Die Auflösung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der

Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht

werden, der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den

Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit

zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem

Menschen eine über das in ihm vorher mächtige böse Princip die Oberhand

habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die

moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die

Wirkung des Mißfallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in

der gebesserten Gesinnung könne gezogen werden, in der er schon ein

Gegenstand des göttlichen Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht

ist: ob auch _vor_ der Sinnesänderung die über ihn verhängte Strafe mit [76]

der göttlichen Gerechtigkeit, zusammenstimmen würde, (als woran Niemand (A 90-91).

zweifelt), so _soll_ sie (in dieser Untersuchung) nicht als vor der (B 96-98).

Besserung an ihm vollzogen gedacht werden. Sie kann aber auch nicht _als (R 85-86).

nach derselben_, da der Mensch schon im neuen Leben wandelt, und (Ha 237-38;

moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen Qualität (eines b 168).

Gott wohlgefälligen Menschen) angemessen angenommen werden; gleichwohl (K 84-85).

aber muß der höchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer nie straflos

sein kann, ein Genüge geschehen. Da sie also weder _vor_ noch nach der

Sinnesänderung der göttlichen Weisheit gemäß, und doch nothwendig ist:

so würde sie als in dem Zustande der Sinnesänderung selbst ihr

angemessen und ausgeübt gedacht werden müssen. Wir müssen also sehen, ob

in diesem letztern schon durch den Begriff einer moralischen

Sinnesänderung diejenigen Uebel als enthalten gedacht werden können, die

der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm (in andrer Beziehung)

verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51] wodurch der

göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschieht. -- Die Sinnesänderung ist [77]

nämlich ein Ausgang vom Bösen, und ein Eintritt ins Gute, das Ablegen (A 91-93).

des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject der Sünde (B 98-99).

(mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um (R 86-87).

der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung (Ha 238-39;

sind nicht zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus b 169).

enthalten, sondern sie ist nur ein einiger, weil die Verlassung des (K 85-86).

Bösen nur durch die gute Gesinnung, welche den Eingang ins Gute bewirkt,

möglich ist, und so umgekehrt. Das gute Princip ist also in der

Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung der guten

Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig

begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der

verderbten Gesinnung in die gute ist als »(das Absterben am alten

Menschen, Kreuzigung des Fleisches)« an sich schon Aufopferung und

Antretung einer langen Reihe von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch

in der Gesinnung des Sohnes Gottes, nämlich bloß um des Guten willen

übernimmt; die aber doch eigentlich einem andern, nämlich dem alten,

(denn dieser ist moralisch ein anderer,) als _Strafe_ gebührten. -- Ob

er also gleich _physisch_ (seinem empirischen Charakter als Sinnenwesen

nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein

solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst

gerichtet werden muß, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als

intelligibles Wesen) vor einem göttlichen Richter, vor welchem diese die

That vertritt, _moralisch_ ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit,

wie die des Sohnes Gottes, welche er in sich aufgenommen hat, oder,

(wenn wir diese Idee personificiren), _dieser_ selbst trägt für ihn, und

so auch für Alle, die an ihn (praktisch) glauben, als _Stellvertreter_

die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten Gerechtigkeit

als _Erlöser_ genug, und macht als _Sachverwalter_, daß sie hoffen

können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in

dieser Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem

alten abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß,[52] an dem [78]

Repräsentanten der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod (A 93-94).

vorgestellt wird. -- Hier ist nun derjenige Ueberschuß über das (B 99-101).

Verdienst der Werke, der oben vermißt wurde, und ein Verdienst, das uns (R 87-88).

_aus Gnaden_ zugerechnet wird. Denn damit das, was bei uns im Erdenleben (Ha 239-40;

(vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen Welten), immer nur b 169-70).

im bloßen _Werden_ ist (nämlich ein Gott wohlgefälliger Mensch zu sein) (K 86-87).

uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben wären,

zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch (nach [79]

der empirischen Selbsterkenntniß);[53] so weit wir uns selbst kennen, (A 94-96).

(unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten (B 101-2).

ermessen), so daß der Ankläger in uns eher noch auf ein (R 88-89).

Verdammungsurtheil antragen würde. Es ist also immer nur ein (Ha 240-41;

Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf Genugthuung gegründet, die b 170-71).

für uns nur in der Idee (der vermeinten{[54]}) gebesserten Gesinnung) (K 87-88).

liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen Gerechtigkeit völlig

gemäß, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller Verantwortung

entschlagen werden.

Es kann nun noch gefragt werden, ob diese Deduction der Idee einer

Rechtfertigung des zwar verschuldeten, aber doch zu einer Gott

wohlgefälligen Gesinnung übergegangenen Menschen irgend einen

praktischen Gebrauch habe, und welcher es sein könne. Es ist nicht

abzusehen, welcher _positive_ Gebrauch davon für die Religion und den

Lebenswandel zu machen sei; da in jener Untersuchung die Bedingung zum

Grunde liegt, daß der, den sie angeht, in der erforderlichen guten

Gesinnung schon wirklich sei, auf deren Behuf (Entwickelung und

Beförderung) aller praktische Gebrauch moralischer Begriffe eigentlich

abzweckt; denn was den Trost betrifft, so führt ihn eine solche

Gesinnung für den, der sich ihrer bewußt ist, (als Trost und Hoffnung,

nicht als Gewißheit) schon bei sich. Sie ist also in sofern nur die

Beantwortung einer speculativen Frage, die aber darum nicht mit

Stillschweigen übergangen werden kann, weil sonst der Vernunft

vorgeworfen werden könnte, sie sei schlechterdings unvermögend, die

Hoffnung auf die Lossprechung des Menschen von seiner Schuld mit der

göttlichen Gerechtigkeit zu vereinigen; ein Vorwurf, der ihr in

mancherlei, vornehmlich in moralischer Rücksicht, nachtheilig sein [80]

könnte. Allein der _negative_ Nutzen, der daraus für Religion und Sitten (A 96-97).

zum Behuf eines jeden Menschen gezogen werden kann, erstreckt sich sehr (B 102-4).

weit. Denn man sieht aus der gedachten Deduction: daß nur unter der (R 89-90).

Voraussetzung der gänzlichen Herzensänderung sich für den mit Schuld (Ha 241-42;

belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung b 171-72).

denken lasse, mithin alle Expiationen, sie mögen von der büßenden oder (K 88-89).

feierlichen Art sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen, (selbst die

des stellvertretenden Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern

nicht ersetzen, oder, wenn diese da ist, ihre Gültigkeit vor jenem

Gerichte nicht im mindesten vermehren können; denn dieses Ideal muß in

unserer Gesinnung aufgenommen sein, um an der Stelle der That zu gelten.

Ein Anderes enthält die Frage: was sich der Mensch von seinem geführten

Lebenswandel _am Ende desselben_ zu versprechen, oder was er zu fürchten

habe. Hier muß er allererst seinen Charakter wenigstens einigermaßen

kennen; also, wenn er gleich glaubt, es sei mit seiner Gesinnung eine

Besserung vorgegangen, die alte (verderbte), von der er ausgegangen ist,

zugleich mit in Betrachtung ziehen, und was und wie viel von der

ersteren er abgelegt habe, und welche _Qualität_ (ob lautere oder noch

unlautere) sowohl, als welchen _Grad_ die vermeinte neue Gesinnung habe,

abnehmen können, um die erste zu überwinden, und den Rückfall in

dieselbe zu verhüten; er wird sie also durchs ganze Leben nachzusuchen

haben. Da er also von seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares

Bewußtsein gar keinen sichern und bestimmten Begriff bekommen, sondern

ihn nur aus seinem wirklich geführten Lebenswandel abnehmen kann; so

wird er für das Urtheil des künftigen Richters, (des aufwachenden

Gewissens in ihm selbst, zugleich mit der herbeigerufenen empirischen

Selbsterkenntniß) sich keinen andern Zustand zu seiner Ueberführung

denken können, als daß ihm _sein ganzes Leben_ dereinst werde vor Augen

gestellt werden, nicht bloß ein Abschnitt desselben, vielleicht der

letzte, und für ihn noch günstigste; hiermit aber würde er von selbst

die Aussicht in ein noch weiter fortgesetztes Leben (ohne sich hier

Grenzen zu setzen), wenn es noch länger gedauert hätte, verknüpfen. Hier [81]

kann er nun nicht die zuvor erkannte Gesinnung die That vertreten (A 97-98).

lassen, sondern umgekehrt, er soll aus der ihm vorgestellten That seine (B 104-5).

Gesinnung abnehmen. Was meint der Leser wohl? wird bloß dieser Gedanke, (R 90-91).

welcher dem Menschen, (der eben nicht der ärgste sein darf) Vieles in (Ha 242-43;

die Erinnerung zurückruft, was er sonst leichtsinnigerweise längst aus b 172-73).

der Acht gelassen hat, wenn man ihm auch nichts weiter sagte, als, er (K 89-90).

habe Ursache zu glauben, er werde dereinst vor einem Richter stehen, von

seinem künftigen Schicksal nach seinem bisher geführten Lebenswandel

urtheilen? Wenn man im Menschen den Richter, der in ihm selbst ist,

anfragt; so beurtheilt er sich strenge, denn er kann seine Vernunft

nicht bestechen; stellt man ihm aber einen andern Richter vor, so wie

man von ihm aus anderweitigen Belehrungen Nachricht haben will, so hat

er wider seine Strenge vieles vom Vorwande der menschlichen

Gebrechlichkeit Hergenommenes einzuwenden, und überhaupt denkt er, ihm

beizukommen: es sei, daß er durch reuige, nicht aus wahrer Gesinnung der

Besserung entspringende Selbstpeinigungen, der Bestrafung von ihm

zuvorzukommen, oder ihn durch Bitten und Flehen, auch durch Formeln, und

für gläubig ausgegebene Bekenntnisse zu erweichen denkt; und wenn ihm

hiezu Hoffnung gemacht wird (nach dem Sprüchwort: Ende gut, Alles gut);

so macht er darnach schon frühzeitig seinen Anschlag, um nicht ohne Noth

zu viel am vergnügten Leben einzubüßen, und beim nahen Ende desselben

doch in der Geschwindigkeit die Rechnung zu seinem Vortheile

abzuschließen.[55]

Zweiter Abschnitt. [82]

(A 99-100).

Von dem Rechtsanspruche des bösen Princips auf die Herrschaft (B 105-7).

über den Menschen, und dem Kampf beider Principien mit einander. (R 91-92).

(Ha 243-44;

Die heilige Schrift (christlichen Antheils) trägt dieses intelligible b 174).

moralische Verhältniß in der Form einer Geschichte vor, da zwei, wie (K 91).

Himmel und Hölle einander entgegengesetzte Principien im Menschen, als

Personen außer ihm, vorgestellt, nicht bloß ihre Macht gegen einander

versuchen, sondern auch (der eine Theil als Ankläger, der andere als

Sachwalter des Menschen) ihre Ansprüche gleichsam vor einem höchsten

Richter _durchs Recht_ geltend machen wollen.

Der Mensch war ursprünglich zum Eigenthümer aller Güter der Erde

eingesetzt (I. Mos. I, 28), doch, daß er diese nur als sein

Untereigenthum (_dominium utile_) unter seinem Schöpfer und Herrn, als

Obereigenthümer (_dominus directus_) besitzen sollte. Zugleich wird ein

böses Wesen, (wie es so böse geworden, um seinem Herrn untreu zu werden,

da es doch uranfänglich gut war, ist nicht bekannt), aufgestellt,

welches durch seinen Abfall alles Eigenthums, das es im Himmel besessen

haben mochte, verlustig geworden, und sich nun ein anderes auf Erden

erwerben will. Da ihm nun als einem Wesen höherer Art -- als einem

Geiste -- irdische und körperliche Gegenstände keinen Genuß gewähren

können, so sucht er eine Herrschaft _über die Gemüther_ dadurch zu

erwerben, daß er die Stammeltern aller Menschen von ihrem Oberherrn

abtrünnig und ihm anhängig macht, da es ihm dann gelingt, sich so zum

Obereigenthümer aller Güter der Erde, d. i. zum Fürsten dieser Welt,

aufzuwerfen. Nun könnte man hierbei zwar es bedenklich finden: warum [83]

sich Gott gegen diesen Verräther nicht seiner Gewalt bediente,[56] und (A 100-101).

das Reich, was er zu stiften zur Absicht hatte, lieber in seinem Anfange (B 107-8).

vernichtete; aber die Beherrschung und Regierung der höchsten Weisheit (R 92-93).

über vernünftige Wesen verfährt mit ihnen nach dem Princip ihrer (Ha 245;

Freiheit, und was sie Gutes oder Böses treffen soll, das sollen sie sich b 174-75).

selbst zuzuschreiben haben. Hier war also, dem guten Princip zum Trotz, (K 91-92).

ein Reich des Bösen errichtet, welchem alle von Adam (natürlicherweise)

abstammenden Menschen unterwürfig wurden, und zwar mit ihrer eignen

Einwilligung, weil das Blendwerk der Güter dieser Welt ihre Blicke von

dem Abgrunde des Verderbens abzog, für das sie aufgespart wurden. Zwar

verwahrte sich das gute Princip wegen seines Rechtsanspruchs an der

Herrschaft über den Menschen durch die Errichtung der Form einer

Regierung, die bloß auf öffentliche alleinige Verehrung seines Namens

angeordnet war (in der _jüdischen_ Theokratie), da aber die Gemüther der

Unterthanen in derselben für keine anderen Triebfedern, als die Güter

dieser Welt, gestimmt blieben, und sie also auch nicht anders, als durch

Belohnungen und Strafen in diesem Leben regiert sein wollten, dafür aber

auch keiner andern Gesetze fähig waren, als solcher, welche theils

lästige Ceremonien und Gebräuche auferlegten, theils zwar sittliche,

aber nur solche, wobei ein äußerer Zwang stattfand, also nur bürgerliche

waren, wobei das Innere der moralischen Gesinnung gar nicht in

Betrachtung kam; so that diese Anordnung dem Reiche der Finsterniß

keinen wesentlichen Abbruch, sondern diente nur dazu, um das

unauslöschliche Recht des ersten Eigenthümers immer im Andenken zu

erhalten. -- Nun erschien in eben demselben Volke zu einer Zeit, da es

alle Uebel einer hierarchischen Verfassung im vollen Maße fühlte, und [84]

das sowohl dadurch, als vielleicht durch die den Sklavensinn (A 101-2).

erschütternden moralischen Freiheitslehren der griechischen Weltweisen, (B 108-10).

die auf dasselbe allmählich Einfluß bekommen hatten, großentheils zum (R 93-94).

Besinnen gebracht, mithin zu einer Revolution reif war, auf einmal eine (Ha 246;

Person, deren Weisheit noch reiner, als die der bisherigen Philosophen, b 175-76).

wie vom Himmel herabgekommen war, und die sich auch selbst, was ihre (K 93-94).

Lehren und Beispiel betraf, zwar als wahren Menschen, aber doch als

einen Gesandten solchen Ursprungs ankündigte, der in ursprünglicher

Unschuld in dem Vertrage, den das übrige Menschengeschlecht durch seinen

Repräsentanten, den ersten Stammvater, mit dem bösen Princip

eingegangen, nicht mitbegriffen war,[57] und »an dem der Fürst dieser

Welt also keinen Theil hatte.« Hierdurch war des letztern Herrschaft in [85]

Gefahr gesetzt. Denn widerstand dieser Gott wohlgefällige Mensch seinen (A 102-3).

Versuchungen, jenem Contract auch beizutreten, nahmen andre Menschen (B 110-12).

auch dieselbe Gesinnung gläubig an, so büßte er eben so viel Unterthanen (R 94-95).

ein, und sein Reich lief Gefahr, gänzlich zerstört zu werden. Dieser bot (Ha 246-47;

ihm also an, ihn zum Lehnsträger seines ganzen Reichs zu machen, wenn er b 176-77).

ihm nur als Eigenthümer desselben huldigen wollte. Da dieser Versuch (K 94-95).

nicht gelang, so entzog er nicht allein diesem Fremdlinge auf seinem

Boden Alles, was ihm sein Erdenleben angenehm machen konnte, (bis zur

größten Armuth), sondern erregte gegen ihn alle Verfolgungen, wodurch

böse Menschen es verbittern können, Leiden, die nur der Wohlgesinnte

recht tief fühlt, Verleumdung der lautern Absicht seiner Lehren, (um ihm

allen Anhang zu entziehen), und verfolgte ihn bis zum schmählichsten

Tode, ohne gleichwohl durch diese Bestürmung seiner Standhaftigkeit und

Freimüthigkeit in Lehre und Beispiel für das Beste von lauter Unwürdigen

im mindesten etwas gegen ihn auszurichten. Und nun der Ausgang dieses

Kampfs! Der Ausschlag desselben kann als ein _rechtlicher_, oder auch

als ein _physischer_ betrachtet werden. Wenn man den letztern ansieht,

(der in die Sinne fällt), so ist das gute Princip der unterliegende

Theil; er mußte in diesem Streite, nach vielen erlittenen Leiden, sein

Leben hingeben,[58] weil er in einer fremden Herrschaft (die Gewalt [86]

hat,) einen Aufstand erregte. Da aber das Reich, in welchem _Principien_ (A 103-4).

machthabend sind, (sie mögen nun gut oder böse sein), nicht ein Reich (B 112-13).

der Natur, sondern der Freiheit ist, d. i. ein solches, in welchem man (R 95-96).

über die Sachen nur in sofern disponiren kann, als man über die Gemüther (Ha 247-48;

herrscht, in welchem also Niemand Sklave (Leibeigener) ist, als der, und b 177-78).

so lange er es sein will: so war eben dieser Tod (die höchste Stufe der (K 95-96).

Leiden eines Menschen) die Darstellung des guten Princips, nämlich der

Menschheit, in ihrer ganzen{[59]} moralischen Vollkommenheit, als

Beispiel der Nachfolge für Jedermann. Die Vorstellung desselben sollte

und kann auch für seine, ja für jede Zeit vom größten Einflusse auf

menschliche Gemüther sein; indem es die Freiheit der Kinder des Himmels

und die Knechtschaft eines bloßen Erdensohns in dem allerauffallendsten

Contraste sehen läßt. Das gute Princip aber ist nicht bloß zu einer

gewissen Zeit, sondern von dem Ursprunge des menschlichen Geschlechts an

unsichtbarerweise vom Himmel in die Menschheit herabgekommen gewesen,

(wie ein Jeder, der auf seine Heiligkeit und zugleich die

Unbegreiflichkeit der Verbindung derselben mit der sinnlichen Natur des [87]

Menschen in der moralischen Anlage Acht hat, gestehen muß,) und hat in (A 104-5).

ihr rechtlicherweise seinen ersten Wohnsitz. Da es also in einem (B 113-14).

wirklichen Menschen als einem Beispiele für alle anderen erschien, »so (R 96-97).

kam er in sein Eigenthum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf, denen (Ha 248-49;

aber, die ihn aufnahmen, hat er Macht gegeben, Gottes Kinder zu heißen, b 178-79).

die an seinen Namen glauben;« d. i. durch das Beispiel desselben (in der (K 96-97).

moralischen Idee) eröffnet er die Pforte der Freiheit für Jedermann, die

eben so, wie er, allem dem absterben wollen, was sie zum Nachtheil der

Sittlichkeit an das Erdenleben gefesselt hält, und sammelt sich unter

diesen »ein Volk, das fleißig wäre in guten Werken, zum Eigenthum« und

unter seine Herrschaft, indessen daß er die, so die moralische

Knechtschaft vorziehen, der ihrigen überläßt.

Also ist der moralische Ausgang dieses Streits auf Seiten des Helden

dieser Geschichte (bis zum Tode desselben) eigentlich nicht die

_Besiegung_ des bösen Princips; denn sein Reich währet noch, und es muß

allenfalls noch eine neue Epoche eintreten, in der es zerstört werden

soll, -- sondern nur Brechung seiner Gewalt, die, welche ihm so lange

unterthan gewesen sind, nicht wider ihren Willen zu halten, indem ihnen

eine andere moralische Herrschaft (denn unter irgend einer muß der

Mensch stehen,) als Freistatt eröffnet wird, in der sie Schutz für ihre

Moralität finden können, wenn sie die alte verlassen wollen. Uebrigens

wird, das böse Princip noch immer der Fürst dieser Welt genannt, in

welcher die, so dem guten Princip anhängen, sich immer auf physische

Leiden, Aufopferungen, Kränkungen der Selbstliebe, welche hier als

Verfolgungen des bösen Princips vorgestellt werden, gefaßt sein mögen,

weil er nur für die, so das Erdenwohl zu ihrer Endabsicht gemacht haben,

Belohnungen in seinem Reiche hat.

Man sieht leicht: daß wenn man diese lebhafte, und wahrscheinlich für

ihre Zeit auch einzige _populäre_ Vorstellungsart von ihrer mystischen

Hülle entkleidet, sie (ihr Geist und Vernunftsinn) für alle Welt, zu

aller Zeit praktisch gültig und verbindlich gewesen, weil sie jedem [88]

Menschen nahe genug liegt, um hierüber seine Pflicht zu erkennen. Dieser (A 105-7).

Sinn besteht darin, daß es schlechterdings kein Heil für die Menschen (B 114-16).

gebe, als in innigster Aufnehmung ächter sittlicher Grundsätze in ihre (R 97-98).

Gesinnung: daß dieser Aufnahme nicht etwa die so oft beschuldigte (Ha 249-50;

Sinnlichkeit, sondern eine gewisse selbst verschuldete Verkehrtheit, b 179-80).

oder wie man diese Bösartigkeit noch sonst nennen will, Betrug (K 97-98).

(_Fausseté_) (Satanslist, wodurch das Böse in die Welt gekommen)

entgegen wirket, eine Verderbtheit, welche in allen Menschen liegt, und

durch nichts überwältigt werden kann, als durch die Idee des

Sittlichguten in seiner ganzen Reinigkeit, mit dem Bewußtsein, daß sie

wirklich zu unserer ursprünglichen Anlage gehöre, und man nur beflissen

sein müsse, sie von aller unlauteren Beimischung frei zu erhalten, und

sie tief in unsere Gesinnung aufzunehmen, um durch die Wirkung, die sie

allmählich aufs Gemüth thut, überzeugt zu werden, daß die gefürchteten

Mächte des Bösen dagegen nichts ausrichten (»die Pforten der Hölle sie

nicht überwältigen«) können, und daß, damit wir nicht etwa den Mangel

dieses Zutrauens, _abergläubisch_, durch Expiationen, die keine

Sinnesänderung voraussetzen, oder _schwärmerisch_ durch vermeinte (bloß

passive) innere Erleuchtungen ergänzen, und so von dem auf

Selbstthätigkeit gegründeten Guten immer entfernt gehalten werden, wir

ihm kein anderes Merkmal, als das eines wohlgeführten Lebenswandels

unterlegen sollen. -- Uebrigens kann eine Bemühung, wie die

gegenwärtige, in der Schrift denjenigen Sinn zu suchen, der mit dem

_Heiligsten_, was die Vernunft lehrt, in Harmonie steht, nicht allein

für erlaubt, sie muß vielmehr für Pflicht gehalten werden,[60] und man

kann sich dabei desjenigen erinnern, was der _weise_ Lehrer seinen

Jüngern von Jemandem sagte, der seinen besondern Weg gieng, wobei er am

Ende doch auf eben dasselbe Ziel hinaus kommen mußte: »wehret ihm nicht;

denn wer nicht wider uns ist, der ist für uns.«

Allgemeine Anmerkung. [89]

(A 107-8).

Wenn eine moralische Religion (die nicht in Satzungen und Observanzen, (B 116-17).

sondern in der Herzensgesinnung zu Beobachtung aller Menschenpflichten, (R 99).

als göttlicher Gebote zu setzen ist,) gegründet werden soll, so müssen (Ha 250-51;

alle _Wunder_, die die Geschichte mit ihrer Einführung verknüpft, den b 180).

Glauben an Wunder überhaupt endlich selbst entbehrlich machen; denn es (K 98-99).

verräth einen sträflichen Grad moralischen Unglaubens, wenn man den

Vorschriften der Pflicht, wie sie ursprünglich ins Herz des Menschen

durch die Vernunft geschrieben sind, anders nicht hinreichende Autorität

zugestehen will, als wenn sie noch dazu durch Wunder beglaubigt werden:

»wenn ihr nicht Zeichen und Wunder sehet, so glaubt ihr nicht.« Nun ist

es doch der gemeinen Denkungsart der Menschen ganz angemessen, daß, wenn

eine Religion des bloßen Cultus und der Observanzen ihr Ende erreicht,

und dafür eine im Geist und in der Wahrheit (der moralischen Gesinnung

gegründete) eingeführt werden soll, die Introduction der letztern, ob

sie es zwar nicht bedarf, in der Geschichte noch mit Wundern begleitet

und gleichsam ausgeschmückt werde, um die Endschaft der ersteren, die

ohne Wunder gar keine Autorität gehabt haben würde, anzukündigen: ja

auch wohl so, daß um die Anhänger der ersteren für die neue Revolution

zu gewinnen, sie als jetzt in Erfüllung gegangenes älteres Vorbild

dessen, was in der letztern der Endzweck der Vorsehung war, ausgelegt

wird, und unter solchen Umständen kann es nichts fruchten, jene

Erzählungen oder Andeutungen jetzt zu bestreiten, wenn die wahre

Religion einmal da ist, und sich nun und fernerhin durch Vernunftgründe

selbst erhalten kann, die zu ihrer Zeit durch solche Hilfsmittel

introducirt zu werden bedurfte; man müßte denn annehmen wollen, daß das

bloße Glauben und Nachsagen unbegreiflicher Dinge (was ein Jeder kann,

ohne darum ein besserer Mensch zu sein, oder jemals dadurch zu werden)

eine Art und gar die einzige sei, Gott wohl zu gefallen; als wider

welches Vorgeben mit aller Macht gestritten werden muß. Es mag also

sein, daß die Person des Lehrers der alleinigen für alle Welten gültigen [90]

Religion ein Geheimniß, daß seine Erscheinung auf Erden, so wie seine (A 108-9).

Entrückung von derselben, daß sein thatenvolles Leben und Leiden lauter (B 117-18).

Wunder, ja gar, daß die Geschichte, welche die Erzählung aller jener (R 100).

Wunder beglaubigen soll, selbst auch ein Wunder (übernatürliche (Ha 251-52;

Offenbarung) sei: so können wir sie insgesammt auf ihrem Werthe beruhen b 180-81).

lassen, ja auch die Hülle noch ehren, welche gedient hat, eine Lehre, (K 99-100).

deren Beglaubigung auf einer Urkunde beruht, die unauslöschlich in jeder

Menschenseele aufbehalten ist, und keiner Wunder bedarf, öffentlich in

Gang zu bringen; wenn wir nur, den Gebrauch dieser historischen

Nachrichten betreffend, es nicht zum Religionsstücke machen, daß das

Wissen, Glauben, und Bekennen derselben für sich etwas sei, wodurch wir

uns Gott wohlgefällig machen können.

Was aber Wunder überhaupt betrifft, so findet sich, daß vernünftige

Menschen den Glauben an dieselben, dem sie gleichwohl, nicht zu entsagen

gemeint sind, doch niemals wollen praktisch aufkommen lassen; welches so

viel sagen will, als: sie glauben zwar, was die _Theorie_ betrifft, daß

es dergleichen gebe, in _Geschäften_ aber statuiren sie keine. Daher

haben weise Regierungen jederzeit zwar eingeräumt, ja wohl gar unter die

öffentlichen Religionslehren die Meinung gesetzlich aufgenommen, daß

_vor Alters_ zwar{[61]} Wunder geschehen wären, _neue_ Wunder aber nicht

erlaubt.[62] Denn die alten Wunder waren nach und nach schon so [91]

bestimmt, und durch die Obrigkeit beschränkt, daß keine Verwirrung im (A 109-11).

gemeinen Wesen dadurch angerichtet werden konnte, wegen neuer (B 118-20).

Wunderthäter aber mußten sie allerdings der Wirkungen halber besorgt (R 100-101).

sein, die sie auf den öffentlichen Ruhestand, und die eingeführte (Ha 252-53;

Ordnung haben könnten. Wenn man aber frägt: was unter dem Worte _Wunder_ b 181-82).

zu verstehen sei, so kann man, (da uns eigentlich nur daran gelegen ist, (K 100-101).

zu wissen, was sie _für uns_, d. i. zu unserm praktischen

Vernunftgebrauch seien,) sie dadurch erklären, daß sie Begebenheiten in

der Welt sind, von deren Ursache uns die _Wirkungsgesetze_

schlechterdings unbekannt sind, und bleiben müssen. Da kann man sich nun

entweder _theistische_ oder _dämonische_ Wunder denken, die letzteren

aber in _englische_, (agathodämonische) oder _teuflische_

(kakodämonische) Wunder eintheilen, von welchen aber die letzteren

eigentlich nur in Nachfrage kommen, weil die _guten Engel_ (ich weiß

nicht, warum,) wenig oder gar nichts von sich zu reden geben.

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 7 / 23 段