Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern

Modifikationen nach, bei verschiedenen Völkern, und in verschiedenen

Zeitaltern verändert, und unter der Zucht einer guten Offenbarung sich

immer mehr verringern soll; so ist es Kriterium, zwar nicht der

Göttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer möglichen Bestimmung für

viele Völker, und Zeiten, wenn die Körper, in die sie den Geist kleidet,

nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten Umrisse, und

dem Geiste verschiedener Völker und Zeiten ohne Mühe anzupassen

sind. -- Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und Beförderungsmitteln

zur Moralität, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der Leitung einer

weisen Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die erstem und

letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen,

weil sie immer entbehrlicher werden sollte.

§. 13.

_Systematische Ordnung dieser Kriterien._

Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Möglichkeit

unsern Begriff _a priori_ von einer Offenbarung auf eine in der

Sinnenwelt gegebne Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey

eine Offenbarung; nemlich nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs

überhaupt, denn davon werden wir erst im folgenden §. reden, sondern

seiner Anwendung auf die bestimmte gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn,

daß wir diese Bedingungen alle erschöpft haben, und daß es außer den

angeführten keine mehr gebe, (denn wenn wir etwa im Gegentheile welche

aufgestellt hätten, die keine sind, so müßte sich das sogleich daraus

ergeben haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe nicht hätten

ableiten können,) müssen wir uns nach einem Leitfaden zur Entdeckung

aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei

allen möglichen Begriffen die Tafel der Kategorien.

Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer

Erscheinung in der Sinnenwelt, welche der _Qualität_ nach unmittelbar

durch göttliche Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium

einer diesem Begriffe entsprechenden Erscheinung, daß sie durch keine

Mittel gewirkt sey, die dem Begriffe einer göttlichen Kausalität

widersprechen; und dieses sind, da wir von Gott nur einen moralischen

Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung soll _der

subjektiven Quantität_ nach, (denn die _objektive_ giebt kein

eigentliches Kriterium ab, sondern auf sie gründet sich blos die

Erinnerung, daß mehrere Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten

Völkern nicht unmöglich sind,) für alle sinnliche Menschen gelten, die

derselben bedürfen. Es ist mithin Bedingung jeder _in concreto_ gegebnen

Offenbarung, daß Menschen mit einem dergleichen Bedürfniß wirklich

nachzuweisen seyen. -- Dies sind die Kriterien einer Offenbarung ihrer

äußern Form nach, welche sich aus den mathematischen Bestimmungen ihres

Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so seyn mußte.

Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der _Relation_ nach auf einen

Zweck bezogen, nemlich den, reine Moralität zu befördern: eine _in

concreto_ gegebne Offenbarung muß folglich diesen Zweck erweislich

beabsichtigen, -- nicht eben nothwendig erreichen, welches schon dem

Begriffe moralischer, d. i. freier Wesen, in welchen allein sich

Moralität hervorbringen läßt, widersprechen würde. Dieses Zwecks

Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht anders, als durch

Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich; und der

Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er sich

auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet. Diese Ankündigung sowohl,

als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams

ist mithin Kriterium jeder Offenbarung.

In Absicht der _Modalität_ endlich würde eine Offenbarung in ihrem

Begriffe blos als möglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an

sich nichts hinzuthut, sondern nur das Verhältniß seines Gegenstandes zu

unserm Verstande ausdrückt, keine Bedingung der Anwendung dieses

Begriffs auf eine _in concreto_ gegebne Erscheinung, d. i. kein

Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann. Was aber daraus auf die

Möglichkeit ihn überhaupt anzuwenden folge, das werden wir im folgenden

§. sehen.

Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da

das Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon _a

priori_ vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und

es sind außer den aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem

Begriffe keine Bestimmungen mehr sind.

Die Materie einer Offenbarung ist _a priori_ durch die reine praktische

Vernunft da, und steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher

letztere selbst steht: mithin ist, sofern sie als Materie einer

Offenbarung betrachtet wird, sowohl dem Inhalte als der Darstellung

nach, welche jenen modificirt, ihr einziges Kriterium, daß sie mit der

Aussage der praktischen Vernunft völlig übereinstimme; der Qualität

nach, daß sie eben das aussage; der Quantität nach, daß sie nicht mehr

aussagen zu wollen vorgebe, (denn daß weniger in ihr ausgesagt werde,

ist unmöglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, in welchem alles,

was Inhalt einer Religion werden kann, wenn auch vielleicht

unentwickelt, enthalten seyn muß;) der Relation nach, als

abzuleitend und untergeordnet unter das einzige Moralprincip, und

der Modalität nach, nicht als objektiv, sondern blos als subjektiv,

allgemeingültig. -- Nach dem jetztgesagten würde sich leicht eine Tafel

aller Kriterien jeder möglichen Offenbarung nach der Ordnung der

Kategorien entwerfen lassen.

§. 14.

_Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche Offenbarung

aufzunehmen._

Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht worden, als die

völlige Gedenkbarkeit einer Offenbarung überhaupt, d. i. daß der Begriff

einer dergleichen Offenbarung sich nicht selbst widerspreche; und da in

demselben eine Erscheinung in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die

Bedingungen festgesetzt werden müssen, unter denen dieser Begriff auf

eine Erscheinung anwendbar ist. Diese Bedingungen waren die durch eine

Analysis gefundenen Bestimmungen des anzuwendenden Begriffs.

Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu noch gar keine Anstalten

gemacht worden sind, ist das, diesem Begriffe eine Realität _außer uns_

zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs nach, geschehen

müßte. -- Wenn nemlich ein Begriff _a priori_, als anwendbar in der

Sinnenwelt, _gegeben_ ist, (wie etwa der der Kausalität,) so sichert

schon der Erweis, daß er gegeben ist, ihm seine objektive Gültigkeit;

wenn er aber _a priori_ auch nur _gemacht_ ist, wie etwa der eines

Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, so versichert unmittelbar die

Konstruktion desselben im Raume ihm diese Realität, und das Urtheil: das

ist ein Dreieck, oder, das ist ein Pegasus, heißt weiter nichts, als:

das ist die Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht habe. Es

wird in einem solchen Urtheile vorausgesetzt, daß zur Realität des

Begriffs weiter nichts gehöre, als der Begriff selbst; und daß er allein

als zureichender Grund des ihm korrespondirenden anzusehen sey. In dem

_a priori_ gemachten Begriffe der Offenbarung aber wird zur Realität

desselben allerdings noch etwas ganz anderes vorausgesetzt, als unser

Begriff von ihr, nemlich, ein Begriff in Gott, der dem unsrigen ähnlich

sey. Das kategorische Urtheil: das ist eine Offenbarung, heißt nicht

etwa blos: diese Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung eines

_meiner_ Begriffe, sondern: sie ist Darstellung eines _göttlichen_

Begriffs, gemäß einem _meiner_ Begriffe. Um ein solches kategorisches

Urtheil zu berechtigen, d. i. um dem Offenbarungsbegriffe eine Realität

außer uns zuzusichern, müßte erwiesen werden können, daß ein Begriff von

derselben in Gott vorhanden, gewesen sey, und daß eine gewisse

Erscheinung beabsichtigte Darstellung desselben sey.

Ein solcher Beweis könnte entweder _a priori_ geführt werden, nemlich

so, daß aus dem Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde daß

er diesen Begriff nicht nur habe, sondern auch eine Darstellung

desselben habe bewirken wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung des

Moralgesetzes an Gott, endlichen Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie

dem ewiggültigen Gebote desselben Genüge leisten können, nothwendig

schließen müssen, daß der Begriff der unendlichen Dauer endlicher

moralischer Wesen nicht nur als Begriff in Gott sey, sondern daß er ihn

auch außer sich realisiren müsse. So ein Beweis, der, wie ohne alle

Erinnerung sich versteht, freilich nur subjektiv, aber dennoch

allgemeingültig seyn würde, würde sehr viel und mehr noch beweisen, als

wir wollten, indem er ganz unabhängig von aller Erfahrung in der

Sinnenwelt uns berechtigte, die absolute Existenz einer Offenbarung

anzunehmen, es möchte eine dem Begriffe desselben entsprechende

Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben seyn oder nicht. Daß ein solcher

Beweis aber unmöglich sey, haben wir schon oben gesehen. Wir haben

nemlich von Gott nur einen moralischen, durch die reine praktische

Vernunft gegebnen Begriff. Fände in demselben sich ein Datum, das uns

berechtigte, Gott den Begriff der Offenbarung zuzuschreiben, so wäre

dieses Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff selbst

gäbe, und zwar _a priori_ gäbe. Nach einem solchen Datum der reinen

Vernunft aber haben wir uns oben vergeblich umgesehen, und daher von

diesem Begriffe eingestanden, daß er ein blos gemachter sey.

Oder dieser Beweis könnte _a posteriori_ geführt werden, nämlich so daß

man aus den Bestimmungen der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue,

sie können nicht anders, als unmittelbar durch göttliche Kausalität, und

durch diese wieder nicht anders, als nach dem Begriffe der Offenbarung

gewirkt seyn. Da ein solcher Beweis die Kräfte des menschlichen Geistes

unendlich übersteige, bedürfte eigentlich nicht dargethan zu werden, da

man nur die Erfordernisse eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von

Übernehmung desselben zurückzuschrecken; doch ist oben auch das zum

Überflusse geschehen.

Man könnte aber etwa noch, nachdem man auf die Hoffnung eines strengen

Beweises Verzicht gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz werde sich

wenigstens wahrscheinlich machen lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich

entsteht, wenn man in die Reihe von Gründen kommt, welche uns auf den

zureichenden Grund für einen gewissen Satz führen müßte, doch ohne

diesen zureichenden Grund selbst, oder auch den, der sein zureichender

ist, u. s. w. als gegeben aufzeigen zu können, und je näher man

diesem zureichenden Grunde ist, desto höher ist der Grad der

Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden Grund konnte man nun entweder _a

priori_, (durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den Wirkungen) oder

_a posteriori_ (durch's Heraufsteigen von den Wirkungen zu den Ursachen)

aufsuchen wollen. Im ersten Falle müßte man etwa eine Eigenschaft in

Gott aufzeigen, welche ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der

sich nicht aufzeigen ließe, dazu käme, bewegen müßte, den Begriff einer

Offenbarung nicht etwa _überhaupt_ -- denn eine solche Eigenschaft in

Gott fanden wir oben §. 7. allerdings an seiner Bestimmung durch's

Sittengesetz, Moralität außer sich durch jedes mögliche Mittel zu

verbreiten -- sondern _unter den empirisch gegebnen Bestimmungen_ dieser

besondern Offenbarung zu realisiren; so wie man etwa von der Weisheit

Gottes, nach der Analogie ihrer Wirkungsart hienieden (also durch

Verbindung dieses Begriffs _a priori_ mit einer Erfahrung) vermuthen,

aber nicht beweisen kann, (weil Gründe dagegen seyn möchten, die wir

nicht wissen) daß endliche Wesen mit Körpern, aber immer sich

verfeinernden Körpern fortdauern werden. Abgerechnet, daß unser Geist so

eingerichtet ist daß Wahrscheinlichkeitsgründe _a priori_ nicht das

geringste Fürwahrhalten in ihm begründen können; so wird man auch eine

solche Bestimmung in Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle müßte man

alle Möglichkeiten, daß eine gewisse Begebenheit anders als durch

göttliche Kausalität bewirkt seyn könnte, bis etwa auf eine, oder zwei,

u. s. f. wegräumen. In diese Reihe der Gründe, eine göttliche Kausalität

für gewisse Erscheinungen in der Sinnenwelt anzunehmen, kommen wir denn

nun allerdings. Denn es ist, theoretisch betrachtet, allerdings der

erste Grund für den Ursprung einer gewissen Begebenheit durch

unmittelbare Wirkung Gottes, wenn _wir_ ihre Entstehung aus natürlichen

Ursachen nicht zu erklären wissen. Aber dieses ist nur das erste Glied

einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar nicht wissen, und welche schon an

sich aller Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, und es

verschwindet folglich in Nichts vor der unendlichen Menge der möglichen

übrigen. Wir können mithin für die Befugniß eines kategorischen

Urtheils, daß etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal

Wahrscheinlichkeitsgründe anführen.

Es dürfte etwa jemand noch einen Augenblick glauben, daß diese

Wahrscheinlichkeit durch die gefundne Übereinstimmung einer angeblichen

Offenbarung mit den Kriterien derselben begründet werde; daher, und

zuförderst: wenn eine angebliche Offenbarung vorhanden wäre, an der wir

alle Kriterien der Wahrheit gefunden hätten, -- welches Urtheil über

dieselbe würde dies berechtigen? Alle diese Kriterien sind die

moralischen Bedingungen, unter denen allein, und außer welchen nicht,

eine solche Erscheinung von Gott, dem Begriffe einer Offenbarung gemäß,

bewirkt seyn könnte; aber gar nicht umgekehrt, -- die Bedingungen einer

Wirkung, die blos durch Gott diesem Begriffe gemäß bewirkt seyn könnte.

Wären sie das letztere, so berechtigten sie durch Ausschließung der

Kausalität aller übrigen Wesen zu dem Urtheile: das _ist_ Offenbarung;

da sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, so berechtigen sie

blos zu dem Urtheile: das _kann_ Offenbarung seyn, d. h. wenn

vorausgesetzt wird, daß in Gott der Begriff einer Offenbarung vorhanden

gewesen sey, und daß er ihn habe darstellen wollen, so ist in der

gegebnen Erscheinung nichts, was der möglichen Annahme, sie sey eine

dergleichen Darstellung, widersprechen könnte. Es wird also durch eine

solche Prüfung nach den Kriterien blos problematisch, daß irgend etwas

eine Offenbarung seyn könne; dieses problematische Urtheil aber ist nun

auch völlig sicher.

Es wird nemlich in demselben eigentlich zweierlei ausgesagt; zuerst: es

ist überhaupt möglich, daß Gott den Begriff einer Offenbarung gehabt

habe, und daß er ihn habe darstellen wollen -- und dies ist schon

unmittelbar aus der Vernunftmäßigkeit des Offenbarungsbegriffs, in

welchem diese Möglichkeit angenommen wird, klar; und dann: es ist

möglich, daß diese bestimmte angebliche Offenbarung eine Darstellung

desselben sey. Das letztere Urtheil kann nun, und muß der Billigkeit

gemäß, vor aller Prüfung vorher von jeder als Offenbarung angekündigten

Erscheinung gefällt werden; in dem Sinne nemlich: es sey möglich, daß

sie die Kriterien einer Offenbarung an sich haben könne. Hier nemlich

(vor der Prüfung vorher) ist das problematische Urtheil aus zweien

problematischen zusammengesetzt. Wenn aber diese Prüfung vollendet, und

die angekündigte Offenbarung in derselben bewährt gefunden ist, so ist

das erstere nicht mehr problematisch, sondern völlig sicher; die

Erscheinung hat alle Kriterien einer Offenbarung au sich: man kann daher

nun mit völliger Sicherheit, ohne noch ein anderweitiges Datum zu

erwarten, oder irgend woher einen Einspruch zu befürchten, urtheilen,

sie _könne_ eine seyn. Aus der Prüfung nach den Kriterien ergiebt sich

also das, was sich aus ihnen ergeben kann, nicht blos als

wahrscheinlich, sondern als gewiß, ob sie nemlich göttlichen Ursprungs

seyn _könne_; ob sie es aber _wirklich sey_, -- darüber ergiebt sich aus

ihr gar nichts, denn davon ist bei ihrer Übernehmung gar nicht die Frage

gewesen.

Nach Vollendung dieser Prüfung kommt nun in Absicht auf ein

kategorisches Urtheil das Gemüth, oder sollte es wenigstens vernünftiger

Weise, in ein völliges Gleichgewicht zwischen dem Für und dem Wider;

noch auf keine Seite geneigt, aber bereit, bei dem ersten kleinsten

Momente sich auf die eine oder die andre hinzuneigen. Für ein

verneinendes Urtheil ist kein der Vernunft nicht widersprechendes

Moment denkbar; weder ein strenger, noch ein zur wahrscheinlichen

Vermuthung hinreichender Beweis; denn der verneinende ist eben so und

aus eben den Gründen unmöglich als der bejahende; noch eine Bestimmung

des Begehrungsvermögens durchs praktische Gesetz, weil die Annehmung

einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden. Offenbarung

diesem Gesetze in nichts widerspricht. (Es läßt sich zwar allerdings

eine Bestimmung des untern Begehrungsvermögens durch die Neigung denken,

welche uns gegen die Anerkennung einer Offenbarung einnehmen könnte, und

man kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu machen, wol annehmen,

daß eine solche Bestimmung _bei manchem_ der Grund sey, warum er keine

Offenbarung annehmen wolle; aber eine solche Neigung widerspricht

offenbar der praktischen Vernunft.) Es muß sich also, ein Moment für das

bejahende Urtheil auffinden lassen, oder wir müssen in dieser

Unentschiedenheit immer bleiben. Da auch dieses Moment weder ein

strenges, noch ein zur wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis

seyn kann, so muß es eine Bestimmung des Begehrungsvermögens seyn.

Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von Gott in diesem Falle

gewesen. Unsere bei allem Bedingten Totalität der Bedingungen suchende

Vernunft führte uns in der Ontologie auf den Begriff des allerrealsten

Wesens, in der Cosmologie auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf

ein verständiges Wesen, von dessen Begriffen wir die in der Welt für

unsre Reflexion allenthalben nothwendig anzunehmende Zweckverbindung

ableiten könnten; es zeigte sich schlechterdings keine Ursache, warum

diesem Begriffe nicht etwas außer uns korrespondiren sollte, aber

dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm diese Realität durch

nichts zusichern. Durch das Gesetz der praktischen Vernunft aber wurde

uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck aufgestellt, dessen

Möglichkeit für uns nur unter der Voraussetzung der Realität jenes

Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck schlechterdings wollen,

mithin auch theoretisch seine Möglichkeit annehmen mußten, so mußten wir

auch zugleich die Bedingungen desselben, die Existenz Gottes, und die

unendliche Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier wurde also ein

Begriff, dessen Gültigkeit vorher schlechterdings problematisch war,

nicht durch theoretische Beweisgründe, sondern um einer Bestimmung des

Begehrungsvermögens willen realisirt. -- In Absicht der Aufgabe sind wir

hier ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich ein Begriff in unserm

Gemüthe vorhanden, der blos als solcher vollkommen denkbar ist, und

nachdem eine alle Kriterien einer Offenbarung an sich habende

Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben ist, so ist schlechterdings nichts

mehr möglich, was der Annahme seiner Gültigkeit widersprechen könnte; es

läßt sich aber auch kein theoretischer Beweisgrund aufzeigen, der uns

berechtigen könnte, diese Gültigkeit anzunehmen. Dieselbe ist also

völlig problematisch. Daß man aber bei Auflösung dieser Aufgabe mit der

der obigen nicht völlig gleichen Schritt halten könne, fällt bald in die

Augen. Der Begriff von Gott nemlich war _a priori_ durch unsre Vernunft

gegeben, war als solcher uns schlechterdings nothwendig, und wir konnten

mithin die Aufgabe unsrer Vernunft, über seine Gültigkeit außer uns

etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; für den einer

Offenbarung aber haben wir _a priori_ kein dergleichen Datum anzuführen,

und es wäre mithin recht wohl möglich, diesen Begriff entweder überhaupt

nicht zu haben, oder die Frage über seine Gültigkeit außer uns als

völlig unnütz von der Hand zu weisen. Was hieraus, daß er _a priori_

nicht gegeben ist, schon unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine _a

priori_ geschehne Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns

bestimme seine Realität anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung

das vermißte Datum _a priori_ seyn würde, wird völlig klar, wenn man

sich erinnert, daß, um sich den uns _a priori_ aufgestellten Endzweck

als möglich zu denken, nichts weiter erfordert wird, als die Existenz

Gottes, und die Fortdauer endlicher moralischer Wesen anzunehmen, um

welche Sätze, ihrer Materie nach, es im Begriffe einer Offenbarung gar

nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf seiner eignen Möglichkeit

schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr blos um die Annehmung

einer gewissen Form der Bestätigung dieser Sätze zu thun. Aus der

Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz läßt

mithin kein Moment, die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs anzunehmen,

sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem

Moralgesetze gemäß geschehne Bestimmung des untern? -- Das Moralgesetz

nemlich gebietet schlechthin, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit oder

Unmöglichkeit, überhaupt, oder in einzelnen Fällen eine Kausalität in

der Sinnenwelt zu haben; und durch die dadurch geschehne Bestimmung des

obern Begehrungsvermögens, das Gute schlechthin zu wollen, wird das

untere auch durch Naturgesetze bestimmbare bestimmt, _die Mittel_ zu

wollen, dasselbe wenigstens in sich (in seiner sinnlichen Natur)

hervorzubringen. Das obere Begehrungsvermögen will schlechthin den

Zweck, das untere will die Mittel dazu. Nun ist es, laut der §. 8.

geschehnen Entwickelung der formalen Funktion der Offenbarung, welche

zugleich die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel für sinnlich

Menschen, im Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, der letztern die

Oberhand über die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die Gesetzgebung

des Heiligsten unter sinnlichen Bedingungen vorstellen dürfen.

Diese Vorstellung ist denn die einer Offenbarung. Das untere

Begehrungsvermögen muß mithin unter obigen Bedingungen die Realität des

Begriffs der Offenbarung nothwendig wollen, und, da gar kein

vernünftiger Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe das Gemüth, ihn als

wirklich realisirt anzunehmen, d. h. als bewiesen anzunehmen, eine

gewisse Erscheinung sey wirklich durch göttliche Kausalität bewirkte

absichtliche Darstellung dieses Begriffs, und sie dieser Annahme gemäß

zu brauchen.

Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermögen die Realität einer

Vorstellung zu wollen, deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen

kann, ist, sie sey auch bewirkt durch was sie wolle, ein _Wunsch_;

mithin liegt der Aufnahme einer gewissen Erscheinung als göttlicher

Offenbarung, nichts mehr als ein Wunsch zum Grunde. Da nun ein solches

Verfahren, etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, nicht wenig, und

nicht mit Unrecht, verschrieen ist, so müssen wir noch einige Worte,

wenn auch nicht zur Deduktion der Rechtmäßigkeit, doch zur Ablehnung

aller Einsprüche gegen dieses Verfahren im gegenwärtigen Falle

hinzusetzen.

Versuch einer Kritik aller Offenbarung · 第 11 / 14 段