Grundsatz an: _Alles, was außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch
thun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer
Religionswahn und Afterdienst Gottes._ -- Ich sage, was der _Mensch_
thun zu können glaubt; denn, ob nicht über Alles, was _wir_ thun können,
noch in den Geheimnissen der höchsten Weisheit etwas sein möge, was nur
_Gott_ thun kann, um uns zu ihm wohlgefälligen Menschen zu machen, wird
hierdurch nicht verneinet. Aber, wenn die Kirche ein solches Geheimniß
etwa als offenbart verkündigen sollte, so würde{[136]} doch die Meinung,
daß diese Offenbarung, wie sie uns die heilige Geschichte erzählt, zu
glauben, und sie, (es sei innerlich oder äußerlich), zu bekennen, an
sich etwas sei, dadurch wir uns Gott wohlgefällig machen, ein
gefährlicher Religionswahn sein. Denn dieses Glauben ist als inneres
Bekenntniß seines festen Fürwahrhaltens, so wahrhaftig ein _Thun_, das
durch Furcht abgezwungen wird, daß ein aufrichtiger Mensch eher jede
andere Bedingung als diese eingehen möchte, weil er bei allen andern
Frohndiensten allenfalls nur etwas Ueberflüssiges, hier aber etwas dem
Gewissen in einer Declaration, von deren Wahrheit er nicht überzeugt
ist, Widerstreitendes thun würde. Das Bekenntniß also, wovon er sich
überredet, daß es für sich selbst (als Annahme eines ihm angebotenen
Guten) ihn Gott wohlgefällig machen könne, ist etwas, was er noch über
den guten Lebenswandel in Befolgung der in der Welt auszuübenden
moralischen Gesetze thun zu können vermeint, indem er sich mit seinem
Dienst geradezu an Gott wendet.
Die Vernunft läßt uns _erstlich_ in Ansehung des Mangels eigener [185]
Gerechtigkeit, (die vor Gott gilt), nicht ganz ohne Trost. Sie sagt: (A 246-47).
daß, wer in einer wahrhaften der Pflicht ergebenen Gesinnung so viel, (B 262-63).
als in seinem Vermögen steht, thut, um (wenigstens in einer beständigen (R 206-7).
Annäherung zur vollständigen Angemessenheit mit dem Gesetze) seiner (Ha 354-55;
Verbindlichkeit ein Genüge zu leisten, hoffen dürfe, was nicht in seinem b 271).
Vermögen steht, das werde von der höchsten Weisheit _auf irgend eine (K 205-6).
Weise_, (welche die Gesinnung dieser beständigen Annäherung unwandelbar
machen kann), ergänzt werden, ohne daß sie sich doch anmaßt, die Art zu
bestimmen, und zu wissen, worin sie bestehe, welche vielleicht so
geheimnißvoll sein kann, daß Gott sie uns höchstens in einer
symbolischen Vorstellung, worin das Praktische allein für uns
verständlich ist, offenbaren könnte, indessen, daß wir theoretisch, was
dieses Verhältniß Gottes zum Menschen an sich sei, gar nicht fassen und
Begriffe damit verbinden könnten, wenn er uns ein solches Geheimniß auch
entdecken wollte. -- Gesetzt nun, eine gewisse Kirche behaupte, die Art,
wie Gott jenen moralischen Mangel am menschlichen Geschlecht ergänzt,
bestimmt zu wissen, und verurtheile zugleich alle Menschen, die jenes
der Vernunft natürlicher Weise unbekannte Mittel der Rechtfertigung
nicht wissen, darum also auch nicht zum Religionsgrundsatze aufnehmen
und bekennen, zur ewigen Verwerfung: wer ist alsdann hier wohl der
Ungläubige? der, welcher vertraut, ohne zu wissen, wie das, was er
hofft, zugehe, oder der, welcher diese Art der Erlösung des Menschen vom
Bösen durchaus wissen will, widrigenfalls er alle Hoffnung auf dieselbe
aufgiebt? -- Im Grunde ist dem Letzteren am Wissen dieses Geheimnisses
so viel eben nicht gelegen, (denn das lehrt ihn schon seine Vernunft,
daß etwas zu wissen, wozu er doch nichts thun kann, ihm ganz unnütz
sei); sondern er will es nur wissen, um sich (wenn es auch nur innerlich
geschähe), aus dem _Glauben_, der Annahme, dem Bekenntnisse und der
Hochpreisung alles dieses Offenbarten einen Gottesdienst machen zu
können, der ihm die Gunst des Himmels vor allem Aufwande seiner eigenen
Kräfte zu einem guten Lebenswandel, also ganz umsonst erwerben, den [186]
letzteren wohl gar übernatürlicher Weise hervorbringen, oder, wo ihm (A 247-49).
etwa zuwider gehandelt würde, wenigstens die Uebertretung vergüten (B 263-65).
könne. (R 207-8).
(Ha 355-56;
_Zweitens_: wenn der Mensch sich von der obigen Maxime nur im mindesten b 271-72).
entfernt: so hat der Afterdienst Gottes (die Superstition) weiter keine (K 206-7).
Grenzen; denn über jene hinaus ist Alles (was nur nicht unmittelbar der
Sittlichkeit widerspricht), willkührlich. Von dem Opfer der Lippen an,
welches ihn am wenigsten kostet, bis zu dem der Naturgüter, die sonst
zum Vortheil der Menschen wohl besser benutzt werden könnten, ja bis zu
der Aufopferung seiner eigenen Person, indem er sich (im Eremiten-,
Fakir- oder Mönchsstande) für die Welt verloren macht, bringt er Alles,
nur nicht seine moralische Gesinnung Gott dar; und wenn er sagt, er
brächte ihm auch sein Herz, so versteht er darunter nicht die Gesinnung
eines ihm wohlgefälligen Lebenswandels, sondern einen herzlichen Wunsch,
daß jene Opfer für die letztere in Zahlung möchten aufgenommen werden
(_natio gratis anhelans, multa agendo nihil agens, _Phaedrus__).
_Endlich_, wenn man einmal zur Maxime eines vermeintlich Gott für sich
selbst wohlgefälligen, ihn auch nöthigenfalls versöhnenden, aber nicht
rein moralischen Dienstes, übergegangen ist, so ist in der Art, ihm
gleichsam mechanisch zu dienen, kein wesentlicher Unterschied, welcher
der einen vor der andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle, dem Werth
(oder vielmehr Unwerth) nach, einerlei, und es ist bloße Ziererei, sich
durch _feinere_ Abweichung vom alleinigen intellectuellen Princip der
ächten Gottesverehrung für auserlesener zu halten, als die, welche sich
eine vorgeblich _gröbere_ Herabsetzung zur Sinnlichkeit zu Schulden
kommen lassen. Ob der Andächtler seinen statutenmäßigen Gang zur
_Kirche_, oder ob er eine Wallfahrt nach den Heiligthümern in _Loretto_
oder Palästina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit den _Lippen_,
oder, wie der Tibetaner (welcher glaubt, daß diese Wünsche auch
schriftlich aufgesetzt, wenn sie nur durch irgend etwas z. B. auf
Flaggen geschrieben, durch den Wind, oder, in einer Büchse
eingeschlossen, als eine Schwungmaschine mit der Hand _bewegt_ werden, [187]
ihren Zweck eben so gut erreichen), es durch ein _Gebetrad_ an die (A 249-51).
himmlische Behörde bringt, oder was für ein Surrogat des moralischen (B 265-66).
Dienstes Gottes es auch immer sein mag, das ist alles einerlei und von (R 208-9).
gleichem Werth. -- Es kömmt hier nicht sowohl auf den Unterschied in der (Ha 356-57;
äußeren Form, sondern alles auf die Annehmung oder Verlassung des b 272-73).
alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische Gesinnung, (K 207-9).
sofern sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig
darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefällig
zu werden.[137] Giebt es aber nicht etwa auch einen sich über die
Grenzen des menschlichen Vermögens erhebenden schwindlichen
_Tugendwahn_, der wohl mit dem kriechenden Religionswahn in die
allgemeine Classe der Selbsttäuschungen gezählt werden könnte? Nein, die
Tugendgesinnung beschäftigt sich mit etwas _Wirklichem_, was für sich
selbst Gott wohlgefällig ist, und zum Weltbesten zusammenstimmt. Zwar
kann sich dazu ein Wahn des Eigendünkels gesellen, der Idee seiner
heiligen Pflicht sich für adäquat zu halten; das ist aber nur zufällig.
In ihr aber den höchsten Werth zu setzen, ist kein Wahn, wie etwa der in
kirchlichen Andachtsübungen, sondern baarer zum Weltbesten hinwirkender
Beitrag.
Es ist überdem ein (wenigstens kirchlicher) Gebrauch, das, was vermöge
des Tugendprincips von Menschen gethan werden kann, _Natur_, was aber
nur den Mangel alles seines moralischen Vermögens zu ergänzen dient, und
weil dessen Zulänglichkeit auch für uns Pflicht ist, nur gewünscht oder
auch gehofft, und erbeten werden kann, _Gnade_ zu nennen, beide zusammen [188]
als wirkende Ursachen einer zum Gott wohlgefälligen Lebenswandel (A 251-52).
zureichenden Gesinnung anzusehen, sie aber auch nicht bloß von einander (B 266-68).
zu unterscheiden, sondern einander wohl gar entgegen zu setzen. (R 209-10).
(Ha 357-58;
Die Ueberredung, Wirkungen der Gnade von denen der Natur (der Tugend) b 273-74).
unterscheiden, oder die _ersteren_ wohl gar in sich hervorbringen zu (K 209).
können, ist _Schwärmerei_; denn wir können weder einen übersinnlichen
Gegenstand in der Erfahrung irgend woran kennen, noch weniger auf ihn
Einfluß haben, um ihn zu uns herabzuziehen, wenn gleich sich im Gemüth
bisweilen aufs Moralische hinwirkende Bewegungen ereignen, die man sich
nicht erklären kann, und von denen unsere Unwissenheit zu gestehen
genöthigt ist: »der Wind weht, wohin er will, aber du weißt nicht, woher
er kömmt u. s. w.« Himmlische Einflüsse in sich _wahrnehmen_ zu wollen,
ist eine Art Wahnsinn, in welchem wohl gar auch Methode sein kann, (weil
sich jene vermeinten inneren Offenbarungen doch immer an moralische,
mithin an Vernunftideen anschließen müssen), der aber immer doch eine
der Religion nachtheilige Selbsttäuschung bleibt. Zu glauben, daß es
Gnadenwirkungen geben könne, und vielleicht zu Ergänzung der
Unvollkommenheit unserer Tugendbestrebung auch geben müsse, ist Alles,
was wir davon sagen können; übrigens sind wir unvermögend, etwas in
Ansehung ihrer Kennzeichen zu bestimmen, noch mehr aber zur
Hervorbringung derselben etwas zu thun.
Der Wahn durch religiöse Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der
Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religiöse _Aberglaube_; so
wie der Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit
Gott bewirken zu wollen, die religiöse _Schwärmerei_. -- Es ist
abergläubischer Wahn, durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann,
ohne daß er eben ein guter Mensch sein darf, Gott wohlgefällig werden zu
wollen (z. B. durch Bekenntniß statutarischer Glaubenssätze, durch
Beobachtung kirchlicher Observanz und Zucht u. dgl.). Er wird aber darum
abergläubisch genannt, weil er sich bloße Naturmittel (nicht moralische)
wählt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem sittlich Guten), für [189]
sich schlechterdings nichts wirken können. -- Ein Wahn aber heißt (A 252-53).
schwärmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als übersinnlich, nicht (B 268-69).
in dem Vermögen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des (R 211-12).
dadurch beabsichtigten übersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses (Ha 358-59;
Gefühl der unmittelbaren Gegenwart des höchsten Wesens und die b 274-75).
Unterscheidung desselben von jedem andern, selbst dem moralischen (K 210-11).
Gefühl, wäre eine Empfänglichkeit einer Anschauung, für die in der
menschlichen Natur kein Sinn ist. -- Der abergläubische Wahn, weil er
ein an sich für manches Subject taugliches und diesem zugleich mögliches
Mittel, wenigstens den Hindernissen einer Gott wohlgefälligen Gesinnung
entgegen zu wirken, enthält, ist doch mit der Vernunft sofern verwandt,
und nur zufälliger Weise dadurch, daß er das, was bloß Mittel sein kann,
zum unmittelbar Gott wohlgefälligen Gegenstande macht, verwerflich;
dagegen ist der schwärmerische Religionswahn der moralische Tod der
Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle
Moralität überhaupt, auf Grundsätze gegründet werden muß, stattfinden
kann.
Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines
Kirchenglaubens ist also: daß dieser neben den statutarischen Sätzen,
deren er vorjetzt nicht gänzlich entbehren kann, doch zugleich ein
Princip in sich enthalten müsse, die Religion des guten Lebenswandels,
als das eigentliche Ziel, um jener dereinst gar entbehren zu können,
herbeizuführen.
§ 3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des
guten Princips.
Die Verehrung mächtiger unsichtbarer Wesen, welche dem hilflosen
Menschen durch die natürliche auf dem Bewußtsein seines Unvermögens [190]
gegründete Furcht abgenöthigt wurde, fieng nicht sogleich mit einer (A 253-55).
Religion, sondern von einem knechtischen Gottes- (oder Götzen-) Dienste (B 269-70).
an, welcher, wenn er eine gewisse öffentlich-gesetzliche Form bekommen (R 212-13).
hatte, ein _Tempeldienst_, und nur, nachdem mit diesen Gesetzen (Ha 359-60;
allmählig die moralische Bildung der Menschen verbunden worden, ein b 275-76).
_Kirchendienst_ wurde: denen beiden ein Geschichtsglaube zum Grunde (K 211-12).
liegt, bis man endlich, diesen bloß für provisorisch, und in ihm die
symbolische Darstellung und das Mittel der Beförderung eines reinen
Religionsglaubens, zu sehen _angefangen_ hat.
Von einem tungusischen _Schaman_, bis zu dem Kirche und Staat zugleich
regierenden europäischen _Prälaten_, oder (wollen wir statt der
Häupter und Anführer nur auf die Glaubensanhänger nach ihrer
eignen Vorstellungsart sehen), zwischen dem ganz sinnlichen
_Mogulitzen_,{[139]} der die Tatze von einem Bärenfell sich des Morgens
auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: »Schlag mich nicht todt!« bis
zum sublimirten _Puritaner_ und Independenten in _Konnecticut_ ist zwar
ein mächtiger Abstand in der _Manier_, aber nicht im _Princip_ zu
glauben; denn, was dieses betrifft, so gehören sie insgesammt zu einer
und derselben Classe, derer nämlich, die in dem, was an sich keinen
bessern Menschen ausmacht, (im Glauben gewisser statutarischer Sätze,
oder Begehen gewisser willkührlicher Observanzen) ihren Gottesdienst
setzen. Diejenigen allein, die ihn lediglich in der Gesinnung eines
guten Lebenswandels zu finden gemeint sind, unterscheiden sich von jenen
durch den Ueberschritt zu einem ganz andern und über das erste weit
erhabenen Princip, demjenigen nämlich, wodurch sie sich zu einer
(unsichtbaren) Kirche bekennen, die alle Wohldenkenden in sich befaßt, [191]
und, ihrer wesentlichen Beschaffenheit nach, allein die wahre allgemeine (A 255-56).
sein kann. (B 270-72).
(R 213-14).
Die unsichtbare Macht, welche über das Schicksal der Menschen gebietet, (Ha 360-61;
zu ihrem Vortheil zu lenken, ist eine Absicht, die sie alle haben; nur b 276).
wie das anzufangen sei, darüber denken sie verschieden. Wenn sie jene (K 212).
Macht für ein verständiges Wesen halten, und ihr also einen Willen
beilegen, von dem sie ihr Loos erwarten, so kann ihr Bestreben nur in
der Auswahl der Art bestehen, wie sie, als seinem Willen unterworfene
Wesen, durch ihr Thun und Lassen ihm gefällig werden können. Wenn sie es
als moralisches Wesen denken, so überzeugen sie sich leicht durch ihre
eigene Vernunft, daß die Bedingung, sein Wohlgefallen zu erwerben, ihr
moralisch guter Lebenswandel, vornehmlich die reine Gesinnung, als das
subjective Princip desselben, sein müsse. Aber das höchste Wesen kann
doch auch vielleicht noch überdem auf eine Art gedient sein wollen, die
uns durch bloße Vernunft nicht bekannt werden kann, nämlich durch
Handlungen, denen für sich selbst wir zwar nichts Moralisches ansehen,
die aber doch entweder als von ihm geboten, oder auch nur, um unsere
Unterwürfigkeit gegen ihn überhaupt{[140]} zu bezeugen, willkührlich von
uns unternommen werden; in welchen beiden Verfahrungsarten, wenn sie ein
Ganzes systematisch geordneter Beschäftigungen ausmachen, sie also
überhaupt einen _Dienst_ Gottes setzen. -- Wenn nun beide verbunden sein
sollen, so wird entweder jede als unmittelbar, oder eine von beiden nur
als Mittel zu der andern, als dem eigentlichen Dienste Gottes, für die
Art angenommen werden müssen, Gott wohl zu gefallen. Daß der moralische
Dienst Gottes (_officium liberum_) ihm unmittelbar gefalle, leuchtet von
selbst ein. Er kann aber nicht für die oberste Bedingung, alles
Wohlgefallens am Menschen anerkannt werden, (welches auch schon im
Begriff der Moralität liegt), wenn der Lohndienst (_officium
mercenarium_) auch als _für sich allein_ Gott wohlgefällig betrachtet
werden könnte; denn alsdann würde Niemand wissen können,{[141]} welcher
Dienst in einem vorkommenden Falle vorzüglicher wäre, um das Urtheil [192]
über seine Pflicht darnach einzurichten, oder wie sie sich einander (A 256-58).
ergänzten. Also werden Handlungen, die an sich keinen moralischen Werth (B 272-74).
haben, nur sofern sie als Mittel zur Beförderung dessen, was an (R 214-15).
Handlungen unmittelbar gut ist, (zur Moralität) dienen, d. i. _um des (Ha 361-62;
moralischen Dienstes Gottes willen_, als ihm wohlgefällig angenommen b 277).
werden müssen. (K 213).
Der Mensch nun, welcher Handlungen, die für sich selbst nichts Gott
Wohlgefälliges (Moralisches) enthalten, doch als Mittel braucht, das
göttliche unmittelbare Wohlgefallen an ihm und hiemit die Erfüllung
seiner Wünsche zu erwerben, steht in dem Wahn [[des Besitzes]]{[142]}
einer Kunst durch ganz natürliche Mittel eine übernatürliche Wirkung
zuwege zu bringen; dergleichen Versuche man das _Zaubern_ zu nennen
pflegt, welches Wort wir aber, (da es den Nebenbegriff einer
Gemeinschaft mit dem bösen Princip bei sich führt, dagegen jene Versuche
doch auch als übrigens in guter moralischer Absicht aus Mißverstand
unternommen gedacht werden können), gegen das sonst bekannte Wort des
_Fetischmachens_ austauschen wollen. Eine übernatürliche Wirkung aber
eines Menschen würde diejenige sein, die nur dadurch in seinen Gedanken
möglich ist, daß er vermeintlich auf Gott wirkt, und sich desselben als
Mittels bedient, um eine Wirkung in der Welt hervorzubringen, dazu seine
Kräfte, ja nicht einmal seine Einsicht, ob sie auch Gott wohlgefällig
sein möchte, für sich nicht zulangen; welches schon in seinem Begriffe
eine Ungereimtheit enthält.
Wenn der Mensch aber, außerdem, daß er durch das, was ihn unmittelbar
zum Gegenstande des göttlichen Wohlgefallens macht, (durch die thätige
Gesinnung eines guten Lebenswandels), sich noch überdem vermittelst
gewisser Förmlichkeiten der Ergänzung seines Unvermögens durch einen
übernatürlichen Beistand _würdig_ zu machen sucht, und in dieser Absicht
durch Observanzen, die zwar keinen unmittelbaren Werth haben, aber doch
zur Beförderung jener moralischen Gesinnung, als Mittel dienen, sich für [193]
die Erreichung des Objects seiner guten moralischen Wünsche bloß (A 258-59).
_empfänglich_ zu machen meint, so rechnet er zwar, zur Ergänzung seines (B 274-75).
natürlichen Unvermögens, auf etwas _Uebernatürliches_, aber doch nicht (R 215-16).
als auf etwas vom _Menschen_ (durch Einfluß auf den göttlichen Willen) (Ha 362-63;
_Gewirktes_, sondern Empfangenes, was er hoffen, aber nicht b 277-78).
hervorbringen kann. -- Wenn ihm aber Handlungen, die an sich, so viel (K 213-14).
wir einsehen, nichts moralisches Gott Wohlgefälliges enthalten,
gleichwohl seiner Meinung nach zu einem Mittel, ja zur Bedingung dienen
sollen, die Erhaltung seiner Wünsche unmittelbar von Gott zu erwarten:
so muß er in dem Wahne stehen, daß, ob er gleich für dieses
Uebernatürliche weder ein physisches Vermögen, noch eine moralische
Empfänglichkeit hat, er es doch durch _natürliche_, an sich aber mit der
Moralität gar nicht verwandte Handlungen (welche auszuüben es keiner
Gott wohlgefälligen Gesinnung bedarf, die der ärgste Mensch also eben
sowohl, als der beste, ausüben kann), durch Formeln der Anrufung, durch
Bekenntnisse eines Lohnglaubens, durch kirchliche Observanzen u. dgl.
bewirken, und so den Beistand der Gottheit gleichsam _herbeizaubern_
könne; denn es ist zwischen bloß physischen Mitteln und einer moralisch
wirkenden Ursache gar keine Verknüpfung nach irgend einem Gesetze,
welches sich die Vernunft denken kann, nach welchem die letztere durch
die erstere zu gewissen Wirkungen als bestimmbar vorgestellt werden
könnte.
Wer also die Beobachtung statutarischer einer Offenbarung bedürfenden
Gesetze als zur Religion nothwendig, und zwar nicht bloß als Mittel für
die moralische Gesinnung, sondern als die objective Bedingung, Gott
dadurch unmittelbar wohlgefällig zu werden, voranschickt, und diesem
Geschichtsglauben die Bestrebung zum guten Lebenswandel nachsetzt,
(anstatt daß die erstere als etwas, was nur _bedingterweise_ Gott
wohlgefällig sein kann, sich nach dem letzteren, was ihm allein
_schlechthin_ wohlgefällt, richten muß), der verwandelt den Dienst
Gottes in ein bloßes _Fetischmachen_, und übt einen Afterdienst aus, der
alle Bearbeitung zur wahren Religion rückgängig macht. So viel liegt, [194]
wenn man zwei gute Sachen verbinden will, an der Ordnung, in der man sie (A 259-61).
verbindet! -- In dieser Unterscheidung aber besteht die wahre (B 275-77).
_Aufklärung_; der Dienst Gottes wird dadurch allererst ein freier, (R 216-17).
mithin moralischer Dienst. Wenn man aber davon abgeht, so wird, statt (Ha 363-64;
der Freiheit der Kinder Gottes, dem Menschen vielmehr das Joch eines b 278-79).
Gesetzes (des statutarischen) auferlegt, welches dadurch, daß es als (K 214-16).
unbedingte Nöthigung etwas zu glauben, was nur historisch erkannt
werden, und darum nicht für Jedermann überzeugend sein kann, ein für
gewissenhafte Menschen noch weit schwereres Joch ist,[143] als der ganze
Kram frommer auferlegter Observanzen immer sein mag, bei denen es genug
ist, daß man sie begeht, um mit einem eingerichteten kirchlichen
gemeinen Wesen zusammen zu passen, ohne daß Jemand innerlich oder
äußerlich das Bekenntniß seines Glaubens ablegen darf, daß er es für
eine _von Gott gestiftete_ Anordnung halte: denn durch dieses wird
eigentlich das Gewissen belästigt.
* * * * *