Weil es aber doch wohl geschehen sein könnte, daß man sich in beider

angeblichen Erfahrung geirret hätte; so ist die Frage: ob nicht ein

Mittleres wenigstens möglich sei, nämlich: daß der Mensch in seiner

Gattung weder gut noch böse; oder allenfalls auch eines sowohl als das

andere, zum Theil gut, zum Theil böse sein könne? -- Man nennt aber

einen Menschen böse, nicht darum, weil er Handlungen ausübt, welche böse

(gesetzwidrig) sind; sondern weil diese so beschaffen sind, daß sie auf

böse Maximen in ihm schließen lassen. Nun kann man zwar gesetzwidrige

Handlungen durch Erfahrung bemerken, auch (wenigstens an sich selbst,)

daß sie mit Bewußtsein gesetzwidrig sind; aber die Maximen kann man

nicht beobachten, sogar nicht allemal in sich selbst, mithin das

Urtheil, daß der Thäter ein böser Mensch sei, nicht mit Sicherheit auf

Erfahrung gründen. Also müßte sich aus einigen, ja aus einer einzigen

mit Bewußtsein bösen Handlung, _a priori_ auf eine böse zum Grunde

liegende Maxime, und aus dieser auf einen in dem Subject allgemein

liegenden Grund aller besondern moralisch-bösen Maximen, der selbst [19]

wiederum Maxime ist, schließen lassen, um einen Menschen böse zu nennen. (A 6-7).

(B 6-7).

Damit man sich aber nicht sofort am Ausdrucke _Natur_ stoße, welcher, (R 21-22).

wenn er (wie gewöhnlich) das Gegentheil des Grundes der _Handlungen_ aus (Ha 179-80;

_Freiheit_ bedeuten sollte, mit den Prädicaten _moralisch_-gut oder b 114-15).

böse, in geradem Widerspruch stehen würde; so ist zu merken: daß hier (K 21-22).

unter der Natur des Menschen nur der subjective Grund des Gebrauchs

seiner Freiheit überhaupt (unter objectiven moralischen Gesetzen), der

vor aller in die Sinne fallenden That vorhergeht, verstanden werde;

dieser Grund mag nun liegen, worin er wolle. Dieser subjective Grund muß

aber immer wiederum selbst ein Actus der Freiheit sein (denn sonst

könnte der Gebrauch, oder Mißbrauch der Willkühr des Menschen in

Ansehung des sittlichen Gesetzes, ihm nicht zugerechnet werden, und das

Gute oder Böse in ihm nicht moralisch heißen). Mithin kann in keinem die

Willkühr durch Neigung _bestimmenden_ Objecte, in keinem Naturtriebe,

sondern nur in einer Regel, die die Willkühr sich selbst für den

Gebrauch ihrer Freiheit macht, d. i. in einer Maxime, der Grund des

Bösen liegen. Von dieser muß nun nicht weiter gefragt werden können, was

der subjective Grund ihrer Annehmung, und nicht vielmehr der

entgegengesetzten Maxime, im Menschen sei. Denn wenn dieser Grund

zuletzt selbst keine Maxime mehr, sondern ein bloßer Naturtrieb wäre; so

würde der Gebrauch der Freiheit ganz auf Bestimmung durch Naturursachen

zurückgeführt werden können: welches ihr aber widerspricht. Wenn wir

also sagen: der Mensch ist von Natur gut, oder, er ist von Natur böse:

so bedeutet dieses nur so viel, als: er enthält einen (uns

unerforschlichen) ersten Grund[19] der Annehmung guter, oder der [20]

Annehmung böser (gesetzwidriger) Maximen; und zwar allgemein als Mensch, (A 7-9).

mithin so, daß er durch dieselbe zugleich den Charakter seiner Gattung (B 7-9).

ausdrückt. (R 22-23).

(Ha 180-81;

Wir werden also von einem dieser Charaktere (der Unterscheidung des b 115-16).

Menschen von andern möglichen vernünftigen Wesen) sagen: er ist ihm (K 22-23).

_angeboren_; und doch dabei uns immer bescheiden, daß nicht die Natur

die Schuld derselben (wenn er böse ist), oder das Verdienst (wenn er gut

ist) trage, sondern daß der Mensch selbst Urheber desselben sei. Weil

aber der erste Grund der Annehmung unsrer Maximen, der selbst immer

wiederum in der freien Willkühr liegen muß, kein Factum sein kann, das

in der Erfahrung gegeben werden könnte; so heißt das Gute oder Böse im

Menschen (als der subjective erste Grund der Annehmung dieser oder jener

Maxime, in Ansehung des moralischen Gesetzes) bloß in _dem_ Sinne

angeboren, als es vor allem in der Erfahrung gegebenen Gebrauche der

Freiheit (in der frühesten Jugend bis zur Geburt zurück) zum Grunde

gelegt wird, und so als mit der Geburt zugleich im Menschen vorhanden,

vorgestellt wird: nicht daß die Geburt eben die Ursache davon sei.

Anmerkung.

Dem Streite beider oben aufgestellten Hypothesen liegt ein disjunctiver

Satz zum Grunde: _der Mensch ist_ (von Natur) _entweder sittlich gut,

oder sittlich böse_. Es fällt aber Jedermann leicht bei, zu fragen: ob

es auch mit dieser Disjunction seine Richtigkeit habe; und ob nicht

Jemand behaupten könne, der Mensch sei von Natur keines von beiden; ein

Andrer aber: er sei beides zugleich, nämlich in einigen Stücken gut, in

andern böse. Die Erfahrung scheint sogar dieses Mittlere zwischen beiden

Extremen zu bestätigen.

Es liegt aber der Sittenlehre überhaupt viel daran, keine moralischen

Mitteldinge, weder in Handlungen (_adiaphora_) noch in menschlichen [21]

Charakteren, so lange es möglich ist, einzuräumen: weil bei einer (A 9-10).

solchen Doppelsinnigkeit alle Maximen Gefahr laufen, ihre Bestimmtheit (B 9-10).

und Festigkeit einzubüßen. Man nennt gemeiniglich die, welche dieser (R 23-24).

strengen Denkungsart zugethan sind (mit einem Namen, der einen Tadel in (Ha 181-82;

sich fassen soll, in der That aber Lob ist): _Rigoristen_; und so kann b 116-17).

man ihre Antipoden, _Latitudinarier_ nennen. Diese sind also entweder (K 23-24).

Latitudinarier der Neutralität, und mögen _Indifferentisten_; oder der

Coalition, und können _Synkretisten_ genannt werden.[20]

Die Beantwortung der gedachten Frage nach der rigoristischen

Entscheidungsart[21] gründet sich auf der für die Moral wichtigen [22]

Bemerkung: die Freiheit der Willkühr ist von der ganz eigenthümlichen (A 10).

Beschaffenheit, daß sie durch keine Triebfeder zu einer Handlung (B 10-12).

bestimmt werden kann, _als nur sofern der Mensch sie in seine Maxime (R 24-25).

aufgenommen hat_ (es sich zur allgemeinen Regel gemacht hat, nach der er (Ha 182-83;

sich verhalten will); so allein kann eine Triebfeder, welche sie auch [23]

sei, mit der absoluten Spontaneität der Willkühr (der Freiheit) zusammen (A 10-12).

bestehen. Allein das moralische Gesetz ist für sich selbst im Urtheile (B 12-14).

der Vernunft, Triebfeder; und wer es zu seiner Maxime macht, ist (R 25-26).

_moralisch_ gut. Wenn nun das Gesetz Jemandes Willkühr, in Ansehung (Ha 183-84;

einer auf dasselbe sich beziehenden Handlung, doch nicht bestimmt; so b 118-19).

muß eine ihm entgegengesetzte Triebfeder auf die Willkühr desselben (K 25-26).

Einfluß haben; und, da dieses vermöge der Voraussetzung nur dadurch

geschehen kann, daß der Mensch diese (mithin auch die Abweichung vom

moralischen Gesetze) in seine Maxime aufnimmt (in welchem Falle er ein

böser Mensch ist); so ist seine Gesinnung in Ansehung des moralischen

Gesetzes niemals indifferent (niemals keines von beiden, weder gut, noch

böse).

Er kann aber auch nicht in einigen Stücken sittlich gut, in andern

zugleich böse sein. Denn ist er in einem gut, so hat er das moralische

Gesetz in seine Maxime aufgenommen; sollte er also in einem andern

Stücke zugleich böse sein, so würde, weil das moralische Gesetz der

Befolgung der Pflicht überhaupt nur ein einziges und allgemein ist, die

auf dasselbe bezogene Maxime allgemein, zugleich aber nur eine besondere

Maxime sein: welches sich widerspricht.[22]

Die eine oder die andere Gesinnung als angeborne Beschaffenheit von [24]

Natur haben, bedeutet hier auch nicht, daß sie von dem Menschen, der sie (A 12-13).

hegt, gar nicht erworben, d. i. er nicht Urheber sei; sondern, daß sie (B 14-15).

nur nicht in der Zeit erworben sei (daß er eines oder das andere _von (R 26-27).

Jugend auf sei immerdar_). Die Gesinnung, d. i. der erste subjective (Ha 184;

Grund der Annehmung der Maximen, kann nur eine einzige sein, und geht b 119-20).

allgemein auf den ganzen Gebrauch der Freiheit. Sie selbst aber muß auch (K 26-27).

durch freie Willkühr angenommen worden sein, denn sonst könnte sie nicht

zugerechnet werden. Von dieser Annehmung kann nun nicht wieder der

subjective Grund, oder die Ursache, erkannt werden (obwol darnach zu

fragen unvermeidlich ist; weil sonst wiederum eine Maxime angeführt

werden müßte, in welche diese Gesinnung aufgenommen worden, die eben so

wiederum ihren Grund haben muß). Weil wir also diese Gesinnung, oder

vielmehr ihren obersten Grund nicht von irgend einem ersten Zeit-Actus

der Willkühr ableiten können, so nennen wir sie eine Beschaffenheit der

Willkühr, die ihr (ob sie gleich in der That in der Freiheit gegründet

ist) von Natur zukömmt. Daß wir aber unter dem Menschen, von dem wir

sagen, er sei von Natur gut oder böse, nicht jeden einzelnen{[23]}

verstehen (da alsdann einer als von Natur gut, der andere als böse

angenommen werden könnte), sondern die ganze Gattung zu verstehen befugt

sind: kann nur weiterhin bewiesen werden, wenn es sich in der

anthropologischen Nachforschung zeigt, daß die Gründe, die uns

berechtigen, einem Menschen einen von beiden Charaktern als angeboren

beizulegen, so beschaffen sind, daß kein Grund ist, einen Menschen davon

auszunehmen, und er also von der Gattung gelte.

I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen

Natur.

Wir können sie, in Beziehung auf ihren Zweck, füglich auf drei Classen,

als Elemente der Bestimmung des Menschen, bringen:

1. Die Anlage für die _Thierheit_ des Menschen, als eines _lebenden_; [25]

(A 13-15).

2. Für die _Menschheit_ desselben, als eines lebenden und zugleich (B 15-17).

_vernünftigen_; (R 27-28).

(Ha 185-86;

3. Für seine _Persönlichkeit_, als eines vernünftigen, und zugleich _der b, 120-21).

Zurechnung fähigen_ Wesens.[24] (K 27-28).

1. Die Anlage für die _Thierheit_ im Menschen, kann man unter den

allgemeinen Titel der physischen und _bloß mechanischen_ Selbstliebe, d.

i. einer solchen, bringen, wozu nicht Vernunft erfordert wird. Sie ist

dreifach: _erstlich_, zur Erhaltung seiner selbst; _zweitens_, zur

Fortpflanzung seiner Art, durch den Trieb zum Geschlecht, und zur

Erhaltung dessen, was durch Vermischung mit demselben erzeugt wird;

_drittens_, zur Gemeinschaft mit andern Menschen, d. i. der Trieb zur

Gesellschaft. -- Auf sie können allerlei Laster gepfropft werden, (die

aber nicht aus jener Anlage, als Wurzel, von selbst entsprießen). Sie

können Laster der _Rohigkeit_ der Natur heißen; und werden in ihrer

höchsten Abweichung vom Naturzwecke, _viehische Laster_: der _Völlerei_,

der _Wollust_, und der _wilden Gesetzlosigkeit_ (im Verhältnisse zu

andern Menschen) genannt.

2. Die Anlagen für die _Menschheit_ können auf den allgemeinen Titel der [26]

zwar physischen, aber doch _vergleichenden_ Selbstliebe (wozu Vernunft (A 15-17).

erfordert wird) gebracht werden; sich nämlich nur in Vergleichung mit (B 17-18).

Andern als glücklich oder unglücklich zu beurtheilen. Von ihr rührt die (R 28-29).

Neigung her, _sich in der Meinung Anderer einen Werth zu verschaffen_; (Ha 186-87;

und zwar ursprünglich bloß den der _Gleichheit_: keinem über sich b 121).

Ueberlegenheit zu verstatten, mit einer beständigen Besorgniß verbunden, (K 28-29).

daß Andere darnach streben möchten; woraus nachgerade eine ungerechte

Begierde entspringt, sie sich über Andere zu erwerben. -- Hierauf,

nämlich auf _Eifersucht_ und _Nebenbuhlerei_, können die größten Laster,

geheimer und offenbarer Feindseligkeiten gegen Alle, die wir als für uns

fremde ansehen, gepfropft werden: die eigentlich doch nicht aus der

Natur als ihrer Wurzel, von selbst entsprießen; sondern, bei der

besorgten Bewerbung Anderer zu einer uns verhaßten Ueberlegenheit über

uns, Neigungen sind, sich der Sicherheit halber diese über Andere als

Vorbauungsmittel selbst zu verschaffen: da die Natur doch die Idee eines

solchen Wetteifers (der an sich die Wechselliebe nicht ausschließt) nur

als Triebfeder zur Cultur brauchen wollte. Die Laster, die auf diese

Neigung gepfropft werden, können daher auch Laster der _Cultur_ heißen;

und werden im höchsten Grade ihrer Bösartigkeit (da sie alsdann bloß die

Idee eines Maximum des Bösen sind, welches die Menschheit übersteigt) z.

B. im _Neide_, in der _Undankbarkeit_, der _Schadenfreude_, u. s. w.

_teuflische Laster_ genannt.

3. Die Anlage für die _Persönlichkeit_ ist die Empfänglichkeit der

Achtung für das moralische Gesetz, _als einer für sich hinreichenden

Triebfeder der Willkühr_. Die Empfänglichkeit der bloßen Achtung für das

moralische Gesetz in uns wäre das moralische Gefühl, welches für sich

noch nicht einen Zweck der Naturanlage ausmacht, sondern nur sofern es

Triebfeder der Willkühr ist. Da dieses nun lediglich dadurch möglich

wird, daß die freie Willkühr es in seine Maxime aufnimmt; so ist

Beschaffenheit einer solchen Willkühr der gute Charakter; welcher, wie [27]

überhaupt jeder Charakter der freien Willkühr, etwas ist, das nur (A 17-18).

erworben werden kann, zu dessen Möglichkeit aber dennoch eine Anlage in (B 18-20).

unserer Natur vorhanden sein muß, worauf schlechterdings nichts Böses (R 29-30).

gepfropft werden kann. Die Idee des moralischen Gesetzes allein, mit der (Ha 187-88;

davon unzertrennlichen Achtung, kann man nicht füglich eine _Anlage_ für b 122).

die _Persönlichkeit_ nennen; sie ist die Persönlichkeit selbst (die Idee (K 29-30).

der Menschheit ganz intellectuell betrachtet). Aber, daß wir diese

Achtung zur Triebfeder in unsere Maximen aufnehmen, der subjective Grund

hierzu scheint ein Zusatz zur Persönlichkeit zu sein, und daher den

Namen einer Anlage zum Behuf derselben zu verdienen.

Wenn wir die genannten drei Anlagen nach den Bedingungen ihrer

Möglichkeit betrachten, so finden wir, daß die _erste_ keine Vernunft,

die _zweite_ zwar praktische, aber nur andern Triebfedern dienstbare,

die _dritte_ aber allein für sich selbst praktische, d. i. unbedingt

gesetzgebende Vernunft zur Wurzel habe: Alle diese Anlagen im Menschen

sind nicht allein (negativ) _gut_, (sie widerstreiten nicht dem

moralischen Gesetze), sondern sind auch Anlagen _zum Guten_ (sie

befördern die Befolgung desselben). Sie sind _ursprünglich_; denn sie

gehören zur Möglichkeit der menschlichen Natur. Der Mensch kann die zwei

ersteren zwar zweckwidrig brauchen, aber keine derselben vertilgen.

Unter Anlagen eines Wesens verstehen wir sowol die Bestandstücke, die

dazu erforderlich sind, als auch die Formen ihrer Verbindung, um ein

solches Wesen zu sein. Sie sind _ursprünglich_, wenn sie zu der

Möglichkeit eines solchen Wesens nothwendig gehören; _zufällig_ aber,

wenn das Wesen auch ohne dieselben an sich möglich wäre. Noch ist zu

merken, daß hier von keinen andern Anlagen die Rede ist, als denen, die

sich unmittelbar auf das Begehrungsvermögen und den Gebrauch der

Willkühr beziehen.

II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur.

Unter einem Hange (_propensio_) verstehe ich den subjectiven Grund der

Möglichkeit einer Neigung (habituellen Begierde, _concupiscentia_){[25]} [28]

sofern sie für die Menschheit überhaupt zufällig ist.[26] Er (A 18-19).

unterscheidet sich darin von einer Anlage, daß er zwar angeboren sein (B 20-21).

kann, aber doch nicht als solcher vorgestellt werden _darf_: sondern (R 30-31).

auch (wenn er gut ist) als _erworben_, oder (wenn er böse ist) als von (Ha 188-89;

dem Menschen selbst sich _zugezogen_ gedacht werden kann. -- Es ist aber b 122-3).

hier nur vom Hange zum eigentlich, d. i. zum Moralisch Bösen die Rede; (K 30-31).

welches, da es nur als Bestimmung der freien Willkühr möglich ist, diese

aber als gut oder böse nur durch ihre Maximen beurtheilt werden kann, in

dem subjectiven Grunde der Möglichkeit der Abweichung der Maximen vom

moralischen Gesetze bestehen muß, und, wenn dieser Hang als allgemein

zum Menschen (also, als zum Charakter seiner Gattung) gehörig angenommen

werden darf, ein _natürlicher_ Hang des Menschen zum Bösen genannt

werden wird. -- Man kann noch hinzusetzen, daß die aus dem natürlichen

Hange entspringende Fähigkeit oder Unfähigkeit der Willkühr, das

moralische Gesetz in seine Maxime aufzunehmen, oder nicht, _das gute

oder böse Herz_ genannt werde.

Man kann sich drei verschiedne Stufen desselben denken. _Erstlich_, ist

es die Schwäche des menschlichen Herzens in Befolgung genommener Maximen [29]

überhaupt, oder die _Gebrechlichkeit_ der menschlichen Natur; (A 19-21).

_zweitens_, der Hang zur Vermischung unmoralischer Triebfedern mit den (B 21-23).

moralischen (selbst wenn es in guter Absicht, und unter Maximen des (R 31-33).

Guten geschähe), d. i. die _Unlauterkeit_; _drittens_, der Hang zur (Ha 189-90;

Annehmung böser Maximen, d. i. die _Bösartigkeit_ der menschlichen b 123-24).

Natur, oder des menschlichen Herzens. (K 31-32).

_Erstlich_, die _Gebrechlichkeit_ (_fragilitas_) der menschlichen Natur

ist selbst in der Klage eines Apostels ausgedrückt: Wollen habe ich

wohl, aber das Vollbringen fehlt, d. i. ich nehme das Gute (das Gesetz)

in die Maxime meiner Willkühr auf; aber dieses, welches objectiv in der

Idee (_in thesi_) eine unüberwindliche Triebfeder ist, ist subjectiv

(_in hypothesi_), wenn die Maxime befolgt werden soll, die schwächere

(in Vergleichung mit der Neigung).

_Zweitens_, die _Unlauterkeit_ (_impuritas_, _improbitas_) des

menschlichen Herzens besteht darin: daß die Maxime dem Objecte nach (der

beabsichtigten Befolgung des Gesetzes) zwar gut und vielleicht auch zur

Ausübung kräftig genug, aber nicht rein moralisch ist, d. i. nicht, wie

es sein sollte, das Gesetz _allein_ zur _hinreichenden_ Triebfeder, in

sich aufgenommen hat: sondern mehrentheils (vielleicht jederzeit) noch

andere Triebfedern außer derselben bedarf, um dadurch die Willkühr zu

dem, was Pflicht fordert, zu bestimmen. Mit andern Worten, daß

pflichtmäßige Handlungen nicht rein aus Pflicht gethan werden.

_Drittens_, die Bösartigkeit (_vitiositas_, _pravitas_), oder, wenn man

lieber will, die _Verderbtheit_ (_corruptio_) des menschlichen Herzens,

ist der Hang der Willkühr zu Maximen, die Triebfeder aus dem moralischen

Gesetz anderen (nicht moralischen) nachzusetzen. Sie kann auch die

_Verkehrtheit_ (_perversitas_) des menschlichen Herzens heißen, weil sie

die sittliche Ordnung in Ansehung der Triebfedern einer _freien_

Willkühr umkehrt, und, ob zwar damit noch immer gesetzlich gute (legale)

Handlungen bestehen können, so wird doch die Denkungsart dadurch in

ihrer Wurzel (was die moralische Gesinnung betrifft) verderbt, und der

Mensch darum als böse bezeichnet.

Man wird bemerken: daß der Hang zum Bösen hier am Menschen, auch dem [30]

besten, (den Handlungen nach) aufgestellt wird, welches auch geschehen (A 21-22).

muß, wenn die Allgemeinheit des Hanges zum Bösen unter Menschen, oder, (B 23-25).

welches hier dasselbe bedeutet, daß er mit der menschlichen Natur (R 33-34).

verwebt sei, bewiesen werden soll. (Ha 190-91;

b 124-25).

Es ist aber zwischen einem Menschen von guten Sitten (_bene moratus_) (K 32-33).

und einem sittlich guten Menschen (_moraliter bonus_), was die

Uebereinstimmung der Handlungen mit dem Gesetz betrifft, kein

Unterschied (wenigstens darf keiner sein); nur daß sie bei dem einen

eben nicht immer, vielleicht nie, das Gesetz, bei dem andern aber es

_jederzeit_ zur alleinigen und obersten Triebfeder haben. Man kann von

dem Ersteren sagen: er befolge das Gesetz dem _Buchstaben_ nach (d. i.

was die Handlung angeht, die das Gesetz gebietet); vom Zweiten aber: er

beobachte es dem _Geiste_ nach (der Geist des moralischen Gesetzes

besteht darin, daß dieses allein zur Triebfeder hinreichend sei). _Was

nicht aus diesem Glauben geschieht, das ist Sünde_ (der Denkungsart

nach). Denn, wenn andre Triebfedern nöthig sind, die Willkühr zu

_gesetzmäßigen_ Handlungen zu bestimmen, als das Gesetz selbst (z. B.

Ehrbegierde, Selbstliebe überhaupt, ja gar gutherziger Instinkt,

dergleichen das Mitleiden ist); so ist es bloß zufällig, daß diese mit

dem Gesetz übereinstimmen: denn sie könnten eben sowol zur Uebertretung

antreiben. Die Maxime, nach deren Güte aller moralische Werth der Person

geschätzt werden muß, ist also doch gesetzwidrig, und der Mensch ist bei

lauter guten Handlungen dennoch böse.

Folgende Erläuterung ist noch nöthig, um den Begriff von diesem Hange zu

bestimmen. Aller Hang ist entweder physisch, d. i. er gehört zur

Willkühr des Menschen als Naturwesens; oder er ist moralisch, d. i. zur

Willkühr desselben als moralischen Wesens gehörig. -- Im ersteren Sinne

giebt es keinen Hang zum moralisch Bösen; denn dieses muß aus der

Freiheit entspringen; und ein physischer Hang (der auf sinnliche

Antriebe gegründet ist) zu irgend einem Gebrauche der Freiheit, es sei

zum Guten oder Bösen, ist ein Widerspruch. Also kann ein Hang zum Bösen [31]

nur dem moralischen Vermögen der Willkühr ankleben. Nun ist aber nichts (A 22-24).

sittlich- (d. i. zurechnungsfähig-) böse, als was unsere eigene _That_ (B 25-26).

ist. Dagegen versteht man unter dem Begriffe eines Hanges einen (R 34-35).

subjectiven Bestimmungsgrund der Willkühr, der _vor jeder That (Ha 191-92;

vorhergeht_, mithin selbst noch nicht That ist; da denn in dem Begriffe b 125-26).

eines bloßen Hanges zum Bösen ein Widerspruch sein würde, wenn dieser (K 33-34).

Ausdruck nicht etwa in zweierlei verschiedener Bedeutung, die sich beide

doch mit dem Begriffe der Freiheit vereinigen lassen, genommen werden

könnte. Es kann aber der Ausdruck von einer That überhaupt sowol von

demjenigen Gebrauch der Freiheit gelten, wodurch die oberste Maxime (dem

Gesetze gemäß oder zuwider) in die Willkühr aufgenommen, als auch von

demjenigen, da die Handlungen selbst (ihrer Materie nach, d. i. die

Objecte der Willkühr betreffend) jener Maxime gemäß ausgeübt werden. Der

Hang zum Bösen ist nun That in der ersten Bedeutung (_peccatum

originarium_), und zugleich der formale Grund aller gesetzwidrigen That

im zweiten Sinne genommen, welche der Materie nach demselben

widerstreitet, und Laster (_peccatum derivativum_) genannt wird; und die

erste Verschuldung bleibt, wenn gleich die zweite (aus Triebfedern, die

nicht im Gesetz selber bestehen) vielfältig vermieden würde. Jene ist

intelligibele That, bloß durch Vernunft ohne alle Zeitbedingung

erkennbar; diese sensibel, empirisch, in der Zeit gegeben (_Factum

phaenomenon_). Die erste heißt nun vornehmlich in Vergleichung mit der

zweiten ein bloßer Hang, und angeboren, weil er nicht ausgerottet werden

kann (als wozu die oberste Maxime die des Guten sein müßte, welche aber

in jenem Hange selbst als böse angenommen wird); vornehmlich aber, weil

wir davon: warum in uns das Böse gerade die oberste Maxime verderbt

habe, obgleich dieses unsere eigene That ist, eben so wenig weiter eine

Ursache angeben können, als von einer Grundeigenschaft, die zu unserer

Natur gehört. -- Man wird in dem jetzt Gesagten den Grund antreffen,

warum wir in diesem Abschnitte gleich zu Anfange die drei Quellen des

moralisch Bösen lediglich in demjenigen suchten, was nach

Freiheitsgesetzen den obersten Grund der Nehmung oder Befolgung unserer [32]

Maximen; nicht was die Sinnlichkeit (als Receptivität) afficirt. (A 24-25).

(B 26-28).

(R 35-36).

III. Der Mensch ist von Natur böse. (Ha 192-93;

b 126-27).

Vitiis nemo sine nascitur. Horat. (K 34-35).

Der Satz: der Mensch ist _böse_, kann nach dem Obigen nichts Anders

sagen wollen, als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewußt, und hat

doch die (gelegenheitliche) Abweichung von demselben in seine Maxime

aufgenommen. Er ist _von Natur_ böse, heißt so viel, als: dieses gilt

von ihm in seiner Gattung betrachtet; nicht als ob solche Qualität aus

seinem Gattungsbegriffe (dem eines Menschen überhaupt) könne gefolgert

werden (denn alsdann wäre sie nothwendig), sondern er kann nach dem, wie

man ihn durch Erfahrung kennt, nicht anders beurtheilt werden, oder man

kann es, als subjectiv nothwendig, in jedem, auch dem besten Menschen,

voraussetzen. Da dieser Hang nun selbst als moralisch böse, mithin nicht

als Naturanlage, sondern als etwas, was dem Menschen zugerechnet werden

kann, betrachtet werden, folglich in gesetzwidrigen Maximen der Willkühr

bestehen muß; diese aber, der Freiheit wegen, für sich als zufällig

angesehen werden müssen, welches mit der Allgemeinheit dieses Bösen sich

wiederum nicht zusammen reimen will, wenn nicht der subjective oberste

Grund aller Maximen mit der Menschheit selbst, es sei, wodurch es wolle,

verwebt und darin gleichsam gewurzelt ist: so werden wir diesen einen

natürlichen Hang zum Bösen, und da er doch immer selbst verschuldet sein

muß, ihn selbst ein _radikales_, angebornes, (nichts desto weniger aber

uns von uns selbst zugezogenes) _Böse_ in der menschlichen Natur nennen

können.

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 3 / 23 段