ihm auch beantwortet werden könnten, doch nichts Kluges zu machen
verstehen würde, (und die man deshalb _Kinderfragen_ nennen könnte),
auch die: ob die Höllenstrafen endliche, oder ewige Strafen sein werden?
Würde das erste gelehrt, so ist zu besorgen, daß manche, (so wie alle,
die das Fegfeuer glauben, oder jener Matrose in _Moore's_ Reisen) sagen
würden: »so hoffe ich, ich werde es aushalten können.« Würde aber das
andre behauptet, und zum Glaubenssymbol gezählt, so dürfte gegen die
Absicht, die man damit hat, die Hoffnung einer völligen Straflosigkeit
nach dem ruchlosesten Leben herauskommen. Denn, da in den Augenblicken
der spätern{[171]} Reue, am Ende desselben, der um Rath und Trost
befragte Geistliche es doch grausam und unmenschlich finden muß, ihm
seine ewige Verwerfung anzukündigen, und er zwischen dieser und der
völligen Lossprechung kein Mittleres statuirt, [[(sondern entweder ewig,
oder gar nicht, gestraft)]]{[172]} so muß er ihm Hoffnung zum letztern
machen; d. i. ihn in der Geschwindigkeit zu einem Gott wohlgefälligen
Menschen umzuschaffen versprechen; da dann, weil zum Einschlagen in
einen guten Lebenswandel nicht mehr Zeit ist, reuevolle Bekenntnisse,
Glaubensformeln, auch wohl Angelobungen eines neuen Lebens bei einem
etwa noch längern Aufschub des Endes des gegenwärtigen, die Stelle der
Mittel vertreten. -- Das ist die unvermeidliche Folge, wenn die
_Ewigkeit_ des dem hier geführten Lebenswandel gemäßen künftigen
Schicksals als _Dogma_ vorgetragen, und nicht vielmehr der Mensch
angewiesen wird, aus seinem bisherigen sittlichen Zustande sich einen
Begriff vom Künftigen zu machen, und darauf als die natürlich
vorherzusehenden Folgen desselben, _selbst_ zu schließen; denn da wird
die _Unabsehlichkeit_ der Reihe derselben unter der Herrschaft des Bösen
für ihn dieselbe moralische Wirkung haben, (ihn anzutreiben, das
Geschehene, so viel ihm möglich ist, durch Reparation oder Ersatz seinen
Wirkungen nach noch vor dem Ende des Lebens ungeschehen zu machen), als
von der angekündigten Ewigkeit desselben erwartet werden kann: ohne doch
die Nachtheile des Dogma der letztern (wozu ohnedem weder
Vernunfteinsicht, noch Schriftauslegung berechtigt,) bei sich zu führen:
da der böse Mensch im _Leben_ schon zum Voraus auf diesen leicht zu
erlangenden Pardon rechnet, oder am Ende desselben es nur mit den
Ansprüchen der himmlischen Gerechtigkeit auf ihn, zu thun zu haben
glaubt, die er mit bloßen Worten befriedigt, indessen daß die Rechte der
Menschen hierbei leer ausgehen, und Niemand das Seine wieder bekommt,
(ein so gewöhnlicher Ausgang dieser Art der Expiation, daß ein Beispiel
vom Gegentheil beinahe unerhört ist). -- Besorgt man aber: daß ihn seine
Vernunft durchs Gewissen zu gelinde beurtheilen werde, so irrt man sich,
wie ich glaube, sehr. Denn eben darum, weil sie frei ist, und selbst
über ihn, den Menschen, sprechen soll, ist sie unbestechlich, und wenn
man ihm in einem solchen Zustande nur sagt: daß es wenigstens möglich
sei, er werde bald vor einem Richter stehen müssen, so darf man ihn nur
seinem eigenen Nachdenken überlassen, welches ihn, aller
Wahrscheinlichkeit nach, mit der größten Strenge richten wird. -- Ich
will diesem noch ein paar Bemerkungen beifügen. Der gewöhnliche
Sinnspruch: _Ende gut, Alles gut_, kann auf _moralische_ Fälle zwar
angewandt werden, aber nur, wenn unter dem guten Ende dasjenige
verstanden wird, da der Mensch ein wahrhaftig-guter Mensch wird. Aber
woran will er sich als einen solchen erkennen, da er es nur aus dem
darauf folgenden beharrlich guten Lebenswandel schließen kann, für
diesen aber am Ende des Lebens keine Zeit mehr da ist? Von der
_Glückseligkeit_ kann dieser Spruch eher eingeräumt werden, aber auch
nur in Beziehung auf den Standpunkt, aus dem er sein Leben ansieht,
nicht aus dem Anfange, sondern dem Ende desselben, indem er von da auf
jenen zurücksieht. Ueberstandene Leiden lassen keine peinigende
Rückerinnerung übrig, wenn man sich schon geborgen sieht, sondern
vielmehr ein Frohsein, welches den Genuß des nun eintretenden Glücks nur
um desto schmackhafter macht; weil Vergnügen oder Schmerzen (als zur
Sinnlichkeit gehörig), in der Zeitreihe enthalten, mit ihr auch
verschwinden, und mit dem nun existirenden Lebensgenuß nicht ein Ganzes
ausmachen, sondern durch diesen, als den nachfolgenden, verdrängt
werden. Wendet man aber denselben Satz auf die Beurtheilung des
moralischen Werths des bis dahin geführten Lebens an, so kann der Mensch
sehr unrecht haben, es so zu beurtheilen, ob er gleich dasselbe mit
einem ganz guten Wandel beschlossen hat. Denn das moralisch subjective
Princip der _Gesinnung_, wornach sein Leben beurtheilt werden muß, ist
(als etwas Uebersinnliches) nicht von der Art, daß sein Dasein in
Zeitabschnitte theilbar, sondern nur als absolute Einheit gedacht werden
kann, und da wir auf die Gesinnung nur aus den Handlungen (als
Erscheinungen derselben) schließen können, so wird das Leben zum Behuf
dieser Schätzung nur als _Zeiteinheit_, d. i. als ein _Ganzes_, in
Betrachtung kommen; da dann die Vorwürfe aus dem ersten Theil des Lebens
(vor der Besserung) eben so laut mitsprechen, als der Beifall im
_letzteren_, und den triumphirenden Ton: Ende gut, Alles gut, gar sehr
dämpfen möchten. -- Endlich ist mit jener Lehre, von der Dauer der
Strafen in einer andern Welt, auch noch eine andere nahe verwandt,
obgleich nicht einerlei, nämlich: »daß alle Sünden hier vergeben werden
müssen;« daß die Rechnung mit dem Ende des Lebens völlig abgeschlossen
sein müsse, und Niemand hoffen könne, das hier Versäumte etwa dort noch
einzubringen. Sie kann sich aber eben so wenig, wie die vorige, als
Dogma ankündigen, sondern ist nur ein Grundsatz, durch welchen sich die
praktische Vernunft im Gebrauche ihrer Begriffe des Uebersinnlichen die
Regel vorschreibt, indessen sie sich bescheidet: daß sie von der
objectiven Beschaffenheit des Letzteren nichts weiß. Sie sagt nämlich
nur so viel: Wir können nur aus unserm geführten Lebenswandel schließen,
ob wir Gott wohlgefällige Menschen sind, oder nicht, und, da derselbe
mit diesem Leben zu Ende geht, so schließt sich auch für uns die
Rechnung, deren Facit es allein geben muß, ob wir uns für gerechtfertigt
halten können, oder nicht. -- Ueberhaupt, wenn wir statt der
_constitutiven_ Principien der Erkenntniß übersinnlicher Objecte, deren
Einsicht uns doch unmöglich ist, unser Urtheil auf die _regulativen_,
sich an dem möglichen praktischen Gebrauch derselben begnügenden
Principien einschränkten, so würde es in gar vielen Stücken mit der
menschlichen Weisheit besser stehen, und nicht vermeintliches Wissen
dessen, wovon man im Grunde nichts weiß, grundlose, ob zwar eine Zeit
lang schimmernde Vernünftelei zum endlich sich doch einmal daraus
hervorfindenden Nachtheil der Moralität ausbrüten.]
[Fußnote 51: Die Hypothese: alle Uebel in der Welt im Allgemeinen als
Strafen für begangene Uebertretungen anzusehen, kann nicht sowohl, als
zum Behuf einer Theodicee, oder als Erfindung zum Behuf der
Priesterreligion (des Cultus) ersonnen, angenommen werden; (denn sie ist
zu gemein, um so künstlich ausgedacht zu sein), sondern liegt
vermuthlich der menschlichen Vernunft sehr nahe, welche geneigt ist, den
Lauf der Natur an die Gesetze der Moralität anzuknüpfen, und die daraus
den Gedanken sehr natürlich hervorbringt: daß wir zuvor bessere Menschen
zu werden suchen sollen, ehe wir verlangen können, von den Uebeln des
Lebens befreit zu werden, oder sie durch überwiegendes Wohl zu vergüten.
-- Darum wird der erste Mensch (in der heiligen Schrift), als zur
Arbeit, wenn er essen wollte, sein Weib, daß sie mit Schmerzen Kinder
gebären sollte, und beide als zum Sterben, _um ihrer Uebertretung
willen_ verdammt vorgestellt, obgleich nicht abzusehen ist, wie, wenn
diese auch nicht begangen worden, thierische mit solchen Gliedmaßen
versehene Geschöpfe sich einer andern Bestimmung hätten gewärtigen
können. Bei den _Hindus_ sind die Menschen nichts anders, als in
thierische Körper zur Strafe für ehemalige Verbrechen eingesperrte
Geister (_Dewas_ genannt), und selbst ein Philosoph (_Malebranche_)
wollte den vernunftlosen Thieren lieber gar keine Seelen und hiermit
auch keine Gefühle beilegen, als einräumen, daß die Pferde so viel
Plagen ausstehen müßten, »ohne doch vom verbotenen Heu gefressen zu
haben.«]
[Fußnote 52: Auch die reinste moralische Gesinnung bringt am Menschen
als Weltwesen, doch nichts mehr, als ein continuirliches Werden eines
Gott wohlgefälligen Subjects der That nach (die in der Sinnenwelt
angetroffen wird), hervor. Der Qualität nach, (da sie als übersinnlich
_gegründet_, gedacht werden muß) soll und kann sie zwar heilig und der
seines Urbildes gemäß sein; dem Grade nach, -- wie sie sich in
Handlungen offenbart, -- bleibt sie immer mangelhaft, und von der
ersteren unendlich weit abstehend. Demungeachtet vertritt diese
Gesinnung, weil sie den Grund des continuirlichen Fortschritts im
Ergänzen dieser Mangelhaftigkeit enthält, als intellectuelle Einheit des
Ganzen, _die Stelle der That_ in ihrer Vollendung. Allein nun fragt's
sich: kann wohl derjenige »an dem nichts Verdammliches ist,« oder sein
muß, sich gerechtfertigt glauben, und sich gleichwohl die Leiden, die
ihm auf dem Wege zu immer größerem Guten zustoßen, immer noch _als
strafend_ zurechnen, also hierdurch eine Strafbarkeit, mithin auch eine
Gott mißfällige Gesinnung bekennen? Ja, aber nur in der Qualität des
Menschen, den er continuirlich auszieht. Was ihm in jener Qualität (der
des alten Menschen) als Strafe gebühren würde, (und das sind alle Leiden
und Uebel des Lebens überhaupt) das nimmt er in der Qualität des neuen
Menschen freudig, bloß um des Guten willen, über sich; folglich werden
sie ihm sofern und als einem solchen nicht als Strafen zugerechnet,
sondern der Ausdruck will nur so viel sagen: alle ihm zustoßenden Uebel
und Leiden, die der alte Mensch sich als Strafe hätte zurechnen müssen,
und die er sich auch, sofern er ihm abstirbt, wirklich als solche
zurechnet, die nimmt er, in der Qualität des neuen, als so viel Anlässe
der Prüfung und Uebung seiner Gesinnung zum Guten willig auf, wovon
selbst jene Bestrafung die Wirkung und zugleich die Ursache, mithin auch
von derjenigen Zufriedenheit und _moralischen Glückseligkeit_ ist,
welche im Bewußtsein seines Fortschritts im Guten, (der mit der
Verlassung des Bösen ein Actus ist) besteht; dahingegen eben dieselben
Uebel in der alten Gesinnung nicht allein als Strafen hätten gelten,
sondern auch als solche _empfunden_ werden müssen, weil sie, selbst als
bloße Uebel betrachtet, doch demjenigen gerade entgegengesetzt sind, was
sich der Mensch in solcher Gesinnung als _physische Glückseligkeit_ zu
seinem einzigen Ziele macht.]
[Fußnote 53: [+] [[Sondern nur _Empfänglichkeit_, welche Alles ist, was
wir unsererseits uns beilegen können; der Rathschluß aber eines Oberen
zu Ertheilung eines Guten, wozu der Untergeordnete nichts weiter als die
(moralische) Empfänglichkeit hat, heißt _Gnade_.]]{[173]}]
[Fußnote 54: In _B_ fehlt: vermeinten.]
[Fußnote 55: [+] [[Die Absicht derer, die am Ende des Lebens einen
Geistlichen rufen lassen, ist gewöhnlich, daß sie an ihm einen _Tröster_
haben wollen; nicht wegen der _physischen_ Leiden, welche die letzte
Krankheit, ja auch nur die natürliche Furcht vor dem Tod mit sich führt
(denn darüber kann der Tod selber, der sie beendigt, Tröster sein),
sondern wegen der _moralischen_, nämlich der Vorwürfe des Gewissens.
Hier sollte nun dieses eher _aufgeregt_ und _geschärft_ werden, um, was
noch Gutes zu thun, oder Böses in seinen übrigbleibenden Folgen zu
vernichten (repariren) sei, ja nicht zu verabsäumen, nach der Warnung:
»sei willfährig deinem Widersacher (dem, der einen Rechtsanspruch wider
dich hat), so lange du noch mit ihm auf dem Wege bist (d. i. so lange du
noch lebst), damit er dich nicht dem Richter (nach dem Tode)
überliefere, u. s. w.« An dessen Statt aber gleichsam Opium fürs
Gewissen zu geben, ist Verschuldigung an ihm selbst und andern ihn
Ueberlebenden; ganz wider die Endabsicht, wozu ein solcher
Gewissensbeistand am Ende des Lebens für nöthig gehalten werden
kann.]]{[174]}]
[Fußnote 56: Der _P. Charlevoix_ berichtet: daß da er seinem
Irokesischen Katechismusschüler alles Böse vorerzählte, was der böse
Geist in die zu Anfang gute Schöpfung hineingebracht habe, und wie er
noch beständig die besten göttlichen Veranstaltungen zu vereiteln suche,
dieser mit Unwillen gefragt habe: aber warum schlägt Gott den Teufel
nicht todt? auf welche Frage er treuherzig gesteht, daß er in der Eile
keine Antwort habe finden können.]
[Fußnote 57: [+] [[Eine vom angebornen Hange zum Bösen freie Person so
als möglich sich zu denken, daß man sie von einer jungfräulichen Mutter
gebären läßt, ist eine Idee der, sich zu einem schwer zu erklärenden und
doch auch nicht abzuläugnenden, gleichsam moralischen Instinkt,
bequemenden Vernunft; da wir nämlich die natürliche Zeugung, weil sie
ohne Sinnenlust beider Theile nicht geschehen kann, uns aber doch auch
(für die Würde der Menschheit) in gar zu nahe Verwandtschaft mit der
allgemeinen Thiergattung zu bringen scheint, als etwas ansehen, dessen
wir uns zu _schämen_ haben; -- eine Vorstellung, die gewiß die
eigentliche Ursache von der vermeinten Heiligkeit des Mönchsstandes
geworden ist; -- welches uns also etwas Unmoralisches, mit der
Vollkommenheit eines Menschen nicht Vereinbares, doch in seine Natur
Eingepfropftes und also sich auch auf seine Nachkommen als eine böse
Anlage Vererbendes zu sein däucht. -- Dieser dunklen (von einer Seite
bloß sinnlichen, von der andern aber doch moralischen, mithin
intellectuellen) Vorstellung ist nun die Idee einer von keiner
Geschlechtsgemeinschaft abhängigen (jungfräulichen) Geburt eines mit
keinem moralischen Fehler behafteten Kindes wohl angemessen, aber nicht
ohne Schwierigkeit in der Theorie (in Ansehung deren aber etwas zu
bestimmen in praktischer Absicht gar nicht nöthig ist). Denn nach der
Hypothese der Epigenesis würde doch die Mutter, die durch _natürliche_
Zeugung von ihren Eltern abstammt, mit jenem moralischen Fehler behaftet
sein und diesen wenigstens der Hälfte nach auch bei einer
übernatürlichen Zeugung auf ihr Kind vererben; mithin müßte, damit dies
nicht die Folge sei, das System der _Präexistenz_ der Keime in den
Eltern, aber auch nicht das der Entwickelung im _weiblichen_ (weil
dadurch jene Folge nicht vermieden wird), sondern bloß im _männlichen_
Theile (nicht das der _ovulorum_, sondern der _animalculorum
spermaticorum_) angenommen werden; welcher Theil nun bei einer
übernatürlichen Schwangerschaft wegfällt, und so jener Idee theoretisch
angemessen jene Vorstellungsart vertheidigt werden könnte. -- Wozu aber
alle diese Theorie, dafür oder dawider, wenn es für das Praktische genug
ist, jene Idee als Symbol der sich selbst über die Versuchung zum Bösen
erhebenden (diesem siegreich widerstehenden) Menschheit uns zum Muster
vorzustellen?]]{[175]}]
[Fußnote 58: [+] [[Nicht daß er (wie D. _Bahrdt_ romanhaft dichtete) den
Tod _suchte_, um eine gute Absicht, durch ein Aufsehen erregendes
glänzendes Beispiel, zu befördern; das wäre Selbstmord gewesen. Denn man
darf zwar auf die Gefahr des Verlustes seines Lebens etwas wagen, oder
auch den Tod von den Händen eines Andern erdulden, wenn man ihm nicht
ausweichen kann, ohne einer unnachlaßlichen Pflicht untreu zu werden,
aber nicht über sich und sein Leben als Mittel, zu welchem Zweck es auch
sei, disponiren und so _Urheber_ seines Todes sein. -- Aber auch nicht,
daß er (wie der Wolfenbüttelsche Fragmentist argwohnt) sein Leben nicht
in moralischer, sondern bloß in politischer, aber unerlaubter Absicht,
um etwa die Priesterregierung zu stürzen und sich mit weltlicher
Obergewalt an ihre Stelle zu setzen, gewagt habe; denn dawider streitet
seine, nachdem er die Hoffnung es zu erhalten schon aufgegeben hatte, an
seine Jünger beim Abendmahl ergangene Ermahnung, es zu seinem Gedächtniß
zu thun; welches, wenn es die Erinnerung einer fehlgeschlagenen
weltlichen Absicht hätte sein sollen, eine kränkende, Unwillen gegen den
Urheber erregende, mithin sich selbst widersprechende Ermahnung gewesen
wäre. Gleichwohl konnte diese Erinnerung auch das Fehlschlagen einer
sehr guten rein-moralischen Absicht des Meisters betreffen, nämlich noch
bei seinem Leben, durch Stürzung des alle moralische Gesinnung
verdrängenden Ceremonialglaubens und des Ansehens der Priester
desselben, eine _öffentliche_ Revolution (in der Religion) zu bewirken
(wozu die Anstalten, seine im Lande zerstreuten Jünger am Ostern zu
versammeln, abgezweckt sein mochten), von welcher freilich auch noch
jetzt bedauert werden kann, daß sie nicht gelungen ist; die aber doch
nicht vereitelt, sondern nach seinem Tode in eine, sich im Stillen, aber
unter viel Leiden ausbreitende Religionsumänderung übergegangen
ist.]]{[176]}]
[Fußnote 59: In _B_ _fehlt_ »ganzen«.]
[Fußnote 60: [+] [[Wobei man einräumen kann, daß er nicht der einzige
sei.]]{[177]}]
[Fußnote 61: In _B_ _fehlt_: »zwar«.]
[Fußnote 62: Selbst Religionslehrer, die ihre Glaubensartikel an die
Autorität der Regierung anschließen, (Orthodoxe) befolgen hierin mit der
letzteren die nämliche Maxime. Daher Herr _Pfenninger_, da er seinen
Freund, Herrn _Lavater_, wegen seiner Behauptung eines noch immer
möglichen Wunderglaubens, vertheidigte, ihnen mit Recht Inconsequenz
vorwarf, daß sie (denn die in diesem Punkt _naturalistisch_ denkenden
nahm er ausdrücklich aus,) [[da sie doch,]]{[178]} die vor etwa siebzehn
Jahrhunderten in der christlichen Gemeinde wirklich gewesenen
Wunderthäter behaupteten, jetzt keine mehr statuiren wollten, ohne doch
aus der Schrift beweisen zu können, daß, und wenn sie einmal gänzlich
aufhören sollten, (denn die Vernünftelei, daß sie jetzt nicht mehr
nöthig seien, ist Anmaßung größerer Einsicht, als ein Mensch sich wohl
zutrauen soll) und diesen Beweis sind sie ihm schuldig geblieben. Es war
also nur Maxime der Vernunft, sie jetzt nicht einzuräumen, und zu
erlauben, nicht objective Einsicht, es gebe keine. Gilt aber dieselbe
Maxime, die für diesmal auf den besorglichen Unfug im bürgerlichen Wesen
zurücksieht, nicht auch für die Befürchtung eines ähnlichen Unfugs in
philosophirenden und überhaupt vernünftig nachdenkenden gemeinen Wesen?
-- Die, so zwar _große_ (Aufsehen machende) Wunder nicht einräumen, aber
_kleine_ unter dem Namen einer _außerordentlichen Direction_ freigebig
erlauben, (weil die letzteren, als bloße Lenkung, nur wenig
Kraftanwendung der übernatürlichen Ursache erfordern,) bedenken nicht,
daß es hiebei nicht auf die Wirkung und deren Größe, sondern auf die
Form des Weltlaufs, d. i. auf die _Art, wie jene geschehe_, ob
natürlich, oder übernatürlich, ankomme, und daß für Gott kein
Unterschied des Leichten und Schweren zu denken sei. Was aber das
_Geheime_ der übernatürlichen Einflüsse betrifft: so ist eine solche
absichtliche Verbergung der Wichtigkeit einer Begebenheit dieser Art
noch weniger angemessen.]
[Fußnote 63: [+] [[Heißt so viel als, er nimmt den Wunderglauben nicht
in seine Maximen (weder der theoretischen noch praktischen Vernunft)
auf, ohne doch ihre Möglichkeit oder Wirklichkeit anzufechten.]]{[179]}]
[Fußnote 64: Der Satz lautet in _B_ etwas _verändert_: Aber daß man
durch die Gabe recht _fest_ an Wunder theoretisch zu glauben, sie
auch wohl gar selbst bewirken, und so den Himmel bestürmen könne,
geht zu weit &c ....]
[Fußnote 65: Es ist eine gewöhnliche Ausflucht derjenigen, welche den
Leichtgläubigen _magische_ Künste vorgaukeln, oder sie solche wenigstens
im Allgemeinen wollen glaubend machen, daß sie sich auf das Geständniß
der Naturforscher von ihrer _Unwissenheit_ berufen. Kennen wir doch
nicht, sagen sie, die _Ursache_ der Schwere, der magnetischen Kraft u.
dgl. -- Aber die Gesetze derselben erkennen wir doch mit hinreichender
Ausführlichkeit, unter bestimmten Einschränkungen auf die Bedingungen,
unter denen allein gewisse Wirkungen geschehen; und das ist genug,
sowohl für einen sichern Vernunftgebrauch dieser Kräfte, als auch zur
Erklärung ihrer Erscheinungen, _secundum quid_, _abwärts_ zum Gebrauch
dieser Gesetze, um Erfahrungen darunter zu ordnen, wenn gleich nicht
_simpliciter_ und _aufwärts_, um selbst die Ursachen der nach diesen
Gesetzen wirkenden Kräfte einzusehen. -- Dadurch wird auch das innere
Phänomen des menschlichen Verstandes begreiflich: warum sogenannte
Naturwunder, d. i. genugsam beglaubigte, obwohl widersinnische
Erscheinungen, oder sich hervorthuende unerwartete und von den bis dahin
bekannten Naturgesetzen abweichende Beschaffenheiten der Dinge mit
Begierde aufgefaßt werden, und das Gemüth _ermuntern_, so lange als sie
dennoch für natürlich gehalten werden, durch die Ankündigung eines
wahren Wunders aber dasselbe _niedergeschlagen_ wird.{[180]} Denn die
ersteren eröffnen eine Aussicht in einen neuen Erwerb von Nahrung für
die Vernunft; sie machen nämlich _Hoffnung_, neue Naturgesetze zu
entdecken; das zweite dagegen erregt _Besorgniß_, auch das Zutrauen zu
den schon für bekannt angenommenen zu verlieren. Wenn aber die Vernunft
um die Erfahrungsgesetze gebracht wird, so ist sie in einer solchen
bezauberten Welt weiter zu gar nichts Nutze, selbst nicht für den
moralischen Gebrauch in derselben, zur Befolgung seiner Pflicht; denn
man weiß nicht mehr, ob nicht selbst mit den sittlichen Triebfedern, uns
unwissend, durch Wunder Veränderungen vorgehen, an denen Niemand
unterscheiden kann, ob er sie sich selbst oder einer andern
unerforschlichen Ursache zuschreiben solle. -- Die, deren Urtheilskraft
hierin so gestimmt ist, daß sie sich ohne Wunder nicht behelfen zu
können meinen, glauben den Anstoß, den die Vernunft daran nimmt, dadurch
zu mildern, daß sie annehmen, sie geschehen nur _selten_. Wollen sie
damit sagen, daß dies schon im Begriff eines Wunders liegt, (weil, wenn
eine solche Begebenheit gewöhnlich geschähe, sie für kein Wunder erklärt
werden würde): so kann man ihnen diese Sophisterei (eine objective
Frage, von dem, was die Sache ist, in eine subjective, was das Wort,
durch welches wir sie anzeigen, bedeute, umzuändern), allenfalls
schenken, und wieder fragen, wie _selten_? in hundert Jahren etwa
einmal, oder zwar vor Alters, jetzt aber gar nicht mehr? Hier ist nichts
für uns aus der Kenntniß des Objects Bestimmbares, (denn das ist unserm
eignen Geständnisse nach für uns überschwenglich), sondern nur aus den
nothwendigen Maximen des Gebrauchs unserer Vernunft: entweder sie als
_täglich_ (ob zwar unter dem Anscheine natürlicher Vorfälle versteckt),
oder _niemals_ zuzulassen, und im letztern Falle sie weder unsern
Vernunfterklärungen noch den Maßregeln unserer Handlungen zum Grunde zu
legen; und da das erstere sich mit der Vernunft gar nicht verträgt, so
bleibt nichts übrig, als die letztere Maxime anzunehmen; denn nur Maxime
der Beurtheilung, nicht theoretische Behauptung bleibt dieser Grundsatz
immer. Niemand kann die Einbildung von seiner Einsicht so hoch treiben,
entscheidend aussprechen zu wollen: daß z. B. die höchst
bewundernswürdige Erhaltung der Species im Pflanzen- und Thierreiche, da
jede neue Zeugung ihr Original mit aller innern Vollkommenheit des
Mechanismus, und (wie im Pflanzenreiche), selbst aller sonst so
zärtlichen Farbenschönheit, in jedem Frühjahre unvermindert wiederum
darstellt, ohne daß die sonst so zerstörenden Kräfte der unorganischen
Natur in böser Herbst- und Winterwitterung jener ihrem Samen in diesem
Punkte etwas anhaben können, daß, sage ich, dieses eine bloße Folge nach
Naturgesetzen sei, und ob nicht vielmehr jedesmal ein unmittelbarer
Einfluß des Schöpfers dazu erfordert werde, _einsehen_ zu wollen. --
Aber es sind Erfahrungen; _für uns_ sind sie also nichts Anders, als
Naturwirkungen, und _sollen_ auch nie anders beurtheilt werden; denn das
will die Bescheidenheit der Vernunft in ihren Ansprüchen; über diese
Grenzen aber hinaus zu gehen, ist Vermessenheit und Unbescheidenheit in
Ansprüchen; wiewohl man mehrentheils in der Behauptung der Wunder eine
demüthigende sich selbst entäußernde Denkungsart zu beweisen vorgiebt.]
[Fußnote 66: _B_: und die damit verbundenen feindseligen Neigungen.]
[Fußnote 67: _B_: könnten.]
[Fußnote 68: _Zusatz_ von _B_. -- Der Satz lautet im Original: »...
und zu Beförderung des Guten [keine] im Menschen [dahin] abzweckende
Vereinigung, eine bestehende, und sich immer &c.« -- Nach dem
Druckfehlerverzeichniß zu _A_ will Kant »keine« und »dahin«
gestrichen und außerdem hinter Vereinigung ein Komma gesetzt haben.
In _B_ ist der Satz noch durch das eingeschaltene »als« verbessert.]
[Fußnote 69: In _B_ _fehlt_: jemals.]
[Fußnote 70: Der Theil des Satzes: »des guten Princips, das in jedem
Menschen liegt« _fehlt_ in _B_. -- _B_ druckt: »Befehdung durch das
Böse«.]
[Fußnote 71: _Hobbes_ Satz: _status hominum naturalis est _bellum_
omnium in omnes_, hat weiter keinen Fehler, als daß es heißen sollte:
__est status belli__ etc. Denn wenn man gleich nicht einräumet, daß
zwischen Menschen, die nicht unter äußern und öffentlichen Gesetzen
stehen, jederzeit wirkliche _Feindseligkeiten_ herrschen: so ist doch
der _Zustand_ derselben (_status juridicus_,) d. i. das Verhältniß, in
und durch welches sie der Rechte (ihres Erwerbs oder Erhaltung
nach){[181]} fähig sind, ein solcher Zustand, in welchem ein Jeder
selbst Richter über das sein will, was ihm gegen andere Recht sei, aber
auch für dieses keine Sicherheit von andern hat, oder ihnen giebt, als
jedes seine eigene Gewalt; welches ein Kriegszustand ist, in dem
Jedermann wider Jedermann beständig gerüstet sein muß. Der zweite Satz
desselben: _exeundum esse e statu naturali_, ist eine Folge aus dem
erstern: denn dieser Zustand ist eine continuirliche Läsion der Rechte
aller andern durch die Anmaßung in seiner eigenen Sache Richter zu sein,
und andern Menschen keine Sicherheit wegen des Ihrigen zu lassen, als
bloß seine eigene Willkühr.]
[Fußnote 72: Dieses ist das Princip alles äußern Rechts.]
[Fußnote 73: Sobald etwas als Pflicht erkannt wird, wenn es gleich durch
die bloße Willkühr eines menschlichen Gesetzgebers auferlegte Pflicht
wäre, so ist es doch zugleich göttliches Gebot, ihr zu gehorchen. Die
statutarischen bürgerlichen Gesetze kann man zwar nicht göttliche Gebote
nennen, wenn sie aber rechtmäßig sind, so ist die _Beobachtung_
derselben zugleich göttliches Gebot. Der Satz »man muß Gott mehr
gehorchen, als den Menschen« bedeutet nur, daß, wenn die letzten etwas
gebieten, was an sich böse (dem Sittengesetz unmittelbar zuwider) ist,
ihnen nicht gehorcht werden darf und soll. Umgekehrt aber, wenn einem
politisch-bürgerlichen, an sich nicht unmoralischen Gesetze ein dafür
gehaltenes Göttliches statutarisches entgegengesetzt wird, so ist Grund
da, das letztere für untergeschoben anzusehen, weil es einer klaren
Pflicht widerstreitet, selbst aber, daß es wirklich auch göttliches
Gebot sei, durch empirische Merkmale niemals hinreichend beglaubigt
werden kann, um eine sonst bestehende Pflicht jenem zufolge übertreten
zu dürfen.]
[Fußnote 74: Text in [[ ]] ist _Zusatz_ von _B_.]
[Fußnote 75: _B_: oder wohl gar Usurpation höhern Ansehens.]
[Fußnote 76: _B_: »gehörig vorbereitenden Fortschritte«. Nach dem
Druckfehlerverzeichniß von _A_ wollte Kant den obigen Text.]
[Fußnote 77: [+] [[Moralischer Weise sollte es umgekehrt
zugehen.]]{[182]}]
[Fußnote 78: _B_ hat statt: »alle Zweifel« ... »alle Einwürfe«.]
[Fußnote 79: Ein Ausdruck für alles Gewünschte, oder Wünschenswerthe,
was wir doch weder voraussehen, noch durch unsre Bestrebung nach
Erfahrungsgesetzen herbeiführen können; von dem wir also, wenn wir einen
Grund nennen wollen, keinen andern, als eine gütige Vorsehung anführen
können.]
[Fußnote 80: Die Mongolen nennen _Tibet_ (nach _Georgii Alphab. Tibet._)
_Tangut-Chadzar_, d. i. das Land der Häuserbewohner, um diese von sich
als in Wüsten unter Zelten lebenden Nomaden zu unterscheiden, woraus der
Name der Chadzaren, und aus diesem, der der _Ketzer_ entsprungen ist;
weil jene dem tibetanischen Glauben (der Lama's), der mit dem
Manichäismus übereinstimmt, vielleicht auch wohl von daher seinen
Ursprung nimmt, anhänglich waren, und ihn bei ihren Einbrüchen in Europa
verbreiteten; daher auch eine geraume Zeit hindurch die Namen
_Haeretici_ und _Manichaei_ als gleichbedeutend im Gebrauch waren.]
[Fußnote 81: [+] [[Um dieses an einem Beispiel zu zeigen, nehme man
Psalm LIX, V. 11-19, wo ein _Gebet um Rache_, die bis zum Entsetzen weit
geht, angetroffen wird. _Michaelis_ (Moral, 2. Theil, S. 202) billigt
dieses Gebet und setzt hinzu: »die Psalmen sind _inspirirt_; wird in
diesen um eine Strafe gebeten, so kann es nicht unrecht sein, und _wir
sollen keine heiligere Moral haben, als die Bibel_«. Ich halte mich hier
an den letzteren Ausdruck und frage, ob die Moral nach der Bibel oder
die Bibel vielmehr nach der Moral ausgelegt werden müsse? -- Ohne nun
einmal auf die Stelle des N. T.: »zu den Alten wurde gesagt u. s. w.;
ich aber sage euch: liebet eure Feinde, _segnet, die euch fluchen_« u.
s. w. Rücksicht zu nehmen, wie diese, die auch inspirirt ist, mit jener
zusammen bestehen könne, werde ich versuchen, sie entweder meinen für
sich bestehenden sittlichen Grundsätzen anzupassen (daß etwa hier nicht
leibliche, sondern unter dem Symbol derselben die uns weit
verderblicheren unsichtbaren Feinde, nämlich böse Neigungen, verstanden
werden, die wir wünschen müssen völlig unter den Fuß zu bringen), oder
will dieses nicht angehen, so werde ich lieber annehmen, daß diese
Stelle gar nicht im moralischen Sinn, sondern nach dem Verhältniß, in
welchem sich die Juden zu Gott, als ihrem politischen Regenten,
betrachteten, zu verstehen sei, so wie auch eine andere Stelle der
Bibel, da es heißt: »Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der
Herr!« die man gemeiniglich als moralische Warnung vor Selbstrache
auslegt, ob sie gleich wahrscheinlich nur das in jedem Staat geltende
Gesetz andeutet, Genugthuung wegen Beleidigungen im Gerichtshofe des
Oberhauptes nachzusuchen; wo die Rachsucht des Klägers gar nicht für
gebilligt angesehen werden darf, wenn der Richter ihm verstattet, auf
noch so harte Strafe, als er will, anzutragen.]]{[183]}]