VI.

Vergessen von Eindrücken und Vorsätzen.

Wenn jemand geneigt sein sollte, den Stand unserer gegenwärtigen

Kenntnis vom Seelenleben zu überschätzen, so brauchte man ihn nur an die

Gedächtnisfunktion zu mahnen, um ihn zur Bescheidenheit zu zwingen.

Keine psychologische Theorie hat es noch vermocht, von dem fundamentalen

Phänomen des Erinnerns und Vergessens im Zusammenhange Rechenschaft zu

geben; ja, die vollständige Zergliederung dessen, was man als

tatsächlich beobachten kann, ist noch kaum in Angriff genommen.

Vielleicht ist uns heute das Vergessen rätselhafter geworden als das

Erinnern, seitdem uns das Studium des Traumes und pathologischer

Ereignisse gelehrt hat, dass auch das plötzlich wieder im Bewusstsein

auftauchen kann, was wir für längst vergessen geschätzt haben.

Wir sind allerdings im Besitze einiger weniger Gesichtspunkte, für

welche wir allgemeine Anerkennung erwarten. Wir nehmen an, dass das

Vergessen ein spontaner Vorgang ist, dem man einen gewissen zeitlichen

Ablauf zuschreiben kann. Wir heben hervor, dass beim Vergessen eine

gewisse Auswahl unter den dargebotenen Eindrücken stattfindet und ebenso

unter den Einzelheiten eines jeden Eindrucks oder Erlebnisses. Wir

kennen einige der Bedingungen für die Haltbarkeit im Gedächtnis und für

die Erweckbarkeit dessen, was sonst vergessen würde. Bei unzähligen

Anlässen im täglichen Leben können wir aber bemerken, wie unvollständig

und unbefriedigend unsere Erkenntnis ist. Man höre zu, wie zwei

Personen, die gemeinsam äussere Eindrücke empfangen, z. B. eine Reise

mit einander gemacht haben, eine Zeitlang später ihre Erinnerungen

austauschen. Was dem einen fest im Gedächtnis geblieben ist, das hat der

andere oft vergessen, als ob es nicht geschehen wäre, und zwar ohne dass

man ein Recht zur Behauptung hätte, der Eindruck sei für den einen

psychisch bedeutsamer gewesen als für den anderen. Eine ganze Anzahl der

die Auswahl fürs Gedächtnis bestimmenden Momente entzieht sich offenbar

noch unserer Kenntnis.

In der Absicht, zur Kenntnis der Bedingungen des Vergessens einen

kleinen Beitrag zu liefern, pflege ich die Fälle, in denen mir das

Vergessen selbst widerfährt, einer psychologischen Analyse zu

unterziehen. Ich beschäftige mich in der Regel nur mit einer gewissen

Gruppe dieser Fälle, mit jenen nämlich, in denen das Vergessen mich in

Erstaunen setzt, weil ich nach meiner Erwartung das Betreffende wissen

sollte. Ich will noch bemerken, dass ich zur Vergesslichkeit im

allgemeinen (für Erlebtes, nicht für Gelerntes!) nicht neige, und dass

ich durch eine kurze Periode meiner Jugend auch aussergewöhnlicher

Gedächtnisleistungen nicht unfähig war. In meiner Schulknabenzeit war es

mir selbstverständlich, die Seite des Buches, die ich gelesen hatte,

auswendig hersagen zu können, und kurz vor der Universität war ich

imstande, populäre Vorträge wissenschaftlichen Inhalts unmittelbar

nachher fast wortgetreu niederzuschreiben. In der Spannung vor dem

letzten medizinischen Rigorosum muss ich noch Gebrauch von dem Rest

dieser Fähigkeit gemacht haben, denn ich gab in einigen Gegenständen den

Prüfern wie automatisch Antworten, die sich getreu mit dem Text des

Lehrbuches deckten, welchen ich doch nur einmal in der grössten Hast

durchflogen hatte.

Die Verfügung über den Gedächnisschatz ist seither bei mir immer

schlechter geworden, doch habe ich mich bis in die letzte Zeit hinein

überzeugt, dass ich mit Hilfe eines Kunstgriffes weit mehr erinnern

kann, als ich mir sonst zutraue. Wenn z. B. ein Patient in der

Sprechstunde sich darauf beruft, dass ich ihn schon einmal gesehen habe,

und ich mich weder an die Tatsache noch an den Zeitpunkt erinnern kann,

so helfe ich mir, indem ich rate, d. h. mir rasch eine Zahl von Jahren,

von der Gegenwart an gerechnet, einfallen lasse. Wo Aufschreibungen oder

die sichere Angabe des Patienten eine Kontrolle meines Einfalles

ermöglichen, da zeigt es sich, dass ich selten um mehr als ein Halbjahr

bei über 10 Jahren geirrt habe.[13] Ähnlich, wenn ich einen entfernteren

Bekannten treffe, den ich aus Höflichkeit nach seinen kleinen Kindern

frage. Erzählt er von den Fortschritten derselben, so suche ich mir

einfallen zu lassen, wie alt das Kind jetzt ist, kontrolliere durch die

Auskunft des Vaters und gehe höchstens um einen Monat, bei älteren

Kindern um ein Vierteljahr fehl, obwohl ich nicht angeben kann, welche

Anhaltspunkte ich für diese Schätzung hatte. Ich bin zuletzt so kühn

geworden, dass ich meine Schätzung immer spontan vorbringe, und laufe

dabei nicht Gefahr, den Vater durch die Blossstellung meiner

Unwissenheit über seinen Sprössling zu kränken. Ich erweitere so mein

bewusstes Erinnern durch Anrufen meines jedenfalls weit reichhaltigeren

unbewussten Gedächtnisses.

Ich werde also über _auffällige_ Beispiele von Vergessen, die ich an mir

selbst beobachtet, berichten. Ich unterscheide Vergessen von Eindrücken

und Erlebnissen, also von Wissen, und Vergessen von Vorsätzen, also

Unterlassungen. Das einförmige Ergebnis der ganzen Reihe von

Beobachtungen kann ich voranstellen: _In allen Fällen erwies sich das

Vergessen als begründet durch ein Unlustmotiv_.

A. Vergessen von Eindrücken und Kenntnissen.

a) Im Sommer gab mir meine Frau einen an sich harmlosen Anlass zu

heftigem Ärger. Wir sassen an der Table d'hôte einem Herrn aus Wien

gegenüber, den ich kannte, und der sich wohl auch an mich zu erinnern

wusste. Ich hatte aber meine Gründe, die Bekanntschaft nicht zu

erneuern. Meine Frau, die nur den ansehnlichen Namen ihres Gegenüber

gehört hatte, verriet zu sehr, dass sie seinem Gespräch mit den Nachbarn

zuhörte, denn sie wandte sich von Zeit zu Zeit an mich mit Fragen, die

den dort gesponnenen Faden aufnahmen. Ich wurde ungeduldig und endlich

gereizt. Wenige Wochen später führte ich bei einer Verwandten Klage über

dieses Verhalten meiner Frau. Ich war aber nicht imstande, auch nur ein

Wort der Unterhaltung jenes Herrn zu erinnern. Da ich sonst eher

nachtragend bin und keine Einzelheit eines Vorfalls, der mich geärgert

hat, vergessen kann, ist meine Amnesie in diesem Falle wohl durch

Rücksichten auf die Person der Ehefrau motiviert. Ähnlich erging es mir

erst vor kurzem wieder. Ich wollte mich gegen einen intim Bekannten über

eine Äusserung meiner Frau lustig machen, die erst vor wenigen Stunden

gefallen war, fand mich aber in diesem Vorsatz durch den bemerkenswerten

Umstand gehindert, dass ich die betreffende Äusserung spurlos vergessen

hatte. Ich musste erst meine Frau bitten, mich an dieselbe zu erinnern.

Es ist leicht zu verstehen, dass dies mein Vergessen analog zu fassen

ist der typischen Urteilsstörung, welcher wir unterliegen, wenn es sich

um unsere nächsten Angehörigen handelt.

b) Ich hatte es übernommen, einer fremd in Wien angekommenen Dame eine

kleine eiserne Handkassette zur Aufbewahrung ihrer Dokumente und Gelder

zu besorgen. Als ich mich dazu erbot, schwebte mir mit ungewöhnlicher

visueller Lebhaftigkeit das Bild einer Auslage in der Inneren Stadt vor,

in welcher ich solche Kassen gesehen haben musste. Ich konnte mich zwar

an den Namen der Strasse nicht erinnern, fühlte mich aber sicher, dass

ich den Laden auf einem Spaziergang durch die Stadt auffinden werde,

denn meine Erinnerung sagte mir, dass ich unzählige Male an ihm

vorübergegangen sei. Zu meinem Ärger gelang es mir aber nicht, diese

Auslage mit den Kassetten aufzufinden, obwohl ich die Innere Stadt nach

allen Richtungen durchstreifte. Es blieb mir nichts anderes übrig,

meinte ich, als mir aus einem Adressenkalender die Kassenfabrikanten

herauszusuchen, um dann auf einem zweiten Rundgang die gesuchte Auslage

zu identifizieren. Es bedurfte aber nicht soviel; unter den im Kalender

angezeigten Adressen befand sich eine, die sich mir sofort als die

vergessene enthüllte. Es war richtig, dass ich ungezählte Male an dem

Auslagefenster vorübergegangen war; jedesmal nämlich, wenn ich die

Familie M. besucht hatte, die seit langen Jahren in dem nämlichen Hause

wohnt. Seitdem dieser intime Verkehr einer völligen Entfremdung gewichen

war, pflegte ich, ohne mir von den Gründen Rechenschaft zu geben, auch

die Gegend und das Haus zu meiden. Auf jenem Spaziergang durch die Stadt

hatte ich, als ich die Kassetten in der Auslage suchte, jede Strasse in

der Umgebung begangen, dieser einen aber war ich, als ob ein Verbot

darauf läge, ausgewichen. Das Unlustmotiv, welches in diesem Fall meine

Unorientiertheit verschuldete, ist greifbar. Der Mechanismus des

Vergessens ist aber nicht mehr so einfach wie im vorigen Beispiel. Meine

Abneigung gilt natürlich nicht dem Kassenfabrikanten, sondern einem

anderen, von dem ich nichts wissen will, und überträgt sich von diesem

anderen auf die Gelegenheit, wo sie das Vergessen zustande bringt. Ganz

ähnlich hatte im Falle _Burckhard_ der Groll gegen den einen den

Schreibfehler im Namen hervorgebracht, wo es sich um den anderen

handelte. Was hier die Namensgleichheit leistete, die Verknüpfung

zwischen zwei im Wesen verschiedenen Gedankenkreisen herzustellen, das

konnte im Beispiel von dem Auslagefenster die Kontiguität im Raum, die

untrennbare Nachbarschaft ersetzen. Übrigens war dieser letzte Fall

fester gefügt; es fand sich noch eine zweite inhaltliche Verknüpfung

vor, denn unter den Gründen der Entfremdung mit der im Hause wohnenden

Familie hatte das Geld eine grosse Rolle gespielt.

c) Ich werde von dem Bureau B. & R. bestellt, einen ihrer Beamten

ärztlich zu besuchen. Auf dem Wege zu dessen Wohnung beschäftigt mich

die Idee, ich müsste schon wiederholt in dem Hause gewesen sein, in

welchem sich die Firma befindet. Es ist mir, als ob mir die Tafel

derselben in einem niedrigen Stockwerk aufgefallen wäre, während ich in

einem höheren einen ärztlichen Besuch zu machen hatte. Ich kann mich

aber weder daran erinnern, welches dieses Haus ist, noch wen ich dort

besucht habe. Obwohl die ganze Angelegenheit gleichgiltig und

bedeutungslos ist, beschäftige ich mich doch mit ihr und erfahre endlich

auf dem gewöhnlichen Umwege, indem ich meine Einfälle dazu sammle, dass

sich einen Stock über den Lokalitäten der Firma B. & R. die Pension

_Fischer_ befindet, in welcher ich häufig Patienten besucht habe. Ich

kenne jetzt auch das Haus, welches die Bureaux und die Pension

beherbergt. Rätselhaft ist mir noch, welches Motiv bei diesem Vergessen

im Spiele war. Ich finde nichts für die Erinnerung Anstössiges an der

Firma selbst oder an Pension Fischer oder an den Patienten, die dort

wohnten. Ich vermute auch, dass es sich um nicht sehr Peinliches handeln

kann; sonst wäre es mir kaum gelungen, mich des Vergessenen auf einem

Umwege wieder zu bemächtigen, ohne äussere Hilfsmittel wie im vorigen

Beispiel heranzuziehen. Es fällt mir endlich ein, dass mich eben vorhin,

als ich den Weg zu dem neuen Patienten antrat, ein Herr auf der Strasse

gegrüsst hat, den ich Mühe hatte zu erkennen. Ich hatte diesen Mann vor

Monaten in einem anscheinend schweren Zustand gesehen und die Diagnose

der progressiven Paralyse über ihn verhängt, dann aber gehört, dass er

hergestellt sei, so dass mein Urteil unrichtig gewesen wäre. Wenn nicht

etwa hier eine der Remissionen vorliegt, die sich auch bei Dementia

paralytica finden, so dass meine Diagnose doch noch gerechtfertigt wäre!

Von dieser Begegnung ging der Einfluss aus, der mich an die

Nachbarschaft der Bureaux von B. & R. vergessen liess, und mein

Interesse, die Lösung des Vergessenen zu finden, war von diesem Fall

strittiger Diagnostik her übertragen. Die assoziative Verknüpfung aber

wurde bei geringem inneren Zusammenhang -- der wider Erwarten Genesene

war auch Beamter eines grossen Bureaus, welches mir Kranke zuzuweisen

pflegte -- durch eine Namensgleichheit besorgt. Der Arzt, mit welchem

gemeinsam ich den fraglichen Paralytiker gesehen hatte, hiess auch

_Fischer_, wie die in dem Haus befindliche, vom Vergessen betroffene

Pension.

d) Ein Ding _verlegen_ heisst ja nichts anderes als vergessen, wohin man

es gelegt hat, und wie die meisten mit Schriften und Büchern

hantierenden Personen bin ich auf meinem Schreibtisch wohl orientiert

und weiss das Gesuchte mit einem Griff hervorzuholen. Was anderen als

Unordnung erscheint, ist für mich historisch gewordene Ordnung. Warum

habe ich aber unlängst einen Bücherkatalog, der mir zugeschickt wurde,

so verlegt, dass er unauffindbar geblieben ist? Ich hatte doch die

Absicht, ein Buch, das ich darin angezeigt fand, »Über die Sprache«, zu

bestellen, weil es von einem Autor herrührt, dessen geistreich belebten

Stil ich liebe, dessen Einsicht in der Psychologie und dessen Kenntnisse

in der Kulturhistorie ich zu schätzen weiss. Ich meine, gerade darum

habe ich den Katalog verlegt. Ich pflege nämlich Bücher dieses Autors

zur Aufklärung unter meinen Bekannten zu verleihen, und vor wenigen

Tagen hat mir jemand bei der Rückstellung gesagt: "Der Stil erinnert

mich ganz an den Ihrigen, und auch die Art zu denken ist dieselbe." Der

Redner wusste nicht, an was er mit dieser Bemerkung rührte. Vor Jahren,

als ich noch jünger und anschlussbedürftiger war, hat mir ungefähr das

Nämliche ein älterer Kollege gesagt, dem ich die Schriften eines

bekannten medizinischen Autors angepriesen hatte. "Ganz Ihr Stil und

Ihre Art." So beeinflusst hatte ich diesem Autor einen um näheren

Verkehr werbenden Brief geschrieben, wurde aber durch eine kühle Antwort

in meine Schranken zurückgewiesen. Vielleicht verbergen sich ausserdem

noch frühere abschreckende Erfahrungen hinter dieser letzten, denn ich

habe den verlegten Katalog nicht wiedergefunden und bin durch dieses

Vorzeichen wirklich abgehalten worden, das angezeigte Buch zu bestellen,

obwohl ein wirkliches Hindernis durch das Verschwinden des Kataloges

nicht geschaffen worden ist. Ich habe ja die Namen des Buches und des

Autors im Gedächtnis behalten.[14]

e) Im Sommer dieses Jahres erklärte ich einmal meinem Freunde Fl., mit

dem ich in regem Gedankenaustausch über wissenschaftliche Fragen stehe:

Diese neurotischen Probleme sind nur dann zu lösen, wenn wir uns ganz

und voll auf den Boden der Annahme einer ursprünglichen Bisexualität des

Individuums stellen. Ich erhielt zur Antwort: "Das habe ich Dir schon

vor 2½ Jahren in Br. gesagt, als wir jenen Abendspaziergang machten.

Du wolltest damals nichts davon hören." Es ist nun schmerzlich, so zum

Aufgeben seiner Originalität aufgefordert zu werden. Ich konnte mich an

ein solches Gespräch und an diese Eröffnung meines Freundes nicht

erinnern. Einer von uns beiden musste sich da täuschen; nach dem Prinzip

der Frage _cui_ prodest? musste ich das sein. Ich habe im Laufe der

nächsten Wochen in der Tat alles so erinnert, wie mein Freund es in mir

erwecken wollte; ich weiss selbst, was ich damals zur Antwort gab: Dabei

halte ich noch nicht, ich will mich darauf nicht einlassen. Aber ich bin

seither um ein Stück toleranter geworden, wenn ich irgendwo in der

medizinischen Literatur auf eine der wenigen Ideen stosse, mit denen man

meinen Namen verknüpfen kann, und wenn ich dabei die Erwähnung meines

Namens vermisse.

Ausstellungen an seiner Ehefrau -- Freundschaft, die ins Gegenteil

umgeschlagen hat -- Irrtum in ärztlicher Diagnostik -- Zurückweisung

durch Gleichstrebende -- Entlehnung von Ideen; es ist wohl kaum

zufällig, dass eine Anzahl von Beispielen des Vergessens, die ohne

Absicht gesammelt worden sind, zu ihrer Auflösung des Eingehens auf so

peinliche Themata bedürfen. Ich vermute vielmehr, dass jeder Andere, der

sein eigenes Vergessen einer Prüfung nach den Motiven unterziehen will,

eine ähnliche Musterkarte von Widerwärtigkeiten aufzeichnen können wird.

Die Neigung zum Vergessen des Unangenehmen scheint mir ganz allgemein zu

sein; die Fähigkeit dazu ist wohl bei verschiedenen Personen verschieden

gut ausgebildet. Manches _Ableugnen_, das uns in der ärztlichen

Tätigkeit begegnet, ist wahrscheinlich auf _Vergessen_ zurückzuführen.

Unsere Auffassung eines solchen Vergessens beschränkt den Unterschied

zwischen dem und jenem Benehmen allerdings auf rein psychologische

Verhältnisse und gestattet uns, in beiden Reaktionsweisen den Ausdruck

desselben Motivs zu sehen. Von all den zahlreichen Beispielen der

Verleugnung unangenehmer Erinnerungen, die ich bei Angehörigen von

Kranken gesehen habe, ist mir eines als besonders seltsam im Gedächtnis

geblieben. Eine Mutter informierte mich über die Kinderjahre ihres

nervenkranken, in der Pubertät befindlichen Sohnes und erzählte dabei,

dass er wie seine Geschwister bis in späte Jahre an Bettnässen gelitten

habe, was ja für eine neurotische Krankengeschichte nicht bedeutungslos

ist. Einige Wochen später, als sie sich Auskunft über den Stand der

Behandlung holen wollte, hatte ich Anlass, sie auf die Zeichen

konstitutioneller Krankheitsveranlagung bei dem jungen Mann aufmerksam

zu machen, und berief mich hierbei auf das anamnestisch erhobene

Bettnässen. Zu meinem Erstaunen bestritt sie die Tatsache sowohl für

dies als auch für die anderen Kinder, fragte mich, woher ich das wissen

könne, und hörte endlich von mir, dass sie selbst es mir vor kurzer Zeit

erzählt habe, was also von ihr vergessen worden war.[15]

Man findet also auch bei gesunden, nicht neurotischen Menschen reichlich

Anzeichen dafür, dass sich der Erinnerung an peinliche Eindrücke, der

Vorstellung peinlicher Gedanken, ein Widerstand entgegensetzt. Die volle

Bedeutung dieser Tatsache lässt sich aber erst ermessen, wenn man in die

Psychologie neurotischer Personen eingeht. Man ist genötigt, ein solches

_elementares Abwehrbestreben_ gegen Vorstellungen, welche

Unlustempfindungen erwecken können, ein Bestreben, das sich nur dem

Fluchtreflex bei Schmerzreizen an die Seite stellen lässt, zu einem der

Hauptpfeiler des Mechanismus zu machen, welcher die hysterischen

Symptome trägt. Man möge gegen die Annahme einer solchen Abwehrtendenz

nicht einwenden, dass wir es im Gegenteil häufig genug unmöglich finden,

peinliche Erinnerungen, die uns verfolgen, los zu werden und peinliche

Affektregungen wie Reue, Gewissensvorwürfe zu verscheuchen. Es wird ja

nicht behauptet, dass diese Abwehrtendenz sich überall durchzusetzen

vermag, dass sie nicht im Spiel der psychischen Kräfte auf Faktoren

stossen kann, welche zu anderen Zwecken das Entgegengesetzte anstreben

und ihr zum Trotz zustande bringen. _Als das architektonische Prinzip

des seelischen Apparates lässt sich die Schichtung, der Aufbau aus

einander überlagernden Instanzen erraten_, und es ist sehr wohl möglich,

dass dies Abwehrbestreben einer niedrigeren psychischen Instanz

angehört, von höheren Instanzen aber gehemmt wird. Es spricht jedenfalls

für die Existenz und Mächtigkeit dieser Tendenz zur Abwehr, wenn wir

Vorgänge wie die in unseren Beispielen von Vergessen auf sie

zurückführen können. Wir sehen, dass manches um seiner selbst willen

vergessen wird; wo dies nicht möglich ist, verschiebt die Abwehrtendenz

ihr Ziel und bringt wenigstens etwas anderes, minder Bedeutsames, zum

Vergessen, welches in assoziative Verknüpfung mit dem eigentlich

Anstössigen geraten ist.

Der hier entwickelte Gesichtspunkt, dass peinliche Erinnerungen mit

besonderer Leichtigkeit dem motivierten Vergessen verfallen, verdiente

auf mehrere Gebiete bezogen zu werden, in denen er heute noch keine oder

eine zu geringe Beachtung gefunden hat. So erscheint er mir noch immer

nicht genügend scharf betont bei der Würdigung von Zeugenaussagen vor

Gericht,[16] wobei man offenbar der unter Eidstellung des Zeugen einen

allzu grossen purifizierenden Einfluss auf dessen psychisches

Kräftespiel zutraut. Dass man bei der Entstehung der Traditionen und der

Sagengeschichte eines Volkes einem solchen Motiv, das dem Nationalgefühl

Peinliche aus der Erinnerung auszumerzen, Rechnung tragen muss, wird

allgemein zugestanden. Vielleicht würde sich bei genauerer Verfolgung

eine vollständige Analogie herausstellen zwischen der Art, wie

Völkertraditionen und wie die Kindheitserinnerungen des einzelnen

Individuums gebildet werden.

Ganz ähnlich wie beim Namenvergessen kann auch beim Vergessen von

Eindrücken Fehlerinnern eintreten, das dort, wo es Glauben findet, als

Erinnerungstäuschung bezeichnet wird. Die Erinnerungstäuschung in

pathologischen Fällen -- in der Paranoia spielt sie geradezu die Rolle

eines konstituierenden Momentes bei der Wahnbildung -- hat eine

ausgedehnte Literatur wachgerufen, in welcher ich durchgängig den

Hinweis auf eine Motivierung derselben vermisse. Da auch dieses Thema

der Neurosenpsychologie angehört, entzieht es sich in unserm

Zusammenhange der Behandlung. Ich werde dafür ein sonderbares Beispiel

einer eigenen Erinnerungstäuschung mitteilen, bei dem die Motivierung

durch unbewusstes verdrängtes Material und die Art und Weise der

Verknüpfung mit demselben deutlich genug kenntlich werden.

Als ich die späteren Abschnitte meines Buches über Traumdeutung schrieb,

befand ich mich in einer Sommerfrische ohne Zugang zu Bibliotheken und

Nachschlagebüchern und war genötigt, mit Vorbehalt späterer Korrektur,

allerlei Beziehungen und Zitate aus dem Gedächtnis in das Manuskript

einzutragen. Beim Abschnitt über das Tagträumen fiel mir die

ausgezeichnete Figur des armen Buchhalters im »_Nabab_« von _Alph.

Daudet_ ein, mit welcher der Dichter wahrscheinlich seine eigene

Träumerei geschildert. Ich glaubte mich an eine der Phantasien, die

dieser Mann -- Mr. Jocelyn nannte ich ihn -- auf seinen Spaziergängen

durch die Strassen von Paris ausbrütet, deutlich zu erinnern und begann

sie aus dem Gedächtnis zu reproduzieren. Wie also Herr Jocelyn auf der

Strasse sich kühn einem durchgehenden Pferd entgegenwirft, es zum Stehen

bringt, der Wagenschlag sich öffnet, eine hohe Persönlichkeit dem Coupé

entsteigt, Herrn Jocelyn die Hand drückt und ihm sagt: "Sie sind mein

Retter, Ihnen verdanke ich mein Leben. Was kann ich für Sie tun?"

Etwaige Ungenauigkeiten in der Wiedergabe dieser Phantasie, tröstete ich

mich, würden sich leicht zuhause verbessern lassen, wenn ich das Buch

zur Hand nähme. Als ich dann aber den »_Nabab_« durchblätterte, um die

druckbereite Stelle meines Manuskriptes zu vergleichen, fand ich zu

meiner grössten Beschämung und Bestürzung nichts von einer solchen

Träumerei des Herrn Jocelyn darin, ja der arme Buchhalter trug gar nicht

diesen Namen, sondern hiess _Mr. Joyeuse_. Dieser zweite Irrtum gab dann

bald den Schlüssel zur Klärung des ersten, der Erinnerungstäuschung.

_Joyeux_ (wovon der Name die feminine Form darstellt): so und nicht

anders müsste ich ja meinen eigenen Namen: _Freud_ ins Französische

übersetzen. Woher konnte also die fälschlich erinnerte Phantasie sein,

die ich _Daudet_ zugeschrieben hatte? Sie konnte nur ein eigenes Produkt

sein, ein Tagtraum, den ich selbst gemacht, und der mir nicht bewusst

geworden, oder der mir einst bewusst gewesen und den ich seither

gründlich vergessen. Vielleicht dass ich ihn selbst in Paris gemacht, wo

ich oft genug einsam und voll Sehnsucht durch die Strassen spaziert bin,

eines Helfers und Protektors sehr bedürftig, bis Meister _Charcot_ mich

dann in seinen Verkehr zog. Den Dichter des »_Nabab_« habe ich dann

wiederholt im Hause _Charcots_ gesehen. Das Ärgerliche an der Sache ist

nur, dass ich kaum irgend einem anderen Vorstellungskreis so feindselig

gegenüberstehe, wie dem des Protegiertwerdens. Was man in unserem

Vaterlande davon sieht, verdirbt einem alle Lust daran, und meinem

Charakter sagt die Situation des Protektionskindes überhaupt wenig zu.

Ich habe immer ungewöhnlich viel Neigung dazu verspürt, »selbst der

brave Mann zu sein«. Und gerade ich musste dann an solche, übrigens nie

erfüllte, Tagträume gemahnt werden! Ausserdem ist der Vorfall auch ein

gutes Beispiel dafür, wie die zurückgehaltene -- in der Paranoia

siegreich hervorbrechende -- Beziehung zum eigenen Ich uns in der

objektiven Erfassung der Dinge stört und verwirrt.

B. Das Vergessen von Vorsätzen.

Keine andere Gruppe von Phänomenen eignet sich besser zum Beweis der

These, dass die Geringfügigkeit der Aufmerksamkeit für sich allein nicht

hinreiche, die Fehlleistung zu erklären, als die des Vergessens von

Vorsätzen. Ein Vorsatz ist ein Impuls zur Handlung, der bereits

Billigung gefunden hat, dessen Ausführung aber auf einen geeigneten

Zeitpunkt verschoben wurde. Nun kann in dem so geschaffenen Intervall

allerdings eine derartige Veränderung in den Motiven eintreten, dass der

Vorsatz nicht zur Ausführung gelangt, aber dann wird er nicht vergessen,

sondern revidiert und aufgehoben. Das Vergessen von Vorsätzen, dem wir

alltäglich und in allen möglichen Situationen unterliegen, pflegen wir

uns nicht durch eine Neuerung in der Motivengleichung zu erklären,

sondern lassen es gemeinhin unerklärt, oder wir suchen eine

psychologische Erklärung in der Annahme, gegen die Zeit der Ausführung

hin habe sich die erforderliche Aufmerksamkeit für die Handlung nicht

mehr bereit gefunden, die doch für das Zustandekommen des Vorsatzes

unerlässliche Bedingung war, damals also für die nämliche Handlung zur

Verfügung stand. Die Beobachtung unseres normalen Verhaltens gegen

Vorsätze lässt uns diesen Erklärungsversuch als willkürlich abweisen.

Wenn ich des Morgens einen Vorsatz fasse, der abends ausgeführt werden

soll, so kann ich im Laufe des Tages einigemal an ihn gemahnt werden. Er

braucht aber tagsüber überhaupt nicht mehr bewusst zu werden. Wenn sich

die Zeit der Ausführung nähert, fällt er mir plötzlich ein und

veranlasst mich, die zur vorgesetzten Handlung nötigen Vorbereitungen zu

treffen. Wenn ich auf einen Spaziergang einen Brief mitnehme, welcher

noch befördert werden soll, so brauche ich ihn als normales und nicht

nervöses Individuum keineswegs die ganze Strecke über in der Hand zu

tragen und unterdessen nach einem Briefkasten auszuspähen, in den ich

ihn werfe, sondern ich pflege ihn in die Tasche zu stecken, meiner Wege

zu gehen, meine Gedanken frei schweifen zu lassen, und ich rechne

darauf, dass einer der nächsten Briefkästen meine Aufmerksamkeit erregen

und mich veranlassen wird, in die Tasche zu greifen und den Brief

hervorzuziehen. Das normale Verhalten bei gefasstem Vorsatz deckt sich

vollkommen mit dem experimentell zu erzeugenden Benehmen von Personen,

denen man eine sog. »posthypnotische Suggestion auf lange Sicht« in der

Hypnose eingegeben hat.[17] Man ist gewöhnt, das Phänomen in folgender

Art zu beschreiben: Der suggerierte Vorsatz schlummert in den

betreffenden Personen, bis die Zeit seiner Ausführung herannaht. Dann

wacht er auf und treibt zur Handlung.

In zweierlei Lebenslagen gibt sich auch der Laie Rechenschaft davon,

dass das Vergessen in bezug auf Vorsätze keineswegs den Anspruch

erheben darf, als ein nicht weiter zurückführbares Elementarphänomen zu

gelten, sondern zum Schluss auf uneingestandene Motive berechtigt. Ich

meine: im Liebesverhältnis und in der Militärabhängigkeit. Ein

Liebhaber, der das Rendezvous versäumt hat, wird sich vergeblich bei

seiner Dame entschuldigen, er habe leider ganz daran vergessen. Sie wird

nicht versäumen, ihm zu antworten: "Vor einem Jahr hättest Du es nicht

vergessen. Es liegt Dir eben nichts mehr an mir." Selbst wenn er nach

der oben erwähnten psychologischen Erklärung griffe und sein Vergessen

durch gehäufte Geschäfte entschuldigen wollte, würde er nur erreichen,

dass die Dame -- so scharfsichtig geworden wie der Arzt in der

Psychoanalyse -- zur Antwort gäbe: "Wie merkwürdig, dass sich solche

geschäftlichen Störungen früher nicht ereignet haben." Gewiss will auch

die Dame die Möglichkeit des Vergessens nicht in Abrede stellen; sie

meint nur, und nicht mit Unrecht, aus dem unabsichtlichen Vergessen sei

ungefähr der nämliche Schluss auf ein gewisses Nichtwollen zu ziehen wie

aus der bewussten Ausflucht.

Ähnlich wird im militärischen Dienstverhältnis der Unterschied zwischen

der Unterlassung durch Vergessen und der in Folge von Absicht

prinzipiell, und zwar mit Recht, vernachlässigt. Der Soldat _darf_ an

nichts vergessen, was der militärische Dienst von ihm fordert. Wenn er

doch daran vergisst, obwohl ihm die Forderung bekannt ist, so geht dies

so zu, dass sich den Motiven, die auf Erfüllung der militärischen

Forderung dringen, andere Gegenmotive entgegenstellen. Der Einjährige

etwa, der sich beim Rapport entschuldigen wollte, er habe _vergessen_,

seine Knöpfe blank zu putzen, ist der Strafe sicher. Aber diese Strafe

ist geringfügig zu nennen im Vergleich zu jener, der er sich aussetzte,

wenn er das Motiv seiner Unterlassung sich und seinem Vorgesetzten

eingestehen würde: "Der elende Gamaschendienst ist mir ganz zuwider."

Wegen dieser Strafersparnis, aus ökonomischen Gründen gleichsam, bedient

er sich des Vergessens als Ausrede, oder kommt es als Kompromiss

zustande.

Frauendienst wie Militärdienst erheben den Anspruch, dass alles zu ihnen

Gehörige dem Vergessen entrückt sein müsse, und erwecken so die Meinung,

Vergessen sei zulässig bei unwichtigen Dingen, während es bei wichtigen

Dingen ein Anzeichen davon sei, dass man sie wie unwichtige behandeln

wolle, ihnen also die Wichtigkeit abspreche. Der Gesichtspunkt der

psychischen Wertschätzung ist hier in der Tat nicht abzuweisen. Kein

Mensch vergisst Handlungen auszuführen, die ihm selbst wichtig

erscheinen, ohne sich dem Verdachte geistiger Störung auszusetzen.

Unsere Untersuchung kann sich also nur auf das Vergessen von mehr oder

minder nebensächlichen Vorsätzen erstrecken; für ganz und gar

gleichgültig werden wir keinen Vorsatz erachten; denn in diesem Falle

wäre er wohl gewiss nicht gefasst worden.

Ich habe nun wie bei den früheren Funktionsstörungen die bei mir selbst

beobachteten Fälle von Unterlassung durch Vergessen gesammelt und

aufzuklären gesucht und hierbei ganz allgemein gefunden, dass sie auf

Einmengung unbekannter und uneingestandener Motive -- oder, wie man

sagen kann, auf einen _Gegenwillen_ -- zurückzuführen waren. In einer

Reihe dieser Fälle befand ich mich in einer dem Dienstverhältnisse

ähnlichen Lage, unter einem Zwange, gegen welchen ich es nicht ganz

aufgegeben hatte, mich zu sträuben, so dass ich durch Vergessen gegen

ihn demonstrierte. Dazu gehört, dass ich besonders leicht vergesse, zu

Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeitsfeiern und Standeserhöhungen zu

gratulieren. Ich nehme es mir immer wieder vor und überzeuge mich immer

mehr, dass es mir nicht gelingen will. Ich bin jetzt im Begriffe, darauf

zu verzichten, und den Motiven, die sich sträuben, mit Bewusstsein Recht

zu geben. In einem Übergangsstadium habe ich einem Freund, der mich bat,

auch für ihn ein Glückwunschtelegramm zum bestimmten Termin zu besorgen,

vorher gesagt, ich würde an beide vergessen, und es war nicht zu

verwundern, dass die Prophezeiung wahr wurde. Es hängt nämlich mit

schmerzlichen Lebenserfahrungen zusammen, dass ich nicht imstande bin,

Anteilnahme zu äussern, wo diese Äusserung notwendigerweise übertrieben

ausfallen muss, da für den geringen Betrag meiner Ergriffenheit der

entsprechende Ausdruck nicht zulässig ist. Seitdem ich erkannt, dass ich

oft vorgebliche Sympathie bei anderen für echte genommen habe, befinde

ich mich in einer Auflehnung gegen diese Konventionen der

Mitgefühlsbezeugung, deren soziale Nützlichkeit ich andererseits

einsehe. Kondolenzen bei Todesfällen sind von dieser zwiespältigen

Behandlung ausgenommen; wenn ich mich zu ihnen entschlossen habe,

versäume ich sie auch nicht. Wo meine Gefühlsbetätigung mit

gesellschaftlicher Pflicht nichts mehr zu tun hat, da findet sie ihren

Ausdruck auch niemals durch Vergessen gehemmt.

Ähnlich erklären sich durch den Widerstreit einer konventionellen

Pflicht und einer nicht eingestandenen inneren Schätzung die Fälle, in

denen man Handlungen auszuführen vergisst, die man einem anderen zu

seinen Gunsten auszuführen versprochen hat. Hier trifft es dann

regelmässig zu, dass nur der Versprecher an die entschuldigende Kraft

des Vergessens glaubt, während der Bittsteller sich ohne Zweifel die

richtige Antwort gibt: Er hat kein Interesse daran, sonst hätte er es

nicht vergessen. Es gibt Menschen, die man als allgemein vergesslich

bezeichnet und darum in ähnlicher Weise als entschuldigt gelten lässt

wie etwa den Kurzsichtigen, wenn er auf der Strasse nicht grüsst.[18]

Diese Personen vergessen alle kleinen Versprechungen, die sie gegeben,

lassen alle Aufträge unausgeführt, die sie empfangen haben, erweisen

sich also in kleinen Dingen als unverlässlich und erheben dabei die

Forderung, dass man ihnen diese kleineren Verstösse nicht übel nehmen,

d. h. nicht durch ihren Charakter erklären, sondern auf organische

Eigentümlichkeit zurückführen solle. Ich gehöre selbst nicht zu diesen

Leuten und habe keine Gelegenheit gehabt, die Handlungen einer solchen

Person zu analysieren, um durch die Auswahl des Vergessens die

Motivierung desselben aufzudecken. Ich kann mich aber der Vermutung per

analogiam nicht erwehren, dass hier ein ungewöhnlich grosses Mass von

nicht eingestandener Geringschätzung des anderen das Motiv ist, welches

das konstitutionelle Moment für seine Zwecke ausbeutet.

Bei anderen Fällen sind die Motive des Vergessens weniger leicht

aufzufinden und erregen, wenn gefunden, ein grösseres Befremden. So

merkte ich in früheren Jahren, dass ich bei einer grösseren Anzahl von

Krankenbesuchen nie an einen anderen Besuch vergesse als bei einem

Gratispatienten oder bei einem Kollegen. Aus Beschämung hierüber habe

ich mir angewöhnt, die Besuche des Tages schon am Morgen als Vorsatz zu

notieren. Ich weiss nicht, ob andere Ärzte auf dem nämlichen Wege zu der

gleichen Übung gekommen sind. Aber man gewinnt so eine Ahnung davon, was

den sog. Neurastheniker veranlasst, die Mitteilungen, die er dem Arzt

machen will, auf dem berüchtigten »Zettel« zu notieren. Angeblich fehlt

es ihm an Zutrauen zur Reproduktionsleistung seines Gedächtnisses. Das

ist gewiss richtig, aber die Szene geht zumeist so vor sich: Der Kranke

hat seine verschiedenen Beschwerden und Anfragen höchst langatmig

vorgebracht. Nachdem er fertig geworden ist, macht er einen Moment

Pause, darauf zieht er den Zettel hervor und sagt entschuldigend: Ich

habe mir etwas aufgeschrieben, weil ich mir so gar nichts merke. In der

Regel findet er auf dem Zettel nichts Neues. Er wiederholt jeden Punkt

und beantwortet ihn selbst: Ja, darnach habe ich schon gefragt. Er

demonstriert mit dem Zettel, wahrscheinlich nur eines seiner Symptome,

die Häufigkeit, mit der seine Vorsätze durch Einmengung dunkler Motive

gestört werden.

Ich rühre ferner an Leiden, an welchen auch der grössere Teil der mir

bekannten Gesunden krankt, wenn ich zugestehe, dass ich besonders in

früheren Jahren sehr leicht und für lange Zeit vergessen habe, entlehnte

Bücher zurückzugeben, oder dass es mir besonders leicht begegnet,

Zahlungen durch Vergessen aufzuschieben. Unlängst verliess ich eines

Morgens die Tabaktrafik, in welcher ich meinen täglichen Zigarreneinkauf

gemacht hatte, ohne ihn zu bezahlen. Es war eine höchst harmlose

Unterlassung, denn ich bin dort bekannt und konnte daher erwarten, am

nächsten Tag an die Schuld gemahnt zu werden. Aber die kleine

Versäumnis, der Versuch, Schulden zu machen, steht gewiss nicht ausser

Zusammenhang mit den Budgeterwägungen, die mich den Vortag über

beschäftigt hatten. In bezug auf das Thema von Geld und Besitz lassen

sich die Spuren eines zwiespältigen Verhaltens auch bei den meisten sog.

anständigen Menschen leicht nachweisen. Die primitive Gier des

Säuglings, der sich aller Objekte zu bemächtigen sucht (um sie zum Munde

zu führen), zeigt sich vielleicht allgemein als nur unvollständig durch

Kultur und Erziehung überwunden[19].

Ich fürchte, ich bin mit allen bisherigen Beispielen einfach _banal_

geworden. Es kann mir aber doch nur recht sein, wenn ich auf Dinge

stosse, die jedermann bekannt sind, und die jeder in der nämlichen Weise

versteht, da ich bloss vorhabe, das Alltägliche zu sammeln und

wissenschaftlich zu verwerten. Ich sehe nicht ein, weshalb der Weisheit,

die Niederschlag der gemeinen Lebenserfahrung ist, die Aufnahme unter

die Erwerbungen der Wissenschaft versagt sein sollte. Nicht die

Verschiedenheit der Objekte, sondern die strengere Methode bei der

Feststellung und das Streben nach weitreichendem Zusammenhang machen den

wesentlichen Charakter der wissenschaftlichen Arbeit aus.

Für die Vorsätze von einigem Belang haben wir allgemein gefunden, dass

sie dann vergessen werden, wenn sich dunkle Motive gegen sie erheben.

Bei noch weniger wichtigen Vorsätzen erkennt man als zweiten Mechanismus

des Vergessens, dass ein Gegenwille sich von wo anders her auf den

Vorsatz überträgt, nachdem zwischen jenem andern und dem Inhalt des

Vorsatzes eine _äusserliche_ Assoziation hergestellt worden ist. Hierzu

gehört folgendes Beispiel: Ich lege Wert auf schönes Löschpapier und

nehme mir vor, auf meinem heutigen Nachmittagsweg in die Stadt neues

einzukaufen. Aber an vier aufeinanderfolgenden Tagen vergesse ich daran,

bis ich mich befrage, welchen Grund diese Unterlassung hat. Ich finde

ihn dann leicht, nachdem ich mich besonnen habe, dass ich zwar

»Löschpapier« zu schreiben, aber »Fliesspapier« zu sagen gewöhnt bin.

»_Fliess_« ist der Name meines Freundes in Berlin, der mir in den

nämlichen Tagen Anlass zu einem quälenden, besorgten Gedanken gegeben

hat. Diesen Gedanken kann ich nicht los werden, aber die Abwehrneigung

(vgl. Seite 39) äussert sich, indem sie sich mittelst der Wortgleichheit

auf den indifferenten und darum wenig resistenten Vorsatz überträgt.

Direkter Gegenwille und entferntere Motivierung treffen in folgendem

Falle von Aufschub zusammen: In der Sammlung »Grenzfragen des Nerven-

und Seelenlebens« hatte ich eine kurze Abhandlung über den Traum

geschrieben, welche den Inhalt meiner »Traumdeutung« resümiert.

_Bergmann_ in Wiesbaden sendet eine Korrektur und bittet um umgehende

Erledigung, weil er das Heft noch vor Weihnachten ausgeben will. Ich

mache die Korrektur noch in der Nacht und lege sie auf meinen

Schreibtisch, um sie am nächsten Morgen mitzunehmen. Am Morgen vergesse

ich daran, erinnere mich erst nachmittags beim Anblick des Kreuzbandes

auf meinem Schreibtisch. Ebenso vergesse ich die Korrektur am

Nachmittag, am Abend und am nächsten Morgen, bis ich mich aufraffe und

am Nachmittag des zweiten Tages die Korrektur zu einem Briefkasten

trage, verwundert, was der Grund dieser Verzögerung sein mag. Ich will

sie offenbar nicht absenden, aber ich finde nicht, warum. Auf demselben

Spaziergang trete ich aber bei meinem Wiener Verleger, der auch das

Traumbuch publiziert hat, ein, mache eine Bestellung und sage dann, wie

von einem plötzlichen Einfall getrieben: "Sie wissen doch, dass ich den

»Traum« ein zweites Mal geschrieben habe?" -- "Ah, da würde ich doch

bitten." -- "Beruhigen Sie sich, nur ein kurzer Aufsatz für die

_Löwenfeld-Kurella_sche Sammlung." Es war ihm aber doch nicht recht; er

besorgte, der Vortrag würde dem Absatz des Buches schaden. Ich

widersprach und fragte endlich: "Wenn ich mich früher an Sie gewendet

hätte, würden Sie mir die Publikation untersagt haben?" -- "Nein, das

keineswegs." Ich glaube selbst, dass ich in meinem vollen Recht

gehandelt und nichts Anderes getan habe, als was allgemein üblich ist;

doch scheint es mir gewiss, dass ein ähnliches Bedenken, wie es der

Verleger äusserte, das Motiv meiner Zögerung war, die Korrektur

abzusenden. Dies Bedenken geht auf eine frühere Gelegenheit zurück, bei

welcher ein anderer Verleger Schwierigkeiten erhob, als ich, wie

unvermeidlich, einige Blätter Text aus einer früheren, in anderem Verlag

erschienenen Arbeit über zerebrale Kinderlähmung unverändert in die

Bearbeitung desselben Themas im Handbuch von _Nothnagel_ hinübernahm.

Dort findet aber der Vorwurf abermals keine Anerkennung; ich hatte auch

damals meinen ersten Verleger (identisch mit dem der »Traumdeutung«)

loyal von meiner Absicht verständigt. Wenn aber diese Erinnerungsreihe

noch weiter zurückgeht, so rückt sie mir einen noch früheren Anlass vor,

den einer Übersetzung aus dem Französischen, bei welchem ich wirklich

die bei einer Publikation in Betracht kommenden Eigentumsrechte verletzt

habe. Ich hatte dem übersetzten Text Anmerkungen beigefügt, ohne für

diese Anmerkungen die Erlaubnis des Autors nachgesucht zu haben, und

habe einige Jahre später Grund zur Annahme bekommen, dass der Autor mit

dieser Eigenmächtigkeit unzufrieden war.

Es gibt ein Sprichwort, welches die populäre Kenntnis verrät, dass das

Vergessen von Vorsätzen nichts Zufälliges ist. »Was man einmal zu tun

vergessen hat, das vergisst man dann noch öfter.«

[13] Gewöhnlich pflegen dann im Laufe der Besprechung die Einzelheiten

des damaligen ersten Besuches bewusst aufzutauchen.

[14] Für vielerlei Zufälligkeiten, die man seit _Th. Vischer_ der

"Tücke des Objekts" zuschreibt, möchte ich ähnliche Erklärungen

vorschlagen.

[15] In den Tagen, während ich mit der Niederschrift dieser Seiten

beschäftigt war, ist mir folgender, fast unglaublicher Fall von

Vergessen widerfahren. Ich revidiere am 1. Januar mein ärztliches

Buch, um meine Honorarrechnungen aussenden zu können, stosse dabei im

Juni auf den Namen M....l und kann mich an eine zu ihm gehörige Person

nicht erinnern. Mein Befremden wächst, indem ich beim Weiterblättern

bemerke, dass ich den Fall in einem Sanatorium behandelt, und dass ich

ihn durch Wochen täglich besucht habe. Einen Kranken, mit dem man sich

unter solchen Bedingungen beschäftigt, vergisst man als Arzt nicht

nach kaum sechs Monaten. Sollte es ein Mann, ein Paralytiker, ein Fall

ohne Interesse gewesen sein, frage ich mich? Endlich bei dem Vermerk

über das empfangene Honorar kommt mir all die Kenntnis wieder, die

sich der Erinnerung entziehen wollte. M....l war ein 14jähriges

Mädchen gewesen, der merkwürdigste Fall meiner letzten Jahre, welcher

mir eine Lehre hinterlassen, an die ich kaum je vergessen werde, und

dessen Ausgang mir die peinlichsten Stunden bereitet hat. Das Kind

erkrankte an unzweideutiger Hysterie, die sich auch unter meinen

Händen rasch und gründlich besserte. Nach dieser Besserung wurde mir

das Kind von den Eltern entzogen; es klagte noch über abdominale

Schmerzen, denen die Hauptrolle im Symptombild der Hysterie zugefallen

war. Zwei Monate später war es an Sarkom der Unterleibsdrüsen

gestorben. Die Hysterie, zu der das Kind nebstbei prädisponiert war,

hatte die Tumorbildung zur provozierenden Ursache genommen, und ich

hatte, von den lärmenden aber harmlosen Erscheinungen der Hysterie

gefesselt, vielleicht die ersten Anzeichen der schleichenden

unheilvollen Erkrankung übersehen.

[16] Vgl. _Hans Gross_, Kriminalpsychologie 1898.

[17] Vgl. _Bernheim_, Neue Studien über Hypnotismus, Suggestion und

Psychotherapie, 1892.

[18] Frauen sind mit ihrem feinen Verständnis für unbewusste seelische

Vorgänge in der Regel eher geneigt, es als Beleidigung anzusehen, wenn

man sie auf der Strasse nicht erkennt, also nicht grüsst, als an die

nächstliegenden Erklärungen zu denken, dass der Säumige kurzsichtig

sei oder in Gedanken versunken sie nicht bemerkt habe. Sie schliessen,

man hätte sie schon bemerkt, wenn man sich "etwas aus ihnen machen

würde".

[19] Der Einheit des Themas zuliebe darf ich hier die gewählte

Einteilung durchbrechen und dem oben Gesagten anschliessen, dass in

bezug auf Geldsachen das Gedächtnis der Menschen eine besondere

Parteilichkeit zeigt. Erinnerungstäuschungen, etwas bereits bezahlt zu

haben, sind, wie ich von mir selbst weiss, oft sehr hartnäckig. Wo der

gewinnsüchtigen Absicht abseits von den grossen Interessen der

Lebensführung, und daher eigentlich zum Scherz, freier Lauf gelassen

wird wie beim Kartenspiel, neigen die ehrlichsten Männer zu Irrtümern,

Erinnerungs- und Rechenfehlern und finden sich selbst, ohne recht zu

wissen wie, in kleine Betrügereien verwickelt. Auf solchen Freiheiten

beruht nicht zum mindesten der psychisch erfrischende Charakter des

Spiels. Das Sprichwort, dass man beim Spiel den Charakter des Menschen

erkennt, ist zuzugeben, wenn man hinzufügen will: den unterdrückten

Charakter. -- Wenn es unabsichtliche Rechenfehler bei Zahlkellnern

noch gibt, so unterliegen sie offenbar derselben Beurteilung. -- Im

Kaufmannsstande kann man häufig eine gewisse Zögerung in der

Verausgabung von Geldsummen, bei der Bezahlung von Rechnungen und dgl.

beobachten, die dem Eigner keinen Gewinn bringt, sondern nur

psychologisch zu verstehen ist als eine Äusserung des Gegenwillens,

Geld von sich zu tun. -- Mit den intimsten und am wenigsten klar

gewordenen Regungen hängt es zusammen, wenn gerade Frauen eine

besondere Unlust zeigen, den Arzt zu honorieren. Sie haben gewöhnlich

ihr Portemonnaie vergessen, können darum in der Ordination nicht

zahlen, vergessen dann regelmässig, das Honorar vom Hause aus zu

schicken, und setzen es so durch, dass man sie umsonst -- "um ihrer

schönen Augen willen" -- behandelt hat. Sie zahlen gleichsam mit ihrem

Anblick.

Zur Psychopathologie des Alltagslebens Über Vergessen, Versprechen, Vergreifen, Aberglaube und Irrtum · 第 15 / 19 题