Kaiser Wilhelm hatte die Sorgen und Bedenken seines treuen Dieners
verstanden. Nur wenige Wochen vergingen, und der Kanzler empfing
folgenden Erlaß seines alten Herrn: »Ich habe Mich veranlaßt
gefunden, den zu dem Domänium des Herzogtums Lauenburg gehörigen
Grundbesitz im Amte Schwarzenbeck, welcher Mir zum freien und
unbeschränkten Eigentum durch den mit der Ritter- und Landschaft
des Herzogtums unterm 19. d. M., von Mir am 21. d. M. genehmigten
Rezeß überlassen worden ist, mit allen daraus sich ergebenden
Privatrechten und Verbindlichkeiten dem Kanzler des Deutschen
Reiches, Fürsten von Bismarck, in Anerkennung seiner Verdienste als
eine Dotation zum Eigentum zu übereignen.«
So hat Bismarck ein neues Heim gefunden, die Stätte, die jetzt schon
von tiefer Poesie umwoben ist, die durch alle Zeiten der Wallfahrtsort
treuer Männer bleiben wird, die Stätte, wo ihm die Abendsonne des
Lebens geleuchtet hat und wo sein Sterbliches im Schatten der Buchen
und Eichen seinen Ruheplatz fand.
[Illustration:
»Fest wie der Erde Grund
Gegen des Unglücks Macht
Steht mir des Hauses Pracht!«
(»Der Floh«, November 1888)]