In der That lässt sich auch nicht verkennen, dass durch diese Art

und Weise, wie sich der erwachende Geschlechtstrieb in vielen Fällen

ausspricht, der Entwicklung des Sittlichkeitsgefühles vortrefflich

gedient ist, denn der Mensch lernt Selbstbeherrschung und aufopfernde

Hingebung dadurch mehr und besser üben, als er bis dahin noch

wahrscheinlich in den wenigsten Fällen Veranlassung hatte, er

fühlt sich selbstständig, weil er nicht mehr blos seinen eigenen

Empfindungen, sondern für ein anderes Wesen zu leben fühlt.

Diese Art der Aeusserung des Geschlechtstriebes ist aber auch die,

jedem unverdorbenen Menschen natürliche, weil sie sich in der That

bei jedem unverdorbenen Menschen findet, wo sie sich aber findet, es

unverkennbar ist, dass der Mensch gerade in dieser Art Entwicklung

seines Wesens vielleicht die grösste Seligkeit empfindet, deren er auf

Erden fähig ist, es ist das Paradies der Unschuld; ehe sie zum vollen

Bewusstsein erwacht ist, denn in diesem Zustande, wo der Mensch Alles,

was sein durch den erwachenden Trieb aufgeregtes Lebensgefühl Schönes

und Erhabenes in seiner Phantasie erzeugt, auf den geliebten Gegenstand

überträgt, ist ihm dasjenige goldene Zeitalter gegeben, in welchem die

Gottheit noch sichtbar auf Erden wandelte. Es ist freilich ein Traum,

dem Erwachen folgen muss, allein so viel ist gewiss, wenn die Liebe

einmal sieht, so hat sie aufgehört =Liebe= zu sein.

§. 63.

Diese Thatsachen, deren Wahrheit zu tief in dem menschlichen

Gefühle gegründet ist, als dass man sie im Ernste bezweifeln könnte,

wären nun entschieden unmöglich, wenn der Mensch gleich dem Thiere

lediglich auf eine seinen Trieben unmittelbar entsprechende Thätigkeit

angewiesen wäre, sie beweisen vielmehr[35], und zwar sowohl in ihrer

verderblichen, als in ihrer den sittlichen Zustand befördernden

Erscheinung, dass die Lebensthätigkeit des Menschen so konstituirt

sei, dass die Thätigkeit des Organismus desselben von dessen

Vorstellungsthätigkeit bedeutend =überwogen= werde, und dass daher

das eigentliche Leben des Menschen ein =geistiges=, ein =Leben in der

Vorstellungsthätigkeit= sei.

[35] Hätte der Mensch Kunsttriebe gleich den Insekten, so wäre

es mit allen Werken des menschlichen Geistes vorbei, denn er

müsste dann seinen Kunsttrieben obliegen und könnte nicht

mehr und nicht weniger leisten, als eben sein Trieb ihm

eingibt, da er eben ein Trieb ist und somit alles Nachdenken

ausschliesst. Man würde produziren wie man schläft, von

selbst, ohne sich im Mindesten um das =Wie= zu bekümmern.

Diese Wahrheit findet sich aber auch bestätigt, wenn man den

=Organismus= des Menschen selbst betrachtet.

Der bei dem Menschen, im Vergleiche mit allen Thiergattungen, am

meisten ausgebildete Theil ist das =Nervensystem=, also gerade

derjenige organische Theil, welcher der Vorstellungsthätigkeit

zuverlässig am =nächsten= steht, dagegen aber gibt es kein einzelnes

Sinneswerkzeug eines Menschen, welches nicht von jenem einer bestimmten

Thiergattung =übertroffen= würde. -- Alle Sinneswerkzeuge eines normal

organisirten Menschen sind aber wieder so beschaffen, dass sie, wie

bereits im §. 61 bemerkt wurde, nicht nur einer Ausbildung fähig sind,

welche jener der hierin am besten begabten Thiergattungen =nahe= kommt,

sondern dass diese Ausbildung einzelner Sinne ohne =Nachtheil=, ja

sogar mit gleichzeitiger Entwicklung auch der =übrigen= Sinne Statt

finden kann. Als Beispiel möge der feine Geruch- und Gehörsinn der

Wilden und der hohe Grad von Gelenkigkeit dienen, welchen die Jugend

unserer Zeit in orthopädischen Instituten etc. erwirbt, ohne dass man

noch ein Beispiel erlebte, dass ein Jüngling, dessen Körperkräfte auf

diese Art entwickelt wurden, dadurch an irgend einem Sinne oder gar in

seinen =geistigen= Funktionen schwächer geworden sei, wohl aber dürfte

es eben nicht schwer sein, Beispiele vom Gegentheile aufzufinden[36].

[36] Man eifert sehr gegen die materiellen Tendenzen unseres

Zeitalters. Ich lasse es natürlich dahingestellt sein, ob es

vernünftig ist, gegen die Tendenz des Zeitalters zu eifern,

da das Zeitalter selbst sich um unseren Tadel oder unser

Lob nicht bekümmert, und man überhaupt über die Richtung, in

welcher man =fährt=, immerhin etwas schwer urtheilen kann,

wenn man selbst im Wagen sitzt. Dreierlei Wahrheiten, die

denn doch nicht ganz unvorteilhaft für die Sittlichkeit des

Zeitalters zeugen, sind jedoch in eben diesem materiellen

Zeitalter zum Bewusstsein der Menschen gelangt, an deren

zwei man früher nicht dachte, die dritte aber fast vergessen

hatte. -- Die ersten sind die Nothwendigkeit des Strebens

nach Mässigkeit (Mässigkeitsvereine) und der Abstellung der

Thierquälerei, die letzte die Erkenntniss, dass auch der

Körper des Menschen entwickelt werden müsse, wenn der ganze

Mensch etwas taugen soll. -- In diesen drei Wahrheiten liegt

nach meiner unmassgeblichen Meinung ein besseres Zeugniss

für die Moralität des gegenwärtigen, und eine Hoffnung für

die künftigen Jahrhunderte, welche eine bedeutende Dosis

Weltschmerz -- die gerechte Geissel Derjenigen, welche

den Egoismus des gegenwärtigen Zeitalters repräsentiren --

aufwiegt. -- „Das Leben,” sagt _Jean Paul_, „ist eine bittere

Frucht, man greife es nur mit Presse und Zange an und es hat

den süssesten Kern.”

Ebenso begegnet man der Erfahrung, dass der Mensch im Stande ist,

die Thätigkeit der am meisten in gewissen Beziehungen begabten

Thiere, sofern ihre Organe, wie etwa jene der Insekten, nicht gar zu

verschieden sind, beinahe zu erreichen, nicht einmal der Biegsamkeit

der menschlichen Stimme zu gedenken, durch welche er vermag, die Laute

der Thiere, vom Miauen der Katze bis zum Schlag der Nachtigall, oft

täuschend nachzuahmen, eine Fähigkeit, welche, im Vorbeigehen gesagt,

nicht wenig zur Bildung der menschlichen Sprache beigetragen haben

mag, sobald einmal der Mensch das Bedürfnis fühlte, seine Vorstellungen

Anderen mitzutheilen.

Mit dieser Bildungsfähigkeit aller Organe des Menschen ist es nun

entschieden nicht zu vereinbaren, dass ein einzelnes Organ die

übrigen überragte, denn wäre dieses der Fall, so könnten wir nicht

=willkürlich= das eine oder das andere der menschlichen Organe in so

hohem Grade ausbilden, wie es wirklich geschieht. Es folgt daher,

dass die Organe des Menschen und daher auch die ihren Aeusserungen

entsprechenden Triebe so im =Gleichgewichte= stehen, dass der Mensch

nicht zur Entwicklung gewisser =einzelner= Triebe bestimmt sei, sondern

seine Bestimmung in dem =Resultate= der Kombination seiner Triebe durch

die =Vorstellungs=thätigkeit liege.

Bei keinem =Thiere= finden wir endlich die Erscheinung des =Wahnsinns=,

wir finden sie aber bei dem =Menschen=, und zwar insbesondere in jenem

Falle, wo irgend eine Funktion (z. B. die Geschlechtsfunktion bei dem

_furor uterinus_) eine übermässige Stärke erlangt, und also ein Theil

des menschlichen Organismus aus seiner coordinirten Stellung zu den

übrigen heraustritt. Dennoch dürfte der bei dem Furor erregte Trieb an

Stärke schwerlich jenem, welchen ein Thier zur Brunstzeit empfindet,

gleichkommen[37].

[37] Hat man schon die Erscheinung des Wahnsinnes bei einem Kinde

gefunden? Ich bin nicht sachverständig genug, um diese Frage

zu beantworten, doch erinnere ich mich nie, von einer solchen

Erscheinung gehört zu haben.

Es erhellt daher, dass ohne gänzliche Zerrüttung des menschlichen

Sein's die Beschaffenheit keines =einzelnen= Organes sich so gestalten

kann, dass es sich zum Triebe in der Weise entwickle, wie dieses bei

dem Thiere der Fall ist, und dass daher selbst der physische Organismus

des Menschen so eingerichtet ist, dass alle dessen einzelne Theile

in einem, der Bestimmung des Menschen, ein =geistiges= Leben zu

führen, entsprechenden Verhältnisse stehen, welches Verhältniss, wo es

gestört ist, jedenfalls eine Anomalie, entweder durch eine fehlerhafte

ursprüngliche Anlage oder durch den Zustand der Krankheit, bildet.

§. 64.

Bereits bei §. 32 wurde der Satz ausgesprochen, dass der Mensch in

seiner irdischen Laufbahn nur =ein= Wesen, d. i. ein vollkommenes in

allen seinen den verschiedenen Aeusserungen desselben entsprechenden

Anlagen innig verbundenes =Ganzes= sei, ja dass die Annahme von

verschiedenen Anlagen =desselben= Menschen nicht in der objektiven

Beschaffenheit des =Subjektes=, sondern nur in der subjektiven

Vorstellung des =Beobachters= desselben gegründet sei, welcher, um

sich die Uebersicht des Ganzen zu erleichtern, gewisse Abstufungen

festsetzen muss.

Aus dieser Ansicht folgt nun auch die Nothwendigkeit, den Satz, an

dessen Richtigkeit übrigens ohnehin Niemand zweifelt, hier besonders

auszusprechen, dass auch =kein einzelnes= Organ des Menschen ein

=für sich= bestehendes Ganzes, sondern nur immer ein Theil jenes

Wesens sei, welches wir =Mensch= nennen, und sich daher nur für den

=dritten= Beobachter als ein =Theil= jenes Wesens ausspricht, weil

es eine besondere Verrichtung übt, welche nur =dieses=, nicht aber

ein anderes Organ zu leisten im Stande ist. -- Nur das Auge übt die

Funktion des =Sehens=, nur das Ohr jene des =Hörens=, allein es lässt

sich nicht sagen, das =Auge= sieht, oder das =Ohr= hört, sondern, wenn

man nicht figürlich sprechen will, so muss man sagen: der =Mensch=

sieht =mittelst= des Auges, der Mensch hört =mittelst= des Ohres u. s.

w., welches mit anderen Worten so viel sagen will, als: er entwickelt

Vorstellungen, die einer Empfindung entsprechen, welche in dem

Angeregtwerden durch äussere Eindrücke =mittelst= des Auges, des Ohres

u. s. w. entstanden sind.

Jeder mögliche =neue= Eindruck, welchen der Mensch durch die

Sinne erhält, trifft nun auf =alle= durch die früheren Eindrücke

veranlassten, noch =vorhandenen= Vorstellungen, und bildet mit diesen

ein =neues= Ganzes, wodurch daher in dem ganzen Wesen des Menschen

nothwendig eine =Veränderung= entsteht.

Diese Veränderung gibt sich nun durch jene Erscheinung kund, welche wir

=Ideenassociation= nennen, und bezüglich deren uns die Erfahrung lehrt,

dass jeder Eindruck, dessen sich der Mensch bewusst wird, somit jede

Empfindung eine =eigene= Ideenassociation zur Folge hat.

So richtig diese Erfahrung ist, so wenig darf man sich dadurch

verleiten lassen, diese Erscheinung als etwas =Selbstständiges= zu

betrachten, sondern sie ist, von Fall zu Fall, eine Wirkung der

=Gesammtthätigkeit= eines Menschen, auf welche jedes =einzelne=

(physische) =Organ= so gut seinen Einfluss hat, als auf die entstandene

Empfindung selbst. Der etwa an Kopfschmerzen leidende Mensch empfindet

bei dem Lärme einer Trommel etwas Anderes, als der Gesunde, der blosse

Anblick einer Trommel wird ihm daher eine andere Ideenassociation

erregen, als wenn er gesund wäre u. s. w.

Die Richtigkeit dieser Ansicht ergibt sich aber noch mehr daraus,

wenn man erwägt, welche =Rückwirkung= die Ideenassociation auf die

physischen Organe hat, denn es gibt bekanntlich Nachrichten, die im

Stande sind, einen Gesunden krank und einen Kranken gesund zu machen.

Es ergibt sich daher, dass es sehr irrig wäre, anzunehmen, dass

an der Ideenassociation nicht auch die =körperlichen= Organe ihren

wesentlichen Antheil haben, dass daher die =Ideenassociation selbst=,

wie jeder andere Zustand, eine Veränderung im =Gesammtleben= des

Menschen sei.

Hieraus ergibt sich nun der weitere Satz, dass bei jedem Eindrucke,

welchen der Mensch erfährt, sich eine =doppelte= Wirkung in Bezug auf

das Individuum als Ideenassociation aussprechen wird, nämlich nach der

Art und Weise, wie er das =Organ= affizirt, welches denselben aufnimmt,

und auf welche =Disposition des Gesammtlebens=, d. i. auf welche

allgemeine =Stimmung= er in dem Augenblicke trifft, als er aufgenommen

wird, insbesondere aber, welche =Vorstellungen= bei seinem Eintritte

bereits =vorhanden= oder auch =nicht= vorhanden sind[38].

[38] Die Ideenassociation ist eines der wichtigsten Momente,

welche auf die Stimmung des Menschen einwirken, allein es ist

nicht das =einzige=, denn ausser dem Zustande der Krankheit

können physische Eindrücke vorhanden sein, welche einen

mächtigen Einfluss auf die allgemeine Stimmung ausüben, ohne

dass es der Mensch gewahrt. Manche That, im Zorne verübt,

würde unterblieben sein, wenn sich das Subjekt statt in einem

von Tabakqualm erfüllten Lokale in freier Luft befunden

hätte. -- Wo es sich also um Erforschung der Stimmung

eines Menschen zur Ausmittlung des Umstandes handelt, ob er

zurechnungsfähig war, müssen =alle= Umstände, daher auch

solche =Neben=umstände berücksichtigt und bezüglich ihres

Einflusses gewürdiget werden, welche auf die Stimmung der

physischen Organe von Einfluss waren.

Da sich nun die Handlungsweise des Menschen nach diesen beiden

Momenten, nämlich nach der Beschaffenheit des wirklich vorhandenen

äusseren Eindruckes und nach der Stimmung richten kann, in welcher

er aufgenommen wird, so ergibt sich, dass, um das Verhältniss

der Handlungsweise zu einem dritten Gegenstande, z. B. zu einem

Strafgesetze, zu beurtheilen, es unumgänglich nothwendig ist, über die

=Stimmung= des Menschen in dem =Augenblicke=, als irgend ein =äusserer

Eindruck= eine gewisse Handlungsweise bei ihm hervorbrachte, im Klaren

zu sein, um dadurch die Gewissheit zu erlangen, welche Vorstellungen

auf seine Thätigkeit wirkten, und welche etwa bei einem Andern gewirkt

hätten, bei diesem Individuum aber =nicht= vorhanden waren.

Zur Ausmittlung dieses Verhältnisses ist nun insbesondere die

Betrachtung gewisser Gemüthszustände vom objektiven Gesichtspunkte

geeignet.

Ich erlaube mir zu diesem Ende über folgende Gemüthszustände, nämlich

über

=Affekte= und =Leidenschaften= und =Schwärmerei=

Einiges zu sagen, Zustände, welche in der Regel nicht unter die

Krankheiten gehören.

Dieser Darstellung folgen einige Bemerkungen über Blödsinn und

Dummheit, weil diese Zustände nur zum Theile in die Kategorie von

Krankheiten gehören.

Diesen folgen einige Worte über einige wirkliche krankhafte Zustände,

nämlich _monomania_ und fixe Idee, ferner Melancholie und _mania

occulta_, weil, ungeachtet diese Zustände zu den entschieden

krankhaften gehören, es doch in einzelnen Fällen zweifelhaft sein kann,

ob und wiefern ihr blosses Vorhandensein die Strafbarkeit in Bezug

auf eine bestimmte That aufzuheben geeignet sei; endlich Einiges über

verstellte Gemüthszustände und Berauschung.

Bei jedem dieser Zustände habe ich mich bemüht, so viel es mir möglich

war, die besondern Modificationen anzugeben, welche der juridische

Zweck einer solchen Erhebung erfordert, um zu einem, dem Zwecke dieser

Erhebung entsprechenden Resultate zu gelangen, welcher Darstellung

sodann einige im gleichen Sinne gesprochene Worte über verstellten

Wahnsinn und über den Hang zu gewissen Verbrechen folgen.

A. Affekte.

§. 65.

Das Wort Affekt, zu deutsch =angeregt sein= (nicht Anregung), bedarf in

diesem allgemeinen Sinne keiner Erklärung. Gewöhnlich wird es jedoch in

einem engeren Sinne genommen, wo es das spezielle, sich durch gewisse

Aeusserungen kund gebende =Angeregtsein eines bestimmten Triebes=,

eines animalische Wesens bezeichnet, wo dann dieser Begriff durch die

Benennung der Aeusserung der Empfindung des in solcher Art angeregten

Individuums näher bestimmt wird. Man unterscheidet auf diese Art einen

Affekt des Schreckens, des Zornes, der Furcht, der Freude etc.

Es wäre nun wohl eine vergebene Mühe, die charakteristischen

Merkmale aufzusuchen, wodurch sich die einzelnen Affekte von einander

unterscheiden, denn Jedem steht frei, die Zahl dieser Benennungen

nach Gutdünken zu vermehren oder zu vermindern, die Wissenschaft,

wenigstens die Rechtskunde, wird dabei weder gewinnen noch verlieren,

so wenig als die Heilkunde dadurch gewinnen oder verlieren wird, wenn

man mehr oder weniger Krankheitsformen, welche aber alle auf dieselbe

Weise geheilt werden, aufstellt, wenn man nur in erster Beziehung das

charakteristische Merkmal des sich äussernden =speziellen Triebes=

nicht aus dem Auge verliert.

Damit nämlich ein Trieb sich so entschieden äussere, dass man ihn von

seiner Aeusserung mit Bestimmtheit zu erkennen vermag, muss nothwendig

vorausgesetzt werden, dass dieser Trieb mehr als =andere= Triebe

angeregt gewesen sei, und dass daher das =Gleichgewicht der Funktionen

gestört wurde=.

Diese Erscheinung ist nun, und zwar auf zweierlei Art, möglich, nämlich

dadurch, dass ein Trieb in seiner natürlichen Aeusserung =gehemmt= und

dadurch zu einer sonst =nicht normalen Stärke= gebracht wurde, oder

dass ein der =natürlichen Entwicklung= des Triebes entgegenstehendes

Hinderniss plötzlich =aufgehoben= wird.

In dieser Rücksicht lassen sich die Affekte, jedoch ohne viel Gewinn

für die Wissenschaft, in angenehme und unangenehme, und je nachdem

das Hinderniss plötzlich oder allmälig eintritt oder gehoben wird, in

erregende und deprimirende eintheilen u. s. w.

Wichtiger als diese Eintheilungen wird es für den Zweck der

richterlichen Erhebung sein, das =Vorhandensein= des Affektes und

dessen =Einfluss auf den Willen= des Individuums zu bestimmen, zu

welchem Behufe folgende Bemerkungen nicht überflüssig sein dürften.

§. 66.

Wenn wir diejenigen Erscheinungen betrachten, welche man als Affekte

bezeichnet, so finden wir, wie bereits im vorigen Paragraph angegeben

wurde, als gemeinschaftliches Merkmal eine Empfindung eines =angeregten

Triebes=, d. i. (laut §. 10) das Bewusstwerden der =Befreiung= oder

der =Hemmung= eines sich äussernden Triebes durch einen =äusseren

Eindruck=. Der Affekt gehört also in das Gebiet der =Vorstellung=,

und kann sich daher nur nach den Gesetzen der Vorstellungsthätigkeit

äussern, d. h. er wird und =muss= auf die äussere Thätigkeit

=reagiren=.

Die einzige Art und Weise, wie die Vorstellung eines angeregten Triebes

auf die äussere Thätigkeit reagiren kann, ist nun der Natur der Sache

nach, dass er diese zur Befriedigung, wo diese möglich ist, und zur

Hinwegräumung des Hindernisses, wo ein solches vorhanden ist, antreibt.

-- Die eine oder die andere Wirkung =muss= also erfolgen, und wo

sie nicht erfolgt, kann dieses Nichterfolgen nur darin seinen Grund

haben, weil Vorstellungen vorhanden waren, welche hinlängliche Stärke

besitzen, um diese Wirkung des Affektes zu =beseitigen=.

=Mangeln= aber solche Vorstellungen, so ist es ganz =undenkbar=, dass

der Affekt sich nicht =gerade so= äussern sollte, wie es nothwendig

ist, um, und zwar auf dem möglich =kürzesten= Wege, zu seiner, d. i.

des angeregten Triebes, =Befriedigung= zu gelangen.

Soll daher eine im Affekte begangene That strafbar sein, so muss

vor Allem nachgewiesen werden, dass bei dem Menschen, welcher die

That beging, wirklich zur Zeit der Begehung der That Vorstellungen

=vorhanden= waren, welche genug Stärke besessen haben, ihn von der

Hingebung an den Einfluss seines Affektes abzuhalten, wenn er nur

=gewollt= hätte.

Dieser Beweis ist auch in dem Falle, wo das wirkliche Eintreten eines

Affektes nachgewiesen wird, meistens gar nicht schwierig, es wolle

daher der verehrte Leser wegen der Konsequenzen, welche daraus etwa

hervorgehen, dass die Motivirung einer That durch den Affekt hier so zu

sagen als ein Grund der Straflosigkeit dargestellt wird, sich immerhin

einstweilen beruhigen, und mit Aufgebung aller Besorgnisse weiter

lesen.

§. 67.

Zur Richtigstellung des Umstandes, ob wirklich bei dem Individuum,

welches eine bestimmte Handlung verübte, Vorstellungen vorhanden

waren, welche hinreichend stark waren, ihn von der Begehung der That

abzuhalten, wenn er ihrem Impulse hätte folgen =wollen=, hat man nun

zwei Anhaltspunkte, nämlich _a_) die durch die Beschaffenheit der

menschlichen Natur =überhaupt= bedingte Stimmung in Bezug auf die

vollbrachte That; _b_) die durch die =individuellen= Verhältnisse

des betreffenden Subjektes bedingte Stimmung desselben in gleicher

Beziehung.

In erster Beziehung darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass der

Mensch, wie dies bei §. 20 erwähnt ist, immer ein =ganzes=, nicht ein

getheiltes Wesen ist, dass daher kein Eindruck denkbar ist, der nicht

sein =ganzes= Wesen affizirte. Wenn daher irgend ein Eindruck auf ihn

wirkt, so kann dieser wohl eine bestimmte Funktion besonders anregen,

immer bleibt jedoch der =ganze= Mensch angeregt, er wird daher immer

als =Mensch=, niemals als =Thier= empfinden, und es werden daher seine

Affekte ebenfalls immer die =Affekte eines Menschen=, niemals die

Affekte eines Thieres sein.

Zu den charakteristischen Merkmalen der Menschheit gehören nun

einerseits =deutlichere= und =lebhaftere= Vorstellungen, somit eine

viel lebhaftere und reichlichere Ideenassociation, und wie bei §. 20

nachgewiesen wurde, darunter die jedenfalls sehr lebhafte Vorstellung

des Vorhandenseins der =sittlichen Freiheit=; es ist daher nur im

=Ausnahmsfalle=, dessen Möglichkeit im folgenden Paragraph näher

erörtert wird, denkbar, dass der Mensch auch im Affekte =ohne= das

Bewusstsein der sittlichen Freiheit handle.

Begeht daher der Mensch im Affekte eine strafbare Handlung, so bleibt

er dennoch strafbar, weil er gegen das Sittengesetz, dessen Bewusstsein

ihm =seiner Natur nach= auch im Affekte =nicht= mangelte, gehandelt

hat; der Affekt beweist dann gegen die Strafbarkeit seiner Handlung

nichts weiter, als dass es ihm =etwas schwerer= gewesen ist, auch in

diesem Falle dem Sittengesetze zu folgen; es beweiset aber gar nichts

=gegen= die Strafbarkeit seiner Handlung, wenn er bei sonst =ruhigem=

Zustande die That =beschloss=, und sich willkürlich, um die That

sicherer zu begehen, in einen Affekt versetzte. Ein Fall der letzteren

Art wäre z. B., wenn Jemand beschlossen hätte, einen Anderen zu

ermorden, dazu aber im ruhigen Gemüthszustande nicht sich entschliessen

zu können fühlend, mit diesem einen Streit anfängt, um in dem dadurch

hervorgerufenen Affekt des Zornes die zum Morde nöthige Stimmung zu

gewinnen[39], eben so wenig gereicht es zur Entschuldigung, wenn er

zwar im Affekte die That beschloss, jedoch dabei das Bewusstsein hatte,

dass die That unerlaubt sei, welches Bewusstsein auch durch den Affekt

nicht nothwendig aufgehoben wird.

[39] Ganz Dasselbe gilt in dem Falle, wo Jemand, welcher einen

Affekt, z. B. jenen des Zornes, in sich entstehen fühlt,

und dabei die Neigung gewahrt, dem Andern etwas anzuthun,

sich, obwohl es ihm möglich war, durch Entfernung etc. der

Gefahr, von diesem Drange überwältigt zu werden, =nicht=

entzieht. Das Strafbare liegt hier in seiner =Unthätigkeit=,

mit der er sich einem Zustande =hingibt=, von welchem er

fühlt, dass er dem Anderen gefährlich werden kann. Etwas ganz

Aehnliches findet bei der Trunkenheit Statt. Fühlt nämlich

Jemand beim ersten Glase die Lust, einen Anderen zu prügeln,

und er trinkt, obwohl er bemerkt, dass diese Lust durch den

Wein entstanden ist, noch ein zweites, und prügelt ihn dann

wirklich, so liegt das Strafbare in jenem Trinken des zweiten

Glases, und die Berauschung, die darauf folgt, kann diesen

Akt nicht entschuldigen.

Vom Gesichtspunkte der =menschlichen Natur= aus betrachtet kann daher

der =Affekt nie= die Straflosigkeit wegen eines begangenen Verbrechens

begründen.

§. 68.

Anders stellt sich die Sache dar, wenn man die Wirkung des Affektes

von dem Standpunkte der durch die =individuellen= Verhältnisse des

betreffenden Subjektes bedingten =Stimmung= desselben betrachtet.

Der Mensch ist nämlich in seiner Totalität nicht =blos= ein sittliches,

sondern er ist auch ein =sinnliches= Wesen, während er sich nämlich

in dem Stoffe, aus welchem seine Vorstellungen gewebt sind, dadurch,

dass diesem Stoffe wirklich ein Uebersinnliches =beigemischt= ist,

wesentlich von dem Thiere =unterscheidet=, muss die Entwicklung der

Vorstellungen, da hiezu die wirklich sinnlichen Organe das Werkzeug

sind, =auch den organischen Gesetzen= gehorchen.

Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet · 第 15 / 31 段