[Fußnote 82: _B_: machten es nachgerade mit ihrer fabelhaften

Götterlehre eben so.]

[Fußnote 83: _B_: »dem Volke« statt »ihm«.]

[Fußnote 84: _B_: »es« statt »er«.]

[Fußnote 85: In _B_ fehlt: »und alten«.]

[Fußnote 86: _B_: diese.]

[Fußnote 87: Der Satz lautet in _B_: »daher der Ausleger, welcher

auch die Grundsprache inne hat, doch noch ausgebreitete historische

Kenntniß und Kritik besitzen muß, um &c.«]

[Fußnote 88: _B_: an den Gesetzgeber.]

[Fußnote 89: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 90: _B_: Gutes.]

[Fußnote 91: [+] [[Der die Existenz einer solchen Person auf historische

Beweisthümer gründen muß.]]{[184]}]

[Fußnote 92: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 93: Das kann wohl so ausgelegt werden: kein Mensch kann mit

Gewißheit sagen, woher dieser ein guter, jener ein böser Mensch, (beide

comparative) wird, da oftmals die Anlage zu diesem Unterschiede schon in

der Geburt anzutreffen zu sein scheint, bisweilen auch Zufälligkeiten

des Lebens, für die Niemand kann, hierin einen Ausschlag geben; eben so

wenig auch, was aus ihm werden könne. Hierüber müssen wir also das

Urtheil dem Allsehenden überlassen, welches hier so ausgedrückt wird,

als ob, ehe sie geboren wurden, sein Rathschluß über sie ausgesprochen,

einem jedem seine Rolle vorgezeichnet habe, die er einst spielen sollte.

Das _Vorhersehen_ ist in der Ordnung der Erscheinungen für den

Welturheber, wenn er hiebei selbst anthropomorphistisch gedacht wird,

zugleich ein _Vorherbeschließen_. In der übersinnlichen Ordnung der

Dinge aber nach Freiheitsgesetzen, wo die Zeit wegfällt, ist es bloß ein

_allsehendes Wissen_, ohne warum der eine Mensch so, der andere nach

entgegengesetzten Grundsätzen verfährt, erklären, und doch auch zugleich

mit der Freiheit des Willens vereinigen zu können.]

[Fußnote 94: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 95: _B_: in der.]

[Fußnote 96: Dem Kirchenglauben kann, ohne daß man ihm weder den Dienst

aufsagt, noch ihn befehdet, sein nützlicher Einfluß als eines Vehikels

erhalten, und ihm gleichwohl als einem Wahne von gottesdienstlicher

Pflicht aller Einfluß auf den Begriff der eigentlichen (nämlich

moralischen) Religion abgenommen werden, und so, bei Verschiedenheit

statutarischer Glaubensarten, Verträglichkeit der Anhänger derselben

untereinander durch die Grundsätze der einigen Vernunftreligion, wohin

die Lehrer alle jene Satzungen und Observanzen auszulegen

haben, gestiftet werden; bis man mit der Zeit, vermöge der

überhandgenommenen wahren Aufklärung (einer Gesetzlichkeit, die aus der

[[moralischen]]{[185]} Freiheit hervorgeht) mit Jedermanns Einstimmung

die Form eines erniedrigenden Zwangsglaubens gegen eine kirchliche Form,

die der Würde einer moralischen Religion angemessen ist, nämlich die

eines freien Glaubens vertauschen kann. -- Die kirchliche

Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu vereinigen, ist

ein Problem, zu dessen Auflösung die Idee der objectiven Einheit der

Vernunftreligion durch das moralische Interesse, welches wir an ihr

nehmen, continuirlich antreibt, welches aber in einer sichtbaren Kirche

zu Stande zu bringen, wenn wir hierüber die menschliche Natur befragen,

wenig Hoffnung vorhanden ist. Es ist eine Idee der Vernunft, deren

Darstellung in einer ihr angemessenen Anschauung uns unmöglich ist, die

aber doch als praktisches regulatives Princip objective Realität hat, um

auf diesen Zweck der Einheit der reinen Vernunftreligion gemäß{[186]}

hinzuwirken. Es geht hiermit, wie mit der politischen Idee eines

Staatsrechts, sofern es zugleich auf ein allgemeines und _machthabendes_

Völkerrecht bezogen werden soll. Die Erfahrung spricht uns hierzu alle

Hoffnung ab. Es scheint ein Hang in das menschliche Geschlecht

(vielleicht absichtlich) gelegt zu sein, daß ein jeder einzelne Staat,

wenn es ihm nach Wunsch geht, sich jeden andern zu unterwerfen, und eine

Universalmonarchie zu errichten, strebe; wenn er aber eine gewisse Größe

erreicht hat, sich doch von selbst in kleinere Staaten zersplittere. So

hegt eine jede Kirche den stolzen Anspruch eine allgemeine zu werden; so

wie sie sich aber ausgebreitet hat, und herrschend wird, zeigt sich bald

ein Princip der Auflösung und Trennung in verschiedenen Sekten.

[[Das zu frühe und dadurch (daß es eher kommt, als die Menschen

moralisch besser geworden sind) schädliche Zusammenschmelzen der Staaten

wird, -- wenn es uns erlaubt ist, hierin eine Absicht der Vorsehung

anzunehmen, -- vornehmlich durch zwei mächtig wirkende Ursachen, nämlich

Verschiedenheiten der Sprachen und Verschiedenheit der Religionen

verhindert.]]{[187]}]

[Fußnote 97: _B_: macht.]

[Fußnote 98: Mit welchem sich die öffentliche Geschichte desselben (die

daher auch allgemein zum Beispiel der Nachfolge dienen konnte), endigt.

Die als Anhang hinzugefügte geheimere, bloß vor den Augen seiner

Vertrauten vorgegangene Geschichte seiner _Auferstehung_ und

_Himmelfahrt_ (die, wenn man sie bloß als Vernunftideen nimmt, den

Anfang eines andern Lebens und Eingang in den Sitz der Seligkeit, d. i.

in die Gemeinschaft mit allen Guten, bedeuten würden), kann ihrer

historischen Würdigung unbeschadet, zur Religion innerhalb der Grenzen

der bloßen Vernunft nicht benutzt werden. Nicht etwa deswegen, weil sie

Geschichtserzählung ist, (denn das ist auch die vorhergehende), sondern

weil sie, buchstäblich genommen, einen Begriff, der zwar der sinnlichen

Vorstellungsart der Menschen sehr angemessen, der Vernunft aber in ihrem

Glauben an die Zukunft sehr lästig ist, nämlich den der Materialität

aller Weltwesen annimmt, sowohl den _Materialismus_ der _Persönlichkeit_

des Menschen (den psychologischen), die nur unter der Bedingung eben

desselben _Körpers_ stattfinden, als auch der _Gegenwart_ in einer Welt

überhaupt (den cosmologischen), welche nach diesem Princip nicht anders,

als _räumlich_ sein könne: wogegen die Hypothese des Spiritualismus

vernünftiger Weltwesen, wo der Körper todt in der Erde bleiben, und doch

dieselbe Person lebend da sein, ingleichen der Mensch dem Geiste nach

(in seiner nicht sinnlichen Qualität) zum Sitz der Seligen, ohne in

irgend einen Ort im unendlichen Raume, der die Erde umgiebt, (und den

wir auch Himmel nennen), versetzt zu werden, gelangen kann, der Vernunft

günstiger ist, nicht bloß wegen der Unmöglichkeit, sich eine denkende

Materie verständlich zu machen, sondern vornehmlich wegen der

Zufälligkeit, der unsere Existenz nach dem Tode dadurch{[188]}

ausgesetzt wird, daß sie bloß auf dem Zusammenhalten eines gewissen

Klumpens Materie in gewisser Form beruhen soll, anstatt daß sie die

Beharrlichkeit einer einfachen Substanz als auf ihre Natur gegründet

denken kann. -- Unter der letztern Voraussetzung (der des

Spiritualismus) aber kann die Vernunft weder ein Interesse dabei finden,

einen Körper, der, so geläutert er auch sein mag, doch (wenn die

Persönlichkeit auf der Identität desselben beruht), immer aus demselben

Stoffe, der die Basis seiner Organisation ausmacht, bestehen muß, und

den er selbst im Leben nie recht lieb gewonnen hat, in Ewigkeit mit zu

schleppen, noch kann sie es sich begreiflich machen, was diese Kalkerde,

woraus er besteht, im Himmel, d. i. in einer andern Weltgegend soll, wo

vermuthlich andere Materien die Bedingung des Daseins und der Erhaltung

lebender Wesen ausmachen möchten.]

[Fußnote 99: _B_: dies.]

[Fußnote 100: Eine von den Ursachen dieses Hanges liegt in dem

Sicherheitsprincip: daß die Fehler einer Religion, in der ich geboren

und erzogen bin, deren Belehrung nicht von meiner Wahl abhieng, und in

der ich durch eigenes Vernünfteln nichts verändert habe, nicht auf

meine, sondern meiner Erzieher, oder öffentlich dazu gesetzter Lehrer

ihre Rechnung komme: ein Grund mit, warum man der öffentlichen

Religionsveränderung eines Menschen nicht leicht Beifall giebt, wozu

dann freilich noch ein anderer (tiefer liegender) Grund kommt, daß bei

der Ungewißheit, die ein Jeder in sich fühlt, welcher Glaube (unter den

historischen) der rechte sei, indessen, daß der moralische allerwärts

der nämliche ist, man es sehr unnöthig findet, hierüber Aufsehen zu

erregen.]

[Fußnote 101: Wenn eine Regierung es nicht für Gewissenszwang gehalten

wissen will, daß sie nur verbietet, _öffentlich_ seine Religionsmeinung

zu _sagen_, indessen sie Keinen hinderte, bei sich im Geheimen zu

_denken_, was er gut findet, so spaßt man gemeiniglich darüber, und

sagt: daß dieses gar keine von ihr vergönnte Freiheit sei; weil sie es

ohnedem nicht verhindern kann. Allein, was die weltliche oberste Macht

nicht kann, das kann doch die geistliche: nämlich selbst das Denken zu

verbieten, und wirklich auch zu hindern; sogar, daß sie einen solchen

Zwang, nämlich das Verbot anders, als was sie vorschreibt, auch nur zu

denken, selbst ihren mächtigen Obern aufzuerlegen vermag. -- Denn wegen

des Hanges der Menschen zum gottesdienstlichen Frohnglauben, dem sie

nicht allein vor dem moralischen (durch Beobachtung seiner Pflichten

überhaupt Gott zu dienen), die größte, sondern auch die einzige, allen

übrigen Mangel vergütende Wichtigkeit zu geben, von selbst geneigt sind,

ist es den Bewahrern der Rechtgläubigkeit als Seelenhirten jederzeit

leicht, ihrer Heerde ein frommes Schrecken vor der mindesten Abweichung

von gewissen auf Geschichte beruhenden Glaubenssätze, und selbst vor

aller Untersuchung dermaßen einzujagen, so,{[189]} daß sie sich nicht

getrauen, auch nur in Gedanken einen Zweifel wider die ihnen

aufgedrungenen Sätze in sich aufsteigen zu lassen: weil dieses so viel

sei, als dem bösen Geiste ein Ohr leihen. Es ist wahr, daß, um von

diesem Zwange los zu werden, man nur _wollen_ darf, (welches bei jenem

landesherrlichen, in Ansehung der öffentlichen Bekenntnisse, nicht der

Fall ist;) aber dieses Wollen ist eben dasjenige, dem innerlich ein

Riegel vorgeschoben wird. Doch ist dieser eigentliche Gewissenszwang

zwar schlimm genug, (weil er zur innern Heuchelei verleitet), aber noch

nicht so schlimm, als die Hemmung der äußern Glaubensfreiheit, weil

jener durch den Fortschritt der moralischen Einsicht und das{[190]}

Bewußtsein seiner Freiheit, aus welcher die wahre Achtung für Pflicht

allein entspringen kann, allmählig von selbst schwinden muß, dieser

äußere hingegen alle freiwilligen Fortschritte, in der ethischen

Gemeinschaft der Gläubigen, die das Wesen der wahren Kirche ausmacht,

verhindert, und die Form derselben ganz politischen Verordnungen

unterwirft.]

[Fußnote 102: Dieser Ausdruck kann, (wenn man das Geheimnißvolle, über

alle Grenzen möglicher Erfahrung Hinausreichende, bloß zur heiligen

Geschichte der Menschheit Gehörige, uns also _praktisch_ nichts

Angehende, bei Seite setzt), so verstanden werden, daß der

Geschichtsglaube, der, als Kirchenglaube, ein heiliges Buch zum

Leitbande der Menschen bedarf, aber eben dadurch die Einheit und

Allgemeinheit der Kirche verhindert, selbst aufhören, und in einen

reinen, für alle Welt gleich einleuchtenden Religionsglauben übergehen

werde; wohin wir dann schon jetzt, durch anhaltende Entwickelung der

reinen Vernunftreligion aus jener gegenwärtig noch nicht entbehrlichen

Hülle, fleißig arbeiten sollen.

[[Nicht daß er aufhöre, (denn vielleicht mag er als Vehikel immer

nützlich und nöthig sein) sondern aufhören könne; womit nur die innere

Festigkeit des reinen moralischen Glaubens gemeint ist.]]{[191]}]

[Fußnote 103: [+] [[Hier wird nun ein Reich Gottes, nicht nach einem

besonderen Bunde (kein messianisches), sondern ein _moralisches_ (durch

bloße Vernunft erkennbares) vorgestellt. Das erstere (_regnum divinum

pactitium_) mußte seinen Beweis aus der Geschichte ziehen, und da wird

es in das _messianische_ Reich nach dem _alten_, oder nach dem _neuen_

Bunde eingetheilt. Nun ist es merkwürdig, daß die Verehrer des ersteren

(die Juden) sich noch als solche, ob zwar in alle Welt zerstreut,

erhalten haben, indessen daß anderer Religionsgenossen ihr Glaube mit

dem Glauben des Volks, worin sie zerstreut worden, gewöhnlich

zusammenschmolz. Dieses Phänomen dünkt Vielen so wundersam zu sein, daß

sie es nicht wohl als nach dem Laufe der Natur möglich, sondern als

außerordentliche Veranstaltung zu einer besonderen göttlichen Absicht

beurtheilen. -- Aber ein Volk, das eine geschriebene Religion (heilige

Bücher) hat, schmilzt mit einem solchen, was (wie das römische Reich, --

damals die ganze gesittete Welt) keine dergleichen, sondern bloß

Gebräuche hat, niemals in einen Glauben zusammen; es macht vielmehr über

kurz oder lang Proselyten. Daher auch die Juden vor der Babylonischen

Gefangenschaft, nach welcher, wie es scheint, ihre heiligen Bücher

allererst öffentliche Lectüre wurden, nicht mehr ihres Hanges wegen,

fremden Göttern nachzulaufen, beschuldigt werden; zumal die

Alexandrinische Cultur, die auch auf sie Einfluß haben mußte, ihnen

günstig sein konnte, jenen eine systematische Form zu verschaffen. So

haben die _Parsis_, Anhänger der Religion des Zoroaster, ihren Glauben

bis jetzt erhalten, ungeachtet ihrer Zerstreuung; weil ihre _Desturs_

den Zendavesta hatten. Dahingegen die _Hindus_, welche unter dem Namen

Zigeuner weit und breit zerstreut sind, weil sie aus den Hefen des Volks

(den _Parias_) waren (denen es sogar verboten ist, in ihren heiligen

Büchern zu lesen), der Vermischung mit fremdem Glauben nicht entgangen

sind. Was die Juden aber für sich allein dennoch nicht würden bewirkt

haben, das that die christliche und späterhin die mohammedanische

Religion, vornehmlich die erstere; weil sie den jüdischen Glauben und

die dazu gehörigen heiligen Bücher voraussetzen (wenn gleich die

letztere sie für verfälscht ausgiebt). Denn die Juden konnten bei den

von ihnen ausgegangenen Christen ihre alten Documente immer wieder

auffinden, wenn sie bei ihren Wanderungen, wo die Geschicklichkeit, sie

zu lesen, und daher die Lust, sie zu besitzen, vielfältig erloschen sein

mag, nur die Erinnerung übrig behielten, daß sie deren ehedem einmal

gehabt hätten. Daher trifft man außer den gedachten Ländern auch keine

Juden; wenn man die wenigen auf der Malabarküste und etwa eine Gemeinde

in China ausnimmt (von welchen die ersteren mit ihren Glaubensgenossen

in Arabien im beständigen Handelsverkehr sein konnten), obgleich nicht

zu zweifeln ist, daß sie sich nicht in jene reichen Länder auch sollten

ausgebreitet haben, aber aus Mangel aller Verwandtschaft ihres Glaubens

mit den dortigen Glaubensarten in völlige Vergessenheit des ihrigen

gerathen sind. Erbauliche Betrachtungen aber auf diese Erhaltung des

jüdischen Volks, sammt ihrer Religion, unter ihnen so nachtheiligen

Umständen zu gründen, ist sehr mißlich, weil ein jeder beider Theile

dabei seine Rechnung zu finden glaubt. Der eine sieht in der Erhaltung

des Volks, wozu er gehört, und seines, ungeachtet der Zerstreuung unter

so mancherlei Völker, unvermischt bleibenden alten Glaubens den Beweis

einer dasselbe für ein künftiges Erdenreich aufsparenden besonderen

gütigen Vorsehung; der andere nichts, als warnende Ruinen eines

zerstörten, dem eintretenden Himmelreich sich widersetzenden Staats, die

eine besondere Vorsehung noch immer erhält, theils um die alte

Weissagung eines von diesem Volke ausgehenden Messias im Andenken

aufzubehalten, theils um ein Beispiel der Strafgerechtigkeit, weil es

sich hartnäckiger Weise einen politischen, nicht einen moralischen

Begriff von demselben machen wollte, an ihm zu statuiren.]]{[192]}]

[Fußnote 104: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 105: _B_: finde.]

[Fußnote 106: So ist die _Ursache_ der allgemeinen Schwere aller Materie

der Welt uns unbekannt, dermaßen, daß man noch dazu einsehen kann, sie

könne von uns nie erkannt werden; weil schon der Begriff von ihr eine

erste und unbedingt ihr selbst beiwohnende Bewegungskraft voraussetzt.

Aber sie ist doch kein Geheimniß, sondern kann Jedem offenbar gemacht

werden, weil ihr _Gesetz_ hinreichend erkannt ist. Wenn Newton sie

gleichsam wie die göttliche Allgegenwart in der Erscheinung

(_omnipraesentia phaenomenon_) vorstellt; so ist das kein Versuch, sie

zu erklären, (denn das Dasein Gottes im Raum enthält einen Widerspruch),

aber doch eine erhabene Analogie, in der es bloß auf die Vereinigung

körperlicher Wesen zu einem Weltganzen angesehen ist, indem man ihr eine

unkörperliche Ursache unterlegt; und so würde es auch dem Versuch

ergehen, das selbstständige Princip der Vereinigung der vernünftigen

Weltwesen in einem ethischen Staat einzusehen, und die letztere daraus

zu erklären. Nur die Pflicht, die uns dazu hinzieht, erkennen wir; die

Möglichkeit der beabsichtigten Wirkung, wenn wir jener gleich gehorchen,

liegt über die Grenzen aller unsrer Einsicht hinaus. -- Es giebt

Geheimnisse, Verborgenheiten (_arcana_) der Natur, es kann Geheimnisse,

(Geheimhaltung,{[193]} _secreta_) der Politik geben, die nicht

öffentlich bekannt werden _sollen_; aber beide _können_ uns doch, sofern

sie auf empirischen Ursachen beruhen, bekannt werden. In Ansehung

dessen, was zu erkennen allgemeine Menschenpflicht ist, (nämlich des

moralischen) kann es kein Geheimniß geben, aber in Ansehung dessen, was

nur Gott thun kann, wozu etwas selbst zu thun unser Vermögen, mithin

auch unsre Pflicht übersteigt, da kann es nur eigentliches, nämlich

heiliges Geheimniß (_mysterium_) der Religion geben, wovon uns nur, daß

es ein solches gebe, zu wissen und es zu verstehen, nicht eben es

einzusehen nützlich ist.{[194]}]

[Fußnote 107: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 108: In der heiligen Weissagungsgeschichte der letzten Dinge

wird der _Weltrichter_ (eigentlich der, welcher die, die zum Reiche des

guten Princips gehören, als die Seinigen unter seine Herrschaft nehmen,

und sie aussondern wird), nicht als Gott, sondern als Menschensohn

vorgestellt und genannt. Das scheint anzuzeigen, daß die _Menschheit

selbst_ ihrer Einschränkung und Gebrechlichkeit sich bewußt, in dieser

Auswahl den Ausspruch thun werde, welches eine Gütigkeit ist, die doch

der Gerechtigkeit nicht Abbruch thut. -- Dagegen kann der Richter der

Menschen in seiner Gottheit, d. i. so wie er unserm Gewissen nach dem

heiligen von uns anerkannten Gesetze und unserer eignen Zurechnung

spricht, vorgestellt wird,{[195]} (der heilige Geist), nur als nach der

Strenge des Gesetzes richtend gedacht werden, weil wir selbst, wie viel

auf Rechnung unsrer Gebrechlichkeit uns zu Gute kommen könne,

schlechterdings nicht wissen, sondern bloß unsre Uebertretung mit dem

Bewußtsein unsrer Freiheit und der gänzlich uns zu Schulden kommenden

Verletzung der Pflicht vor Augen haben, und so keinen Grund haben, in

dem Richterausspruche über uns Gütigkeit anzunehmen.]

[Fußnote 109: _B_: in einem und demselben Wesen.]

[Fußnote 110: _B_: müßte.]

[Fußnote 111: [+] [[Man kann nicht wohl den Grund angeben, warum so

viele alte Völker in dieser Idee übereinkamen, wenn es nicht der ist,

daß sie in der allgemeinen Menschenvernunft liegt, wenn man sich eine

Volks- und (nach der Analogie mit derselben) eine Weltregierung denken

will. Die Religion des _Zoroaster_ hatte diese drei göttlichen Personen:

Ormuzd, Mithra und Ahriman, die _hinduische_: den Brahma, Wischnu und

Siewen (nur mit dem Unterschiede, daß _jene_ die dritte Person nicht

bloß als Urheber des _Uebels_, sofern es Strafe ist, sondern selbst des

_Moralischbösen_, wofür der Mensch bestraft wird; _diese_ aber sie bloß

als richtend und strafend vorstellt). Die _egyptische_ hatte ihre

_Phta_, _Kneph_ und _Neith_, wovon, so viel die Dunkelheit der

Nachrichten aus den ältesten Zeiten dieses Volks errathen läßt, das

erste den von der Materie unterschiedenen Geist als _Weltschöpfer_, das

zweite Princip die erhaltende und _regierende_ Gütigkeit, das dritte die

jene einschränkende Weisheit, d. i. _Gerechtigkeit_ vorstellen sollte.

Die _gothische_ verehrte ihren _Odin_ (Allvater), ihre _Freia_ (auch

_Freier_, die _Güte_) und _Thor_, den richtenden (strafenden) Gott.

Selbst die _Juden_ scheinen in den letzten Zeiten ihrer hierarchischen

Verfassung diesen Ideen nachgegangen zu sein. Denn in der Anklage der

Pharisäer: daß Christus sich einen _Sohn Gottes_ genannt habe, scheinen

sie auf die Lehre, daß Gott einen Sohn habe, kein besonderes Gewicht der

Beschuldigung zu legen, sondern nur darauf, daß er dieser Sohn Gottes

habe sein wollen.]]{[196]}]

[Fußnote 112: _B_: welche.]

[Fußnote 113: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 114: [+] [[Man trägt gemeiniglich kein Bedenken, den Lehrlingen

der Religion den Glauben an Geheimnisse zuzumuthen, weil, daß wir sie

nicht _begreifen_, d. i. die Möglichkeit des Gegenstandes derselben

nicht einsehen können, uns eben so wenig zur Weigerung ihrer Annahme

berechtigen könne, als etwa das Fortpflanzungsvermögen organischer

Materien, was auch kein Mensch begreift, und darum doch nicht anzunehmen

geweigert werden kann, ob es gleich ein Geheimniß für uns ist und

bleiben wird. Aber wir _verstehen_ doch sehr wohl, was dieser Ausdruck

sagen wolle, und haben einen empirischen Begriff von dem Gegenstande,

mit Bewußtsein, daß darin kein Widerspruch sei. -- Von einem jeden zum

Glauben aufgestellten Geheimnisse kann man nun mit Recht fordern, daß

man _verstehe_, was unter demselben gemeint sei; welches nicht dadurch

geschieht, daß man die Wörter, wodurch es angedeutet wird, _einzeln_

versteht, d. i. damit einen Sinn verbindet, sondern daß sie, zusammen in

einen Begriff gefaßt, noch einen Sinn zulassen müssen und nicht etwa

dabei alles Denken ausgehe. -- Daß, wenn man seinerseits es nur nicht am

ernstlichen Wunsch ermangeln läßt, Gott diese Erkenntniß uns wohl durch

_Eingebung_ zukommen lassen könne, läßt sich nicht denken; denn es kann

uns gar nicht inhäriren; weil die Natur unseres Verstandes dessen

unfähig ist.]]{[197]}]

[Fußnote 115: _B_: offenbart hat, die Ursachen aber, aus welchen

eine freie Handlung auf Erden geschehe &c.]

[Fußnote 116: [+] [[Daher wir, was Freiheit sei, in praktischer

Beziehung (wenn von Pflicht die Rede ist) gar wohl verstehen, in

theoretischer Absicht aber, was die Causalität derselben (gleichsam ihre

Natur) betrifft, ohne Widerspruch nicht einmal daran denken können, sie

verstehen zu wollen.]]{[198]}]

[Fußnote 117: _B_ hat statt: »er« ... »der Mensch«.]

[Fußnote 118: _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 119: _B_: Glaubensprincip.]

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 21 / 23 段