tatsaechlich von jeher in ihrer Kompetenz. Das Buergerrecht vergibt
die Gemeinde, nicht der Zensor aber wem dieser in dem Verzeichnis
der Stimmberechtigten keine oder eine schlechtere Stelle anweist, der
verliert das Buergerrecht nicht, kann aber die buergerlichen Befugnisse
nicht oder nur an dem geringeren Platz ausueben bis zur Anfertigung
einer neuen Liste. Ebenso verhaelt es sich mit dem Senat: wen der Zensor
in seiner Liste auslaesst, der scheidet aus demselben, solange die
betreffende Liste gueltig bleibt - es kommt vor, dass der vorsitzende
Beamte sie verwirft und die aeltere Liste wieder in Kraft setzt.
Offenbar kam also in dieser Hinsicht es nicht so sehr darauf an, was
den Zensoren gesetzlich freistand, sondern was bei denjenigen Beamten,
welche nach ihren Listen zu laden hatten, ihre Autoritaet vermochte.
Daher begreift man, wie diese Befugnis allmaehlich stieg und wie mit
der steigenden Konsolidierung der Nobilitaet dergleichen Streichungen
gleichsam die Form richterlicher Entscheidungen annahmen und gleichsam
als solche respektiert wurden. Hinsichtlich der Feststellung der
Senatsliste hat freilich auch ohne Zweifel die Bestimmung des Ovinischen
Plebiszits wesentlich mitgewirkt, dass die Zensoren "aus
allen Rangklassen die Besten" in den Senat nehmen sollten.
---------------------------------------------- Entscheidend aber
beschraenkte das Ovinische Gesetz, welches etwa um die Mitte dieser
Periode, wahrscheinlich bald nach den Licinischen Gesetzen durchgegangen
ist, das Recht der Beamten, den Senat nach ihrem Ermessen zu
konstituieren, indem es demjenigen, der kurulischer Aedil, Praetor oder
Konsul gewesen war, sofort vorlaeufig Sitz und Stimme im Senat verlieh
und die naechst eintretenden Zensoren verpflichtete, diese Expektanten
entweder foermlich in die Senatorenliste einzuzeichnen oder doch nur aus
denjenigen Gruenden, welche auch zur Ausstossung des wirklichen Senators
genuegten, von der Liste auszuschliessen. Freilich reichte die Zahl
dieser gewesenen Magistrate bei weitem nicht aus, um den Senat auf der
normalen Zahl von dreihundert zu halten; und unter dieselbe durfte man,
besonders da die Senatoren- zugleich Geschworenenliste war, ihn nicht
herabgehen lassen. So blieb dem zensorischen Wahlrecht immer noch ein
bedeutender Spielraum; indes nahmen diese, nicht durch die Bekleidung
eines Amtes, sondern durch die zensorische Wahl erkiesten Senatoren
- haeufig diejenigen Buerger, die ein nicht kurulisches Gemeindeamt
verwaltet oder durch persoenliche Tapferkeit sich hervorgetan, einen
Feind im Gefecht getoetet oder einem Buerger das Leben gerettet hatten
- zwar an der Abstimmung, aber nicht an der Debatte teil. Der Kern des
Senats und derjenige Teil desselben, in dem Regierung und Verwaltung
sich konzentriert, ruhte also nach dem Ovinischen Gesetz im wesentlichen
nicht mehr auf der Willkuer eines Beamten, sondern mittelbar auf der
Wahl durch das Volk; und die roemische Gemeinde war auf diesem Wege
zwar nicht zu der grossen Institution der Neuzeit, dem repraesentativen
Volksregimente, aber wohl dieser Institution nahe gekommen, waehrend
die Gesamtheit der nicht debattierenden Senatoren gewaehrte, was bei
regierenden Kollegien so notwendig wie schwierig herzustellen ist, eine
kompakte Masse urteilsfaehiger und urteilsberechtiger, aber schweigender
Mitglieder. Die Kompetenz des Senats wurde formell kaum veraendert. Der
Senat huetete sich wohl, durch unpopulaere Verfassungsaenderungen
oder offenbare Verfassungsverletzungen der Opposition und der Ambition
Handhaben darzubieten; er liess es sogar geschehen, wenn er es auch
nicht foerderte, dass die Buergerschaftskompetenz im demokratischen
Sinne ausgedehnt ward. Aber wenn die Buergerschaft den Schein, so erwarb
der Senat das Wesen der Macht: einen bestimmenden Einfluss auf die
Gesetzgebung und die Beamtenwahlen und das gesamte Gemeinderegiment.
Jeder neue Gesetzvorschlag ward zunaechst im Senat vorberaten, und kaum
wagte es je ein Beamter, ohne oder wider das Gutachten des Senats einen
Antrag an die Gemeinde zu stellen; geschah es dennoch, so hatte der
Senat durch die Beamteninterzession und die priesterliche Kassation eine
lange Reihe von Mitteln in der Hand, um jeden unbequemen Antrag im Keime
zu ersticken oder nachtraeglich zu beseitigen; und im aeussersten Fall
hatte er als oberste Verwaltungsbehoerde mit der Ausfuehrung auch die
Nichtausfuehrung der Gemeindebeschluesse in der Hand. Es nahm der Senat
ferner unter stillschweigender Zustimmung der Gemeinde das Recht in
Anspruch, in dringenden Faellen unter Vorbehalt der Ratifikation durch
Buergerschaftsbeschluss, von den Gesetzen zu entbinden - ein Vorbehalt,
der von Haus aus nicht viel bedeutete und allmaehlich so vollstaendig
zur Formalitaet ward, dass man in spaeterer Zeit sich nicht einmal mehr
die Muehe gab, den ratifizierenden Gemeindebeschluss zu beantragen. Was
die Wahlen anlangt, so gingen sie, soweit sie den Beamten zustanden und
von politischer Wichtigkeit waren, tatsaechlich ueber auf den Senat;
auf diesem Wege erwarb derselbe, wie schon gesagt ward, das Recht, den
Diktator zu bestellen. Groessere Ruecksicht masste allerdings auf die
Gemeinde genommen werden: es konnte ihr das Recht nicht entzogen werden,
die Gemeindeaemter zu vergeben; doch ward, wie gleichfalls schon bemerkt
wurde, sorgfaeltig darueber gewacht, dass diese Beamtenwahl nicht
etwa in die Vergebung bestimmter Kompetenzen, namentlich nicht der
Oberfeldherrnstellen in bevorstehenden Kriegen, uebergehe. Ueberdies
brachte teils der neu eingefuehrte Kompetenzbegriff, teils das dem Senat
tatsaechlich zugestandene Recht, von den Gesetzen zu entbinden, einen
wichtigen Teil der Aemterbesetzung in die Haende des Senats. Von dem
Einfluss, den der Senat auf die Feststellung der Geschaeftskreise
namentlich der Konsuln ausuebte, ist schon die Rede gewesen. Von dem
Dispensationsrecht war eine der wichtigsten Anwendungen die Entbindung
des Beamten von der gesetzlichen Befristung seines Amtes, welche zwar,
als den Grundgesetzen der Gemeinde zuwider, nach roemischen Staatsrecht
in dem eigentlichen Stadtbezirk nicht vorkommen durfte, aber ausserhalb
desselben wenigstens insoweit galt, als der Konsul und Praetor, dem die
Frist verlaengert war, nach Ablauf derselben fortfuhr, "an Konsul" oder
"Praetor Statt" (pro consule, pro praetore) zu fungieren. Natuerlich
stand dies wichtige, dem Ernennungsrecht wesentlich gleichstehende
Recht der Fristerstreckung gesetzlich allein der Gemeinde zu und ward
anfaenglich auch faktisch von ihr gehandhabt; aber doch wurde schon 447
(307) und seitdem regelmaessig den Oberfeldherren das Kommando durch
blossen Senatsbeschluss verlaengert. Dazu kam endlich der uebermaechtige
und klug vereinigte Einfluss der Aristokratie auf die Wahlen, welcher
dieselben nicht immer, aber in der Regel auf die der Regierung genehmen
Kandidaten lenkte. Was schliesslich die Verwaltung anlangt, so hing
Krieg, Frieden und Buendnis, Kolonialgruendung, Ackerassignation,
Bauwesen, ueberhaupt jede Angelegenheit von dauernder und
durchgreifender Wichtigkeit, und namentlich das gesamte Finanzwesen
lediglich ab von dem Senat. Er war es, der Jahr fuer Jahr den Beamten in
der Feststellung ihrer Geschaeftskreise und in der Limitierung der einem
jeden zur Verfuegung zu stellenden Truppen und Gelder die allgemeine
Instruktion gab, und an ihn ward von allen Seiten in allen wichtigen
Faellen rekurriert: keinem Beamten, mit Ausnahme des Konsuls, und keinem
Privaten durften die Vorsteher der Staatskasse Zahlung anders leisten
als nach vorgaengigem Senatsbeschluss. Nur in die Besorgung der
laufenden Angelegenheiten und in die richterliche und militaerische
Spezialverwaltung mischte das hoechste Regierungskollegium sich
nicht ein; es war zu viel politischer Sinn und Takt in der roemischen
Aristokratie, um die Leitung des Gemeinwesens in eine Bevormundung
des einzelnen Beamten und das Werkzeug in eine Maschine verwandeln
zu wollen. Dass dies neue Regiment des Senats bei aller Schonung der
bestehenden Formen eine vollstaendige Umwaelzung des alten Gemeinwesens
in sich schloss, leuchtet ein; dass die freie Taetigkeit
der Buergerschaft stockte und erstarrte und die Beamten zu
Sitzungspraesidenten und ausfuehrenden Kommissarien herabsanken,
dass ein durchaus nur beratendes Kollegium die Erbschaft beider
verfassungsmaessiger Gewalten tat und, wenn auch in den bescheidensten
Formen, die Zentralregierung der Gemeinde ward, war revolutionaer und
usurpatorisch. Indes wenn jede Revolution und jede Usurpation durch
die ausschliessliche Faehigkeit zum Regimente vor dem Richterstuhl der
Geschichte gerechtfertigt erscheint, so muss auch ihr strenges Urteil
es anerkennen, dass diese Koerperschaft ihre grosse Aufgabe zeitig
begriffen und wuerdig erfuellt hat. Berufen nicht durch den eitlen
Zufall der Geburt, sondern wesentlich durch die freie Wahl der Nation;
bestaetigt von vier zu vier Jahren durch das strenge Sittengericht der
wuerdigsten Maenner; auf Lebenszeit im Amte und nicht abhaengig von dem
Ablauf des Mandats oder von der schwankenden Meinung des Volkes; in sich
einig und geschlossen seit der Ausgleichung der Staende; alles in
sich schliessend, was das Volk besass von politischer Intelligenz und
praktischer Staatskunde; unumschraenkt verfuegend in allen finanziellen
Fragen und in der Leitung der auswaertigen Politik; die Exekutive
vollkommen beherrschend durch deren kurze Dauer und durch die dem
Senat nach der Beseitigung des staendischen Haders dienstbar gewordene
tribunizische Interzession, war der roemische Senat der edelste Ausdruck
der Nation und in Konsequenz und Staatsklugheit, in Einigkeit und
Vaterlandsliebe, in Machtfuelle und sicherem Mut die erste politische
Koerperschaft aller Zeiten - auch jetzt noch "eine Versammlung von
Koenigen", die es verstand, mit republikanischer Hingebung despotische
Energie zu verbinden. Nie ist ein Staat nach aussen fester und wuerdiger
vertreten worden als Rom in seiner guten Zeit durch seinen Senat. In
der inneren Verwaltung ist es allerdings nicht zu verkennen, dass die
im Senat vorzugsweise vertretene Geld- und Grundaristokratie in den ihre
Sonderinteressen betreffenden Angelegenheiten parteiisch verfuhr und
dass die Klugheit und die Energie der Koerperschaft hier haeufig von ihr
nicht zum Heil des Staates gebraucht worden sind. Indes der grosse, in
schweren Kaempfen festgestellte Grundsatz, dass jeder roemische Buerger
gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die daraus sich
ergebende Eroeffnung der politischen Laufbahn, das heisst des
Eintritts in den Senat fuer jedermann, erhielten neben dem Glanz der
militaerischen und politischen Erfolge die staatliche und nationale
Eintracht und nahmen dem Unterschied der Staende jene Erbitterung und
Gehaessigkeit, die den Kampf der Patrizier und Plebejer bezeichnen; und
da die glueckliche Wendung der aeusseren Politik es mit sich brachte,
dass laenger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum fuer sich fanden,
ohne den Mittelstand unterdruecken zu muessen, so hat das roemische Volk
in seinem Senat laengere Zeit, als es einem Volke verstattet zu sein
pflegt, das grossartigste aller Menschenwerke durchzufuehren vermocht,
eine weise und glueckliche Selbstregierung. 4. Kapitel Sturz der
etruskischen Macht Die Kelten Nachdem die Entwicklung der roemischen
Verfassung waehrend der zwei ersten Jahrhunderte der Republik
dargestellt ist, ruft uns die aeussere Geschichte Roms und Italiens
wieder zurueck in den Anfang dieser Epoche. Um diese Zeit, als die
Tarquinier aus Rom vertrieben wurden, stand die etruskische Macht auf
ihrem Hoehepunkt. Die Herrschaft auf der Tyrrhenischen See besassen
unbestritten die Tusker und die mit ihnen eng verbuendeten Karthager.
Wenn auch Massalia unter steten und schweren Kaempfen sich behauptete,
so waren dagegen die Haefen Kampaniens und der volskischen Landschaft
und seit der Schlacht von Alalia auch Korsika im Besitz der Etrusker. In
Sardinien gruendeten durch die vollstaendige Eroberung der Insel (um 260
500) die Soehne des karthagischen Feldherrn Mago die Groesse zugleich
ihres Hauses und ihrer Stadt, und in Sizilien behaupteten die Phoeniker
waehrend der inneren Fehden der hellenischen Kolonien ohne wesentliche
Anfechtung den Besitz der Westhaelfte. Nicht minder beherrschten die
Schiffe der Etrusker das Adriatische Meer, und selbst in den oestlichen
Gewaessern waren ihre Kaper gefuerchtet. Auch zu Lande schien ihre Macht
im Steigen. Den Besitz der latinischen Landschaft zu gewinnen, war fuer
Etrurien, das von den volskischen in seiner Klientel stehenden Staedten
und von seinen kampanischen Besitzungen allein durch die Latiner
geschieden war, von der entscheidendsten Wichtigkeit. Bisher hatte das
feste Bollwerk der roemischen Macht Latium ausreichend beschirmt und die
Tibergrenze mit Erfolg gegen Etrurien behauptet. Allein als der gesamte
tuskische Bund, die Verwirrung und die Schwaeche des roemischen Staats
nach der Vertreibung der Tarquinier benutzend, jetzt unter dem Koenig
Lars Porsena von Clusium seinen Angriff maechtiger als zuvor erneuerte,
fand er nicht ferner den gewohnten Widerstand; Rom kapitulierte und trat
im Frieden (angeblich 247 507) nicht bloss alle Besitzungen am rechten
Tiberufer an die naechstliegenden tuskischen Gemeinden ab und gab also
die ausschliessliche Herrschaft ueber den Strom auf, sondern lieferte
auch dem Sieger seine saemtlichen Waffen aus und gelobte, fortan des
Eisens nur zur Pflugschar sich zu bedienen. Es schien, als sei die
Einigung Italiens unter tuskischer Suprematie nicht mehr fern. Allein
die Unterjochung, womit die Koalition der etruskischen und karthagischen
Nation die Griechen wie die Italiker bedroht, ward gluecklich abgewendet
durch das Zusammenhalten der durch Stammverwandtschaft wie durch die
gemeinsame Gefahr aufeinander angewiesenen Voelker. Zunaechst fand das
etruskische Heer, das nach Roms Fall in Latium eingedrungen war, vor den
Mauern von Aricia die Grenze seiner Siegesbahn durch die rechtzeitige
Hilfe der den Aricinern zur Hilfe herbeigeeilten Kymaeer (248 506). Wir
wissen nicht, wie der Krieg endigte, und namentlich nicht, ob Rom schon
damals den verderblichen und schimpflichen Frieden zerriss; gewiss ist
nur, dass die Tusker auch diesmal auf dem linken Tiberufer sich dauernd
zu behaupten nicht vermochten. Bald ward die hellenische Nation zu einem
noch umfassenderen und noch entscheidenderen Kampf gegen die
Barbaren des Westens wie des Ostens genoetigt. Es war um die Zeit der
Perserkriege. Die Stellung der Tyrier zu dem Grosskoenig fuehrte auch
Karthago in die Bahnen der persischen Politik - wie denn selbst ein
Buendnis zwischen den Karthagern und Xerxes glaubwuerdig ueberliefert
ist - und mit den Karthagern die Etrusker. Es war eine der
grossartigsten politischen Kombinationen, die gleichzeitig die
asiatischen Scharen auf Griechenland, die phoenikischen auf Sizilien
warf, um mit einem Schlag die Freiheit und die Zivilisation vom
Angesicht der Erde zu vertilgen. Der Sieg blieb den Hellenen. Die
Schlacht bei Salamis (274 der Stadt 480) rettete und raechte das
eigentliche Hellas; und an demselben Tag - so wird erzaehlt - besiegten
die Herren von Syrakus und Akragas, Gelon und Theron, das ungeheure
Heer des karthagischen Feldherrn Hamilkar, Magos Sohn, bei Himera so
vollstaendig, dass der Krieg damit zu Ende war und die Phoeniker, die
damals noch keineswegs den Plan verfolgten, ganz Sizilien fuer eigene
Rechnung sich zu unterwerfen, zurueckkehrten zu ihrer bisherigen
defensiven Politik. Noch sind von den grossen Silberstuecken erhalten,
welche aus dem Schmuck der Gemahlin Gelons, Damareta, und anderer
edler Syrakusanerinnen fuer diesen Feldzug geschlagen wurden, und die
spaeteste Zeit gedachte dankbar des milden und tapferen Koenigs von
Syrakus und des herrlichen, von Simonides gefeierten Sieges. Die
naechste Folge der Demuetigung Karthagos war der Sturz der Seeherrschaft
ihrer etruskischen Verbuendeten. Schon Anaxilas, der Herr von Rhegion
und Zankte, hatte ihren Kapern die sizilische Meerenge durch eine
stehende Flotte gesperrt (um 272 482); einen entscheidenden Sieg
erfochten bald darauf die Kymaeer und Hieron von Syrakus bei Kyme (280
474) ueber die tyrrhenische Flotte, der die Karthager vergeblich Hilfe
zu bringen versuchten. Das ist der Sieg, welchen Pindaros in der ersten
pythischen Ode feiert, und noch ist der Etruskerhelm vorhanden, den
Hieron nach Olympia sandte mit der Aufschrift: "Hiaron des Deinomenes
Sohn und die Syrakosier dem Zeus Tyrrhanisches von Kyma" ^1.
----------------------------------------------- ^1 Fiaron o
Diomeneos kai toi Syrakosioi toi Di' T?ran' apo K?mas.
----------------------------------------------- Waehrend diese
ungemeinen Erfolge gegen Karthager und Etrusker Syrakus an die Spitze
der sizilischen Griechenstaedte brachten, erhob unter den italischen
Hellenen, nachdem um die Zeit der Vertreibung der Koenige aus Rom (243
511) das achaeische Sybaris untergegangen war, das dorische Tarent
sich unbestritten zu der ersten Stelle; die furchtbare Niederlage der
Tarentiner durch die Iapyger (280 474), die schwerste, die bis dahin
ein Griechenheer erlitten hatte, entfesselte nur, aehnlich wie der
Persersturm in Hellas, die ganze Gewalt des Volksgeistes in energisch
demokratischer Entwicklung. Von jetzt an spielen nicht mehr die
Karthager und die Etrusker die erste Rolle in den italischen Gewaessern,
sondern im Adriatischen und Ionischen Meer die Tarentiner, im
Tyrrhenischen die Massalioten und die Syrakusaner, und namentlich die
letzteren beschraenkten mehr und mehr das etruskische Korsarenwesen.
Schon Hieron hatte nach dem Siege bei Kyme die Insel Aenaria (Ischia)
besetzt und damit die Verbindung zwischen den kampanischen und den
noerdlichen Etruskern unterbrochen. Um das Jahr 302 (452) wurde von
Syrakus, um der tuskischen Piraterie gruendlich zu steuern, eine eigene
Expedition ausgesandt, die die Insel Korsika und die etruskische Kueste
verheerte und die Insel Aethalia (Elba) besetzte. Ward man auch nicht
voellig Herr ueber die etruskisch-karthagischen Piraten - wie denn
das Kaperwesen zum Beispiel in Antium bis in den Anfang des fuenften
Jahrhunderts der Stadt fortgedauert zu haben scheint -, so war doch das
maechtige Syrakus ein starkes Bollwerk gegen die verbuendeten Tusker
und Phoeniker. Einen Augenblick freilich schien es, als muesse die
syrakusische Macht gebrochen werden durch die Athener, deren Seezug
gegen Syrakus im Lauf des Peloponnesischen Krieges (339-341 415-413)
die Etrusker, die alten Handelsfreunde Athens, mit drei Fuenfzigruderern
unterstuetzten. Allein der Sieg blieb, wie bekannt, im Westen wie
im Osten den Dorern. Nach dem schmaehlichen Scheitern der attischen
Expedition ward Syrakus so unbestritten die erste griechische Seemacht,
dass die Maenner, die dort an der Spitze des Staates standen, die
Herrschaft ueber Sizilien und Unteritalien und ueber beide Meere
Italiens ins Auge fassten; wogegen anderseits die Karthager, die ihre
Herrschaft in Sizilien jetzt ernstlich bedroht sahen, auch auf ihrer
Seite die Ueberwaeltigung der Syrakusaner und die Unterwerfung der
ganzen Insel zum Ziel ihrer Politik nehmen mussten und nahmen. Der
Verfall der sizilischen Mittelstaaten, die Steigerung der karthagischen
Macht auf der Insel, die zunaechst aus diesen Kaempfen hervorgingen,
koennen hier nicht erzaehlt werden; was Etrurien anlangt, so fuehrte
gegen dies der neue Herr von Syrakus, Dionysios (reg. 348-387 406-367),
die empfindlichsten Schlaege. Der weitstrebende Koenig gruendete
seine neue Kolonialmacht vor allem in dem italischen Ostmeer, dessen
noerdlichere Gewaesser jetzt zum erstenmal einer griechischen Seemacht
untertan wurden. Um das Jahr 367 (387) besetzte und kolonisierte
Dionysios an der illyrischen Kueste den Hafen Lissos und die Insel
Issa, an der italischen die Landungsplaetze Ankon, Numana und Atria; das
Andenken an die syrakusanische Herrschaft in dieser entlegenen Gegend
bewahrten nicht bloss die "Graeben des Philistos", ein ohne Zweifel
von dem bekannten Geschichtschreiber und Freunde des Dionysios, der die
Jahre seiner Verbannung (368 386f.) in Atria verlebte, angelegter
Kanal an der Pomuendung; auch die veraenderte Benennung des italischen
Ostmeers selbst, wofuer seitdem anstatt der aelteren Benennung des
Ionischen Busens die heute noch gangbare des "Meeres von Hadria"
vorkommt, geht wahrscheinlich auf diese Ereignisse zurueck ^2.
Aber nicht zufrieden mit diesen Angriffen auf die Besitzungen und
Handelsverbindungen der Etrusker im Ostmeer, griff Dionysios durch die
Erstuermung und Pluenderung der reichen caeritischen Hafenstadt Pygri
(369 385 die etruskische Macht in ihrem innersten Kern an. Sie hat denn
auch sich nicht wieder erholt. Als nach Dionysios' Tode die inneren
Unruhen in Syrakus den Karthagern freiere Bahn machten und deren Flotte
wieder im Tyrrhenischen Meer das Uebergewicht bekam, das sie seitdem mit
kurzen Unterbrechungen behauptete, lastete dieses nicht minder schwer
auf den Etruskern wie auf den Griechen; so dass sogar, als im Jahre 444
(310) Agathokles von Syrakus zum Krieg mit Karthago ruestete, achtzehn
tuskische Kriegsschiffe zu ihm stiessen. Die Etrusker mochten fuer
Korsika fuerchten, das sie wahrscheinlich damals noch behaupteten; die
alte tuskisch-phoenikische Symmachie, die noch zu Aristoteles' Zeit
(370-432 384-322) bestand, ward damit gesprengt, aber die Schwaeche
der Etrusker zur See nicht wieder aufgehoben.
------------------------------------------------------- ^2 Hekataeos (+
nach 257 497, Rom) und noch Herodot (270 bis nach 345 484- 409) kennen
den Hatrias nur als das Podelta und das dasselbe bespuelende Meer (K.
O. Mueller, Die Etrusker. Breslau 1828. Bd. 1, S. 140; GGM 1, p. 23).
In weiterer Bedeutung findet sich die Benennung des Hadriatischen
Meeres zuerst bei dem sogenannten Skylax um 418 der Stadt (336).
-------------------------------------------------------- Dieser rasche
Zusammensturz der etruskischen Seemacht wuerde unerklaerlich sein, wenn
nicht gegen die Etrusker zu eben der Zeit, wo die sizilischen Griechen
sie zur See angriffen, auch zu Lande von allen Seiten her die schwersten
Schlaege gefallen waeren. Um die Zeit der Schlachten von Salamis, Himera
und Kyme ward, dem Berichte der roemischen Annalen zufolge, zwischen
Rom und Veii ein vieljaehriger und heftiger Krieg gefuehrt (271-280
483-474). Die Roemer erlitten in demselben schwere Niederlagen; im
Andenken geblieben ist die Katastrophe der Fabier (277 477), die infolge
der inneren Krisen sich freiwillig aus der Hauptstadt verbannt und die
Verteidigung der Grenze gegen Etrurien uebernommen hatten, hier aber
am Bache Cremera bis auf den letzten waffenfaehigen Mann niedergehauen
wurden. Allein der Waffenstillstand auf 400 Monate, der anstatt Friedens
den Krieg beendigte, fiel fuer die Roemer insofern guenstig aus, als er
wenigstens den Status quo der Koenigszeit wiederherstellte; die Etrusker
verzichteten auf Fidenae und den am rechten Tiberufer
gewonnenen Distrikt. Es ist nicht auszumachen, inwieweit dieser
roemisch-etruskische Krieg mit dem hellenisch-persischen und dem
sizilisch-karthagischen in unmittelbaren Zusammenhange stand; aber
moegen die Roemer die Verbuendeten der Sieger von Salamis und von Himera