Gewalt hat_, um dadurch eine gewisse Absicht zu bewirken, und da giebts, (A 280-81).
um des himmlischen Beistandes würdig zu werden, nichts Anders, (und kann (B 298-99).
auch kein Anderes geben), als ernstliche Bestrebung seine sittliche (R 232-33).
Beschaffenheit nach aller Möglichkeit zu bessern, und sich dadurch der (Ha 377-78;
Vollendung ihrer Angemessenheit zum göttlichen Wohlgefallen, die nicht b 291-92).
in seiner Gewalt ist, empfänglich zu machen, weil jener göttliche (K 230-31).
Beistand, den er erwartet, selbst eigentlich doch nur seine Sittlichkeit
zur Absicht hat. Daß aber der unlautere Mensch ihn da nicht suchen
werde, sondern lieber in gewissen sinnlichen Veranstaltungen, (die er
freilich in seiner Gewalt hat, die aber auch für sich keinen bessern
Menschen machen [[können]]{[151]} und nun doch übernatürlicher Weise
dieses bewirken sollen), war wohl schon _a priori_ zu erwarten, und so
findet es sich auch in der That. Der Begriff eines sogenannten
_Gnadenmittels_, ob er zwar, (nach dem, was eben gesagt worden), in sich
selbst widersprechend ist, dient hier doch zum Mittel einer
Selbsttäuschung, welche eben so gemein, als der wahren Religion
nachtheilig ist.
Der wahre (moralische) Dienst Gottes, den Gläubige, als zu seinem Reich
gehörige Unterthanen, nicht minder aber auch (unter Freiheitsgesetzen)
als Bürger desselben zu leisten haben, ist zwar, so wie dieses selbst,
unsichtbar, d. i. ein Dienst der Herzen, [[(im Geist und in der
Wahrheit)]]{[152]} und kann nur in der Gesinnung, der Beobachtung aller
wahren Pflichten, als göttlicher Gebote, nicht in ausschließlich für
Gott bestimmten Handlungen bestehen. Allein das Unsichtbare bedarf doch
beim Menschen durch etwas Sichtbares (Sinnliches) repräsentirt, ja, was
noch mehr ist, durch dieses zum Behuf des Praktischen begleitet, und ob
zwar es intellectuell ist, gleichsam (nach einer gewissen Analogie)
anschaulich gemacht zu werden, welches, ob zwar ein nicht wohl
entbehrliches, doch zugleich der Gefahr der Mißdeutung gar sehr
unterworfenes Mittel ist, uns unsere Pflicht im Dienste Gottes nur [210]
vorstellig zu machen, durch einen uns überschleichenden _Wahn_ (A 281-82).
aber,{[153]} leichtlich für den _Gottesdienst_ selbst gehalten, und auch (B 299-300).
gemeiniglich so benannt wird. (R 233-34).
(Ha 378-79;
Dieser angebliche Dienst Gottes auf seinen Geist und seine wahre b 292).
Bedeutung, nämlich eine dem Reich Gottes in uns und außer uns sich (K 231-32).
weihende Gesinnung, zurückgeführt, kann selbst durch die Vernunft in
vier Pflichtbeobachtungen eingetheilt werden, denen aber gewisse
Förmlichkeiten, die mit jenen nicht in nothwendiger Verbindung stehen,
correspondirend beigeordnet worden sind; weil sie jenen zum Schema zu
dienen, und so unsere Aufmerksamkeit auf den wahren Dienst Gottes zu
erwecken und zu unterhalten, von Alters her für gute sinnliche Mittel
befunden sind. Sie gründen sich insgesammt auf die Absicht, das
Sittlichgute zu befördern. 1) _Es in uns selbst_ fest zu gründen, und
die Gesinnung desselben wiederholentlich im Gemüth zu erwecken (das
Privatgebet). 2) Die _äußere Ausbreitung_ desselben, durch öffentliche
Zusammenkunft an dazu gesetzlich geweihten Tagen, um daselbst religiöse
Lehren und Wünsche (und hiemit dergleichen Gesinnungen) laut werden zu
lassen, und sie so durchgängig mitzutheilen, (das Kirchengehen). 3) Die
_Fortpflanzung_ desselben auf die Nachkommenschaft; durch Aufnahme der
neueintretenden Glieder in die Gemeinschaft des Glaubens, als Pflicht,
sie darin auch zu belehren, (in der christlichen Religion die _Taufe_).
4) Die _Erhaltung dieser Gemeinschaft_ durch eine wiederholte
öffentliche Förmlichkeit, welche die Vereinigung dieser Glieder zu einem
ethischen Körper, und zwar nach dem Princip der Gleichheit ihrer Rechte
unter sich und des Antheils an allen Früchten des Moralischguten
fortdaurend macht; (die Communion.)
Alles Beginnen in Religionssachen, wenn man es nicht bloß moralisch
nimmt, und doch für ein _an sich_ Gott wohlgefällig machendes, mithin
durch ihn alle unsere Wünsche befriedigendes Mittel ergreift, ist ein
_Fetischglaube_, welcher eine Ueberredung ist: daß, was weder nach [211]
Natur- noch nach moralischen Vernunftgesetzen irgend etwas wirken kann, (A 282-83).
doch dadurch allein schon das Gewünschte wirken werde, wenn man nur (B 300-301).
festiglich glaubt, es werde dergleichen wirken, und dann mit diesem (R 234-35).
Glauben gewisse Förmlichkeiten verbindet. Selbst wo die Ueberzeugung: (Ha 379-80;
daß Alles hier auf das Sittlichgute, welches nur aus dem Thun b 293).
entspringen kann, ankomme, schon durchgedrungen ist, sucht sich der (K 232-33).
sinnliche Mensch doch noch einen Schleichweg, jene beschwerliche
Bedingung zu umgehen, nämlich, daß, wann er nur _die Weise_ (die
Förmlichkeit) begeht: Gott das wohl für die That selbst annehmen würde;
welches denn freilich eine überschwengliche Gnade desselben genannt
werden müßte, wenn es nicht vielmehr eine im faulen Vertrauen erträumte
Gnade, oder wohl gar ein erheucheltes Vertrauen selbst wäre. Und so hat
sich der Mensch in allen öffentlichen Glaubensarten gewisse Gebräuche
als _Gnadenmittel_ ausgedacht, ob sie gleich sich nicht in allen, so wie
in der christlichen, auf praktische Vernunftbegriffe und ihnen gemäße
Gesinnungen beziehen; (als z. B. in der muhammedanischen von den fünf
großen Geboten, das Waschen, das Beten, das Fasten, die Wallfahrt nach
Mekka; wovon das Almosengeben allein ausgenommen zu werden verdienen
würde, wenn es aus wahrer tugendhafter und zugleich religiöser Gesinnung
für Menschenpflicht geschähe, und so auch wohl wirklich für ein
Gnadenmittel gehalten zu werden verdienen würde: da es hingegen, weil es
nach diesem Glauben mit der Erpressung dessen, was man in der Person der
Armen Gott zum Opfer darbietet, von andern, zusammen bestehen kann,
nicht ausgenommen zu werden verdient.)
Es kann nämlich dreierlei Art von _Wahnglauben_, der uns möglichen
Ueberschreitung der Grenzen unserer Vernunft in Ansehung des
Uebernatürlichen (das nicht nach Vernunftgesetzen ein Gegenstand weder
des theoretischen noch praktischen Gebrauchs ist), geben. _Erstlich_ der
Glaube etwas durch Erfahrung zu erkennen, was wir doch selbst als nach
[[objectiven]]{[154]} Erfahrungsgesetzen geschehend unmöglich annehmen [212]
können; (_der Glaube an Wunder_). _Zweitens_ der Wahn das, wovon wir (A 283-84).
selbst durch die Vernunft uns keinen Begriff machen können, doch unter (B 301-3).
unsere Vernunftbegriffe, als zu unserm moralischen Besten nöthig, (R 235-36).
aufnehmen zu müssen; (der Glaube _an Geheimnisse_). _Drittens_ der Wahn (Ha 380-81;
durch den Gebrauch bloßer Naturmittel eine Wirkung, die für uns b 293-94).
Geheimniß ist, nämlich den Einfluß Gottes auf unsere Sittlichkeit, (K 233-34).
hervorbringen zu können (der Glaube _an Gnadenmittel_). -- Von den zwei
ersten erkünstelten Glaubensarten haben wir in den allgemeinen
Anmerkungen zu den beiden nächst vorhergehenden Abschnitten gehandelt.
Es ist uns also jetzt noch übrig von den Gnadenmitteln zu handeln, (die
von Gnadenwirkungen,[155] d. i. übernatürlichen moralischen Einflüssen,
noch unterschieden sind, bei denen wir uns bloß leidend verhalten, deren
vermeinte Erfahrung aber ein schwärmerischer Wahn ist, der bloß zum
Gefühl gehört).
1. _Das Beten_, als ein _innerer förmlicher_ Gottesdienst und darum als
Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen);
denn es ist ein bloß _erklärtes Wünschen_, gegen ein Wesen, das keiner
Erklärung der inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also
nichts gethan, und also keine von den Pflichten, die uns als Gebote
Gottes obliegen, ausgeübt, mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein
herzlicher Wunsch, Gott in allem unserm Thun und Lassen wohlgefällig zu
sein, d. i. die alle unsere Handlungen begleitende Gesinnung, sie als ob
sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben, ist der _Geist des
Gebets_, der »ohne Unterlaß« in uns stattfinden kann und soll. Diesen
Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln
einzukleiden,[156] kann höchstens nur den Werth eines Mittels zu [213]
wiederholter Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich führen, (A 285-86).
unmittelbar aber keine Beziehung aufs göttliche Wohlgefallen haben, eben [214]
darum auch nicht für Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem (A 285-88).
vorgeschrieben werden kann, der es zu gewissen Zwecken _bedarf_, aber [215]
bei weitem nicht Jedermann dieses Mittel (in und eigentlich _mit sich (A 286-89).
selbst_, vorgeblich aber desto verständlicher _mit Gott_ zu reden) (B 304-7).
nöthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Läuterung und Erhebung der (R 238-39).
moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden muß, daß dieser Geist des (Ha 383-84;
Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben b 296-97).
(wenigstens zu unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen könne. Denn (K 237-38).
dieser schwächt vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen
Zweck gerichtet ist, die Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv
betrachtet, _Andacht heißt_). So hat die Betrachtung der tiefen Weisheit
der göttlichen Schöpfung an den kleinsten Dingen und ihrer Majestät im
Großen, so wie sie zwar schon von jeher von Menschen hat erkannt werden
können, in neueren Zeiten aber zum höchsten Bewundern erweitert worden
ist, eine solche Kraft, das Gemüth nicht allein in diejenige dahin
sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen vernichtende
Stimmung (die man _Anbetung_ nennt), zu versetzen, sondern es ist auch,
in Rücksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so
seelenerhebende Kraft, daß dagegen Worte, wenn sie auch die des
königlichen Beters _David_ (der von allen jenen Wundern wenig wußte),
wären, wie leerer Schall verschwinden müssen, weil das Gefühl aus einer
solchen Anschauung [[der Hand Gottes]]{[157]} unaussprechlich ist. -- Da [216]
überdem Menschen Alles, was eigentlich nur auf ihre eigene moralische (A 289-91).
Besserung Beziehung hat, bei der Stimmung ihres Gemüths zur Religion (B 307-9).
gern in Hofdienst verwandeln, wo die Demüthigungen und Lobpreisungen (R 239-40).
gemeiniglich desto weniger moralisch empfunden werden, je mehr sie (Ha 384-85;
wortreich sind: so ist vielmehr nöthig, selbst bei der frühesten mit b 297-98).
Kindern, die des Buchstabens noch bedürfen, angestellten Gebetsübung, (K 238-39).
sorgfältig einzuschärfen, daß die Rede (selbst innerlich ausgesprochen,
ja sogar die Versuche, das Gemüth zur Fassung der Idee von Gott, die
sich einer Anschauung nähern soll, zu stimmen), hier nicht an sich etwas
gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott
wohlgefälligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel
für die Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten
Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr bringen, nichts als erheuchelte
Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes desselben, der nicht in
bloßen Gefühlen besteht, zu bewirken.
2. _Das Kirchengehen_, als feierlicher _äußerer Gottesdienst überhaupt_
in einer Kirche gedacht, ist, in Betracht, daß es eine sinnliche
Darstellung der Gemeinschaft der Gläubigen ist, nicht allein ein für
jeden _Einzelnen_ zu seiner _Erbauung_[158] anzupreisendes Mittel,
sondern auch ihnen, als Bürgern eines hier auf Erden vorzustellenden [217]
göttlichen Staats, für das _Ganze_ unmittelbar obliegende Pflicht; (A 291-92).
vorausgesetzt, daß diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf (B 309-10).
Idololatrie führen, und so das Gewissen belästigen können, z. B. gewisse (R 240-41).
Anbetungen Gottes in der Persönlichkeit seiner unendlichen Güte unter (Ha 385-86;
dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem b 298).
Vernunftverbote: »_Du sollst dir kein Bildniß machen_, u. s. w.« zuwider (K 239-40).
ist. Aber es an sich als _Gnadenmittel_ brauchen zu wollen, gleich als
ob dadurch Gott unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser
Feierlichkeit (einer bloßen sinnlichen Vorstellung der _Allgemeinheit_
der Religion) Gott besondere _Gnaden_ verbunden habe, ist ein Wahn, der
zwar mit der Denkungsart eines guten _Bürgers_ in einem _politischen
gemeinen Wesen_ und der äußern Anständigkeit gar wohl zusammen stimmt,
zur Qualität desselben aber, als _Bürger im Reiche Gottes_, nicht allein
nichts beiträgt, sondern diese vielmehr verfälscht, und den schlechten
moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst seinen
eigenen durch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.
3. Die einmal geschehende feierliche _Einweihung_ zur
Kirchengemeinschaft, d. i. die erste Aufnahme _zum Gliede einer Kirche_
(in der christlichen durch die _Taufe_) ist eine vielbedeutende
Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden, wenn er seinen Glauben
selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die seine Erziehung
in demselben zu besorgen sich anheischig machen, große Verbindlichkeit
auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen zum Bürger
in einem göttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine heilige
oder Heiligkeit und Empfänglichkeit für die göttliche Gnade in diesem
Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein _Gnadenmittel_; in so
übergroßem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle [218]
Sünden auf einmal abwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine (A 292-93).
Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben (B 310-11).
öffentlich an den Tag legte. (R 241-42).
(Ha 386-87;
4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer _Erneuerung_, b 299).
_Fortdauer_ und _Fortpflanzung dieser Kirchengemeinschaft_ nach Gesetzen (K 240-41).
der _Gleichheit_ (die _Communion_), welche allenfalls auch nach dem
Beispiele des Stifters einer solchen Kirche (zugleich auch zu seinem
Gedächtnisse) durch die Förmlichkeit eines gemeinschaftlichen Genusses
an derselben Tafel geschehen kann, enthält etwas Großes, die enge,
eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der Menschen, vornehmlich in
Religionssachen, zur Idee einer weltbürgerlichen _moralischen
Gemeinschaft_ Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine
Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der
brüderlichen Liebe zu beleben. Daß aber Gott mit der Celebrirung dieser
Feierlichkeit besondere Gnaden verbunden habe, zu rühmen, und daß
sie,{[159]} die doch bloß eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu
ein _Gnadenmittel_ sei, unter die Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein
Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade
entgegen wirken kann. -- _Pfaffenthum_ also würde überhaupt die
usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit über die Gemüther sein, dadurch,
daß sie im ausschließlichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das
Ansehn gäbe.
* * * * *
Alle dergleichen erkünstelten Selbsttäuschungen in Religionssachen haben
einen gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewöhnlicher
Weise unter allen göttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit,
der Gnade und der Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die
abschreckende Bedingung, den Forderungen der ersteren gemäß zu sein zu
umgehen. Es ist mühsam, ein guter _Diener_ zu sein, (man hört da immer
nur von Pflichten sprechen); er möchte daher lieber ein _Favorit_ sein,
wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu gröblich gegen Pflicht [219]
verstoßen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines im höchsten (A 293-95).
Grade Begünstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, daß er immer der (B 311-12).
lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der Thunlichkeit (R 242-43).
dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trägt er (Ha 387-88;
seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie b 299-300).
gewöhnlich, auf die Gottheit über, und so wie auch an den besten _Oberen (K 241-42).
von unserer Gattung_ die gesetzgebende Strenge, die wohlthätige Gnade
und die pünktliche Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede
abgesondert und für sich zum moralischen Effect der Handlungen des
Unterthans hinwirken, sondern sich in der Denkungsart des menschlichen
Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlüsse _vermischen_, man also nur der
einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit der Weisheit{[160]} des
menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die beiden anderen zur
Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch dadurch bei Gott
auszurichten, indem er sich bloß an seine _Gnade_ wendet. (Daher war es
auch eine für die Religion wichtige Absonderung der gedachten
Eigenschaften, oder vielmehr Verhältnisse Gottes zum Menschen, durch die
Idee einer dreifachen Persönlichkeit, welcher analogisch jene gedacht
werden soll, um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende
befleißigt er sich aller erdenklichen Förmlichkeiten, wodurch angezeigt
werden soll, wie sehr er die göttlichen Gebote _verehre_, um nicht
nöthig zu haben, sie zu _beobachten_, und damit seine thatlosen Wünsche
auch zur Vergütung der Uebertretung derselben dienen mögen, ruft er:
»Herr! Herr!« um nur nicht nöthig zu haben, »den Willen des himmlischen
Vaters zu thun,« und so macht er sich von den Feierlichkeiten, im
Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen,
den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den
Glauben, daß sie es sind, selbst für ein wesentliches Stück der Religion
(der gemeine Mann gar für das Ganze derselben) aus, und überläßt es der
allgütigen Vorsorge, aus ihm einen bessern Menschen zu machen, indem er [220]
sich der _Frömmigkeit_ (einer passiven Verehrung des göttlichen (A 295-96).
Gesetzes) statt der _Tugend_ (der Anwendung eigener Kräfte zur (B 313-14).
Beobachtung{[161]} der von ihm verehrten Pflicht) befleißigt, welche (R 243-44).
letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee (Ha 388-89;
ausmachen kann, die man unter dem Worte _Gottseligkeit_ (wahre b 300-301).
_Religionsgesinnung_) versteht. -- Wenn der Wahn dieses vermeinten (K 242).
Himmelsgünstlings bis zur schwärmerischen Einbildung gefühlter
besonderer Gnadenwirkungen in ihm steigt (bis sogar zur Anmaßung der
Vertraulichkeit eines vermeinten verborgenen _Umgangs_ mit Gott), so
ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und wird ihm ein Gegenstand der
Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn öffentlich geklagt wird:
daß Religion noch immer so wenig zur Besserung der Menschen beiträgt,
und das innere Licht (»unter dem Scheffel«) dieser begnadigten nicht
auch äußerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar, (wie man nach
diesem ihrem Vorgeben wohl fordern könnte), _vorzüglich_ vor anderen
natürlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung,
sondern zur Beförderung der Tugendgesinnung, die in einem guten
Lebenswandel thätig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der
Lehrer des Evangeliums hat gleichwohl diese äußeren Beweisthümer äußerer
Erfahrung selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an
ihren Früchten, man sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch
aber hat man nicht gesehen: daß jene ihrer Meinung nach außerordentlich
Begünstigten (Auserwählten) es dem natürlichen ehrlichen Manne, auf den
man im Umgange, in Geschäften und in Nöthen vertrauen kann, im mindesten
zuvorthäten, da sie vielmehr im Ganzen genommen, die Vergleichung mit
diesem kaum aushalten dürften; zum Beweise, daß es nicht der rechte Weg
sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern vielmehr von der Tugend zur
Begnadigung fortzuschreiten.
Ende.
Fußnoten
[Fußnote 1: Die Varianten, welche dieser Aufsatz gegenüber dem
Wiederabdrucke in der »Religion innerhalb der Grenzen &c.« aufweist,
s. S. XXII-XXIII vorliegender Ausgabe.]
[Fußnote 2: In dem Briefe an _Stäudlin_ vom 4. Mai 1793: »Mein schon
seit geraumer Zeit gemachter Plan der mir obliegenden Bearbeitung
des Feldes der reinen Philosophie ging auf die Auflösung der drei
Aufgaben: 1) Was kann ich wissen? (Metaphysik); 2) Was soll ich
thun? (Moral); 3) _Was darf ich hoffen?_ (_Religion_); welcher
zuletzt die vierte folgen sollte: Was ist der Mensch?«]
[Fußnote 3: »Diese Betitelung war absichtlich so gestellt, damit man
jene Abhandlung nicht dahin deutete, als sollte sie die Religion
_aus_ bloßer Vernunft (ohne Offenbarung) bedeuten. Denn das wäre zu
viel Anmaßung gewesen; weil es doch sein konnte, daß die Lehren
derselben von übernatürlich inspirirten Männern herrührten; sondern
daß ich nur dasjenige, was im Text der für geoffenbart geglaubten
Religion, der Bibel, _auch durch bloße Vernunft_ erkannt werden
kann, hier in einem Zusammenhange vorstellig machen wollte.« Kant in
der Vorrede zum Streit der Facultäten. 1798.]
[Fußnote 4: In vorliegender Ausgabe S. 8.]
[Fußnote 5: In vorliegender Ausgabe S. 9.]
[Fußnote 6: In vorliegender Ausgabe S. 11.]
[Fußnote 7: In dem Briefe an Biester, den Herausgeber der
Berlinischen Monatsschrift spricht Kant von dem »Urtheilsspruch« der
»drei Glaubensrichter«: indeß ist auch in der Darstellung bei
Borowsky nur von zwei Censoren (Hillmer und Hermes) die Rede.]
[Fußnote 8: Die Paginirung bezieht sich auf die vorliegende Ausgabe.
Bei dem Abzählen der Zeilen sind der Columnentitel und die Zeile mit
der Angabe der Paginirung, am Fuße der Seite, _nicht_ mit gezählt.]
[Fußnote 9: Es ist aus Rücksicht auf größere Uebersichtlichkeit des
Druckes davon Abstand genommen worden, diese Stellen des Grundtextes
durch Antiquatypen auszuzeichnen, wie es in meiner Ausgabe der
»Kritik der reinen Vernunft« und der »Kritik der Urtheilskraft«
geschehen ist.]
[Fußnote 10: Statt dieses ausführlicheren Inhaltsverzeichnisses
haben die Originalausgaben das auf S. 16 abgedruckte _kürzere_.]
[Fußnote 11: _B_: Vorrede zur ersten Auflage.]
[Fußnote 12: Diejenigen, denen der bloß formale Bestimmungsgrund (der
Gesetzlichkeit) überhaupt, im Begriff der Pflicht zum Bestimmungsgrunde
nicht genügen will, gestehen dann doch, daß dieser nicht in der auf
eigenes _Wohlbehagen_ gerichteten _Selbstliebe_ angetroffen werden
könne. Da bleiben aber alsdann nur zwei Bestimmungsgründe übrig, einer,
der rational ist, nämlich eigene _Vollkommenheit_, und ein anderer, der
empirisch ist, fremde _Glückseligkeit_. -- Wenn sie nun unter der
erstern nicht schon die moralische, die nur eine einzige sein kann,
verstehen, (nämlich einen dem Gesetze unbedingt gehorchenden Willen),
wobei sie aber im Zirkel erklären würden, so müßten sie die
Naturvollkommenheit des Menschen, sofern sie einer Erhöhung fähig ist,
und deren es viel geben kann, (als Geschicklichkeit in Künsten und
Wissenschaften, Geschmack, Gewandtheit des Körpers u. dgl.) meinen. Dies
ist aber jederzeit nur bedingter Weise gut, das ist, nur unter der
Bedingung, daß ihr Gebrauch dem moralischen Gesetze (welches allein
unbedingt gebietet), nicht widerstreite; also kann sie, zum Zweck
gemacht, nicht Princip der Pflichtbegriffe sein. Eben dasselbe gilt auch
von dem auf Glückseligkeit anderer Menschen gerichteten Zwecke. Denn
eine Handlung muß zuvor an sich selbst nach dem moralischen Gesetze
abgewogen werden, ehe sie auf die Glückseligkeit Anderer gerichtet wird.
Dieser ihre Beförderung ist also nur bedingter Weise Pflicht, und kann
nicht zum obersten Princip moralischer Maximen dienen.]
[Fußnote 13: _B_: daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige
Beziehung habe.]