Man macht einen Unterschied zwischen dem, was unmittelbar erkannt,
und dem, was nur geschlossen wird. Daß in einer Figur, die durch
drei gerade Linien begrenzt ist, drei Winkel sind, wird unmittelbar
erkannt; daß diese Winkel aber zusammen zwei rechten gleich sind, ist
nur geschlossen. Weil wir des Schließens beständig bedürfen und es
dadurch endlich ganz gewohnt werden, so bemerken wir zuletzt diesen
Unterschied nicht mehr, und halten oft, wie bei dem sogenannten
Betruge der Sinne, etwas für unmittelbar wahrgenommen, was wir doch
nur geschlossen haben. Bei jedem Schlusse ist ein Satz, der zum Grunde
liegt, ein anderer, nämlich die Folgerung, die aus jenem gezogen wird,
und endlich die Schlußfolge (Konsequenz), nach welcher die Wahrheit
des letzteren unausbleiblich mit der Wahrheit des ersteren verknüpft
ist. Liegt das geschlossene Urteil schon so in dem ersten, daß es ohne
Vermittlung einer dritten Vorstellung daraus abgeleitet werden kann,
so heißt der Schluß unmittelbar (consequentia immediata); ich möchte
ihn lieber den Verstandesschluß nennen. Ist aber, außer der zum Grunde
gelegten Erkenntnis, noch ein anderes Urteil nötig, um die Folge zu
bewirken, so heißt der Schluß ein Vernunftschluß. In dem Satze: alle
Menschen sind sterblich, liegen schon die Sätze: einige Menschen sind
sterblich, oder einige Sterbliche sind Menschen, oder nichts, was
unsterblich ist, ist ein Mensch, und diese sind also unmittelbare
Folgerungen aus dem ersteren. Dagegen liegt der Satz: alle Gelehrten
sind sterblich, nicht in dem untergelegten Urteile (denn der Begriff
der Gelehrten kommt in ihm gar nicht vor), und er kann nur vermittelst
eines Zwischenurteils aus diesem gefolgert werden.
In jedem Vernunftsschlusse denke ich zuerst eine Regel (major) durch
den Verstand. Zweitens subsumiere ich ein Erkenntnis unter die
Bedingung der Regel (minor) vermittelst der Urteilskraft. Endlich
bestimme ich mein Erkenntnis durch das Prädikat der Regel (conclusio),
mithin a priori durch die Vernunft. Das Verhältnis also, welches der
Obersatz, als die Regel, zwischen einer Erkenntnis und ihrer Bedingung
vorstellt, macht die verschiedenen Arten der Vernunftschlüsse aus.
Sie sind also gerade dreifach, so wie alle Urteile überhaupt, sofern
sie sich in der Art unterscheiden, wie sie das Verhältnis des
Erkenntnisses im Verstande ausdrücken, nämlich: kategorische oder
hypothetische oder disjunktive Vernunftschlüsse.
Wenn, wie mehrenteils geschieht, die Konklusion als ein Urteil
aufgegeben worden, um zu sehen, ob es nicht aus schon gegebenen
Urteilen, durch die nämlich ein ganz anderer Gegenstand gedacht wird,
fließe: so suche ich im Verstande die Assertion dieses Schlußsatzes
auf, ob sie sich nicht in demselben unter gewissen Bedingungen nach
einer allgemeinen Regel vorfinde. Finde ich nun eine solche Bedingung
und läßt sich das Objekt des Schlußsatzes unter der gegebenen
Bedingung subsumieren, so ist dieser aus der Regel, die auch für
andere Gegenstände der Erkenntnis gilt, gefolgert. Man sieht daraus:
daß die Vernunft im Schließen die große Mannigfaltigkeit der
Erkenntnis des Verstandes auf die kleinste Zahl der Prinzipien
(allgemeiner Bedingungen) zu bringen und dadurch die höchste Einheit
derselben zu bewirken suche.