Von der Amphibolie der Reflexionsbegriffe
durch die Verwechslung des empirischen Verstandesgebrauchs mit dem
transzendentalen
Die Überlegung (reflexio) hat es nicht mit den Gegenständen selbst
zu tun, um geradezu von ihnen Begriffe zu bekommen, sondern ist der
Zustand des Gemüts, in welchem wir uns zuerst dazu anschicken, um
die subjektiven Bedingungen ausfindig zu machen, unter denen wir zu
Begriffen gelangen können. Sie ist das Bewußtsein des Verhältnisses
gegebener Vorstellungen zu unseren verschiedenen Erkenntnisquellen,
durch welches allein ihr Verhältnis untereinander richtig bestimmt
werden kann. Die erste Frage vor aller weiteren Behandlung unserer
Vorstellung ist die: in welchem Erkenntnisvermögen gehören sie
zusammen? Ist es der Verstand, oder sind es die Sinne, vor denen sie
verknüpft, oder verglichen werden? Manches Urteil wird aus Gewohnheit
angenommen, oder durch Neigung geknüpft; weil aber keine Überlegung
vorhergeht, oder wenigstens kritisch darauf folgt, so gilt es für ein
solches, das im Verstande seinen Ursprung erhalten hat. Nicht alle
Urteile bedürfen einer Untersuchung, d.i. einer Aufmerksamkeit auf
die Gründe der Wahrheit; denn, wenn sie unmittelbar gewiß sind: z.B.
zwischen zwei Punkten kann nur eine gerade Linie sein; so läßt sich
von ihnen kein noch näheres Merkmal der Wahrheit, als das sie selbst
ausdrücken, anzeigen. Aber alle Urteile, ja alle Vergleichungen
bedürfen einer Überlegung, d.i. einer Unterscheidung der
Erkenntniskraft, wozu die gegebenen Begriffe gehören. Die Handlung,
dadurch ich die Vergleichung der Vorstellungen überhaupt mit der
Erkenntniskraft zusammenhalte, darin sie angestellt wird, und wodurch
ich unterscheide, ob sie als gehörig zum reinen Verstande oder zur
sinnlichen Anschauung untereinander verglichen werden, nenne ich
die transzendentale Überlegung. Das Verhältnis aber, in welchem die
Begriffe in einem Gemütszustande zueinander gehören können, sind
die der Einerleiheit und Verschiedenheit, der Einstimmung und des
Widerstreits, des Inneren und des Äußeren, endlich des Bestimmbaren
und der Bestimmung (Materie und Form). Die richtige Bestimmung dieses
Verhältnisses beruht darauf, in welcher Erkenntniskraft sie subjektiv
zueinander gehören, ob in der Sinnlichkeit oder dem Verstande. Denn
der Unterschied der letzteren macht einen großen Unterschied in der
Art, wie man sich die ersten denken solle.
Vor allen objektiven Urteilen vergleichen wir die Begriffe, um auf die
Einerleiheit (vieler Vorstellungen unter einem Begriffe) zum Behuf
der allgemeinen Urteile, oder der Verschiedenheit derselben, zur
Erzeugung besonderer, auf die Einstimmung, daraus bejahende, und
den Widerstreit, daraus verneinende Urteile werden können usw. Aus
diesem Grunde sollten wir, wie es scheint, die angeführten Begriffe
Vergleichungsbegriffe nennen (conceptus comparationis). Weil aber,
wenn es nicht auf die logische Form, sondern auf den Inhalt der
Begriffe ankommt, d.i. ob die Dinge selbst einerlei oder verschieden,
einstimmig oder im Widerstreit sind usw., die Dinge aber ein
zwiefaches Verhältnis zu unserer Erkenntniskraft, nämlich zur
Sinnlichkeit und zum Verstande haben können, auf diese Stelle aber,
darin sie gehören, die Art ankommt, wie sie zueinander gehören sollen:
so wird die transzendentale Reflexion, d.i. das Verhältnis gegebener
Vorstellungen zu einer oder der anderen Erkenntnisart, ihr Verhältnis
untereinander allein bestimmen können, und ob die Dinge einerlei oder
verschieden, einstimmig oder widerstreitend sind usw., wird nicht
sofort aus den Begriffen selbst durch bloße Vergleichung (comparatio),
sondern allererst durch die Unterscheidung der Erkenntnisart, wozu
sie gehören, vermittelst einer transzendentalen Überlegung (reflexio)
ausgemacht werden können. Man könnte also zwar sagen: daß die logische
Reflexion eine bloße Komparation sei, denn bei ihr wird von der
Erkenntniskraft, wozu die gegebenen Vorstellungen gehören, gänzlich
abstrahiert, und sie sind also so fern ihrem Sitze nach, im Gemüte,
als gleichartig zu behandeln, die transzendentale Reflexion
aber (welche auf die Gegenstände selbst geht) enthält den Grund
der Möglichkeit der objektiven Komparation der Vorstellungen
untereinander, und ist also von der letzteren gar sehr verschieden,
weil die Erkenntniskraft, dazu sie gehören, nicht eben dieselbe ist.
Diese transzendentale Überlegung ist eine Pflicht, von der sich
niemand lossagen kann, wenn er a priori etwas über Dinge urteilen
will. Wir wollen sie jetzt zur Hand nehmen, und werden daraus für die
Bestimmung des eigentlichen Geschäfts des Verstandes nicht wenig Licht
ziehen.
1. Einerleiheit und Verschiedenheit. Wenn uns ein Gegenstand
mehrmalen, jedesmal aber mit ebendenselben inneren Bestimmungen,
(qualitas et quantitas) dargestellt wird, so ist derselbe, wenn er
als Gegenstand des reinen Verstandes gilt, immer eben derselbe, und
nicht viel, sondern nur Ein Ding (numerica identitas); ist er aber
Erscheinung, so kommt es auf die Vergleichung der Begriffe gar nicht
an, sondern, so sehr auch in Ansehung derselben alles einerlei sein
mag, ist doch die Verschiedenheit der Oerter dieser Erscheinung zu
gleicher Zeit ein genugsamer Grund der numerischen Verschiedenheit des
Gegenstandes (der Sinne) selbst. So kann man bei zwei Tropfen Wasser
von aller inneren Verschiedenheit (der Qualität und Quantität) völlig
abstrahieren, und es ist genug, daß sie in verschiedenen Örtern
zugleich angeschaut werden, um sie numerisch verschieden zu halten.
Leibniz nahm die Erscheinungen als Dinge an sich selbst, mithin
für intelligibilia, d.i. Gegenstände des reinen Verstandes, (ob
er gleich, wegen der Verworrenheit ihrer Vorstellungen, dieselben
mit dem Namen der Phänomene belegte,) und da konnte sein Satz des
Nichtzuunterscheidenden (principium identitatis indiscernibilium)
allerdings nicht gestritten werden; da sie aber Gegenstände der
Sinnlichkeit sind, und der Verstand in Ansehung ihrer nicht von
reinem, sondern bloß empirischen Gebrauche ist, so wird die Vielheit
und numerische Verschiedenheit schon durch den Raum selbst als die
Bedingung der äußeren Erscheinungen angegeben. Denn ein Teil des
Raums, ob er zwar einem anderen völlig ähnlich und gleich sein mag,
ist doch außer ihm, und eben dadurch ein vom ersteren verschiedener
Teil, der zu ihm hinzukommt, um einen größeren Raum auszumachen, und
dieses muß daher von allem, was in den mancherlei Stellen des Raums
zugleich ist, gelten, so sehr es sich sonsten auch ähnlich und gleich
sein mag.
2. Einstimmung und Widerstreit. Wenn Realität nur durch den reinen
Verstand vorgestellt wird (realitas noumenon), so läßt sich zwischen
den Realitäten kein Widerstreit denken, d.i. ein solches Verhältnis,
da sie in einem Subjekt verbunden einander ihre Folgen aufheben,
und 3-3=0 sei. Dagegen kann das Reale in der Erscheinung (realitas
phaenomenon) untereinander allerdings im Widerstreit sein, und vereint
in demselben Subjekt, eines die Folge des anderen ganz oder zum Teil
vernichten, wie zwei bewegende Kräfte in derselben geraden Linie,
sofern sie einen Punkt in entgegengesetzter Richtung entweder ziehen,
oder drücken, oder auch ein Vergnügen, was dem Schmerze die Wage hält.
3. Das Innere und Äußere. An einem Gegenstande des reinen Verstandes
ist nur dasjenige innerlich, welches gar keine Beziehung (dem Dasein
nach) auf irgend etwas von ihm Verschiedenes hat. Dagegen sind die
inneren Bestimmungen einer substantia phaenomenon im Raume nichts als
Verhältnisse, und sie selbst ganz und gar ein Inbegriff von lauter
Relationen. Die Substanz im Raume können wir nur durch Kräfte, die in
demselben wirksam sind, entweder andere dahin zu treiben (Anziehung),
oder vom Eindringen in ihn abzuhalten (Zurückstoßung und
Undurchdringlichkeit); andere Eigenschaften kennen wir nicht, die den
Begriff von der Substanz, die im Raum erscheint, und die wir Materie
nennen, ausmachen. Als Objekt des reinen Verstandes muß jede Substanz
dagegen innere Bestimmungen und Kräfte haben, die auf die innere
Realität gehen. Allein was kann ich mir für innere Akzidenzen denken,
als diejenigen, so mein innerer Sinn mir darbietet? nämlich das
entweder, was selbst ein Denken, oder mit diesem analogisch ist. Daher
machte Leibniz aus allen Substanzen, weil er sie sich als Noumena
vorstellte, selbst aus den Bestandteilen der Materie, nachdem er
ihnen alles, was äußere Relation bedeuten mag, mithin auch die
Zusammensetzung, in Gedanken genommen hatte, einfache Subjekte mit
Vorstellungskräften begabt, mit einem Worte, Monaden.
4. Materie und Form. Dieses sind zwei Begriffe, welche aller anderen
Reflexion zum Grunde gelegt werden, so sehr sind sie mit jedem
Gebrauch des Verstandes unzertrennlich verbunden. Der erstere bedeutet
das Bestimmbare überhaupt, der zweite dessen Bestimmung, (beides in
transzendentalem Verstande, da man von allem Unterschiede dessen, was
gegeben wird, und der Art, wie es bestimmt wird, abstrahiert). Die
Logiker nannten ehedem das Allgemeine die Materie, den spezifischen
Unterschied aber die Form. In jedem Urteile kann man die gegebenen
Begriffe logische Materie (zum Urteile), das Verhältnis derselben
(vermittelst der Copula) die Form des Urteils nennen. In jedem Wesen
sind die Bestandstücke desselben (essentialia) die Materie; die Art,
wie sie in einem Dinge verknüpft sind, die wesentliche Form. Auch
wurde in Ansehung der Dinge überhaupt unbegrenzte Realität als die
Materie aller Möglichkeit, Einschränkung derselben aber (Negation)
als diejenige Form angesehen, wodurch sich ein Ding vom anderen
nach transzendentalen Begriffen unterscheidet. Der Verstand nämlich
verlangt zuerst, daß etwas gegeben sei, (wenigstens im Begriffe,)
um es auf gewisse Art bestimmen zu können. Daher geht im Begriffe
des reinen Verstandes die Materie der Form vor, und Leibniz
nahm um deswillen zuerst Dinge an (Monaden) und innerlich eine
Vorstellungskraft derselben, um danach das äußere Verhältnis derselben
und die Gemeinschaft ihrer Zustände (nämlich der Vorstellungen) darauf
zu gründen. Daher waren Raum und Zeit, jener nur durch das Verhältnis
der Substanzen, diese durch die Verknüpfung der Bestimmungen derselben
untereinander, als Gründe und Folgen, möglich. So würde es auch in der
Tat sein müssen, wenn der reine Verstand unmittelbar auf Gegenstände
bezogen werden könnte, und wenn Raum und Zeit Bestimmungen der Dinge
an sich selbst wären. Sind es aber nur sinnliche Anschauungen, in
denen wir alle Gegenstände lediglich als Erscheinungen bestimmen, so
geht die Form der Anschauung (als eine subjektive Beschaffenheit der
Sinnlichkeit) vor aller Materie (den Empfindungen), mithin Raum und
Zeit vor allen Erscheinungen und allen datis der Erfahrung vorher,
und macht diese vielmehr allererst möglich. Der Intellektualphilosoph
konnte es nicht leiden: daß die Form vor den Dingen selbst
vorhergehen, und dieser ihre Möglichkeit bestimmen sollte; eine ganz
richtige Zensur, wenn er annahm, daß wir die Dinge anschauen, wie sie
sind, (obgleich mit verworrener Vorstellung). Da aber die sinnliche
Anschauung eine ganz besondere subjektive Bedingung ist, welche aller
Wahrnehmung a priori zum Grunde liegt, und deren Form ursprünglich
ist; so ist die Form für sich allein gegeben, und, weit gefehlt, daß
die Materie (oder die Dinge selbst, welche erschienen) zum Grunde
liegen sollten (wie man nach bloßen Begriffen urteilen müßte), so
setzt die Möglichkeit derselben vielmehr eine formale Anschauung (Zeit
und Raum) als gegeben voraus.