Nun sind _Mittel_ alle Zwischenursachen, die der Mensch in _seiner [209]

Gewalt hat_, um dadurch eine gewisse Absicht zu bewirken, und da giebts, (A 280-81).

um des himmlischen Beistandes würdig zu werden, nichts Anders, (und kann (B 298-99).

auch kein Anderes geben), als ernstliche Bestrebung seine sittliche (R 232-33).

Beschaffenheit nach aller Möglichkeit zu bessern, und sich dadurch der (Ha 377-78;

Vollendung ihrer Angemessenheit zum göttlichen Wohlgefallen, die nicht b 291-92).

in seiner Gewalt ist, empfänglich zu machen, weil jener göttliche (K 230-31).

Beistand, den er erwartet, selbst eigentlich doch nur seine Sittlichkeit

zur Absicht hat. Daß aber der unlautere Mensch ihn da nicht suchen

werde, sondern lieber in gewissen sinnlichen Veranstaltungen, (die er

freilich in seiner Gewalt hat, die aber auch für sich keinen bessern

Menschen machen [[können]]{[151]} und nun doch übernatürlicher Weise

dieses bewirken sollen), war wohl schon _a priori_ zu erwarten, und so

findet es sich auch in der That. Der Begriff eines sogenannten

_Gnadenmittels_, ob er zwar, (nach dem, was eben gesagt worden), in sich

selbst widersprechend ist, dient hier doch zum Mittel einer

Selbsttäuschung, welche eben so gemein, als der wahren Religion

nachtheilig ist.

Der wahre (moralische) Dienst Gottes, den Gläubige, als zu seinem Reich

gehörige Unterthanen, nicht minder aber auch (unter Freiheitsgesetzen)

als Bürger desselben zu leisten haben, ist zwar, so wie dieses selbst,

unsichtbar, d. i. ein Dienst der Herzen, [[(im Geist und in der

Wahrheit)]]{[152]} und kann nur in der Gesinnung, der Beobachtung aller

wahren Pflichten, als göttlicher Gebote, nicht in ausschließlich für

Gott bestimmten Handlungen bestehen. Allein das Unsichtbare bedarf doch

beim Menschen durch etwas Sichtbares (Sinnliches) repräsentirt, ja, was

noch mehr ist, durch dieses zum Behuf des Praktischen begleitet, und ob

zwar es intellectuell ist, gleichsam (nach einer gewissen Analogie)

anschaulich gemacht zu werden, welches, ob zwar ein nicht wohl

entbehrliches, doch zugleich der Gefahr der Mißdeutung gar sehr

unterworfenes Mittel ist, uns unsere Pflicht im Dienste Gottes nur [210]

vorstellig zu machen, durch einen uns überschleichenden _Wahn_ (A 281-82).

aber,{[153]} leichtlich für den _Gottesdienst_ selbst gehalten, und auch (B 299-300).

gemeiniglich so benannt wird. (R 233-34).

(Ha 378-79;

Dieser angebliche Dienst Gottes auf seinen Geist und seine wahre b 292).

Bedeutung, nämlich eine dem Reich Gottes in uns und außer uns sich (K 231-32).

weihende Gesinnung, zurückgeführt, kann selbst durch die Vernunft in

vier Pflichtbeobachtungen eingetheilt werden, denen aber gewisse

Förmlichkeiten, die mit jenen nicht in nothwendiger Verbindung stehen,

correspondirend beigeordnet worden sind; weil sie jenen zum Schema zu

dienen, und so unsere Aufmerksamkeit auf den wahren Dienst Gottes zu

erwecken und zu unterhalten, von Alters her für gute sinnliche Mittel

befunden sind. Sie gründen sich insgesammt auf die Absicht, das

Sittlichgute zu befördern. 1) _Es in uns selbst_ fest zu gründen, und

die Gesinnung desselben wiederholentlich im Gemüth zu erwecken (das

Privatgebet). 2) Die _äußere Ausbreitung_ desselben, durch öffentliche

Zusammenkunft an dazu gesetzlich geweihten Tagen, um daselbst religiöse

Lehren und Wünsche (und hiemit dergleichen Gesinnungen) laut werden zu

lassen, und sie so durchgängig mitzutheilen, (das Kirchengehen). 3) Die

_Fortpflanzung_ desselben auf die Nachkommenschaft; durch Aufnahme der

neueintretenden Glieder in die Gemeinschaft des Glaubens, als Pflicht,

sie darin auch zu belehren, (in der christlichen Religion die _Taufe_).

4) Die _Erhaltung dieser Gemeinschaft_ durch eine wiederholte

öffentliche Förmlichkeit, welche die Vereinigung dieser Glieder zu einem

ethischen Körper, und zwar nach dem Princip der Gleichheit ihrer Rechte

unter sich und des Antheils an allen Früchten des Moralischguten

fortdaurend macht; (die Communion.)

Alles Beginnen in Religionssachen, wenn man es nicht bloß moralisch

nimmt, und doch für ein _an sich_ Gott wohlgefällig machendes, mithin

durch ihn alle unsere Wünsche befriedigendes Mittel ergreift, ist ein

_Fetischglaube_, welcher eine Ueberredung ist: daß, was weder nach [211]

Natur- noch nach moralischen Vernunftgesetzen irgend etwas wirken kann, (A 282-83).

doch dadurch allein schon das Gewünschte wirken werde, wenn man nur (B 300-301).

festiglich glaubt, es werde dergleichen wirken, und dann mit diesem (R 234-35).

Glauben gewisse Förmlichkeiten verbindet. Selbst wo die Ueberzeugung: (Ha 379-80;

daß Alles hier auf das Sittlichgute, welches nur aus dem Thun b 293).

entspringen kann, ankomme, schon durchgedrungen ist, sucht sich der (K 232-33).

sinnliche Mensch doch noch einen Schleichweg, jene beschwerliche

Bedingung zu umgehen, nämlich, daß, wann er nur _die Weise_ (die

Förmlichkeit) begeht: Gott das wohl für die That selbst annehmen würde;

welches denn freilich eine überschwengliche Gnade desselben genannt

werden müßte, wenn es nicht vielmehr eine im faulen Vertrauen erträumte

Gnade, oder wohl gar ein erheucheltes Vertrauen selbst wäre. Und so hat

sich der Mensch in allen öffentlichen Glaubensarten gewisse Gebräuche

als _Gnadenmittel_ ausgedacht, ob sie gleich sich nicht in allen, so wie

in der christlichen, auf praktische Vernunftbegriffe und ihnen gemäße

Gesinnungen beziehen; (als z. B. in der muhammedanischen von den fünf

großen Geboten, das Waschen, das Beten, das Fasten, die Wallfahrt nach

Mekka; wovon das Almosengeben allein ausgenommen zu werden verdienen

würde, wenn es aus wahrer tugendhafter und zugleich religiöser Gesinnung

für Menschenpflicht geschähe, und so auch wohl wirklich für ein

Gnadenmittel gehalten zu werden verdienen würde: da es hingegen, weil es

nach diesem Glauben mit der Erpressung dessen, was man in der Person der

Armen Gott zum Opfer darbietet, von andern, zusammen bestehen kann,

nicht ausgenommen zu werden verdient.)

Es kann nämlich dreierlei Art von _Wahnglauben_, der uns möglichen

Ueberschreitung der Grenzen unserer Vernunft in Ansehung des

Uebernatürlichen (das nicht nach Vernunftgesetzen ein Gegenstand weder

des theoretischen noch praktischen Gebrauchs ist), geben. _Erstlich_ der

Glaube etwas durch Erfahrung zu erkennen, was wir doch selbst als nach

[[objectiven]]{[154]} Erfahrungsgesetzen geschehend unmöglich annehmen [212]

können; (_der Glaube an Wunder_). _Zweitens_ der Wahn das, wovon wir (A 283-84).

selbst durch die Vernunft uns keinen Begriff machen können, doch unter (B 301-3).

unsere Vernunftbegriffe, als zu unserm moralischen Besten nöthig, (R 235-36).

aufnehmen zu müssen; (der Glaube _an Geheimnisse_). _Drittens_ der Wahn (Ha 380-81;

durch den Gebrauch bloßer Naturmittel eine Wirkung, die für uns b 293-94).

Geheimniß ist, nämlich den Einfluß Gottes auf unsere Sittlichkeit, (K 233-34).

hervorbringen zu können (der Glaube _an Gnadenmittel_). -- Von den zwei

ersten erkünstelten Glaubensarten haben wir in den allgemeinen

Anmerkungen zu den beiden nächst vorhergehenden Abschnitten gehandelt.

Es ist uns also jetzt noch übrig von den Gnadenmitteln zu handeln, (die

von Gnadenwirkungen,[155] d. i. übernatürlichen moralischen Einflüssen,

noch unterschieden sind, bei denen wir uns bloß leidend verhalten, deren

vermeinte Erfahrung aber ein schwärmerischer Wahn ist, der bloß zum

Gefühl gehört).

1. _Das Beten_, als ein _innerer förmlicher_ Gottesdienst und darum als

Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen);

denn es ist ein bloß _erklärtes Wünschen_, gegen ein Wesen, das keiner

Erklärung der inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also

nichts gethan, und also keine von den Pflichten, die uns als Gebote

Gottes obliegen, ausgeübt, mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein

herzlicher Wunsch, Gott in allem unserm Thun und Lassen wohlgefällig zu

sein, d. i. die alle unsere Handlungen begleitende Gesinnung, sie als ob

sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben, ist der _Geist des

Gebets_, der »ohne Unterlaß« in uns stattfinden kann und soll. Diesen

Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln

einzukleiden,[156] kann höchstens nur den Werth eines Mittels zu [213]

wiederholter Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich führen, (A 285-86).

unmittelbar aber keine Beziehung aufs göttliche Wohlgefallen haben, eben [214]

darum auch nicht für Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem (A 285-88).

vorgeschrieben werden kann, der es zu gewissen Zwecken _bedarf_, aber [215]

bei weitem nicht Jedermann dieses Mittel (in und eigentlich _mit sich (A 286-89).

selbst_, vorgeblich aber desto verständlicher _mit Gott_ zu reden) (B 304-7).

nöthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Läuterung und Erhebung der (R 238-39).

moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden muß, daß dieser Geist des (Ha 383-84;

Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben b 296-97).

(wenigstens zu unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen könne. Denn (K 237-38).

dieser schwächt vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen

Zweck gerichtet ist, die Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv

betrachtet, _Andacht heißt_). So hat die Betrachtung der tiefen Weisheit

der göttlichen Schöpfung an den kleinsten Dingen und ihrer Majestät im

Großen, so wie sie zwar schon von jeher von Menschen hat erkannt werden

können, in neueren Zeiten aber zum höchsten Bewundern erweitert worden

ist, eine solche Kraft, das Gemüth nicht allein in diejenige dahin

sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen vernichtende

Stimmung (die man _Anbetung_ nennt), zu versetzen, sondern es ist auch,

in Rücksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so

seelenerhebende Kraft, daß dagegen Worte, wenn sie auch die des

königlichen Beters _David_ (der von allen jenen Wundern wenig wußte),

wären, wie leerer Schall verschwinden müssen, weil das Gefühl aus einer

solchen Anschauung [[der Hand Gottes]]{[157]} unaussprechlich ist. -- Da [216]

überdem Menschen Alles, was eigentlich nur auf ihre eigene moralische (A 289-91).

Besserung Beziehung hat, bei der Stimmung ihres Gemüths zur Religion (B 307-9).

gern in Hofdienst verwandeln, wo die Demüthigungen und Lobpreisungen (R 239-40).

gemeiniglich desto weniger moralisch empfunden werden, je mehr sie (Ha 384-85;

wortreich sind: so ist vielmehr nöthig, selbst bei der frühesten mit b 297-98).

Kindern, die des Buchstabens noch bedürfen, angestellten Gebetsübung, (K 238-39).

sorgfältig einzuschärfen, daß die Rede (selbst innerlich ausgesprochen,

ja sogar die Versuche, das Gemüth zur Fassung der Idee von Gott, die

sich einer Anschauung nähern soll, zu stimmen), hier nicht an sich etwas

gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott

wohlgefälligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel

für die Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten

Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr bringen, nichts als erheuchelte

Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes desselben, der nicht in

bloßen Gefühlen besteht, zu bewirken.

2. _Das Kirchengehen_, als feierlicher _äußerer Gottesdienst überhaupt_

in einer Kirche gedacht, ist, in Betracht, daß es eine sinnliche

Darstellung der Gemeinschaft der Gläubigen ist, nicht allein ein für

jeden _Einzelnen_ zu seiner _Erbauung_[158] anzupreisendes Mittel,

sondern auch ihnen, als Bürgern eines hier auf Erden vorzustellenden [217]

göttlichen Staats, für das _Ganze_ unmittelbar obliegende Pflicht; (A 291-92).

vorausgesetzt, daß diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf (B 309-10).

Idololatrie führen, und so das Gewissen belästigen können, z. B. gewisse (R 240-41).

Anbetungen Gottes in der Persönlichkeit seiner unendlichen Güte unter (Ha 385-86;

dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem b 298).

Vernunftverbote: »_Du sollst dir kein Bildniß machen_, u. s. w.« zuwider (K 239-40).

ist. Aber es an sich als _Gnadenmittel_ brauchen zu wollen, gleich als

ob dadurch Gott unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser

Feierlichkeit (einer bloßen sinnlichen Vorstellung der _Allgemeinheit_

der Religion) Gott besondere _Gnaden_ verbunden habe, ist ein Wahn, der

zwar mit der Denkungsart eines guten _Bürgers_ in einem _politischen

gemeinen Wesen_ und der äußern Anständigkeit gar wohl zusammen stimmt,

zur Qualität desselben aber, als _Bürger im Reiche Gottes_, nicht allein

nichts beiträgt, sondern diese vielmehr verfälscht, und den schlechten

moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst seinen

eigenen durch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.

3. Die einmal geschehende feierliche _Einweihung_ zur

Kirchengemeinschaft, d. i. die erste Aufnahme _zum Gliede einer Kirche_

(in der christlichen durch die _Taufe_) ist eine vielbedeutende

Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden, wenn er seinen Glauben

selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die seine Erziehung

in demselben zu besorgen sich anheischig machen, große Verbindlichkeit

auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen zum Bürger

in einem göttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine heilige

oder Heiligkeit und Empfänglichkeit für die göttliche Gnade in diesem

Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein _Gnadenmittel_; in so

übergroßem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle [218]

Sünden auf einmal abwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine (A 292-93).

Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben (B 310-11).

öffentlich an den Tag legte. (R 241-42).

(Ha 386-87;

4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer _Erneuerung_, b 299).

_Fortdauer_ und _Fortpflanzung dieser Kirchengemeinschaft_ nach Gesetzen (K 240-41).

der _Gleichheit_ (die _Communion_), welche allenfalls auch nach dem

Beispiele des Stifters einer solchen Kirche (zugleich auch zu seinem

Gedächtnisse) durch die Förmlichkeit eines gemeinschaftlichen Genusses

an derselben Tafel geschehen kann, enthält etwas Großes, die enge,

eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der Menschen, vornehmlich in

Religionssachen, zur Idee einer weltbürgerlichen _moralischen

Gemeinschaft_ Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine

Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der

brüderlichen Liebe zu beleben. Daß aber Gott mit der Celebrirung dieser

Feierlichkeit besondere Gnaden verbunden habe, zu rühmen, und daß

sie,{[159]} die doch bloß eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu

ein _Gnadenmittel_ sei, unter die Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein

Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade

entgegen wirken kann. -- _Pfaffenthum_ also würde überhaupt die

usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit über die Gemüther sein, dadurch,

daß sie im ausschließlichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das

Ansehn gäbe.

* * * * *

Alle dergleichen erkünstelten Selbsttäuschungen in Religionssachen haben

einen gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewöhnlicher

Weise unter allen göttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit,

der Gnade und der Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die

abschreckende Bedingung, den Forderungen der ersteren gemäß zu sein zu

umgehen. Es ist mühsam, ein guter _Diener_ zu sein, (man hört da immer

nur von Pflichten sprechen); er möchte daher lieber ein _Favorit_ sein,

wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu gröblich gegen Pflicht [219]

verstoßen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines im höchsten (A 293-95).

Grade Begünstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, daß er immer der (B 311-12).

lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der Thunlichkeit (R 242-43).

dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trägt er (Ha 387-88;

seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie b 299-300).

gewöhnlich, auf die Gottheit über, und so wie auch an den besten _Oberen (K 241-42).

von unserer Gattung_ die gesetzgebende Strenge, die wohlthätige Gnade

und die pünktliche Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede

abgesondert und für sich zum moralischen Effect der Handlungen des

Unterthans hinwirken, sondern sich in der Denkungsart des menschlichen

Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlüsse _vermischen_, man also nur der

einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit der Weisheit{[160]} des

menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die beiden anderen zur

Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch dadurch bei Gott

auszurichten, indem er sich bloß an seine _Gnade_ wendet. (Daher war es

auch eine für die Religion wichtige Absonderung der gedachten

Eigenschaften, oder vielmehr Verhältnisse Gottes zum Menschen, durch die

Idee einer dreifachen Persönlichkeit, welcher analogisch jene gedacht

werden soll, um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende

befleißigt er sich aller erdenklichen Förmlichkeiten, wodurch angezeigt

werden soll, wie sehr er die göttlichen Gebote _verehre_, um nicht

nöthig zu haben, sie zu _beobachten_, und damit seine thatlosen Wünsche

auch zur Vergütung der Uebertretung derselben dienen mögen, ruft er:

»Herr! Herr!« um nur nicht nöthig zu haben, »den Willen des himmlischen

Vaters zu thun,« und so macht er sich von den Feierlichkeiten, im

Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen,

den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den

Glauben, daß sie es sind, selbst für ein wesentliches Stück der Religion

(der gemeine Mann gar für das Ganze derselben) aus, und überläßt es der

allgütigen Vorsorge, aus ihm einen bessern Menschen zu machen, indem er [220]

sich der _Frömmigkeit_ (einer passiven Verehrung des göttlichen (A 295-96).

Gesetzes) statt der _Tugend_ (der Anwendung eigener Kräfte zur (B 313-14).

Beobachtung{[161]} der von ihm verehrten Pflicht) befleißigt, welche (R 243-44).

letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee (Ha 388-89;

ausmachen kann, die man unter dem Worte _Gottseligkeit_ (wahre b 300-301).

_Religionsgesinnung_) versteht. -- Wenn der Wahn dieses vermeinten (K 242).

Himmelsgünstlings bis zur schwärmerischen Einbildung gefühlter

besonderer Gnadenwirkungen in ihm steigt (bis sogar zur Anmaßung der

Vertraulichkeit eines vermeinten verborgenen _Umgangs_ mit Gott), so

ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und wird ihm ein Gegenstand der

Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn öffentlich geklagt wird:

daß Religion noch immer so wenig zur Besserung der Menschen beiträgt,

und das innere Licht (»unter dem Scheffel«) dieser begnadigten nicht

auch äußerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar, (wie man nach

diesem ihrem Vorgeben wohl fordern könnte), _vorzüglich_ vor anderen

natürlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung,

sondern zur Beförderung der Tugendgesinnung, die in einem guten

Lebenswandel thätig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der

Lehrer des Evangeliums hat gleichwohl diese äußeren Beweisthümer äußerer

Erfahrung selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an

ihren Früchten, man sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch

aber hat man nicht gesehen: daß jene ihrer Meinung nach außerordentlich

Begünstigten (Auserwählten) es dem natürlichen ehrlichen Manne, auf den

man im Umgange, in Geschäften und in Nöthen vertrauen kann, im mindesten

zuvorthäten, da sie vielmehr im Ganzen genommen, die Vergleichung mit

diesem kaum aushalten dürften; zum Beweise, daß es nicht der rechte Weg

sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern vielmehr von der Tugend zur

Begnadigung fortzuschreiten.

Ende.

Fußnoten

[Fußnote 1: Die Varianten, welche dieser Aufsatz gegenüber dem

Wiederabdrucke in der »Religion innerhalb der Grenzen &c.« aufweist,

s. S. XXII-XXIII vorliegender Ausgabe.]

[Fußnote 2: In dem Briefe an _Stäudlin_ vom 4. Mai 1793: »Mein schon

seit geraumer Zeit gemachter Plan der mir obliegenden Bearbeitung

des Feldes der reinen Philosophie ging auf die Auflösung der drei

Aufgaben: 1) Was kann ich wissen? (Metaphysik); 2) Was soll ich

thun? (Moral); 3) _Was darf ich hoffen?_ (_Religion_); welcher

zuletzt die vierte folgen sollte: Was ist der Mensch?«]

[Fußnote 3: »Diese Betitelung war absichtlich so gestellt, damit man

jene Abhandlung nicht dahin deutete, als sollte sie die Religion

_aus_ bloßer Vernunft (ohne Offenbarung) bedeuten. Denn das wäre zu

viel Anmaßung gewesen; weil es doch sein konnte, daß die Lehren

derselben von übernatürlich inspirirten Männern herrührten; sondern

daß ich nur dasjenige, was im Text der für geoffenbart geglaubten

Religion, der Bibel, _auch durch bloße Vernunft_ erkannt werden

kann, hier in einem Zusammenhange vorstellig machen wollte.« Kant in

der Vorrede zum Streit der Facultäten. 1798.]

[Fußnote 4: In vorliegender Ausgabe S. 8.]

[Fußnote 5: In vorliegender Ausgabe S. 9.]

[Fußnote 6: In vorliegender Ausgabe S. 11.]

[Fußnote 7: In dem Briefe an Biester, den Herausgeber der

Berlinischen Monatsschrift spricht Kant von dem »Urtheilsspruch« der

»drei Glaubensrichter«: indeß ist auch in der Darstellung bei

Borowsky nur von zwei Censoren (Hillmer und Hermes) die Rede.]

[Fußnote 8: Die Paginirung bezieht sich auf die vorliegende Ausgabe.

Bei dem Abzählen der Zeilen sind der Columnentitel und die Zeile mit

der Angabe der Paginirung, am Fuße der Seite, _nicht_ mit gezählt.]

[Fußnote 9: Es ist aus Rücksicht auf größere Uebersichtlichkeit des

Druckes davon Abstand genommen worden, diese Stellen des Grundtextes

durch Antiquatypen auszuzeichnen, wie es in meiner Ausgabe der

»Kritik der reinen Vernunft« und der »Kritik der Urtheilskraft«

geschehen ist.]

[Fußnote 10: Statt dieses ausführlicheren Inhaltsverzeichnisses

haben die Originalausgaben das auf S. 16 abgedruckte _kürzere_.]

[Fußnote 11: _B_: Vorrede zur ersten Auflage.]

[Fußnote 12: Diejenigen, denen der bloß formale Bestimmungsgrund (der

Gesetzlichkeit) überhaupt, im Begriff der Pflicht zum Bestimmungsgrunde

nicht genügen will, gestehen dann doch, daß dieser nicht in der auf

eigenes _Wohlbehagen_ gerichteten _Selbstliebe_ angetroffen werden

könne. Da bleiben aber alsdann nur zwei Bestimmungsgründe übrig, einer,

der rational ist, nämlich eigene _Vollkommenheit_, und ein anderer, der

empirisch ist, fremde _Glückseligkeit_. -- Wenn sie nun unter der

erstern nicht schon die moralische, die nur eine einzige sein kann,

verstehen, (nämlich einen dem Gesetze unbedingt gehorchenden Willen),

wobei sie aber im Zirkel erklären würden, so müßten sie die

Naturvollkommenheit des Menschen, sofern sie einer Erhöhung fähig ist,

und deren es viel geben kann, (als Geschicklichkeit in Künsten und

Wissenschaften, Geschmack, Gewandtheit des Körpers u. dgl.) meinen. Dies

ist aber jederzeit nur bedingter Weise gut, das ist, nur unter der

Bedingung, daß ihr Gebrauch dem moralischen Gesetze (welches allein

unbedingt gebietet), nicht widerstreite; also kann sie, zum Zweck

gemacht, nicht Princip der Pflichtbegriffe sein. Eben dasselbe gilt auch

von dem auf Glückseligkeit anderer Menschen gerichteten Zwecke. Denn

eine Handlung muß zuvor an sich selbst nach dem moralischen Gesetze

abgewogen werden, ehe sie auf die Glückseligkeit Anderer gerichtet wird.

Dieser ihre Beförderung ist also nur bedingter Weise Pflicht, und kann

nicht zum obersten Princip moralischer Maximen dienen.]

[Fußnote 13: _B_: daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige

Beziehung habe.]

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 17 / 23 段