[Fußnote 50: Es gehört unter die Fragen, aus denen der Frager, wenn sie

ihm auch beantwortet werden könnten, doch nichts Kluges zu machen

verstehen würde, (und die man deshalb _Kinderfragen_ nennen könnte),

auch die: ob die Höllenstrafen endliche, oder ewige Strafen sein werden?

Würde das erste gelehrt, so ist zu besorgen, daß manche, (so wie alle,

die das Fegfeuer glauben, oder jener Matrose in _Moore's_ Reisen) sagen

würden: »so hoffe ich, ich werde es aushalten können.« Würde aber das

andre behauptet, und zum Glaubenssymbol gezählt, so dürfte gegen die

Absicht, die man damit hat, die Hoffnung einer völligen Straflosigkeit

nach dem ruchlosesten Leben herauskommen. Denn, da in den Augenblicken

der spätern{[171]} Reue, am Ende desselben, der um Rath und Trost

befragte Geistliche es doch grausam und unmenschlich finden muß, ihm

seine ewige Verwerfung anzukündigen, und er zwischen dieser und der

völligen Lossprechung kein Mittleres statuirt, [[(sondern entweder ewig,

oder gar nicht, gestraft)]]{[172]} so muß er ihm Hoffnung zum letztern

machen; d. i. ihn in der Geschwindigkeit zu einem Gott wohlgefälligen

Menschen umzuschaffen versprechen; da dann, weil zum Einschlagen in

einen guten Lebenswandel nicht mehr Zeit ist, reuevolle Bekenntnisse,

Glaubensformeln, auch wohl Angelobungen eines neuen Lebens bei einem

etwa noch längern Aufschub des Endes des gegenwärtigen, die Stelle der

Mittel vertreten. -- Das ist die unvermeidliche Folge, wenn die

_Ewigkeit_ des dem hier geführten Lebenswandel gemäßen künftigen

Schicksals als _Dogma_ vorgetragen, und nicht vielmehr der Mensch

angewiesen wird, aus seinem bisherigen sittlichen Zustande sich einen

Begriff vom Künftigen zu machen, und darauf als die natürlich

vorherzusehenden Folgen desselben, _selbst_ zu schließen; denn da wird

die _Unabsehlichkeit_ der Reihe derselben unter der Herrschaft des Bösen

für ihn dieselbe moralische Wirkung haben, (ihn anzutreiben, das

Geschehene, so viel ihm möglich ist, durch Reparation oder Ersatz seinen

Wirkungen nach noch vor dem Ende des Lebens ungeschehen zu machen), als

von der angekündigten Ewigkeit desselben erwartet werden kann: ohne doch

die Nachtheile des Dogma der letztern (wozu ohnedem weder

Vernunfteinsicht, noch Schriftauslegung berechtigt,) bei sich zu führen:

da der böse Mensch im _Leben_ schon zum Voraus auf diesen leicht zu

erlangenden Pardon rechnet, oder am Ende desselben es nur mit den

Ansprüchen der himmlischen Gerechtigkeit auf ihn, zu thun zu haben

glaubt, die er mit bloßen Worten befriedigt, indessen daß die Rechte der

Menschen hierbei leer ausgehen, und Niemand das Seine wieder bekommt,

(ein so gewöhnlicher Ausgang dieser Art der Expiation, daß ein Beispiel

vom Gegentheil beinahe unerhört ist). -- Besorgt man aber: daß ihn seine

Vernunft durchs Gewissen zu gelinde beurtheilen werde, so irrt man sich,

wie ich glaube, sehr. Denn eben darum, weil sie frei ist, und selbst

über ihn, den Menschen, sprechen soll, ist sie unbestechlich, und wenn

man ihm in einem solchen Zustande nur sagt: daß es wenigstens möglich

sei, er werde bald vor einem Richter stehen müssen, so darf man ihn nur

seinem eigenen Nachdenken überlassen, welches ihn, aller

Wahrscheinlichkeit nach, mit der größten Strenge richten wird. -- Ich

will diesem noch ein paar Bemerkungen beifügen. Der gewöhnliche

Sinnspruch: _Ende gut, Alles gut_, kann auf _moralische_ Fälle zwar

angewandt werden, aber nur, wenn unter dem guten Ende dasjenige

verstanden wird, da der Mensch ein wahrhaftig-guter Mensch wird. Aber

woran will er sich als einen solchen erkennen, da er es nur aus dem

darauf folgenden beharrlich guten Lebenswandel schließen kann, für

diesen aber am Ende des Lebens keine Zeit mehr da ist? Von der

_Glückseligkeit_ kann dieser Spruch eher eingeräumt werden, aber auch

nur in Beziehung auf den Standpunkt, aus dem er sein Leben ansieht,

nicht aus dem Anfange, sondern dem Ende desselben, indem er von da auf

jenen zurücksieht. Ueberstandene Leiden lassen keine peinigende

Rückerinnerung übrig, wenn man sich schon geborgen sieht, sondern

vielmehr ein Frohsein, welches den Genuß des nun eintretenden Glücks nur

um desto schmackhafter macht; weil Vergnügen oder Schmerzen (als zur

Sinnlichkeit gehörig), in der Zeitreihe enthalten, mit ihr auch

verschwinden, und mit dem nun existirenden Lebensgenuß nicht ein Ganzes

ausmachen, sondern durch diesen, als den nachfolgenden, verdrängt

werden. Wendet man aber denselben Satz auf die Beurtheilung des

moralischen Werths des bis dahin geführten Lebens an, so kann der Mensch

sehr unrecht haben, es so zu beurtheilen, ob er gleich dasselbe mit

einem ganz guten Wandel beschlossen hat. Denn das moralisch subjective

Princip der _Gesinnung_, wornach sein Leben beurtheilt werden muß, ist

(als etwas Uebersinnliches) nicht von der Art, daß sein Dasein in

Zeitabschnitte theilbar, sondern nur als absolute Einheit gedacht werden

kann, und da wir auf die Gesinnung nur aus den Handlungen (als

Erscheinungen derselben) schließen können, so wird das Leben zum Behuf

dieser Schätzung nur als _Zeiteinheit_, d. i. als ein _Ganzes_, in

Betrachtung kommen; da dann die Vorwürfe aus dem ersten Theil des Lebens

(vor der Besserung) eben so laut mitsprechen, als der Beifall im

_letzteren_, und den triumphirenden Ton: Ende gut, Alles gut, gar sehr

dämpfen möchten. -- Endlich ist mit jener Lehre, von der Dauer der

Strafen in einer andern Welt, auch noch eine andere nahe verwandt,

obgleich nicht einerlei, nämlich: »daß alle Sünden hier vergeben werden

müssen;« daß die Rechnung mit dem Ende des Lebens völlig abgeschlossen

sein müsse, und Niemand hoffen könne, das hier Versäumte etwa dort noch

einzubringen. Sie kann sich aber eben so wenig, wie die vorige, als

Dogma ankündigen, sondern ist nur ein Grundsatz, durch welchen sich die

praktische Vernunft im Gebrauche ihrer Begriffe des Uebersinnlichen die

Regel vorschreibt, indessen sie sich bescheidet: daß sie von der

objectiven Beschaffenheit des Letzteren nichts weiß. Sie sagt nämlich

nur so viel: Wir können nur aus unserm geführten Lebenswandel schließen,

ob wir Gott wohlgefällige Menschen sind, oder nicht, und, da derselbe

mit diesem Leben zu Ende geht, so schließt sich auch für uns die

Rechnung, deren Facit es allein geben muß, ob wir uns für gerechtfertigt

halten können, oder nicht. -- Ueberhaupt, wenn wir statt der

_constitutiven_ Principien der Erkenntniß übersinnlicher Objecte, deren

Einsicht uns doch unmöglich ist, unser Urtheil auf die _regulativen_,

sich an dem möglichen praktischen Gebrauch derselben begnügenden

Principien einschränkten, so würde es in gar vielen Stücken mit der

menschlichen Weisheit besser stehen, und nicht vermeintliches Wissen

dessen, wovon man im Grunde nichts weiß, grundlose, ob zwar eine Zeit

lang schimmernde Vernünftelei zum endlich sich doch einmal daraus

hervorfindenden Nachtheil der Moralität ausbrüten.]

[Fußnote 51: Die Hypothese: alle Uebel in der Welt im Allgemeinen als

Strafen für begangene Uebertretungen anzusehen, kann nicht sowohl, als

zum Behuf einer Theodicee, oder als Erfindung zum Behuf der

Priesterreligion (des Cultus) ersonnen, angenommen werden; (denn sie ist

zu gemein, um so künstlich ausgedacht zu sein), sondern liegt

vermuthlich der menschlichen Vernunft sehr nahe, welche geneigt ist, den

Lauf der Natur an die Gesetze der Moralität anzuknüpfen, und die daraus

den Gedanken sehr natürlich hervorbringt: daß wir zuvor bessere Menschen

zu werden suchen sollen, ehe wir verlangen können, von den Uebeln des

Lebens befreit zu werden, oder sie durch überwiegendes Wohl zu vergüten.

-- Darum wird der erste Mensch (in der heiligen Schrift), als zur

Arbeit, wenn er essen wollte, sein Weib, daß sie mit Schmerzen Kinder

gebären sollte, und beide als zum Sterben, _um ihrer Uebertretung

willen_ verdammt vorgestellt, obgleich nicht abzusehen ist, wie, wenn

diese auch nicht begangen worden, thierische mit solchen Gliedmaßen

versehene Geschöpfe sich einer andern Bestimmung hätten gewärtigen

können. Bei den _Hindus_ sind die Menschen nichts anders, als in

thierische Körper zur Strafe für ehemalige Verbrechen eingesperrte

Geister (_Dewas_ genannt), und selbst ein Philosoph (_Malebranche_)

wollte den vernunftlosen Thieren lieber gar keine Seelen und hiermit

auch keine Gefühle beilegen, als einräumen, daß die Pferde so viel

Plagen ausstehen müßten, »ohne doch vom verbotenen Heu gefressen zu

haben.«]

[Fußnote 52: Auch die reinste moralische Gesinnung bringt am Menschen

als Weltwesen, doch nichts mehr, als ein continuirliches Werden eines

Gott wohlgefälligen Subjects der That nach (die in der Sinnenwelt

angetroffen wird), hervor. Der Qualität nach, (da sie als übersinnlich

_gegründet_, gedacht werden muß) soll und kann sie zwar heilig und der

seines Urbildes gemäß sein; dem Grade nach, -- wie sie sich in

Handlungen offenbart, -- bleibt sie immer mangelhaft, und von der

ersteren unendlich weit abstehend. Demungeachtet vertritt diese

Gesinnung, weil sie den Grund des continuirlichen Fortschritts im

Ergänzen dieser Mangelhaftigkeit enthält, als intellectuelle Einheit des

Ganzen, _die Stelle der That_ in ihrer Vollendung. Allein nun fragt's

sich: kann wohl derjenige »an dem nichts Verdammliches ist,« oder sein

muß, sich gerechtfertigt glauben, und sich gleichwohl die Leiden, die

ihm auf dem Wege zu immer größerem Guten zustoßen, immer noch _als

strafend_ zurechnen, also hierdurch eine Strafbarkeit, mithin auch eine

Gott mißfällige Gesinnung bekennen? Ja, aber nur in der Qualität des

Menschen, den er continuirlich auszieht. Was ihm in jener Qualität (der

des alten Menschen) als Strafe gebühren würde, (und das sind alle Leiden

und Uebel des Lebens überhaupt) das nimmt er in der Qualität des neuen

Menschen freudig, bloß um des Guten willen, über sich; folglich werden

sie ihm sofern und als einem solchen nicht als Strafen zugerechnet,

sondern der Ausdruck will nur so viel sagen: alle ihm zustoßenden Uebel

und Leiden, die der alte Mensch sich als Strafe hätte zurechnen müssen,

und die er sich auch, sofern er ihm abstirbt, wirklich als solche

zurechnet, die nimmt er, in der Qualität des neuen, als so viel Anlässe

der Prüfung und Uebung seiner Gesinnung zum Guten willig auf, wovon

selbst jene Bestrafung die Wirkung und zugleich die Ursache, mithin auch

von derjenigen Zufriedenheit und _moralischen Glückseligkeit_ ist,

welche im Bewußtsein seines Fortschritts im Guten, (der mit der

Verlassung des Bösen ein Actus ist) besteht; dahingegen eben dieselben

Uebel in der alten Gesinnung nicht allein als Strafen hätten gelten,

sondern auch als solche _empfunden_ werden müssen, weil sie, selbst als

bloße Uebel betrachtet, doch demjenigen gerade entgegengesetzt sind, was

sich der Mensch in solcher Gesinnung als _physische Glückseligkeit_ zu

seinem einzigen Ziele macht.]

[Fußnote 53: [+] [[Sondern nur _Empfänglichkeit_, welche Alles ist, was

wir unsererseits uns beilegen können; der Rathschluß aber eines Oberen

zu Ertheilung eines Guten, wozu der Untergeordnete nichts weiter als die

(moralische) Empfänglichkeit hat, heißt _Gnade_.]]{[173]}]

[Fußnote 54: In _B_ fehlt: vermeinten.]

[Fußnote 55: [+] [[Die Absicht derer, die am Ende des Lebens einen

Geistlichen rufen lassen, ist gewöhnlich, daß sie an ihm einen _Tröster_

haben wollen; nicht wegen der _physischen_ Leiden, welche die letzte

Krankheit, ja auch nur die natürliche Furcht vor dem Tod mit sich führt

(denn darüber kann der Tod selber, der sie beendigt, Tröster sein),

sondern wegen der _moralischen_, nämlich der Vorwürfe des Gewissens.

Hier sollte nun dieses eher _aufgeregt_ und _geschärft_ werden, um, was

noch Gutes zu thun, oder Böses in seinen übrigbleibenden Folgen zu

vernichten (repariren) sei, ja nicht zu verabsäumen, nach der Warnung:

»sei willfährig deinem Widersacher (dem, der einen Rechtsanspruch wider

dich hat), so lange du noch mit ihm auf dem Wege bist (d. i. so lange du

noch lebst), damit er dich nicht dem Richter (nach dem Tode)

überliefere, u. s. w.« An dessen Statt aber gleichsam Opium fürs

Gewissen zu geben, ist Verschuldigung an ihm selbst und andern ihn

Ueberlebenden; ganz wider die Endabsicht, wozu ein solcher

Gewissensbeistand am Ende des Lebens für nöthig gehalten werden

kann.]]{[174]}]

[Fußnote 56: Der _P. Charlevoix_ berichtet: daß da er seinem

Irokesischen Katechismusschüler alles Böse vorerzählte, was der böse

Geist in die zu Anfang gute Schöpfung hineingebracht habe, und wie er

noch beständig die besten göttlichen Veranstaltungen zu vereiteln suche,

dieser mit Unwillen gefragt habe: aber warum schlägt Gott den Teufel

nicht todt? auf welche Frage er treuherzig gesteht, daß er in der Eile

keine Antwort habe finden können.]

[Fußnote 57: [+] [[Eine vom angebornen Hange zum Bösen freie Person so

als möglich sich zu denken, daß man sie von einer jungfräulichen Mutter

gebären läßt, ist eine Idee der, sich zu einem schwer zu erklärenden und

doch auch nicht abzuläugnenden, gleichsam moralischen Instinkt,

bequemenden Vernunft; da wir nämlich die natürliche Zeugung, weil sie

ohne Sinnenlust beider Theile nicht geschehen kann, uns aber doch auch

(für die Würde der Menschheit) in gar zu nahe Verwandtschaft mit der

allgemeinen Thiergattung zu bringen scheint, als etwas ansehen, dessen

wir uns zu _schämen_ haben; -- eine Vorstellung, die gewiß die

eigentliche Ursache von der vermeinten Heiligkeit des Mönchsstandes

geworden ist; -- welches uns also etwas Unmoralisches, mit der

Vollkommenheit eines Menschen nicht Vereinbares, doch in seine Natur

Eingepfropftes und also sich auch auf seine Nachkommen als eine böse

Anlage Vererbendes zu sein däucht. -- Dieser dunklen (von einer Seite

bloß sinnlichen, von der andern aber doch moralischen, mithin

intellectuellen) Vorstellung ist nun die Idee einer von keiner

Geschlechtsgemeinschaft abhängigen (jungfräulichen) Geburt eines mit

keinem moralischen Fehler behafteten Kindes wohl angemessen, aber nicht

ohne Schwierigkeit in der Theorie (in Ansehung deren aber etwas zu

bestimmen in praktischer Absicht gar nicht nöthig ist). Denn nach der

Hypothese der Epigenesis würde doch die Mutter, die durch _natürliche_

Zeugung von ihren Eltern abstammt, mit jenem moralischen Fehler behaftet

sein und diesen wenigstens der Hälfte nach auch bei einer

übernatürlichen Zeugung auf ihr Kind vererben; mithin müßte, damit dies

nicht die Folge sei, das System der _Präexistenz_ der Keime in den

Eltern, aber auch nicht das der Entwickelung im _weiblichen_ (weil

dadurch jene Folge nicht vermieden wird), sondern bloß im _männlichen_

Theile (nicht das der _ovulorum_, sondern der _animalculorum

spermaticorum_) angenommen werden; welcher Theil nun bei einer

übernatürlichen Schwangerschaft wegfällt, und so jener Idee theoretisch

angemessen jene Vorstellungsart vertheidigt werden könnte. -- Wozu aber

alle diese Theorie, dafür oder dawider, wenn es für das Praktische genug

ist, jene Idee als Symbol der sich selbst über die Versuchung zum Bösen

erhebenden (diesem siegreich widerstehenden) Menschheit uns zum Muster

vorzustellen?]]{[175]}]

[Fußnote 58: [+] [[Nicht daß er (wie D. _Bahrdt_ romanhaft dichtete) den

Tod _suchte_, um eine gute Absicht, durch ein Aufsehen erregendes

glänzendes Beispiel, zu befördern; das wäre Selbstmord gewesen. Denn man

darf zwar auf die Gefahr des Verlustes seines Lebens etwas wagen, oder

auch den Tod von den Händen eines Andern erdulden, wenn man ihm nicht

ausweichen kann, ohne einer unnachlaßlichen Pflicht untreu zu werden,

aber nicht über sich und sein Leben als Mittel, zu welchem Zweck es auch

sei, disponiren und so _Urheber_ seines Todes sein. -- Aber auch nicht,

daß er (wie der Wolfenbüttelsche Fragmentist argwohnt) sein Leben nicht

in moralischer, sondern bloß in politischer, aber unerlaubter Absicht,

um etwa die Priesterregierung zu stürzen und sich mit weltlicher

Obergewalt an ihre Stelle zu setzen, gewagt habe; denn dawider streitet

seine, nachdem er die Hoffnung es zu erhalten schon aufgegeben hatte, an

seine Jünger beim Abendmahl ergangene Ermahnung, es zu seinem Gedächtniß

zu thun; welches, wenn es die Erinnerung einer fehlgeschlagenen

weltlichen Absicht hätte sein sollen, eine kränkende, Unwillen gegen den

Urheber erregende, mithin sich selbst widersprechende Ermahnung gewesen

wäre. Gleichwohl konnte diese Erinnerung auch das Fehlschlagen einer

sehr guten rein-moralischen Absicht des Meisters betreffen, nämlich noch

bei seinem Leben, durch Stürzung des alle moralische Gesinnung

verdrängenden Ceremonialglaubens und des Ansehens der Priester

desselben, eine _öffentliche_ Revolution (in der Religion) zu bewirken

(wozu die Anstalten, seine im Lande zerstreuten Jünger am Ostern zu

versammeln, abgezweckt sein mochten), von welcher freilich auch noch

jetzt bedauert werden kann, daß sie nicht gelungen ist; die aber doch

nicht vereitelt, sondern nach seinem Tode in eine, sich im Stillen, aber

unter viel Leiden ausbreitende Religionsumänderung übergegangen

ist.]]{[176]}]

[Fußnote 59: In _B_ _fehlt_ »ganzen«.]

[Fußnote 60: [+] [[Wobei man einräumen kann, daß er nicht der einzige

sei.]]{[177]}]

[Fußnote 61: In _B_ _fehlt_: »zwar«.]

[Fußnote 62: Selbst Religionslehrer, die ihre Glaubensartikel an die

Autorität der Regierung anschließen, (Orthodoxe) befolgen hierin mit der

letzteren die nämliche Maxime. Daher Herr _Pfenninger_, da er seinen

Freund, Herrn _Lavater_, wegen seiner Behauptung eines noch immer

möglichen Wunderglaubens, vertheidigte, ihnen mit Recht Inconsequenz

vorwarf, daß sie (denn die in diesem Punkt _naturalistisch_ denkenden

nahm er ausdrücklich aus,) [[da sie doch,]]{[178]} die vor etwa siebzehn

Jahrhunderten in der christlichen Gemeinde wirklich gewesenen

Wunderthäter behaupteten, jetzt keine mehr statuiren wollten, ohne doch

aus der Schrift beweisen zu können, daß, und wenn sie einmal gänzlich

aufhören sollten, (denn die Vernünftelei, daß sie jetzt nicht mehr

nöthig seien, ist Anmaßung größerer Einsicht, als ein Mensch sich wohl

zutrauen soll) und diesen Beweis sind sie ihm schuldig geblieben. Es war

also nur Maxime der Vernunft, sie jetzt nicht einzuräumen, und zu

erlauben, nicht objective Einsicht, es gebe keine. Gilt aber dieselbe

Maxime, die für diesmal auf den besorglichen Unfug im bürgerlichen Wesen

zurücksieht, nicht auch für die Befürchtung eines ähnlichen Unfugs in

philosophirenden und überhaupt vernünftig nachdenkenden gemeinen Wesen?

-- Die, so zwar _große_ (Aufsehen machende) Wunder nicht einräumen, aber

_kleine_ unter dem Namen einer _außerordentlichen Direction_ freigebig

erlauben, (weil die letzteren, als bloße Lenkung, nur wenig

Kraftanwendung der übernatürlichen Ursache erfordern,) bedenken nicht,

daß es hiebei nicht auf die Wirkung und deren Größe, sondern auf die

Form des Weltlaufs, d. i. auf die _Art, wie jene geschehe_, ob

natürlich, oder übernatürlich, ankomme, und daß für Gott kein

Unterschied des Leichten und Schweren zu denken sei. Was aber das

_Geheime_ der übernatürlichen Einflüsse betrifft: so ist eine solche

absichtliche Verbergung der Wichtigkeit einer Begebenheit dieser Art

noch weniger angemessen.]

[Fußnote 63: [+] [[Heißt so viel als, er nimmt den Wunderglauben nicht

in seine Maximen (weder der theoretischen noch praktischen Vernunft)

auf, ohne doch ihre Möglichkeit oder Wirklichkeit anzufechten.]]{[179]}]

[Fußnote 64: Der Satz lautet in _B_ etwas _verändert_: Aber daß man

durch die Gabe recht _fest_ an Wunder theoretisch zu glauben, sie

auch wohl gar selbst bewirken, und so den Himmel bestürmen könne,

geht zu weit &c ....]

[Fußnote 65: Es ist eine gewöhnliche Ausflucht derjenigen, welche den

Leichtgläubigen _magische_ Künste vorgaukeln, oder sie solche wenigstens

im Allgemeinen wollen glaubend machen, daß sie sich auf das Geständniß

der Naturforscher von ihrer _Unwissenheit_ berufen. Kennen wir doch

nicht, sagen sie, die _Ursache_ der Schwere, der magnetischen Kraft u.

dgl. -- Aber die Gesetze derselben erkennen wir doch mit hinreichender

Ausführlichkeit, unter bestimmten Einschränkungen auf die Bedingungen,

unter denen allein gewisse Wirkungen geschehen; und das ist genug,

sowohl für einen sichern Vernunftgebrauch dieser Kräfte, als auch zur

Erklärung ihrer Erscheinungen, _secundum quid_, _abwärts_ zum Gebrauch

dieser Gesetze, um Erfahrungen darunter zu ordnen, wenn gleich nicht

_simpliciter_ und _aufwärts_, um selbst die Ursachen der nach diesen

Gesetzen wirkenden Kräfte einzusehen. -- Dadurch wird auch das innere

Phänomen des menschlichen Verstandes begreiflich: warum sogenannte

Naturwunder, d. i. genugsam beglaubigte, obwohl widersinnische

Erscheinungen, oder sich hervorthuende unerwartete und von den bis dahin

bekannten Naturgesetzen abweichende Beschaffenheiten der Dinge mit

Begierde aufgefaßt werden, und das Gemüth _ermuntern_, so lange als sie

dennoch für natürlich gehalten werden, durch die Ankündigung eines

wahren Wunders aber dasselbe _niedergeschlagen_ wird.{[180]} Denn die

ersteren eröffnen eine Aussicht in einen neuen Erwerb von Nahrung für

die Vernunft; sie machen nämlich _Hoffnung_, neue Naturgesetze zu

entdecken; das zweite dagegen erregt _Besorgniß_, auch das Zutrauen zu

den schon für bekannt angenommenen zu verlieren. Wenn aber die Vernunft

um die Erfahrungsgesetze gebracht wird, so ist sie in einer solchen

bezauberten Welt weiter zu gar nichts Nutze, selbst nicht für den

moralischen Gebrauch in derselben, zur Befolgung seiner Pflicht; denn

man weiß nicht mehr, ob nicht selbst mit den sittlichen Triebfedern, uns

unwissend, durch Wunder Veränderungen vorgehen, an denen Niemand

unterscheiden kann, ob er sie sich selbst oder einer andern

unerforschlichen Ursache zuschreiben solle. -- Die, deren Urtheilskraft

hierin so gestimmt ist, daß sie sich ohne Wunder nicht behelfen zu

können meinen, glauben den Anstoß, den die Vernunft daran nimmt, dadurch

zu mildern, daß sie annehmen, sie geschehen nur _selten_. Wollen sie

damit sagen, daß dies schon im Begriff eines Wunders liegt, (weil, wenn

eine solche Begebenheit gewöhnlich geschähe, sie für kein Wunder erklärt

werden würde): so kann man ihnen diese Sophisterei (eine objective

Frage, von dem, was die Sache ist, in eine subjective, was das Wort,

durch welches wir sie anzeigen, bedeute, umzuändern), allenfalls

schenken, und wieder fragen, wie _selten_? in hundert Jahren etwa

einmal, oder zwar vor Alters, jetzt aber gar nicht mehr? Hier ist nichts

für uns aus der Kenntniß des Objects Bestimmbares, (denn das ist unserm

eignen Geständnisse nach für uns überschwenglich), sondern nur aus den

nothwendigen Maximen des Gebrauchs unserer Vernunft: entweder sie als

_täglich_ (ob zwar unter dem Anscheine natürlicher Vorfälle versteckt),

oder _niemals_ zuzulassen, und im letztern Falle sie weder unsern

Vernunfterklärungen noch den Maßregeln unserer Handlungen zum Grunde zu

legen; und da das erstere sich mit der Vernunft gar nicht verträgt, so

bleibt nichts übrig, als die letztere Maxime anzunehmen; denn nur Maxime

der Beurtheilung, nicht theoretische Behauptung bleibt dieser Grundsatz

immer. Niemand kann die Einbildung von seiner Einsicht so hoch treiben,

entscheidend aussprechen zu wollen: daß z. B. die höchst

bewundernswürdige Erhaltung der Species im Pflanzen- und Thierreiche, da

jede neue Zeugung ihr Original mit aller innern Vollkommenheit des

Mechanismus, und (wie im Pflanzenreiche), selbst aller sonst so

zärtlichen Farbenschönheit, in jedem Frühjahre unvermindert wiederum

darstellt, ohne daß die sonst so zerstörenden Kräfte der unorganischen

Natur in böser Herbst- und Winterwitterung jener ihrem Samen in diesem

Punkte etwas anhaben können, daß, sage ich, dieses eine bloße Folge nach

Naturgesetzen sei, und ob nicht vielmehr jedesmal ein unmittelbarer

Einfluß des Schöpfers dazu erfordert werde, _einsehen_ zu wollen. --

Aber es sind Erfahrungen; _für uns_ sind sie also nichts Anders, als

Naturwirkungen, und _sollen_ auch nie anders beurtheilt werden; denn das

will die Bescheidenheit der Vernunft in ihren Ansprüchen; über diese

Grenzen aber hinaus zu gehen, ist Vermessenheit und Unbescheidenheit in

Ansprüchen; wiewohl man mehrentheils in der Behauptung der Wunder eine

demüthigende sich selbst entäußernde Denkungsart zu beweisen vorgiebt.]

[Fußnote 66: _B_: und die damit verbundenen feindseligen Neigungen.]

[Fußnote 67: _B_: könnten.]

[Fußnote 68: _Zusatz_ von _B_. -- Der Satz lautet im Original: »...

und zu Beförderung des Guten [keine] im Menschen [dahin] abzweckende

Vereinigung, eine bestehende, und sich immer &c.« -- Nach dem

Druckfehlerverzeichniß zu _A_ will Kant »keine« und »dahin«

gestrichen und außerdem hinter Vereinigung ein Komma gesetzt haben.

In _B_ ist der Satz noch durch das eingeschaltene »als« verbessert.]

[Fußnote 69: In _B_ _fehlt_: jemals.]

[Fußnote 70: Der Theil des Satzes: »des guten Princips, das in jedem

Menschen liegt« _fehlt_ in _B_. -- _B_ druckt: »Befehdung durch das

Böse«.]

[Fußnote 71: _Hobbes_ Satz: _status hominum naturalis est _bellum_

omnium in omnes_, hat weiter keinen Fehler, als daß es heißen sollte:

__est status belli__ etc. Denn wenn man gleich nicht einräumet, daß

zwischen Menschen, die nicht unter äußern und öffentlichen Gesetzen

stehen, jederzeit wirkliche _Feindseligkeiten_ herrschen: so ist doch

der _Zustand_ derselben (_status juridicus_,) d. i. das Verhältniß, in

und durch welches sie der Rechte (ihres Erwerbs oder Erhaltung

nach){[181]} fähig sind, ein solcher Zustand, in welchem ein Jeder

selbst Richter über das sein will, was ihm gegen andere Recht sei, aber

auch für dieses keine Sicherheit von andern hat, oder ihnen giebt, als

jedes seine eigene Gewalt; welches ein Kriegszustand ist, in dem

Jedermann wider Jedermann beständig gerüstet sein muß. Der zweite Satz

desselben: _exeundum esse e statu naturali_, ist eine Folge aus dem

erstern: denn dieser Zustand ist eine continuirliche Läsion der Rechte

aller andern durch die Anmaßung in seiner eigenen Sache Richter zu sein,

und andern Menschen keine Sicherheit wegen des Ihrigen zu lassen, als

bloß seine eigene Willkühr.]

[Fußnote 72: Dieses ist das Princip alles äußern Rechts.]

[Fußnote 73: Sobald etwas als Pflicht erkannt wird, wenn es gleich durch

die bloße Willkühr eines menschlichen Gesetzgebers auferlegte Pflicht

wäre, so ist es doch zugleich göttliches Gebot, ihr zu gehorchen. Die

statutarischen bürgerlichen Gesetze kann man zwar nicht göttliche Gebote

nennen, wenn sie aber rechtmäßig sind, so ist die _Beobachtung_

derselben zugleich göttliches Gebot. Der Satz »man muß Gott mehr

gehorchen, als den Menschen« bedeutet nur, daß, wenn die letzten etwas

gebieten, was an sich böse (dem Sittengesetz unmittelbar zuwider) ist,

ihnen nicht gehorcht werden darf und soll. Umgekehrt aber, wenn einem

politisch-bürgerlichen, an sich nicht unmoralischen Gesetze ein dafür

gehaltenes Göttliches statutarisches entgegengesetzt wird, so ist Grund

da, das letztere für untergeschoben anzusehen, weil es einer klaren

Pflicht widerstreitet, selbst aber, daß es wirklich auch göttliches

Gebot sei, durch empirische Merkmale niemals hinreichend beglaubigt

werden kann, um eine sonst bestehende Pflicht jenem zufolge übertreten

zu dürfen.]

[Fußnote 74: Text in [[ ]] ist _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 75: _B_: oder wohl gar Usurpation höhern Ansehens.]

[Fußnote 76: _B_: »gehörig vorbereitenden Fortschritte«. Nach dem

Druckfehlerverzeichniß von _A_ wollte Kant den obigen Text.]

[Fußnote 77: [+] [[Moralischer Weise sollte es umgekehrt

zugehen.]]{[182]}]

[Fußnote 78: _B_ hat statt: »alle Zweifel« ... »alle Einwürfe«.]

[Fußnote 79: Ein Ausdruck für alles Gewünschte, oder Wünschenswerthe,

was wir doch weder voraussehen, noch durch unsre Bestrebung nach

Erfahrungsgesetzen herbeiführen können; von dem wir also, wenn wir einen

Grund nennen wollen, keinen andern, als eine gütige Vorsehung anführen

können.]

[Fußnote 80: Die Mongolen nennen _Tibet_ (nach _Georgii Alphab. Tibet._)

_Tangut-Chadzar_, d. i. das Land der Häuserbewohner, um diese von sich

als in Wüsten unter Zelten lebenden Nomaden zu unterscheiden, woraus der

Name der Chadzaren, und aus diesem, der der _Ketzer_ entsprungen ist;

weil jene dem tibetanischen Glauben (der Lama's), der mit dem

Manichäismus übereinstimmt, vielleicht auch wohl von daher seinen

Ursprung nimmt, anhänglich waren, und ihn bei ihren Einbrüchen in Europa

verbreiteten; daher auch eine geraume Zeit hindurch die Namen

_Haeretici_ und _Manichaei_ als gleichbedeutend im Gebrauch waren.]

[Fußnote 81: [+] [[Um dieses an einem Beispiel zu zeigen, nehme man

Psalm LIX, V. 11-19, wo ein _Gebet um Rache_, die bis zum Entsetzen weit

geht, angetroffen wird. _Michaelis_ (Moral, 2. Theil, S. 202) billigt

dieses Gebet und setzt hinzu: »die Psalmen sind _inspirirt_; wird in

diesen um eine Strafe gebeten, so kann es nicht unrecht sein, und _wir

sollen keine heiligere Moral haben, als die Bibel_«. Ich halte mich hier

an den letzteren Ausdruck und frage, ob die Moral nach der Bibel oder

die Bibel vielmehr nach der Moral ausgelegt werden müsse? -- Ohne nun

einmal auf die Stelle des N. T.: »zu den Alten wurde gesagt u. s. w.;

ich aber sage euch: liebet eure Feinde, _segnet, die euch fluchen_« u.

s. w. Rücksicht zu nehmen, wie diese, die auch inspirirt ist, mit jener

zusammen bestehen könne, werde ich versuchen, sie entweder meinen für

sich bestehenden sittlichen Grundsätzen anzupassen (daß etwa hier nicht

leibliche, sondern unter dem Symbol derselben die uns weit

verderblicheren unsichtbaren Feinde, nämlich böse Neigungen, verstanden

werden, die wir wünschen müssen völlig unter den Fuß zu bringen), oder

will dieses nicht angehen, so werde ich lieber annehmen, daß diese

Stelle gar nicht im moralischen Sinn, sondern nach dem Verhältniß, in

welchem sich die Juden zu Gott, als ihrem politischen Regenten,

betrachteten, zu verstehen sei, so wie auch eine andere Stelle der

Bibel, da es heißt: »Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der

Herr!« die man gemeiniglich als moralische Warnung vor Selbstrache

auslegt, ob sie gleich wahrscheinlich nur das in jedem Staat geltende

Gesetz andeutet, Genugthuung wegen Beleidigungen im Gerichtshofe des

Oberhauptes nachzusuchen; wo die Rachsucht des Klägers gar nicht für

gebilligt angesehen werden darf, wenn der Richter ihm verstattet, auf

noch so harte Strafe, als er will, anzutragen.]]{[183]}]

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 20 / 23 段