Man kann im wesentlichen zwei Arten von Hochwässern unterscheiden. Die

eine entsteht durch einen sehr heftigen Regen von kurzer Dauer. Ein

derartiges Hochwasser tritt mit elementarer Wucht auf und verläuft

dann rasch. Von ihm werden meist nur kleine Flußgebiete, kurze Täler

betroffen. Da sich Niederschlagszentren (Sturzregen) nicht selten in

demselben Gewitterzuge an verschiedenen Stellen gleichzeitig oder

kurz hintereinander bilden, so fallen sie mitunter in das gleiche

Flußgebiet. Die von ihnen ausgehenden Flutwellen vereinigen sich

dann zu starken Anschwellungen selbst ansehnlicher Flüsse oder

laufen infolge der Verteilung des Niederschlags oder der Gliederung

des Flußsystems kurz hintereinander ab und bilden dann einander

folgende Flutscheitel (vgl. Abb. 2). Demgegenüber werden Flüsse

größeren Einzugsgebietes in der Regel durch starke Landregen, durch

die Schneeschmelze bei lang anhaltendem Tauwetter oder durch beide

zusammen zu den größtmöglichen Anschwellungen veranlaßt. – Wieviel

von der Niederschlagsmenge zum Abfluß gelangt, hängt von der Form und

Beschaffenheit des Einzugsgebietes ab. Je glatter und undurchlässiger

die Abflußflächen, je geringer die Hindernisse auf diesen, desto mehr

gelangt vom Niederschlag in die Wasserläufe. Ein gut bewachsenes,

besonders von Wald bestandenes Einzugsgebiet vermag, wenn es nicht

durch vorherige lange Regenfälle schon gesättigt ist, beträchtliche

Wassermengen zurückzuhalten und liefert daher im allgemeinen erheblich

niedrigere Höchstwassermengen als ein kahles, felsiges, steiles

Gelände, in dem der Niederschlag schnellstens und fast restlos zum

Abfluß gelangt. Im Winter begünstigt ein gefrorener Boden oder eine

gefrorene oder bereits gesättigte Schneedecke den schnellen Abfluß

des Niederschlags, der durch eine unmittelbar folgende Schneeschmelze

noch verstärkt werden kann. Die Bildung der Hochwässer kann endlich

durch eine Reihe anderer Umstände begünstigt werden, die für die

Beurteilung der zweckmäßigsten Abwehrmaßnahmen jedoch nicht von

einschneidender Bedeutung sind. Zu beachten ist jedenfalls, daß die

Entstehung der Anschwellungen und der Aufbau der Flutscheitel selbst

bei demselben Wasserlauf außerordentlich mannigfaltig sein kann, daß

gerade bei Mittelgebirgsflüssen die Hochwässer im allgemeinen zu fast

jeder Jahreszeit auftreten und den verschiedenartigsten Verlauf nehmen

können. Diesem Umstand ist bei der Wahl der zweckmäßigsten Maßnahmen

zur Katastrophenbekämpfung unbedingt Rechnung zu tragen.

Die bei einem Hochwasser ungebändigt zu Tal strömenden Wassermassen

äußern ihre Kraft in mannigfaltiger Hinsicht, besonders an allen

sich ihrem Abfluß entgegenstellenden Hindernissen. Sie greifen die

Flußsohle und die ungeschützten Ufer an, die bald abreißen. Der

Einbruch dehnt sich mit unheimlicher Geschwindigkeit landeinwärts aus,

bis Häuser, Brücken und Wehre durch Unterwühlung ihrer Fundamente zum

Einsturz gebracht werden. Der unmittelbare Anprall des Wassers gegen

die Bauwerke tritt gegenüber dieser Wirkung meistens völlig zurück.

Wehrwiderlager werden umgangen und dadurch unterspült, oder es bilden

sich hier neue Betten aus. Besonders gefährlich sind die mitgeführten

Massen von Baumaterial, Holz, das von Lagerplätzen abgeschwemmt wurde

und dergleichen. Sie setzen sich an engen Flußstellen, scharfen

Krümmungen, Brücken, Wehren usw. fest, sie »verklausen sich«. Hinter

dieser Sperre, die durch weiteres Treibzeug aller Art, entwurzelte

Bäume, Strauchwerk gedichtet wird, staut sich das Wasser sehr schnell

an, bis es den erforderlichen Überdruck erlangt hat, um die Sperre

und damit nur zu oft das zur Verklausung Anlaß gebende Bauwerk zu

zersprengen. Nun wälzt sich plötzlich mit ungeheurer Gewalt eine

Wassermasse schwallartig zu Tal, die das ursprüngliche Hochwasser

um ein Vielfaches übersteigt, ein wildes Chaos von Steinen, Balken,

wie Zündhölzer geknickten schweren Eisenträgern und dergleichen mit

sich führt und dadurch oft die schwersten Katastrophen verursacht.

Ähnlich wirken Eisstauungen. – Im Oberlauf der Flüsse, also auch

im Mittelgebirge, ist das Verhältnis von größtem Hochwasser

zum Mittelwasser viel ungünstiger als weiter flußabwärts. Die

außergewöhnlich großen Hochwässer treten andererseits nur in längeren

Zeiträumen auf. Die Brücken und Wehre, die an sich zur Kostenersparnis

gerne an den engen Flußstellen angeordnet werden, erhalten daher häufig

nicht die zur Abführung der größtmöglichen Wassermenge unbedingt

erforderlichen Öffnungen. Die Bevölkerung wird sorglos; es werden

Häuser in das Überschwemmungsgebiet eingebaut, die den Ablauf der

Wassermassen empfindlich stören. In engen Gebirgstälern ist natürlich

die Versuchung hierzu groß; jedes Hindernis steigert aber die Gefahr

flußabwärts. Gerade die dem ungestörten Ablauf der Flutwellen

entgegenstehenden Hindernisse sind es also, die zu den schweren

Katastrophen führen.

Eine weitere Ursache ist oft weit oben im Quellgebiet und im Mittellauf

des Flusses zu suchen. Der durch einen Sturzregen stark angeschwollene

Bach unterwühlt den Fuß eines Hanges, dieser stürzt nach und verlegt

den Wasserlauf. Hinter dem natürlichen Sperrdamm aus Geröll und

dergleichen staut sich das Wasser schnell an, bis es ihn überflutet und

damit zerreißt. Nun strömt die durch den Aufstau vielfach vergrößerte

Wassermenge mit ungeheuren Schutt- und Treibzeugmassen in wilder

Gewalt zu Tal und vermag ganze Ortschaften in wenigen Minuten völlig

zu zerstören. – Endlich kann eine Sohlenerhöhung infolge Aufkiesung

und der dadurch verursachte Ausbruch des Flusses aus seinem Bett die

Katastrophe einleiten.

Für die Katastrophenbekämpfung muß nun _oberster Grundsatz bei

allen technischen Maßnahmen sein, daß sie den Schutz innerhalb der

angestrebten Grenzen unter allen Umständen und unter den denkbar

ungünstigsten Verhältnissen jederzeit sicher verbürgen_. Ist dies nicht

gewährleistet, so täuschen sie eine Sicherheit vor, die trügerisch ist.

Die Katastrophe, die vielleicht erst in längerer Zeit eintritt, wird

um so furchtbarer. Diese Grundforderung ist an Mittelgebirgsflüssen

besonders wichtig; denn in den engen Tälern ist die Gefährdung von

Menschenleben viel größer als in weiten Talniederungen. Die Technik

kennt nun zwei Wege der Katastrophenbekämpfung: Maßnahmen zur

Verhütung bzw. Abminderung von Hochwässern und Vorkehrungen zum Schutze

gegen Hochwasser.

Die =Maßnahmen zur Verhütung bzw. Abminderung der Hochwässer=

bezwecken, den schädlichen Teil des Hochwassers zurückzuhalten, das

Hochwasser also bis zu einer derartigen Abflußmenge herabzumindern, daß

schädliche Wirkungen nicht mehr auftreten bzw. daß der Hochwasserschutz

vereinfacht wird. Am einfachsten und durchgreifendsten ist dies –

_anscheinend_ – durch Speicherbecken (Rückhaltebecken) zu erreichen,

wie sie durch _Talsperrenanlagen_ geschaffen werden. Praktisch

begegnet die Durchführung dieses Abhilfemittels jedoch vielfach großen

Schwierigkeiten. Dabei kann der Einwand etwa mangelnder Standsicherheit

der Talsperren und der dadurch bedingten großen Gefahr beim Einsturz im

Hinblick auf den heutigen Stand der Technik unberücksichtigt bleiben;

vorauszusetzen ist allerdings, daß das Staugebiet frei von tektonischen

Störungen ist. Die Schwierigkeiten liegen vielmehr auf rein

wasserwirtschaftlichem Gebiet und in der Finanzierung. Insbesondere

der einwandfreie Betrieb dieser Rückhaltebecken ist durchaus nicht so

einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint und verbürgt nur zu oft

nicht die erforderliche absolute Sicherheit.

Der für den unschädlichen Abgleich einer Flutwelle bereitzustellende

Speicherraum muß auf Grund der obigen Ausführungen nach dem denkbar

größten Hochwasser bemessen werden. (Bei einer im Lech unterhalb

Füssen projektierten Talsperrenanlage wurde z. B. den Untersuchungen

zur Sicherheit nicht das bisher bekannte größte Hochwasser von rund

900 ~m~³/~sec~ zugrunde gelegt, sondern – in Rücksicht auf einen

denkbaren ungünstigeren Aufbau der Flutwelle – ein um 30% höheres

von 1200 ~m~³/~sec~.) Dieser Forderung ist durchaus nicht immer

Rechnung getragen. Die Folge war, daß ein unerwartet großes Hochwasser

nicht abgeglichen werden konnte und daher überraschenden Schaden

verursachte. Betrachtet man nun eine nicht einmal außergewöhnlich

hohe Flutwelle eines Mittelgebirgsflusses (vgl. Abb. 1), der

unschädlich eine Wassermenge von 70 ~m~³/~sec~, d. h. etwa das

neunfache Jahresmittelwasser abzuführen vermag, so ergibt sich, daß

zur Zurückhaltung der 70 ~m~³/~sec~ übersteigenden Wassermengen ein

Speicherraum von nicht weniger als 7,25 ~Mio~ ~m~³ erforderlich

ist. Man sieht, daß selbst an kleinen Flüssen der zum unschädlichen

Hochwasserabgleich benötigte Stauraum verhältnismäßig sehr groß ist

und daher häufig nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu kommt,

daß viele Becken mit der Zeit weitgehend durch Auflandung verkleinert

werden, deren meistens erforderliche Beseitigung beträchtliche

Kosten verursachen kann. Steht andererseits für den Hochwasserschutz

an diesem Fluß z. B. ein an sich schon beträchtlicher und daher

kostspieliger Beckeninhalt von 3 ~Mio~ ~m~³ zur Verfügung, so könnte

hiermit die Flutwelle nur auf 115 ~m~³/~sec~ herabgemindert werden,

eine Wassermenge, die jedenfalls nicht mehr unschädlich ist. – Der

Abgleich des Hochwassers durch _ein_ Rückhaltebecken allein wird auch

deshalb häufig nicht erreicht, weil die vorgesehene Talsperrenanlage

nicht das ganze Einzugsgebiet bis zur gefährdeten Stelle beherrscht.

Durch starke Teilüberregnung oder dergleichen können sich unterhalb

oder in anderen Seitentälern unabhängige Flutscheitel bilden, auf

die das Rückhaltebecken keine Wirkung hat, da etwa der gleichzeitige

Zufluß zum Speicher selbst sehr gering ist. Man versucht zwar in diesem

Fall bei größeren Flüssen durch einen verwickelten Betriebsschlüssel

Einfluß zu nehmen (z. B. verschieden große Zurückhaltung bei Anlauf

bzw. Ablauf der Anschwellung und dergleichen in Abhängigkeit von dem

normalen Aufbau der Flutscheitel). Bei den verhältnismäßig kurzen

Mittelgebirgsflüssen ist dies jedoch nicht möglich, da an ihnen – wie

wir gesehen haben – immer mit nicht voraussehbaren, durch Sturzregen

verursachten Hochwässern zu rechnen ist und infolgedessen der

Speicherraum nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden darf. Sind

aber in den wichtigeren Seitentälern mehrere Talsperren angelegt, so

tritt die nicht zu unterschätzende Schwierigkeit auf, ihren Betrieb

aufeinander abzustimmen. Die veränderlichen Fließzeiten und die mit

diesen nicht zu verwechselnden Fortpflanzungsgeschwindigkeiten der

Wellenscheitel erschweren hierbei die Wahl des zweckmäßigsten Betriebes

in hohem Maße. Sehr beachtliche Schwierigkeiten bietet ferner die Wahl

des Zeitpunktes und der Größe der aus dem Becken wieder abzulassenden

Wassermengen. Es muß selbstverständlich darnach getrachtet werden, das

Becken schnellstens wieder zu entleeren. Die abgelassenen Wassermengen

können aber flußabwärts zur Bildung neuer gefährlicher Flutscheitel

Anlaß geben. Es wird daher unter Umständen durch das Rückhaltebecken

die Gefahrenzone nur verschoben. Bei der Mannigfaltigkeit des Aufbaues

der Flutscheitel läßt sich die Aufgabe vielfach nicht eindeutig lösen.

[Illustration: Abb. 1. =Flutwelle eines Mittelgebirgsflusses=, die

durch Landregen veranlaßt wurde. Durch einen Hochwasserschutzraum

von 3 ~Mio~ ~m~³ kann der Wellenscheitel von 200 auf 115 ~m~³/~sec~

herabgemindert werden. (Schraffierte Fläche.)]

Häufig verlaufen aber die Hochwässer durchaus nicht so einfach, wie

es Abb. 1 schildert. Infolge der Gliederung des Einzugsgebietes oder

erneuter starker Niederschläge können sich unerwartet Nachwellen

ausbilden, die dann auf ein volles Becken treffen und daher nicht

mehr herabgemindert werden können (vgl. Abb. 2). Verhängnisvoll

wirkt hierbei das an sich erklärliche Bestreben, auch die häufigen

normalen Hochwässer zur Verminderung der Schäden an den Flußbauten

und Kulturen möglichst weit abzugleichen und dafür schon einen

erheblichen Teil des Speicherraumes in Anspruch zu nehmen. Dadurch

wird die Katastrophengefahr in dem in Sicherheit gewiegten Tal

gesteigert. Die Versuchung zu einem derartigen Vorgehen ist jedenfalls

um so größer, als jeweils nach unabgeglichenen normalen Hochwässern

der Betriebsleitung heftige Vorwürfe von der Bevölkerung gemacht

werden. – Mit einer Regelmäßigkeit im Aufbau der Flutscheitel kann

nach den obigen Ausführungen an Mittelgebirgsflüssen nicht gerechnet

werden. Eine derart zuverlässige und rechtzeitige Voraussage der

Wasserführung, daß der Betrieb an der Talsperre hierauf eingestellt

werden könnte, also z. B. ohne Gefahr einer drohenden Nachwelle

auch die normalen Hochwässer abgeglichen werden könnten, ist an

den meist kurzen Mittelgebirgsflüssen unmöglich. (Nachträglich an

der Hand eines abgelaufenen bekannten Hochwassers läßt sich der

für dieses zweckmäßigste Betrieb freilich einfach feststellen.)

Dem Hochwasserschutz durch Talsperren ist daher in jedem Fall eine

völlig eindeutige und starre Betriebsvorschrift zugrunde zu legen,

die unbedingt dem ungünstigsten, in seiner Größe gerade an kleineren

Flüssen kaum eindeutig vorauszusehenden Hochwasser angepaßt sein muß.

Der Schutzraum kann dabei aber nur höchst selten voll ausgenützt

werden; andererseits müssen verhältnismäßig hohe Wasserführungen, die

noch erheblichen Schaden an den Flußbauten und Kulturen verursachen,

vielfach unabgeglichen zu Tal gelassen werden. Endlich können in

den meisten Fällen trotz des Rückhaltebeckens unterhalb desselben

umfangreiche Verbauungen nicht entbehrt werden. Die Wirtschaftlichkeit

des Hochwasserschutzes durch Talsperrenanlagen ist also schon aus

diesen Gründen vielfach eine sehr geringe.

[Illustration: Abb. 2. =Katastrophenhochwasser eines kleinen

Mittelgebirgsflusses=, hervorgerufen durch einen vierstündigen

Sturzregen; nach fünfeinhalb Stunden setzte neuerdings starker

Niederschlag ein und führte zur Bildung einer beträchtlichen

Nachwelle. Für die Zurückhaltung des Hochwassers bis zur unschädlichen

Wasserführung (50 ~m~³/~sec~) wäre ein Becken von fast 4 ~Mio~ ~m~³

erforderlich. Beim Zurückgehen der Wasserführung unter 50 ~m~³/~sec~

sei sofort mit der Entleerung des Schutzraumes begonnen worden, die

natürlich beim Wiederanschwellen, spätestens jedoch beim Überschreiten

der unschädlichen Wassermenge eingestellt werden müßte. Die Entleerung

wäre in diesem Fall praktisch völlig bedeutungslos gewesen. Die

Nachwelle würde auf ein volles Becken treffen und daher fast unverkürzt

zum Ablauf kommen. (Zeiten in Stunden.)]

Dazu kommt, daß die Anlagekosten einigermaßen großer Rückhaltebecken

sehr hoch sind. Sie sind daher in den meisten Fällen wirtschaftlich

nur einigermaßen tragbar, wenn sie gleichzeitig anderen Nutzungen

dienen (Trinkwasserversorgung; Aufspeicherung von Zuschußwasser für

die Schiffahrt; Gefällsausnützung, Niederwasseraufbesserung sowie

Wochen- und Tagesspeicherung für die Wasserkraftausnützung). Diese

anderweitigen Nutzungen der Talsperrenanlage müssen meistens den

erheblichsten Teil der Anlagekosten übernehmen und beanspruchen

daher mit Recht den größten Teil des Speicherbeckens. Die Interessen

dieser Nutzungen geraten jedoch in Widerstreit mit denen des

Hochwasserschutzes, der ein leeres Becken erfordert. Insbesondere

die Wasserkraftausnützung strebt einen für Niederwasserzeiten

bereitzustellenden möglichst vollen Speicher an. Außerdem wünscht

sie – vor allem bei den an Mittelgebirgsflüssen häufig unmittelbar

unterhalb der Staumauer angeordneten Kraftwerken – zur Erzielung

eines großen Nutzgefälles einen hohen Stauspiegel in möglichst

gleichbleibender Lage; denn ein stark schwankendes Nutzgefälle

vermindert den Wert der dadurch unständigen Energie sehr erheblich. Die

einander widerstreitenden Interessen der einzelnen Nutzungsarten sind

in befriedigender Weise nur schwer miteinander in Einklang zu bringen

und bilden deshalb eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für

den Hochwasserschutz. Die oben geschilderten Nachteile treten hier in

verstärktem Maße auf. Voraussetzung für eine tragbarere Lösung ist,

daß dem Hochwasserschutz zur völlig freien Verfügung der obere, fest

umgrenzte Teil des Speicherraumes überlassen wird, der von den übrigen

Nutzungsarten unter keinen Umständen in Anspruch genommen werden darf.

In Rücksicht auf die Finanzierung der Anlage wird dieser Teil immer nur

sehr klein sein und wird – völlig einwandfreien Betrieb vorausgesetzt

– in den meisten Fällen nur genügen, lediglich die Spitze der größten

Hochwässer zu köpfen. Damit ist aber der gewünschte Hochwasserschutz

keineswegs erreicht. Die aus dem Speicher abfließenden, noch sehr

großen Wassermengen können trotz der Talsperrenanlagen erheblichen

Schaden verursachen und erfordern daher noch erhebliche Aufwendungen

für Flußverbauungen.

Einen ähnlichen Zweck wie Talsperrenanlagen verfolgen flache

_ausgedehnte Sammelteiche_, die durch Schützentore oder dergleichen

vom Flußlauf getrennt sind. Die Tore werden im geeigneten Augenblick

geöffnet, um den obersten Teil des Flutscheitels in das Becken

eintreten zu lassen und dadurch die höchste Spitze des Hochwassers

abzuköpfen. Die Wahl des richtigen Zeitpunktes ist jedoch

außerordentlich schwierig; sie ist bei kleineren Flüssen überhaupt

nicht einwandfrei zu treffen. Diese Maßnahme ist daher im vorliegenden

Falle völlig unzuverlässig. Da die Sammelteiche eine große Oberfläche

erfordern, kommen sie zudem für Mittelgebirgsflüsse nur in den

seltensten Fällen in Betracht.

In Bayern führten eingehende Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß die in

gewissen Mittelgebirgen ausführbaren Talsperrenanlagen die Hochwässer

vielfach nicht in einem derartigen Umfange abzumindern vermögen, wie es

zur Schadenverhütung und zur Ermöglichung der Finanzierung nötig wäre.

Die zum Hochwasserschutz des Pegnitztales, insbesondere von Nürnberg,

seinerzeit vorgesehenen Sammelbecken (Polder) wurden aufgegeben. Der

Hochwasserschutz wird an diesen Wasserläufen nunmehr durch andere

Maßnahmen, wie sie unten gestreift werden, angestrebt.

Zusammenfassend ist über die Katastrophenbekämpfung an

Mittelgebirgsflüssen durch Talsperrenanlagen folgendes festzustellen:

Rückhaltebecken vermögen unter ganz bestimmten Voraussetzungen

zweifellos zur Abminderung der Flutscheitel beizutragen und – an

geeigneter Stelle angewendet – Segen zu stiften. Sie bilden aber

vielfach eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. In jedem

Falle ist mit äußerster Vorsicht zu prüfen, ob ein ausreichender

Hochwasserschutz durch die beabsichtigten Talsperren auch unter den

ungünstigsten Umständen sicher erreicht wird, ob sie nicht etwa

vielmehr durch eine nicht immer zweifelsfreie Wirkung eine Sicherheit

vortäuschen, die dann erst gerade zu schwereren Katastrophen führt.

Die Beobachtung der Natur zeigt noch eine andere Möglichkeit zur

Abminderung der Katastrophenhochwässer, die in ihrer Wirkung den

künstlichen Speicherbecken ähnelt. Sie besteht darin, die _natürliche

Zurückhaltung der Niederschläge im Boden, in dessen Bewuchs und

vor allem im Wald zu unterstützen und zu fördern_. Insbesondere

der Wald wirkt als ein ungeheurer Schwamm, der sich vollsaugt

und das Wasser allmählich wieder abgibt; er kann auf diese Weise

beträchtliche Niederschlagsmengen unschädlich aufspeichern. Bei

ganz kleinen Wasserläufen, deren größtmögliches Hochwasser durch

einen sehr kurzen intensiven und räumlich begrenzten Platzregen

verursacht wird, fließt allerdings der größte Teil des Niederschlags

auch im Walde verhältnismäßig schnell ab. Schon bei etwas größerem

Einzugsgebiet wirkt jedoch der Wald in wasserwirtschaftlicher

Hinsicht außerordentlich wohltuend. Dazu kommt, daß durch eine

zweckentsprechende Aufforstung die Hänge gegen Rutschungen gesichert

und dadurch die besonders gefährlichen Aufstauungen in den Wildbächen

hintangehalten werden. Die aufzuwendenden Kosten sind verhältnismäßig

gering; die Förderung des Bodenbewuchses wird wohl in den seltensten

Fällen den Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes entgegenstehen.

Diese Maßnahme zur Herabminderung der Katastrophenhochwässer kann nicht

nachhaltig genug empfohlen werden. Sie hat – soweit die örtlichen

Verhältnisse sie zulassen – in Gebieten, in denen die Hochwassergefahr

durch ausgedehnte Kahlflächen gesteigert ist, mit den sonst für

zweckmäßig erkannten Abwehrmitteln Hand in Hand zu gehen. Derartige

Aufforstungen usw. des Einzugsgebietes sind die Grundlage jedes

vernünftigen Hochwasserschutzes an Mittelgebirgsflüssen. Sie sind

meistens auch da von Vorteil, wo die Katastrophenbekämpfung in erster

Linie durch Maßnahmen zum Schutze gegen die großen Anschwellungen

erstrebt wird.

Die =Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser= bezwecken, die

Überschwemmung wertvoller Kulturen, von Verkehrswegen und menschlichen

Siedelungen zu verhindern, sie besonders vor schweren Beschädigungen

zu bewahren und eine Gefährdung von Menschenleben hintanzuhalten.

Gemäß der eingangs geschilderten Entstehungsursache schwerer

Katastrophen muß das Bestreben in erster Linie dahin gehen, durch

geeignete _Flußverbauungen_ den Wasserfluten einen ungehinderten

und unschädlichen Abfluß zu sichern. Wir haben oben gesehen,

daß dies in den meisten Fällen auch trotz etwaigen Einbaues von

Talsperrenanlagen erforderlich wird. (Vgl. in dieser Hinsicht auch die

umfangreichen Flußkorrektionen in Schlesien.) _In den Flußverbauungen

ist das wichtigste und in den meisten Fällen wirksamste Mittel zur

Katastrophenbekämpfung zu erblicken._

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVI, Heft 9–12 · 第 4 / 6 段