statutarischer Kirchenpflichten, sondern nur die reine moralische
Herzensgesinnung den Menschen Gott wohlgefällig machen kann, (Matth. V.
20-48): daß Sünde in Gedanken vor Gott der That gleich geachtet werde
(V. 28) und überhaupt Heiligkeit das Ziel sei, wohin er streben soll (V.
48): daß z. B. im Herzen hassen, so viel sei als tödten, (V. 22): daß
ein dem Nächsten zugefügtes Unrecht nur durch Genugthuung an ihm selbst, [171]
nicht durch gottesdienstliche Handlungen könne vergütet werden (A 226-27).
(V. 24), und im Punkte der Wahrhaftigkeit, das bürgerliche (B 240-41).
Erpressungsmittel,[128] der Eid, der Achtung für die Wahrheit selbst (R 191-92).
Abbruch thue (V. 34-37); -- daß der natürliche aber böse Hang des (Ha 339-40;
menschlichen Herzens ganz umgekehrt werden solle; das süße Gefühl der b 258).
Rache in Duldsamkeit, (V. 39, 40) und der Haß seiner Feinde in (K 190-91).
Wohlthätigkeit (V. 44) übergehen müsse. So, sagt er, sei er gemeint, dem
jüdischen Gesetze völlig Genüge zu thun (V. 17), wobei aber sichtbarlich
nicht Schriftgelehrsamkeit, sondern reine Vernunftreligion die
Auslegerin desselben sein muß; denn nach dem Buchstaben genommen,
erlaubte es gerade das Gegentheil von diesem Allen. -- Er läßt überdem
doch auch unter den Benennungen der engen Pforte und des schmalen Weges,
die Mißdeutung des Gesetzes nicht unbemerkt, welche sich die Menschen
erlauben, um ihre wahre moralische Pflicht vorbeizugehen, und sich dafür
durch Erfüllung der Kirchenpflicht schadlos zu halten, (VII, 13).[129]
Von diesen reinen Gesinnungen fordert er gleichwohl, daß sie sich auch [172]
in _Thaten_ beweisen sollen, (V. 16) und spricht dagegen denen ihre (A 227-29).
hinterlistige Hoffnung ab, die den Mangel derselben durch Anrufung und (B 241-43).
Hochpreisung des höchsten Gesetzgebers in der Person seines Gesandten zu (R 192-93).
ersetzen, und sich Gunst zu erschmeicheln meinen (V. 21). Von diesen (Ha 340-41;
Werken will er, daß sie um des Beispiels willen zur Nachfolge auch b 258-59).
öffentlich geschehen sollen (V, 16) und zwar in fröhlicher (K 191-92).
Gemüthsstimmung, nicht als knechtisch abgedrungene Handlungen (VI, 16),
und daß so, von einem kleinen Anfange der Mittheilung und Ausbreitung
solcher Gesinnungen, als einem Samenkorne in guten Acker, oder einem
Ferment des Guten, sich die Religion durch innere Kraft allmählig zu
einem Reiche Gottes vermehren würde (XIII, 31, 32, 33). -- Endlich faßt
er alle Pflichten 1) in einer _allgemeinen_ Regel zusammen, (welche
sowohl das innere, als das äußere moralische Verhältniß der Menschen in
sich begreift), nämlich: thue deine Pflicht aus keiner andern
Triebfeder, als der unmittelbaren Werthschätzung derselben, d. i. liebe
Gott (den Gesetzgeber aller Pflichten) über Alles, 2) einer _besonderen_
Regel, nämlich die das äußere Verhältniß zu andern Menschen als
allgemeine Pflicht betrifft, liebe einen Jeden als dich selbst, d. i.
befördere ihr Wohl aus unmittelbarem, nicht von eigennützigen
Triebfedern abgeleitetem Wohlwollen, welche Gebote nicht bloß
Tugendgesetze, sondern Vorschriften der _Heiligkeit_ sind, der wir
nachstreben sollen, in Ansehung deren aber die bloße Nachstrebung
_Tugend_ heißt. -- Denen also, die dieses moralische Gute mit der Hand
im Schooße, als eine himmlische Gabe von oben herab, ganz passiv zu
erwarten meinen, spricht er alle Hoffnung dazu ab. Wer die natürliche
Anlage zum Guten, die in der menschlichen Natur (als ein ihm
anvertrautes Pfund) liegt, unbenutzt läßt, im faulen Vertrauen, ein
höherer moralischer Einfluß werde wohl die ihm mangelnde sittliche [173]
Beschaffenheit und Vollkommenheit sonst ergänzen, dem drohet er an, daß (A 229-30).
selbst das Gute, was er aus natürlicher Anlage möchte gethan haben, um (B 243-44).
dieser Verabsäumung willen ihm nicht zu statten kommen solle (XXV, 29). (R 193-94).
(Ha 341-42;
Was nun die dem Menschen sehr natürliche Erwartung eines dem sittlichen b 259-60).
Verhalten des Menschen angemessenen Looses in Ansehung der (K 192-93).
Glückseligkeit betrifft, vornehmlich bei so manchen Aufopferungen der
letzteren, die des ersteren wegen haben übernommen werden müssen, so
verheißt er (V, 11, 12) dafür Belohnung einer künftigen Welt; aber nach
Verschiedenheit der Gesinnungen bei diesem Verhalten, denen, die ihre
Pflicht _um der Belohnung_ (oder auch Lossprechung von einer
verschuldeten Strafe) _willen_ thaten, auf andere Art, als den besseren
Menschen, die sie bloß um ihrer selbst willen ausübten. Der, welchen der
Eigennutz, der Gott dieser Welt, beherrscht, wird, wenn er, ohne sich
von ihm loszusagen, ihn nur durch Vernunft verfeinert, und über die enge
Grenze des Gegenwärtigen ausdehnt, als ein solcher (Luc. XVI, 3-9)
vorgestellt, der jenen seinen Herrn durch sich selbst betrügt, und ihm
Aufopferungen zum Behuf der Pflicht abgewinnt. Denn, wenn er es in
Gedanken faßt, daß er doch einmal, vielleicht bald, die Welt werde
verlassen müssen, daß er von dem, was er hier besaß, in die andre nichts
mitnehmen könne, so entschließt er sich wohl, das, was er, oder sein
Herr, der Eigennutz, hier an dürftigen Menschen gesetzmäßig zu fordern
hatte, von seiner Rechnung abzuschreiben, und sich gleichsam dafür
Anweisungen zahlbar in einer andern Welt anzuschaffen; wodurch er zwar
mehr _klüglich_ als _sittlich_, was die Triebfeder solcher wohlthätigen
Handlungen betrifft, aber doch dem sittlichen Gesetze, wenigstens dem
Buchstaben nach, gemäß verfährt, und hoffen darf, daß auch dieses ihm in
der Zukunft nicht unvergolten bleiben dürfe.[130] Wenn man hiermit [174]
vergleicht, was von der Wohlthätigkeit an Dürftigen, aus bloßen (A 230-32).
Bewegungsgründen der Pflicht. (Matth. XXV, 35-40) gesagt wird, da der (B 244-46).
Weltrichter diejenigen, welche den Nothleidenden Hilfe leisteten, ohne (R 194-95).
sich auch nur in Gedanken kommen zu lassen, daß so etwas noch einer (Ha 342-43;
Belohnung werth sei, und sie etwa dadurch gleichsam den Himmel zur b 260-61).
Belohnung verbänden, gerade eben darum, weil sie es ohne Rücksicht auf (K 193-94).
Belohnung thaten, für die eigentlichen Auserwählten zu seinem Reich
erklärt: so sieht man wohl, daß der Lehrer des Evangeliums, wenn er von
der Belohnung in der künftigen Welt spricht, sie dadurch nicht zur
Triebfeder der Handlungen, sondern nur (als seelenerhebende Vorstellung
der Vollendung der göttlichen Güte und Weisheit in Führung des
menschlichen Geschlechts) zum Object der reinsten Verehrung und des
größten moralischen Wohlgefallens für eine die Bestimmung des Menschen
im Ganzen beurtheilende Vernunft habe machen wollen.
Hier ist nun eine vollständige Religion, die allen Menschen durch ihre
eigene Vernunft faßlich und überzeugend vorgelegt werden kann, die über
das an einem Beispiele, dessen Möglichkeit und sogar Nothwendigkeit für
uns Urbild der Nachfolge zu sein (so viel Menschen dessen fähig sind),
anschaulich gemacht worden, ohne daß weder die Wahrheit jener Lehren,
noch das Ansehen und die Würde des Lehrers irgend einer andern
Beglaubigung (dazu Gelehrsamkeit oder Wunder, die nicht Jedermanns Sache
sind, erfordert würde), bedürfte. Wenn darin Berufungen auf ältere
(mosaische) Gesetzgebung und Vorbildung, als ob sie ihm zur Bestätigung
dienen sollten, vorkommen, so sind diese nicht für die Wahrheit der
gedachten Lehren selbst, sondern nur zur Introduction unter Leuten, die [175]
gänzlich und blind am Alten hiengen, gegeben worden, welches unter (A 232-34).
Menschen, deren Köpfe mit statutarischen Glaubenssätzen angefüllt, für (B 246-47).
die Vernunftreligion beinahe unempfänglich geworden, allezeit viel (R 195-96).
schwerer sein muß, als wenn sie an die Vernunft unbelehrter aber auch (Ha 343-44;
unverdorbener Menschen hätte gebracht werden sollen. Um deswillen darf b 261-62).
es auch Niemand befremden, wenn er einen den damaligen Vorurtheilen sich (K 194-95).
bequemenden Vortrag für die jetzige Zeit räthselhaft, und einer
sorgfältigen Auslegung bedürftig findet: ob er zwar allerwärts eine
Religionslehre durchscheinen läßt, und zugleich öfters darauf
ausdrücklich hinweiset, die jedem Menschen verständlich und ohne allen
Aufwand von Gelehrsamkeit überzeugend sein muß.
Zweiter Abschnitt.
Die christliche Religion als gelehrte Religion.
Sofern eine Religion Glaubenssätze als nothwendig vorträgt, die nicht
durch die Vernunft als solche erkannt werden können, gleichwohl aber
doch allen Menschen auf alle künftigen Zeiten unverfälscht (dem
wesentlichen Inhalt nach) mitgetheilt werden sollen, so ist sie, (wenn
man nicht ein continuirliches Wunder der Offenbarung annehmen will), als
ein der Obhut der _Gelehrten_ anvertrautes heiliges Gut anzusehen. Denn
ob sie gleich _anfangs_ mit Wundern und Thaten begleitet, auch in dem,
was durch Vernunft eben nicht bestätigt wird, allenthalben Eingang
finden konnte, so wird doch selbst die Nachricht von diesen Wundern,
zusammt den Lehren, die der Bestätigung durch dieselbe bedurften, _in
der Folge der Zeit_ eine schriftliche urkundliche und unveränderliche
Belehrung der Nachkommenschaft nöthig haben.
Die Annehmung der Grundsätze einer Religion heißt vorzüglicherweise der
_Glaube_ (_fides sacra_). Wir werden also den christlichen Glauben
einerseits als einen reinen _Vernunftglauben_, andrerseits als einen
_Offenbarungsglauben_ (_fides statutaria_) zu betrachten haben. Der
erstere kann nun als ein von jedem frei angenommener (_fides elicita_), [176]
der zweite als ein gebotener Glaube (_fides imperata_) betrachtet (A 234-35).
werden. Von dem Bösen, was im menschlichen Herzen liegt, und von dem (B 248-49).
Niemand frei ist, von der Unmöglichkeit durch seinen Lebenswandel sich (R 196-97).
jemals vor Gott für gerechtfertigt zu halten, und gleichwohl der (Ha 344-45;
Nothwendigkeit einer solchen vor ihm gültigen Gerechtigkeit; von der b 262-63).
Untauglichkeit des Ersatzmittels für die ermangelnde Rechtschaffenheit (K 195-96).
durch kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der
unerlaßlichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein
Jeder durch seine Vernunft überzeugen, und es gehört zur Religion, sich
davon zu überzeugen.
Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloße
Vernunftbegriffe gebaut ist, heißt sie nicht mehr bloß die christliche
_Religion_, sondern der christliche _Glaube_, der einer Kirche zum
Grunde gelegt worden. Der Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben
geweihet ist, ist also zweiseitig; einerseits derjenige, welcher ihr
nach dem historischen Glauben geleistet werden muß; andrerseits, welcher
ihr nach dem praktischen und moralischen Vernunftglauben gebührt. Keiner
von beiden kann in der christlichen Kirche als für sich allein bestehend
von dem andern getrennt werden; der letztere darum nicht von dem
erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der erstere
nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.
Der christliche Glaube als _gelehrter_ Glaube stützt sich auf
Geschichte, und ist, sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde
liegt, nicht ein an sich _freier_ und von Einsicht hinlänglicher
theoretischer Beweisgründe abgeleiteter, _Glaube_ (_fides elicita_).
Wäre er ein reiner Vernunftglaube, so würde er, obwohl die moralischen
Gesetze, worauf er, als Glaube an einen göttlichen Gesetzgeber,
gegründet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet
werden müssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja
er würde auch noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte,
als Geschichtsglaube ein theoretisch freier Glaube sein können; wenn
Jedermann gelehrt wäre. Wenn er aber für Jedermann, auch den Ungelehrten [177]
gelten soll, so ist er nicht bloß ein gebotener, sondern auch dem Gebot (A 235-37).
blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch wirkliches göttliches Gebot (B 249-51).
sei, gehorchender Glaube (_fides servilis_). (R 197-98).
(Ha 345-46;
In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom b 263).
_unbedingten Glauben_ an geoffenbarte (der Vernunft für sich verborgene) (K 196-97).
Sätze anfangen, und die gelehrte Erkenntniß, etwa bloß als Verwahrung
gegen einen den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn
sonst wäre der christliche Glaube nicht bloß _fides imperata_, sondern
sogar _servilis_. Er muß also jederzeit wenigstens als _fides historice
elicita_ gelehrt werden, d. i. _Gelehrsamkeit_ müßte in ihr, als
geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den Vortrapp
ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die auch
durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren könnten, würde den
langen Zug der Ungelehrten (Laien), die für sich der Schrift unkundig
sind, (und worunter selbst die weltbürgerlichen Regenten gehören), nach
sich schleppen. -- Soll dieses nun nicht geschehen, so muß die
allgemeine Menschenvernunft in einer natürlichen Religion in der
christlichen Glaubenslehre für das oberste gebietende Princip anerkannt
und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf eine Kirche gegründet
wird, und die der Gelehrten als Ausleger und Aufbewahrer bedarf, als
bloßes aber höchst schätzbares Mittel, um der ersteren Faßlichkeit,
selbst für die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu geben,
geliebt und cultivirt werden.
Das ist der wahre _Dienst_ der Kirche, unter der Herrschaft des guten
Princips; der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion
vorhergehen soll, der _Afterdienst_, wodurch die moralische Ordnung ganz
umgekehrt, und das, was nur Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck)
geboten wird. Der Glaube an Sätze, von welchen der Ungelehrte sich weder
durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese allererst beurkundet werden
müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten Pflicht gemacht (_fides
imperata_), und so sammt andern damit verbundenen Observanzen zum Rang
eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der Handlungen als [178]
Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. -- Eine Kirche auf (A 237-38).
das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich _Diener_ (B 251-53).
(_ministri_), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende (R 198-99).
hohe _Beamte_, (_officiales_), welche, wenn sie gleich (wie in einer (Ha 346-47;
protestantischen Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer b 263-64).
Gewalt bekleidete geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten (K 197-98).
dagegen protestiren, in der That doch sich für die einigen berufenen
Ausleger einer heiligen Schrift gehalten wissen wollen, nachdem sie die
reine Vernunftreligion der ihr gebührenden Würde, allemal die höchste
Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die Schriftgelehrsamkeit
allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen geboten haben. Sie
verwandeln auf diese Art den _Dienst_ der Kirche (_ministerium_) in eine
_Beherrschung_ der Glieder derselben (_imperium_), ob zwar sie, um diese
Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern
bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre,
kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu
stehen. Denn, »blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze
Alterthum über den Kopf, und begräbt sich darunter.« -- Der Gang, den
die Sachen, auf diesen Fuß gebracht, nehmen, ist folgender.
Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich
beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für
ein Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend
genommen, so daß man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude
sein, dessen Messias gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt,
daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als
statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das ganze heilige Buch dieses
Volks als göttliche für alle Menschen gegebene Offenbarung gläubig
annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der Authenticität dieses [179]
Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die ganze darin (A 238-39).
vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum Behuf (B 253-54).
dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel (R 200-201).
Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon (Ha 347-48;
ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins _gelehrte Publikum_ noch b 264-65).
nicht eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer (K 198-99).
Völker noch nicht bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht
controlirt, und so ihr heiliges Buch wegen seines Alterthums zur
historischen Glaubwürdigkeit gebracht worden. Indessen, dieses auch
eingeräumt, ist es nicht genug, es in Uebersetzungen zu kennen, und so
auf die Nachkommenschaft zu übertragen, sondern zur Sicherheit des
darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch erfordert, daß es auf alle
künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die der hebräischen
Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur ein
einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine
Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine,
woran die Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, [180]
welche derselben genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu (A 239-40).
sichern. (B 254-55).
(R 201-2).
Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, (Ha 348-50;
obwohl die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines b 265-67).
gelehrten Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte (K 199-201).
sich mehr als ein Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte
Publikum desselben eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben
der Bestätigung durch Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den
großen Vorzug vor dem Judenthum, daß sie _aus dem Munde des ersten
Lehrers_ als eine nicht statutarische, sondern moralische Religion
hervorgegangen, vorgestellt wird, und auf solche Art mit der Vernunft in
die engste Verbindung tretend, durch sie von selbst auch ohne
historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der größten
Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der
_Gemeinden_ fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit
zu verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch
nur für dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen
Nachlaß mit an uns gekommen ist. Die Stifter der _Kirche_ aber nahmen
diese episodischen Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des
Glaubens auf, und vermehrten sie entweder mit Tradition, oder
Auslegungen, die von Concilien gesetzliche Kraft enthielten, oder durch
Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von welcher letztern, oder ihrem
Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann,
noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen dadurch dem Glauben
noch bevorstehen; welches nicht zu vermeiden ist, so lange wir die
Religion nicht in uns, sondern außer uns suchen.
Zweiter Theil.
Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.
Die wahre alleinige Religion enthält nichts als Gesetze, d. i. solche
praktische Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewußt
werden können, die wir also, als durch reine Vernunft (nicht empirisch)
offenbart, anerkennen. Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene [181]
gleich gute Formen geben kann, kann es Statuten, d. i. für göttlich (A 240-42).
gehaltene Verordnungen geben, die für unsere reine moralische (B 255-57).
Beurtheilung willkührlich und zufällig sind. Diesen statutarischen (R 202-3).
Glauben nun, der allenfalls auf ein Volk eingeschränkt ist, und nicht (Ha 350-51;
die allgemeine Weltreligion enthalten kann), für wesentlich zum Dienste b 267-68).
Gottes überhaupt zu halten, und ihn zur obersten Bedingung des (K 201-2).
göttlichen Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein
_Religionswahn_,[132] dessen Befolgung ein _Afterdienst_, d. i. eine
solche vermeintliche Verehrung Gottes ist, wodurch dem wahren, von ihm
selbst geforderten Dienste gerade entgegen gehandelt wird.
§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes.
Der Anthropomorphismus, der in der theoretischen Vorstellung von Gott
und seinem Wesen, den Menschen kaum zu vermeiden, übrigens aber doch
(wenn er nur nicht auf Pflichtbegriffe einfließt), auch unschuldig genug
ist, der ist in Ansehung unseres praktischen Verhältnisses zu seinem
Willen und für unsere Moralität selbst höchst gefährlich; denn da
_machen wir uns einen Gott_,[133] wie wir ihn am leichtesten zu unserem [182]
Vortheil gewinnen zu können, und der beschwerlichen ununterbrochenen (A 242-43).
Bemühung, auf das Innerste unsrer moralischen Gesinnung zu wirken, (B 257-58).
überhoben zu werden glauben. Der Grundsatz den der Mensch sich für (R 203-4).
dieses Verhältniß gewöhnlich macht, ist: daß durch Alles, was wir (Ha 351-52;
lediglich darum thun, um der Gottheit wohl zu gefallen, (wenn es nur b 268-69).
nicht eben der Moralität geradezu widerstreitet, ob es gleich dazu auch (K 202-3).
nicht das Mindeste beiträgt), wir Gott unsere Dienstwilligkeit als
gehorsame und eben darum wohlgefällige Unterthanen beweisen, also auch
Gott (_in potentia_) dienen. -- Es dürfen nicht immer Aufopferungen
sein, dadurch der Mensch diesen Dienst Gottes zu verrichten glaubt: auch
Feierlichkeiten, selbst öffentliche Spiele, wie bei Griechen und Römern,
haben oft dazu dienen müssen, und dienen noch dazu, um die Gottheit
einem Volke, oder auch den einzelnen Menschen ihrem Wahne nach günstig
zu machen. Doch sind die ersteren (die Büßungen, Casteiungen,
Wallfahrten u. dgl.) jederzeit für kräftiger, auf die Gunst des Himmels
wirksamer und zur Entsündigung tauglicher gehalten worden, weil sie die
unbegrenzte (obgleich nicht moralische) Unterwerfung unter seinen Willen
stärker zu bezeichnen dienen. Je unnützer solche Selbstpeinigungen sind,
je weniger sie auf die allgemeine moralische Besserung des Menschen
abgezweckt sind, desto heiliger scheinen sie zu sein; weil sie eben
darum, daß sie in der Welt zu gar nichts nutzen, aber doch Mühe kosten,
lediglich zur Bezeugung der Ergebenheit gegen Gott abgezweckt zu sein [183]
scheinen. -- Obgleich, sagt man, Gott hierbei durch die That in keiner (A 243-44).
Absicht gedient worden ist; so sieht er doch hierin den guten Willen, (B 259-60).
das Herz, an, welches zwar zur Befolgung seiner moralischen Gebote zu (R 204-5).
schwach ist, aber durch seine hierzu bezeugte Bereitwilligkeit diese (Ha 352-53;
Ermangelung wieder gut macht. Hier ist nun der Hang zu einem Verfahren b 269-70).
sichtbar, das für sich keinen moralischen Werth hat, als etwa nur als (K 203-5).
Mittel, das sinnliche Vorstellungsvermögen zur Begleitung
intellectueller Ideen des Zwecks zu erhöhen, oder um, wenn es den
letztern etwa zuwider wirken könnte, es niederzudrücken;[134] diesem
Verfahren legen wir doch in unserer Meinung den Werth des Zwecks selbst,
oder welches eben so viel ist, wir legen der Stimmung des Gemüths zur
Empfänglichkeit Gott ergebener Gesinnungen (_Andacht_ genannt) den Werth
der letztern bei; welches Verfahren mithin ein bloßer Religionswahn ist,
der allerlei Formen annehmen kann, in deren einer er der moralischen
ähnlicher sieht, als in der andern, der aber in allen nicht eine bloß
unvorsetzliche Täuschung, sondern sogar eine Maxime ist, dem Mittel
einen Werth [[an sich]]{[135]} statt des Zwecks beizulegen, da denn [184]
vermöge der letzteren dieser Wahn unter allen diesen Formen gleich (A 244-46).
ungereimt und als verborgene Betrugsneigung verwerflich ist. (B 260-62).
(R 205-6).
(Ha 353-54;
§ 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip b 270).
der Religion. (K 204-5).