Den Willen Gottes als Ursache des Sittengesetzes in uns annehmen, kann

zweierlei heißen, nemlich daß der Wille Gottes entweder Ursache vom

_Inhalte_ des Sittengesetzes, oder daß er es nur von _der Existenz des

Sittengesetzes in uns_ sey. Daß das erstere schlechterdings nicht

anzunehmen sey, ist schon aus dem obigen klar, denn dadurch würde

Heteronomie der Vernunft eingeführt, und das Recht einer unbedingten

Willkühr unterworfen, das heißt, es gäbe gar kein Recht. Ob das zweite

gedenkbar sey, und ob sich ein vernünftiger Grund dafür finde, bedarf

einer weitern Untersuchung.

Die Frage also, um deren Beantwortung, es jetzt zu thun ist, ist diese:

Finden wir irgend einen Grund, Gott als die Ursache der Existenz des

Moralgesetzes in uns anzusehen? oder als Aufgabe ausgedrückt: wir haben

ein Princip zu suchen, aus welchem Gottes Wille, als Grund der Existenz

des Moralgesetzes in uns erkannt werde. Daß das Sittengesetz in uns das

Gesetz Gottes an uns enthalte, und materialiter sein Gesetz sey, ist aus

dem obigen klar: ob es auch der Form nach sein Gesetz, d. i. durch ihn

und als das seinige promulgirt sey, als wodurch der Begriff der

Gesetzgebung vollständig gemacht wird, davon ist jetzt die Frage, welche

mithin auch so ausgedrückt werden kann: hat Gott sein Gesetz an uns

wirklich promulgirt? können wir ein Factum aufweisen, das sich als eine

dergleichen Promulgation bestätigt?

Würde diese Frage in theoretischer Absicht, blos um unsre Erkenntniß zu

erweitern, erhoben, so könnten wir uns auch ohne Antwort auf dieselbe

begnügen, und schon _a priori_ (vor ihrer Beantwortung) sicher seyn, daß

eine zu dieser Absicht befriedigende Antwort gar nicht möglich sey,

indem nach der Ursache eines Übernatürlichen, nemlich des Moralgesetzes

in uns gefragt, mithin die Categorie der Causalität auf ein Numen

angewendet wird. Da sie aber in practischer Absicht zur Erweiterung der

Willensbestimmung gethan wird, so können wir theils sie nicht so

geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns schon zum voraus, daß auch

eine nur subjectiv, d. i. für unsre Denkgesetze, gültige Antwort uns

befriedigen werde.

§. 4.

_Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und

geoffenbarte._

In der _allgemeinsten_ Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um

unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen

Sätze practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht _entweder_ auf

unser ganzes Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben

verschiedenen Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft

in Übereinstimmung gesetzt, und die postulirte Causalität der letztern

in uns möglich gemacht wird. Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen

gebracht, und alle Functionen seines Vermögens auf einen einzigen

Endzweck hingeleitet. _Oder_ sie geschieht insbesondre, nemlich negativ,

auf unser Empfindungsvermögen, indem für das höchste Ideal aller

Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und für den einzig richtigen Beurtheiler

unsrer Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach

derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese

Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie

sollen die Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man

würde aber nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung dieser

Empfindungen, besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als

unsers moralischen Richters gründen,(und welche zusammen das ausmachen,

was man _Frömmigkeit_ nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen

Momente aller Moralität, das was recht ist schlechthin darum zu wollen,

_weil_ es recht ist, dadurch leicht Abbruch geschehen könnte. _Oder_

endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen, durch das dem

Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, daß es Gebot Gottes sey; und

dadurch entsteht Religion in der _eigentlichsten_ Bedeutung.

Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns

anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen

Executors des Vernunftgesetzes überhaupt, klar. Ob wir einen Grund

haben, es auch seiner Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt zu

untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede

ist, als welches wir in uns haben, sondern vom Urheber des Gesetzes; so

können wir im Begriffe der göttlichen Gesetzgebung von dem Inhalte

(_materia_) derselben hier gänzlich abstrahiren, und haben nur auf ihre

Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe ist also die: ein Princip zu

suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt werde; oder

es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber

angekündigt, und _wie_ hat er's?

Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich denken, nemlich daß es

entweder _in uns_, als moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur;

oder _außer derselben_ geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft,

insofern sie rein _a priori_ gesetzgebend ist, nichts, das uns

berechtigte, dies anzunehmen: wir müssen uns also nach etwas außer ihr

umsehen, welches uns wieder an sie zurückweise, um nun aus ihren

Gesetzen mehr schließen zu können, als wozu diese allein uns

berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott

als Gesetzgeber zu erkennen. Außer unsrer vernünftigen Natur ist das,

was uns zur Betrachtung und Erkenntniß vorliegt, die Sinnenwelt. In

dieser finden wir allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles leitet

uns auf eine Entstehung derselben nach Begriffen eines vernünftigen

Wesens. Aber zu allen den Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung

geführt werden, muß unsre Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als

das Unbedingte zu dem Bedingten, suchen. Alles aber in unsrer Erkenntniß

ist bedingt, außer dem durch die practische Vernunft uns aufgestellten

Zwecke des höchsten Gutes, welcher schlechthin und unbedingt geboten

wird. Dieser allein also ist fähig der gesuchte Endzweck zu seyn; und

wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer Natur gedrungen, ihn

dafür anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck haben, als

dasjenige, dessen practisches Vermögen blos durch das Moralgesetz

bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige,

das die Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott.

Gott ist also _Weltschöpfer_. Kein Wesen ist fähig Object dieses

Endzwecks zu seyn, als nur moralische Wesen, weil diese allein des

höchsten Gutes fähig sind. Wir selbst also sind als moralische Wesen

(objetiv) Endzweck der Schöpfung. Wir sind aber, als sinnliche, d. i.

als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen, auch Theile der

Schöpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie von

diesen Gesetzen abhängt, ist Werk des Schöpfers, d. i. des Bestimmers

der Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hängt es zwar theils

offenbar nicht von der Natur ab, daß die Vernunft in uns eben so, und

nicht anders spricht; theils würde die Frage, ob es von ihr abhänge, daß

_wir_ eben moralische Wesen sind, durchaus dialectisch seyn. Denn

erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität aus uns weg, und

nähmen dennoch an, daß wir dann noch _wir_ seyn würden, d. i. unsre

Identität beibehalten haben würden, welches sich nicht annehmen läßt;

zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des Übersinnlichen

aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten dürfen[15]. Da es aber

_für uns_ ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in

uns nicht _bewußt_ sind, oder ob wir überhaupt keine moralischen Wesen

sind; da ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen steht:

so folgt daraus sehr richtig, daß es von der Einrichtung der sinnlichen

Natur endlicher Wesen herkomme, daß sie sich des Moralgesetzes in ihnen

_bewußt sind_; und wir dürfen, wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt

haben, hinzusetzen: daß sie moralische Wesen _sind_. Da nun Gott der

Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die Ankündigung des Moralgesetzes

in uns durch das Selbstbewußtseyn, zu betrachten als Seine Ankündigung,

und der Endzweck, den uns dasselbe aufstellt, als Sein Endzweck, den er

bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir ihn also für den Schöpfer

unsrer Natur erkennen, müssen wir ihn auch für unsern moralischen

Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche Einrichtung uns

Bewußtseyn des Moralgesetzes in uns, möglich war. Diese Ankündigung

Gottes selbst geschieht nun durch das Übernatürliche in uns; und es darf

uns nicht irren, daß wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer

demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe nehmen mußten. Denn theils

war es die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu

unsrer Absicht gar nicht hätte dienen können, den Begriff des möglichen

Endzwecks, hergab, und dadurch erst die Erkenntniß Gottes als Schöpfers

möglich machte; theils hätte auch diese Erkenntniß uns Gott noch gar

nicht als Gesetzgeber darstellen können, ohne das Moralgesetz in uns,

dessen Daseyn erst die gesuchte Ankündigung Gottes ist.

Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber

ankündigen konnte, war _außer_ dem Übernatürlichen in uns, also, in der

_Sinnenwelt_, da wir außer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da

wir aber, weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend

einem Gegenstande oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der

Naturbegriffe, welche die einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind,

auf etwas übernatürliches schließen können; dem Begriffe einer

Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgeber aber etwas

übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch ein Faktum in der

Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir _alsbald_, folglich ohne

erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen

Zweck, es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir

_sogleich_, d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser

Fall überhaupt möglich seyn soll.

Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei Principien der Religion,

insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes

gründet, dar; deren eines das Princip des Übernatürlichen _in uns_, das

andere das Princip eines Übernatürlichen _außer uns_ ist. Die

Möglichkeit des erstem ist schon gezeigt; die Möglichkeit des zweiten,

um welche es hier eigentlich zu thun ist, müssen wir weiter darthun.

Eine Religion, die sich auf das erste Princip gründet, können wir, da

sie den Begriff einer Natur überhaupt zu Hülfe nimmt, Naturreligion

nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen wir, da

sie durch ein geheimnißvolles übernatürliches Mittel zu uns gelangen

soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, _geoffenbarte

Religion_. Subjektiv, als Habitus eines vernünftigen Geistes (als

Religiosität) betrachtet, können beide Religionen, da sie zwar

entgegengesetzte, aber nicht sich widersprechende Principien haben, sich

in einem Individuo gar wohl vereinigen, und eine einzige ausmachen.

Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, daß, da hier blos von

einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom

Inhalte derselben aber gänzlich abstrahirt worden, die Untersuchung,

wohin nach diesen beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem

Inhalte nach (_legislatio materialiter spectata_) zu setzen sey, nicht

berührt werden konnte. Daß nach dem ersten Princip, welches, die

Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die Gesetzgebung selbst

in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey, ist sogleich

von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei Fälle

möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist

uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt,

in Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins

Herz geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben

dem Wege, auf dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein

Gesetz besonders vor. Nichts verhindert, daß in einer _in concreto_

gegebnen Offenbarung nicht beides geschehen könne.

Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage

aufgeworfen: Wie ist geoffenbarte Religion möglich? -- eine Frage,

die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht

den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehörig gestellt werden

konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich

wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelöst. Der

eine deducirt die Möglichkeit der Religion überhaupt richtig,

entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt

nun durch drei ungeheure Sprünge (1) indem er Religion in der

weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem

er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er

geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze:

völlig so eine Vernunftreligion ist die christliche. Ein andrer,

dem es sich freilich nicht verbergen konnte, daß diese noch etwas

mehr sey, setzt dieses Mehrere blos in größere Versinnlichung der

abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt _a priori_ gar kein

Gesetz, und kann kein's geben, über die Art, wie wir uns die durch

ihre Postulate realisirten Ideen vorstellen sollen. Jeder, auch der

schärfste Denker, meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in

praktischer Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von

Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten Menschen in

unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein von Sinnlichkeit ist _in

concreto_ keine Religion; denn die Religion überhaupt gründet sich

auf das Bedürfniß der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber

berechtigt zu keiner Eintheilung. Wo hören denn nach dieser

Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, und wo gehen

die der geoffenbarten an? Es gäbe nach ihr so viele Religionen, als

es schriftliche oder mündliche Belehrungen über

Religionswahrheiten, als es überhaupt Subjekte gäbe, die an eine

Religion glaubten; und es ließe sich durch nichts, als durch das

Herkommen begreiflich machen, warum eben diese oder jene

Darstellung der Religionswahrheiten die autorisirteste seyn sollte;

und durch gar nichts, woher die Berufung auf eine übernatürliche

Autorität, käme, die wir als das charakteristische Merkmal aller

vorgeblichen Offenbarungen vorfinden. Diese Verirrung vom einzig

möglichen Wege einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos

daher, daß man jene allbekannte Regel der Logik vernachlässigte:

Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen sollen, müssen unter

einem höhern Geschlechtsbegriffe enthalten, unter sich aber

specifisch verschieden seyn. Der Begriff der Religion überhaupt ist

Geschlechtsbegriff. Sollen Natur- und geoffenbarte Religion, als

unter ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so müssen sie es

entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn dies, wie schon _a

priori_ zu vermuthen, nicht möglich ist, wenigstens in Absicht

ihrer Erkenntnißprincipien seyn; oder die ganze Eintheilung ist

leer, und wir müssen auf die Befugniß, eine geoffenbarte Religion

anzunehmen, gänzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte Begriff ist

es denn auch, den der Sprachgebrauch von jeher mit dem Worte

_Offenbarung_ verknüpft hat. Alle Religionsstifter haben sich zum

Beweise der Wahrheit ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer

Vernunft, noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine

übernatürliche Autorität berufen, und den Glauben an diese, als den

einzigen rechtmäßigen Weg der Überzeugung, gefordert.

§. 5.

_Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer

materialen Erörterung desselben._

Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den

Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem

Stoff haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt blos vorausgesetzte

Möglichkeit des Begriffs sich bestätigen sollte, der _materielle Ort_

dieses Begriffs in unserm Verstände. Jetzt werden wir, nicht um

systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der

Deutlichkeit, ihn auch seiner _Form_ nach aufsuchen.

Offenbarung ist der Form nach eine Art von _Bekanntmachung_, und alles,

was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr.

Der _innern_ Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei; nemlich, etwas

das bekannt gemacht wird, der _Stoff_, und dann, die Art, wie es

bekannt gemacht wird, die _Form_ der Bekanntmachung _Aeußere_ sind auch

zwei; ein Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir

gehen von den Innern aus.

Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekannt_gemachtes_, daß ich es

nicht schon vorher wußte. Wußte ich es schon, so macht mir der andre nur

das bekannt, daß er's auch wußte; und der Stoff der Bekanntmachung ist

dann ein andrer. Dinge, die jeder nothwendig weiß, können nicht bekannt

gemacht werden. _A priori_ mögliche, oder philosophische Erkenntnisse

werden entwickelt, der andre wird darauf geleitet; ich _zeige_ jemanden

einen Fehler in seiner Schlußfolge oder die Gleichheit zweier Triangel,

aber ich _mache_ sie ihm nicht _bekannt_: Erkenntnisse, die nur _a

posteriori_ möglich sind, historische, werden bekannt gemacht, -- aber

nicht _bewiesen_, weil man zuletzt doch auf etwas _a priori_ nicht

abzuleitendes, auf das Zeugniß der empirischen Sinnlichkeit, stößt. Sie

werden auf Autorität angenommen. Autorität ist das Zutrauen zu unsrer

richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer Wahrhaftigkeit. -- Zwar können

auch _a priori_ mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen werden,

wie z. B. der mechanische Künstler so viele mathematische Sätze ohne

Untersuchung und Beweis auf das Zeugniß andrer, und seiner eignen

Erfahrung von der Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche

Erkenntniß nun ist zwar an sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer

Form im Subjekte nach aber blos historisch. Sein Annehmen gründet sich

zuletzt auf das Zeugniß des innern Sinns desjenigen, der den Satz

untersuche, und wahr befunden hat.

_Erste Folgerung._ Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens

der Form, oder auch wohl der Materie nach sind -- also nur

Wahrnehmungen können bekannt gemacht werden. -- Werden weiterhin

auf solche Wahrnehmungen Schlüsse gebaut, (comparative) allgemeine

Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter

_bekannt gemacht_, sondern nur _gezeigt_.

Können, um zum zweiten innern Merkmale der Bekanntmachung fortzugehen,

nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt gemacht

werden, so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern

Stoff; sie müssen mithin der Receptivität gegeben werden. Dann aber, von

der äußern Bedingung eines bekanntmachenden abgesehen, wäre unsre ganze

empirische Erkenntniß bekannt gemacht, denn sie ist durchgängig gegeben.

Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen

wir von der daher entstehenden Erkenntniß nicht, er mache sie uns

bekannt, sondern wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B. jemand eine

Rose zu riechen, so sagen wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose

bekannt, d. h. er macht uns eben so wenig bekannt, daß überhaupt _uns_

die Rose angenehm rieche, noch in welchem Grade; das läßt sich nur durch

unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das dürften wir wohl sagen: er

habe _uns mit_ dem Gerüche der Rose bekannt gemacht, d. h. er habe in

unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung eines gewissen

Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur dann statt,

wenn in unsrer Vorstellung nicht _unser_ Subjekt, sondern ein gewisses

anderes Subjekt mit dem Prädikate einer Wahrnehmung verknüpft wird.

Diese Verknüpfung selbst nun geschieht freilich wieder zu Folge einer

subjektiven Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unsers Subjekts,

sondern eine andre Wahrnehmung eines andern Subjekts ist Stoff des

bekanntgemachten.

_Zweite Folgerung_, Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird,

ist nicht unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer

Vorstellung von ihr gegeben. -- Diese eigentlich bekannt gemachte

Wahrnehmung nun kann durch eine lange Reihe von Gliedern gehen;

dann wird sie durch _Tradition_ fortgepflanzt. -- Der

Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung

erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme

seine Existenz wahr; nun müsse man doch seiner (Gottes)

Versicherung trauen, mithin u. s. w. -- welches ohne Zweifel ein

Cirkel im Beweisen ist.

Wir gehen jetzt zu den äußern Bedingungen der Bekanntmachung über. -- Zu

jeder Bekanntmachung gehört ein Bekannt_machender_. Wenn wir aus

gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schließen, er müsse eine gewisse

Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht

bekannt, sondern sie verräth sich uns -- wir entdecken sie selbst. Wir

setzen also eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkühr, folglich mit

Bewußtseyn voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. -- Er muß

uns aber nicht nur überhaupt etwas, -- er muß uns eine gewisse bestimmte

Vorstellung bekannt machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern

deren Hervorbringung in uns durch die Kausalität seines Begriffs von

dieser Hervorbringung er sich denkt. So ein Begriff nun heißt ein

Begriff vom Zwecke.

_Dritte Folgerung._ Jede Bekanntmachung setze also im

Bekanntmachenden einen Begriff von der hervorzubringenden

Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin muß der

Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung,

und die dadurch in dem andern erregte Vorstellung müssen sich

verhalten, wie _moralischer Grund_ und _Folge_.

Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird

ihm überhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was

der andre beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andre Mittel,

nur nicht durch die Mittheilung des ändern bekannt, so ist wenigstens

die verlangte Bekanntmachung nicht geschehen.

_Vierte Folgerung._ Die Handlung des Bekanntmachenden muß sich

mithin zu der in dem andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten,

wie physische Ursache zur Wirkung. -- Daß ein solches Verhältniß

möglich sey, d. i. daß ein intelligentes Wesen zu Folge eines

Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden könne, wird

zur Möglichkeit einer Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann aber

nicht theoretisch bewiesen werden.

Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe

enthalten, muß alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch

mehrere haben, d. i. er kann gewisse auf verschiedne Art bestimmbare

Merkmale der Bekanntmachung völlig bestimmen; und wir müssen uns hier,

da wir ihn bis jetzt als blos empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch

halten.

Gewöhnlich sagt man _offenbaren_ in Absicht _der Materie_ nur von

sehr wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die

nicht jeder finden könne. Da dieses Merkmal blos relativ ist, indem die

Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer

Erkenntniß blos von der Meinung des Subjekts abhängt, so ist sogleich

einleuchtend, daß diese Bestimmung für die Philosophie nicht tauge.

Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die

sich auf _den Bekanntmachenden_ bezieht; da man nemlich offenbaren

vorzüglich nur von der Mittheilung überirrdischer Wesen, Dämonen, sagt.

So waren alle heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Daß der

Offenbarende ein freies und intelligentes Wesen seyn, also unter den

Gattungsbegriff gehören müsse, unter den auch die Dämonen gehören, liegt

schon im Begriffe der Bekanntmachung; wie aber Dämonen und z. B.

Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wären, möchte sich so

leicht nicht ergeben. Alle Unterscheidungen würden nur relativ

ausfallen.

Versuch einer Kritik aller Offenbarung · 第 4 / 14 段