Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der

realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen

Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf

immer, sondern auch solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen

verlohren habe. Wo auch nicht der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen,

und ihm zu gehorchen, vorhanden ist, ist das Moralgesetz ganz ohne

Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht die völlige Freiheit da

ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie die

Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle,

ist jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen,

nur durch sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im

ersten Falle die Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich

vernünftiger Weise anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre

Funktion -- die der Offenbarung _an sich_, insofern sie von unsrer

Vorstellungsart ganz unabhängig ist, oder ihrer _Materie_ nach (_functio

revelationis materialiter spectatae_) nennen; hingegen das, was sie im

zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der Offenbarung, insofern

wir sie dafür anerkennen, oder ihrer _Form_ nach (_functio revelationis

formaliter spectatae_), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es

wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung _im eigentlichsten

Sinne_.

Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer

Materie nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf

Subjekte beziehe, in denen auch nicht einmal der Wille dem

Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden sey, daß sie hingegen in dieser

Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem Willen, wol aber an

völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu Objekten habe,

sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten die

Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst

ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich

gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der

moralischen Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen

auf dieser zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn

könnte, gar keine Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich

keine Wirksamkeit derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden,

und, da dies die Funktion der Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist,

kein wahres Bedürfniß eines Glaubens an Offenbarung gezeigt werden

können; fände sie aber statt, so scheint dies dem obigen Satze von der

Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der Freiheit zu

widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein

Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth

zur Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und

dann, wenn sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob

und inwiefern beide Behauptungen beisammenstehen können.

Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des

Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt,

und in lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr

sie sich, von jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind:

und daß diese ihre Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit

jener. So vergeblich man sich bemühen würde, jemanden, der durch

sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem heftigen Affekte ist, durch

Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher ist's, daß im

Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine Anstrengung

derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche Eindrücke

fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen

Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als

vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem

auf die übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu

machen wäre, er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu

bestimmen.

Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern

wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom

Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich

zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen

Eindrucks vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne

Anwesenheit des sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare

Sinnenempfindung, gelingen. Alle durch empirische Sinnlichkeit

bestimmbare Kräfte stehen in solcher Korrespondenz.

Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch

Eindrücke auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder

unmittelbar dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die

empirische Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch

Leidenschaften. Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen

Bestimmung entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der

Vernunft gänzlich unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine

Kraft des Gemüths an die Seele gebracht werden, welche von der einen

Seite sinnlich, und also fähig ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur

des Menschen entgegenzuwirken, von der andern durch Freiheit bestimmbar

ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft des Gemüths ist die

Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche Motiv einer

Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die Seele

gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich

auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen,

gänzlich unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel,

ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also

sollten durch die Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen

Principien nun wären Fakta in der Sinnenwelt, oder eine

Offenbarung. -- Gott ist, denn er hat geredet, und gehandelt, muß sich

der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will, daß ich jetzt

nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten, unter

solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der

Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten

Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. -- Sollen solche Vorstellungen

aber Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde

liegenden Fakta als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen

also nicht etwan durch seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern

ihr gegeben werden. Daß durch eine solche Vorstellung, der reinen

Moralität einer durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch gethan werde,

folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das durch die

Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als

die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle

sinnlich seyn.

Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit

des Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung

der Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten

Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit

des Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs

eigentlich nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies _in

abstracto_ nicht nothwendig sey, und _in concreto_ schlechterdings nicht

geschehen dürfe, wenn die Religiosität ächt und nicht blos feinere

Selbstsucht seyn solle. Da dies inzwischen nur zu leicht geschehen kann;

da sich ferner im Allgemeinen nicht zeigen läßt, wenn, in wie weit, und

warum überhaupt eine solche Verstärkung des Moralgesetzes durch

Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es schlechterdings

nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf das

Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu

ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem

Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch

nicht leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde,

wenn die Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum

Gehorsam gegen das Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können

denn beide Sätze wohl beisammenstehen, nemlich, daß sich _a priori_ (vor

der wirklich gemachten Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die

Vorstellung einer Offenbarung nöthig seyn sollte, um die gehemmte

Freiheit herzustellen; daß aber die fast allgemeine Erfahrung in uns und

andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind,

einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen.

§. 9.

_Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung._

Der Begriff der Offenbarung _a priori_, wie er durch Aufzeigung eines

Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit _a posteriori_ berechtigt ist,

erwartet eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch

überhaupt möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas _außer_ der

Natur eine Kausalität _in_ der Natur habe? könnte man dabei noch fragen:

und wir beantworten diese Frage, um theils in die noch immer dunkle

Lehre von der Möglichkeit des Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach

Natur-, und der Freiheit nach Moralgesetzen, wenigstens für unsre

gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas mehr Licht zu bringen, theils um

aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung des Begriffs der

Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten.

Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die

praktische Vernunft _a priori_ macht, indem sie das Übernatürliche in

uns, unser oberes Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in

der Sinnenwelt, entweder der in uns, oder der außer uns zu werden,

welches hier Eins ist.

Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir

sagen: der Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das

letztere heißt, wie es denn das heißt, er steht nicht unter

Naturgesetzen, so ist dies sogleich einleuchtend, weil er, als oberes

Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern etwas übersinnliches

ist: -- oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des Willens wird

Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas, das

unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist,

bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von

der Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer

Natur überhaupt erst möglich macht.

Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede

von bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist,

eine Kausalität durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze

Naturphilosophie von einer solchen Kausalität nichts weiß; und

hinwiederum, so lange die Rede von bloßer Bestimmung des obern

Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz

einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die des

Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität,

als ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet

mit absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das

erstere beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. _Muß_, das

Losungswort des ersten, und _Soll_, das Losungswort des zweiten, reden

von ganz verschiednen Dingen, und können sich, auch einander

entgegengesetzt, nicht widersprechen, denn sie begegnen sich nicht.

Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich

auch nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der

einen, oder die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der

Freiheit in der Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die

Möglichkeit dieser Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich

unabhängiger Gesetzgebungen läßt sich nun nicht anders denken, als durch

ihre gemeinschaftliche Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche

beiden zum Grunde liegt, die für uns aber gänzlich unzugänglich ist.

Könnten wir das Princip derselben einer Weltanschauung zum Grunde legen,

so würde nach ihm, eine, und eben dieselbe Wirkung, die uns auf die

Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze als _frei_, und auf Kausalität

der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als _zufällig_ erscheint, als

völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können, so

folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch

Freiheit Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt

nach bloßen Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig

annehmen müssen; und daß wir sonach nicht alle _aus_ den Gesetzen der

Natur, sondern manche blos _nach_ Naturgesetzen erklären dürfen. _Etwas

blos nach Naturgesetzen erklären_ aber heißt: die Kausalität der Materie

der Wirkung außer der Natur; die Kausalität der Form der Wirkung aber in

der Natur annehmen. _Nach_ den Gesetzen der Natur müssen sich alle

Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären lassen, denn sonst könnten sie

nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden.

Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche

Einwirkung Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der

Vernunftpostulate, als dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem

Moralgesetze gemäß bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider

Gesetzgebungen, und seiner Weltanschauung liegt jenes Princip, von

welchem sie beide gemeinschaftlich abhängen, zum Grunde. Ihm ist also

nichts natürlich, und nichts übernatürlich, nichts nothwendig, und

nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich. Soviel können wir

negativ, durch die Gesetze _unsers_ Denkens genöthigt, sicher behaupten;

wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen wollten,

so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon

seyn, wie _Gott_ eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als

möglich denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie _wir_

uns eine Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes

gewirkt denken können?

Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der

Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch

Freiheit nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes

abzuleiten. Die ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es

ließe sich also wol denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer

gewissen Erscheinung, die einer seiner moralischen Absichten gemäß war,

gleich Anfangs (denn wir dürfen hier ganz menschlich reden, da wir hier

nicht objektive Wahrheiten, sondern subjektive Denkmöglichkeiten

aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten habe. Die Einwendung, die

man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen Umweg thun, was man

geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe Anthropomorphose, als

ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle würde die

Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis zum

übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden

können, wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und

dennoch wäre sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines

göttlichen Begriffs vom moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke

bewirkt, anzusehen.

Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon

angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und

Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität

seines moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch

die bloße Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt

seyn; so haben wir hierdurch wieder nicht bestimmt, bei _welchem_ Gliede

der Kette er eingreifen sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten

Wirkung unmittelbar vorhergehenden, oder ob er es nicht auch bei einem

der Zeit und den Zwischenwirkungen nach vielleicht sehr weit von ihr

entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall an, so werden wir,

wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung, von der die

Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und diese

wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort,

erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die

wir nicht mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können.

Gesetzt aber, wir könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen

Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr

möglich, daß innerhalb dieser uns gesetzten Grenzen jene nicht mehr

natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele: aber wir wären dadurch noch

gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die untersuchte Erscheinung

überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität bewirkt seyn

könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der Erscheinung

aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität stoßen,

die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie

anzunehmen.

Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich

durch diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für

übernatürlich anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen,

Gott wolle, daß wir jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen

eine _theoretische Anerkennung_ einer Erscheinung in der Natur, als

durch eine Kausalität außer ihr bewirkt, sich nach obiger Erörterung

offenbar gründet. Aber da sie denn auch nicht Überzeugung, welches sie

nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit begründen soll, so ist es für

diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß, bis wir der

moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für _möglich_

annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn

_könne_, und dazu (um es _theoretisch_ möglich zu denken, denn um es

moralisch _möglich_ zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht

einmal das,) gehört weiter nichts, als daß _wir_ keine natürliche

Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es ist der Vernunft ganz gemäß

gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus Naturursachen erklären

kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die Naturgesetze, nach

denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach

dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. -- Wen faßt nun

hier dieses _Wir_ in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in

dem Plane der zu erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also,

man könnte, nachdem dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur

Fähigkeit eines moralischen Glaubens an die Göttlichkeit einer

Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte Einsicht in die Gesetze der Natur

zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne Erscheinungen, auf welche

diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen völlig erklärbar

seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht

wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche

Täuschung zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer

solchen Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung,

besonders wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird,

gar wohl völlig natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch

die Kausalität seiner Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen

Absicht, gewirkt seyn kann.

Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so wenig es dem dogmatischen

Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus der

Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine

übernatürliche Kausalität, und wol gar geradezu auf die Kausalität

Gottes zu schließen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner

desselben zu verstatten, aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen

aus Naturgesetzen zu schließen, daß sie weder durch übernatürliche

Kausalität überhaupt, noch insbesondre durch Kausalität Gottes möglich

seyen. Die ganze Frage darf gar nicht dogmatisch, nach theoretischen

Principien, sondern sie muß moralisch, nach Principien der praktischen

Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem bisher gesagten zur

Gnüge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen müsse, wird im Verfolge

dieser Abhandlung gezeigt werden.

§. 10.

_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach._

Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne Offenbarung von Gott sey,

vernünftig überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien dieser

Göttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung _a priori_ möglich

ist, so ist es dieser Begriff selbst, an den wir eine _a posteriori_

gegebne Offenbarung halten müssen, d. i. von diesem Begriffe müssen

sich die Kriterien ihrer Göttlichkeit ableiten lassen.

Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach,

insofern diese religiös seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom

möglichen Inhalte einer _in concreto_ gegebnen Offenbarung, erörtert;

wir haben also vor jetzt nur die Kriterien der Göttlichkeit einer

Offenbarung in Absicht ihrer Form festzusetzen. An der Form einer

Offenbarung aber, d. i. an einer bloßen Ankündigung Gottes als

moralischen Gesetzgebers durch eine übernatürliche Erscheinung in der

Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, nemlich das _äußere_

derselben, d. i. die Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch

welche diese Ankündigung geschah, und dann das _innere_, d. i. die

Ankündigung selbst.

Der Begriff der Offenbarung _a priori_ setzt ein empirisch gegebnes

moralisches Bedürfniß derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft

eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, und gänzlich

zwecklos war, nicht als moralisch möglich denken konnte, und die

empirische Deduktion der Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs

entwickelte dieses Bedürfniß. Es muß also gezeigt werden können, daß zur

Zeit der Entstehung einer Offenbarung, die auf einen göttlichen Ursprung

Anspruch macht, dieses Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß nicht

schon eine andere, alle Kriterien der Göttlichkeit an sich tragende

Religion unter eben den Menschen, denen sich diese bestimmte, vorhanden,

oder ihnen leicht durch natürliche Mittel mitzutheilen war. _Eine

Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von Gott seyn: eine,

von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von

Gott._ -- Es ist nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, um

aller Schwärmerei und allen möglichen unberufenen Inspirirten jetziger

oder künftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem

Inhalte nach, verfälscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften

Mannes, ihr ihre ursprüngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu

bedarf es keiner neuen göttlichen Autorität, sondern bloßer Berufung auf

die schon vorhandne, und Entwickelung der Wahrheit aus unserm

moralischen Gefühle. Auch wird durch dieses Kriterium nicht schlechthin

die Möglichkeit zweier zugleich existirender göttlicher Offenbarungen

geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der Lage sind, sie

sich mitzutheilen.

Versuch einer Kritik aller Offenbarung · 第 8 / 14 段