müsse, darüber können wir uns, bei der Menge schreiender Beispiele,
welche uns die Erfahrung an den _Thaten_ der Menschen vor Augen stellt,
den förmlichen Beweis ersparen. Will man sie aus demjenigen Zustande
haben, in welchem manche Philosophen die natürliche Gutartigkeit der [33]
menschlichen Natur vorzüglich anzutreffen hofften, nämlich aus dem (A 25-26).
sogenannten _Naturstande_; so darf man nur die Auftritte von ungereizter (B 28-29).
Grausamkeit in den Mordscenen auf _Tofoa_, _Neuseeland_, den (R 36-37).
_Navigatorsinseln_, und die nie aufhörende in den weiten Wüsten des (Ha 193-94;
nordwestlichen Amerika, (die Kapt. _Hearne_ anführt), wo sogar kein b 127-28).
Mensch den mindesten Vortheil davon hat,[28] mit jener Hypothese (K 36-37).
vergleichen, und man hat Laster der Rohigkeit, mehr als nöthig ist, um
von dieser Meinung abzugehen. Ist man aber für die Meinung gestimmt, daß
sich die menschliche Natur im gesitteten Zustande (worin sich ihre
Anlagen vollständiger entwickeln können) besser erkennen lasse; so wird
man eine lange melancholische Litanei von Anklagen der Menschheit
anhören müssen: von geheimer Falschheit, selbst bei der innigsten
Freundschaft, so daß die Mäßigung des Vertrauens in wechselseitiger
Eröffnung auch der besten Freunde zur allgemeinen Maxime der Klugheit im
Umgange gezählt wird; von einem Hange, denjenigen zu hassen, dem man
verbindlich ist, worauf ein Wohlthäter jederzeit gefaßt sein müsse; von
einem herzlichen Wohlwollen, welches doch die Bemerkung zuläßt, »es sei
in dem Unglück unsrer besten Freunde etwas, das uns nicht ganz
mißfällt«; und von vielen andern unter dem Tugendscheine noch
verborgenen, geschweige derjenigen Laster, die ihrer gar nicht hehl
haben, weil uns der schon gut heißt, der _ein böser Mensch von der [34]
allgemeinen Classe_ ist: und er wird an den Lastern der _Cultur_ und (A 26-27).
Civilisirung (den kränkendsten unter allen) genug haben, um sein Auge (B 29-31).
lieber vom Betragen der Menschen abzuwenden, damit er sich nicht selbst (R 37-38).
ein anderes Laster, nämlich den Menschenhaß, zuziehe. Ist er aber damit (Ha 194-95;
noch nicht zufrieden, so darf er nur den aus beiden auf wunderliche b 128).
Weise zusammengesetzten, nämlich den äußern Völkerzustand in Betrachtung (K 37-38).
ziehen, da civilisirte Völkerschaften gegen einander im Verhältnisse des
rohen Naturstandes (eines Standes der beständigen Kriegsverfassung)
stehen, und sich auch fest in den Kopf gesetzt haben, nie daraus zu
gehen; und er wird dem öffentlichen Vorgeben gerade widersprechende und
doch nie abzulegende Grundsätze der großen Gesellschaften, Staaten
genannt,[29] gewahr werden, die noch kein Philosoph mit der Moral hat in
Einstimmung bringen, und doch auch (welches arg ist) keine bessern, die
sich mit der menschlichen Natur vereinigen ließen, vorschlagen können:
so daß der _philosophische Chiliasmus_, der auf den Zustand eines
ewigen, auf einen Völkerbund als Weltrepublik gegründeten, Friedens [35]
hofft, eben so, wie der _theologische_, der auf des ganzen (A 27-29).
Menschengeschlechts vollendete moralische Besserung harret, als (B 31-32).
Schwärmerei allgemein verlacht wird. (R 38-39).
(Ha 195-96;
Der Grund dieses Bösen kann nun 1) nicht, wie man ihn gemeiniglich b 128-29).
anzugeben pflegt, _in der Sinnlichkeit_ des Menschen, und den daraus (K 38-39).
entspringenden natürlichen Neigungen gesetzt werden. Denn nicht allein,
daß diese keine gerade Beziehung aufs Böse haben (vielmehr zu dem, was
die moralische Gesinnung in ihrer Kraft beweisen kann, zur Tugend die
Gelegenheit geben); so dürfen wir ihr Dasein nicht verantworten, (wir
können es auch nicht; weil sie als anerschaffen uns nicht zu Urhebern
haben), wohl aber den Hang zum Bösen, der, indem er die Moralität des
Subjects betrifft, mithin in ihm, als einem frei handelnden Wesen
angetroffen wird, als selbst verschuldet ihm muß zugerechnet werden
können: ungeachtet der tiefen Einwurzelung desselben in die Willkühr,
wegen welcher man sagen muß, er sei in dem Menschen von Natur
anzutreffen. -- Der Grund dieses Bösen kann auch 2) nicht in _einer
Verderbniß_ der moralisch-gesetzgebenden Vernunft gesetzt werden: gleich
als ob diese das Ansehen des Gesetzes selbst in sich vertilgen, und die
Verbindlichkeit aus demselben abläugnen könne; denn das ist
schlechterdings unmöglich. Sich als ein frei handelndes Wesen, und doch
von dem, einem solchen angemessenen, Gesetze (dem moralischen) entbunden
denken, wäre so viel, als eine ohne alle Gesetze wirkende Ursache
denken, (denn die Bestimmung nach Naturgesetzen fällt der Freiheit
halber weg): welches sich widerspricht. -- Um also einen Grund des
moralisch Bösen im Menschen anzugeben, enthält die _Sinnlichkeit_ zu
wenig; denn sie macht den Menschen, indem sie die Triebfedern, die aus
der Freiheit entspringen können, wegnimmt, zu einem bloß _thierischen_;
eine vom moralischen Gesetze aber freisprechende, gleichsam _boshafte
Vernunft_, (ein schlechthin böser Wille), enthält dagegen zu viel, weil
dadurch der Widerstreit gegen das Gesetz selbst zur Triebfeder (denn
ohne alle Triebfeder kann die Willkühr nicht bestimmt werden) erhoben,
und so das Subject zu einem _teuflischen_ Wesen gemacht werden würde. -- [36]
Keines von Beiden aber ist auf den Menschen anwendbar. (A 29-30).
(B 32-34).
Wenn nun aber gleich das Dasein dieses Hanges zum Bösen in der (R 39-40).
menschlichen Natur, durch Erfahrungsbeweise des in der Zeit wirklichen (Ha 195-97;
Widerstreits der menschlichen Willkühr gegen das Gesetz, dargethan b 129-30).
werden kann, so lehren uns diese doch nicht die eigentliche (K 39-40).
Beschaffenheit desselben, und den Grund dieses Widerstreits; sondern
diese, weil sie eine Beziehung der freien Willkühr (also einer solchen,
deren Begriff nicht empirisch ist) auf das moralische Gesetz als
Triebfeder (wovon{[30]} der Begriff gleichfalls rein intellectuell ist,)
betrifft, muß aus dem Begriffe des Bösen, sofern es nach Gesetzen der
Freiheit (der Verbindlichkeit und Zurechnungsfähigkeit) möglich ist, _a
priori_ erkannt werden. Folgendes ist die Entwickelung des Begriffs.
Der Mensch (selbst der ärgste) thut, in welchen Maximen es auch sei, auf
das moralische Gesetz nicht gleichsam rebellischerweise (mit
Aufkündigung des Gehorsams) Verzicht. Dieses dringt sich ihm vielmehr,
kraft seiner moralischen Anlage, unwiderstehlich auf; und, wenn keine
andere Triebfeder dagegen wirkte, so würde er es auch als hinreichenden
Bestimmungsgrund der Willkühr in seine oberste Maxime aufnehmen, d. i.
er würde moralisch gut sein. Er hängt aber doch auch, vermöge seiner
gleichfalls schuldlosen Naturanlage, an den Triebfedern der
Sinnlichkeit, und nimmt sie (nach dem subjectiven Princip der
Selbstliebe) auch in seine Maxime auf. Wenn er diese aber, _als für sich
allein hinreichend_ zur Bestimmung der Willkühr, in seine Maxime
aufnähme, ohne sich ans moralische Gesetz (welches er doch in sich hat,)
zu kehren; so würde er moralisch böse sein. Da er nun natürlicherweise
beide in dieselbe aufnimmt; da er auch jede für sich, wenn sie allein
wäre, zur Willensbestimmung hinreichend finden würde: so würde er, wenn
der Unterschied der Maximen bloß auf den Unterschied der Triebfedern
(der Materie der Maximen) nämlich, ob das Gesetz, oder der Sinnenantrieb
eine solche abgeben, ankäme, moralisch gut und böse zugleich sein; [37]
welches sich (nach der Einleitung) widerspricht. Also muß der (A 30-32).
Unterschied, ob der Mensch gut oder böse sei, nicht in dem Unterschiede (B 34-35).
der Triebfedern, die er in seine Maximen aufnimmt, (nicht in dieser (R 40-41).
ihrer Materie), sondern in der _Unterordnung_ (der Form derselben) (Ha 197-98;
liegen: _welche von beiden er zur Bedingung der andern macht_. Folglich b 130-31).
ist der Mensch, (auch der beste) nur dadurch böse, daß er die sittliche (K 40-41).
Ordnung der Triebfedern, in der Aufnehmung derselben in seine Maximen,
umkehrt: das moralische Gesetz zwar neben dem der Selbstliebe in
dieselbe aufnimmt; da er aber inne wird, daß eines neben dem andern
nicht bestehen kann, sondern eines dem andern, als seiner obersten
Bedingung untergeordnet werden müsse, er die Triebfeder der Selbstliebe
und ihrer Neigungen zur Bedingung der Befolgung des moralischen Gesetzes
macht, da das letztere vielmehr als die _oberste Bedingung_ der
Befriedigung der ersteren in die allgemeine Maxime der Willkühr als
alleinige Triebfeder aufgenommen werden sollte.
Bei dieser Umkehrung der Triebfedern durch seine Maxime, wider die
sittliche Ordnung, können die Handlungen dennoch wohl so gesetzmäßig
ausfallen, als ob sie aus ächten Grundsätzen entsprungen wären: wenn die
Vernunft die Einheit der Maximen überhaupt, welche dem moralischen
Gesetze eigen ist, bloß dazu braucht, um in die Triebfedern der Neigung,
unter dem Namen _Glückseligkeit_, Einheit der Maximen, die ihnen sonst
nicht zukommen kann, hinein zu bringen (z. B. daß die Wahrhaftigkeit,
wenn man sie zum Grundsatze annähme, uns der Aengstlichkeit überhebt,
unseren Lügen die Uebereinstimmung zu erhalten, und uns nicht in den
Schlangenwindungen derselben selbst zu verwickeln); da dann der
empirische Charakter gut, der intelligibile aber immer noch böse ist.
Wenn nun ein Hang dazu in der menschlichen Natur liegt, so ist im
Menschen ein natürlicher Hang zum Bösen; und dieser Hang selber, weil er
am Ende doch in einer freien Willkühr gesucht werden muß, mithin
zugerechnet werden kann, ist moralisch böse. Dieses Böse ist _radical_,
weil es den Grund aller Maximen verdirbt; zugleich auch, als natürlicher
Hang, durch menschliche Kräfte nicht zu _vertilgen_, weil dieses nur [38]
durch gute Maximen geschehen könnte, welches, wenn der oberste (A 32-33).
subjective Grund aller Maximen als verderbt vorausgesetzt wird, nicht (B 35-37).
stattfinden kann; gleichwohl aber muß er zu _überwiegen_ möglich sein, (R 41-42).
weil er in dem Menschen als frei handelndem Wesen angetroffen wird. (Ha 198-199;
b 131-32).
Die Bösartigkeit der menschlichen Natur ist also nicht sowol _Bosheit_, (K 41-42).
wenn man dieses Wort in strenger Bedeutung nimmt, nämlich als eine
Gesinnung (subjectives _Princip_ der Maximen), das Böse _als Böses_ zur
Triebfeder in seine Maxime aufzunehmen (denn die ist teuflisch); sondern
vielmehr _Verkehrtheit_ des Herzens, welches nun, der Folge wegen, auch
ein _böses Herz_ heißt, zu nennen. Dieses kann mit einem, im
Allgemeinen, guten Willen zusammen bestehen; und entspringt aus der
Gebrechlichkeit der menschlichen Natur, zu Befolgung seiner genommenen
Grundsätze nicht stark genug zu sein, mit der Unlauterkeit verbunden,
die Triebfedern (selbst gut beabsichtigter Handlungen) nicht nach
moralischer Richtschnur von einander abzusondern, und daher zuletzt,
wenn es hoch kömmt, nur auf die Gemäßheit derselben mit dem Gesetz, und
nicht auf die Ableitung von demselben, d. i. auf dieses, als die
alleinige Triebfeder, zu sehen. Wenn hieraus nun gleich nicht eben immer
eine gesetzwidrige Handlung und ein Hang dazu, d. i. das _Laster_,
entspringt; so ist die Denkungsart, sich die Abwesenheit desselben schon
für Angemessenheit der _Gesinnung_ zum Gesetze der Pflicht (für
_Tugend_) auszulegen (da hiebei auf die Triebfeder in der Maxime gar
nicht, sondern nur auf die Befolgung des Gesetzes dem Buchstaben nach,
gesehen wird), selbst schon eine radicale Verkehrtheit im menschlichen
Herzen zu nennen.
Diese _angeborne_ Schuld (_reatus_), welche so genannt wird, weil sie
sich so früh, als sich nur immer der Gebrauch der Freiheit im Menschen
äußert, wahrnehmen läßt, und nichts desto weniger doch aus der Freiheit
entsprungen sein muß, und daher zugerechnet werden kann; kann in ihren
zwei ersteren Stufen (der Gebrechlichkeit, und der Unlauterkeit) als
unvorsätzlich (_culpa_), in der dritten aber als vorsätzliche Schuld
(_dolus_), beurtheilt werden; und hat zu ihrem Charakter eine gewisse [39]
_Tücke_ des menschlichen Herzens (_dolus malus_), sich wegen seiner (A 33-35).
eigenen guten oder bösen Gesinnungen selbst zu betrügen, und, wenn nur (B 37-38).
die Handlungen das Böse nicht zur Folge haben, was sie nach ihren (R 42-43).
Maximen wohl haben könnten, sich seiner Gesinnung wegen nicht zu (Ha 199-200;
beunruhigen, sondern vielmehr vor dem Gesetze gerechtfertigt zu halten. b 132-33).
Daher rührt die Gewissensruhe so vieler (ihrer Meinung nach (K 42-43).
gewissenhaften) Menschen, wenn sie mitten unter Handlungen, bei denen
das Gesetz nicht zu Rathe gezogen ward, wenigstens nicht das Meiste
galt, nur den bösen Folgen glücklich entwischten, und wol gar die
Einbildung von Verdienst, keiner solcher Vergehungen sich schuldig zu
fühlen, mit denen sie Andere behaftet sehen: ohne doch nachzuforschen,
ob es nicht bloß etwa Verdienst des Glücks sei, und ob nach der
Denkungsart, die sie in ihrem Innern wohl aufdecken könnten, wenn sie
nur wollten, nicht gleiche Laster von ihnen verübt worden wären, wenn
nicht Unvermögen, Temperament, Erziehung, Umstände der Zeit und des
Orts, die in Versuchung führen, (lauter Dinge, die uns nicht zugerechnet
werden können,) davon entfernt gehalten hätten. Diese Unredlichkeit,
sich selbst blauen Dunst vorzumachen, welche die Gründung ächter
moralischer Gesinnung in uns abhält, erweitert sich denn auch äußerlich
zur Falschheit und Täuschung Anderer; welche, wenn sie nicht Bosheit
genannt werden soll, doch wenigstens Nichtswürdigkeit zu heißen
verdient; und liegt in dem radicalen Bösen der menschlichen Natur,
welches (indem es die moralische Urtheilskraft in Ansehung dessen, wofür
man einen Menschen halten solle, verstimmt, und die Zurechnung innerlich
und äußerlich ganz ungewiß macht) den faulen Fleck unserer Gattung
ausmacht, der, so lange wir ihn nicht herausbringen, den Keim des Guten
hindert, sich, wie er sonst wohl thun würde, zu entwickeln.
Ein Mitglied des englischen Parlaments stieß in der Hitze die Behauptung
aus: »Ein jeder Mensch hat seinen Preis, für den er sich weggiebt.« Wenn
dieses wahr ist, (welches dann ein Jeder bei sich ausmachen mag); wenn
es überall keine Tugend giebt, für die nicht ein Grad der Versuchung
gefunden werden kann, der vermögend ist, sie zu stürzen; wenn, ob der [40]
böse oder der gute Geist uns für seine Partei gewinne, es nur darauf (A 35-37).
ankömmt, wer das Meiste bietet, und die prompteste Zahlung leistet: so (B 38-40).
möchte wohl vom Menschen allgemein wahr sein, was der Apostel sagt: »Es (R 43-44).
ist hier kein Unterschied, sie sind allzumal Sünder -- es ist Keiner, (Ha 200-201;
der Gutes thue (nach dem Geiste des Gesetzes), auch nicht Einer.«[31] b 133-34).
(K 43-44).
IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur.
Ursprung (der erste) ist die Abstammung einer Wirkung von ihrer ersten,
d. i. derjenigen Ursache, welche nicht wiederum Wirkung einer andern
Ursache von derselben Art ist. Er kann entweder als _Vernunft-_ oder als
_Zeitursprung_ in Betrachtung gezogen werden. In der ersten Bedeutung
wird bloß das _Dasein_ der Wirkung betrachtet; in der zweiten, das
_Geschehen_ derselben, mithin sie als Begebenheit auf ihre _Ursache in
der Zeit_ bezogen. Wenn die Wirkung auf eine Ursache, die mit ihr doch
nach Freiheitsgesetzen verbunden ist, bezogen wird, wie das mit dem
moralisch Bösen der Fall ist; so wird die Bestimmung der Willkühr zu
ihrer Hervorbringung nicht als mit ihrem Bestimmungsgrunde in der Zeit,
sondern bloß in der Vernunftvorstellung, verbunden gedacht, und kann
nicht als von irgend einem _vorhergehenden_ Zustande abgeleitet werden; [41]
welches dagegen allemal geschehen muß, wenn die böse Handlung als (A 37-38).
_Begebenheit_ in der Welt auf ihre Naturursache bezogen wird. Von den (B 40-42).
freien Handlungen, als solchen, den Zeitursprung (gleich als von (R 45-46).
Naturwirkungen) zu suchen, ist also ein Widerspruch; mithin auch von der (Ha 201-2;
moralischen Beschaffenheit des Menschen, sofern sie als zufällig b 134-35).
betrachtet wird, weil diese den Grund des _Gebrauchs_ der Freiheit (K 44-45).
bedeutet, welcher (so wie der Bestimmungsgrund der freien Willkühr
überhaupt) lediglich in Vernunftvorstellungen gesucht werden muß.
Wie nun aber auch der Ursprung des moralischen Bösen im Menschen immer
beschaffen sein mag, so ist doch unter allen Vorstellungsarten, von der
Verbreitung und Fortsetzung desselben durch alle Glieder unserer Gattung
und in allen Zeugungen, die unschicklichste: es sich, als durch
_Anerbung_ von den ersten Eltern auf uns gekommen, vorzustellen; denn
man kann vom moralisch Bösen eben das sagen, was der Dichter vom Guten
sagt: -- _Genus, et proavos, et _quae non fecimus ipsi_, Vix ea nostra
puto._[32] -- Noch ist zu merken: daß, wenn wir dem Ursprunge des Bösen [42]
nachforschen, wir anfänglich noch nicht den Hang dazu (als _peccatum in (A 38-40).
potentia_) in Anschlag bringen, sondern nur das wirkliche Böse gegebener (B 41-43).
Handlungen, nach seiner innern Möglichkeit, und dem, was zur Ausübung (R 46-47).
derselben in der Willkühr zusammenkommen muß, in Betrachtung ziehen. (Ha 202-3;
b 135).
Eine jede böse Handlung muß, wenn man den Vernunftursprung derselben (K 45-46).
sucht, so betrachtet werden, als ob der Mensch unmittelbar aus dem
Stande der Unschuld in sie gerathen wäre. Denn: wie auch sein voriges
Verhalten gewesen sein mag, und welcherlei auch die auf ihn
einfließenden Naturursachen sein mögen, ingleichen ob sie in oder außer
ihm anzutreffen seien; so ist seine Handlung doch frei, und durch keine
dieser Ursachen bestimmt, kann also und muß immer als ein
_ursprünglicher_ Gebrauch seiner Willkühr beurtheilt werden. Er sollte
sie unterlassen haben, in welchen Zeitumständen und Verbindungen er auch
immer gewesen sein mag; denn durch keine Ursache in der Welt kann er
aufhören, ein frei handelndes Wesen zu sein. Man sagt zwar mit Recht:
dem Menschen werden auch die aus seinen ehemaligen freien, aber
gesetzwidrigen Handlungen entspringenden _Folgen_ zugerechnet; dadurch
aber will man nur sagen: man habe nicht nöthig, sich auf diese Ausflucht
einzulassen, und auszumachen, ob die letztern frei sein mögen, oder
nicht, weil schon in der geständlich freien Handlung, die ihre Ursache
war, hinreichender Grund der Zurechnung vorhanden ist. Wenn aber Jemand
bis zu einer unmittelbar bevorstehenden freien Handlung auch noch so
böse gewesen wäre (bis zur Gewohnheit als anderer Natur): so ist es
nicht allein seine Pflicht gewesen, besser zu sein; sondern es ist jetzt
noch seine Pflicht, sich zu bessern: er muß es also auch können, und
ist, wenn er es nicht thut, der Zurechnung in dem Augenblicke der
Handlung eben so fähig und unterworfen, als ob er, mit der natürlichen
Anlage zum Guten (die von der Freiheit unzertrennlich ist) begabt, aus
dem Stande der Unschuld zum Bösen übergeschritten wäre. -- Wir können
also nicht nach dem Zeitursprunge, sondern müssen bloß nach dem
Vernunftursprunge dieser That fragen, um darnach den Hang, d. i. den [43]
subjectiven allgemeinen Grund der Aufnehmung einer Uebertretung in (A 40-41).
unsere Maxime, wenn ein solcher ist, zu bestimmen, und wo möglich zu (B 43-45).
erklären. (R 47-48).
(Ha 203-4;
Hiermit stimmt nun die Vorstellungsart, deren sich die Schrift bedient, b 135-36).
den Ursprung des Bösen als einen _Anfang_ desselben in der (K 46-47).
Menschengattung zu schildern, ganz wohl zusammen: indem sie ihn in einer
Geschichte vorstellig macht, wo, was der Natur der Sache nach (ohne auf
Zeitbedingung Rücksicht zu nehmen) als das Erste gedacht werden muß, als
ein solches der Zeit nach erscheint. Nach ihr fängt das Böse nicht von
einem zum Grunde liegenden Hange zu demselben an, (weil sonst der Anfang
desselben nicht aus der Freiheit entspringen würde;) sondern von der
_Sünde_, (worunter die Uebertretung des moralischen Gesetzes als
_göttlichen Gebots_ verstanden wird); der Zustand des Menschen aber, vor
allem Hange zum _Bösen_, heißt der Stand der _Unschuld_. Das moralische
Gesetz gieng, wie es auch beim Menschen, als einem nicht reinen, sondern
von Neigungen versuchten, Wesen sein muß, als _Verbot_ voraus (I. Mose
II, 16. 17.). Anstatt nun diesem Gesetze, als hinreichender Triebfeder
(die allein unbedingt gut ist, wobei auch weiter kein Bedenken
stattfindet), gerade zu folgen; sah sich der Mensch doch noch nach
andern Triebfedern um (III, 6.), die nur bedingterweise (nämlich, sofern
dem Gesetze dadurch nicht Eintrag geschieht,) gut sein können, und
machte es sich, wenn man die Handlung als mit Bewußtsein aus Freiheit
entspringend denkt, zur Maxime, dem Gesetze der Pflicht nicht aus
Pflicht, sondern auch allenfalls aus Rücksicht auf andere Absichten zu
folgen. Mithin fieng er damit an, die Strenge des Gebots, welches den
Einfluß jeder andern Triebfeder ausschließt, zu bezweifeln, hernach den
Gehorsam gegen dasselbe zu einem bloß (unter dem Princip der
Selbstliebe) bedingten eines Mittels herab zu vernünfteln;[33] woraus
dann endlich das Uebergewicht der sinnlichen Antriebe über die [44]
Triebfeder aus dem Gesetz, in die Maxime zu handeln, aufgenommen, und so (A 41-43).
gesündigt ward (III, 6.). _Mutato nomine de te fabula narratur._ Daß wir (B 45-46).
es täglich eben so machen, mithin »in Adam Alle gesündiget haben« und (R 48-49).
noch sündigen, ist aus dem Obigen klar; nur daß bei uns schon ein (Ha 204-5;
angeborner Hang zur Uebertretung, in dem ersten Menschen aber kein b 136-37).
solcher, sondern Unschuld, der Zeit nach vorausgesetzt wird, mithin die (K 47-49).
Uebertretung bei diesem ein _Sündenfall_ heißt: statt daß sie bei uns,
als aus der schon angebornen Bösartigkeit unserer Natur erfolgend,
vorgestellt wird. Dieser Hang aber bedeutet nichts weiter, als daß, wenn
wir uns auf die Erklärung des Bösen, seinem _Zeitanfange_ nach,
einlassen wollen, wir bei jeder vorsätzlichen Uebertretung die Ursachen
in einer vorigen Zeit unsers Lebens bis zurück in diejenige, wo der
Vernunftgebrauch noch nicht entwickelt war, mithin bis zu einem Hange
(als natürliche Grundlage) zum Bösen, welcher darum angeboren heißt, die
Quelle des Bösen verfolgen müßten: welches bei dem ersten Menschen, der
schon mit völligem Vermögen seines Vernunftgebrauchs vorgestellt wird,
nicht nöthig, auch nicht thunlich ist; weil sonst jene Grundlage (der
böse Hang) gar anerschaffen gewesen sein müßte; daher seine Sünde,
unmittelbar als aus der Unschuld erzeugt, aufgeführt wird. -- Wir müssen
aber von einer moralischen Beschaffenheit, die uns soll zugerechnet
werden, keinen Zeitursprung suchen; so unvermeidlich dieses auch ist,
wenn wir ihr zufälliges Dasein _erklären_ wollen, (daher ihn auch die
Schrift, dieser unserer Schwäche gemäß, so vorstellig gemacht haben
mag).
Der Vernunftursprung aber dieser Verstimmung unserer Willkühr in
Ansehung der Art, subordinirte Triebfedern zu oberst in ihre Maximen
aufzunehmen, d. i. dieses Hanges zum Bösen, bleibt uns unerforschlich,
weil er selbst uns zugerechnet werden muß, folglich jener oberste Grund
aller Maximen wiederum die Annehmung einer bösen Maxime erfordern würde. [45]
Das Böse hat nur aus dem moralisch Bösen (nicht den bloßen Schranken (A 43-44).
unserer Natur) entspringen können; und doch ist die ursprüngliche Anlage (B 46-48).
(die auch kein Anderer als der Mensch selbst verderben konnte, wenn (R 49-50).
diese Corruption ihm soll zugerechnet werden) eine Anlage zum Guten; für (Ha 205-6;
uns ist also kein begreiflicher Grund da, woher das moralische Böse in b 137-38).
uns zuerst gekommen sein könne. -- Diese Unbegreiflichkeit, zusammt der (K 48-49).
näheren Bestimmung der Bösartigkeit unserer Gattung drückt die Schrift
in jener Geschichtserzählung[34] dadurch aus, daß sie das Böse, zwar im
Weltanfange, doch noch nicht im Menschen, sondern in einem _Geiste_ von
ursprünglich erhabnerer{[35]} Bestimmung voranschickt: wodurch also der
_erste_ Anfang alles Bösen überhaupt als für uns unbegreiflich (denn
woher bei jenem Geiste das Böse?), der Mensch aber nur als _durch
Verführung_ ins Böse gefallen, also _nicht von Grund aus_ (selbst der
ersten Anlage zum Guten nach) verderbt, sondern als noch einer Besserung
fähig, im Gegensatze mit einem verführenden _Geiste_, d. i. einem
solchen Wesen, dem die Versuchung des Fleisches nicht zur Milderung
seiner Schuld angerechnet werden kann, vorgestellt, und so dem ersteren,
der bei einem verderbten Herzen doch immer noch einen guten Willen hat,
Hoffnung einer Wiederkehr zu dem Guten, von dem er abgewichen ist, übrig [46]
gelassen wird. (A 44-46).
(B 48-49).
(R 50-51).
V. Von der Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum Guten (Ha 206-7;
in ihre Kraft.{[36]} b 138-39).
(K 49-50).
Was der Mensch im moralischen Sinne ist, oder werden soll, gut oder
böse, dazu muß er _sich selbst_ machen, oder gemacht haben. Beides muß
eine Wirkung seiner freien Willkühr sein; denn sonst könnte es ihm nicht
zugerechnet werden, folglich er weder _moralisch_ gut noch böse sein.
Wenn es heißt, er ist _gut_ geschaffen, so kann das nichts mehr
bedeuten, als er ist zum _Guten_ erschaffen, und die ursprüngliche
_Anlage_ im Menschen ist gut; der Mensch ist es selber dadurch noch
nicht, sondern, nachdem er die Triebfedern, die diese Anlage enthält, in
seine Maxime aufnimmt, oder nicht, (welches seiner freien Wahl gänzlich
überlassen sein muß), macht er, daß er gut oder böse wird. Gesetzt, zum
Gut- oder Besserwerden sei noch eine übernatürliche Mitwirkung nöthig,
so mag diese nur in der Verminderung der Hindernisse bestehen, oder auch
positiver Beistand sein, der Mensch muß sich doch vorher würdig machen,
sie zu empfangen, und diese Beihilfe _annehmen_, (welches nichts
Geringes ist) d. i. die positive Kraftvermehrung in seine Maxime
aufnehmen, wodurch es allein möglich wird, daß ihm das Gute zugerechnet,
und er für einen guten Menschen erkannt werde.