DRITTES KAPITEL

Als Stepan Iwanowitsch Wischnewskij auf seine kleinrussischen Dörfer

übersiedelte, baute er sich in den beiden Orten an den beiden Ufern des

ruhmwürdigen Ssupoi, in Farbowanaja und in Ssosnowka je ein Haus. In

beiden in großherrschaftlichem Stile errichteten Häusern hielt er

zahlreiche Dienerschaft, Jagdgefolge, Gestüte und Harems. Mit den

letzteren begnügte sich Stepan Iwanowitsch übrigens nicht, sondern

machte überdies bei allen Frauen seiner Herrschaft ausgedehnten Gebrauch

von den Rechten eines Padischah. Er lebte abwechselnd bald auf dem

einen, bald auf dem anderen Gut und hielt überall die von ihm

eingeführten willkürlichen Sitten aufrecht. Er hielt es für sein

vollstes Recht, jeden, wie er sich ausdrückte, »zu seinem

Christenglauben« zu bekehren, und erreichte frei und schrankenlos alles,

was er zu erreichen wünschte.

Unter allen Launen seines Eigensinns nahm Wischnewskijs unbezähmbarer

Haß gegen die Polizei die erste Stelle ein. Kaum war er angekommen, als

er die Anordnung traf, daß weder der Kreischef, noch der

Polizeikommissar, noch überhaupt irgendein Beamter es wagen dürfen, mit

Schellen durch seine Herrschaft zu fahren. Den Bauern war befohlen,

jeden, der mit Geläute durchs Dorf fuhr, anzuhalten und sich zu

erkundigen, wer er sei. Wenn der Durchreisende ein Adeliger oder

überhaupt eine Privatperson war, so mußten sie ihn weiterfahren lassen

und ihm sagen, daß das Land, durch das er fahre, dem Pan Wischnewskij

gehöre, und daß dieser Pan ehrliche Gäste »liebe und schätze«. Sie luden

die Durchreisenden ein, zum Herrn zu kommen, um sich dort von den

Reisemühen zu erholen und die Gastfreundschaft des Pan zu genießen. Wenn

der Durchreisende Eile hatte und nicht »zu Gast« fahren wollte, sondern

sich höflich bedankte, hielt man ihn nicht mit Gewalt zurück, sondern

gestattete ihm ebenso höflich, weiterzufahren und ungehindert seine

Schellen läuten zu lassen. Hatte dagegen der Reisende Zeit und erklärte

er sich damit einverstanden, zum Pan zu fahren, so begleitete man ihn

nach Farbowanaja oder nach Ssosnowka, je nachdem, in welchem der beiden

Dörfer der Pan Wischnewskij zur Zeit lebte.

Stepan Iwanowitsch empfing alle diese Gäste freundlich, fragte nicht

nach Rang und Amt und bewirtete sie nach damaligem Brauch üppig und

reichlich, -- manchmal allzu reichlich, so daß manchen seine

Gastfreundschaft schlecht bekam. Doch gab es weder beim Essen noch beim

Trinken irgendeinen Zwang, nur wurde alles im Übermaß aufgetragen, und

wenn sich einer dadurch zur Unmäßigkeit verleiten ließ, so lag darin

keinerlei Zwang oder Gewalt von Seiten Wischnewskijs, und der

unvorsichtige Gast hatte es sich selbst zuzuschreiben, wenn er für seine

Völlerei büßen mußte.

Vielen Gästen, die Not zu leiden schienen, gab Stepan Iwanowitsch

beträchtliche Unterstützungen, Offizieren aber pflegte er stets etwas

Wertvolles zum Andenken zu schenken. Gegen Beamte jedoch, besonders aber

gegen die Polizei, zeigte sich Stepan Iwanowitsch als roher Tyrann, und

die Forderungen, die er an diese unglücklichen Menschen stellte, waren

derartig hart und erniedrigend, daß es schwer verständlich ist, wie sie

sich ihnen unterwerfen konnten und keine Mittel fanden, sich vor dem

Sonderling von Farbowanaja zu schützen.

Wenn der Kreischef oder der Revieraufseher an die Grenze der

Wischnewskijschen Herrschaft kamen, mußten sie den Wagen halten lassen

und die Schellen festbinden, damit sie nicht läuteten. Andernfalls

mußten die Bauern sie anhalten, ihnen das Geläute wegnehmen und sie

unverzüglich zum Pan selbst in das Herrenhaus führen. Widersprach der

Polizeibeamte, so drohte ihm eine doppelte Gefahr: nämlich erstens von

den Bauern geprügelt zu werden, die das »auf den Kopf des Herrn« tun

durften, das heißt auf Verantwortung des Gutsbesitzers selbst; und

zweitens, vor den Pan geführt zu werden, bei dem jeden Polizeibeamten

ein ungeheuer erniedrigendes, aber mit unabänderlicher Strenge

eingehaltenes besonderes Zeremoniell erwartete.

Ob der Polizeibeamte gefügig oder widerspenstig war, ehrlich oder

anspruchsvoll, bei Pan Wischnewskij standen sie alle »auf ein und

demselben Blatt«. An ihre Ehrenhaftigkeit glaubte er übrigens nicht im

mindesten, und es scheint, daß er sich darin nicht allzusehr irrte. Er

hatte den Grundsatz aufgestellt, daß kein Beamter die Schwelle seines

Hauses überschreiten durfte, gleichgültig in welcher Angelegenheit oder

unter welchem Vorwand. Hatten der Kreischef oder der Polizeikommissar

dienstlich mit ihm zu tun, oder mußten sie mit einem Anliegen oder einer

Bitte bei ihm erscheinen, so wußten sie genau, daß sie durch seine

Besitzungen ohne Geläute und möglichst leise fahren und vor dem Tore

halt machen mußten; auf keinen Fall durften sie es wagen, in den Hof

einzufahren. Auf dem Gut und auf dem Hofe mußten sie zu Fuß gehen, am

Tor die Mütze abnehmen und an den Fenstern des Hauses stets mit

entblößtem Haupte vorübergehen.

Andernfalls, beim geringsten Verstoß gegen diese Regel, packte die

darauf dressierte Hausdienerschaft den Betreffenden bei den Armen, stieß

ihn vor das Tor und »versetzte ihm mehrere kräftige Nackenstöße«. Da

dieses Verfahren genau und streng eingehalten wurde, wagte niemand, an

Ungehorsam oder Widerstand auch nur zu denken. Damit war aber die

Erniedrigung noch nicht zu Ende. Der Beamte durfte nicht weiter als bis

zur Freitreppe, unter der in einem Verließ die großen Madelanschen Hunde

hausten. Dort mußte er stehen bleiben und warten, bis Stepan Iwanowitsch

seinen »Kammerkosaken« oder seinen Lakai zu ihm herausschickte. Den

Lakai mußte der Beamte »als seinesgleichen begrüßen«, das heißt ihm die

Hand geben, und erst dann durfte er ihm den Zweck seines Besuches beim

Pan auseinandersetzen.

Fand Wischnewskij, daß die Angelegenheit, wegen welcher der Beamte

gekommen war, keine Beachtung verdiene, so befahl er ihn davonzujagen.

War es dagegen eine adelige Angelegenheit oder eine Mitteilung aus den

höheren Sphären, so zog Stepan Iwanowitsch seine Pekesche an, setzte die

Mütze auf, kam selbst auf die Freitreppe hinaus und hörte den Beamten

an. Während der ganzen Zeit stand er seitwärts zu ihm und schaute ihn

kein einzigesmal an.

Hierauf ging Wischnewskij schweigend ins Haus, und der Lakai brachte dem

Beamten auf einem Teller ein Glas Schnaps und einen Fünfzigerschein. Der

Beamte mußte zuerst den Schnaps austrinken, dann durfte er die fünfzig

Rubel »für den Imbiß« nehmen. Für Beamte gab es im Hause Wischnewskijs

keine Gastfreundschaft. Hatte der Beamte wider Erwarten eine hohe

Meinung von sich und weigerte sich, das ihm auf die Treppe

hinausgebrachte Glas Schnaps zu trinken, so erhielt er auch das Geld für

den Imbiß nicht. Der Lakai mußte ihn in diesem Falle hinunterstoßen, ihm

den Schnaps in den Rücken gießen, die fünfzig Rubel selbst einstecken

und an einer Leine ziehen, die zu dem eisernen Fallgatter führte, hinter

dem die Madelanschen Hunde unter der Treppe saßen.

Da die Beamten dies alles wußten, wagten sie niemals, auch nur den

kleinsten Widerstand gegen die Einrichtungen Stepan Iwanowitschs zu

zeigen; sie waren sogar erfreut, wenn eine Angelegenheit sie zur

Freitreppe des Pans von Farbowanaja führte.

Wenn sich dies alles wirklich so verhielt, wie es die Überlieferungen

erzählen, so besaßen die fünfzig Rubel für den Imbiß augenscheinlich

einen hohen Wert.

Der versiegelte Engel, und andere Geschichten · 第 38 / 79 题