Unsere Erkenntnis entspringt aus zwei Grundquellen des Gemüts, deren
die erste ist, die Vorstellungen zu empfangen (die Rezeptivität der
Eindrücke), die zweite das Vermögen, durch diese Vorstellungen einen
Gegenstand zu erkennen (Spontaneität der Begriffe); durch die erstere
wird uns ein Gegenstand gegeben, durch die zweite wird dieser im
Verhältnis auf jene Vorstellung (als bloße Bestimmung des Gemüts)
gedacht. Anschauung und Begriffe machen also die Elemente aller
unserer Erkenntnis aus, so daß weder Begriffe, ohne ihnen auf einige
Art korrespondierende Anschauung, noch Anschauung ohne Begriffe, ein
Erkenntnis abgeben kann. Beide sind entweder rein, oder empirisch.
Empirisch, wenn Empfindung (die die wirkliche Gegenwart des
Gegenstandes voraussetzt) darinnen enthalten ist: rein aber, wenn der
Vorstellung keine Empfindung beigemischt ist. Man kann die letztere
die Materie der sinnlichen Erkenntnis nennen. Daher enthält reine
Anschauung lediglich die Form, unter welcher etwas angeschaut wird,
und reiner Begriff allein die Form des Denkens eines Gegenstandes
überhaupt. Nur allein reine Anschauungen oder Begriffe sind a priori
möglich, empirische nur a posteriori.
Wollen wir die Rezeptivität unseres Gemüts, Vorstellungen zu
empfangen, sofern es auf irgendeine Weise affiziert wird, Sinnlichkeit
nennen, so ist dagegen das Vermögen, Vorstellungen selbst
hervorzubringen, oder die Spontaneität des Erkenntnisses, der
Verstand. Unsere Natur bringt es so mit sich, daß die Anschauung
niemals anders als sinnlich sein kann, d.i. nur die Art enthält, wie
wir von Gegenständen affiziert werden. Dagegen ist das Vermögen, den
Gegenstand sinnlicher Anschauung zu denken, der Verstand. Keine dieser
Eigenschaften ist der anderen vorzuziehen. Ohne Sinnlichkeit würde
uns kein Gegenstand gegeben, und ohne Verstand keiner gedacht werden.
Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.
Daher ist es ebenso notwendig, seine Begriffe sinnlich zu machen,
(d.i. ihnen den Gegenstand in der Anschauung beizufügen,) als seine
Anschauungen sich verständlich zu machen (d.i. sie unter Begriffe
zu bringen). Beide Vermögen, oder Fähigkeiten, können auch ihre
Funktionen nicht vertauschen. Der Verstand vermag nichts anzuschauen,
und die Sinne nichts zu denken. Nur daraus, daß sie sich vereinigen,
kann Erkenntnis entspringen. Deswegen darf man aber doch nicht ihren
Anteil vermischen, sondern man hat große Ursache, jedes von dem andern
sorgfältig abzusondern, und zu unterscheiden. Daher unterscheiden wir
die Wissenschaft der Regeln der Sinnlichkeit überhaupt, d.i. Ästhetik,
von der Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt, d.i. der Logik.
Die Logik kann nun wiederum in zwiefacher Absicht unternommen
werden, entweder als Logik des allgemeinen, oder des besonderen
Verstandesgebrauchs. Die erste enthält die schlechthin notwendigen
Regeln des Denkens, ohne welche gar kein Gebrauch des Verstandes
stattfindet, und geht also auf diesen, unangesehen der Verschiedenheit
der Gegenstände, auf welche er gerichtet sein mag. Die Logik des
besonderen Verstandesgebrauchs enthält die Regeln, über eine
gewisse Art von Gegenständen richtig zu denken. Jene kann man die
Elementarlogik nennen, diese aber das Organon dieser oder jener
Wissenschaft. Die letztere wird mehrenteils in den Schulen als
Propädeutik der Wissenschaften vorangeschickt, ob sie zwar, nach dem
Gange der menschlichen Vernunft, das späteste ist, wozu sie allererst
gelangt, wenn die Wissenschaft schon lange fertig ist, und nur die
letzte Hand zu ihrer Berichtigung und Vollkommenheit bedarf. Denn man
muß die Gegenstände schon in ziemlich hohem Grade kennen, wenn man
die Regel angeben will, wie sich eine Wissenschaft von ihnen zustande
bringen lasse.
Die allgemeine Logik ist nun entweder die reine, oder die angewandte
Logik. In der ersteren abstrahieren wir von allen empirischen
Bedingungen, unter denen unser Verstand ausgeübt wird, z.B. vom
Einfluß der Sinne, vom Spiele der Einbildung, den Gesetzen des
Gedächtnisses, der Macht der Gewohnheit, der Neigung usw., mithin
auch den Quellen der Vorurteile, ja gar überhaupt von allen Ursachen,
daraus uns gewisse Erkenntnisse entspringen, oder unterschoben werden
mögen, weil sie bloß den Verstand unter gewissen Umständen seiner
Anwendung betreffen, und, um diese zu kennen, Erfahrung erfordert
wird. Eine allgemeine, aber reine Logik, hat es also mit lauter
Prinzipien a priori zu tun, und ist ein Kanon des Verstandes und der
Vernunft, aber nur in Ansehung des Formalen ihres Gebrauchs, der
Inhalt mag sein, welcher er wolle, (empirisch oder transzendental).
Eine allgemeine Logik heißt aber alsdann angewandt, wenn sie auf die
Regeln des Gebrauchs des Verstandes unter den subjektiven empirischen
Bedingungen, die uns die Psychologie lehrt, gerichtet ist. Sie hat
also empirische Prinzipien, ob sie zwar insofern allgemein ist, daß
sie auf den Verstandesgebrauch ohne Unterschied der Gegenstände geht.
Um deswillen ist sie auch weder ein Kanon des Verstandes überhaupt,
noch ein Organon besonderer Wissenschaften, sondern lediglich ein
Kathartikon des gemeinen Verstandes.
In der allgemeinen Logik muß also der Teil, der die reine
Vernunftlehre ausmachen soll, von demjenigen gänzlich abgesondert
werden, welcher die angewandte (obzwar noch immer allgemeine) Logik
ausmacht. Der erstere ist eigentlich nur allein Wissenschaft, obzwar
kurz und trocken, und wie es die schulgerechte Darstellung einer
Elementarlehre des Verstandes erfordert. In dieser müssen also die
Logiker jederzeit zwei Regeln vor Augen haben.
1. Als allgemeine Logik abstrahiert sie von allem Inhalt der
Verstandeserkenntnis, und der Verschiedenheit ihrer Gegenstände, und
hat mit nichts als der bloßen Form des Denkens zu tun.
2. Als reine Logik hat sie keine empirischen Prinzipien, mithin
schöpft sie nichts (wie man sich bisweilen überredet hat) aus der
Psychologie, die also auf den Kanon des Verstandes gar keinen Einfluß
hat. Sie ist eine demonstrierte Doktrin, und alles muß in ihr völlig a
priori gewiß sein.
Was ich die angewandte Logik nenne, (wider die gemeine Bedeutung
dieses Wortes, nach der sie gewisse Exerzitien, dazu die reine Logik
die Regel gibt, enthalten soll,) so ist sie eine Vorstellung des
Verstandes und der Regeln seines notwendigen Gebrauchs in concreto,
nämlich unter den zufälligen Bedingungen des Subjekts, die diesen
Gebrauch hindern oder befördern können, und die insgesamt nur
empirisch gegeben werden. Sie handelt von der Aufmerksamkeit, deren
Hindernis und Folgen, dem Ursprunge des Irrtums, dem Zustande des
Zweifels, des Skrupels, der Überzeugung usw. und zu ihr verhält sich
die allgemeine und reine Logik wie die reine Moral, welche bloß die
notwendigen sittlichen Gesetze eines freien Willens überhaupt enthält,
zu der eigentlichen Tugendlehre, welche diese Gesetze unter den
Hindernissen der Gefühle, Neigungen und Leidenschaften, denen die
Menschen mehr oder weniger unterworfen sind, erwägt, und welche
niemals eine wahre und demonstrierte Wissenschaft abgeben kann, weil
sie ebensowohl als jene angewandte Logik empirische und psychologische
Prinzipien bedarf.