II. Von der transzendentalen Logik

Die allgemeine Logik abstrahiert, wie wir gewiesen, von allem Inhalt

der Erkenntnis, d.i. von aller Beziehung derselben auf das Objekt,

und betrachtet nur die logische Form im Verhältnisse der Erkenntnisse

aufeinander, d.i. die Form des Denkens überhaupt. Weil es nun

aber sowohl reine, als empirische Anschauungen gibt, (wie die

transzendentale Ästhetik dartut,) so könnte auch wohl ein Unterschied

zwischen reinem und empirischem Denken der Gegenstände angetroffen

werden. In diesem Falle würde es eine Logik geben, in der man nicht

von allem Inhalt der Erkenntnis abstrahierte; denn diejenige, welche

bloß die Regeln des reinen Denkens eines Gegenstandes enthielte, würde

alle diejenigen Erkenntnisse ausschließen, welche von empirischem

Inhalte wären. Sie würde auch auf den Ursprung unserer Erkenntnisse

von Gegenständen gehen, sofern er nicht den Gegenständen zugeschrieben

werden kann; da hingegen die allgemeine Logik mit diesem Ursprunge der

Erkenntnis nichts zu tun hat, sondern die Vorstellungen, sie mögen

uranfänglich a priori in uns selbst, oder nur empirisch gegeben sein,

bloß nach den Gesetzen betrachtet, nach welchen der Verstand sie im

Verhältnis gegeneinander braucht, wenn er denkt, und also nur von der

Verstandesform handelt, die den Vorstellungen verschafft werden kann,

woher sie auch sonst entsprungen sein mögen.

Und hier mache ich eine Anmerkung, die ihren Einfluß auf alle

nachfolgenden Betrachtungen erstreckt, und die man wohl vor Augen

haben muß, nämlich: daß nicht eine jede Erkenntnis a priori, sondern

nur die, dadurch wir erkennen, daß und wie gewisse Vorstellungen

(Anschauungen oder Begriffe) lediglich a priori angewandt werden, oder

möglich sind, transzendental (d.i. die Möglichkeit der Erkenntnis oder

der Gebrauch derselben a priori) heißen müsse. Daher ist weder der

Raum, noch irgendeine geometrische Bestimmung desselben a priori

eine transzendentale Vorstellung, sondern nur die Erkenntnis, daß

diese Vorstellungen gar nicht empirischen Ursprungs sind, und die

Möglichkeit, wie sie sich gleichwohl a priori auf Gegenstände der

Erfahrung beziehen könne, kann transzendental heißen. Imgleichen würde

der Gebrauch des Raumes von Gegenständen überhaupt auch transzendental

sein: aber ist er lediglich auf Gegenstände der Sinne eingeschränkt,

so heißt er empirisch. Der Unterschied des Transzendentalen und

Empirischen gehört also nur zur Kritik der Erkenntnisse, und betrifft

nicht die Beziehung derselben auf ihren Gegenstand.

In der Erwartung also, daß es vielleicht Begriffe geben könne, die

sich a priori auf Gegenstände beziehen mögen, nicht als reine oder

sinnliche Anschauungen, sondern bloß als Handlungen des reinen

Denkens, die mithin Begriffe, aber weder empirischen noch ästhetischen

Ursprungs sind, so machen wir uns zum voraus die Idee von einer

Wissenschaft des reinen Verstandes und Vernunfterkenntnisses, dadurch

wir Gegenstände völlig a priori denken. Eine solche Wissenschaft,

welche den Ursprung, den Umfang und die objektive Gültigkeit solcher

Erkenntnisse bestimmte, würde transzendentale Logik heißen müssen,

weil sie es bloß mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft zu

tun hat, aber lediglich, sofern sie auf Gegenstände a priori bezogen

wird, und nicht, wie die allgemeine Logik, auf die empirischen sowohl,

als reinen Vernunfterkenntnisse ohne Unterschied.

III. Von der Einteilung der allgemeinen Logik in Analytik und

Dialektik

Die alte und berühmte Frage, womit man die Logiker in die Enge zu

treiben vermeinte, und sie dahin zu bringen suchte, daß sie sich

entweder auf einer elenden Dialele mußten betreffen lassen, oder

ihre Unwissenheit, mithin die Eitelkeit ihrer ganzen Kunst bekennen

sollten, ist diese: Was ist Wahrheit? Die Namenerklärung der Wahrheit,

daß sie nämlich die Übereinstimmung der Erkenntnis mit ihrem

Gegenstande sei, wird hier geschenkt, und vorausgesetzt; man verlangt

aber zu wissen, welches das allgemeine und sichere Kriterium der

Wahrheit einer jeden Erkenntnis sei.

Es ist schon ein großer und nötiger Beweis der Klugheit oder Einsicht,

zu wissen, was man vernünftigerweise fragen solle. Denn, wenn die

Frage an sich ungereimt ist, und unnötige Antworten verlangt, so hat

sie, außer der Beschämung dessen, der sie aufwirft, bisweilen noch den

Nachteil, den unbehutsamen Anhörer derselben zu ungereimten Antworten

zu verleiten, und den belachenswerten Anblick zu geben, daß einer (wie

die Alten sagten) den Bock melkt, der andere ein Sieb unterhält.

Wenn Wahrheit in der Übereinstimmung einer Erkenntnis mit ihrem

Gegenstande besteht, so muß dadurch dieser Gegenstand von anderen

unterschieden werden; denn eine Erkenntnis ist falsch, wenn sie mit

dem Gegenstande, worauf sie bezogen wird, nicht übereinstimmt, ob sie

gleich etwas enthält, was wohl von anderen Gegenständen gelten könnte.

Nun würde ein allgemeines Kriterium der Wahrheit dasjenige sein,

welches von allen Erkenntnissen, ohne Unterschied ihrer Gegenstände,

gültig wäre. Es ist aber klar, daß, da man bei demselben von allem

Inhalt der Erkenntnis (Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert, und

Wahrheit gerade diesen Inhalt angeht, es ganz unmöglich und ungereimt

sei, nach einem Merkmale der Wahrheit dieses Inhalts der Erkenntnisse

zu fragen, und daß also ein hinreichendes, und doch zugleich

allgemeines Kennzeichen der Wahrheit unmöglich angegeben werden könne.

Da wir oben schon den Inhalt einer Erkenntnis die Materie derselben

genannt haben, so wird man sagen müssen: von der Wahrheit der

Erkenntnis der Materie nach läßt sich kein allgemeines Kennzeichen

verlangen, weil es in sich selbst widersprechend ist.

Was aber das Erkenntnis der bloßen Form nach (mit Beiseitesetzung

alles Inhalts) betrifft, so ist ebenso klar: daß eine Logik, sofern

sie die allgemeinen und notwendigen Regeln des Verstandes vorträgt,

eben in diesen Regeln Kriterien der Wahrheit darlegen müsse. Denn,

was diesen widerspricht, ist falsch, weil der Verstand dabei seinen

allgemeinen Regeln des Denkens, mithin sich selbst widerstreitet.

Diese Kriterien aber betreffen nur die Form der Wahrheit, d.i.

des Denkens überhaupt, und sind sofern ganz richtig, aber nicht

hinreichend. Denn obgleich eine Erkenntnis der logischen Form völlig

gemäß sein möchte, d.i. sich selbst nicht widerspräche, so kann sie

doch noch immer dem Gegenstande widersprechen. Also ist das bloß

logische Kriterium der Wahrheit, nämlich die Übereinstimmung einer

Erkenntnis mit den allgemeinen und formalen Gesetzen des Verstandes

und der Vernunft zwar die conditio sine qua non, mithin die negative

Bedingung aller Wahrheit: weiter aber kann die Logik nicht gehen, und

den Irrtum, der nicht die Form, sondern den Inhalt trifft, kann die

Logik durch keinen Probierstein entdecken.

Die allgemeine Logik löst nun das ganze formale Geschäft des

Verstandes und der Vernunft in seine Elemente auf, und stellt sie als

Prinzipien aller logischen Beurteilung unserer Erkenntnis dar. Dieser

Teil der Logik kann daher Analytik heißen, und ist eben darum der

wenigstens negative Probierstein der Wahrheit, indem man zuvörderst

alle Erkenntnis, ihrer Form nach, an diesen Regeln prüfen und schätzen

muß, ehe man sie selbst ihrem Inhalt nach untersucht, um auszumachen,

ob sie in Ansehung des Gegenstandes positive Wahrheit enthalten. Weil

aber die bloße Form des Erkenntnisses, so sehr sie auch mit logischen

Gesetzen übereinstimmen mag, noch lange nicht hinreicht, materielle

(objektive) Wahrheit dem Erkenntnisse darum auszumachen, so kann

sich niemand bloß mit der Logik wagen, über Gegenstände zu urteilen,

und irgend etwas zu behaupten, ohne von ihnen vorher gegründete

Erkundigung außer der Logik eingezogen zu haben, um hernach bloß die

Benutzung und die Verknüpfung derselben in einem zusammenhängenden

Ganzen nach logischen Gesetzen zu versuchen, noch besser aber, sie

lediglich danach zu prüfen. Gleichwohl liegt so etwas Verleitendes in

dem Besitze einer so scheinbaren Kunst, allen unseren Erkenntnissen

die Form des Verstandes zu geben, ob man gleich in Ansehung des

Inhalts derselben noch sehr leer und arm sein mag, daß jene allgemeine

Logik, die bloß ein Kanon zur Beurteilung ist, gleichsam wie ein

Organon zur wirklichen Hervorbringung wenigstens dem Blendwerk von

objektiven Behauptungen gebraucht, und mithin in der Tat dadurch

gemißbraucht worden. Die allgemeine Logik nun, als vermeintes Organon,

heißt Dialektik.

So verschieden auch die Bedeutung ist, in der die Alten dieser

Benennung einer Wissenschaft oder Kunst sich bedienten, so kann man

doch aus dem wirklichen Gebrauche derselben sicher abnehmen, daß

sie bei ihnen nichts anderes war, als die Logik des Scheins. Eine

sophistische Kunst, seiner Unwissenheit, ja auch seinen vorsätzlichen

Blendwerken den Anstrich der Wahrheit zu geben, daß man die Methode

der Gründlichkeit, welche die Logik überhaupt vorschreibt, nachahmte,

und ihre Topik zu Beschönigung jedes leeren Vorgebens benutzte. Nun

kann man es als eine sichere und brauchbare Warnung anmerken: daß die

allgemeine Logik, als Organon betrachtet, jederzeit eine Logik des

Scheins, d.i. dialektisch sei. Denn da sie uns gar nichts über den

Inhalt der Erkenntnis lehrt, sondern nur bloß die formalen Bedingungen

der Übereinstimmung mit dem Verstande, welche übrigens in Ansehung der

Gegenstände gänzlich gleichgültig sind, so muß die Zumutung, sich

derselben als eines Werkzeugs (Organon) zu gebrauchen, um seine

Kenntnisse, wenigstens dem Vorgeben nach, auszubreiten und zu

erweitern, auf nichts als Geschwätzigkeit hinauslaufen, alles, was

man will, mit einigem Schein zu behaupten, oder auch nach Belieben

anzufechten.

Eine solche Unterweisung ist der Würde der Philosophie auf keine Weise

gemäß. Um deswillen hat man diese Benennung der Dialektik lieber, als

eine Kritik des dialektischen Scheins, der Logik beigezählt, und als

eine solche wollen wir sie auch hier verstanden wissen.

IV. Von der Einteilung der transz. Logik in die transzendentale

Analytik und Dialektik

In einer transzendentalen Logik isolieren wir den Verstand, (so wie

oben in der transzendentalen Ästhetik die Sinnlichkeit) und heben bloß

den Teil des Denkens aus unserem Erkenntnisse heraus, der lediglich

seinen Ursprung in dem Verstande hat. Der Gebrauch dieser reinen

Erkenntnis aber beruht darauf, als ihrer Bedingung: daß uns

Gegenstände in der Anschauung gegeben seien, worauf jene angewandt

werden können. Denn ohne Anschauung fehlt es aller unserer Erkenntnis

an Objekten, und sie bleibt alsdann völlig leer. Der Teil der

transscendentalen Logik also, der die Elemente der reinen

Verstandeserkenntnis vorträgt, und die Prinzipien, ohne welche überall

kein Gegenstand gedacht werden kann, ist die transzendentale Analytik,

und zugleich, eine Logik der Wahrheit. Denn ihr kann keine Erkenntnis

widersprechen, ohne daß sie zugleich allen Inhalt verlöre, d.i.

alle Beziehung auf irgendein Objekt, mithin alle Wahrheit. Weil

es aber sehr anlockend und verleitend ist, sich dieser reinen

Verstandeserkenntnisse und Grundsätze allein, und selbst über die

Grenzen der Erfahrung hinaus, zu bedienen, welche doch einzig und

allein uns die Materie (Objekte) an die Hand geben kann, worauf jene

reinen Verstandesbegriffe angewandt werden können: so gerät der

Verstand in Gefahr, durch leere Vernünfteleien von den bloßen formalen

Prinzipien des reinen Verstandes einen materialen Gebrauch zu machen,

und über Gegenstände ohne Unterschied zu urteilen, die uns doch nicht

gegeben sind, ja vielleicht auf keinerlei Weise gegeben werden können.

Da sie also eigentlich nur ein Kanon der Beurteilung des empirischen

Gebrauchs sein sollte, so wird sie gemißbraucht, wenn man sie als das

Organon eines allgemeinen und unbeschränkten Gebrauchs gelten läßt,

und sich mit dem reinen Verstande allein wagt, synthetisch über

Gegenstände überhaupt zu urteilen, zu behaupten, und zu entscheiden.

Also würde der Gebrauch des reinen Verstandes alsdann dialektisch

sein. Der zweite Teil der transzendentalen Logik muß also eine

Kritik dieses dialektischen Scheines sein, und heißt transzendentale

Dialektik, nicht als eine Kunst, dergleichen Schein dogmatisch

zu erregen, (eine leider sehr gangbare Kunst mannigfaltiger

metaphysischer Gaukelwerke) sondern als eine Kritik des Verstandes

und der Vernunft in Ansehung ihres hyperphysischen Gebrauchs, um

den falschen Schein ihrer grundlosen Anmaßungen aufzudecken, und

ihre Ansprüche auf Erfindung und Erweiterung, die sie bloß durch

transzendentale Grundsätze zu erreichen vermeint, zur bloßen

Beurteilung und Verwahrung des reinen Verstandes vor sophistischem

Blendwerke herabzusetzen.

Der transzendentalen Logik

Erste Abteilung

Die transzendentale Analytik

Diese Analytik ist die Zergliederung unseres gesamten Erkenntnisses

a priori in die Elemente der reinen Verstandeserkenntnis. Es kommt

hiebei auf folgende Stücke an: 1. Daß die Begriffe reine und nicht

empirische Begriffe seien. 2. Daß sie nicht zur Anschauung und zur

Sinnlichkeit, sondern zum Denken und Verstande gehören. 3. Daß

sie Elementarbegriffe seien und von den abgeleiteten, oder daraus

zusammengesetzten, wohl unterschieden werden. 4. Daß ihre Tafel

vollständig sei, und sie das ganze Feld des reinen Verstandes gänzlich

ausfüllen. Nun kann diese Vollständigkeit einer Wissenschaft nicht

auf den Überschlag, eines bloß durch Versuche zustande gebrachten

Aggregats, mit Zuverlässigkeit angenommen werden; daher ist sie nur

vermittelst einer Idee des Ganzen der Verstandeserkenntnis a priori

und die daraus bestimmte Abteilung der Begriffe, welche sie ausmachen,

mithin nur durch ihren Zusammenhang in einem System möglich. Der reine

Verstand sondert sich nicht allein von allem Empirischen, sondern

sogar von aller Sinnlichkeit völlig aus. Er ist also eine für sich

selbst beständige, sich selbst genugsame, und durch keine äußerlich

hinzukommenden Zusätze zu vermehrende Einheit. Daher wird der

Inbegriff seiner Erkenntnis ein unter einer Idee zu befassendes und zu

bestimmendes System ausmachen, dessen Vollständigkeit und Artikulation

zugleich einen Probierstein der Richtigkeit und Echtheit aller

hineinpassenden Erkenntnisstücke abgeben kann. Es besteht aber dieser

ganze Teil der transzendentalen Logik aus zwei Büchern, deren das eine

die Begriffe, das andere die Grundsätze des reinen Verstandes enthält.

Der transzendentalen Analytik

Erstes Buch

Die Analytik der Begriffe

Ich verstehe unter der Analytik der Begriffe nicht die Analysis

derselben, oder das gewöhnliche Verfahren in philosophischen

Untersuchungen, Begriffe, die sich darbieten, ihrem Inhalte nach zu

zergliedern und zur Deutlichkeit zu bringen, sondern die noch wenig

versuchte Zergliederung des Verstandesvermögens selbst, um die

Möglichkeit der Begriffe a priori dadurch zu erforschen, daß wir sie

im Verstande allein, als ihrem Geburtsorte, aufsuchen und dessen

reinen Gebrauch überhaupt analysieren; denn dieses ist das

eigentümliche Geschäft einer Transzendental-Philosophie; das übrige

ist die logische Behandlung der Begriffe in der Philosophie überhaupt.

Wir werden also die reinen Begriffe bis zu ihren ersten Keimen und

Anlagen im menschlichen Verstande verfolgen, in denen sie vorbereitet

liegen, bis sie endlich bei Gelegenheit der Erfahrung entwickelt und

durch ebendenselben Verstand, von den ihnen anhängenden empirischen

Bedingungen befreit, in ihrer Lauterkeit dargestellt werden.

Der Analytik der Begriffe

Erstes Hauptstück

Von dem Leitfaden der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe

Wenn man ein Erkenntnisvermögen ins Spiel setzt, so tun sich, nach den

mancherlei Anlässen, verschiedene Begriffe hervor, die dieses Vermögen

kennbar machen und sich in einem mehr oder weniger ausführlichen

Aufsatz sammeln lassen, nachdem die Beobachtung derselben längere

Zeit, oder mit größerer Scharfsichtigkeit angestellt worden. Wo diese

Untersuchung werde vollendet sein, läßt sich, nach diesem gleichsam

mechanischen Verfahren, niemals mit Sicherheit bestimmen. Auch

entdecken sich die Begriffe, die man nur so bei Gelegenheit auffindet,

in keiner Ordnung und systematischen Einheit, sondern werden zuletzt

nur nach Ähnlichkeiten gepaart und nach der Größe ihres Inhalts, von

den einfachen an, zu den mehr zusammengesetzten, in Reihen gestellt,

die nichts weniger als systematisch, obgleich auf gewisse Weise

methodisch zustande gebracht werden.

Die Transzendental-Philosophie hat den Vorteil, aber auch die

Verbindlichkeit, ihre Begriffe nach einem Prinzip aufzusuchen; weil

sie aus dem Verstande, als absoluter Einheit, rein und unvermischt

entspringen, und daher selbst nach einem Begriffe, oder Idee, unter

sich zusammenhängen müssen. Ein solcher Zusammenhang aber gibt eine

Regel an die Hand, nach welcher jedem reinen Verstandesbegriff seine

Stelle und allen insgesamt ihre Vollständigkeit a priori bestimmt

werden kann, welches alles sonst vom Belieben, oder von dem Zufall

abhängen würde.

Des transzendentalen Leitfadens der Entdeckung aller reinen

Verstandesbegriffe

Erster Abschnitt

Von dem logischen Verstandesgebrauche überhaupt

Der Verstand wurde oben bloß negativ erklärt: durch ein

nichtsinnliches Erkenntnisvermögen. Nun können wir, unabhängig von

der Sinnlichkeit, keiner Anschauung teilhaftig werden. Also ist

der Verstand kein Vermögen der Anschauung. Es gibt aber, außer der

Anschauung, keine andere Art, zu erkennen, als durch Begriffe.

Also ist die Erkenntnis eines jeden, wenigstens des menschlichen,

Verstandes, eine Erkenntnis durch Begriffe, nicht intuitiv, sondern

diskursiv. Alle Anschauungen, als sinnlich, beruhen auf Affektionen,

die Begriffe also auf Funktionen. Ich verstehe aber unter Funktion

die Einheit der Handlung, verschiedene Vorstellungen unter einer

gemeinschaftlichen zu ordnen. Begriffe gründen sich also auf der

Spontaneität des Denkens, wie sinnliche Anschauungen auf der

Rezeptivität der Eindrücke. Von diesen Begriffen kann nun der Verstand

keinen anderen Gebrauch machen, als daß er dadurch urteilt. Da

keine Vorstellung unmittelbar auf den Gegenstand geht, als bloß

die Anschauung, so wird ein Begriff niemals auf einen Gegenstand

unmittelbar, sondern auf irgendeine andere Vorstellung von demselben

(sie sei Anschauung oder selbst schon Begriff) bezogen. Das Urteil

ist also die mittelbare Erkenntnis eines Gegenstandes, mithin die

Vorstellung einer Vorstellung desselben. In jedem Urteil ist ein

Begriff, der für viele gilt, und unter diesem Vielen auch eine

gegebene Vorstellung begreift, welche letztere denn auf den Gegenstand

unmittelbar bezogen wird. So bezieht sich z.B. in dem Urteile: alle

Körper sind veränderlich, der Begriff des Teilbaren auf verschiedene

andere Begriffe; unter diesen aber wird er hier besonders auf den

Begriff des Körpers bezogen, dieser aber auf gewisse uns vorkommende

Erscheinungen. Also werden diese Gegenstände durch den Begriff

der Teilbarkeit mittelbar vorgestellt. Alle Urteile sind demnach

Funktionen der Einheit unter unseren Vorstellungen, da nämlich statt

einer unmittelbaren Vorstellung eine höhere, die diese und mehrere

unter sich begreift, zur Erkenntnis des Gegenstandes gebraucht,

und viel mögliche Erkenntnisse dadurch in einer zusammengezogen

werden. Wir können aber alle Handlungen des Verstandes auf Urteile

zurückführen, so daß der Verstand überhaupt als ein Vermögen zu

urteilen vorgestellt werden kann. Denn er ist nach dem obigen ein

Vermögen zu denken. Denken ist das Erkenntnis durch Begriffe. Begriffe

aber beziehen sich, als Prädikate möglicher Urteile, auf irgendeine

Vorstellung von einem noch unbestimmten Gegenstande. So bedeutet

der Begriff des Körpers etwas, z.B. Metall, was durch jenen Begriff

erkannt werden kann. Er ist also nur dadurch Begriff, daß unter ihm

andere Vorstellungen enthalten sind, vermittelst deren er sich auf

Gegenstände beziehen kann. Er ist also das Prädikat zu einem möglichen

Urteile, z.B. ein jedes Metall ist ein Körper. Die Funktionen des

Verstandes können also insgesamt gefunden werden, wenn man die

Funktionen der Einheit in den Urteilen vollständig darstellen kann.

Daß dies aber sich ganz wohl bewerkstelligen lasse, wird der folgende

Abschnitt vor Augen stellen.

Des Leitfadens der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe

Zweiter Abschnitt

Von der logischen Funktion des Verstandes in Urteilen

Wenn wir von allem Inhalte eines Urteils überhaupt abstrahieren, und

nur auf die bloße Verstandesform darin achtgeben, so finden wir, daß

die Funktion des Denkens in demselben unter vier Titel gebracht werden

könne, deren jeder drei Momente unter sich enthält. Sie können füglich

in folgender Tafel vorgestellt werden.

1. Quantität der Urteile

Allgemeine

Besondere

Einzelne

2. Qualität 3. Relation

Bejahende Kategorische

Verneinende Hypothetische

Unendliche Disjunktive

4. Modalität

Problematische

Assertorische

Apodiktische

Da diese Einteilung in einigen, obgleich nicht wesentlichen Stücken,

von der gewohnten Technik der Logiker abzuweichen scheint, so werden

folgende Verwahrungen wider den besorglichen Mißverstand nicht unnötig

sein.

1. Die Logiker sagen mit Recht, daß man beim Gebrauch der Urteile

in Vernunftschlüssen die einzelnen Urteile gleich den allgemeinen

behandeln könne. Denn eben darum, weil sie gar keinen Umfang haben,

kann das Prädikat derselben nicht bloß auf einiges dessen, was unter

dem Begriff des Subjekts enthalten ist, gezogen, von einigem aber

ausgenommen werden. Es gilt also von jenem Begriffe ohne Ausnahme,

gleich als wenn derselbe ein gemeingültiger Begriff wäre, der einen

Umfang hätte, von dessen ganzer Bedeutung das Prädikat gelte.

Vergleichen wir dagegen ein einzelnes Urteil mit einem gemeingültigen,

bloß als Erkenntnis, der Größe nach, so verhält sie sich zu diesem

wie Einheit zur Unendlichkeit, und ist also an sich selbst davon

wesentlich unterschieden. Also, wenn ich ein einzelnes Urteil

(judicium singulare) nicht bloß nach seiner inneren Gültigkeit,

sondern auch, als Erkenntnis überhaupt, nach der Größe, die es

in Vergleichung mit anderen Erkenntnissen hat, schätze, so ist

es allerdings von gemeingültigen Urteilen (judicia communia)

unterschieden, und verdient in einer vollständigen Tafel der Momente

des Denkens überhaupt (obzwar freilich nicht in der bloß auf den

Gebrauch der Urteile untereinander eingeschränkten Logik) eine

besondere Stelle.

2. Ebenso müssen in einer transzendentalen Logik unendliche Urteile

von bejahenden noch unterschieden werden, wenn sie gleich in der

allgemeinen Logik jenen mit Recht beigezählt sind und kein besonderes

Glied der Einteilung ausmachen. Diese nämlich abstrahiert von allem

Inhalt des Prädikats (ob es gleich verneinend ist) und sieht nur

darauf, ob dasselbe dem Subjekt beigelegt, oder ihm entgegengesetzt

werde. Jene aber betrachtet das Urteil auch nach dem Werte oder

Inhalt dieser logischen Bejahung vermittelst eines bloß verneinenden

Prädikats, und was diese in Ansehung des gesamten Erkenntnisses für

einen Gewinn verschafft. Hätte ich von der Seele gesagt, sie ist nicht

sterblich, so hätte ich durch ein verneinendes Urteil wenigstens einen

Irrtum abgehalten. Nun habe ich durch den Satz: die Seele ist nicht

sterblich, zwar der logischen Form nach wirklich bejaht, indem ich die

Seele in den unbeschränkten Umfang der nichtsterbenden Wesen setze.

Weil nun von dem ganzen Umfange möglicher Wesen das Sterbliche einen

Teil enthält, das Nichtsterbliche aber den anderen, so ist durch

meinen Satz nichts anderes gesagt, als daß die Seele eine von der

unendlichen Menge Dinge sei, die übrigbleiben, wenn ich das Sterbliche

insgesamt wegnehme. Dadurch aber wird nur die unendliche Sphäre alles

Möglichen insoweit beschränkt, daß das Sterbliche davon abgetrennt,

und in dem übrigen Raum ihres Umfangs die Seele gesetzt wird. Dieser

Raum bleibt aber bei dieser Ausnahme noch immer unendlich, und können

noch mehrere Teile desselben weggenommen werden, ohne daß darum der

Begriff von der Seele im mindesten wächst, und bejahend bestimmt wird.

Diese unendlichen Urteile also in Ansehung des logischen Umfanges sind

wirklich bloß beschränkend in Ansehung des Inhalts der Erkenntnis

überhaupt, und insofern müssen sie in der transzendentalen Tafel aller

Momente des Denkens in den Urteilen nicht übergangen werden, weil die

hierbei ausgeübte Funktion des Verstandes vielleicht in dem Felde

seiner reinen Erkenntnis a priori wichtig sein kann.

3. Alle Verhältnisse des Denkens in Urteilen sind die a) des Prädikats

zum Subjekt, b) des Grundes zur Folge, c) der eingeteilten Erkenntnis

und der gesammelten Glieder der Einteilung untereinander. In der

ersteren Art der Urteile sind nur zwei Begriffe, in der zweiten zwei

Urteile, in der dritten mehrere Urteile im Verhältnis gegeneinander

betrachtet. Der hypothetische Satz: wenn eine vollkommene

Gerechtigkeit da ist, so wird der beharrlich Böse bestraft, enthält

eigentlich das Verhältnis zweier Sätze: Es ist eine vollkommene

Gerechtigkeit da, und der beharrlich Böse wird bestraft. Ob beide

dieser Sätze an sich wahr seien, bleibt hier unausgemacht. Es ist nur

die Konsequenz, die durch dieses Urteil gedacht wird. Endlich enthält

das disjunktive Urteil ein Verhältnis zweier, oder mehrerer Sätze

gegeneinander, aber nicht der Abfolge, sondern der logischen

Entgegensetzung, sofern die Sphäre des einen die des anderen

ausschließt, aber doch zugleich der Gemeinschaft, insofern sie

zusammen die Sphäre der eigentlichen Erkenntnis erfüllen, also ein

Verhältnis der Teile der Sphäre eines Erkenntnisses, da die Sphäre

eines jeden Teils ein Ergänzungsstück der Sphäre des anderen zu dem

ganzen Inbegriff der eingeteilten Erkenntnis ist, z.E. die Welt

ist entweder durch einen blinden Zufall da, oder durch innere

Notwendigkeit, oder durch eine äußere Ursache. Jeder dieser Sätze

nimmt einen Teil der Sphäre des möglichen Erkenntnisses über das

Dasein einer Welt überhaupt ein, alle zusammen die ganze Sphäre. Das

Erkenntnis aus einer dieser Sphären wegnehmen, heißt, sie in eine der

übrigen setzen, und dagegen sie in eine Sphäre setzen, heißt, sie aus

den übrigen wegnehmen. Es ist also in einem disjunktiven Urteile eine

gewisse Gemeinschaft der Erkenntnisse, die darin besteht, daß sie sich

wechselseitig einander ausschließen, aber dadurch doch im Ganzen die

wahre Erkenntnis bestimmen, indem sie zusammengenommen den ganzen

Inhalt einer einzigen gegebenen Erkenntnis ausmachen. Und dieses ist

es auch nur, was ich des Folgenden wegen hiebei anzumerken nötig

finde.

4. Die Modalität der Urteile ist eine ganz besondere Funktion

derselben, die das Unterscheidende an sich hat, daß sie nichts

zum Inhalte des Urteils beiträgt, (denn außer Größe, Qualität und

Verhältnis ist nichts mehr, was den Inhalt eines Urteils ausmachte,)

sondern nur den Wert der Copula in Beziehung auf das Denken überhaupt

angeht. Problematische Urteile sind solche, wo man das Bejahen oder

Verneinen als bloß möglich (beliebig) annimmt. Assertorische, da es

als wirklich (wahr) betrachtet wird. Apodiktische, in denen man es als

notwendig ansieht*. So sind die beiden Urteile, deren Verhältnis das

hypothetische Urteil ausmacht, (antecedens und consequens), imgleichen

in deren Wechselwirkung das Disjunktive besteht, (Glieder der

Einteilung) insgesamt nur problematisch. In dem obigen Beispiel wird

der Satz: es ist eine vollkommene Gerechtigkeit da, nicht assertorisch

gesagt, sondern nur als ein beliebiges Urteil, wovon es möglich

ist, daß jemand es annehme, gedacht, und nur die Konsequenz ist

assertorisch. Daher können solche Urteile auch offenbar falsch sein,

und doch, problematisch genommen, Bedingungen der Erkenntnis der

Wahrheit sein. So ist das Urteil: die Welt ist durch blinden Zufall

da, in dem disjunktiven Urteil nur von problematischer Bedeutung,

nämlich, daß jemand diesen Satz etwa auf eignen Augenblick annehmen

möge, und dient doch, (wie die Verzeichnung des falschen Weges, unter

der Zahl aller derer, die man nehmen kann,) den wahren zu finden. Der

problematische Satz ist also derjenige, der nur logische Möglichkeit

(die nicht objektiv ist) ausdrückt, d.i. eine freie Wahl einen solchen

Satz gelten zu lassen, eine bloß willkürliche Aufnehmung desselben

in den Verstand. Der assertorische sagt von logischer Wirklichkeit

oder Wahrheit, wie etwa in einem hypothetischen Vernunftschluß das

Antecedens im Obersatze problematisch, im Untersatze assertorisch

vorkommt, und zeigt an, daß der Satz mit dem Verstande nach dessen

Gesetzen schon verbunden sei, der apodiktische Satz denkt sich den

assertorischen durch diese Gesetze des Verstandes selbst bestimmt,

und daher a priori behauptend, und drückt auf solche Weise logische

Notwendigkeit aus. Weil nun hier alles sich gradweise dem Verstande

einverleibt, so daß man zuvor etwas problematisch urteilt, darauf auch

wohl es assertorisch als wahr annimmt, endlich als unzertrennlich mit

dem Verstande verbunden, d.i. als notwendig und apodiktisch behauptet,

so kann man diese drei Funktionen der Modalität auch so viel Momente

des Denkens überhaupt nennen.

* Gleich, als wenn das Denken im ersten Fall eine Funktion des

Verstandes, im zweiten der Urteilskraft, im dritten der Vernunft

wäre. Eine Bemerkung, die erst in der Folge ihre Aufklärung

erwartet.

Des Leitfadens der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe

Dritter Abschnitt

Von den reinen Verstandesbegriffen oder Kategorien

Die allgemeine Logik abstrahiert, wie mehrmalen schon gesagt worden,

von allem Inhalt der Erkenntnis, und erwartet, daß ihr anderwärts,

woher es auch sei, Vorstellungen gegeben werden, um diese zuerst in

Begriffe zu verwandeln, welches analytisch zugeht. Dagegen hat die

transzendentale Logik ein Mannigfaltiges der Sinnlichkeit a priori vor

sich liegen, welches die transzendentale Ästhetik ihr darbietet, um zu

den reinen Verstandesbegriffen einen Stoff zu geben, ohne den sie ohne

allen Inhalt, mithin völlig leer sein würde. Raum und Zeit enthalten

nun ein Mannigfaltiges der reinen Anschauung a priori, gehören aber

gleichwohl zu den Bedingungen der Rezeptivität unseres Gemüts, unter

denen es allein Vorstellungen von Gegenständen empfangen kann, die

mithin auch den Begriff derselben jederzeit affizieren müssen.

Allein die Spontaneität unseres Denkens erfordert es, daß dieses

Mannigfaltige zuerst auf gewisse Weise durchgegangen, aufgenommen, und

verbunden werde, um daraus eine Erkenntnis zu machen. Diese Handlung

nenne ich Synthesis.

Ich verstehe aber unter Synthesis in der allgemeinsten Bedeutung

die Handlung, verschiedene Vorstellungen zueinander hinzuzutun, und

ihre Mannigfaltigkeit in einer Erkenntnis zu begreifen. Eine solche

Synthesis ist rein, wenn das Mannigfaltige nicht empirisch, sondern a

priori gegeben ist (wie das im Raum und der Zeit). Vor aller Analysis

unserer Vorstellungen müssen diese zuvor gegeben sein, und es können

keine Begriffe dem Inhalte nach analytisch entspringen. Die Synthesis

eines Mannigfaltigen aber (es sei empirisch oder a priori gegeben),

bringt zuerst eine Erkenntnis hervor, die zwar anfänglich noch

roh und verworren sein kann, und also der Analysis bedarf; allein

die Synthesis ist doch dasjenige, was eigentlich die Elemente zu

Erkenntnissen sammelt, und zu einem gewissen Inhalte vereinigt; sie

ist also das erste, worauf wir acht zu geben haben, wenn wir über den

ersten Ursprung unserer Erkenntnis urteilen wollen.

Die Synthesis überhaupt ist, wie wir künftig sehen werden, die bloße

Wirkung der Einbildungskraft, einer blinden, obgleich unentbehrlichen

Funktion der Seele, ohne die wir überall gar keine Erkenntnis haben

würden, der wir uns aber selten nur einmal bewußt sind. Allein, diese

Synthesis auf Begriffe zu bringen, das ist eine Funktion, die dem

Verstande zukommt, und wodurch er uns allererst die Erkenntnis in

eigentlicher Bedeutung verschafft.

Die reine Synthesis, allgemein vorgestellt, gibt nun den reinen

Verstandesbegriff. Ich verstehe aber unter dieser Synthesis diejenige,

welche auf einem Grunde der synthetischen Einheit a priori beruht: so

ist unser Zählen (vornehmlich ist es in größeren Zahlen merklicher)

eine Synthesis nach Begriffen, weil sie nach einem gemeinschaftlichen

Grunde der Einheit geschieht (z.E. der Dekadik). Unter diesem

Begriffe wird also die Einheit in der Synthesis des Mannigfaltigen

notwendig.

Analytisch werden verschiedene Vorstellungen unter einen Begriff

gebracht, (ein Geschäft, wovon die allgemeine Logik handelt). Aber

nicht die Vorstellungen, sondern die reine Synthesis der Vorstellungen

auf Begriffe zu bringen, lehrt die transz. Logik. Das erste, was uns

zum Behuf der Erkenntnis aller Gegenstände a priori gegeben sein muß,

ist das Mannigfaltige der reinen Anschauung; die Synthesis dieses

Mannigfaltigen durch die Einbildungskraft ist das zweite, gibt aber

noch keine Erkenntnis. Die Begriffe, welche dieser reinen Synthesis

Einheit geben, und lediglich in der Vorstellung dieser notwendigen

synthetischen Einheit bestehen, tun das dritte zum Erkenntnisse eines

vorkommenden Gegenstandes, und beruhen auf dem Verstande.

Dieselbe Funktion, welche den verschiedenen Vorstellungen in einem

Urteile Einheit gibt, die gibt auch der bloßen Synthesis verschiedene

Vorstellungen in einer Anschauung Einheit, welche, allgemein

ausgedrückt, der reine Verstandesbegriff heißt. Derselbe Verstand

also, und zwar durch eben dieselben Handlungen, wodurch er in

Begriffen, vermittelst der analytischen Einheit, die logische

Form eines Urteils zustande brachte, bringt auch, vermittelst der

synthetischen Einheit des Mannigfaltigen in der Anschauung überhaupt,

in seine Vorstellungen einen transzendentalen Inhalt, weswegen sie

reine Verstandesbegriffe heißen, die a priori auf Objekte gehen,

welches die allgemeine Logik nicht leisten kann.

Auf solche Weise entspringen gerade so viel reine Verstandesbegriffe,

welche a priori auf Gegenstände der Anschauung überhaupt gehen, als es

in der vorigen Tafel logische Funktionen in allen möglichen Urteilen

gab: denn der Verstand ist durch gedachte Funktionen völlig erschöpft,

und sein Vermögen dadurch gänzlich ausgemessen. Wir wollen diese

Begriffe, nach dem Aristoteles Kategorien nennen, indem unsere Absicht

uranfänglich mit der seinigen zwar einerlei ist, ob sie sich gleich

davon in der Ausführung gar sehr entfernt.

Kritik der reinen Vernunft (Erste Fassung 1781) · 第 17 / 70 题