XVII.

Nun war es aber Ernst -- wir reisten ab. Mr. Forest und ich hatten

uns von dem Beamten verabschiedet und harrten am Bahnhofe des Zuges,

der von Wien her kommen sollte, und nun kamen sie alle, unsere neuen

Freunde, uns die Hand zu reichen. Die vielen lieben Mädchen und Frauen,

die uns bei Tische und sonst bedient hatten, nicht wie Diener, sondern

wie Freundinnen und Schwestern, auch Anna, die wir näher kennen gelernt

hatten, mit ihrem Jakob, den sie im Rollstuhle vor sich herschob, und

der jüngere Zwirner und gar viele liebe Gesichter. Von der schönen

Anna forderte ich resolut einen Abschiedskuß und sie sah zuerst Jakob

ins Gesicht und dann bot sie mir ihren Mund, aber sie sagte, ein

Abschiedskuß sei es nicht. Aufklärungen gab sie nicht. Und wie wir so

inmitten vieler Freunde standen, kam Dr. Kolb eilends heran, sich zu

verabschieden und uns auch etwas zu überbringen. Es war Zwirners Brief

und ein Angebinde.

Zwirner schrieb, er bedauere, uns nicht mehr sehen zu können; er

hoffe aber auf Briefe aus Amerika und auf ein Wiedersehen. Dr.

Kolb habe ihm oft von uns geschrieben und er sei darüber beruhigt,

daß wir in Oesterreich gut aufgehoben gewesen. Auch hätte uns Dr.

Kolb ebenso, wie er, über alles Auskunft geben können und habe sie

auch gegeben. Er selbst lebe in süßer Gefangenschaft und wolle auch

unsertwegen nicht ausbrechen. Wir möchten das Angebinde annehmen, das

uns Dr. Kolb überreichen werde, und fänden wir die glücklichen jungen

Eheleute erstens im Plauderstübchen und zweitens im Speisezimmer. Auf

Nummer drei und vier dürften wir Anspruch nicht erheben. Neben seiner

Unterschrift standen die Worte: »Auch ich bin euch gut und wünsche

euch das Beste. Aber meinen Gefangenen gebe ich nicht heraus. Seid mir

gegrüßt. Lori Zwirner.« -- Das Angebinde waren zwei gleiche Cartons mit

Photographieen. Das Carton war in schönem gepreßtem Leder ausgeführt

und zeigte vorne vier Medaillons und in der Mitte ein Schild in Bronce.

Die Medaillons enthielten kunstreich geschnittene Brustbilder unserer

Freunde: Zwirner, Dr. Kolb, Lori und Mary und das Mittelschild die

Landschaft, auf die wir so oft von unserem Fenster aus geblickt hatten.

Dr. Kolb erklärte uns, daß die Liebhaberei, Medaillen zu schneiden,

weit verbreitet sei, und schöne Köpfe, wie die hier dargestellten,

zögen oft die Aufmerksamkeit der Künstler in diesem Fache auf sich.

Dann erhält das Modell natürlich ein kunstvoll gearbeitetes Exemplar.

Von diesen Bildnissen hatte man galvanoplastische Copien gemacht und

auf den Cartons angebracht. Ebenso beiläufig verhalte es sich mit

der Landschaft und die Cartons selbst seien auf Wunsch des Zwirner

angefertigt worden und die Verwaltung habe gestattet, das Ganze den

Fremden als Angebinde zu widmen. Die Photographien waren theils von

Zwirner eingesandt, theils nach seinem Wunsche besorgt worden. Zwei

allerliebste Bilder aus dem »Gefängnisse« in Königstetten, einige

Bilder aus dem schon erwähnten Schneideralbum, die Bildnisse des

Ehepaares Lueger, des Dr. Kolb, dann der schönen Anna und des Jakob und

-- vorher mußten wir aber Treue geloben -- der »Braut«.

Eben kam der Zug heran. Noch ein rasches Händeschütteln, ein Winken,

und wir waren im Wagen, der uns entführen sollte.

Lange fuhren wir schweigend dahin und als wir Tulln aus dem Gesichte

hatten, begehrten wir nach Büchern und lehnten uns zurück, um uns in

Lectüre zu vertiefen.

Fort ging's nach St. Pölten, wo wir umzusteigen hatten, und weiter über

Linz und Salzburg, wo wir diesmal nicht wieder anzuhalten gedachten.

Die Reise ging Tag und Nacht weiter und kamen wir am 4. August morgens

nach Meran und von da mittels Wagens und zum Theile zu Fuße gegen

4 Uhr auf die Ortlerspitze. Am Fuße des Gletschers fanden wir im

Unterkunfthause viele Fremde und darunter über fünfzig Engländer und

Amerikaner. Vom Ortler sprechen wir nicht, er steht am selben Flecke,

wie im neunzehnten Jahrhunderte, und herrscht über alle Berge wie

ehemals.

Wir blieben vom 4. August abends bis zum 6. August morgens und setzten

dann unsere Reise über Finstermünz und Landeck nach Bregenz fort.

* * * * *

Bevor wir von Oesterreich Abschied nehmen, will ich noch einige

Informationen zusammenfassen, welche ich an verschiedenen Orten mir

verschaffte und welche in meinem bisherigen Reisebericht keine Aufnahme

fanden.

Was die Familie anbelangt, so ist sie durch die Antheilnahme des

Staates an der Erziehung keineswegs beseitigt. So lange die Eltern,

insbesondere die Mutter, das Recht auf die Erziehung nicht durch

Nachlässigkeit oder Mißbrauch verwirken, steht ihnen dieses Recht

vorzugsweise zu. Nur eine Oberleitung und Aufsicht haben die

staatlichen Organe und wenn die Eltern durch Arbeit oder Abwesenheit

oder andere Gründe verhindert sind, die Kinder zu beaufsichtigen,

oder ihre erziehliche Thätigkeit auszuüben, geht die Erziehung an

die staatlichen Organe über. Bei der Wahl der Aufsichtspersonen und

Kinderpflegerinnen haben die Mütter einen entscheidenden Einfluß.

Ebenso sind sie es, welche die Pflegerinnen wählen, wenn die Kinder

an anderen Orten Erziehung oder Unterricht genießen; sie können

testamentarisch Adoptivmütter für den Fall ihres Todes delegiren, sie

vertreten die Kinder gegen den Staat und die staatlichen Organe,

durch sie werden Belohnungen und Strafen zugetheilt und auch sonst

werden die Kinder mit allen ihren Bedürfnissen und Wünschen an die

Mutter gewiesen, soweit das überhaupt angeht. Die Weisungen des

Arztes bezüglich der körperlichen Erziehung und die des Pädagogen

bezüglich der Ausbildung des Geistes und Herzens müssen sie befolgen

und das Erziehungsrecht kann ihnen entzogen werden, wenn sie sich

Nachlässigkeit oder Mißbrauch zu Schulden kommen lassen. Es steht den

Eltern frei, die arbeitsfreie Zeit mit den Kindern in ihren Zimmern

zuzubringen und sich dem öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu

entziehen, insoferne darunter die Erziehung nicht leidet. Einblick in

dieses Privatleben konnten wir nicht gewinnen, weil wir fremd waren und

in den Familienkreis nicht gezogen wurden.

Der Volksschulunterricht beginnt mit dem vollendeten sechsten und

endet mit dem vollendeten achtzehnten Lebensjahre. Der Unterricht in

den ersten vier Jahrgängen wird Kindern beiderlei Geschlechtes von den

weiblichen Aufsichtsorganen ertheilt. Erst vom fünften Jahrgange an

werden die Geschlechter getrennt unterrichtet und zwar von eigentlichen

Fachlehrern in Classen, die selten mehr als 25 Schüler zählen. Jede

Gemeinde hat mit Einschluß des Pädagogen, der die Oberleitung des

Erziehungswesen hat, acht Volksschullehrer, und zwar sind diese

Lehrkräfte für die Mädchenclassen den Frauen und Mädchen entnommen,

unterstehen aber auch dann einem Manne, der das Erziehungswesen leitet.

Benachbarte Gemeinden sind immer so zu zweien verbunden, daß die

Mädchen aus der einen und die Knaben aus der anderen den Unterricht

in der Nachbargemeinde empfangen, und werden sie entweder unter

gemeinsamer Aufsicht hin- und wieder zurückgebracht oder die Mütter

wählen ihnen eine Pflegemutter, bei welcher sie untergebracht werden.

Der Unterricht ist mit productiver Arbeit verbunden und steckt sich

das Ziel, nicht nur in alle Zweige des Wissens einzuführen und zum

Selbstunterrichte zu befähigen, sondern auch zur Arbeit im Felde und in

der Industrie zu qualificieren. In den Ferien werden gemeinschaftliche

Ausflüge und Reisen unternommen. Die Schüler älterer Jahrgänge müssen

sich am Unterrichte der jüngeren Kinder betheiligen, mit ihnen

correpetiren und üben und sind alle Kinder ununterbrochen unter

Aufsicht erwachsener Personen. Bei der Berufswahl hat die Mutter,[M]

in ihrer Verhinderung der Vater, mitzuwirken, und müssen ihnen alle

erforderlichen Informationen ertheilt werden. Der Uebergang zu einem

wissenschaftlichen Berufe ist von dem Erfolge der Studien abhängig.

Mit Beendigung des achtzehnten Lebensjahres endet der Schulunterricht

und tritt mit der Verpflichtung zur vollen Arbeitsleistung auch

Selbständigkeit und Stimmrecht in öffentlichen Angelegenheiten ein.

Der Arzt einer jeden Gemeinde und eines jeden Quartiers hat für

die Verhütung und Heilung aller Krankheiten, Beobachtung aller auf

die Gesundheit Bezug habenden Daten, dann für Hygiene zu sorgen,

Einfluß auf die Vertheilung von Arbeit und Gütern zu üben und die

Bevölkerungs-, Mortalitäts- und Morbilitätsstatistik aufzustellen. Er

hat alle Gemeindemitglieder einmal des Jahres genau zu untersuchen

und tägliche Berichte an den Bezirksarzt zu erstatten, wobei

insbesondere Befund und Diagnose für jeden Kranken vorzulegen sind. In

zweifelhaften Fällen hat er Abordnung eines Specialarztes zu beantragen

und bei chirurgischen Fällen alle bis zum Eintreffen des Operateurs

erforderlichen Maßnahmen zu beobachten. Der Gemeindearzt kann vom

Krankenbette nie ferngehalten, wohl aber die Beiziehung eines anderen

Arztes vom Kranken oder dessen Angehörigen beantragt werden. Der

Arzt hat die Geburtshilfe und die Pflege der Zähne, wofür geeignetes

ärztliches Personal geringerer Art bestellt ist, zu überwachen, den

Einfluß der Arbeit und Lebensweise auf Gesundheit und Lebensdauer zu

beobachten, die Ernährungsfrage zu studiren und alle Leichname zu

seciren.

Die europäischen Continentalstaaten bilden einen gemeinsamen

Sanitätsbezirk und werden alle von auswärts kommenden Reisenden

einer so genauen Untersuchung unterzogen, daß die Einschleppung von

Krankheiten ganz unmöglich ist.

Der Staatsbeamte für die Gemeinden und Quartiere hat die eigentliche

Executive, da die Oberbehörden sich zumeist auf Ueberwachung,

Entscheidung von Berufungen und allgemeine Leitung zu beschränken

haben. Nur das Zeitungswesen gehört in den Bereich der höheren Beamten.

Die Beamten repräsentiren auch bei der offiziellen Geselligkeit und

können diese Function auch bestimmten anderen Personen übertragen. Sie

haben das Disciplinarstrafrecht. Bei schweren Vergehen und Verbrechen

gegen das Staatseigenthum, die persönliche Sicherheit und gegen den

Staat erkennen Schwurgerichte unter Leitung pensionirter Beamten,

welche das Richteramt als Ehrenamt ausüben. Die Gesetzgebung ist

einfach und werden die Gesetze in den Volksschulen gelehrt.

Prozesse wegen Ersatzleistung für besondere Belastung -- z. B.

anläßlich eines Elementarereignisses oder wegen sonstiger Verkürzungen

-- werden gleichfalls von Schwurgerichten, welche aus Pensionisten

des Arbeiterstandes zusammengesetzt sind, unter Leitung höherer

pensionirter Beamten entschieden. Ueber Ersatzleistungen von Provinz

zu Provinz oder Streitigkeiten zwischen Nationalitäten entscheidet

der Kaiser persönlich. Jederzeit gehen Vergleichsversuche voraus. Die

Disziplinarstrafen bestehen in Entziehung von solchen Genüssen, welche

nicht zum nothwendigen Unterhalte gehören, Herabsetzung des Ranges,

Verweigerung des Urlaubes, Verlängerung der Arbeitszeit, die Strafen

wegen Vergehen und Verbrechen in der Versetzung in Strafgemeinden,

Entziehung des Stimmrechtes, und wird bei den allerschwersten

Verbrechen die Todesstrafe verhängt. Den Disciplinarstrafen kann

man sich durch Ausscheidung aus dem gesellschaftlichen Verbande

gegen Anweisung von Grund und Boden, Baumaterialien, Werkzeugen und

Sämereien, den schwereren Strafen durch Auswandern oder freiwillige

Verbannung in die österreichische Colonie in Afrika entziehen. Die

Arbeit ist bei weitem nicht so vermindert worden, als Bellamy oder

sonst ein socialistischer Theoretiker des neunzehnten Jahrhunderts

gelehrt hat. Die volle Arbeitsleistung beginnt nicht mit dem 21.,

sondern mit dem 19. Lebensjahre und dauert für einfache Arbeiter

bis zum beendeten 65. Lebensjahre, kürzer für geschickte Arbeiter,

Productionsleiter, Lehrer, Aerzte und Beamte. Die tägliche mittlere

Arbeitszeit war Anfangs zehn Stunden an 300 Tagen im Jahre und sank

erst allmählig auf neun und acht Stunden. Es hat sich erwiesen, daß

eine noch weiter herabgesetzte Arbeitszeit nicht genügt hätte, um

den Aufwand für eine rationelle physische und geistige Versorgung

des Volkes zu bestreiten. Es war nothwendig, den ganz verwilderten

Zustand der Gewässer und Waldbestände zu verbessern und zu diesem Ende

enorme Investirungen vorzunehmen. Zur Erhöhung des Bodenertrages waren

gleichfalls sehr große Anlagen zu schaffen und es mußten nach und nach

für die ganze Bevölkerung neue Wohnungsansiedlungen erbaut werden,

welche Arbeiten sechzig Jahre in Anspruch nahmen. Oesterreich ist nun

vom Welthandel ganz unabhängig und tauscht Güter mit dem Auslande nur

aus, wo es zur Vermehrung des Volkswohlstandes dienlich erscheint. Es

besitzt zweijährige Reserven von allen Bodenproducten. Die ökonomischen

Vortheile des neuen Wirthschaftssystems sind übrigens unermeßliche.

Beste Ausnützung aller Arbeitskräfte, größte Stetigkeit der Production,

Ersparung der Handelskosten oder jener volkswirthschaftlichen

Arbeit, welche den Umsatz der Güter durch Kauf und Verkauf bewirkt,

vielfach höhere Ausnützung der Gebrauchsgüter, Ersparung an Capital,

bessere Verwerthung der Fäcalien durch stärkere Besiedlung der

landwirthschaftlichen Flächen, vollständigere, raschere und kostenlose

Gewinnung aller Abfallstoffe, wechselseitige Unterstützung der

industriellen und landwirthschaftlichen Arbeit, vor allem aber Erhöhung

der körperlichen und geistigen Kräfte des Volkes und demgemäß nicht

nur Belebung des Erfindungsgeistes, sondern auch vielfach raschere

Einführung erprobter Erfindungen.

Was das Eigenthum betrifft, so herrschen folgende Grundsätze. Die

Socialisten des neunzehnten Jahrhunderts, sagt man, seien gemeiniglich

von der Ansicht ausgegangen, der Arbeiter müsse Eigenthümer des

Arbeitsproductes sein und dadurch in die Lage gesetzt werden, den

vollen Ertrag seiner Arbeit aus dem Producte zu ziehen. Da es nun

aber klar war, daß, wenn der einzelne Arbeiter für sich producirt,

alle Vortheile der Großproduction verscherzt werden, wollte man

dem dadurch abhelfen, daß die Arbeiter sich zu Genossenschaften

vereinigen. Da auch das nicht viel versprach, da niemand gezwungen

werden konnte, einer Vereinigung beizutreten, bestehende Vereinigungen

nicht gezwungen werden konnten, neue Mitglieder aufzunehmen, so wollte

man Zwangsgenossenschaften derart begründen, daß alle Angehörigen

eines Gewerbes auf einem bestimmten Gebiete für gemeinschaftliche

Rechnung arbeiten sollten. Dadurch wieder mußte ein Interessenconflict

zwischen den einzelnen Productionszweigen entstehen. Wären die Bauern

zu einer solchen Genossenschaft vereinigt, so könnten sie alle

Gewerbsleute aushungern und in die drückendste Abhängigkeit versetzen,

weil die Nahrungsmittel unentbehrlich sind, die Befriedigung aller

anderen Bedürfnisse aufgeschoben werden kann. Da wollte man wieder

festsetzen, daß jene Produzenten, die ihre Producte zurückhalten,

um eine Preissteigerung herbeizuführen, sollten gezwungen werden

können, ihre Producte zu verkaufen.[N] -- Wozu sollte nun der

Producent Eigenthümer seines Productes bleiben, wenn man ihn dann

wieder sollte zwingen können, zu verkaufen? Das hätte übrigens gerade

bei den landwirthschaftlichen Producten gar keinen Sinn, denn der

Bauer braucht Vorräthe für den Hausbedarf und für die Bestellung

der Felder, und wer könnte ihm festsetzen, wie viel er verkaufen

müsse und wie viel er für sich behalten könne. Alle Versuche, die

Wirthschaftsordnung nach dem Principe zu regeln, daß jeder einzelne

oder einzelne Berufsgenossenschaften über das ganze Reich oder nach

Provinzen, Kreisen &c. für eigene Rechnung produciren sollten, mußten

scheitern. Zudem ergeben sich vielerlei Wechselfälle, Viehseuchen,

Hagel, Feuer u. s. w., gegen welche wieder Versicherung gewährt werden

sollte, und die Verwirrung wurde immer größer, abgesehen davon, daß

alles dahinzielte, noch mehr Vertheilungsarbeit hervorzurufen, als man

damals ohnehin schon für den Güterumsatz und ein höchst mangelhaftes

Versicherungswesen aufwenden mußte.

Eine niemals genügend untersuchte Frage war auch die, wie es mit den

Wohngebäuden zu halten wäre. Da der Staat nicht selbst produciren

sollte, so konnte er auch auf die Niederlassung der Staatsbürger nicht

nur keinen Einfluß nehmen, sondern er konnte nicht einmal rathen,

wohin sich jemand wenden sollte, der in die Production eintritt. Man

bildete sich auch ein, jeder müsse sein eigenes Haus haben. Abgesehen

davon, daß das äußerst unökonomisch ist, daß diese planlose Aufbauung

zahlloser Häuser auch die größte Verwirrung in viele öffentliche

Anstalten, Schulen, Straßen, Beleuchtung bringen mußte, war auch an

ein öffentliches Leben, geordnete Geselligkeit, eine verläßliche

Volksabstimmung nicht zu denken, wenn die Ansiedlung nur nach

individuellen Impulsen sich ausdehnten oder verkümmerten. Und nun,

was sollte derjenige thun, der ein Haus gebaut oder erworben hatte,

um hier ein Geschäft zu betreiben, wenn er in seinem Berufe nicht

fortkommen konnte? Man wollte ihm freien Uebertritt zu anderen Gewerben

oder den Wechsel des Wohnsitzes aus Erwerbsgründen ermöglichen; nun war

er aber Eigenthümer eines Hauses, das sollte er mit Verlust verkaufen

oder es vermiethen und einem Dritten die Verwaltung überlassen. Es war

doch klar, daß es vor allem galt, die Glieder des Volkes gegen die

Wechselfälle im wirthschaftlichen Leben zu schützen, und man bereitete

ihnen unter dem lockenden Namen »Freiheit« zahllose neue Gefahren, eine

Zerfahrenheit und Verwirrung, die größer war, als man je erlebt hatte.

Eine Versicherung war überdies zu gewähren für Zufälle, durch die

jemand erwerbsunfähig wurde. Es war also auch der Nichtarbeiter zu

versorgen. Wenn nun die Arbeitsproducte Eigenthum der Producenten

waren, wie sollte da der Erwerbsunfähige erhalten werden? Man mußte

wieder die Producenten besteuern, also auch aus diesem Grunde

einen Theil ihres Eigenthumes ihnen nehmen. Und wie sollten die

Productionsmittel an die Producenten gelangen, wenn sie Staatseigenthum

sind, was die Socialisten forderten? Sollte jeder einen gleichen

Antheil an Grund und Boden und einen gleichen Antheil an Maschinen

erhalten und was waren gleiche Antheile bei der außerordentlichen

Verschiedenheit der Ertragsfähigkeit des Bodens? Oder sollte

verpachtet werden? Mit Wohn- und Wirthschaftsgebäuden oder ohne selbe,

an Einzelne oder Genossenschaften, auf wie lange, unter welchen

Bedingungen? Und wer sollte investieren, wie sollte man Raubwirthschaft

verhindern?

Das war alles unausführbar; ausführbar war nur die Nachahmung bes

Großbetriebes, wie er im neunzehnten Jahrhundert mit so großem

Erfolge gedieh, aber nicht für Rechnung eines Einzelnen oder

eines Unternehmers, sondern für Rechnung des Staates, der die

Niederlassungen nach statistischen Daten erbaute und besiedelte, die

Bevölkerung nach dem Arbeitsbedürfnisse vertheilte, die Arbeiten

anordnete und vertheilte, producirte, was das Volk brauchte und alle

wirthschaftlichen Gefahren auf sich nahm. Jeder mußte nach Kräften an

der Herstellung der Gesammtproduction mitwirken und erhielt dafür die

Versorgung aus dem Gesammtproducte zugewiesen.

Der Staat also blieb Eigenthümer der Materie durch alle Stadien

der Production und betrachtete die Arbeiter, wie sie ehemals der

Unternehmer betrachtet hatte; der Arbeiter war besitzlos und blieb

besitzlos, das Product gehörte ebenso dem Staate, wie der Grund und

Boden und die Urstoffe, und der Arbeiter erhielt nur das zugewiesen,

was er verbrauchen mußte, und zwar nur zum Verbrauch, nicht zur

Ansammlung von Vorräthen.

Der Unterschied aber gegen früher war der, daß der Staat wieder nur die

Gesammtheit der Arbeiter war, daß der Arbeiter als stimmberechtigter

Bürger im Staate herrschte und daß das ganze Product unter die

Arbeiter vertheilt werden mußte nach Grundsätzen, die die Gesammtheit

der Arbeiter guthieß. Es entfielen alle Abgaben an Parasiten.

Da der arbeitenden Bevölkerung die Wichtigkeit tüchtiger und

gewissenhafter Beamten, Lehrer und Aerzte, die Notwendigkeit der

Monarchie, die Nützlichkeit der Adelsinstitution, der Ermunterung des

Erfindungsgeistes, der Forschung und der Künste, die Notwendigkeit

ferners der höheren Entlohnung fleißiger Arbeiter und gewisser

gefährlicher und gesundheitsschädlicher Arbeiten einleuchtete,

bewilligte sie, daß ein gewisser Bruchtheil des Productes dazu

verwendet wurde, aber das sollte ein Zehntel des Gesammtproductes nicht

übersteigen, und so konnte niemals eine erhebliche Beeinträchtigung des

Einzelnen herbeigeführt werden.

Ein Zehntel des Gesammtproductes war in Oesterreich die Arbeit von

2.200.000 Arbeitern und es ist evident, daß das nicht nur ausreichen

mußte, um Krone und Adel, wofür nur ein Procent ausgeworfen wurde,

sondern daß es auch genügen mußte, Beamte, Lehrer und Aerzte zu

erhalten, die etwas mehr als ein Procent der Bevölkerung ausmachen

und auf welche drei bis vier Procent des Productes verwendet werden

konnten, was bei ungleicher Vertheilung unter den betreffenden Personen

wieder eine glänzende Dotirung der höchsten Stellen verstattete. Der

Rest von fünf Procent wieder war übergenug, um Künste und Wissenschaft

zu fördern, Erfinder zu belohnen und eine Abstufung in der Entlohnung

unter den Arbeitern nach Fleiß, Geschicklichkeit und Opferwilligkeit zu

begründen, und endlich, um das Capital zu erhalten und zu vermehren.

Der Staat nun konnte aber doch nicht alle Materie bis zum gänzlichen

Verbrauche festhalten, weil dadurch jede freie Thätigkeit selbst auf

dem Gebiete der geistigen Production wäre unterbunden worden. Das Volk

bewilligte also, daß ein Theil des Productes unter der Bezeichnung

Consumtibilien vertheilt werde. Auf diese Weise baute Schneider sein

Schutzhaus, erzeugte man Photographien, Statuen, Schnitzereien,

Modelle für neu erfundene Gegenstände, Werkzeuge und Maschinen &c.

&c. An solchen Consumtibilien mußte man gewissermaßen das Eigenthum

erwerben können, wenn auch kein volles, denn in Wahrheit gab der Staat

sein Eigenthum an nichts auf. Wer in freien Stunden, und nicht im

Auftrage des Staates, ein Bild malte, eine Zeichnung anfertigte, ein

Werkzeug oder eine Maschine nach seiner Erfindung herstellte, war, da

ihm alles dazu erforderliche zum Verbrauche war überlassen worden,

ebenso berechtigt, daran zu ändern, es umzugestalten oder auch es dem

Verbrauche auszusetzen, als wäre es sein Eigenthum, aber doch nur in

Folge einer Gestattung des wirklichen Eigenthümers, der immer der

Staat blieb. -- Dieser konnte sein Eigenthum auch jederzeit wieder

geltend machen, dem Gebrauche und Verbrauche Einhalt zu thun und die

Sache wieder zurückfordern, wie dem Staate auch zweifellos das Recht

zustand, hinterlassene Briefe eines berühmten Mannes in Anspruch zu

nehmen, wenn sie durch die Geschichte des Briefschreibers einen Werth

erlangten. Auch war es Niemand erlaubt, etwas ohne Bewilligung des

Staates ins Ausland zu schaffen oder irgend etwas zum Gegenstande des

Handels zu machen oder gar in der Absicht, jemand zu corrumpiren,

anderen geschenkweise zu überlassen. Das wäre nicht nur strafbar

gewesen, sondern der geschenkte Gegenstand wäre auch zurückgefordert

worden.

Dabei konnte aber die Staatsverwaltung auch nicht willkürlich, sondern

immer nur nach dem Volkswillen verfahren. Hätte bei der Vertheilung von

Consumtibilien Dr. Kolb soviel Erz, Feuerungsmaterial &c. auf seinen

Antheil erhalten können, um eine Statue zu gießen, so würde er oder

seine Familie oder die Gemeinde, ein Freund, eine Geliebte bis auf

weiteres im ausschließlichen Genusse der Statue verblieben sein, aber

die Statue bliebe Eigenthum des Staates und von diesem hinge es ab, ob

die Statue etwa auch auf Erben übergehen dürfe.

Oesterreich im Jahre 2020: Socialpolitischer Roman · 第 40 / 44 题