Anhang

Von der Amphibolie der Reflexionsbegriffe

durch die Verwechslung des empirischen Verstandesgebrauchs mit dem

transzendentalen

Die Überlegung (reflexio) hat es nicht mit den Gegenständen selbst

zu tun, um geradezu von ihnen Begriffe zu bekommen, sondern ist der

Zustand des Gemüts, in welchem wir uns zuerst dazu anschicken, um

die subjektiven Bedingungen ausfindig zu machen, unter denen wir zu

Begriffen gelangen können. Sie ist das Bewußtsein des Verhältnisses

gegebener Vorstellungen zu unseren verschiedenen Erkenntnisquellen,

durch welches allein ihr Verhältnis untereinander richtig bestimmt

werden kann. Die erste Frage vor aller weiteren Behandlung unserer

Vorstellung ist die: in welchem Erkenntnisvermögen gehören sie

zusammen? Ist es der Verstand, oder sind es die Sinne, vor denen sie

verknüpft, oder verglichen werden? Manches Urteil wird aus Gewohnheit

angenommen, oder durch Neigung geknüpft; weil aber keine Überlegung

vorhergeht, oder wenigstens kritisch darauf folgt, so gilt es für ein

solches, das im Verstande seinen Ursprung erhalten hat. Nicht alle

Urteile bedürfen einer Untersuchung, d.i. einer Aufmerksamkeit auf

die Gründe der Wahrheit; denn, wenn sie unmittelbar gewiß sind: z.B.

zwischen zwei Punkten kann nur eine gerade Linie sein; so läßt sich

von ihnen kein noch näheres Merkmal der Wahrheit, als das sie selbst

ausdrücken, anzeigen. Aber alle Urteile, ja alle Vergleichungen

bedürfen einer Überlegung, d.i. einer Unterscheidung der

Erkenntniskraft, wozu die gegebenen Begriffe gehören. Die Handlung,

dadurch ich die Vergleichung der Vorstellungen überhaupt mit der

Erkenntniskraft zusammenhalte, darin sie angestellt wird, und wodurch

ich unterscheide, ob sie als gehörig zum reinen Verstande oder zur

sinnlichen Anschauung untereinander verglichen werden, nenne ich

die transzendentale Überlegung. Das Verhältnis aber, in welchem die

Begriffe in einem Gemütszustande zueinander gehören können, sind

die der Einerleiheit und Verschiedenheit, der Einstimmung und des

Widerstreits, des Inneren und des Äußeren, endlich des Bestimmbaren

und der Bestimmung (Materie und Form). Die richtige Bestimmung dieses

Verhältnisses beruht darauf, in welcher Erkenntniskraft sie subjektiv

zueinander gehören, ob in der Sinnlichkeit oder dem Verstande. Denn

der Unterschied der letzteren macht einen großen Unterschied in der

Art, wie man sich die ersten denken solle.

Vor allen objektiven Urteilen vergleichen wir die Begriffe, um auf die

Einerleiheit (vieler Vorstellungen unter einem Begriffe) zum Behuf

der allgemeinen Urteile, oder der Verschiedenheit derselben, zur

Erzeugung besonderer, auf die Einstimmung, daraus bejahende, und

den Widerstreit, daraus verneinende Urteile werden können usw. Aus

diesem Grunde sollten wir, wie es scheint, die angeführten Begriffe

Vergleichungsbegriffe nennen (conceptus comparationis). Weil aber,

wenn es nicht auf die logische Form, sondern auf den Inhalt der

Begriffe ankommt, d.i. ob die Dinge selbst einerlei oder verschieden,

einstimmig oder im Widerstreit sind usw., die Dinge aber ein

zwiefaches Verhältnis zu unserer Erkenntniskraft, nämlich zur

Sinnlichkeit und zum Verstande haben können, auf diese Stelle aber,

darin sie gehören, die Art ankommt, wie sie zueinander gehören sollen:

so wird die transzendentale Reflexion, d.i. das Verhältnis gegebener

Vorstellungen zu einer oder der anderen Erkenntnisart, ihr Verhältnis

untereinander allein bestimmen können, und ob die Dinge einerlei oder

verschieden, einstimmig oder widerstreitend sind usw., wird nicht

sofort aus den Begriffen selbst durch bloße Vergleichung (comparatio),

sondern allererst durch die Unterscheidung der Erkenntnisart, wozu

sie gehören, vermittelst einer transzendentalen Überlegung (reflexio)

ausgemacht werden können. Man könnte also zwar sagen: daß die logische

Reflexion eine bloße Komparation sei, denn bei ihr wird von der

Erkenntniskraft, wozu die gegebenen Vorstellungen gehören, gänzlich

abstrahiert, und sie sind also so fern ihrem Sitze nach, im Gemüte,

als gleichartig zu behandeln, die transzendentale Reflexion

aber (welche auf die Gegenstände selbst geht) enthält den Grund

der Möglichkeit der objektiven Komparation der Vorstellungen

untereinander, und ist also von der letzteren gar sehr verschieden,

weil die Erkenntniskraft, dazu sie gehören, nicht eben dieselbe ist.

Diese transzendentale Überlegung ist eine Pflicht, von der sich

niemand lossagen kann, wenn er a priori etwas über Dinge urteilen

will. Wir wollen sie jetzt zur Hand nehmen, und werden daraus für die

Bestimmung des eigentlichen Geschäfts des Verstandes nicht wenig Licht

ziehen.

1. Einerleiheit und Verschiedenheit. Wenn uns ein Gegenstand

mehrmalen, jedesmal aber mit ebendenselben inneren Bestimmungen,

(qualitas et quantitas) dargestellt wird, so ist derselbe, wenn er

als Gegenstand des reinen Verstandes gilt, immer eben derselbe, und

nicht viel, sondern nur Ein Ding (numerica identitas); ist er aber

Erscheinung, so kommt es auf die Vergleichung der Begriffe gar nicht

an, sondern, so sehr auch in Ansehung derselben alles einerlei sein

mag, ist doch die Verschiedenheit der Oerter dieser Erscheinung zu

gleicher Zeit ein genugsamer Grund der numerischen Verschiedenheit des

Gegenstandes (der Sinne) selbst. So kann man bei zwei Tropfen Wasser

von aller inneren Verschiedenheit (der Qualität und Quantität) völlig

abstrahieren, und es ist genug, daß sie in verschiedenen Örtern

zugleich angeschaut werden, um sie numerisch verschieden zu halten.

Leibniz nahm die Erscheinungen als Dinge an sich selbst, mithin

für intelligibilia, d.i. Gegenstände des reinen Verstandes, (ob

er gleich, wegen der Verworrenheit ihrer Vorstellungen, dieselben

mit dem Namen der Phänomene belegte,) und da konnte sein Satz des

Nichtzuunterscheidenden (principium identitatis indiscernibilium)

allerdings nicht gestritten werden; da sie aber Gegenstände der

Sinnlichkeit sind, und der Verstand in Ansehung ihrer nicht von

reinem, sondern bloß empirischen Gebrauche ist, so wird die Vielheit

und numerische Verschiedenheit schon durch den Raum selbst als die

Bedingung der äußeren Erscheinungen angegeben. Denn ein Teil des

Raums, ob er zwar einem anderen völlig ähnlich und gleich sein mag,

ist doch außer ihm, und eben dadurch ein vom ersteren verschiedener

Teil, der zu ihm hinzukommt, um einen größeren Raum auszumachen, und

dieses muß daher von allem, was in den mancherlei Stellen des Raums

zugleich ist, gelten, so sehr es sich sonsten auch ähnlich und gleich

sein mag.

2. Einstimmung und Widerstreit. Wenn Realität nur durch den reinen

Verstand vorgestellt wird (realitas noumenon), so läßt sich zwischen

den Realitäten kein Widerstreit denken, d.i. ein solches Verhältnis,

da sie in einem Subjekt verbunden einander ihre Folgen aufheben,

und 3-3=0 sei. Dagegen kann das Reale in der Erscheinung (realitas

phaenomenon) untereinander allerdings im Widerstreit sein, und vereint

in demselben Subjekt, eines die Folge des anderen ganz oder zum Teil

vernichten, wie zwei bewegende Kräfte in derselben geraden Linie,

sofern sie einen Punkt in entgegengesetzter Richtung entweder ziehen,

oder drücken, oder auch ein Vergnügen, was dem Schmerze die Wage hält.

3. Das Innere und Äußere. An einem Gegenstande des reinen Verstandes

ist nur dasjenige innerlich, welches gar keine Beziehung (dem Dasein

nach) auf irgend etwas von ihm Verschiedenes hat. Dagegen sind die

inneren Bestimmungen einer substantia phaenomenon im Raume nichts als

Verhältnisse, und sie selbst ganz und gar ein Inbegriff von lauter

Relationen. Die Substanz im Raume können wir nur durch Kräfte, die in

demselben wirksam sind, entweder andere dahin zu treiben (Anziehung),

oder vom Eindringen in ihn abzuhalten (Zurückstoßung und

Undurchdringlichkeit); andere Eigenschaften kennen wir nicht, die den

Begriff von der Substanz, die im Raum erscheint, und die wir Materie

nennen, ausmachen. Als Objekt des reinen Verstandes muß jede Substanz

dagegen innere Bestimmungen und Kräfte haben, die auf die innere

Realität gehen. Allein was kann ich mir für innere Akzidenzen denken,

als diejenigen, so mein innerer Sinn mir darbietet? nämlich das

entweder, was selbst ein Denken, oder mit diesem analogisch ist. Daher

machte Leibniz aus allen Substanzen, weil er sie sich als Noumena

vorstellte, selbst aus den Bestandteilen der Materie, nachdem er

ihnen alles, was äußere Relation bedeuten mag, mithin auch die

Zusammensetzung, in Gedanken genommen hatte, einfache Subjekte mit

Vorstellungskräften begabt, mit einem Worte, Monaden.

4. Materie und Form. Dieses sind zwei Begriffe, welche aller anderen

Reflexion zum Grunde gelegt werden, so sehr sind sie mit jedem

Gebrauch des Verstandes unzertrennlich verbunden. Der erstere bedeutet

das Bestimmbare überhaupt, der zweite dessen Bestimmung, (beides in

transzendentalem Verstande, da man von allem Unterschiede dessen, was

gegeben wird, und der Art, wie es bestimmt wird, abstrahiert). Die

Logiker nannten ehedem das Allgemeine die Materie, den spezifischen

Unterschied aber die Form. In jedem Urteile kann man die gegebenen

Begriffe logische Materie (zum Urteile), das Verhältnis derselben

(vermittelst der Copula) die Form des Urteils nennen. In jedem Wesen

sind die Bestandstücke desselben (essentialia) die Materie; die Art,

wie sie in einem Dinge verknüpft sind, die wesentliche Form. Auch

wurde in Ansehung der Dinge überhaupt unbegrenzte Realität als die

Materie aller Möglichkeit, Einschränkung derselben aber (Negation)

als diejenige Form angesehen, wodurch sich ein Ding vom anderen

nach transzendentalen Begriffen unterscheidet. Der Verstand nämlich

verlangt zuerst, daß etwas gegeben sei, (wenigstens im Begriffe,)

um es auf gewisse Art bestimmen zu können. Daher geht im Begriffe

des reinen Verstandes die Materie der Form vor, und Leibniz

nahm um deswillen zuerst Dinge an (Monaden) und innerlich eine

Vorstellungskraft derselben, um danach das äußere Verhältnis derselben

und die Gemeinschaft ihrer Zustände (nämlich der Vorstellungen) darauf

zu gründen. Daher waren Raum und Zeit, jener nur durch das Verhältnis

der Substanzen, diese durch die Verknüpfung der Bestimmungen derselben

untereinander, als Gründe und Folgen, möglich. So würde es auch in der

Tat sein müssen, wenn der reine Verstand unmittelbar auf Gegenstände

bezogen werden könnte, und wenn Raum und Zeit Bestimmungen der Dinge

an sich selbst wären. Sind es aber nur sinnliche Anschauungen, in

denen wir alle Gegenstände lediglich als Erscheinungen bestimmen, so

geht die Form der Anschauung (als eine subjektive Beschaffenheit der

Sinnlichkeit) vor aller Materie (den Empfindungen), mithin Raum und

Zeit vor allen Erscheinungen und allen datis der Erfahrung vorher,

und macht diese vielmehr allererst möglich. Der Intellektualphilosoph

konnte es nicht leiden: daß die Form vor den Dingen selbst

vorhergehen, und dieser ihre Möglichkeit bestimmen sollte; eine ganz

richtige Zensur, wenn er annahm, daß wir die Dinge anschauen, wie sie

sind, (obgleich mit verworrener Vorstellung). Da aber die sinnliche

Anschauung eine ganz besondere subjektive Bedingung ist, welche aller

Wahrnehmung a priori zum Grunde liegt, und deren Form ursprünglich

ist; so ist die Form für sich allein gegeben, und, weit gefehlt, daß

die Materie (oder die Dinge selbst, welche erschienen) zum Grunde

liegen sollten (wie man nach bloßen Begriffen urteilen müßte), so

setzt die Möglichkeit derselben vielmehr eine formale Anschauung (Zeit

und Raum) als gegeben voraus.

Kritik der reinen Vernunft (Erste Fassung 1781) · 第 31 / 70 题