Zuerst will er, daß nicht die Beobachtung äußerer bürgerlicher oder

statutarischer Kirchenpflichten, sondern nur die reine moralische

Herzensgesinnung den Menschen Gott wohlgefällig machen kann, (Matth. V.

20-48): daß Sünde in Gedanken vor Gott der That gleich geachtet werde

(V. 28) und überhaupt Heiligkeit das Ziel sei, wohin er streben soll (V.

48): daß z. B. im Herzen hassen, so viel sei als tödten, (V. 22): daß

ein dem Nächsten zugefügtes Unrecht nur durch Genugthuung an ihm selbst, [171]

nicht durch gottesdienstliche Handlungen könne vergütet werden (A 226-27).

(V. 24), und im Punkte der Wahrhaftigkeit, das bürgerliche (B 240-41).

Erpressungsmittel,[128] der Eid, der Achtung für die Wahrheit selbst (R 191-92).

Abbruch thue (V. 34-37); -- daß der natürliche aber böse Hang des (Ha 339-40;

menschlichen Herzens ganz umgekehrt werden solle; das süße Gefühl der b 258).

Rache in Duldsamkeit, (V. 39, 40) und der Haß seiner Feinde in (K 190-91).

Wohlthätigkeit (V. 44) übergehen müsse. So, sagt er, sei er gemeint, dem

jüdischen Gesetze völlig Genüge zu thun (V. 17), wobei aber sichtbarlich

nicht Schriftgelehrsamkeit, sondern reine Vernunftreligion die

Auslegerin desselben sein muß; denn nach dem Buchstaben genommen,

erlaubte es gerade das Gegentheil von diesem Allen. -- Er läßt überdem

doch auch unter den Benennungen der engen Pforte und des schmalen Weges,

die Mißdeutung des Gesetzes nicht unbemerkt, welche sich die Menschen

erlauben, um ihre wahre moralische Pflicht vorbeizugehen, und sich dafür

durch Erfüllung der Kirchenpflicht schadlos zu halten, (VII, 13).[129]

Von diesen reinen Gesinnungen fordert er gleichwohl, daß sie sich auch [172]

in _Thaten_ beweisen sollen, (V. 16) und spricht dagegen denen ihre (A 227-29).

hinterlistige Hoffnung ab, die den Mangel derselben durch Anrufung und (B 241-43).

Hochpreisung des höchsten Gesetzgebers in der Person seines Gesandten zu (R 192-93).

ersetzen, und sich Gunst zu erschmeicheln meinen (V. 21). Von diesen (Ha 340-41;

Werken will er, daß sie um des Beispiels willen zur Nachfolge auch b 258-59).

öffentlich geschehen sollen (V, 16) und zwar in fröhlicher (K 191-92).

Gemüthsstimmung, nicht als knechtisch abgedrungene Handlungen (VI, 16),

und daß so, von einem kleinen Anfange der Mittheilung und Ausbreitung

solcher Gesinnungen, als einem Samenkorne in guten Acker, oder einem

Ferment des Guten, sich die Religion durch innere Kraft allmählig zu

einem Reiche Gottes vermehren würde (XIII, 31, 32, 33). -- Endlich faßt

er alle Pflichten 1) in einer _allgemeinen_ Regel zusammen, (welche

sowohl das innere, als das äußere moralische Verhältniß der Menschen in

sich begreift), nämlich: thue deine Pflicht aus keiner andern

Triebfeder, als der unmittelbaren Werthschätzung derselben, d. i. liebe

Gott (den Gesetzgeber aller Pflichten) über Alles, 2) einer _besonderen_

Regel, nämlich die das äußere Verhältniß zu andern Menschen als

allgemeine Pflicht betrifft, liebe einen Jeden als dich selbst, d. i.

befördere ihr Wohl aus unmittelbarem, nicht von eigennützigen

Triebfedern abgeleitetem Wohlwollen, welche Gebote nicht bloß

Tugendgesetze, sondern Vorschriften der _Heiligkeit_ sind, der wir

nachstreben sollen, in Ansehung deren aber die bloße Nachstrebung

_Tugend_ heißt. -- Denen also, die dieses moralische Gute mit der Hand

im Schooße, als eine himmlische Gabe von oben herab, ganz passiv zu

erwarten meinen, spricht er alle Hoffnung dazu ab. Wer die natürliche

Anlage zum Guten, die in der menschlichen Natur (als ein ihm

anvertrautes Pfund) liegt, unbenutzt läßt, im faulen Vertrauen, ein

höherer moralischer Einfluß werde wohl die ihm mangelnde sittliche [173]

Beschaffenheit und Vollkommenheit sonst ergänzen, dem drohet er an, daß (A 229-30).

selbst das Gute, was er aus natürlicher Anlage möchte gethan haben, um (B 243-44).

dieser Verabsäumung willen ihm nicht zu statten kommen solle (XXV, 29). (R 193-94).

(Ha 341-42;

Was nun die dem Menschen sehr natürliche Erwartung eines dem sittlichen b 259-60).

Verhalten des Menschen angemessenen Looses in Ansehung der (K 192-93).

Glückseligkeit betrifft, vornehmlich bei so manchen Aufopferungen der

letzteren, die des ersteren wegen haben übernommen werden müssen, so

verheißt er (V, 11, 12) dafür Belohnung einer künftigen Welt; aber nach

Verschiedenheit der Gesinnungen bei diesem Verhalten, denen, die ihre

Pflicht _um der Belohnung_ (oder auch Lossprechung von einer

verschuldeten Strafe) _willen_ thaten, auf andere Art, als den besseren

Menschen, die sie bloß um ihrer selbst willen ausübten. Der, welchen der

Eigennutz, der Gott dieser Welt, beherrscht, wird, wenn er, ohne sich

von ihm loszusagen, ihn nur durch Vernunft verfeinert, und über die enge

Grenze des Gegenwärtigen ausdehnt, als ein solcher (Luc. XVI, 3-9)

vorgestellt, der jenen seinen Herrn durch sich selbst betrügt, und ihm

Aufopferungen zum Behuf der Pflicht abgewinnt. Denn, wenn er es in

Gedanken faßt, daß er doch einmal, vielleicht bald, die Welt werde

verlassen müssen, daß er von dem, was er hier besaß, in die andre nichts

mitnehmen könne, so entschließt er sich wohl, das, was er, oder sein

Herr, der Eigennutz, hier an dürftigen Menschen gesetzmäßig zu fordern

hatte, von seiner Rechnung abzuschreiben, und sich gleichsam dafür

Anweisungen zahlbar in einer andern Welt anzuschaffen; wodurch er zwar

mehr _klüglich_ als _sittlich_, was die Triebfeder solcher wohlthätigen

Handlungen betrifft, aber doch dem sittlichen Gesetze, wenigstens dem

Buchstaben nach, gemäß verfährt, und hoffen darf, daß auch dieses ihm in

der Zukunft nicht unvergolten bleiben dürfe.[130] Wenn man hiermit [174]

vergleicht, was von der Wohlthätigkeit an Dürftigen, aus bloßen (A 230-32).

Bewegungsgründen der Pflicht. (Matth. XXV, 35-40) gesagt wird, da der (B 244-46).

Weltrichter diejenigen, welche den Nothleidenden Hilfe leisteten, ohne (R 194-95).

sich auch nur in Gedanken kommen zu lassen, daß so etwas noch einer (Ha 342-43;

Belohnung werth sei, und sie etwa dadurch gleichsam den Himmel zur b 260-61).

Belohnung verbänden, gerade eben darum, weil sie es ohne Rücksicht auf (K 193-94).

Belohnung thaten, für die eigentlichen Auserwählten zu seinem Reich

erklärt: so sieht man wohl, daß der Lehrer des Evangeliums, wenn er von

der Belohnung in der künftigen Welt spricht, sie dadurch nicht zur

Triebfeder der Handlungen, sondern nur (als seelenerhebende Vorstellung

der Vollendung der göttlichen Güte und Weisheit in Führung des

menschlichen Geschlechts) zum Object der reinsten Verehrung und des

größten moralischen Wohlgefallens für eine die Bestimmung des Menschen

im Ganzen beurtheilende Vernunft habe machen wollen.

Hier ist nun eine vollständige Religion, die allen Menschen durch ihre

eigene Vernunft faßlich und überzeugend vorgelegt werden kann, die über

das an einem Beispiele, dessen Möglichkeit und sogar Nothwendigkeit für

uns Urbild der Nachfolge zu sein (so viel Menschen dessen fähig sind),

anschaulich gemacht worden, ohne daß weder die Wahrheit jener Lehren,

noch das Ansehen und die Würde des Lehrers irgend einer andern

Beglaubigung (dazu Gelehrsamkeit oder Wunder, die nicht Jedermanns Sache

sind, erfordert würde), bedürfte. Wenn darin Berufungen auf ältere

(mosaische) Gesetzgebung und Vorbildung, als ob sie ihm zur Bestätigung

dienen sollten, vorkommen, so sind diese nicht für die Wahrheit der

gedachten Lehren selbst, sondern nur zur Introduction unter Leuten, die [175]

gänzlich und blind am Alten hiengen, gegeben worden, welches unter (A 232-34).

Menschen, deren Köpfe mit statutarischen Glaubenssätzen angefüllt, für (B 246-47).

die Vernunftreligion beinahe unempfänglich geworden, allezeit viel (R 195-96).

schwerer sein muß, als wenn sie an die Vernunft unbelehrter aber auch (Ha 343-44;

unverdorbener Menschen hätte gebracht werden sollen. Um deswillen darf b 261-62).

es auch Niemand befremden, wenn er einen den damaligen Vorurtheilen sich (K 194-95).

bequemenden Vortrag für die jetzige Zeit räthselhaft, und einer

sorgfältigen Auslegung bedürftig findet: ob er zwar allerwärts eine

Religionslehre durchscheinen läßt, und zugleich öfters darauf

ausdrücklich hinweiset, die jedem Menschen verständlich und ohne allen

Aufwand von Gelehrsamkeit überzeugend sein muß.

Zweiter Abschnitt.

Die christliche Religion als gelehrte Religion.

Sofern eine Religion Glaubenssätze als nothwendig vorträgt, die nicht

durch die Vernunft als solche erkannt werden können, gleichwohl aber

doch allen Menschen auf alle künftigen Zeiten unverfälscht (dem

wesentlichen Inhalt nach) mitgetheilt werden sollen, so ist sie, (wenn

man nicht ein continuirliches Wunder der Offenbarung annehmen will), als

ein der Obhut der _Gelehrten_ anvertrautes heiliges Gut anzusehen. Denn

ob sie gleich _anfangs_ mit Wundern und Thaten begleitet, auch in dem,

was durch Vernunft eben nicht bestätigt wird, allenthalben Eingang

finden konnte, so wird doch selbst die Nachricht von diesen Wundern,

zusammt den Lehren, die der Bestätigung durch dieselbe bedurften, _in

der Folge der Zeit_ eine schriftliche urkundliche und unveränderliche

Belehrung der Nachkommenschaft nöthig haben.

Die Annehmung der Grundsätze einer Religion heißt vorzüglicherweise der

_Glaube_ (_fides sacra_). Wir werden also den christlichen Glauben

einerseits als einen reinen _Vernunftglauben_, andrerseits als einen

_Offenbarungsglauben_ (_fides statutaria_) zu betrachten haben. Der

erstere kann nun als ein von jedem frei angenommener (_fides elicita_), [176]

der zweite als ein gebotener Glaube (_fides imperata_) betrachtet (A 234-35).

werden. Von dem Bösen, was im menschlichen Herzen liegt, und von dem (B 248-49).

Niemand frei ist, von der Unmöglichkeit durch seinen Lebenswandel sich (R 196-97).

jemals vor Gott für gerechtfertigt zu halten, und gleichwohl der (Ha 344-45;

Nothwendigkeit einer solchen vor ihm gültigen Gerechtigkeit; von der b 262-63).

Untauglichkeit des Ersatzmittels für die ermangelnde Rechtschaffenheit (K 195-96).

durch kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der

unerlaßlichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein

Jeder durch seine Vernunft überzeugen, und es gehört zur Religion, sich

davon zu überzeugen.

Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloße

Vernunftbegriffe gebaut ist, heißt sie nicht mehr bloß die christliche

_Religion_, sondern der christliche _Glaube_, der einer Kirche zum

Grunde gelegt worden. Der Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben

geweihet ist, ist also zweiseitig; einerseits derjenige, welcher ihr

nach dem historischen Glauben geleistet werden muß; andrerseits, welcher

ihr nach dem praktischen und moralischen Vernunftglauben gebührt. Keiner

von beiden kann in der christlichen Kirche als für sich allein bestehend

von dem andern getrennt werden; der letztere darum nicht von dem

erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der erstere

nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.

Der christliche Glaube als _gelehrter_ Glaube stützt sich auf

Geschichte, und ist, sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde

liegt, nicht ein an sich _freier_ und von Einsicht hinlänglicher

theoretischer Beweisgründe abgeleiteter, _Glaube_ (_fides elicita_).

Wäre er ein reiner Vernunftglaube, so würde er, obwohl die moralischen

Gesetze, worauf er, als Glaube an einen göttlichen Gesetzgeber,

gegründet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet

werden müssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja

er würde auch noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte,

als Geschichtsglaube ein theoretisch freier Glaube sein können; wenn

Jedermann gelehrt wäre. Wenn er aber für Jedermann, auch den Ungelehrten [177]

gelten soll, so ist er nicht bloß ein gebotener, sondern auch dem Gebot (A 235-37).

blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch wirkliches göttliches Gebot (B 249-51).

sei, gehorchender Glaube (_fides servilis_). (R 197-98).

(Ha 345-46;

In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom b 263).

_unbedingten Glauben_ an geoffenbarte (der Vernunft für sich verborgene) (K 196-97).

Sätze anfangen, und die gelehrte Erkenntniß, etwa bloß als Verwahrung

gegen einen den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn

sonst wäre der christliche Glaube nicht bloß _fides imperata_, sondern

sogar _servilis_. Er muß also jederzeit wenigstens als _fides historice

elicita_ gelehrt werden, d. i. _Gelehrsamkeit_ müßte in ihr, als

geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den Vortrapp

ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die auch

durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren könnten, würde den

langen Zug der Ungelehrten (Laien), die für sich der Schrift unkundig

sind, (und worunter selbst die weltbürgerlichen Regenten gehören), nach

sich schleppen. -- Soll dieses nun nicht geschehen, so muß die

allgemeine Menschenvernunft in einer natürlichen Religion in der

christlichen Glaubenslehre für das oberste gebietende Princip anerkannt

und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf eine Kirche gegründet

wird, und die der Gelehrten als Ausleger und Aufbewahrer bedarf, als

bloßes aber höchst schätzbares Mittel, um der ersteren Faßlichkeit,

selbst für die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu geben,

geliebt und cultivirt werden.

Das ist der wahre _Dienst_ der Kirche, unter der Herrschaft des guten

Princips; der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion

vorhergehen soll, der _Afterdienst_, wodurch die moralische Ordnung ganz

umgekehrt, und das, was nur Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck)

geboten wird. Der Glaube an Sätze, von welchen der Ungelehrte sich weder

durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese allererst beurkundet werden

müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten Pflicht gemacht (_fides

imperata_), und so sammt andern damit verbundenen Observanzen zum Rang

eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der Handlungen als [178]

Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. -- Eine Kirche auf (A 237-38).

das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich _Diener_ (B 251-53).

(_ministri_), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende (R 198-99).

hohe _Beamte_, (_officiales_), welche, wenn sie gleich (wie in einer (Ha 346-47;

protestantischen Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer b 263-64).

Gewalt bekleidete geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten (K 197-98).

dagegen protestiren, in der That doch sich für die einigen berufenen

Ausleger einer heiligen Schrift gehalten wissen wollen, nachdem sie die

reine Vernunftreligion der ihr gebührenden Würde, allemal die höchste

Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die Schriftgelehrsamkeit

allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen geboten haben. Sie

verwandeln auf diese Art den _Dienst_ der Kirche (_ministerium_) in eine

_Beherrschung_ der Glieder derselben (_imperium_), ob zwar sie, um diese

Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern

bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre,

kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu

stehen. Denn, »blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze

Alterthum über den Kopf, und begräbt sich darunter.« -- Der Gang, den

die Sachen, auf diesen Fuß gebracht, nehmen, ist folgender.

Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich

beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für

ein Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend

genommen, so daß man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude

sein, dessen Messias gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt,

daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als

statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das ganze heilige Buch dieses

Volks als göttliche für alle Menschen gegebene Offenbarung gläubig

annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der Authenticität dieses [179]

Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die ganze darin (A 238-39).

vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum Behuf (B 253-54).

dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel (R 200-201).

Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon (Ha 347-48;

ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins _gelehrte Publikum_ noch b 264-65).

nicht eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer (K 198-99).

Völker noch nicht bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht

controlirt, und so ihr heiliges Buch wegen seines Alterthums zur

historischen Glaubwürdigkeit gebracht worden. Indessen, dieses auch

eingeräumt, ist es nicht genug, es in Uebersetzungen zu kennen, und so

auf die Nachkommenschaft zu übertragen, sondern zur Sicherheit des

darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch erfordert, daß es auf alle

künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die der hebräischen

Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur ein

einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine

Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine,

woran die Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, [180]

welche derselben genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu (A 239-40).

sichern. (B 254-55).

(R 201-2).

Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, (Ha 348-50;

obwohl die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines b 265-67).

gelehrten Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte (K 199-201).

sich mehr als ein Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte

Publikum desselben eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben

der Bestätigung durch Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den

großen Vorzug vor dem Judenthum, daß sie _aus dem Munde des ersten

Lehrers_ als eine nicht statutarische, sondern moralische Religion

hervorgegangen, vorgestellt wird, und auf solche Art mit der Vernunft in

die engste Verbindung tretend, durch sie von selbst auch ohne

historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der größten

Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der

_Gemeinden_ fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit

zu verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch

nur für dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen

Nachlaß mit an uns gekommen ist. Die Stifter der _Kirche_ aber nahmen

diese episodischen Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des

Glaubens auf, und vermehrten sie entweder mit Tradition, oder

Auslegungen, die von Concilien gesetzliche Kraft enthielten, oder durch

Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von welcher letztern, oder ihrem

Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann,

noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen dadurch dem Glauben

noch bevorstehen; welches nicht zu vermeiden ist, so lange wir die

Religion nicht in uns, sondern außer uns suchen.

Zweiter Theil.

Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.

Die wahre alleinige Religion enthält nichts als Gesetze, d. i. solche

praktische Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewußt

werden können, die wir also, als durch reine Vernunft (nicht empirisch)

offenbart, anerkennen. Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene [181]

gleich gute Formen geben kann, kann es Statuten, d. i. für göttlich (A 240-42).

gehaltene Verordnungen geben, die für unsere reine moralische (B 255-57).

Beurtheilung willkührlich und zufällig sind. Diesen statutarischen (R 202-3).

Glauben nun, der allenfalls auf ein Volk eingeschränkt ist, und nicht (Ha 350-51;

die allgemeine Weltreligion enthalten kann), für wesentlich zum Dienste b 267-68).

Gottes überhaupt zu halten, und ihn zur obersten Bedingung des (K 201-2).

göttlichen Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein

_Religionswahn_,[132] dessen Befolgung ein _Afterdienst_, d. i. eine

solche vermeintliche Verehrung Gottes ist, wodurch dem wahren, von ihm

selbst geforderten Dienste gerade entgegen gehandelt wird.

§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes.

Der Anthropomorphismus, der in der theoretischen Vorstellung von Gott

und seinem Wesen, den Menschen kaum zu vermeiden, übrigens aber doch

(wenn er nur nicht auf Pflichtbegriffe einfließt), auch unschuldig genug

ist, der ist in Ansehung unseres praktischen Verhältnisses zu seinem

Willen und für unsere Moralität selbst höchst gefährlich; denn da

_machen wir uns einen Gott_,[133] wie wir ihn am leichtesten zu unserem [182]

Vortheil gewinnen zu können, und der beschwerlichen ununterbrochenen (A 242-43).

Bemühung, auf das Innerste unsrer moralischen Gesinnung zu wirken, (B 257-58).

überhoben zu werden glauben. Der Grundsatz den der Mensch sich für (R 203-4).

dieses Verhältniß gewöhnlich macht, ist: daß durch Alles, was wir (Ha 351-52;

lediglich darum thun, um der Gottheit wohl zu gefallen, (wenn es nur b 268-69).

nicht eben der Moralität geradezu widerstreitet, ob es gleich dazu auch (K 202-3).

nicht das Mindeste beiträgt), wir Gott unsere Dienstwilligkeit als

gehorsame und eben darum wohlgefällige Unterthanen beweisen, also auch

Gott (_in potentia_) dienen. -- Es dürfen nicht immer Aufopferungen

sein, dadurch der Mensch diesen Dienst Gottes zu verrichten glaubt: auch

Feierlichkeiten, selbst öffentliche Spiele, wie bei Griechen und Römern,

haben oft dazu dienen müssen, und dienen noch dazu, um die Gottheit

einem Volke, oder auch den einzelnen Menschen ihrem Wahne nach günstig

zu machen. Doch sind die ersteren (die Büßungen, Casteiungen,

Wallfahrten u. dgl.) jederzeit für kräftiger, auf die Gunst des Himmels

wirksamer und zur Entsündigung tauglicher gehalten worden, weil sie die

unbegrenzte (obgleich nicht moralische) Unterwerfung unter seinen Willen

stärker zu bezeichnen dienen. Je unnützer solche Selbstpeinigungen sind,

je weniger sie auf die allgemeine moralische Besserung des Menschen

abgezweckt sind, desto heiliger scheinen sie zu sein; weil sie eben

darum, daß sie in der Welt zu gar nichts nutzen, aber doch Mühe kosten,

lediglich zur Bezeugung der Ergebenheit gegen Gott abgezweckt zu sein [183]

scheinen. -- Obgleich, sagt man, Gott hierbei durch die That in keiner (A 243-44).

Absicht gedient worden ist; so sieht er doch hierin den guten Willen, (B 259-60).

das Herz, an, welches zwar zur Befolgung seiner moralischen Gebote zu (R 204-5).

schwach ist, aber durch seine hierzu bezeugte Bereitwilligkeit diese (Ha 352-53;

Ermangelung wieder gut macht. Hier ist nun der Hang zu einem Verfahren b 269-70).

sichtbar, das für sich keinen moralischen Werth hat, als etwa nur als (K 203-5).

Mittel, das sinnliche Vorstellungsvermögen zur Begleitung

intellectueller Ideen des Zwecks zu erhöhen, oder um, wenn es den

letztern etwa zuwider wirken könnte, es niederzudrücken;[134] diesem

Verfahren legen wir doch in unserer Meinung den Werth des Zwecks selbst,

oder welches eben so viel ist, wir legen der Stimmung des Gemüths zur

Empfänglichkeit Gott ergebener Gesinnungen (_Andacht_ genannt) den Werth

der letztern bei; welches Verfahren mithin ein bloßer Religionswahn ist,

der allerlei Formen annehmen kann, in deren einer er der moralischen

ähnlicher sieht, als in der andern, der aber in allen nicht eine bloß

unvorsetzliche Täuschung, sondern sogar eine Maxime ist, dem Mittel

einen Werth [[an sich]]{[135]} statt des Zwecks beizulegen, da denn [184]

vermöge der letzteren dieser Wahn unter allen diesen Formen gleich (A 244-46).

ungereimt und als verborgene Betrugsneigung verwerflich ist. (B 260-62).

(R 205-6).

(Ha 353-54;

§ 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip b 270).

der Religion. (K 204-5).

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 14 / 23 段