Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie taugliche scharfe

Bestimmung übrig, als die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder

freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der

Unendliche Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im

gemeinen Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f.

aufsparen möchte.

Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem

Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte

Folgerung, alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund

wir Gott ansehen müssen, mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus

dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. Es wird uns durch diese

Betrachtung nichts bekannt _gemacht_, sondern wir erkennen selbst,

oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir selbst erst

unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen in

der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz

andern Zwecken, als zu dem, einer möglichen Belehrung, Insofern zwar

dadurch _auch zugleich_ eine Erkenntniß, und insbesondre eine

Erkenntniß Gottes, unsrer Abhängigkeit von ihm, und unsrer hieraus

folgenden Pflichten möglich wäre -- insofern, weil sie möglich wäre,

der Begriff von einer solchen Erkenntniß in Gott versetzt, und ihm als

Absicht bei der Weltschöpfung untergelegt werden könnte, dürfte man

einen Augenblick glauben, das ganze System der Erscheinungen lasse

sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon noch abgesehen, daß

eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen von der Sinnenwelt aus ganz

unmöglich ist, und daß wir erst unvermerkt die auf einem ganz ändern

Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen, die

wir dann in ihr gefunden zu haben glauben -- so wäre eine solche

Absicht Gottes doch nicht als die _letzte_, mithin nicht als

_Endzweck_ der Schöpfung anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck

zu seyn: denn immer bleibt noch die Frage zu beantworten: warum soll

ich denn nun Gott erkennen? Erkenntniß wäre nur Mittel zu einem hohem

Zwecke, mithin nicht letzte Absicht der Weltschöpfung, und zwischen

letzterer und der dabei beabsichtigt seyn sollenden Erkenntniß fiele

das Verhältniß des Grundes zur Folge weg. -- Ferner ist es auch in

jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des

Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, daß

sehr viele es nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch

das Verhältniß der Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist

keine Offenbarung.

Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine

Wahrnehmung, die von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch zu

gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn möge) als _Zwecke_

derselben, in uns bewirkt wird. -- Man hat dies letztere Verhältniß, um

welches es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort

_unmittelbar_ bezeichnet; und wenn man damit nur nicht sagen will:

unsere Wahrnehmung solle _in der Reihe der wirkenden Ursachen zunächst_

auf die Handlung Gottes folgen, sie solle schlechthin _B_ seyn, als

worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die Handlung Gottes auch in

dieser Reihe schlechthin _A_ ist, so mögen zwischen ihr und unsrer

Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;) sondern

nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in

der Reihe der _Endursachen A_, und unsere Belehrung solle _B_

seyn, so ist dies ganz richtig.

Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel

entstehen; denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde

dieser Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit

desselben gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, daß ein

freies, intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäß Ursache in

der Sinnenwelt seyn könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit

eines praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, annehmen mußten.

In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich große

Schwierigkeiten hervor. -- Wenn nemlich blos davon die Rede wäre, daß

eine gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns

wirklich würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der

Erscheinung zurückzugehen, so wäre unsre Untersuchung jetzt

geschlossen. Wir hätten blos auf die Materie einer Offenbarung zu sehen,

die wir uns ruhig geben liessen. Aber es ist von der Materie am

allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der Form der Offenbarung die

Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas bekannt gemacht werden,

sondern dieses etwas wird vorzüglich nur dadurch bekannt, daß wir es für

offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniß mittheilen, die nur

dadurch Erkenntniß wird, weil der Mittheilende kein andrer ist, als

Gott. -- Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung, der

Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autorität

des Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden.

Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie

sollen wir erkennen, _daß_ Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke,

eine gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe?

Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die

Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine

Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher,

ihn über manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er

erkennen solle, daß diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey;

dass weder er selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn täusche; die

Frage ist von einer Kausal Verbindung, und diese werden nicht

_wahrgenommen_, es wird auf sie _geschlossen_[16].

Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen;

nemlich entweder _a posteriori_, durch das Aufsteigen von der gegebener

Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder _a priori_, durch das

Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die

Möglichkeit des erstem Schlusses, den man sich für die Theologie noch

immer nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mögliche geschehen

ist, um seine Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen.

Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniß ihrer, als

solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in

der Reihe der _wirkenden_, oder der, _der Endursachen_. Im ersten

Falle bestimme ich den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung.

Es wird z. B. eine Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die

Gesetze der Bewegung an, und schließe: die Ursache sey eine physische

Kraft, im Räume, wirke mit so oder so viel Kraft; u. s. w. Die

Wahrnehmung, die mich _a posteriori_ auf den Begriff der Offenbarung

bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht erklärbar seyn, sonst

würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze suchen, und

finden, und nicht nöthig haben, sie in den _freien_ Urgrund aller

Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat dieser Ursache

ist also _subjektiv_ und _negativ: sie ist mir unbestimmbar_ -- ein

Prädikat, wozu mich das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens derselben

vollkommen berechtigt. Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare

_A._ sofort, und ohne allen weitern Grund (und es läßt sich kein andrer

angeben, als das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens) zum absolut- und

objektiv-unbestimmbaren _A._ mache, so folge ich freilich dem Hange

meines Geistes, sobald sich's thun läßt, zum schlechthin unbedingten

fortzuschreiten; aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens sollte doch

wohl jetzt keiner weitern Rüge bedürfen. -- Wir sind freilich

genöthiget, überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen;

aber bei keinem bestimmten Gliede dürfen wir sagen: _dies_ ist das

erste. Denn die Reihe (ich rede von der der _wirkenden_ Ursachen) ist

unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist nie vollendet. Vollenden wir

sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und

das -- _ist_ ein Widerspruch.

Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, laßt uns in

der der Endursachen versuchen.

Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die

Wahrnehmung einer Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns nicht

wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthiget,

beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist

Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt

die Erkenntniß als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung

denken, d. i. wir wollen annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den

Begriff von der verursachten Erkenntniß, möglich gewesen. Sind wir zu

dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas

ganz willkührlich, und ohne Grund an; -- _wir meinen nur

so._ -- Nothwendigkeit (ob subjektive, oder objektive wird sich gleich

zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung und

die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie Theile, und Ganzes,

und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze ohne alle Theile

denkbar ist. Ein solches Verhältniß ist nicht nur an sich möglich,

sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. _Ich_ muß

dann mir beide Dinge in Zweckverbindung denken; _ich_ kann die

Wahrnehmung nicht erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch

entstandenen Erkenntniß, die in der _Zeitreihe_, mithin in der Reihe

meiner Empfindungen folgt, in _der Reihe meiner Beurtheilungen_, die

durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis dahin habe ich ganz

recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der Möglichkeit meiner

Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über, und schließe:

weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher _denken_

muß, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen

_seyn_: ein Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für

objektiv-gültig anzunehmen, mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget.

Auf eine solche offenbar erschlichene Schlußfolge läßt sich keine

vernünftige Überzeugung gründen.

Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß gelten, so hättet ihr nun

zwar allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der

untersuchten Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der

wirkenden Ursachen euch unbestimmbare _A_ bestimmbar wäre; und das kann

der erste beste Mensch seyn, der ein wenig mehr weiß, als ihr: aber was

berechtigt euch denn eben das unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was

_ich_ nicht einsehen kann, kann nur der unendliche Verstand

einsehen: -- dieser Schluß ist vermessen, wenn je einer es war. Weit

bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die

für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen, nicht eben

den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie für

Wirkungen der Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklärt.

_A posteriori_ ist es also schlechthin unmöglich, eine Erscheinung für

Offenbarung theoretisch anzuerkennen.

Eben so unmöglich ist ein theoretischer Beweis _a priori_. Man hat nur

die Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine

Unmöglichkeit und seine Widersprüche zu zeigen. Es müßte nemlich aus dem

_durch theoretische Naturphilosophie a priori_ gegebnen Begriffe von

Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, daß in Gott der Begriff einer

gewissen _empirisch-bestimmten_ Offenbarung, und der Entschluß, ihn

darzustellen, vorhanden sey.

Wir müssen, demnach die Möglichkeit, von der Seite der Form in diesen

Begriff einzudringen, und, wenn sich kein andrer Weg zeigen sollte, die

reale Möglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. -- Aber wir kamen oben,

von der Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf

ihn. Wir haben also noch vermittelst einer materialen Erörterung zu

versuchen, was uns durch eine formale nicht gelang.

Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner

Form, wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher

allein er noch seine Bestätigung erwartet, aus seinem Umfange

ausgeschlossen, da zuvor über den möglichen Inhalt einer Offenbarung

nichts zu bestimmen war. Wir fügen also diesem Begriffe noch das Merkmal

hinzu, daß das in einer Offenbarung bekannt gemachte religiösen Inhalts

seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung dieses Begriffs

vollendet.

§. 6[TN7].

_Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer

Deduktion desselben._

Alle religiösen Begriffe lassen sich nur _a priori_ von den Postulaten

der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §. 3. durch die wirkliche

Deduktion derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine

gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von

Seiten seiner Form, (nemlich als Begriff) mithin, wenn seine reale

Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalte

deducirt werden kann, so haben wie seinen Ursprung im Felde der reinen

praktischen Vernunft aufzusuchen. Er muß sich _a priori_ von Ideen

dieser Vernunft deduciren lassen, wenn auch nicht ohne Voraussetzung

aller Erfahrung, dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung

überhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt oder gelernt zu haben,

sondern um einer gewissen Erfahrung -- die aber nicht als Erfahrung nach

theoretischen, sondern als Moment der Willensbestimmung nach praktischen

Gesetzen beurtheilt wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit oder

Unrichtigkeit der gemachten Beobachtung, sondern um ihre praktischen

Folgen zu thun ist -- selbst das Gesetz nach praktischen Grundsätzen

vorzuschreiben. Es ist hier nicht wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir

bei Deduktion, eines Begriffs _a priori_, zeigen können und müssen, daß

ohne ihn entweder Erfahrung überhaupt, wenn er rein ist, oder eine

gewisse bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist, gar nicht möglich

sey: sondern, da wir im Felde der Vernunft sind, können und dürfen wir

nur zeigen, daß ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs _a priori_

keine _vernunftmäßige Anerkennung_ einer gewissen Erfahrung für das, für

was sie sich giebt, möglich sey. Dies ist hier um so nöthiger, da dieser

Begriff von einem Wege aus, der in dieser Rücksicht schon verdächtig

ist, uns wer weiß welche Erkenntnisse im Felde des Übersinnlichen

verspricht, und aller Schwärmerei Thor und Thüre zu öffnen droht, wenn

er nicht _a priori_ ist, und wir ihm also Gesetze vorschreiben können,

an welche wir alle seine _a posteriori_ möglichen Anmaaßungen halten,

und sie nach denselben beschränken können. Es muß also gezeigt werden,

daß dieser Begriff _vernunftmäßig_ nur _a priori_ möglich sey, und daß

er also die Gesetze des Princips, durch welches es möglich ist,

anerkennen müsse; oder, wenn er das nicht sey, und seine Befugnisse

gänzlich und allein _a posteriori_ zu erweisen Anspruch mache, gänzlich

falsch und erschlichen sey, und daß von dieser Untersuchung sein ganzes

Schicksal abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser Kritik.

Gesetzt nun aber auch, die Möglichkeit seines Ursprungs _a priori_, als

einer Vernunftidee, ließe sich durch eine Deduktion darthun; so bliebe

immer noch auszumachen, ob er _a priori gegeben_, oder _gemacht_, und

_erkünstelt_ sey; und wir gestehen, daß der sonderbare Weg, den er aus

der Ideen -- in die Sinnenwelt, und aus dieser wieder in jene nimmt, ihn

des letztem wenigstens sehr verdächtig mache. Sollte sich dies

bestätigen, so gäbe es freilich vor's erste kein gutes Vorurtheil für

ihn; da es schon bekannt ist, daß die Vernunft im Felde des

Übersinnlichen zwar in's Unermeßliche schwärmen, und dichten; aber

daraus, daß es ihr möglich war sich etwas zu denken, noch nicht einmal

die Möglichkeit folgern könne, daß dieser Idee überhaupt etwas

entspreche. Es bleibt aber doch noch ein Weg übrig, diese Idee aus den

leeren Träumen der Vernunft herauszuheben, wenn sich nemlich in der

Erfahrung, und zwar -- da hier von einem praktischen Begriffe die Rede

ist, -- ein empirisch gegebnes praktisches Bedürfniß zeigt, welches

jenen Begriff, der _a priori_ freilich nicht gegeben war, _a

posteriori_, zwar nicht giebt aber doch _berechtiget_. Diese Erfahrung

ergänzt dann, was zur Rechtmäßigkeit dieses Begriffs _a priori_ fehlte;

sie liefert das vermißte Datum. Daraus nun folgt noch nicht, daß der

Begriff selbst _a posteriori_ sey, sondern nur, daß sich _a priori_

nicht zeigen lasse, ob er nicht überhaupt ganz leer sey.

Diese Einschränkung bestimmt denn auch die wahre Beschaffenheit der

Deduktion dieses Begriffs _a priori_. Es soll nemlich durch dieselbe

nicht dargethan werden, daß er _wirklich a priori_ da sey, sondern nur,

daß er _a priori möglich_ sey; nicht daß jede Vernunft ihn nothwendig _a

priori_ haben _müsse_, sondern daß sie ihn, wenn ihre Ideenreihe

ohngefähr nach dieser Richtung hingeht, haben _könne_. Das erstere wäre

nur möglich, wenn ein Datum der reinen Vernunft _a priori_ angezeigt

werden könnte, wie z. B. bei der Idee von Gott, vom absoluten

Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe der Vernunft war, zu allem

Bedingten das schlechthin Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft

nöthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da aber ein solches Datum _a

priori_ sich nicht vorfindet, so darf und kann die Deduktion desselben

nur seine Möglichkeit als _Idee_, und insofern er das ist,

zeigen. -- Keine historische[17] Deduktion also der Entstehung dieses

Begriffs unter der Menschheit, welche es auch noch so wahrscheinlich

machte, daß er zuerst durch wirkliche Fakta in der Sinnenwelt, die man

aus Unwissenheit übernatürlichen Ursachen zugeschrieben, oder durch

geflissentlichen Betrug, entstanden sey; selbst kein unwiderlegbarer

Beweis, daß keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne Bedürfniß je auf

diese Idee gekommen seyn würde, wenn ein solcher möglich wäre, würde

dieser Deduktion widersprechen. Denn im ersten Falle wäre der Begriff

_in concreto_ freilich ganz unrechtmäßig entstanden, welches aber der

Möglichkeit, sich einen rechtmäßigen Ursprung desselben _in abstracto_

zu denken, nicht den geringsten Eintrag thun kann: im zweiten wäre jenes

empirische Datum zwar die _Gelegenheitsursache_ gewesen, auf ihn zu

kommen; wenn er aber durch den _Inhalt_ der gemachten Erfahrung nur

nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion _a priori_ muß die Unmöglichkeit

hiervon zeigen) so wäre sie nicht sein Princip gewesen. Ein andres ist

die _Gültigkeit_ dieses Begriffs, d. i. ob sich vernünftiger Weise

annehmen lasse, daß ihm etwas außer uns korrespondiren werde; diese kann

freilich nur empirisch deducirt werden, und erstreckt sich mithin nicht

weiter, als das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. Laßt uns dies

durch ein Beispiel erläutern. -- Der Begriff eines bösen Grundprincips

neben einem guten ist offenbar ein Begriff _a priori_, denn er kann in

keiner Erfahrung gegeben seyn; und zwar eine Vernunftidee; und sie muß

sich mithin, ihrer Möglichkeit nach, deduciren lassen, wenn sie nicht

etwa den Vernunftprincipien gar widerspricht. Diese Idee ist aber _a

priori_ nicht gegeben, sondern gemacht, denn es läßt sich kein Datum der

reinen Vernunft für sie anführen. In der Erfahrung aber kommen mehrere

Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen scheinen, und welche die

Gelegenheitsursachen seiner Entstehung gewesen seyn können. Wenn nun nur

diese Data ihn wirklich berechtigten; wenn man ihn nur für ein

praktisches, wenn gleich empirisch-bedingtes Bedürfniß, und nicht

lediglich zur theoretischen Naturerklärung hätte brauchen wollen; wenn

er nur endlich der praktischen Vernunft nicht gar widerspräche: so hätte

man ihn, ohngeachtet seine Gültigkeit sich nur auf empirische Data

beruft, wenigstens für eine Idee, der etwas entsprechen _könnte_, wol

annehmen dürfen.

Durch die erstere Deduktion der Möglichkeit des Begriffs der Offenbarung

_a priori_ scheint nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es ist

nicht zu leugnen, daß sie eine sehr leere und unnütze Bemühung seyn

würde, wenn nicht gezeigt werden könnte, daß dieser Begriff, wenn er

nicht _a priori_ möglich ist, überhaupt nicht vernunftmäßig ist.

Folglich hängt sein ganzer Werth von dieser Deduktion ab.

§. 7.

_Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der reinen

Vernunft a priori._

Versuch einer Kritik aller Offenbarung · 第 5 / 14 段