Bestimmung übrig, als die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder
freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der
Unendliche Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im
gemeinen Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f.
aufsparen möchte.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem
Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte
Folgerung, alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund
wir Gott ansehen müssen, mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus
dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. Es wird uns durch diese
Betrachtung nichts bekannt _gemacht_, sondern wir erkennen selbst,
oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir selbst erst
unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen in
der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz
andern Zwecken, als zu dem, einer möglichen Belehrung, Insofern zwar
dadurch _auch zugleich_ eine Erkenntniß, und insbesondre eine
Erkenntniß Gottes, unsrer Abhängigkeit von ihm, und unsrer hieraus
folgenden Pflichten möglich wäre -- insofern, weil sie möglich wäre,
der Begriff von einer solchen Erkenntniß in Gott versetzt, und ihm als
Absicht bei der Weltschöpfung untergelegt werden könnte, dürfte man
einen Augenblick glauben, das ganze System der Erscheinungen lasse
sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon noch abgesehen, daß
eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen von der Sinnenwelt aus ganz
unmöglich ist, und daß wir erst unvermerkt die auf einem ganz ändern
Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen, die
wir dann in ihr gefunden zu haben glauben -- so wäre eine solche
Absicht Gottes doch nicht als die _letzte_, mithin nicht als
_Endzweck_ der Schöpfung anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck
zu seyn: denn immer bleibt noch die Frage zu beantworten: warum soll
ich denn nun Gott erkennen? Erkenntniß wäre nur Mittel zu einem hohem
Zwecke, mithin nicht letzte Absicht der Weltschöpfung, und zwischen
letzterer und der dabei beabsichtigt seyn sollenden Erkenntniß fiele
das Verhältniß des Grundes zur Folge weg. -- Ferner ist es auch in
jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des
Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, daß
sehr viele es nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch
das Verhältniß der Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist
keine Offenbarung.
Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine
Wahrnehmung, die von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch zu
gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn möge) als _Zwecke_
derselben, in uns bewirkt wird. -- Man hat dies letztere Verhältniß, um
welches es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort
_unmittelbar_ bezeichnet; und wenn man damit nur nicht sagen will:
unsere Wahrnehmung solle _in der Reihe der wirkenden Ursachen zunächst_
auf die Handlung Gottes folgen, sie solle schlechthin _B_ seyn, als
worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die Handlung Gottes auch in
dieser Reihe schlechthin _A_ ist, so mögen zwischen ihr und unsrer
Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;) sondern
nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in
der Reihe der _Endursachen A_, und unsere Belehrung solle _B_
seyn, so ist dies ganz richtig.
Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel
entstehen; denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde
dieser Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit
desselben gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, daß ein
freies, intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäß Ursache in
der Sinnenwelt seyn könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit
eines praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, annehmen mußten.
In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich große
Schwierigkeiten hervor. -- Wenn nemlich blos davon die Rede wäre, daß
eine gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns
wirklich würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der
Erscheinung zurückzugehen, so wäre unsre Untersuchung jetzt
geschlossen. Wir hätten blos auf die Materie einer Offenbarung zu sehen,
die wir uns ruhig geben liessen. Aber es ist von der Materie am
allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der Form der Offenbarung die
Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas bekannt gemacht werden,
sondern dieses etwas wird vorzüglich nur dadurch bekannt, daß wir es für
offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniß mittheilen, die nur
dadurch Erkenntniß wird, weil der Mittheilende kein andrer ist, als
Gott. -- Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung, der
Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autorität
des Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden.
Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie
sollen wir erkennen, _daß_ Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke,
eine gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe?
Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die
Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine
Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher,
ihn über manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er
erkennen solle, daß diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey;
dass weder er selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn täusche; die
Frage ist von einer Kausal Verbindung, und diese werden nicht
_wahrgenommen_, es wird auf sie _geschlossen_[16].
Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen;
nemlich entweder _a posteriori_, durch das Aufsteigen von der gegebener
Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder _a priori_, durch das
Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die
Möglichkeit des erstem Schlusses, den man sich für die Theologie noch
immer nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mögliche geschehen
ist, um seine Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen.
Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniß ihrer, als
solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in
der Reihe der _wirkenden_, oder der, _der Endursachen_. Im ersten
Falle bestimme ich den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung.
Es wird z. B. eine Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die
Gesetze der Bewegung an, und schließe: die Ursache sey eine physische
Kraft, im Räume, wirke mit so oder so viel Kraft; u. s. w. Die
Wahrnehmung, die mich _a posteriori_ auf den Begriff der Offenbarung
bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht erklärbar seyn, sonst
würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze suchen, und
finden, und nicht nöthig haben, sie in den _freien_ Urgrund aller
Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat dieser Ursache
ist also _subjektiv_ und _negativ: sie ist mir unbestimmbar_ -- ein
Prädikat, wozu mich das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens derselben
vollkommen berechtigt. Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare
_A._ sofort, und ohne allen weitern Grund (und es läßt sich kein andrer
angeben, als das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens) zum absolut- und
objektiv-unbestimmbaren _A._ mache, so folge ich freilich dem Hange
meines Geistes, sobald sich's thun läßt, zum schlechthin unbedingten
fortzuschreiten; aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens sollte doch
wohl jetzt keiner weitern Rüge bedürfen. -- Wir sind freilich
genöthiget, überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen;
aber bei keinem bestimmten Gliede dürfen wir sagen: _dies_ ist das
erste. Denn die Reihe (ich rede von der der _wirkenden_ Ursachen) ist
unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist nie vollendet. Vollenden wir
sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und
das -- _ist_ ein Widerspruch.
Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, laßt uns in
der der Endursachen versuchen.
Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die
Wahrnehmung einer Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns nicht
wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthiget,
beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist
Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt
die Erkenntniß als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung
denken, d. i. wir wollen annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den
Begriff von der verursachten Erkenntniß, möglich gewesen. Sind wir zu
dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas
ganz willkührlich, und ohne Grund an; -- _wir meinen nur
so._ -- Nothwendigkeit (ob subjektive, oder objektive wird sich gleich
zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung und
die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie Theile, und Ganzes,
und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze ohne alle Theile
denkbar ist. Ein solches Verhältniß ist nicht nur an sich möglich,
sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. _Ich_ muß
dann mir beide Dinge in Zweckverbindung denken; _ich_ kann die
Wahrnehmung nicht erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch
entstandenen Erkenntniß, die in der _Zeitreihe_, mithin in der Reihe
meiner Empfindungen folgt, in _der Reihe meiner Beurtheilungen_, die
durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis dahin habe ich ganz
recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der Möglichkeit meiner
Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über, und schließe:
weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher _denken_
muß, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen
_seyn_: ein Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für
objektiv-gültig anzunehmen, mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget.
Auf eine solche offenbar erschlichene Schlußfolge läßt sich keine
vernünftige Überzeugung gründen.
Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß gelten, so hättet ihr nun
zwar allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der
untersuchten Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der
wirkenden Ursachen euch unbestimmbare _A_ bestimmbar wäre; und das kann
der erste beste Mensch seyn, der ein wenig mehr weiß, als ihr: aber was
berechtigt euch denn eben das unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was
_ich_ nicht einsehen kann, kann nur der unendliche Verstand
einsehen: -- dieser Schluß ist vermessen, wenn je einer es war. Weit
bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die
für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen, nicht eben
den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie für
Wirkungen der Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklärt.
_A posteriori_ ist es also schlechthin unmöglich, eine Erscheinung für
Offenbarung theoretisch anzuerkennen.
Eben so unmöglich ist ein theoretischer Beweis _a priori_. Man hat nur
die Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine
Unmöglichkeit und seine Widersprüche zu zeigen. Es müßte nemlich aus dem
_durch theoretische Naturphilosophie a priori_ gegebnen Begriffe von
Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, daß in Gott der Begriff einer
gewissen _empirisch-bestimmten_ Offenbarung, und der Entschluß, ihn
darzustellen, vorhanden sey.
Wir müssen, demnach die Möglichkeit, von der Seite der Form in diesen
Begriff einzudringen, und, wenn sich kein andrer Weg zeigen sollte, die
reale Möglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. -- Aber wir kamen oben,
von der Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf
ihn. Wir haben also noch vermittelst einer materialen Erörterung zu
versuchen, was uns durch eine formale nicht gelang.
Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner
Form, wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher
allein er noch seine Bestätigung erwartet, aus seinem Umfange
ausgeschlossen, da zuvor über den möglichen Inhalt einer Offenbarung
nichts zu bestimmen war. Wir fügen also diesem Begriffe noch das Merkmal
hinzu, daß das in einer Offenbarung bekannt gemachte religiösen Inhalts
seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung dieses Begriffs
vollendet.
§. 6[TN7].
_Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer
Deduktion desselben._
Alle religiösen Begriffe lassen sich nur _a priori_ von den Postulaten
der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §. 3. durch die wirkliche
Deduktion derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine
gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von
Seiten seiner Form, (nemlich als Begriff) mithin, wenn seine reale
Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalte
deducirt werden kann, so haben wie seinen Ursprung im Felde der reinen
praktischen Vernunft aufzusuchen. Er muß sich _a priori_ von Ideen
dieser Vernunft deduciren lassen, wenn auch nicht ohne Voraussetzung
aller Erfahrung, dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung
überhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt oder gelernt zu haben,
sondern um einer gewissen Erfahrung -- die aber nicht als Erfahrung nach
theoretischen, sondern als Moment der Willensbestimmung nach praktischen
Gesetzen beurtheilt wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit oder
Unrichtigkeit der gemachten Beobachtung, sondern um ihre praktischen
Folgen zu thun ist -- selbst das Gesetz nach praktischen Grundsätzen
vorzuschreiben. Es ist hier nicht wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir
bei Deduktion, eines Begriffs _a priori_, zeigen können und müssen, daß
ohne ihn entweder Erfahrung überhaupt, wenn er rein ist, oder eine
gewisse bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist, gar nicht möglich
sey: sondern, da wir im Felde der Vernunft sind, können und dürfen wir
nur zeigen, daß ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs _a priori_
keine _vernunftmäßige Anerkennung_ einer gewissen Erfahrung für das, für
was sie sich giebt, möglich sey. Dies ist hier um so nöthiger, da dieser
Begriff von einem Wege aus, der in dieser Rücksicht schon verdächtig
ist, uns wer weiß welche Erkenntnisse im Felde des Übersinnlichen
verspricht, und aller Schwärmerei Thor und Thüre zu öffnen droht, wenn
er nicht _a priori_ ist, und wir ihm also Gesetze vorschreiben können,
an welche wir alle seine _a posteriori_ möglichen Anmaaßungen halten,
und sie nach denselben beschränken können. Es muß also gezeigt werden,
daß dieser Begriff _vernunftmäßig_ nur _a priori_ möglich sey, und daß
er also die Gesetze des Princips, durch welches es möglich ist,
anerkennen müsse; oder, wenn er das nicht sey, und seine Befugnisse
gänzlich und allein _a posteriori_ zu erweisen Anspruch mache, gänzlich
falsch und erschlichen sey, und daß von dieser Untersuchung sein ganzes
Schicksal abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser Kritik.
Gesetzt nun aber auch, die Möglichkeit seines Ursprungs _a priori_, als
einer Vernunftidee, ließe sich durch eine Deduktion darthun; so bliebe
immer noch auszumachen, ob er _a priori gegeben_, oder _gemacht_, und
_erkünstelt_ sey; und wir gestehen, daß der sonderbare Weg, den er aus
der Ideen -- in die Sinnenwelt, und aus dieser wieder in jene nimmt, ihn
des letztem wenigstens sehr verdächtig mache. Sollte sich dies
bestätigen, so gäbe es freilich vor's erste kein gutes Vorurtheil für
ihn; da es schon bekannt ist, daß die Vernunft im Felde des
Übersinnlichen zwar in's Unermeßliche schwärmen, und dichten; aber
daraus, daß es ihr möglich war sich etwas zu denken, noch nicht einmal
die Möglichkeit folgern könne, daß dieser Idee überhaupt etwas
entspreche. Es bleibt aber doch noch ein Weg übrig, diese Idee aus den
leeren Träumen der Vernunft herauszuheben, wenn sich nemlich in der
Erfahrung, und zwar -- da hier von einem praktischen Begriffe die Rede
ist, -- ein empirisch gegebnes praktisches Bedürfniß zeigt, welches
jenen Begriff, der _a priori_ freilich nicht gegeben war, _a
posteriori_, zwar nicht giebt aber doch _berechtiget_. Diese Erfahrung
ergänzt dann, was zur Rechtmäßigkeit dieses Begriffs _a priori_ fehlte;
sie liefert das vermißte Datum. Daraus nun folgt noch nicht, daß der
Begriff selbst _a posteriori_ sey, sondern nur, daß sich _a priori_
nicht zeigen lasse, ob er nicht überhaupt ganz leer sey.
Diese Einschränkung bestimmt denn auch die wahre Beschaffenheit der
Deduktion dieses Begriffs _a priori_. Es soll nemlich durch dieselbe
nicht dargethan werden, daß er _wirklich a priori_ da sey, sondern nur,
daß er _a priori möglich_ sey; nicht daß jede Vernunft ihn nothwendig _a
priori_ haben _müsse_, sondern daß sie ihn, wenn ihre Ideenreihe
ohngefähr nach dieser Richtung hingeht, haben _könne_. Das erstere wäre
nur möglich, wenn ein Datum der reinen Vernunft _a priori_ angezeigt
werden könnte, wie z. B. bei der Idee von Gott, vom absoluten
Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe der Vernunft war, zu allem
Bedingten das schlechthin Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft
nöthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da aber ein solches Datum _a
priori_ sich nicht vorfindet, so darf und kann die Deduktion desselben
nur seine Möglichkeit als _Idee_, und insofern er das ist,
zeigen. -- Keine historische[17] Deduktion also der Entstehung dieses
Begriffs unter der Menschheit, welche es auch noch so wahrscheinlich
machte, daß er zuerst durch wirkliche Fakta in der Sinnenwelt, die man
aus Unwissenheit übernatürlichen Ursachen zugeschrieben, oder durch
geflissentlichen Betrug, entstanden sey; selbst kein unwiderlegbarer
Beweis, daß keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne Bedürfniß je auf
diese Idee gekommen seyn würde, wenn ein solcher möglich wäre, würde
dieser Deduktion widersprechen. Denn im ersten Falle wäre der Begriff
_in concreto_ freilich ganz unrechtmäßig entstanden, welches aber der
Möglichkeit, sich einen rechtmäßigen Ursprung desselben _in abstracto_
zu denken, nicht den geringsten Eintrag thun kann: im zweiten wäre jenes
empirische Datum zwar die _Gelegenheitsursache_ gewesen, auf ihn zu
kommen; wenn er aber durch den _Inhalt_ der gemachten Erfahrung nur
nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion _a priori_ muß die Unmöglichkeit
hiervon zeigen) so wäre sie nicht sein Princip gewesen. Ein andres ist
die _Gültigkeit_ dieses Begriffs, d. i. ob sich vernünftiger Weise
annehmen lasse, daß ihm etwas außer uns korrespondiren werde; diese kann
freilich nur empirisch deducirt werden, und erstreckt sich mithin nicht
weiter, als das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. Laßt uns dies
durch ein Beispiel erläutern. -- Der Begriff eines bösen Grundprincips
neben einem guten ist offenbar ein Begriff _a priori_, denn er kann in
keiner Erfahrung gegeben seyn; und zwar eine Vernunftidee; und sie muß
sich mithin, ihrer Möglichkeit nach, deduciren lassen, wenn sie nicht
etwa den Vernunftprincipien gar widerspricht. Diese Idee ist aber _a
priori_ nicht gegeben, sondern gemacht, denn es läßt sich kein Datum der
reinen Vernunft für sie anführen. In der Erfahrung aber kommen mehrere
Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen scheinen, und welche die
Gelegenheitsursachen seiner Entstehung gewesen seyn können. Wenn nun nur
diese Data ihn wirklich berechtigten; wenn man ihn nur für ein
praktisches, wenn gleich empirisch-bedingtes Bedürfniß, und nicht
lediglich zur theoretischen Naturerklärung hätte brauchen wollen; wenn
er nur endlich der praktischen Vernunft nicht gar widerspräche: so hätte
man ihn, ohngeachtet seine Gültigkeit sich nur auf empirische Data
beruft, wenigstens für eine Idee, der etwas entsprechen _könnte_, wol
annehmen dürfen.
Durch die erstere Deduktion der Möglichkeit des Begriffs der Offenbarung
_a priori_ scheint nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es ist
nicht zu leugnen, daß sie eine sehr leere und unnütze Bemühung seyn
würde, wenn nicht gezeigt werden könnte, daß dieser Begriff, wenn er
nicht _a priori_ möglich ist, überhaupt nicht vernunftmäßig ist.
Folglich hängt sein ganzer Werth von dieser Deduktion ab.
§. 7.
_Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der reinen
Vernunft a priori._