B. Vom logischen Gebrauche der Vernunft

Man macht einen Unterschied zwischen dem, was unmittelbar erkannt,

und dem, was nur geschlossen wird. Daß in einer Figur, die durch

drei gerade Linien begrenzt ist, drei Winkel sind, wird unmittelbar

erkannt; daß diese Winkel aber zusammen zwei rechten gleich sind, ist

nur geschlossen. Weil wir des Schließens beständig bedürfen und es

dadurch endlich ganz gewohnt werden, so bemerken wir zuletzt diesen

Unterschied nicht mehr, und halten oft, wie bei dem sogenannten

Betruge der Sinne, etwas für unmittelbar wahrgenommen, was wir doch

nur geschlossen haben. Bei jedem Schlusse ist ein Satz, der zum Grunde

liegt, ein anderer, nämlich die Folgerung, die aus jenem gezogen wird,

und endlich die Schlußfolge (Konsequenz), nach welcher die Wahrheit

des letzteren unausbleiblich mit der Wahrheit des ersteren verknüpft

ist. Liegt das geschlossene Urteil schon so in dem ersten, daß es ohne

Vermittlung einer dritten Vorstellung daraus abgeleitet werden kann,

so heißt der Schluß unmittelbar (consequentia immediata); ich möchte

ihn lieber den Verstandesschluß nennen. Ist aber, außer der zum Grunde

gelegten Erkenntnis, noch ein anderes Urteil nötig, um die Folge zu

bewirken, so heißt der Schluß ein Vernunftschluß. In dem Satze: alle

Menschen sind sterblich, liegen schon die Sätze: einige Menschen sind

sterblich, oder einige Sterbliche sind Menschen, oder nichts, was

unsterblich ist, ist ein Mensch, und diese sind also unmittelbare

Folgerungen aus dem ersteren. Dagegen liegt der Satz: alle Gelehrten

sind sterblich, nicht in dem untergelegten Urteile (denn der Begriff

der Gelehrten kommt in ihm gar nicht vor), und er kann nur vermittelst

eines Zwischenurteils aus diesem gefolgert werden.

In jedem Vernunftsschlusse denke ich zuerst eine Regel (major) durch

den Verstand. Zweitens subsumiere ich ein Erkenntnis unter die

Bedingung der Regel (minor) vermittelst der Urteilskraft. Endlich

bestimme ich mein Erkenntnis durch das Prädikat der Regel (conclusio),

mithin a priori durch die Vernunft. Das Verhältnis also, welches der

Obersatz, als die Regel, zwischen einer Erkenntnis und ihrer Bedingung

vorstellt, macht die verschiedenen Arten der Vernunftschlüsse aus.

Sie sind also gerade dreifach, so wie alle Urteile überhaupt, sofern

sie sich in der Art unterscheiden, wie sie das Verhältnis des

Erkenntnisses im Verstande ausdrücken, nämlich: kategorische oder

hypothetische oder disjunktive Vernunftschlüsse.

Wenn, wie mehrenteils geschieht, die Konklusion als ein Urteil

aufgegeben worden, um zu sehen, ob es nicht aus schon gegebenen

Urteilen, durch die nämlich ein ganz anderer Gegenstand gedacht wird,

fließe: so suche ich im Verstande die Assertion dieses Schlußsatzes

auf, ob sie sich nicht in demselben unter gewissen Bedingungen nach

einer allgemeinen Regel vorfinde. Finde ich nun eine solche Bedingung

und läßt sich das Objekt des Schlußsatzes unter der gegebenen

Bedingung subsumieren, so ist dieser aus der Regel, die auch für

andere Gegenstände der Erkenntnis gilt, gefolgert. Man sieht daraus:

daß die Vernunft im Schließen die große Mannigfaltigkeit der

Erkenntnis des Verstandes auf die kleinste Zahl der Prinzipien

(allgemeiner Bedingungen) zu bringen und dadurch die höchste Einheit

derselben zu bewirken suche.

Kritik der reinen Vernunft (Erste Fassung 1781) · 第 37 / 70 题