V. Die Entscheidung über die Freigabe.

Es wäre möglich, daß diese Vorschläge der Erweiterung des Gebietes

unverbotener Tötung seis ganz, seis wenigstens in ihrem ersten

Teile[53] theoretische Billigung fänden, daß aber ihre praktische

Undurchführbarkeit gegen sie ins Feld geführt würde.[54]

Mit gutem Grunde könnte gesagt werden: Voraussetzung der Freigabe

bildet immer der pathologische Zustand dauernder tödlicher Krankheit

oder unrettbares Idiotentum. Dieser Zustand bedarf objektiver

sachverständiger Feststellung, die doch unmöglich in die Hand des

Täters gelegt werden kann. Wäre doch sehr leicht denkbar, daß irgendwer

an dem frühzeitigeren Hinscheiden des Kranken ein großes, vielleicht

gar vermögensrechtliches Interesse hätte, und den behandelnden Arzt zum

tödlichen Eingreifen erfolgreich zu bestimmen suchte, oder daß dieser

von sich aus beschlösse, auf ungenügende Diagnose hin das Schicksal zu

spielen.

Vergegenwärtigt man sich nun die einschlagenden Fälle (oben s. III, IV

1-3) in ihrer Verschiedenheit, so zeigt sich ein großer Unterschied,

#je nachdem der tödliche Eingriff sich akut notwendig macht, oder

genügende Zeit für die Vorprüfung seiner Voraussetzungen gelassen

ist#. In der zweiten Gruppe (s. III, IV 2 unheilbarer Blödsinn) wird

diese Zeit stets gegeben sein, in der dritten, bei länger dauernder

Bewußtlosigkeit wohl auch manchesmal, in der ersten in einer größeren

Anzahl der Fälle -- ob der überwiegend größeren, bleibt zweifelhaft.

Man wird die Forderung aufstellen müssen, daß wenn es irgend angängig

ist, diese nötige Zeit sorgfältigster Vorprüfung ausgespart, daß aber

auch diese Vorprüfung in möglichst beschleunigtem Verfahren erledigt,

und der Beschluß sofort gefaßt wird.

Das Verfahren mit obligatorischer Vorprüfung muß, soweit möglich, als

das ausnahmelose betrachtet werden.

Fragen wir zunächst, wie es zweckmäßig einzurichten wäre, und dann, was

mit den armen Unrettbaren und mit denen wird, deren Mitleid sie erlösen

möchte, wenn die Möglichkeit amtlicher Vorprüfung nicht gegeben ist?

Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens Ihr Maß und ihre Form; Zweite Auflage · 第 11 / 16 题