Götterlehre eben so.]
[Fußnote 83: _B_: »dem Volke« statt »ihm«.]
[Fußnote 84: _B_: »es« statt »er«.]
[Fußnote 85: In _B_ fehlt: »und alten«.]
[Fußnote 86: _B_: diese.]
[Fußnote 87: Der Satz lautet in _B_: »daher der Ausleger, welcher
auch die Grundsprache inne hat, doch noch ausgebreitete historische
Kenntniß und Kritik besitzen muß, um &c.«]
[Fußnote 88: _B_: an den Gesetzgeber.]
[Fußnote 89: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 90: _B_: Gutes.]
[Fußnote 91: [+] [[Der die Existenz einer solchen Person auf historische
Beweisthümer gründen muß.]]{[184]}]
[Fußnote 92: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 93: Das kann wohl so ausgelegt werden: kein Mensch kann mit
Gewißheit sagen, woher dieser ein guter, jener ein böser Mensch, (beide
comparative) wird, da oftmals die Anlage zu diesem Unterschiede schon in
der Geburt anzutreffen zu sein scheint, bisweilen auch Zufälligkeiten
des Lebens, für die Niemand kann, hierin einen Ausschlag geben; eben so
wenig auch, was aus ihm werden könne. Hierüber müssen wir also das
Urtheil dem Allsehenden überlassen, welches hier so ausgedrückt wird,
als ob, ehe sie geboren wurden, sein Rathschluß über sie ausgesprochen,
einem jedem seine Rolle vorgezeichnet habe, die er einst spielen sollte.
Das _Vorhersehen_ ist in der Ordnung der Erscheinungen für den
Welturheber, wenn er hiebei selbst anthropomorphistisch gedacht wird,
zugleich ein _Vorherbeschließen_. In der übersinnlichen Ordnung der
Dinge aber nach Freiheitsgesetzen, wo die Zeit wegfällt, ist es bloß ein
_allsehendes Wissen_, ohne warum der eine Mensch so, der andere nach
entgegengesetzten Grundsätzen verfährt, erklären, und doch auch zugleich
mit der Freiheit des Willens vereinigen zu können.]
[Fußnote 94: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 95: _B_: in der.]
[Fußnote 96: Dem Kirchenglauben kann, ohne daß man ihm weder den Dienst
aufsagt, noch ihn befehdet, sein nützlicher Einfluß als eines Vehikels
erhalten, und ihm gleichwohl als einem Wahne von gottesdienstlicher
Pflicht aller Einfluß auf den Begriff der eigentlichen (nämlich
moralischen) Religion abgenommen werden, und so, bei Verschiedenheit
statutarischer Glaubensarten, Verträglichkeit der Anhänger derselben
untereinander durch die Grundsätze der einigen Vernunftreligion, wohin
die Lehrer alle jene Satzungen und Observanzen auszulegen
haben, gestiftet werden; bis man mit der Zeit, vermöge der
überhandgenommenen wahren Aufklärung (einer Gesetzlichkeit, die aus der
[[moralischen]]{[185]} Freiheit hervorgeht) mit Jedermanns Einstimmung
die Form eines erniedrigenden Zwangsglaubens gegen eine kirchliche Form,
die der Würde einer moralischen Religion angemessen ist, nämlich die
eines freien Glaubens vertauschen kann. -- Die kirchliche
Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu vereinigen, ist
ein Problem, zu dessen Auflösung die Idee der objectiven Einheit der
Vernunftreligion durch das moralische Interesse, welches wir an ihr
nehmen, continuirlich antreibt, welches aber in einer sichtbaren Kirche
zu Stande zu bringen, wenn wir hierüber die menschliche Natur befragen,
wenig Hoffnung vorhanden ist. Es ist eine Idee der Vernunft, deren
Darstellung in einer ihr angemessenen Anschauung uns unmöglich ist, die
aber doch als praktisches regulatives Princip objective Realität hat, um
auf diesen Zweck der Einheit der reinen Vernunftreligion gemäß{[186]}
hinzuwirken. Es geht hiermit, wie mit der politischen Idee eines
Staatsrechts, sofern es zugleich auf ein allgemeines und _machthabendes_
Völkerrecht bezogen werden soll. Die Erfahrung spricht uns hierzu alle
Hoffnung ab. Es scheint ein Hang in das menschliche Geschlecht
(vielleicht absichtlich) gelegt zu sein, daß ein jeder einzelne Staat,
wenn es ihm nach Wunsch geht, sich jeden andern zu unterwerfen, und eine
Universalmonarchie zu errichten, strebe; wenn er aber eine gewisse Größe
erreicht hat, sich doch von selbst in kleinere Staaten zersplittere. So
hegt eine jede Kirche den stolzen Anspruch eine allgemeine zu werden; so
wie sie sich aber ausgebreitet hat, und herrschend wird, zeigt sich bald
ein Princip der Auflösung und Trennung in verschiedenen Sekten.
[[Das zu frühe und dadurch (daß es eher kommt, als die Menschen
moralisch besser geworden sind) schädliche Zusammenschmelzen der Staaten
wird, -- wenn es uns erlaubt ist, hierin eine Absicht der Vorsehung
anzunehmen, -- vornehmlich durch zwei mächtig wirkende Ursachen, nämlich
Verschiedenheiten der Sprachen und Verschiedenheit der Religionen
verhindert.]]{[187]}]
[Fußnote 97: _B_: macht.]
[Fußnote 98: Mit welchem sich die öffentliche Geschichte desselben (die
daher auch allgemein zum Beispiel der Nachfolge dienen konnte), endigt.
Die als Anhang hinzugefügte geheimere, bloß vor den Augen seiner
Vertrauten vorgegangene Geschichte seiner _Auferstehung_ und
_Himmelfahrt_ (die, wenn man sie bloß als Vernunftideen nimmt, den
Anfang eines andern Lebens und Eingang in den Sitz der Seligkeit, d. i.
in die Gemeinschaft mit allen Guten, bedeuten würden), kann ihrer
historischen Würdigung unbeschadet, zur Religion innerhalb der Grenzen
der bloßen Vernunft nicht benutzt werden. Nicht etwa deswegen, weil sie
Geschichtserzählung ist, (denn das ist auch die vorhergehende), sondern
weil sie, buchstäblich genommen, einen Begriff, der zwar der sinnlichen
Vorstellungsart der Menschen sehr angemessen, der Vernunft aber in ihrem
Glauben an die Zukunft sehr lästig ist, nämlich den der Materialität
aller Weltwesen annimmt, sowohl den _Materialismus_ der _Persönlichkeit_
des Menschen (den psychologischen), die nur unter der Bedingung eben
desselben _Körpers_ stattfinden, als auch der _Gegenwart_ in einer Welt
überhaupt (den cosmologischen), welche nach diesem Princip nicht anders,
als _räumlich_ sein könne: wogegen die Hypothese des Spiritualismus
vernünftiger Weltwesen, wo der Körper todt in der Erde bleiben, und doch
dieselbe Person lebend da sein, ingleichen der Mensch dem Geiste nach
(in seiner nicht sinnlichen Qualität) zum Sitz der Seligen, ohne in
irgend einen Ort im unendlichen Raume, der die Erde umgiebt, (und den
wir auch Himmel nennen), versetzt zu werden, gelangen kann, der Vernunft
günstiger ist, nicht bloß wegen der Unmöglichkeit, sich eine denkende
Materie verständlich zu machen, sondern vornehmlich wegen der
Zufälligkeit, der unsere Existenz nach dem Tode dadurch{[188]}
ausgesetzt wird, daß sie bloß auf dem Zusammenhalten eines gewissen
Klumpens Materie in gewisser Form beruhen soll, anstatt daß sie die
Beharrlichkeit einer einfachen Substanz als auf ihre Natur gegründet
denken kann. -- Unter der letztern Voraussetzung (der des
Spiritualismus) aber kann die Vernunft weder ein Interesse dabei finden,
einen Körper, der, so geläutert er auch sein mag, doch (wenn die
Persönlichkeit auf der Identität desselben beruht), immer aus demselben
Stoffe, der die Basis seiner Organisation ausmacht, bestehen muß, und
den er selbst im Leben nie recht lieb gewonnen hat, in Ewigkeit mit zu
schleppen, noch kann sie es sich begreiflich machen, was diese Kalkerde,
woraus er besteht, im Himmel, d. i. in einer andern Weltgegend soll, wo
vermuthlich andere Materien die Bedingung des Daseins und der Erhaltung
lebender Wesen ausmachen möchten.]
[Fußnote 99: _B_: dies.]
[Fußnote 100: Eine von den Ursachen dieses Hanges liegt in dem
Sicherheitsprincip: daß die Fehler einer Religion, in der ich geboren
und erzogen bin, deren Belehrung nicht von meiner Wahl abhieng, und in
der ich durch eigenes Vernünfteln nichts verändert habe, nicht auf
meine, sondern meiner Erzieher, oder öffentlich dazu gesetzter Lehrer
ihre Rechnung komme: ein Grund mit, warum man der öffentlichen
Religionsveränderung eines Menschen nicht leicht Beifall giebt, wozu
dann freilich noch ein anderer (tiefer liegender) Grund kommt, daß bei
der Ungewißheit, die ein Jeder in sich fühlt, welcher Glaube (unter den
historischen) der rechte sei, indessen, daß der moralische allerwärts
der nämliche ist, man es sehr unnöthig findet, hierüber Aufsehen zu
erregen.]
[Fußnote 101: Wenn eine Regierung es nicht für Gewissenszwang gehalten
wissen will, daß sie nur verbietet, _öffentlich_ seine Religionsmeinung
zu _sagen_, indessen sie Keinen hinderte, bei sich im Geheimen zu
_denken_, was er gut findet, so spaßt man gemeiniglich darüber, und
sagt: daß dieses gar keine von ihr vergönnte Freiheit sei; weil sie es
ohnedem nicht verhindern kann. Allein, was die weltliche oberste Macht
nicht kann, das kann doch die geistliche: nämlich selbst das Denken zu
verbieten, und wirklich auch zu hindern; sogar, daß sie einen solchen
Zwang, nämlich das Verbot anders, als was sie vorschreibt, auch nur zu
denken, selbst ihren mächtigen Obern aufzuerlegen vermag. -- Denn wegen
des Hanges der Menschen zum gottesdienstlichen Frohnglauben, dem sie
nicht allein vor dem moralischen (durch Beobachtung seiner Pflichten
überhaupt Gott zu dienen), die größte, sondern auch die einzige, allen
übrigen Mangel vergütende Wichtigkeit zu geben, von selbst geneigt sind,
ist es den Bewahrern der Rechtgläubigkeit als Seelenhirten jederzeit
leicht, ihrer Heerde ein frommes Schrecken vor der mindesten Abweichung
von gewissen auf Geschichte beruhenden Glaubenssätze, und selbst vor
aller Untersuchung dermaßen einzujagen, so,{[189]} daß sie sich nicht
getrauen, auch nur in Gedanken einen Zweifel wider die ihnen
aufgedrungenen Sätze in sich aufsteigen zu lassen: weil dieses so viel
sei, als dem bösen Geiste ein Ohr leihen. Es ist wahr, daß, um von
diesem Zwange los zu werden, man nur _wollen_ darf, (welches bei jenem
landesherrlichen, in Ansehung der öffentlichen Bekenntnisse, nicht der
Fall ist;) aber dieses Wollen ist eben dasjenige, dem innerlich ein
Riegel vorgeschoben wird. Doch ist dieser eigentliche Gewissenszwang
zwar schlimm genug, (weil er zur innern Heuchelei verleitet), aber noch
nicht so schlimm, als die Hemmung der äußern Glaubensfreiheit, weil
jener durch den Fortschritt der moralischen Einsicht und das{[190]}
Bewußtsein seiner Freiheit, aus welcher die wahre Achtung für Pflicht
allein entspringen kann, allmählig von selbst schwinden muß, dieser
äußere hingegen alle freiwilligen Fortschritte, in der ethischen
Gemeinschaft der Gläubigen, die das Wesen der wahren Kirche ausmacht,
verhindert, und die Form derselben ganz politischen Verordnungen
unterwirft.]
[Fußnote 102: Dieser Ausdruck kann, (wenn man das Geheimnißvolle, über
alle Grenzen möglicher Erfahrung Hinausreichende, bloß zur heiligen
Geschichte der Menschheit Gehörige, uns also _praktisch_ nichts
Angehende, bei Seite setzt), so verstanden werden, daß der
Geschichtsglaube, der, als Kirchenglaube, ein heiliges Buch zum
Leitbande der Menschen bedarf, aber eben dadurch die Einheit und
Allgemeinheit der Kirche verhindert, selbst aufhören, und in einen
reinen, für alle Welt gleich einleuchtenden Religionsglauben übergehen
werde; wohin wir dann schon jetzt, durch anhaltende Entwickelung der
reinen Vernunftreligion aus jener gegenwärtig noch nicht entbehrlichen
Hülle, fleißig arbeiten sollen.
[[Nicht daß er aufhöre, (denn vielleicht mag er als Vehikel immer
nützlich und nöthig sein) sondern aufhören könne; womit nur die innere
Festigkeit des reinen moralischen Glaubens gemeint ist.]]{[191]}]
[Fußnote 103: [+] [[Hier wird nun ein Reich Gottes, nicht nach einem
besonderen Bunde (kein messianisches), sondern ein _moralisches_ (durch
bloße Vernunft erkennbares) vorgestellt. Das erstere (_regnum divinum
pactitium_) mußte seinen Beweis aus der Geschichte ziehen, und da wird
es in das _messianische_ Reich nach dem _alten_, oder nach dem _neuen_
Bunde eingetheilt. Nun ist es merkwürdig, daß die Verehrer des ersteren
(die Juden) sich noch als solche, ob zwar in alle Welt zerstreut,
erhalten haben, indessen daß anderer Religionsgenossen ihr Glaube mit
dem Glauben des Volks, worin sie zerstreut worden, gewöhnlich
zusammenschmolz. Dieses Phänomen dünkt Vielen so wundersam zu sein, daß
sie es nicht wohl als nach dem Laufe der Natur möglich, sondern als
außerordentliche Veranstaltung zu einer besonderen göttlichen Absicht
beurtheilen. -- Aber ein Volk, das eine geschriebene Religion (heilige
Bücher) hat, schmilzt mit einem solchen, was (wie das römische Reich, --
damals die ganze gesittete Welt) keine dergleichen, sondern bloß
Gebräuche hat, niemals in einen Glauben zusammen; es macht vielmehr über
kurz oder lang Proselyten. Daher auch die Juden vor der Babylonischen
Gefangenschaft, nach welcher, wie es scheint, ihre heiligen Bücher
allererst öffentliche Lectüre wurden, nicht mehr ihres Hanges wegen,
fremden Göttern nachzulaufen, beschuldigt werden; zumal die
Alexandrinische Cultur, die auch auf sie Einfluß haben mußte, ihnen
günstig sein konnte, jenen eine systematische Form zu verschaffen. So
haben die _Parsis_, Anhänger der Religion des Zoroaster, ihren Glauben
bis jetzt erhalten, ungeachtet ihrer Zerstreuung; weil ihre _Desturs_
den Zendavesta hatten. Dahingegen die _Hindus_, welche unter dem Namen
Zigeuner weit und breit zerstreut sind, weil sie aus den Hefen des Volks
(den _Parias_) waren (denen es sogar verboten ist, in ihren heiligen
Büchern zu lesen), der Vermischung mit fremdem Glauben nicht entgangen
sind. Was die Juden aber für sich allein dennoch nicht würden bewirkt
haben, das that die christliche und späterhin die mohammedanische
Religion, vornehmlich die erstere; weil sie den jüdischen Glauben und
die dazu gehörigen heiligen Bücher voraussetzen (wenn gleich die
letztere sie für verfälscht ausgiebt). Denn die Juden konnten bei den
von ihnen ausgegangenen Christen ihre alten Documente immer wieder
auffinden, wenn sie bei ihren Wanderungen, wo die Geschicklichkeit, sie
zu lesen, und daher die Lust, sie zu besitzen, vielfältig erloschen sein
mag, nur die Erinnerung übrig behielten, daß sie deren ehedem einmal
gehabt hätten. Daher trifft man außer den gedachten Ländern auch keine
Juden; wenn man die wenigen auf der Malabarküste und etwa eine Gemeinde
in China ausnimmt (von welchen die ersteren mit ihren Glaubensgenossen
in Arabien im beständigen Handelsverkehr sein konnten), obgleich nicht
zu zweifeln ist, daß sie sich nicht in jene reichen Länder auch sollten
ausgebreitet haben, aber aus Mangel aller Verwandtschaft ihres Glaubens
mit den dortigen Glaubensarten in völlige Vergessenheit des ihrigen
gerathen sind. Erbauliche Betrachtungen aber auf diese Erhaltung des
jüdischen Volks, sammt ihrer Religion, unter ihnen so nachtheiligen
Umständen zu gründen, ist sehr mißlich, weil ein jeder beider Theile
dabei seine Rechnung zu finden glaubt. Der eine sieht in der Erhaltung
des Volks, wozu er gehört, und seines, ungeachtet der Zerstreuung unter
so mancherlei Völker, unvermischt bleibenden alten Glaubens den Beweis
einer dasselbe für ein künftiges Erdenreich aufsparenden besonderen
gütigen Vorsehung; der andere nichts, als warnende Ruinen eines
zerstörten, dem eintretenden Himmelreich sich widersetzenden Staats, die
eine besondere Vorsehung noch immer erhält, theils um die alte
Weissagung eines von diesem Volke ausgehenden Messias im Andenken
aufzubehalten, theils um ein Beispiel der Strafgerechtigkeit, weil es
sich hartnäckiger Weise einen politischen, nicht einen moralischen
Begriff von demselben machen wollte, an ihm zu statuiren.]]{[192]}]
[Fußnote 104: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 105: _B_: finde.]
[Fußnote 106: So ist die _Ursache_ der allgemeinen Schwere aller Materie
der Welt uns unbekannt, dermaßen, daß man noch dazu einsehen kann, sie
könne von uns nie erkannt werden; weil schon der Begriff von ihr eine
erste und unbedingt ihr selbst beiwohnende Bewegungskraft voraussetzt.
Aber sie ist doch kein Geheimniß, sondern kann Jedem offenbar gemacht
werden, weil ihr _Gesetz_ hinreichend erkannt ist. Wenn Newton sie
gleichsam wie die göttliche Allgegenwart in der Erscheinung
(_omnipraesentia phaenomenon_) vorstellt; so ist das kein Versuch, sie
zu erklären, (denn das Dasein Gottes im Raum enthält einen Widerspruch),
aber doch eine erhabene Analogie, in der es bloß auf die Vereinigung
körperlicher Wesen zu einem Weltganzen angesehen ist, indem man ihr eine
unkörperliche Ursache unterlegt; und so würde es auch dem Versuch
ergehen, das selbstständige Princip der Vereinigung der vernünftigen
Weltwesen in einem ethischen Staat einzusehen, und die letztere daraus
zu erklären. Nur die Pflicht, die uns dazu hinzieht, erkennen wir; die
Möglichkeit der beabsichtigten Wirkung, wenn wir jener gleich gehorchen,
liegt über die Grenzen aller unsrer Einsicht hinaus. -- Es giebt
Geheimnisse, Verborgenheiten (_arcana_) der Natur, es kann Geheimnisse,
(Geheimhaltung,{[193]} _secreta_) der Politik geben, die nicht
öffentlich bekannt werden _sollen_; aber beide _können_ uns doch, sofern
sie auf empirischen Ursachen beruhen, bekannt werden. In Ansehung
dessen, was zu erkennen allgemeine Menschenpflicht ist, (nämlich des
moralischen) kann es kein Geheimniß geben, aber in Ansehung dessen, was
nur Gott thun kann, wozu etwas selbst zu thun unser Vermögen, mithin
auch unsre Pflicht übersteigt, da kann es nur eigentliches, nämlich
heiliges Geheimniß (_mysterium_) der Religion geben, wovon uns nur, daß
es ein solches gebe, zu wissen und es zu verstehen, nicht eben es
einzusehen nützlich ist.{[194]}]
[Fußnote 107: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 108: In der heiligen Weissagungsgeschichte der letzten Dinge
wird der _Weltrichter_ (eigentlich der, welcher die, die zum Reiche des
guten Princips gehören, als die Seinigen unter seine Herrschaft nehmen,
und sie aussondern wird), nicht als Gott, sondern als Menschensohn
vorgestellt und genannt. Das scheint anzuzeigen, daß die _Menschheit
selbst_ ihrer Einschränkung und Gebrechlichkeit sich bewußt, in dieser
Auswahl den Ausspruch thun werde, welches eine Gütigkeit ist, die doch
der Gerechtigkeit nicht Abbruch thut. -- Dagegen kann der Richter der
Menschen in seiner Gottheit, d. i. so wie er unserm Gewissen nach dem
heiligen von uns anerkannten Gesetze und unserer eignen Zurechnung
spricht, vorgestellt wird,{[195]} (der heilige Geist), nur als nach der
Strenge des Gesetzes richtend gedacht werden, weil wir selbst, wie viel
auf Rechnung unsrer Gebrechlichkeit uns zu Gute kommen könne,
schlechterdings nicht wissen, sondern bloß unsre Uebertretung mit dem
Bewußtsein unsrer Freiheit und der gänzlich uns zu Schulden kommenden
Verletzung der Pflicht vor Augen haben, und so keinen Grund haben, in
dem Richterausspruche über uns Gütigkeit anzunehmen.]
[Fußnote 109: _B_: in einem und demselben Wesen.]
[Fußnote 110: _B_: müßte.]
[Fußnote 111: [+] [[Man kann nicht wohl den Grund angeben, warum so
viele alte Völker in dieser Idee übereinkamen, wenn es nicht der ist,
daß sie in der allgemeinen Menschenvernunft liegt, wenn man sich eine
Volks- und (nach der Analogie mit derselben) eine Weltregierung denken
will. Die Religion des _Zoroaster_ hatte diese drei göttlichen Personen:
Ormuzd, Mithra und Ahriman, die _hinduische_: den Brahma, Wischnu und
Siewen (nur mit dem Unterschiede, daß _jene_ die dritte Person nicht
bloß als Urheber des _Uebels_, sofern es Strafe ist, sondern selbst des
_Moralischbösen_, wofür der Mensch bestraft wird; _diese_ aber sie bloß
als richtend und strafend vorstellt). Die _egyptische_ hatte ihre
_Phta_, _Kneph_ und _Neith_, wovon, so viel die Dunkelheit der
Nachrichten aus den ältesten Zeiten dieses Volks errathen läßt, das
erste den von der Materie unterschiedenen Geist als _Weltschöpfer_, das
zweite Princip die erhaltende und _regierende_ Gütigkeit, das dritte die
jene einschränkende Weisheit, d. i. _Gerechtigkeit_ vorstellen sollte.
Die _gothische_ verehrte ihren _Odin_ (Allvater), ihre _Freia_ (auch
_Freier_, die _Güte_) und _Thor_, den richtenden (strafenden) Gott.
Selbst die _Juden_ scheinen in den letzten Zeiten ihrer hierarchischen
Verfassung diesen Ideen nachgegangen zu sein. Denn in der Anklage der
Pharisäer: daß Christus sich einen _Sohn Gottes_ genannt habe, scheinen
sie auf die Lehre, daß Gott einen Sohn habe, kein besonderes Gewicht der
Beschuldigung zu legen, sondern nur darauf, daß er dieser Sohn Gottes
habe sein wollen.]]{[196]}]
[Fußnote 112: _B_: welche.]
[Fußnote 113: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 114: [+] [[Man trägt gemeiniglich kein Bedenken, den Lehrlingen
der Religion den Glauben an Geheimnisse zuzumuthen, weil, daß wir sie
nicht _begreifen_, d. i. die Möglichkeit des Gegenstandes derselben
nicht einsehen können, uns eben so wenig zur Weigerung ihrer Annahme
berechtigen könne, als etwa das Fortpflanzungsvermögen organischer
Materien, was auch kein Mensch begreift, und darum doch nicht anzunehmen
geweigert werden kann, ob es gleich ein Geheimniß für uns ist und
bleiben wird. Aber wir _verstehen_ doch sehr wohl, was dieser Ausdruck
sagen wolle, und haben einen empirischen Begriff von dem Gegenstande,
mit Bewußtsein, daß darin kein Widerspruch sei. -- Von einem jeden zum
Glauben aufgestellten Geheimnisse kann man nun mit Recht fordern, daß
man _verstehe_, was unter demselben gemeint sei; welches nicht dadurch
geschieht, daß man die Wörter, wodurch es angedeutet wird, _einzeln_
versteht, d. i. damit einen Sinn verbindet, sondern daß sie, zusammen in
einen Begriff gefaßt, noch einen Sinn zulassen müssen und nicht etwa
dabei alles Denken ausgehe. -- Daß, wenn man seinerseits es nur nicht am
ernstlichen Wunsch ermangeln läßt, Gott diese Erkenntniß uns wohl durch
_Eingebung_ zukommen lassen könne, läßt sich nicht denken; denn es kann
uns gar nicht inhäriren; weil die Natur unseres Verstandes dessen
unfähig ist.]]{[197]}]
[Fußnote 115: _B_: offenbart hat, die Ursachen aber, aus welchen
eine freie Handlung auf Erden geschehe &c.]
[Fußnote 116: [+] [[Daher wir, was Freiheit sei, in praktischer
Beziehung (wenn von Pflicht die Rede ist) gar wohl verstehen, in
theoretischer Absicht aber, was die Causalität derselben (gleichsam ihre
Natur) betrifft, ohne Widerspruch nicht einmal daran denken können, sie
verstehen zu wollen.]]{[198]}]
[Fußnote 117: _B_ hat statt: »er« ... »der Mensch«.]
[Fußnote 118: _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 119: _B_: Glaubensprincip.]