Vergessen von Eindrücken und Vorsätzen.
Wenn jemand geneigt sein sollte, den Stand unserer gegenwärtigen
Kenntnis vom Seelenleben zu überschätzen, so brauchte man ihn nur an die
Gedächtnisfunktion zu mahnen, um ihn zur Bescheidenheit zu zwingen.
Keine psychologische Theorie hat es noch vermocht, von dem fundamentalen
Phänomen des Erinnerns und Vergessens im Zusammenhange Rechenschaft zu
geben; ja, die vollständige Zergliederung dessen, was man als
tatsächlich beobachten kann, ist noch kaum in Angriff genommen.
Vielleicht ist uns heute das Vergessen rätselhafter geworden als das
Erinnern, seitdem uns das Studium des Traumes und pathologischer
Ereignisse gelehrt hat, dass auch das plötzlich wieder im Bewusstsein
auftauchen kann, was wir für längst vergessen geschätzt haben.
Wir sind allerdings im Besitze einiger weniger Gesichtspunkte, für
welche wir allgemeine Anerkennung erwarten. Wir nehmen an, dass das
Vergessen ein spontaner Vorgang ist, dem man einen gewissen zeitlichen
Ablauf zuschreiben kann. Wir heben hervor, dass beim Vergessen eine
gewisse Auswahl unter den dargebotenen Eindrücken stattfindet und ebenso
unter den Einzelheiten eines jeden Eindrucks oder Erlebnisses. Wir
kennen einige der Bedingungen für die Haltbarkeit im Gedächtnis und für
die Erweckbarkeit dessen, was sonst vergessen würde. Bei unzähligen
Anlässen im täglichen Leben können wir aber bemerken, wie unvollständig
und unbefriedigend unsere Erkenntnis ist. Man höre zu, wie zwei
Personen, die gemeinsam äussere Eindrücke empfangen, z. B. eine Reise
mit einander gemacht haben, eine Zeitlang später ihre Erinnerungen
austauschen. Was dem einen fest im Gedächtnis geblieben ist, das hat der
andere oft vergessen, als ob es nicht geschehen wäre, und zwar ohne dass
man ein Recht zur Behauptung hätte, der Eindruck sei für den einen
psychisch bedeutsamer gewesen als für den anderen. Eine ganze Anzahl der
die Auswahl fürs Gedächtnis bestimmenden Momente entzieht sich offenbar
noch unserer Kenntnis.
In der Absicht, zur Kenntnis der Bedingungen des Vergessens einen
kleinen Beitrag zu liefern, pflege ich die Fälle, in denen mir das
Vergessen selbst widerfährt, einer psychologischen Analyse zu
unterziehen. Ich beschäftige mich in der Regel nur mit einer gewissen
Gruppe dieser Fälle, mit jenen nämlich, in denen das Vergessen mich in
Erstaunen setzt, weil ich nach meiner Erwartung das Betreffende wissen
sollte. Ich will noch bemerken, dass ich zur Vergesslichkeit im
allgemeinen (für Erlebtes, nicht für Gelerntes!) nicht neige, und dass
ich durch eine kurze Periode meiner Jugend auch aussergewöhnlicher
Gedächtnisleistungen nicht unfähig war. In meiner Schulknabenzeit war es
mir selbstverständlich, die Seite des Buches, die ich gelesen hatte,
auswendig hersagen zu können, und kurz vor der Universität war ich
imstande, populäre Vorträge wissenschaftlichen Inhalts unmittelbar
nachher fast wortgetreu niederzuschreiben. In der Spannung vor dem
letzten medizinischen Rigorosum muss ich noch Gebrauch von dem Rest
dieser Fähigkeit gemacht haben, denn ich gab in einigen Gegenständen den
Prüfern wie automatisch Antworten, die sich getreu mit dem Text des
Lehrbuches deckten, welchen ich doch nur einmal in der grössten Hast
durchflogen hatte.
Die Verfügung über den Gedächnisschatz ist seither bei mir immer
schlechter geworden, doch habe ich mich bis in die letzte Zeit hinein
überzeugt, dass ich mit Hilfe eines Kunstgriffes weit mehr erinnern
kann, als ich mir sonst zutraue. Wenn z. B. ein Patient in der
Sprechstunde sich darauf beruft, dass ich ihn schon einmal gesehen habe,
und ich mich weder an die Tatsache noch an den Zeitpunkt erinnern kann,
so helfe ich mir, indem ich rate, d. h. mir rasch eine Zahl von Jahren,
von der Gegenwart an gerechnet, einfallen lasse. Wo Aufschreibungen oder
die sichere Angabe des Patienten eine Kontrolle meines Einfalles
ermöglichen, da zeigt es sich, dass ich selten um mehr als ein Halbjahr
bei über 10 Jahren geirrt habe.[13] Ähnlich, wenn ich einen entfernteren
Bekannten treffe, den ich aus Höflichkeit nach seinen kleinen Kindern
frage. Erzählt er von den Fortschritten derselben, so suche ich mir
einfallen zu lassen, wie alt das Kind jetzt ist, kontrolliere durch die
Auskunft des Vaters und gehe höchstens um einen Monat, bei älteren
Kindern um ein Vierteljahr fehl, obwohl ich nicht angeben kann, welche
Anhaltspunkte ich für diese Schätzung hatte. Ich bin zuletzt so kühn
geworden, dass ich meine Schätzung immer spontan vorbringe, und laufe
dabei nicht Gefahr, den Vater durch die Blossstellung meiner
Unwissenheit über seinen Sprössling zu kränken. Ich erweitere so mein
bewusstes Erinnern durch Anrufen meines jedenfalls weit reichhaltigeren
unbewussten Gedächtnisses.
Ich werde also über _auffällige_ Beispiele von Vergessen, die ich an mir
selbst beobachtet, berichten. Ich unterscheide Vergessen von Eindrücken
und Erlebnissen, also von Wissen, und Vergessen von Vorsätzen, also
Unterlassungen. Das einförmige Ergebnis der ganzen Reihe von
Beobachtungen kann ich voranstellen: _In allen Fällen erwies sich das
Vergessen als begründet durch ein Unlustmotiv_.
A. Vergessen von Eindrücken und Kenntnissen.
a) Im Sommer gab mir meine Frau einen an sich harmlosen Anlass zu
heftigem Ärger. Wir sassen an der Table d'hôte einem Herrn aus Wien
gegenüber, den ich kannte, und der sich wohl auch an mich zu erinnern
wusste. Ich hatte aber meine Gründe, die Bekanntschaft nicht zu
erneuern. Meine Frau, die nur den ansehnlichen Namen ihres Gegenüber
gehört hatte, verriet zu sehr, dass sie seinem Gespräch mit den Nachbarn
zuhörte, denn sie wandte sich von Zeit zu Zeit an mich mit Fragen, die
den dort gesponnenen Faden aufnahmen. Ich wurde ungeduldig und endlich
gereizt. Wenige Wochen später führte ich bei einer Verwandten Klage über
dieses Verhalten meiner Frau. Ich war aber nicht imstande, auch nur ein
Wort der Unterhaltung jenes Herrn zu erinnern. Da ich sonst eher
nachtragend bin und keine Einzelheit eines Vorfalls, der mich geärgert
hat, vergessen kann, ist meine Amnesie in diesem Falle wohl durch
Rücksichten auf die Person der Ehefrau motiviert. Ähnlich erging es mir
erst vor kurzem wieder. Ich wollte mich gegen einen intim Bekannten über
eine Äusserung meiner Frau lustig machen, die erst vor wenigen Stunden
gefallen war, fand mich aber in diesem Vorsatz durch den bemerkenswerten
Umstand gehindert, dass ich die betreffende Äusserung spurlos vergessen
hatte. Ich musste erst meine Frau bitten, mich an dieselbe zu erinnern.
Es ist leicht zu verstehen, dass dies mein Vergessen analog zu fassen
ist der typischen Urteilsstörung, welcher wir unterliegen, wenn es sich
um unsere nächsten Angehörigen handelt.
b) Ich hatte es übernommen, einer fremd in Wien angekommenen Dame eine
kleine eiserne Handkassette zur Aufbewahrung ihrer Dokumente und Gelder
zu besorgen. Als ich mich dazu erbot, schwebte mir mit ungewöhnlicher
visueller Lebhaftigkeit das Bild einer Auslage in der Inneren Stadt vor,
in welcher ich solche Kassen gesehen haben musste. Ich konnte mich zwar
an den Namen der Strasse nicht erinnern, fühlte mich aber sicher, dass
ich den Laden auf einem Spaziergang durch die Stadt auffinden werde,
denn meine Erinnerung sagte mir, dass ich unzählige Male an ihm
vorübergegangen sei. Zu meinem Ärger gelang es mir aber nicht, diese
Auslage mit den Kassetten aufzufinden, obwohl ich die Innere Stadt nach
allen Richtungen durchstreifte. Es blieb mir nichts anderes übrig,
meinte ich, als mir aus einem Adressenkalender die Kassenfabrikanten
herauszusuchen, um dann auf einem zweiten Rundgang die gesuchte Auslage
zu identifizieren. Es bedurfte aber nicht soviel; unter den im Kalender
angezeigten Adressen befand sich eine, die sich mir sofort als die
vergessene enthüllte. Es war richtig, dass ich ungezählte Male an dem
Auslagefenster vorübergegangen war; jedesmal nämlich, wenn ich die
Familie M. besucht hatte, die seit langen Jahren in dem nämlichen Hause
wohnt. Seitdem dieser intime Verkehr einer völligen Entfremdung gewichen
war, pflegte ich, ohne mir von den Gründen Rechenschaft zu geben, auch
die Gegend und das Haus zu meiden. Auf jenem Spaziergang durch die Stadt
hatte ich, als ich die Kassetten in der Auslage suchte, jede Strasse in
der Umgebung begangen, dieser einen aber war ich, als ob ein Verbot
darauf läge, ausgewichen. Das Unlustmotiv, welches in diesem Fall meine
Unorientiertheit verschuldete, ist greifbar. Der Mechanismus des
Vergessens ist aber nicht mehr so einfach wie im vorigen Beispiel. Meine
Abneigung gilt natürlich nicht dem Kassenfabrikanten, sondern einem
anderen, von dem ich nichts wissen will, und überträgt sich von diesem
anderen auf die Gelegenheit, wo sie das Vergessen zustande bringt. Ganz
ähnlich hatte im Falle _Burckhard_ der Groll gegen den einen den
Schreibfehler im Namen hervorgebracht, wo es sich um den anderen
handelte. Was hier die Namensgleichheit leistete, die Verknüpfung
zwischen zwei im Wesen verschiedenen Gedankenkreisen herzustellen, das
konnte im Beispiel von dem Auslagefenster die Kontiguität im Raum, die
untrennbare Nachbarschaft ersetzen. Übrigens war dieser letzte Fall
fester gefügt; es fand sich noch eine zweite inhaltliche Verknüpfung
vor, denn unter den Gründen der Entfremdung mit der im Hause wohnenden
Familie hatte das Geld eine grosse Rolle gespielt.
c) Ich werde von dem Bureau B. & R. bestellt, einen ihrer Beamten
ärztlich zu besuchen. Auf dem Wege zu dessen Wohnung beschäftigt mich
die Idee, ich müsste schon wiederholt in dem Hause gewesen sein, in
welchem sich die Firma befindet. Es ist mir, als ob mir die Tafel
derselben in einem niedrigen Stockwerk aufgefallen wäre, während ich in
einem höheren einen ärztlichen Besuch zu machen hatte. Ich kann mich
aber weder daran erinnern, welches dieses Haus ist, noch wen ich dort
besucht habe. Obwohl die ganze Angelegenheit gleichgiltig und
bedeutungslos ist, beschäftige ich mich doch mit ihr und erfahre endlich
auf dem gewöhnlichen Umwege, indem ich meine Einfälle dazu sammle, dass
sich einen Stock über den Lokalitäten der Firma B. & R. die Pension
_Fischer_ befindet, in welcher ich häufig Patienten besucht habe. Ich
kenne jetzt auch das Haus, welches die Bureaux und die Pension
beherbergt. Rätselhaft ist mir noch, welches Motiv bei diesem Vergessen
im Spiele war. Ich finde nichts für die Erinnerung Anstössiges an der
Firma selbst oder an Pension Fischer oder an den Patienten, die dort
wohnten. Ich vermute auch, dass es sich um nicht sehr Peinliches handeln
kann; sonst wäre es mir kaum gelungen, mich des Vergessenen auf einem
Umwege wieder zu bemächtigen, ohne äussere Hilfsmittel wie im vorigen
Beispiel heranzuziehen. Es fällt mir endlich ein, dass mich eben vorhin,
als ich den Weg zu dem neuen Patienten antrat, ein Herr auf der Strasse
gegrüsst hat, den ich Mühe hatte zu erkennen. Ich hatte diesen Mann vor
Monaten in einem anscheinend schweren Zustand gesehen und die Diagnose
der progressiven Paralyse über ihn verhängt, dann aber gehört, dass er
hergestellt sei, so dass mein Urteil unrichtig gewesen wäre. Wenn nicht
etwa hier eine der Remissionen vorliegt, die sich auch bei Dementia
paralytica finden, so dass meine Diagnose doch noch gerechtfertigt wäre!
Von dieser Begegnung ging der Einfluss aus, der mich an die
Nachbarschaft der Bureaux von B. & R. vergessen liess, und mein
Interesse, die Lösung des Vergessenen zu finden, war von diesem Fall
strittiger Diagnostik her übertragen. Die assoziative Verknüpfung aber
wurde bei geringem inneren Zusammenhang -- der wider Erwarten Genesene
war auch Beamter eines grossen Bureaus, welches mir Kranke zuzuweisen
pflegte -- durch eine Namensgleichheit besorgt. Der Arzt, mit welchem
gemeinsam ich den fraglichen Paralytiker gesehen hatte, hiess auch
_Fischer_, wie die in dem Haus befindliche, vom Vergessen betroffene
Pension.
d) Ein Ding _verlegen_ heisst ja nichts anderes als vergessen, wohin man
es gelegt hat, und wie die meisten mit Schriften und Büchern
hantierenden Personen bin ich auf meinem Schreibtisch wohl orientiert
und weiss das Gesuchte mit einem Griff hervorzuholen. Was anderen als
Unordnung erscheint, ist für mich historisch gewordene Ordnung. Warum
habe ich aber unlängst einen Bücherkatalog, der mir zugeschickt wurde,
so verlegt, dass er unauffindbar geblieben ist? Ich hatte doch die
Absicht, ein Buch, das ich darin angezeigt fand, »Über die Sprache«, zu
bestellen, weil es von einem Autor herrührt, dessen geistreich belebten
Stil ich liebe, dessen Einsicht in der Psychologie und dessen Kenntnisse
in der Kulturhistorie ich zu schätzen weiss. Ich meine, gerade darum
habe ich den Katalog verlegt. Ich pflege nämlich Bücher dieses Autors
zur Aufklärung unter meinen Bekannten zu verleihen, und vor wenigen
Tagen hat mir jemand bei der Rückstellung gesagt: "Der Stil erinnert
mich ganz an den Ihrigen, und auch die Art zu denken ist dieselbe." Der
Redner wusste nicht, an was er mit dieser Bemerkung rührte. Vor Jahren,
als ich noch jünger und anschlussbedürftiger war, hat mir ungefähr das
Nämliche ein älterer Kollege gesagt, dem ich die Schriften eines
bekannten medizinischen Autors angepriesen hatte. "Ganz Ihr Stil und
Ihre Art." So beeinflusst hatte ich diesem Autor einen um näheren
Verkehr werbenden Brief geschrieben, wurde aber durch eine kühle Antwort
in meine Schranken zurückgewiesen. Vielleicht verbergen sich ausserdem
noch frühere abschreckende Erfahrungen hinter dieser letzten, denn ich
habe den verlegten Katalog nicht wiedergefunden und bin durch dieses
Vorzeichen wirklich abgehalten worden, das angezeigte Buch zu bestellen,
obwohl ein wirkliches Hindernis durch das Verschwinden des Kataloges
nicht geschaffen worden ist. Ich habe ja die Namen des Buches und des
Autors im Gedächtnis behalten.[14]
e) Im Sommer dieses Jahres erklärte ich einmal meinem Freunde Fl., mit
dem ich in regem Gedankenaustausch über wissenschaftliche Fragen stehe:
Diese neurotischen Probleme sind nur dann zu lösen, wenn wir uns ganz
und voll auf den Boden der Annahme einer ursprünglichen Bisexualität des
Individuums stellen. Ich erhielt zur Antwort: "Das habe ich Dir schon
vor 2½ Jahren in Br. gesagt, als wir jenen Abendspaziergang machten.
Du wolltest damals nichts davon hören." Es ist nun schmerzlich, so zum
Aufgeben seiner Originalität aufgefordert zu werden. Ich konnte mich an
ein solches Gespräch und an diese Eröffnung meines Freundes nicht
erinnern. Einer von uns beiden musste sich da täuschen; nach dem Prinzip
der Frage _cui_ prodest? musste ich das sein. Ich habe im Laufe der
nächsten Wochen in der Tat alles so erinnert, wie mein Freund es in mir
erwecken wollte; ich weiss selbst, was ich damals zur Antwort gab: Dabei
halte ich noch nicht, ich will mich darauf nicht einlassen. Aber ich bin
seither um ein Stück toleranter geworden, wenn ich irgendwo in der
medizinischen Literatur auf eine der wenigen Ideen stosse, mit denen man
meinen Namen verknüpfen kann, und wenn ich dabei die Erwähnung meines
Namens vermisse.
Ausstellungen an seiner Ehefrau -- Freundschaft, die ins Gegenteil
umgeschlagen hat -- Irrtum in ärztlicher Diagnostik -- Zurückweisung
durch Gleichstrebende -- Entlehnung von Ideen; es ist wohl kaum
zufällig, dass eine Anzahl von Beispielen des Vergessens, die ohne
Absicht gesammelt worden sind, zu ihrer Auflösung des Eingehens auf so
peinliche Themata bedürfen. Ich vermute vielmehr, dass jeder Andere, der
sein eigenes Vergessen einer Prüfung nach den Motiven unterziehen will,
eine ähnliche Musterkarte von Widerwärtigkeiten aufzeichnen können wird.
Die Neigung zum Vergessen des Unangenehmen scheint mir ganz allgemein zu
sein; die Fähigkeit dazu ist wohl bei verschiedenen Personen verschieden
gut ausgebildet. Manches _Ableugnen_, das uns in der ärztlichen
Tätigkeit begegnet, ist wahrscheinlich auf _Vergessen_ zurückzuführen.
Unsere Auffassung eines solchen Vergessens beschränkt den Unterschied
zwischen dem und jenem Benehmen allerdings auf rein psychologische
Verhältnisse und gestattet uns, in beiden Reaktionsweisen den Ausdruck
desselben Motivs zu sehen. Von all den zahlreichen Beispielen der
Verleugnung unangenehmer Erinnerungen, die ich bei Angehörigen von
Kranken gesehen habe, ist mir eines als besonders seltsam im Gedächtnis
geblieben. Eine Mutter informierte mich über die Kinderjahre ihres
nervenkranken, in der Pubertät befindlichen Sohnes und erzählte dabei,
dass er wie seine Geschwister bis in späte Jahre an Bettnässen gelitten
habe, was ja für eine neurotische Krankengeschichte nicht bedeutungslos
ist. Einige Wochen später, als sie sich Auskunft über den Stand der
Behandlung holen wollte, hatte ich Anlass, sie auf die Zeichen
konstitutioneller Krankheitsveranlagung bei dem jungen Mann aufmerksam
zu machen, und berief mich hierbei auf das anamnestisch erhobene
Bettnässen. Zu meinem Erstaunen bestritt sie die Tatsache sowohl für
dies als auch für die anderen Kinder, fragte mich, woher ich das wissen
könne, und hörte endlich von mir, dass sie selbst es mir vor kurzer Zeit
erzählt habe, was also von ihr vergessen worden war.[15]
Man findet also auch bei gesunden, nicht neurotischen Menschen reichlich
Anzeichen dafür, dass sich der Erinnerung an peinliche Eindrücke, der
Vorstellung peinlicher Gedanken, ein Widerstand entgegensetzt. Die volle
Bedeutung dieser Tatsache lässt sich aber erst ermessen, wenn man in die
Psychologie neurotischer Personen eingeht. Man ist genötigt, ein solches
_elementares Abwehrbestreben_ gegen Vorstellungen, welche
Unlustempfindungen erwecken können, ein Bestreben, das sich nur dem
Fluchtreflex bei Schmerzreizen an die Seite stellen lässt, zu einem der
Hauptpfeiler des Mechanismus zu machen, welcher die hysterischen
Symptome trägt. Man möge gegen die Annahme einer solchen Abwehrtendenz
nicht einwenden, dass wir es im Gegenteil häufig genug unmöglich finden,
peinliche Erinnerungen, die uns verfolgen, los zu werden und peinliche
Affektregungen wie Reue, Gewissensvorwürfe zu verscheuchen. Es wird ja
nicht behauptet, dass diese Abwehrtendenz sich überall durchzusetzen
vermag, dass sie nicht im Spiel der psychischen Kräfte auf Faktoren
stossen kann, welche zu anderen Zwecken das Entgegengesetzte anstreben
und ihr zum Trotz zustande bringen. _Als das architektonische Prinzip
des seelischen Apparates lässt sich die Schichtung, der Aufbau aus
einander überlagernden Instanzen erraten_, und es ist sehr wohl möglich,
dass dies Abwehrbestreben einer niedrigeren psychischen Instanz
angehört, von höheren Instanzen aber gehemmt wird. Es spricht jedenfalls
für die Existenz und Mächtigkeit dieser Tendenz zur Abwehr, wenn wir
Vorgänge wie die in unseren Beispielen von Vergessen auf sie
zurückführen können. Wir sehen, dass manches um seiner selbst willen
vergessen wird; wo dies nicht möglich ist, verschiebt die Abwehrtendenz
ihr Ziel und bringt wenigstens etwas anderes, minder Bedeutsames, zum
Vergessen, welches in assoziative Verknüpfung mit dem eigentlich
Anstössigen geraten ist.
Der hier entwickelte Gesichtspunkt, dass peinliche Erinnerungen mit
besonderer Leichtigkeit dem motivierten Vergessen verfallen, verdiente
auf mehrere Gebiete bezogen zu werden, in denen er heute noch keine oder
eine zu geringe Beachtung gefunden hat. So erscheint er mir noch immer
nicht genügend scharf betont bei der Würdigung von Zeugenaussagen vor
Gericht,[16] wobei man offenbar der unter Eidstellung des Zeugen einen
allzu grossen purifizierenden Einfluss auf dessen psychisches
Kräftespiel zutraut. Dass man bei der Entstehung der Traditionen und der
Sagengeschichte eines Volkes einem solchen Motiv, das dem Nationalgefühl
Peinliche aus der Erinnerung auszumerzen, Rechnung tragen muss, wird
allgemein zugestanden. Vielleicht würde sich bei genauerer Verfolgung
eine vollständige Analogie herausstellen zwischen der Art, wie
Völkertraditionen und wie die Kindheitserinnerungen des einzelnen
Individuums gebildet werden.
Ganz ähnlich wie beim Namenvergessen kann auch beim Vergessen von
Eindrücken Fehlerinnern eintreten, das dort, wo es Glauben findet, als
Erinnerungstäuschung bezeichnet wird. Die Erinnerungstäuschung in
pathologischen Fällen -- in der Paranoia spielt sie geradezu die Rolle
eines konstituierenden Momentes bei der Wahnbildung -- hat eine
ausgedehnte Literatur wachgerufen, in welcher ich durchgängig den
Hinweis auf eine Motivierung derselben vermisse. Da auch dieses Thema
der Neurosenpsychologie angehört, entzieht es sich in unserm
Zusammenhange der Behandlung. Ich werde dafür ein sonderbares Beispiel
einer eigenen Erinnerungstäuschung mitteilen, bei dem die Motivierung
durch unbewusstes verdrängtes Material und die Art und Weise der
Verknüpfung mit demselben deutlich genug kenntlich werden.
Als ich die späteren Abschnitte meines Buches über Traumdeutung schrieb,
befand ich mich in einer Sommerfrische ohne Zugang zu Bibliotheken und
Nachschlagebüchern und war genötigt, mit Vorbehalt späterer Korrektur,
allerlei Beziehungen und Zitate aus dem Gedächtnis in das Manuskript
einzutragen. Beim Abschnitt über das Tagträumen fiel mir die
ausgezeichnete Figur des armen Buchhalters im »_Nabab_« von _Alph.
Daudet_ ein, mit welcher der Dichter wahrscheinlich seine eigene
Träumerei geschildert. Ich glaubte mich an eine der Phantasien, die
dieser Mann -- Mr. Jocelyn nannte ich ihn -- auf seinen Spaziergängen
durch die Strassen von Paris ausbrütet, deutlich zu erinnern und begann
sie aus dem Gedächtnis zu reproduzieren. Wie also Herr Jocelyn auf der
Strasse sich kühn einem durchgehenden Pferd entgegenwirft, es zum Stehen
bringt, der Wagenschlag sich öffnet, eine hohe Persönlichkeit dem Coupé
entsteigt, Herrn Jocelyn die Hand drückt und ihm sagt: "Sie sind mein
Retter, Ihnen verdanke ich mein Leben. Was kann ich für Sie tun?"
Etwaige Ungenauigkeiten in der Wiedergabe dieser Phantasie, tröstete ich
mich, würden sich leicht zuhause verbessern lassen, wenn ich das Buch
zur Hand nähme. Als ich dann aber den »_Nabab_« durchblätterte, um die
druckbereite Stelle meines Manuskriptes zu vergleichen, fand ich zu
meiner grössten Beschämung und Bestürzung nichts von einer solchen
Träumerei des Herrn Jocelyn darin, ja der arme Buchhalter trug gar nicht
diesen Namen, sondern hiess _Mr. Joyeuse_. Dieser zweite Irrtum gab dann
bald den Schlüssel zur Klärung des ersten, der Erinnerungstäuschung.
_Joyeux_ (wovon der Name die feminine Form darstellt): so und nicht
anders müsste ich ja meinen eigenen Namen: _Freud_ ins Französische
übersetzen. Woher konnte also die fälschlich erinnerte Phantasie sein,
die ich _Daudet_ zugeschrieben hatte? Sie konnte nur ein eigenes Produkt
sein, ein Tagtraum, den ich selbst gemacht, und der mir nicht bewusst
geworden, oder der mir einst bewusst gewesen und den ich seither
gründlich vergessen. Vielleicht dass ich ihn selbst in Paris gemacht, wo
ich oft genug einsam und voll Sehnsucht durch die Strassen spaziert bin,
eines Helfers und Protektors sehr bedürftig, bis Meister _Charcot_ mich
dann in seinen Verkehr zog. Den Dichter des »_Nabab_« habe ich dann
wiederholt im Hause _Charcots_ gesehen. Das Ärgerliche an der Sache ist
nur, dass ich kaum irgend einem anderen Vorstellungskreis so feindselig
gegenüberstehe, wie dem des Protegiertwerdens. Was man in unserem
Vaterlande davon sieht, verdirbt einem alle Lust daran, und meinem
Charakter sagt die Situation des Protektionskindes überhaupt wenig zu.
Ich habe immer ungewöhnlich viel Neigung dazu verspürt, »selbst der
brave Mann zu sein«. Und gerade ich musste dann an solche, übrigens nie
erfüllte, Tagträume gemahnt werden! Ausserdem ist der Vorfall auch ein
gutes Beispiel dafür, wie die zurückgehaltene -- in der Paranoia
siegreich hervorbrechende -- Beziehung zum eigenen Ich uns in der
objektiven Erfassung der Dinge stört und verwirrt.
B. Das Vergessen von Vorsätzen.
Keine andere Gruppe von Phänomenen eignet sich besser zum Beweis der
These, dass die Geringfügigkeit der Aufmerksamkeit für sich allein nicht
hinreiche, die Fehlleistung zu erklären, als die des Vergessens von
Vorsätzen. Ein Vorsatz ist ein Impuls zur Handlung, der bereits
Billigung gefunden hat, dessen Ausführung aber auf einen geeigneten
Zeitpunkt verschoben wurde. Nun kann in dem so geschaffenen Intervall
allerdings eine derartige Veränderung in den Motiven eintreten, dass der
Vorsatz nicht zur Ausführung gelangt, aber dann wird er nicht vergessen,
sondern revidiert und aufgehoben. Das Vergessen von Vorsätzen, dem wir
alltäglich und in allen möglichen Situationen unterliegen, pflegen wir
uns nicht durch eine Neuerung in der Motivengleichung zu erklären,
sondern lassen es gemeinhin unerklärt, oder wir suchen eine
psychologische Erklärung in der Annahme, gegen die Zeit der Ausführung
hin habe sich die erforderliche Aufmerksamkeit für die Handlung nicht
mehr bereit gefunden, die doch für das Zustandekommen des Vorsatzes
unerlässliche Bedingung war, damals also für die nämliche Handlung zur
Verfügung stand. Die Beobachtung unseres normalen Verhaltens gegen
Vorsätze lässt uns diesen Erklärungsversuch als willkürlich abweisen.
Wenn ich des Morgens einen Vorsatz fasse, der abends ausgeführt werden
soll, so kann ich im Laufe des Tages einigemal an ihn gemahnt werden. Er
braucht aber tagsüber überhaupt nicht mehr bewusst zu werden. Wenn sich
die Zeit der Ausführung nähert, fällt er mir plötzlich ein und
veranlasst mich, die zur vorgesetzten Handlung nötigen Vorbereitungen zu
treffen. Wenn ich auf einen Spaziergang einen Brief mitnehme, welcher
noch befördert werden soll, so brauche ich ihn als normales und nicht
nervöses Individuum keineswegs die ganze Strecke über in der Hand zu
tragen und unterdessen nach einem Briefkasten auszuspähen, in den ich
ihn werfe, sondern ich pflege ihn in die Tasche zu stecken, meiner Wege
zu gehen, meine Gedanken frei schweifen zu lassen, und ich rechne
darauf, dass einer der nächsten Briefkästen meine Aufmerksamkeit erregen
und mich veranlassen wird, in die Tasche zu greifen und den Brief
hervorzuziehen. Das normale Verhalten bei gefasstem Vorsatz deckt sich
vollkommen mit dem experimentell zu erzeugenden Benehmen von Personen,
denen man eine sog. »posthypnotische Suggestion auf lange Sicht« in der
Hypnose eingegeben hat.[17] Man ist gewöhnt, das Phänomen in folgender
Art zu beschreiben: Der suggerierte Vorsatz schlummert in den
betreffenden Personen, bis die Zeit seiner Ausführung herannaht. Dann
wacht er auf und treibt zur Handlung.
In zweierlei Lebenslagen gibt sich auch der Laie Rechenschaft davon,
dass das Vergessen in bezug auf Vorsätze keineswegs den Anspruch
erheben darf, als ein nicht weiter zurückführbares Elementarphänomen zu
gelten, sondern zum Schluss auf uneingestandene Motive berechtigt. Ich
meine: im Liebesverhältnis und in der Militärabhängigkeit. Ein
Liebhaber, der das Rendezvous versäumt hat, wird sich vergeblich bei
seiner Dame entschuldigen, er habe leider ganz daran vergessen. Sie wird
nicht versäumen, ihm zu antworten: "Vor einem Jahr hättest Du es nicht
vergessen. Es liegt Dir eben nichts mehr an mir." Selbst wenn er nach
der oben erwähnten psychologischen Erklärung griffe und sein Vergessen
durch gehäufte Geschäfte entschuldigen wollte, würde er nur erreichen,
dass die Dame -- so scharfsichtig geworden wie der Arzt in der
Psychoanalyse -- zur Antwort gäbe: "Wie merkwürdig, dass sich solche
geschäftlichen Störungen früher nicht ereignet haben." Gewiss will auch
die Dame die Möglichkeit des Vergessens nicht in Abrede stellen; sie
meint nur, und nicht mit Unrecht, aus dem unabsichtlichen Vergessen sei
ungefähr der nämliche Schluss auf ein gewisses Nichtwollen zu ziehen wie
aus der bewussten Ausflucht.
Ähnlich wird im militärischen Dienstverhältnis der Unterschied zwischen
der Unterlassung durch Vergessen und der in Folge von Absicht
prinzipiell, und zwar mit Recht, vernachlässigt. Der Soldat _darf_ an
nichts vergessen, was der militärische Dienst von ihm fordert. Wenn er
doch daran vergisst, obwohl ihm die Forderung bekannt ist, so geht dies
so zu, dass sich den Motiven, die auf Erfüllung der militärischen
Forderung dringen, andere Gegenmotive entgegenstellen. Der Einjährige
etwa, der sich beim Rapport entschuldigen wollte, er habe _vergessen_,
seine Knöpfe blank zu putzen, ist der Strafe sicher. Aber diese Strafe
ist geringfügig zu nennen im Vergleich zu jener, der er sich aussetzte,
wenn er das Motiv seiner Unterlassung sich und seinem Vorgesetzten
eingestehen würde: "Der elende Gamaschendienst ist mir ganz zuwider."
Wegen dieser Strafersparnis, aus ökonomischen Gründen gleichsam, bedient
er sich des Vergessens als Ausrede, oder kommt es als Kompromiss
zustande.
Frauendienst wie Militärdienst erheben den Anspruch, dass alles zu ihnen
Gehörige dem Vergessen entrückt sein müsse, und erwecken so die Meinung,
Vergessen sei zulässig bei unwichtigen Dingen, während es bei wichtigen
Dingen ein Anzeichen davon sei, dass man sie wie unwichtige behandeln
wolle, ihnen also die Wichtigkeit abspreche. Der Gesichtspunkt der
psychischen Wertschätzung ist hier in der Tat nicht abzuweisen. Kein
Mensch vergisst Handlungen auszuführen, die ihm selbst wichtig
erscheinen, ohne sich dem Verdachte geistiger Störung auszusetzen.
Unsere Untersuchung kann sich also nur auf das Vergessen von mehr oder
minder nebensächlichen Vorsätzen erstrecken; für ganz und gar
gleichgültig werden wir keinen Vorsatz erachten; denn in diesem Falle
wäre er wohl gewiss nicht gefasst worden.
Ich habe nun wie bei den früheren Funktionsstörungen die bei mir selbst
beobachteten Fälle von Unterlassung durch Vergessen gesammelt und
aufzuklären gesucht und hierbei ganz allgemein gefunden, dass sie auf
Einmengung unbekannter und uneingestandener Motive -- oder, wie man
sagen kann, auf einen _Gegenwillen_ -- zurückzuführen waren. In einer
Reihe dieser Fälle befand ich mich in einer dem Dienstverhältnisse
ähnlichen Lage, unter einem Zwange, gegen welchen ich es nicht ganz
aufgegeben hatte, mich zu sträuben, so dass ich durch Vergessen gegen
ihn demonstrierte. Dazu gehört, dass ich besonders leicht vergesse, zu
Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeitsfeiern und Standeserhöhungen zu
gratulieren. Ich nehme es mir immer wieder vor und überzeuge mich immer
mehr, dass es mir nicht gelingen will. Ich bin jetzt im Begriffe, darauf
zu verzichten, und den Motiven, die sich sträuben, mit Bewusstsein Recht
zu geben. In einem Übergangsstadium habe ich einem Freund, der mich bat,
auch für ihn ein Glückwunschtelegramm zum bestimmten Termin zu besorgen,
vorher gesagt, ich würde an beide vergessen, und es war nicht zu
verwundern, dass die Prophezeiung wahr wurde. Es hängt nämlich mit
schmerzlichen Lebenserfahrungen zusammen, dass ich nicht imstande bin,
Anteilnahme zu äussern, wo diese Äusserung notwendigerweise übertrieben
ausfallen muss, da für den geringen Betrag meiner Ergriffenheit der
entsprechende Ausdruck nicht zulässig ist. Seitdem ich erkannt, dass ich
oft vorgebliche Sympathie bei anderen für echte genommen habe, befinde
ich mich in einer Auflehnung gegen diese Konventionen der
Mitgefühlsbezeugung, deren soziale Nützlichkeit ich andererseits
einsehe. Kondolenzen bei Todesfällen sind von dieser zwiespältigen
Behandlung ausgenommen; wenn ich mich zu ihnen entschlossen habe,
versäume ich sie auch nicht. Wo meine Gefühlsbetätigung mit
gesellschaftlicher Pflicht nichts mehr zu tun hat, da findet sie ihren
Ausdruck auch niemals durch Vergessen gehemmt.
Ähnlich erklären sich durch den Widerstreit einer konventionellen
Pflicht und einer nicht eingestandenen inneren Schätzung die Fälle, in
denen man Handlungen auszuführen vergisst, die man einem anderen zu
seinen Gunsten auszuführen versprochen hat. Hier trifft es dann
regelmässig zu, dass nur der Versprecher an die entschuldigende Kraft
des Vergessens glaubt, während der Bittsteller sich ohne Zweifel die
richtige Antwort gibt: Er hat kein Interesse daran, sonst hätte er es
nicht vergessen. Es gibt Menschen, die man als allgemein vergesslich
bezeichnet und darum in ähnlicher Weise als entschuldigt gelten lässt
wie etwa den Kurzsichtigen, wenn er auf der Strasse nicht grüsst.[18]
Diese Personen vergessen alle kleinen Versprechungen, die sie gegeben,
lassen alle Aufträge unausgeführt, die sie empfangen haben, erweisen
sich also in kleinen Dingen als unverlässlich und erheben dabei die
Forderung, dass man ihnen diese kleineren Verstösse nicht übel nehmen,
d. h. nicht durch ihren Charakter erklären, sondern auf organische
Eigentümlichkeit zurückführen solle. Ich gehöre selbst nicht zu diesen
Leuten und habe keine Gelegenheit gehabt, die Handlungen einer solchen
Person zu analysieren, um durch die Auswahl des Vergessens die
Motivierung desselben aufzudecken. Ich kann mich aber der Vermutung per
analogiam nicht erwehren, dass hier ein ungewöhnlich grosses Mass von
nicht eingestandener Geringschätzung des anderen das Motiv ist, welches
das konstitutionelle Moment für seine Zwecke ausbeutet.
Bei anderen Fällen sind die Motive des Vergessens weniger leicht
aufzufinden und erregen, wenn gefunden, ein grösseres Befremden. So
merkte ich in früheren Jahren, dass ich bei einer grösseren Anzahl von
Krankenbesuchen nie an einen anderen Besuch vergesse als bei einem
Gratispatienten oder bei einem Kollegen. Aus Beschämung hierüber habe
ich mir angewöhnt, die Besuche des Tages schon am Morgen als Vorsatz zu
notieren. Ich weiss nicht, ob andere Ärzte auf dem nämlichen Wege zu der
gleichen Übung gekommen sind. Aber man gewinnt so eine Ahnung davon, was
den sog. Neurastheniker veranlasst, die Mitteilungen, die er dem Arzt
machen will, auf dem berüchtigten »Zettel« zu notieren. Angeblich fehlt
es ihm an Zutrauen zur Reproduktionsleistung seines Gedächtnisses. Das
ist gewiss richtig, aber die Szene geht zumeist so vor sich: Der Kranke
hat seine verschiedenen Beschwerden und Anfragen höchst langatmig
vorgebracht. Nachdem er fertig geworden ist, macht er einen Moment
Pause, darauf zieht er den Zettel hervor und sagt entschuldigend: Ich
habe mir etwas aufgeschrieben, weil ich mir so gar nichts merke. In der
Regel findet er auf dem Zettel nichts Neues. Er wiederholt jeden Punkt
und beantwortet ihn selbst: Ja, darnach habe ich schon gefragt. Er
demonstriert mit dem Zettel, wahrscheinlich nur eines seiner Symptome,
die Häufigkeit, mit der seine Vorsätze durch Einmengung dunkler Motive
gestört werden.
Ich rühre ferner an Leiden, an welchen auch der grössere Teil der mir
bekannten Gesunden krankt, wenn ich zugestehe, dass ich besonders in
früheren Jahren sehr leicht und für lange Zeit vergessen habe, entlehnte
Bücher zurückzugeben, oder dass es mir besonders leicht begegnet,
Zahlungen durch Vergessen aufzuschieben. Unlängst verliess ich eines
Morgens die Tabaktrafik, in welcher ich meinen täglichen Zigarreneinkauf
gemacht hatte, ohne ihn zu bezahlen. Es war eine höchst harmlose
Unterlassung, denn ich bin dort bekannt und konnte daher erwarten, am
nächsten Tag an die Schuld gemahnt zu werden. Aber die kleine
Versäumnis, der Versuch, Schulden zu machen, steht gewiss nicht ausser
Zusammenhang mit den Budgeterwägungen, die mich den Vortag über
beschäftigt hatten. In bezug auf das Thema von Geld und Besitz lassen
sich die Spuren eines zwiespältigen Verhaltens auch bei den meisten sog.
anständigen Menschen leicht nachweisen. Die primitive Gier des
Säuglings, der sich aller Objekte zu bemächtigen sucht (um sie zum Munde
zu führen), zeigt sich vielleicht allgemein als nur unvollständig durch
Kultur und Erziehung überwunden[19].
Ich fürchte, ich bin mit allen bisherigen Beispielen einfach _banal_
geworden. Es kann mir aber doch nur recht sein, wenn ich auf Dinge
stosse, die jedermann bekannt sind, und die jeder in der nämlichen Weise
versteht, da ich bloss vorhabe, das Alltägliche zu sammeln und
wissenschaftlich zu verwerten. Ich sehe nicht ein, weshalb der Weisheit,
die Niederschlag der gemeinen Lebenserfahrung ist, die Aufnahme unter
die Erwerbungen der Wissenschaft versagt sein sollte. Nicht die
Verschiedenheit der Objekte, sondern die strengere Methode bei der
Feststellung und das Streben nach weitreichendem Zusammenhang machen den
wesentlichen Charakter der wissenschaftlichen Arbeit aus.
Für die Vorsätze von einigem Belang haben wir allgemein gefunden, dass
sie dann vergessen werden, wenn sich dunkle Motive gegen sie erheben.
Bei noch weniger wichtigen Vorsätzen erkennt man als zweiten Mechanismus
des Vergessens, dass ein Gegenwille sich von wo anders her auf den
Vorsatz überträgt, nachdem zwischen jenem andern und dem Inhalt des
Vorsatzes eine _äusserliche_ Assoziation hergestellt worden ist. Hierzu
gehört folgendes Beispiel: Ich lege Wert auf schönes Löschpapier und
nehme mir vor, auf meinem heutigen Nachmittagsweg in die Stadt neues
einzukaufen. Aber an vier aufeinanderfolgenden Tagen vergesse ich daran,
bis ich mich befrage, welchen Grund diese Unterlassung hat. Ich finde
ihn dann leicht, nachdem ich mich besonnen habe, dass ich zwar
»Löschpapier« zu schreiben, aber »Fliesspapier« zu sagen gewöhnt bin.
»_Fliess_« ist der Name meines Freundes in Berlin, der mir in den
nämlichen Tagen Anlass zu einem quälenden, besorgten Gedanken gegeben
hat. Diesen Gedanken kann ich nicht los werden, aber die Abwehrneigung
(vgl. Seite 39) äussert sich, indem sie sich mittelst der Wortgleichheit
auf den indifferenten und darum wenig resistenten Vorsatz überträgt.
Direkter Gegenwille und entferntere Motivierung treffen in folgendem
Falle von Aufschub zusammen: In der Sammlung »Grenzfragen des Nerven-
und Seelenlebens« hatte ich eine kurze Abhandlung über den Traum
geschrieben, welche den Inhalt meiner »Traumdeutung« resümiert.
_Bergmann_ in Wiesbaden sendet eine Korrektur und bittet um umgehende
Erledigung, weil er das Heft noch vor Weihnachten ausgeben will. Ich
mache die Korrektur noch in der Nacht und lege sie auf meinen
Schreibtisch, um sie am nächsten Morgen mitzunehmen. Am Morgen vergesse
ich daran, erinnere mich erst nachmittags beim Anblick des Kreuzbandes
auf meinem Schreibtisch. Ebenso vergesse ich die Korrektur am
Nachmittag, am Abend und am nächsten Morgen, bis ich mich aufraffe und
am Nachmittag des zweiten Tages die Korrektur zu einem Briefkasten
trage, verwundert, was der Grund dieser Verzögerung sein mag. Ich will
sie offenbar nicht absenden, aber ich finde nicht, warum. Auf demselben
Spaziergang trete ich aber bei meinem Wiener Verleger, der auch das
Traumbuch publiziert hat, ein, mache eine Bestellung und sage dann, wie
von einem plötzlichen Einfall getrieben: "Sie wissen doch, dass ich den
»Traum« ein zweites Mal geschrieben habe?" -- "Ah, da würde ich doch
bitten." -- "Beruhigen Sie sich, nur ein kurzer Aufsatz für die
_Löwenfeld-Kurella_sche Sammlung." Es war ihm aber doch nicht recht; er
besorgte, der Vortrag würde dem Absatz des Buches schaden. Ich
widersprach und fragte endlich: "Wenn ich mich früher an Sie gewendet
hätte, würden Sie mir die Publikation untersagt haben?" -- "Nein, das
keineswegs." Ich glaube selbst, dass ich in meinem vollen Recht
gehandelt und nichts Anderes getan habe, als was allgemein üblich ist;
doch scheint es mir gewiss, dass ein ähnliches Bedenken, wie es der
Verleger äusserte, das Motiv meiner Zögerung war, die Korrektur
abzusenden. Dies Bedenken geht auf eine frühere Gelegenheit zurück, bei
welcher ein anderer Verleger Schwierigkeiten erhob, als ich, wie
unvermeidlich, einige Blätter Text aus einer früheren, in anderem Verlag
erschienenen Arbeit über zerebrale Kinderlähmung unverändert in die
Bearbeitung desselben Themas im Handbuch von _Nothnagel_ hinübernahm.
Dort findet aber der Vorwurf abermals keine Anerkennung; ich hatte auch
damals meinen ersten Verleger (identisch mit dem der »Traumdeutung«)
loyal von meiner Absicht verständigt. Wenn aber diese Erinnerungsreihe
noch weiter zurückgeht, so rückt sie mir einen noch früheren Anlass vor,
den einer Übersetzung aus dem Französischen, bei welchem ich wirklich
die bei einer Publikation in Betracht kommenden Eigentumsrechte verletzt
habe. Ich hatte dem übersetzten Text Anmerkungen beigefügt, ohne für
diese Anmerkungen die Erlaubnis des Autors nachgesucht zu haben, und
habe einige Jahre später Grund zur Annahme bekommen, dass der Autor mit
dieser Eigenmächtigkeit unzufrieden war.
Es gibt ein Sprichwort, welches die populäre Kenntnis verrät, dass das
Vergessen von Vorsätzen nichts Zufälliges ist. »Was man einmal zu tun
vergessen hat, das vergisst man dann noch öfter.«
[13] Gewöhnlich pflegen dann im Laufe der Besprechung die Einzelheiten
des damaligen ersten Besuches bewusst aufzutauchen.
[14] Für vielerlei Zufälligkeiten, die man seit _Th. Vischer_ der
"Tücke des Objekts" zuschreibt, möchte ich ähnliche Erklärungen
vorschlagen.
[15] In den Tagen, während ich mit der Niederschrift dieser Seiten
beschäftigt war, ist mir folgender, fast unglaublicher Fall von
Vergessen widerfahren. Ich revidiere am 1. Januar mein ärztliches
Buch, um meine Honorarrechnungen aussenden zu können, stosse dabei im
Juni auf den Namen M....l und kann mich an eine zu ihm gehörige Person
nicht erinnern. Mein Befremden wächst, indem ich beim Weiterblättern
bemerke, dass ich den Fall in einem Sanatorium behandelt, und dass ich
ihn durch Wochen täglich besucht habe. Einen Kranken, mit dem man sich
unter solchen Bedingungen beschäftigt, vergisst man als Arzt nicht
nach kaum sechs Monaten. Sollte es ein Mann, ein Paralytiker, ein Fall
ohne Interesse gewesen sein, frage ich mich? Endlich bei dem Vermerk
über das empfangene Honorar kommt mir all die Kenntnis wieder, die
sich der Erinnerung entziehen wollte. M....l war ein 14jähriges
Mädchen gewesen, der merkwürdigste Fall meiner letzten Jahre, welcher
mir eine Lehre hinterlassen, an die ich kaum je vergessen werde, und
dessen Ausgang mir die peinlichsten Stunden bereitet hat. Das Kind
erkrankte an unzweideutiger Hysterie, die sich auch unter meinen
Händen rasch und gründlich besserte. Nach dieser Besserung wurde mir
das Kind von den Eltern entzogen; es klagte noch über abdominale
Schmerzen, denen die Hauptrolle im Symptombild der Hysterie zugefallen
war. Zwei Monate später war es an Sarkom der Unterleibsdrüsen
gestorben. Die Hysterie, zu der das Kind nebstbei prädisponiert war,
hatte die Tumorbildung zur provozierenden Ursache genommen, und ich
hatte, von den lärmenden aber harmlosen Erscheinungen der Hysterie
gefesselt, vielleicht die ersten Anzeichen der schleichenden
unheilvollen Erkrankung übersehen.
[16] Vgl. _Hans Gross_, Kriminalpsychologie 1898.
[17] Vgl. _Bernheim_, Neue Studien über Hypnotismus, Suggestion und
Psychotherapie, 1892.
[18] Frauen sind mit ihrem feinen Verständnis für unbewusste seelische
Vorgänge in der Regel eher geneigt, es als Beleidigung anzusehen, wenn
man sie auf der Strasse nicht erkennt, also nicht grüsst, als an die
nächstliegenden Erklärungen zu denken, dass der Säumige kurzsichtig
sei oder in Gedanken versunken sie nicht bemerkt habe. Sie schliessen,
man hätte sie schon bemerkt, wenn man sich "etwas aus ihnen machen
würde".
[19] Der Einheit des Themas zuliebe darf ich hier die gewählte
Einteilung durchbrechen und dem oben Gesagten anschliessen, dass in
bezug auf Geldsachen das Gedächtnis der Menschen eine besondere
Parteilichkeit zeigt. Erinnerungstäuschungen, etwas bereits bezahlt zu
haben, sind, wie ich von mir selbst weiss, oft sehr hartnäckig. Wo der
gewinnsüchtigen Absicht abseits von den grossen Interessen der
Lebensführung, und daher eigentlich zum Scherz, freier Lauf gelassen
wird wie beim Kartenspiel, neigen die ehrlichsten Männer zu Irrtümern,
Erinnerungs- und Rechenfehlern und finden sich selbst, ohne recht zu
wissen wie, in kleine Betrügereien verwickelt. Auf solchen Freiheiten
beruht nicht zum mindesten der psychisch erfrischende Charakter des
Spiels. Das Sprichwort, dass man beim Spiel den Charakter des Menschen
erkennt, ist zuzugeben, wenn man hinzufügen will: den unterdrückten
Charakter. -- Wenn es unabsichtliche Rechenfehler bei Zahlkellnern
noch gibt, so unterliegen sie offenbar derselben Beurteilung. -- Im
Kaufmannsstande kann man häufig eine gewisse Zögerung in der
Verausgabung von Geldsummen, bei der Bezahlung von Rechnungen und dgl.
beobachten, die dem Eigner keinen Gewinn bringt, sondern nur
psychologisch zu verstehen ist als eine Äusserung des Gegenwillens,
Geld von sich zu tun. -- Mit den intimsten und am wenigsten klar
gewordenen Regungen hängt es zusammen, wenn gerade Frauen eine
besondere Unlust zeigen, den Arzt zu honorieren. Sie haben gewöhnlich
ihr Portemonnaie vergessen, können darum in der Ordination nicht
zahlen, vergessen dann regelmässig, das Honorar vom Hause aus zu
schicken, und setzen es so durch, dass man sie umsonst -- "um ihrer
schönen Augen willen" -- behandelt hat. Sie zahlen gleichsam mit ihrem
Anblick.