anzunehmen, so muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern
Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, und durch dieselbe
entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß uns die
Ausübung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener,
sondern des pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, und von der
Annahme des Gegentheils muß sich zeigen lassen, daß sie dieses
pflichtmäßige Verhalten in den wünschenden Subjekten erschweren würde;
und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund
anführen können, warum wir über die Wirklichkeit seines Objekts
überhaupt etwas annehmen, und die Frage über dieselbe nicht gänzlich
abweisen wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung dieses der Fall sey,
ist schon oben zur Genüge gezeigt.
Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewünschten blos um des
Wunsches willen, muß sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die
völlige Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden
überfuhrt werden können, in welchem Falle die Sache _für uns_ völlig
wahr, es für uns eben so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum möglich
wäre. Dies findet nun bei der Annahme einer alle Kriterien der
Göttlichkeit an sich habenden Offenbarung, d. i. bei der Annahme, daß
eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare göttliche Kausalität dem
Begriffe einer Offenbarung gemäß bewirkt sey, der höchsten Strenge nach
statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn wir Ewigkeiten
hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten, oder
dargethan werden; denn dann müßte, da vor der theoretischen Vernunft
Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehört, gezeigt werden
können, daß sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe
gegebnen Begriffe von Gott widerspräche, welcher Widerspruch aber, da
das Moralgesetz für alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer
Existenz das gleiche ist, schon jetzt erhellen müßte. Eben so wenig kann
ein solcher Irrthum, wie es bei andern menschlichen Wünschen, die meist
auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist, durch eine nachmalige
Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die Erfahrung wol beschaffen
seyn, die uns belehren könnte, eine einem möglichen Begriffe in Gott
völlig gemäße Wirkung sey _nicht_ durch die Kausalität dieses Begriffs
bewirkt? welches eine offenbare Unmöglichkeit ist: oder auch nur die,
welche wir, im Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus deren
Abwesenheit wir schließen könnten, sie sey es nicht? -- Die Untersuchung
ist bis zu einem Punkte getrieben, von welchem aus sie für uns nicht
weiter gehen kann: bis zur Einsicht in die völlige Möglichkeit einer
Offenbarung sowohl überhaupt, als insbesondre durch eine bestimmt
gegebne Erscheinung; sie ist _für uns_ (alle endliche Wesen) völlig
geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser Untersuchung mit völliger
Sicherheit, daß über die Wirklichkeit einer Offenbarung schlechterdings
kein Beweis weder für sie, noch wider sie statt finde, noch je statt
finden werde, und daß, wie es mit der Sache an sich sey, nie irgend ein
Wesen wissen werde, als Gott allein. -- Wollte man etwa noch zuletzt als
den einzigen Weg, wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen,
Gott selbst könne es uns mittheilen, so wäre dies eine neue Offenbarung,
über deren objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen würde,
und bei der wir wieder da seyn würden wo wir vorher waren. -- Da es aus
allem gesagten völlig sicher ist, daß über diesen Punkt keine
Überführung des Irrthums, d. i. daß _für uns_ überhaupt kein Irrthum
darüber möglich sey, eine Bestimmung des Begehrungsvermögens aber uns
treibt, uns für das bejahende Urtheil zu erklären, so können wir mit
völliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28].
Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des
Begehrungsvermögens rechtmäßig sich gründet ein _Glaube_, den wir zum
Unterschiede vom _reinen Vernunftglauben_ an Gott und Unsterblichkeit,
der sich auf etwas _materielles_ bezieht, den _formalen, empirisch
bedingten, Glauben_ nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles,
was wir über den letztern noch zu sagen haben, wird aus einer
Vergleichung der Bestimmung des Gemüths bei einem oder dem ändern nach
Ordnung der Kategorientitel sich ergeben.
Der _Qualität_ nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten
Falle eine freie durch keine Gründe erzwungne Annahme der Realität eines
Begriffs, dem diese Realität durch keine Gründe zugesichert werden kann,
im ersten Falle eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um
einer negativen Bestimmung des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) durch
das obere, im zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen
vermittelst jener negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon
angezeigt, und deren Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich
hier noch eine neue. Im reinen Vernunftglauben nemlich wird blos
angenommen, daß einem Begriffe, dem von Gott, überhaupt ein Gegenstand
außer uns korrespondire, (denn der Glaube an Unsterblichkeit läßt sich
als von der Existenz Gottes blos abgeleitet betrachten, und wir haben
mithin hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu nehmen): im
Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, daß ein gewisses
gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also
scheint das Gemüth einen Schritt weiter zu gehen, und eine kühnere
Anmaaßung zu machen, die eine größere Berechtigung für sich anzuführen
haben sollte. Aber das hegt in der Natur beider Begriffe, und der
Schritt ist wirklich im letzteren Falle nicht kühner, als im ersteren.
Der Begriff von Gott nemlich ist schon _a priori_ völlig bestimmt
gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden kann, und läßt durch
keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlüsse aus der angenommenen
Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben kann mithin
gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben
korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm
hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine _a priori_
gegebne Art bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird
eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das
ist, _a priori_ gar nicht bestimmt werden kann, sondern als _a
posteriori_ auf mannigfaltige Art bestimmbar angenommen werden muß. Sie
als realisirt annehmen, heißt nichts anderes, und kann nichts anderes
heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu denken; diese völlige
Bestimmung muß aber durch die Erfahrung gegeben werden. Folglich findet
gar keine Annahme der Realität dieses Begriffs überhaupt (_in
abstracto_) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine
bestimmte Erscheinung (_in concreto_) realisirt werden, und durch diese
Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben
geschieht: es wird angenommen, daß einem _a priori_ vorhandenen Begriffe
etwas außer ihm entspreche. Wenn von der _Quantität_ des Glaubens die
Rede ist, so kann damit nur eine _subjektive_ gemeint seyn, weil kein
Glaube auf objektive Gültigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein
Glaube wäre. In dieser Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube
allgemeingültig für alle endliche vernünftige Wesen, weil er sich auf
eine _a priori_ geschehne Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das
Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen, gründet, und auf einen _a
priori_ durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht. Er läßt sich
zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der Freiheit sich
gründet, aber er läßt sich von jedermann fordern, und ihm
ansinnen. -- Es leuchtet sogleich ein, daß der empirisch bedingte Glaube
auf diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch machen könne. Denn theils
geht er auf einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin
nicht nothwendig im menschlichen Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen
Begriff überhaupt nicht käme, so könnte er auch keine Darstellung
desselben annehmen, und wir wurden mithin diese Annahme vergeblich in
ihm voraussetzen, da wir nicht einmal den Begriff derselben in ihm mit
Sicherheit voraussetzen können. Theils aber wird die Bestimmung des
Gemüths, eine Darstellung dieses Begriffs anzunehmen, nur durch einen
Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedürfniß gründet, bewirkt. Wenn
nun jemand dieses Bedürfniß _in sich_ nicht fühlt, wenn er auch
historisch wissen sollte, daß es bei andern vorhanden sey, so kann in
demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu
dürfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. -- Nur ein einziger Fall
läßt sich denken, in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses in
sich selbst wenigstens ein vorübergehender Glaube möglich ist, wenn
nemlich jemand in die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die
Vorstellung einer Offenbarung, ohne ihrer eben für sich selbst zu
bedürfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die derselben bedürfen. Der
lebhafte, seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften auch außer sich
zu verbreiten, gemäße Wunsch, vereint mit der Überzeugung, daß dies bei
den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung möglich sey, wird ihn
treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht
brauchen, ohne als ein selbst überzeugter und glaubender zu reden.
Diesen Glauben zu heucheln, wäre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des
Gemüths, und folglich moralisch unmöglich. Das dadurch entstehende
dringende Gefühl eines Bedürfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser
Lage wird, wenigstens so lange dieses Gefühl dauert; den Glauben selbst
in ihm hervorbringen, wenn er auch etwa, nachdem er kälter geworden ist,
diese Vorstellungen allmählig wieder bei Seite legen sollte[29].
Es folgt also aus dem gesagten, daß der Glaube an Offenbarung sich nicht
nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern,
oder ihm ansinnen lasse.
So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen möglich ist,
daß man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer
geschehnen Offenbarung als eines Mittels bedürfe, um das Gute in sich
hervorzubringen[30], so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie
zweierlei Ursachen haben, daß man nemlich entweder gar keinen guten
Willen habe, und mithin, alles, was uns zum Guten antreiben, und unsre
Neigungen einschränken zu wollen das Ansehen hat, hasse, und von der
Hand weise, oder daß man bei dem besten Willen nur die Unterstützung
einer Offenbarung nicht bedürfe, um ihn in's Werk setzen zu können. Die
erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die
letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natürliche Schwäche
unsrer Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende Lebensart, sondern
auf wirksame Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, gründet,
wirkliche Stärke, und man darf, ohne Furcht, der Würde der Offenbarung
dadurch etwas zu benehmen, das sagen, weil bei wirklich vorherrschender
Liebe des Guten, ohne welche überhaupt kein Glaube möglich ist, nicht zu
befürchten steht, daß jemand sie von der Hand weisen werde, so lange er
noch irgend eine gute Wirkung derselben an sich verspürt. Aus welchen
Ursachen von beiden der Unglaube bei einem bestimmten Subjekte
entstanden sey, können nur die Früchte lehren.
Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung hieraus aber müssen wir schon
hier anmerken, daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch
die Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit Anspruch mache. Denn
letztere hat nichts zu begründen, als die absolute Möglichkeit einer
Offenbarung, sowohl in ihrem Begriffe, als daß etwas demselben
korrespondirendes angenommen werden könne, und dies thut sie aus
Principien _a priori_, mithin allgemeingültig. Jedem also wird durch
sie angemuthet, zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt eine Offenbarung
möglich sey, sondern auch, daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne
Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn
_könne_. Hierbei aber muß sie es bewenden lassen, und hierbei kann und
muß es vernünftiger Weise jeder, der kein Bedürfniß derselben zum
Gebrauche weder an sich, noch an ändern fühlt, bewenden lassen; ist aber
durch die Kritik genöthigt, denen, die an sie glauben, die
Vernunftmäßigkeit ihres Glaubens zuzugestehen, und sie in völlig ruhigem
und ungestörtem Besitze und Gebrauche desselben zu lassen.
In Absicht der _Relation_ bezieht sich der reine Vernunftglaube auf
etwas Materielles, der Offenbarungsglaube aber blos auf eine bestimmte
Form dieses _a priori_ gegebnen, und schon als angenommen
vorausgesetzten Materiellen. Dieser Unterschied, der aus allem bisher
gesagten zur Genüge klar ist, veranlaßt uns blos hier noch die Anmerkung
zu machen, daß derjenige, der diese bestimmte Form einer Offenbarung
nicht annimmt, darum das Materielle, Gott und Unsterblichkeit, nicht nur
nicht nothwendig läugne, sondern daß er auch dem Glauben an dieselben in
sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er sie sich außer dieser Form
eben so gut denken, und sie zur Willensbestimmung brauchen kann.
In Absicht der _Modalität_ endlich drückt sich der reine Vernunftglaube,
nach Voraussetzung der Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes,
apodiktisch ans; es ist nemlich, einmal angenommen, daß das absolute
Recht möglich sey, für uns schlechterdings nothwendig zu denken, daß ein
Gott sey, und daß moralische Wesen ewig dauern. Der Glaube an
Offenbarung aber kann sich nur kategorisch ausdrücken: eine gewisse
Erscheinung _ist_ Offenbarung; nicht: sie muß nothwendig Offenbarung
seyn, weil, so sicher es auch ist, daß uns kein Irrthum in diesem
Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil an sich doch immer möglich
bleibt.
§. 15.
_Allgemeine Übersicht dieser Kritik._
Ehe irgend eine Untersuchung über den Offenbarungsbegriff möglich war,
mußte dieser Begriff wenigstens vorläufig bestimmt werden; und da es uns
hier nicht so gut ward, wie bei gegebnen Begriffen in der reinen
Philosophie, denen wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspüren, und
sie gleichsam werden sehen, da hingegen dieser sich blos als ein
empirischer ankündiget, und wenigstens, wenn auch bei näherer
Untersuchung seine Möglichkeit _a priori_ sich ergiebt, nicht das
Ansehen hat, ein Datum _a priori_ für sich anführen zu können: so hatten
wir _vor der Hand_ darüber nur den Sprachgebrauch abzuhören. Dies
geschah §. 5. Da aber dieser Begriff, wie schon vorläufig zu vermuthen,
§. 5. aber vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung auf Religion
vernunftmäßig ist, so mußte eine Deduktion der Religion überhaupt zum
Behuf der Ableitung des zu untersuchenden Begriffs aus seinem höhern
vorausgeschickt werden (§. 2. 3. 4.).
Nach dieser vorläufigen Bestimmung des Begriffs war zu untersuchen, ob
er überhaupt einer philosophischen Kritik zu unterwerfen, und vor
welchem Richterstuhle seine Sache anhängig zu machen sey. Das erste hing
davon ab, ob er _a priori_ möglich sey, und das zweite mußte sich durch
eine wirkliche Deduktion _a priori_ aus den Principien, von welchen er
sich ableiten ließ, ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter das
Gebiet desjenigen Princips gehört, von welchem er abgeleitet ist. Diese
Deduktion wurde §. 5. 6. 7. wirklich gegeben, und aus ihr erhellte, daß
dieser Begriff vor den Richterstuhl der praktischen Vernunft gehöre. Der
zweite Punkt, der einer strengen Prüfung unterworfen werden muß, ist
mithin diese Deduktion _a priori_, weil mit ihrer Möglichkeit die
Möglichkeit jeder Kritik dieses Begriffs überhaupt, und die Richtigkeit
der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmäßigkeit des kritisirten
Begriffs selbst steht oder fällt.
Da sich bei dieser Deduktion fand, daß der in Untersuchung befindliche
Begriff kein Datum _a priori_ aufzuweisen habe, sondern dasselbe _a
posteriori_ erwarte, so mußte die Möglichkeit dieses verlangten Datum in
der Erfahrung, aber auch nur seine Möglichkeit, gezeigt werden. Dies
geschah §. 8. Es kommt also bei Prüfung dieses §. blos darauf an, ob ein
empirisches Bedürfniß einer Offenbarung, welches das verlangte Datum
ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur richtig angezeigt
worden, und ob aus den empirischen Bestimmungen der Menschheit die
Möglichkeit abgeleitet worden, daß ein solches Bedürfniß eintreten
könne.
Mehr um den Satz, daß die Untersuchung der Möglichkeit einer Offenbarung
schlechterdings nicht vor das Forum der theoretischen Vernunft gehöre,
welcher schon, aus der Deduktion ihres Begriffs erhellet, noch
einleuchtender zu machen, als um einer systematischen Nothwendigkeit
willen, wurde §. 9. noch die physische Möglichkeit einer Offenbarung,
über welche an sich gar keine Frage entstehen konnte, gezeigt.
Nach Beendigung dieser Untersuchungen muß es völlig klar seyn, daß der
Begriff der Offenbarung überhaupt nicht nur an sich denkbar sey, sondern
daß auch, im Falle des eintretenden empirischen Bedürfnisses sich etwas
ihm korrespondirendes außer ihm erwarten lasse. Da aber dieses
korrespondirende eine Erscheinung in der Sinnenwelt seyn soll, welche
_gegeben_ werden muß (nicht _gemacht_ werden kann), so kann nun der
menschliche Geist hierbei nichts weiter thun, als diesen Begriff auf
eine dergleichen Erscheinung anwenden, und die Kritik weiter nichts, als
ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen festsetzen, unter denen eine
solche Anwendung möglich ist. Diese Bedingungen sind §. 10. 11. 12.
entwickelt worden. Da dieselben nichts weiter, als die durch eine
Analysis sich ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs selbst
sind, so kommt es bei ihrer Prüfung nur darauf an, ob sie aus diesem
Begriffe wirklich herfließen, und ob sie alle angegeben sind. Die
Prüfung des letztern Punktes sucht §. 13. zu erleichtern.
Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar ergeben hat, daß seine
wirkliche Anwendung auf eine gegebne Erfahrung immer nur willkührlich
ist, und sich auf keine Zunöthigung der Vernunft gründet, so hat §. 14
noch gezeigt werden müssen, worauf diese Anwendung überhaupt sich
gründe, und inwiefern sie vernunftmäßig sey. Auch diese Deduktion der
Vernunftmäßigkeit dieses Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe bedarf
einer besondern Prüfung.
Aus dieser kurzen Übersicht erhellet, daß die Kritik der Offenbarung
aus Principien _a priori_ geführt werde -- denn bei Untersuchung des
empirischen Datum für den Offenbarungsbegriff ist sie blos gehalten die
Möglichkeit desselben zu zeigen; daß sie mithin, wenn in keinem der
angezeigten Punkte ihr ein Fehler nachzuweisen ist, auf allgemeine
Gültigkeit rechtmäßigen Anspruch mache. Sollten aber in gegenwärtiger
Bearbeitung dieser Kritik dergleichen Fehler gemacht worden seyn, wie
wol zu erwarten steht; so müßte es, wenn nur der Weg einer möglichen
Kritik richtig angegeben ist, welches sich bald zeigen muß, besonders
durch gemeinschaftliche Bemühungen, leicht seyn, ihnen abzuhelfen, und
eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung aufzustellen.
Durch diese Kritik wird nun die Möglichkeit einer Offenbarung an sich,
und die Möglichkeit eines Glaubens an eine bestimmte gegebne
insbesondre, wenn dieselbe nur vorher vor dem Richterstuhle ihrer
besondern Kritik bewährt gefunden, völlig gesichert, alle Einwendungen
dagegen auf immer zur Ruhe verwiesen, und aller Streit darüber auf ewige
Zeiten beigelegt[31]. Durch sie wird alle Kritik jeder besondern
gegebnen Offenbarung begründet, indem sie die allgemeinen Grundsätze
jeder dergleichen Kritik an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt.
Es wird, nach vorher ausgemachter historischer Frage, _was_ eine gegebne
Offenbarung eigentlich lehre -- welche in einzelnen Fällen leicht die
schwerste seyn dürfte, möglich, mit völliger Sicherheit zu entscheiden,
ob eine Offenbarung göttlichen Ursprungs seyn könne, oder nicht, und im
ersten Falle ohne alle Furcht irgend einer Störung an sie zu glauben.
FUSSNOTEN:
[Fußnote 1: Diese Vorrede, und das ächte vom Verfasser mit seinem Namen
unterzeichnete Titelblatt wurden durch ein Versehen nicht in der
Ostermesse, aber wohl späterhin, mir ausgegeben.
_Der Verleger._]
[Fußnote 2: Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie
empirisch ist, ist der Gegenstand des Gefühls des Schönen. _Richtig
verstanden_ entdeckt dies einen leichtern Weg zum Eindringen in das Feld
der ästhetischen Urtheilskraft.]
[Fußnote 3: Ehemals auch -- _Sittenlehre_ genannt.]
[Fußnote 4: Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit
endlicher Wesen leidend afficirt zu werden, und durch Spontaneität sich
zu bestimmen, bei jeder Äußerung ihrer Thätigkeit Mittelvermögen
anzunehmen, die von der einen Seite der Bestimmbarkeit durch Leiden, von
der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fähig sind.]
[Fußnote 5: Ich füge zur Erläuterung auch hier noch hinzu, daß so
etwas, wie Interesse am Guten blos von endlichen, d. h. empirisch
bestimmbaren Wesen gelte, von dem Unendlichen aber gar nicht auszusagen
sey: daß mithin in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen
Bedingungen gänzlich abstrahirt wird, der Satz: das Gute muß schlechthin
darum geschehen, weil es gut ist -- ohne alle Einschränkung vorzutragen;
für sinnlich bestimmbare Wesen aber so einzuschränken ist: das Gute
wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es gut ist, und dieses
Interesse muß den Willen bestimmt haben, es hervorzubringen, wenn die
Willensform rein moralisch seyn soll.]
[Fußnote 6: Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die
Entwickelung des Gefühls für das Erhabne bedacht seyn? -- ein Weg, den
uns die Natur selbst öfnete, um von der Sinnlichkeit aus zur Moralität
überzugehen, und der in unserm Zeitalter uns meist schon sehr früh durch
Frivolitäten und Colifischets, und unter andern auch durch Theodiceen
und Glückseeligkeitslehren, verdämmt wird. -- _Nil admirari_ -- _omnia
humana infra so posita carnere_ -- ist es nicht das unsichtbare Wehen
dieses Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen
Schriften der Alten anzieht? Was müßten wir bei unsern ohne Zweifel
entwickeltern Humanitätsgefühlen gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen
nur hierinn ähnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen sie?]
[Fußnote 7: Welches nicht zum Beweise, sondern [Greek: kat' anthrôpon]
gesetzt wird. Jede Behauptung muß auf sich selbst stehen, oder fallen.
-- Der _verehrt_ Kanten noch wenig, der es nicht am ganzen Umrisse und
Vortrage seiner Schriften gemerkt hat, daß er uns nicht seinen
_Buchstaben, sondern seinen Geist_ mittheilen wollte; und er
_verdankt_ ihm noch weniger.]
[Fußnote 8: Die Vernachläßigung dieses Theils der Theorie des Willens,
nemlich der Entwickelung der _positiven_ Bestimmung des sinnlichen
Triebes durch das Sittengesetz führt nothwendig zum Stoicismus in der
Sittenlehre -- dem Princip der Selbstgenugsamkeit -- und zur Läugnung
Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn man consequent ist.]
[Fußnote 9: Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz des
Naturrechts ein Imperativ, oder eine Thesis seyn? Soll diese
Wissenschaft im Tone der practischen, oder in dem der theoretischen
Philosophie Vorgetragen werden?]
[Fußnote 10: Welch ein sonderbares Zusammentreffen! -- «Wer sein Leben
lieb hat, der wird es verlieren; wer es aber verlieret, der wirds
erhalten zum ewigen Leben:»sagte Jesus; welches gerade so viel heißt,
als das obige.]
[Fußnote 11: Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche
Neigung.]
[Fußnote 12: Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen,
um die leere Stelle einer Idee zu bezeichnen, die aus ihrer Verbindung
entsteht, und die für uns undenkbar ist.]
[Fußnote 13: Wenn man von Gott redet, so heißt die Anforderung der
practischen Vernunft an ihn nicht Gebot, sondern Gesetz. Sie sagt von
ihm kein _Sollen_, sondern ein _Seyn_ aus; sie ist in Rücksicht auf ihn
nicht _imperativ_, sondern _constitutiv_.]