Unter diese Gesetze gehört es nun auch, dass zwar keine Affektion des

=einen= Organes, ohne den =Gesammt=organismus zu berühren, möglich ist,

dass aber in dem Masse, als das einzelne Organ =stärker= berührt wird,

die Berührung, welche der Gesammtorganismus dadurch erleidet, =weniger

empfunden wird=, und dass daher, je heftiger ein Affekt hervortritt, um

so geringer das Bewusstsein von dem Eindrucke, welchen das Gesammtleben

dadurch erfährt, werde, am Ende aber, wenn der Affekt auf das Höchste

gestiegen ist, auf den Nullpunkt herabsinken muss.

Auch bei dem höchsten Affekte sind daher die Vorstellungen des

Sittlichen nicht =ausgeschlossen=, in dem Masse jedoch, als der Affekt

steigt, werden alle Vorstellungen, die mit dem Gegenstande des Affektes

nicht im unmittelbaren Zusammenhange sind, =schwächer= werden, und

daher minder im Stande sein, auf die Thätigkeit, welche der Affekt

fordert, hemmend zu wirken, und daher im =heftigsten= Grade des

Affektes ihre Wirksamkeit ganz =verlieren=.

§. 69.

Je heftiger ferner der Affekt ist, um so weniger können durch solchen

selbst =andere= Vorstellungen =erzeugt= werden, als solche, welche

sich eben auf die Entwicklung des sich äussernden Triebes[40] beziehen.

Wenn also in dem Augenblicke, als ein solcher Affekt =eintritt=, nicht

schon bestimmte sittliche Vorstellungen, und zwar mit einem gewissen

Grade von Intensität vorhanden sind, so werden sie auch die Wirkung des

Affektes nach Aussen zu nicht =hemmen= können.

[40] Es steht wohl dieser Ansicht nicht entgegen, dass man nicht

immer _a priori_ angeben kann, welcher Trieb angeregt werden

muss, um irgend einen mit einem bestimmten Namen bezeichneten

Affekt, z. B. Schrecken, zu erzeugen, ja dass zur

Hervorbringung eines mit einem bestimmten Namen bezeichneten

Affektes =verschiedene= Triebe geeignet sind.

Es ist bei der Lebensart des Menschen immerhin denkbar, dass die

die Anstrebung eines bestimmten Gegenstandes eine Komplikation

=mehrerer= Triebe sei, und dass es schwer, ja unmöglich

ist, denjenigen herauszufinden, der da =vorzugsweise=

angeregt war, allein dies beweiset wohl nichts gegen die

ausgesprochene Ansicht, sondern höchstens dafür, dass die

verschiedenen Benennungen der Affekte von keinem praktischen

Werthe sind.

Der Grund eines solchen Mangels der Entwicklung sittlicher

Vorstellungen gegenüber dem Affekte kann jedoch auch in der

subjektiven Beschaffenheit des Individuums liegen, welches entweder

durch natürlichen =Stumpfsinn= (Dummheit) oder durch Mangel an Statt

gefundenem Eintritte deutlicher sittlicher Vorstellungen (Roheit) wenig

derlei Produkte in sich aufgenommen hat, wo dann ein weit geringerer

Grad des Affektes hinreicht, die im vorigen Paragraph angedeutete

Wirkung zu erzeugen.

Eben dieselbe Folge kann in dem Falle eintreten, wo bereits eine

=krankhafte Disposition= im Menschen vorhanden ist, durch welche eine,

wenn auch nicht vollkommen die Objektivität der Auffassung aufhebende,

jedoch theilweise Geistesverwirrung entsteht, oder wodurch die sonst

gewöhnliche Entwicklung der Ideenassociation entweder gehemmt (wenn

auch nicht aufgehoben), oder nach einer besonderen Richtung geleitet,

oder an der Verfolgung einer gewissen Richtung gehindert wird.

Einiges in dieser Art wird beinahe jeder nur einigermassen erhebliche

Krankheitszustand, so wie auch Trunkenheit, wenn sie auch den Menschen

der Besinnung noch nicht vollständig beraubt hat, bewirken.

Da nun, wie es bei §. 20 gezeigt wurde, die Vorstellung Desjenigen,

was unter gewissen Verhältnissen das Sittengesetz von dem Menschen

fordert, auf doppeltem Wege zum Bewusstsein gelangt, nämlich durch das

eigene Sittlichkeitsgefühl und durch traditionelle Mittheilung, dass

unter gewissen Verhältnissen ein gewisses Benehmen den Forderungen des

Sittengesetzes entspreche oder nicht entspreche, so kann es geschehen,

dass einem in einem heftigen Affekte befangenen Subjekte nur die =durch

Tradition= erhaltene Vorstellung seiner Verpflichtung zum Bewusstsein

kommt, während das =Gefühl=, welches dieses bestimmte Verhalten von ihm

fordert, sich gar nicht, oder doch nicht mit solcher Energie, äussert,

dass das Subjekt eine Empfindung von der hierdurch erfolgten Anregung

erhielte.

Da nun in solchen Fällen die Erinnerung an die blos =traditionell=

überkommene Vorstellung ohne besondere =Anregung= bleiben wird,

so ist es dann ganz natürlich, dass sie der durch den =Affekt=

hervorgebrachten Anregung entweder =gar keinen= oder nur einen

=ganz unbedeutenden= Widerstand zu leisten vermag, eine Stimmung,

durch welche allein die Thatsache sich erklären lässt, dass zuweilen

ein Subjekt angibt: ich wusste, dass dasjenige, welches ich that,

Unrecht sei, allein ich konnte nicht anders -- eine Stimmung, deren

psychologische Möglichkeit sich daher nicht schlechterdings läugnen

lässt.

§. 70.

Dasjenige, welches hier von dem Einflusse der Affekte auf die Macht der

sittlichen Vorstellungen in Bezug auf eine bestimmte Handlungsweise

gilt, gilt um so mehr dann, wenn es sich um die Macht der =Mittel=

handelt, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Der =Zorn= ist

bekanntlich der schlechteste Fechter. Eben so geht es aber beinahe

in allen Fällen, wo es sich darum handelt, ein taugliches Mittel zur

Erreichung eines bestimmten Zweckes während der Dauer eines Affektes

aufzufinden.

Bei dem =Schrecken=, welchen eine entstandene Feuersbrunst verursacht,

geschieht es nicht selten, dass Leute ihr Geld oder ihr Geschmeide

liegen lassen und irgend einen werthlosen Plunder mit grosser

Anstrengung ihrer Kräfte forttragen. Mir selbst kam die Thatsache vor,

dass Jemand bei einer solchen Gelegenheit einen Korb voll Porzellain

über die Kellertreppe hinab ausleerte.

Es ergibt sich daher folgender, für die Rechtspflege höchst

folgenreicher Satz:

Ein Affekt kann möglicher Weise entweder für sich allein, oder in

Verbindung mit andern, bei dem demselben unterworfenen Individuum Statt

findenden, auf seine Stimmung wirkenden Einflüssen, die Wirkung haben,

dass für den Augenblick, in welchem der Affekt seine Wirkung auf die

äussere Thätigkeit äussert, =die Vorstellung von der Unsittlichkeit

oder von sonstigen Eigenschaften der Handlung= (somit also insbesondere

von der =Unrechtmässigkeit= derselben) ganz =unmächtig= zur Bestimmung

seiner Thätigkeit, in Betreff der seinem Affekte entsprechenden

=Handlungsweise=, bleibt.

§. 71.

Aus diesem Satze, dessen Richtigkeit nach dem Vorausgegangenen kaum

mehr einem erheblichen Zweifel unterworfen sein dürfte, ergibt sich nun

eine, für die Erhebung eines solchen Zustandes zu dem Ende, um hiernach

die =Strafbarkeit= einer Handlung auszumitteln, höchst wichtige Folge.

Es kann nämlich keinem Zweifel unterliegen, dass das Entstehen der

Affekte nicht nothwendig die Folge eines =Krankheitszustandes= ist,

sondern vielmehr in dem =natürlichen= Verhältnisse des Menschen

zur Aussenwelt beruhe, dass daher zur Beurtheilung der =Gewalt= des

Affektes die Materialien =zunächst= nicht im Gebiete der Pathologie,

sondern recht eigentlich im Gebiete der durch die =gewöhnliche

Lebenserfahrung= gewonnenen Resultate entnommen werden müssen;

es ergibt sich aber auch, dass bei dem Umstande, wie wir gehört

haben, auch solche Zustände, welche wirklich in das Gebiet der

Pathologie gehören, auf die Wirkung der Affekte, insbesondere auf

Ausschliessung von solchen Vorstellungen, welche ohne Vorhandensein

dieses pathologischen Zustandes der Aeusserung des Affektes

=entgegengetreten= wären, von grossem Einflusse sein können, dort, wo

ein solcher Zustand =vermuthet= wird, auch die Erhebung die Beiziehung

eines =Arztes= erfordere, dessen Aufgabe es dann sein wird, =nicht

blos nach pathologischen Grundsätzen allein=, sondern mit genauer

Berücksichtigung =aller= auf die That Beziehung nehmender Umstände

darzustellen, =welche= Vorstellungen die That veranlassten, welche

Vorstellungen, die etwa sonst geeignet waren, das Subjekt von der That

=abzuhalten=, =mangelten=, oder =zu wenig intensiv= waren, um der That,

als dem natürlichen Produkt des Affektes, hemmend entgegenzutreten,

und =warum=, insbesondere aus welchen =pathologischen= Gründen sich für

diesen Abgang ausgesprochen werden müsse.

Wird aber diese Aufgabe in dieser Art mit Umsicht gelöst, so lässt

sich auch erwarten, dass mit dieser Darstellung dem Bedürfnisse der

Rechtspflege vollkommen entsprochen sein wird, indem in dem Falle,

wenn eine solche Darstellung vorliegt, der Ausspruch des Richters:

ist die That zurechenbar oder nicht? keinem, oder doch mindestens

keinem erheblichen Anstande mehr unterliegen kann, denn es kann nicht

bezweifelt werden, dass dort, wo die Vorstellung von der Strafbarkeit

der Handlung nicht vorhanden oder erwiesenermassen nach seiner Stimmung

unwirksam bleiben musste, auch die Zufügung der Strafe ihren Zweck

verfehlen würde, der doch nur darin liegt, von der Begehung einer

Handlung in Fällen abzuhalten, wo eine Abhaltung möglich ist, und zur

Möglichkeit gehören eben sowohl die psychischen als die physischen

Naturgesetze.

Als ein Beispiel dieser Art Erhebung dürfte etwa der Fall dienen, in

welchem bei einer Statt gefundenen Rauferei Jemand von einem Anderen so

heftig am Halse gewürgt wird, dass er zu ersticken glaubt, dabei aber

doch so viele Besinnung behält, sich zu erinnern, dass er ein Messer im

Sacke habe, dieses zieht und dem Anderen einige Stiche beibringt, von

denen Dieser todt bleibt.

Hier lehrt die gewöhnliche Lebenserfahrung, dass das Gewürgtwerden eine

sehr beängstigende Empfindung hervorbringt, welche die Thätigkeit der

Menschen dahin bestimmt, sich aus dieser Lage zu =befreien=. -- Zur

Richtigstellung dieses Umstandes bedarf es nun eben nicht nothwendig

des ärztlichen Ausspruches. Es bedarf aber des ärztlichen Ausspruches

zur Erhebung des Umstandes, ob nach den vorhandenen Spuren oder sonst

nach der Art und Weise, wie das Würgen Statt hatte, insbesondere nach

der physischen Beschaffenheit des gewürgten Subjektes, es denkbar sei,

dass die Beängstigung einen =so hohen Grad= gewonnen habe, dass ihm

unter anderen, vielleicht nach den Statt gefundenen Verhältnissen etwa

wirklich vorhandenen Hilfsmitteln gerade nur das Eine, der Gebrauch des

Messers nämlich, beigefallen sei etc.

B. Leidenschaften.

§. 72.

=Was ist Leidenschaft?= Jede Wissenschaft, in welcher dieses Wort

vorkommt, hat darüber ihre eigenen Ansichten, welche jenen anderer

Wissenschaften oft schnurgerade entgegengesetzt sind. Die Moral

findet in den Leidenschaften gerade den Weg, welcher den Menschen

von seiner Bestimmung ablenkt, während der Geschichtschreiber in den

menschlichen Leidenschaften gerade das Vehikel erblickt, welches ihn

seiner Bestimmung zuführt u. s. w., und die Physiologie beweiset, dass

gewisse Leidenschaften eine =nothwendige= Folge gewisser =organischer=

Verhältnisse sind, und ohne diese Verhältnisse gar nicht eintreten

=können=.

Um nun bei diesen abweichenden Ansichten einen festen Grund zu finden,

auf welchem man diesem Gegenstande die richtige Seite abzugewinnen

vermag, erübrigt nichts, als solche Thatsachen aufzusuchen, welche

hierüber ein hinreichendes Licht gewähren, und zugleich so allgemein

bekannt oder doch Jedermann so vor Augen liegend sind, dass sie nicht

wohl bestritten werden können.

=Leidenschaft und Affekt sind verschiedene Begriffe.= Es gibt nämlich

Affekte =ohne= Leidenschaft, auch sind die =Thiere= mancherlei

Affekten unterworfen, Niemand hat jedoch von einer =Leidenschaft eines

Thieres= im Ernste gesprochen[41]. Es ist also das Vorhandensein

von Leidenschaften eine Erscheinung, welche man dem Menschen =im

Unterschiede= von dem Thiere zuschreibt.

[41] Man sagt zwar: der eitle Pfau, das stolze Pferd u. s.

w., allein der Grund ist kein anderer, als weil ein eitler

Mensch in seinem Betragen eine Aehnlichkeit mit dem nach

unseren Begriffen wirklich schönen Pfau hat, auch man die

Bemerkung gemacht zu haben glaubt, dass mancher Mensch,

welcher stolz ist, auf eine ähnliche Art nickt, wie ein

geputztes Schlittenpferd. Indess, der arme Pfau geht so, wie

er gehen muss, weil ihm der schwere Schweif nachschleppt,

und ein Esel, welchem man den Kopf durch ein Gebiss in die

Höhe bindet und überdies noch einiges Bänderwerk anhängt,

das ihn auf der Stirne und in die langen Ohren kitzelt, wird

zuverlässig auch einige superbe Bewegungen machen.

Eher könnte man davon sprechen, dass ein Jagdhund

leidenschaftlich gerne jage u. s. w., allein auch dieses

ist nur figürlich gesprochen, denn das Jagen ist hier

die =einzige= Fähigkeit, die ein solches Thier, und zwar

zufolge eines physischen Bedürfnisses, instinktmässig

übt; eine solche Vorliebe eines Thieres für eine gewisse

Thätigkeit =sieht daher wohl aus= wie Leidenschaft, ist aber

in Wirklichkeit nur eine sich ganz =unbewusst= äussernde

physische Thätigkeit.

Man spricht aber ferner von der Leidenschaft als etwas, welches der

Mensch zum Besten der Sittlichkeit =bekämpfen= soll, es muss daher

unter Leidenschaft ein Zustand verstanden werden, welcher in naher

Beziehung mit der =Sittlichkeit= steht.

Man nennt ferner einen Menschen =leidenschaftlich=, wenn er von allen,

oder doch verhältnissmässig von =vielen= Gegenständen, mit welchen er

in Berührung kommt, so heftig angeregt wird, dass er dann Dinge, welche

sonst entweder wirklich zur Sache gehört hätten oder für ihn doch sonst

von Wichtigkeit gewesen wären, =nicht mehr berücksichtigt=. Man sagt,

ein Mensch habe für einen =bestimmten Gegenstand= eine Leidenschaft,

wenn er, um diesen Gegenstand zu erreichen, Dinge =unberücksichtigt=

lässt, die er nach =vernünftiger= Beurtheilung der Sache nicht hätte

ausser Acht lassen sollen.

Die Leidenschaft besteht aber endlich nicht in dem =Streben des

Affektes= nach Befriedigung, denn Niemand spricht bei Jemanden, welcher

nun schon ein paar Tage gehungert hat, von einer Leidenschaft für das

Essen, so wenig, als man von Jemanden, der auf einer schiefen Fläche

steht, sagt, er habe einen =Trieb= zum Fallen, sondern man erkennt an,

dass der Mensch im ersten Falle nothwendig einen heftigen Trieb zum

Essen empfinden müsse, im letzteren aber durch eine äussere Gewalt zum

Umfallen bestimmt wurde.

Ein aufgeregter Trieb kann endlich wohl Leidenschaften =veranlassen=,

allein es lässt sich nicht sagen, dass eben ein aufgeregter Trieb immer

die =Quelle= der Leidenschaften sein müsse, denn bei den meisten jener

Zustände, welche man als Leidenschaften bezeichnet, lässt sich gar

nicht einmal nachweisen, =dass= ein und =welcher= Trieb ihnen zu Grunde

liegen soll, z. B. bei der Leidenschaft des Spieles, des Trunkes u. s.

w., ja es lässt sich nach dem, was eben gesagt wurde, behaupten, dass,

wenn eine Handlungsweise =blos= durch einen aufgeregten Trieb bedingt

wird, diese Veranlassung =nur= Affekt und =niemals= Leidenschaft

=genannt= werden könne.

Dagegen aber ist der Umstand unverkennbar, dass man =Zustände=

als Leidenschaften bezeichnet, welche, wie oben erwähnt, gar nicht

aus bestimmten =Trieben=, sondern nur aus solchen =Vorstellungen=

hervorgehen, welche selbst nur die Folge einer =langen= und oft

sehr =komplicirten= Reihe von Vorstellungen sind, z. B. Eifersucht,

Herrschsucht, Geiz u. s. w., ja wir begegnen sogar der Erscheinung,

dass der in Leidenschaft befangene Mensch im Stande ist, die

=stärksten Triebe zu unterdrücken=, wenn sie dem Ziele seiner

Leidenschaft entgegen sind, und zwar tritt hier noch der besonders zu

berücksichtigende Umstand ein, dass diese Wirkung der Leidenschaft

sich in um so höherem Grade und in desto grösserem Umfange gewahren

lässt, je mehr der Gegenstand, welchen die Leidenschaft anstrebt, sich

als ein =Begriff= darstellt, und daher =entfernt= ist, der Gegenstand

eines bestimmten =Triebes= zu sein. Der =Wollüstling=, welcher einem

bestimmten Gegenstände nachstrebt, wird gewöhnlich noch Musse genug

behalten, noch =andere= Dinge zu treiben und sich noch =anderen

Genüssen= hingeben; der =Ehrgeizige= wird =blos= seinem Ehrgeize

leben, und was dieser Leidenschaft =nicht= dient, für schal und seines

Strebens unwürdig halten.

Es ergibt sich daher aus allen diesen Daten, dass Leidenschaft

keineswegs ein =physischer= Hang des Menschen, sondern ein, durchaus

durch seine =Vorstellungsthätigkeit= erzeugtes Resultat sei, welches

durch =physische= Triebe wohl =veranlasst=, niemals aber durch diese

Veranlassung =allein= hervorgebracht sein kann. -- Will man daher

Leidenschaft definiren, so kann eine solche Definition nicht anders

lauten, als: Leidenschaft sei derjenige Zustand des Menschen, in

welchem er den Gegenstand einer ihm einen Genuss versprechenden

=Vorstellung= mit =Unterordnung= jedes diesen Gegenstand nicht

berührenden Strebens, anzustreben sich angeregt fühlt.

§. 73.

Es folgt jedoch aus dieser Ansicht von dem Wesen der Leidenschaft, dass

dieser Zustand, eben weil derselbe ein rein psychischer Zustand ist,

nur nach psychischen Gesetzen betrachtet und beurtheilt werden könne.

Es folgt daher, weil gerade in der Region der Vorstellungsthätigkeit

(wie dies bei §. 58 nachgewiesen wurde) das der menschlichen Natur

nothwendige, und dieselbe charakterisirende =Gleichgewicht herrscht=,

dort, wo =nur= Leidenschaft, nicht aber ein durch einen äusseren

Eindruck bedingter =Affekt=, auf den Menschen wirkt, das Bewusstsein

der Freiheit und Selbstbestimmung =niemals= aufgehoben sein könne,

sondern dass der Zustand des Menschen, welcher eine Leidenschaft in

sich entwickelt hat, sich immer so gestalten wird, dass er zwar sich

der =Anregung zur Erstrebung= des Gegenstandes derselben bewusst ist,

zugleich aber auch sich dabei als ein =freies= Wesen fühlt, welches,

wenn er sich die Lust der Erreichung versagen =will=, sich dieselbe

auch versagen =kann=.

Leidenschaft ist daher als solche =niemals= ein moralischer Zwang für

den Menschen, und daher =niemals= ein Grund, welcher die =Strafbarkeit=

einer Handlung, welche zur Erreichung des Gegenstandes der Leidenschaft

unternommen wurde, =aufhebt=.

Diese Ansicht ergibt sich nun ausser aus der eben angeführten Rücksicht

noch insbesondere aus der Betrachtung der früher bezeichneten Zustände,

welche man Leidenschaft nennt. Keiner darunter ist unmittelbar aus

dem =Bedürfnisse= der menschlichen Natur hervorgegangen, sondern jeder

darunter kann nur durch eine Kombination von Begriffen entstanden sein,

er muss daher die mannigfaltigsten, d. i. alle dem Menschen =seiner

Natur nach= möglichen, und daher insbesondere diejenigen Vorstellungen

in sich begreifen, welche mit dem Bewusstsein seiner =sittlichen

Freiheit= verbunden sind.

Umgekehrt lässt sich aber behaupten, dass das =Entstehen einer

Leidenschaft= ohne die Bedingung des =freien= Hingebens an den

Gegenstand derselben gar nicht einmal =denkbar= ist, -- denn wo kein

freies Ergeben an die Macht einer Vorstellung Statt findet, kann diese

entweder auf die Thätigkeit des Menschen =gar nicht= wirken, oder

sie wirkt -- wie gewisse Affekte -- so schnell und so heftig, dass

die Wirksamkeit jeder anderen Vorstellung =ausgeschlossen= ist, nicht

aber in der Art, dass sich alle anderen Vorstellungen, ohne aus dem

Bewusstsein zu verschwinden, nur dem durch die herrschende Vorstellung

angeregten Streben =unterordnen=. Ist sich der Mensch aber anderer

Vorstellungen =bewusst=, und er folgt ihnen =nicht=, wenn sie einer

bestimmten Vorstellung entgegengesetzt sind, so handelt er nicht mehr

auf eine bestimmte Weise so und nicht anders, weil er nicht anders

=kann=, sondern weil er nicht anders handeln =will=, d. h. weil er der

ihm =minder= zusagenden Vorstellung, gegenüber der ihm =angenehmeren=,

keine Macht einzuräumen entschlossen ist; er entsagt somit der in der

minder intensiven Vorstellung enthaltenen =Aufforderung= zu Gunsten

der =ersteren=, und wenn diese =minder= intensive Vorstellung jene

der =sittlichen= Autorität ist, so begibt er sich daher =ungezwungen=

seiner sittlichen Freiheit, er handelt also mit =Willen= unsittlich.

Betrachten wir aber nun _in concreto_ alle jene Zustände, welche

man als Leidenschaften unter bestimmten Benennungen bezeichnet,

so ist nicht ein einziger darunter, von welchem sich sagen liesse,

dass er plötzlich entstehen könne, sondern jeder darunter setzt ein

wiederholtes freiwilliges Nachgeben gegen gewisse Anregungen, und

dort, wo das Endresultat ein Unsittliches ist, sogar ein wiederholtes

unsittliches Handeln, oder mindestens wiederholte Gedankensünden

voraus. -- Selbst die Leidenschaft der Liebe, obwohl derselben ein

mächtiger, sinnlicher Trieb zunächst zu Grunde liegt, macht hievon

keine Ausnahme. _Shakespeare_ lässt, um es wahrscheinlich zu machen,

dass sein _Romeo_ im Augenblicke von einer heftigen Leidenschaft

für _Julien_ ergriffen wird, denselben früher für eine _Rosalinde_

schwärmen, -- die Leidenschaft war also schon vorhanden, als er

_Julien_ erblickte, nur der Gegenstand wechselte. Ausserdem finden

sich Beispiele von unwiderstehlicher, im Augenblicke entstandener,

unvertilgbarer Liebe, in _Lafontaine'schen_ und ähnlichen Romanen und

-- sonst nirgends[42].

[42] _De mortuis nil nisi bene_, ist ein Spruch, den sich jeder

lebende Autor gegenwärtig halten sollte, ich will daher

auch diesem Autor nicht zu nahe treten, der in seinen

eben so thränen- als bändereichen Romanen denn doch nur

die Stimmung seines Zeitalters ausdrückte, welcher selbst

_Schiller_ in seiner _Louise_ in etwa huldigte; so viel

dürfte jedoch gewiss sein, dass von dieser Seite betrachtet,

jeden Leser, der einen solchen Roman durchblättert --

ihn durchzu=lesen= wird wohl schwerlich Jemand von meinen

verehrten Lesern Heldenmuth genug besitzen, -- wenigstens

ein angenehmes Gefühl anwandeln wird, -- das Gefühl nämlich,

dass das Zeitalter, in dem man so =dachte= und so =schrieb=,

=glücklicherweise= vorüber sei.

§. 74

Obwohl aus dem bisher Gesagten sich wohl der unbezweifelte Schluss

ergibt, dass Leidenschaft die Strafbarkeit einer Handlung niemals

aufzuheben vermag, so gilt diese Behauptung doch nur von der

=Leidenschaft als solcher=, z. B. in Bezug eines Geizigen, welcher,

weil er sich von seinem Mammon nicht trennen will, einem Anderen sein

Geld vorenthält, nicht aber auch dann, wenn dadurch Gemüthszustände

=hervorgerufen= werden, welche, einmal vorhanden, =selbstständig= auf

die Vorstellungsthätigkeit wirken, und dann eine strafbare Handlung zur

Folge haben. Diese Zustände können nämlich von der Art sein, dass sich

mit Bestimmtheit sagen lässt, ihr Eintritt sei eben so wenig in der

Absicht Desjenigen gelegen, welcher sich der =Leidenschaft= hingibt,

als es in der Absicht Desjenigen, welcher sich blos aus Neigung

zum Trunke voll betrinkt, gelegen ist, in diesem Zustande das Haus

anzuzünden. -- Es lassen sich daher in Beziehung auf die Wirkung der

Leidenschaften folgende Momente unterscheiden:

I. Es kann geschehen, dass ein Mensch, welcher sich einer Leidenschaft

hingibt, von dem Gegenstande derselben so ergriffen wird, dass der

ganze Komplex der Vorstellungen, durch welche seine Handlung sich als

eine unsittliche darstellt, ihm =gar nicht erscheint=, d. h. dass der

Mensch sich hier in dem Zustande des Vergessens[43] befindet. In einem

solchen Zustande lässt sich nicht sagen, dass der Mensch der Forderung

der Sittlichkeit nicht folgen =wollte=, sondern er =konnte= dieser

Forderung nicht folgen, weil sie an ihn in diesem Augenblicke =nicht

gestellt= wurde.

Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet · 第 16 / 31 段