realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen
Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf
immer, sondern auch solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen
verlohren habe. Wo auch nicht der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen,
und ihm zu gehorchen, vorhanden ist, ist das Moralgesetz ganz ohne
Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht die völlige Freiheit da
ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie die
Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle,
ist jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen,
nur durch sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im
ersten Falle die Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich
vernünftiger Weise anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre
Funktion -- die der Offenbarung _an sich_, insofern sie von unsrer
Vorstellungsart ganz unabhängig ist, oder ihrer _Materie_ nach (_functio
revelationis materialiter spectatae_) nennen; hingegen das, was sie im
zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der Offenbarung, insofern
wir sie dafür anerkennen, oder ihrer _Form_ nach (_functio revelationis
formaliter spectatae_), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es
wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung _im eigentlichsten
Sinne_.
Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer
Materie nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf
Subjekte beziehe, in denen auch nicht einmal der Wille dem
Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden sey, daß sie hingegen in dieser
Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem Willen, wol aber an
völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu Objekten habe,
sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten die
Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst
ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich
gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der
moralischen Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen
auf dieser zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn
könnte, gar keine Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich
keine Wirksamkeit derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden,
und, da dies die Funktion der Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist,
kein wahres Bedürfniß eines Glaubens an Offenbarung gezeigt werden
können; fände sie aber statt, so scheint dies dem obigen Satze von der
Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der Freiheit zu
widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein
Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth
zur Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und
dann, wenn sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob
und inwiefern beide Behauptungen beisammenstehen können.
Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des
Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt,
und in lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr
sie sich, von jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind:
und daß diese ihre Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit
jener. So vergeblich man sich bemühen würde, jemanden, der durch
sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem heftigen Affekte ist, durch
Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher ist's, daß im
Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine Anstrengung
derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche Eindrücke
fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen
Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als
vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem
auf die übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu
machen wäre, er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu
bestimmen.
Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern
wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom
Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich
zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen
Eindrucks vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne
Anwesenheit des sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare
Sinnenempfindung, gelingen. Alle durch empirische Sinnlichkeit
bestimmbare Kräfte stehen in solcher Korrespondenz.
Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch
Eindrücke auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder
unmittelbar dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die
empirische Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch
Leidenschaften. Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen
Bestimmung entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der
Vernunft gänzlich unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine
Kraft des Gemüths an die Seele gebracht werden, welche von der einen
Seite sinnlich, und also fähig ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur
des Menschen entgegenzuwirken, von der andern durch Freiheit bestimmbar
ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft des Gemüths ist die
Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche Motiv einer
Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die Seele
gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich
auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen,
gänzlich unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel,
ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also
sollten durch die Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen
Principien nun wären Fakta in der Sinnenwelt, oder eine
Offenbarung. -- Gott ist, denn er hat geredet, und gehandelt, muß sich
der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will, daß ich jetzt
nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten, unter
solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der
Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten
Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. -- Sollen solche Vorstellungen
aber Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde
liegenden Fakta als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen
also nicht etwan durch seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern
ihr gegeben werden. Daß durch eine solche Vorstellung, der reinen
Moralität einer durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch gethan werde,
folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das durch die
Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als
die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle
sinnlich seyn.
Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit
des Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung
der Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten
Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit
des Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs
eigentlich nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies _in
abstracto_ nicht nothwendig sey, und _in concreto_ schlechterdings nicht
geschehen dürfe, wenn die Religiosität ächt und nicht blos feinere
Selbstsucht seyn solle. Da dies inzwischen nur zu leicht geschehen kann;
da sich ferner im Allgemeinen nicht zeigen läßt, wenn, in wie weit, und
warum überhaupt eine solche Verstärkung des Moralgesetzes durch
Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es schlechterdings
nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf das
Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu
ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem
Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch
nicht leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde,
wenn die Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum
Gehorsam gegen das Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können
denn beide Sätze wohl beisammenstehen, nemlich, daß sich _a priori_ (vor
der wirklich gemachten Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die
Vorstellung einer Offenbarung nöthig seyn sollte, um die gehemmte
Freiheit herzustellen; daß aber die fast allgemeine Erfahrung in uns und
andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind,
einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen.
§. 9.
_Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung._
Der Begriff der Offenbarung _a priori_, wie er durch Aufzeigung eines
Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit _a posteriori_ berechtigt ist,
erwartet eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch
überhaupt möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas _außer_ der
Natur eine Kausalität _in_ der Natur habe? könnte man dabei noch fragen:
und wir beantworten diese Frage, um theils in die noch immer dunkle
Lehre von der Möglichkeit des Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach
Natur-, und der Freiheit nach Moralgesetzen, wenigstens für unsre
gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas mehr Licht zu bringen, theils um
aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung des Begriffs der
Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten.
Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die
praktische Vernunft _a priori_ macht, indem sie das Übernatürliche in
uns, unser oberes Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in
der Sinnenwelt, entweder der in uns, oder der außer uns zu werden,
welches hier Eins ist.
Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir
sagen: der Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das
letztere heißt, wie es denn das heißt, er steht nicht unter
Naturgesetzen, so ist dies sogleich einleuchtend, weil er, als oberes
Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern etwas übersinnliches
ist: -- oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des Willens wird
Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas, das
unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist,
bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von
der Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer
Natur überhaupt erst möglich macht.
Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede
von bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist,
eine Kausalität durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze
Naturphilosophie von einer solchen Kausalität nichts weiß; und
hinwiederum, so lange die Rede von bloßer Bestimmung des obern
Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz
einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die des
Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität,
als ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet
mit absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das
erstere beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. _Muß_, das
Losungswort des ersten, und _Soll_, das Losungswort des zweiten, reden
von ganz verschiednen Dingen, und können sich, auch einander
entgegengesetzt, nicht widersprechen, denn sie begegnen sich nicht.
Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich
auch nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der
einen, oder die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der
Freiheit in der Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die
Möglichkeit dieser Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich
unabhängiger Gesetzgebungen läßt sich nun nicht anders denken, als durch
ihre gemeinschaftliche Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche
beiden zum Grunde liegt, die für uns aber gänzlich unzugänglich ist.
Könnten wir das Princip derselben einer Weltanschauung zum Grunde legen,
so würde nach ihm, eine, und eben dieselbe Wirkung, die uns auf die
Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze als _frei_, und auf Kausalität
der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als _zufällig_ erscheint, als
völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können, so
folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch
Freiheit Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt
nach bloßen Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig
annehmen müssen; und daß wir sonach nicht alle _aus_ den Gesetzen der
Natur, sondern manche blos _nach_ Naturgesetzen erklären dürfen. _Etwas
blos nach Naturgesetzen erklären_ aber heißt: die Kausalität der Materie
der Wirkung außer der Natur; die Kausalität der Form der Wirkung aber in
der Natur annehmen. _Nach_ den Gesetzen der Natur müssen sich alle
Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären lassen, denn sonst könnten sie
nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden.
Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche
Einwirkung Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der
Vernunftpostulate, als dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem
Moralgesetze gemäß bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider
Gesetzgebungen, und seiner Weltanschauung liegt jenes Princip, von
welchem sie beide gemeinschaftlich abhängen, zum Grunde. Ihm ist also
nichts natürlich, und nichts übernatürlich, nichts nothwendig, und
nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich. Soviel können wir
negativ, durch die Gesetze _unsers_ Denkens genöthigt, sicher behaupten;
wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen wollten,
so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon
seyn, wie _Gott_ eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als
möglich denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie _wir_
uns eine Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes
gewirkt denken können?
Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der
Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch
Freiheit nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes
abzuleiten. Die ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es
ließe sich also wol denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer
gewissen Erscheinung, die einer seiner moralischen Absichten gemäß war,
gleich Anfangs (denn wir dürfen hier ganz menschlich reden, da wir hier
nicht objektive Wahrheiten, sondern subjektive Denkmöglichkeiten
aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten habe. Die Einwendung, die
man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen Umweg thun, was man
geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe Anthropomorphose, als
ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle würde die
Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis zum
übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden
können, wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und
dennoch wäre sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines
göttlichen Begriffs vom moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke
bewirkt, anzusehen.
Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon
angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und
Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität
seines moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch
die bloße Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt
seyn; so haben wir hierdurch wieder nicht bestimmt, bei _welchem_ Gliede
der Kette er eingreifen sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten
Wirkung unmittelbar vorhergehenden, oder ob er es nicht auch bei einem
der Zeit und den Zwischenwirkungen nach vielleicht sehr weit von ihr
entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall an, so werden wir,
wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung, von der die
Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und diese
wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort,
erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die
wir nicht mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können.
Gesetzt aber, wir könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen
Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr
möglich, daß innerhalb dieser uns gesetzten Grenzen jene nicht mehr
natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele: aber wir wären dadurch noch
gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die untersuchte Erscheinung
überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität bewirkt seyn
könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der Erscheinung
aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität stoßen,
die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie
anzunehmen.
Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich
durch diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für
übernatürlich anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen,
Gott wolle, daß wir jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen
eine _theoretische Anerkennung_ einer Erscheinung in der Natur, als
durch eine Kausalität außer ihr bewirkt, sich nach obiger Erörterung
offenbar gründet. Aber da sie denn auch nicht Überzeugung, welches sie
nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit begründen soll, so ist es für
diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß, bis wir der
moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für _möglich_
annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn
_könne_, und dazu (um es _theoretisch_ möglich zu denken, denn um es
moralisch _möglich_ zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht
einmal das,) gehört weiter nichts, als daß _wir_ keine natürliche
Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es ist der Vernunft ganz gemäß
gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus Naturursachen erklären
kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die Naturgesetze, nach
denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach
dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. -- Wen faßt nun
hier dieses _Wir_ in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in
dem Plane der zu erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also,
man könnte, nachdem dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur
Fähigkeit eines moralischen Glaubens an die Göttlichkeit einer
Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte Einsicht in die Gesetze der Natur
zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne Erscheinungen, auf welche
diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen völlig erklärbar
seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht
wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche
Täuschung zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer
solchen Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung,
besonders wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird,
gar wohl völlig natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch
die Kausalität seiner Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen
Absicht, gewirkt seyn kann.
Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so wenig es dem dogmatischen
Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus der
Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine
übernatürliche Kausalität, und wol gar geradezu auf die Kausalität
Gottes zu schließen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner
desselben zu verstatten, aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen
aus Naturgesetzen zu schließen, daß sie weder durch übernatürliche
Kausalität überhaupt, noch insbesondre durch Kausalität Gottes möglich
seyen. Die ganze Frage darf gar nicht dogmatisch, nach theoretischen
Principien, sondern sie muß moralisch, nach Principien der praktischen
Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem bisher gesagten zur
Gnüge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen müsse, wird im Verfolge
dieser Abhandlung gezeigt werden.
§. 10.
_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach._
Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne Offenbarung von Gott sey,
vernünftig überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien dieser
Göttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung _a priori_ möglich
ist, so ist es dieser Begriff selbst, an den wir eine _a posteriori_
gegebne Offenbarung halten müssen, d. i. von diesem Begriffe müssen
sich die Kriterien ihrer Göttlichkeit ableiten lassen.
Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach,
insofern diese religiös seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom
möglichen Inhalte einer _in concreto_ gegebnen Offenbarung, erörtert;
wir haben also vor jetzt nur die Kriterien der Göttlichkeit einer
Offenbarung in Absicht ihrer Form festzusetzen. An der Form einer
Offenbarung aber, d. i. an einer bloßen Ankündigung Gottes als
moralischen Gesetzgebers durch eine übernatürliche Erscheinung in der
Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, nemlich das _äußere_
derselben, d. i. die Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch
welche diese Ankündigung geschah, und dann das _innere_, d. i. die
Ankündigung selbst.
Der Begriff der Offenbarung _a priori_ setzt ein empirisch gegebnes
moralisches Bedürfniß derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft
eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, und gänzlich
zwecklos war, nicht als moralisch möglich denken konnte, und die
empirische Deduktion der Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs
entwickelte dieses Bedürfniß. Es muß also gezeigt werden können, daß zur
Zeit der Entstehung einer Offenbarung, die auf einen göttlichen Ursprung
Anspruch macht, dieses Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß nicht
schon eine andere, alle Kriterien der Göttlichkeit an sich tragende
Religion unter eben den Menschen, denen sich diese bestimmte, vorhanden,
oder ihnen leicht durch natürliche Mittel mitzutheilen war. _Eine
Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von Gott seyn: eine,
von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von
Gott._ -- Es ist nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, um
aller Schwärmerei und allen möglichen unberufenen Inspirirten jetziger
oder künftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem
Inhalte nach, verfälscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften
Mannes, ihr ihre ursprüngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu
bedarf es keiner neuen göttlichen Autorität, sondern bloßer Berufung auf
die schon vorhandne, und Entwickelung der Wahrheit aus unserm
moralischen Gefühle. Auch wird durch dieses Kriterium nicht schlechthin
die Möglichkeit zweier zugleich existirender göttlicher Offenbarungen
geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der Lage sind, sie
sich mitzutheilen.