Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den uns dem Ansehen

nach ein Ungefähr in die Hände gespielt hat, die Grundlage eines [116]

moralischen Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zweck oder nur (A 150).

Hilfsmittel), dazu wird eine Auslegung der uns zu Händen gekommenen (B 158-59).

Offenbarung erfordert, d. i. durchgängige Deutung derselben zu einem (R 130-31).

Sinn, der mit den allgemeinen praktischen Regeln einer reinen (Ha 281-82;

Vernunftreligion zusammenstimmt. Denn das Theoretische des b 207-8).

Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn es nicht zur (K 129-31).

Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote, (was das

Wesentliche aller Religion ausmacht), hinwirkt. Diese Auslegung mag uns

selbst in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen,

oft es auch wirklich sein, und doch muß sie, wenn es nur möglich ist,

daß dieser sie annimmt, einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden,

die entweder schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält,

oder dieser ihren Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.[81] -- Man wird

auch finden, daß es mit allen alten und neuern zum Theil in heiligen [117]

Büchern abgefaßten Glaubensarten jederzeit so ist gehalten worden, und (A 150-51).

daß vernünftige wohldenkende Volkslehrer sie so lange gedeutet haben, (B 158-60).

bis sie dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach, nachgerade mit den (R 131-32).

allgemeinen moralischen Glaubenssätzen in Uebereinstimmung brachten. Die (Ha 282-83;

Moralphilosophen unter den _Griechen_ und nachher den _Römern_ machten b 208-9).

es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so.{[82]} Sie wußten den gröbsten (K 131-32).

Polytheismus doch zuletzt als bloße symbolische Vorstellung der

Eigenschaften des einigen göttlichen Wesens auszudeuten, und den

mancherlei lasterhaften Handlungen, oder auch wilden aber doch schönen

Träumereien ihrer Dichter einen mystischen Sinn unterzulegen, der einen

Volksglauben (welchen zu vertilgen es nicht einmal rathsam gewesen wäre,

weil daraus vielleicht ein dem Staat noch gefährlicherer Atheismus hätte

entstehen können), einer allen Menschen verständlichen und allein

ersprießlichen moralischen Lehre nahe brachte. Das spätere _Judenthum_

und selbst das Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr

gezwungenen Deutungen, aber beides zu ungezweifelt guten und für alle

Menschen nothwendigen Zwecken. Die _Muhamedaner_ wissen (wie _Reland_

zeigt), der Beschreibung ihres aller Sinnlichkeit geweiheten Paradieses

sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen, und eben das thun die

_Indier_ mit der Auslegung ihres _Vedas_, wenigstens für den

aufgeklärteren Theil ihres Volks. -- Daß sich dies aber thun läßt, ohne

eben immer wider den buchstäblichen Sinn des Volksglaubens sehr zu

verstoßen, kommt daher: weil lange vor diesem letztern die Anlage zur

moralischen Religion in der menschlichen Vernunft verborgen lag, wovon

zwar die ersten rohen Aeußerungen bloß auf gottesdienstlichen Gebrauch

ausgiengen, und zu diesem Behuf selbst jene angeblichen Offenbarungen

veranlaßten, hierdurch aber auch etwas von dem Charakter ihres

übersinnlichen Ursprungs selbst in diese Dichtungen, ob zwar [118]

unvorsetzlich, gelegt haben. -- Auch kann man dergleichen Auslegungen (A 151-53).

nicht der Unredlichkeit beschuldigen, vorausgesetzt, daß man nicht (B 160-62).

behaupten will, der Sinn, den wir den Symbolen des Volksglaubens oder (R 132-33).

auch heiligen Büchern geben, sei von ihnen auch durchaus so beabsichtigt (Ha 283-84;

worden, sondern dieses dahingestellt sein läßt, und nur die b 209-10).

_Möglichkeit_ die Verfasser derselben so zu verstehen annimmt. Denn (K 132-33).

selbst das Lesen dieser heiligen Schriften, oder die Erkundigung nach

ihrem Inhalt hat zur Endabsicht, bessere Menschen zu machen; das

Historische aber, was dazu nichts beiträgt, ist etwas an sich ganz

Gleichgültiges, mit dem man es halten kann, wie man will. -- (Der

Geschichtsglaube ist »todt an ihm selber,« d. i. für sich als Bekenntniß

betrachtet, enthält er nichts, führt auch auf nichts, was einen

moralischen Werth für uns hätte.)

Wenn also gleich eine Schrift als göttliche Offenbarung angenommen

worden, so wird doch das oberste Kriterium derselben als einer solchen,

sein, »alle Schrift von Gott eingegeben, ist nützlich zur Lehre, zur

Strafe, zur Besserung u. s. w.« und da das letztere, nämlich die

moralische Besserung des Menschen, den eigentlichen Zweck aller

Vernunftreligion ausmacht, so wird diese auch das oberste Princip aller

Schriftauslegung enthalten. Diese Religion ist »der Geist Gottes, der

uns in alle Wahrheit leitet.« Dieser aber ist derjenige, der, indem er

uns _belehrt_, auch zugleich mit Grundsätzen zu Handlungen _belebt_, und

er bezieht Alles, was die Schrift für den historischen Glauben noch

enthalten mag, gänzlich auf die Regeln und Triebfedern des reinen

moralischen Glaubens, der allein in jedem Kirchenglauben dasjenige

ausmacht, was darin eigentliche Religion ist. Alles Forschen und

Auslegen der Schrift muß von dem Princip ausgehen, diesen Geist darin zu

suchen, und »man kann das ewige Leben darin nur finden, sofern sie von

diesem Princip zeuget.«

Diesem Schriftausleger ist nun noch ein anderer beigesellt, aber

untergeordnet, nämlich der _Schriftgelehrte_. Das Ansehen der Schrift,

als des würdigsten, und jetzt in dem aufgeklärtesten Welttheile einzigen

Instruments der Vereinigung aller Menschen in eine Kirche, macht den [119]

Kirchenglauben aus, der als Volksglaube nicht vernachlässigt werden (A 153-54).

kann, weil ihm{[83]} keine Lehre zu einer unveränderlichen Norm tauglich (B 162-63).

zu sein scheint, die auf bloße Vernunft gegründet ist, und er{[84]} (R 133-34).

göttliche Offenbarung, mithin auch eine historische Beglaubigung ihres (Ha 284-85;

Ansehens durch die Deduction ihres Ursprungs fordert. Weil nun b 210-11).

menschliche Kunst und Weisheit nicht bis zum Himmel hinaufsteigen kann, (K 133).

um das Creditiv der Sendung des ersten Lehrers selbst nachzusehen,

sondern sich mit den Merkmalen, die außer dem Inhalt noch von der Art,

wie ein solcher Glaube introducirt worden, hergenommen werden können, d.

i. mit menschlichen Nachrichten begnügen muß, die nachgerade in sehr

alten Zeiten, und alten,{[85]} jetzt todten Sprachen aufgesucht werden

müssen, um sie nach ihrer historischen Glaubhaftigkeit zu würdigen; so

wird _Schriftgelehrsamkeit_ erfordert werden, um eine auf heilige

Schrift gegründete Kirche, nicht eine Religion; (denn die muß, um

allgemein zu sein, jederzeit auf bloße Vernunft gegründet sein), im

Ansehen zu erhalten; wenn die{[86]} gleich nichts mehr ausmacht, als daß

jener ihr Ursprung nichts in sich enthält, was die Annahme derselben als

unmittelbarer göttlichen Offenbarung unmöglich machte; welches

hinreichend sein würde, um diejenigen, welche in dieser Idee besondere

Stärkung ihres moralischen Glaubens zu finden meinen, und sie daher

gerne annehmen, daran nicht zu hindern. -- Aber nicht bloß die

Beurkundung, sondern auch die Auslegung der heiligen Schrift bedarf aus

derselben Ursache Gelehrsamkeit. Denn wie will der Ungelehrte, der sie

nur in Uebersetzungen lesen kann, von dem Sinne derselben gewiß sein?

aber der Ausleger, welcher auch die Grundsprache inne hat, bedarf doch

noch ausgebreitete historische Kenntniß und Kritik,{[87]} um aus dem

Zustande, den Sitten und den Meinungen (dem Volksglauben) der damaligen [120]

Zeit die Mittel zu nehmen, wodurch dem kirchlichen gemeinen Wesen das (A 154-56).

Verständniß geöffnet werden kann. (B 163-65).

(R 134-35).

Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit sind also die eigentlichen (Ha 285-86;

berufenen Ausleger und Depositäre einer heiligen Urkunde. Es fällt in b 211).

die Augen: daß diese an öffentlichem Gebrauche ihrer Einsichten und (K 134).

Entdeckungen in diesem Felde vom weltlichen Arm schlechterdings nicht

können gehindert und an gewisse Glaubenssätze gebunden werden; weil

sonst _Laien_ die _Kleriker_ nöthigen würden, in ihre Meinung

einzutreten, die jene doch nur von dieser ihrer Belehrung her haben.

Wenn der Staat nur dafür sorgt: daß es nicht an Gelehrten und ihrer

Moralität nach im guten Rufe stehenden Männern fehle, welche das Ganze

des Kirchenwesens verwalten, deren Gewissen er diese Besorgung

anvertraut, so hat er Alles gethan, was seine Pflicht und Befugniß mit

sich bringen. Diese selbst aber in die Schule zu führen, und sich mit

ihren Streitigkeiten zu befassen (die, wenn sie nur nicht von Kanzeln

geführt werden, das Kirchenpublikum im völligen Frieden lassen), ist

eine Zumuthung, die das Publikum an ihn{[88]} nicht ohne

Unbescheidenheit thun kann.

Aber es tritt noch ein dritter Prätendent zum Amte eines Auslegers auf,

welcher weder Vernunft, noch Gelehrsamkeit, sondern nur ein inneres

_Gefühl_ bedarf, um den wahren Sinn der Schrift und zugleich ihren

göttlichen Ursprung zu erkennen. Nun kann man freilich nicht in Abrede

ziehen, daß, »wer ihrer Lehre folgt, und das _thut_, was sie

vorschreibt, allerdings finden wird, daß sie von Gott sei,« und daß

selbst der Antrieb zu guten Handlungen und zur Rechtschaffenheit im

Lebenswandel, den der Mensch, der sie liest, oder ihren Vortrag hört,

fühlen muß, ihn von der Göttlichkeit derselben überführen müsse; weil er

nichts anders, als die Wirkung von dem den Menschen mit inniglicher

Achtung erfüllenden moralischen Gesetze ist, welches darum auch als

göttliches Gebot angesehen zu werden verdient. Aber so wenig, wie aus

irgend einem Gefühl, Erkenntniß der Gesetze, und daß diese moralisch [121]

sind, eben so wenig und noch weniger, kann durch ein Gefühl das sichere (A 156-57).

Merkmal eines unmittelbaren göttlichen Einflusses gefolgert und (B 165-66).

ausgemittelt werden; weil zu derselben Wirkung mehr, als eine Ursache (R 135-36).

stattfinden kann, in diesem Falle aber die bloße Moralität des Gesetzes (Ha 286-87;

(und der Lehre), durch die Vernunft erkannt, die Ursache derselben ist, b 211-12).

und selbst in dem Falle der bloßen Möglichkeit dieses Ursprungs, es (K 135).

Pflicht ist, ihm die letztere Deutung zu geben, wenn man nicht aller

Schwärmerei Thür und Thor öffnen, und nicht selbst das unzweideutige

moralische Gefühl durch die Verwandtschaft mit jedem andern

phantastischen um seine Würde bringen will. -- Gefühl, wenn das Gesetz,

woraus, oder auch, wornach es erfolgt, vorher bekannt ist, hat Jeder nur

für sich, und kann es Andern nicht zumuthen, also auch nicht als einen

Probirstein der Aechtheit einer Offenbarung anpreisen, denn es lehrt

schlechterdings nichts, sondern enthält nur die Art, wie das Subject in

Ansehung seiner Lust oder Unlust afficirt wird, worauf gar keine

Erkenntniß gegründet werden kann. --

Es giebt also keine Norm des Kirchenglaubens, als die Schrift, und

keinen andern Ausleger desselben, als reine _Vernunftreligion_ und

_Schriftgelehrsamkeit_, (welche das Historische derselben angeht), von

welchen der erstere allein _authentisch_, und für alle Welt gültig, der

zweite aber nur _doctrinal_ ist, um den Kirchenglauben für ein gewisses

Volk zu einer gewissen Zeit in ein bestimmtes sich beständig erhaltendes

System zu verwandeln. Was aber diesen betrifft, so ist es nicht zu

ändern, daß der historische Glaube nicht endlich ein bloßer Glaube an

Schriftgelehrte, und ihre Einsicht werde; welches freilich der

menschlichen Natur nicht sonderlich zur Ehre gereicht, aber doch durch

die öffentliche Denkfreiheit wiederum gut gemacht wird, dazu diese

deshalb um desto mehr berechtigt ist, weil nur dadurch, daß Gelehrte

ihre Auslegungen Jedermanns Prüfung aussetzen, selbst aber auch zugleich

für bessere Einsicht immer offen und empfänglich bleiben, sie auf das

Zutrauen des gemeinen Wesens zu ihren Entscheidungen rechnen können.

VII. Der allmählige Uebergang des Kirchenglaubens zur [122]

Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist die Annäherung (A 157-59).

des Reichs Gottes. (B 167-68).

(R 137-38).

Das Kennzeichen der wahren Kirche ist ihre _Allgemeinheit_; hievon aber (Ha 287-88;

ist wiederum das Merkmal ihre Nothwendigkeit und ihre nur auf eine b 212-13).

einzige Art mögliche Bestimmbarkeit. Nun hat der historische Glaube, (K 136).

(der auf Offenbarung, als Erfahrung gegründet ist), nur particuläre

Gültigkeit, für die nämlich, an welche die Geschichte gelangt ist,

worauf er beruht, und enthält, wie alle Erfahrungserkenntniß nicht das

Bewußtsein, daß der geglaubte Gegenstand so und nicht anders sein

_müsse_, sondern nur, daß er so sei, in sich; mithin enthält er zugleich

das Bewußtsein seiner Zufälligkeit. Also kann er zwar zum Kirchenglauben

(deren es mehrere geben kann), zulangen, aber nur der reine

Religionsglaube, der sich gänzlich auf Vernunft gründet, kann als

nothwendig, mithin für den einzigen erkannt werden, der die _wahre_

Kirche auszeichnet. -- Wenn also gleich (der unvermeidlichen

Einschränkung der menschlichen Vernunft gemäß) ein historischer Glaube

als Leitmittel die reine Religion afficirt, doch mit dem Bewußtsein, daß

er bloß ein solches sei, und dieser, als Kirchenglaube, ein Princip bei

sich führt, dem reinen Religionsglauben sich continuirlich zu nähern, um

jenes Leitmittel endlich entbehren zu können, so kann eine solche Kirche

immer die _wahre_ heißen; da aber über historische Glaubenslehren der

Streit nie vermieden werden kann, nur die _streitende_ Kirche genannt

werden; doch mit der Aussicht, endlich in die unveränderliche und Alles

vereinigende, _triumphirende_ auszuschlagen! Man nennt den Glauben jedes

Einzelnen, der die moralische Empfänglichkeit (Würdigkeit) mit sich

führt, ewig glückselig zu sein, den _seligmachenden_ Glauben. Dieser

kann also auch nur ein einziger sein, und bei aller Verschiedenheit des

Kirchenglaubens doch in jedem angetroffen werden, in welchem er, sich

auf sein Ziel, den reinen Religionsglauben, beziehend, praktisch ist.

Der Glaube einer gottesdienstlichen Religion ist dagegen ein Frohn- und [123]

Lohnglaube (_fides mercenaria, servilis_), und kann nicht für den (A 159-60).

seligmachenden angesehen werden, weil er nicht moralisch ist. Denn (B 168-69).

dieser muß ein freier, auf lauter Herzensgesinnungen gegründeter (_fides (R 138-39).

ingenua_) Glaube sein. Der erstere wähnt durch Handlungen (des (Ha 288-89;

_cultus_), welche, (ob zwar mühsam), doch für sich keinen moralischen b 213-14).

Werth haben, mithin nur durch Furcht oder Hoffnung abgenöthigte (K 137).

Handlungen sind, die auch ein böser Mensch ausüben kann, Gott

wohlgefällig zu werden, anstatt, daß der letztere dazu eine moralisch

gute Gesinnung als nothwendig voraussetzt.

Der seligmachende Glaube enthält zwei Bedingungen seiner Hoffnung der

Seligkeit: die eine in Ansehung dessen, was er selbst nicht thun kann,

nämlich seine geschehenen Handlungen rechtlich (vor einem göttlichen

Richter) ungeschehen zu machen, die andere in Ansehung dessen, was er

selbst thun kann und soll, nämlich in einem neuen seiner Pflicht gemäßen

Leben zu wandeln. Der erstere Glaube ist der an eine Genugthuung

(Bezahlung für seine Schuld, Erlösung, Versöhnung mit Gott), der zweite

ist der Glaube in einem ferner zu führenden [[guten]]{[89]} Lebenswandel

Gott wohlgefällig werden zu können. -- Beide Bedingungen machen nur

einen Glauben aus, und gehören nothwendig zusammen. Man kann aber die

Nothwendigkeit einer Verbindung nicht anders einsehen, als wenn man

annimmt, es lasse sich eine von der andern ableiten, also, daß entweder

der Glaube an die Lossprechung von der auf uns liegenden Schuld den

guten Lebenswandel, oder daß die wahrhafte und thätige Gesinnung eines

jederzeit zu führenden guten Lebenswandels den Glauben an jene

Lossprechung, nach dem Gesetze moralisch wirkender Ursachen,

hervorbringe.

Hier zeigt sich nun eine merkwürdige Antinomie der menschlichen Vernunft

mit ihr selbst, deren Auflösung, oder, wenn diese nicht möglich sein

sollte, wenigstens Beilegung es allein ausmachen kann, ob ein

historischer (Kirchen-)Glaube jederzeit als wesentliches Stück des

seligmachenden, über den reinen Religionsglauben hinzukommen müsse, oder [124]

ob er als bloßes Leitmittel endlich, wie ferne diese Zukunft auch sei, (A 160-62).

in den reinen Religionsglauben übergehen könne. (B 169-71).

(R 139-40).

1. Vorausgesetzt: daß für die Sünden des Menschen eine Genugthuung (Ha 289-90;

geschehen sei, so ist zwar wohl begreiflich, wie ein jeder Sünder sie b 214-15).

gern auf sich beziehen möchte, und wenn es bloß aufs _Glauben_ ankömmt, (K 137-38).

(welches so viel, als Erklärung bedeutet, er wolle, sie sollte auch für

ihn geschehen sein), deshalb nicht einen Augenblick Bedenken tragen

würde. Allein es ist gar nicht einzusehen, wie ein vernünftiger Mensch,

der sich strafschuldig weiß, im Ernst glauben könne, er habe nur nöthig,

die Botschaft von einer für ihn geleisteten Genugthuung zu glauben, und

sie (wie die Juristen sagen), _utiliter_ anzunehmen, um seine Schuld als

getilgt anzusehen, und zwar dermaßen, (mit der Wurzel sogar), daß auch

fürs Künftige ein guter Lebenswandel, um den er sich bisher nicht die

mindeste Mühe gegeben hat, von diesem Glauben und der Acceptation der

angebotenen Wohlthat, die unausbleibliche Folge sein werde. Diesen

Glauben kann kein überlegender Mensch, so sehr auch die Selbstliebe

öfters den bloßen Wunsch eines Guten,{[90]} wozu man nichts thut, oder

thun kann, in Hoffnung verwandelt, als werde sein Gegenstand durch die

bloße Sehnsucht gelockt, von selbst kommen, in sich zuwege bringen. Man

kann dieses sich nicht anders möglich denken, als daß der Mensch sich

diesen Glauben selbst als ihm himmlisch eingegeben, und so als etwas,

worüber er seiner Vernunft weiter keine Rechenschaft zu geben nöthig

hat, betrachte. Wenn er dies nicht kann, oder noch zu aufrichtig ist,

ein solches Vertrauen als bloßes Einschmeichelungsmittel in sich zu

erkünsteln, so wird er, bei aller Achtung, für eine solche

überschwengliche Genugthuung bei allem Wunsche, daß eine solche auch für

ihn offen stehen möge, doch nicht umhin können, sie nur als bedingt

anzusehen, nämlich daß sein, so viel in seinem Vermögen ist, gebesserter

Lebenswandel vorhergehen müsse, um auch nur den mindesten Grund zur [125]

Hoffnung zu geben, ein solches höheres Verdienst könne ihm zu Gute (A 162-63).

kommen. -- Wenn also das historische Erkenntniß von dem letztern zum (B 171-72).

Kirchenglauben, der erstere aber als Bedingung zum reinen moralischen (R 140-41).

Glauben gehört, so wird _dieser vor jenem vorhergehen müssen_. (Ha 290-91;

b 215-16).

2. Wenn aber der Mensch von Natur verderbt ist, wie kann er glauben aus (K 138-39).

sich, er mag sich auch bestreben, wie er wolle, einen neuen, Gott

wohlgefälligen, Menschen zu machen; wenn er sich der Vergehungen, deren

er sich bisher schuldig gemacht hat, bewußt, noch unter der Macht des

bösen Princips steht, und in sich kein hinreichendes Vermögen antrifft,

es künftighin besser zu machen? Wenn er nicht die Gerechtigkeit, die er

selbst wider sich erregt hat, durch fremde Genugthuung als versöhnt,

sich selbst aber durch diesen Glauben gleichsam als neugeboren ansehen,

und so allererst einen neuen Lebenswandel antreten kann, der alsdann die

Folge von dem mit ihm vereinigten guten Princip sein würde, [[worauf

will er seine Hoffnung, ein Gott gefälliger Mensch zu werden, gründen?]]

Also muß der Glaube an ein Verdienst, das nicht das seinige ist, und

wodurch er mit Gott versöhnt wird, vor aller Bestrebung zu guten Werken

vorhergehen; welches dem vorigen Satze widerstreitet. Dieser Streit kann

nicht durch Einsicht in die Causalbestimmung der Freiheit des

menschlichen Wesens, d. i. der Ursachen, welche machen, daß ein Mensch

gut oder böse wird, also nicht theoretisch ausgeglichen werden: denn

diese Frage übersteigt das ganze Speculationsvermögen unserer Vernunft.

Aber fürs Praktische, wo nämlich nicht gefragt wird, was physisch,

sondern was moralisch für den Gebrauch unsrer freien Willkühr das erste

sei, wovon wir nämlich den Anfang machen sollen, ob vom Glauben an das,

was Gott unsertwegen gethan hat, oder von dem, was wir thun sollen, um

dessen, (es mag auch bestehen, worin es wolle), würdig zu werden, ist

kein Bedenken, für das Letztere zu entscheiden.

Denn die Annehmung des ersten Requisits zur Seligmachung, nämlich des

Glaubens an eine stellvertretende Genugthuung, ist allenfalls bloß für

den theoretischen Begriff nothwendig; wir können die Entsündigung uns [126]

nicht anders _begreiflich machen_. Dagegen ist die Nothwendigkeit des (A 163-65).

zweiten Princips praktisch und zwar rein moralisch: wir können sicher (B 172-74).

nicht anders hoffen, der Zueignung selbst eines fremden genugthuenden (R 141-42).

Verdienstes, und so der Seligkeit theilhaftig zu werden, als wenn wir (Ha 291-92;

uns dazu durch unsre Bestrebung in Befolgung jeder Menschenpflicht b 216).

qualificiren, welche letztere die Wirkung unserer eignen Bearbeitung, (K 139-40).

und nicht wiederum ein fremder Einfluß sein muß, dabei wir passiv sind.

Denn da das letztere Gebot unbedingt ist, so ist es auch nothwendig, daß

der Mensch es seinem Glauben als Maxime unterlege, daß er nämlich von

der Besserung des Lebens anfange, als der obersten Bedingung, unter der

allein ein seligmachender Glaube stattfinden kann.

Der Kirchenglaube, als ein historischer, fängt mit Recht von dem erstern

an; da er aber nur das Vehikel für den reinen Religionsglauben enthält,

(in welchem der eigentliche Zweck liegt), so muß das, was in diesem als

einem praktischen die Bedingung ist, nämlich die Maxime des _Thuns_, den

Anfang machen, und die des _Wissens_, oder theoretischen Glaubens, nur

die Befestigung und Vollendung der erstern bewirken.

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 10 / 23 段