unbewegliche, von Geschlecht zu Geschlecht im Senat fortgepflanzte
politische Gedanke, in dessen leitende Maximen schon die senatorischen
Knaben sich hineinlebten, indem sie in Begleitung ihrer Vaeter mit zum
Rate gingen und an der Tuer des Saales der Weisheit derjenigen Maenner
lauschten, auf deren Stuehlen sie dereinst bestimmt waren zu sitzen.
So wurden ungeheure Erfolge um ungeheuren Preis erreicht; denn auch der
Nike folgt ihre Nemesis. Im roemischen Gemeinwesen kommt es auf keinen
Menschen besonders an, weder auf den Soldaten noch auf den Feldherrn,
und unter der starren sittlich- polizeilichen Zucht wird jede
Eigenartigkeit des menschlichen Wesens erstickt. Rom ist gross geworden
wie kein anderer Staat des Altertums; aber es hat seine Groesse teuer
bezahlt mit der Aufopferung der anmutigen Mannigfaltigkeit, der bequemen
Laesslichkeit, der innerlichen Freiheit des hellenischen Lebens. 9.
Kapitel Kunst und Wissenschaft Die Entwicklung der Kunst und namentlich
der Dichtkunst steht im Altertum im engsten Zusammenhang mit der
Entwicklung der Volksfeste. Das schon in der vorigen Epoche wesentlich
unter griechischem Einfluss, zunaechst als ausserordentliche Feier,
geordnete Dankfest der roemischen Gemeinde, die "grossen" oder
"roemischen Spiele", nahm waehrend der gegenwaertigen an Dauer wie an
Mannigfaltigkeit der Belustigungen zu. Urspruenglich beschraenkt auf die
Dauer eines Tages wurde das Fest nach der gluecklichen Beendigung
der drei grossen Revolutionen von 245, 260 und 387 (509, 494 und 367)
jedesmal um einen Tag verlaengert und hatte am Ende dieser Periode also
bereits eine viertaegige Dauer ^1. Wichtiger noch war es, dass das Fest
wahrscheinlich mit Einsetzung der von Haus aus mit der Ausrichtung und
Ueberwachung desselben betrauten kurulischen Aedilitaet (387 367)
seinen ausserordentlichen Charakter und damit seine Beziehung auf ein
bestimmtes Feldherrngeluebde verlor und in die Reihe der ordentlichen,
jaehrlich wiederkehrenden als erstes unter allen eintrat. Indes blieb
die Regierung beharrlich dabei, das eigentliche Schaufest, namentlich
das Hauptstueck, das Wagenrennen, nicht mehr als einmal am Schluss
des Festes stattfinden zu lassen; an den uebrigen Tagen war es wohl
zunaechst der Menge ueberlassen, sich selber ein Fest zu geben, obwohl
Musikanten, Taenzer, Seilgaenger, Taschenspieler, Possenreisser und
dergleichen Leute mehr nicht verfehlt haben werden, gedungen oder nicht
gedungen, dabei sich einzufinden. Aber um das Jahr 390 (364) trat
eine wichtige Veraenderung ein, welche mit der vielleicht gleichzeitig
erfolgten Fixierung und Verlaengerung des Festes in Zusammenhang stehen
wird: man schlug von Staats wegen waehrend der ersten drei Tage
im Rennplatz ein Brettergeruest auf und sorgte fuer angemessene
Vorstellungen auf demselben zur Unterhaltung der Menge. Um indes nicht
auf diesem Wege zu weit gefuehrt zu werden, wurde fuer die Kosten des
Festes eine feste Summe von 200000 Assen (14500 Taler) ein fuer allemal
aus der Staatskasse ausgeworfen und diese ist auch bis auf die Punischen
Kriege nicht gesteigert worden; den etwaigen Mehrbetrag mussten die
Aedilen, welche diese Summe zu verwenden hatten, aus ihrer Tasche
decken und es ist nicht wahrscheinlich, dass sie in dieser Zeit oft und
betraechtlich vom Eigenen zugeschossen haben. Dass die neue Buehne im
allgemeinen unter griechischem Einfluss stand, beweist schon ihr Name
(scaena sk/e/n/e/). Sie war zwar zunaechst lediglich fuer Spielleute und
Possenreisser jeder Art bestimmt, unter denen die Taenzer zur Floete,
namentlich die damals gefeierten etruskischen, wohl noch die vornehmsten
sein mochten; indes war nun doch eine oeffentliche Buehne in Rom
entstanden und bald oeffnete dieselbe sich auch den roemischen Dichtern.
------------------------------------------------------- ^1 Was Dionys
(6, 95; vgl. B. G. Niebuhr, Roemische Geschichte. Bd. 2, S. 40) und,
schoepfend aus einer anderen Dionysischen Stelle, Plutarch (Cam. 42)
von dem latinischen Fest berichtet, ist, wie ausser anderen Gruenden
schlagend die Vergleichung der letzteren Stelle mit Liv. 6, 42 (F. W.
Ritschl, Parerga zu Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 313)
zeigt, vielmehr von den roemischen Spielen zu verstehen; Dionys hat, und
zwar nach seiner Gewohnheit im Verkehrten beharrlich, den Ausdruck ludi
maximi missverstanden. Uebrigens gab es auch eine Ueberlieferung, wonach
der Ursprung des Volksfestes, statt wie gewoehnlich auf die Besiegung
der Latiner durch den ersten Tarquinius, vielmehr auf die Besiegung der
Latiner am Regiller See zurueckgefuehrt ward (Cic. div. 1, 26, 55;
Dion. Hal. 7, 71). Dass die wichtigen, an der letzten Stelle aus Fabius
aufbehaltenen Angaben in der Tat auf das gewoehnliche Dankfest und nicht
auf eine besondere Votivfeierlichkeit gehen, zeigt die ausdrueckliche
Hinweisung auf die jaehrliche Wiederkehr der Feier und die genau mit
der Angabe bei dem falschen Asconius (Ps. Ascon. p. 142 Or.) stimmende
Kostensumme. --------------------------------------------------- Denn
an Dichtern fehlte es in Latium nicht. Latinische "Vaganten" oder
"Baenkelsaenger" (grassatores, spatiatores) zogen von Stadt zu Stadt und
von Haus zu Haus und trugen ihre Lieder (saturae) mit gestikulierendem
Tanz zur Floetenbegleitung vor. Das Mass war natuerlich das einzige, das
es damals gab, das sogenannte saturnische. Eine bestimmte Handlung lag
den Liedern nicht zugrunde, und ebensowenig scheinen sie dialogisiert
gewesen zu sein; man wird sich dieselben nach dem Muster jener
eintoenigen, bald improvisierten, bald rezitierten Ballaten und
Tarantellen vorstellen duerfen, wie man sie heute noch in den roemischen
Osterien zu hoeren bekommt. Dergleichen Lieder kamen denn auch frueh
auf die oeffentliche Buehne und sind allerdings der erste Keim des
roemischen Theaters geworden. Aber diese Anfaenge der Schaubuehne sind
in Rom nicht bloss, wie ueberall, bescheiden, sondern in bemerkenswerter
Weise gleich von vornherein bescholten. Schon die Zwoelf Tafeln treten
dem ueblen und nichtigen Singsang entgegen, indem sie nicht bloss auf
Zauber-, sondern selbst auf Spottlieder, die man auf einen Mitbuerger
verfertigt oder ihm vor der Tuere absingt, schwere Kriminalstrafen
setzen und die Zuziehung von Klagefrauen bei der Bestattung verbieten.
Aber weit strenger als durch die gesetzlichen Restriktionen ward die
beginnende Kunstuebung durch den sittlichen Bann getroffen, welchen der
philisterhafte Ernst des roemischen Wesens gegen diese leichtsinnigen
und bezahlten Gewerbe schleuderte. "Das Dichterhandwerk", sagt Cato,
"war sonst nicht angesehen; wenn jemand damit sich abgab oder bei den
Gelagen sich anhaengte, so hiess er ein Bummler." Wer nun aber gar Tanz,
Musik und Baenkelgesang fuer Geld betrieb, ward bei der immer mehr sich
festsetzenden Bescholtenheit eines jeden durch Dienstverrichtungen
gegen Entgelt gewonnenen Lebensunterhalts von einem zwiefachen Makel
getroffen. Wenn daher das Mitwirken bei den landueblichen maskierten
Charakterpossen als ein unschuldiger jugendlicher Mutwille betrachtet
ward, so galt das Auftreten auf der oeffentlichen Buehne fuer Geld und
ohne Masken geradezu fuer schaendlich, und der Saenger und Dichter stand
dabei mit dem Seiltaenzer und dem Hanswurst voellig in gleicher Reihe.
Dergleichen Leute wurden durch die Sittenmeister regelmaessig
fuer unfaehig erklaert, in dem Buergerheer zu dienen und in der
Buergerversammlung zu stimmen. Es wurde ferner nicht bloss, was allein
schon bezeichnend genug ist, die Buehnendirektion betrachtet als zur
Kompetenz der Stadtpolizei gehoerig, sondern es ward auch der
Polizei wahrscheinlich schon in dieser Zeit gegen die gewerbmaessigen
Buehnenkuenstler eine ausserordentliche arbitraere Gewalt eingeraeumt.
Nicht allein hielten die Polizeiherren nach vollendeter Auffuehrung
ueber sie Gericht, wobei der Wein fuer die geschickten Leute ebenso
reichlich floss, wie fuer den Stuemper die Pruegel fielen, sondern es
waren auch saemtliche staedtische Beamte gesetzlich befugt, ueber jeden
Schauspieler zu jeder Zeit und an jedem Orte koerperliche Zuechtigung
und Einsperrung zu verhaengen. Die notwendige Folge davon war, dass
Tanz, Musik und Poesie, wenigstens soweit sie auf der oeffentlichen
Buehne sich zeigten, den niedrigsten Klassen der roemischen
Buergerschaft und vor allem den Fremden in die Haende fielen; und wenn
in dieser Zeit die Poesie dabei noch ueberhaupt eine zu geringe Rolle
spielte, als dass fremde Kuenstler mit ihr sich beschaeftigt haetten,
so darf dagegen die Angabe, dass in Rom die gesamte sakrale und profane
Musik wesentlich etruskisch, also die alte, einst offenbar hochgehaltene
latinische Floetenkunst durch die fremdlaendische unterdrueckt war,
schon fuer diese Zeit gueltig erachtet werden. Von einer poetischen
Literatur ist keine Rede. Weder die Maskenspiele noch die
Buehnenrezitationen koennen eigentlich feste Texte gehabt haben, sondern
wurden je nach Beduerfnis regelmaessig von den Vortragenden selbst
verfertigt. Von schriftstellerischen Arbeiten aus dieser Zeit wusste man
spaeterhin nichts aufzuzeigen als eine Art roemischer 'Werke und Tage',
eine Unterweisung des Bauern an seinen Sohn ^2, und die schon erwaehnten
pythagoreischen Gedichte des Appius Claudius, den ersten Anfang
hellenisierender roemischer Poesie. Uebrig geblieben ist von den
Dichtungen dieser Epoche nichts als eine und die andere Grabschrift
im saturnischen Masse. Wie die Anfaenge der roemischen Schaubuehne so
gehoeren auch die Anfaenge der roemischen Geschichtschreibung in
diese Epoche, sowohl der gleichzeitigen Aufzeichnung der merkwuerdigen
Ereignisse wie der konventionellen Feststellung der Vorgeschichte der
roemischen Gemeinde. Die gleichzeitige Geschichtschreibung knuepft an
das Beamtenverzeichnis an. Das am weitesten zurueckreichende, das den
spaeteren roemischen Forschern vorgelegen hat und mittelbar auch uns
noch vorliegt, scheint aus dem Archiv des kapitolinischen Jupitertempels
herzuruehren, da es von dem Konsul Marcus Horatius an, der denselben
am 13. September seines Amtsjahres einweihte, die Namen der jaehrigen
Gemeindevorsteher auffuehrt, auch auf das unter den Konsuln Publius
Servilius und Lucius Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zaehlung 291 der
Stadt 463) bei Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Geloebnis:
von da an jedes hundertste Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels
einen Nagel zu schlagen, Ruecksicht nimmt. Spaeterhin sind es die Mass-
und Schriftgelehrten der Gemeinde, das heisst die Pontifices, welche
die Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher von Amts wegen verzeichnen
und also mit der aelteren Monat- eine Jahrtafel verbinden; beide werden
seitdem unter dem - eigentlich nur der Gerichtstagtafel zukommenden -
Namen der Fasten zusammengefasst. Diese Einrichtung mag nicht lange nach
der Abschaffung des Koenigtums getroffen sein, da in der Tat, um
die Reihenfolge der oeffentlichen Akte konstatieren zu koennen,
die offizielle Verzeichnung der Jahrbeamten dringendes praktisches
Beduerfnis war; aber wenn es ein so altes offizielles Verzeichnis der
Gemeindebeamten gegeben hat, so ist dies wahrscheinlich im
gallischen Brande (364 390) zugrunde gegangen und die Liste des
Pontifikalkollegiums nachher aus der von dieser Katastrophe nicht
betroffenen kapitolinischen, so weit diese zurueckreichte, ergaenzt
worden. Dass das uns vorliegende Vorsteherverzeichnis zwar in den
Nebensachen, besonders den genealogischen Angaben nach der Hand aus den
Stammbaeumen des Adels vervollstaendigt worden ist, im wesentlichen
aber von Anfang an auf gleichzeitige und glaubwuerdige Aufzeichnungen
zurueckgeht, leidet keinen Zweifel; die Kalenderjahre aber gibt dasselbe
nur unvollkommen und annaehernd wieder, da die Gemeindevorsteher
nicht mit dem Neujahr, ja nicht einmal mit einem ein fuer allemal
festgestellten Tage antraten, sondern aus mancherlei Veranlassungen
der Antrittstag sich hin und her schob und die haeufig zwischen zwei
Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der Rechnung nach
Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser Vorsteherliste
die Kalenderjahre zaehlen, so war es noetig, den Antritts- und
Abgangstag eines jeden Kollegiums nebst den etwaigen Interregnen mit
anzumerken; und auch dies mag frueh geschehen sein. Ausserdem aber
wurde die Liste der Jahrbeamten zur Kalenderjahrliste in der Weise
hergerichtet, dass man durch Akkommodation jedem Kalenderjahr ein
Beamtenpaar zuteilte und, wo die Liste nicht ausreichte, Fuelljahre
einlegte, welche in der spaeteren (Varronischen) Tafel mit den Ziffern
379-383, 421, 430, 445, 453 bezeichnet sind. Vom Jahre 291 (463) ist
die roemische Liste nachweislich, zwar nicht im einzelnen, wohl aber im
ganzen, mit dem roemischen Kalender in Uebereinstimmung, also insoweit
chronologisch sicher, als die Mangelhaftigkeit des Kalenders selbst dies
verstattet; die jenseits jenes Jahres liegenden 47 Jahrstellen entziehen
sich der Kontrolle, werden aber wenigstens in der Hauptsache gleichfalls
richtig sein ^3; was jenseits des Jahres 245 (509) liegt,
ist chronologisch verschollen.
----------------------------------------------------- ^2 Erhalten ist
davon das Bruchstueck: Bei trocknem Herbste, nassem - Fruehling, wirst
du, Knabe, Einernten grosse Spelte. Wir wissen freilich nicht, mit
welchem Rechte dieses Gedicht spaeterhin als das aelteste roemische
galt (Macr. Sat. 5, 20; Fest. v. flaminius p. 93 M; Serv. georg. 1,
101; Plin. nat. 17, 2, 14). ^3 Nur die ersten Stellen in der Liste geben
Anlass zum Verdacht und moegen spaeter hinzugefuegt sein, um die Zahl
der Jahre von der Koenigsflucht bis zum Stadtbrande auf 120
abzurunden. ------------------------------------------------ Eine
gemeingebraeuchliche Aera hat sich nicht gebildet; doch ist in
sakralen Verhaeltnissen gezaehlt worden nach dem Einweihungsjahr des
kapitolinischen Jupitertempels, von wo ab ja auch die Beamtenliste lief.
Nahe lag es, neben den Namen der Beamten die wichtigsten unter ihrer
Amtsfuehrung vorgefallenen Ereignisse anzumerken; und aus solchen, dem
Beamtenkatalog beigefuegten Nachrichten ist die roemische Chronik,
ganz wie aus den der Ostertafel beigeschriebenen Notizen die
mittelalterliche, hervorgegangen. Aber erst spaet kam es zu der Anlegung
einer foermlichen, die Namen saemtlicher Beamten und die merkwuerdigen
Ereignisse Jahr fuer Jahr stetig verzeichnenden Chronik (liber annalis)
durch die Pontifices. Vor der unter dem 5. Juni 351 (403) angemerkten
Sonnenfinsternis, womit wahrscheinlich die vom 20. Juni 354
(400) gemeint ist, fand sich in der spaeteren Stadtchronik keine
Sonnenfinsternis nach Beobachtung verzeichnet; die Zensuszahlen
derselben fangen erst seit dem Anfang des fuenften Jahrhunderts der
Stadt an, glaublich zu lauten; die vor dem Volk gefuehrten Busssachen
und die von Gemeinde wegen gesuehnten Wunderzeichen scheint man erst
seit der zweiten Haelfte des fuenften Jahrhunderts regelmaessig in die
Chronik eingetragen zu haben. Allem Anschein nach hat die Einrichtung
eines geordneten Jahrbuchs und, was sicher damit zusammenhaengt, die
eben eroerterte Redaktion der aelteren Beamtenliste zum Zweck der
Jahrzaehlung mittels Einlegung der chronologisch noetigen Fuelljahre in
der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts stattgefunden. Aber auch
nachdem sich die Uebung festgestellt hatte, dass es dem Oberpontifex
obliege, Kriegslaeufte und Kolonisierungen, Pestilenz und teuere
Zeit, Finsternisse und Wunder, Todesfaelle der Priester und anderer
angesehener Maenner, die neuen Gemeindebeschluesse, die Ergebnisse
der Schatzung Jahr fuer Jahr aufzuschreiben und diese Anzeichnungen in
seiner Amtwohnung zu bleibendem Gedaechtnis und zu jedermanns Einsicht
aufzustellen, war man damit von einer wirklichen Geschichtschreibung
noch weit entfernt. Wie duerftig die gleichzeitige Aufzeichnung noch am
Schlusse dieser Periode war und wie weiten Spielraum sie der Willkuer
spaeterer Annalisten gestattete, zeigt mit schneidender Deutlichkeit die
Vergleichung der Berichte ueber den Feldzug vom Jahre 456 (298) in
den Jahrbuechern und auf der Grabschrift des Konsuls Scipio ^4. Die
spaeteren Historiker waren augenscheinlich ausserstande, aus diesen
Stadtbuchnotizen einen lesbaren und einigermassen zusammenhaengenden
Bericht zu gestalten; und auch wir wuerden, selbst wenn uns das
Stadtbuch noch in seiner urspruenglichen Fassung vorlaege, schwerlich
daraus die Geschichte der Zeit pragmatisch zu schreiben vermoegen. Indes
gab es solche Stadtchroniken nicht bloss in Rom, sondern jede latinische
Stadt hat wie ihre Pontifices, so auch ihre Annalen besessen, wie dies
aus einzelnen Notizen zum Beispiel fuer Ardea, Ameria, Interamna am Nar
deutlich hervorgeht; und mit der Gesamtheit dieser Stadtchroniken haette
vielleicht sich etwas Aehnliches erreichen lassen, wie es fuer
das fruehere Mittelalter durch die Vergleichung der verschiedenen
Klosterchroniken erreicht worden ist. Leider hat man in Rom
spaeterhin es vorgezogen, die Luecke vielmehr durch hellenische
oder hellenisierende Luege zu fuellen.
------------------------------------------------ ^4 1, 470. Nach den
Annalen kommandiert Scipio in Etrurien, sein Kollege in Samnium und ist
Lucanien dies Jahr im Bunde mit Rom; nach der Grabschrift erobert
Scipio zwei Staedte in Samnium und ganz Lucanien.
------------------------------------------------ Ausser diesen
freilich duerftig angelegten und unsicher gehandhabten offiziellen
Veranstaltungen zur Feststellung der verflossenen Zeiten und vergangenen
Ereignisse koennen in dieser Epoche kaum Aufzeichnungen vorgekommen
sein, welche der roemischen Geschichte unmittelbar gedient haetten.
Von Privatchroniken findet sich keine Spur. Nur liess man sich in den
vornehmen Haeusern es angelegen sein, die auch rechtlich so wichtigen
Geschlechtstafeln festzustellen und den Stammbaum zu bleibendem
Gedaechtnis auf die Wand des Hausflurs zu malen. An diesen Listen,
die wenigstens auch die Aemter nannten, fand nicht bloss die
Familientradition einen Halt, sondern es knuepften sich hieran auch wohl
frueh biographische Aufzeichnungen. Die Gedaechtnisreden, welche in
Rom bei keiner vornehmen Leiche fehlen durften und regelmaessig von
dem naechsten Verwandten des Verstorbenen gehalten wurden, bestanden
wesentlich nicht bloss in der Aufzaehlung der Tugenden und Wuerden des
Toten, sondern auch in der Aufzaehlung der Taten und Tugenden seiner
Ahnen; und so gingen auch sie wohl schon in fruehester Zeit traditionell
von einer Generation auf die andere ueber. Manche wertvolle Nachricht
mochte hierdurch erhalten, freilich auch manche dreiste Verdrehung
und Faelschung in die Ueberlieferung eingefuehrt werden. Aber wie die
Anfaenge der wirklichen Geschichtschreibung gehoeren ebenfalls in diese
Zeit die Anfaenge der Aufzeichnung und konventionellen Entstellung der
Vorgeschichte Roms. Die Quellen dafuer waren natuerlich dieselben wie
ueberall. Einzelne Namen, wie die der Koenige Numa, Ancus, Tullus,
denen die Geschlechtsnamen wohl erst spaeter zugeteilt worden sind,
und einzelne Tatsachen, wie die Besiegung der Latiner durch Koenig
Tarquinius und die Vertreibung des tarquinischen Koenigsgeschlechts
mochten in allgemeiner, muendlich fortgepflanzter wahrhafter
Ueberlieferung fortleben. Anderes lieferte die Tradition der adligen
Geschlechter, wie zum Beispiel die Fabiererzaehlungen mehrfach
hervortreten. In anderen Erzaehlungen wurden uralte Volksinstitutionen,
besonders mit grosser Lebendigkeit rechtliche Verhaeltnisse symbolisiert
und historisiert; so die Heiligkeit der Mauern in der Erzaehlung vom
Tode des Remus, die Abschaffung der Blutrache in der von dem Ende des
Koenigs Tatius, die Notwendigkeit der die Pfahlbruecke betreffenden
Ordnung in der Sage von Horatius Cocles ^5, die Entstehung des
Gnadenurteils der Gemeinde in der schoenen Erzaehlung von den Horatiern
und Curiatiern, die Entstehung der Freilassung und des Buergerrechts
der Freigelassenen in derjenigen von der Tarquinierverschwoerung und dem
Sklaven Vindicius. Ebendahin gehoert die Geschichte der Stadtgruendung
selbst, welche Roms Ursprung an Latium und die allgemeine latinische
Metropole Alba anknuepfen soll. Zu den Beinamen der vornehmen Roemer
entstanden historische Glossen, wie zum Beispiel Publius Valerius der
"Volksdiener" (Poplicola) einen ganzen Kreis derartiger Anekdoten um
sich gesammelt hat, und vor allem knuepften an den heiligen Feigenbaum
und andere Plaetze und Merkwuerdigkeiten der Stadt sich in grosser
Menge Kuestererzaehlungen von der Art derjenigen an, aus denen ueber ein
Jahrtausend spaeter auf demselben Boden die Mirabilia Urbis erwuchsen.
Eine gewisse Zusammenknuepfung dieser verschiedenen Maerchen, die
Feststellung der Reihe der sieben Koenige, die ohne Zweifel auf der
Geschlechterrechnung ruhende Ansetzung ihrer Regierungszeit insgesamt
auf 240 Jahre ^6 und selbst der Anfang offizieller Aufzeichnung dieser
Ansetzungen hat wahrscheinlich schon in dieser Epoche stattgefunden: die
Grundzuege der Erzaehlung und namentlich deren Quasichronologie treten
in der spaeteren Tradition mit so unwandelbarer Festigkeit auf, dass
schon darum ihre Fixierung nicht in, sondern vor die literarische Epoche
Roms gesetzt werden muss. Wenn bereits im Jahre 458 (296) die an den
Zitzen der Woelfin saugenden Zwillinge Romulus und Remus in Erz gegossen
an dem heiligen Feigenbaum aufgestellt wurden, so muessen die Roemer,
die Latium und Samnium bezwangen, die Entstehungsgeschichte ihrer
Vaterstadt nicht viel anders vernommen haben als wir sie bei Livius
lesen; sogar die Aboriginer, das sind die "Vonanfanganer", dies naive
Rudiment der geschichtlichen Spekulation des latinischen Stammes,
begegnen schon um 465 (289) bei dem sizilischen Schriftsteller Kallias.
Es liegt in der Natur der Chronik, dass sie zu der Geschichte die
Vorgeschichte fuegt und wenn nicht bis auf die Entstehung von Himmel
und Erde, doch wenigstens bis auf die Entstehung der Gemeinde
zurueckgefuehrt zu werden verlangt; und es ist auch ausdruecklich
bezeugt, dass die Tafel der Pontifices das Gruendungsjahr Roms angab.
Danach darf angenommen werden, dass das Pontifikalkollegium, als es
in der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts anstatt der
bisherigen spaerlichen und in der Regel wohl auf die Beamtennamen
sich beschraenkenden Aufzeichnungen zu der Anlegung einer foermlichen
Jahreschronik fortschritt, auch die zu Anfang fehlende Geschichte
der Koenige Roms und ihres Sturzes hinzufuegte und, indem es auf den
Einweihungstag des kapitolinischen Tempels, den 13. September 245
(509), zugleich die Stiftung der Republik setzte, einen freilich nur
scheinhaften Zusammenhang zwischen der zeitlosen und der annalistischen
Erzaehlung herstellte. Dass bei dieser aeltesten Aufzeichnung der
Urspruenge Roms auch der Hellenismus seine Hand im Spiele gehabt
hat, ist kaum zu bezweifeln; die Spekulation ueber Ur- und spaetere
Bevoelkerung, ueber die Prioritaet des Hirtenlebens vor dem Ackerbau
und die Umwandlung des Menschen Romulus in den Gott Quirinus sehen ganz
griechisch aus, und selbst die Truebung der echt nationalen Gestalten
des frommen Numa und der weisen Egeria durch die Einmischung
fremdlaendischer pythagoreischer Urweisheit scheint keineswegs zu