Ohne Bewußtsein, daß das, was wir denken, eben dasselbe sei, was wir
einen Augenblick zuvor dachten, würde alle Reproduktion in der Reihe
der Vorstellungen vergeblich sein. Denn es wäre eine neue Vorstellung
im jetzigen Zustande, die zu dem Aktus, wodurch sie nach und nach
hat erzeugt werden sollen, gar nicht gehörte, und das Mannigfaltige
derselben würde immer kein Ganzes ausmachen, weil es der Einheit
ermangelte, die ihm nur das Bewußtsein verschaffen kann. Vergesse ich
im Zählen: daß die Einheiten, die mir jetzt vor Sinnen schweben, nach
und nach zueinander von mir hinzugetan worden sind, so würde ich die
Erzeugung der Menge, durch diese sukzessive Hinzutuung von Einem
zu Einem, mithin auch nicht die Zahl erkennen; denn dieser Begriff
besteht lediglich in dem Bewußtsein dieser Einheit der Synthesis.
Das Wort Begriff könnte uns schon von selbst zu dieser Bemerkung
Anleitung geben. Denn dieses eine Bewußtsein ist es, was das
Mannigfaltige, nach und nach Angeschaute, und dann auch Reproduzierte,
in eine Vorstellung vereinigt. Dieses Bewußtsein kann oft nur schwach
sein, so daß wir es nur in der Wirkung, nicht aber in dem Aktus
selbst, d.i. unmittelbar mit der Erzeugung der Vorstellung verknüpfen:
aber unerachtet dieser Unterschiede muß doch immer ein Bewußtsein
angetroffen werden, wenn ihm gleich die hervorstechende Klarheit
mangelt, und ohne dasselbe sind Begriffe, und mit ihnen Erkenntnis von
Gegenständen ganz unmöglich.
Und hier ist es denn notwendig, sich darüber verständlich zu machen,
was man denn unter dem Ausdruck eines Gegenstandes der Vorstellungen
meine. Wir haben oben gesagt: daß Erscheinungen selbst nichts als
sinnliche Vorstellungen sind, die an sich, in eben derselben Art,
nicht als Gegenstände (außer der Vorstellungskraft) müssen angesehen
werden. Was versteht man denn, wenn man von einem der Erkenntnis
korrespondierenden, mithin auch davon unterschiedenen, Gegenstand
redet? Es ist leicht einzusehen, daß dieser Gegenstand nur als etwas
überhaupt = X müsse gedacht werden, weil wir außer unserer Erkenntnis
doch nichts haben, welches wir dieser Erkenntnis als korrespondierend
gegenübersetzen könnten.
Wir finden aber, daß unser Gedanke von der Beziehung aller Erkenntnis
auf ihren Gegenstand etwas von Notwendigkeit bei sich führe, da
nämlich dieser als dasjenige angesehen wird, was dawider ist, daß
unsere Erkenntnisse nicht aufs Geratewohl, oder beliebig, sondern a
priori auf gewisse Weise bestimmt seien, weil, indem sie sich auf
einen Gegenstand beziehen sollen, sie auch notwendigerweise in
Beziehung auf diesen untereinander übereinstimmen, d.i. diejenige
Einheit haben müssen, welche den Begriff von einem Gegenstande
ausmacht.
Es ist aber klar, daß, da wir es nur mit dem Mannigfaltigen unserer
Vorstellungen zu tun haben, und jenes X, was ihnen korrespondiert
(der Gegenstand), weil er etwas von allen unsern Vorstellungen
Unterschiedenes sein soll, für uns nichts ist, die Einheit, welche der
Gegenstand notwendig macht, nichts anderes sein könne, als die normale
Einheit des Bewußtseins in der Synthesis des Mannigfaltigen der
Vorstellungen. Alsdann sagen wir: wir erkennen den Gegenstand, wenn
wir in dem Mannigfaltigen der Anschauung synthetische Einheit bewirkt
haben. Diese ist aber unmöglich, wenn die Anschauung nicht durch eine
solche Funktion der Synthesis nach einer Regel hat hervorgebracht
werden können, welche die Reproduktion des Mannigfaltigen a priori
notwendig und einen Begriff, in welchem dieses sich vereinigt, möglich
macht. So denken wir uns einen Triangel als Gegenstand, indem wir uns
der Zusammensetzung von drei geraden Linien nach einer Regel bewußt
sind, nach welcher eine solche Anschauung jederzeit dargestellt werden
kann. Diese Einheit der Regel bestimmt nun alles Mannigfaltige, und
schränkt es auf Bedingungen ein, welche die Einheit der Apperzeption
möglich machen, und der Begriff dieser Einheit ist die Vorstellung vom
Gegenstande = X, den ich durch die gedachten Prädikate eines Triangels
denke.
Alles Erkenntnis erfordert einen Begriff, dieser mag nun so
unvollkommen, oder so dunkel sein, wie er wolle: dieser aber ist
seiner Form nach jederzeit etwas Allgemeines, und was zur Regel dient.
So dient der Begriff vom Körper nach der Einheit des Mannigfaltigen,
welches durch ihn gedacht wird, unserer Erkenntnis äußerer
Erscheinungen zur Regel. Eine Regel der Anschauungen kann er aber
nur dadurch sein: daß er bei gegebenen Erscheinungen die notwendige
Reproduktion des Mannigfaltigen derselben, mithin die synthetische
Einheit in ihrem Bewußtsein, vorstellt. So macht der Begriff des
Körpers, bei der Wahrnehmung von etwas außer uns, die Vorstellung der
Ausdehnung, und mit ihr die der Undurchdringlichkeit, der Gestalt usw.
notwendig.
Aller Notwendigkeit liegt jederzeit eine transzendentale Bedingung
zum Grunde. Also muß ein transzendentaler Grund der Einheit des
Bewußtseins, in der Synthesis des Mannigfaltigen aller unserer
Anschauungen, mithin auch, der Begriffe der Objekte überhaupt,
folglich auch aller Gegenstände, der Erfahrung, angetroffen werden,
ohne welchen es unmöglich wäre, zu unseren Anschauungen irgendeinen
Gegenstand zu denken: denn dieser ist nichts mehr, als das Etwas,
davon der Begriff eine solche Notwendigkeit der Synthesis ausdrückt.
Diese ursprüngliche und transzendentale Bedingung ist nun keine
andere, als die transzendentale Apperzeption. Das Bewußtsein seiner
selbst, nach den Bestimmungen unseres Zustandes, bei der inneren
Wahrnehmung ist bloß empirisch, jederzeit wandelbar, es kann
kein stehendes oder bleibendes Selbst in diesem Flusse innerer
Erscheinungen geben, und wird gewöhnlich der innere Sinn genannt, oder
die empirische Apperzeption. Das was notwendig als numerisch identisch
vorgestellt werden soll, kann nicht als ein solches durch empirische
Data gedacht werden. Es muß eine Bedingung sein, die vor aller
Erfahrung vorhergeht, und diese selbst möglich macht, welche eine
solche transzendentale Voraussetzung geltend machen soll.
Nun können keine Erkenntnisse in uns stattfinden, keine Verknüpfung
und Einheit derselben untereinander, ohne diejenige Einheit des
Bewußtseins, welche vor allen Datis der Anschauungen vorhergeht, und,
worauf in Beziehung, alle Vorstellung von Gegenständen allein möglich
ist. Dieses reine ursprüngliche, unwandelbare Bewußtsein will ich
nun die transzendentale Apperzeption nennen. Daß sie diesen Namen
verdiene, erhellt schon daraus: daß selbst die reinste objektive
Einheit, nämlich die der Begriffe a priori (Raum und Zeit) nur durch
Beziehung der Anschauungen auf sie möglich sein. Die numerische
Einheit dieser Apperzeption liegt also a priori allen Begriffen
ebensowohl zum Grunde, als die Mannigfaltigkeit des Raumes und der
Zeit den Anschauungen der Sinnlichkeit.
Eben diese transzendentale Einheit der Apperzeption macht aber aus
allen möglichen Erscheinungen, die immer in einer Erfahrung beisammen
sein können, einen Zusammenhang aller dieser Vorstellungen nach
Gesetzen. Denn diese Einheit des Bewußtseins wäre unmöglich, wenn
nicht das Gemüt in der Erkenntnis des Mannigfaltigen sich der
Identität der Funktion bewußt werden könnte, wodurch sie dasselbe
synthetisch in einer Erkenntnis verbindet. Also ist das ursprüngliche
und notwendige Bewußtsein der Identität seiner selbst zugleich ein
Bewußtsein einer ebenso notwendigen Einheit der Synthesis aller
Erscheinungen nach Begriffen, d.i. nach Regeln, die sie nicht allein
notwendig reproduzibel machen, sondern dadurch auch ihrer Anschauung
einen Gegenstand bestimmen, d.i. den Begriff von etwas, darin sie
notwendig zusammenhängen: denn das Gemüt konnte sich unmöglich die
Identität seiner selbst in der Mannigfaltigkeit seiner Vorstellungen
und zwar a priori denken, wenn es nicht die Identität seiner Handlung
vor Augen hätte, welche alle Synthesis der Apprehension (die empirisch
ist) einer transzendentalen Einheit unterwirft, und ihren Zusammenhang
nach Regeln a priori zuerst möglich macht. Nunmehro werden wir auch
unsere Begriffe von einem Gegenstande überhaupt richtiger bestimmen
können. Alle Vorstellungen haben, als Vorstellungen, ihren Gegenstand,
und können selbst wiederum Gegenstände anderer Vorstellungen sein.
Erscheinungen sind die einzigen Gegenstände, die uns unmittelbar
gegeben werden können, und das, was sich darin unmittelbar auf
den Gegenstand bezieht, heißt Anschauung. Nun sind aber diese
Erscheinungen nicht Dinge an sich selbst, sondern selbst nur
Vorstellungen, die wiederum ihren Gegenstand haben, der also von uns
nicht mehr angeschaut werden kann, und daher der nichtempirische, d.i.
transzendentale Gegenstand = X genannt werden mag.
Der reine Begriff von diesem transzendentalen Gegenstande, (der
wirklich bei allen unsern Erkenntnissen immer einerlei = X ist,) ist
das, was in allen unseren empirischen Begriffen überhaupt Beziehung
auf einen Gegenstand, d.i. objektive Realität verschaffen kann. Dieser
Begriff kann nun gar keine bestimmte Anschauung enthalten, und wird
also nichts anderes, als diejenige Einheit betreffen, die in einem
Mannigfaltigen der Erkenntnis angetroffen werden muß, sofern es in
Beziehung auf einen Gegenstand steht. Diese Beziehung aber ist nichts
anderes, als die notwendige Einheit des Bewußtseins, mithin auch der
Synthesis des Mannigfaltigen durch gemeinschaftliche Funktion des
Gemüts, es in einer Vorstellung zu verbinden. Da nun diese Einheit
als a priori notwendig angesehen werden muß, (weil die Erkenntnis
sonst ohne Gegenstand sein würde) so wird die Beziehung auf einen
transzendentalen Gegenstand d.i. die objektive Realität unserer
empirischen Erkenntnis, auf dem transzendentalen Gesetze beruhen, daß
alle Erscheinungen, sofern uns dadurch Gegenstände gegeben werden
sollen, unter Regeln a priori der synthetischen Einheit derselben
stehen müssen, nach welchen ihr Verhältnis in der empirischen
Anschauung allein möglich ist, d.i. daß sie ebensowohl in der
Erfahrung unter Bedingungen der notwendigen Einheit der Apperzeption,
als in der bloßen Anschauung unter den formalen Bedingungen des
Raumes und der Zeit stehen müssen, ja daß durch jene jede Erkenntnis
allererst möglich werde.
4. Vorläufige Erklärung der Möglichkeit der Kategorien, als
Erkenntnissen a priori
Es ist nur eine Erfahrung, in welcher alle Wahrnehmungen als im
durchgängigen und gesetzmäßigen Zusammenhange vorgestellt werden:
ebenso, wie nur ein Raum und Zeit ist, in welcher alle Formen
der Erscheinung und alles Verhältnis des Seins oder Nichtseins
stattfinden. Wenn man von verschiedenen Erfahrungen spricht, so sind
es nur so viel Wahrnehmungen, sofern solche zu einer und derselben
allgemeinen Erfahrung gehören. Die durchgängige und synthetische
Einheit der Wahrnehmungen macht nämlich gerade die Form der Erfahrung
aus, und sie ist nichts anderes, als die synthetische Einheit der
Erscheinungen nach Begriffen.
Einheit der Synthesis nach empirischen Begriffen würde ganz zufällig
sein und, gründeten diese sich nicht auf einen transzendentalen
Grund der Einheit, so würde es möglich sein, daß ein Gewühle von
Erscheinungen unsere Seele anfüllte, ohne daß doch daraus jemals
Erfahrung werden könnte. Alsdann fiele aber auch alle Beziehung
der Erkenntnis auf Gegenstände weg, weil ihr die Verknüpfung nach
allgemeinen und notwendigen Gesetzen mangelte, mithin würde sie zwar
gedankenlose Anschauung, aber niemals Erkenntnis, also für uns soviel
als gar nichts sein.
Die Bedingungen a priori einer möglichen Erfahrung überhaupt sind
zugleich Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände der Erfahrung.
Nun behaupte ich: die eben angeführten Kategorien sind nichts anderes,
als die Bedingungen des Denkens in einer möglichen Erfahrung, sowie
Raum und Zeit die Bedingungen der Anschauung zu eben derselben
enthalten. Also sind jene auch Grundbegriffe, Objekte überhaupt zu den
Erscheinungen zu denken, und haben also a priori objektive Gültigkeit;
welches dasjenige war, was wir eigentlich wissen wollten.
Die Möglichkeit aber, ja sogar die Notwendigkeit dieser Kategorien
beruht auf der Beziehung, welche die gesamte Sinnlichkeit, und mit ihr
auch alle möglichen Erscheinungen, auf die ursprüngliche Apperzeption
haben, in welcher alles notwendig den Bedingungen der durchgängigen
Einheit des Selbstbewußtseins gemäß sein, d.i. unter allgemeinen
Funktionen der Synthesis stehen muß, nämlich der Synthesis nach
Begriffen, als worin die Apperzeption allein ihre durchgängige und
notwendige Identität a priori beweisen kann. So ist der Begriff
einer Ursache nichts anderes, als eine Synthesis (dessen, was in der
Zeitreihe folgt, mit anderen Erscheinungen,) nach Begriffen, und
ohne dergleichen Einheit, die ihre Regel a priori hat, und die
Erscheinungen sich unterwirft, würde durchgängige und allgemeine,
mithin notwendige Einheit des Bewußtseins, in dem Mannigfaltigen der
Wahrnehmungen, nicht angetroffen werden. Diese würden aber alsdann
auch zu keiner Erfahrung gehören, folglich ohne Objekt, und nichts als
ein blinden Spiel der Vorstellungen, d.i. weniger, als ein Traum sein.
Alle Versuche, jene reinen Verstandesbegriffe von der Erfahrung
abzuleiten, und ihnen einen bloß empirischen Ursprung zuzuschreiben,
sind also ganz eitel und vergeblich. Ich will davon nichts erwähnen,
daß z.E. der Begriff einer Ursache den Zug von Notwendigkeit bei sich
führt, welche gar keine Erfahrung geben kann, die uns zwar lehrt:
daß auf eine Erscheinung gewöhnlichermaßen etwas anderes folge,
aber nicht, daß es notwendig darauf folgen müsse, noch daß a priori
und ganz allgemein daraus als einer Bedingung auf die Folge könne
geschlossen werden. Aber jene empirische Regel der Assoziation, die
man doch durchgängig annehmen muß, wenn man sagt: daß alles in der
Reihenfolge der Begebenheiten dermaßen unter Regeln stehe, daß niemals
etwas geschieht, vor welchem nicht etwas vorhergehe, darauf es
jederzeit folge: dieses, als ein Gesetz der Natur, worauf beruht es,
frage ich? und wie ist selbst diese Assoziation möglich? Der Grund der
Möglichkeit der Assoziation des Mannigfaltigen, sofern es im Objekte
liegt, heißt die Affinität des Mannigfaltigen. Ich frage also, wie
macht ihr euch die durchgängige Affinität der Erscheinungen, (dadurch
sie unter beständigen Gesetzen stehen, und darunter gehören müssen,)
begreiflich?
Nach meinen Grundsätzen ist sie sehr wohl begreiflich. Alle möglichen
Erscheinungen gehören, als Vorstellungen, zu dem ganzen möglichen
Selbstbewußtsein. Von diesem aber, als einer transzendentalen
Vorstellung, ist die numerische Identität unzertrennlich, und a priori
gewiß, weil nichts in das Erkenntnis kommen kann, ohne vermittels
dieser ursprünglichen Apperzeption. Da nun diese Identität notwendig
in der Synthesis alles Mannigfaltigen der Erscheinungen, sofern sie
empirische Erkenntnis werden soll, hineinkommen muß, so sind die
Erscheinungen Bedingungen a priori unterworfen, welchen ihre Synthesis
(der Apprehension) durchgängig gemäß sein muß. Nun heißt aber die
Vorstellung einer allgemeinen Bedingung, nach welcher ein gewisses
Mannigfaltige, (mithin auf einerlei Art) gesetzt werden kann, eine
Regel, und wenn es so gesetzt werden muß, ein Gesetz. Also stehen alle
Erscheinungen in einer durchgängigen Verknüpfung nach notwendigen
Gesetzen, und mithin in einer transzendentalen Affinität, woraus die
empirische die bloße Folge ist.
Daß die Natur sich nach unserem subjektiven Grunde der Apperzeption
richten, ja gar davon in Ansehung ihrer Gesetzmäßigkeit abhängen
solle, lautet wohl sehr widersinnig und befremdlich. Bedenkt man aber,
daß diese Natur an sich nichts als ein Inbegriff von Erscheinungen,
mithin kein Ding an sich, sondern bloß eine Menge von Vorstellungen
des Gemüts sei, so wird man sich nicht wundern, sie bloß in dem
Radikalvermögen aller unserer Erkenntnis, nämlich der transzendentalen
Apperzeption, in derjenigen Einheit zu sehen, um derentwillen allein
sie Objekt aller möglichen Erfahrung, d.i. Natur heißen kann; und daß
wir auch eben darum diese Einheit a priori, mithin auch als notwendig
erkennen können, welches wir wohl müßten unterwegs lassen, wäre sie
unabhängig von den ersten Quellen unseres Denkens an sich gegeben.
Denn da wüßte ich nicht, wo wir die synthetischen Sätze einer solchen
allgemeinen Natureinheit hernehmen sollten, weil man sie auf solchen
Fall von den Gegenständen der Natur selbst entlehnen müßte. Da dieses
aber nur empirisch geschehen könnte: so würde daraus keine andere, als
bloß zufällige Einheit gezogen werden können, die aber bei weitem an
den notwendigen Zusammenhang nicht reicht, den man meint, wenn man
Natur nennt.
Der Deduktion der reinen Verstandesbegriffe
Dritter Abschnitt
Von dem Verhältnisse des Verstandes zu Gegenständen überhaupt und der
Möglichkeit diese a priori zu erkennen
Was wir im vorigen Abschnitte abgesondert und einzeln vortrugen,
wollen wir jetzt vereinigt und im Zusammenhange vorstellen. Es sind
drei subjektive Erkenntnisquellen, worauf die Möglichkeit einer
Erfahrung überhaupt, und Erkenntnis der Gegenstände derselben beruht:
Sinn, Einbildungskraft und Apperzeption; jede derselben kann als
empirisch, nämlich in der Anwendung auf gegebene Erscheinungen
betrachtet werden, alle aber sind auch Elemente oder Grundlagen a
priori, welche selbst diesen empirischen Gebrauch möglich machen.
Der Sinn stellt die Erscheinungen empirisch in der Wahrnehmung vor,
die Einbildungskraft in der Assoziation (und Reproduktion), die
Apperzeption in dem empirischen Bewußtsein der Identität dieser
reproduktiven Vorstellungen mit den Erscheinungen, dadurch sie gegeben
waren, mithin in der Rekognition.
Es liegt aber der sämtlichen Wahrnehmung die reine Anschauung (in
Ansehung ihrer als Vorstellungen die Form der inneren Anschauung,
die Zeit,) der Assoziation die reine Synthesis der Einbildungskraft,
und dein empirischen Bewußtsein die reine Apperzeption, d.i.
die durchgängige Identität seiner selbst bei allen möglichen
Vorstellungen, a priori zum Grunde.
Wollen wir nun den inneren Grund dieser Verknüpfung der Vorstellungen
bis auf denjenigen Punkt verfolgen, in welchem sie alle zusammenlaufen
müssen, um darin allererst Einheit der Erkenntnis zu einer möglichen
Erfahrung zu bekommen, so müssen wir von der reinen Apperzeption
anfangen. Alle Anschauungen sind für uns nichts, und gehen uns nicht
im mindesten etwas an, wenn sie nicht ins Bewußtsein aufgenommen
werden können, sie mögen nun direkt oder indirekt darauf einfließen,
und nur durch dieses allein ist Erkenntnis möglich. Wir sind uns a
priori der durchgängigen Identität unserer selbst in Ansehung aller
Vorstellungen, die zu unserem Erkenntnis jemals gehören können,
bewußt, als einer notwendigen Bedingung der Möglichkeit aller
Vorstellungen, (weil diese in mir doch nur dadurch etwas vorstellen,
daß sie mit allem anderen zu einem Bewußtsein gehören, mithin darin
wenigstens müssen verknüpft werden können). Dies Prinzip steht a
priori fest, und kann das transzendentale Prinzip der Einheit alles
Mannigfaltigen unserer Vorstellungen (mithin auch in der Anschauung),
heißen. Nun ist die Einheit des Mannigfaltigen in einem Subjekt
synthetisch: also gibt die reine Apperzeption ein Prinzipium der
synthetischen Einheit des Mannigfaltigen in aller möglichen Anschauung
an die Hand*.
* Man gebe auf diesen Satz wohl acht, der von großer Wichtigkeit ist.
Alle Vorstellungen haben eine notwendige Beziehung auf ein mögliches
empirisches Bewußtsein: denn hätten sie dieses nicht, und wäre es
gänzlich unmöglich, sich ihrer bewußt zu werden; so würde das soviel
sagen, sie existierten gar nicht. Alles empirische Bewußtsein
hat aber eine notwendige Beziehung auf ein transzendentales (vor
aller besondern Erfahrung vorhergehendes) Bewußtsein, nämlich das
Bewußtsein meiner selbst, als die ursprüngliche Apperzeption. Es
ist also schlechthin notwendig, daß in meinem Erkenntnisse alles
Bewußtsein zu einem Bewußtsein (meiner selbst) gehöre. Hier ist nun
eine synthetische Einheit des Mannigfaltigen, (Bewußtseins) die a
priori erkannt wird, und gerade so den Grund zu synthetischen Sätzen
a priori, die das reine Denken betreffen, als Raum und Zeit zu
solchen Sätzen, die die Form der bloßen Anschauung angehen, abgibt.
Der synthetische Satz: daß alles verschiedene empirische Bewußtsein
in einem einigen Selbstbewußtsein verbunden sein müsse, ist der
schlechthin erste und synthetische Grundsatz unseres Denkens
überhaupt. Es ist aber nicht aus der Acht zu lassen, daß die bloße
Vorstellung Ich in Beziehung auf alle anderen (deren kollektive
Einheit sie möglich macht) das transzendentale Bewußtsein sei.
Diese Vorstellung mag nun klar (empirisches Bewußtsein) oder dunkel
sein, daran liegt hier nichts, ja nicht einmal an der Wirklichkeit
desselben; sondern die Möglichkeit der logischen Form alles
Erkenntnisses beruht notwendig auf dem Verhältnis zu dieser
Apperzeption als einem Vermögen.
Diese synthetische Einheit setzt aber eine Synthesis voraus, oder
schließt sie ein, und soll jene a priori notwendig sein, so muß
letztere auch eine Synthesis a priori sein. Also bezieht sich die
transzendentale Einheit der Apperzeption auf die reine Synthesis der
Einbildungskraft, als eine Bedingung a priori der Möglichkeit aller
Zusammensetzung des Mannigfaltigen in einer Erkenntnis. Es kann
aber nur die produktive Synthesis der Einbildungskraft a priori
stattfinden, denn die reproduktive beruht auf Bedingungen der
Erfahrung. Also ist das Prinzipium der notwendigen Einheit der reinen
(produktiven) Synthesis der Einbildungskraft vor der Apperzeption der
Grund der Möglichkeit aller Erkenntnis, besonders der Erfahrung.
Nun nennen wir die Synthesis des Mannigfaltigen in der
Einbildungskraft transzendental, wenn ohne Unterschied der
Anschauungen sie auf nichts, als bloß auf die Verbindung des
Mannigfaltigen a priori geht, und die Einheit dieser Synthesis heißt
transzendental, wenn sie in Beziehung auf die ursprüngliche Einheit
der Apperzeption, als a priori notwendig vorgestellt wird. Da diese
letztere nun der Möglichkeit aller Erkenntnisse zum Grunde liegt, so
ist die transzendentale Einheit der Synthesis der Einbildungskraft
die reine Form aller möglichen Erkenntnis, durch welche mithin alle
Gegenstände möglicher Erfahrung a priori vorgestellt werden müssen.
Die Einheit der Apperzeption in Beziehung auf die Synthesis der
Einbildungskraft ist der Verstand, und eben dieselbe Einheit,
beziehungsweise auf die transzendentale Synthesis der
Einbildungskraft, der reine Verstand. Also sind im Verstande reine
Erkenntnisse a priori, welche die notwendige Einheit der reinen
Synthesis der Einbildungskraft, in Ansehung aller möglichen
Erscheinungen, enthalten. Dieses sind aber die Kategorien, d.i. reine
Verstandesbegriffe, folglich enthält die empirische Erkenntniskraft
des Menschen notwendig einen Verstand, der sich auf alle Gegenstände
der Sinne, obgleich nur vermittelst der Anschauung, und der Synthesis
derselben durch Einbildungskraft bezieht, unter welchen also alle
Erscheinungen, als Data zu einer möglichen Erfahrung stehen. Da nun
diese Beziehung der Erscheinungen auf mögliche Erfahrung ebenfalls
notwendig ist, (weil wir ohne diese gar keine Erkenntnis durch sie
bekommen würden, und sie uns mithin gar nichts angingen) so folgt,
daß der reine Verstand, vermittelst der Kategorien, ein formales und
synthetischen Prinzipium aller Erfahrungen sei, und die Erscheinungen
eine notwendige Beziehung auf den Verstand haben.
Jetzt wollen wir den notwendigen Zusammenhang des Verstandes mit den
Erscheinungen vermittelst der Kategorien dadurch vor Augen legen, daß
wir von unten auf, nämlich dem Empirischen anfangen. Das Erste, was
uns gegeben wird, ist Erscheinung, welche, wenn sie mit Bewußtsein
verbunden ist, Wahrnehmung heißt, (ohne das Verhältnis zu einem,
wenigstens möglichen Bewußtsein, würde Erscheinung für uns niemals ein
Gegenstand der Erkenntnis werden können, und also für uns nichts sein,
und weil sie an sich selbst keine objektive Realität hat, und nur
im Erkenntnisse existiert, überall nichts sein). Weil aber jede
Erscheinung ein Mannigfaltiges enthält, mithin verschiedene
Wahrnehmungen im Gemüte an sich zerstreut und einzeln angetroffen
werden, so ist eine Verbindung derselben nötig, welche sie in dem
Sinne selbst nicht haben können. Es ist also in uns ein tätiges
Vermögen der Synthesis dieses Mannigfaltigen, welches wir
Einbildungskraft nennen, und deren unmittelbar an den Wahrnehmungen
ausgeübte Handlung ich Apprehension nenne*. Die Einbildungskraft soll
nämlich das Mannigfaltige der Anschauung in ein Bild bringen, vorher
muß sie also die Eindrücke in ihre Tätigkeit aufnehmen, d.i.
apprehendieren.
* Daß die Einbildungskraft ein notwendiges Ingredienz der Wahrnehmung
selbst sei, daran hat wohl noch kein Psychologe gedacht. Das kommt
daher, weil man dieses Vermögen teils nur auf Reproduktionen
einschränkte, teils, weil man glaubte, die Sinne lieferten uns nicht
allein Eindrücke, sondern setzten solche auch sogar zusammen, und
brächten Bilder der Gegenstände zuwege, wozu ohne Zweifel außer der
Empfänglichkeit der Eindrücke, noch etwas mehr, nämlich eine
Funktion der Synthesis derselben erfordert wird.
Es ist aber klar, daß selbst diese Apprehension des Mannigfaltigen
allein noch kein Bild und keinen Zusammenhang der Eindrücke
hervorbringen würde, wenn nicht ein subjektiver Grund da wäre, eine
Wahrnehmung, von welcher das Gemüt zu einer anderen übergegangen,
zu den nachfolgenden herüberzurufen, und so ganze Reihen derselben
darzustellen, d.i. ein reproduktives Vermögen der Einbildungskraft,
welches denn auch nur empirisch ist.
Weil aber, wenn Vorstellungen, sowie sie zusammengeraten, einander
ohne Unterschied reproduzierten, wiederum kein bestimmter Zusammenhang
derselben, sondern bloß regellose Haufen derselben, mithin gar kein
Erkenntnis entspringen würde, so muß die Reproduktion derselben eine
Regel haben, nach welcher eine Vorstellung vielmehr mit dieser, als
einer anderen in der Einbildungskraft in Verbindung tritt. Diesen
subjektiven und empirischen Grund der Reproduktion nach Regeln nennt
man die Assoziation der Vorstellungen.
Würde nun aber diese Einheit der Assoziation nicht auch einen
objektiven Grund haben, so daß es unmöglich wäre, daß Erscheinungen
von der Einbildungskraft anders apprehendiert würden, als unter der
Bedingung einer möglichen synthetischen Einheit dieser Apprehension,
so würde es auch etwas ganz Zufälliges sein, daß sich Erscheinungen
in einen Zusammenhang der menschlichen Erkenntnisse schickten. Denn,
ob wir gleich das Vermögen hätten, Wahrnehmungen zu assoziieren, so
bliebe es doch an sich ganz unbestimmt und zufällig, ob sie auch
assoziabel wären; und in dem Falle, daß sie es nicht wären, so würde
eine Menge Wahrnehmungen, und auch wohl eine ganze Sinnlichkeit
möglich sein, in welcher viel empirisches Bewußtsein in meinem Gemüte
anzutreffen wäre, aber getrennt, und ohne daß es zu einem Bewußtsein
meiner selbst gehörte, welches aber unmöglich ist. Denn nur dadurch,
daß ich alle Wahrnehmungen zu einem Bewußtsein (der ursprünglichen
Apperzeption) zähle, kann ich bei allen Wahrnehmungen sagen: daß ich
mir ihrer bewußt sei. Es muß also ein objektiver, d.i. vor allen
empirischen Gesetzen der Einbildungskraft a priori einzusehender Grund
sein, worauf die Möglichkeit, ja sogar die Notwendigkeit eines durch
alle Erscheinungen sich erstreckenden Gesetzes beruht, sie nämlich
durchgängig als solche Data der Sinne, anzusehen, welche an sich
assoziabel, und allgemeinen Regeln einer durchgängigen Verknüpfung
in der Reproduktion unterworfen sind. Diesen objektiven Grund aller
Assoziation der Erscheinungen nenne ich die Affinität derselben.
Diesen können wir aber nirgends anders, als in dem Grundsatze von der
Einheit der Apperzeption, in Ansehung aller Erkenntnisse, die mir
angehören sollen, antreffen. Nach diesem müssen durchaus alle
Erscheinungen, so ins Gemüt kommen, oder apprehendiert werden, daß
sie zur Einheit der Apperzeption zusammenstimmen, welches, ohne
synthetische Einheit in ihrer Verknüpfung, die mithin auch objektiv
notwendig ist, unmöglich sein würde.
Die objektive Einheit alles (empirischen) Bewußtseins in einem
Bewußtsein (der ursprünglichen Apperzeption) ist also die notwendige
Bedingung sogar aller möglichen Wahrnehmung, und die Affinität aller
Erscheinungen (nahe, oder entfernte) ist eine notwendige Folge einer
Synthesis in der Einbildungskraft, die a priori auf Regeln gegründet
ist.
Die Einbildungskraft ist also auch ein Vermögen einer Synthesis a
priori, weswegen wir ihr den Namen der produktiven Einbildungskraft
geben, und, sofern sie in Ansehung alles Mannigfaltigen der
Erscheinung nichts weiter, als die notwendige Einheit in der Synthesis
derselben zu ihrer Absicht hat, kann diese die transzendentale
Funktion der Einbildungskraft genannt werden. Es ist daher zwar
befremdlich, allein aus dem bisherigen doch einleuchtend, daß nur
vermittelst dieser transzendentalen Funktion der Einbildungskraft,
sogar die Affinität der Erscheinungen, mit ihr die Assoziation und
durch diese endlich die Reproduktion nach Gesetzen, folglich die
Erfahrung selbst möglich werde: weil ohne sie gar keine Begriffe von
Gegenständen in eine Erfahrung zusammenfließen würden.
Denn das stehende und bleibende Ich (der reinen Apperzeption) macht
das Korrelat um aller unserer Vorstellungen aus, sofern es bloß
möglich ist, sich ihrer bewußt zu werden, und alles Bewußtsein gehört
ebensowohl zu einer allbefassenden reinen Apperzeption, wie alle
sinnliche Anschauung als Vorstellung zu einer reinen inneren
Anschauung, nämlich der Zeit. Diese Apperzeption ist es nun, welche
zu der reinen Einbildungskraft hinzukommen muß, um ihre Funktion
intellektuell zu machen. Denn an sich selbst ist die Synthesis der
Einbildungskraft, obgleich a priori ausgeübt, dennoch jederzeit
sinnlich, weil sie das Mannigfaltige nur so verbindet, wie es in der
Anschauung erscheint, z.B. die Gestalt eines Triangels. Durch das
Verhältnis des Mannigfaltigen aber zur Einheit der Apperzeption werden
Begriffe, welche dem Verstande angehören, aber nur vermittelst der
Einbildungskraft in Beziehung auf die sinnliche Anschauung zustande
kommen können.
Wir haben also eine reine Einbildungskraft, als ein Grundvermögen der
menschlichen Seele, das aller Erkenntnis a priori zum Grunde liegt.
Vermittelst deren bringen wir das Mannigfaltige der Anschauung
einerseits, und mit der Bedingung der notwendigen Einheit der reinen
Apperzeption andererseits in Verbindung. Beide äußerste Enden, nämlich
Sinnlichkeit und Verstand, müssen vermittelst dieser transzendentalen
Funktion der Einbildungskraft notwendig zusammenhängen; weil jene
sonst zwar Erscheinungen, aber keine Gegenstände eines empirischen
Erkenntnisses, mithin keine Erfahrung geben würden. Die wirkliche
Erfahrung, welche aus der Apprehension, der Assoziation, (der
Reproduktion,) endlich der Rekognition der Erscheinungen besteht,
enthält in der letzteren und höchsten (der bloß empirischen Elemente
der Erfahrung) Begriffe, welche die formale Einheit der Erfahrung,
und mit ihr alle objektive Gültigkeit (Wahrheit) der empirischen
Erkenntnis möglich machen. Diese Gründe der Rekognition des
Mannigfaltigen, sofern sie bloß die Form einer Erfahrung überhaupt
angehen, sind nun jene Kategorien. Auf ihnen gründet sich also alle
normale Einheit in der Synthesis der Einbildungskraft, und vermittelst
dieser auch alles empirischen Gebrauchs derselben (in der Rekognition,
Reproduktion, Assoziation, Apprehension) bis herunter zu den
Erscheinungen, weil diese, nur vermittelst jener Elemente der
Erkenntnis und überhaupt unserem Bewußtsein, mithin um selbst
angehören können.
Die Ordnung und Regelmäßigkeit also an den Erscheinungen, die wir
Natur nennen, bringen wir selbst hinein, und würden sie auch nicht
darin finden können, hätten wir sie nicht, oder die Natur unseres
Gemüts ursprünglich hineingelegt. Denn diese Natureinheit soll
eine notwendige, d.i. a priori gewisse Einheit der Verknüpfung
der Erscheinungen sein. Wie sollten wir aber wohl a priori eine
synthetische Einheit auf die Bahn bringen können, wären nicht in den
ursprünglichen Erkenntnisquellen unseres Gemüts subjektive Gründe
solcher Einheit a priori enthalten, und wären diese subjektiven
Bedingungen nicht zugleich objektiv gültig, indem sie die Gründe der
Möglichkeit sind, überhaupt ein Objekt in der Erfahrung zu erkennen.
Wir haben den Verstand oben auf mancherlei Weise erklärt: durch eine
Spontaneität der Erkenntnis, (im Gegensatze der Rezeptivität der
Sinnlichkeit) durch ein Vermögen zu denken, oder auch ein Vermögen
der Begriffe, oder auch der Urteile, welche Erklärungen, wenn man sie
bei Licht besieht, auf eins hinauslaufen. Jetzt können wir ihn als
das Vermögen der Regeln charakterisieren. Dieses Kennzeichen ist
fruchtbarer und tritt dem Wesen desselben näher. Sinnlichkeit gibt
uns Formen, (der Anschauung) der Verstand aber Regeln. Dieser ist
jederzeit geschäftig, die Erscheinungen in der Absicht durchzuspähen,
um an ihnen irgendeine Regel aufzufinden. Regeln, sofern sie objektiv
sind, (mithin der Erkenntnis des Gegenstandes notwendig anhängen)
heißen Gesetze. Ob wir gleich durch Erfahrung viel Gesetze lernen, so
sind diese doch nur besondere Bestimmungen noch höherer Gesetze, unter
denen die höchsten, (unter welchen andere alle stehen) a priori aus
dem Verstande selbst herkommen, und nicht von der Erfahrung entlehnt
sind, sondern vielmehr den Erscheinungen ihre Gesetzmäßigkeit
verschaffen, und eben dadurch Erfahrung möglich machen müssen. Es ist
also der Verstand nicht bloß ein Vermögen, durch Vergleichung der
Erscheinungen sich Regeln zu machen: er ist selbst die Gesetzgebung
für die Natur, d.i. ohne Verstand würde es überall nicht Natur,
d.i. synthetische Einheit des Mannigfaltigen der Erscheinungen nach
Regeln geben: denn Erscheinungen können, als solche, nicht außer uns
stattfinden, sondern existieren nur in unserer Sinnlichkeit. Diese
aber, als Gegenstand der Erkenntnis in einer Erfahrung, mit allem, was
sie enthalten mag, ist nur in der Einheit der Apperzeption möglich.
Die Einheit der Apperzeption aber ist der transzendentale Grund der
notwendigen Gesetzmäßigkeit der Erscheinungen in einer Erfahrung. Eben
dieselbe Einheit der Apperzeption in Ansehung eines Mannigfaltigen von
Vorstellungen (es nämlich aus einer einzigen zu bestimmen) ist die
Regel und das Vermögen dieser Regeln der Verstand. Alle Erscheinungen
liegen also als mögliche Erfahrungen ebenso a priori im Verstande
und erhalten ihre formale Möglichkeit von ihm, wie sie als bloße
Anschauungen in der Sinnlichkeit liegen, und durch dieselbe der Form
nach, allein möglich sind.
So übertrieben, so widersinnig es also auch lautet, zu sagen: der
Verstand ist selbst der Quell der Gesetze der Natur, und mithin der
normalen Einheit der Natur, so richtig, und dem Gegenstande, nämlich
der Erfahrung angemessen ist gleichwohl eine solche Behauptung. Zwar
können empirische Gesetze, als solche, ihren Ursprung keineswegs
vom reinen Verstande herleiten, so wenig als die unermeßliche
Mannigfaltigkeit der Erscheinungen aus der reinen Form der sinnlichen
Anschauung hinlänglich begriffen werden kann. Aber alle empirischen
Gesetze sind nur besondere Bestimmungen der reinen Gesetze des
Verstandes, unter welchen und nach deren Norm jene allererst möglich
sind, und die Erscheinungen eine gesetzliche Form annehmen, sowie auch
alle Erscheinungen, unerachtet der Verschiedenheit ihrer empirischen
Form, dennoch jederzeit den Bedingungen der reinen Form der
Sinnlichkeit gemäß sein müssen.
Der reine Verstand ist also in den Kategorien das Gesetz der
synthetischen Einheit aller Erscheinungen, und macht dadurch Erfahrung
ihrer Form nach allererst und ursprünglich möglich. Mehr aber hatten
wir in der transz. Deduktion der Kategorien nicht zu leisten, als
dieses Verhältnis des Verstandes zur Sinnlichkeit, und vermittelst
derselben zu allen Gegenständen der Erfahrung, mithin die objektive
Gültigkeit seiner reinen Begriffe a priori begreiflich zu machen, und
dadurch ihren Ursprung und Wahrheit festzusetzen.
Summarische Vorstellung der Richtigkeit und einzigen Möglichkeit
dieser Deduktion der reinen Verstandesbegriffe
Wären die Gegenstände, womit unsere Erkenntnis zu tun hat, Dinge an
sich selbst, so würden wir von diesen gar keine Begriffe a priori
haben können. Denn woher sollten wir sie nehmen? Nehmen wir sie vom
Objekt (ohne hier noch einmal zu untersuchen, wie dieses uns bekannt
werden könnte) so wären unsere Begriffe bloß empirisch, und keine
Begriffe a priori. Nehmen wir sie aus uns selbst, kann das, was
bloß in uns ist, die Beschaffenheit eines von unseren Vorstellungen
unterschiedenen Gegenstandes nicht bestimmen, d.i. ein Grund sein,
warum es ein Ding geben solle, dem so etwas, als wir in Gedanken
haben, zukomme, und nicht vielmehr alle diese Vorstellung leer sei.
Dagegen, wenn wir es überall nur mit Erscheinungen zu tun haben, so
ist es nicht allein möglich, sondern auch notwendig, daß gewisse
Begriffe a priori vor der empirischen Erkenntnis der Gegenstände
vorhergehen. Denn als Erscheinungen machen sie einen Gegenstand aus,
der bloß in uns ist, weil eine bloße Modifikation unserer Sinnlichkeit
außer uns gar nicht angetroffen wird. Nun drückt selbst diese
Vorstellung: daß alle diese Erscheinungen, mithin alle Gegenstände,
womit wir uns beschäftigen können, insgesamt in mir, d.i. Bestimmungen
meines identischen Selbst sind, eine durchgängige Einheit derselben in
einer und derselben Apperzeption als notwendig aus. In dieser Einheit
des möglichen Bewußtseins aber besteht auch die Form aller Erkenntnis
der Gegenstände, (wodurch das Mannigfaltige, als zu Einem Objekt
gehörig, gedacht wird). Also geht die Art, wie das Mannigfaltige
der sinnlichen Vorstellung (Anschauung) zu einem Bewußtsein gehört,
vor aller Erkenntnis des Gegenstandes, als die intellektuelle
Form derselben, vorher, und macht selbst eine formale Erkenntnis
aller Gegenstände a priori überhaupt aus, sofern sie gedacht
werden (Kategorien). Die Synthesis derselben durch die reine
Einbildungskraft, die Einheit aller Vorstellungen in Beziehung auf die
ursprüngliche Apperzeption gehen aller empirischen Erkenntnis vor.
Reine Verstandesbegriffe sind also nur darum a priori möglich, ja
gar, in Beziehung auf Erfahrung, notwendig, weil unser Erkenntnis mit
nichts, als Erscheinungen zu tun hat, deren Möglichkeit in uns selbst
liegt, deren Verknüpfung und Einheit (in der Vorstellung eines
Gegenstandes) bloß in uns angetroffen wird, mithin vor aller Erfahrung
vorhergehen, und diese der Form nach auch allererst möglich machen
muß. Und aus diesem Grunde, dem einzigmöglichen unter allen, ist dann
auch unsere Deduktion der Kategorien geführt worden.
Der transzendentalen Analytik
Zweites Buch
Die Analytik der Grundsätze
Die allgemeine Logik ist über einem Grundrisse erbaut, der ganz genau
mit der Einteilung der oberen Erkenntnisvermögen zusammentrifft. Diese
sind: Verstand, Urteilskraft und Vernunft. Jene Doktrin handelt daher
in ihrer Analytik von Begriffen, Urteilen und Schlüssen, gerade den
Funktionen und der Ordnung jener Gemütskräfte gemäß, die man unter der
weitläufigen Benennung des Verstandes überhaupt begreift.
Da gedachte bloß formale Logik von allem Inhalte der Erkenntnis (ob
sie rein und empirisch sei) abstrahiert, und sich bloß mit der Form
des Denkens (der diskursiven Erkenntnis) überhaupt beschäftigt: so
kann sie in ihrem analytischen Teile auch den Kanon für die Vernunft
mitbefassen, deren Form ihre sichere Vorschrift hat, die, ohne die
besondere Natur der dabei gebrauchten Erkenntnis in Betracht zu
ziehen, a priori, durch bloße Zergliederung der Vernunfthandlungen in
ihre Momente, eingesehen werden kann.
Die transzendentale Logik, da sie auf einen bestimmten Inhalt, nämlich
bloß der reinen Erkenntnisse a priori, eingeschränkt ist, kann es
ihr in dieser Einteilung nicht nachtun. Denn es zeigt sich: daß der
transzendentale Gebrauch der Vernunft gar nicht objektiv gültig
sei, mithin nicht zur Logik der Wahrheit, d.i. der Analytik gehöre,
sondern, als eine Logik des Scheins, einen besonderen Teil des
scholastischen Lehrgebäudes, unter dem Namen der transzendentalen
Dialektik, erfordere.
Verstand und Urteilskraft haben demnach ihren Kanon des objektiv
gültigen, mithin wahren Gebrauchs, in der transzendentalen Logik, und
gehören also in ihren analytischen Teil. Allein Vernunft in ihren
Versuchen, über Gegenstände a priori etwas auszumachen, und das
Erkenntnis über die Grenzen möglicher Erfahrung zu erweitern, ist
ganz und gar dialektisch, und ihre Scheinbehauptungen schicken sich
durchaus nicht in einen Kanon, dergleichen doch die Analytik enthalten
soll.
Die Analytik der Grundsätze wird demnach lediglich ein Kanon für die
Urteilskraft sein, der sie lehrt, die Verstandesbegriffe, welche die
Bedingung zu Regeln a priori enthalten, auf Erscheinungen anzuwenden.
Aus dieser Ursache werde ich, indem ich die eigentlichen Grundsätze
des Verstandes zum Thema nehme, mich der Benennung einer Doktrin der
Urteilskraft bedienen, wodurch dieses Geschäft genauer bezeichnet
wird.
Einleitung
Von der transzendentalen Urteilskraft überhaupt
Wenn der Verstand überhaupt als das Vermögen der Regeln erklärt wird,
so ist Urteilskraft das Vermögen unter Regeln zu subsumieren, d.i.
zu unterscheiden, ob etwas unter einer gegebenen Regel (casus datae
legis) stehe, oder nicht. Die allgemeine Logik enthält gar keine
Vorschriften für die Urteilskraft, und kann sie auch nicht enthalten.
Denn da sie von allem Inhalte der Erkenntnis abstrahiert, so bleibt
ihr nichts übrig, als das Geschäft, die bloße Form der Erkenntnis in
Begriffen, Urteilen und Schlüssen analytisch auseinander zu setzen,
und dadurch formale Regeln alles Verstandesgebrauchs zustande zu
bringen. Wollte sie nun allgemein zeigen, wie man unter diese Regeln
subsumieren, d.i. unterscheiden sollte, ob etwas darunter stehe oder
nicht, so könnte dieses nicht anders, als wieder durch eine Regel
geschehen. Diese aber erfordert eben darum, weil sie eine Regel ist,
aufs neue eine Unterweisung der Urteilskraft, und so zeigt sich, daß
zwar der Verstand einer Belehrung und Ausrüstung durch Regeln fähig,
Urteilskraft aber ein besonderes Talent sei, welches gar nicht
belehrt, sondern nur geübt sein will. Daher ist diese auch das
Spezifische des sogenannten Mutterwitzes, dessen Mangel keine Schule
ersetzen kann; weil, ob diese gleich einem eingeschränkten Verstande
Regeln vollauf, von fremder Einsicht entlehnt, darreichen und
gleichsam einpfropfen kann; so muß doch das Vermögen, sich ihrer
richtig zu bedienen, dem Lehrlinge selbst angehören, und keine Regel,
die man ihm in dieser Absicht vorschreiben möchte, ist, in Ermangelung
einer solchen Naturgabe, vor Mißbrauch sicher*. Ein Arzt daher, ein
Richter, oder ein Staatskundiger, kann viel schöne pathologische,
juristische oder politische Regeln im Kopfe haben, in dem Grade, daß
er selbst darin ein gründlicher Lehrer werden kann, und wird dennoch
in der Anwendung derselben leicht verstoßen, entweder, weil es ihm an
natürlicher Urteilskraft (obgleich nicht am Verstande) mangelt, und
er zwar das Allgemeine in abstracto einsehen, ob ein Fall in concreto
darunter gehöre, nicht unterscheiden kann, oder auch darum, weil er
nicht genug durch Beispiele und wirkliche Geschäfte zu diesem Urteile
abgerichtet worden. Dieses ist auch der einige und große Nutzen der
Beispiele: daß sie die Urteilskraft schärfen. Denn was die Richtigkeit
und Präzision der Verstandeseinsicht betrifft, so tun sie derselben
vielmehr gemeiniglich einigen Abbruch, weil sie nur selten die
Bedingung der Regel adäquat erfüllen (als casus in terminis) und
überdem diejenige Anstrengung des Verstandes oftmals schwächen, Regeln
im allgemeinen, und unabhängig von den besonderen Umständen der
Erfahrung, nach ihrer Zulänglichkeit, einzusehen, und sie daher
zuletzt mehr wie Formeln, als Grundsätze, zu gebrauchen angewöhnen. So
sind Beispiele der Gängelwagen der Urteilskraft, welchen derjenige,
dem es am natürlichen Talent desselben mangelt, niemals entbehren
kann.
* Der Mangel an Urteilskraft ist eigentlich das, was man Dummheit
nennt, und einem solchen Gebrechen ist gar nicht abzuhelfen. Ein
stumpfer oder eingeschränkter Kopf, dem es an nichts, als am
gehörigen Grade des Verstandes und eigenen Begriffen desselben
mangelt, ist durch Erlernung sehr wohl, sogar bis zur Gelehrsamkeit,
auszurüsten. Da es aber gemeiniglich alsdann auch an jenem (der
secunda Petri) zu fehlen pflegt, so ist es nichts ungewöhnliches,
sehr gelehrte Männer anzutreffen, die, im Gebrauche ihrer
Wissenschaft, jenen nie zu bessernden Mangel häufig blicken lassen.
Ob nun aber gleich die allgemeine Logik der Urteilskraft keine
Vorschriften geben kann, so ist es doch mit der transzendentalen ganz
anders bewandt, sogar daß es scheint, die letztere habe es zu ihrem
eigentlichen Geschäfte, die Urteilskraft im Gebrauch des reinen
Verstandes, durch bestimmte Regeln zu berichtigen und zu sichern.
Denn, um dem Verstande im Felde reiner Erkenntnisse a priori
Erweiterung zu verschaffen, mithin als Doktrin scheint Philosophie
gar nicht nötig, oder vielmehr übel angebracht zu sein, weil man
nach allen bisherigen Versuchen damit doch wenig oder gar kein Land
gewonnen hat, sondern als Kritik, um die Fehltritte der Urteilskraft
(lapsus judicii) im Gebrauch der wenigen reinen Verstandesbegriffe,
die wir haben, zu verhüten, dazu (obgleich der Nutzen alsdann nur
negativ ist) wird Philosophie mit ihrer ganzen Scharfsinnigkeit und
Prüfungskunst aufgeboten.
Es hat aber die Transzendental-Philosophie das Eigentümliche: daß sie
außer der Regel (oder vielmehr der allgemeinen Bedingung zu Regeln),
die in dem reinen Begriffe des Verstandes gegeben wird, zugleich a
priori den Fall anzeigen kann, worauf sie angewandt werden sollen. Die
Ursache von dem Vorzuge, den sie in diesem Stücke vor allen anderen
belehrenden Wissenschaften hat, (außer der Mathematik) liegt eben
darin: daß sie von Begriffen handelt, die sich auf ihre Gegenstände a
priori beziehen sollen, mithin kann ihre objektive Gültigkeit nicht
a posteriori dargetan werden; denn das würde jene Dignität derselben
ganz unberührt lassen, sondern sie muß zugleich die Bedingungen, unter
welchen Gegenstände in Übereinstimmung mit jenen Begriffen gegeben
werden können, in allgemeinen aber hinreichenden Kennzeichen darlegen,
widrigenfalls sie ohne allen Inhalt, mithin bloße logische Formen und
nicht reine Verstandesbegriffe sein würden.
Diese transzendentale Doktrin der Urteilskraft wird nun zwei
Hauptstücke enthalten: das erste, welches von der sinnlichen Bedingung
handelt, unter welcher reine Verstandesbegriffe allein gebraucht
werden können, d.i. von dem Schematismus des reinen Verstandes; das
zweite aber von denen synthetischen Urteilen, welche aus reinen
Verstandesbegriffen unter diesen Bedingungen a priori herfließen, und
allen übrigen Erkenntnissen a priori zum Grunde liegen, d.i. von den
Grundsätzen des reinen Verstandes.
Der transzendentalen Doktrin der Urteilskraft
(oder Analytik der Grundsätze)
Erstes Hauptstück
Von dem Schematismus der reinen Verstandesbegriffe
In allen Subsumtionen eines Gegenstandes unter einen Begriff muß die
Vorstellung des ersteren mit der letzteren gleichartig sein, d.i. der
Begriff muß dasjenige enthalten, was in dem darunter zu subsumierenden
Gegenstande vorgestellt wird, denn das bedeutet eben der Ausdruck: ein
Gegenstand sei unter einem Begriffe enthalten. So hat der empirische
Begriff eines Tellers mit dem reinen geometrischen eines Zirkels
Gleichartigkeit, indem die Rundung, die in dem ersteren gedacht wird,
sich im letzteren anschauen läßt.
Nun sind aber reine Verstandesbegriffe, in Vergleichung mit
empirischen (ja überhaupt sinnlichen) Anschauungen, ganz
ungleichartig, und können niemals in irgendeiner Anschauung
angetroffen werden. Wie ist nun die Subsumtion der letzteren unter die
erste, mithin die Anwendung der Kategorie auf Erscheinungen möglich,
da doch niemand sagen wird: diese, z.B. die Kausalität, könne auch
durch Sinne angeschaut werden und sei in der Erscheinung enthalten?
Diese so natürliche und erhebliche Frage ist nun eigentlich die
Ursache, welche eine transzendentale Doktrin der Urteilskraft
notwendig macht, um nämlich die Möglichkeit zu zeigen, wie reine
Verstandesbegriffe auf Erscheinungen überhaupt angewandt werden
können. In allen anderen Wissenschaften, wo die Begriffe, durch die
der Gegenstand allgemein gedacht wird, von denen, die diesen in
concreto vorstellen, wie er gegeben wird, nicht so unterschieden und
heterogen sind, ist es unnötig, wegen der Anwendung des ersteren auf
den letzten besondere Erörterung zu geben.
Nun ist klar, daß es ein Drittes geben müsse, was einerseits mit der
Kategorie, andererseits mit der Erscheinung in Gleichartigkeit stehen
muß, und die Anwendung der ersteren auf die letzte möglich macht.
Diese vermittelnde Vorstellung muß rein (ohne alles Empirische) und
doch einerseits intellektuell, andererseits sinnlich sein. Eine solche
ist das transzendentale Schema.
Der Verstandesbegriff enthält reine synthetische Einheit des
Mannigfaltigen überhaupt. Die Zeit, als die formale Bedingung des
Mannigfaltigen des inneren Sinnes, mithin der Verknüpfung aller
Vorstellungen, enthält ein Mannigfaltiges a priori in der reinen
Anschauung. Nun ist eine transzendentale Zeitbestimmung mit der
Kategorie (die die Einheit derselben ausmacht) sofern gleichartig, als
sie allgemein ist und auf einer Regel a priori beruht. Sie ist aber
andererseits mit der Erscheinung sofern gleichartig, als die Zeit in
jeder empirischen Vorstellung des Mannigfaltigen enthalten ist. Daher
wird eine Anwendung der Kategorie auf Erscheinungen möglich sein,
vermittelst der transzendentalen Zeitbestimmung, welche, als das
Schema der Verstandesbegriffe, die Subsumtion der letzteren unter die
erste vermittelt.
Nach demjenigen, was in der Deduktion der Kategorien gezeigt worden,
wird hoffentlich niemand im Zweifel stehen, sich über die Frage zu
entschließen: ob diese reinen Verstandesbegriffe von bloß empirischem
oder auch von transzendentalem Gebrauche sind, d.i. ob sie lediglich,
als Bedingungen einer möglichen Erfahrung, sich a priori auf
Erscheinungen beziehen, oder ob sie, als Bedingungen der Möglichkeit
der Dinge überhaupt, auf Gegenstände an sich selbst (ohne einige
Restriktion auf unsere Sinnlichkeit) erstreckt werden können. Denn
da haben wir gesehen, daß Begriffe ganz unmöglich sind, noch irgend
einige Bedeutung haben können, wo nicht, entweder ihnen selbst, oder
wenigstens den Elementen, daraus sie bestehen, ein Gegenstand gegeben
ist, mithin auf Dinge an sich (ohne Rücksicht, ob und wie sie uns
gegeben werden mögen) gar nicht gehen können; daß ferner die einzige
Art, wie uns Gegenstände gegeben werden, die Modifikation unserer
Sinnlichkeit sei; endlich, daß reine Begriffe a priori, außer der
Funktion des Verstandes in der Kategorie, noch formale Bedingungen
der Sinnlichkeit (namentlich des inneren Sinnes) a priori enthalten
müssen, welche die allgemeine Bedingung enthalten, unter der die
Kategorie allein auf irgendeinen Gegenstand angewandt werden kann. Wir
wollen diese formale und reine Bedingung der Sinnlichkeit, auf welche
der Verstandesbegriff in seinem Gebrauch restringiert ist, das Schema
dieses Verstandesbegriffs, und das Verfahren des Verstandes mit diesen
Schematen den Schematismus des reinen Verstandes nennen.
Das Schema ist an sich selbst jederzeit nur ein Produkt der
Einbildungskraft; aber indem die Synthesis der letzteren keine
einzelne Anschauung, sondern die Einheit in der Bestimmung der
Sinnlichkeit allein zur Absicht hat, so ist das Schema doch vom Bilde
zu unterscheiden. So, wenn ich fünf Punkte hintereinander setze, . .
. . . ist dieses ein Bild von der Zahl fünf. Dagegen, wenn ich eine
Zahl überhaupt nur denke, die nun fünf oder hundert sein kann, so
ist dieses Denken mehr die Vorstellung einer Methode, einem gewissen
Begriffe gemäß eine Menge (z.E. tausend) in einem Bilde vorzustellen,
als dieses Bild selbst, welches ich im letzteren Falle schwerlich
würde übersehen und mit dem Begriff vergleichen können. Diese
Vorstellung nun von einem allgemeinen Verfahren der Einbildungskraft,
einem Begriff sein Bild zu verschaffen, nenne ich das Schema zu diesem
Begriffe.
In der Tat liegen unseren reinen sinnlichen Begriffen nicht Bilder
der Gegenstände, sondern Schemate zum Grunde. Dem Begriffe von einem
Triangel überhaupt würde gar kein Bild desselben jemals adäquat sein.
Denn es würde die Allgemeinheit des Begriffs nicht erreichen, welche
macht, daß dieser für alle, recht- oder schiefwinklige usw. gilt,
sondern immer nur auf einen Teil dieser Sphäre eingeschränkt sein. Das
Schema des Triangels kann niemals anderswo als in Gedanken existieren,
und bedeutet eine Regel der Synthesis der Einbildungskraft, in
Ansehung reiner Gestalten im Raume. Noch viel weniger erreicht ein
Gegenstand der Erfahrung oder Bild desselben jemals den empirischen
Begriff, sondern dieser bezieht sich jederzeit unmittelbar auf das
Schema der Einbildungskraft, als eine Regel der Bestimmung unserer
Anschauung, gemäß einem gewissen allgemeinen Begriffe. Der Begriff
vorn Hunde bedeutet eine Regel, nach welcher meine Einbildungskraft
die Gestalt eines vierfüßigen Tieres allgemein verzeichnen kann,
ohne auf irgendeine einzige besondere Gestalt, die mir die Erfahrung
darbietet, oder auch ein jedes mögliche Bild, was ich in concreto
darstellen kann, eingeschränkt zu sein. Dieser Schematismus unseres
Verstandes, in Ansehung der Erscheinungen und ihrer bloßen Form, ist
eine verborgene Kunst in den Tiefen der menschlichen Seele, deren
wahre Handgriffe wir der Natur schwerlich jemals abraten, und sie
unverdeckt vor Augen legen werden. So viel können wir nur sagen:
das Bild ist ein Produkt des empirischen Vermögens der produktiven
Einbildungskraft, das Schema sinnlicher Begriffe (als der Figuren
im Raume) ein Produkt und gleichsam ein Monogramm der reinen
Einbildungskraft a priori, wodurch und wonach die Bilder allererst
möglich werden, die aber mit dem Begriffe nur immer vermittelst des
Schema, welches sie bezeichnen, verknüpft werden müssen, und an sich
demselben nicht völlig kongruieren. Dagegen ist das Schema eines
reinen Verstandesbegriffs etwas, was in gar kein Bild gebracht werden
kann, sondern ist nur die reine Synthesis, gemäß einer Regel der
Einheit nach Begriffen überhaupt, die die Kategorie ausdrückt, und
ist ein transzendentales Produkt der Einbildungskraft, welches die
Bestimmung des inneren Sinnes überhaupt, nach Bedingungen ihrer
Form, (der Zeit,) in Ansehung aller Vorstellungen, betrifft, sofern
diese der Einheit der Apperzeption gemäß a priori in einem Begriff
zusammenhängen sollten.
Ohne uns nun bei einer trockenen und langweiligen Zergliederung
dessen, was zu transzendentalen Schematen reiner Verstandesbegriffe
überhaupt erfordert wird, aufzuhalten, wollen wir sie lieber nach der
Ordnung der Kategorien und in Verknüpfung mit diesen darstellen.
Das reine Bild aller Größen (quantorum) vor dem äußeren Sinne, ist
der Raum; aller Gegenstände der Sinne aber überhaupt, die Zeit. Das
reine Schema der Größe aber (quantitatis), als eines Begriffs des
Verstandes, ist die Zahl, welche eine Vorstellung ist, die die
sukzessive Addition von Einem zu Einem (gleichartigen) zusammenbefaßt.
Also ist die Zahl nichts anderes, als die Einheit der Synthesis des
Mannigfaltigen einer gleichartigen Anschauung überhaupt, dadurch, daß
ich die Zeit selbst in der Apprehension der Anschauung erzeuge.
Realität ist im reinen Verstandesbegriffe das, was einer Empfindung
überhaupt korrespondiert; dasjenige also, dessen Begriff an sich
selbst ein Sein (in der Zeit) anzeigt; Negation, dessen Begriff
ein Nichtsein (in der Zeit) vorstellt. Die Entgegensetzung beider
geschieht also in dem Unterschiede derselben Zeit, als einer
erfüllten, oder leeren Zeit. Da die Zeit nur die Form der Anschauung,
mithin der Gegenstände, als Erscheinungen, ist, so ist das, was an
diesen der Empfindung entspricht, die transzendentale Materie aller
Gegenstände, als Dinge an sich (die Sachheit, Realität). Nun hat jede
Empfindung einen Grad oder Größe, wodurch sie dieselbe Zeit, d.i. den
inneren Sinn in Ansehung derselben Vorstellung eines Gegenstandes,
mehr oder weniger erfüllen kann, bis sie in Nichts (= O = negatio)
aufhört. Daher ist ein Verhältnis und Zusammenhang oder vielmehr ein
Übergang von Realität zur Negation, welcher jede Realität als ein
Quantum vorstellig macht, und das Schema einer Realität, als der
Quantität von Etwas, sofern es die Zeit erfüllt, ist eben diese
kontinuierliche und gleichförmige Erzeugung derselben in der Zeit,
indem man von der Empfindung, die einen gewissen Grad hat, in der Zeit
bis zum Verschwinden derselben hinabgeht, oder von der Negation zu der
Größe derselben allmählich aufsteigt.
Das Schema der Substanz ist die Beharrlichkeit des Realen in der Zeit,
d.i. die Vorstellung desselben, als eines Substratum der empirischen
Zeitbestimmung überhaupt, welches also bleibt, indem alles andere
wechselt. (Die Zeit verläuft sich nicht, sondern in ihr verläuft sich
das Dasein des Wandelbaren. Der Zeit also, die selbst unwandelbar und
bleibend ist, korrespondiert in der Erscheinung das Unwandelbare im
Dasein, d.i. die Substanz, und bloß an ihr kann die Folge und das
Zugleichsein der Erscheinungen der Zeit nach bestimmt werden.)
Das Schema der Ursache und der Kausalität eines Dinges überhaupt ist
das Reale, worauf, wenn es nach Belieben gesetzt wird, jederzeit etwas
anderes folgt. Es besteht also in der Sukzession des Mannigfaltigen,
insofern sie einer Regel unterworfen ist.
Das Schema der Gemeinschaft (Wechselwirkung), oder der wechselseitigen
Kausalität der Substanzen in Ansehung ihrer Akzidenzen, ist das
Zugleichsein der Bestimmungen der Einen, mit denen der Anderen, nach
einer allgemeinen Regel.
Das Schema der Möglichkeit ist die Zusammenstimmung der Synthesis
verschiedener Vorstellungen mit den Bedingungen der Zeit überhaupt
(z.B. da das Entgegengesetzte in einem Dinge nicht zugleich, sondern
nur nacheinander sein kann,) also die Bestimmung der Vorstellung eines
Dinges zu irgendeiner Zeit.
Das Schema der Wirklichkeit ist das Dasein in einer bestimmten Zeit.
Das Schema der Notwendigkeit das Dasein eines Gegenstandes zu aller
Zeit.
Man sieht nun aus allem diesem, daß das Schema einer jeden Kategorie,
als das der Größe, die Erzeugung, (Synthesis) der Zeit selbst, in der
sukzessiven Apprehension eines Gegenstandes, das Schema der Qualität
die Synthesis der Empfindung (Wahrnehmung) mit der Vorstellung der
Zeit, oder die Erfüllung der Zeit, das der Relation das Verhältnis
der Wahrnehmungen untereinander zu aller Zeit (d.i. nach einer Regel
der Zeitbestimmung), endlich das Schema der Modalität und ihrer
Kategorien, die Zeit selbst, als das Korrelatum der Bestimmung eines
Gegenstandes, ob und wie er zur Zeit gehöre, enthalte und vorstellig
mache. Die Schemate sind daher nichts als Zeitbestimmungen a priori
nach Regeln, und diese gehen nach der Ordnung der Kategorien, auf die
Zeitreihe, den Zeitinhalt, die Zeitordnung, endlich den Zeitinbegriff
in Ansehung aller möglichen Gegenstände.
Hieraus erhellt nun, daß der Schematismus des Verstandes durch die
transzendentale Synthesis der Einbildungskraft auf nichts anderes, als
die Einheit alles Mannigfaltigen der Anschauung in dem inneren Sinne,
und so indirekt auf die Einheit der Apperzeption, als Funktion, welche
dem inneren Sinn (einer Rezeptivität) korrespondiert, hinauslaufe.
Also sind die Schemate der reinen Verstandesbegriffe die wahren und
einzigen Bedingungen, diesen eine Beziehung auf Objekte, mithin
Bedeutung zu verschaffen, und die Kategorien sind daher am Ende von
keinem anderen, als einem möglichen empirischen Gebrauche, indem sie
bloß dazu dienen, durch Gründe einer a priori notwendigen Einheit
(wegen der notwendigen Vereinigung alles Bewußtseins in einer
ursprünglichen Apperzeption) Erscheinungen allgemeinen Regeln
der Synthesis zu unterwerfen, und sie dadurch zur durchgängigen
Verknüpfung in einer Erfahrung schicklich zu machen.
In dem Ganzen aller möglichen Erfahrung liegen aber alle unsere
Erkenntnisse, und in der allgemeinen Beziehung auf dieselbe besteht
die transzendentale Wahrheit, die vor aller empirischen vorhergeht,
und sie möglich macht.
Es fällt aber doch auch in die Augen: daß, obgleich die Schemate der
Sinnlichkeit die Kategorien allererst realisieren, sie doch selbige
gleichwohl auch restringieren, d.i. auf Bedingungen einschränken, die
außer dem Verstande liegen (nämlich in der Sinnlichkeit). Daher ist
das Schema eigentlich nur das Phänomenon, oder der sinnliche Begriff
eines Gegenstandes, in Übereinstimmung mit der Kategorie. (Numerus
est quantitas phaenomenon, sensatio realitas phaenomenon, constans et
perdurabile rerum substantia phaenomenon - - aeternitas, necessitas,
phaenomena usw.) Wenn wir nun eine restringierende Bedingung
weglassen, so amplifizieren wir, wie es scheint, den vorher
eingeschränkten Begriff; so sollten die Kategorien in ihrer reinen
Bedeutung, ohne alle Bedingungen der Sinnlichkeit, von Dingen
überhaupt gelten, wie sie sind, anstatt, daß ihre Schemate sie nur
vorstellen, wie sie erscheinen, jene also eine von allen Schematen
unabhängige und viel weiter erstreckte Bedeutung haben. In der
Tat bleibt den reinen Verstandesbegriffen allerdings, auch nach
Absonderung aller sinnlichen Bedingung, eine, aber nur logische
Bedeutung der bloßen Einheit der Vorstellungen, denen aber kein
Gegenstand, mithin auch keine Bedeutung gegeben wird, die einen
Begriff vom Objekt abgeben könnte. So würde z.B. Substanz, wenn man
die sinnliche Bestimmung der Beharrlichkeit wegließe, nichts weiter
als ein Etwas bedeuten, das als Subjekt (ohne ein Prädikat von etwas
anderem zu sein) gedacht werden kann. Aus dieser Vorstellung kann
ich nun nichts machen, indem sie mir gar nicht anzeigt, welche
Bestimmungen das Ding hat, welches als ein solches erstes Subjekt
gelten soll. Also sind die Kategorien, ohne Schemate, nur Funktionen
des Verstandes zu Begriffen, stellen aber keinen Gegenstand vor.
Diese Bedeutung kommt ihnen von der Sinnlichkeit, die den Verstand
realisiert, indem sie ihn zugleich restringiert.
Der transzendentalen Doktrin der Urteilskraft
(oder Analytik der Grundsätze)
Zweites Hauptstück
System aller Grundsätze des reinen Verstandes
Wir haben in dem vorigen Hauptstücke die transzendentale Urteilskraft
nur nach den allgemeinen Bedingungen erwogen, unter denen sie allein
die reinen Verstandesbegriffe zu synthetischen Urteilen zu brauchen
befugt ist. Jetzt ist unser Geschäft: die Urteile, die der Verstand
unter dieser kritischen Vorsicht wirklich a priori zustande bringt, in
systematischer Verbindung darzustellen, wozu uns ohne Zweifel unsere
Tafel der Kategorien die natürliche und sichere Leitung geben muß.
Denn diese sind es eben, deren Beziehung auf mögliche Erfahrung
alle reine Verstandeserkenntnis a priori ausmachen muß, und
deren Verhältnis zur Sinnlichkeit überhaupt um deswillen alle
transzendentalen Grundsätze des Verstandesgebrauchs vollständig und in
einem System darlegen wird.
Grundsätze a priori führen diesen Namen nicht bloß deswegen, weil sie
die Gründe anderer Urteile in sich enthalten, sondern auch weil sie
selbst nicht in höheren und allgemeineren Erkenntnissen gegründet
sind. Diese Eigenschaft überhebt sie doch nicht allemal eines
Beweises. Denn obgleich dieser nicht weiter objektiv geführt werden
könnte, sondern vielmehr alle Erkenntnis seines Objekts zum Grunde
liegt, so hindert dies doch nicht, daß nicht ein Beweis, aus den
subjektiven Quellen der Möglichkeit einer Erkenntnis des Gegenstandes
überhaupt, zu schaffen möglich, ja auch nötig wäre, weil der Satz
sonst gleichwohl den größten Verdacht einer bloß erschlichenen
Behauptung auf sich haben würde.
Zweitens werden wir uns bloß auf diejenigen Grundsätze, die sich
auf die Kategorien beziehen, einschränken. Die Prinzipien der
transzendentalen Ästhetik, nach welchen Raum und Zeit die Bedingungen
der Möglichkeit aller Dinge als Erscheinungen sind, imgleichen die
Restriktion dieser Grundsätze: daß sie nämlich nicht auf Dinge an
sich selbst bezogen werden können, gehören also nicht in unser
abgestochenes Feld der Untersuchung. Ebenso machen die mathematischen
Grundsätze keinen Teil dieses Systems aus, weil sie nur aus der
Anschauung, aber nicht aus dem reinen Verstandesbegriffe gezogen sind;
doch wird die Möglichkeit derselben, weil sie gleichwohl synthetische
Urteile a priori sind, hier notwendig Platz finden, zwar nicht, um
ihre Richtigkeit und apodiktische Gewißheit zu beweisen, welches sie
gar nicht nötig haben, sondern nur die Möglichkeit solcher evidenten
Erkenntnisse a priori begreiflich zu machen und zu deduzieren.
Wir werden aber auch von dem Grundsatze analytischer Urteile reden
müssen, und dieses zwar im Gegensatz mit der synthetischen, als mit
welchen wir uns eigentlich beschäftigen, weil eben diese Gegenstellung
die Theorie der letzteren von allem Mißverstande befreit, und sie in
ihrer eigentümlichen Natur deutlich vor Augen legt.
Das System der Grundsätze des reinen Verstandes
Erster Abschnitt
Von dem obersten Grundsatze aller analytischen Urteile
Von welchem Inhalt auch unsere Erkenntnis sei, und wie sie sich auf
das Objekt beziehen mag, so ist doch die allgemeine, obzwar nur
negative Bedingung aller unserer Urteile überhaupt, daß sie sich nicht
selbst widersprechen; widrigenfalls diese Urteile an sich selbst (auch
ohne Rücksicht aufs Objekt) nichts sind. Wenn aber auch gleich in
unserem Urteile kein Widerspruch ist, so kann es dem ungeachtet doch
Begriffe so verbinden, wie es der Gegenstand nicht mit sich bringt,
oder auch, ohne daß uns irgendein Grund weder a priori noch a
posteriori gegeben ist, welcher ein solches Urteil berechtigte, und so
kann ein Urteil bei allem dem, daß es von allem inneren Widerspruche
frei ist, doch entweder falsch oder grundlos sein.
Der Satz nun: Keinem Dinge kommt ein Prädikat zu, welches ihm
widerspricht, heißt der Satz des Widerspruchs, und ist ein
allgemeines, obzwar bloß negatives, Kriterium aller Wahrheit, gehört
aber auch darum bloß in die Logik, weil er von Erkenntnissen, bloß als
Erkenntnissen überhaupt, unangesehen ihres Inhalts gilt, und sagt: daß
der Widerspruch sie gänzlich vernichte und aufhebe.
Man kann aber doch von demselben auch einen positiven Gebrauch
machen, d.i. nicht bloß, um Falschheit und Irrtum (sofern er auf dem
Widerspruch beruht) zu verbannen, sondern auch Wahrheit zu erkennen.
Denn, wenn das Urteil analytisch ist, es mag nun verneinend oder
bejahend sein, so muß dessen Wahrheit jederzeit nach dem Satze des
Widerspruchs hinreichend können erkannt werden. Denn von dem, was in
der Erkenntnis des Objekts schon als Begriff liegt und gedacht wird,
wird das Widerspiel jederzeit richtig verneint, der Begriff selber
aber notwendig von ihm bejaht werden müssen, darum, weil das Gegenteil
desselben dem Objekte widersprechen würde.
Daher müssen wir auch den Satz des Widerspruchs als das allgemeine und
völlig hinreichende Prinzipium aller analytischen Erkenntnis gelten
lassen; aber weiter geht auch sein Ansehen und Brauchbarkeit nicht,
als eines hinreichenden Kriterium der Wahrheit. Denn daß ihm gar keine
Erkenntnis zuwider sein könne, ohne sich selbst zu vernichten, das
macht diesen Satz wohl zur conditio sine qua non, aber nicht zum
Bestimmungsgrunde der Wahrheit unserer Erkenntnis. Da wir es nun
eigentlich nur mit dem synthetischen Teile unserer Erkenntnis
zu tun haben, so werden wir zwar jederzeit bedacht sein, diesem
unverletzlichen Grundsatz niemals zuwider zu handeln, von ihm aber,
in Ansehung der Wahrheit von dergleichen Art der Erkenntnis, niemals
einigen Aufschluß gewärtigen können.
Es ist aber doch eine Formel dieses berühmten, obzwar von allem Inhalt
entblößten und bloß formalen Grundsatzes, die eine Synthesis enthält,
welche aus Unvorsichtigkeit und ganz unnötigerweise in ihr gemischt
worden. Sie heißt: es ist unmöglich, daß etwas zugleich sei und nicht
sei. Außer dem, daß hier die apodiktische Gewißheit (durch das Wort
unmöglich) überflüssigerweise angehängt worden, die sich doch von
selbst aus dem Satz muß verstehen lassen, so ist der Satz durch die
Bedingung der Zeit affiziert, und sagt gleichsam: Ein Ding = A,
welches etwas = B ist, kann nicht zu gleicher Zeit non B sein; aber
es kann gar wohl beides (B sowohl, als non B) nacheinander sein. Z.B.
ein Mensch, der jung ist, kann nicht zugleich alt sein; ebenderselbe
kann aber sehr wohl zu einer Zeit jung, zur anderen nicht-jung, d.i.
alt sein. Nun muß der Satz des Widerspruchs, als ein bloß logischer
Grundsatz, seine Aussprüche gar nicht auf die Zeitverhältnisse
einschränken, daher ist eine solche Formel der Absicht desselben ganz
zuwider. Der Mißverstand kommt bloß daher: daß man ein Prädikat eines
Dinges zuvörderst von dem Begriff desselben absondert, und nachher
sein Gegenteil mit diesem Prädikate verknüpft, welches niemals einen
Widerspruch mit dem Subjekte, sondern nur mit dessen Prädikate,
welches mit jenem synthetisch verbunden worden, abgibt, und zwar nur
dann, wenn das erste und zweite Prädikat zu gleicher Zeit gesetzt
werden. Sage ich, ein Mensch, der ungelehrt ist, ist nicht gelehrt, so
muß die Bedingung: zugleich, dabei stehen, denn der, so zu einer Zeit
ungelehrt ist, kann zu einer anderen gar wohl gelehrt sein. Sage ich
aber, kein ungelehrter Mensch ist gelehrt, so ist der Satz analytisch,
weil das Merkmal (der Ungelehrtheit) nunmehr den Begriff des Subjekts
mit ausmacht, und alsdann erhellt der verneinende Satz unmittelbar
aus dem Satze des Widerspruchs, ohne daß die Bedingung: zugleich,
hinzukommen darf. Dieses ist denn auch die Ursache, weswegen ich
oben die Formel desselben so verändert habe, daß die Natur eines
analytischen Satzes dadurch deutlich ausgedrückt wird.
Des Systems der Grundsätze des reinen Verstandes
Zweiter Abschnitt
Von dem obersten Grundsatze aller synthetischen Urteile
Die Erklärung der Möglichkeit synthetischer Urteile, ist eine Aufgabe,
mit der die allgemeine Logik gar nichts zu schaffen hat, die auch
sogar ihren Namen nicht einmal kennen darf. Sie ist aber in einer
transzendentalen Logik das wichtigste Geschäft unter allen, und sogar
das einzige, wenn von der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori
die Rede ist, imgleichen den Bedingungen und dem Umfange ihrer
Gültigkeit. Denn nach Vollendung desselben, kann sie ihrem Zwecke,
nämlich den Umfang und die Grenzen des reinen Verstandes zu bestimmen,
vollkommen ein Genüge tun.
Im analytischen Urteile bleibe ich bei dem gegebenen Begriffe, um
etwas von ihm auszumachen. Soll es bejahend sein, so lege ich diesem
Begriffe nur dasjenige bei, was in ihm schon gedacht war; soll es
verneinend sein, so schließe ich nur das Gegenteil desselben von ihm
aus. In synthetischen Urteilen aber soll ich aus dem gegebenen Begriff
hinausgehen, um etwas ganz anderes, als in ihm gedacht war, mit
demselben im Verhältnis zu betrachten, welches daher niemals, weder
ein Verhältnis der Identität, noch des Widerspruchs ist, und wobei dem
Urteile an ihm selbst weder die Wahrheit, noch der Irrtum angesehen
werden kann.
Also zugegeben: daß man aus einem gegebenen Begriffe hinausgehen
müsse, um ihn mit einem anderen synthetisch zu vergleichen, so ist ein
Drittes nötig, worin allein die Synthesis zweier Begriffe entstehen
kann. Was ist nun aber dieses Dritte, als das Medium aller
synthetischen Urteile? Es ist nur ein Inbegriff, darin alle unsere
Vorstellungen enthalten sind, nämlich der innere Sinn, und die Form
desselben a priori, die Zeit. Die Synthesis der Vorstellungen beruht
auf der Einbildungskraft, die synthetische Einheit derselben aber (die
zum Urteile erforderlich ist) auf der Einheit der Apperzeption. Hierin
wird also die Möglichkeit synthetischer Urteile, und da alle drei die
Quellen zu Vorstellungen a priori enthalten, auch die Möglichkeit
reiner synthetischer Urteile zu suchen sein, ja sie werden sogar aus
diesen Gründen notwendig sein, wenn eine Erkenntnis von Gegenständen
zustande kommen soll, die lediglich auf der Synthesis der
Vorstellungen beruht.
Wenn eine Erkenntnis objektive Realität haben, d.i. sich auf einen
Gegenstand beziehen, und in demselben Bedeutung und Sinn haben soll,
so muß der Gegenstand auf irgendeine Art gegeben werden können. Ohne
das sind die Begriffe leer, und man hat dadurch zwar gedacht, in
der Tat aber durch dieses Denken nichts erkannt, sondern bloß mit
Vorstellungen gespielt. Einen Gegenstand geben, wenn dieses nicht
wiederum nur mittelbar gemeint sein soll, sondern unmittelbar in der
Anschauung darstellen, ist nichts anderes, als dessen Vorstellung auf
Erfahrung (es sei wirkliche oder doch mögliche) beziehen. Selbst der
Raum und die Zeit, so rein diese Begriffe auch von allem Empirischen
sind, und so gewiß es auch ist, daß sie völlig a priori im Gemüte
vorgestellt werden, würden doch ohne objektive Gültigkeit und ohne
Sinn und Bedeutung sein, wenn ihr notwendiger Gebrauch an den
Gegenständen der Erfahrung nicht gezeigt würde, ja ihre Vorstellung
ist ein bloßes Schema, das sich immer auf die reproduktive
Einbildungskraft bezieht, welche die Gegenstände der Erfahrung
herbeiruft, ohne die sie keine Bedeutung haben würden; und so ist es
mit allen Begriffen ohne Unterschied.
Die Möglichkeit der Erfahrung ist also das, was allen unseren
Erkenntnissen a priori objektive Realität gibt. Nun beruht Erfahrung
auf der synthetischen Einheit der Erscheinungen, d.i. auf einer
Synthesis nach Begriffen vom Gegenstande der Erscheinungen überhaupt,
ohne welche sie nicht einmal Erkenntnis, sondern eine Rhapsodie von
Wahrnehmungen sein würde, die sich in keinem Kontext nach Regeln eines
durchgängig verknüpften (möglichen) Bewußtseins, mithin auch nicht zur
transzendentalen und notwendigen Einheit der Apperzeption, zusammen
schicken würden. Die Erfahrung hat also Prinzipien ihrer Form a priori
zum Grunde liegen, nämlich allgemeine Regeln der Einheit in der
Synthesis der Erscheinungen, deren objektive Realität, als notwendige
Bedingungen, jederzeit in der Erfahrung, ja sogar ihrer Möglichkeit
gewiesen werden kann. Außer dieser Beziehung aber sind synthetische
Sätze a priori gänzlich unmöglich, weil sie kein Drittes, nämlich
reinen Gegenstand haben, an dem die synthetische Einheit ihrer
Begriffe objektive Realität dartun könnte.
Ob wir daher gleich vom Raume überhaupt, oder den Gestalten, welche
die produktive Einbildungskraft in ihm verzeichnet, so vieles a priori
in synthetischen Urteilen erkennen, so, daß wir wirklich hierzu gar
keiner Erfahrung bedürfen; so würde doch dieses Erkenntnis gar nichts,
sondern die Beschäftigung mit einem bloßen Hirngespinst sein, wäre
der Raum nicht, als Bedingung der Erscheinungen, welche den Stoff
zur äußeren Erfahrung ausmachen, anzusehen; daher sich jene reinen
synthetischen Urteile, obzwar nur mittelbar, auf mögliche Erfahrung
oder vielmehr auf dieser ihre Möglichkeit selbst beziehen, und darauf
allein die objektive Gültigkeit ihrer Synthesis gründen.
Da also Erfahrung, als empirische Synthesis, in ihrer Möglichkeit die
einzige Erkenntnisart ist, welche aller anderen Synthesis Realität
gibt, so hat diese als Erkenntnis a priori auch nur dadurch Wahrheit,
(Einstimmung mit dem Objekt,) daß sie nichts weiter enthält, als was
zur synthetischen Einheit der Erfahrung überhaupt notwendig ist.
Das oberste Principium aller synthetischen Urteile ist also: ein jeder
Gegenstand steht unter den notwendigen Bedingungen der synthetischen
Einheit des Mannigfaltigen der Anschauung in einer möglichen
Erfahrung.
Auf solche Weise sind synthetische Urteile a priori möglich, wenn wir
die formalen Bedingungen der Anschauung a priori, die Synthesis der
Einbildungskraft, und die notwendige Einheit derselben in einer
transzendentalen Apperzeption, auf ein mögliches Erfahrungserkenntnis
überhaupt beziehen, und sagen: die Bedingungen der Möglichkeit der
Erfahrung überhaupt sind zugleich Bedingungen der Möglichkeit der
Gegenstände der Erfahrung, und haben darum objektive Gültigkeit in
einem synthetischen Urteile a priori.
Des Systems der Grundsätze des reinen Verstandes
Dritter Abschnitt
Systematische Vorstellung aller synthetischen Grundsätze desselben
Daß überhaupt irgendwo Grundsätze stattfinden, das ist lediglich dem
reinen Verstande zuzuschreiben, der nicht allein das Vermögen der
Regeln ist, in Ansehung dessen, was geschieht, sondern selbst der
Quell der Grundsätze, nach welchem alles (was uns nur als Gegenstand
vorkommen kann) notwendig unter Regeln steht, weil, ohne solche,
den Erscheinungen niemals Erkenntnis eines ihnen korrespondierenden
Gegenstandes zukommen könnte. Selbst Naturgesetze, wenn sie als
Grundgesetze des empirischen Verstandesgebrauchs betrachtet werden,
führen zugleich einen Ausdruck der Notwendigkeit, mithin wenigstens
die Vermutung einer Bestimmung aus Gründen, die a priori und vor aller
Erfahrung gültig sind, bei sich. Aber ohne Unterschied stehen alle
Gesetze der Natur unter höheren Grundsätzen des Verstandes, indem sie
diese nur auf besondere Fälle der Erscheinung anwenden. Diese allein
geben also den Begriff, der die Bedingung und gleichsam den Exponenten
zu einer Regel überhaupt enthält, Erfahrung aber gibt den Fall, der
unter der Regel steht.
Daß man bloß empir Grundsätze für Grundsätze des reinen Verstandes,
oder auch umgekehrt ansehe, deshalb kann wohl eigentlich keine Gefahr
sein; denn die Notwendigkeit nach Begriffen, welche die letztere
auszeichnet, und deren Mangel in jedem empirischen Satze, so allgemein
er auch gelten mag, leicht wahrgenommen wird, kann diese Verwechslung
leicht verhüten. Es gibt aber reine Grundsätze a priori, die ich
gleichwohl doch nicht dem reinen Verstande eigentümlich beimessen
möchte, darum, weil sie nicht aus reinen Begriffen, sondern aus reinen
Anschauungen (obgleich vermittelst des Verstandes) gezogen sind;
Verstand ist aber das Vermögen der Begriffe. Die Mathematik hat
dergleichen, aber ihre Anwendung auf Erfahrung, mithin ihre objektive
Gültigkeit, ja die Möglichkeit solcher synthetischen Erkenntnis a
priori (die Deduktion derselben) beruht doch immer auf dem reinen
Verstande.
Daher werde ich unter meine Grundsätze die der Mathematik nicht
mitzählen, aber wohl diejenigen, worauf sich dieser ihre Möglichkeit
und objektive Gültigkeit a priori gründet, und die mithin als
Principium dieser Grundsätze anzusehen sind, und von Begriffen zur
Anschauung, nicht aber von der Anschauung zu Begriffen ausgehen.
In der Anwendung der reinen Verstandesbegriffe auf mögliche Erfahrung
ist der Gebrauch ihrer Synthesis entweder mathematisch, oder
dynamisch: denn sie geht teils bloß auf die Anschauung, teils auf
das Dasein einer Erscheinung überhaupt. Die Bedingungen a priori der
Anschauung sind aber in Ansehung einer möglichen Erfahrung durchaus
notwendig, die des Daseins der Objekte einer möglichen empirischen
Anschauung an sich nur zufällig. Daher werden die Grundsätze des
mathematischen Gebrauchs unbedingt notwendig d.i. apodiktisch lauten,
die aber des dynamischen Gebrauchs werden zwar auch den Charakter
einer Notwendigkeit a priori, aber nur unter der Bedingung des
empirischen Denkens in einer Erfahrung, mithin nur mittelbar und
indirekt bei sich führen, folglich diejenige unmittelbare Evidenz
nicht enthalten, (obzwar ihrer auf Erfahrung allgemein bezogenen
Gewißheit unbeschadet,) die jenen eigen ist. Doch dies wird sich beim
Schlusse dieses Systems von Grundsätzen besser beurteilen lassen.
Die Tafel der Kategorien gibt uns die ganz natürliche Anweisung zur
Tafel der Grundsätze, weil diese doch nichts anderes, als Regeln des
objektiven Gebrauchs der ersteren sind. Alle Grundsätze des reinen
Verstandes sind demnach
1. Axiome
der Anschauung
2. Antizipationen 3. Analogien
der Wahrnehmung der Erfahrung
4. Postulate
des empirischen Denkens überhaupt
Diese Benennungen habe ich mit Vorsicht gewählt, um die Unterschiede
in Ansehung der Evidenz und der Ausübung dieser Grundsätze nicht
unbemerkt zu lassen. Es wird sich aber bald zeigen: daß, was sowohl
die Evidenz, als die Bestimmung der Erscheinungen a priori, nach den
Kategorien der Größe und der Qualität (wenn man lediglich auf die
Form der letzteren acht hat) betrifft, die Grundsätze derselben sich
darin von den zwei übrigen namhaft unterscheiden; indem jene einer
intuitiven, diese aber einer bloß diskursiven, obzwar beiderseits
einer völligen Gewißheit fähig sind. Ich werde daher jene die
mathematischen, diese die dynamischen Grundsätze nennen. Man wird aber
wohl bemerken: daß ich hier ebensowenig die Grundsätze der Mathematik
in einem Falle, als die Grundsätze der allgemeinen (physischen)
Dynamik im anderen, sondern nur die des reinen Verstandes im
Verhältnis auf den inneren Sinn (ohne Unterschied der darin gegebenen
Vorstellungen) vor Augen habe, dadurch denn jene insgesamt ihre
Möglichkeit bekommen. Ich benenne sie also mehr in Betracht der
Anwendung, als um ihres Inhalts willen, und gehe nun zur Erwägung
derselben in der nämlichen Ordnung, wie sie in der Tafel vorgestellt
werden.