Alle jene Aeusserungen der Thierwelt, wodurch, wie man behauptet

hat, sich eine =wirkliche Intelligenz= kund gibt, sind an und für

sich sehr =problematisch=, und erhalten ihre scheinbare Evidenz

gewöhnlich erst durch die =mangelhafte Beobachtung=, und durch die

absichtlichen oder unabsichtlichen Zugaben des Erzählers. Man darf nur

nie vergessen, dass wenn das Thier keine Intelligenz besitzt, es auch

durch die Afterprodukte der Intelligenz, =Vorurtheile=, =Irrthum= und

dergleichen, nicht =gestört= wird. Die zwischen Eindruck und Trieb

liegenden Vorstellungen sind viel =weniger zahlreich= und intensiv,

es empfängt daher den Eindruck viel =reiner=, und reproduzirt seine

Vorstellungen viel =richtiger= als der Mensch, daher die Möglichkeit

eines Irrthums in Folge einer irrigen Reproduktion in viel geringerem

Grade vorhanden ist, als bei dem Menschen, welcher, wie wir später

darthun werden, weit =mehr= als dies bei den Thieren der Fall ist,

durch =Vorstellungen= angeregt wird, welche mit seinem Triebe in

=keiner= unmittelbaren Verbindung stehen.

§. 13.

_d._ =Vernünftig sinnliche= (animalische) =Wesen=. Der =Mensch=.

Obgleich der Mensch mit dem Thiere das Merkmal gemein hat, dass auch

bei ihm sich der sinnliche Eindruck zur =Vorstellung= gestaltet, und

durch diese =Vermittlung= seine Thätigkeit anregt, so gewahren wir

doch an ihm Erscheinungen, welche er mit =keinem= Thiere gemein hat.

Diese sind die =Sprache=, die Bestimmung seiner Thätigkeit =nicht

blos= nach seinen =Trieben=, sondern nach Produkten einer Kombinirung

von Vorstellungen, d. i. nach =Begriffen=, endlich diejenigen

Erscheinungen, welche wir unter dem Ausdrucke =Sittlichkeit= verstehen,

nämlich als Funktionen betrachtet, =Gewissen=, =Willen= und (sittliches

und religiöses) =Gefühl=, als äussere Thätigkeit betrachtet, sittliches

und religiöses Handeln, =Moral= und =Religion=, und als allgemeine

Anlage betrachtet, =Vernunft=.

§. 14.

Dass das Thier keine =Sprache=, d. i. nicht die Gabe besitzt, sich

durch Zeichen, welche der Vorstellung entweder nur =in einzelnen

Theilen= entsprechen, oder nur =konventionell= als derjenige Ausdruck

angenommen sind, durch welchen =bestimmte Vorstellungen= oder bestimmte

Begriffe angedeutet werden, verständlich zu machen, bedarf wohl keines

Beweises. -- Das Thier drückt durch Laute höchstens die Empfindung

aus, von welcher es im Augenblicke erregt wird, dort aber, wo es die

menschliche Sprache zu verstehen =scheint=, sind ihm die Worte nichts

weiter, als ein =Laut=, welcher das erste Glied eines ihm bekannten

_nexus causalis_ darstellt. Wenn man dem Pudel zuruft: wie spricht der

Hund! so bellt er nicht etwa =darum=, weil er die Frage =versteht=,

sondern weil ihm bekannt wurde, dass wenn er =nicht= bellt, er Schläge

bekommt, oder einen guten Bissen, =wenn= er bellte, und ihm dieser

_nexus causalis_ nach und nach geläufig wurde.

Ein Hühnerhund, welcher Rebhühner sieht, wedelt mit dem Schweife, weil

es ihm so eingeprügelt wurde, und weil es überhaupt in =seiner Natur

liegt=, zu wedeln, nicht als =Zeichen=. Dass der Gesang der Vögel

ein ganz =unwillkürliches= Vonsichgeben von Tönen sei, ist längst

anerkannt.

§. 15.

Was die Erscheinung betrifft, dass der Mensch nach =Begriffen=

handelt, so ist sie eben so unbezweifelt richtig. Wir =nennen=

nämlich =Begriffe= solche Kombinationen von Vorstellungen, in welchen

dasjenige, welches ein Individuum mit dem andern =gemein= hat,

festgehalten wird, die =Unterscheidungsmerkmale= aber verschwinden.

Dass nun der Mensch wirklich nach solchen Vorstellungen der =Gattung

handle=, denen unmittelbar keine reelle Erscheinung der Aussenwelt

entspricht, ist eben so ungezweifelt wahr; -- denn wir sehen, dass der

Mensch =urtheile=, d. i. durch Kombination mehrerer Vorstellungen eine

ganz neue gewinnt und =schliesst=, d. i. aus mehreren Urtheilen wieder

ein =neues= Urtheil über das Vorhandensein einer Thatsache in der

Aussenwelt entwickelt.

Wenn man nun gleich nicht absolut die Unmöglichkeit behaupten kann,

dass das Thier nicht auch Gattungsbegriffe entwickeln, und durch

deren Kombination auch ein gewisses Urtheilen und Schliessen ausüben

könne, so sind =für= diese Möglichkeit doch so wenig und nur so

zweifelhafte Erscheinungen vorhanden, dass man selbst hierin noch einen

unendlichen Unterschied zwischen dem am vollkommensten organisirten

Thiere und einem Kinde von etwa zwei Jahren, oder einem geistig

höchst verwahrlosten Menschen zu bemerken im Stande ist, so dass man

das Vermögen, =Begriffe= zu bilden, und =darnach seine Thätigkeit zu

entwickeln=, immer noch als eine Eigenthümlichkeit der =menschlichen=

Natur erklären muss.

§. 16.

Das neugeborne Kind zeigt weder =Sprache= noch =Begriffe= noch

=Sittlichkeit=, sondern es ist ein blos =passives= Wesen, welches

Eindrücke =empfängt=, und seine Lebensthätigkeit dadurch gewahren

lässt, dass es bei erhaltenen Eindrücken, wenn sie der Individualität

seines Lebens nicht entsprechen, Laute des =Schmerzes= von sich gibt.

-- Bald aber steigert sich diese nur passive Thätigkeit zu einer

=aktiven=, und wir =gewahren= nun =deutlich=, dass es nicht blos

=vegetire=, sondern in die Reihe der animalischen Wesen gehöre.

Die =Sprache= ist in dem Zustande, in welchem =wir= uns derzeit

befinden, bereits ein =Gegebenes=, doch können wir aus der Art und

Weise, wie Kinder sich entwickeln, wenigstens bis auf einen =gewissen=

Grad, auf die Art und Weise schliessen, wie sich die Sprache überhaupt

=entwickelt= habe, denn jedes Kind bildet sich wenigstens bei

Gegenständen, welche ihm besonders auffallen, und bei welchen es die

sprachübliche Bezeichnung nicht sogleich erfährt oder wieder vergisst,

seine =eigene= Bezeichnungsweise.

Es =ahmt= den Laut nach, den das Thier, was es sieht, von sich gibt,

hält die Hände an den Kopf, wenn es z. B. einen Bock bezeichnen will u.

s. w.

Dies setzt nun als nothwendige Bedingung voraus, dass es bereits

Begriffe, d. h. Merkmale aufgefasst habe, welche einer =Gattung=, z. B.

der der Thiere, im Allgemeinen zukommen, und dass es durch diese Angabe

des individuellen =Unterschiedes= das Individuum bezeichnen will.

=Sprache= ist daher ohne Begriffsbildung =unmöglich=, so wie der

=Ausdruck= derjenigen Vorstellung, welche wir =Begriffe= nennen,

auf keine andere Art, als eben nur durch Sprache =möglich= ist, denn

obwohl es nicht zweifelhaft sein kann, dass die Begriffsbildung früher

vorhanden sein muss, als der Ausdruck durch Sprache Statt finden kann,

so setzen sich doch beide zu ihrer Entwicklung nothwendig voraus, so

dass es in der That nicht möglich ist, zu =unterscheiden=, welche von

beiden Thätigkeiten sich früher =entwickle=, da ohne Sprache sich nur

wenige Begriffe und diese nur sehr unvollkommen bilden können, wie

wir dieses bei sehr =rohen= Völkern gewahren, und bei sehr =wenig=

Begriffen die Sprache immer auf einer sehr geringen Entwicklungsstufe

bleiben wird, wie wir dieses bei Menschen gewahren, welche einen

ziemlichen Grad blödsinnig sind.

§. 17.

Was die =sittliche Anlage= betrifft, so wäre es wohl das Einfachste,

sich auf die eigene Erfahrung eines jeden verehrten Lesers und auf

das Zeugniss der Weltgeschichte zu berufen, welche Beispiele von

sittlichen, d. i. solchen Handlungen in Menge liefert, welche sich nur

durch die Voraussetzung dieser Anlagen des Menschen erklären lassen;

allein diese Argumentation genügt nicht zu dem Zwecke dieses Aufsatzes,

welcher die Aufgabe verfolgt, durch Anführung von solchen Thatsachen,

welche Jedermann so nahe stehen, dass sie Jeden auch zur =unmittelbaren

Anschauung= Desjenigen führen, was hier nachgewiesen werden soll, zu

wenig, um dabei stehen bleiben zu können, ein richtiges Verständniss

herbeizuführen.

Weit näher als diese übrigens =unbezweifelte= Wahrheit liegt für den

Zweck dieses Aufsatzes die Betrachtung, dass jeder Mensch, selbst

der unsittlich Handelnde, selbst das kaum noch zum animalischen Leben

recht erwachte Kind seine Thätigkeit in der Art entwickelt, dass man

einerseits das Bestreben wahrnimmt, ohne =physische Nöthigung= seine

Thätigkeit zu äussern, anderseits das Bestreben in seiner Thätigkeit

gewahrt, =einer fremden Autorität zu folgen=.

Der erste dieser Sätze bedarf keines Beweises, da es Jedermann bekannt

ist, dass schon die kleinsten Kinder, und zwar diejenigen, welche

viele geistige Anlagen haben, nicht am wenigsten =eigensinnig= sind;

der zweite ist eben so bekannt, nur wird er nicht immer so klar

=ausgesprochen=, er ist aber durchaus =wahr=, denn es ist bekannt, dass

die sich entwickelnden Kinder den Worten ihrer Eltern =mehr= zutrauen,

als ihren =eigenen Sinnen=, dass rohe oder schwachsinnige Leute eben

so, gegen ihr eigenes Urtheil dem Willen anderer, welche eine gewisse

Macht über sie ausüben, sich unterwerfen, und dass Leute von hellem

Geiste nach =Grundsätzen handeln=; und was sind Grundsätze wohl anders,

als die als wahr angenommenen Aussprüche einer =Autorität=, sei es

nun die Autorität des =Lehrmeisters= oder die Autorität der =eigenen

Erfahrung=, denn auch die Annahme, dass die Ergebnisse der eigenen

Erfahrung =wahr=, d. h. der Objektivität der äusseren Erscheinungen

entsprechend seien, setzt voraus, dass man diese Erfahrungen, und

diejenige Funktion, welche daraus gewisse Folgerungen ableitet, als

etwas =absolut Richtiges= genommen hat.

Dieses Erkennen und Annehmen =einer Autorität= ist es daher, welches

den Beweis liefert, dass der Mensch das =unabweisbare= Bedürfniss habe,

ein =Drittes=, welches weder in seinen =eigenen Funktionen=, noch in

den ihn umgebenden =Erscheinungen= liegt, als das eigentliche =Prinzip=

anzunehmen, welches seine Thätigkeit zu =leiten= bestimmt ist, und

jeder Bestimmung seiner Thätigkeit zu =widerstreben=, welche =nicht=

von diesem =Prinzipe= ausgeht.

Dieses Prinzip wirkt sonach in keiner Art =nöthigend= auf seine

Thätigkeit, sondern der Mensch empfindet nur dann die seinem innersten

Wesen entsprechenden Lebensgefühle, wenn er ohne allen Zwang seine

Thätigkeit so äussert, wie es der =Autorität= entspricht, unter deren

Einfluss er sich befindet.

Hieraus folgt nun, dass =Freiheit=, d. i. die Entwicklung seiner

Thätigkeit ohne physischen Zwang, und zugleich das =Bedürfniss=,

einer =höheren Autorität= zu gehorchen, -- ein Bedürfniss, welchem

in der höheren Entwicklung des Menschen die =Religion= entspricht,

das eigentliche =Element= der =menschlichen= Thätigkeit sei, ein

Element, welches in der =Thierwelt= auch nicht einmal dem =Grade= nach

vorkommt, sondern eben darum, weil es =Begriffe und Sprache= nothwendig

voraussetzt, bei der Thierwelt gänzlich =mangelt=, oder höchstens in

einer Art von =Analogie= vorkommt, in welcher der Hund den Menschen

folgt und seinem Winke gehorcht, weil er durch den Einfluss des

menschlichen Organismus auf den hundischen =physisch genöthigt= ist,

diesem Einflusse zu gehorchen.

Es mag immerhin Fälle geben, wo der =eine= Mensch durch seinen

überlegenen physischen und psychischen =Organismus= einen ähnlichen

Einfluss auf =andere= Menschen ausübt, -- allein man übersehe dann auch

nicht die andere Erscheinung, welche damit verbunden ist. Die Menschen

werden ihm folgen, allein mit innerem =Widerstreben=, wie der Hund

knurrend seinem Herrn folgt, wenn er ihn gegen seine Neigung ruft, denn

sie fühlen, dass sie nicht =frei= sind, und werden ihre Freiheit wieder

gewinnen, wenn die Uebermacht des Organismus, welcher sie leitete,

gebrochen ist.

Ganz anders stellt sich die psychische Erscheinung in dem Falle dar,

wo der Mensch seine Thätigkeit demjenigen Prinzipe gemäss entwickelt,

welches wir das =Sittliche= nennen. Hier mangelt jede =physische=

Nöthigung, und daher ist auch die Erscheinung, dass Jemand mit =innerem

Widerstreben= sittlich handelt, undenkbar. -- Es gibt Fälle, wo die

sittliche Handlung mit dem herbsten physischen oder geistigen Schmerze

verbunden ist, allein das Gefühl, das gegen sein =inneres= Streben

Bestimmtwerden, ist mit jeder sittlichen Handlung =unvereinbar=,

wohl aber =kann= das Gegentheil, dass man mit innerem =Widerstreben

unsittlich= handelt, eintreten, und tritt auch häufig ein, wie manche

Arten von Erfahrungen, insbesondere die gerichtlichen, zur Genüge

lehren; denn Niemanden wird die Thatsache unbekannt sein, dass selten

Jemand eine verbrecherische Laufbahn mit grossen Verbrechen =beginnt=,

sondern die ersten bösen Handlungen sind meistens =minder= erheblich,

oder wenn mit =grösseren= Verbrechen von einem Individuum =begonnen=

wird, so sind meistens solche Umstände vorhanden, welche auf die

Bestimmung desselben zu der verbrecherischen That einen mächtigen

=sinnlichen= Einfluss, und daher wenigstens eine Art von physischer

Nöthigung ausüben[15].

[15] Ein Fall dieser Art ereignete sich vor einigen Jahren, wo

ein sonst unbescholtener Bursche eine Uhr stehlen wollte; er

wurde dabei ertappt, und wusste sich im Augenblicke nicht

anders zu helfen, als den Anderen todt zu schlagen; ein

gewandter Dieb würde sich wahrscheinlich anders aus der Sache

gezogen haben.

§. 18.

Wenn wir jedoch uns nicht verbergen können, dass das Unterwerfen

der Thätigkeit unter eine, von dem handelnden Menschen unabhängige,

Autorität, dem Menschen angeboren, und dieses Bedürfniss ein mit

=allen seinen Thätigkeiten= innigst verbundener Theil seines Wesens

ist, so können wir uns doch auch die Ueberzeugung verschaffen, dass es

gar keine =äussere= Erscheinung gibt, welche einen solchen Einfluss

ausübte, dass sich =alle= Menschen derselben unterwerfen =müssten=,

oder dass es auch nur =dem einzelnen Menschen unmöglich= wäre, sich

derselben zu entziehen. Dennoch aber lehrt uns sowohl der Blick in

unser eigenes Leben, als in das Leben der anderen Menschen, dass es

in demjenigen Prinzipe, welches wir als eine Autorität anerkennen,

welche unbedingte Unterwerfung fordert, =einen= Vereinigungspunkt

gebe, welcher in =jeder= Autorität, welcher wir freiwillig zu

folgen uns =bleibend= entschliessen können, aufzufinden ist, dieser

Vereinigungspunkt ist die Idee des =Sittlichen= -- und in der That kann

eine Autorität nur dann bleibend, auf den Menschen im =Allgemeinen=

nur insoferne einwirken, als sie die Idee des Sittlichen, d. i. einer

höheren, in der physischen Welt nicht sich aussprechenden =Weltordnung=

darstellt.

Kein =Volk=, selbst kein =einzelner Mensch= ist ohne =alle= Religion,

der einzelne Mensch kann =irreligiös handeln=, allein indem er es

thut, fühlt er ein =Unbehagen=, das =Gewissen= regt sich, oder er

=betäubt= sich, sei es nun durch physische =Genüsse=, =oder= durch

das =Laster selbst=, ein Zustand, welchen man jedoch sehr irrig mit

dem Ausdrucke bezeichnet, der Mensch sei zum =Thiere= herabgesunken,

denn der Zustand des Thieres ist ein vollkommen =normaler= Zustand,

jener des Menschen aber ist ein seinem eigenthümlichen Wesen vollkommen

=entgegengesetzter=, somit nicht normaler Zustand, welcher mit einer

am =Ende sichtbar= werdenden =Störung= seines Wesens enden muss, eine

Folge, welche das Laster in mancherlei Gestalten, wie die Erfahrung

lehrt, nicht selten begleitet, und sich dadurch kund gibt, dass die

lange unterdrückte =Reue= endlich durchbricht, und =geistige Störungen=

im Gefolge hat, oder dass die =physische= Natur der fortwährenden

=Betäubung= endlich =unterliegt=, ohne dass dieses Unterliegen

lediglich aus den physischen =Folgen= des Lasters immer erklärt werden

kann.

§. 19.

So verschieden auch die Sitten und Lebensweisen der einzelnen

Menschen und Völker sind, so stimmen doch alle darin =überein=, dass

gewisse =Handlungen= des Menschen, sofern sie ein Ausdruck einer

gewissen =Gesinnung= sind, =geachtet=, andere aber, eben weil sich

eine =gewisse= Gesinnung darin ausspricht, =verachtet= werden, und

zwar liegt die =verachtete= Gesinnung darin, dass der Mensch einen

=augenblicklichen= Vortheil oder Nachtheil =höher= hält, oder doch zu

=halten scheint=, als ein gewisses =Prinzip=, welches ihm =in diesem=

Augenblicke wenigstens =keinen= Vortheil gewährt. Diese Ansicht liegt

dem Begriffe der Ehre, so wie jenem der =Tugend= zu Grunde, nur in dem

Prinzipe sind beide Begriffe verschieden, indem der Begriff von Ehre

ein =äusseres= Verhalten in sich begreift, jenes der =Tugend= aber eine

=innere= Stimmung ausdrückt, welcher kein äusserer Zustand geopfert

werden darf.

§. 20.

In dem Zustande, in welchem =wir= leben, ist diejenige Form, in welcher

wir die Sittlichkeit zu üben haben, so wie die Sprache, ein bereits

=Gegebenes=, wir brauchen nicht mehr erst zu =erfinden=, wie wir unsere

Thätigkeit zu äussern haben, damit sie auch sittlich sei, sondern

Religion und Offenbarung entheben uns des Bestrebens, erst durch eigene

Erfahrung darauf zu kommen, ob irgend eine Handlung sittlich sei oder

nicht. Würde dieses glückliche Ereigniss für uns nicht vorhanden sein,

so müsste wahrscheinlich jeder Mensch erst eine ungeheure Irrfahrt

durch die Pfade des Lasters machen, ehe er dahin käme, zu wissen,

was er eigentlich hätte thun sollen, und es bliebe dann mehr als

zweifelhaft, ob das kurze menschliche Leben hinreichte, ihn aus dem

Schlamme der Sinnlichkeit, in welchen er durch sein =unklares= Ringen

nach einer seiner wahren Natur entsprechenden Thätigkeit versunken

wäre, wieder zu erheben.

Dieser Fall tritt aber glücklicher Weise für uns nicht ein, sondern

jeder erhält wenigstens =einige= Begriffe von dem, was er als sittlich

zu betrachten hat, bereits in =klaren Worten= ausgesprochen von anderen

Menschen mitgetheilt.

Ungeachtet dieses Umstandes können wir doch durch Beobachtung des

kindlichen Alters uns eine ziemlich deutliche Anschauung von der

Art und Weise verschaffen, wie die menschliche Natur die Anlage zur

Sittlichkeit allmälig entwickle.

Das Kind ist, wenn es diese Welt betritt, ein scheinbar blos passives

Wesen. Erst allmälig zeigt es, besonders bei schmerzhaften Eindrücken,

Empfindungen, welche, wie bei dem Thiere, reproduzirt werden, und,

wie man aus manchen unzweideutigen Erscheinungen schliessen muss,

bei demselben eine anfangs undeutliche, jedoch immer klarer werdende

Auffassung des Causalnexus zur Folge haben.

Das Kind, indem es einen äusseren Eindruck auffasst, kann ihn aber

nicht anders als so auffassen, wie es ihm (dem Kinde) nach seiner

Individualität, und daher nach der durch vorausgegangene Eindrücke

bedingten Modifikation (Stimmung) seiner Lebensthätigkeit möglich ist,

d. h. jeder Eindruck kann sich nur im Wege der Reproduktionsthätigkeit

mit =jenen= Vorstellungen verbinden, welche bereits =vorhanden= waren.

Die ersten Vorstellungen, welche das Kind nun erhält, sind jene der

=eigenen Empfindung=; diese werden sich daher mit allen Eindrücken

verbinden, welche es erfährt, es wird daher diese Art Vorstellungen

auf alle Gegenstände der Aussenwelt zu übertragen sich genöthigt

finden, wodurch bei dem Kinde jene Erscheinung bedingt wird, welche wir

wirklich gewahren, nämlich, dass dem Kinde alles =lebt=, d. i. nach

seiner Vorstellung eben so Empfindung hat, wie das Kind selbst, denn

die erste Empfindung ist die des eigenen Lebens.

Diese Erscheinung muss nun wohl auch bei dem =Thiere= eintreten, und

tritt wohl auch ein, denn wir sehen, dass ein Hund einen Stock, an

welchen er sich stösst, beisst, so wie das Kind den =Stuhl schlägt=, an

dem es sich wehegethan hat; -- allein da der Organismus des Kindes zur

Aufnahme =mehrerer= und =lebhafterer= Eindrücke geeignet, und dadurch

eine weit umfassendere Reproduktion in der Vorstellungsthätigkeit

bedingt ist, als beim Thiere, so tritt diese Erscheinung viel

entschiedener hervor, als man dieses beim Thiere zu gewahren vermag.

Hiedurch ist nun offenbar eine viel öftere und lebhaftere Aeusserung

der sympathetischen Triebe bedingt.

Dennoch kann es nicht fehlen, dass manche Eindrücke, z. B. jene, welche

Zorn u. dgl. hervorbringen, von der Art sein werden, dass sie eine

Anregung enthalten, =gegen= die sympathetischen Triebe zu handeln.

-- Das Kind folgt diesem Eindrucke, und handelt wirklich =gegen=

den sympathetischen Trieb, -- welcher dadurch auf einen Augenblick

unterdrückt, sonach mit desto grösserer Stärke hervortritt; hiedurch

wird nun das Kind jene Empfindung gewahren, welche mit der =Reue=

beinahe identisch ist.

Aehnliches findet sich nun wohl auch bei =Thieren=, allein bei dem

Kinde tritt hier noch ein Moment hinzu, der bei dem Thiere fehlt:

dasjenige, was es empfindet, wird ihm durch seine Eltern etc. klar

gemacht, so dass es zu dem =Begriff= gelangt, dass es etwas gethan

habe, was es nicht hätte thun sollen, und dass das hiedurch entstandene

unangenehme Gefühl der Reue eine Folge dessen sei, weil es einem

augenblicklichen Eindruck gegen ein in ihm sich äussernden Gefühl

gefolgt ist.

Von dieser Wahrnehmung ist allerdings noch ein unendlich weiter Schritt

zur Auffassung des =sittlichen= Verhältnisses, denn kein einziges der,

auf dem ihm bisher einzig nur möglichen Weg des sinnlichen Empfindens

erlangten, Gefühle ist von der Art, dass es für sich allein zur

Auffassung des Sittengesetzes führen könnte, allein hier kommt die

bereits berührte Thatsache zu Hilfe, dass der Mensch das Bedürfniss

fühlt, sich einer =Autorität= in seiner Thätigkeit zu unterwerfen.

Dass seine Thätigkeit eine =freie= sei, erfährt das Kind bei der ersten

Empfindung der =Reue=, denn es empfindet dabei, dass es ihm möglich

gewesen wäre, einer anderen Vorstellung als jener zu folgen, zu welcher

es derjenige äussere Eindruck, dem es sich hingab, bestimmt hat. --

Es wird aber diese Empfindung in einem noch =höheren= Grade gewahren,

wenn es jener Autorität =entgegenhandelt=, welche es anzuerkennen sich

gedrungen fühlt.

Diese Autorität, nämlich jene der Eltern und Lehrer, wirkt nun auf

dasselbe nicht blos als =unmittelbar= bestimmend, -- sondern vielfältig

in der Art, dass dem Kinde gesagt wird: dies musst du thun, oder dies

darfst du nicht thun, weil es überhaupt auch für =uns= (die Eltern)

=selbst= geboten oder verboten ist.

Diese Vorstellung einer solchen dritten, für das Kind =nicht=

wahrnehmbaren Autorität wird nun zwar das Kind anfangs nicht besonders

deutlich auffassen, es wird aber durch die Lehren und das Beispiel

seiner Eltern u. s. w. angeregt werden, diese Vorstellung zu immer

grösserer =Deutlichkeit= zu bringen, bis es endlich dahin gelangt,

deren Richtigkeit durch seine eigene Erfahrung und sein eigenes Gefühl

bestätigt zu finden, wo es dann in dasjenige Stadium der Entwicklung

eingetreten erscheint, wo es als =selbstständig= handelndes sittliches

Wesen betrachtet werden kann.

Wie sich aber auch das Individuum in sittlicher Beziehung entwickle,

so bleibt so viel ungezweifelt, dass es nie =Schöpfer= irgend einer

Wirkung sein wird, sondern immer den Weg der =sinnlichen= Erregung

insoweit nicht wird entbehren können, als einerseits ohne Trieb

kein =Streben überhaupt=, und ohne =äusseren Gegenstand= auch keine

=Entwicklung= des Triebes möglich ist.

Wo daher irgend ein Trieb Befriedigung fordert, und sonst kein

=anderer= Trieb und kein anderer =Gegenstand=, welcher das Streben

des Menschen nach einer anderen Richtung sich zu äussern anregt,

vorhanden ist, wird und muss der Mensch auch dieser Richtung =folgen=,

-- indem er aber dieses thut, d. h. einer solchen Richtung sich

hingibt, gehorcht er lediglich den Gesetzen seiner =sinnlichen=

Natur, er handelt dabei =weder sittlich noch unsittlich=. Ein solches

Verhältniss tritt z. B. dann ein, wenn sich ein Mensch schläfrig fühlt,

und er keine Anregung hat wach zu bleiben. Jeder wird unter diesem

Verhältnisse sich dem Schlafe hingeben.

Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet · 第 8 / 31 段