I. Von der Logik überhaupt

Unsere Erkenntnis entspringt aus zwei Grundquellen des Gemüts, deren

die erste ist, die Vorstellungen zu empfangen (die Rezeptivität der

Eindrücke), die zweite das Vermögen, durch diese Vorstellungen einen

Gegenstand zu erkennen (Spontaneität der Begriffe); durch die erstere

wird uns ein Gegenstand gegeben, durch die zweite wird dieser im

Verhältnis auf jene Vorstellung (als bloße Bestimmung des Gemüts)

gedacht. Anschauung und Begriffe machen also die Elemente aller

unserer Erkenntnis aus, so daß weder Begriffe, ohne ihnen auf einige

Art korrespondierende Anschauung, noch Anschauung ohne Begriffe, ein

Erkenntnis abgeben kann. Beide sind entweder rein, oder empirisch.

Empirisch, wenn Empfindung (die die wirkliche Gegenwart des

Gegenstandes voraussetzt) darinnen enthalten ist: rein aber, wenn der

Vorstellung keine Empfindung beigemischt ist. Man kann die letztere

die Materie der sinnlichen Erkenntnis nennen. Daher enthält reine

Anschauung lediglich die Form, unter welcher etwas angeschaut wird,

und reiner Begriff allein die Form des Denkens eines Gegenstandes

überhaupt. Nur allein reine Anschauungen oder Begriffe sind a priori

möglich, empirische nur a posteriori.

Wollen wir die Rezeptivität unseres Gemüts, Vorstellungen zu

empfangen, sofern es auf irgendeine Weise affiziert wird, Sinnlichkeit

nennen, so ist dagegen das Vermögen, Vorstellungen selbst

hervorzubringen, oder die Spontaneität des Erkenntnisses, der

Verstand. Unsere Natur bringt es so mit sich, daß die Anschauung

niemals anders als sinnlich sein kann, d.i. nur die Art enthält, wie

wir von Gegenständen affiziert werden. Dagegen ist das Vermögen, den

Gegenstand sinnlicher Anschauung zu denken, der Verstand. Keine dieser

Eigenschaften ist der anderen vorzuziehen. Ohne Sinnlichkeit würde

uns kein Gegenstand gegeben, und ohne Verstand keiner gedacht werden.

Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.

Daher ist es ebenso notwendig, seine Begriffe sinnlich zu machen,

(d.i. ihnen den Gegenstand in der Anschauung beizufügen,) als seine

Anschauungen sich verständlich zu machen (d.i. sie unter Begriffe

zu bringen). Beide Vermögen, oder Fähigkeiten, können auch ihre

Funktionen nicht vertauschen. Der Verstand vermag nichts anzuschauen,

und die Sinne nichts zu denken. Nur daraus, daß sie sich vereinigen,

kann Erkenntnis entspringen. Deswegen darf man aber doch nicht ihren

Anteil vermischen, sondern man hat große Ursache, jedes von dem andern

sorgfältig abzusondern, und zu unterscheiden. Daher unterscheiden wir

die Wissenschaft der Regeln der Sinnlichkeit überhaupt, d.i. Ästhetik,

von der Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt, d.i. der Logik.

Die Logik kann nun wiederum in zwiefacher Absicht unternommen

werden, entweder als Logik des allgemeinen, oder des besonderen

Verstandesgebrauchs. Die erste enthält die schlechthin notwendigen

Regeln des Denkens, ohne welche gar kein Gebrauch des Verstandes

stattfindet, und geht also auf diesen, unangesehen der Verschiedenheit

der Gegenstände, auf welche er gerichtet sein mag. Die Logik des

besonderen Verstandesgebrauchs enthält die Regeln, über eine

gewisse Art von Gegenständen richtig zu denken. Jene kann man die

Elementarlogik nennen, diese aber das Organon dieser oder jener

Wissenschaft. Die letztere wird mehrenteils in den Schulen als

Propädeutik der Wissenschaften vorangeschickt, ob sie zwar, nach dem

Gange der menschlichen Vernunft, das späteste ist, wozu sie allererst

gelangt, wenn die Wissenschaft schon lange fertig ist, und nur die

letzte Hand zu ihrer Berichtigung und Vollkommenheit bedarf. Denn man

muß die Gegenstände schon in ziemlich hohem Grade kennen, wenn man

die Regel angeben will, wie sich eine Wissenschaft von ihnen zustande

bringen lasse.

Die allgemeine Logik ist nun entweder die reine, oder die angewandte

Logik. In der ersteren abstrahieren wir von allen empirischen

Bedingungen, unter denen unser Verstand ausgeübt wird, z.B. vom

Einfluß der Sinne, vom Spiele der Einbildung, den Gesetzen des

Gedächtnisses, der Macht der Gewohnheit, der Neigung usw., mithin

auch den Quellen der Vorurteile, ja gar überhaupt von allen Ursachen,

daraus uns gewisse Erkenntnisse entspringen, oder unterschoben werden

mögen, weil sie bloß den Verstand unter gewissen Umständen seiner

Anwendung betreffen, und, um diese zu kennen, Erfahrung erfordert

wird. Eine allgemeine, aber reine Logik, hat es also mit lauter

Prinzipien a priori zu tun, und ist ein Kanon des Verstandes und der

Vernunft, aber nur in Ansehung des Formalen ihres Gebrauchs, der

Inhalt mag sein, welcher er wolle, (empirisch oder transzendental).

Eine allgemeine Logik heißt aber alsdann angewandt, wenn sie auf die

Regeln des Gebrauchs des Verstandes unter den subjektiven empirischen

Bedingungen, die uns die Psychologie lehrt, gerichtet ist. Sie hat

also empirische Prinzipien, ob sie zwar insofern allgemein ist, daß

sie auf den Verstandesgebrauch ohne Unterschied der Gegenstände geht.

Um deswillen ist sie auch weder ein Kanon des Verstandes überhaupt,

noch ein Organon besonderer Wissenschaften, sondern lediglich ein

Kathartikon des gemeinen Verstandes.

In der allgemeinen Logik muß also der Teil, der die reine

Vernunftlehre ausmachen soll, von demjenigen gänzlich abgesondert

werden, welcher die angewandte (obzwar noch immer allgemeine) Logik

ausmacht. Der erstere ist eigentlich nur allein Wissenschaft, obzwar

kurz und trocken, und wie es die schulgerechte Darstellung einer

Elementarlehre des Verstandes erfordert. In dieser müssen also die

Logiker jederzeit zwei Regeln vor Augen haben.

1. Als allgemeine Logik abstrahiert sie von allem Inhalt der

Verstandeserkenntnis, und der Verschiedenheit ihrer Gegenstände, und

hat mit nichts als der bloßen Form des Denkens zu tun.

2. Als reine Logik hat sie keine empirischen Prinzipien, mithin

schöpft sie nichts (wie man sich bisweilen überredet hat) aus der

Psychologie, die also auf den Kanon des Verstandes gar keinen Einfluß

hat. Sie ist eine demonstrierte Doktrin, und alles muß in ihr völlig a

priori gewiß sein.

Was ich die angewandte Logik nenne, (wider die gemeine Bedeutung

dieses Wortes, nach der sie gewisse Exerzitien, dazu die reine Logik

die Regel gibt, enthalten soll,) so ist sie eine Vorstellung des

Verstandes und der Regeln seines notwendigen Gebrauchs in concreto,

nämlich unter den zufälligen Bedingungen des Subjekts, die diesen

Gebrauch hindern oder befördern können, und die insgesamt nur

empirisch gegeben werden. Sie handelt von der Aufmerksamkeit, deren

Hindernis und Folgen, dem Ursprunge des Irrtums, dem Zustande des

Zweifels, des Skrupels, der Überzeugung usw. und zu ihr verhält sich

die allgemeine und reine Logik wie die reine Moral, welche bloß die

notwendigen sittlichen Gesetze eines freien Willens überhaupt enthält,

zu der eigentlichen Tugendlehre, welche diese Gesetze unter den

Hindernissen der Gefühle, Neigungen und Leidenschaften, denen die

Menschen mehr oder weniger unterworfen sind, erwägt, und welche

niemals eine wahre und demonstrierte Wissenschaft abgeben kann, weil

sie ebensowohl als jene angewandte Logik empirische und psychologische

Prinzipien bedarf.

Kritik der reinen Vernunft (Erste Fassung 1781) · 第 16 / 70 题