Die Verpackung geschieht zuerst in leinene Säcke, dann in Matten, und

über diese wird ein Kalbfell festgenäht und geschnürt. Ein solches

Colli nennt man Serron oder (spanisch) Sebernali, und es enthält in der

Regel 8 Arroben oder 200 ℔ Cochenille. In Oaxaca wird die Cochenille

nach dem Pfund verkauft, in dem Seehafen von Vera-Cruz aber, wo

sich gleichfalls ein Markt für den Artikel gebildet hat, kauft und

verkauft man sie nach Arroben von 25 ℔ und so wird sie auch ins Ausland

facturirt. Vera-Cruz ist übrigens der für die Verschiffung dieses

Productes nach Europa am zweckmäßigsten gelegene Hafen. In Tampico

kommt es gar nicht vor und nach Acapulco an der Südsee verirren sich

nur selten einige Serronen. Das größte Quantum Cochenille, was seit

dem Jahre 1758, also seit mehr als 70 Jahren, ausgeführt worden ist,

war 1,558,125 ℔, im Jahre 1774! Der Durchschnitt von 1770 bis 1780 kann

zu 1,000,000 ℔ jährlich angenommen werden. Der Preis variirte aber in

derselben Epoche sehr, und während derselbe im Jahre 1770 bei einer

Ausfuhr von 1,000,000 ℔, auf 25 Rl. und im Jahr 1771 sogar auf 32 Rl.

pr. ℔ gestiegen war, fiel er 1774 bei 1,500,000 ℔ Ausfuhr, auf 17 Rl.,

und in 1779, bei nur 800,000 ℔ Ausfuhr auf 15 Rl. pr. ℔. Die Ausfuhr

nahm nunmehr bedeutend ab und fiel im Jahr 1793 bis auf 334,250 ℔. Der

Durchschnittspreis jenes Jahres war dennoch nur 13½ Realen, und als das

Jahr darauf die Ausfuhr wieder auf 655,550 ℔ stieg, sank der Preis auf

10½ Rl. pr. ℔. Auf dieser niedern Stufe sollte aber damals der Artikel

nicht lange bleiben, und schon in 1800 stand er wieder auf 19 Rl., in

1803 auf 21 Rl. und in 1809 sogar auf 33 Rl.! Der Preis hielt sich bis

zur mexicanischen Revolution (1820/21) ungefähr auf jener Höhe, mit der

alleinigen Ausnahme des Jahrs 1813, wo seltsam genug die Ausfuhr +nur+

178,875 ℔ betrug (der geringsten seit 1758) und der Preis auf 15 Rl.

sank; das darauf folgende Jahr war er wieder 25 Rl.

Das seltsamste bei dieser Preis-Fluctuation ist, daß sie während einer

Zeit Statt fand, wo die Spanier das Monopol dieses Handels hatten, und

diesen, in Europa damals den edlen Metallen an Stabilität fast gleich

geachteten, Artikel in Cadiz, dem Stapelplatze desselben, immer auf

einer bedeutenden Höhe zu erhalten wußten.

Seit der Befreiung des mexicanischen Verkehrs mit Europa war der Gang

des Handels mit Cochenille der folgende:

+Ausfuhr+ aus dem Staat von Durchschnitts-

+Oaxaca+ fast ausschließlich preis pr. ℔ +Werth+

nach Vera-Cruz in Oaxaca

Pfund Seronen Reales Pesos

in 1823 408,150 oder 2041 16½ 841,809. 3

„ 1824 377,412 „ 1887 16¾ 790,207.--

„ 1825 394,037 „ 1970 19.-- 935,839.--

„ 1826 357,612 „ 1788 18.-- 804,628.--

„ 1827 610,187 „ 3051 18.-- 1,395,470.--

„ 1828 398,187 „ 1991 14. 6 741,714.--

„ 1829 498,862 „ 2494 13.-- 810,651.--

„ 1830 400,438 „ 2002 12. 6 625,683.--

„ 1831 350,000 „ 1750 11.-- 481,250.--

„ 1832 635,075 „ 3175 9. 6 754,151.--

Da nun der Werth der Waare durch Einkaufs-Provision, Ausgangszoll

aus dem Staat von Oaxaca und Fracht nach Vera-Cruz, so wie ferner

durch Provision und Spesen in dem Hafen bis am Bord, an 2¼ à 2½ Rl.

pr. ℔ gesteigert wird, so kann der Durchschnittswert der Ausfuhr der

Cochenille nach Europa, für diese 10 Jahre nach der Eröffnung des

mexicanischen Handels, auf circa $ 1,000,000 im Jahr angenommen werden,

das Quantum aber zu 443,000 ℔.

Der jährliche Durchschnitt von 1760 à 69 war 870,000 ℔

„ 1770 à 79 „ 1,000,000 „

„ 1780 à 89 „ 680,000 „

„ 1790 à 99 „ 468,000 „

„ 1800 à 9 „ 360,000 „

„ 1810 à 19 „ 342,000 „

„ 1821 à 32 „ 443,000 „

Die Production dieses interessanten Artikels hat also durch die

Revolution nicht nur nicht ab-, sondern im Vergleich mit den

vorangegangenen zwei Jahrzehnten zugenommen.

+Cochenille.+

Quantität der Exportation aus dem Staat Oaxaca, Durchschnittspreise pr.

Jahr und Total-Werth von 1758 bis 1830.

(Aus der Exposicion des Gouvernements des Staats von Oaxaca von 1831.)

Jahr Pfunde Seronen Preis Total-Werth

Rl. $

1758 675,562 3378 16. 6 1,393,346. 5

1759 686,812 3434 16. 6 1,416,549. 6

1760 1,067,625 5338 16.-- 2,135,250.--

1761 788,625 3943 15.-- 1,478,671. 7

1762 832,500 4162 14. 9 1,534,921. 7

1763 599,625 2998 15. 6 1,161,848. 3

1764 898,875 4494 19. 6 2,191,007. 6

1765 1,082,250 5411 18. 6 2,502,703. 1

1766 932,625 4663 19. 6 2,273,273. 3

1767 849,375 4247 19. 6 2,070,351. 4

1768 621,000 3105 22. 6 1,746,562. 4

1769 1,024,312 5122 24. 6 3,136,957.--

1770 1,043,437 5217 25.-- 3,260,742. 2

1771 1,050,187 5251 32.-- 4,200,748.--

1772 839,678 4198 30.-- 3,148,790. 5

1773 782,438 3912 25. 6 2,494,020.--

1774 1,558,125 7791 17. 6 3,408,398. 2

1775 837,000 4185 16.-- 1,674,000.--

1776 808,550 4043 17.-- 1,718,168. 6

1777 1,244,812 6224 15.-- 2,334,023. 4

1778 1,057,800 5289 16.-- 2,115,600.--

1779 842,625 4213 15.-- 1,579,921. 7

1780 1,385,437 6927 17.-- 2,944,054. 6

1781 464,625 2323 17.-- 987,328. 1

1782 1,035,675 5178 17.-- 2,200,809. 3

1783 990,000 4950 18.-- 2,247,750.--

1784 535,900 2679 16.-- 1,071,800.--

1785 537,750 2689 17.-- 1,142,718. 6

1786 610,875 3054 16. 6 1,259,929. 6

1787 451,125 2256 16.-- 902,250.--

1788 317,662 1588 16.-- 635,324.--

1789 478,125 2391 15. 6 926,367. 2

1790 471,150 2356 16.-- 942,300.--

1791 538,650 2693 16. 6 1,109,715. 5

1792 433,125 2166 15.-- 812,109. 3

1793 334,250 1671 13. 6 564,046. 7

1794 655,550 3278 10. 6 860,409. 3

1795 584,125 2921 12.-- 876,187. 4

1796 207,450 1037 17. 6 453,796. 7

1797 493,425 2467 15. 6 956,010. 7

1798 512,325 2562 18.-- 1,152,731. 2

1799 452,675 2263 19. 6 1,103,395. 3

1800 374,400 1872 19.-- 889,200.--

1801 406,012 2030 18.-- 913,528. 1

1802 433,550 2168 19.-- 1,029,681. 2

1803 559,350 2797 21.-- 1,468,293. 6

1804 346,500 1732 28. 6 1,234,406. 2

1805 191,250 956 23.-- 549,843. 6

1806 251,550 1258 27.-- 848,981. 2

1807 341,550 1708 29.-- 1,238,118. 6

1808 358,200 1791 29.-- 1,298,488. 6

1809 343,350 1717 33.-- 1,416,318. 6

1810 545,727 2729 29.-- 1,978,262. 2

1811 478,912 2395 28. 6 1,706,125. 6

1812 199,800 999 20.-- 499,500.--

1813 178,875 894 15.-- 335,390. 5

1814 327,937 1640 25.-- 1,024,804. 6

1815 283,275 1416 24.-- 849,825.--

1816 352,687 1763 32.-- 1,410,748.--

1817 315,000 1575 29.-- 1,141,875.--

1818 250,412 1252 28. 6 892,092. 6

1819 493,200 2466 27. 6 1,695,375. 5

1820 -- -- -- --

1821 311,787 1559 23.-- 896,387. 5

1822 433,063 2165 18. 6 1,001,457.--

1823 408,150 2041 16. 6 841,809. 3

1824 377,412 1887 16. 9 790,207. 3

1825 394,037 1970 19.-- 935,837. 7

1826 357,612 1788 18.-- 804,628. 1

1827 610,187 3051 18.-- 1,395,420. 6

1828 398,187 1991 14. 6 721,714. 7

1829 498,862 2494 13.-- 810,651. 4

1830 400,438 2002 12. 6 625,683. 5

1831 350,000 1750 11.-- 481,250.--

1832 635,075 3175 9. 6 754,151. 4

~Ao.~ 1820 fehlt aus Mangel an Daten.

+Calculation+

des in Bordeaux einstehenden Werths der +Cochenille+, wenn in Oaxaca zu

10 Rl. pr. ℔ eingekauft.

10 Seronen zu 8 Arroben oder 200 ℔ ~netto

jede~, sind 2000 ℔ à 10 Rl. $ 2500.--

Ausfuhrzoll aus dem Staat von Oaxaca à $ 3. „ 300.--

Einschreibe-Gebühren „ 10. 6

Wägen und reinigen ~à~ 6 Rl. „ 7. 4

Packen in Säcke und Häute ~à~ $ 4 „ 40.--

Courtage und Lagermiethe 1 pCt „ 25.--

Einkaufs-Provision 5 pCt. „ 125.--

-----------

$ 3008.--

Fracht von Oaxaca nach Vera-Cruz ~à~ $ 15

pr. Carga (2 Seronen) „ 75.--

Verschiffungs-Kosten in Vera-Cruz ~à~ 12 Rl „ 15.--

Provision im Hafen 2½ pCt. auf $ 3200 „ 80.--

-----------

$ 3178.--

===========

Diese $ 3178 -- 60 Tage Sicht auf Frankreich

gezogen zu 5 Fr. macht Fr. 15891.25

Fracht von Vera-Cruz nach Bordeaux zu $ 6

mit 10 pCt. pr. Serone „ 330.--

Assecuranz auf 17000 Fr. zu 2 pCt „ 340.--

Kosten im Hafen von Bordeaux „ 90.--

-------------

Fr. 16651.25

2000 ℔ ~netto~ in Oaxaca ergeben 1800 ½ Kilogr. in Bordeaux; diese

dividirt in Fr. 16651.25 -- macht 9 Fr. 25 Cent. pr. ½ Kilogr.

Ausfuhr von Mexico im Allgemeinen

und Taback und Kaffee insbesondere.

Das Haupt-Tauschmittel Mexico’s in seinem Verkehr mit Europa, Nord- und

Süd-Amerika ist +Silber+ und etwas +Gold+. -- Man kann die +jährliche+

Ausfuhr von beiden edlen Metallen aus allen Häfen der Republik in

gemünztem und ungemünztem Zustande zu circa fünfzehn Mill. Dollars

annehmen. -- Die Ausfuhr in ungemünztem Zustande, d. h. in Barren (wenn

erlaubt, was nicht immer der Fall) ist vortheilhafter als in gemünztem,

ungeachtet die Ausgangs-Rechte aus Barren 7 pCt. sind, während

gemünztes Silber nur 3½ pCt. und gemünztes Gold nur 2 pCt. zahlt.

* * * * *

Die nächstwichtige Ausfuhr von Mexico ist sodann Cochenille, deren

Werth, wie die vorangehende Uebersicht ausweis’t, auf Eine Million

Dollars im Jahr veranschlagt werden darf.

* * * * *

Die sonstige +Waaren+-Ausfuhr ist, besonders an der Ostküste, bis

jetzt noch sehr geringe. Von den Häfen an der Westküste wird nicht

unbedeutend Zucker nach Chili ausgeführt, und Californien liefert

ein beträchtliches Quantum von gesalzenen Ochsenhäuten und schönes

Pelzwerk, wie Bären-, See-Otter- und andere Felle, aber die Häfen

an der Ostküste haben bis jetzt, Cochenille ausgenommen, keine

andere Waaren-Ausfuhr als etwas Xalapa, Sassaparilla, Vanille

und Tabasco-Pfeffer, deren Gesammt-Werth einige hundert tausend

Dollars im Jahr wohl nicht übersteigen dürfte. Dennoch theile ich

die Ansicht nicht, daß Mexico zur Ausfuhr tropischer Erzeugnisse

(Colonial-Producte) sich deshalb nicht eigne, weil z. B. die

Weg-Verbindungs-Mittel im Lande zu schwierig und der Transport nach der

Küste mithin zu theuer wäre, sondern bin der Meinung, daß dies nur auf

einige, von den Häfen sehr entlegene Theile der Republik anwendbar sei,

und daß die nach dem Meere hin gelegenen Staaten, insbesondere jener

von Vera-Cruz, bei zunehmender Bevölkerung und dadurch vermehrten Anbau

des so überaus fruchtbaren Bodens, dereinst eine große Rolle in der

Ausfuhr von Colonial-Waaren spielen werden; namentlich in +Taback+ und

+Kaffee+.

+Taback+, welcher hauptsächlich in der Gegend von Orizaba und Cordova

gezogen wird, war bisher ein Monopol der Regierung, welche den

ausschließlichen Aufkauf und Debit des Artikels in der ganzen Republik

an eine Actien-Gesellschaft verpachtete und bedeutende Revenüen davon

zog, die freie Entwickelung der Cultur dieser Pflanze aber auch, wie

natürlich, dadurch hemmte. Die Gesellschaft lös’t sich aber nun auf und

der Anbau des Tabacks soll freigegeben werden. -- Geschieht dies, so

wird eine bedeutende Concurrenz eintreten und der Preis des Artikels

wird hinlänglich fallen, um eine Nutzen gebende Ausfuhr möglich zu

machen. Die Qualität dieses +Blätter-Tabacks+ ist mitunter sehr schön

und dem besten Havanna völlig gleichkommend. Die Fracht von Orizaba

nach dem Hafen von Vera-Cruz ist nur ein Dollar pr. Centner, und

Ausgangs-Zoll haftet auf keinem der Ackerbau-Producte des Staats.

+Kaffee+ wächst meistens in der Nähe von Cordova; die Qualität ist

gut; die Bohne ist klein, grünlich von Farbe und rein von Geschmack;

-- auch die kleine runde Mocca-Bohne hat man hierher verpflanzt, doch

kommt davon wenig an den Markt. -- Obwohl nun an Kaffee nicht mehr

producirt als im Lande consumirt wird, so sind doch von Zeit zu Zeit

kleine Partheien davon von Vera-Cruz ausgeführt worden, meistens nach

New-York, wo man die Qualität liebt. Der Preis war im Jahr 1832 10

~à~ 11 $ der Centner ab Vera-Cruz, wobei der Pflanzer, wenn er eine

ergiebige Plantage im Gange hat, wie die nachstehende Aufstellung

zeigt, sehr schön verdient.

Ich verdanke diese Berechnung einem unserer Landsleute, der vor 6

Jahren zwischen Jalapa und Cordova, mit anfänglich sehr beschränkten

Mitteln eine Kaffee-und Zucker-Plantage angelegt hat, und sich jetzt

außerordentlich gut dabei steht. -- An der Richtigkeit der Preise und

Werth-Angaben dieser Calculation dürfte also wohl nicht zu zweifeln

seyn.

Berechnung des einstehenden Preises von Kaffee bei freier Arbeit.

Ausgesuchtes Land für 100,000 Kaffee-Bäume,

500 Tareas ~à~ 900 ☐ Varas jede, würde ungefähr

kosten $ 1000.--

Kosten der Bearbeitung:

500 Tareas Unterholz zu fällen ~à~ 3 Rl. $ 187. 4

„ „ Hochwald „ ~à~ 1 $ „ 500.--

„ „ aufzuräumen ~à~ 6 Rl. „ 375.--

---------

„ 1062. 4

Das +erste+ Jahr braucht dieses Land sechs Reinigungen,

jede Tarea ~à~ 3 Rl. sind

500 Tareas ~à~ 18 Rl. $ 1125

Pflanzen und nachpflanzen „ 100

Aufseher ~à~ 4 Rl. pr. Tag „ 200

Mais-Saamen „ 50

--------

Im ersten Jahr wird producirt $ 1475

als Mittelschlag, 300 Cargas

+Mais+ ~à~ $ 3 $ 900

Ab Erndte, Einbringen etc. „ 150

------- „ 750

------- „ 725.--

Im +zweiten+ Jahr sind abermals sechs

Reinigungen erforderlich, wie oben $ 1125

Pflanzen und nachpflanzen „ 100

Aufseher ~à~ 4 Rl. täglich „ 200

+Frijolen+-Saamen „ 50

--------

Producirt dieses Jahr: 125 Cargas $ 1475

+Frijolen+ ~à~ 8 $ $ 1000

Ab Erndte, Einbringen etc. „ 150

------ „ 850

-------- „ 625.--

Das +dritte+ Jahr hat dieselben Ausgaben und

Einnahmen wie das zweite, also Ueberschuß der

Kosten „ 625.--

Das +vierte+ Jahr producirt nun schon +Kaffee+ und zwar

wenigstens 100,000 ℔, und erfordert folgende Ausgaben:

Fürs Abpflücken 2 Rl. pr. Arroba (25 ℔)

„ Reinigen 1 „ „

„ Umwenden 1 „ „

------

4 Rl. pr. Arroba sind für 1000 Ctr. „ 2000.--

Die sechs Reinigungen bleiben dieselben wie in

den frühern Jahren „ 1125.--

Aufseher ~à~ 4 Rl. pr. Tag „ 200.--

Eine Kaffee-Reinigungs-Maschine wird nun nothwendig

und kostet, von Nordamerika bezogen „ 400.--

-----------

Total $ 7762. 4

Hierfür besitzt nun der Pflanzer im vierten Jahr 100,000 ℔ Kaffee, und

will er mit diesen seine Anlage +ganz frei+ machen, so muß er dafür

in Vera-Cruz, bis wohin ihn der Ctr. 1 $ Fracht und 1 $ Emballage und

sonstige Spesen kostet, -- 10 $ pr. Ctr. erhalten.

Das +fünfte+ Jahr producirt ihm aber seine Plantage wenigstens das

Doppelte, sage 2000 Ctr. +Kaffee+.

Diese kosten ihn fürs Einsammeln u. s. w. nach

obigem Ansatz von 4 Rl. pr. Arroba $ 4000.--

Die mehrerwähnten jährlichen Reinigungen „ 1125.--

Fracht, Emballage und Spesen bis Vera-Cruz wie

oben, ~à~ $ 2 pr. Ctr. für 200 Ctr. „ 4000.--

-----------

$ 9125.--

macht den Ctr. 4½ $ ab Vera-Cruz!

Die darauf folgenden Jahre versprechen alsdann noch vortheilhafter zu

werden. -- Die Kosten sind hier aufs höchste und die Production aufs

niedrigste veranschlagt!

Münz-Sorten.

Die in Mexico gangbaren Münz-Sorten sind:

~a.~ +Gold in Unzen+, (~onzas~) vom Gewicht von 17 ~dwt.~ und 8 ~gr.~

1000 Stück wiegen mithin 866 Unzen.

Der Silber-Werth einer Unze ist ~al pari~ 16 Pesos. Da nun ein +Peso+

einer +Unze+ im Gewicht ganz gleich ist, so constatirt dies das

relative Verhältniß von Gold zu Silber in Mexico wie 1 zu 16.

Wenn Gold gesucht wird, was in Mexico wie anderwärts häufig der Fall

ist, so steigen die +Unzen+, und ich habe sie auf 17 $ 2 ~à~ 4 Rl.

Silber gekannt.

Es werden sodann auch ½, ¼, ⅛ und ¹⁄₁₆ Unzen geprägt; von letzteren

sind aber nur wenige im Umlauf.

~b.~ +Silber.+ Pesos (Dollars) gleichfalls 17 ~dwt.~ und 8 ~gr.~

wiegend, oder 1000 Stück auf 866 Unzen Gewicht.

Die Unterabtheilung eines Peso ist 8 Reales. Halbe Pesos giebt es

nicht, dagegen viele viertel Pesosstücke, Pesados genannt, sodann

Reales und Medios, oder halbe Reales, so wie Cuardillos oder viertel

Reales, von letztern aber nur wenige.

~c.~ +Kupfer+ sollte nur als Scheide-Münze im Lande coursiren, ist aber

in der letzten Zeit während den Geld-Verlegenheiten des Gouvernements

in so großer Menge geprägt worden, daß es in den Großhandel

eingedrungen und darin so lästig geworden ist, daß man es oft mit 2

bis 3 pCt. Verlust los zu werden versucht hat. Kupfer-Geld wird im

Großhandel nie gezählt, sondern in Säcken von 100 $ Werth, nur dann und

wann gewogen. Auch die Silber-Zahlungen werden in Säcken von der runden

Summe von 1000 $ gemacht; diese heißen dann Talegas, doch werden sie in

der Regel nachgezählt, und nur allenfalls bei ganz großen Verhandlungen

und bei genauer Bekanntschaft der Partheien, bloß nachgewogen.

+Papier-Geld+ existirt bis jetzt noch keins in Mexico; es ist jedoch

schon mehrmal die Rede von einer National-Bank gewesen, und es dürfte

wohl ein solches Institut in nicht gar langer Zeit ins Leben treten und

durch Ausgabe eines gut fundirten Papier-Geldes dazu beitragen, den

hier so sehr hohen Zinsfuß zu ermäßigen. Jetzt wird oft von den ersten

und solidesten Häusern Geld zu 2 bis 3 pCt. pr. Monat aufgenommen, und

das Gouvernement hat, unter Sanction des National-Congresses, Anleihen

zu dem enormen Zinsfuß von 5 pCt. pr. Monat abgeschlossen.

Maass und Gewicht.

Das Gewicht in Mexico ist das Castilianische, den +Quintal+ oder

Centner zu 100 ℔ oder 4 Arrobas, jede zu 25 ℔, gerechnet.

An der Douane werden 104 ℔ englisch und 45½ Kilogr. französisch Gewicht

für 100 ℔ mexicanisch angenommen, was jedoch nicht ganz richtig ist,

indem es heißen müßte, 100 ℔ englisch sind = 96 ℔ mexicanisch u. s. w.

+Carga+ ist die von einem Esel (~burro~), Maulthier (~Mula~), oder

Pferd (~Caballo~) getragene Last, und bezeichnet ein Gewicht, nach dem

mehreres ge- und verkauft wird, und nach welchem auch insbesondere

die Frachten bestimmt werden, aber es existirt keine feste Norm

dafür und wechselt nach Maaßgabe der Thierart, Stärke der Thiere und

Beschaffenheit der Wege. Man kann das Minimum des Gewichts einer Carga

auf 300 ℔ und das Maximum auf 400 ℔ anschlagen.

* * * * *

Das allgemein eingeführte Längen-Maas ist die castilianische Vara,

welche am Zoll im folgenden Verhältniß zu den fremden Messungen

angenommen und verrechnet wird:

100 englische Yards = 108 Varas

100 französische Aunes = 140 „

100 brabanter Ellen = 81 „

100 jetzige ~aunes des pays bas~ oder

französische Metres = 116 „

100 Bremer Legge oder doppelte Ellen = 140 „

100 Wiener Ellen = 92 „

100 Berliner Ellen = 78½ „

100 Breslauer Ellen = 69½ „

100 Hamburger Ellen = 67½ „

100 Leipziger Ellen = 66⅔ „

* * * * *

Das Maas der Flüssigkeiten wird am mexicanischen Zoll nach dem Gewicht

berechnet und ist nach diesem besteuert. Der Inhalt von 12 gewöhnlichen

Flaschen Wein wird dabei auf ¾ Arrobas veranschlagt; das sogenannte

Baril Branntewein auf 5 Arrobas, das Baril Wein oder Essig auf 5½

Arrobas, mit einem Nachlaß von 10 pCt. für Leckage.

Der mexicanische Tarif.

Der Grundsatz nach welchem die Besteuerung der zur Einfuhr in Mexico

erlaubten Waaren stattfindet, ist 40 pCt. vom dortigen Werth und es

heißt deshalb auch in den Bestimmungen des Tarifs, daß alle darin

nicht benannten Waaren im Hafen geschätzt und hierauf 40 pCt. erlegt

werden sollen. Der Tarif ist indessen sehr ausführlich, und bezeichnet

fast alle Einfuhr-Artikel bei Namen, mit genauer Bestimmung des darauf

fallenden Zolls.

Hieraus entsteht nun eine große Ungleichheit in der Besteurung, viele

Artikel bezahlen weit weniger als 40 pCt. von ihrem Werthe, andere

bedeutend mehr.

Der Tarif ist für alle Theile der Republik derselbe, mit Ausnahme

des Staates von Yucatan und der beiden Californien, welche der

Eigenthümlichkeit ihrer Lage wegen nur ⅗ der eingehenden Rechte

entrichten; wenn jedoch von da aus Waaren nach den andern Theilen der

Republik versandt werden, so müssen die fehlenden ⅖ der vollen Rechte

schon bei der Verschiffung im Hafen nachbezahlt werden.

Niederlagen für die Wiederausfuhr, oder Rückzölle bei derselben,

gestattet das mexikanische Zollsystem keine. -- Alle eingeführten

Waaren müssen den vollen Zoll erlegen, und man bekommt davon bei

der Wiederausfuhr nichts zurück. Die mexicanischen Häfen erhalten

mithin auch keine andere Zufuhren, als die für den Consum des Landes

berechneten.

+Verboten+ für die Einfuhr sind:

Zucker, Kaffee, Chocolade (Cacao ist erlaubt), Reis, Getreide, Mehl

(letzteres ist zur Einfuhr nach Yucatan erlaubt), geräuchertes und

gesalzenes Fleisch, Salz, Taback und Cigarren; Brantewein der nicht ans

Trauben gewonnen wird, mit Ausnahme von Genever, dessen Einfuhr erlaubt

ist; verarbeitetes Wachs, Seife und Talg, Blei und Kupfer, Stiefel

und Schuhe und Sattelwerk, so wie alles was aus Leder gearbeitet ist;

-- fertige Kleidungsstücke, Nähgarn unter No. 20, wollene Decken;

ordinaires Tuch, gemeines Theegeschirr, Schnüre und Tressen u. dgl. m.

Diese Verbote rechtfertigt man dadurch, daß die enumerirten Artikel im

Lande selbst erzeugt und angefertigt würden.

+Frei von allen Abgaben+ bei der Einfuhr sind:

Gedruckte Bücher, geographische Charten, Maschinen und Instrumente

für Künste und Wissenschaften, Ackerbau und Bergbau; gedruckte oder

geschriebene Musik und Schieferschreibtafeln mit hölzernen Rahmen

für Schulen, Quecksilber, Häuser von Holz, Schiffe und Fahrzeuge zur

Nationalisirung und Verkauf, ausländische Pflanzen und deren Sämereien,

ausländische Thiere und endlich englisches Wundpflaster.

+Ausfuhr-Verbote+ enthält der mexicanische Tarif, mit Ausnahme

des Samens oder der Brut der Cochenille, keine, denn das Verbot der

Ausfuhr der edlen Metalle im ungemünzten Zustande, ist schwankend, und

wird häufig suspendirt und aufgehoben. Alle Landesproducte gehen ganz

frei aus und nur die edlen Metalle bezahlen an ausgehenden Rechten das

Folgende:

+Gold+, in gemünztem oder verarbeitetem Zustande 2 pCt.

+Silber+, in demselben Zustande 3½ „

„ in ungemünztem Zustande, d.h. in Barren 7 „

Außerdem werden aber auch noch 2 pCt. Circulations-Rechte bei der

Versendung von Comptanten aus dem Innern nach der Küste erhoben,

dergestalt, daß der mexicanische Dollar oder Peso gar viele Abzüge

erleidet ehe er in Europa zur Realisation kommt, nemlich:

1) 1 pCt. mehr oder weniger, Spesen der Conducta bis in den Hafen

2) 2 „ Circulations-Rechte

3) ¾ „ Provision und Spesen im Hafen

4) 3½ „ Ausgangs-Rechte

5) 1¼ „ Seefracht und Spesen bis in die Bank von England

6) 1⅜ „ Assecuranz und Stempel

7) ¾ „ Provision, Courtage und Spesen beim Verkauf

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10⅝ pCt.

Der Brutto-Werth des Dollars in England ist

beim Preis von 57 ~d.~ pr. Unze 49¼ ~à~ ⅜ ~d.~

Hiervon ab 10⅝ pCt. Kosten 5¼ ~d.~

Bringt die Parität des +Wechsel+-Courses mit der

+Baarsendung+ von Mexico auf London, auf 44-- ~à~ ⅛ ~d.~

und von Vera-Cruz, wo 1, 2, 3 der Spesen

wegfallen, auf 45¾ ~à~ ⅞ ~d.~

Berg-Bau und Silber-Gewinnung

in Mexico.

Es ist notorisch, daß der Boden Mexico’s unerschöpfliche Massen der

edlen Metalle, namentlich des +Silbers+, enthält. Minder bekannt

dürfte seyn, daß eine große Verschiedenheit in dem Gehalt der Erze,

welche man aus der Erde gräbt, obwaltet, und daß, während man z. B.

in der Provinz Sonora Gruben hat, in welchen man fast gediegenes

Silber findet, es in anderen Gegenden Bergwerke giebt, die zwar an

Erzen sehr ergiebig sind, welche in Europa, wo man durch vollendete

Schmelzproceduren auch den kleinsten Silber-Gehalt aus dem Erze zu

ziehen versteht, für reich gelten würden, die aber in Mexico, der

unvollkommenen Zugutemachungs-Anstalten wegen, völlig werthlos sind

und mithin unbenutzt bleiben; denn wenn die im Erz enthaltene Mark

Silber mehr zu extrahiren kostet, als sie in der Münze werth ist,

so setzt man natürlich eine solche Operation auf die Dauer nicht

fort, man vernachlässigt mithin alle Werke, deren Erze nicht genug

reichhaltig sind, die kostspielige Extrahirung durch die Amalgamation

mit Quecksilber zu ertragen, und selbst dann noch einen Ueberschuß zu

liefern, wenn durch diese Procedur, wie stets der Fall, 40 bis 50 pCt.

Silber verloren gegangen sind.

Bittere Erfahrungen sind in dieser und anderer Beziehung von den

europäischen und nordamerikanischen Minen-Spekulanten gemacht worden,

man hat theils die Verhältnisse des mexicanischen Bergbaues nicht

gehörig erkannt, theils Mißgriffe in der Wahl der Bergwerke und

ihrer Dirigenten gemacht, und ist in keinem einzigen Fall mit der

nöthigen Oeconomie zu Werke gegangen. Ganz besonders aber hat man es

darin versehen, daß man sich durch glänzende Namen, früher freilich

ergiebiger, aber nun ins Stocken gerathener und zum Theil ersoffener

Gruben, täuschen ließ, und enorme Summen Geldes für die Erlaubniß,

sie zu bearbeiten, an die Eigner, welche sie bereits als verloren

betrachteten, bezahlte, statt in andern Revieren jungfräuliche Gruben

aufzusuchen, die man umsonst hätte haben können. Viele Unternehmungen

sind daher auch nach vergeblich verausgabten +Millionen+ gänzlich

aufgegeben, andere von ihrem ursprünglich über die Maaßen ausgedehnten

Umfange auf einen engen Kreis zurückgeführt worden.

Zu diesen letzteren gehört der uns am nächsten stehende

Deutsch-Amerikanische Bergwerks-Verein,

Mexico in den ereignißvollen Jahren 1832 und 1833 · 第 17 / 19 段