allem dem Spiess beruht und den Wurfwaffen nur eine beilaeufige und
untergeordnete Stellung im Treffen eingeraeumt. In der Manipularlegion
wurde die Stosslanze auf das dritte Treffen beschraenkt und den beiden
ersten anstatt derselben eine neue und eigentuemlich italische Wurfwaffe
gegeben, das Pilum, ein fuenftehalb Ellen langes viereckiges oder
rundes Holz mit drei- oder vierkantiger eiserner Spitze, das vielleicht
urspruenglich zur Verteidigung der Lagerwaelle erfunden worden war,
aber bald von dem letzten auf die ersten Glieder ueberging und von dem
vorrueckenden Gliede auf eine Entfernung von zehn bis zwanzig Schritten
in die feindlichen Reihen geworfen ward. Zugleich gewann das Schwert
eine bei weitem groessere Bedeutung als das kurze Messer der Phalangiten
hatte haben koennen; denn die Wurfspeersalve war zunaechst nur bestimmt,
dem Angriff mit dem Schwert die Bahn zu brechen. Wenn ferner die
Phalanx, gleichsam eine einzige gewaltige Lanze, auf einmal auf den
Feind geworfen werden musste, so wurden in der neuen italischen Legion
die kleineren, im Phalangensystem wohl auch vorhandenen, aber in der
Schlachtordnung unaufloeslich fest verknuepften Einheiten taktisch
voneinander gesondert. Das geschlossene Quadrat teilte sich nicht bloss,
wie gesagt, in zwei gleich starke Haelften, sondern jede von diesen
trat weiter in der Tiefrichtung auseinander in drei Treffen, das der
Hastaten, das der Principes und das der Triarier, von ermaessigter,
wahrscheinlich in der Regel nur vier Glieder betragender Tiefe und
loeste in der Frontrichtung sich auf in je zehn Haufen (manipuli),
so dass zwischen je zwei Treffen und je zwei Haufen ein merklicher
Zwischenraum blieb. Es war nur eine Fortsetzung derselben
Individualisierung, wenn der Gesamtkampf auch der verkleinerten
taktischen Einheit zurueck- und der Einzelkampf in den Vordergrund trat,
wie dies aus der schon erwaehnten entscheidenden Rolle des Handgemenges
und Schwertgefechtes deutlich hervorgeht. Eigentuemlich entwickelte sich
auch das System der Lagerverschanzung; der Platz, wo der Heerhaufe wenn
auch nur fuer eine einzige Nacht sein Lager nahm, ward ohne Ausnahme mit
einer regelmaessigen Umwallung versehen und gleichsam in eine Festung
umgeschaffen. Wenig aenderte sich dagegen in der Reiterei, die auch in
der Manipularlegion die sekundaere Rolle behielt, welche sie neben
der Phalanx eingenommen hatte. Auch das Offiziersystem blieb in der
Hauptsache ungeaendert; nur wurden jetzt jeder der zwei Legionen des
regelmaessigen Heeres ebenso viele Kriegstribune vorgesetzt, wie
sie bisher das gesamte Heer befehligt hatten, also die Zahl der
Stabsoffiziere verdoppelt. Es duerfte auch in dieser Zeit sich die
scharfe Grenze festgestellt haben zwischen den Subalternoffizieren,
welche sich ihren Platz an der Spitze der Manipel als Gemeine mit dem
Schwerte zu gewinnen hatten und in regelmaessigem Avancement von den
niederen in die hoeheren Manipel uebergingen, und den je sechs und sechs
den ganzen Legionen vorgesetzten Kriegstribunen, fuer welche es kein
regelmaessiges Avancement gab und zu denen man gewoehnlich Maenner
aus der besseren Klasse nahm. Namentlich muss es dafuer von Bedeutung
geworden sein, dass, waehrend frueher die Subaltern- wie die
Stabsoffiziere gleichmaessig vom Feldherrn ernannt wurden, seit dem
Jahre 392 (362) ein Teil der letzteren Posten durch Buergerschaftswahl
vergeben ward. Endlich blieb auch die alte, furchtbar strenge
Kriegszucht unveraendert. Nach wie vor war es dem Feldherrn gestattet,
jedem in seinem Lager dienenden Mann den Kopf vor die Fuesse zu legen
und den Stabsoffizier so gut wie den gemeinen Soldaten mit Ruten
auszuhauen; auch wurden dergleichen Strafen nicht bloss wegen gemeiner
Verbrechen erkannt, sondern ebenso, wenn sich ein Offizier gestattet
hatte, von dem erteilten Befehle abzuweichen, oder wenn eine Abteilung
sich hatte ueberrumpeln lassen oder vom Schlachtfeld gewichen war.
Dagegen bedingt die neue Heerordnung eine weit ernstere und laengere
militaerische Schule als die bisherige phalangitische, worin das
Schwergewicht der Masse auch die Ungeuebten zusammenhielt. Wenn dennoch
kein eigener Soldatenstand sich entwickelte, sondern das Heer nach wie
vor Buergerheer blieb, so ward dies hauptsaechlich dadurch erreicht,
dass man die bisherige Gliederung der Soldaten nach dem Vermoegen aufgab
und sie nach dem Dienstalter ordnete. Der roemische Rekrut trat jetzt
ein unter die leichtbewaffneten, ausserhalb der Linie besonders mit
Steinschleudern fechtenden "Sprenkler" (rorarii) und avancierte aus
diesem allmaehlich in das erste und weiter in das zweite Treffen,
bis endlich die langgedienten und erfahrenen Soldaten in dem an
Zahl schwaechsten, aber in dem ganzen Heer Ton und Geist angebenden
Triarierkorps sich zusammenfanden. Die Vortrefflichkeit dieser
Kriegsordnung, welche die naechste Ursache der ueberlegenen politischen
Stellung der roemischen Gemeinde geworden ist, beruht wesentlich auf den
drei grossen militaerischen Prinzipien der Reserve, der Verbindung des
Nah- und Ferngefechts und der Verbindung von Offensive und Defensive.
Das Reservesystem war schon in der aelteren Verwendung der Reiterei
angedeutet, hier aber durch die Gliederung des Heeres in drei Treffen
und die Aufsparung der Veteranenkernschar fuer den letzten und
entscheidenden Stoss vollstaendig entwickelt. Wenn die hellenische
Phalanx den Nahkampf, die orientalischen mit Bogen und leichten
Wurfspeeren bewaffneten Reitergeschwader den Fernkampf einseitig
ausgebildet hatten, so wurde durch die roemische Verbindung des schweren
Wurfspiesses mit dem Schwerte, wie mit Recht gesagt worden ist, ein
aehnlicher Erfolg erreicht wie in der modernen Kriegfuehrung durch die
Einfuehrung der Bajonettflinte; es arbeitete die Wurfspeersalve dem
Schwertkampf genau in derselben Weise vor wie jetzt die Gewehrsalve
dem Angriff mit dem Bajonett. Endlich das ausgebildete Lagersystem
gestattete es den Roemern, die Vorteile des Belagerungs- und des
Offensivkrieges miteinander zu verbinden und die Schlacht je nach
Umstaenden zu verweigern oder zu liefern, und im letzteren Fall sie
unter den Lagerwaellen gleichwie unter den Mauern einer Festung zu
schlagen - der Roemer, sagt ein roemisches Sprichwort, siegt durch
Stillsitzen. Dass diese neue Kriegsordnung im wesentlichen eine
roemische oder wenigstens italische Um- und Fortbildung der alten
hellenischen Phalangentaktik ist, leuchtet ein; wenn gewisse
Anfaenge des Reservesystems und der Individualisierung der kleineren
Heerabteilungen schon bei den spaeteren griechischen Strategen,
namentlich bei Xenophon begegnen, so folgt daraus nur, dass man die
Mangelhaftigkeit des alten Systems auch hier empfunden, aber doch nicht
vermocht hat, sie zu beseitigen. Vollstaendig entwickelt erscheint die
Manipularlegion im Pyrrhischen Kriege; wann und unter welchen Umstaenden
und ob sie auf einmal oder nach und nach entstanden ist, laesst sich
nicht mehr nachweisen. Die erste von der aelteren italisch-hellenischen
gruendlich verschiedene Taktik, die den Roemern gegenuebertrat, war die
keltische Schwerterphalanx; es ist nicht unmoeglich, dass man durch die
Gliederung der Armee und die Frontalintervalle der Manipel ihren ersten
und allein gefaehrlichen Stoss abwehren wollte und abgewehrt hat;
und damit stimmt es zusammen, wenn in manchen einzelnen Notizen der
bedeutendste roemische Feldherr der Gallierzeit, Marcus Furius Camillus,
als Reformator des roemischen Kriegswesens erscheint. Die weiteren an
den Samnitischen und Pyrrhischen Krieg anknuepfenden Ueberlieferungen
sind weder hinreichend beglaubigt noch mit Sicherheit einzureihen ^5;
so wahrscheinlich es auch an sich ist, dass der langjaehrige samnitische
Bergkrieg auf die individuelle Entwicklung des roemischen Soldaten,
und der Kampf gegen einen der ersten Kriegskuenstler aus der Schule des
grossen Alexander auf die Verbesserung des Technischen im
roemischen Heerwesen nachhaltig eingewirkt hat.
------------------------------------------- ^5 Nach der roemischen
Tradition fuehrten die Roemer urspruenglich viereckige Schilde; worauf
sie von den Etruskern den runden Hoplitenschild (clupeus, aspis)von
den Samniten den spaeteren viereckigen Schild (scutum, thyreos) und den
Wurfspeer (veru) entlehnten (Diodor. Vat. fr. p. 54; Sall. Catil. 51,
38; Verg. Aen. 7, 665; Fest. v. Samnites p. 327 Mueller und die bei
Marquardt, Handbuch, Bd. 3, 2, S. 241 angefuehrten). Allein dass der
Hoplitenschild, das heisst die dorische Phalangentaktik nicht den
Etruskern, sondern den Hellenen unmittelbar nachgeahmt ward, darf
als ausgemacht gelten. Was das Scutum anlangt, so wird dieser grosse
zylinderfoermig gewoelbte Lederschild allerdings wohl an die Stelle
des platten kupfernen Clupeus getreten sein, als die Phalanx in Manipel
auseinandertrat; allein die unzweifelhafte Herleitung des Wortes aus dem
Griechischen macht misstrauisch gegen die Herleitung der Sache von den
Samniten. Von den Griechen kam den Roemern auch die Schleuder (funda
aus sphendon/e/, wie fides aus sphid/e/, oben). Das Pilum gilt den
Alten durchaus als roemische Erfindung.
---------------------------------------- In der Volkswirtschaft war
und blieb der Ackerbau die soziale und politische Grundlage sowohl der
roemischen Gemeinde als des neuen italischen Staates. Aus den roemischen
Bauern bestand die Gemeindeversammlung und das Heer; was sie als
Soldaten mit dem Schwerte gewonnen hatten, sicherten sie als Kolonisten
mit dem Pfluge. Die Ueberschuldung des mittleren Grundbesitzes fuehrte
die furchtbaren inneren Krisen des dritten und vierten Jahrhunderts
herbei, an denen die junge Republik zugrunde gehen zu muessen schien;
die Wiedererhebung der latinischen Bauernschaft, welche waehrend
des fuenften teils durch die massenhaften Landanweisungen und
Inkorporationen, teils durch das Sinken des Zinsfusses und die steigende
Volksmenge Roms bewirkt ward, war zugleich Wirkung und Ursache der
gewaltigen Machtentwicklung Roms - wohl erkannte Pyrrhos' scharfer
Soldatenblick die Ursache des politischen und militaerischen
Uebergewichts der Roemer in dem bluehenden Zustande der roemischen
Bauernwirtschaften. Aber auch das Aufkommen der Grosswirtschaft in dem
roemischen Ackerbau scheint in diese Zeit zu fallen. In der aelteren
Zeit gab es wohl auch schon einen - wenigstens verhaeltnismaessig -
grossen Grundbesitz; aber dessen Bewirtschaftung war keine Gross-,
sondern nur eine vervielfaeltigte Kleinwirtschaft (I, 204). Dagegen darf
die mit der aelteren Wirtschaftsweise zwar nicht unvereinbare, aber doch
der spaeteren bei weitem angemessenere Bestimmung des Gesetzes vom
Jahre 387 (367), dass der Grundbesitzer neben den Sklaven eine
verhaeltnismaessige Zahl freier Leute zu verwenden verbunden sei, wohl
als die aelteste Spur der spaeteren zentralisierten Gutswirtschaft
angesehen werden ^6; und es ist bemerkenswert, dass gleich hier bei
ihrem ersten Vorkommen dieselbe wesentlich auf dem Sklavenhalten ruht.
Wie sie aufkam, muss dahingestellt bleiben; moeglich ist es, dass die
karthagischen Pflanzungen auf Sizilien schon den aeltesten roemischen
Gutsbesitzern als Muster gedient haben und vielleicht steht selbst das
Aufkommen des Weizens in der Landwirtschaft neben dem Spelt, das
Varro um die Zeit der Dezemvirn setzt, mit dieser veraenderten
Wirtschaftsweise in Zusammenhang. Noch weniger laesst sich ermitteln,
wie weit diese Wirtschaftsweise schon in dieser Epoche um sich
gegriffen hat; nur daran, dass sie noch nicht Regel gewesen sein und
den italischen Bauernstand noch nicht absorbiert haben kann, laesst
die Geschichte des Hannibalischen Krieges keinen Zweifel. Wo sie aber
aufkam, vernichtete sie die aeltere, auf dem Bittbesitz beruhende
Klientel; aehnlich wie die heutige Gutswirtschaft grossenteils durch
Niederlegung der Bauernstellen und Verwandlung der Hufen in Hoffeld
entstanden ist. Es ist keinem Zweifel unterworfen, dass zu der
Bedraengnis des kleinen Ackerbauernstandes eben das Einschraenken
dieser Ackerklientel hoechst wesentlich mitgewirkt hat.
--------------------------------------------------- ^6 Auch Varro (rust.
1, 2, 9) denkt sich den Urheber des Licinischen Ackergesetzes offenbar
als Selbstbewirtschafter seiner ausgedehnten Laendereien; obgleich
uebrigens die Anekdote leicht erfunden sein kann, um den Beinamen zu
erklaeren. ------------------------------------------------- Ueber
den inneren Verkehr der Italiker untereinander sind die schriftlichen
Quellen stumm; einigen Aufschluss geben lediglich die Muenzen. Dass in
Italien, von den griechischen Staedten und dem etruskischen Populonia
abgesehen, waehrend der ersten drei Jahrhunderte Roms nicht gemuenzt
ward und als Tauschmaterial anfangs das Vieh, spaeter Kupfer nach dem
Gewicht diente, wurde schon gesagt. In die gegenwaertige Epoche faellt
der Uebergang der Italiker vom Tausch- zum Geldsystem, wobei man
natuerlich zunaechst auf griechische Muster sich hingewiesen sah. Es lag
indes in den Verhaeltnissen, dass in Mittelitalien statt des Silbers das
Kupfer zum Muenzmetall ward und die Muenzeinheit sich zunaechst anlehnte
an die bisherige Werteinheit, das Kupferpfund; womit es zusammenhaengt,
dass man die Muenzen goss, statt sie zu praegen, denn kein Stempel
haette ausgereicht fuer so grosse und schwere Stuecke. Doch scheint von
Haus aus zwischen Kupfer und Silber ein festes Gleichungsverhaeltnis
(250 : 1) normiert und die Kupfermuenze mit Ruecksicht darauf
ausgebracht worden zu sein, so dass zum Beispiel in Rom das grosse
Kupferstueck, der As, dem Werte nach einem Skrupel (= 1/288 Pfund)
Silber gleichkam. Geschichtlich bemerkenswerter ist es, dass die Muenze
in Italien hoechst wahrscheinlich von Rom ausgegangen ist und zwar eben
von den Dezemvirn, die in der Solonischen Gesetzgebung das Vorbild auch
zur Regulierung des Muenzwesens fanden, und dass sie von Rom aus sich
verbreitete ueber eine Anzahl latinischer, etruskischer, umbrischer
und ostitalischer Gemeinden; zum deutlichen Beweise der ueberlegenen
Stellung, die Rom schon seit dem Anfang des vierten Jahrhunderts
in Italien behauptete. Wie alle diese Gemeinden formell unabhaengig
nebeneinander standen, war gesetzlich auch der Muenzfuss durchaus
oertlich und jedes Stadtgebiet ein eigenes Muenzgebiet; indes lassen
sich doch die mittel- und norditalischen Kupfermuenzfuesse in drei
Gruppen zusammenfassen, innerhalb welcher man die Muenzen im gemeinen
Verkehr als gleichartig behandelt zu haben scheint. Es sind dies teils
die Muenzen der noerdlich vom Ciminischen Walde gelegenen etruskischen
und der umbrischen Staedte, teils die Muenzen von Rom und Latium, teils
die des oestlichen Litorals. Dass die roemischen Muenzen mit dem Silber
nach dem Gewicht geglichen waren, ist schon bemerkt worden: diejenigen
der italischen Ostkueste finden wir dagegen in ein bestimmtes
Verhaeltnis gesetzt zu den Silbermuenzen, die im suedlichen Italien
seit alter Zeit gangbar waren und deren Fuss sich auch die italischen
Einwanderer, zum Beispiel die Brettier, Lucaner, Nolaner, ja die
latinischen Kolonien daselbst wie Cales und Suessa und sogar die Roemer
selbst fuer ihre unteritalischen Besitzungen aneigneten. Danach wird
auch der italische Binnenhandel in dieselben Gebiete zerfallen sein,
welche unter sich verkehrten gleich fremden Voelkern. Im ueberseeischen
Verkehr bestanden die frueher bezeichneten sizilisch- latinischen,
etruskisch-attischen und adriatisch-tarentinischen Handelsbeziehungen
auch in dieser Epoche fort oder gehoeren ihr vielmehr recht eigentlich
an; denn obwohl die derartigen, in der Regel ohne Zeitangabe
vorkommenden Tatsachen der Obersicht wegen schon bei der ersten
Periode zusammengefasst worden sind, erstrecken sich diese Angaben doch
ebensowohl auf die gegenwaertige mit. Am deutlichsten sprechen auch
hierfuer die Muenzen. Wie die Praegung des etruskischen Silbergeldes
auf attischen Fuss und das Eindringen des italischen und besonders
latinischen Kupfers in Sizilien fuer die ersten beiden Handelszuege
zeugen, so spricht die eben erwaehnte Gleichstellung des
grossgriechischen Silbergeldes mit der picenischen und apulischen
Kupfermuenze nebst zahlreichen anderen Spuren fuer den regen Verkehr
der unteritalischen Griechen, namentlich der Tarentiner mit dem
ostitalischen Litoral. Dagegen scheint der frueher wohl lebhaftere
Handel zwischen den Latinern und den kampanischen Griechen durch die
sabellische Einwanderung gestoert worden zu sein und waehrend der ersten
hundertundfuenfzig Jahre der Republik nicht viel bedeutet zu haben; die
Weigerung der Samniten, in Capua und Cumae den Roemern in der Hungersnot
von 343 (411) mit ihrem Getreide zu Hilfe zu kommen, duerfte eine Spur
der zwischen Latium und Kampanien veraenderten Beziehungen sein, bis
im Anfang des fuenften Jahrhunderts die roemischen Waffen die alten
Verhaeltnisse wiederherstellten und steigerten. Im einzelnen mag es
noch gestattet sein, als eines der seltenen datierten Fakten aus der
Geschichte des roemischen Verkehrs der Notiz zu gedenken, welche aus
der ardeatischen Chronik erhalten ist, dass im Jahre 454 (300) der
erste Barbier aus Sizilien nach Ardea kam, und einen Augenblick bei dem
gemalten Tongeschirr zu verweilen, das vorzugsweise aus Attika, daneben
aus Kerkyra und Sizilien nach Lucanien, Kampanien und Etrurien gesandt
ward, um dort zur Ausschmueckung der Grabgemaecher zu dienen und ueber
dessen merkantilische Verhaeltnisse wir zufaellig besser als ueber
irgendeinen anderen ueberseeischen Handelsartikel unterrichtet sind.
Der Anfang dieser Einfuhr mag um die Zeit der Vertreibung der Tarquinier
fallen, denn die noch sehr sparsam in Italien vorkommenden Gefaesse des
aeltesten Stils duerften in der zweiten Haelfte des dritten Jahrhunderts
der Stadt (500-450) gemalt sein, waehrend die zahlreicheren des strengen
Stils der ersten (450-400), die des vollendet schoenen der zweiten
Haelfte des vierten (400-350) angehoeren, und die ungeheuren Massen der
uebrigen, oft durch Pracht und Groesse, aber selten durch vorzuegliche
Arbeit sich auszeichnenden Vasen im ganzen dem folgenden Jahrhundert
(350-250) beizulegen sein werden. Es waren allerdings wieder die
Hellenen, von denen die Italiker diese Sitte der Graeberschmueckung
entlehnten; aber wenn die bescheidenen Mittel und der feine Takt der
Griechen sie bei diesen in engen Grenzen hielten, ward sie in Italien
mit barbarischer Opulenz und barbarischer Verschwendung weit ueber das
urspruengliche und schickliche Mass ausgedehnt. Aber es ist bezeichnend,
dass es in Italien lediglich die Laender der hellenischen Halbkultur
sind, in welchen diese Ueberschwenglichkeit begegnet; wer solche
Schrift zu lesen versteht, wird in den etruskischen und kampanischen
Leichenfeldern, den Fundgruben unserer Museen, den redenden Kommentar zu
den Berichten der Alten ueber die im Reichtum und Uebermut erstickende
etruskische und kampanische Halbbildung erkennen. Dagegen blieb das
schlichte samnitische Wesen diesem toerichten Luxus zu allen Zeiten
fern; in dem Mangel des griechischen Grabgeschirrs tritt ebenso
fuehlbar wie in dem Mangel einer samnitischen Landesmuenze die geringe
Entwicklung des Handelsverkehrs und des staedtischen Lebens in dieser
Landschaft hervor. Noch bemerkenswerter ist es, dass auch Latium, obwohl
den Griechen nicht minder nahe wie Etrurien und Kampanien und mit ihnen
im engsten Verkehr, dieser Graeberpracht sich fast ganz enthalten
hat. Es ist wohl mehr als wahrscheinlich, namentlich wegen der ganz
abweichenden Beschaffenheit der Graeber in dem einzigen Praeneste, dass
wir hierin den Einfluss der strengen roemischen Sittlichkeit, oder, wenn
man lieber will, der straffen roemischen Polizei wiederzuerkennen haben.
Im engsten Zusammenhange damit stehen die bereits erwaehnten Interdikte,
welche schon das Zwoelftafelgesetz gegen purpurne Bahrtuecher und
den Goldschmuck als Totenmitgift schleudert, und die Verbannung des
silbernen Geraetes mit Ausnahme des Salzfasses und der Opferschale aus
dem roemischen Hausrat wenigstens durch das Sittengesetz und die
Furcht vor der zensorischen Ruege; und auch in dem Bauwesen werden
wir demselben, allem gemeinen wie edlen Luxus feindlichen Sinn
wiederbegegnen. Indes mochte auch Rom durch solche Einwirkung von oben
her laenger als Volsinii und Capua eine gewisse aeussere Einfachheit
bewahren, so werden sein Handel und Gewerbe, auf denen ja neben dem
Ackerbau seine Bluete von Haus aus beruhte, darum noch nicht als
unbedeutend gedacht werden duerfen und nicht minder den Einfluss der
neuen Machtstellung Roms empfunden haben. Zu der Entwicklung eines
eigentlichen staedtischen Mittelstandes, einer unabhaengigen Handwerker-
und Kaufmannschaft kam es in Rom nicht. Die Ursache war neben der
frueh eingetretenen unverhaeltnismaessigen Zentralisierung des Kapitals
vornehmlich die Sklavenwirtschaft. Es war im Altertum ueblich und in
der Tat eine notwendige Konsequenz der Sklaverei, dass die kleineren
staedtischen Geschaefte sehr haeufig von Sklaven betrieben wurden,
welche ihr Herr als Handwerker oder Kaufleute etablierte, oder auch
von Freigelassenen, fuer welche der Herr nicht bloss sehr oft das
Geschaeftskapital hergab, sondern von denen er sich auch regelmaessig
einen Anteil, oft die Haelfte des Geschaeftsgewinns ausbedang. Der
Kleinbetrieb und der Kleinverkehr in Rom waren ohne Zweifel in
stetigem Steigen; es finden sich auch Belege dafuer, dass die dem
grossstaedtischen Luxus dienstbaren Gewerbe anfingen, sich in Rom zu
konzentrieren - so ist das ficoronische Schmuckkaestchen im fuenften
Jahrhundert der Stadt von einem praenestinischen Meister verfertigt
und nach Praeneste verkauft, aber dennoch in Rom gearbeitet worden ^7.
Allein da der Reinertrag auch des Kleingeschaefts zum groessten Teil
in die Kassen der grossen Haeuser floss, so kam ein industrieller und
kommerzieller Mittelstand nicht in entsprechender Ausdehnung empor.
Ebensowenig sonderten sich die Grosshaendler und grossen Industriellen
scharf von den grossen Grundbesitzern. Einerseits waren die letzteren
seit alter zugleich Geschaeftsbetreibende und Kapitalisten und in ihren
Haenden Hypothekardarlehen, Grosshandel und Lieferungen und Arbeiten
fuer den Staat vereinigt. Anderseits war es bei dem starken sittlichen
Akzent, der in dem roemischen Gemeinwesen auf den Grundbesitz fiel, und
bei seiner politischen Alleinberechtigung, welche erst gegen das Ende
dieser Epoche einige Einschraenkungen erlitt, ohne Zweifel schon in
dieser Zeit gewoehnlich, dass der glueckliche Spekulant mit einem
Teil seiner Kapitalien sich ansaessig machte. Es geht auch aus der
politischen Bevorzugung der ansaessigen Freigelassenen deutlich genug
hervor, dass die roemischen Staatsmaenner dahin wirkten, auf diesem Wege
die gefaehrliche Klasse der nicht grundsaessigen Reichen zu vermindern.
------------------------------------------------------ ^7 Die Vermutung,
dass der Kuenstler, welcher an diesem Kaestchen fuer die Dindia Macolnia
in Rom gearbeitet hat, Novius Plautius, ein Kampaner, gewesen sei,
wird durch die neuerlich gefundenen alten praenestinischen Grabsteine
widerlegt, auf denen unter andern Macolniern und Plautiern auch ein
Lucius Magulnius des Plautius Sohn (L. Magolnio Pla. f.) vorkommt.
------------------------------------------------------ Aber wenn auch