Seligmachers (eigentlich unsere dieser gemäße Gegenliebe) mit der
Gottesfurcht, vor ihm als Gesetzgeber, d. i. das Bedingte mit der
Bedingung vereinigt wird, welcher also »als von beiden ausgehend«
vorgestellt werden kann, ist außerdem daß »er in alle Wahrheit
(Pflichtbeobachtung) leitet,« zugleich der eigentliche Richter der
Menschen (vor ihrem Gewissen). Denn das Richten kann in zwiefacher
Bedeutung genommen werden: entweder als das über Verdienst und Mangel
des Verdienstes, oder über Schuld und Unschuld. Gott als die _Liebe_
betrachtet (in seinem Sohn) richtet die Menschen sofern, als ihnen über
ihre Schuldigkeit noch ein Verdienst zu statten kommen kann, und da ist
sein Ausspruch: _würdig_ oder _nichtwürdig_. Er sondert diejenigen als
die Seinen aus, denen ein solches noch zugerechnet werden kann. Die
übrigen gehen leer aus. Dagegen ist die Sentenz des Richters nach
_Gerechtigkeit_ (des eigentlich so zu nennenden Richters, unter dem
Namen des heiligen Geistes), über die, denen kein Verdienst zu statten
kommen kann: _schuldig_ oder _unschuldig_, d. i. Verdammung oder
Lossprechung. [[-- Das _Richten_ bedeutet im ersten Falle die
_Aussonderung_ der Verdienten von den Unverdienten, die beiderseits um
einen Preis (der Seligkeit) sich bewerben. Unter _Verdienst_ aber wird
hier nicht ein Vorzug der Moralität in Beziehung aufs Gesetz (in
Ansehung dessen uns kein Ueberschuß der Pflichtbeobachtung über unsere
Schuldigkeit zukommen kann), sondern in Vergleichung mit anderen
Menschen, was ihre moralische Gesinnung betrifft, verstanden. Die
_Würdigkeit_ hat immer auch nur negative Bedeutung (nichtunwürdig),
nämlich der moralischen Empfänglichkeit für eine solche Güte. -- Der
also in der ersten Qualität (als Brabeuta) richtet, fällt das Urtheil
der Wahl zwischen _zweien_ sich um den Preis (der Seligkeit) bewerbenden
Personen (oder Parteien); der in der zweiten Qualität aber (der
eigentliche Richter) die Sentenz über _eine und dieselbe_ Person vor
einem Gerichtshofe (dem Gewissen), der zwischen Ankläger und Sachwalter
den Rechtsausspruch thut.]]{[199]} Wenn nun angenommen wird, daß alle
Menschen zwar unter der Sündenschuld stehen, einigen von ihnen aber doch
ein Verdienst zu statten kommen könne: so findet der Ausspruch des
_Richters aus Liebe_ statt, dessen Mangel nur ein _Abweisungsurtheil_
nach sich ziehen, wovon aber das _Verdammungsurtheil_ (indem der Mensch
alsdann dem Richter aus Gerechtigkeit anheim fällt), die unausbleibliche
Folge sein würde. -- Auf solche Weise können, meiner Meinung nach, die
scheinbar einander widerstreitenden Sätze: »der Sohn wird kommen zu
richten die Lebendigen und die Todten,« und andererseits: »Gott hat ihn
nicht in die Welt gesandt, daß er die Welt richte, sondern daß sie durch
ihn selig werde« (Ev. Joh. III, 17.) vereinigt werden, und mit dem in
Uebereinstimmung stehen, wo gesagt wird: »wer an den Sohn nicht glaubet,
der _ist schon_ gerichtet« (V. 18.) nämlich durch denjenigen Geist, von
dem es heißt: »er wird die Welt richten um der Sünde und um der
Gerechtigkeit willen.« -- Die ängstliche Sorgfalt solcher
Unterscheidungen im Felde der bloßen Vernunft, als für welche sie hier
eigentlich angestellt werden, könnte man leicht für unnütze und lästige
Subtilität halten; sie würde es auch sein, wenn sie auf die Erforschung
der göttlichen Natur angelegt wäre. Allein da die Menschen in ihrer
Religionsangelegenheit beständig geneigt sind, sich wegen ihrer
Verschuldigungen an die göttliche Güte zu wenden, gleichwohl aber seine
Gerechtigkeit nicht umgehen können, ein _gütiger Richter_ aber in einer
und derselben Person ein Widerspruch ist, so sieht man wohl, daß selbst
in praktischer Rücksicht ihre Begriffe hierüber sehr schwankend und mit
sich selbst unzusammenstimmend sein müssen, ihre Berichtigung und genaue
Bestimmung also von großer praktischer Wichtigkeit sei.]
[Fußnote 121: _B_: Organisation sind, da denn diejenigen unter
ihnen, welche.]
[Fußnote 122: In _B_ _fehlt_: (_officiales_).]
[Fußnote 123: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 124: Durch diese Definition wird mancher fehlerhaften Deutung
des Begriffs einer Religion überhaupt vorgebeugt. _Erstlich_: daß in
ihr, was das theoretische Erkenntniß und Bekenntniß betrifft, kein
assertorisches Wissen, (selbst des Daseins Gottes nicht) gefordert wird,
weil bei dem Mangel unserer Einsicht übersinnlicher Gegenstände dieses
Bekenntniß schon geheuchelt sein könnte; sondern nur ein der Speculation
nach über die oberste Ursache der Dinge _problematisches_ Annehmen,
(Hypothesis), in Ansehung des Gegenstandes aber, wohin uns unsere
moralisch-gebietende Vernunft zu wirken anweiset, ein dieser ihrer
Endabsicht Effect verheißendes praktisches, mithin freies
_assertorisches_ Glauben vorausgesetzt wird, welches nur der _Idee von
Gott_, auf die alle moralische ernstliche (und darum gläubige)
Bearbeitung zum Guten unvermeidlich gerathen muß, bedarf, ohne sich
anzumaßen, ihr durch theoretische Erkenntniß die objective Realität
sichern zu können. Zu dem, was jedem Menschen zur Pflicht gemacht werden
kann, muß das _Minimum_ der Erkenntniß (es ist möglich, daß ein Gott
sei), subjectiv schon hinreichend sein. _Zweitens_ wird durch diese
Definition einer Religion überhaupt der irrigen Vorstellung, als sei sie
ein Inbegriff _besonderer_ auf Gott unmittelbar bezogenen Pflichten
vorgebeugt, und dadurch verhütet, daß wir nicht (wie dazu Menschen
ohnedem sehr geneigt sind) außer den ethisch-bürgerlichen
Menschenpflichten (von Menschen gegen Menschen) noch _Hofdienste_
annehmen, und hernach wohl gar die Ermangelung in Ansehung der ersteren
durch die letztere gut zu machen suchen. Es giebt keine besonderen
Pflichten gegen Gott in einer allgemeinen Religion; denn Gott kann von
uns nichts empfangen; wir können auf und für ihn nicht wirken. Wollte
man die schuldige Ehrfurcht gegen ihn zu einer solchen Pflicht machen,
so bedenkt man nicht, daß diese nicht eine besondere Handlung der
Religion, sondern die religiöse Gesinnung bei allen unsern
pflichtmäßigen Handlungen überhaupt sei. Wenn es auch heißt: »man soll
Gott mehr gehorchen, als den Menschen;« so bedeutet das nichts anders,
als: wenn statutarische Gebote, in Ansehung deren Menschen Gesetzgeber
und Richter sein können, mit Pflichten, die die Vernunft unbedingt
vorschreibt, und über deren Befolgung oder Uebertretung Gott allein
Richter sein kann, in Streit kommen, so muß jener ihr Ansehn diesen
weichen. Wollte man aber unter dem, worin Gott mehr als dem Menschen
gehorcht werden muß, die statutarischen von einer Kirche dafür
ausgegebenen Gebote Gottes verstehen: so würde jener Grundsatz
leichtlich das mehrmalen gehörte Feldgeschrei heuchlerischer und
herrschsüchtiger Pfaffen zum Aufruhr wider ihre bürgerliche Obrigkeit
werden können. Denn das Erlaubte, was die letztere gebietet, ist _gewiß_
Pflicht: ob aber etwas zwar an sich Erlaubtes, aber nur durch göttliche
Offenbarung für uns Erkennbares wirklich von Gott geboten sei, ist
(wenigstens größtentheils) höchst ungewiß.]
[Fußnote 125: _B_: »aber« statt »also«.]
[Fußnote 126: _B_: sollen.]
[Fußnote 127: _B_: streitig machen.]
[Fußnote 128: Es ist nicht wohl einzusehen, warum dieses klare Verbot
wider das auf bloßen Aberglauben, nicht auf Gewissenhaftigkeit
gegründete Zwangsmittel zum Bekenntnisse vor einem bürgerlichen
Gerichtshofe, von Religionslehrern für so unbedeutend gehalten wird.
Denn, daß es Aberglauben sei, auf dessen Wirkung man hier am meisten
rechnet, ist daran zu erkennen; daß von einem Menschen, dem man nicht
zutrauet, er werde in einer feierlichen Aussage, auf deren Wahrheit die
Entscheidung des Rechts der Menschen, (des Heiligsten, was in der Welt
ist), beruht, die Wahrheit sagen, doch geglaubt wird, er werde durch
eine Formel dazu bewogen werden, die über jene Aussage nichts weiter
enthält, als daß er die göttlichen Strafen (denen er ohnedem wegen einer
solchen Lüge nicht entgehen kann) über sich aufruft, gleich als ob es
auf ihn ankomme, vor diesem höchsten Gericht Rechenschaft zu geben oder
nicht. -- In der angeführten Schriftstelle wird diese Art der Betheurung
als eine _ungereimte_ Vermessenheit vorgestellt, Dinge gleichsam durch
Zauberworte wirklich zu machen, die doch nicht in unserer Gewalt sind.
-- Aber man sieht wohl, daß der weise Lehrer, der da sagt: daß, was über
das Ja, Ja! Nein, Nein! als Betheurung der Wahrheit geht, vom Uebel sei,
die böse Folge vor Augen gehabt habe, welche die Eide nach sich ziehen:
daß nämlich die ihnen beigelegte größere Wichtigkeit die gemeine Lüge
beinahe erlaubt macht.]
[Fußnote 129: Die _enge Pforte_ und der schmale Weg, der zum Leben
führt, ist der des guten Lebenswandels; die _weite Pforte_ und der
breite Weg, den Viele wandeln, ist die _Kirche_. Nicht als ob es an ihr
und an ihren Satzungen liege, daß Menschen verloren werden, sondern daß
das _Gehen_ in dieselbe und Bekenntniß ihrer Statute oder Celebrirung
ihrer Gebräuche für die Art genommen wird, durch die Gott eigentlich
gedient sein will.]
[Fußnote 130: Wir wissen von der Zukunft nichts, und sollen auch nicht
nach Mehrerem forschen, als was mit den Triebfedern der Sittlichkeit und
dem Zwecke derselben in vernunftmäßiger Verbindung steht. Dahin gehört
auch der Glaube: daß es keine gute Handlung gebe, die nicht auch in der
künftigen Welt für den, der sie ausübt, ihre gute Folge haben werde;
mithin der Mensch, er mag sich am Ende des Lebens auch noch so
verwerflich finden, sich dadurch doch nicht müsse abhalten lassen,
wenigstens noch _eine_ gute Handlung, die in seinem Vermögen ist, zu
thun, und daß er dabei zu hoffen Ursache habe, sie werde nach dem Maße,
als er hierin eine reine gute Absicht hegt, noch immer von mehrerem
Werthe sein, als jene thatlosen Entsündigungen, die, ohne etwas zur
Verminderung der Schuld beizutragen, den Mangel guter Handlungen
ersetzen sollen.]
[Fußnote 131: [+] [[_Mendelssohn_ benutzt diese schwache Seite der
gewöhnlichen Vorstellungsart des Christenthums auf sehr geschickte Art,
um alles Ansinnen an einen Sohn Israels zum Religionsübergange völlig
abzuweisen. Denn, sagte er, da der jüdische Glaube, selbst nach dem
Geständnisse der Christen, das unterste Geschoß ist, worauf das
Christenthum als das obere ruht: so sei es eben so viel, als ob man
Jemandem zumuthen wollte, das Erdgeschoß abzubrechen, um sich im zweiten
Stockwerk ansässig zu machen. Seine wahre Meinung aber scheint ziemlich
klar durch. Er will sagen: schafft ihr erst selbst das Judenthum aus
eurer _Religion_ heraus (in der historischen Glaubenslehre mag es als
eine Antiquität immer bleiben), so werden wir euren Vorschlag in
Ueberlegung nehmen können. (In der That bliebe alsdann wohl keine
andere, als rein-moralische von Statuten unbemengte Religion übrig.)
Unsere Last wird durch Abwerfung des Jochs äußerer Observanzen im
mindesten nicht erleichtert, wenn uns dafür ein anderes, nämlich das der
Glaubensbekenntnisse heiliger Geschichte, welches den Gewissenhaften
viel härter drückt, aufgelegt wird. -- Uebrigens werden die heiligen
Bücher dieses Volks, wenn gleich nicht zum Behuf der Religion, doch für
die Gelehrsamkeit, wohl immer aufbehalten und geachtet bleiben; weil die
Geschichte keines Volks mit einigem Anschein von Glaubwürdigkeit auf
Epochen der Vorzeit, in die alle uns bekannte Profangeschichte gestellt
werden kann, so weit zurückdatirt ist, als diese (sogar bis zum Anfange
der Welt), und so die große Leere, welche jene übrig lassen muß, doch
wodurch ausgefüllt wird.]]{[200]}]
[Fußnote 132: Wahn ist die Täuschung, die bloße Vorstellung einer Sache
mit der Sache selbst für gleichgeltend zu halten. So ist es bei einem
kargen Reichen der _geizende_ Wahn, daß er die Vorstellung, sich einmal,
wenn er wollte, seiner Reichthümer bedienen zu können, für genugsamen
Ersatz dafür hält, daß er sich ihrer niemals bedient. Der _Ehrenwahn_
setzt in anderer Hochpreisung, welche im Grunde nur die äußere
Vorstellung ihrer (innerlich vielleicht gar nicht gehegten) Achtung ist,
den Werth, den er bloß der letzteren beilegen sollte; zu diesem gehört
also auch die Titel- und Ordenssucht; weil diese nur äußere
Vorstellungen eines Vorzugs vor andern sind. Selbst der _Wahnsinn_ hat
daher diesen Namen, weil er eine bloße Vorstellung (der
Einbildungskraft) für die Gegenwart der Sache selbst zu nehmen, und eben
so zu würdigen gewohnt ist. -- Nun ist das Bewußtsein des Besitzes eines
Mittels zu irgend einem Zweck (ehe man sich jenes bedient hat), der
Besitz des letzteren bloß in der Vorstellung; mithin sich mit dem
ersteren zu begnügen, gleich als ob es statt des Besitzes des letzteren
gelten könne, ein _praktischer Wahn_; als von dem hier allein die Rede
ist.]
[Fußnote 133: [+] [[Es klingt zwar bedenklich, ist aber keineswegs
verwerflich, zu sagen: daß ein jeder Mensch sich einen _Gott mache_, ja
nach moralischen Begriffen (begleitet mit den unendlich großen
Eigenschaften, die zu dem Vermögen gehören, an der Welt einen jenen
angemessenen Gegenstand darzustellen), sich einen solchen selbst machen
müsse, um an ihm den, _der ihn gemacht hat_, zu verehren. Denn auf
welcherlei Art auch ein Wesen als _Gott_ von einem anderen bekannt
gemacht und beschrieben worden, ja ihm ein solches auch (wenn das
möglich ist) selbst erscheinen möchte, so muß er diese Vorstellung doch
allererst mit seinem Ideal zusammenhalten, um zu urtheilen, ob er befugt
sei, es für eine Gottheit zu halten und zu verehren. Aus bloßer
Offenbarung, ohne jenen Begriff _vorher_ in seiner Reinigkeit, als
Probirstein, zum Grunde zu legen, kann es also keine Religion geben und
alle Gottesverehrung würde _Idololatrie_ sein.]]{[201]}]
[Fußnote 134: Für diejenigen, welche allenthalben, wo die
Unterscheidungen des Sinnlichen vom Intellectuellen ihnen nicht so
geläufig sind, Widersprüche der Kritik der reinen Vernunft mit ihr
selbst anzutreffen glauben, merke ich hier an, daß wenn von sinnlichen
Mitteln das Intellectuelle (der reinen moralischen Gesinnung) zu
befördern, oder von dem Hindernisse, welches die erstere dem letzteren
entgegen stelle, geredet wird, dieser Einfluß zweier so ungleichartigen
Principien niemals als _direct_ gedacht werden müsse. Nämlich als
Sinnenwesen können wir nur an den _Erscheinungen des intellectuellen
Princips_, d. i. der Bestimmung unserer physischen Kräfte durch _freie
Willkühr_, die sich in Handlungen hervorthut, dem Gesetz entgegen, oder
ihm zu Gunsten wirken: so, daß Ursache und Wirkung als in der That
gleichartig vorgestellt werde. Was aber das Uebersinnliche (das
subjective Princip der Moralität in uns, was in der unbegreiflichen
Eigenschaft der Freiheit verschlossen liegt), z. B. die reine
Religionsgesinnung betrifft, von dieser sehen wir außer ihrem Gesetze,
(welches aber auch schon genug ist), nichts das Verhältniß der Ursache
und Wirkung im Menschen Betreffendes ein, d. i. wir können uns die
Möglichkeit der Handlungen als Begebenheiten in der Sinnenwelt aus der
moralischen Beschaffenheit des Menschen, als ihnen imputabel, nicht
_erklären_, eben darum, weil es freie Handlungen sind, die
Erklärungsgründe aber aller Begebenheiten aus der Sinnenwelt hergenommen
werden müssen.]
[Fußnote 135: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 136: _B_: wird.]
[Fußnote 137: Es ist eine psychologische Erscheinung: daß die Anhänger
einer Confession, bei der etwas weniger Statutarisches zu glauben ist,
sich dadurch gleichsam veredelt, und als aufgeklärter fühlen, ob sie
gleich noch genug davon übrig behalten haben, um eben nicht (wie sie
doch wirklich thun), von ihrer vermeinten Höhe der Reinigkeit auf ihre
Mitbrüder im Kirchenwahne mit Verachtung herabsehen zu dürfen. Die
Ursache hievon ist, daß sie sich dadurch, so wenig es auch sei, der
reinen moralischen Religion doch etwas genähert finden, ob sie gleich
dem Wahne immer noch anhänglich bleiben, sie durch fromme Observanzen,
wobei nur weniger passive Vernunft ist, ergänzen zu wollen.]
[Fußnote 138: [+] [[Diese bloß das Ansehen eines geistlichen Vaters
([Griechisch: papa]) bezeichnende Benennung erhält nur durch den
Nebenbegriff eines geistlichen Despotismus, der in allen kirchlichen
Formen, so anspruchlos und populär sie sich ankündigen, angetroffen
werden kann, die Bedeutung eines Tadels. Ich will daher keineswegs so
verstanden sein, als ob ich in der Gegeneinanderstellung der Sekten eine
vergleichungsweise gegen die andere mit ihren Gebräuchen und Anordnungen
geringschätzig machen wolle. Alle verdienen gleiche Achtung, sofern ihre
Formen Versuche armer Sterblichen sind, sich das Reich Gottes auf Erden
zu versinnlichen; aber auch gleichen Tadel, wenn sie die Form der
Darstellung dieser Idee (in einer sichtbaren Kirche) für die Sache
selbst halten.]]{[202]}]
[Fußnote 139: _B_: Wogulitzen.]
[Fußnote 140: In _B_ _fehlt_: »überhaupt«.]
[Fußnote 141: In _B_ _fehlt_: »können«.]
[Fußnote 142: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 143: »Dasjenige Joch ist sanft, und die Last ist leicht,« wo
die Pflicht, die Jedermann obliegt, als von ihm selbst und durch seine
eigene Vernunft ihm auferlegt, betrachtet werden kann; das er daher
sofern freiwillig auf sich nimmt. Von dieser Art sind aber nur die
moralischen Gesetze, als göttliche Gebote, von denen allein der Stifter
der reinen Kirche sagen konnte: »meine Gebote sind nicht schwer«. Dieser
Ausdruck will nur so viel sagen: sie sind nicht _beschwerlich_, weil ein
Jeder die Nothwendigkeit ihrer Befolgung von selbst einsieht, mithin ihm
dadurch nichts aufgedrungen wird, dahingegen despotisch gebietende, ob
zwar zu unserm Besten (doch nicht durch unsere Vernunft) uns auferlegte
Anordnungen, davon wir keinen Nutzen sehen können, gleichsam Vexationen
(Plackereien) sind, denen man sich nur gezwungen unterwirft. An sich
sind aber die Handlungen, in der Reinigkeit ihrer Quelle betrachtet, die
durch jene moralischen Gesetze geboten werden, gerade die, welche dem
Menschen am schwersten fallen, und wofür er gerne die beschwerlichsten
frommen Plackereien übernehmen möchte, wenn es möglich wäre, diese statt
jener in Zahlung zu bringen.]
[Fußnote 144: Die verschiedenen Glaubensarten der Völker geben ihnen
nach und nach auch wohl einen, im bürgerlichen Verhältniß äußerlich
auszeichnenden, Charakter, der ihnen nachher, gleich als ob er
Temperamentseigenschaft im Ganzen wäre, beigelegt wird. So zog sich der
_Judaismus_, seiner ersten Einrichtung nach, da ein Volk sich, durch
alle erdenklichen, zum Theil peinlichen Observanzen, von allen andern
Völkern absondern, und aller Vermischung mit ihnen vorbeugen sollte, den
Vorwurf des _Menschenhasses_ zu. Der _Muhammedanismus_ unterscheidet
sich durch _Stolz_, weil er, statt der Wunder, an den Siegen und der
Unterjochung vieler Völker die Bestätigung seines Glaubens findet, und
seine Andachtsgebräuche alle von der muthigen Art sind.[203] Der
_hinduische_ Glaube giebt seinen Anhängern den Charakter der
_Kleinmüthigkeit_ aus Ursachen, die denen des nächstvorhergehenden
gerade entgegengesetzt sind. -- Nun liegt es gewiß nicht an der innern
Beschaffenheit des christlichen Glaubens, sondern an der Art, wie er an
die Gemüther gebracht wird, wenn ihm an denen, die es am herzlichsten
mit ihm meinen, aber vom menschlichen Verderben anhebend, und an aller
Tugend verzweifelnd, ihr Religionsprincip allein in der _Frömmigkeit_
(worunter der Grundsatz des leidenden Verhaltens in Ansehung der durch
eine Kraft von oben zu erwartenden Gottseligkeit verstanden wird),
setzen, ein jenem ähnlicher Vorwurf gemacht werden kann; weil sie nie
ein Zutrauen in sich selbst setzen, in beständiger Aengstlichkeit sich
nach einem übernatürlichen Beistande umsehen, und selbst in dieser
Kleinmüthigkeit{[204]} (die nicht Demuth ist), ein Gunst erwerbendes
Mittel zu besitzen vermeinen, wovon der äußere Ausdruck (im Pietismus)
_knechtische_ Gemüthsart ankündigt.]
[Fußnote 145: Ich gestehe, daß ich mich im Ausdruck, dessen sich auch
wohl kluge Männer bedienen, nicht wohl finden kann: Ein gewisses Volk,
(was in der Bearbeitung einer gesetzlichen Freiheit begriffen ist), ist
zur Freiheit nicht reif; die Leibeigenen eines Gutseigenthümers sind zur
Freiheit noch nicht reif; und so auch die Menschen überhaupt sind zur
Glaubensfreiheit noch nicht reif. Nach einer solchen Voraussetzung aber
wird die Freiheit nie eintreten; denn man kann zu dieser nicht _reifen_,
wenn man nicht zuvor in Freiheit gesetzt worden ist (man muß frei sein,
um sich seiner Kräfte in der Freiheit zweckmäßig bedienen zu können).
Die ersten Versuche werden freilich roh, gemeiniglich auch mit einem
beschwerlicheren und gefährlicheren Zustande verbunden sein, als da man
noch unter den Befehlen, aber auch der Vorsorge Anderer stand; allein
man reift für die Vernunft nie anders, als durch _eigene_ Versuche
(welche machen zu dürfen, man frei sein muß). Ich habe nichts dawider,
daß die, welche die Gewalt in Händen haben, durch Zeitumstände
genöthigt, die Entschlagung von diesen drei Fesseln noch weit, sehr weit
aufschieben. Aber es zum Grundsatze machen, daß denen, die ihnen einmal
unterworfen sind, überhaupt die Freiheit nicht tauge, und man berechtigt
sei, sie jederzeit davon zu entfernen, ist ein Eingriff in die Regalien
der Gottheit selbst, der den Menschen zur Freiheit schuf. Bequemer ist
es freilich im Staat, Hause und Kirche zu herrschen, wenn man einen
solchen Grundsatz durchzusetzen vermag. Aber auch gerechter?]
[Fußnote 146: _Zusatz_ von _B._]
[Fußnote 147: _Zusatz_ von _B._]
[Fußnote 148: [+] [[Der nämliche Mann, der so dreist ist zu sagen: wer
an diese oder jene Geschichtslehre als eine theure Wahrheit nicht
glaubt, _der ist verdammt_, der müßte doch auch sagen können: wenn das,
was ich euch hier erzähle, nicht wahr ist, _so will ich verdammt sein_!
-- Wenn es Jemand gäbe, der einen solchen schrecklichen Ausspruch thun
könnte, so würde ich rathen, sich in Ansehung seiner nach dem persischen
Sprichwort von einem _Hadgi_ zu richten: ist Jemand einmal (als Pilgrim)
in Mekka gewesen, so ziehe aus dem Hause, worin er mit dir wohnt; ist er
zweimal da gewesen, so ziehe aus derselben Straße, wo er sich befindet;
ist er aber dreimal da gewesen, so verlasse die Stadt, oder gar das
Land, wo er sich aufhält.]]{[205]}]
[Fußnote 149: [+] [[O _Aufrichtigkeit!_ du Asträa, die du von der Erde
zum Himmel entflohen bist, wie zieht man dich (die Grundlage des
Gewissens, mithin aller inneren Religion) von da zu uns wieder herab?
Ich kann es zwar einräumen, wiewohl es sehr zu bedauern ist, daß
Offenherzigkeit (die _ganze_ Wahrheit, die man weiß, zu sagen) in der
menschlichen Natur nicht angetroffen wird. Aber _Aufrichtigkeit_ (daß
_Alles, was man sagt_, mit Wahrhaftigkeit gesagt sei) muß man von jedem
Menschen fordern können, und wenn auch selbst dazu keine Anlage in
unserer Natur wäre, deren Cultur nur vernachlässigt wird, so würde die
Menschenrace in ihren eigenen Augen ein Gegenstand der tiefsten
Verachtung sein müssen. -- Aber jene verlangte Gemüthseigenschaft ist
eine solche, die vielen Versuchungen ausgesetzt ist und manche
Aufopferung kostet, daher auch moralische Stärke, d. i. Tugend (die
erworben werden muß) fordert, die aber früher, als jede andere bewacht
und cultivirt werden muß, weil der entgegengesetzte Hang, wenn man ihn
hat einwurzeln lassen, am schwersten auszurotten ist. -- Nun vergleiche
man damit unsere Erziehungsart, vornehmlich im Punkte der Religion, oder
besser, der Glaubenslehren, wo die Treue des Gedächtnisses in
Beantwortung der sie betreffenden Fragen, ohne auf die Treue des
Bekenntnisses zu sehen (worüber nie eine Prüfung angestellt wird), schon
für hinreichend angenommen wird, einen Gläubigen zu machen, der das, was
er heilig betheuert, nicht einmal versteht, und man wird sich über den
Mangel der Aufrichtigkeit, der lauter innere Heuchler macht, nicht mehr
wundern.]]{[206]}]
[Fußnote 150: _B_: noch außer der stetigen.]
[Fußnote 151: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 152: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 153: _B_: »doch« statt »aber«.]
[Fußnote 154: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 155: [+] [[S. Allgemeine Anmerkung zum ersten Stück.]]{[207]}]