Die allgemeine Logik abstrahiert, wie wir gewiesen, von allem Inhalt
der Erkenntnis, d.i. von aller Beziehung derselben auf das Objekt,
und betrachtet nur die logische Form im Verhältnisse der Erkenntnisse
aufeinander, d.i. die Form des Denkens überhaupt. Weil es nun
aber sowohl reine, als empirische Anschauungen gibt, (wie die
transzendentale Ästhetik dartut,) so könnte auch wohl ein Unterschied
zwischen reinem und empirischem Denken der Gegenstände angetroffen
werden. In diesem Falle würde es eine Logik geben, in der man nicht
von allem Inhalt der Erkenntnis abstrahierte; denn diejenige, welche
bloß die Regeln des reinen Denkens eines Gegenstandes enthielte, würde
alle diejenigen Erkenntnisse ausschließen, welche von empirischem
Inhalte wären. Sie würde auch auf den Ursprung unserer Erkenntnisse
von Gegenständen gehen, sofern er nicht den Gegenständen zugeschrieben
werden kann; da hingegen die allgemeine Logik mit diesem Ursprunge der
Erkenntnis nichts zu tun hat, sondern die Vorstellungen, sie mögen
uranfänglich a priori in uns selbst, oder nur empirisch gegeben sein,
bloß nach den Gesetzen betrachtet, nach welchen der Verstand sie im
Verhältnis gegeneinander braucht, wenn er denkt, und also nur von der
Verstandesform handelt, die den Vorstellungen verschafft werden kann,
woher sie auch sonst entsprungen sein mögen.
Und hier mache ich eine Anmerkung, die ihren Einfluß auf alle
nachfolgenden Betrachtungen erstreckt, und die man wohl vor Augen
haben muß, nämlich: daß nicht eine jede Erkenntnis a priori, sondern
nur die, dadurch wir erkennen, daß und wie gewisse Vorstellungen
(Anschauungen oder Begriffe) lediglich a priori angewandt werden, oder
möglich sind, transzendental (d.i. die Möglichkeit der Erkenntnis oder
der Gebrauch derselben a priori) heißen müsse. Daher ist weder der
Raum, noch irgendeine geometrische Bestimmung desselben a priori
eine transzendentale Vorstellung, sondern nur die Erkenntnis, daß
diese Vorstellungen gar nicht empirischen Ursprungs sind, und die
Möglichkeit, wie sie sich gleichwohl a priori auf Gegenstände der
Erfahrung beziehen könne, kann transzendental heißen. Imgleichen würde
der Gebrauch des Raumes von Gegenständen überhaupt auch transzendental
sein: aber ist er lediglich auf Gegenstände der Sinne eingeschränkt,
so heißt er empirisch. Der Unterschied des Transzendentalen und
Empirischen gehört also nur zur Kritik der Erkenntnisse, und betrifft
nicht die Beziehung derselben auf ihren Gegenstand.
In der Erwartung also, daß es vielleicht Begriffe geben könne, die
sich a priori auf Gegenstände beziehen mögen, nicht als reine oder
sinnliche Anschauungen, sondern bloß als Handlungen des reinen
Denkens, die mithin Begriffe, aber weder empirischen noch ästhetischen
Ursprungs sind, so machen wir uns zum voraus die Idee von einer
Wissenschaft des reinen Verstandes und Vernunfterkenntnisses, dadurch
wir Gegenstände völlig a priori denken. Eine solche Wissenschaft,
welche den Ursprung, den Umfang und die objektive Gültigkeit solcher
Erkenntnisse bestimmte, würde transzendentale Logik heißen müssen,
weil sie es bloß mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft zu
tun hat, aber lediglich, sofern sie auf Gegenstände a priori bezogen
wird, und nicht, wie die allgemeine Logik, auf die empirischen sowohl,
als reinen Vernunfterkenntnisse ohne Unterschied.
III. Von der Einteilung der allgemeinen Logik in Analytik und
Dialektik
Die alte und berühmte Frage, womit man die Logiker in die Enge zu
treiben vermeinte, und sie dahin zu bringen suchte, daß sie sich
entweder auf einer elenden Dialele mußten betreffen lassen, oder
ihre Unwissenheit, mithin die Eitelkeit ihrer ganzen Kunst bekennen
sollten, ist diese: Was ist Wahrheit? Die Namenerklärung der Wahrheit,
daß sie nämlich die Übereinstimmung der Erkenntnis mit ihrem
Gegenstande sei, wird hier geschenkt, und vorausgesetzt; man verlangt
aber zu wissen, welches das allgemeine und sichere Kriterium der
Wahrheit einer jeden Erkenntnis sei.
Es ist schon ein großer und nötiger Beweis der Klugheit oder Einsicht,
zu wissen, was man vernünftigerweise fragen solle. Denn, wenn die
Frage an sich ungereimt ist, und unnötige Antworten verlangt, so hat
sie, außer der Beschämung dessen, der sie aufwirft, bisweilen noch den
Nachteil, den unbehutsamen Anhörer derselben zu ungereimten Antworten
zu verleiten, und den belachenswerten Anblick zu geben, daß einer (wie
die Alten sagten) den Bock melkt, der andere ein Sieb unterhält.
Wenn Wahrheit in der Übereinstimmung einer Erkenntnis mit ihrem
Gegenstande besteht, so muß dadurch dieser Gegenstand von anderen
unterschieden werden; denn eine Erkenntnis ist falsch, wenn sie mit
dem Gegenstande, worauf sie bezogen wird, nicht übereinstimmt, ob sie
gleich etwas enthält, was wohl von anderen Gegenständen gelten könnte.
Nun würde ein allgemeines Kriterium der Wahrheit dasjenige sein,
welches von allen Erkenntnissen, ohne Unterschied ihrer Gegenstände,
gültig wäre. Es ist aber klar, daß, da man bei demselben von allem
Inhalt der Erkenntnis (Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert, und
Wahrheit gerade diesen Inhalt angeht, es ganz unmöglich und ungereimt
sei, nach einem Merkmale der Wahrheit dieses Inhalts der Erkenntnisse
zu fragen, und daß also ein hinreichendes, und doch zugleich
allgemeines Kennzeichen der Wahrheit unmöglich angegeben werden könne.
Da wir oben schon den Inhalt einer Erkenntnis die Materie derselben
genannt haben, so wird man sagen müssen: von der Wahrheit der
Erkenntnis der Materie nach läßt sich kein allgemeines Kennzeichen
verlangen, weil es in sich selbst widersprechend ist.
Was aber das Erkenntnis der bloßen Form nach (mit Beiseitesetzung
alles Inhalts) betrifft, so ist ebenso klar: daß eine Logik, sofern
sie die allgemeinen und notwendigen Regeln des Verstandes vorträgt,
eben in diesen Regeln Kriterien der Wahrheit darlegen müsse. Denn,
was diesen widerspricht, ist falsch, weil der Verstand dabei seinen
allgemeinen Regeln des Denkens, mithin sich selbst widerstreitet.
Diese Kriterien aber betreffen nur die Form der Wahrheit, d.i.
des Denkens überhaupt, und sind sofern ganz richtig, aber nicht
hinreichend. Denn obgleich eine Erkenntnis der logischen Form völlig
gemäß sein möchte, d.i. sich selbst nicht widerspräche, so kann sie
doch noch immer dem Gegenstande widersprechen. Also ist das bloß
logische Kriterium der Wahrheit, nämlich die Übereinstimmung einer
Erkenntnis mit den allgemeinen und formalen Gesetzen des Verstandes
und der Vernunft zwar die conditio sine qua non, mithin die negative
Bedingung aller Wahrheit: weiter aber kann die Logik nicht gehen, und
den Irrtum, der nicht die Form, sondern den Inhalt trifft, kann die
Logik durch keinen Probierstein entdecken.
Die allgemeine Logik löst nun das ganze formale Geschäft des
Verstandes und der Vernunft in seine Elemente auf, und stellt sie als
Prinzipien aller logischen Beurteilung unserer Erkenntnis dar. Dieser
Teil der Logik kann daher Analytik heißen, und ist eben darum der
wenigstens negative Probierstein der Wahrheit, indem man zuvörderst
alle Erkenntnis, ihrer Form nach, an diesen Regeln prüfen und schätzen
muß, ehe man sie selbst ihrem Inhalt nach untersucht, um auszumachen,
ob sie in Ansehung des Gegenstandes positive Wahrheit enthalten. Weil
aber die bloße Form des Erkenntnisses, so sehr sie auch mit logischen
Gesetzen übereinstimmen mag, noch lange nicht hinreicht, materielle
(objektive) Wahrheit dem Erkenntnisse darum auszumachen, so kann
sich niemand bloß mit der Logik wagen, über Gegenstände zu urteilen,
und irgend etwas zu behaupten, ohne von ihnen vorher gegründete
Erkundigung außer der Logik eingezogen zu haben, um hernach bloß die
Benutzung und die Verknüpfung derselben in einem zusammenhängenden
Ganzen nach logischen Gesetzen zu versuchen, noch besser aber, sie
lediglich danach zu prüfen. Gleichwohl liegt so etwas Verleitendes in
dem Besitze einer so scheinbaren Kunst, allen unseren Erkenntnissen
die Form des Verstandes zu geben, ob man gleich in Ansehung des
Inhalts derselben noch sehr leer und arm sein mag, daß jene allgemeine
Logik, die bloß ein Kanon zur Beurteilung ist, gleichsam wie ein
Organon zur wirklichen Hervorbringung wenigstens dem Blendwerk von
objektiven Behauptungen gebraucht, und mithin in der Tat dadurch
gemißbraucht worden. Die allgemeine Logik nun, als vermeintes Organon,
heißt Dialektik.
So verschieden auch die Bedeutung ist, in der die Alten dieser
Benennung einer Wissenschaft oder Kunst sich bedienten, so kann man
doch aus dem wirklichen Gebrauche derselben sicher abnehmen, daß
sie bei ihnen nichts anderes war, als die Logik des Scheins. Eine
sophistische Kunst, seiner Unwissenheit, ja auch seinen vorsätzlichen
Blendwerken den Anstrich der Wahrheit zu geben, daß man die Methode
der Gründlichkeit, welche die Logik überhaupt vorschreibt, nachahmte,
und ihre Topik zu Beschönigung jedes leeren Vorgebens benutzte. Nun
kann man es als eine sichere und brauchbare Warnung anmerken: daß die
allgemeine Logik, als Organon betrachtet, jederzeit eine Logik des
Scheins, d.i. dialektisch sei. Denn da sie uns gar nichts über den
Inhalt der Erkenntnis lehrt, sondern nur bloß die formalen Bedingungen
der Übereinstimmung mit dem Verstande, welche übrigens in Ansehung der
Gegenstände gänzlich gleichgültig sind, so muß die Zumutung, sich
derselben als eines Werkzeugs (Organon) zu gebrauchen, um seine
Kenntnisse, wenigstens dem Vorgeben nach, auszubreiten und zu
erweitern, auf nichts als Geschwätzigkeit hinauslaufen, alles, was
man will, mit einigem Schein zu behaupten, oder auch nach Belieben
anzufechten.
Eine solche Unterweisung ist der Würde der Philosophie auf keine Weise
gemäß. Um deswillen hat man diese Benennung der Dialektik lieber, als
eine Kritik des dialektischen Scheins, der Logik beigezählt, und als
eine solche wollen wir sie auch hier verstanden wissen.
IV. Von der Einteilung der transz. Logik in die transzendentale
Analytik und Dialektik
In einer transzendentalen Logik isolieren wir den Verstand, (so wie
oben in der transzendentalen Ästhetik die Sinnlichkeit) und heben bloß
den Teil des Denkens aus unserem Erkenntnisse heraus, der lediglich
seinen Ursprung in dem Verstande hat. Der Gebrauch dieser reinen
Erkenntnis aber beruht darauf, als ihrer Bedingung: daß uns
Gegenstände in der Anschauung gegeben seien, worauf jene angewandt
werden können. Denn ohne Anschauung fehlt es aller unserer Erkenntnis
an Objekten, und sie bleibt alsdann völlig leer. Der Teil der
transscendentalen Logik also, der die Elemente der reinen
Verstandeserkenntnis vorträgt, und die Prinzipien, ohne welche überall
kein Gegenstand gedacht werden kann, ist die transzendentale Analytik,
und zugleich, eine Logik der Wahrheit. Denn ihr kann keine Erkenntnis
widersprechen, ohne daß sie zugleich allen Inhalt verlöre, d.i.
alle Beziehung auf irgendein Objekt, mithin alle Wahrheit. Weil
es aber sehr anlockend und verleitend ist, sich dieser reinen
Verstandeserkenntnisse und Grundsätze allein, und selbst über die
Grenzen der Erfahrung hinaus, zu bedienen, welche doch einzig und
allein uns die Materie (Objekte) an die Hand geben kann, worauf jene
reinen Verstandesbegriffe angewandt werden können: so gerät der
Verstand in Gefahr, durch leere Vernünfteleien von den bloßen formalen
Prinzipien des reinen Verstandes einen materialen Gebrauch zu machen,
und über Gegenstände ohne Unterschied zu urteilen, die uns doch nicht
gegeben sind, ja vielleicht auf keinerlei Weise gegeben werden können.
Da sie also eigentlich nur ein Kanon der Beurteilung des empirischen
Gebrauchs sein sollte, so wird sie gemißbraucht, wenn man sie als das
Organon eines allgemeinen und unbeschränkten Gebrauchs gelten läßt,
und sich mit dem reinen Verstande allein wagt, synthetisch über
Gegenstände überhaupt zu urteilen, zu behaupten, und zu entscheiden.
Also würde der Gebrauch des reinen Verstandes alsdann dialektisch
sein. Der zweite Teil der transzendentalen Logik muß also eine
Kritik dieses dialektischen Scheines sein, und heißt transzendentale
Dialektik, nicht als eine Kunst, dergleichen Schein dogmatisch
zu erregen, (eine leider sehr gangbare Kunst mannigfaltiger
metaphysischer Gaukelwerke) sondern als eine Kritik des Verstandes
und der Vernunft in Ansehung ihres hyperphysischen Gebrauchs, um
den falschen Schein ihrer grundlosen Anmaßungen aufzudecken, und
ihre Ansprüche auf Erfindung und Erweiterung, die sie bloß durch
transzendentale Grundsätze zu erreichen vermeint, zur bloßen
Beurteilung und Verwahrung des reinen Verstandes vor sophistischem
Blendwerke herabzusetzen.
Der transzendentalen Logik
Erste Abteilung
Die transzendentale Analytik
Diese Analytik ist die Zergliederung unseres gesamten Erkenntnisses
a priori in die Elemente der reinen Verstandeserkenntnis. Es kommt
hiebei auf folgende Stücke an: 1. Daß die Begriffe reine und nicht
empirische Begriffe seien. 2. Daß sie nicht zur Anschauung und zur
Sinnlichkeit, sondern zum Denken und Verstande gehören. 3. Daß
sie Elementarbegriffe seien und von den abgeleiteten, oder daraus
zusammengesetzten, wohl unterschieden werden. 4. Daß ihre Tafel
vollständig sei, und sie das ganze Feld des reinen Verstandes gänzlich
ausfüllen. Nun kann diese Vollständigkeit einer Wissenschaft nicht
auf den Überschlag, eines bloß durch Versuche zustande gebrachten
Aggregats, mit Zuverlässigkeit angenommen werden; daher ist sie nur
vermittelst einer Idee des Ganzen der Verstandeserkenntnis a priori
und die daraus bestimmte Abteilung der Begriffe, welche sie ausmachen,
mithin nur durch ihren Zusammenhang in einem System möglich. Der reine
Verstand sondert sich nicht allein von allem Empirischen, sondern
sogar von aller Sinnlichkeit völlig aus. Er ist also eine für sich
selbst beständige, sich selbst genugsame, und durch keine äußerlich
hinzukommenden Zusätze zu vermehrende Einheit. Daher wird der
Inbegriff seiner Erkenntnis ein unter einer Idee zu befassendes und zu
bestimmendes System ausmachen, dessen Vollständigkeit und Artikulation
zugleich einen Probierstein der Richtigkeit und Echtheit aller
hineinpassenden Erkenntnisstücke abgeben kann. Es besteht aber dieser
ganze Teil der transzendentalen Logik aus zwei Büchern, deren das eine
die Begriffe, das andere die Grundsätze des reinen Verstandes enthält.
Der transzendentalen Analytik
Erstes Buch
Die Analytik der Begriffe
Ich verstehe unter der Analytik der Begriffe nicht die Analysis
derselben, oder das gewöhnliche Verfahren in philosophischen
Untersuchungen, Begriffe, die sich darbieten, ihrem Inhalte nach zu
zergliedern und zur Deutlichkeit zu bringen, sondern die noch wenig
versuchte Zergliederung des Verstandesvermögens selbst, um die
Möglichkeit der Begriffe a priori dadurch zu erforschen, daß wir sie
im Verstande allein, als ihrem Geburtsorte, aufsuchen und dessen
reinen Gebrauch überhaupt analysieren; denn dieses ist das
eigentümliche Geschäft einer Transzendental-Philosophie; das übrige
ist die logische Behandlung der Begriffe in der Philosophie überhaupt.
Wir werden also die reinen Begriffe bis zu ihren ersten Keimen und
Anlagen im menschlichen Verstande verfolgen, in denen sie vorbereitet
liegen, bis sie endlich bei Gelegenheit der Erfahrung entwickelt und
durch ebendenselben Verstand, von den ihnen anhängenden empirischen
Bedingungen befreit, in ihrer Lauterkeit dargestellt werden.
Der Analytik der Begriffe
Erstes Hauptstück
Von dem Leitfaden der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe
Wenn man ein Erkenntnisvermögen ins Spiel setzt, so tun sich, nach den
mancherlei Anlässen, verschiedene Begriffe hervor, die dieses Vermögen
kennbar machen und sich in einem mehr oder weniger ausführlichen
Aufsatz sammeln lassen, nachdem die Beobachtung derselben längere
Zeit, oder mit größerer Scharfsichtigkeit angestellt worden. Wo diese
Untersuchung werde vollendet sein, läßt sich, nach diesem gleichsam
mechanischen Verfahren, niemals mit Sicherheit bestimmen. Auch
entdecken sich die Begriffe, die man nur so bei Gelegenheit auffindet,
in keiner Ordnung und systematischen Einheit, sondern werden zuletzt
nur nach Ähnlichkeiten gepaart und nach der Größe ihres Inhalts, von
den einfachen an, zu den mehr zusammengesetzten, in Reihen gestellt,
die nichts weniger als systematisch, obgleich auf gewisse Weise
methodisch zustande gebracht werden.
Die Transzendental-Philosophie hat den Vorteil, aber auch die
Verbindlichkeit, ihre Begriffe nach einem Prinzip aufzusuchen; weil
sie aus dem Verstande, als absoluter Einheit, rein und unvermischt
entspringen, und daher selbst nach einem Begriffe, oder Idee, unter
sich zusammenhängen müssen. Ein solcher Zusammenhang aber gibt eine
Regel an die Hand, nach welcher jedem reinen Verstandesbegriff seine
Stelle und allen insgesamt ihre Vollständigkeit a priori bestimmt
werden kann, welches alles sonst vom Belieben, oder von dem Zufall
abhängen würde.
Des transzendentalen Leitfadens der Entdeckung aller reinen
Verstandesbegriffe
Erster Abschnitt
Von dem logischen Verstandesgebrauche überhaupt
Der Verstand wurde oben bloß negativ erklärt: durch ein
nichtsinnliches Erkenntnisvermögen. Nun können wir, unabhängig von
der Sinnlichkeit, keiner Anschauung teilhaftig werden. Also ist
der Verstand kein Vermögen der Anschauung. Es gibt aber, außer der
Anschauung, keine andere Art, zu erkennen, als durch Begriffe.
Also ist die Erkenntnis eines jeden, wenigstens des menschlichen,
Verstandes, eine Erkenntnis durch Begriffe, nicht intuitiv, sondern
diskursiv. Alle Anschauungen, als sinnlich, beruhen auf Affektionen,
die Begriffe also auf Funktionen. Ich verstehe aber unter Funktion
die Einheit der Handlung, verschiedene Vorstellungen unter einer
gemeinschaftlichen zu ordnen. Begriffe gründen sich also auf der
Spontaneität des Denkens, wie sinnliche Anschauungen auf der
Rezeptivität der Eindrücke. Von diesen Begriffen kann nun der Verstand
keinen anderen Gebrauch machen, als daß er dadurch urteilt. Da
keine Vorstellung unmittelbar auf den Gegenstand geht, als bloß
die Anschauung, so wird ein Begriff niemals auf einen Gegenstand
unmittelbar, sondern auf irgendeine andere Vorstellung von demselben
(sie sei Anschauung oder selbst schon Begriff) bezogen. Das Urteil
ist also die mittelbare Erkenntnis eines Gegenstandes, mithin die
Vorstellung einer Vorstellung desselben. In jedem Urteil ist ein
Begriff, der für viele gilt, und unter diesem Vielen auch eine
gegebene Vorstellung begreift, welche letztere denn auf den Gegenstand
unmittelbar bezogen wird. So bezieht sich z.B. in dem Urteile: alle
Körper sind veränderlich, der Begriff des Teilbaren auf verschiedene
andere Begriffe; unter diesen aber wird er hier besonders auf den
Begriff des Körpers bezogen, dieser aber auf gewisse uns vorkommende
Erscheinungen. Also werden diese Gegenstände durch den Begriff
der Teilbarkeit mittelbar vorgestellt. Alle Urteile sind demnach
Funktionen der Einheit unter unseren Vorstellungen, da nämlich statt
einer unmittelbaren Vorstellung eine höhere, die diese und mehrere
unter sich begreift, zur Erkenntnis des Gegenstandes gebraucht,
und viel mögliche Erkenntnisse dadurch in einer zusammengezogen
werden. Wir können aber alle Handlungen des Verstandes auf Urteile
zurückführen, so daß der Verstand überhaupt als ein Vermögen zu
urteilen vorgestellt werden kann. Denn er ist nach dem obigen ein
Vermögen zu denken. Denken ist das Erkenntnis durch Begriffe. Begriffe
aber beziehen sich, als Prädikate möglicher Urteile, auf irgendeine
Vorstellung von einem noch unbestimmten Gegenstande. So bedeutet
der Begriff des Körpers etwas, z.B. Metall, was durch jenen Begriff
erkannt werden kann. Er ist also nur dadurch Begriff, daß unter ihm
andere Vorstellungen enthalten sind, vermittelst deren er sich auf
Gegenstände beziehen kann. Er ist also das Prädikat zu einem möglichen
Urteile, z.B. ein jedes Metall ist ein Körper. Die Funktionen des
Verstandes können also insgesamt gefunden werden, wenn man die
Funktionen der Einheit in den Urteilen vollständig darstellen kann.
Daß dies aber sich ganz wohl bewerkstelligen lasse, wird der folgende
Abschnitt vor Augen stellen.
Des Leitfadens der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe
Zweiter Abschnitt
Von der logischen Funktion des Verstandes in Urteilen
Wenn wir von allem Inhalte eines Urteils überhaupt abstrahieren, und
nur auf die bloße Verstandesform darin achtgeben, so finden wir, daß
die Funktion des Denkens in demselben unter vier Titel gebracht werden
könne, deren jeder drei Momente unter sich enthält. Sie können füglich
in folgender Tafel vorgestellt werden.
1. Quantität der Urteile
Allgemeine
Besondere
Einzelne
2. Qualität 3. Relation
Bejahende Kategorische
Verneinende Hypothetische
Unendliche Disjunktive
4. Modalität
Problematische
Assertorische
Apodiktische
Da diese Einteilung in einigen, obgleich nicht wesentlichen Stücken,
von der gewohnten Technik der Logiker abzuweichen scheint, so werden
folgende Verwahrungen wider den besorglichen Mißverstand nicht unnötig
sein.
1. Die Logiker sagen mit Recht, daß man beim Gebrauch der Urteile
in Vernunftschlüssen die einzelnen Urteile gleich den allgemeinen
behandeln könne. Denn eben darum, weil sie gar keinen Umfang haben,
kann das Prädikat derselben nicht bloß auf einiges dessen, was unter
dem Begriff des Subjekts enthalten ist, gezogen, von einigem aber
ausgenommen werden. Es gilt also von jenem Begriffe ohne Ausnahme,
gleich als wenn derselbe ein gemeingültiger Begriff wäre, der einen
Umfang hätte, von dessen ganzer Bedeutung das Prädikat gelte.
Vergleichen wir dagegen ein einzelnes Urteil mit einem gemeingültigen,
bloß als Erkenntnis, der Größe nach, so verhält sie sich zu diesem
wie Einheit zur Unendlichkeit, und ist also an sich selbst davon
wesentlich unterschieden. Also, wenn ich ein einzelnes Urteil
(judicium singulare) nicht bloß nach seiner inneren Gültigkeit,
sondern auch, als Erkenntnis überhaupt, nach der Größe, die es
in Vergleichung mit anderen Erkenntnissen hat, schätze, so ist
es allerdings von gemeingültigen Urteilen (judicia communia)
unterschieden, und verdient in einer vollständigen Tafel der Momente
des Denkens überhaupt (obzwar freilich nicht in der bloß auf den
Gebrauch der Urteile untereinander eingeschränkten Logik) eine
besondere Stelle.
2. Ebenso müssen in einer transzendentalen Logik unendliche Urteile
von bejahenden noch unterschieden werden, wenn sie gleich in der
allgemeinen Logik jenen mit Recht beigezählt sind und kein besonderes
Glied der Einteilung ausmachen. Diese nämlich abstrahiert von allem
Inhalt des Prädikats (ob es gleich verneinend ist) und sieht nur
darauf, ob dasselbe dem Subjekt beigelegt, oder ihm entgegengesetzt
werde. Jene aber betrachtet das Urteil auch nach dem Werte oder
Inhalt dieser logischen Bejahung vermittelst eines bloß verneinenden
Prädikats, und was diese in Ansehung des gesamten Erkenntnisses für
einen Gewinn verschafft. Hätte ich von der Seele gesagt, sie ist nicht
sterblich, so hätte ich durch ein verneinendes Urteil wenigstens einen
Irrtum abgehalten. Nun habe ich durch den Satz: die Seele ist nicht
sterblich, zwar der logischen Form nach wirklich bejaht, indem ich die
Seele in den unbeschränkten Umfang der nichtsterbenden Wesen setze.
Weil nun von dem ganzen Umfange möglicher Wesen das Sterbliche einen
Teil enthält, das Nichtsterbliche aber den anderen, so ist durch
meinen Satz nichts anderes gesagt, als daß die Seele eine von der
unendlichen Menge Dinge sei, die übrigbleiben, wenn ich das Sterbliche
insgesamt wegnehme. Dadurch aber wird nur die unendliche Sphäre alles
Möglichen insoweit beschränkt, daß das Sterbliche davon abgetrennt,
und in dem übrigen Raum ihres Umfangs die Seele gesetzt wird. Dieser
Raum bleibt aber bei dieser Ausnahme noch immer unendlich, und können
noch mehrere Teile desselben weggenommen werden, ohne daß darum der
Begriff von der Seele im mindesten wächst, und bejahend bestimmt wird.
Diese unendlichen Urteile also in Ansehung des logischen Umfanges sind
wirklich bloß beschränkend in Ansehung des Inhalts der Erkenntnis
überhaupt, und insofern müssen sie in der transzendentalen Tafel aller
Momente des Denkens in den Urteilen nicht übergangen werden, weil die
hierbei ausgeübte Funktion des Verstandes vielleicht in dem Felde
seiner reinen Erkenntnis a priori wichtig sein kann.
3. Alle Verhältnisse des Denkens in Urteilen sind die a) des Prädikats
zum Subjekt, b) des Grundes zur Folge, c) der eingeteilten Erkenntnis
und der gesammelten Glieder der Einteilung untereinander. In der
ersteren Art der Urteile sind nur zwei Begriffe, in der zweiten zwei
Urteile, in der dritten mehrere Urteile im Verhältnis gegeneinander
betrachtet. Der hypothetische Satz: wenn eine vollkommene
Gerechtigkeit da ist, so wird der beharrlich Böse bestraft, enthält
eigentlich das Verhältnis zweier Sätze: Es ist eine vollkommene
Gerechtigkeit da, und der beharrlich Böse wird bestraft. Ob beide
dieser Sätze an sich wahr seien, bleibt hier unausgemacht. Es ist nur
die Konsequenz, die durch dieses Urteil gedacht wird. Endlich enthält
das disjunktive Urteil ein Verhältnis zweier, oder mehrerer Sätze
gegeneinander, aber nicht der Abfolge, sondern der logischen
Entgegensetzung, sofern die Sphäre des einen die des anderen
ausschließt, aber doch zugleich der Gemeinschaft, insofern sie
zusammen die Sphäre der eigentlichen Erkenntnis erfüllen, also ein
Verhältnis der Teile der Sphäre eines Erkenntnisses, da die Sphäre
eines jeden Teils ein Ergänzungsstück der Sphäre des anderen zu dem
ganzen Inbegriff der eingeteilten Erkenntnis ist, z.E. die Welt
ist entweder durch einen blinden Zufall da, oder durch innere
Notwendigkeit, oder durch eine äußere Ursache. Jeder dieser Sätze
nimmt einen Teil der Sphäre des möglichen Erkenntnisses über das
Dasein einer Welt überhaupt ein, alle zusammen die ganze Sphäre. Das
Erkenntnis aus einer dieser Sphären wegnehmen, heißt, sie in eine der
übrigen setzen, und dagegen sie in eine Sphäre setzen, heißt, sie aus
den übrigen wegnehmen. Es ist also in einem disjunktiven Urteile eine
gewisse Gemeinschaft der Erkenntnisse, die darin besteht, daß sie sich
wechselseitig einander ausschließen, aber dadurch doch im Ganzen die
wahre Erkenntnis bestimmen, indem sie zusammengenommen den ganzen
Inhalt einer einzigen gegebenen Erkenntnis ausmachen. Und dieses ist
es auch nur, was ich des Folgenden wegen hiebei anzumerken nötig
finde.
4. Die Modalität der Urteile ist eine ganz besondere Funktion
derselben, die das Unterscheidende an sich hat, daß sie nichts
zum Inhalte des Urteils beiträgt, (denn außer Größe, Qualität und
Verhältnis ist nichts mehr, was den Inhalt eines Urteils ausmachte,)
sondern nur den Wert der Copula in Beziehung auf das Denken überhaupt
angeht. Problematische Urteile sind solche, wo man das Bejahen oder
Verneinen als bloß möglich (beliebig) annimmt. Assertorische, da es
als wirklich (wahr) betrachtet wird. Apodiktische, in denen man es als
notwendig ansieht*. So sind die beiden Urteile, deren Verhältnis das
hypothetische Urteil ausmacht, (antecedens und consequens), imgleichen
in deren Wechselwirkung das Disjunktive besteht, (Glieder der
Einteilung) insgesamt nur problematisch. In dem obigen Beispiel wird
der Satz: es ist eine vollkommene Gerechtigkeit da, nicht assertorisch
gesagt, sondern nur als ein beliebiges Urteil, wovon es möglich
ist, daß jemand es annehme, gedacht, und nur die Konsequenz ist
assertorisch. Daher können solche Urteile auch offenbar falsch sein,
und doch, problematisch genommen, Bedingungen der Erkenntnis der
Wahrheit sein. So ist das Urteil: die Welt ist durch blinden Zufall
da, in dem disjunktiven Urteil nur von problematischer Bedeutung,
nämlich, daß jemand diesen Satz etwa auf eignen Augenblick annehmen
möge, und dient doch, (wie die Verzeichnung des falschen Weges, unter
der Zahl aller derer, die man nehmen kann,) den wahren zu finden. Der
problematische Satz ist also derjenige, der nur logische Möglichkeit
(die nicht objektiv ist) ausdrückt, d.i. eine freie Wahl einen solchen
Satz gelten zu lassen, eine bloß willkürliche Aufnehmung desselben
in den Verstand. Der assertorische sagt von logischer Wirklichkeit
oder Wahrheit, wie etwa in einem hypothetischen Vernunftschluß das
Antecedens im Obersatze problematisch, im Untersatze assertorisch
vorkommt, und zeigt an, daß der Satz mit dem Verstande nach dessen
Gesetzen schon verbunden sei, der apodiktische Satz denkt sich den
assertorischen durch diese Gesetze des Verstandes selbst bestimmt,
und daher a priori behauptend, und drückt auf solche Weise logische
Notwendigkeit aus. Weil nun hier alles sich gradweise dem Verstande
einverleibt, so daß man zuvor etwas problematisch urteilt, darauf auch
wohl es assertorisch als wahr annimmt, endlich als unzertrennlich mit
dem Verstande verbunden, d.i. als notwendig und apodiktisch behauptet,
so kann man diese drei Funktionen der Modalität auch so viel Momente
des Denkens überhaupt nennen.
* Gleich, als wenn das Denken im ersten Fall eine Funktion des
Verstandes, im zweiten der Urteilskraft, im dritten der Vernunft
wäre. Eine Bemerkung, die erst in der Folge ihre Aufklärung
erwartet.
Des Leitfadens der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe
Dritter Abschnitt
Von den reinen Verstandesbegriffen oder Kategorien
Die allgemeine Logik abstrahiert, wie mehrmalen schon gesagt worden,
von allem Inhalt der Erkenntnis, und erwartet, daß ihr anderwärts,
woher es auch sei, Vorstellungen gegeben werden, um diese zuerst in
Begriffe zu verwandeln, welches analytisch zugeht. Dagegen hat die
transzendentale Logik ein Mannigfaltiges der Sinnlichkeit a priori vor
sich liegen, welches die transzendentale Ästhetik ihr darbietet, um zu
den reinen Verstandesbegriffen einen Stoff zu geben, ohne den sie ohne
allen Inhalt, mithin völlig leer sein würde. Raum und Zeit enthalten
nun ein Mannigfaltiges der reinen Anschauung a priori, gehören aber
gleichwohl zu den Bedingungen der Rezeptivität unseres Gemüts, unter
denen es allein Vorstellungen von Gegenständen empfangen kann, die
mithin auch den Begriff derselben jederzeit affizieren müssen.
Allein die Spontaneität unseres Denkens erfordert es, daß dieses
Mannigfaltige zuerst auf gewisse Weise durchgegangen, aufgenommen, und
verbunden werde, um daraus eine Erkenntnis zu machen. Diese Handlung
nenne ich Synthesis.
Ich verstehe aber unter Synthesis in der allgemeinsten Bedeutung
die Handlung, verschiedene Vorstellungen zueinander hinzuzutun, und
ihre Mannigfaltigkeit in einer Erkenntnis zu begreifen. Eine solche
Synthesis ist rein, wenn das Mannigfaltige nicht empirisch, sondern a
priori gegeben ist (wie das im Raum und der Zeit). Vor aller Analysis
unserer Vorstellungen müssen diese zuvor gegeben sein, und es können
keine Begriffe dem Inhalte nach analytisch entspringen. Die Synthesis
eines Mannigfaltigen aber (es sei empirisch oder a priori gegeben),
bringt zuerst eine Erkenntnis hervor, die zwar anfänglich noch
roh und verworren sein kann, und also der Analysis bedarf; allein
die Synthesis ist doch dasjenige, was eigentlich die Elemente zu
Erkenntnissen sammelt, und zu einem gewissen Inhalte vereinigt; sie
ist also das erste, worauf wir acht zu geben haben, wenn wir über den
ersten Ursprung unserer Erkenntnis urteilen wollen.
Die Synthesis überhaupt ist, wie wir künftig sehen werden, die bloße
Wirkung der Einbildungskraft, einer blinden, obgleich unentbehrlichen
Funktion der Seele, ohne die wir überall gar keine Erkenntnis haben
würden, der wir uns aber selten nur einmal bewußt sind. Allein, diese
Synthesis auf Begriffe zu bringen, das ist eine Funktion, die dem
Verstande zukommt, und wodurch er uns allererst die Erkenntnis in
eigentlicher Bedeutung verschafft.
Die reine Synthesis, allgemein vorgestellt, gibt nun den reinen
Verstandesbegriff. Ich verstehe aber unter dieser Synthesis diejenige,
welche auf einem Grunde der synthetischen Einheit a priori beruht: so
ist unser Zählen (vornehmlich ist es in größeren Zahlen merklicher)
eine Synthesis nach Begriffen, weil sie nach einem gemeinschaftlichen
Grunde der Einheit geschieht (z.E. der Dekadik). Unter diesem
Begriffe wird also die Einheit in der Synthesis des Mannigfaltigen
notwendig.
Analytisch werden verschiedene Vorstellungen unter einen Begriff
gebracht, (ein Geschäft, wovon die allgemeine Logik handelt). Aber
nicht die Vorstellungen, sondern die reine Synthesis der Vorstellungen
auf Begriffe zu bringen, lehrt die transz. Logik. Das erste, was uns
zum Behuf der Erkenntnis aller Gegenstände a priori gegeben sein muß,
ist das Mannigfaltige der reinen Anschauung; die Synthesis dieses
Mannigfaltigen durch die Einbildungskraft ist das zweite, gibt aber
noch keine Erkenntnis. Die Begriffe, welche dieser reinen Synthesis
Einheit geben, und lediglich in der Vorstellung dieser notwendigen
synthetischen Einheit bestehen, tun das dritte zum Erkenntnisse eines
vorkommenden Gegenstandes, und beruhen auf dem Verstande.
Dieselbe Funktion, welche den verschiedenen Vorstellungen in einem
Urteile Einheit gibt, die gibt auch der bloßen Synthesis verschiedene
Vorstellungen in einer Anschauung Einheit, welche, allgemein
ausgedrückt, der reine Verstandesbegriff heißt. Derselbe Verstand
also, und zwar durch eben dieselben Handlungen, wodurch er in
Begriffen, vermittelst der analytischen Einheit, die logische
Form eines Urteils zustande brachte, bringt auch, vermittelst der
synthetischen Einheit des Mannigfaltigen in der Anschauung überhaupt,
in seine Vorstellungen einen transzendentalen Inhalt, weswegen sie
reine Verstandesbegriffe heißen, die a priori auf Objekte gehen,
welches die allgemeine Logik nicht leisten kann.
Auf solche Weise entspringen gerade so viel reine Verstandesbegriffe,
welche a priori auf Gegenstände der Anschauung überhaupt gehen, als es
in der vorigen Tafel logische Funktionen in allen möglichen Urteilen
gab: denn der Verstand ist durch gedachte Funktionen völlig erschöpft,
und sein Vermögen dadurch gänzlich ausgemessen. Wir wollen diese
Begriffe, nach dem Aristoteles Kategorien nennen, indem unsere Absicht
uranfänglich mit der seinigen zwar einerlei ist, ob sie sich gleich
davon in der Ausführung gar sehr entfernt.