Ich nehme erstlich folgenden Satz, als einen keines Beweises benöthigten

Grundsatz an: _Alles, was außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch

thun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer

Religionswahn und Afterdienst Gottes._ -- Ich sage, was der _Mensch_

thun zu können glaubt; denn, ob nicht über Alles, was _wir_ thun können,

noch in den Geheimnissen der höchsten Weisheit etwas sein möge, was nur

_Gott_ thun kann, um uns zu ihm wohlgefälligen Menschen zu machen, wird

hierdurch nicht verneinet. Aber, wenn die Kirche ein solches Geheimniß

etwa als offenbart verkündigen sollte, so würde{[136]} doch die Meinung,

daß diese Offenbarung, wie sie uns die heilige Geschichte erzählt, zu

glauben, und sie, (es sei innerlich oder äußerlich), zu bekennen, an

sich etwas sei, dadurch wir uns Gott wohlgefällig machen, ein

gefährlicher Religionswahn sein. Denn dieses Glauben ist als inneres

Bekenntniß seines festen Fürwahrhaltens, so wahrhaftig ein _Thun_, das

durch Furcht abgezwungen wird, daß ein aufrichtiger Mensch eher jede

andere Bedingung als diese eingehen möchte, weil er bei allen andern

Frohndiensten allenfalls nur etwas Ueberflüssiges, hier aber etwas dem

Gewissen in einer Declaration, von deren Wahrheit er nicht überzeugt

ist, Widerstreitendes thun würde. Das Bekenntniß also, wovon er sich

überredet, daß es für sich selbst (als Annahme eines ihm angebotenen

Guten) ihn Gott wohlgefällig machen könne, ist etwas, was er noch über

den guten Lebenswandel in Befolgung der in der Welt auszuübenden

moralischen Gesetze thun zu können vermeint, indem er sich mit seinem

Dienst geradezu an Gott wendet.

Die Vernunft läßt uns _erstlich_ in Ansehung des Mangels eigener [185]

Gerechtigkeit, (die vor Gott gilt), nicht ganz ohne Trost. Sie sagt: (A 246-47).

daß, wer in einer wahrhaften der Pflicht ergebenen Gesinnung so viel, (B 262-63).

als in seinem Vermögen steht, thut, um (wenigstens in einer beständigen (R 206-7).

Annäherung zur vollständigen Angemessenheit mit dem Gesetze) seiner (Ha 354-55;

Verbindlichkeit ein Genüge zu leisten, hoffen dürfe, was nicht in seinem b 271).

Vermögen steht, das werde von der höchsten Weisheit _auf irgend eine (K 205-6).

Weise_, (welche die Gesinnung dieser beständigen Annäherung unwandelbar

machen kann), ergänzt werden, ohne daß sie sich doch anmaßt, die Art zu

bestimmen, und zu wissen, worin sie bestehe, welche vielleicht so

geheimnißvoll sein kann, daß Gott sie uns höchstens in einer

symbolischen Vorstellung, worin das Praktische allein für uns

verständlich ist, offenbaren könnte, indessen, daß wir theoretisch, was

dieses Verhältniß Gottes zum Menschen an sich sei, gar nicht fassen und

Begriffe damit verbinden könnten, wenn er uns ein solches Geheimniß auch

entdecken wollte. -- Gesetzt nun, eine gewisse Kirche behaupte, die Art,

wie Gott jenen moralischen Mangel am menschlichen Geschlecht ergänzt,

bestimmt zu wissen, und verurtheile zugleich alle Menschen, die jenes

der Vernunft natürlicher Weise unbekannte Mittel der Rechtfertigung

nicht wissen, darum also auch nicht zum Religionsgrundsatze aufnehmen

und bekennen, zur ewigen Verwerfung: wer ist alsdann hier wohl der

Ungläubige? der, welcher vertraut, ohne zu wissen, wie das, was er

hofft, zugehe, oder der, welcher diese Art der Erlösung des Menschen vom

Bösen durchaus wissen will, widrigenfalls er alle Hoffnung auf dieselbe

aufgiebt? -- Im Grunde ist dem Letzteren am Wissen dieses Geheimnisses

so viel eben nicht gelegen, (denn das lehrt ihn schon seine Vernunft,

daß etwas zu wissen, wozu er doch nichts thun kann, ihm ganz unnütz

sei); sondern er will es nur wissen, um sich (wenn es auch nur innerlich

geschähe), aus dem _Glauben_, der Annahme, dem Bekenntnisse und der

Hochpreisung alles dieses Offenbarten einen Gottesdienst machen zu

können, der ihm die Gunst des Himmels vor allem Aufwande seiner eigenen

Kräfte zu einem guten Lebenswandel, also ganz umsonst erwerben, den [186]

letzteren wohl gar übernatürlicher Weise hervorbringen, oder, wo ihm (A 247-49).

etwa zuwider gehandelt würde, wenigstens die Uebertretung vergüten (B 263-65).

könne. (R 207-8).

(Ha 355-56;

_Zweitens_: wenn der Mensch sich von der obigen Maxime nur im mindesten b 271-72).

entfernt: so hat der Afterdienst Gottes (die Superstition) weiter keine (K 206-7).

Grenzen; denn über jene hinaus ist Alles (was nur nicht unmittelbar der

Sittlichkeit widerspricht), willkührlich. Von dem Opfer der Lippen an,

welches ihn am wenigsten kostet, bis zu dem der Naturgüter, die sonst

zum Vortheil der Menschen wohl besser benutzt werden könnten, ja bis zu

der Aufopferung seiner eigenen Person, indem er sich (im Eremiten-,

Fakir- oder Mönchsstande) für die Welt verloren macht, bringt er Alles,

nur nicht seine moralische Gesinnung Gott dar; und wenn er sagt, er

brächte ihm auch sein Herz, so versteht er darunter nicht die Gesinnung

eines ihm wohlgefälligen Lebenswandels, sondern einen herzlichen Wunsch,

daß jene Opfer für die letztere in Zahlung möchten aufgenommen werden

(_natio gratis anhelans, multa agendo nihil agens, _Phaedrus__).

_Endlich_, wenn man einmal zur Maxime eines vermeintlich Gott für sich

selbst wohlgefälligen, ihn auch nöthigenfalls versöhnenden, aber nicht

rein moralischen Dienstes, übergegangen ist, so ist in der Art, ihm

gleichsam mechanisch zu dienen, kein wesentlicher Unterschied, welcher

der einen vor der andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle, dem Werth

(oder vielmehr Unwerth) nach, einerlei, und es ist bloße Ziererei, sich

durch _feinere_ Abweichung vom alleinigen intellectuellen Princip der

ächten Gottesverehrung für auserlesener zu halten, als die, welche sich

eine vorgeblich _gröbere_ Herabsetzung zur Sinnlichkeit zu Schulden

kommen lassen. Ob der Andächtler seinen statutenmäßigen Gang zur

_Kirche_, oder ob er eine Wallfahrt nach den Heiligthümern in _Loretto_

oder Palästina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit den _Lippen_,

oder, wie der Tibetaner (welcher glaubt, daß diese Wünsche auch

schriftlich aufgesetzt, wenn sie nur durch irgend etwas z. B. auf

Flaggen geschrieben, durch den Wind, oder, in einer Büchse

eingeschlossen, als eine Schwungmaschine mit der Hand _bewegt_ werden, [187]

ihren Zweck eben so gut erreichen), es durch ein _Gebetrad_ an die (A 249-51).

himmlische Behörde bringt, oder was für ein Surrogat des moralischen (B 265-66).

Dienstes Gottes es auch immer sein mag, das ist alles einerlei und von (R 208-9).

gleichem Werth. -- Es kömmt hier nicht sowohl auf den Unterschied in der (Ha 356-57;

äußeren Form, sondern alles auf die Annehmung oder Verlassung des b 272-73).

alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische Gesinnung, (K 207-9).

sofern sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig

darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefällig

zu werden.[137] Giebt es aber nicht etwa auch einen sich über die

Grenzen des menschlichen Vermögens erhebenden schwindlichen

_Tugendwahn_, der wohl mit dem kriechenden Religionswahn in die

allgemeine Classe der Selbsttäuschungen gezählt werden könnte? Nein, die

Tugendgesinnung beschäftigt sich mit etwas _Wirklichem_, was für sich

selbst Gott wohlgefällig ist, und zum Weltbesten zusammenstimmt. Zwar

kann sich dazu ein Wahn des Eigendünkels gesellen, der Idee seiner

heiligen Pflicht sich für adäquat zu halten; das ist aber nur zufällig.

In ihr aber den höchsten Werth zu setzen, ist kein Wahn, wie etwa der in

kirchlichen Andachtsübungen, sondern baarer zum Weltbesten hinwirkender

Beitrag.

Es ist überdem ein (wenigstens kirchlicher) Gebrauch, das, was vermöge

des Tugendprincips von Menschen gethan werden kann, _Natur_, was aber

nur den Mangel alles seines moralischen Vermögens zu ergänzen dient, und

weil dessen Zulänglichkeit auch für uns Pflicht ist, nur gewünscht oder

auch gehofft, und erbeten werden kann, _Gnade_ zu nennen, beide zusammen [188]

als wirkende Ursachen einer zum Gott wohlgefälligen Lebenswandel (A 251-52).

zureichenden Gesinnung anzusehen, sie aber auch nicht bloß von einander (B 266-68).

zu unterscheiden, sondern einander wohl gar entgegen zu setzen. (R 209-10).

(Ha 357-58;

Die Ueberredung, Wirkungen der Gnade von denen der Natur (der Tugend) b 273-74).

unterscheiden, oder die _ersteren_ wohl gar in sich hervorbringen zu (K 209).

können, ist _Schwärmerei_; denn wir können weder einen übersinnlichen

Gegenstand in der Erfahrung irgend woran kennen, noch weniger auf ihn

Einfluß haben, um ihn zu uns herabzuziehen, wenn gleich sich im Gemüth

bisweilen aufs Moralische hinwirkende Bewegungen ereignen, die man sich

nicht erklären kann, und von denen unsere Unwissenheit zu gestehen

genöthigt ist: »der Wind weht, wohin er will, aber du weißt nicht, woher

er kömmt u. s. w.« Himmlische Einflüsse in sich _wahrnehmen_ zu wollen,

ist eine Art Wahnsinn, in welchem wohl gar auch Methode sein kann, (weil

sich jene vermeinten inneren Offenbarungen doch immer an moralische,

mithin an Vernunftideen anschließen müssen), der aber immer doch eine

der Religion nachtheilige Selbsttäuschung bleibt. Zu glauben, daß es

Gnadenwirkungen geben könne, und vielleicht zu Ergänzung der

Unvollkommenheit unserer Tugendbestrebung auch geben müsse, ist Alles,

was wir davon sagen können; übrigens sind wir unvermögend, etwas in

Ansehung ihrer Kennzeichen zu bestimmen, noch mehr aber zur

Hervorbringung derselben etwas zu thun.

Der Wahn durch religiöse Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der

Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religiöse _Aberglaube_; so

wie der Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit

Gott bewirken zu wollen, die religiöse _Schwärmerei_. -- Es ist

abergläubischer Wahn, durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann,

ohne daß er eben ein guter Mensch sein darf, Gott wohlgefällig werden zu

wollen (z. B. durch Bekenntniß statutarischer Glaubenssätze, durch

Beobachtung kirchlicher Observanz und Zucht u. dgl.). Er wird aber darum

abergläubisch genannt, weil er sich bloße Naturmittel (nicht moralische)

wählt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem sittlich Guten), für [189]

sich schlechterdings nichts wirken können. -- Ein Wahn aber heißt (A 252-53).

schwärmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als übersinnlich, nicht (B 268-69).

in dem Vermögen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des (R 211-12).

dadurch beabsichtigten übersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses (Ha 358-59;

Gefühl der unmittelbaren Gegenwart des höchsten Wesens und die b 274-75).

Unterscheidung desselben von jedem andern, selbst dem moralischen (K 210-11).

Gefühl, wäre eine Empfänglichkeit einer Anschauung, für die in der

menschlichen Natur kein Sinn ist. -- Der abergläubische Wahn, weil er

ein an sich für manches Subject taugliches und diesem zugleich mögliches

Mittel, wenigstens den Hindernissen einer Gott wohlgefälligen Gesinnung

entgegen zu wirken, enthält, ist doch mit der Vernunft sofern verwandt,

und nur zufälliger Weise dadurch, daß er das, was bloß Mittel sein kann,

zum unmittelbar Gott wohlgefälligen Gegenstande macht, verwerflich;

dagegen ist der schwärmerische Religionswahn der moralische Tod der

Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle

Moralität überhaupt, auf Grundsätze gegründet werden muß, stattfinden

kann.

Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines

Kirchenglaubens ist also: daß dieser neben den statutarischen Sätzen,

deren er vorjetzt nicht gänzlich entbehren kann, doch zugleich ein

Princip in sich enthalten müsse, die Religion des guten Lebenswandels,

als das eigentliche Ziel, um jener dereinst gar entbehren zu können,

herbeizuführen.

§ 3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des

guten Princips.

Die Verehrung mächtiger unsichtbarer Wesen, welche dem hilflosen

Menschen durch die natürliche auf dem Bewußtsein seines Unvermögens [190]

gegründete Furcht abgenöthigt wurde, fieng nicht sogleich mit einer (A 253-55).

Religion, sondern von einem knechtischen Gottes- (oder Götzen-) Dienste (B 269-70).

an, welcher, wenn er eine gewisse öffentlich-gesetzliche Form bekommen (R 212-13).

hatte, ein _Tempeldienst_, und nur, nachdem mit diesen Gesetzen (Ha 359-60;

allmählig die moralische Bildung der Menschen verbunden worden, ein b 275-76).

_Kirchendienst_ wurde: denen beiden ein Geschichtsglaube zum Grunde (K 211-12).

liegt, bis man endlich, diesen bloß für provisorisch, und in ihm die

symbolische Darstellung und das Mittel der Beförderung eines reinen

Religionsglaubens, zu sehen _angefangen_ hat.

Von einem tungusischen _Schaman_, bis zu dem Kirche und Staat zugleich

regierenden europäischen _Prälaten_, oder (wollen wir statt der

Häupter und Anführer nur auf die Glaubensanhänger nach ihrer

eignen Vorstellungsart sehen), zwischen dem ganz sinnlichen

_Mogulitzen_,{[139]} der die Tatze von einem Bärenfell sich des Morgens

auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: »Schlag mich nicht todt!« bis

zum sublimirten _Puritaner_ und Independenten in _Konnecticut_ ist zwar

ein mächtiger Abstand in der _Manier_, aber nicht im _Princip_ zu

glauben; denn, was dieses betrifft, so gehören sie insgesammt zu einer

und derselben Classe, derer nämlich, die in dem, was an sich keinen

bessern Menschen ausmacht, (im Glauben gewisser statutarischer Sätze,

oder Begehen gewisser willkührlicher Observanzen) ihren Gottesdienst

setzen. Diejenigen allein, die ihn lediglich in der Gesinnung eines

guten Lebenswandels zu finden gemeint sind, unterscheiden sich von jenen

durch den Ueberschritt zu einem ganz andern und über das erste weit

erhabenen Princip, demjenigen nämlich, wodurch sie sich zu einer

(unsichtbaren) Kirche bekennen, die alle Wohldenkenden in sich befaßt, [191]

und, ihrer wesentlichen Beschaffenheit nach, allein die wahre allgemeine (A 255-56).

sein kann. (B 270-72).

(R 213-14).

Die unsichtbare Macht, welche über das Schicksal der Menschen gebietet, (Ha 360-61;

zu ihrem Vortheil zu lenken, ist eine Absicht, die sie alle haben; nur b 276).

wie das anzufangen sei, darüber denken sie verschieden. Wenn sie jene (K 212).

Macht für ein verständiges Wesen halten, und ihr also einen Willen

beilegen, von dem sie ihr Loos erwarten, so kann ihr Bestreben nur in

der Auswahl der Art bestehen, wie sie, als seinem Willen unterworfene

Wesen, durch ihr Thun und Lassen ihm gefällig werden können. Wenn sie es

als moralisches Wesen denken, so überzeugen sie sich leicht durch ihre

eigene Vernunft, daß die Bedingung, sein Wohlgefallen zu erwerben, ihr

moralisch guter Lebenswandel, vornehmlich die reine Gesinnung, als das

subjective Princip desselben, sein müsse. Aber das höchste Wesen kann

doch auch vielleicht noch überdem auf eine Art gedient sein wollen, die

uns durch bloße Vernunft nicht bekannt werden kann, nämlich durch

Handlungen, denen für sich selbst wir zwar nichts Moralisches ansehen,

die aber doch entweder als von ihm geboten, oder auch nur, um unsere

Unterwürfigkeit gegen ihn überhaupt{[140]} zu bezeugen, willkührlich von

uns unternommen werden; in welchen beiden Verfahrungsarten, wenn sie ein

Ganzes systematisch geordneter Beschäftigungen ausmachen, sie also

überhaupt einen _Dienst_ Gottes setzen. -- Wenn nun beide verbunden sein

sollen, so wird entweder jede als unmittelbar, oder eine von beiden nur

als Mittel zu der andern, als dem eigentlichen Dienste Gottes, für die

Art angenommen werden müssen, Gott wohl zu gefallen. Daß der moralische

Dienst Gottes (_officium liberum_) ihm unmittelbar gefalle, leuchtet von

selbst ein. Er kann aber nicht für die oberste Bedingung, alles

Wohlgefallens am Menschen anerkannt werden, (welches auch schon im

Begriff der Moralität liegt), wenn der Lohndienst (_officium

mercenarium_) auch als _für sich allein_ Gott wohlgefällig betrachtet

werden könnte; denn alsdann würde Niemand wissen können,{[141]} welcher

Dienst in einem vorkommenden Falle vorzüglicher wäre, um das Urtheil [192]

über seine Pflicht darnach einzurichten, oder wie sie sich einander (A 256-58).

ergänzten. Also werden Handlungen, die an sich keinen moralischen Werth (B 272-74).

haben, nur sofern sie als Mittel zur Beförderung dessen, was an (R 214-15).

Handlungen unmittelbar gut ist, (zur Moralität) dienen, d. i. _um des (Ha 361-62;

moralischen Dienstes Gottes willen_, als ihm wohlgefällig angenommen b 277).

werden müssen. (K 213).

Der Mensch nun, welcher Handlungen, die für sich selbst nichts Gott

Wohlgefälliges (Moralisches) enthalten, doch als Mittel braucht, das

göttliche unmittelbare Wohlgefallen an ihm und hiemit die Erfüllung

seiner Wünsche zu erwerben, steht in dem Wahn [[des Besitzes]]{[142]}

einer Kunst durch ganz natürliche Mittel eine übernatürliche Wirkung

zuwege zu bringen; dergleichen Versuche man das _Zaubern_ zu nennen

pflegt, welches Wort wir aber, (da es den Nebenbegriff einer

Gemeinschaft mit dem bösen Princip bei sich führt, dagegen jene Versuche

doch auch als übrigens in guter moralischer Absicht aus Mißverstand

unternommen gedacht werden können), gegen das sonst bekannte Wort des

_Fetischmachens_ austauschen wollen. Eine übernatürliche Wirkung aber

eines Menschen würde diejenige sein, die nur dadurch in seinen Gedanken

möglich ist, daß er vermeintlich auf Gott wirkt, und sich desselben als

Mittels bedient, um eine Wirkung in der Welt hervorzubringen, dazu seine

Kräfte, ja nicht einmal seine Einsicht, ob sie auch Gott wohlgefällig

sein möchte, für sich nicht zulangen; welches schon in seinem Begriffe

eine Ungereimtheit enthält.

Wenn der Mensch aber, außerdem, daß er durch das, was ihn unmittelbar

zum Gegenstande des göttlichen Wohlgefallens macht, (durch die thätige

Gesinnung eines guten Lebenswandels), sich noch überdem vermittelst

gewisser Förmlichkeiten der Ergänzung seines Unvermögens durch einen

übernatürlichen Beistand _würdig_ zu machen sucht, und in dieser Absicht

durch Observanzen, die zwar keinen unmittelbaren Werth haben, aber doch

zur Beförderung jener moralischen Gesinnung, als Mittel dienen, sich für [193]

die Erreichung des Objects seiner guten moralischen Wünsche bloß (A 258-59).

_empfänglich_ zu machen meint, so rechnet er zwar, zur Ergänzung seines (B 274-75).

natürlichen Unvermögens, auf etwas _Uebernatürliches_, aber doch nicht (R 215-16).

als auf etwas vom _Menschen_ (durch Einfluß auf den göttlichen Willen) (Ha 362-63;

_Gewirktes_, sondern Empfangenes, was er hoffen, aber nicht b 277-78).

hervorbringen kann. -- Wenn ihm aber Handlungen, die an sich, so viel (K 213-14).

wir einsehen, nichts moralisches Gott Wohlgefälliges enthalten,

gleichwohl seiner Meinung nach zu einem Mittel, ja zur Bedingung dienen

sollen, die Erhaltung seiner Wünsche unmittelbar von Gott zu erwarten:

so muß er in dem Wahne stehen, daß, ob er gleich für dieses

Uebernatürliche weder ein physisches Vermögen, noch eine moralische

Empfänglichkeit hat, er es doch durch _natürliche_, an sich aber mit der

Moralität gar nicht verwandte Handlungen (welche auszuüben es keiner

Gott wohlgefälligen Gesinnung bedarf, die der ärgste Mensch also eben

sowohl, als der beste, ausüben kann), durch Formeln der Anrufung, durch

Bekenntnisse eines Lohnglaubens, durch kirchliche Observanzen u. dgl.

bewirken, und so den Beistand der Gottheit gleichsam _herbeizaubern_

könne; denn es ist zwischen bloß physischen Mitteln und einer moralisch

wirkenden Ursache gar keine Verknüpfung nach irgend einem Gesetze,

welches sich die Vernunft denken kann, nach welchem die letztere durch

die erstere zu gewissen Wirkungen als bestimmbar vorgestellt werden

könnte.

Wer also die Beobachtung statutarischer einer Offenbarung bedürfenden

Gesetze als zur Religion nothwendig, und zwar nicht bloß als Mittel für

die moralische Gesinnung, sondern als die objective Bedingung, Gott

dadurch unmittelbar wohlgefällig zu werden, voranschickt, und diesem

Geschichtsglauben die Bestrebung zum guten Lebenswandel nachsetzt,

(anstatt daß die erstere als etwas, was nur _bedingterweise_ Gott

wohlgefällig sein kann, sich nach dem letzteren, was ihm allein

_schlechthin_ wohlgefällt, richten muß), der verwandelt den Dienst

Gottes in ein bloßes _Fetischmachen_, und übt einen Afterdienst aus, der

alle Bearbeitung zur wahren Religion rückgängig macht. So viel liegt, [194]

wenn man zwei gute Sachen verbinden will, an der Ordnung, in der man sie (A 259-61).

verbindet! -- In dieser Unterscheidung aber besteht die wahre (B 275-77).

_Aufklärung_; der Dienst Gottes wird dadurch allererst ein freier, (R 216-17).

mithin moralischer Dienst. Wenn man aber davon abgeht, so wird, statt (Ha 363-64;

der Freiheit der Kinder Gottes, dem Menschen vielmehr das Joch eines b 278-79).

Gesetzes (des statutarischen) auferlegt, welches dadurch, daß es als (K 214-16).

unbedingte Nöthigung etwas zu glauben, was nur historisch erkannt

werden, und darum nicht für Jedermann überzeugend sein kann, ein für

gewissenhafte Menschen noch weit schwereres Joch ist,[143] als der ganze

Kram frommer auferlegter Observanzen immer sein mag, bei denen es genug

ist, daß man sie begeht, um mit einem eingerichteten kirchlichen

gemeinen Wesen zusammen zu passen, ohne daß Jemand innerlich oder

äußerlich das Bekenntniß seines Glaubens ablegen darf, daß er es für

eine _von Gott gestiftete_ Anordnung halte: denn durch dieses wird

eigentlich das Gewissen belästigt.

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Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 15 / 23 段