Als Stepan Iwanowitsch Wischnewskij auf seine kleinrussischen Dörfer
übersiedelte, baute er sich in den beiden Orten an den beiden Ufern des
ruhmwürdigen Ssupoi, in Farbowanaja und in Ssosnowka je ein Haus. In
beiden in großherrschaftlichem Stile errichteten Häusern hielt er
zahlreiche Dienerschaft, Jagdgefolge, Gestüte und Harems. Mit den
letzteren begnügte sich Stepan Iwanowitsch übrigens nicht, sondern
machte überdies bei allen Frauen seiner Herrschaft ausgedehnten Gebrauch
von den Rechten eines Padischah. Er lebte abwechselnd bald auf dem
einen, bald auf dem anderen Gut und hielt überall die von ihm
eingeführten willkürlichen Sitten aufrecht. Er hielt es für sein
vollstes Recht, jeden, wie er sich ausdrückte, »zu seinem
Christenglauben« zu bekehren, und erreichte frei und schrankenlos alles,
was er zu erreichen wünschte.
Unter allen Launen seines Eigensinns nahm Wischnewskijs unbezähmbarer
Haß gegen die Polizei die erste Stelle ein. Kaum war er angekommen, als
er die Anordnung traf, daß weder der Kreischef, noch der
Polizeikommissar, noch überhaupt irgendein Beamter es wagen dürfen, mit
Schellen durch seine Herrschaft zu fahren. Den Bauern war befohlen,
jeden, der mit Geläute durchs Dorf fuhr, anzuhalten und sich zu
erkundigen, wer er sei. Wenn der Durchreisende ein Adeliger oder
überhaupt eine Privatperson war, so mußten sie ihn weiterfahren lassen
und ihm sagen, daß das Land, durch das er fahre, dem Pan Wischnewskij
gehöre, und daß dieser Pan ehrliche Gäste »liebe und schätze«. Sie luden
die Durchreisenden ein, zum Herrn zu kommen, um sich dort von den
Reisemühen zu erholen und die Gastfreundschaft des Pan zu genießen. Wenn
der Durchreisende Eile hatte und nicht »zu Gast« fahren wollte, sondern
sich höflich bedankte, hielt man ihn nicht mit Gewalt zurück, sondern
gestattete ihm ebenso höflich, weiterzufahren und ungehindert seine
Schellen läuten zu lassen. Hatte dagegen der Reisende Zeit und erklärte
er sich damit einverstanden, zum Pan zu fahren, so begleitete man ihn
nach Farbowanaja oder nach Ssosnowka, je nachdem, in welchem der beiden
Dörfer der Pan Wischnewskij zur Zeit lebte.
Stepan Iwanowitsch empfing alle diese Gäste freundlich, fragte nicht
nach Rang und Amt und bewirtete sie nach damaligem Brauch üppig und
reichlich, -- manchmal allzu reichlich, so daß manchen seine
Gastfreundschaft schlecht bekam. Doch gab es weder beim Essen noch beim
Trinken irgendeinen Zwang, nur wurde alles im Übermaß aufgetragen, und
wenn sich einer dadurch zur Unmäßigkeit verleiten ließ, so lag darin
keinerlei Zwang oder Gewalt von Seiten Wischnewskijs, und der
unvorsichtige Gast hatte es sich selbst zuzuschreiben, wenn er für seine
Völlerei büßen mußte.
Vielen Gästen, die Not zu leiden schienen, gab Stepan Iwanowitsch
beträchtliche Unterstützungen, Offizieren aber pflegte er stets etwas
Wertvolles zum Andenken zu schenken. Gegen Beamte jedoch, besonders aber
gegen die Polizei, zeigte sich Stepan Iwanowitsch als roher Tyrann, und
die Forderungen, die er an diese unglücklichen Menschen stellte, waren
derartig hart und erniedrigend, daß es schwer verständlich ist, wie sie
sich ihnen unterwerfen konnten und keine Mittel fanden, sich vor dem
Sonderling von Farbowanaja zu schützen.
Wenn der Kreischef oder der Revieraufseher an die Grenze der
Wischnewskijschen Herrschaft kamen, mußten sie den Wagen halten lassen
und die Schellen festbinden, damit sie nicht läuteten. Andernfalls
mußten die Bauern sie anhalten, ihnen das Geläute wegnehmen und sie
unverzüglich zum Pan selbst in das Herrenhaus führen. Widersprach der
Polizeibeamte, so drohte ihm eine doppelte Gefahr: nämlich erstens von
den Bauern geprügelt zu werden, die das »auf den Kopf des Herrn« tun
durften, das heißt auf Verantwortung des Gutsbesitzers selbst; und
zweitens, vor den Pan geführt zu werden, bei dem jeden Polizeibeamten
ein ungeheuer erniedrigendes, aber mit unabänderlicher Strenge
eingehaltenes besonderes Zeremoniell erwartete.
Ob der Polizeibeamte gefügig oder widerspenstig war, ehrlich oder
anspruchsvoll, bei Pan Wischnewskij standen sie alle »auf ein und
demselben Blatt«. An ihre Ehrenhaftigkeit glaubte er übrigens nicht im
mindesten, und es scheint, daß er sich darin nicht allzusehr irrte. Er
hatte den Grundsatz aufgestellt, daß kein Beamter die Schwelle seines
Hauses überschreiten durfte, gleichgültig in welcher Angelegenheit oder
unter welchem Vorwand. Hatten der Kreischef oder der Polizeikommissar
dienstlich mit ihm zu tun, oder mußten sie mit einem Anliegen oder einer
Bitte bei ihm erscheinen, so wußten sie genau, daß sie durch seine
Besitzungen ohne Geläute und möglichst leise fahren und vor dem Tore
halt machen mußten; auf keinen Fall durften sie es wagen, in den Hof
einzufahren. Auf dem Gut und auf dem Hofe mußten sie zu Fuß gehen, am
Tor die Mütze abnehmen und an den Fenstern des Hauses stets mit
entblößtem Haupte vorübergehen.
Andernfalls, beim geringsten Verstoß gegen diese Regel, packte die
darauf dressierte Hausdienerschaft den Betreffenden bei den Armen, stieß
ihn vor das Tor und »versetzte ihm mehrere kräftige Nackenstöße«. Da
dieses Verfahren genau und streng eingehalten wurde, wagte niemand, an
Ungehorsam oder Widerstand auch nur zu denken. Damit war aber die
Erniedrigung noch nicht zu Ende. Der Beamte durfte nicht weiter als bis
zur Freitreppe, unter der in einem Verließ die großen Madelanschen Hunde
hausten. Dort mußte er stehen bleiben und warten, bis Stepan Iwanowitsch
seinen »Kammerkosaken« oder seinen Lakai zu ihm herausschickte. Den
Lakai mußte der Beamte »als seinesgleichen begrüßen«, das heißt ihm die
Hand geben, und erst dann durfte er ihm den Zweck seines Besuches beim
Pan auseinandersetzen.
Fand Wischnewskij, daß die Angelegenheit, wegen welcher der Beamte
gekommen war, keine Beachtung verdiene, so befahl er ihn davonzujagen.
War es dagegen eine adelige Angelegenheit oder eine Mitteilung aus den
höheren Sphären, so zog Stepan Iwanowitsch seine Pekesche an, setzte die
Mütze auf, kam selbst auf die Freitreppe hinaus und hörte den Beamten
an. Während der ganzen Zeit stand er seitwärts zu ihm und schaute ihn
kein einzigesmal an.
Hierauf ging Wischnewskij schweigend ins Haus, und der Lakai brachte dem
Beamten auf einem Teller ein Glas Schnaps und einen Fünfzigerschein. Der
Beamte mußte zuerst den Schnaps austrinken, dann durfte er die fünfzig
Rubel »für den Imbiß« nehmen. Für Beamte gab es im Hause Wischnewskijs
keine Gastfreundschaft. Hatte der Beamte wider Erwarten eine hohe
Meinung von sich und weigerte sich, das ihm auf die Treppe
hinausgebrachte Glas Schnaps zu trinken, so erhielt er auch das Geld für
den Imbiß nicht. Der Lakai mußte ihn in diesem Falle hinunterstoßen, ihm
den Schnaps in den Rücken gießen, die fünfzig Rubel selbst einstecken
und an einer Leine ziehen, die zu dem eisernen Fallgatter führte, hinter
dem die Madelanschen Hunde unter der Treppe saßen.
Da die Beamten dies alles wußten, wagten sie niemals, auch nur den
kleinsten Widerstand gegen die Einrichtungen Stepan Iwanowitschs zu
zeigen; sie waren sogar erfreut, wenn eine Angelegenheit sie zur
Freitreppe des Pans von Farbowanaja führte.
Wenn sich dies alles wirklich so verhielt, wie es die Überlieferungen
erzählen, so besaßen die fünfzig Rubel für den Imbiß augenscheinlich
einen hohen Wert.