Hiebei kann noch angemerkt werden: daß nach dem ersten Princip der

Glaube (nämlich der an eine stellvertretende Genugthuung) dem Menschen

zur Pflicht, dagegen der Glaube des guten Lebenswandels, als durch

höheren Einfluß gewirkt, ihm zur Gnade angerechnet werden würde. -- Nach

dem zweiten Princip aber ist es umgekehrt. Denn nach diesem ist der

_gute Lebenswandel_, als oberste Bedingung der Gnade, unbedingte

_Pflicht_, dagegen die höhere Genugthuung eine bloße _Gnadensache_. --

Dem erstern wirft man (oft nicht mit Unrecht) den gottesdienstlichen

_Aberglauben_ vor, der einen sträflichen Lebenswandel doch mit der

Religion zu vereinigen weiß; dem zweiten den _naturalistischen

Unglauben_, welcher mit einem sonst vielleicht auch wohl exemplarischen

Lebenswandel Gleichgültigkeit, oder wohl gar Widersetzlichkeit gegen

alle Offenbarung verbindet. -- Das wäre aber den Knoten (durch eine [127]

praktische Maxime) zerhauen, anstatt ihn (theoretisch) aufzulösen, (A 165-66).

welches auch allerdings in Religionsfragen erlaubt ist. -- Zur (B 174-75).

Befriedigung des letzteren Ansinnens kann indessen Folgendes dienen. -- (R 142-43).

Der lebendige Glaube an das Urbild der Gott wohlgefälligen Menschheit, (Ha 292-93;

(den Sohn Gottes), _an sich selbst_ ist auf eine moralische Vernunftidee b 217).

bezogen, sofern diese uns nicht allein zur Richtschnur, sondern auch zur (K 140-41).

Triebfeder dient, und also einerlei, ob ich von ihm als _rationalem_

Glauben, oder vom Princip des guten Lebenswandels anfange. Dagegen ist

der Glaube an eben dasselbe Urbild _in der Erscheinung_ (an den

Gottmenschen;), als _empirischer_, (historischer) Glaube, nicht einerlei

mit dem Princip des guten Lebenswandels, (welches ganz rational sein

muß), und es wäre ganz etwas anders, von einem solchen[91] anfangen, und

daraus den guten Lebenswandel ableiten zu wollen. Sofern wäre also ein

Widerstreit zwischen den obigen zwei Sätzen. Allein in der Erscheinung

des Gottmenschen ist nicht das, was von ihm in die Sinne fällt, oder

durch Erfahrung erkannt werden kann, sondern das in unsrer Vernunft

liegende Urbild, welches wir dem letztern unterlegen, (weil, so viel

sich an seinem Beispiel wahrnehmen läßt, er jenem gemäß befunden wird),

eigentlich das Object des seligmachenden Glaubens, und ein solcher

Glaube ist einerlei mit dem Princip eines Gott wohlgefälligen

Lebenswandels. -- Also sind hier nicht zwei an sich verschiedene

Principien, von deren einem oder dem andern anzufangen, entgegengesetzte

Wege einzuschlagen wären, sondern nur eine und dieselbe praktische Idee,

von der wir ausgehen, einmal, sofern sie das Urbild als in Gott

befindlich, und von ihm ausgehend, ein andermal, sofern sie es, als in

uns befindlich, beidemal aber sofern sie es als Richtmaß unsers

Lebenswandels vorstellt; und die Antinomie ist also nur scheinbar; weil

sie eben dieselbe praktische Idee nur in verschiedener Beziehung

genommen, durch einen Mißverstand für zwei verschiedene Principien [128]

ansieht. -- Wollte man aber den Geschichtsglauben an die Wirklichkeit (A 166-67).

einer solchen einmal in der Welt vorgekommenen Erscheinung zur Bedingung (B 176-77).

des allein seligmachenden Glaubens machen, so wären es allerdings zwei (R 143-44).

ganz verschiedene Principien, (das eine empirisch, das andre rational) (Ha 293-94;

über die, ob man von einem oder dem andern ausgehen und anfangen müßte, b 217-18).

ein wahrer Widerstreit der Maximen eintreten würde, den aber auch keine (K 141-42).

Vernunft je würde schlichten können. -- Der Satz: Man muß glauben, daß

es einmal einen Menschen, der durch seine Heiligkeit und Verdienst

sowohl für sich (in Ansehung seiner Pflicht) als auch für alle andren

(und deren Ermangelung in Ansehung ihrer Pflicht) genug gethan, gegeben

habe, (wovon uns die Vernunft nichts sagt), um zu hoffen, daß wir selbst

in einem guten Lebenswandel, doch nur kraft jenes Glaubens, selig werden

können, dieser Satz sagt ganz etwas anders, als folgender: man muß mit

allen Kräften der heiligen Gesinnung eines Gott wohlgefälligen

Lebenswandels nachstreben, um glauben zu können, daß die (uns schon

durch die Vernunft versicherte) Liebe desselben zur Menschheit, sofern

sie seinem Willen nach allem ihrem Vermögen nachstrebt, in Rücksicht auf

die redliche Gesinnung, den Mangel der That, auf welche Art es auch sei,

ergänzen werde. -- Das Erste aber steht nicht in jedes [[(auch des

ungelehrten)]]{[92]} Menschen Vermögen. Die Geschichte beweist, daß in

allen Religionsformen dieser Streit zweier Glaubensprincipien obgewaltet

hat; denn Expiationen hatten alle Religionen, sie mochten sie nun

setzen, worein sie wollten. Die moralische Anlage in jedem Menschen aber

ermangelte ihrerseits auch nicht, ihre Forderungen hören zu lassen. Zu

aller Zeit klagten aber doch die Priester mehr, als die Moralisten, jene

nämlich laut (und unter der Aufforderung an Obrigkeiten dem Unwesen zu

steuern), über Vernachlässigung des Gottesdienstes, welcher das Volk mit

dem Himmel zu versöhnen, und Unglück vom Staat abzuwenden, eingeführt

war; diese dagegen über den Verfall der Sitten, den sie sehr auf die

Rechnung jener Entsündigungsmittel schrieben, wodurch die Priester es [129]

Jedermann leicht machten, sich wegen der gröbsten Laster mit der (A 168-69).

Gottheit auszusöhnen. In der That, wenn ein unerschöpflicher Fond zu (B 177-79).

Abzahlung gemachter oder noch zu machender Schulden schon vorhanden ist, (R 144-45).

da man nur hinlangen darf, (und bei allen Ansprüchen, die das Gewissen (Ha 294-95;

thut, auch ohne Zweifel zu allererst hinlangen wird), um sich b 218-19).

schuldenfrei zu machen, indessen daß der Vorsatz des guten (K 142-43).

Lebenswandels, bis man wegen jener allererst im Reinen ist, ausgesetzt

werden kann; so kann man sich nicht leicht andre Folgen eines solchen

Glaubens denken. -- Würde aber sogar dieser Glaube selbst so vorgestellt

als ob er eine so besondere Kraft und einen solchen mystischen (oder

magischen) Einfluß habe, daß, ob er zwar, so viel wir wissen, für bloß

historisch gehalten werden sollte, er doch, wenn man ihm, und den damit

verbundenen Gefühlen nachhängt, den ganzen Menschen von Grunde aus zu

bessern (einen neuen Menschen aus ihm zu machen), im Stande sei: so

müßte dieser Glaube selbst als unmittelbar vom Himmel (mit und unter dem

historischen Glauben) ertheilt und eingegeben angesehen werden, wo denn

Alles selbst mit der moralischen Beschaffenheit des Menschen zuletzt auf

einen unbedingten Rathschluß Gottes hinausläuft »er erbarmet sich,

welches er will, und _verstocket_, welchen er will«[93] welches nach dem [130]

Buchstaben genommen, der _salto mortale_ der menschlichen Vernunft ist. (A 169-70).

(B 178-80).

Es ist also eine nothwendige Folge der physischen und zugleich der (R 145-46).

moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich (Ha 295-96;

Auslegerin aller Religion ist, daß diese endlich von allen empirischen b 219-20).

Bestimmungsgründen, von allen Statuten, welche auf Geschichte beruhen, (K 143-44).

und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch die Menschen zur

Beförderung des Guten vereinigen, allmählig losgemacht werde, und so

reine Vernunftreligion zuletzt über alle herrsche, »damit Gott sei Alles

in Allem.« -- Die Hüllen, unter welchen der Embryo sich zuerst zum

Menschen bildete, müssen abgelegt werden, wenn er nun an das Tageslicht

treten soll. Das Leitband der heiligen Ueberlieferung, mit seinen

Anhängseln, den Statuten und Observanzen, welches zu seiner Zeit gute

Dienste that, wird nach und nach entbehrlich, ja endlich zur Fessel,

wenn er in das Jünglingsalter eintritt. So lange er (die

Menschengattung) »ein Kind war, war er klug als ein Kind« und wußte mit

Satzungen, die ihm ohne sein Zuthun auferlegt worden, auch wohl

Gelehrsamkeit, ja sogar eine der Kirche dienstbare Philosophie zu

verbinden; »nun er aber ein Mann wird, legt er ab, was kindisch ist.«

Der erniedrigende Unterschied zwischen _Laien_ und _Klerikern_ hört auf,

und Gleichheit entspringt aus der wahren Freiheit, jedoch ohne Anarchie,

weil ein Jeder zwar dem (nicht statutarischen) Gesetz gehorcht, das er

sich selbst vorschreibt, das er aber auch zugleich als den ihm durch die

Vernunft geoffenbarten Willen des Weltherrschers ansehen muß, der Alle

unter einer gemeinschaftlichen Regierung unsichtbarer Weise in einem

Staate verbindet, welcher durch die sichtbare Kirche vorher dürftig

vorgestellt und vorbereitet war. -- Das alles ist nicht von einer

[[äußern]]{[94]} Revolution zu erwarten, die stürmisch und gewaltsam

ihre von Glücksumständen sehr abhängige Wirkung thut, in welcher, was

bei der Gründung einer neuen Verfassung einmal versehen worden,

Jahrhunderte hindurch mit Bedauern beibehalten wird, weil es nicht mehr, [131]

wenigstens nicht anders, als durch eine neue (jederzeit gefährliche) (A 171-72).

Revolution abzuändern ist. -- In dem Princip der reinen (B 180-81).

Vernunftreligion, als einer an alle Menschen beständig geschehenden (R 146-47).

göttlichen (ob zwar nicht empirischen) Offenbarung, muß der Grund zu (Ha 296-97;

jenem Ueberschritt zu jener neuen Ordnung der Dinge liegen, welcher b 220-21).

einmal aus reifer Ueberlegung gefaßt, durch allmählig fortgehende Reform (K 144-45).

zur Ausführung gebracht wird, sofern sie ein menschliches Werk sein

soll; denn was Revolutionen betrifft, die diesen Fortschritt abkürzen

können, so bleiben sie der Vorsehung überlassen, und lassen sich nicht

planmäßig, der Freiheit unbeschadet, einleiten. --

Man kann aber mit Grunde sagen: »daß das Reich Gottes zu uns gekommen

sei,« wenn auch nur das Princip des allmähligen Ueberganges des

Kirchenglaubens zur allgemeinen Vernunftreligion, und so zu einem

(göttlichen) ethischen Staat auf Erden, allgemein, und irgendwo auch

_öffentlich_ Wurzel gefaßt hat: obgleich die wirkliche Errichtung

desselben noch in unendlicher Weite von uns entfernt liegt. Denn, weil

dieses Princip den Grund einer continuirlichen Annäherung zu dieser

Vollkommenheit enthält, so liegt in ihm als in einem sich entwickelnden,

und in der Folge wiederum besamendem Keime das Ganze (unsichtbarer

Weise), welches dereinst die Welt erleuchten und beherrschen soll. Das

Wahre und Gute aber, wozu in der Naturanlage jedes Menschen der Grund,

sowohl der Einsicht als des Herzensantheils liegt, ermangelt nicht, wenn

es einmal öffentlich geworden, vermöge der natürlichen Affinität,

darin{[95]} es mit der moralischen Anlage vernünftiger Wesen überhaupt

steht, sich durchgängig mitzutheilen. Die Hemmung durch politische

bürgerliche Ursachen, die seiner Ausbreitung von Zeit zu Zeit zustoßen

mögen, dienen eher dazu, die Vereinigung der Gemüther zum Guten (was,

nachdem sie es einmal ins Auge gefaßt haben, ihre Gedanken nie verläßt),

noch desto inniglicher zu machen.[96]

* * * * *

Das ist also die, menschlichen Augen unbemerkte, aber beständig [132]

fortgehende Bearbeitung des guten Princips, sich im menschlichen (A 172-73).

Geschlecht, als einem gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und (B 181-83).

ein Reich zu errichten, welches den Sieg über das Böse behauptet, und [133]

unter seiner Herrschaft der Welt einen ewigen Frieden zusichert. (A 173-75).

(B 183-85).

(R 148-49).

Zweite Abtheilung. (Ha 299-300;

b 222-24).

Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft (K 147-49).

des guten Princips auf Erden.

Von der Religion auf Erden (in der engsten Bedeutung des Worts) kann man

keine _Universalhistorie_ des menschlichen Geschlechts verlangen; denn

die ist, als auf dem reinen moralischen Glauben gegründet, kein

öffentlicher Zustand, sondern Jeder kann sich der Fortschritte, die er

in demselben gemacht hat, nur für sich selbst bewußt sein. Der

Kirchenglaube ist es daher allein, von dem man eine allgemeine

historische Darstellung erwarten kann; indem man ihn nach seiner

verschiedenen und veränderlichen Form mit dem alleinigen,

unveränderlichen, reinen Religionsglauben vergleicht. Von da an, wo der

erstere seine Abhängigkeit von den einschränkenden Bedingungen des

letztern, und der Nothwendigkeit der Zusammenstimmung mit ihm öffentlich

anerkennt, fängt die _allgemeine Kirche_ an, sich zu einem ethischen

Staat Gottes zu bilden, und nach einem feststehenden Princip, welches

für alle Menschen und Zeiten ein und dasselbe ist, zur Vollendung

desselben fortzuschreiten. -- Man kann voraussehen, daß diese Geschichte

nichts, als die Erzählung von dem beständigen Kampf zwischen dem

gottesdienstlichen und dem moralischen Religionsglauben sein werde,

deren ersteren, als Geschichtsglauben, der Mensch beständig geneigt ist

oben anzusetzen, anstatt daß der letztere seinen Anspruch auf den

Vorzug, der ihm als allein seelenbessernden Glauben zukommt, nie

aufgegeben hat, und ihn endlich gewiß behaupten wird.

Diese Geschichte kann aber nur Einheit haben, wenn sie bloß auf

denjenigen Theil des menschlichen Geschlechts eingeschränkt wird, bei

welchem jetzt die Anlage zur Einheit der allgemeinen Kirche schon ihrer

Entwickelung nahe gebracht ist, indem durch sie wenigstens die Frage,

wegen des Unterschieds des Vernunft- und Geschichtsglaubens schon

öffentlich aufgestellt, und ihre Entscheidung zur größten moralischen

Angelegenheit gemacht ist; denn die Geschichte verschiedener Völker, [134]

deren Glaube in keiner Verbindung untereinander steht, gewährt sonst (A 175-77).

keine Einheit der Kirche. Zu dieser Einheit aber kann nicht gerechnet (B 185-86).

werden: daß in einem und demselben Volk ein gewisser neuer Glaube einmal (R 149-50).

entsprungen ist, der sich von dem vorher herrschenden namhaft (Ha 300-301;

unterschied; wenn gleich dieser die _veranlassenden_ Ursachen zu des b 224).

neuen Erzeugung bei sich führte. Denn es muß Einheit des Princips sein, (K 149-50).

wenn man die Folge verschiedener Glaubensarten nach einander zu den

Modificationen einer und derselben Kirche rechnen soll, und die

Geschichte der letztern ist es eigentlich, womit wir uns jetzt

beschäftigen.

Wir können also in dieser Absicht nur die Geschichte derjenigen Kirche,

die von ihrem ersten Anfange an den Keim und die Principien zur

objectiven Einheit des wahren und _allgemeinen_ Religionsglaubens bei

sich führte, dem sie allmählig näher gebracht wird, abhandeln. -- Da

zeigt sich nun zuerst: daß der _jüdische_ Glaube mit diesem

Kirchenglauben, dessen Geschichte wir betrachten wollen, in ganz und gar

keiner wesentlichen Verbindung, d. i. in keiner Einheit nach Begriffen

steht, ob zwar jener unmittelbar vorhergegangen, und zur Gründung

dieser, (der christlichen) Kirche die physische Veranlassung gab.

Der _jüdische Glaube_ ist, seiner ursprünglichen Einrichtung nach, ein

Inbegriff bloß statutarischer Gesetze, auf welchem eine Staatsverfassung

gegründet war; denn welche moralische Zusätze entweder damals schon,

oder auch in der Folge ihm _angehängt_ worden sind, die sind

schlechterdings nicht zum Judenthum, als einem solchen, gehörig. Das

letztere ist eigentlich gar keine Religion, sondern bloß Vereinigung

einer Menge Menschen, die, da sie zu einem besondern Stamm gehörten,

sich zu einem gemeinen Wesen unter bloß politischen Gesetzen, mithin

nicht zu einer Kirche formten; vielmehr _sollte_ es ein bloß weltlicher

Staat sein, so daß, wenn dieser etwa durch widrige Zufälle zerrissen

worden, ihm noch immer der (wesentlich zu ihm gehörige) politische

Glaube übrig bleibt, ihn (bei Ankunft des Messias) wohl einmal

wiederherzustellen. Daß diese Staatsverfassung Theokratie zur Grundlage

hat, (sichtbarlich eine Aristokratie der Priester, oder Anführer, die [135]

sich unmittelbar von Gott ertheilter Instructionen rühmten), mithin der (A 177-78).

Name von Gott, der doch hier bloß als weltlicher Regent, der über und an (B 186-88).

das Gewissen gar keinen Anspruch thut, verehrt wird, macht sie nicht zu (R 150-51).

einer Religionsverfassung. Der Beweis, daß sie das letztere nicht hat (Ha 301-2;

sein sollen, ist klar. _Erstlich_ sind alle Gebote von der Art, daß auch b 224-25).

eine politische Verfassung darauf halten, und sie als Zwangsgesetze (K 150-51).

auferlegen kann, weil sie bloß äußere Handlungen betreffen, und ob zwar

die zehn Gebote auch, ohne daß sie öffentlich gegeben sein möchten,

schon als ethische vor der Vernunft gelten, so sind sie in jener

Gesetzgebung gar nicht mit der Forderung an die _moralische Gesinnung_

in Befolgung derselben (worin nachher das Christenthum das Hauptwerk

setzte), gegeben, sondern schlechterdings nur auf die äußere Beobachtung

gerichtet worden; welches auch daraus erhellt, daß: _zweitens_ alle

Folgen aus der Erfüllung oder Uebertretung dieser Gebote, alle Belohnung

oder Bestrafung nur auf solche eingeschränkt werden, welche in dieser

Welt Jedermann zugetheilt werden können, und selbst diese auch nicht

einmal nach ethischen Begriffen; indem beide auch die Nachkommenschaft,

die an jenen Thaten oder Unthaten keinen praktischen Antheil genommen,

treffen sollten, welches in einer politischen Verfassung allerdings wohl

ein Klugheitsmittel sein kann, sich Folgsamkeit zu verschaffen, in einer

ethischen aber aller Billigkeit zuwider sein würde. Da nun ohne Glauben

an ein künftiges Leben gar keine Religion gedacht werden kann, so

enthält das Judenthum als ein solches in seiner Reinigkeit genommen, gar

keinen Religionsglauben. Dieses wird durch folgende Bemerkung noch mehr

bestärkt. Es ist nämlich kaum zu zweifeln: daß nicht die Juden eben

sowohl, wie andre, selbst die rohesten Völker, nicht auch einen Glauben

an ein künftiges Leben, mithin ihren Himmel und ihre Hölle sollten

gehabt haben; denn dieser Glaube dringt sich, kraft der allgemeinen

moralischen Anlage in der menschlichen Natur, Jedermann von selbst auf.

Es ist also gewiß _absichtlich_ geschehen, daß der Gesetzgeber dieses

Volks, ob er gleich als Gott selbst vorgestellt wird, doch nicht die

mindeste Rücksicht auf das künftige Leben habe nehmen _wollen_, welches [136]

anzeigt: daß er nur ein politisches, nicht ein ethisches gemeines Wesen (A 178-80).

habe gründen wollen; in dem erstern aber von Belohnungen und Strafen zu (B 188-89).

reden, die hier im Leben nicht sichtbar werden können, wäre unter jener (R 151-52).

Voraussetzung ein ganz inconsequentes und unschickliches Verfahren (Ha 302-3;

gewesen. Ob nun gleich auch nicht zu zweifeln ist, daß die Juden sich b 225-26).

nicht in der Folge, ein jeder für sich selbst, einen gewissen (K 151-52).

Religionsglauben werden gemacht haben, der den Artikeln ihres

statutarischen beigemengt war, so hat jener doch nie ein zur

Gesetzgebung des Judenthums gehöriges Stück ausgemacht. _Drittens_ ist

es so weit gefehlt, daß das Judenthum eine zum Zustande der _allgemeinen

Kirche_ gehörige Epoche, oder diese allgemeine Kirche wohl gar selbst zu

seiner Zeit ausgemacht habe, daß es vielmehr das ganze menschliche

Geschlecht von seiner Gemeinschaft ausschloß, als ein besonders vom

Jehovah für sich auserwähltes Volk, welches alle anderen Völker

anfeindete, und dafür von jedem angefeindet wurde. Hierbei ist es auch

nicht so hoch anzuschlagen, daß dieses Volk sich einen einigen durch

kein sichtbares Bild vorzustellenden Gott zum allgemeinen Weltherrscher

setzte. Denn man findet bei den meisten andern Völkern, daß ihre

Glaubenslehre darauf gleichfalls hinausgieng, und sich nur durch die

_Verehrung_ gewisser jenem untergeordneten mächtigen Untergötter des

Polytheismus verdächtig machte. Denn ein Gott, der bloß die Befolgung

solcher Gebote will, dazu gar keine gebesserte moralische Gesinnung

erfordert wird, ist doch eigentlich nicht dasjenige moralische Wesen,

dessen Begriff wir zu einer Religion nöthig haben. Diese würde noch eher

bei einem Glauben an viele solche mächtige unsichtbare Wesen

stattfinden, wenn ein Volk sich diese etwa so dächte, daß sie, bei der

Verschiedenheit ihrer Departements, doch alle darin übereinkämen, daß

sie ihres Wohlgefallens nur den würdigten, der mit ganzem Herzen der

Tugend anhienge, als wenn der Glaube nur einem einzigen Wesen gewidmet

ist, das aber aus einem mechanischen Cultus das Hauptwerk machte.{[97]}

Wir können also die allgemeine Kirchengeschichte, sofern sie ein System [137]

ausmachen soll, nicht anders, als vom Ursprunge des Christenthums (A 180-81).

anfangen, das, als eine völlige Verlassung des Judenthums, worin es (B 189-91).

entsprang, auf einem ganz neuen Princip gegründet, eine gänzliche (R 152-53).

Revolution in Glaubenslehren bewirkte. Die Mühe, welche sich die Lehrer (Ha 303-4;

des erstern geben, oder gleich zu Anfange gegeben haben mögen, aus b 226-27).

beiden einen zusammenhängenden Leitfaden zu knüpfen, indem sie den neuen (K 152-53).

Glauben nur für eine Fortsetzung des alten, der alle Ereignisse

desselben in Vorbildern enthalten habe, gehalten wissen wollen, zeigen

gar zu deutlich, daß es ihnen hiebei nur um die schicklichsten Mittel zu

thun sei, oder war, eine reine moralische Religion statt eines alten

Cultus, woran das Volk gar zu stark gewöhnt war, zu _introduciren_, ohne

doch wider seine Vorurtheile gerade zu verstoßen. Schon die nachfolgende

Abschaffung des körperlichen Abzeichens, welches jenes Volk von andern

gänzlich abzusondern diente, läßt urtheilen, daß der neue, nicht an die

Statuten des alten, ja an keine Statuten überhaupt gebundene Glaube eine

für die Welt, nicht für ein einziges Volk, gültige Religion habe

enthalten sollen.

Aus dem Judenthum also, aber aus dem nicht mehr altväterlichen und

unvermengten, bloß auf eigene politische Verfassung, (die auch schon

sehr zerrüttet war), gestellten, sondern aus dem schon durch allmählig

darin öffentlich gewordene moralische Lehren mit einem Religionsglauben

vermischten Judenthum, in einem Zustande, wo diesem sonst unwissenden

Volke schon viel fremde (griechische) Weisheit zugekommen war, welche

vermuthlich auch dazu beitrug, es durch Tugendbegriffe aufzuklären, und

bei der drückenden Last ihres Satzungsglaubens zu Revolutionen

zuzubereiten, bei Gelegenheit der Verminderung der Macht der Priester,

durch ihre Unterwerfung unter die Oberherrschaft eines Volks, das allen

fremden Volksglauben mit Gleichgültigkeit ansah, aus einem solchen

Judenthum erhob sich nun plötzlich, ob zwar nicht unvorbereitet, das

Christenthum. Der Lehrer des Evangeliums kündigte sich als einen vom

Himmel gesandten, indem er zugleich als einer solchen Sendung würdig, [138]

den Frohnglauben (an gottesdienstliche Tage, Bekenntnisse und Gebräuche) (A 181-83).

für an sich nichtig, den moralischen dagegen, der allein die Menschen (B 191-93).

heiligt, »wie ihr Vater im Himmel heilig ist,« und durch den guten (R 154-55).

Lebenswandel seine Aechtheit beweist, für den alleinseligmachenden (Ha 304-5;

erklärte, nachdem er aber durch Lehre und Leiden bis zum unverschuldeten b 227-28).

und zugleich verdienstlichen Tode[98] an seiner Person ein dem Urbilde [139]

der allein Gott wohlgefälligen Menschheit gemäßes Beispiel gegeben (A 183-84).

hatte, als zum Himmel, aus dem er gekommen war, wieder zurückkehrend (B 192-94).

vorgestellt wird, indem er seinen letzten Willen (gleich als in einem (R 155-56).

Testamente) mündlich zurückließ, und was die Kraft der Erinnerung an (Ha 305-6;

sein Verdienst, Lehre und Beispiel betrifft, doch sagen konnte, »er (das b 228-29).

Ideal der Gott wohlgefälligen Menschheit) bleibe nichts desto weniger (K 154-55).

bei seinen Lehrjüngern bis an der Welt Ende.« -- Dieser Lehre, die, wenn

es etwa um einen _Geschichtsglauben_ wegen der Abkunft und des

vielleicht überirdischen Ranges seiner Person zu thun wäre, wohl der

Bestätigung durch Wunder bedurfte, die aber als bloß zum moralischen

seelenbessernden Glauben gehörig, aller solcher Beweisthümer ihrer

Wahrheit entbehren kann, werden in einem heiligen Buche noch Wunder und

Geheimnisse beigesellt, deren Bekanntmachung selbst wiederum ein Wunder

ist, und das einen Geschichtsglauben erfordert, der nicht anders, als

durch Gelehrsamkeit, sowohl beurkundet, als auch der Bedeutung und dem

Sinne nach gesichert werden kann.

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 11 / 23 段