Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch welche die Offenbarung

geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe

von Gott. _Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel

angekündigt, behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von

Gott._ -- Es ist allemal, die Absicht mag seyn, welche sie wolle,

unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt also ein angeblich göttlicher

Gesandter seine Autorität durch Betrug, so kann das Gott nicht gewollt

haben. Überdies bedarf ein wirklich von Gott unterstützter Prophet

keines Betrugs. Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes

aus, und kann es also Gott völlig überlassen, in wie weit, und wie er

diese Absicht unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, der Wille

des göttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus

wohlmeinender Absicht, mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die

Sache noch mehr beglaubigen wollen, als sie schon beglaubigt ist, und

dadurch zum Betruge hingerissen werden; und dann ist nicht Gott, sondern

der Mensch, dessen er sich bediente, Ursache dieses Betruges. -- Wir

dürfen nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott nicht unmoralischer, oder

moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer Offenbarung bedienen

könne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es werden, wo das

höchste Bedürfniß der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere

seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines Auftrags, den

Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er müßte es durch

seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn

wenn der Betrug entdeckt würde, -- und jeder Betrag kann es, -- so sind

zwei Fälle möglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet,

und an ihre Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht zu sehen, und das

Mistrauen gegen alles, was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt,

welches dem bei dieser Anstalt überhaupt beabsichtigten Zwecke

widerspricht: oder wenn die Lehre schon autorisirt genug ist, so wird

dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für völlig erlaubt,

was ein göttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralität, und

dem Begriffe aller Religion widerspricht.

Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralität. Diese ist nur durch

Freiheit möglich, und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie

aber, sondern auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin

abzwecken, das Gefühl für sie zu entwickeln, und die Bestimmung des

Willens beim Widerstreite der Neigung zu erleichtern, läßt sich nicht

erzwingen, sondern Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche

Religion also muß durch Zwang oder Verfolgung sich angekündigt oder

ausgebreitet haben: denn Gott kann sich keiner zweckwidrigen Mittel

bedienen, oder den Gebrauch solcher Mittel bei Absichten, die die

seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch gerechtfertiget

würden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich angekündigt

und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. _Diejenige Offenbarung

aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer

Ankündigung und Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn._ Dies sind

die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht auf ihre

äußere Form. Wir gehen zu denen der Innern fort.

Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich

auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung

also, die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa

theoretisch sein Wesen kennen lehren will, oder ihn als politischen

Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, was wir suchen, sie ist

nicht geoffenbarte _Religion. Jede Offenbarung also muß uns Gott als

moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von derjenigen, deren Zweck

das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben, daß sie von Gott

sey._

Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf

Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in

diesem Falle rein moralisch ist. _Jede Offenbarung also, die uns durch

andre Motiven_, z. B. _durch angedrohte Strafen, oder versprochne

Belohnungen, zum Gehorsam bewegen will, kann nicht von Gott seyn_, denn

dergleichen Motiven widersprechen der reinen Moralität. -- Es ist zwar

sicher, und wird weiter unten ausgeführt werden, daß eine Offenbarung

die Verheißungen des Moralgesetzes, als Verheißungen Gottes, entweder

ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre Aufsuchung in unserm eignen

Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als Folgen, und nicht als

Motive aufgestellt werden[20].

§. 11.

_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres möglichen

Inhalts (materiae revelationis)._

Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als

moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der

Sinnenwelt. Eine _in concreto_ gegebne Offenbarung kann Erzählungen von

dieser, oder diesen Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w.

enthalten. Alles, was dahin einschlägt, gehört zur äußern Form der

Offenbarung, und steht unter derselben Kriterien. Wohin durch diese

Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst, seinem Inhalte nach,

gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden. Sie kann uns

geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was dieses uns

sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es nun

uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die

Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen:

Gott ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen

müssen, so können wir auch dies einen _Inhalt_, nemlich den _der

Ankündigung_ an sich selbst, die _Bedeutung der Form der Offenbarung_

nennen. Wird uns aber außer diesem noch mehr gesagt, so ist dies der

_Inhalt der Offenbarung_. Das erstere können wir _a priori_ uns zwar

denken, und wenn _a posteriori_ uns das Bedürfniß gegeben wird,

wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die

Realisirung dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt

geschehen; wir können also nie _a priori_ wissen, wie und auf welche Art

die Offenbarung wird gegeben werden. Das zweite, daß nemlich eine

Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben werde, können wir _a priori_

nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der Offenbarung; aber

dagegen können wir völlig _a priori_ wissen, welches dieser Inhalt seyn

kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von

einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die unsre

sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete

Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen

sie sich befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach

nie würde haben kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer

Beantwortung schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten,

nach obiger Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der

Offenbarung zu thun war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die

Offenbarung sey überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe

lehren können.

Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen

könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des

Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände

haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von

einer Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich

auf folgende zwei: ist eine solche Erweiterung _moralisch_ möglich,

d. i. streitet sie nicht gegen reine Moralität? und dann, ist sie

_physisch_ möglich, widerspricht sie nicht etwa der Natur der Dinge? und

endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der Offenbarung, und

folglich sich selbst[TN12]? --

Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die

praktische Vernunft realisirt werden, sind _Freiheit, Gott,

Unsterblichkeit_. Daß wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens,

frei sind, d. i. daß wir ein oberes von Naturgesetzen unabhängiges

Begehrungsvermögen haben, ist unmittelbare _Thatsache_. Was wir in

Absicht des Begriffs von Gott zur moralischen Willensbestimmung

bedürfen, daß ein Gott _sey_, daß er der _alleinheilige_, der

_alleingerechte_, der _allmächtige_, der _allwissende_, der oberste

Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar

durch unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu

wollen, uns zu glauben auferlegt. Daß wir _unsterblich_ seyn müssen,

folgt unmittelbar aus der Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an

unsre endliche Naturen, welche als solche nicht fähig sind dieser

Forderung genugzuthun, aber dazu immer fähiger werden _sollen_, und es

also _können_ müssen. Was wollen wir über diese Ideen noch weiter

wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und des für die

Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir

nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre

Freiheit zu beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen

Nutzen für uns haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf

endliche Wesen zu seyn, und werden Götter. Wollen wir einen _bestimmten_

Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es _an sich ist_, erkennen? Das

wird reine Moralität nicht nur nicht befördern, sondern sie hindern. Ein

unendliches Wesen, das wir erkennen, das in seiner ganzen Majestät vor

unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben, und drängen, seine

Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die sinnliche

Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und alle

Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien

Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit

erweiterten Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die

Bestimmungen unsrer künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das

wird uns theils aller Empfindungen der Glückseligkeit, die die

allmähliche Verbesserung unsers Zustandes uns geben kann, berauben; wir

werden auf einmal verschwelgen, was uns für eine ewige Existenz bestimmt

ist; theils werden die uns vorschwebenden Belohnungen uns wieder zu

kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und Selbstachtung

nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht vermehren,

sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also

moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht

etwa gar den Gesetzen der Natur, d. i. _unsrer_ Natur, an welche diese

Belehrungen gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer

Offenbarung an uns über das Übersinnliche müssen unserm

Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie müssen unter den Gesetzen unsers

Denkens stehen. Diese Gesetze sind die Kategorien, ohne welche uns keine

bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären sie demselben nicht angemessen,

so wäre der ganze Unterricht für uns verloren, er wäre uns

schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig so

gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden

die übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das

Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche

hier nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung

nicht der praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar

werden: aber das ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß

eines Übersinnlichen bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also

unsern Zweck, in die Welt der Geister eingeführt zu werden, nicht

erreichten, sondern selbst diejenige richtige Einsicht in dieselbe, die

uns von der praktischen Vernunft aus möglich ist, verlöhren.

Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur der

Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das

Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie

an ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht,

indem sie auf _diesen Principien_ sich gar nicht gründeten (denn wenn

sie sich darauf gründeten, so müßte unsre sich selbst überlassene

Vernunft ohne alle fremde Beihülfe darauf haben kommen können); so

könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf

die göttliche _Autorität_, auf welche eine Offenbarung sich beruft. Nun

aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer

Glaubensgrund statt, als die _Vernunftmäßigkeit_ (die Übereinstimmung

nicht mit der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen

Vernunft,) der Lehren, die auf sie gegründet werden: mithin _kann diese

göttliche Autorität nicht selbst wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn,

was erst der ihrige werden soll_. -- Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre,

zur vernünftigen Anerkennung der Göttlichkeit einer Offenbarung zu

kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder oder Weissagungen, d. h. wenn

überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit aus natürlichen Ursachen

uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der unmittelbaren Kausalität

Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben gezeigt ist,

offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch

begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung

überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen

könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung

überhaupt nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich

ist, so kann keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die

Wahrheit versichern, die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An

keine nur durch Offenbarung mögliche Belehrung ist also vernünftiger

Weise ein Glaube möglich; und jede Anforderung von dieser Art würde der

Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei einer Offenbarung Statt hat,

folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich, widersprechen. Wir

dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst

gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die

übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir

müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre

gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle

aufgeben[22].

Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen,

Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und

durch unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das

Moralgesetz in uns ist die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft _in

abstracto_. Vernunft kann sich nicht nur nicht widersprechen, sondern

sie kann auch in verschiedenen Subjekten nichts verschiedenes aussagen,

weil ihr Gebot die reinste Einheit ist, und also Verschiedenheit

zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu _uns_ redet, redet

sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann uns

also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle

geben, die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist

durch kein anderes bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des

Princips auf einen besondern Fall entsteht, ist freilich nach den

Fällen, in die das Subjekt seiner Natur nach kommen kann,

verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und eben dieselbe

Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen. Ein

anderes ists, ob _in concreto_ gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit

gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten

werden, und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die

es -- nicht für sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität

als richtig hingebe; dies würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet

wäre, doch nur Legalität und nicht Moralität begründen; -- sondern die

sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber dazu bedarf es keiner

Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere Mensch dem

unweiseren leisten.

Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine

Offenbarung uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie

hätte kommen können und sollen; _und keine Offenbarung kann für

dergleichen Belehrungen Glauben fordern;_ denn einer Offenbarung um

dieser einzigen Ursache willen den göttlichen Ursprung gänzlich

abläugnen, würde nicht Statt haben, da dergleichen vermeintliche

Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der praktischen Vernunft sich

nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht nothwendig widersprechen

müssen.

Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes

enthalten soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische

Vernunft _a priori_ leitet: ein Moralgesetz, und die Postulate

desselben.

In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die

Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder

geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes,

verweisen; oder, daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in

Anwendung auf mögliche Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen

könne.

Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral,

sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also

nur der zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung

stellt theils das Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre

durch Anwendung desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene

Maximen als Gesetze Gottes auf. Daß das Princip der Moral richtig

angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in uns völlig gemäß seyn müsse,

und daß eine Religion, _deren Moralprincip diesem widerspricht, nicht

von Gott seyn könne_, ist unmittelbar klar; so wie die Befugniß, dieses

Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer Offenbarung

gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern

moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung

jede dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten

Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern

Beweis, auf die göttliche Autorität gründen? -- Wenn die göttliche

Autorität, uns zu befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist,

welches schon die Form jeder Religion, die göttlich seyn soll;

erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl, _weil_ es sein Befehl ist,

auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für das Moralgesetz

selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich schlechthin

als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen. Eine

andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften

einer geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig

deduciren lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an

dieses Princip verweisen müsse.

Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer

Offenbarung sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts,

nur durch die völlige Übereinstimmung desselben mit der praktischen

Vernunft überzeugen können; diese Überzeugung aber bei einer besondern

moralischen Maxime nur durch ihre Ableitung vom Princip aller Moral

möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß jede in einer göttlichen

Offenbarung als _moralisch_ aufgestellte Maxime sich von diesem Princip

müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß sie sich

nicht davon _ableiten_ läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus

nur soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber

etwa in das Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch,

oder dergl. seyn. So ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun,

daß gutes daraus komme? das sey ferne -- allgemeines moralisches Gebot,

weil es sich vom Princip aller Moral deduciren läßt, und das Gegentheil

ihm widersprechen würde: hingegen jene Maximen: So jemand mit dir

rechten will um deinen Rock, dem laß auch den Mantel, u. s. w., sind

keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern Fällen gültige Regeln

der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange sie mit

keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles

untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern

Art enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze

Offenbarung nicht göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln

falsch seyen. -- Das hängt von anderweitigen Beweisen aus den

Principien, unter denen sie stehen, ab -- sondern nur, daß diese Regeln

nicht zum Inhalte einer geoffenbarten Religion, als solcher, gehören,

sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten müssen. Eine Offenbarung

aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller Moral widersprechen,

die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen

Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere Mittel zur

Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht

von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was

diesem widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß

jemand es als seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl

handelt.

Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch

einen endlichen Verstand unmöglich _a priori_ vorherzusehn, noch durch

einen unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen

sind, folglich keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral

enthalten kann, so muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das

Moralgesetz in uns, oder an ein von ihr als göttlich aufgestelltes

allgemeines Princip desselben, welches mit jenem gleichlautend sey,

verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine Offenbarung, die dies

nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein, und ist keine

Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun

wolle, darüber ist _a priori_ kein Gesetz der Vernunft vorhanden.

Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht

ihres moralischen Inhalts ist also folgendes: _Nur diejenige

Offenbarung, welche ein Princip der Moral, welches mit dem Princip der

praktischen Vernunft übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen

aufstellt, welche sich davon ableiten lassen, kann von Gott seyn._

Versuch einer Kritik aller Offenbarung · 第 9 / 14 段