geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe
von Gott. _Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel
angekündigt, behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von
Gott._ -- Es ist allemal, die Absicht mag seyn, welche sie wolle,
unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt also ein angeblich göttlicher
Gesandter seine Autorität durch Betrug, so kann das Gott nicht gewollt
haben. Überdies bedarf ein wirklich von Gott unterstützter Prophet
keines Betrugs. Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes
aus, und kann es also Gott völlig überlassen, in wie weit, und wie er
diese Absicht unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, der Wille
des göttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus
wohlmeinender Absicht, mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die
Sache noch mehr beglaubigen wollen, als sie schon beglaubigt ist, und
dadurch zum Betruge hingerissen werden; und dann ist nicht Gott, sondern
der Mensch, dessen er sich bediente, Ursache dieses Betruges. -- Wir
dürfen nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott nicht unmoralischer, oder
moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer Offenbarung bedienen
könne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es werden, wo das
höchste Bedürfniß der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere
seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines Auftrags, den
Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er müßte es durch
seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn
wenn der Betrug entdeckt würde, -- und jeder Betrag kann es, -- so sind
zwei Fälle möglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet,
und an ihre Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht zu sehen, und das
Mistrauen gegen alles, was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt,
welches dem bei dieser Anstalt überhaupt beabsichtigten Zwecke
widerspricht: oder wenn die Lehre schon autorisirt genug ist, so wird
dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für völlig erlaubt,
was ein göttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralität, und
dem Begriffe aller Religion widerspricht.
Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralität. Diese ist nur durch
Freiheit möglich, und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie
aber, sondern auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin
abzwecken, das Gefühl für sie zu entwickeln, und die Bestimmung des
Willens beim Widerstreite der Neigung zu erleichtern, läßt sich nicht
erzwingen, sondern Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche
Religion also muß durch Zwang oder Verfolgung sich angekündigt oder
ausgebreitet haben: denn Gott kann sich keiner zweckwidrigen Mittel
bedienen, oder den Gebrauch solcher Mittel bei Absichten, die die
seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch gerechtfertiget
würden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich angekündigt
und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. _Diejenige Offenbarung
aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer
Ankündigung und Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn._ Dies sind
die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht auf ihre
äußere Form. Wir gehen zu denen der Innern fort.
Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich
auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung
also, die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa
theoretisch sein Wesen kennen lehren will, oder ihn als politischen
Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, was wir suchen, sie ist
nicht geoffenbarte _Religion. Jede Offenbarung also muß uns Gott als
moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von derjenigen, deren Zweck
das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben, daß sie von Gott
sey._
Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf
Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in
diesem Falle rein moralisch ist. _Jede Offenbarung also, die uns durch
andre Motiven_, z. B. _durch angedrohte Strafen, oder versprochne
Belohnungen, zum Gehorsam bewegen will, kann nicht von Gott seyn_, denn
dergleichen Motiven widersprechen der reinen Moralität. -- Es ist zwar
sicher, und wird weiter unten ausgeführt werden, daß eine Offenbarung
die Verheißungen des Moralgesetzes, als Verheißungen Gottes, entweder
ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre Aufsuchung in unserm eignen
Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als Folgen, und nicht als
Motive aufgestellt werden[20].
§. 11.
_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres möglichen
Inhalts (materiae revelationis)._
Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als
moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der
Sinnenwelt. Eine _in concreto_ gegebne Offenbarung kann Erzählungen von
dieser, oder diesen Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w.
enthalten. Alles, was dahin einschlägt, gehört zur äußern Form der
Offenbarung, und steht unter derselben Kriterien. Wohin durch diese
Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst, seinem Inhalte nach,
gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden. Sie kann uns
geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was dieses uns
sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es nun
uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die
Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen:
Gott ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen
müssen, so können wir auch dies einen _Inhalt_, nemlich den _der
Ankündigung_ an sich selbst, die _Bedeutung der Form der Offenbarung_
nennen. Wird uns aber außer diesem noch mehr gesagt, so ist dies der
_Inhalt der Offenbarung_. Das erstere können wir _a priori_ uns zwar
denken, und wenn _a posteriori_ uns das Bedürfniß gegeben wird,
wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die
Realisirung dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt
geschehen; wir können also nie _a priori_ wissen, wie und auf welche Art
die Offenbarung wird gegeben werden. Das zweite, daß nemlich eine
Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben werde, können wir _a priori_
nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der Offenbarung; aber
dagegen können wir völlig _a priori_ wissen, welches dieser Inhalt seyn
kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von
einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die unsre
sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete
Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen
sie sich befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach
nie würde haben kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer
Beantwortung schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten,
nach obiger Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der
Offenbarung zu thun war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die
Offenbarung sey überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe
lehren können.
Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen
könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des
Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände
haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von
einer Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich
auf folgende zwei: ist eine solche Erweiterung _moralisch_ möglich,
d. i. streitet sie nicht gegen reine Moralität? und dann, ist sie
_physisch_ möglich, widerspricht sie nicht etwa der Natur der Dinge? und
endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der Offenbarung, und
folglich sich selbst[TN12]? --
Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die
praktische Vernunft realisirt werden, sind _Freiheit, Gott,
Unsterblichkeit_. Daß wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens,
frei sind, d. i. daß wir ein oberes von Naturgesetzen unabhängiges
Begehrungsvermögen haben, ist unmittelbare _Thatsache_. Was wir in
Absicht des Begriffs von Gott zur moralischen Willensbestimmung
bedürfen, daß ein Gott _sey_, daß er der _alleinheilige_, der
_alleingerechte_, der _allmächtige_, der _allwissende_, der oberste
Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar
durch unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu
wollen, uns zu glauben auferlegt. Daß wir _unsterblich_ seyn müssen,
folgt unmittelbar aus der Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an
unsre endliche Naturen, welche als solche nicht fähig sind dieser
Forderung genugzuthun, aber dazu immer fähiger werden _sollen_, und es
also _können_ müssen. Was wollen wir über diese Ideen noch weiter
wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und des für die
Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir
nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre
Freiheit zu beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen
Nutzen für uns haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf
endliche Wesen zu seyn, und werden Götter. Wollen wir einen _bestimmten_
Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es _an sich ist_, erkennen? Das
wird reine Moralität nicht nur nicht befördern, sondern sie hindern. Ein
unendliches Wesen, das wir erkennen, das in seiner ganzen Majestät vor
unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben, und drängen, seine
Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die sinnliche
Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und alle
Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien
Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit
erweiterten Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die
Bestimmungen unsrer künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das
wird uns theils aller Empfindungen der Glückseligkeit, die die
allmähliche Verbesserung unsers Zustandes uns geben kann, berauben; wir
werden auf einmal verschwelgen, was uns für eine ewige Existenz bestimmt
ist; theils werden die uns vorschwebenden Belohnungen uns wieder zu
kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und Selbstachtung
nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht vermehren,
sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also
moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht
etwa gar den Gesetzen der Natur, d. i. _unsrer_ Natur, an welche diese
Belehrungen gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer
Offenbarung an uns über das Übersinnliche müssen unserm
Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie müssen unter den Gesetzen unsers
Denkens stehen. Diese Gesetze sind die Kategorien, ohne welche uns keine
bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären sie demselben nicht angemessen,
so wäre der ganze Unterricht für uns verloren, er wäre uns
schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig so
gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden
die übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das
Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche
hier nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung
nicht der praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar
werden: aber das ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß
eines Übersinnlichen bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also
unsern Zweck, in die Welt der Geister eingeführt zu werden, nicht
erreichten, sondern selbst diejenige richtige Einsicht in dieselbe, die
uns von der praktischen Vernunft aus möglich ist, verlöhren.
Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur der
Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das
Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie
an ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht,
indem sie auf _diesen Principien_ sich gar nicht gründeten (denn wenn
sie sich darauf gründeten, so müßte unsre sich selbst überlassene
Vernunft ohne alle fremde Beihülfe darauf haben kommen können); so
könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf
die göttliche _Autorität_, auf welche eine Offenbarung sich beruft. Nun
aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer
Glaubensgrund statt, als die _Vernunftmäßigkeit_ (die Übereinstimmung
nicht mit der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen
Vernunft,) der Lehren, die auf sie gegründet werden: mithin _kann diese
göttliche Autorität nicht selbst wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn,
was erst der ihrige werden soll_. -- Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre,
zur vernünftigen Anerkennung der Göttlichkeit einer Offenbarung zu
kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder oder Weissagungen, d. h. wenn
überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit aus natürlichen Ursachen
uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der unmittelbaren Kausalität
Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben gezeigt ist,
offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch
begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung
überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen
könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung
überhaupt nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich
ist, so kann keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die
Wahrheit versichern, die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An
keine nur durch Offenbarung mögliche Belehrung ist also vernünftiger
Weise ein Glaube möglich; und jede Anforderung von dieser Art würde der
Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei einer Offenbarung Statt hat,
folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich, widersprechen. Wir
dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst
gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die
übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir
müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre
gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle
aufgeben[22].
Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen,
Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und
durch unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das
Moralgesetz in uns ist die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft _in
abstracto_. Vernunft kann sich nicht nur nicht widersprechen, sondern
sie kann auch in verschiedenen Subjekten nichts verschiedenes aussagen,
weil ihr Gebot die reinste Einheit ist, und also Verschiedenheit
zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu _uns_ redet, redet
sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann uns
also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle
geben, die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist
durch kein anderes bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des
Princips auf einen besondern Fall entsteht, ist freilich nach den
Fällen, in die das Subjekt seiner Natur nach kommen kann,
verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und eben dieselbe
Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen. Ein
anderes ists, ob _in concreto_ gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit
gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten
werden, und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die
es -- nicht für sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität
als richtig hingebe; dies würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet
wäre, doch nur Legalität und nicht Moralität begründen; -- sondern die
sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber dazu bedarf es keiner
Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere Mensch dem
unweiseren leisten.
Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine
Offenbarung uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie
hätte kommen können und sollen; _und keine Offenbarung kann für
dergleichen Belehrungen Glauben fordern;_ denn einer Offenbarung um
dieser einzigen Ursache willen den göttlichen Ursprung gänzlich
abläugnen, würde nicht Statt haben, da dergleichen vermeintliche
Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der praktischen Vernunft sich
nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht nothwendig widersprechen
müssen.
Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes
enthalten soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische
Vernunft _a priori_ leitet: ein Moralgesetz, und die Postulate
desselben.
In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die
Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder
geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes,
verweisen; oder, daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in
Anwendung auf mögliche Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen
könne.
Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral,
sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also
nur der zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung
stellt theils das Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre
durch Anwendung desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene
Maximen als Gesetze Gottes auf. Daß das Princip der Moral richtig
angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in uns völlig gemäß seyn müsse,
und daß eine Religion, _deren Moralprincip diesem widerspricht, nicht
von Gott seyn könne_, ist unmittelbar klar; so wie die Befugniß, dieses
Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer Offenbarung
gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern
moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung
jede dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten
Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern
Beweis, auf die göttliche Autorität gründen? -- Wenn die göttliche
Autorität, uns zu befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist,
welches schon die Form jeder Religion, die göttlich seyn soll;
erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl, _weil_ es sein Befehl ist,
auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für das Moralgesetz
selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich schlechthin
als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen. Eine
andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften
einer geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig
deduciren lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an
dieses Princip verweisen müsse.
Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer
Offenbarung sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts,
nur durch die völlige Übereinstimmung desselben mit der praktischen
Vernunft überzeugen können; diese Überzeugung aber bei einer besondern
moralischen Maxime nur durch ihre Ableitung vom Princip aller Moral
möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß jede in einer göttlichen
Offenbarung als _moralisch_ aufgestellte Maxime sich von diesem Princip
müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß sie sich
nicht davon _ableiten_ läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus
nur soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber
etwa in das Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch,
oder dergl. seyn. So ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun,
daß gutes daraus komme? das sey ferne -- allgemeines moralisches Gebot,
weil es sich vom Princip aller Moral deduciren läßt, und das Gegentheil
ihm widersprechen würde: hingegen jene Maximen: So jemand mit dir
rechten will um deinen Rock, dem laß auch den Mantel, u. s. w., sind
keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern Fällen gültige Regeln
der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange sie mit
keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles
untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern
Art enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze
Offenbarung nicht göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln
falsch seyen. -- Das hängt von anderweitigen Beweisen aus den
Principien, unter denen sie stehen, ab -- sondern nur, daß diese Regeln
nicht zum Inhalte einer geoffenbarten Religion, als solcher, gehören,
sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten müssen. Eine Offenbarung
aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller Moral widersprechen,
die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen
Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere Mittel zur
Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht
von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was
diesem widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß
jemand es als seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl
handelt.
Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch
einen endlichen Verstand unmöglich _a priori_ vorherzusehn, noch durch
einen unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen
sind, folglich keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral
enthalten kann, so muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das
Moralgesetz in uns, oder an ein von ihr als göttlich aufgestelltes
allgemeines Princip desselben, welches mit jenem gleichlautend sey,
verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine Offenbarung, die dies
nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein, und ist keine
Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun
wolle, darüber ist _a priori_ kein Gesetz der Vernunft vorhanden.
Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht
ihres moralischen Inhalts ist also folgendes: _Nur diejenige
Offenbarung, welche ein Princip der Moral, welches mit dem Princip der
praktischen Vernunft übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen
aufstellt, welche sich davon ableiten lassen, kann von Gott seyn._