften =veranlassen=,
allein es lässt sich nicht sagen, dass eben ein aufgeregter Trieb immer
die =Quelle= der Leidenschaften sein müsse, denn bei den meisten jener
Zustände, welche man als Leidenschaften bezeichnet, lässt sich gar
nicht einmal nachweisen, =dass= ein und =welcher= Trieb ihnen zu Grunde
liegen soll, z. B. bei der Leidenschaft des Spieles, des Trunkes u. s.
w., ja es lässt sich nach dem, was eben gesagt wurde, behaupten, dass,
wenn eine Handlungsweise =blos= durch einen aufgeregten Trieb bedingt
wird, diese Veranlassung =nur= Affekt und =niemals= Leidenschaft
=genannt= werden könne.
Dagegen aber ist der Umstand unverkennbar, dass man =Zustände=
als Leidenschaften bezeichnet, welche, wie oben erwähnt, gar nicht
aus bestimmten =Trieben=, sondern nur aus solchen =Vorstellungen=
hervorgehen, welche selbst nur die Folge einer =langen= und oft
sehr =komplicirten= Reihe von Vorstellungen sind, z. B. Eifersucht,
Herrschsucht, Geiz u. s. w., ja wir begegnen sogar der Erscheinung,
dass der in Leidenschaft befangene Mensch im Stande ist, die
=stärksten Triebe zu unterdrücken=, wenn sie dem Ziele seiner
Leidenschaft entgegen sind, und zwar tritt hier noch der besonders zu
berücksichtigende Umstand ein, dass diese Wirkung der Leidenschaft
sich in um so höherem Grade und in desto grösserem Umfange gewahren
lässt, je mehr der Gegenstand, welchen die Leidenschaft anstrebt, sich
als ein =Begriff= darstellt, und daher =entfernt= ist, der Gegenstand
eines bestimmten =Triebes= zu sein. Der =Wollüstling=, welcher einem
bestimmten Gegenstände nachstrebt, wird gewöhnlich noch Musse genug
behalten, noch =andere= Dinge zu treiben und sich noch =anderen
Genüssen= hingeben; der =Ehrgeizige= wird =blos= seinem Ehrgeize
leben, und was dieser Leidenschaft =nicht= dient, für schal und seines
Strebens unwürdig halten.
Es ergibt sich daher aus allen diesen Daten, dass Leidenschaft
keineswegs ein =physischer= Hang des Menschen, sondern ein, durchaus
durch seine =Vorstellungsthätigkeit= erzeugtes Resultat sei, welches
durch =physische= Triebe wohl =veranlasst=, niemals aber durch diese
Veranlassung =allein= hervorgebracht sein kann. -- Will man daher
Leidenschaft definiren, so kann eine solche Definition nicht anders
lauten, als: Leidenschaft sei derjenige Zustand des Menschen, in
welchem er den Gegenstand einer ihm einen Genuss versprechenden
=Vorstellung= mit =Unterordnung= jedes diesen Gegenstand nicht
berührenden Strebens, anzustreben sich angeregt fühlt.
§. 73.
Es folgt jedoch aus dieser Ansicht von dem Wesen der Leidenschaft, dass
dieser Zustand, eben weil derselbe ein rein psychischer Zustand ist,
nur nach psychischen Gesetzen betrachtet und beurtheilt werden könne.
Es folgt daher, weil gerade in der Region der Vorstellungsthätigkeit
(wie dies bei §. 58 nachgewiesen wurde) das der menschlichen Natur
nothwendige, und dieselbe charakterisirende =Gleichgewicht herrscht=,
dort, wo =nur= Leidenschaft, nicht aber ein durch einen äusseren
Eindruck bedingter =Affekt=, auf den Menschen wirkt, das Bewusstsein
der Freiheit und Selbstbestimmung =niemals= aufgehoben sein könne,
sondern dass der Zustand des Menschen, welcher eine Leidenschaft in
sich entwickelt hat, sich immer so gestalten wird, dass er zwar sich
der =Anregung zur Erstrebung= des Gegenstandes derselben bewusst ist,
zugleich aber auch sich dabei als ein =freies= Wesen fühlt, welches,
wenn er sich die Lust der Erreichung versagen =will=, sich dieselbe
auch versagen =kann=.
Leidenschaft ist daher als solche =niemals= ein moralischer Zwang für
den Menschen, und daher =niemals= ein Grund, welcher die =Strafbarkeit=
einer Handlung, welche zur Erreichung des Gegenstandes der Leidenschaft
unternommen wurde, =aufhebt=.
Diese Ansicht ergibt sich nun ausser aus der eben angeführten Rücksicht
noch insbesondere aus der Betrachtung der früher bezeichneten Zustände,
welche man Leidenschaft nennt. Keiner darunter ist unmittelbar aus
dem =Bedürfnisse= der menschlichen Natur hervorgegangen, sondern jeder
darunter kann nur durch eine Kombination von Begriffen entstanden sein,
er muss daher die mannigfaltigsten, d. i. alle dem Menschen =seiner
Natur nach= möglichen, und daher insbesondere diejenigen Vorstellungen
in sich begreifen, welche mit dem Bewusstsein seiner =sittlichen
Freiheit= verbunden sind.
Umgekehrt lässt sich aber behaupten, dass das =Entstehen einer
Leidenschaft= ohne die Bedingung des =freien= Hingebens an den
Gegenstand derselben gar nicht einmal =denkbar= ist, -- denn wo kein
freies Ergeben an die Macht einer Vorstellung Statt findet, kann diese
entweder auf die Thätigkeit des Menschen =gar nicht= wirken, oder
sie wirkt -- wie gewisse Affekte -- so schnell und so heftig, dass
die Wirksamkeit jeder anderen Vorstellung =ausgeschlossen= ist, nicht
aber in der Art, dass sich alle anderen Vorstellungen, ohne aus dem
Bewusstsein zu verschwinden, nur dem durch die herrschende Vorstellung
angeregten Streben =unterordnen=. Ist sich der Mensch aber anderer
Vorstellungen =bewusst=, und er folgt ihnen =nicht=, wenn sie einer
bestimmten Vorstellung entgegengesetzt sind, so handelt er nicht mehr
auf eine bestimmte Weise so und nicht anders, weil er nicht anders
=kann=, sondern weil er nicht anders handeln =will=, d. h. weil er der
ihm =minder= zusagenden Vorstellung, gegenüber der ihm =angenehmeren=,
keine Macht einzuräumen entschlossen ist; er entsagt somit der in der
minder intensiven Vorstellung enthaltenen =Aufforderung= zu Gunsten
der =ersteren=, und wenn diese =minder= intensive Vorstellung jene
der =sittlichen= Autorität ist, so begibt er sich daher =ungezwungen=
seiner sittlichen Freiheit, er handelt also mit =Willen= unsittlich.
Betrachten wir aber nun _in concreto_ alle jene Zustände, welche
man als Leidenschaften unter bestimmten Benennungen bezeichnet,
so ist nicht ein einziger darunter, von welchem sich sagen liesse,
dass er plötzlich entstehen könne, sondern jeder darunter setzt ein
wiederholtes freiwilliges Nachgeben gegen gewisse Anregungen, und
dort, wo das Endresultat ein Unsittliches ist, sogar ein wiederholtes
unsittliches Handeln, oder mindestens wiederholte Gedankensünden
voraus. -- Selbst die Leidenschaft der Liebe, obwohl derselben ein
mächtiger, sinnlicher Trieb zunächst zu Grunde liegt, macht hievon
keine Ausnahme. _Shakespeare_ lässt, um es wahrscheinlich zu machen,
dass sein _Romeo_ im Augenblicke von einer heftigen Leidenschaft
für _Julien_ ergriffen wird, denselben früher für eine _Rosalinde_
schwärmen, -- die Leidenschaft war also schon vorhanden, als er
_Julien_ erblickte, nur der Gegenstand wechselte. Ausserdem finden
sich Beispiele von unwiderstehlicher, im Augenblicke entstandener,
unvertilgbarer Liebe, in _Lafontaine'schen_ und ähnlichen Romanen und
-- sonst nirgends[42].
[42] _De mortuis nil nisi bene_, ist ein Spruch, den sich jeder
lebende Autor gegenwärtig halten sollte, ich will daher
auch diesem Autor nicht zu nahe treten, der in seinen
eben so thränen- als bändereichen Romanen denn doch nur
die Stimmung seines Zeitalters ausdrückte, welcher selbst
_Schiller_ in seiner _Louise_ in etwa huldigte; so viel
dürfte jedoch gewiss sein, dass von dieser Seite betrachtet,
jeden Leser, der einen solchen Roman durchblättert --
ihn durchzu=lesen= wird wohl schwerlich Jemand von meinen
verehrten Lesern Heldenmuth genug besitzen, -- wenigstens
ein angenehmes Gefühl anwandeln wird, -- das Gefühl nämlich,
dass das Zeitalter, in dem man so =dachte= und so =schrieb=,
=glücklicherweise= vorüber sei.
§. 74
Obwohl aus dem bisher Gesagten sich wohl der unbezweifelte Schluss
ergibt, dass Leidenschaft die Strafbarkeit einer Handlung niemals
aufzuheben vermag, so gilt diese Behauptung doch nur von der
=Leidenschaft als solcher=, z. B. in Bezug eines Geizigen, welcher,
weil er sich von seinem Mammon nicht trennen will, einem Anderen sein
Geld vorenthält, nicht aber auch dann, wenn dadurch Gemüthszustände
=hervorgerufen= werden, welche, einmal vorhanden, =selbstständig= auf
die Vorstellungsthätigkeit wirken, und dann eine strafbare Handlung zur
Folge haben. Diese Zustände können nämlich von der Art sein, dass sich
mit Bestimmtheit sagen lässt, ihr Eintritt sei eben so wenig in der
Absicht Desjenigen gelegen, welcher sich der =Leidenschaft= hingibt,
als es in der Absicht Desjenigen, welcher sich blos aus Neigung
zum Trunke voll betrinkt, gelegen ist, in diesem Zustande das Haus
anzuzünden. -- Es lassen sich daher in Beziehung auf die Wirkung der
Leidenschaften folgende Momente unterscheiden:
I. Es kann geschehen, dass ein Mensch, welcher sich einer Leidenschaft
hingibt, von dem Gegenstande derselben so ergriffen wird, dass der
ganze Komplex der Vorstellungen, durch welche seine Handlung sich als
eine unsittliche darstellt, ihm =gar nicht erscheint=, d. h. dass der
Mensch sich hier in dem Zustande des Vergessens[43] befindet. In einem
solchen Zustande lässt sich nicht sagen, dass der Mensch der Forderung
der Sittlichkeit nicht folgen =wollte=, sondern er =konnte= dieser
Forderung nicht folgen, weil sie an ihn in diesem Augenblicke =nicht
gestellt= wurde.