Aller Glaube aber, der sich als Geschichtsglaube auf Bücher gründet, hat

zu seiner Gewährleistung ein _gelehrtes Publikum_ nöthig, in welchem er

durch Schriftsteller als Zeitgenossen, die in keinem Verdacht einer

besondern Verabredung mit den ersten Verbreitern desselben stehen, und

deren Zusammenhang mit unserer jetzigen Schriftstellerei sich

ununterbrochen erhalten hat, gleichsam controllirt werden könne. Der

reine Vernunftglaube dagegen bedarf einer solchen Beurkundung nicht,

sondern beweist sich selbst. Nun war zu den Zeiten jener Revolution in

dem Volke, welches die Juden beherrschte, und in dieser ihrem Sitze

selbst verbreitet war, (im römischen Volke) schon ein gelehrtes

Publikum, von welchem uns auch die Geschichte der damaligen Zeit, was

die Ereignisse in der politischen Verfassung betrifft, durch die

ununterbrochne Reihe von Schriftstellern überliefert worden; auch war [140]

dieses Volk, wenn es sich gleich um den Religionsglauben ihrer nicht (A 184-86).

römischen Unterthanen wenig bekümmerte, doch in Ansehung der unter ihnen (B 194-96).

öffentlich geschehen sein sollenden Wunder keinesweges ungläubig; allein (R 156-57).

sie erwähnten als Zeitgenossen nichts weder von diesen noch von der, (Ha 306-7;

gleichwohl öffentlich vorgegangenen Revolution, die sie in dem ihnen b 229).

unterworfenen Volke (in Absicht auf die Religion) hervorbrachten. Nur (K 155-56).

spät, nach mehr als einem Menschenalter, stellten sie Nachforschung

wegen der Beschaffenheit dieser ihnen bis dahin unbekannt gebliebenen

Glaubensveränderung (die nicht ohne öffentliche Bewegung vorgegangen

war), keine aber wegen der Geschichte ihres ersten Anfangs an, um sie in

ihren eigenen Annalen aufzusuchen. Von diesem an, bis auf die Zeit, da

das Christenthum für sich selbst ein gelehrtes Publikum ausmachte, ist

daher die Geschichte desselben dunkel, und also bleibt uns unbekannt,

welche Wirkung die Lehre desselben auf die Moralität seiner

Religionsgenossen that, ob die ersten Christen wirklich moralisch

gebesserte Menschen, oder aber Leute von gewöhnlichem Schlage gewesen.

Seitdem aber das Christenthum selbst ein gelehrtes Publikum wurde, oder

doch in das allgemeine eintrat, gereicht die Geschichte desselben, was

die wohlthätige Wirkung betrifft, die man von einer moralischen Religion

mit Recht erwarten kann, ihm keinesweges zur Empfehlung. -- Wie

mystische Schwärmereien im Eremiten- und Mönchsleben und Hochpreisung

der Heiligkeit des ehelosen Standes eine große Menschenzahl für die Welt

unnütz machten; wie damit zusammenhängende vorgebliche Wunder das Volk

unter einem blinden Aberglauben mit schweren Fesseln drückte; wie mit

einer sich freien Menschen aufdringenden Hierarchie sich die

schreckliche Stimme der _Rechtgläubigkeit_ aus dem Munde anmaßender

alleiniger berufener Schriftausleger erhob, und die christliche Welt

wegen Glaubensmeinungen (in die, wenn man nicht die reine Vernunft zum

Ausleger aufruft, schlechterdings keine allgemeine Einstimmung zu

bringen ist), in erbitterte Parteien trennte; wie im Orient, wo der

Staat sich auf eine lächerliche Art selbst mit Glaubensstatuten der

Priester und dem Pfaffenthum befaßte, anstatt sie in den engen Schranken [141]

eines bloßen Lehrstandes (aus dem sie jederzeit in einen regierenden (A 186-87).

überzugehen geneigt sind), zu halten, wie, sage ich, dieser Staat (B 196-97).

endlich auswärtigen Feinden, die zuletzt seinem herrschenden Glauben ein (R 157-58).

Ende machten, unvermeidlicher Weise zur Beute werden mußte; wie im (Ha 307-8;

Occident, wo der Glaube seinen eigenen, von der weltlichen Macht b 229-30).

unabhängigen Thron errichtet hat, von einem angemaßten Statthalter (K 156-57).

Gottes die bürgerliche Ordnung sammt den Wissenschaften, (welche jene

erhalten), zerrüttet und kraftlos gemacht wurden; wie beide christliche

Welttheile, gleich den Gewächsen und Thieren, die durch eine Krankheit

ihrer Auflösung nahe, zerstörende Insekten herbeilocken, diese zu

vollenden, von Barbaren befallen wurden; wie in dem letztern jenes

geistliche Oberhaupt Könige, wie Kinder, durch die Zauberruthe seines

angedrohten Bannes beherrschte, und züchtigte, sie zu einen andern

Welttheil entvölkernden auswärtigen Kriegen (den Kreuzzügen) zur

Befehdung untereinander, zur Empörung der Unterthanen gegen ihre

Obrigkeit, und zum blutdürstigen Haß gegen ihre anders denkenden

Mitgenossen eines und desselben allgemeinen so genannten Christenthums

aufreizte; wie zu diesem Unfrieden, der auch jetzt nur noch durch das

politische Interesse von gewaltthätigen Ausbrüchen abgehalten wird, die

Wurzel in dem Grundsatze eines despotisch gebietenden Kirchenglaubens

verborgen liegt, und jenen Auftritten ähnliche noch immer besorgen läßt:

-- diese Geschichte des Christenthums, (welche, sofern es auf einem

Geschichtsglauben errichtet werden sollte, auch nicht anders ausfallen

konnte) wenn man sie als ein Gemälde unter einem Blick faßt, könnte wohl

den Ausruf rechtfertigen: _tantum religio potuit suadere malorum!_ wenn

nicht aus der Stiftung desselben immer noch deutlich genug

hervorleuchtete, daß seine wahre erste Absicht keine andre, als die

gewesen sei, einen reinen Religionsglauben, über welchen es keine

streitenden Meinungen geben kann, einzuführen, alles jenes Gewühl aber,

wodurch das menschliche Geschlecht zerrüttet ward, und noch entzweiet

wird, bloß davon herrührt, daß durch einen schlimmen Hang der

menschlichen Natur, was beim Anfange zur Introduction des letztern [142]

dienen sollte, nämlich die an den alten Geschichtsglauben gewöhnte (A 188-89).

Nation durch ihre eigenen Vorurtheile für die neue zu gewinnen, in der (B 197-98).

Folge zum Fundament einer allgemeinen Weltreligion gemacht worden. (R 158-59).

(Ha 308;

Fragt man nun: welche Zeit der ganzen bisher bekannten Kirchengeschichte b 230-31).

die beste sei, so trage ich kein Bedenken, zu sagen: _es ist die (K 157-58).

jetzige_, und zwar so, daß man den Keim des wahren Religionsglaubens, so

wie er jetzt in der Christenheit zwar nur von einigen, aber doch

öffentlich gelegt worden, nur ungehindert sich mehr und mehr darf

entwickeln lassen, um davon eine continuirliche Annäherung zu

derjenigen, alle Menschen auf immer vereinigenden Kirche zu erwarten,

die die sichtbare Vorstellung (das Schema) eines unsichtbaren Reichs

Gottes auf Erden ausmacht. -- Die in Dingen, welche ihrer Natur nach

moralisch und seelenbessernd sein sollen, sich von der Last eines der

Willkühr der Ausleger beständig ausgesetzten Glaubens loswindende

Vernunft hat in allen Ländern unsers Welttheils unter wahren

Religionsverehrern allgemein, (wenn gleich nicht allenthalben

öffentlich), _erstlich_ den Grundsatz der billigen _Bescheidenheit_ in

Aussprüchen über Alles, was Offenbarung heißt, angenommen: daß, da

Niemand einer Schrift, die ihrem praktischen Inhalte nach lauter

Göttliches enthält, nicht die _Möglichkeit_ abstreiten kann, sie könne

(nämlich in Ansehung dessen, was darin historisch ist), auch wohl

wirklich als göttliche Offenbarung angesehen werden, imgleichen die

Verbindung der Menschen zu einer Religion nicht füglich ohne ein

heiliges Buch und auf dasselbe gegründeten Kirchenglauben zu Stande

gebracht, und beharrlich gemacht werden kann; da auch, wie der

gegenwärtige Zustand menschlicher Einsicht beschaffen ist, wohl

schwerlich Jemand eine neue Offenbarung durch neue Wunder eingeführt,

erwarten wird, es das Vernünftigste und Billigste sei, das{[99]} Buch,

was einmal da ist, fernerhin zur Grundlage des Kirchenunterrichts zu

brauchen, und seinen Werth nicht durch unnütze oder muthwillige Angriffe

zu schwächen, dabei aber auch keinem Menschen den Glauben daran als zur [143]

Seligkeit erforderlich aufzudringen. Der _zweite_ Grundsatz ist: daß, da (A 189-90).

die heilige Geschichte, die bloß zum Behuf des Kirchenglaubens angelegt (B 199-200).

ist, für sich allein auf die Annehmung moralischer Maximen (R 159-60).

schlechterdings keinen Einfluß haben kann und soll, sondern diesem nur (Ha 309;

zur lebendigen Darstellung ihres wahren Objects (der zur Heiligkeit b 231-32).

hinstrebenden Tugend) gegeben ist, sie jederzeit als auf das moralische (K 158-59).

abzweckend gelehrt und erklärt werden, hierbei aber auch sorgfältig, und

(weil vornehmlich der gemeine Mensch einen beständigen Hang in sich hat,

zum passiven[100] Glauben überzuschreiten), wiederholentlich

eingeschärft werden müsse, daß die wahre Religion nicht im Wissen oder

Bekennen dessen, was Gott zu unserer Seligwerdung thue oder gethan habe,

sondern in dem, was wir thun müssen, um dessen würdig zu werden, zu

setzen sei, welches niemals etwas Anders sein kann, als was für sich

selbst einen unbezweifelten _unbedingten_ Werth hat, mithin uns allein

Gott wohlgefällig machen, und von dessen Nothwendigkeit zugleich jeder

Mensch ohne alle Schriftgelehrsamkeit völlig gewiß werden kann. -- Diese

Grundsätze nun nicht zu hindern, damit sie öffentlich werden, ist

Regentenpflicht; dagegen sehr viel dabei gewagt und auf eigene

Verantwortung unternommen wird, hiebei in den Gang der göttlichen

Vorsehung einzugreifen, und gewissen historischen Kirchenlehren zu

gefallen, die doch höchstens nur eine durch Gelehrte auszumachende

Wahrscheinlichkeit für sich haben, die Gewissenhaftigkeit der

Unterthanen durch Anbietung oder Versagung gewisser bürgerlichen, sonst [144]

Jedem offen stehenden Vortheile in Versuchung zu bringen,[101] welches (A 191-92).

den Abbruch, der hierdurch einer in diesem Falle heiligen Freiheit (B 200-201).

geschieht, ungerechnet, dem Staate schwerlich gute Bürger verschaffen (R 160-61).

kann. Wer von denen, die sich zur Verhinderung einer solchen freien (Ha 309-10;

Entwickelung göttlicher Anlagen zum Weltbesten anbieten, oder sie gar b 232-33).

vorschlagen, würde, wenn er mit Zuratheziehung des Gewissens darüber (K 159-60).

nachdenkt, sich wohl für alle das Böse verbürgen wollen, was aus solchen [145]

gewaltthätigen Eingriffen entspringen kann; wodurch der von der (A 192-94).

Weltregierung beabsichtigte Fortgang im Guten vielleicht auf lange Zeit (B 202-3).

gehemmt, ja wohl in einen Rückgang gebracht werden dürfte; wenn er (R 161-62).

gleich durch keine menschliche Macht und Anstalt jemals gänzlich (Ha 310-11;

aufgehoben werden kann. b 232-34).

(K 160-61).

Das Himmelreich wird zuletzt auch, was die Leitung der Vorsehung

betrifft, in dieser Geschichte nicht allein als in einer zwar zu

gewissen Zeiten verweilten, aber nie ganz unterbrochenen Annäherung,

sondern auch in seinem Eintritte vorgestellt. Man kann es nun als eine

bloß zur größern Belebung der Hoffnung und des Muths und Nachstrebung zu

demselben abgezweckte symbolische Vorstellung auslegen; wenn dieser

Geschichtserzählung noch eine Weissagung (gleich als in sybillinischen

Büchern) von der Vollendung dieser großen Weltveränderung in dem Gemälde

eines sichtbaren Reichs Gottes auf Erden (unter der Regierung seines

wieder herabgekommenen Stellvertreters und Statthalters) und der

Glückseligkeit, die unter ihm nach Absonderung und Ausstoßung der

Rebellen, die ihren Widerstand noch einmal versuchen, hier auf Erden

genossen werden soll, sammt der gänzlichen Vertilgung derselben und

ihres Anführers (in der Apocalypse) beigefügt wird, und so _das Ende der

Welt_ den Beschluß der Geschichte macht. Der Lehrer des Evangeliums

hatte seinen Jüngern das Reich Gottes auf Erden, nur von der herrlichen,

seelenerhebenden, moralischen Seite, nämlich der Würdigkeit, Bürger

eines göttlichen Staats zu sein, gezeigt, und sie dahin angewiesen, was

sie zu thun hätten, nicht allein, um selbst dazu zu gelangen, sondern

sich mit andern Gleichgesinnten, und wo möglich, mit dem ganzen

menschlichen Geschlecht dahin zu vereinigen. Was aber die Glückseligkeit

betrifft, die den andren Theil der unvermeidlichen menschlichen Wünsche

ausmacht, so sagte er ihnen voraus: daß sie auf diese sich in ihrem

Erdenleben keine Rechnung machen möchten. Er bereitete sie vielmehr vor,

auf die größten Trübsale und Aufopferungen gefaßt zu sein; doch setzte

er (weil eine gänzliche Verzichtthuung auf das Physische der

Glückseligkeit dem Menschen, so lange er existirt, nicht zugemuthet [146]

werden kann,) hinzu: »seid fröhlich und getrost, es wird euch im Himmel (A 194-95).

wohl vergolten werden.« Der angeführte Zusatz zur Geschichte der Kirche, (B 203-5).

der das künftige und letzte Schicksal derselben betrifft, stellt diese (R 162-63).

nun endlich als _triumphirend_, d. i. nach allen überwundenen (Ha 311-12;

Hindernissen als mit Glückseligkeit noch hier auf Erden bekrönt vor. -- b 234).

Die Scheidung der Guten von den Bösen, die während der Fortschritte der (K 161-62).

Kirche zu ihrer Vollkommenheit, diesem Zwecke nicht zuträglich gewesen

sein würde, (indem die Vermischung beider untereinander gerade dazu

nöthig war, theils um den erstern zum Wetzstein der Tugend zu dienen,

theils um die andern durch ihr Beispiel vom Bösen abzuziehen) wird nach

vollendeter Errichtung des göttlichen Staats, als die letzte Folge

derselben vorgestellt; wo noch der letzte Beweis seiner Festigkeit, als

Macht betrachtet, sein Sieg über alle äußeren Feinde, die eben sowohl

auch als in einem Staate (dem Höllenstaat) betrachtet werden,

hinzugefügt wird, womit dann alles Erdenleben ein Ende hat, »der letzte

Feind (der guten Menschen) der Tod aufgehoben wird,« und an beiden

Theilen, dem einen zum Heil, dem andern zum Verderben, Unsterblichkeit

anhebt, die Form einer Kirche selbst aufgelöst wird, der Statthalter auf

Erden mit denen zu ihm, als Himmelsbürger erhobenen Menschen in eine

Classe tritt, und so Gott Alles in Allem ist.[102]

Diese Vorstellung einer Geschichtserzählung der Nachwelt, die selbst [147]

keine Geschichte ist, ist ein schönes Ideal der durch Einführung der (A 195-96).

wahren allgemeinen Religion bewirkten moralischen, im Glauben (B 205-6).

_vorausgesehenen_ Weltepoche, bis zu ihrer Vollendung, die wir nicht als (R 163-64).

empirische Vollendung _absehen_, sondern auf die wir nur im (Ha 312-13;

continuirlichen Fortschreiten und Annäherung zum höchsten auf Erden b 234-35).

möglichen Guten (worin nichts Mystisches ist, sondern Alles auf (K 162-63).

moralische Weise natürlich zugeht), hinaussehen, d. i. dazu Anstalt

machen können. Die Erscheinung des Antichrists, der Chiliasmus, die

Ankündigung der Nahheit des Weltendes können vor der Vernunft ihre gute

symbolische Bedeutung annehmen, und die letztere als ein, (so wie das

Lebensende, ob nahe oder fern) nicht vorherzusehendes Ereigniß

vorgestellt, drückt sehr gut die Nothwendigkeit aus, jederzeit darauf in

Bereitschaft zu stehen, in der That aber (wenn man diesem Symbol den

intellectuellen Sinn unterlegt) uns jederzeit wirklich als berufene

Bürger eines göttlichen (ethischen) Staats anzusehen. »Wenn kommt nun

also das Reich Gottes?« -- »Das Reich Gottes kommt nicht in sichtbarer

Gestalt. Man wird auch nicht sagen: siehe hier, oder da ist es. _Denn

sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!_« (Luc. 17, 21 bis

22).[103]

Allgemeine Anmerkung. [148]

(A 196).

In allen Glaubensarten, die sich auf Religion beziehn, stößt das (B 206-8).

Nachforschen hinter ihrer innern Beschaffenheit unvermeidlich auf ein [149]

_Geheimniß_, d. i. auf etwas _Heiliges_, was zwar von jedem Einzelnen (A 196-97).

_gekannt_, aber doch nicht öffentlich _bekannt_, d. i. allgemein (B 208-9).

mitgetheilt werden kann. -- Als etwas Heiliges muß es ein moralischer, (R 165-66).

mithin ein Gegenstand der Vernunft sein, und [[innerlich]]{[104]} für (Ha 314-15;

den praktischen Gebrauch hinreichend erkannt werden können, aber als b 236-37).

etwas _Geheimes_ doch nicht für den theoretischen; weil es alsdann auch (K 164-65).

Jedermann müßte mittheilbar sein, und also auch öffentlich bekannt

werden können.

Der Glaube an Etwas, was wir doch zugleich als heiliges Geheimniß

betrachten sollen, kann nun entweder für einen göttlich eingegebenen,

oder einen reinen Vernunftglauben gehalten werden. Ohne durch die größte

Noth zur Annahme des ersten gedrungen zu sein, werden wir es uns zur

Maxime machen, es mit dem letztern zu halten. -- Gefühle sind nicht

Erkenntnisse, und bezeichnen also auch kein Geheimniß, und da das

letztere auf Vernunft Beziehung hat, und doch nicht allgemein

mitgetheilt werden kann: so wird (wenn je ein solches ist), Jeder es nur

in seiner eigenen Vernunft aufzusuchen haben.

Es ist unmöglich, _a priori_ und objectiv auszumachen, ob es dergleichen

Geheimnisse gebe, oder nicht. Wir werden also in dem Innern, dem

Subjectiven unserer moralischen Anlage unmittelbar nachsuchen müssen, um

zu sehen, ob sich dergleichen in uns finden.{[105]} Doch werden wir

nicht die uns unerforschlichen _Gründe_ zu dem Moralischen, was sich

zwar öffentlich mittheilen läßt, wozu uns aber die Ursache nicht gegeben

ist, sondern das allein, was uns fürs Erkenntniß gegeben, aber doch

einer öffentlichen Mittheilung unfähig ist, zu den heiligen Geheimnissen

zählen dürfen. So ist die Freiheit, eine Eigenschaft, die dem Menschen

aus der Bestimmbarkeit seiner Willkühr durch das unbedingt moralische

Gesetz kund wird, kein Geheimniß, weil ihr Erkenntniß Jedermann

_mitgetheilt_ werden kann; der uns unerforschliche Grund dieser

Eigenschaft aber ist ein Geheimniß, weil er uns zur Erkenntniß _nicht

gegeben_ ist. Aber eben diese Freiheit ist auch allein dasjenige, was, [150]

wenn sie auf das letzte Object der praktischen Vernunft, die Realisirung (A 197-99).

der Idee des moralischen Endzwecks angewandt wird, uns unvermeidlich auf (B 209-10).

heilige Geheimnisse führt. --[106] (R 166-67).

(Ha 315-16;

Weil der Mensch die mit der reinen moralischen Gesinnung unzertrennlich b 237-38).

verbundene Idee des höchsten Guts (nicht allein von Seiten der dazu (K 165-67).

gehörigen Glückseligkeit, sondern auch der nothwendigen Vereinigung der

Menschen zu dem ganzen Zweck), nicht selbst realisiren kann, gleichwohl

aber darauf hinzuwirken in sich Pflicht antrifft, so findet er sich zum

Glauben an die Mitwirkung oder Veranstaltung eines moralischen

Weltherrschers hingezogen, wodurch dieser Zweck allein möglich ist, und

nun eröffnet sich vor ihm der Abgrund eines Geheimnisses, von dem, was [151]

Gott hiebei thue, ob ihm überhaupt _etwas_, und was _ihm_ (Gott) (A 199-200).

besonders zuzuschreiben sei, indessen, daß der Mensch an jeder Pflicht (B 210-12).

nichts anders erkennt, als was er selbst zu thun habe, um jener ihm (R 167-68).

unbekannten wenigstens unbegreiflichen Ergänzung würdig zu sein. (Ha 316-17;

b 238-39).

Diese Idee eines moralischen Weltherrschers ist eine Aufgabe für unsere (K 167-68).

praktische Vernunft. Es liegt uns nicht sowohl daran, zu wissen, was

Gott an sich selbst [[(seine Natur)]]{[107]} sei, sondern was er für uns

als moralisches Wesen sei; wiewohl wir zum Behuf dieser Beziehung die

göttliche Naturbeschaffenheit so denken und annehmen müssen, als es zu

diesem Verhältnisse in der ganzen zur Ausführung seines Willens

erforderlichen Vollkommenheit nöthig ist, (z. B. als eines

unveränderlichen, allwissenden, allmächtigen &c. Wesens) und ohne diese

Beziehung nichts an ihm erkennen können.

Diesem Bedürfnisse der praktischen Vernunft gemäß ist nun der allgemeine

wahre Religionsglaube der Glaube an Gott 1) als den allmächtigen

Schöpfer Himmels und der Erden, d. i. moralisch als _heiligen_

Gesetzgeber, 2) an ihn, den Erhalter des menschlichen Geschlechts, als

_gütigen_ Regierer und moralischen Versorger desselben, 3) an ihn, den

Verwalter seiner eignen heiligen Gesetze, d. i. als _gerechten_ Richter.

Dieser Glaube enthält eigentlich kein Geheimniß; weil er lediglich das

moralische Verhalten Gottes zum menschlichen Geschlechte ausdrückt; auch

bietet er sich aller menschlichen Vernunft von selbst dar, und wird

daher in der Religion der meisten gesitteten Völker angetroffen.[108] Er [152]

liegt in dem Begriffe eines Volks, als eines gemeinen Wesens, worin eine (A 200).

solche dreifache obere Gewalt (_pouvoir_) jederzeit gedacht werden muß, (B 212-13).

nur daß dieses hier als ethisch vorgestellt wird, daher diese dreifache (R 168-69).

Qualität des moralischen Oberhauptes des menschlichen Geschlechts in (Ha 317-18;

einem einigen Wesen{[109]} vereinigt gedacht werden kann, die in einem b 239).

juridischbürgerlichen Staate nothwendig unter drei verschiedenen (K 168-69).

Subjecten vertheilt sein mußte.{[111]}[110]

Weil aber doch dieser Glaube, der das moralische Verhältniß der Menschen [153]

zum höchsten Wesen, zum Behuf einer Religion überhaupt, von schädlichen (A 201-2).

Anthropomorphismen gereinigt und der ächten Sittlichkeit eines Volks (B 213-14).

Gottes angemessen hat, in einer (der christlichen) Glaubenslehre zuerst (R 169-70).

und in derselben allein der Welt öffentlich aufgestellt worden; so kann (Ha 318-19;

man die Bekanntmachung desselben wohl die Offenbarung desjenigen nennen, b 240).

was für Menschen durch ihre eigene Schuld bis dahin Geheimniß war. (K 169-70).

In ihr nämlich heißt es _erstlich_: man soll den höchsten Gesetzgeber

als einen solchen sich nicht als _gnädig_, mithin _nachsichtlich_,

(indulgent) für die Schwäche der Menschen, noch _despotisch_ und bloß

nach seinem unbeschränkten Recht gebietend, und seine Gesetze nicht als

willkührliche, mit unsern Begriffen der Sittlichkeit gar nicht

verwandte, sondern als auf Heiligkeit des Menschen bezogene Gesetze

vorstellen. _Zweitens_, man muß seine Güte nicht in einem unbedingten

_Wohlwollen_ gegen seine Geschöpfe, sondern darein setzen, daß er auf

die moralische Beschaffenheit derselben, dadurch sie ihm _wohlgefallen_

können, zuerst sieht, und ihr Unvermögen, dieser Bedingung von selbst

Genüge zu thun nur alsdann ergänzt. _Drittens_ seine Gerechtigkeit kann

nicht als _gütig_ und _abbittlich_ (welches einen Widerspruch enthält),

noch weniger als in der Qualität der _Heiligkeit_ des Gesetzgebers (vor

der kein Mensch gerecht ist), ausgeübt vorgestellt werden, sondern nur

als Einschränkung der Gütigkeit auf die Bedingung der Uebereinstimmung

der Menschen mit dem heiligen Gesetze, so weit sie als _Menschenkinder_

der Anforderung des letztern gemäß sein könnten. -- Mit einem Wort: Gott

will in einer dreifachen specifisch verschiedenen moralischen Qualität

gedient sein, für die{[112]} die Benennung der verschiedenen (nicht

physischen, sondern moralischen) Persönlichkeit eines und desselben

Wesens kein unschicklicher Ausdruck ist, welches Glaubenssymbol zugleich

die ganze reine moralische Religion ausdrückt, die ohne diese

Unterscheidung sonst Gefahr läuft, nach dem Hange der Menschen sich die [154]

Gottheit wie ein menschliches Oberhaupt zu denken, (weil er in seinem (A 202-3).

Regiment diese dreifache Qualität gemeiniglich nicht von einander (B 214-15).

absondert, sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen (R 170-71).

anthropomorphistischen Frohnglauben auszuarten. (Ha 319-20;

b 240-41).

Wenn aber eben dieser Glaube (an eine göttliche Dreieinigkeit) nicht (K 170-71).

bloß als Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher,

der das, was Gott an sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet

würde, so würde er ein alle menschlichen Begriffe übersteigendes, mithin

einer Offenbarung für die menschliche Fassungskraft unfähiges Geheimniß

sein, und als ein solches in diesem Betracht angekündigt werden können.

Der Glaube an dasselbe als Erweiterung der theoretischen Erkenntniß von

der göttlichen Natur würde nur das Bekenntniß zu einem den Menschen

ganz unverständlichen, und wenn sie es zu verstehen meinen,

anthropomorphistischen Symbol eines Kirchenglaubens sein, wodurch für

die sittliche Besserung nicht das Mindeste ausgerichtet würde. -- Nur

das, was man zwar in praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und

einsehen kann, in theoretischer Absicht aber (zur Bestimmung der Natur,

des Objects an sich) alle unsre Begriffe übersteigt, ist Geheimniß (in

einer Beziehung) und kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von

der letztern Art ist das obenbenannte, welches man in drei uns durch

unsre eigne Vernunft geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann.

1) Das der _Berufung_ (der Menschen als Bürger zu einem ethischen

Staat). -- Wir können uns die allgemeine _unbedingte_ Unterwerfung des

Menschen unter die göttliche Gesetzgebung nicht anders denken, als

sofern wir uns zugleich als seine _Geschöpfe_ ansehen; eben so, wie Gott

nur darum als Urheber aller Naturgesetze angesehen werden kann, weil er

der Schöpfer der Naturdinge ist. Es ist aber für unsre Vernunft

schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum freien Gebrauch ihrer

Kräfte _erschaffen_ sein sollen; weil wir nach dem Princip der

Causalität, einem Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen

andern innern Grund seiner Handlungen beilegen können, als denjenigen,

welchen die hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch [155]

welchen (mithin eine äußere Ursache) dann auch jede Handlung desselben (A 203-4).

bestimmt, mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein würde. Also läßt (B 216-17).

sich die göttliche, heilige, mithin bloß freie Wesen angehende (R 171-72).

Gesetzgebung mit dem Begriffe einer Schöpfung derselben durch unsre (Ha 320-21;

Vernunfteinsicht nicht vereinbaren, sondern man muß jene schon als b 241-42).

existirende freie Wesen betrachten, welche nicht durch ihre (K 171-72).

Naturabhängigkeit, vermöge ihrer Schöpfung, sondern durch eine bloß

moralische, nach Gesetzen der Freiheit mögliche Nöthigung, d. i. eine

Berufung zur Bürgerschaft im göttlichen Staate bestimmt werden. So ist

die Berufung zu diesem Zwecke moralisch ganz klar, für die Speculation

aber ist die Möglichkeit dieser Berufenen ein undurchdringliches

Geheimniß.

2) Das Geheimniß der _Genugthuung_. Der Mensch, so wie wir ihn kennen,

ist verderbt, und keinesweges jenem heiligen Gesetze von selbst

angemessen. Gleichwohl, wenn ihn die Güte Gottes gleichsam ins Dasein

gerufen, d. i. zu einer besondern Art zu existiren (zum Gliede des

Himmelreichs) eingeladen hat, so muß er auch ein Mittel haben, den

Mangel seiner hierzu erforderlichen Tauglichkeit aus der Fülle seiner

eignen Heiligkeit zu ersetzen. Dieses ist aber der Spontaneität, (welche

bei allem moralischen Guten oder Bösen, das ein Mensch an sich haben

mag, vorausgesetzt wird) zuwider, nach welcher ein solches Gute nicht

von einem Andern, sondern von ihm selbst herrühren muß, wenn es ihm soll

zugerechnet werden können. -- Es kann ihn also, so viel die Vernunft

einsieht, kein Andrer durch das Uebermaß seines Wohlverhaltens und durch

sein Verdienst vertreten; oder, wenn dieses angenommen wird, so kann es

nur in moralischer Absicht nothwendig sein, _es anzunehmen_; denn fürs

Vernünfteln ist es ein unerreichbares Geheimniß.

3) Das Geheimniß der _Erwählung_. Wenn auch jene stellvertretende

Genugthuung als möglich eingeräumt wird, so ist doch die

moralischgläubige Annehmung derselben eine Willensbestimmung zum Guten,

die schon eine gottgefällige Gesinnung im Menschen voraussetzt, die

dieser aber nach dem natürlichen Verderben in sich von selbst nicht

hervorbringen kann. Daß aber eine himmlische _Gnade_ in ihm wirken [156]

solle, die [[diesen Beistand]]{[113]} nicht nach Verdienst der Werke, (A 204-5).

sondern durch unbedingten _Rathschluß_ einem Menschen bewilligt, dem (B 217-18).

andern verweigert, und der eine Theil unsers Geschlechts zur Seligkeit, (R 172-73).

der andere zur ewigen Verwerfung ausersehen werde, giebt wiederum keinen (Ha 321-22;

Begriff von einer göttlichen Gerechtigkeit, sondern müßte allenfalls auf b 242-43).

eine Weisheit bezogen werden, deren Regel für uns schlechterdings ein (K 172-73).

Geheimniß ist.

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 12 / 23 段