24. »Barbarische« Justiz.

Als ich »nach Hause« kam, saßen Rittmeister von Behr und seine Freunde

Graf Eichstätt und Freiherr von Tschammer noch plaudernd beisammen, und

ich gesellte mich zu ihnen. Wir sprachen eben von den Ereignissen des

Tages, als ein Rittmeister hereintrat und meldete, Einwohner von zwei

etwa zwölf Kilometer entfernten Dörfern, die schon anderthalb Monate

in den Händen der Deutschen waren, hätten auf Soldaten geschossen.

Aus dem einen Dorf sollten daher alle Männer, aus dem andern alle

Männer, Frauen und Kinder gefangen in die Stadt gebracht werden. Der

Unterschied schien darauf zu beruhen, daß man in dem einen Dorf auf

Flieger geschossen hatte, in dem andern auf Truppen. Hundert Mann

Landsturm und eine Schwadron berittener Landsturm sollten sich nachts

1 Uhr nach den beiden Dörfern begeben. Während die Reiter an allen

Straßenecken Posto faßten und jeden Fluchtversuch verhinderten, sollten

Haus für Haus von der Infanterie durchsucht und alle Einwohner gefangen

genommen werden. In der Stadt sollten sie dann vor das Kriegsgericht

gestellt und die Schuldigen erschossen werden. So verlangt es das

strenge Kriegsgesetz. Es gibt keine Gnade, keine Rettung. Die armen

Leute taten mir unendlich leid. Was konnten sie mit einigen armseligen

Schüssen gegen eine ganze Armee ausrichten! Glaubten sie vielleicht

den törichten Gerüchten, die Brücken der Pioniere seien nur gebaut,

um den Rückzug der deutschen Heere vorzubereiten, und das Kriegsglück

sei in der letzten Zeit ganz umgeschlagen? Und woher hatten sie diese

Neuigkeiten? Natürlich nur von der Zivilbevölkerung selbst. Wer aber

solche Gerüchte in die Welt setzte, nahm eine ungeheure Verantwortung

für das Leben seiner Landsleute auf sich und gewann dabei nichts.

»Wie erging es nun den Unglücklichen?« wird man fragen. Schon am

nächsten Tag hatte ich Gelegenheit, sie auf der Anklagebank zu sehen:

lauter alte Leute, Bauern und ihre Frauen; die letzteren weinten und

sahen verwundert drein, die Männer zeigten ein ganz gleichgültiges

Aussehen. Der Krieg hatte ihnen schon alles genommen, das Leben hatte

für sie keinen besonderen Wert mehr. In den wenigen Tagen, die das

Verhör dauerte, litten sie keine Not. Ich sah sie einmal in einem Hof

an einem großen Tisch beim Mittagessen sitzen. Das Herz drängte mich,

für sie Fürbitte einzulegen und an die Barmherzigkeit zu appellieren;

der Verstand aber sagte mir, daß man sich nicht in die vom Kriegsgesetz

befohlenen Beschlüsse der militärischen Obrigkeit mischen kann und

darf. Deshalb muß man sein Herz hart werden lassen und kalt wie Eis.

Aber wie ging es ihnen nun? Wurden sie wirklich an einen Baum gebunden

und erschossen? Nach ein paar Tagen fragte ich einen meiner Freunde

nach ihrem Geschick. »Sie wurden alle freigesprochen,« sagte er, »aus

Mangel an Beweisen. Die Täter waren offenbar schon geflüchtet, als

unser Landsturm kam; die Verdächtigen wurden alle in ihre Häuser und

Gehöfte zurückgeführt.«

Man soll nicht meinen, daß die deutschen Kriegsgerichte solche Fälle

leichthin und im Handumdrehen erledigen, als wenn ein Menschenleben in

dem eroberten Lande keinen Wert hätte. Nein, die Kriegsgerichte der

»Barbaren« sind höchst gewissenhaft, unparteiisch und human.

Ein Volk in Waffen · 第 78 / 105 题