Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht
werden, der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den
Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit
zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem
Menschen eine über das in ihm vorher mächtige böse Princip die Oberhand
habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die
moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die
Wirkung des Mißfallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in
der gebesserten Gesinnung könne gezogen werden, in der er schon ein
Gegenstand des göttlichen Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht
ist: ob auch _vor_ der Sinnesänderung die über ihn verhängte Strafe mit [76]
der göttlichen Gerechtigkeit, zusammenstimmen würde, (als woran Niemand (A 90-91).
zweifelt), so _soll_ sie (in dieser Untersuchung) nicht als vor der (B 96-98).
Besserung an ihm vollzogen gedacht werden. Sie kann aber auch nicht _als (R 85-86).
nach derselben_, da der Mensch schon im neuen Leben wandelt, und (Ha 237-38;
moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen Qualität (eines b 168).
Gott wohlgefälligen Menschen) angemessen angenommen werden; gleichwohl (K 84-85).
aber muß der höchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer nie straflos
sein kann, ein Genüge geschehen. Da sie also weder _vor_ noch nach der
Sinnesänderung der göttlichen Weisheit gemäß, und doch nothwendig ist:
so würde sie als in dem Zustande der Sinnesänderung selbst ihr
angemessen und ausgeübt gedacht werden müssen. Wir müssen also sehen, ob
in diesem letztern schon durch den Begriff einer moralischen
Sinnesänderung diejenigen Uebel als enthalten gedacht werden können, die
der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm (in andrer Beziehung)
verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51] wodurch der
göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschieht. -- Die Sinnesänderung ist [77]
nämlich ein Ausgang vom Bösen, und ein Eintritt ins Gute, das Ablegen (A 91-93).
des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject der Sünde (B 98-99).
(mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um (R 86-87).
der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung (Ha 238-39;
sind nicht zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus b 169).
enthalten, sondern sie ist nur ein einiger, weil die Verlassung des (K 85-86).
Bösen nur durch die gute Gesinnung, welche den Eingang ins Gute bewirkt,
möglich ist, und so umgekehrt. Das gute Princip ist also in der
Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung der guten
Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig
begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der
verderbten Gesinnung in die gute ist als »(das Absterben am alten
Menschen, Kreuzigung des Fleisches)« an sich schon Aufopferung und
Antretung einer langen Reihe von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch
in der Gesinnung des Sohnes Gottes, nämlich bloß um des Guten willen
übernimmt; die aber doch eigentlich einem andern, nämlich dem alten,
(denn dieser ist moralisch ein anderer,) als _Strafe_ gebührten. -- Ob
er also gleich _physisch_ (seinem empirischen Charakter als Sinnenwesen
nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein
solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst
gerichtet werden muß, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als
intelligibles Wesen) vor einem göttlichen Richter, vor welchem diese die
That vertritt, _moralisch_ ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit,
wie die des Sohnes Gottes, welche er in sich aufgenommen hat, oder,
(wenn wir diese Idee personificiren), _dieser_ selbst trägt für ihn, und
so auch für Alle, die an ihn (praktisch) glauben, als _Stellvertreter_
die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten Gerechtigkeit
als _Erlöser_ genug, und macht als _Sachverwalter_, daß sie hoffen
können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in
dieser Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem
alten abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß,[52] an dem [78]
Repräsentanten der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod (A 93-94).
vorgestellt wird. -- Hier ist nun derjenige Ueberschuß über das (B 99-101).
Verdienst der Werke, der oben vermißt wurde, und ein Verdienst, das uns (R 87-88).
_aus Gnaden_ zugerechnet wird. Denn damit das, was bei uns im Erdenleben (Ha 239-40;
(vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen Welten), immer nur b 169-70).
im bloßen _Werden_ ist (nämlich ein Gott wohlgefälliger Mensch zu sein) (K 86-87).
uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben wären,
zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch (nach [79]
der empirischen Selbsterkenntniß);[53] so weit wir uns selbst kennen, (A 94-96).
(unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten (B 101-2).
ermessen), so daß der Ankläger in uns eher noch auf ein (R 88-89).
Verdammungsurtheil antragen würde. Es ist also immer nur ein (Ha 240-41;
Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf Genugthuung gegründet, die b 170-71).
für uns nur in der Idee (der vermeinten{[54]}) gebesserten Gesinnung) (K 87-88).
liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen Gerechtigkeit völlig
gemäß, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller Verantwortung
entschlagen werden.
Es kann nun noch gefragt werden, ob diese Deduction der Idee einer
Rechtfertigung des zwar verschuldeten, aber doch zu einer Gott
wohlgefälligen Gesinnung übergegangenen Menschen irgend einen
praktischen Gebrauch habe, und welcher es sein könne. Es ist nicht
abzusehen, welcher _positive_ Gebrauch davon für die Religion und den
Lebenswandel zu machen sei; da in jener Untersuchung die Bedingung zum
Grunde liegt, daß der, den sie angeht, in der erforderlichen guten
Gesinnung schon wirklich sei, auf deren Behuf (Entwickelung und
Beförderung) aller praktische Gebrauch moralischer Begriffe eigentlich
abzweckt; denn was den Trost betrifft, so führt ihn eine solche
Gesinnung für den, der sich ihrer bewußt ist, (als Trost und Hoffnung,
nicht als Gewißheit) schon bei sich. Sie ist also in sofern nur die
Beantwortung einer speculativen Frage, die aber darum nicht mit
Stillschweigen übergangen werden kann, weil sonst der Vernunft
vorgeworfen werden könnte, sie sei schlechterdings unvermögend, die
Hoffnung auf die Lossprechung des Menschen von seiner Schuld mit der
göttlichen Gerechtigkeit zu vereinigen; ein Vorwurf, der ihr in
mancherlei, vornehmlich in moralischer Rücksicht, nachtheilig sein [80]
könnte. Allein der _negative_ Nutzen, der daraus für Religion und Sitten (A 96-97).
zum Behuf eines jeden Menschen gezogen werden kann, erstreckt sich sehr (B 102-4).
weit. Denn man sieht aus der gedachten Deduction: daß nur unter der (R 89-90).
Voraussetzung der gänzlichen Herzensänderung sich für den mit Schuld (Ha 241-42;
belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung b 171-72).
denken lasse, mithin alle Expiationen, sie mögen von der büßenden oder (K 88-89).
feierlichen Art sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen, (selbst die
des stellvertretenden Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern
nicht ersetzen, oder, wenn diese da ist, ihre Gültigkeit vor jenem
Gerichte nicht im mindesten vermehren können; denn dieses Ideal muß in
unserer Gesinnung aufgenommen sein, um an der Stelle der That zu gelten.
Ein Anderes enthält die Frage: was sich der Mensch von seinem geführten
Lebenswandel _am Ende desselben_ zu versprechen, oder was er zu fürchten
habe. Hier muß er allererst seinen Charakter wenigstens einigermaßen
kennen; also, wenn er gleich glaubt, es sei mit seiner Gesinnung eine
Besserung vorgegangen, die alte (verderbte), von der er ausgegangen ist,
zugleich mit in Betrachtung ziehen, und was und wie viel von der
ersteren er abgelegt habe, und welche _Qualität_ (ob lautere oder noch
unlautere) sowohl, als welchen _Grad_ die vermeinte neue Gesinnung habe,
abnehmen können, um die erste zu überwinden, und den Rückfall in
dieselbe zu verhüten; er wird sie also durchs ganze Leben nachzusuchen
haben. Da er also von seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares
Bewußtsein gar keinen sichern und bestimmten Begriff bekommen, sondern
ihn nur aus seinem wirklich geführten Lebenswandel abnehmen kann; so
wird er für das Urtheil des künftigen Richters, (des aufwachenden
Gewissens in ihm selbst, zugleich mit der herbeigerufenen empirischen
Selbsterkenntniß) sich keinen andern Zustand zu seiner Ueberführung
denken können, als daß ihm _sein ganzes Leben_ dereinst werde vor Augen
gestellt werden, nicht bloß ein Abschnitt desselben, vielleicht der
letzte, und für ihn noch günstigste; hiermit aber würde er von selbst
die Aussicht in ein noch weiter fortgesetztes Leben (ohne sich hier
Grenzen zu setzen), wenn es noch länger gedauert hätte, verknüpfen. Hier [81]
kann er nun nicht die zuvor erkannte Gesinnung die That vertreten (A 97-98).
lassen, sondern umgekehrt, er soll aus der ihm vorgestellten That seine (B 104-5).
Gesinnung abnehmen. Was meint der Leser wohl? wird bloß dieser Gedanke, (R 90-91).
welcher dem Menschen, (der eben nicht der ärgste sein darf) Vieles in (Ha 242-43;
die Erinnerung zurückruft, was er sonst leichtsinnigerweise längst aus b 172-73).
der Acht gelassen hat, wenn man ihm auch nichts weiter sagte, als, er (K 89-90).
habe Ursache zu glauben, er werde dereinst vor einem Richter stehen, von
seinem künftigen Schicksal nach seinem bisher geführten Lebenswandel
urtheilen? Wenn man im Menschen den Richter, der in ihm selbst ist,
anfragt; so beurtheilt er sich strenge, denn er kann seine Vernunft
nicht bestechen; stellt man ihm aber einen andern Richter vor, so wie
man von ihm aus anderweitigen Belehrungen Nachricht haben will, so hat
er wider seine Strenge vieles vom Vorwande der menschlichen
Gebrechlichkeit Hergenommenes einzuwenden, und überhaupt denkt er, ihm
beizukommen: es sei, daß er durch reuige, nicht aus wahrer Gesinnung der
Besserung entspringende Selbstpeinigungen, der Bestrafung von ihm
zuvorzukommen, oder ihn durch Bitten und Flehen, auch durch Formeln, und
für gläubig ausgegebene Bekenntnisse zu erweichen denkt; und wenn ihm
hiezu Hoffnung gemacht wird (nach dem Sprüchwort: Ende gut, Alles gut);
so macht er darnach schon frühzeitig seinen Anschlag, um nicht ohne Noth
zu viel am vergnügten Leben einzubüßen, und beim nahen Ende desselben
doch in der Geschwindigkeit die Rechnung zu seinem Vortheile
abzuschließen.[55]
Zweiter Abschnitt. [82]
(A 99-100).
Von dem Rechtsanspruche des bösen Princips auf die Herrschaft (B 105-7).
über den Menschen, und dem Kampf beider Principien mit einander. (R 91-92).
(Ha 243-44;
Die heilige Schrift (christlichen Antheils) trägt dieses intelligible b 174).
moralische Verhältniß in der Form einer Geschichte vor, da zwei, wie (K 91).
Himmel und Hölle einander entgegengesetzte Principien im Menschen, als
Personen außer ihm, vorgestellt, nicht bloß ihre Macht gegen einander
versuchen, sondern auch (der eine Theil als Ankläger, der andere als
Sachwalter des Menschen) ihre Ansprüche gleichsam vor einem höchsten
Richter _durchs Recht_ geltend machen wollen.
Der Mensch war ursprünglich zum Eigenthümer aller Güter der Erde
eingesetzt (I. Mos. I, 28), doch, daß er diese nur als sein
Untereigenthum (_dominium utile_) unter seinem Schöpfer und Herrn, als
Obereigenthümer (_dominus directus_) besitzen sollte. Zugleich wird ein
böses Wesen, (wie es so böse geworden, um seinem Herrn untreu zu werden,
da es doch uranfänglich gut war, ist nicht bekannt), aufgestellt,
welches durch seinen Abfall alles Eigenthums, das es im Himmel besessen
haben mochte, verlustig geworden, und sich nun ein anderes auf Erden
erwerben will. Da ihm nun als einem Wesen höherer Art -- als einem
Geiste -- irdische und körperliche Gegenstände keinen Genuß gewähren
können, so sucht er eine Herrschaft _über die Gemüther_ dadurch zu
erwerben, daß er die Stammeltern aller Menschen von ihrem Oberherrn
abtrünnig und ihm anhängig macht, da es ihm dann gelingt, sich so zum
Obereigenthümer aller Güter der Erde, d. i. zum Fürsten dieser Welt,
aufzuwerfen. Nun könnte man hierbei zwar es bedenklich finden: warum [83]
sich Gott gegen diesen Verräther nicht seiner Gewalt bediente,[56] und (A 100-101).
das Reich, was er zu stiften zur Absicht hatte, lieber in seinem Anfange (B 107-8).
vernichtete; aber die Beherrschung und Regierung der höchsten Weisheit (R 92-93).
über vernünftige Wesen verfährt mit ihnen nach dem Princip ihrer (Ha 245;
Freiheit, und was sie Gutes oder Böses treffen soll, das sollen sie sich b 174-75).
selbst zuzuschreiben haben. Hier war also, dem guten Princip zum Trotz, (K 91-92).
ein Reich des Bösen errichtet, welchem alle von Adam (natürlicherweise)
abstammenden Menschen unterwürfig wurden, und zwar mit ihrer eignen
Einwilligung, weil das Blendwerk der Güter dieser Welt ihre Blicke von
dem Abgrunde des Verderbens abzog, für das sie aufgespart wurden. Zwar
verwahrte sich das gute Princip wegen seines Rechtsanspruchs an der
Herrschaft über den Menschen durch die Errichtung der Form einer
Regierung, die bloß auf öffentliche alleinige Verehrung seines Namens
angeordnet war (in der _jüdischen_ Theokratie), da aber die Gemüther der
Unterthanen in derselben für keine anderen Triebfedern, als die Güter
dieser Welt, gestimmt blieben, und sie also auch nicht anders, als durch
Belohnungen und Strafen in diesem Leben regiert sein wollten, dafür aber
auch keiner andern Gesetze fähig waren, als solcher, welche theils
lästige Ceremonien und Gebräuche auferlegten, theils zwar sittliche,
aber nur solche, wobei ein äußerer Zwang stattfand, also nur bürgerliche
waren, wobei das Innere der moralischen Gesinnung gar nicht in
Betrachtung kam; so that diese Anordnung dem Reiche der Finsterniß
keinen wesentlichen Abbruch, sondern diente nur dazu, um das
unauslöschliche Recht des ersten Eigenthümers immer im Andenken zu
erhalten. -- Nun erschien in eben demselben Volke zu einer Zeit, da es
alle Uebel einer hierarchischen Verfassung im vollen Maße fühlte, und [84]
das sowohl dadurch, als vielleicht durch die den Sklavensinn (A 101-2).
erschütternden moralischen Freiheitslehren der griechischen Weltweisen, (B 108-10).
die auf dasselbe allmählich Einfluß bekommen hatten, großentheils zum (R 93-94).
Besinnen gebracht, mithin zu einer Revolution reif war, auf einmal eine (Ha 246;
Person, deren Weisheit noch reiner, als die der bisherigen Philosophen, b 175-76).
wie vom Himmel herabgekommen war, und die sich auch selbst, was ihre (K 93-94).
Lehren und Beispiel betraf, zwar als wahren Menschen, aber doch als
einen Gesandten solchen Ursprungs ankündigte, der in ursprünglicher
Unschuld in dem Vertrage, den das übrige Menschengeschlecht durch seinen
Repräsentanten, den ersten Stammvater, mit dem bösen Princip
eingegangen, nicht mitbegriffen war,[57] und »an dem der Fürst dieser
Welt also keinen Theil hatte.« Hierdurch war des letztern Herrschaft in [85]
Gefahr gesetzt. Denn widerstand dieser Gott wohlgefällige Mensch seinen (A 102-3).
Versuchungen, jenem Contract auch beizutreten, nahmen andre Menschen (B 110-12).
auch dieselbe Gesinnung gläubig an, so büßte er eben so viel Unterthanen (R 94-95).
ein, und sein Reich lief Gefahr, gänzlich zerstört zu werden. Dieser bot (Ha 246-47;
ihm also an, ihn zum Lehnsträger seines ganzen Reichs zu machen, wenn er b 176-77).
ihm nur als Eigenthümer desselben huldigen wollte. Da dieser Versuch (K 94-95).
nicht gelang, so entzog er nicht allein diesem Fremdlinge auf seinem
Boden Alles, was ihm sein Erdenleben angenehm machen konnte, (bis zur
größten Armuth), sondern erregte gegen ihn alle Verfolgungen, wodurch
böse Menschen es verbittern können, Leiden, die nur der Wohlgesinnte
recht tief fühlt, Verleumdung der lautern Absicht seiner Lehren, (um ihm
allen Anhang zu entziehen), und verfolgte ihn bis zum schmählichsten
Tode, ohne gleichwohl durch diese Bestürmung seiner Standhaftigkeit und
Freimüthigkeit in Lehre und Beispiel für das Beste von lauter Unwürdigen
im mindesten etwas gegen ihn auszurichten. Und nun der Ausgang dieses
Kampfs! Der Ausschlag desselben kann als ein _rechtlicher_, oder auch
als ein _physischer_ betrachtet werden. Wenn man den letztern ansieht,
(der in die Sinne fällt), so ist das gute Princip der unterliegende
Theil; er mußte in diesem Streite, nach vielen erlittenen Leiden, sein
Leben hingeben,[58] weil er in einer fremden Herrschaft (die Gewalt [86]
hat,) einen Aufstand erregte. Da aber das Reich, in welchem _Principien_ (A 103-4).
machthabend sind, (sie mögen nun gut oder böse sein), nicht ein Reich (B 112-13).
der Natur, sondern der Freiheit ist, d. i. ein solches, in welchem man (R 95-96).
über die Sachen nur in sofern disponiren kann, als man über die Gemüther (Ha 247-48;
herrscht, in welchem also Niemand Sklave (Leibeigener) ist, als der, und b 177-78).
so lange er es sein will: so war eben dieser Tod (die höchste Stufe der (K 95-96).
Leiden eines Menschen) die Darstellung des guten Princips, nämlich der
Menschheit, in ihrer ganzen{[59]} moralischen Vollkommenheit, als
Beispiel der Nachfolge für Jedermann. Die Vorstellung desselben sollte
und kann auch für seine, ja für jede Zeit vom größten Einflusse auf
menschliche Gemüther sein; indem es die Freiheit der Kinder des Himmels
und die Knechtschaft eines bloßen Erdensohns in dem allerauffallendsten
Contraste sehen läßt. Das gute Princip aber ist nicht bloß zu einer
gewissen Zeit, sondern von dem Ursprunge des menschlichen Geschlechts an
unsichtbarerweise vom Himmel in die Menschheit herabgekommen gewesen,
(wie ein Jeder, der auf seine Heiligkeit und zugleich die
Unbegreiflichkeit der Verbindung derselben mit der sinnlichen Natur des [87]
Menschen in der moralischen Anlage Acht hat, gestehen muß,) und hat in (A 104-5).
ihr rechtlicherweise seinen ersten Wohnsitz. Da es also in einem (B 113-14).
wirklichen Menschen als einem Beispiele für alle anderen erschien, »so (R 96-97).
kam er in sein Eigenthum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf, denen (Ha 248-49;
aber, die ihn aufnahmen, hat er Macht gegeben, Gottes Kinder zu heißen, b 178-79).
die an seinen Namen glauben;« d. i. durch das Beispiel desselben (in der (K 96-97).
moralischen Idee) eröffnet er die Pforte der Freiheit für Jedermann, die
eben so, wie er, allem dem absterben wollen, was sie zum Nachtheil der
Sittlichkeit an das Erdenleben gefesselt hält, und sammelt sich unter
diesen »ein Volk, das fleißig wäre in guten Werken, zum Eigenthum« und
unter seine Herrschaft, indessen daß er die, so die moralische
Knechtschaft vorziehen, der ihrigen überläßt.
Also ist der moralische Ausgang dieses Streits auf Seiten des Helden
dieser Geschichte (bis zum Tode desselben) eigentlich nicht die
_Besiegung_ des bösen Princips; denn sein Reich währet noch, und es muß
allenfalls noch eine neue Epoche eintreten, in der es zerstört werden
soll, -- sondern nur Brechung seiner Gewalt, die, welche ihm so lange
unterthan gewesen sind, nicht wider ihren Willen zu halten, indem ihnen
eine andere moralische Herrschaft (denn unter irgend einer muß der
Mensch stehen,) als Freistatt eröffnet wird, in der sie Schutz für ihre
Moralität finden können, wenn sie die alte verlassen wollen. Uebrigens
wird, das böse Princip noch immer der Fürst dieser Welt genannt, in
welcher die, so dem guten Princip anhängen, sich immer auf physische
Leiden, Aufopferungen, Kränkungen der Selbstliebe, welche hier als
Verfolgungen des bösen Princips vorgestellt werden, gefaßt sein mögen,
weil er nur für die, so das Erdenwohl zu ihrer Endabsicht gemacht haben,
Belohnungen in seinem Reiche hat.
Man sieht leicht: daß wenn man diese lebhafte, und wahrscheinlich für
ihre Zeit auch einzige _populäre_ Vorstellungsart von ihrer mystischen
Hülle entkleidet, sie (ihr Geist und Vernunftsinn) für alle Welt, zu
aller Zeit praktisch gültig und verbindlich gewesen, weil sie jedem [88]
Menschen nahe genug liegt, um hierüber seine Pflicht zu erkennen. Dieser (A 105-7).
Sinn besteht darin, daß es schlechterdings kein Heil für die Menschen (B 114-16).
gebe, als in innigster Aufnehmung ächter sittlicher Grundsätze in ihre (R 97-98).
Gesinnung: daß dieser Aufnahme nicht etwa die so oft beschuldigte (Ha 249-50;
Sinnlichkeit, sondern eine gewisse selbst verschuldete Verkehrtheit, b 179-80).
oder wie man diese Bösartigkeit noch sonst nennen will, Betrug (K 97-98).
(_Fausseté_) (Satanslist, wodurch das Böse in die Welt gekommen)
entgegen wirket, eine Verderbtheit, welche in allen Menschen liegt, und
durch nichts überwältigt werden kann, als durch die Idee des
Sittlichguten in seiner ganzen Reinigkeit, mit dem Bewußtsein, daß sie
wirklich zu unserer ursprünglichen Anlage gehöre, und man nur beflissen
sein müsse, sie von aller unlauteren Beimischung frei zu erhalten, und
sie tief in unsere Gesinnung aufzunehmen, um durch die Wirkung, die sie
allmählich aufs Gemüth thut, überzeugt zu werden, daß die gefürchteten
Mächte des Bösen dagegen nichts ausrichten (»die Pforten der Hölle sie
nicht überwältigen«) können, und daß, damit wir nicht etwa den Mangel
dieses Zutrauens, _abergläubisch_, durch Expiationen, die keine
Sinnesänderung voraussetzen, oder _schwärmerisch_ durch vermeinte (bloß
passive) innere Erleuchtungen ergänzen, und so von dem auf
Selbstthätigkeit gegründeten Guten immer entfernt gehalten werden, wir
ihm kein anderes Merkmal, als das eines wohlgeführten Lebenswandels
unterlegen sollen. -- Uebrigens kann eine Bemühung, wie die
gegenwärtige, in der Schrift denjenigen Sinn zu suchen, der mit dem
_Heiligsten_, was die Vernunft lehrt, in Harmonie steht, nicht allein
für erlaubt, sie muß vielmehr für Pflicht gehalten werden,[60] und man
kann sich dabei desjenigen erinnern, was der _weise_ Lehrer seinen
Jüngern von Jemandem sagte, der seinen besondern Weg gieng, wobei er am
Ende doch auf eben dasselbe Ziel hinaus kommen mußte: »wehret ihm nicht;
denn wer nicht wider uns ist, der ist für uns.«
Allgemeine Anmerkung. [89]
(A 107-8).
Wenn eine moralische Religion (die nicht in Satzungen und Observanzen, (B 116-17).
sondern in der Herzensgesinnung zu Beobachtung aller Menschenpflichten, (R 99).
als göttlicher Gebote zu setzen ist,) gegründet werden soll, so müssen (Ha 250-51;
alle _Wunder_, die die Geschichte mit ihrer Einführung verknüpft, den b 180).
Glauben an Wunder überhaupt endlich selbst entbehrlich machen; denn es (K 98-99).
verräth einen sträflichen Grad moralischen Unglaubens, wenn man den
Vorschriften der Pflicht, wie sie ursprünglich ins Herz des Menschen
durch die Vernunft geschrieben sind, anders nicht hinreichende Autorität
zugestehen will, als wenn sie noch dazu durch Wunder beglaubigt werden:
»wenn ihr nicht Zeichen und Wunder sehet, so glaubt ihr nicht.« Nun ist
es doch der gemeinen Denkungsart der Menschen ganz angemessen, daß, wenn
eine Religion des bloßen Cultus und der Observanzen ihr Ende erreicht,
und dafür eine im Geist und in der Wahrheit (der moralischen Gesinnung
gegründete) eingeführt werden soll, die Introduction der letztern, ob
sie es zwar nicht bedarf, in der Geschichte noch mit Wundern begleitet
und gleichsam ausgeschmückt werde, um die Endschaft der ersteren, die
ohne Wunder gar keine Autorität gehabt haben würde, anzukündigen: ja
auch wohl so, daß um die Anhänger der ersteren für die neue Revolution
zu gewinnen, sie als jetzt in Erfüllung gegangenes älteres Vorbild
dessen, was in der letztern der Endzweck der Vorsehung war, ausgelegt
wird, und unter solchen Umständen kann es nichts fruchten, jene
Erzählungen oder Andeutungen jetzt zu bestreiten, wenn die wahre
Religion einmal da ist, und sich nun und fernerhin durch Vernunftgründe
selbst erhalten kann, die zu ihrer Zeit durch solche Hilfsmittel
introducirt zu werden bedurfte; man müßte denn annehmen wollen, daß das
bloße Glauben und Nachsagen unbegreiflicher Dinge (was ein Jeder kann,
ohne darum ein besserer Mensch zu sein, oder jemals dadurch zu werden)
eine Art und gar die einzige sei, Gott wohl zu gefallen; als wider
welches Vorgeben mit aller Macht gestritten werden muß. Es mag also
sein, daß die Person des Lehrers der alleinigen für alle Welten gültigen [90]
Religion ein Geheimniß, daß seine Erscheinung auf Erden, so wie seine (A 108-9).
Entrückung von derselben, daß sein thatenvolles Leben und Leiden lauter (B 117-18).
Wunder, ja gar, daß die Geschichte, welche die Erzählung aller jener (R 100).
Wunder beglaubigen soll, selbst auch ein Wunder (übernatürliche (Ha 251-52;
Offenbarung) sei: so können wir sie insgesammt auf ihrem Werthe beruhen b 180-81).
lassen, ja auch die Hülle noch ehren, welche gedient hat, eine Lehre, (K 99-100).
deren Beglaubigung auf einer Urkunde beruht, die unauslöschlich in jeder
Menschenseele aufbehalten ist, und keiner Wunder bedarf, öffentlich in
Gang zu bringen; wenn wir nur, den Gebrauch dieser historischen
Nachrichten betreffend, es nicht zum Religionsstücke machen, daß das
Wissen, Glauben, und Bekennen derselben für sich etwas sei, wodurch wir
uns Gott wohlgefällig machen können.
Was aber Wunder überhaupt betrifft, so findet sich, daß vernünftige
Menschen den Glauben an dieselben, dem sie gleichwohl, nicht zu entsagen
gemeint sind, doch niemals wollen praktisch aufkommen lassen; welches so
viel sagen will, als: sie glauben zwar, was die _Theorie_ betrifft, daß
es dergleichen gebe, in _Geschäften_ aber statuiren sie keine. Daher
haben weise Regierungen jederzeit zwar eingeräumt, ja wohl gar unter die
öffentlichen Religionslehren die Meinung gesetzlich aufgenommen, daß
_vor Alters_ zwar{[61]} Wunder geschehen wären, _neue_ Wunder aber nicht
erlaubt.[62] Denn die alten Wunder waren nach und nach schon so [91]
bestimmt, und durch die Obrigkeit beschränkt, daß keine Verwirrung im (A 109-11).
gemeinen Wesen dadurch angerichtet werden konnte, wegen neuer (B 118-20).
Wunderthäter aber mußten sie allerdings der Wirkungen halber besorgt (R 100-101).
sein, die sie auf den öffentlichen Ruhestand, und die eingeführte (Ha 252-53;
Ordnung haben könnten. Wenn man aber frägt: was unter dem Worte _Wunder_ b 181-82).
zu verstehen sei, so kann man, (da uns eigentlich nur daran gelegen ist, (K 100-101).
zu wissen, was sie _für uns_, d. i. zu unserm praktischen
Vernunftgebrauch seien,) sie dadurch erklären, daß sie Begebenheiten in
der Welt sind, von deren Ursache uns die _Wirkungsgesetze_
schlechterdings unbekannt sind, und bleiben müssen. Da kann man sich nun
entweder _theistische_ oder _dämonische_ Wunder denken, die letzteren
aber in _englische_, (agathodämonische) oder _teuflische_
(kakodämonische) Wunder eintheilen, von welchen aber die letzteren
eigentlich nur in Nachfrage kommen, weil die _guten Engel_ (ich weiß
nicht, warum,) wenig oder gar nichts von sich zu reden geben.