[Fußnote 14: Der Satz: es ist ein Gott, mithin es ist ein höchstes Gut

in der Welt, wenn er (als Glaubenssatz) bloß aus der Moral hervorgehen

soll, ist ein synthetischer _a priori_, der, ob er gleich nur in

praktischer Beziehung angenommen wird, doch über den Begriff der

Pflicht, den die Moral enthält, (und der keine Materie der Willkühr,

sondern bloß formale Gesetze derselben voraussetzt), hinausgeht, und aus

dieser also analytisch nicht entwickelt werden kann. _Wie ist aber ein

solcher Satz _a priori_ möglich?_ Das Zusammenstimmen mit der bloßen

Idee eines moralischen Gesetzgebers aller Menschen ist zwar mit dem

moralischen Begriffe von Pflicht überhaupt identisch, und sofern wäre

der Satz, der diese Zusammenstimmung gebietet, analytisch. Aber die

Annehmung seines Daseins sagt mehr, als die bloße Möglichkeit eines

solchen Gegenstandes. Den Schlüssel zur Auflösung dieser Aufgabe, so

viel ich davon einzusehen glaube, kann ich hier nur anzeigen, ohne sie

auszuführen.

_Zweck_ ist jederzeit der Gegenstand einer _Zuneigung_, das ist, einer

unmittelbaren Begierde zum Besitz einer Sache, vermittelst seiner

Handlung; so wie das _Gesetz_ (das praktisch gebietet), ein Gegenstand

der _Achtung_ ist. Ein objectiver Zweck (d. i. derjenige, den wir haben

sollen), ist der, welcher uns von der bloßen Vernunft als ein solcher

aufgegeben wird. Der Zweck, welcher die unumgängliche Bedingung, und

zugleich zureichende aller übrigen enthält, ist der _Endzweck_. Eigene

Glückseligkeit ist der subjective Endzweck vernünftiger Weltwesen, (den

jedes derselben vermöge seiner von sinnlichen Gegenständen abhängigen

Natur _hat_, und von dem es ungereimt wäre, zu sagen: daß man ihn haben

_solle_), und alle praktischen Sätze, die diesen Endzweck zum Grunde

haben, sind synthetisch aber zugleich empirisch. Daß aber Jedermann sich

das höchste, in der Welt mögliche _Gut_, zum _Endzwecke_ machen solle,

ist ein synthetischer praktischer Satz _a priori_, und zwar ein

objectivpraktischer durch die reine Vernunft aufgegebener, weil er ein

Satz ist, der über den Begriff der Pflichten in der Welt hinausgeht, und

eine Folge derselben (einen Effect) hinzuthut, der in den moralischen

Gesetzen nicht enthalten ist, und daraus also analytisch nicht

entwickelt werden kann. Diese nämlich gebieten schlechthin, es mag auch

der Erfolg derselben sein, welcher er wolle, ja sie nöthigen sogar davon

gänzlich zu abstrahiren, wenn es auf eine besondre Handlung ankommt, und

machen dadurch die Pflicht zum Gegenstande der größten Achtung, ohne uns

einen Zweck (und Endzweck) vorzulegen und aufzugeben, der etwa die

Empfehlung derselben und die Triebfeder zur Erfüllung unsrer Pflicht

ausmachen müßte. Alle Menschen könnten hieran auch genug haben, wenn sie

(wie sie sollten), sich bloß an die Vorschrift der reinen Vernunft im

Gesetz hielten. Was brauchen sie den Ausgang ihres moralischen Thuns und

Lassens zu wissen, den der Weltlauf herbeiführen wird? Für sie ist's

genug, daß sie ihre Pflicht thun; es mag nun auch mit dem irdischen

Leben Alles aus sein, und wohl gar selbst in diesem, Glückseligkeit und

Würdigkeit vielleicht niemals zusammentreffen. Nun ists aber eine von

den unvermeidlichen Einschränkungen des Menschen und seines (vielleicht

auch aller andern Weltwesen) praktischen Vernunftvermögens, sich bei

allen Handlungen nach dem Erfolg aus denselben umzusehen, um in diesem

etwas aufzufinden, was zum Zweck für ihn dienen und auch die Reinigkeit

der Absicht beweisen könnte, welcher in der Ausübung (_nexu effectivo_)

zwar das letzte, in der Vorstellung aber und der Absicht (_nexu finali_)

das erste ist. An diesem Zwecke nun, wenn er gleich durch die bloße

Vernunft ihm vorgelegt wird, sucht der Mensch etwas, was er _lieben_

kann; das Gesetz, also, was ihm bloß _Achtung_ einflößt, ob es zwar

jenes als Bedürfniß nicht anerkennt, erweitert sich doch zum Behuf

desselben zu Aufnehmung des moralischen Endzwecks der Vernunft unter

seine Bestimmungsgründe; das ist, der Satz: mache das höchste in der

Welt mögliche Gut zu deinem Endzweck, ist ein synthetischer Satz _a

priori_, der durch das moralische Gesetz selber eingeführt wird, und

wodurch gleichwol die praktische Vernunft sich über das Letztere

erweitert, welches dadurch möglich ist, daß jenes auf die

Natureigenschaft des Menschen, sich zu allen Handlungen noch außer dem

Gesetz noch einen Zweck denken zu müssen, bezogen wird, (welche

Eigenschaft desselben ihn zum Gegenstande der Erfahrung macht) und ist

(gleichwie die theoretischen und dabei synthetischen Sätze _a priori_)

nur dadurch möglich, daß er das Princip _a priori_ der Erkenntniß der

Bestimmungsgründe einer freien Willkühr in der Erfahrung überhaupt

enthält, sofern diese, welche die Wirkungen der Moralität in ihren

Zwecken darlegt, dem Begriff der Sittlichkeit, als Causalität in der

Welt, objective, obgleich nur praktische Realität verschafft. -- Wenn

nun aber die strengste Beobachtung der moralischen Gesetze als Ursache

der Herbeiführung des höchsten Guts (als Zwecks) gedacht werden soll: so

muß, weil das Menschenvermögen dazu nicht hinreicht, die Glückseligkeit

in der Welt einstimmig mit der Würdigkeit glücklich zu sein, zu

bewirken, ein allvermögendes moralisches Wesen als Weltherrscher

angenommen werden, unter dessen Vorsorge dieses geschieht, d. i. die

Moral führt unausbleiblich zur Religion.]

[Fußnote 15: Vgl. hierzu Vorwort des Herausgebers, S. VI.]

[Fußnote 16: Hier folgt in dem Originaldruck (_A_) die Bemerkung:

»Die auf den ersten Bogen von der meinigen abweichenden Orthographie

wird der Leser wegen der Verschiedenheit der Hände, die an der

Abschrift gearbeitet haben, und der Kürze der Zeit, die mir zur

Durchsicht übrig blieb, entschuldigen.« -- Diese Bemerkung ist bei

dem Wiederabdruck der Vorrede in der Ausgabe _B_ weggelassen

worden.]

[Fußnote 17: Diese Angabe berichtigt Kant in dem Abschnitt:

_Emendanda_ (_B_. S. [XXIX]) mit den Worten: »Die meisten neuen

Zusätze sind nicht, wie in der Vorrede gesagt ist, mit einem Kreuz

([+]), sondern mit einem Stern (*) bezeichnet.« Er giebt aber diese

Zusätze in dem folgenden Verzeichniß _nicht_ vollständig an. In der

vorliegenden Ausgabe sind sämmtliche _Zusätze_ mit einem [+])

bezeichnet, außerdem aber in [[ ]] gestellt und von einer Bemerkung

des Herausgebers begleitet.]

[Fußnote 18:

Aetas parentum, pejor avis, tulit

Nos nequiores, mox daturos

Progeniem vitiosiorem.

Horat.]

[Fußnote 19: Daß der erste subjective Grund der Annehmung moralischer

Maximen unerforschlich sei, ist daraus schon vorläufig zu ersehen: daß,

da diese Annehmung frei ist, der Grund derselben (warum ich z. B. eine

böse und nicht vielmehr eine gute Maxime angenommen habe) in keiner

Triebfeder der Natur, sondern immer wiederum in einer Maxime gesucht

werden muß; und, da auch diese eben sowol ihren Grund haben muß, außer

der Maxime aber kein _Bestimmungsgrund_ der freien Willkühr angeführt

werden soll und kann, man in der Reihe der subjectiven Bestimmungsgründe

ins Unendliche immer weiter zurückgewiesen wird, ohne auf den ersten

Grund kommen zu können.]

[Fußnote 20: Wenn das Gute = _a_ ist, so ist sein contradictorisch

Entgegengesetztes, das Nichtgute. Dieses ist nun die Folge entweder

eines bloßen Mangels eines Grundes des Guten = 0, oder eines positiven

Grundes des Widerspiels desselben = - _a_; im letztern Falle kann das

Nichtgute auch das positive Böse heißen. (In Ansehung des Vergnügens und

Schmerzens giebt es ein dergleichen Mittleres, so daß das Vergnügen =

_a_, der Schmerz = -_a_, und der Zustand, worin keines von beiden

angetroffen wird, die Gleichgültigkeit = 0 ist.) Wäre nun das moralische

Gesetz in uns keine Triebfeder der Willkühr; so würde Moralischgut

(Zusammenstimmung der Willkühr mit dem Gesetze) = _a_, Nichtgut = 0,

dieses aber die bloße Folge vom Mangel einer moralischen Triebfeder =

_a_×0 sein. Nun ist es aber in uns Triebfeder = _a_; folglich ist der

Mangel der Uebereinstimmung der Willkühr mit demselben (= 0) nur als

Folge von einer realiter entgegengesetzten Bestimmung der Willkühr, d.

i. einer _Widerstrebung_ derselben = -_a_, d. i. nur durch eine böse

Willkühr, möglich; und zwischen einer bösen und guten Gesinnung (innerem

Princip der Maximen,) nach welcher auch die Moralität der Handlung

beurtheilt werden muß, giebt es also nichts Mittleres. [[Eine

moralisch-gleichgültige Handlung (_adiophoron morale_) würde eine bloß

aus Naturgesetzen erfolgende Handlung sein, die also aufs sittliche

Gesetz, als Gesetz der Freiheit, in gar keiner Beziehung steht; indem

sie kein Factum ist und in Ansehung ihrer weder _Gebot_, noch _Verbot_,

noch auch _Erlaubniß_ (gesetzliche _Befugniß_) stattfindet, oder nöthig

ist.]]{[162]}]

[Fußnote 21: [+] [[Herr Prof. _Schiller_ mißbilligt in seiner mit

Meisterhand verfaßten Abhandlung (_Thalia_ 1793, 3. Stück) über _Anmuth_

und _Würde_ in der Moral diese Vorstellungsart der Verbindlichkeit, als

ob sie eine karthäuserartige Gemüthsstimmung bei sich führe; allein ich

kann, da wir in den wichtigsten Principien einig sind, auch in diesem

keine Uneinigkeit statuiren; wenn wir uns nur unter einander

verständlich machen können. -- Ich gestehe gern: daß ich dem

_Pflichtbegriffe_, gerade um seiner Würde willen, keine _Anmuth_

beigesellen kann. Denn er enthält unbedingte Nöthigung, womit Anmuth in

geradem Widerspruch steht. Die Majestät des Gesetzes (gleich dem auf

Sinai) flößt Ehrfurcht ein (nicht Scheu, welche zurückstößt, auch nicht

Reiz, der zur Vertraulichkeit einladet), welche _Achtung_ des

Untergebenen gegen seinen Gebieter, in diesem Fall aber, da dieser in

uns selbst liegt, ein _Gefühl des Erhabenen_ unsrer eigenen Bestimmung

erweckt, was uns mehr hinreißt, als alles Schöne. -- Aber die _Tugend_,

d. i. die fest gegründete Gesinnung, seine Pflicht genau zu erfüllen,

ist in ihren Folgen auch _wohlthätig_, mehr wie Alles, was Natur oder

Kunst in der Welt leisten mag; und das herrliche Bild der Menschheit, in

dieser ihrer Gestalt aufgestellt, verstattet gar wohl die Begleitung der

_Grazien_, die aber, wenn noch von Pflicht allein die Rede ist, sich in

ehrerbietiger Entfernung halten. Wird aber auf die anmuthigen Folgen

gesehen, welche die Tugend, wenn sie überall Eingang fände, in der Welt

verbreiten würde, so zieht alsdann die moralisch-gerichtete Vernunft die

Sinnlichkeit (durch die Einbildungskraft) mit ins Spiel. Nur nach

bezwungenen Ungeheuern wird Hercules _Musaget_, vor welcher Arbeit jene

guten Schwestern zurückbeben. Diese Begleiterinnen der Venus Urania sind

Buhlschwestern im Gefolge der Venus Dione, sobald sie sich ins Geschäft

der Pflichtbestimmung einmischen und die Triebfedern dazu hergeben

wollen. -- Frägt man nun, welcherlei ist die _ästhetische_

Beschaffenheit, gleichsam das _Temperament der Tugend_, muthig, mithin

_fröhlich_, oder ängstlich-gebeugt und niedergeschlagen? so ist kaum

eine Antwort nöthig. Die letztere sklavische Gemüthsstimmung kann nie

ohne einen verborgenen _Haß_ des Gesetzes stattfinden, und das fröhliche

Herz in _Befolgung_ seiner Pflicht (nicht die Behaglichkeit in

_Anerkennung_ desselben) ist ein Zeichen der Aechtheit tugendhafter

Gesinnung, selbst in der _Frömmigkeit_, die nicht in der Selbstpeinigung

des reuigen Sünders (welche sehr zweideutig ist und gemeiniglich nur

innerer Vorwurf ist, wider die Klugheitsregel verstoßen zu haben),

sondern im festen Vorsatz, es künftig besser zu machen, besteht, der

durch den guten Fortgang angefeuert, eine fröhliche Gemüthsstimmung

bewirken muß, ohne welche man nie gewiß ist, das Gute auch _lieb

gewonnen_, d. ist es in seine Maxime aufgenommen zu haben.]]{[163]}]

[Fußnote 22: Die alten Moralphilosophen, die so ziemlich Alles

erschöpften, was über die Tugend gesagt werden kann, haben obige zwei

Fragen auch nicht unberührt gelassen. Die erste drückten sie so aus: Ob

die Tugend erlernt werden müsse (der Mensch also von Natur gegen sie und

das Laster indifferent sei)? Die zweite war: Ob es mehr als eine Tugend

gebe (mithin es nicht etwa stattfinde, daß der Mensch in einigen Stücken

tugendhaft, in andern lasterhaft sei)? Beides wurde von ihnen mit

rigoristischer Bestimmtheit verneint, und das mit Recht; denn sie

betrachteten die Tugend _an sich_ in der Idee der Vernunft (wie der

Mensch sein soll). Wenn man dieses moralische Wesen aber, den Menschen

_in der Erscheinung_, d. i. wie ihn uns die Erfahrung kennen läßt,

sittlich beurtheilen will; so kann man beide angeführten Fragen bejahend

beantworten; denn da wird er nicht auf der Wage der reinen Vernunft (vor

einem göttlichen Gericht), sondern nach empirischem Maßstabe (von einem

menschlichen Richter) beurtheilt. Wovon in der Folge noch gehandelt

werden wird.]

[Fußnote 23: _B_: den einzelnen.]

[Fußnote 24: Man kann diese nicht, als schon in dem Begriff der vorigen

enthalten, sondern man muß sie nothwendig als eine besondere Anlage

betrachten. Denn es folgt daraus, daß ein Wesen Vernunft hat, gar nicht,

daß diese ein Vermögen enthalte, die Willkühr unbedingt, durch die bloße

Vorstellung der Qualification ihrer Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung

zu bestimmen, und also für sich selbst praktisch zu sein: wenigstens so

viel wir einsehen können. Das allervernünftigste Weltwesen könnte doch

immer gewisser Triebfedern, die ihm von Objecten der Neigung herkommen,

bedürfen, um seine Willkühr zu bestimmen; hiezu aber die vernünftigste

Ueberlegung, sowohl was die größte Summe der Triebfedern, als auch die

Mittel, den dadurch bestimmten Zweck zu erreichen, betrifft, anwenden:

ohne auch nur die Möglichkeit von so etwas, als das moralische

schlechthin gebietende Gesetz ist, welches sich selbst, und zwar als

höchste Triebfeder, ankündigt, zu ahnen. Wäre dieses Gesetz nicht in uns

gegeben, wir würden es als ein solches, durch keine Vernunft

herausklügeln, oder der Willkühr anschwatzen; und doch ist dieses Gesetz

das einzige, was uns der Unabhängigkeit unsrer Willkühr von der

Bestimmung durch alle andern Triebfedern (unsrer Freiheit) und hiemit

zugleich der Zurechnungsfähigkeit aller Handlungen bewußt macht.]

[Fußnote 25: »_concupiscentia_« ist _Zusatz_ von _B_.]

[Fußnote 26: [+] [[_Hang_ ist eigentlich nur die _Prädisposition_ zum

Begehren eines Genusses, der, wenn das Subject die Erfahrung davon

gemacht haben wird, _Neigung_ dazu hervorbringt. So haben alle rohen

Menschen einen Hang zu berauschenden Dingen; denn obgleich viele von

ihnen den Rausch gar nicht kennen, und also auch gar keine Begierde zu

Dingen haben, die ihn bewirken, so darf man sie solche doch nur einmal

versuchen lassen, um eine kaum vertilgbare Begierde dazu bei ihnen

hervorzubringen. -- Zwischen dem Hange und der Neigung, welche

Bekanntschaft mit dem Object des Begehrens voraussetzt, ist noch der

_Instinkt_, welcher ein gefühltes Bedürfniß ist, etwas zu thun oder zu

genießen, wovon man noch keinen Begriff hat (wie der Kunsttrieb bei

Thieren, oder der Trieb zum Geschlecht). Von der Neigung an ist endlich

noch eine Stufe des Begehrungsvermögens die _Leidenschaft_ (nicht der

_Affect_, denn dieser gehört zum Gefühl der Lust und Unlust),

welche eine Neigung ist, die die Herrschaft über sich selbst

ausschließt.]]{[164]}]

[Fußnote 27: _B_ hat »_verderbter_« statt »verdorbener«.]

[Fußnote 28: [+] [[Wie der immerwährende Krieg zwischen den

Arathapescau- und den Hundsrippen-Indianern keine andere Absicht, als

bloß das Todtschlagen hat. Kriegstapferkeit ist die höchste Tugend der

Wilden, in ihrer Meinung. Auch im gesitteten Zustande ist sie ein

Gegenstand der Bewunderung und ein Grund der vorzüglichen Achtung, die

derjenige Stand fordert, bei dem diese das einzige Verdienst ist; und

dieses nicht ohne Grund in der Vernunft. Denn daß der Mensch etwas haben

und sich zum Zweck machen könne, was er noch höher schätzt, als sein

Leben (die Ehre), wobei er allem Eigennutz entsagt, beweist doch eine

gewisse Erhabenheit in seiner Anlage. Aber man sieht doch an der

Behaglichkeit, womit die Sieger ihre Großthaten (des Zusammenhauens,

Niederstoßens ohne Verschonen, und dergl.) preisen, daß bloß ihre

Ueberlegenheit und die Zerstörung, welche sie bewirken konnten, ohne

einen andern Zweck, das sei, worauf sie sich eigentlich etwas zu Gute

thun.]]{[165]}]

[Fußnote 29: [+] [[Wenn man dieser ihre Geschichte bloß als das Phänomen

der uns großentheils verborgenen inneren Anlagen der Menschheit ansieht,

so kann man einen gewissen maschinenmäßigen Gang der Natur, nach

Zwecken, die nicht ihre (der Völker) Zwecke, sondern Zwecke der Natur

sind, gewahr werden. Ein jeder Staat strebt, so lange er einen andern

neben sich hat, den er zu bezwingen hoffen darf, sich durch dieses

Unterwerfung zu vergrößern, und also zur Universalmonarchie, einer

Verfassung, darin alle Freiheit und mit ihr (was die Folge derselben

ist) Tugend, Geschmack und Wissenschaft erlöschen müßte. Allein dieses

Ungeheuer (in welchem die Gesetze allmählig ihre Kraft verlieren),

nachdem es alle benachbarten verschlungen hat, löset sich endlich von

selbst auf und theilt sich, durch Aufruhr und Zwiespalt, in viele

kleinere Staaten, die, anstatt zu einem Staatenverein (Republik freier

verbündeter Völker) zu streben, wiederum ihrerseits jeder dasselbe Spiel

von Neuem anfangen, um den Krieg (diese Geißel des menschlichen

Geschlechts) ja nicht aufhören zu lassen, der, ob er gleich nicht so

unheilbar böse ist, als das Grab der allgemeinen Alleinherrschaft (oder

auch ein Völkerbund, um die Despotie in keinem Staate abkommen zu

lassen), doch, wie ein Alter sagte, mehr böse Menschen macht, als er

deren wegnimmt.]]{[166]}]

[Fußnote 30: _B_: worin.]

[Fußnote 31: Von diesem Verdammungsurtheile der moralisch richtenden

Vernunft ist der eigentliche Beweis nicht in diesem, sondern im vorigen

Abschnitte enthalten; dieser enthält nur die Bestätigung desselben durch

Erfahrung, welche aber nie die Wurzel des Bösen, in der obersten Maxime

der freien Willkühr in Beziehung aufs Gesetz, aufdecken kann, die, als

_intelligibele That_ vor aller Erfahrung vorhergeht. -- Hieraus, d. i.

aus der Einheit der obersten Maxime, bei der Einheit des Gesetzes,

worauf sie sich bezieht, läßt sich auch einsehen: warum der reinen

intellektuellen Beurtheilung des Menschen der Grundsatz der

Ausschließung des Mittleren zwischen Gut und Böse zum Grunde liegen

müsse; indessen daß der empirischen Beurtheilung aus _sensibeler That_

(dem wirklichen Thun und Lassen) der Grundsatz untergelegt werden kann:

daß es ein Mittleres zwischen diesen Extremen gebe, einerseits ein

Negatives der Indifferenz, vor aller Ausbildung, andererseits ein

Positives der Mischung, theils gut, theils böse zu sein. Aber die

letztere ist nur die Beurtheilung der Moralität des Menschen in der

Erscheinung, und ist der ersteren im Endurtheile unterworfen.]

[Fußnote 32: Die drei sogenannten obern Facultäten (auf hohen Schulen)

würden, jede nach ihrer Art, sich diese Vererbung verständlich machen:

nämlich, entweder als _Erbkrankheit_, oder _Erbschuld_, oder _Erbsünde_.

1) Die medicinische Facultät würde sich das erbliche Böse etwa wie den

Bandwurm vorstellen, von welchem wirklich einige Naturkündiger der

Meinung sind, daß, da er sonst weder in einem Elemente außer uns, noch

(von derselben Art) in irgend einem andern Thiere angetroffen wird, er

schon in den ersten Eltern gewesen sein müsse. 2) Die _Juristenfacultät_

würde es als die rechtliche Folge der Antretung einer uns von diesen

hinterlassenen, aber mit einem schweren Verbrechen belasteten,

_Erbschaft_ ansehen, (denn geboren werden ist nichts Anders, als den

Gebrauch der Güter der Erde, so fern sie zu unserer Fortdauer

unentbehrlich sind, erwerben). Wir müssen also Zahlung leisten (büßen),

und werden am Ende doch (durch den Tod) aus diesem Besitze geworfen. Wie

recht ist von Rechtswegen. 3) Die _theologische Facultät_ würde dieses

Böse als persönliche Theilnehmung unserer ersten Eltern an dem _Abfall_

eines verworfenen Aufrührers ansehen: entweder daß wir (ob zwar jetzt

dessen unbewußt) damals selbst mitgewirkt haben; oder nur jetzt, unter

seiner (als Fürsten dieser Welt) Herrschaft geboren, uns die Güter

derselben mehr, als den Oberbefehl des himmlischen Gebieters gefallen

lassen, und nicht Treue genug besitzen, uns davon loszureißen, dafür

aber künftig auch sein Loos mit ihm theilen müssen.]

[Fußnote 33: Alle bezeugte Ehrerbietung gegen das moralische Gesetz ohne

ihm doch, als für sich hinreichender Triebfeder, in seiner Maxime das

Uebergewicht über alle anderen Bestimmungsgründe der Willkühr

einzuräumen, ist geheuchelt, und der Hang dazu innere Falschheit, d. i.

ein Hang, sich in der Deutung des moralischen Gesetzes zum Nachtheil

desselben selbst zu belügen (III, 5.); weswegen auch die Bibel

(christlichen Antheils) den Urheber des Bösen (der in uns selbst liegt),

den Lügner von Anfang nennt, und so den Menschen in Ansehung dessen, was

der Hauptgrund des Bösen in ihm zu sein scheint, charakterisirt.]

[Fußnote 34: Das hier Gesagte muß nicht dafür angesehen werden, als ob

es Schriftauslegung sein solle, welche außerhalb den Grenzen der

Befugniß der bloßen Vernunft liegt. Man kann sich über die Art erklären,

wie man sich einen historischen Vortrag moralisch zu Nutze macht, ohne

darüber zu entscheiden, ob das auch der Sinn des Schriftstellers sei,

oder wir ihn nur hineinlegen: wenn er nur für sich und ohne allen

historischen Beweis wahr, dabei aber zugleich der einzige ist, nach

welchem wir aus einer Schriftstelle für uns etwas zur Besserung ziehen

können, die sonst nur eine unfruchtbare Vermehrung unserer historischen

Erkenntniß sein würde. Man muß nicht ohne Noth über etwas, und das

historische Ansehen desselben streiten; was, ob es so, oder anders

verstanden werde, nichts dazu beiträgt, ein besserer Mensch zu werden,

wenn, was dazu beitragen kann, auch ohne historischen Beweis erkannt

wird, und gar ohne ihn erkannt werden muß. Das historische Erkenntniß,

welches keine innere für Jedermann gültige Beziehung hierauf hat, gehört

unter die Adiaphora, mit denen es Jeder halten mag, wie er es für sich

erbaulich findet.]

[Fußnote 35: _B_: erhabener.]

[Fußnote 36: In _B_ steht über dieser Aufschrift: _Allgemeine

Anmerkung._ Die Zahl V ist weggelassen.]

[Fußnote 37: Der der Anlage nach gute Baum ist es noch nicht der That

nach; denn wäre er es, so könnte er freilich nicht arge Früchte bringen;

nur wenn der Mensch die für das moralische Gesetz in ihm gelegte

Triebfeder in seine Maxime aufgenommen hat, wird er ein guter Mensch

(der Baum schlechthin ein guter Baum) genannt.]

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 18 / 23 段