einzelnen herrschte in Rom und durch Rom in Italien, sondern der eine

unbewegliche, von Geschlecht zu Geschlecht im Senat fortgepflanzte

politische Gedanke, in dessen leitende Maximen schon die senatorischen

Knaben sich hineinlebten, indem sie in Begleitung ihrer Vaeter mit zum

Rate gingen und an der Tuer des Saales der Weisheit derjenigen Maenner

lauschten, auf deren Stuehlen sie dereinst bestimmt waren zu sitzen.

So wurden ungeheure Erfolge um ungeheuren Preis erreicht; denn auch der

Nike folgt ihre Nemesis. Im roemischen Gemeinwesen kommt es auf keinen

Menschen besonders an, weder auf den Soldaten noch auf den Feldherrn,

und unter der starren sittlich- polizeilichen Zucht wird jede

Eigenartigkeit des menschlichen Wesens erstickt. Rom ist gross geworden

wie kein anderer Staat des Altertums; aber es hat seine Groesse teuer

bezahlt mit der Aufopferung der anmutigen Mannigfaltigkeit, der bequemen

Laesslichkeit, der innerlichen Freiheit des hellenischen Lebens. 9.

Kapitel Kunst und Wissenschaft Die Entwicklung der Kunst und namentlich

der Dichtkunst steht im Altertum im engsten Zusammenhang mit der

Entwicklung der Volksfeste. Das schon in der vorigen Epoche wesentlich

unter griechischem Einfluss, zunaechst als ausserordentliche Feier,

geordnete Dankfest der roemischen Gemeinde, die "grossen" oder

"roemischen Spiele", nahm waehrend der gegenwaertigen an Dauer wie an

Mannigfaltigkeit der Belustigungen zu. Urspruenglich beschraenkt auf die

Dauer eines Tages wurde das Fest nach der gluecklichen Beendigung

der drei grossen Revolutionen von 245, 260 und 387 (509, 494 und 367)

jedesmal um einen Tag verlaengert und hatte am Ende dieser Periode also

bereits eine viertaegige Dauer ^1. Wichtiger noch war es, dass das Fest

wahrscheinlich mit Einsetzung der von Haus aus mit der Ausrichtung und

Ueberwachung desselben betrauten kurulischen Aedilitaet (387 367)

seinen ausserordentlichen Charakter und damit seine Beziehung auf ein

bestimmtes Feldherrngeluebde verlor und in die Reihe der ordentlichen,

jaehrlich wiederkehrenden als erstes unter allen eintrat. Indes blieb

die Regierung beharrlich dabei, das eigentliche Schaufest, namentlich

das Hauptstueck, das Wagenrennen, nicht mehr als einmal am Schluss

des Festes stattfinden zu lassen; an den uebrigen Tagen war es wohl

zunaechst der Menge ueberlassen, sich selber ein Fest zu geben, obwohl

Musikanten, Taenzer, Seilgaenger, Taschenspieler, Possenreisser und

dergleichen Leute mehr nicht verfehlt haben werden, gedungen oder nicht

gedungen, dabei sich einzufinden. Aber um das Jahr 390 (364) trat

eine wichtige Veraenderung ein, welche mit der vielleicht gleichzeitig

erfolgten Fixierung und Verlaengerung des Festes in Zusammenhang stehen

wird: man schlug von Staats wegen waehrend der ersten drei Tage

im Rennplatz ein Brettergeruest auf und sorgte fuer angemessene

Vorstellungen auf demselben zur Unterhaltung der Menge. Um indes nicht

auf diesem Wege zu weit gefuehrt zu werden, wurde fuer die Kosten des

Festes eine feste Summe von 200000 Assen (14500 Taler) ein fuer allemal

aus der Staatskasse ausgeworfen und diese ist auch bis auf die Punischen

Kriege nicht gesteigert worden; den etwaigen Mehrbetrag mussten die

Aedilen, welche diese Summe zu verwenden hatten, aus ihrer Tasche

decken und es ist nicht wahrscheinlich, dass sie in dieser Zeit oft und

betraechtlich vom Eigenen zugeschossen haben. Dass die neue Buehne im

allgemeinen unter griechischem Einfluss stand, beweist schon ihr Name

(scaena sk/e/n/e/). Sie war zwar zunaechst lediglich fuer Spielleute und

Possenreisser jeder Art bestimmt, unter denen die Taenzer zur Floete,

namentlich die damals gefeierten etruskischen, wohl noch die vornehmsten

sein mochten; indes war nun doch eine oeffentliche Buehne in Rom

entstanden und bald oeffnete dieselbe sich auch den roemischen Dichtern.

------------------------------------------------------- ^1 Was Dionys

(6, 95; vgl. B. G. Niebuhr, Roemische Geschichte. Bd. 2, S. 40) und,

schoepfend aus einer anderen Dionysischen Stelle, Plutarch (Cam. 42)

von dem latinischen Fest berichtet, ist, wie ausser anderen Gruenden

schlagend die Vergleichung der letzteren Stelle mit Liv. 6, 42 (F. W.

Ritschl, Parerga zu Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 313)

zeigt, vielmehr von den roemischen Spielen zu verstehen; Dionys hat, und

zwar nach seiner Gewohnheit im Verkehrten beharrlich, den Ausdruck ludi

maximi missverstanden. Uebrigens gab es auch eine Ueberlieferung, wonach

der Ursprung des Volksfestes, statt wie gewoehnlich auf die Besiegung

der Latiner durch den ersten Tarquinius, vielmehr auf die Besiegung der

Latiner am Regiller See zurueckgefuehrt ward (Cic. div. 1, 26, 55;

Dion. Hal. 7, 71). Dass die wichtigen, an der letzten Stelle aus Fabius

aufbehaltenen Angaben in der Tat auf das gewoehnliche Dankfest und nicht

auf eine besondere Votivfeierlichkeit gehen, zeigt die ausdrueckliche

Hinweisung auf die jaehrliche Wiederkehr der Feier und die genau mit

der Angabe bei dem falschen Asconius (Ps. Ascon. p. 142 Or.) stimmende

Kostensumme. --------------------------------------------------- Denn

an Dichtern fehlte es in Latium nicht. Latinische "Vaganten" oder

"Baenkelsaenger" (grassatores, spatiatores) zogen von Stadt zu Stadt und

von Haus zu Haus und trugen ihre Lieder (saturae) mit gestikulierendem

Tanz zur Floetenbegleitung vor. Das Mass war natuerlich das einzige, das

es damals gab, das sogenannte saturnische. Eine bestimmte Handlung lag

den Liedern nicht zugrunde, und ebensowenig scheinen sie dialogisiert

gewesen zu sein; man wird sich dieselben nach dem Muster jener

eintoenigen, bald improvisierten, bald rezitierten Ballaten und

Tarantellen vorstellen duerfen, wie man sie heute noch in den roemischen

Osterien zu hoeren bekommt. Dergleichen Lieder kamen denn auch frueh

auf die oeffentliche Buehne und sind allerdings der erste Keim des

roemischen Theaters geworden. Aber diese Anfaenge der Schaubuehne sind

in Rom nicht bloss, wie ueberall, bescheiden, sondern in bemerkenswerter

Weise gleich von vornherein bescholten. Schon die Zwoelf Tafeln treten

dem ueblen und nichtigen Singsang entgegen, indem sie nicht bloss auf

Zauber-, sondern selbst auf Spottlieder, die man auf einen Mitbuerger

verfertigt oder ihm vor der Tuere absingt, schwere Kriminalstrafen

setzen und die Zuziehung von Klagefrauen bei der Bestattung verbieten.

Aber weit strenger als durch die gesetzlichen Restriktionen ward die

beginnende Kunstuebung durch den sittlichen Bann getroffen, welchen der

philisterhafte Ernst des roemischen Wesens gegen diese leichtsinnigen

und bezahlten Gewerbe schleuderte. "Das Dichterhandwerk", sagt Cato,

"war sonst nicht angesehen; wenn jemand damit sich abgab oder bei den

Gelagen sich anhaengte, so hiess er ein Bummler." Wer nun aber gar Tanz,

Musik und Baenkelgesang fuer Geld betrieb, ward bei der immer mehr sich

festsetzenden Bescholtenheit eines jeden durch Dienstverrichtungen

gegen Entgelt gewonnenen Lebensunterhalts von einem zwiefachen Makel

getroffen. Wenn daher das Mitwirken bei den landueblichen maskierten

Charakterpossen als ein unschuldiger jugendlicher Mutwille betrachtet

ward, so galt das Auftreten auf der oeffentlichen Buehne fuer Geld und

ohne Masken geradezu fuer schaendlich, und der Saenger und Dichter stand

dabei mit dem Seiltaenzer und dem Hanswurst voellig in gleicher Reihe.

Dergleichen Leute wurden durch die Sittenmeister regelmaessig

fuer unfaehig erklaert, in dem Buergerheer zu dienen und in der

Buergerversammlung zu stimmen. Es wurde ferner nicht bloss, was allein

schon bezeichnend genug ist, die Buehnendirektion betrachtet als zur

Kompetenz der Stadtpolizei gehoerig, sondern es ward auch der

Polizei wahrscheinlich schon in dieser Zeit gegen die gewerbmaessigen

Buehnenkuenstler eine ausserordentliche arbitraere Gewalt eingeraeumt.

Nicht allein hielten die Polizeiherren nach vollendeter Auffuehrung

ueber sie Gericht, wobei der Wein fuer die geschickten Leute ebenso

reichlich floss, wie fuer den Stuemper die Pruegel fielen, sondern es

waren auch saemtliche staedtische Beamte gesetzlich befugt, ueber jeden

Schauspieler zu jeder Zeit und an jedem Orte koerperliche Zuechtigung

und Einsperrung zu verhaengen. Die notwendige Folge davon war, dass

Tanz, Musik und Poesie, wenigstens soweit sie auf der oeffentlichen

Buehne sich zeigten, den niedrigsten Klassen der roemischen

Buergerschaft und vor allem den Fremden in die Haende fielen; und wenn

in dieser Zeit die Poesie dabei noch ueberhaupt eine zu geringe Rolle

spielte, als dass fremde Kuenstler mit ihr sich beschaeftigt haetten,

so darf dagegen die Angabe, dass in Rom die gesamte sakrale und profane

Musik wesentlich etruskisch, also die alte, einst offenbar hochgehaltene

latinische Floetenkunst durch die fremdlaendische unterdrueckt war,

schon fuer diese Zeit gueltig erachtet werden. Von einer poetischen

Literatur ist keine Rede. Weder die Maskenspiele noch die

Buehnenrezitationen koennen eigentlich feste Texte gehabt haben, sondern

wurden je nach Beduerfnis regelmaessig von den Vortragenden selbst

verfertigt. Von schriftstellerischen Arbeiten aus dieser Zeit wusste man

spaeterhin nichts aufzuzeigen als eine Art roemischer 'Werke und Tage',

eine Unterweisung des Bauern an seinen Sohn ^2, und die schon erwaehnten

pythagoreischen Gedichte des Appius Claudius, den ersten Anfang

hellenisierender roemischer Poesie. Uebrig geblieben ist von den

Dichtungen dieser Epoche nichts als eine und die andere Grabschrift

im saturnischen Masse. Wie die Anfaenge der roemischen Schaubuehne so

gehoeren auch die Anfaenge der roemischen Geschichtschreibung in

diese Epoche, sowohl der gleichzeitigen Aufzeichnung der merkwuerdigen

Ereignisse wie der konventionellen Feststellung der Vorgeschichte der

roemischen Gemeinde. Die gleichzeitige Geschichtschreibung knuepft an

das Beamtenverzeichnis an. Das am weitesten zurueckreichende, das den

spaeteren roemischen Forschern vorgelegen hat und mittelbar auch uns

noch vorliegt, scheint aus dem Archiv des kapitolinischen Jupitertempels

herzuruehren, da es von dem Konsul Marcus Horatius an, der denselben

am 13. September seines Amtsjahres einweihte, die Namen der jaehrigen

Gemeindevorsteher auffuehrt, auch auf das unter den Konsuln Publius

Servilius und Lucius Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zaehlung 291 der

Stadt 463) bei Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Geloebnis:

von da an jedes hundertste Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels

einen Nagel zu schlagen, Ruecksicht nimmt. Spaeterhin sind es die Mass-

und Schriftgelehrten der Gemeinde, das heisst die Pontifices, welche

die Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher von Amts wegen verzeichnen

und also mit der aelteren Monat- eine Jahrtafel verbinden; beide werden

seitdem unter dem - eigentlich nur der Gerichtstagtafel zukommenden -

Namen der Fasten zusammengefasst. Diese Einrichtung mag nicht lange nach

der Abschaffung des Koenigtums getroffen sein, da in der Tat, um

die Reihenfolge der oeffentlichen Akte konstatieren zu koennen,

die offizielle Verzeichnung der Jahrbeamten dringendes praktisches

Beduerfnis war; aber wenn es ein so altes offizielles Verzeichnis der

Gemeindebeamten gegeben hat, so ist dies wahrscheinlich im

gallischen Brande (364 390) zugrunde gegangen und die Liste des

Pontifikalkollegiums nachher aus der von dieser Katastrophe nicht

betroffenen kapitolinischen, so weit diese zurueckreichte, ergaenzt

worden. Dass das uns vorliegende Vorsteherverzeichnis zwar in den

Nebensachen, besonders den genealogischen Angaben nach der Hand aus den

Stammbaeumen des Adels vervollstaendigt worden ist, im wesentlichen

aber von Anfang an auf gleichzeitige und glaubwuerdige Aufzeichnungen

zurueckgeht, leidet keinen Zweifel; die Kalenderjahre aber gibt dasselbe

nur unvollkommen und annaehernd wieder, da die Gemeindevorsteher

nicht mit dem Neujahr, ja nicht einmal mit einem ein fuer allemal

festgestellten Tage antraten, sondern aus mancherlei Veranlassungen

der Antrittstag sich hin und her schob und die haeufig zwischen zwei

Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der Rechnung nach

Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser Vorsteherliste

die Kalenderjahre zaehlen, so war es noetig, den Antritts- und

Abgangstag eines jeden Kollegiums nebst den etwaigen Interregnen mit

anzumerken; und auch dies mag frueh geschehen sein. Ausserdem aber

wurde die Liste der Jahrbeamten zur Kalenderjahrliste in der Weise

hergerichtet, dass man durch Akkommodation jedem Kalenderjahr ein

Beamtenpaar zuteilte und, wo die Liste nicht ausreichte, Fuelljahre

einlegte, welche in der spaeteren (Varronischen) Tafel mit den Ziffern

379-383, 421, 430, 445, 453 bezeichnet sind. Vom Jahre 291 (463) ist

die roemische Liste nachweislich, zwar nicht im einzelnen, wohl aber im

ganzen, mit dem roemischen Kalender in Uebereinstimmung, also insoweit

chronologisch sicher, als die Mangelhaftigkeit des Kalenders selbst dies

verstattet; die jenseits jenes Jahres liegenden 47 Jahrstellen entziehen

sich der Kontrolle, werden aber wenigstens in der Hauptsache gleichfalls

richtig sein ^3; was jenseits des Jahres 245 (509) liegt,

ist chronologisch verschollen.

----------------------------------------------------- ^2 Erhalten ist

davon das Bruchstueck: Bei trocknem Herbste, nassem - Fruehling, wirst

du, Knabe, Einernten grosse Spelte. Wir wissen freilich nicht, mit

welchem Rechte dieses Gedicht spaeterhin als das aelteste roemische

galt (Macr. Sat. 5, 20; Fest. v. flaminius p. 93 M; Serv. georg. 1,

101; Plin. nat. 17, 2, 14). ^3 Nur die ersten Stellen in der Liste geben

Anlass zum Verdacht und moegen spaeter hinzugefuegt sein, um die Zahl

der Jahre von der Koenigsflucht bis zum Stadtbrande auf 120

abzurunden. ------------------------------------------------ Eine

gemeingebraeuchliche Aera hat sich nicht gebildet; doch ist in

sakralen Verhaeltnissen gezaehlt worden nach dem Einweihungsjahr des

kapitolinischen Jupitertempels, von wo ab ja auch die Beamtenliste lief.

Nahe lag es, neben den Namen der Beamten die wichtigsten unter ihrer

Amtsfuehrung vorgefallenen Ereignisse anzumerken; und aus solchen, dem

Beamtenkatalog beigefuegten Nachrichten ist die roemische Chronik,

ganz wie aus den der Ostertafel beigeschriebenen Notizen die

mittelalterliche, hervorgegangen. Aber erst spaet kam es zu der Anlegung

einer foermlichen, die Namen saemtlicher Beamten und die merkwuerdigen

Ereignisse Jahr fuer Jahr stetig verzeichnenden Chronik (liber annalis)

durch die Pontifices. Vor der unter dem 5. Juni 351 (403) angemerkten

Sonnenfinsternis, womit wahrscheinlich die vom 20. Juni 354

(400) gemeint ist, fand sich in der spaeteren Stadtchronik keine

Sonnenfinsternis nach Beobachtung verzeichnet; die Zensuszahlen

derselben fangen erst seit dem Anfang des fuenften Jahrhunderts der

Stadt an, glaublich zu lauten; die vor dem Volk gefuehrten Busssachen

und die von Gemeinde wegen gesuehnten Wunderzeichen scheint man erst

seit der zweiten Haelfte des fuenften Jahrhunderts regelmaessig in die

Chronik eingetragen zu haben. Allem Anschein nach hat die Einrichtung

eines geordneten Jahrbuchs und, was sicher damit zusammenhaengt, die

eben eroerterte Redaktion der aelteren Beamtenliste zum Zweck der

Jahrzaehlung mittels Einlegung der chronologisch noetigen Fuelljahre in

der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts stattgefunden. Aber auch

nachdem sich die Uebung festgestellt hatte, dass es dem Oberpontifex

obliege, Kriegslaeufte und Kolonisierungen, Pestilenz und teuere

Zeit, Finsternisse und Wunder, Todesfaelle der Priester und anderer

angesehener Maenner, die neuen Gemeindebeschluesse, die Ergebnisse

der Schatzung Jahr fuer Jahr aufzuschreiben und diese Anzeichnungen in

seiner Amtwohnung zu bleibendem Gedaechtnis und zu jedermanns Einsicht

aufzustellen, war man damit von einer wirklichen Geschichtschreibung

noch weit entfernt. Wie duerftig die gleichzeitige Aufzeichnung noch am

Schlusse dieser Periode war und wie weiten Spielraum sie der Willkuer

spaeterer Annalisten gestattete, zeigt mit schneidender Deutlichkeit die

Vergleichung der Berichte ueber den Feldzug vom Jahre 456 (298) in

den Jahrbuechern und auf der Grabschrift des Konsuls Scipio ^4. Die

spaeteren Historiker waren augenscheinlich ausserstande, aus diesen

Stadtbuchnotizen einen lesbaren und einigermassen zusammenhaengenden

Bericht zu gestalten; und auch wir wuerden, selbst wenn uns das

Stadtbuch noch in seiner urspruenglichen Fassung vorlaege, schwerlich

daraus die Geschichte der Zeit pragmatisch zu schreiben vermoegen. Indes

gab es solche Stadtchroniken nicht bloss in Rom, sondern jede latinische

Stadt hat wie ihre Pontifices, so auch ihre Annalen besessen, wie dies

aus einzelnen Notizen zum Beispiel fuer Ardea, Ameria, Interamna am Nar

deutlich hervorgeht; und mit der Gesamtheit dieser Stadtchroniken haette

vielleicht sich etwas Aehnliches erreichen lassen, wie es fuer

das fruehere Mittelalter durch die Vergleichung der verschiedenen

Klosterchroniken erreicht worden ist. Leider hat man in Rom

spaeterhin es vorgezogen, die Luecke vielmehr durch hellenische

oder hellenisierende Luege zu fuellen.

------------------------------------------------ ^4 1, 470. Nach den

Annalen kommandiert Scipio in Etrurien, sein Kollege in Samnium und ist

Lucanien dies Jahr im Bunde mit Rom; nach der Grabschrift erobert

Scipio zwei Staedte in Samnium und ganz Lucanien.

------------------------------------------------ Ausser diesen

freilich duerftig angelegten und unsicher gehandhabten offiziellen

Veranstaltungen zur Feststellung der verflossenen Zeiten und vergangenen

Ereignisse koennen in dieser Epoche kaum Aufzeichnungen vorgekommen

sein, welche der roemischen Geschichte unmittelbar gedient haetten.

Von Privatchroniken findet sich keine Spur. Nur liess man sich in den

vornehmen Haeusern es angelegen sein, die auch rechtlich so wichtigen

Geschlechtstafeln festzustellen und den Stammbaum zu bleibendem

Gedaechtnis auf die Wand des Hausflurs zu malen. An diesen Listen,

die wenigstens auch die Aemter nannten, fand nicht bloss die

Familientradition einen Halt, sondern es knuepften sich hieran auch wohl

frueh biographische Aufzeichnungen. Die Gedaechtnisreden, welche in

Rom bei keiner vornehmen Leiche fehlen durften und regelmaessig von

dem naechsten Verwandten des Verstorbenen gehalten wurden, bestanden

wesentlich nicht bloss in der Aufzaehlung der Tugenden und Wuerden des

Toten, sondern auch in der Aufzaehlung der Taten und Tugenden seiner

Ahnen; und so gingen auch sie wohl schon in fruehester Zeit traditionell

von einer Generation auf die andere ueber. Manche wertvolle Nachricht

mochte hierdurch erhalten, freilich auch manche dreiste Verdrehung

und Faelschung in die Ueberlieferung eingefuehrt werden. Aber wie die

Anfaenge der wirklichen Geschichtschreibung gehoeren ebenfalls in diese

Zeit die Anfaenge der Aufzeichnung und konventionellen Entstellung der

Vorgeschichte Roms. Die Quellen dafuer waren natuerlich dieselben wie

ueberall. Einzelne Namen, wie die der Koenige Numa, Ancus, Tullus,

denen die Geschlechtsnamen wohl erst spaeter zugeteilt worden sind,

und einzelne Tatsachen, wie die Besiegung der Latiner durch Koenig

Tarquinius und die Vertreibung des tarquinischen Koenigsgeschlechts

mochten in allgemeiner, muendlich fortgepflanzter wahrhafter

Ueberlieferung fortleben. Anderes lieferte die Tradition der adligen

Geschlechter, wie zum Beispiel die Fabiererzaehlungen mehrfach

hervortreten. In anderen Erzaehlungen wurden uralte Volksinstitutionen,

besonders mit grosser Lebendigkeit rechtliche Verhaeltnisse symbolisiert

und historisiert; so die Heiligkeit der Mauern in der Erzaehlung vom

Tode des Remus, die Abschaffung der Blutrache in der von dem Ende des

Koenigs Tatius, die Notwendigkeit der die Pfahlbruecke betreffenden

Ordnung in der Sage von Horatius Cocles ^5, die Entstehung des

Gnadenurteils der Gemeinde in der schoenen Erzaehlung von den Horatiern

und Curiatiern, die Entstehung der Freilassung und des Buergerrechts

der Freigelassenen in derjenigen von der Tarquinierverschwoerung und dem

Sklaven Vindicius. Ebendahin gehoert die Geschichte der Stadtgruendung

selbst, welche Roms Ursprung an Latium und die allgemeine latinische

Metropole Alba anknuepfen soll. Zu den Beinamen der vornehmen Roemer

entstanden historische Glossen, wie zum Beispiel Publius Valerius der

"Volksdiener" (Poplicola) einen ganzen Kreis derartiger Anekdoten um

sich gesammelt hat, und vor allem knuepften an den heiligen Feigenbaum

und andere Plaetze und Merkwuerdigkeiten der Stadt sich in grosser

Menge Kuestererzaehlungen von der Art derjenigen an, aus denen ueber ein

Jahrtausend spaeter auf demselben Boden die Mirabilia Urbis erwuchsen.

Eine gewisse Zusammenknuepfung dieser verschiedenen Maerchen, die

Feststellung der Reihe der sieben Koenige, die ohne Zweifel auf der

Geschlechterrechnung ruhende Ansetzung ihrer Regierungszeit insgesamt

auf 240 Jahre ^6 und selbst der Anfang offizieller Aufzeichnung dieser

Ansetzungen hat wahrscheinlich schon in dieser Epoche stattgefunden: die

Grundzuege der Erzaehlung und namentlich deren Quasichronologie treten

in der spaeteren Tradition mit so unwandelbarer Festigkeit auf, dass

schon darum ihre Fixierung nicht in, sondern vor die literarische Epoche

Roms gesetzt werden muss. Wenn bereits im Jahre 458 (296) die an den

Zitzen der Woelfin saugenden Zwillinge Romulus und Remus in Erz gegossen

an dem heiligen Feigenbaum aufgestellt wurden, so muessen die Roemer,

die Latium und Samnium bezwangen, die Entstehungsgeschichte ihrer

Vaterstadt nicht viel anders vernommen haben als wir sie bei Livius

lesen; sogar die Aboriginer, das sind die "Vonanfanganer", dies naive

Rudiment der geschichtlichen Spekulation des latinischen Stammes,

begegnen schon um 465 (289) bei dem sizilischen Schriftsteller Kallias.

Es liegt in der Natur der Chronik, dass sie zu der Geschichte die

Vorgeschichte fuegt und wenn nicht bis auf die Entstehung von Himmel

und Erde, doch wenigstens bis auf die Entstehung der Gemeinde

zurueckgefuehrt zu werden verlangt; und es ist auch ausdruecklich

bezeugt, dass die Tafel der Pontifices das Gruendungsjahr Roms angab.

Danach darf angenommen werden, dass das Pontifikalkollegium, als es

in der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts anstatt der

bisherigen spaerlichen und in der Regel wohl auf die Beamtennamen

sich beschraenkenden Aufzeichnungen zu der Anlegung einer foermlichen

Jahreschronik fortschritt, auch die zu Anfang fehlende Geschichte

der Koenige Roms und ihres Sturzes hinzufuegte und, indem es auf den

Einweihungstag des kapitolinischen Tempels, den 13. September 245

(509), zugleich die Stiftung der Republik setzte, einen freilich nur

scheinhaften Zusammenhang zwischen der zeitlosen und der annalistischen

Erzaehlung herstellte. Dass bei dieser aeltesten Aufzeichnung der

Urspruenge Roms auch der Hellenismus seine Hand im Spiele gehabt

hat, ist kaum zu bezweifeln; die Spekulation ueber Ur- und spaetere

Bevoelkerung, ueber die Prioritaet des Hirtenlebens vor dem Ackerbau

und die Umwandlung des Menschen Romulus in den Gott Quirinus sehen ganz

griechisch aus, und selbst die Truebung der echt nationalen Gestalten

des frommen Numa und der weisen Egeria durch die Einmischung

fremdlaendischer pythagoreischer Urweisheit scheint keineswegs zu

Römische Geschichte — Buch 2 · 第 24 / 26 段