Die Zwangsarbeitsanstalt auf dem Hradschin

Das rote Riesenhaus, das neben dem Garnisonsfilialspital breitspurig

dasteht und die Lorettogasse verstellt, beherbergt gar seltsames Volk.

Die Häftlinge der Strafanstalten sind unschuldige Waisenknaben gegen die

Gäste dieser Anstalt, welche — ausdrücklich wird das hervorgehoben —

durchaus keinen Strafzweck verfolgt. In den Strafhäusern gibt es Diebe,

Betrüger, Raubmörder aus Not, Raubmörder aus Überlegung,

Affektsverbrecher, die vielleicht ein zweites- oder ein drittesmal das

Verbrechen nicht mehr verüben würden. In der Zwangsarbeitsanstalt wohnen

nur Individuen, deren Strafliste ganz beträchtliche Dimensionen

angenommen hat. Die Quantität der Strafen, nicht die Qualität

entscheidet. Manche der Zwänglinge haben über hundert Strafen

aufzuweisen, und wenn einer oder der andere auch ein mehrfach

vorbestrafter Dieb oder Mörder ist, so ist er das nur nebenbei, und

diese Bagatelle hat mit seiner Detention im Arbeitshause gar nichts oder

nur wenig zu tun.

Die dreihundertdreißig braungekleideten Bewohner der

Landeszwangsarbeitsanstalt sind aus harmloseren Gründen hier. Die

Reichsgesetzblätter Nr. 89 und 90 vom Jahre 1885 haben die Errichtung

der Zwangsarbeitsanstalten bloß zur Vermeidung von Vagabundage und

Bettelei verfügt. Die Anstalten sollen einerseits ein Prohibitivmittel

gegen das Landstreichertum, gegen die Belästigung durch Vagabunden und

für die Verhütung von Verbrechen sein — ein Zweck, der wohl erfüllt

wird. Aber andererseits sollen auch die hierher kommenden arbeitsscheuen

Individuen gebessert, zur Arbeit erzogen werden. Damit ist es nichts.

Siebzig Prozent bleiben ungebessert. Und die restlichen dreißig Prozent

sind auch zum Teile als dubios zu buchen, denn wenn auch keine

Mitteilung von einer Gerichtsstrafe eines oder des anderen Entlassenen

eintrifft, wer bürgt dafür, daß nicht der biedere Landstreicher in der

Zelle irgend eines Bezirksgerichtes unter falschem Namen Obdach gefunden

hat? In den Besserungsanstalten für Jugendliche sind gute Resultate

aufzuweisen. Aber in die Prager Anstalt kommen nur Leute im Alter von

achtzehn bis fünfzig Jahren und die können sich an seßhafte Lebensweise

nicht mehr gewöhnen. Der Staub der Landstraße ist ihnen Lebenselement

geworden, die Mühen der Fußwanderung und die Chikanen der Gendarmen

fechten sie nicht mehr an, ein wilder Reisewahn hat sie gepackt, sie

wandern von Ort zu Ort, der Schubwagen ist ihnen eine feine

Reisegelegenheit, das Arrest ein famoses, warmes Obdach. Arbeiten —

wozu? Wer weiß, ob sie nicht recht haben.

Gar mancher von ihnen hat Haus und Hof verlassen, um arm durch die Welt

zu flanieren, viele lassen den Lohn in den Händen ihres Arbeitsgebers

zurück, sie schleichen sich — vom Reisefieber plötzlich gepackt — bei

Nacht und Nebel aus dem Hof und wandern auf Straßen und Feldrainen

geldlos ins Weite. Was man braucht, kann man erbetteln, kann man

stehlen. Gelegenheit zum Diebstahl ist immer da, Häuser, Ställe und

Scheuern stehen offen. Und doch: Die Zahl derer, die in ihren

hundertzwanzig Vorstrafen kein einziges Diebstahlsdelikt aufzuweisen

haben, ist nicht gering. Ihre Liste ist einförmig. Immer kehren nur die

§§ 1 und 2 des Vagabundagegesetzes wieder. Ehrliche Vagabunden. Sie sind

auch durch die wiederholte Detention in Zwangsarbeitsanstalten nicht zu

bessern und — nicht zu verderben.

Denn auch die Gefahr des schlechten Einflusses ist nicht ausgeschaltet,

da in den Zwangsarbeitsanstalten die ehrlichen Vagabunden mit wiederholt

bestraften Schwerverbrechern beisammen sind. Wünschenswert wäre, wenn

für die Gewohnheitsverbrecher eigene Arbeitshäuser errichtet werden

würden, oder wenn man sie deportieren würde.

Immerhin wäre es ungerecht, wenn man nicht konstatieren wollte, daß auch

unter den gegebenen ungünstigen Verhältnissen jährlich eine ganz

respektable Zahl von Gebesserten die Anstalt verläßt. So zum Beispiel

ein lichtscheues Individuum, das vor Jahren an einem Raubmord in Prag

beteiligt gewesen war. Der Gerichtshof hatte ihm eine mehrjährige

Kerkerstrafe zuerkannt und sich außerdem für die Zulässigkeit seiner

Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen. Die „gemischte

Landeskommission“ bei der Statthalterei, welche die Aufnahme in die

Arbeitsanstalten verfügt, entschied sich für den Antrag des Gerichtes,

und so kam der Bursche nach längerer Haft in Pankratz in die

Zwangsarbeitsanstalt auf dem Hradschin. Hier benahm er sich so korrekt,

daß man nach einem Jahre zu seiner bedingten Entlassung schritt, d. h.

ihm eine Anstellung besorgte und ihn außerhalb der Anstalt wohnen läßt,

trotzdem er noch in deren Stand gehört, und von dieser, wenn er sich

nicht bewähren würde, jederzeit eingezogen werden kann. Aber er bewährt

sich. In der Schneiderwerkstätte, in der er als Lehrling arbeitet, hat

nur der Meister, nicht aber auch seine „älteren“, aber halb so alten

Arbeitskollegen eine Ahnung von seinem Vorleben. Der Verein zum Wohle

entlassener Sträflinge zahlt ihm die Wohnung, Kleidung und einen Zuschuß

von wöchentlich zwei Kronen für Wäsche und Nachtmahl gibt ihm die

Anstalt, die übrige Kost erhält er von seinem Meister. Er arbeitet

überaus strebsam, und der einstige Raubmörder freut sich schon darauf,

bald Geselle werden und sich sein Brot ehrlich selbst verdienen zu

können.

Mag sein, daß man sich irrt, und daß der Bursche wieder zur alten

Lebensweise zurückkehrt, wenn er dem Auge der Anstaltsleiter entrückt

ist. Denn eigentlich sind alle Zwänglinge während der Zeit ihrer

Internierung fleißig und folgsam. Sie arbeiten an den Handwebstühlen, an

der Erzeugung von Papiersäcken, in den Tapezierer-, Schuster-,

Schlosser- und Tischlerwerkstätten, in der Korbflechterei und im

Anstaltsgarten, in der Küche und auf den Gängen, in den Arbeitskolonien

auf den Feldern und Stallungen der kaiserlichen Güter in Litowitz,

Hostiwitz, Rot-Aujezd und Tachlowitz, der Privatgüter zu Dubetsch,

Kletzan, Biechowitz und Radigau, sie planieren und regulieren den

Erdboden beim Bau der Landesirrenanstalt in Bohnitz und verrichten in

der Kadettenschule, in der Strakaschen Akademie, im Palais Toskana und

in der Landesfindelanstalt verschiedene Handlangerdienste. Sie arbeiten,

weil sie von den anderen abgesondert werden würden, wenn sie das nicht

täten. Strafen oder ein anderer Zwang zur Arbeit werden in der

Zwangsarbeitsanstalt nicht angewendet. Dessen bedarf es umso weniger,

als die Zwänglinge am Lohn ihrer Arbeit partizipieren. Sie sind in drei

Klassen eingeteilt. Acht Monate bleiben sie in der dritten, der letzten

Gehaltsklasse, in der sie zwanzig Prozent von ihrem Verdienst erhalten,

der Rest fließt dem Anstaltsfonde zu. Nach Ablauf der acht Monate rücken

sie in die zweite Klasse vor, in der sie fünfundzwanzig Prozent behalten

dürfen, nach weiteren acht Monaten in die erste Klasse, in der dreißig

Prozent ihres Arbeitsertrages ihr eigen sind. Einen Teil dieser

Dienstprämie darf der Zwängling zur Aufbesserung seiner Kost verwenden.

Das Nachtmahl ist wohlweislich schon so frugal bemessen, daß es einer

solchen Aufbesserung dringend bedarf — ein Ansporn zur Arbeit. Der Rest

der Verdienstesprämie wird dem Korrigenden aufbewahrt und oft erhält

dieser nach Ablauf seiner Internierung — diese währt mindestens zwei

und höchstens drei Jahre — einen ersparten Betrag von hundert Kronen

ausgehändigt.

Die Hoffnung auf die Aushändigung des Verdienstes kann manchen nicht vor

dem Entweichen abhalten. Aus dem Anstaltsgebäude selbst kann wohl

niemand flüchten, denn die Gittertüren auf den Korridoren und die

dichtgekreuzten Eisenstäbe in den Fenstern haben aus dem alten Palast

der Trauttmansdorffs, aus diesem stillen Kleinseitner Patriziergebäude,

in dessen Garten vor drei Jahrhunderten Tycho de Brahe seine erste

Sternwarte errichtet hatte, einen Käfig gemacht. Aber draußen in den

Arbeitskolonien, wo die Sonne zur Wanderschaft lädt, wo das rote

Wirtshausschild so freundlich zum langentbehrten Schnapsgenuß

auffordert, wo ein Hügel dem Zwängling zeigt, daß kein Aufseher in der

Nähe und die Welt so groß ist, da packt den Vagabunden die alte

Leidenschaft, da vergißt er, daß ihn seine Kleidung stigmatisiert, da

vergißt er, daß ihm die Flucht arg bekommen wird, da vergißt er, daß er

für jede Strafe zwei Monate länger in der verhaßten Anstalt bleiben muß,

da vergißt er, daß in der Zwangsarbeitsanstalt auch Pfähle sind, an die

man strafweise angebunden wird.

Dort in der Ecke der Korbflechterwerkstätte sitzt so ein Bursche, der

erst vor kurzem entwichen und wieder eingebracht worden ist. Direktor

Tilšer geht vorbei und fragt auch ihn, wieviel er heute gearbeitet

habe. Die Antwort wird in kaum verständlichem Tone geknurrt. Und aus den

Augen des Gefragten kommt ein wilder Blick des Hasses, eine Botschaft

jener Gefühle, die vor kurzem die Revolte der Korrigenden in Bohnitz

entfacht und ein Menschenleben gekostet haben.

Aus Prager Gassen und Nächten · 第 15 / 37 题