eine entsteht durch einen sehr heftigen Regen von kurzer Dauer. Ein
derartiges Hochwasser tritt mit elementarer Wucht auf und verläuft
dann rasch. Von ihm werden meist nur kleine Flußgebiete, kurze Täler
betroffen. Da sich Niederschlagszentren (Sturzregen) nicht selten in
demselben Gewitterzuge an verschiedenen Stellen gleichzeitig oder
kurz hintereinander bilden, so fallen sie mitunter in das gleiche
Flußgebiet. Die von ihnen ausgehenden Flutwellen vereinigen sich
dann zu starken Anschwellungen selbst ansehnlicher Flüsse oder
laufen infolge der Verteilung des Niederschlags oder der Gliederung
des Flußsystems kurz hintereinander ab und bilden dann einander
folgende Flutscheitel (vgl. Abb. 2). Demgegenüber werden Flüsse
größeren Einzugsgebietes in der Regel durch starke Landregen, durch
die Schneeschmelze bei lang anhaltendem Tauwetter oder durch beide
zusammen zu den größtmöglichen Anschwellungen veranlaßt. – Wieviel
von der Niederschlagsmenge zum Abfluß gelangt, hängt von der Form und
Beschaffenheit des Einzugsgebietes ab. Je glatter und undurchlässiger
die Abflußflächen, je geringer die Hindernisse auf diesen, desto mehr
gelangt vom Niederschlag in die Wasserläufe. Ein gut bewachsenes,
besonders von Wald bestandenes Einzugsgebiet vermag, wenn es nicht
durch vorherige lange Regenfälle schon gesättigt ist, beträchtliche
Wassermengen zurückzuhalten und liefert daher im allgemeinen erheblich
niedrigere Höchstwassermengen als ein kahles, felsiges, steiles
Gelände, in dem der Niederschlag schnellstens und fast restlos zum
Abfluß gelangt. Im Winter begünstigt ein gefrorener Boden oder eine
gefrorene oder bereits gesättigte Schneedecke den schnellen Abfluß
des Niederschlags, der durch eine unmittelbar folgende Schneeschmelze
noch verstärkt werden kann. Die Bildung der Hochwässer kann endlich
durch eine Reihe anderer Umstände begünstigt werden, die für die
Beurteilung der zweckmäßigsten Abwehrmaßnahmen jedoch nicht von
einschneidender Bedeutung sind. Zu beachten ist jedenfalls, daß die
Entstehung der Anschwellungen und der Aufbau der Flutscheitel selbst
bei demselben Wasserlauf außerordentlich mannigfaltig sein kann, daß
gerade bei Mittelgebirgsflüssen die Hochwässer im allgemeinen zu fast
jeder Jahreszeit auftreten und den verschiedenartigsten Verlauf nehmen
können. Diesem Umstand ist bei der Wahl der zweckmäßigsten Maßnahmen
zur Katastrophenbekämpfung unbedingt Rechnung zu tragen.
Die bei einem Hochwasser ungebändigt zu Tal strömenden Wassermassen
äußern ihre Kraft in mannigfaltiger Hinsicht, besonders an allen
sich ihrem Abfluß entgegenstellenden Hindernissen. Sie greifen die
Flußsohle und die ungeschützten Ufer an, die bald abreißen. Der
Einbruch dehnt sich mit unheimlicher Geschwindigkeit landeinwärts aus,
bis Häuser, Brücken und Wehre durch Unterwühlung ihrer Fundamente zum
Einsturz gebracht werden. Der unmittelbare Anprall des Wassers gegen
die Bauwerke tritt gegenüber dieser Wirkung meistens völlig zurück.
Wehrwiderlager werden umgangen und dadurch unterspült, oder es bilden
sich hier neue Betten aus. Besonders gefährlich sind die mitgeführten
Massen von Baumaterial, Holz, das von Lagerplätzen abgeschwemmt wurde
und dergleichen. Sie setzen sich an engen Flußstellen, scharfen
Krümmungen, Brücken, Wehren usw. fest, sie »verklausen sich«. Hinter
dieser Sperre, die durch weiteres Treibzeug aller Art, entwurzelte
Bäume, Strauchwerk gedichtet wird, staut sich das Wasser sehr schnell
an, bis es den erforderlichen Überdruck erlangt hat, um die Sperre
und damit nur zu oft das zur Verklausung Anlaß gebende Bauwerk zu
zersprengen. Nun wälzt sich plötzlich mit ungeheurer Gewalt eine
Wassermasse schwallartig zu Tal, die das ursprüngliche Hochwasser
um ein Vielfaches übersteigt, ein wildes Chaos von Steinen, Balken,
wie Zündhölzer geknickten schweren Eisenträgern und dergleichen mit
sich führt und dadurch oft die schwersten Katastrophen verursacht.
Ähnlich wirken Eisstauungen. – Im Oberlauf der Flüsse, also auch
im Mittelgebirge, ist das Verhältnis von größtem Hochwasser
zum Mittelwasser viel ungünstiger als weiter flußabwärts. Die
außergewöhnlich großen Hochwässer treten andererseits nur in längeren
Zeiträumen auf. Die Brücken und Wehre, die an sich zur Kostenersparnis
gerne an den engen Flußstellen angeordnet werden, erhalten daher häufig
nicht die zur Abführung der größtmöglichen Wassermenge unbedingt
erforderlichen Öffnungen. Die Bevölkerung wird sorglos; es werden
Häuser in das Überschwemmungsgebiet eingebaut, die den Ablauf der
Wassermassen empfindlich stören. In engen Gebirgstälern ist natürlich
die Versuchung hierzu groß; jedes Hindernis steigert aber die Gefahr
flußabwärts. Gerade die dem ungestörten Ablauf der Flutwellen
entgegenstehenden Hindernisse sind es also, die zu den schweren
Katastrophen führen.
Eine weitere Ursache ist oft weit oben im Quellgebiet und im Mittellauf
des Flusses zu suchen. Der durch einen Sturzregen stark angeschwollene
Bach unterwühlt den Fuß eines Hanges, dieser stürzt nach und verlegt
den Wasserlauf. Hinter dem natürlichen Sperrdamm aus Geröll und
dergleichen staut sich das Wasser schnell an, bis es ihn überflutet und
damit zerreißt. Nun strömt die durch den Aufstau vielfach vergrößerte
Wassermenge mit ungeheuren Schutt- und Treibzeugmassen in wilder
Gewalt zu Tal und vermag ganze Ortschaften in wenigen Minuten völlig
zu zerstören. – Endlich kann eine Sohlenerhöhung infolge Aufkiesung
und der dadurch verursachte Ausbruch des Flusses aus seinem Bett die
Katastrophe einleiten.
Für die Katastrophenbekämpfung muß nun _oberster Grundsatz bei
allen technischen Maßnahmen sein, daß sie den Schutz innerhalb der
angestrebten Grenzen unter allen Umständen und unter den denkbar
ungünstigsten Verhältnissen jederzeit sicher verbürgen_. Ist dies nicht
gewährleistet, so täuschen sie eine Sicherheit vor, die trügerisch ist.
Die Katastrophe, die vielleicht erst in längerer Zeit eintritt, wird
um so furchtbarer. Diese Grundforderung ist an Mittelgebirgsflüssen
besonders wichtig; denn in den engen Tälern ist die Gefährdung von
Menschenleben viel größer als in weiten Talniederungen. Die Technik
kennt nun zwei Wege der Katastrophenbekämpfung: Maßnahmen zur
Verhütung bzw. Abminderung von Hochwässern und Vorkehrungen zum Schutze
gegen Hochwasser.
Die =Maßnahmen zur Verhütung bzw. Abminderung der Hochwässer=
bezwecken, den schädlichen Teil des Hochwassers zurückzuhalten, das
Hochwasser also bis zu einer derartigen Abflußmenge herabzumindern, daß
schädliche Wirkungen nicht mehr auftreten bzw. daß der Hochwasserschutz
vereinfacht wird. Am einfachsten und durchgreifendsten ist dies –
_anscheinend_ – durch Speicherbecken (Rückhaltebecken) zu erreichen,
wie sie durch _Talsperrenanlagen_ geschaffen werden. Praktisch
begegnet die Durchführung dieses Abhilfemittels jedoch vielfach großen
Schwierigkeiten. Dabei kann der Einwand etwa mangelnder Standsicherheit
der Talsperren und der dadurch bedingten großen Gefahr beim Einsturz im
Hinblick auf den heutigen Stand der Technik unberücksichtigt bleiben;
vorauszusetzen ist allerdings, daß das Staugebiet frei von tektonischen
Störungen ist. Die Schwierigkeiten liegen vielmehr auf rein
wasserwirtschaftlichem Gebiet und in der Finanzierung. Insbesondere
der einwandfreie Betrieb dieser Rückhaltebecken ist durchaus nicht so
einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint und verbürgt nur zu oft
nicht die erforderliche absolute Sicherheit.
Der für den unschädlichen Abgleich einer Flutwelle bereitzustellende
Speicherraum muß auf Grund der obigen Ausführungen nach dem denkbar
größten Hochwasser bemessen werden. (Bei einer im Lech unterhalb
Füssen projektierten Talsperrenanlage wurde z. B. den Untersuchungen
zur Sicherheit nicht das bisher bekannte größte Hochwasser von rund
900 ~m~³/~sec~ zugrunde gelegt, sondern – in Rücksicht auf einen
denkbaren ungünstigeren Aufbau der Flutwelle – ein um 30% höheres
von 1200 ~m~³/~sec~.) Dieser Forderung ist durchaus nicht immer
Rechnung getragen. Die Folge war, daß ein unerwartet großes Hochwasser
nicht abgeglichen werden konnte und daher überraschenden Schaden
verursachte. Betrachtet man nun eine nicht einmal außergewöhnlich
hohe Flutwelle eines Mittelgebirgsflusses (vgl. Abb. 1), der
unschädlich eine Wassermenge von 70 ~m~³/~sec~, d. h. etwa das
neunfache Jahresmittelwasser abzuführen vermag, so ergibt sich, daß
zur Zurückhaltung der 70 ~m~³/~sec~ übersteigenden Wassermengen ein
Speicherraum von nicht weniger als 7,25 ~Mio~ ~m~³ erforderlich
ist. Man sieht, daß selbst an kleinen Flüssen der zum unschädlichen
Hochwasserabgleich benötigte Stauraum verhältnismäßig sehr groß ist
und daher häufig nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu kommt,
daß viele Becken mit der Zeit weitgehend durch Auflandung verkleinert
werden, deren meistens erforderliche Beseitigung beträchtliche
Kosten verursachen kann. Steht andererseits für den Hochwasserschutz
an diesem Fluß z. B. ein an sich schon beträchtlicher und daher
kostspieliger Beckeninhalt von 3 ~Mio~ ~m~³ zur Verfügung, so könnte
hiermit die Flutwelle nur auf 115 ~m~³/~sec~ herabgemindert werden,
eine Wassermenge, die jedenfalls nicht mehr unschädlich ist. – Der
Abgleich des Hochwassers durch _ein_ Rückhaltebecken allein wird auch
deshalb häufig nicht erreicht, weil die vorgesehene Talsperrenanlage
nicht das ganze Einzugsgebiet bis zur gefährdeten Stelle beherrscht.
Durch starke Teilüberregnung oder dergleichen können sich unterhalb
oder in anderen Seitentälern unabhängige Flutscheitel bilden, auf
die das Rückhaltebecken keine Wirkung hat, da etwa der gleichzeitige
Zufluß zum Speicher selbst sehr gering ist. Man versucht zwar in diesem
Fall bei größeren Flüssen durch einen verwickelten Betriebsschlüssel
Einfluß zu nehmen (z. B. verschieden große Zurückhaltung bei Anlauf
bzw. Ablauf der Anschwellung und dergleichen in Abhängigkeit von dem
normalen Aufbau der Flutscheitel). Bei den verhältnismäßig kurzen
Mittelgebirgsflüssen ist dies jedoch nicht möglich, da an ihnen – wie
wir gesehen haben – immer mit nicht voraussehbaren, durch Sturzregen
verursachten Hochwässern zu rechnen ist und infolgedessen der
Speicherraum nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden darf. Sind
aber in den wichtigeren Seitentälern mehrere Talsperren angelegt, so
tritt die nicht zu unterschätzende Schwierigkeit auf, ihren Betrieb
aufeinander abzustimmen. Die veränderlichen Fließzeiten und die mit
diesen nicht zu verwechselnden Fortpflanzungsgeschwindigkeiten der
Wellenscheitel erschweren hierbei die Wahl des zweckmäßigsten Betriebes
in hohem Maße. Sehr beachtliche Schwierigkeiten bietet ferner die Wahl
des Zeitpunktes und der Größe der aus dem Becken wieder abzulassenden
Wassermengen. Es muß selbstverständlich darnach getrachtet werden, das
Becken schnellstens wieder zu entleeren. Die abgelassenen Wassermengen
können aber flußabwärts zur Bildung neuer gefährlicher Flutscheitel
Anlaß geben. Es wird daher unter Umständen durch das Rückhaltebecken
die Gefahrenzone nur verschoben. Bei der Mannigfaltigkeit des Aufbaues
der Flutscheitel läßt sich die Aufgabe vielfach nicht eindeutig lösen.
[Illustration: Abb. 1. =Flutwelle eines Mittelgebirgsflusses=, die
durch Landregen veranlaßt wurde. Durch einen Hochwasserschutzraum
von 3 ~Mio~ ~m~³ kann der Wellenscheitel von 200 auf 115 ~m~³/~sec~
herabgemindert werden. (Schraffierte Fläche.)]
Häufig verlaufen aber die Hochwässer durchaus nicht so einfach, wie
es Abb. 1 schildert. Infolge der Gliederung des Einzugsgebietes oder
erneuter starker Niederschläge können sich unerwartet Nachwellen
ausbilden, die dann auf ein volles Becken treffen und daher nicht
mehr herabgemindert werden können (vgl. Abb. 2). Verhängnisvoll
wirkt hierbei das an sich erklärliche Bestreben, auch die häufigen
normalen Hochwässer zur Verminderung der Schäden an den Flußbauten
und Kulturen möglichst weit abzugleichen und dafür schon einen
erheblichen Teil des Speicherraumes in Anspruch zu nehmen. Dadurch
wird die Katastrophengefahr in dem in Sicherheit gewiegten Tal
gesteigert. Die Versuchung zu einem derartigen Vorgehen ist jedenfalls
um so größer, als jeweils nach unabgeglichenen normalen Hochwässern
der Betriebsleitung heftige Vorwürfe von der Bevölkerung gemacht
werden. – Mit einer Regelmäßigkeit im Aufbau der Flutscheitel kann
nach den obigen Ausführungen an Mittelgebirgsflüssen nicht gerechnet
werden. Eine derart zuverlässige und rechtzeitige Voraussage der
Wasserführung, daß der Betrieb an der Talsperre hierauf eingestellt
werden könnte, also z. B. ohne Gefahr einer drohenden Nachwelle
auch die normalen Hochwässer abgeglichen werden könnten, ist an
den meist kurzen Mittelgebirgsflüssen unmöglich. (Nachträglich an
der Hand eines abgelaufenen bekannten Hochwassers läßt sich der
für dieses zweckmäßigste Betrieb freilich einfach feststellen.)
Dem Hochwasserschutz durch Talsperren ist daher in jedem Fall eine
völlig eindeutige und starre Betriebsvorschrift zugrunde zu legen,
die unbedingt dem ungünstigsten, in seiner Größe gerade an kleineren
Flüssen kaum eindeutig vorauszusehenden Hochwasser angepaßt sein muß.
Der Schutzraum kann dabei aber nur höchst selten voll ausgenützt
werden; andererseits müssen verhältnismäßig hohe Wasserführungen, die
noch erheblichen Schaden an den Flußbauten und Kulturen verursachen,
vielfach unabgeglichen zu Tal gelassen werden. Endlich können in
den meisten Fällen trotz des Rückhaltebeckens unterhalb desselben
umfangreiche Verbauungen nicht entbehrt werden. Die Wirtschaftlichkeit
des Hochwasserschutzes durch Talsperrenanlagen ist also schon aus
diesen Gründen vielfach eine sehr geringe.
[Illustration: Abb. 2. =Katastrophenhochwasser eines kleinen
Mittelgebirgsflusses=, hervorgerufen durch einen vierstündigen
Sturzregen; nach fünfeinhalb Stunden setzte neuerdings starker
Niederschlag ein und führte zur Bildung einer beträchtlichen
Nachwelle. Für die Zurückhaltung des Hochwassers bis zur unschädlichen
Wasserführung (50 ~m~³/~sec~) wäre ein Becken von fast 4 ~Mio~ ~m~³
erforderlich. Beim Zurückgehen der Wasserführung unter 50 ~m~³/~sec~
sei sofort mit der Entleerung des Schutzraumes begonnen worden, die
natürlich beim Wiederanschwellen, spätestens jedoch beim Überschreiten
der unschädlichen Wassermenge eingestellt werden müßte. Die Entleerung
wäre in diesem Fall praktisch völlig bedeutungslos gewesen. Die
Nachwelle würde auf ein volles Becken treffen und daher fast unverkürzt
zum Ablauf kommen. (Zeiten in Stunden.)]
Dazu kommt, daß die Anlagekosten einigermaßen großer Rückhaltebecken
sehr hoch sind. Sie sind daher in den meisten Fällen wirtschaftlich
nur einigermaßen tragbar, wenn sie gleichzeitig anderen Nutzungen
dienen (Trinkwasserversorgung; Aufspeicherung von Zuschußwasser für
die Schiffahrt; Gefällsausnützung, Niederwasseraufbesserung sowie
Wochen- und Tagesspeicherung für die Wasserkraftausnützung). Diese
anderweitigen Nutzungen der Talsperrenanlage müssen meistens den
erheblichsten Teil der Anlagekosten übernehmen und beanspruchen
daher mit Recht den größten Teil des Speicherbeckens. Die Interessen
dieser Nutzungen geraten jedoch in Widerstreit mit denen des
Hochwasserschutzes, der ein leeres Becken erfordert. Insbesondere
die Wasserkraftausnützung strebt einen für Niederwasserzeiten
bereitzustellenden möglichst vollen Speicher an. Außerdem wünscht
sie – vor allem bei den an Mittelgebirgsflüssen häufig unmittelbar
unterhalb der Staumauer angeordneten Kraftwerken – zur Erzielung
eines großen Nutzgefälles einen hohen Stauspiegel in möglichst
gleichbleibender Lage; denn ein stark schwankendes Nutzgefälle
vermindert den Wert der dadurch unständigen Energie sehr erheblich. Die
einander widerstreitenden Interessen der einzelnen Nutzungsarten sind
in befriedigender Weise nur schwer miteinander in Einklang zu bringen
und bilden deshalb eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für
den Hochwasserschutz. Die oben geschilderten Nachteile treten hier in
verstärktem Maße auf. Voraussetzung für eine tragbarere Lösung ist,
daß dem Hochwasserschutz zur völlig freien Verfügung der obere, fest
umgrenzte Teil des Speicherraumes überlassen wird, der von den übrigen
Nutzungsarten unter keinen Umständen in Anspruch genommen werden darf.
In Rücksicht auf die Finanzierung der Anlage wird dieser Teil immer nur
sehr klein sein und wird – völlig einwandfreien Betrieb vorausgesetzt
– in den meisten Fällen nur genügen, lediglich die Spitze der größten
Hochwässer zu köpfen. Damit ist aber der gewünschte Hochwasserschutz
keineswegs erreicht. Die aus dem Speicher abfließenden, noch sehr
großen Wassermengen können trotz der Talsperrenanlagen erheblichen
Schaden verursachen und erfordern daher noch erhebliche Aufwendungen
für Flußverbauungen.
Einen ähnlichen Zweck wie Talsperrenanlagen verfolgen flache
_ausgedehnte Sammelteiche_, die durch Schützentore oder dergleichen
vom Flußlauf getrennt sind. Die Tore werden im geeigneten Augenblick
geöffnet, um den obersten Teil des Flutscheitels in das Becken
eintreten zu lassen und dadurch die höchste Spitze des Hochwassers
abzuköpfen. Die Wahl des richtigen Zeitpunktes ist jedoch
außerordentlich schwierig; sie ist bei kleineren Flüssen überhaupt
nicht einwandfrei zu treffen. Diese Maßnahme ist daher im vorliegenden
Falle völlig unzuverlässig. Da die Sammelteiche eine große Oberfläche
erfordern, kommen sie zudem für Mittelgebirgsflüsse nur in den
seltensten Fällen in Betracht.
In Bayern führten eingehende Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß die in
gewissen Mittelgebirgen ausführbaren Talsperrenanlagen die Hochwässer
vielfach nicht in einem derartigen Umfange abzumindern vermögen, wie es
zur Schadenverhütung und zur Ermöglichung der Finanzierung nötig wäre.
Die zum Hochwasserschutz des Pegnitztales, insbesondere von Nürnberg,
seinerzeit vorgesehenen Sammelbecken (Polder) wurden aufgegeben. Der
Hochwasserschutz wird an diesen Wasserläufen nunmehr durch andere
Maßnahmen, wie sie unten gestreift werden, angestrebt.
Zusammenfassend ist über die Katastrophenbekämpfung an
Mittelgebirgsflüssen durch Talsperrenanlagen folgendes festzustellen:
Rückhaltebecken vermögen unter ganz bestimmten Voraussetzungen
zweifellos zur Abminderung der Flutscheitel beizutragen und – an
geeigneter Stelle angewendet – Segen zu stiften. Sie bilden aber
vielfach eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. In jedem
Falle ist mit äußerster Vorsicht zu prüfen, ob ein ausreichender
Hochwasserschutz durch die beabsichtigten Talsperren auch unter den
ungünstigsten Umständen sicher erreicht wird, ob sie nicht etwa
vielmehr durch eine nicht immer zweifelsfreie Wirkung eine Sicherheit
vortäuschen, die dann erst gerade zu schwereren Katastrophen führt.
Die Beobachtung der Natur zeigt noch eine andere Möglichkeit zur
Abminderung der Katastrophenhochwässer, die in ihrer Wirkung den
künstlichen Speicherbecken ähnelt. Sie besteht darin, die _natürliche
Zurückhaltung der Niederschläge im Boden, in dessen Bewuchs und
vor allem im Wald zu unterstützen und zu fördern_. Insbesondere
der Wald wirkt als ein ungeheurer Schwamm, der sich vollsaugt
und das Wasser allmählich wieder abgibt; er kann auf diese Weise
beträchtliche Niederschlagsmengen unschädlich aufspeichern. Bei
ganz kleinen Wasserläufen, deren größtmögliches Hochwasser durch
einen sehr kurzen intensiven und räumlich begrenzten Platzregen
verursacht wird, fließt allerdings der größte Teil des Niederschlags
auch im Walde verhältnismäßig schnell ab. Schon bei etwas größerem
Einzugsgebiet wirkt jedoch der Wald in wasserwirtschaftlicher
Hinsicht außerordentlich wohltuend. Dazu kommt, daß durch eine
zweckentsprechende Aufforstung die Hänge gegen Rutschungen gesichert
und dadurch die besonders gefährlichen Aufstauungen in den Wildbächen
hintangehalten werden. Die aufzuwendenden Kosten sind verhältnismäßig
gering; die Förderung des Bodenbewuchses wird wohl in den seltensten
Fällen den Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes entgegenstehen.
Diese Maßnahme zur Herabminderung der Katastrophenhochwässer kann nicht
nachhaltig genug empfohlen werden. Sie hat – soweit die örtlichen
Verhältnisse sie zulassen – in Gebieten, in denen die Hochwassergefahr
durch ausgedehnte Kahlflächen gesteigert ist, mit den sonst für
zweckmäßig erkannten Abwehrmitteln Hand in Hand zu gehen. Derartige
Aufforstungen usw. des Einzugsgebietes sind die Grundlage jedes
vernünftigen Hochwasserschutzes an Mittelgebirgsflüssen. Sie sind
meistens auch da von Vorteil, wo die Katastrophenbekämpfung in erster
Linie durch Maßnahmen zum Schutze gegen die großen Anschwellungen
erstrebt wird.
Die =Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser= bezwecken, die
Überschwemmung wertvoller Kulturen, von Verkehrswegen und menschlichen
Siedelungen zu verhindern, sie besonders vor schweren Beschädigungen
zu bewahren und eine Gefährdung von Menschenleben hintanzuhalten.
Gemäß der eingangs geschilderten Entstehungsursache schwerer
Katastrophen muß das Bestreben in erster Linie dahin gehen, durch
geeignete _Flußverbauungen_ den Wasserfluten einen ungehinderten
und unschädlichen Abfluß zu sichern. Wir haben oben gesehen,
daß dies in den meisten Fällen auch trotz etwaigen Einbaues von
Talsperrenanlagen erforderlich wird. (Vgl. in dieser Hinsicht auch die
umfangreichen Flußkorrektionen in Schlesien.) _In den Flußverbauungen
ist das wichtigste und in den meisten Fällen wirksamste Mittel zur
Katastrophenbekämpfung zu erblicken._