Das rote Riesenhaus, das neben dem Garnisonsfilialspital breitspurig
dasteht und die Lorettogasse verstellt, beherbergt gar seltsames Volk.
Die Häftlinge der Strafanstalten sind unschuldige Waisenknaben gegen die
Gäste dieser Anstalt, welche — ausdrücklich wird das hervorgehoben —
durchaus keinen Strafzweck verfolgt. In den Strafhäusern gibt es Diebe,
Betrüger, Raubmörder aus Not, Raubmörder aus Überlegung,
Affektsverbrecher, die vielleicht ein zweites- oder ein drittesmal das
Verbrechen nicht mehr verüben würden. In der Zwangsarbeitsanstalt wohnen
nur Individuen, deren Strafliste ganz beträchtliche Dimensionen
angenommen hat. Die Quantität der Strafen, nicht die Qualität
entscheidet. Manche der Zwänglinge haben über hundert Strafen
aufzuweisen, und wenn einer oder der andere auch ein mehrfach
vorbestrafter Dieb oder Mörder ist, so ist er das nur nebenbei, und
diese Bagatelle hat mit seiner Detention im Arbeitshause gar nichts oder
nur wenig zu tun.
Die dreihundertdreißig braungekleideten Bewohner der
Landeszwangsarbeitsanstalt sind aus harmloseren Gründen hier. Die
Reichsgesetzblätter Nr. 89 und 90 vom Jahre 1885 haben die Errichtung
der Zwangsarbeitsanstalten bloß zur Vermeidung von Vagabundage und
Bettelei verfügt. Die Anstalten sollen einerseits ein Prohibitivmittel
gegen das Landstreichertum, gegen die Belästigung durch Vagabunden und
für die Verhütung von Verbrechen sein — ein Zweck, der wohl erfüllt
wird. Aber andererseits sollen auch die hierher kommenden arbeitsscheuen
Individuen gebessert, zur Arbeit erzogen werden. Damit ist es nichts.
Siebzig Prozent bleiben ungebessert. Und die restlichen dreißig Prozent
sind auch zum Teile als dubios zu buchen, denn wenn auch keine
Mitteilung von einer Gerichtsstrafe eines oder des anderen Entlassenen
eintrifft, wer bürgt dafür, daß nicht der biedere Landstreicher in der
Zelle irgend eines Bezirksgerichtes unter falschem Namen Obdach gefunden
hat? In den Besserungsanstalten für Jugendliche sind gute Resultate
aufzuweisen. Aber in die Prager Anstalt kommen nur Leute im Alter von
achtzehn bis fünfzig Jahren und die können sich an seßhafte Lebensweise
nicht mehr gewöhnen. Der Staub der Landstraße ist ihnen Lebenselement
geworden, die Mühen der Fußwanderung und die Chikanen der Gendarmen
fechten sie nicht mehr an, ein wilder Reisewahn hat sie gepackt, sie
wandern von Ort zu Ort, der Schubwagen ist ihnen eine feine
Reisegelegenheit, das Arrest ein famoses, warmes Obdach. Arbeiten —
wozu? Wer weiß, ob sie nicht recht haben.
Gar mancher von ihnen hat Haus und Hof verlassen, um arm durch die Welt
zu flanieren, viele lassen den Lohn in den Händen ihres Arbeitsgebers
zurück, sie schleichen sich — vom Reisefieber plötzlich gepackt — bei
Nacht und Nebel aus dem Hof und wandern auf Straßen und Feldrainen
geldlos ins Weite. Was man braucht, kann man erbetteln, kann man
stehlen. Gelegenheit zum Diebstahl ist immer da, Häuser, Ställe und
Scheuern stehen offen. Und doch: Die Zahl derer, die in ihren
hundertzwanzig Vorstrafen kein einziges Diebstahlsdelikt aufzuweisen
haben, ist nicht gering. Ihre Liste ist einförmig. Immer kehren nur die
§§ 1 und 2 des Vagabundagegesetzes wieder. Ehrliche Vagabunden. Sie sind
auch durch die wiederholte Detention in Zwangsarbeitsanstalten nicht zu
bessern und — nicht zu verderben.
Denn auch die Gefahr des schlechten Einflusses ist nicht ausgeschaltet,
da in den Zwangsarbeitsanstalten die ehrlichen Vagabunden mit wiederholt
bestraften Schwerverbrechern beisammen sind. Wünschenswert wäre, wenn
für die Gewohnheitsverbrecher eigene Arbeitshäuser errichtet werden
würden, oder wenn man sie deportieren würde.
Immerhin wäre es ungerecht, wenn man nicht konstatieren wollte, daß auch
unter den gegebenen ungünstigen Verhältnissen jährlich eine ganz
respektable Zahl von Gebesserten die Anstalt verläßt. So zum Beispiel
ein lichtscheues Individuum, das vor Jahren an einem Raubmord in Prag
beteiligt gewesen war. Der Gerichtshof hatte ihm eine mehrjährige
Kerkerstrafe zuerkannt und sich außerdem für die Zulässigkeit seiner
Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen. Die „gemischte
Landeskommission“ bei der Statthalterei, welche die Aufnahme in die
Arbeitsanstalten verfügt, entschied sich für den Antrag des Gerichtes,
und so kam der Bursche nach längerer Haft in Pankratz in die
Zwangsarbeitsanstalt auf dem Hradschin. Hier benahm er sich so korrekt,
daß man nach einem Jahre zu seiner bedingten Entlassung schritt, d. h.
ihm eine Anstellung besorgte und ihn außerhalb der Anstalt wohnen läßt,
trotzdem er noch in deren Stand gehört, und von dieser, wenn er sich
nicht bewähren würde, jederzeit eingezogen werden kann. Aber er bewährt
sich. In der Schneiderwerkstätte, in der er als Lehrling arbeitet, hat
nur der Meister, nicht aber auch seine „älteren“, aber halb so alten
Arbeitskollegen eine Ahnung von seinem Vorleben. Der Verein zum Wohle
entlassener Sträflinge zahlt ihm die Wohnung, Kleidung und einen Zuschuß
von wöchentlich zwei Kronen für Wäsche und Nachtmahl gibt ihm die
Anstalt, die übrige Kost erhält er von seinem Meister. Er arbeitet
überaus strebsam, und der einstige Raubmörder freut sich schon darauf,
bald Geselle werden und sich sein Brot ehrlich selbst verdienen zu
können.
Mag sein, daß man sich irrt, und daß der Bursche wieder zur alten
Lebensweise zurückkehrt, wenn er dem Auge der Anstaltsleiter entrückt
ist. Denn eigentlich sind alle Zwänglinge während der Zeit ihrer
Internierung fleißig und folgsam. Sie arbeiten an den Handwebstühlen, an
der Erzeugung von Papiersäcken, in den Tapezierer-, Schuster-,
Schlosser- und Tischlerwerkstätten, in der Korbflechterei und im
Anstaltsgarten, in der Küche und auf den Gängen, in den Arbeitskolonien
auf den Feldern und Stallungen der kaiserlichen Güter in Litowitz,
Hostiwitz, Rot-Aujezd und Tachlowitz, der Privatgüter zu Dubetsch,
Kletzan, Biechowitz und Radigau, sie planieren und regulieren den
Erdboden beim Bau der Landesirrenanstalt in Bohnitz und verrichten in
der Kadettenschule, in der Strakaschen Akademie, im Palais Toskana und
in der Landesfindelanstalt verschiedene Handlangerdienste. Sie arbeiten,
weil sie von den anderen abgesondert werden würden, wenn sie das nicht
täten. Strafen oder ein anderer Zwang zur Arbeit werden in der
Zwangsarbeitsanstalt nicht angewendet. Dessen bedarf es umso weniger,
als die Zwänglinge am Lohn ihrer Arbeit partizipieren. Sie sind in drei
Klassen eingeteilt. Acht Monate bleiben sie in der dritten, der letzten
Gehaltsklasse, in der sie zwanzig Prozent von ihrem Verdienst erhalten,
der Rest fließt dem Anstaltsfonde zu. Nach Ablauf der acht Monate rücken
sie in die zweite Klasse vor, in der sie fünfundzwanzig Prozent behalten
dürfen, nach weiteren acht Monaten in die erste Klasse, in der dreißig
Prozent ihres Arbeitsertrages ihr eigen sind. Einen Teil dieser
Dienstprämie darf der Zwängling zur Aufbesserung seiner Kost verwenden.
Das Nachtmahl ist wohlweislich schon so frugal bemessen, daß es einer
solchen Aufbesserung dringend bedarf — ein Ansporn zur Arbeit. Der Rest
der Verdienstesprämie wird dem Korrigenden aufbewahrt und oft erhält
dieser nach Ablauf seiner Internierung — diese währt mindestens zwei
und höchstens drei Jahre — einen ersparten Betrag von hundert Kronen
ausgehändigt.
Die Hoffnung auf die Aushändigung des Verdienstes kann manchen nicht vor
dem Entweichen abhalten. Aus dem Anstaltsgebäude selbst kann wohl
niemand flüchten, denn die Gittertüren auf den Korridoren und die
dichtgekreuzten Eisenstäbe in den Fenstern haben aus dem alten Palast
der Trauttmansdorffs, aus diesem stillen Kleinseitner Patriziergebäude,
in dessen Garten vor drei Jahrhunderten Tycho de Brahe seine erste
Sternwarte errichtet hatte, einen Käfig gemacht. Aber draußen in den
Arbeitskolonien, wo die Sonne zur Wanderschaft lädt, wo das rote
Wirtshausschild so freundlich zum langentbehrten Schnapsgenuß
auffordert, wo ein Hügel dem Zwängling zeigt, daß kein Aufseher in der
Nähe und die Welt so groß ist, da packt den Vagabunden die alte
Leidenschaft, da vergißt er, daß ihn seine Kleidung stigmatisiert, da
vergißt er, daß ihm die Flucht arg bekommen wird, da vergißt er, daß er
für jede Strafe zwei Monate länger in der verhaßten Anstalt bleiben muß,
da vergißt er, daß in der Zwangsarbeitsanstalt auch Pfähle sind, an die
man strafweise angebunden wird.
Dort in der Ecke der Korbflechterwerkstätte sitzt so ein Bursche, der
erst vor kurzem entwichen und wieder eingebracht worden ist. Direktor
Tilšer geht vorbei und fragt auch ihn, wieviel er heute gearbeitet
habe. Die Antwort wird in kaum verständlichem Tone geknurrt. Und aus den
Augen des Gefragten kommt ein wilder Blick des Hasses, eine Botschaft
jener Gefühle, die vor kurzem die Revolte der Korrigenden in Bohnitz
entfacht und ein Menschenleben gekostet haben.