Wenn ein bloßer Wunsch uns berechtigen soll, die Realität seines Objekts

anzunehmen, so muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern

Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, und durch dieselbe

entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß uns die

Ausübung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener,

sondern des pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, und von der

Annahme des Gegentheils muß sich zeigen lassen, daß sie dieses

pflichtmäßige Verhalten in den wünschenden Subjekten erschweren würde;

und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund

anführen können, warum wir über die Wirklichkeit seines Objekts

überhaupt etwas annehmen, und die Frage über dieselbe nicht gänzlich

abweisen wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung dieses der Fall sey,

ist schon oben zur Genüge gezeigt.

Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewünschten blos um des

Wunsches willen, muß sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die

völlige Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden

überfuhrt werden können, in welchem Falle die Sache _für uns_ völlig

wahr, es für uns eben so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum möglich

wäre. Dies findet nun bei der Annahme einer alle Kriterien der

Göttlichkeit an sich habenden Offenbarung, d. i. bei der Annahme, daß

eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare göttliche Kausalität dem

Begriffe einer Offenbarung gemäß bewirkt sey, der höchsten Strenge nach

statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn wir Ewigkeiten

hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten, oder

dargethan werden; denn dann müßte, da vor der theoretischen Vernunft

Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehört, gezeigt werden

können, daß sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe

gegebnen Begriffe von Gott widerspräche, welcher Widerspruch aber, da

das Moralgesetz für alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer

Existenz das gleiche ist, schon jetzt erhellen müßte. Eben so wenig kann

ein solcher Irrthum, wie es bei andern menschlichen Wünschen, die meist

auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist, durch eine nachmalige

Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die Erfahrung wol beschaffen

seyn, die uns belehren könnte, eine einem möglichen Begriffe in Gott

völlig gemäße Wirkung sey _nicht_ durch die Kausalität dieses Begriffs

bewirkt? welches eine offenbare Unmöglichkeit ist: oder auch nur die,

welche wir, im Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus deren

Abwesenheit wir schließen könnten, sie sey es nicht? -- Die Untersuchung

ist bis zu einem Punkte getrieben, von welchem aus sie für uns nicht

weiter gehen kann: bis zur Einsicht in die völlige Möglichkeit einer

Offenbarung sowohl überhaupt, als insbesondre durch eine bestimmt

gegebne Erscheinung; sie ist _für uns_ (alle endliche Wesen) völlig

geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser Untersuchung mit völliger

Sicherheit, daß über die Wirklichkeit einer Offenbarung schlechterdings

kein Beweis weder für sie, noch wider sie statt finde, noch je statt

finden werde, und daß, wie es mit der Sache an sich sey, nie irgend ein

Wesen wissen werde, als Gott allein. -- Wollte man etwa noch zuletzt als

den einzigen Weg, wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen,

Gott selbst könne es uns mittheilen, so wäre dies eine neue Offenbarung,

über deren objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen würde,

und bei der wir wieder da seyn würden wo wir vorher waren. -- Da es aus

allem gesagten völlig sicher ist, daß über diesen Punkt keine

Überführung des Irrthums, d. i. daß _für uns_ überhaupt kein Irrthum

darüber möglich sey, eine Bestimmung des Begehrungsvermögens aber uns

treibt, uns für das bejahende Urtheil zu erklären, so können wir mit

völliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28].

Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des

Begehrungsvermögens rechtmäßig sich gründet ein _Glaube_, den wir zum

Unterschiede vom _reinen Vernunftglauben_ an Gott und Unsterblichkeit,

der sich auf etwas _materielles_ bezieht, den _formalen, empirisch

bedingten, Glauben_ nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles,

was wir über den letztern noch zu sagen haben, wird aus einer

Vergleichung der Bestimmung des Gemüths bei einem oder dem ändern nach

Ordnung der Kategorientitel sich ergeben.

Der _Qualität_ nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten

Falle eine freie durch keine Gründe erzwungne Annahme der Realität eines

Begriffs, dem diese Realität durch keine Gründe zugesichert werden kann,

im ersten Falle eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um

einer negativen Bestimmung des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) durch

das obere, im zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen

vermittelst jener negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon

angezeigt, und deren Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich

hier noch eine neue. Im reinen Vernunftglauben nemlich wird blos

angenommen, daß einem Begriffe, dem von Gott, überhaupt ein Gegenstand

außer uns korrespondire, (denn der Glaube an Unsterblichkeit läßt sich

als von der Existenz Gottes blos abgeleitet betrachten, und wir haben

mithin hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu nehmen): im

Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, daß ein gewisses

gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also

scheint das Gemüth einen Schritt weiter zu gehen, und eine kühnere

Anmaaßung zu machen, die eine größere Berechtigung für sich anzuführen

haben sollte. Aber das hegt in der Natur beider Begriffe, und der

Schritt ist wirklich im letzteren Falle nicht kühner, als im ersteren.

Der Begriff von Gott nemlich ist schon _a priori_ völlig bestimmt

gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden kann, und läßt durch

keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlüsse aus der angenommenen

Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben kann mithin

gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben

korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm

hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine _a priori_

gegebne Art bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird

eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das

ist, _a priori_ gar nicht bestimmt werden kann, sondern als _a

posteriori_ auf mannigfaltige Art bestimmbar angenommen werden muß. Sie

als realisirt annehmen, heißt nichts anderes, und kann nichts anderes

heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu denken; diese völlige

Bestimmung muß aber durch die Erfahrung gegeben werden. Folglich findet

gar keine Annahme der Realität dieses Begriffs überhaupt (_in

abstracto_) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine

bestimmte Erscheinung (_in concreto_) realisirt werden, und durch diese

Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben

geschieht: es wird angenommen, daß einem _a priori_ vorhandenen Begriffe

etwas außer ihm entspreche. Wenn von der _Quantität_ des Glaubens die

Rede ist, so kann damit nur eine _subjektive_ gemeint seyn, weil kein

Glaube auf objektive Gültigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein

Glaube wäre. In dieser Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube

allgemeingültig für alle endliche vernünftige Wesen, weil er sich auf

eine _a priori_ geschehne Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das

Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen, gründet, und auf einen _a

priori_ durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht. Er läßt sich

zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der Freiheit sich

gründet, aber er läßt sich von jedermann fordern, und ihm

ansinnen. -- Es leuchtet sogleich ein, daß der empirisch bedingte Glaube

auf diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch machen könne. Denn theils

geht er auf einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin

nicht nothwendig im menschlichen Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen

Begriff überhaupt nicht käme, so könnte er auch keine Darstellung

desselben annehmen, und wir wurden mithin diese Annahme vergeblich in

ihm voraussetzen, da wir nicht einmal den Begriff derselben in ihm mit

Sicherheit voraussetzen können. Theils aber wird die Bestimmung des

Gemüths, eine Darstellung dieses Begriffs anzunehmen, nur durch einen

Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedürfniß gründet, bewirkt. Wenn

nun jemand dieses Bedürfniß _in sich_ nicht fühlt, wenn er auch

historisch wissen sollte, daß es bei andern vorhanden sey, so kann in

demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu

dürfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. -- Nur ein einziger Fall

läßt sich denken, in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses in

sich selbst wenigstens ein vorübergehender Glaube möglich ist, wenn

nemlich jemand in die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die

Vorstellung einer Offenbarung, ohne ihrer eben für sich selbst zu

bedürfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die derselben bedürfen. Der

lebhafte, seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften auch außer sich

zu verbreiten, gemäße Wunsch, vereint mit der Überzeugung, daß dies bei

den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung möglich sey, wird ihn

treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht

brauchen, ohne als ein selbst überzeugter und glaubender zu reden.

Diesen Glauben zu heucheln, wäre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des

Gemüths, und folglich moralisch unmöglich. Das dadurch entstehende

dringende Gefühl eines Bedürfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser

Lage wird, wenigstens so lange dieses Gefühl dauert; den Glauben selbst

in ihm hervorbringen, wenn er auch etwa, nachdem er kälter geworden ist,

diese Vorstellungen allmählig wieder bei Seite legen sollte[29].

Es folgt also aus dem gesagten, daß der Glaube an Offenbarung sich nicht

nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern,

oder ihm ansinnen lasse.

So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen möglich ist,

daß man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer

geschehnen Offenbarung als eines Mittels bedürfe, um das Gute in sich

hervorzubringen[30], so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie

zweierlei Ursachen haben, daß man nemlich entweder gar keinen guten

Willen habe, und mithin, alles, was uns zum Guten antreiben, und unsre

Neigungen einschränken zu wollen das Ansehen hat, hasse, und von der

Hand weise, oder daß man bei dem besten Willen nur die Unterstützung

einer Offenbarung nicht bedürfe, um ihn in's Werk setzen zu können. Die

erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die

letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natürliche Schwäche

unsrer Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende Lebensart, sondern

auf wirksame Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, gründet,

wirkliche Stärke, und man darf, ohne Furcht, der Würde der Offenbarung

dadurch etwas zu benehmen, das sagen, weil bei wirklich vorherrschender

Liebe des Guten, ohne welche überhaupt kein Glaube möglich ist, nicht zu

befürchten steht, daß jemand sie von der Hand weisen werde, so lange er

noch irgend eine gute Wirkung derselben an sich verspürt. Aus welchen

Ursachen von beiden der Unglaube bei einem bestimmten Subjekte

entstanden sey, können nur die Früchte lehren.

Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung hieraus aber müssen wir schon

hier anmerken, daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch

die Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit Anspruch mache. Denn

letztere hat nichts zu begründen, als die absolute Möglichkeit einer

Offenbarung, sowohl in ihrem Begriffe, als daß etwas demselben

korrespondirendes angenommen werden könne, und dies thut sie aus

Principien _a priori_, mithin allgemeingültig. Jedem also wird durch

sie angemuthet, zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt eine Offenbarung

möglich sey, sondern auch, daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne

Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn

_könne_. Hierbei aber muß sie es bewenden lassen, und hierbei kann und

muß es vernünftiger Weise jeder, der kein Bedürfniß derselben zum

Gebrauche weder an sich, noch an ändern fühlt, bewenden lassen; ist aber

durch die Kritik genöthigt, denen, die an sie glauben, die

Vernunftmäßigkeit ihres Glaubens zuzugestehen, und sie in völlig ruhigem

und ungestörtem Besitze und Gebrauche desselben zu lassen.

In Absicht der _Relation_ bezieht sich der reine Vernunftglaube auf

etwas Materielles, der Offenbarungsglaube aber blos auf eine bestimmte

Form dieses _a priori_ gegebnen, und schon als angenommen

vorausgesetzten Materiellen. Dieser Unterschied, der aus allem bisher

gesagten zur Genüge klar ist, veranlaßt uns blos hier noch die Anmerkung

zu machen, daß derjenige, der diese bestimmte Form einer Offenbarung

nicht annimmt, darum das Materielle, Gott und Unsterblichkeit, nicht nur

nicht nothwendig läugne, sondern daß er auch dem Glauben an dieselben in

sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er sie sich außer dieser Form

eben so gut denken, und sie zur Willensbestimmung brauchen kann.

In Absicht der _Modalität_ endlich drückt sich der reine Vernunftglaube,

nach Voraussetzung der Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes,

apodiktisch ans; es ist nemlich, einmal angenommen, daß das absolute

Recht möglich sey, für uns schlechterdings nothwendig zu denken, daß ein

Gott sey, und daß moralische Wesen ewig dauern. Der Glaube an

Offenbarung aber kann sich nur kategorisch ausdrücken: eine gewisse

Erscheinung _ist_ Offenbarung; nicht: sie muß nothwendig Offenbarung

seyn, weil, so sicher es auch ist, daß uns kein Irrthum in diesem

Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil an sich doch immer möglich

bleibt.

§. 15.

_Allgemeine Übersicht dieser Kritik._

Ehe irgend eine Untersuchung über den Offenbarungsbegriff möglich war,

mußte dieser Begriff wenigstens vorläufig bestimmt werden; und da es uns

hier nicht so gut ward, wie bei gegebnen Begriffen in der reinen

Philosophie, denen wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspüren, und

sie gleichsam werden sehen, da hingegen dieser sich blos als ein

empirischer ankündiget, und wenigstens, wenn auch bei näherer

Untersuchung seine Möglichkeit _a priori_ sich ergiebt, nicht das

Ansehen hat, ein Datum _a priori_ für sich anführen zu können: so hatten

wir _vor der Hand_ darüber nur den Sprachgebrauch abzuhören. Dies

geschah §. 5. Da aber dieser Begriff, wie schon vorläufig zu vermuthen,

§. 5. aber vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung auf Religion

vernunftmäßig ist, so mußte eine Deduktion der Religion überhaupt zum

Behuf der Ableitung des zu untersuchenden Begriffs aus seinem höhern

vorausgeschickt werden (§. 2. 3. 4.).

Nach dieser vorläufigen Bestimmung des Begriffs war zu untersuchen, ob

er überhaupt einer philosophischen Kritik zu unterwerfen, und vor

welchem Richterstuhle seine Sache anhängig zu machen sey. Das erste hing

davon ab, ob er _a priori_ möglich sey, und das zweite mußte sich durch

eine wirkliche Deduktion _a priori_ aus den Principien, von welchen er

sich ableiten ließ, ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter das

Gebiet desjenigen Princips gehört, von welchem er abgeleitet ist. Diese

Deduktion wurde §. 5. 6. 7. wirklich gegeben, und aus ihr erhellte, daß

dieser Begriff vor den Richterstuhl der praktischen Vernunft gehöre. Der

zweite Punkt, der einer strengen Prüfung unterworfen werden muß, ist

mithin diese Deduktion _a priori_, weil mit ihrer Möglichkeit die

Möglichkeit jeder Kritik dieses Begriffs überhaupt, und die Richtigkeit

der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmäßigkeit des kritisirten

Begriffs selbst steht oder fällt.

Da sich bei dieser Deduktion fand, daß der in Untersuchung befindliche

Begriff kein Datum _a priori_ aufzuweisen habe, sondern dasselbe _a

posteriori_ erwarte, so mußte die Möglichkeit dieses verlangten Datum in

der Erfahrung, aber auch nur seine Möglichkeit, gezeigt werden. Dies

geschah §. 8. Es kommt also bei Prüfung dieses §. blos darauf an, ob ein

empirisches Bedürfniß einer Offenbarung, welches das verlangte Datum

ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur richtig angezeigt

worden, und ob aus den empirischen Bestimmungen der Menschheit die

Möglichkeit abgeleitet worden, daß ein solches Bedürfniß eintreten

könne.

Mehr um den Satz, daß die Untersuchung der Möglichkeit einer Offenbarung

schlechterdings nicht vor das Forum der theoretischen Vernunft gehöre,

welcher schon, aus der Deduktion ihres Begriffs erhellet, noch

einleuchtender zu machen, als um einer systematischen Nothwendigkeit

willen, wurde §. 9. noch die physische Möglichkeit einer Offenbarung,

über welche an sich gar keine Frage entstehen konnte, gezeigt.

Nach Beendigung dieser Untersuchungen muß es völlig klar seyn, daß der

Begriff der Offenbarung überhaupt nicht nur an sich denkbar sey, sondern

daß auch, im Falle des eintretenden empirischen Bedürfnisses sich etwas

ihm korrespondirendes außer ihm erwarten lasse. Da aber dieses

korrespondirende eine Erscheinung in der Sinnenwelt seyn soll, welche

_gegeben_ werden muß (nicht _gemacht_ werden kann), so kann nun der

menschliche Geist hierbei nichts weiter thun, als diesen Begriff auf

eine dergleichen Erscheinung anwenden, und die Kritik weiter nichts, als

ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen festsetzen, unter denen eine

solche Anwendung möglich ist. Diese Bedingungen sind §. 10. 11. 12.

entwickelt worden. Da dieselben nichts weiter, als die durch eine

Analysis sich ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs selbst

sind, so kommt es bei ihrer Prüfung nur darauf an, ob sie aus diesem

Begriffe wirklich herfließen, und ob sie alle angegeben sind. Die

Prüfung des letztern Punktes sucht §. 13. zu erleichtern.

Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar ergeben hat, daß seine

wirkliche Anwendung auf eine gegebne Erfahrung immer nur willkührlich

ist, und sich auf keine Zunöthigung der Vernunft gründet, so hat §. 14

noch gezeigt werden müssen, worauf diese Anwendung überhaupt sich

gründe, und inwiefern sie vernunftmäßig sey. Auch diese Deduktion der

Vernunftmäßigkeit dieses Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe bedarf

einer besondern Prüfung.

Aus dieser kurzen Übersicht erhellet, daß die Kritik der Offenbarung

aus Principien _a priori_ geführt werde -- denn bei Untersuchung des

empirischen Datum für den Offenbarungsbegriff ist sie blos gehalten die

Möglichkeit desselben zu zeigen; daß sie mithin, wenn in keinem der

angezeigten Punkte ihr ein Fehler nachzuweisen ist, auf allgemeine

Gültigkeit rechtmäßigen Anspruch mache. Sollten aber in gegenwärtiger

Bearbeitung dieser Kritik dergleichen Fehler gemacht worden seyn, wie

wol zu erwarten steht; so müßte es, wenn nur der Weg einer möglichen

Kritik richtig angegeben ist, welches sich bald zeigen muß, besonders

durch gemeinschaftliche Bemühungen, leicht seyn, ihnen abzuhelfen, und

eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung aufzustellen.

Durch diese Kritik wird nun die Möglichkeit einer Offenbarung an sich,

und die Möglichkeit eines Glaubens an eine bestimmte gegebne

insbesondre, wenn dieselbe nur vorher vor dem Richterstuhle ihrer

besondern Kritik bewährt gefunden, völlig gesichert, alle Einwendungen

dagegen auf immer zur Ruhe verwiesen, und aller Streit darüber auf ewige

Zeiten beigelegt[31]. Durch sie wird alle Kritik jeder besondern

gegebnen Offenbarung begründet, indem sie die allgemeinen Grundsätze

jeder dergleichen Kritik an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt.

Es wird, nach vorher ausgemachter historischer Frage, _was_ eine gegebne

Offenbarung eigentlich lehre -- welche in einzelnen Fällen leicht die

schwerste seyn dürfte, möglich, mit völliger Sicherheit zu entscheiden,

ob eine Offenbarung göttlichen Ursprungs seyn könne, oder nicht, und im

ersten Falle ohne alle Furcht irgend einer Störung an sie zu glauben.

FUSSNOTEN:

[Fußnote 1: Diese Vorrede, und das ächte vom Verfasser mit seinem Namen

unterzeichnete Titelblatt wurden durch ein Versehen nicht in der

Ostermesse, aber wohl späterhin, mir ausgegeben.

_Der Verleger._]

[Fußnote 2: Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie

empirisch ist, ist der Gegenstand des Gefühls des Schönen. _Richtig

verstanden_ entdeckt dies einen leichtern Weg zum Eindringen in das Feld

der ästhetischen Urtheilskraft.]

[Fußnote 3: Ehemals auch -- _Sittenlehre_ genannt.]

[Fußnote 4: Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit

endlicher Wesen leidend afficirt zu werden, und durch Spontaneität sich

zu bestimmen, bei jeder Äußerung ihrer Thätigkeit Mittelvermögen

anzunehmen, die von der einen Seite der Bestimmbarkeit durch Leiden, von

der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fähig sind.]

[Fußnote 5: Ich füge zur Erläuterung auch hier noch hinzu, daß so

etwas, wie Interesse am Guten blos von endlichen, d. h. empirisch

bestimmbaren Wesen gelte, von dem Unendlichen aber gar nicht auszusagen

sey: daß mithin in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen

Bedingungen gänzlich abstrahirt wird, der Satz: das Gute muß schlechthin

darum geschehen, weil es gut ist -- ohne alle Einschränkung vorzutragen;

für sinnlich bestimmbare Wesen aber so einzuschränken ist: das Gute

wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es gut ist, und dieses

Interesse muß den Willen bestimmt haben, es hervorzubringen, wenn die

Willensform rein moralisch seyn soll.]

[Fußnote 6: Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die

Entwickelung des Gefühls für das Erhabne bedacht seyn? -- ein Weg, den

uns die Natur selbst öfnete, um von der Sinnlichkeit aus zur Moralität

überzugehen, und der in unserm Zeitalter uns meist schon sehr früh durch

Frivolitäten und Colifischets, und unter andern auch durch Theodiceen

und Glückseeligkeitslehren, verdämmt wird. -- _Nil admirari_ -- _omnia

humana infra so posita carnere_ -- ist es nicht das unsichtbare Wehen

dieses Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen

Schriften der Alten anzieht? Was müßten wir bei unsern ohne Zweifel

entwickeltern Humanitätsgefühlen gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen

nur hierinn ähnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen sie?]

[Fußnote 7: Welches nicht zum Beweise, sondern [Greek: kat' anthrôpon]

gesetzt wird. Jede Behauptung muß auf sich selbst stehen, oder fallen.

-- Der _verehrt_ Kanten noch wenig, der es nicht am ganzen Umrisse und

Vortrage seiner Schriften gemerkt hat, daß er uns nicht seinen

_Buchstaben, sondern seinen Geist_ mittheilen wollte; und er

_verdankt_ ihm noch weniger.]

[Fußnote 8: Die Vernachläßigung dieses Theils der Theorie des Willens,

nemlich der Entwickelung der _positiven_ Bestimmung des sinnlichen

Triebes durch das Sittengesetz führt nothwendig zum Stoicismus in der

Sittenlehre -- dem Princip der Selbstgenugsamkeit -- und zur Läugnung

Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn man consequent ist.]

[Fußnote 9: Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz des

Naturrechts ein Imperativ, oder eine Thesis seyn? Soll diese

Wissenschaft im Tone der practischen, oder in dem der theoretischen

Philosophie Vorgetragen werden?]

[Fußnote 10: Welch ein sonderbares Zusammentreffen! -- «Wer sein Leben

lieb hat, der wird es verlieren; wer es aber verlieret, der wirds

erhalten zum ewigen Leben:»sagte Jesus; welches gerade so viel heißt,

als das obige.]

[Fußnote 11: Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche

Neigung.]

[Fußnote 12: Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen,

um die leere Stelle einer Idee zu bezeichnen, die aus ihrer Verbindung

entsteht, und die für uns undenkbar ist.]

[Fußnote 13: Wenn man von Gott redet, so heißt die Anforderung der

practischen Vernunft an ihn nicht Gebot, sondern Gesetz. Sie sagt von

ihm kein _Sollen_, sondern ein _Seyn_ aus; sie ist in Rücksicht auf ihn

nicht _imperativ_, sondern _constitutiv_.]

Versuch einer Kritik aller Offenbarung · 第 12 / 14 段