Als ich »nach Hause« kam, saßen Rittmeister von Behr und seine Freunde
Graf Eichstätt und Freiherr von Tschammer noch plaudernd beisammen, und
ich gesellte mich zu ihnen. Wir sprachen eben von den Ereignissen des
Tages, als ein Rittmeister hereintrat und meldete, Einwohner von zwei
etwa zwölf Kilometer entfernten Dörfern, die schon anderthalb Monate
in den Händen der Deutschen waren, hätten auf Soldaten geschossen.
Aus dem einen Dorf sollten daher alle Männer, aus dem andern alle
Männer, Frauen und Kinder gefangen in die Stadt gebracht werden. Der
Unterschied schien darauf zu beruhen, daß man in dem einen Dorf auf
Flieger geschossen hatte, in dem andern auf Truppen. Hundert Mann
Landsturm und eine Schwadron berittener Landsturm sollten sich nachts
1 Uhr nach den beiden Dörfern begeben. Während die Reiter an allen
Straßenecken Posto faßten und jeden Fluchtversuch verhinderten, sollten
Haus für Haus von der Infanterie durchsucht und alle Einwohner gefangen
genommen werden. In der Stadt sollten sie dann vor das Kriegsgericht
gestellt und die Schuldigen erschossen werden. So verlangt es das
strenge Kriegsgesetz. Es gibt keine Gnade, keine Rettung. Die armen
Leute taten mir unendlich leid. Was konnten sie mit einigen armseligen
Schüssen gegen eine ganze Armee ausrichten! Glaubten sie vielleicht
den törichten Gerüchten, die Brücken der Pioniere seien nur gebaut,
um den Rückzug der deutschen Heere vorzubereiten, und das Kriegsglück
sei in der letzten Zeit ganz umgeschlagen? Und woher hatten sie diese
Neuigkeiten? Natürlich nur von der Zivilbevölkerung selbst. Wer aber
solche Gerüchte in die Welt setzte, nahm eine ungeheure Verantwortung
für das Leben seiner Landsleute auf sich und gewann dabei nichts.
»Wie erging es nun den Unglücklichen?« wird man fragen. Schon am
nächsten Tag hatte ich Gelegenheit, sie auf der Anklagebank zu sehen:
lauter alte Leute, Bauern und ihre Frauen; die letzteren weinten und
sahen verwundert drein, die Männer zeigten ein ganz gleichgültiges
Aussehen. Der Krieg hatte ihnen schon alles genommen, das Leben hatte
für sie keinen besonderen Wert mehr. In den wenigen Tagen, die das
Verhör dauerte, litten sie keine Not. Ich sah sie einmal in einem Hof
an einem großen Tisch beim Mittagessen sitzen. Das Herz drängte mich,
für sie Fürbitte einzulegen und an die Barmherzigkeit zu appellieren;
der Verstand aber sagte mir, daß man sich nicht in die vom Kriegsgesetz
befohlenen Beschlüsse der militärischen Obrigkeit mischen kann und
darf. Deshalb muß man sein Herz hart werden lassen und kalt wie Eis.
Aber wie ging es ihnen nun? Wurden sie wirklich an einen Baum gebunden
und erschossen? Nach ein paar Tagen fragte ich einen meiner Freunde
nach ihrem Geschick. »Sie wurden alle freigesprochen,« sagte er, »aus
Mangel an Beweisen. Die Täter waren offenbar schon geflüchtet, als
unser Landsturm kam; die Verdächtigen wurden alle in ihre Häuser und
Gehöfte zurückgeführt.«
Man soll nicht meinen, daß die deutschen Kriegsgerichte solche Fälle
leichthin und im Handumdrehen erledigen, als wenn ein Menschenleben in
dem eroberten Lande keinen Wert hätte. Nein, die Kriegsgerichte der
»Barbaren« sind höchst gewissenhaft, unparteiisch und human.