[Fußnote 120: Dieser Geist, durch welchen die Liebe Gottes als

Seligmachers (eigentlich unsere dieser gemäße Gegenliebe) mit der

Gottesfurcht, vor ihm als Gesetzgeber, d. i. das Bedingte mit der

Bedingung vereinigt wird, welcher also »als von beiden ausgehend«

vorgestellt werden kann, ist außerdem daß »er in alle Wahrheit

(Pflichtbeobachtung) leitet,« zugleich der eigentliche Richter der

Menschen (vor ihrem Gewissen). Denn das Richten kann in zwiefacher

Bedeutung genommen werden: entweder als das über Verdienst und Mangel

des Verdienstes, oder über Schuld und Unschuld. Gott als die _Liebe_

betrachtet (in seinem Sohn) richtet die Menschen sofern, als ihnen über

ihre Schuldigkeit noch ein Verdienst zu statten kommen kann, und da ist

sein Ausspruch: _würdig_ oder _nichtwürdig_. Er sondert diejenigen als

die Seinen aus, denen ein solches noch zugerechnet werden kann. Die

übrigen gehen leer aus. Dagegen ist die Sentenz des Richters nach

_Gerechtigkeit_ (des eigentlich so zu nennenden Richters, unter dem

Namen des heiligen Geistes), über die, denen kein Verdienst zu statten

kommen kann: _schuldig_ oder _unschuldig_, d. i. Verdammung oder

Lossprechung. [[-- Das _Richten_ bedeutet im ersten Falle die

_Aussonderung_ der Verdienten von den Unverdienten, die beiderseits um

einen Preis (der Seligkeit) sich bewerben. Unter _Verdienst_ aber wird

hier nicht ein Vorzug der Moralität in Beziehung aufs Gesetz (in

Ansehung dessen uns kein Ueberschuß der Pflichtbeobachtung über unsere

Schuldigkeit zukommen kann), sondern in Vergleichung mit anderen

Menschen, was ihre moralische Gesinnung betrifft, verstanden. Die

_Würdigkeit_ hat immer auch nur negative Bedeutung (nichtunwürdig),

nämlich der moralischen Empfänglichkeit für eine solche Güte. -- Der

also in der ersten Qualität (als Brabeuta) richtet, fällt das Urtheil

der Wahl zwischen _zweien_ sich um den Preis (der Seligkeit) bewerbenden

Personen (oder Parteien); der in der zweiten Qualität aber (der

eigentliche Richter) die Sentenz über _eine und dieselbe_ Person vor

einem Gerichtshofe (dem Gewissen), der zwischen Ankläger und Sachwalter

den Rechtsausspruch thut.]]{[199]} Wenn nun angenommen wird, daß alle

Menschen zwar unter der Sündenschuld stehen, einigen von ihnen aber doch

ein Verdienst zu statten kommen könne: so findet der Ausspruch des

_Richters aus Liebe_ statt, dessen Mangel nur ein _Abweisungsurtheil_

nach sich ziehen, wovon aber das _Verdammungsurtheil_ (indem der Mensch

alsdann dem Richter aus Gerechtigkeit anheim fällt), die unausbleibliche

Folge sein würde. -- Auf solche Weise können, meiner Meinung nach, die

scheinbar einander widerstreitenden Sätze: »der Sohn wird kommen zu

richten die Lebendigen und die Todten,« und andererseits: »Gott hat ihn

nicht in die Welt gesandt, daß er die Welt richte, sondern daß sie durch

ihn selig werde« (Ev. Joh. III, 17.) vereinigt werden, und mit dem in

Uebereinstimmung stehen, wo gesagt wird: »wer an den Sohn nicht glaubet,

der _ist schon_ gerichtet« (V. 18.) nämlich durch denjenigen Geist, von

dem es heißt: »er wird die Welt richten um der Sünde und um der

Gerechtigkeit willen.« -- Die ängstliche Sorgfalt solcher

Unterscheidungen im Felde der bloßen Vernunft, als für welche sie hier

eigentlich angestellt werden, könnte man leicht für unnütze und lästige

Subtilität halten; sie würde es auch sein, wenn sie auf die Erforschung

der göttlichen Natur angelegt wäre. Allein da die Menschen in ihrer

Religionsangelegenheit beständig geneigt sind, sich wegen ihrer

Verschuldigungen an die göttliche Güte zu wenden, gleichwohl aber seine

Gerechtigkeit nicht umgehen können, ein _gütiger Richter_ aber in einer

und derselben Person ein Widerspruch ist, so sieht man wohl, daß selbst

in praktischer Rücksicht ihre Begriffe hierüber sehr schwankend und mit

sich selbst unzusammenstimmend sein müssen, ihre Berichtigung und genaue

Bestimmung also von großer praktischer Wichtigkeit sei.]

[Fußnote 121: _B_: Organisation sind, da denn diejenigen unter

ihnen, welche.]

[Fußnote 122: In _B_ _fehlt_: (_officiales_).]

[Fußnote 123: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 124: Durch diese Definition wird mancher fehlerhaften Deutung

des Begriffs einer Religion überhaupt vorgebeugt. _Erstlich_: daß in

ihr, was das theoretische Erkenntniß und Bekenntniß betrifft, kein

assertorisches Wissen, (selbst des Daseins Gottes nicht) gefordert wird,

weil bei dem Mangel unserer Einsicht übersinnlicher Gegenstände dieses

Bekenntniß schon geheuchelt sein könnte; sondern nur ein der Speculation

nach über die oberste Ursache der Dinge _problematisches_ Annehmen,

(Hypothesis), in Ansehung des Gegenstandes aber, wohin uns unsere

moralisch-gebietende Vernunft zu wirken anweiset, ein dieser ihrer

Endabsicht Effect verheißendes praktisches, mithin freies

_assertorisches_ Glauben vorausgesetzt wird, welches nur der _Idee von

Gott_, auf die alle moralische ernstliche (und darum gläubige)

Bearbeitung zum Guten unvermeidlich gerathen muß, bedarf, ohne sich

anzumaßen, ihr durch theoretische Erkenntniß die objective Realität

sichern zu können. Zu dem, was jedem Menschen zur Pflicht gemacht werden

kann, muß das _Minimum_ der Erkenntniß (es ist möglich, daß ein Gott

sei), subjectiv schon hinreichend sein. _Zweitens_ wird durch diese

Definition einer Religion überhaupt der irrigen Vorstellung, als sei sie

ein Inbegriff _besonderer_ auf Gott unmittelbar bezogenen Pflichten

vorgebeugt, und dadurch verhütet, daß wir nicht (wie dazu Menschen

ohnedem sehr geneigt sind) außer den ethisch-bürgerlichen

Menschenpflichten (von Menschen gegen Menschen) noch _Hofdienste_

annehmen, und hernach wohl gar die Ermangelung in Ansehung der ersteren

durch die letztere gut zu machen suchen. Es giebt keine besonderen

Pflichten gegen Gott in einer allgemeinen Religion; denn Gott kann von

uns nichts empfangen; wir können auf und für ihn nicht wirken. Wollte

man die schuldige Ehrfurcht gegen ihn zu einer solchen Pflicht machen,

so bedenkt man nicht, daß diese nicht eine besondere Handlung der

Religion, sondern die religiöse Gesinnung bei allen unsern

pflichtmäßigen Handlungen überhaupt sei. Wenn es auch heißt: »man soll

Gott mehr gehorchen, als den Menschen;« so bedeutet das nichts anders,

als: wenn statutarische Gebote, in Ansehung deren Menschen Gesetzgeber

und Richter sein können, mit Pflichten, die die Vernunft unbedingt

vorschreibt, und über deren Befolgung oder Uebertretung Gott allein

Richter sein kann, in Streit kommen, so muß jener ihr Ansehn diesen

weichen. Wollte man aber unter dem, worin Gott mehr als dem Menschen

gehorcht werden muß, die statutarischen von einer Kirche dafür

ausgegebenen Gebote Gottes verstehen: so würde jener Grundsatz

leichtlich das mehrmalen gehörte Feldgeschrei heuchlerischer und

herrschsüchtiger Pfaffen zum Aufruhr wider ihre bürgerliche Obrigkeit

werden können. Denn das Erlaubte, was die letztere gebietet, ist _gewiß_

Pflicht: ob aber etwas zwar an sich Erlaubtes, aber nur durch göttliche

Offenbarung für uns Erkennbares wirklich von Gott geboten sei, ist

(wenigstens größtentheils) höchst ungewiß.]

[Fußnote 125: _B_: »aber« statt »also«.]

[Fußnote 126: _B_: sollen.]

[Fußnote 127: _B_: streitig machen.]

[Fußnote 128: Es ist nicht wohl einzusehen, warum dieses klare Verbot

wider das auf bloßen Aberglauben, nicht auf Gewissenhaftigkeit

gegründete Zwangsmittel zum Bekenntnisse vor einem bürgerlichen

Gerichtshofe, von Religionslehrern für so unbedeutend gehalten wird.

Denn, daß es Aberglauben sei, auf dessen Wirkung man hier am meisten

rechnet, ist daran zu erkennen; daß von einem Menschen, dem man nicht

zutrauet, er werde in einer feierlichen Aussage, auf deren Wahrheit die

Entscheidung des Rechts der Menschen, (des Heiligsten, was in der Welt

ist), beruht, die Wahrheit sagen, doch geglaubt wird, er werde durch

eine Formel dazu bewogen werden, die über jene Aussage nichts weiter

enthält, als daß er die göttlichen Strafen (denen er ohnedem wegen einer

solchen Lüge nicht entgehen kann) über sich aufruft, gleich als ob es

auf ihn ankomme, vor diesem höchsten Gericht Rechenschaft zu geben oder

nicht. -- In der angeführten Schriftstelle wird diese Art der Betheurung

als eine _ungereimte_ Vermessenheit vorgestellt, Dinge gleichsam durch

Zauberworte wirklich zu machen, die doch nicht in unserer Gewalt sind.

-- Aber man sieht wohl, daß der weise Lehrer, der da sagt: daß, was über

das Ja, Ja! Nein, Nein! als Betheurung der Wahrheit geht, vom Uebel sei,

die böse Folge vor Augen gehabt habe, welche die Eide nach sich ziehen:

daß nämlich die ihnen beigelegte größere Wichtigkeit die gemeine Lüge

beinahe erlaubt macht.]

[Fußnote 129: Die _enge Pforte_ und der schmale Weg, der zum Leben

führt, ist der des guten Lebenswandels; die _weite Pforte_ und der

breite Weg, den Viele wandeln, ist die _Kirche_. Nicht als ob es an ihr

und an ihren Satzungen liege, daß Menschen verloren werden, sondern daß

das _Gehen_ in dieselbe und Bekenntniß ihrer Statute oder Celebrirung

ihrer Gebräuche für die Art genommen wird, durch die Gott eigentlich

gedient sein will.]

[Fußnote 130: Wir wissen von der Zukunft nichts, und sollen auch nicht

nach Mehrerem forschen, als was mit den Triebfedern der Sittlichkeit und

dem Zwecke derselben in vernunftmäßiger Verbindung steht. Dahin gehört

auch der Glaube: daß es keine gute Handlung gebe, die nicht auch in der

künftigen Welt für den, der sie ausübt, ihre gute Folge haben werde;

mithin der Mensch, er mag sich am Ende des Lebens auch noch so

verwerflich finden, sich dadurch doch nicht müsse abhalten lassen,

wenigstens noch _eine_ gute Handlung, die in seinem Vermögen ist, zu

thun, und daß er dabei zu hoffen Ursache habe, sie werde nach dem Maße,

als er hierin eine reine gute Absicht hegt, noch immer von mehrerem

Werthe sein, als jene thatlosen Entsündigungen, die, ohne etwas zur

Verminderung der Schuld beizutragen, den Mangel guter Handlungen

ersetzen sollen.]

[Fußnote 131: [+] [[_Mendelssohn_ benutzt diese schwache Seite der

gewöhnlichen Vorstellungsart des Christenthums auf sehr geschickte Art,

um alles Ansinnen an einen Sohn Israels zum Religionsübergange völlig

abzuweisen. Denn, sagte er, da der jüdische Glaube, selbst nach dem

Geständnisse der Christen, das unterste Geschoß ist, worauf das

Christenthum als das obere ruht: so sei es eben so viel, als ob man

Jemandem zumuthen wollte, das Erdgeschoß abzubrechen, um sich im zweiten

Stockwerk ansässig zu machen. Seine wahre Meinung aber scheint ziemlich

klar durch. Er will sagen: schafft ihr erst selbst das Judenthum aus

eurer _Religion_ heraus (in der historischen Glaubenslehre mag es als

eine Antiquität immer bleiben), so werden wir euren Vorschlag in

Ueberlegung nehmen können. (In der That bliebe alsdann wohl keine

andere, als rein-moralische von Statuten unbemengte Religion übrig.)

Unsere Last wird durch Abwerfung des Jochs äußerer Observanzen im

mindesten nicht erleichtert, wenn uns dafür ein anderes, nämlich das der

Glaubensbekenntnisse heiliger Geschichte, welches den Gewissenhaften

viel härter drückt, aufgelegt wird. -- Uebrigens werden die heiligen

Bücher dieses Volks, wenn gleich nicht zum Behuf der Religion, doch für

die Gelehrsamkeit, wohl immer aufbehalten und geachtet bleiben; weil die

Geschichte keines Volks mit einigem Anschein von Glaubwürdigkeit auf

Epochen der Vorzeit, in die alle uns bekannte Profangeschichte gestellt

werden kann, so weit zurückdatirt ist, als diese (sogar bis zum Anfange

der Welt), und so die große Leere, welche jene übrig lassen muß, doch

wodurch ausgefüllt wird.]]{[200]}]

[Fußnote 132: Wahn ist die Täuschung, die bloße Vorstellung einer Sache

mit der Sache selbst für gleichgeltend zu halten. So ist es bei einem

kargen Reichen der _geizende_ Wahn, daß er die Vorstellung, sich einmal,

wenn er wollte, seiner Reichthümer bedienen zu können, für genugsamen

Ersatz dafür hält, daß er sich ihrer niemals bedient. Der _Ehrenwahn_

setzt in anderer Hochpreisung, welche im Grunde nur die äußere

Vorstellung ihrer (innerlich vielleicht gar nicht gehegten) Achtung ist,

den Werth, den er bloß der letzteren beilegen sollte; zu diesem gehört

also auch die Titel- und Ordenssucht; weil diese nur äußere

Vorstellungen eines Vorzugs vor andern sind. Selbst der _Wahnsinn_ hat

daher diesen Namen, weil er eine bloße Vorstellung (der

Einbildungskraft) für die Gegenwart der Sache selbst zu nehmen, und eben

so zu würdigen gewohnt ist. -- Nun ist das Bewußtsein des Besitzes eines

Mittels zu irgend einem Zweck (ehe man sich jenes bedient hat), der

Besitz des letzteren bloß in der Vorstellung; mithin sich mit dem

ersteren zu begnügen, gleich als ob es statt des Besitzes des letzteren

gelten könne, ein _praktischer Wahn_; als von dem hier allein die Rede

ist.]

[Fußnote 133: [+] [[Es klingt zwar bedenklich, ist aber keineswegs

verwerflich, zu sagen: daß ein jeder Mensch sich einen _Gott mache_, ja

nach moralischen Begriffen (begleitet mit den unendlich großen

Eigenschaften, die zu dem Vermögen gehören, an der Welt einen jenen

angemessenen Gegenstand darzustellen), sich einen solchen selbst machen

müsse, um an ihm den, _der ihn gemacht hat_, zu verehren. Denn auf

welcherlei Art auch ein Wesen als _Gott_ von einem anderen bekannt

gemacht und beschrieben worden, ja ihm ein solches auch (wenn das

möglich ist) selbst erscheinen möchte, so muß er diese Vorstellung doch

allererst mit seinem Ideal zusammenhalten, um zu urtheilen, ob er befugt

sei, es für eine Gottheit zu halten und zu verehren. Aus bloßer

Offenbarung, ohne jenen Begriff _vorher_ in seiner Reinigkeit, als

Probirstein, zum Grunde zu legen, kann es also keine Religion geben und

alle Gottesverehrung würde _Idololatrie_ sein.]]{[201]}]

[Fußnote 134: Für diejenigen, welche allenthalben, wo die

Unterscheidungen des Sinnlichen vom Intellectuellen ihnen nicht so

geläufig sind, Widersprüche der Kritik der reinen Vernunft mit ihr

selbst anzutreffen glauben, merke ich hier an, daß wenn von sinnlichen

Mitteln das Intellectuelle (der reinen moralischen Gesinnung) zu

befördern, oder von dem Hindernisse, welches die erstere dem letzteren

entgegen stelle, geredet wird, dieser Einfluß zweier so ungleichartigen

Principien niemals als _direct_ gedacht werden müsse. Nämlich als

Sinnenwesen können wir nur an den _Erscheinungen des intellectuellen

Princips_, d. i. der Bestimmung unserer physischen Kräfte durch _freie

Willkühr_, die sich in Handlungen hervorthut, dem Gesetz entgegen, oder

ihm zu Gunsten wirken: so, daß Ursache und Wirkung als in der That

gleichartig vorgestellt werde. Was aber das Uebersinnliche (das

subjective Princip der Moralität in uns, was in der unbegreiflichen

Eigenschaft der Freiheit verschlossen liegt), z. B. die reine

Religionsgesinnung betrifft, von dieser sehen wir außer ihrem Gesetze,

(welches aber auch schon genug ist), nichts das Verhältniß der Ursache

und Wirkung im Menschen Betreffendes ein, d. i. wir können uns die

Möglichkeit der Handlungen als Begebenheiten in der Sinnenwelt aus der

moralischen Beschaffenheit des Menschen, als ihnen imputabel, nicht

_erklären_, eben darum, weil es freie Handlungen sind, die

Erklärungsgründe aber aller Begebenheiten aus der Sinnenwelt hergenommen

werden müssen.]

[Fußnote 135: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 136: _B_: wird.]

[Fußnote 137: Es ist eine psychologische Erscheinung: daß die Anhänger

einer Confession, bei der etwas weniger Statutarisches zu glauben ist,

sich dadurch gleichsam veredelt, und als aufgeklärter fühlen, ob sie

gleich noch genug davon übrig behalten haben, um eben nicht (wie sie

doch wirklich thun), von ihrer vermeinten Höhe der Reinigkeit auf ihre

Mitbrüder im Kirchenwahne mit Verachtung herabsehen zu dürfen. Die

Ursache hievon ist, daß sie sich dadurch, so wenig es auch sei, der

reinen moralischen Religion doch etwas genähert finden, ob sie gleich

dem Wahne immer noch anhänglich bleiben, sie durch fromme Observanzen,

wobei nur weniger passive Vernunft ist, ergänzen zu wollen.]

[Fußnote 138: [+] [[Diese bloß das Ansehen eines geistlichen Vaters

([Griechisch: papa]) bezeichnende Benennung erhält nur durch den

Nebenbegriff eines geistlichen Despotismus, der in allen kirchlichen

Formen, so anspruchlos und populär sie sich ankündigen, angetroffen

werden kann, die Bedeutung eines Tadels. Ich will daher keineswegs so

verstanden sein, als ob ich in der Gegeneinanderstellung der Sekten eine

vergleichungsweise gegen die andere mit ihren Gebräuchen und Anordnungen

geringschätzig machen wolle. Alle verdienen gleiche Achtung, sofern ihre

Formen Versuche armer Sterblichen sind, sich das Reich Gottes auf Erden

zu versinnlichen; aber auch gleichen Tadel, wenn sie die Form der

Darstellung dieser Idee (in einer sichtbaren Kirche) für die Sache

selbst halten.]]{[202]}]

[Fußnote 139: _B_: Wogulitzen.]

[Fußnote 140: In _B_ _fehlt_: »überhaupt«.]

[Fußnote 141: In _B_ _fehlt_: »können«.]

[Fußnote 142: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 143: »Dasjenige Joch ist sanft, und die Last ist leicht,« wo

die Pflicht, die Jedermann obliegt, als von ihm selbst und durch seine

eigene Vernunft ihm auferlegt, betrachtet werden kann; das er daher

sofern freiwillig auf sich nimmt. Von dieser Art sind aber nur die

moralischen Gesetze, als göttliche Gebote, von denen allein der Stifter

der reinen Kirche sagen konnte: »meine Gebote sind nicht schwer«. Dieser

Ausdruck will nur so viel sagen: sie sind nicht _beschwerlich_, weil ein

Jeder die Nothwendigkeit ihrer Befolgung von selbst einsieht, mithin ihm

dadurch nichts aufgedrungen wird, dahingegen despotisch gebietende, ob

zwar zu unserm Besten (doch nicht durch unsere Vernunft) uns auferlegte

Anordnungen, davon wir keinen Nutzen sehen können, gleichsam Vexationen

(Plackereien) sind, denen man sich nur gezwungen unterwirft. An sich

sind aber die Handlungen, in der Reinigkeit ihrer Quelle betrachtet, die

durch jene moralischen Gesetze geboten werden, gerade die, welche dem

Menschen am schwersten fallen, und wofür er gerne die beschwerlichsten

frommen Plackereien übernehmen möchte, wenn es möglich wäre, diese statt

jener in Zahlung zu bringen.]

[Fußnote 144: Die verschiedenen Glaubensarten der Völker geben ihnen

nach und nach auch wohl einen, im bürgerlichen Verhältniß äußerlich

auszeichnenden, Charakter, der ihnen nachher, gleich als ob er

Temperamentseigenschaft im Ganzen wäre, beigelegt wird. So zog sich der

_Judaismus_, seiner ersten Einrichtung nach, da ein Volk sich, durch

alle erdenklichen, zum Theil peinlichen Observanzen, von allen andern

Völkern absondern, und aller Vermischung mit ihnen vorbeugen sollte, den

Vorwurf des _Menschenhasses_ zu. Der _Muhammedanismus_ unterscheidet

sich durch _Stolz_, weil er, statt der Wunder, an den Siegen und der

Unterjochung vieler Völker die Bestätigung seines Glaubens findet, und

seine Andachtsgebräuche alle von der muthigen Art sind.[203] Der

_hinduische_ Glaube giebt seinen Anhängern den Charakter der

_Kleinmüthigkeit_ aus Ursachen, die denen des nächstvorhergehenden

gerade entgegengesetzt sind. -- Nun liegt es gewiß nicht an der innern

Beschaffenheit des christlichen Glaubens, sondern an der Art, wie er an

die Gemüther gebracht wird, wenn ihm an denen, die es am herzlichsten

mit ihm meinen, aber vom menschlichen Verderben anhebend, und an aller

Tugend verzweifelnd, ihr Religionsprincip allein in der _Frömmigkeit_

(worunter der Grundsatz des leidenden Verhaltens in Ansehung der durch

eine Kraft von oben zu erwartenden Gottseligkeit verstanden wird),

setzen, ein jenem ähnlicher Vorwurf gemacht werden kann; weil sie nie

ein Zutrauen in sich selbst setzen, in beständiger Aengstlichkeit sich

nach einem übernatürlichen Beistande umsehen, und selbst in dieser

Kleinmüthigkeit{[204]} (die nicht Demuth ist), ein Gunst erwerbendes

Mittel zu besitzen vermeinen, wovon der äußere Ausdruck (im Pietismus)

_knechtische_ Gemüthsart ankündigt.]

[Fußnote 145: Ich gestehe, daß ich mich im Ausdruck, dessen sich auch

wohl kluge Männer bedienen, nicht wohl finden kann: Ein gewisses Volk,

(was in der Bearbeitung einer gesetzlichen Freiheit begriffen ist), ist

zur Freiheit nicht reif; die Leibeigenen eines Gutseigenthümers sind zur

Freiheit noch nicht reif; und so auch die Menschen überhaupt sind zur

Glaubensfreiheit noch nicht reif. Nach einer solchen Voraussetzung aber

wird die Freiheit nie eintreten; denn man kann zu dieser nicht _reifen_,

wenn man nicht zuvor in Freiheit gesetzt worden ist (man muß frei sein,

um sich seiner Kräfte in der Freiheit zweckmäßig bedienen zu können).

Die ersten Versuche werden freilich roh, gemeiniglich auch mit einem

beschwerlicheren und gefährlicheren Zustande verbunden sein, als da man

noch unter den Befehlen, aber auch der Vorsorge Anderer stand; allein

man reift für die Vernunft nie anders, als durch _eigene_ Versuche

(welche machen zu dürfen, man frei sein muß). Ich habe nichts dawider,

daß die, welche die Gewalt in Händen haben, durch Zeitumstände

genöthigt, die Entschlagung von diesen drei Fesseln noch weit, sehr weit

aufschieben. Aber es zum Grundsatze machen, daß denen, die ihnen einmal

unterworfen sind, überhaupt die Freiheit nicht tauge, und man berechtigt

sei, sie jederzeit davon zu entfernen, ist ein Eingriff in die Regalien

der Gottheit selbst, der den Menschen zur Freiheit schuf. Bequemer ist

es freilich im Staat, Hause und Kirche zu herrschen, wenn man einen

solchen Grundsatz durchzusetzen vermag. Aber auch gerechter?]

[Fußnote 146: _Zusatz_ von _B._]

[Fußnote 147: _Zusatz_ von _B._]

[Fußnote 148: [+] [[Der nämliche Mann, der so dreist ist zu sagen: wer

an diese oder jene Geschichtslehre als eine theure Wahrheit nicht

glaubt, _der ist verdammt_, der müßte doch auch sagen können: wenn das,

was ich euch hier erzähle, nicht wahr ist, _so will ich verdammt sein_!

-- Wenn es Jemand gäbe, der einen solchen schrecklichen Ausspruch thun

könnte, so würde ich rathen, sich in Ansehung seiner nach dem persischen

Sprichwort von einem _Hadgi_ zu richten: ist Jemand einmal (als Pilgrim)

in Mekka gewesen, so ziehe aus dem Hause, worin er mit dir wohnt; ist er

zweimal da gewesen, so ziehe aus derselben Straße, wo er sich befindet;

ist er aber dreimal da gewesen, so verlasse die Stadt, oder gar das

Land, wo er sich aufhält.]]{[205]}]

[Fußnote 149: [+] [[O _Aufrichtigkeit!_ du Asträa, die du von der Erde

zum Himmel entflohen bist, wie zieht man dich (die Grundlage des

Gewissens, mithin aller inneren Religion) von da zu uns wieder herab?

Ich kann es zwar einräumen, wiewohl es sehr zu bedauern ist, daß

Offenherzigkeit (die _ganze_ Wahrheit, die man weiß, zu sagen) in der

menschlichen Natur nicht angetroffen wird. Aber _Aufrichtigkeit_ (daß

_Alles, was man sagt_, mit Wahrhaftigkeit gesagt sei) muß man von jedem

Menschen fordern können, und wenn auch selbst dazu keine Anlage in

unserer Natur wäre, deren Cultur nur vernachlässigt wird, so würde die

Menschenrace in ihren eigenen Augen ein Gegenstand der tiefsten

Verachtung sein müssen. -- Aber jene verlangte Gemüthseigenschaft ist

eine solche, die vielen Versuchungen ausgesetzt ist und manche

Aufopferung kostet, daher auch moralische Stärke, d. i. Tugend (die

erworben werden muß) fordert, die aber früher, als jede andere bewacht

und cultivirt werden muß, weil der entgegengesetzte Hang, wenn man ihn

hat einwurzeln lassen, am schwersten auszurotten ist. -- Nun vergleiche

man damit unsere Erziehungsart, vornehmlich im Punkte der Religion, oder

besser, der Glaubenslehren, wo die Treue des Gedächtnisses in

Beantwortung der sie betreffenden Fragen, ohne auf die Treue des

Bekenntnisses zu sehen (worüber nie eine Prüfung angestellt wird), schon

für hinreichend angenommen wird, einen Gläubigen zu machen, der das, was

er heilig betheuert, nicht einmal versteht, und man wird sich über den

Mangel der Aufrichtigkeit, der lauter innere Heuchler macht, nicht mehr

wundern.]]{[206]}]

[Fußnote 150: _B_: noch außer der stetigen.]

[Fußnote 151: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 152: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 153: _B_: »doch« statt »aber«.]

[Fußnote 154: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 155: [+] [[S. Allgemeine Anmerkung zum ersten Stück.]]{[207]}]

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 22 / 23 段