Obzwar aber die Moral zu ihrem eigenen Behuf keiner Zweckvorstellung

bedarf, die vor der Willensbestimmung vorhergehen müßte, so kann es doch

wol sein, daß sie zu einem dergleichen in nothwendiger Beziehung

stehe,{[13]} nämlich, nicht als auf den Grund, sondern als auf die

nothwendigen Folgen der Maximen, die jenen gemäß genommen werden. --

Denn ohne alle Zweckbeziehung kann gar keine Willensbestimmung im

Menschen stattfinden, weil sie nicht ohne alle Wirkung sein kann, deren

Vorstellung, wenn gleich nicht als Bestimmungsgrund der Willkühr und als

ein in der Absicht vorhergehender Zweck, doch, als Folge von ihrer

Bestimmung durchs Gesetz zu einem Zwecke muß aufgenommen werden können,

(_finis in consequentiam veniens_), ohne welchen eine Willkühr, die sich

keinen, weder objectiv noch subjectiv bestimmten Gegenstand, (den sie [5]

hat, oder haben sollte), zur vorhabenden Handlung hinzudenkt, zwar wie (A, B VI-VIII).

sie, aber nicht wohin sie zu wirken habe, angewiesen, sich selbst nicht (R 5-6).

Genüge thun kann. So bedarf es zwar für die Moral zum Rechthandeln (Ha 163;

keines Zwecks, sondern das Gesetz, welches die formale Bedingung des b 98-99).

Gebrauchs der Freiheit überhaupt enthält, ist ihr genug. Aber aus der (K 3-4).

Moral geht doch ein Zweck hervor; denn es kann der Vernunft doch

unmöglich gleichgültig sein, wie die Beantwortung der Frage ausfallen

möge: was dann aus diesem unserm Rechthandeln herauskomme, und worauf

wir, gesetzt auch, wir hätten dieses nicht völlig in unserer Gewalt,

doch als auf einen Zweck unser Thun und Lassen richten könnten, um damit

wenigstens zusammen zu stimmen. So ist es zwar nur eine Idee von einem

Objecte, welches die formale Bedingung aller Zwecke, wie wir sie haben

sollen, (die Pflicht) und zugleich alles damit zusammenstimmende

Bedingte aller derjenigen Zwecke, die wir haben, (die jener ihrer

Beobachtung angemessenen Glückseligkeit) zusammen vereinigt in sich

enthält, das ist, die Idee eines höchsten Guts in der Welt, zu dessen

Möglichkeit wir ein höheres, moralisches, heiligstes und allvermögendes

Wesen annehmen müßten, das allein beide Elemente desselben vereinigen

kann; aber diese Idee ist (praktisch betrachtet) doch nicht leer; weil

sie unserm natürlichen Bedürfnisse zu allem unsern Thun und Lassen im

Ganzen genommen irgend einen Endzweck, der von der Vernunft

gerechtfertigt werden kann, zu denken, abhilft, welches sonst ein

Hinderniß der moralischen Entschließung sein würde. Aber, was hier das

Vornehmste ist, diese Idee geht aus der Moral hervor, und ist nicht die

Grundlage derselben; ein Zweck, welchen sich zu machen, schon sittliche

Grundsätze voraussetzt. Es kann also der Moral nicht gleichgültig sein,

ob sie sich den Begriff von einem Endzweck aller Dinge (wozu zusammen zu

stimmen, zwar die Zahl ihrer Pflichten nicht vermehrt, aber doch ihnen

einen besondern Beziehungspunkt der Vereinigung aller Zwecke

verschafft), mache, oder nicht; weil dadurch allein der Verbindung der

Zweckmäßigkeit aus Freiheit mit der Zweckmäßigkeit der Natur, deren wir

gar nicht entbehren können, objectiv praktische Realität verschafft [6]

werden kann. Setzt einen Menschen, der das moralische Gesetz verehrt und (A, B VIII-X).

sich den Gedanken beifallen läßt, (welches er schwerlich vermeiden (R 6-7).

kann), welche Welt er wol durch die praktische Vernunft geleitet (Ha 164;

erschaffen würde, wenn es in seinem Vermögen wäre, und zwar so, daß er b 99-100).

sich selbst als Glied in dieselbe hineinsetzte, so würde er sie nicht (K 4-5).

allein gerade so wählen, als es jene moralische Idee vom höchsten Gut

mit sich bringt, wenn ihm bloß die Wahl überlassen wäre, sondern er

würde auch wollen, daß eine Welt überhaupt existire, weil das moralische

Gesetz will, daß das höchste durch uns mögliche Gut bewirkt werde, ob er

sich gleich nach dieser Idee selbst in Gefahr sieht, für seine Person an

Glückseligkeit sehr einzubüßen, weil es möglich ist, daß er vielleicht

der Forderung der letztern, welche die Vernunft zur Bedingung macht,

nicht adäquat sein dürfte; mithin würde er dieses ganz parteilos, gleich

als von einem Fremden gefället, doch zugleich für das Seine

anzuerkennen, sich durch die Vernunft genöthigt fühlen, wodurch der

Mensch das in ihm moralisch gewirkte Bedürfniß beweist, zu seinen

Pflichten sich noch einen Endzweck, als den Erfolg derselben, zu denken.

Moral also führt unumgänglich zur Religion, wodurch sie sich zur Idee

eines machthabenden moralischen Gesetzgebers außer dem Menschen

erweitert,[14] in dessen Willen dasjenige Endzweck (der Weltschöpfung) [7]

ist, was zugleich der Endzweck des Menschen sein kann und soll. (A, B X-XII).

(R 7-8).

Wenn die Moral an der Heiligkeit ihres Gesetzes einen Gegenstand der [8]

größten Achtung erkennt, so stellt sie auf der Stufe der Religion an der (A, B XII-XIV).

höchsten, jene Gesetze vollziehenden Ursache einen Gegenstand der (R 8-9).

Anbetung vor, und erscheint in ihrer Majestät. Aber Alles, auch das (Ha 165-66;

Erhabenste, verkleinert sich unter den Händen der Menschen, wenn sie die b 101-2).

Idee desselben zu ihrem Gebrauch verwenden. Was nur sofern wahrhaftig (K 6-7).

verehrt werden kann, als die Achtung dafür frei ist, wird genöthigt,

sich nach solchen Formen zu bequemen, denen man nur durch Zwangsgesetze

Ansehen verschaffen kann, und was sich von selbst der öffentlichen

Kritik jedes Menschen bloßstellt, das muß sich einer Kritik, die Gewalt

hat, d. i. einer Censur unterwerfen.

Indessen, da das Gebot: gehorche der _Obrigkeit_! doch auch moralisch

ist, und die Beobachtung desselben, wie die von allen Pflichten, zur

Religion gezogen werden kann, so geziemt einer Abhandlung, welche dem

bestimmten Begriffe der letztern gewidmet ist, selbst ein Beispiel

dieses Gehorsams abzugeben, der aber nicht durch die Achtsamkeit bloß

auf das Gesetz einer einzigen Anordnung im Staat, und blind in Ansehung

jeder andern, sondern nur durch vereinigte Achtung für alle vereinigt [9]

bewiesen werden kann. Nun kann der Bücher richtende Theolog entweder als (A, B XIV-XVI).

ein solcher angestellt sein, der bloß für das Heil der Seelen, oder auch (R 9-10).

als ein solcher, der zugleich für das Heil der Wissenschaften Sorge zu (Ha 166-67;

tragen hat; der erste Richter bloß als Geistlicher, der zweite zugleich b 102-4).

als Gelehrter. Dem letztern als Gliede einer öffentlichen Anstalt, der (K 7-9).

(unter dem Namen einer Universität) alle Wissenschaften zur Cultur und

zur Verwahrung gegen Beeinträchtigungen anvertraut sind, liegt es ob,

die Anmaßungen des erstern auf die Bedingung einzuschränken, daß seine

Censur keine Zerstörung im Felde der Wissenschaften anrichte, und wenn

beide biblische Theologen sind, so wird dem letztern als

Universitätsgliede von derjenigen Facultät, welcher diese Theologie

abzuhandeln aufgetragen worden, die Obercensur zukommen; weil, was die

erste Angelegenheit (das Heil der Seelen) betrifft, beide einerlei

Auftrag haben; was aber die zweite (das Heil der Wissenschaften)

anlangt, der Theolog als Universitätsgelehrter noch eine besondere

Function zu verwalten hat. Geht man von dieser Regel ab, so muß es

endlich dahin kommen, wo es schon sonst (zum Beispiel zur Zeit des

Galileo) gewesen ist, nämlich daß der biblische Theolog, um den Stolz

der Wissenschaften zu demüthigen und sich selbst die Bemühung mit

denselben zu ersparen, wohl gar in die Astronomie, oder andere

Wissenschaften, z. B. die alte Erdgeschichte, Einbrüche wagen, und wie

diejenigen Völker, die in sich, selbst entweder nicht Vermögen, oder

auch nicht Ernst genug finden, sich gegen besorgliche Angriffe zu

vertheidigen, Alles um sich her in Wüstenei verwandeln, alle Versuche

des menschlichen Verstandes in Beschlag nehmen dürfte.{[15]}

Es steht aber der biblischen Theologie im Felde der Wissenschaften eine

philosophische Theologie gegenüber, die das anvertraute Gut einer andern

Facultät ist. Diese, wenn sie nur innerhalb der Grenzen der bloßen

Vernunft bleibt, und zur Bestätigung und Erläuterung ihrer Sätze die

Geschichte, Sprachen, Bücher aller Völker, selbst die Bibel benutzt, [10]

aber nur für sich, ohne diese Sätze in die biblische Theologie (A, B XVI-XVIII).

hineinzutragen, und dieser ihre öffentlichen Lehren, dafür der (R 10-11).

Geistliche privilegirt ist, abändern zu wollen, muß volle Freiheit (Ha 167-68;

haben, sich, so weit, als ihre Wissenschaft reicht, auszubreiten; und b 104-5).

obgleich, wenn ausgemacht ist, daß der erste wirklich seine Grenze (K 9-11).

überschritten, und in die biblische Theologie Eingriffe gethan habe, dem

Theologen (bloß als Geistlichen betrachtet) das Recht der Censur nicht

bestritten werden kann, so kann doch, sobald jenes noch bezweifelt wird,

und also die Frage eintritt: ob jenes durch eine Schrift, oder einen

andern öffentlichen Vortrag des Philosophen geschehen sei, nur dem

biblischen Theologen, als Gliede seiner Facultät, die Obercensur

zustehen, weil dieser auch das zweite Interesse des gemeinen Wesens,

nämlich den Flor der Wissenschaften zu besorgen angewiesen, und eben so

gültig als der erstere angestellt worden ist.

Und zwar steht in solchem Falle dieser Facultät, nicht der

philosophischen, die erste Censur zu; weil jene allein für gewisse

Lehren privilegirt ist, diese aber mit den ihrigen ein offnes freies

Verkehr treibt, daher nur jene darüber Beschwerde führen kann, daß ihrem

ausschließlichen Rechte Abbruch geschehe. Ein Zweifel wegen des

Eingriffs aber ist, ungeachtet der Annäherung beider sämmtlicher Lehren

zu einander, und der Besorgniß des Ueberschreitens der Grenzen von

Seiten der philosophischen Theologie, leicht zu verhüten, wenn man nur

erwägt, daß dieser Unfug nicht dadurch geschieht, daß der Philosoph von

der biblischen Theologie etwas entlehnt, um es zu seiner Absicht zu

brauchen; (denn die letztere wird selbst nicht in Abrede sein wollen,

daß sie nicht Vieles, was ihr mit den Lehren der bloßen Vernunft gemein

ist, überdem auch Manches zur Geschichtskunde oder Sprachgelehrsamkeit

und für deren Censur Gehöriges enthalte); gesetzt auch, er brauche das,

was er aus ihr borgt, in einer der bloßen Vernunft angemessenen, der

letztern aber vielleicht nicht gefälligen Bedeutung; sondern nur sofern

er in diese etwas hineinträgt, und sie dadurch auf andere Zwecke richten

will, als es dieser ihre Einrichtung verstattet. -- So kann man z. B.

nicht sagen, daß der Lehrer des Naturrechts, der manche classische [11]

Ausdrücke und Formeln für seine philosophische Rechtslehre aus dem Codex (A, B XVIII-XX).

der römischen entlehnt, in diese einen Eingriff thue, wenn er sich (R 11-12).

derselben, wie oft geschieht, auch nicht genau in demselben Sinn (Ha 168-69;

bedient, in welchem sie nach den Auslegern des letztern, zu nehmen sein b 105-6).

möchten, wofern er nur nicht will, die eigentlichen Juristen oder gar (K 11-12).

Gerichtshöfe sollten sie auch so brauchen. Denn, wäre das nicht zu

seiner Befugniß gehörig, so könnte man auch umgekehrt den biblischen

Theologen, oder den statutarischen Juristen beschuldigen, sie thäten

unzählige Eingriffe in das Eigenthum der Philosophie, weil beide, da sie

der Vernunft, und wo es Wissenschaft gilt, der Philosophie nicht

entbehren können, aus ihr sehr oft, ob zwar nur zu ihrem beiderseitigen

Behuf, borgen müssen. Sollte es aber bei dem erstern darauf angesehen

sein, mit der Vernunft in Religionsdingen, wo möglich, gar nichts zu

schaffen zu haben, so kann man leicht voraussehen, auf wessen Seite der

Verlust sein würde; denn eine Religion, die der Vernunft unbedenklich

den Krieg ankündigt, wird es auf die Dauer gegen sie nicht aushalten. --

Ich getraue mir sogar in Vorschlag zu bringen: ob es nicht wohlgethan

sein würde, nach Vollendung der academischen Unterweisung in der

biblischen Theologie, jederzeit noch eine besondere Vorlesung über die

reine philosophische Religionslehre, (die sich Alles, auch die Bibel, zu

Nutze macht), nach einem Leitfaden, wie etwa dieses Buch, (oder auch ein

anderes, wenn man ein besseres von derselben Art haben kann), als zur

vollständigen Ausrüstung des Candidaten erforderlich, zum Beschlusse

hinzuzufügen. -- Denn die Wissenschaften gewinnen lediglich durch die

Absonderung, sofern jede vorerst für sich ein Ganzes ausmacht, und nur

dann allererst mit ihnen der Versuch angestellt wird, sie in Vereinigung

zu betrachten. Da mag nun der biblische Theolog mit dem Philosophen

einig sein, oder ihn widerlegen zu müssen glauben; wenn er ihn nur hört.

Denn so kann er allein wider alle Schwierigkeiten, die ihm dieser machen

dürfte, zum Voraus bewaffnet sein. Aber diese zu verheimlichen, auch wol

als ungöttlich zu verrufen, ist ein armseliger Behelf, der nicht Stich [12]

hält; beide aber zu vermischen, und von Seiten des biblischen Theologen (A, B XX).

nur gelegentlich flüchtige Blicke darauf zu werfen, ist ein Mangel der (R 12-13).

Gründlichkeit, bei dem am Ende Niemand recht weiß, wie er mit der (Ha 169-70;

Religionslehre im Ganzen dran sei. b 106).

(K 12).

Von den folgenden vier Abhandlungen, in denen ich nun die Beziehung der

Religion auf die menschliche, theils mit guten theils bösen Anlagen

behaftete, Natur bemerklich zu machen, das Verhältniß des guten und

bösen Princips, gleich als zweier für sich bestehender, auf den Menschen

einfließender, wirkenden Ursachen vorstelle, ist die erste schon in der

Berlinischen Monatsschrift April 1792 eingerückt gewesen, konnte aber,

wegen des genauen Zusammenhangs der Materien, von dieser Schrift, welche

in den drei jetzt hinzukommenden die völlige Ausführung derselben

enthält, nicht wegbleiben. --{[16]}

Vorrede zur zweiten Ausgabe. [13]

(A -).

(B XXI-XXII).

In dieser ist, außer den Druckfehlern, und einigen wenigen verbesserten (R 13-14).

Ausdrücken, nichts geändert. Die neu hinzugekommenen Zusätze sind mit (Ha 171-72;

einem Kreuz ([+]) bezeichnet unter den Text gesetzt.{[17]} b 107).

(K 13-14).

Von dem Titel dieses Werks (denn in Ansehung der unter demselben

verborgenen Absicht, sind auch Bedenken geäußert worden) merke ich noch

an: Da _Offenbarung_ doch auch reine _Vernunftreligion_ in sich

wenigstens begreifen kann, aber nicht umgekehrt diese das Historische

der ersteren, so werde ich jene als eine _weitere_ Sphäre des Glaubens,

welche die letztere, als eine _engere_, in sich beschließt, (nicht als

zwei außer einander befindliche, sondern als concentrische Kreise)

betrachten können, innerhalb deren letzterem der Philosoph sich als

reiner Vernunftlehrer (aus bloßen Principien _a priori_) halten, hiebei

also von aller Erfahrung abstrahiren muß. Aus diesem Standpunkte kann

ich nun auch den zweiten Versuch machen, nämlich von irgend einer dafür

gehaltenen Offenbarung auszugehen, und, indem ich von der reinen

Vernunftreligion (sofern sie ein für sich bestehendes System ausmacht)

abstrahire, die Offenbarung, als _historisches System_, an moralische

Begriffe bloß fragmentarisch halten und sehen, ob dieses nicht zu [14]

demselben reinen _Vernunftsystem_ der Religion zurückführe, welches zwar (A -).

nicht in theoretischer Absicht (wozu auch die technisch-praktische, der (B XXII-XXIV).

Unterweisungsmethode, als einer _Kunstlehre_, gezählt werden muß), aber (R 14-15).

doch in moralisch-praktischer Absicht selbstständig und für eigentliche (Ha 172-73;

Religion, die, als Vernunftbegriff, _a priori_, (der nach Weglassung b 107-8).

alles Empirischen übrig bleibt) nur in dieser Beziehung stattfindet, (K 14-15).

hinreichend sei. Wenn dies zutrifft, so wird man sagen können, daß

zwischen Vernunft und Schrift nicht bloß Verträglichkeit, sondern auch

Einigkeit anzutreffen sei, so daß, wer der einen (unter Leitung der

moralischen Begriffe) folgt, nicht ermangeln wird, auch mit der anderen

zusammenzutreffen. Träfe es sich nicht so, so würde man entweder zwei

Religionen in einer Person haben, welches ungereimt ist, oder eine

_Religion_ und einen _Cultus_, in welchem Fall, da letzterer nicht (so

wie Religion) Zweck an sich selbst ist, sondern nur als Mittel einen

Werth hat, beide oft müßten zusammengeschüttelt werden, um sich auf

kurze Zeit zu verbinden, alsbald aber wie Oel und Wasser sich wieder von

einander scheiden, und das Reinmoralische (die Vernunftreligion) obenauf

müßten schwimmen lassen.

Daß diese Vereinigung oder der Versuch derselben ein dem philosophischen

Religionsforscher mit vollem Recht gebührendes Geschäft und nicht

Eingriff in die ausschließlichen Rechte des biblischen Theologen sei,

habe ich in der ersten Vorrede angemerkt. Seitdem habe ich diese

Behauptung in der Moral des seligen _Michaelis_ (Erster Theil, S. 5-11),

eines in beiden Fächern wohl bewanderten Mannes, angeführt, und durch

sein ganzes Werk ausgeübt gefunden, ohne daß die höhere Facultät darin

etwas ihren Rechten Präjudicirliches angetroffen hätte.

Auf die Urtheile würdiger, genannter und ungenannter Männer, über diese

Schrift, habe ich in dieser zweiten Auflage, da sie (wie alles

auswärtige Literarische) in unseren Gegenden sehr spät einlaufen, nicht

Bedacht nehmen können, wie ich wohl gewünscht hätte, vornehmlich in

Ansehung der _Annotationes quaedam theologicae etc._, des berühmten

Herrn D. _Storr_ in Tübingen, der sie mit seinem gewohnten Scharfsinn,

zugleich auch mit einem den größten Dank verdienenden Fleiße und [15]

Billigkeit in Prüfung genommen hat, welche zu erwiedern ich zwar (A -).

Vorhabens bin, es aber zu versprechen, der Beschwerden wegen, die das (B XXIV-XXVI).

Alter, vornehmlich der Bearbeitung abstracter Ideen, entgegensetzt, mir (R 15-16).

nicht getraue. -- Eine Beurtheilung, nämlich die in den Greifswalder N. (Ha 173;

Krit. Nachrichten 29. Stück, kann ich eben so kurz abfertigen, als es b 108-9).

der Recensent mit der Schrift selbst gethan hat. Denn, sie ist seinem (K 15).

Urtheile nach nichts Anders, als Beantwortung der mir von mir selbst

vorgelegten Frage: »Wie ist das kirchliche System der Dogmatik in seinen

Begriffen und Lehrsätzen nach reiner (theoretischer und praktischer)

Vernunft möglich?« -- »Dieser Versuch gehe also überall diejenigen nicht

an, die sein (K--s) System so wenig kennen und verstehen, als sie dieses

zu kennen verlangen und für sie also als nicht existirend anzusehen

sei.« -- Hierauf antworte ich: Es bedarf, um diese Schrift ihrem

wesentlichen Inhalte nach zu verstehen, nur der gemeinen Moral, ohne

sich auf die Kritik der p. Vernunft, noch weniger aber der theoretischen

einzulassen, und, wenn z. B. die Tugend, als Fertigkeit in

pflichtmäßigen _Handlungen_ (ihrer Legalität nach) _virtus phaenomenon_,

dieselbe aber, als standhafte _Gesinnung_ solcher Handlungen _aus

Pflicht_ (ihrer Moralität wegen) _virtus noumenon_ genannt wird, so sind

diese Ausdrücke nur der Schule wegen gebraucht, die Sache selbst aber in

der populärsten Kinderunterweisung, oder Predigt, wenngleich mit anderen

Worten, enthalten und leicht verständlich. Wenn man das Letztere nur von

den zur Religionslehre gezählten Geheimnissen von der göttlichen Natur

rühmen könnte, die, als ob sie ganz populär wären, in die Katechismen

gebracht werden, späterhin aber allererst in moralische Begriffe

verwandelt werden müssen, wenn sie für Jedermann verständlich werden

sollen!

_Königsberg_, den 26. Januar 1794.

Inhalt. [16]

Seite

Erstes Stück.

Von der Einwohnung des bösen Princips neben dem guten; d. i. 17

vom radikalen Bösen in der menschlichen Natur

Zweites Stück.

Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die 57

Herrschaft über den Menschen

Drittes Stück.

Von dem Sieg des guten Princips über das böse und der Stiftung 96

eines Reichs Gottes auf Erden

Viertes Stück.

Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten 161

Princips, oder von Religion und Pfaffenthum

Der philosophischen Religionslehre [17]

erstes Stück. (A 3-4).

Von der (B 3-4).

Einwohnung des bösen Princips neben dem guten: (R 19-20).

oder (Ha 177-78;

über das radicale Böse in der menschlichen Natur. b 113).

(K 19-20).

Daß die Welt im Argen liege: ist eine Klage, die so alt ist, als die

Geschichte, selbst als die noch ältere Dichtkunst, ja gleich alt mit der

ältesten unter allen Dichtungen, der Priesterreligion. Alle lassen

gleichwohl die Welt vom Guten anfangen: vom goldenen Zeitalter, vom

Leben im Paradiese, oder von einem noch glücklichern, in Gemeinschaft

mit himmlischen Wesen. Aber dieses Glück lassen sie bald wie einen Traum

verschwinden; und nun den Verfall ins Böse (das Moralische, mit welchem

das Physische immer zu gleichen Paaren gieng) zum Aergern mit

accelerirtem Falle eilen:[18] so daß wir jetzt (dieses _Jetzt_ aber ist

so alt, als die Geschichte) in der letzten Zeit leben, der jüngste Tag

und der Welt Untergang vor der Thür ist, und in einigen Gegenden von

Hindostan der Weltrichter und Zerstörer _Ruttren_ (sonst auch _Siba_

oder _Siwen_ genannt) schon als der jetzt machthabende Gott verehrt

wird, nachdem der Welterhalter _Wischnu_, seines Amts, das er vom

Weltschöpfer _Brama_ übernahm, müde, es schon seit Jahrhunderten

niedergelegt hat.

Neuer, aber weit weniger ausgebreitet, ist die entgegengesetzte

heroische Meinung, die wol allein unter Philosophen, und in unsern

Zeiten vornehmlich unter Pädagogen, Platz gefunden hat: daß die Welt

gerade in umgekehrter Richtung, nämlich vom Schlechten zum Bessern, [18]

unaufhörlich (obgleich kaum merklich) fortrücke, wenigstens die Anlage (A 4-6).

dazu in der menschlichen Natur anzutreffen sei. Diese Meinung aber haben (B 4-6).

sie sicherlich nicht aus der Erfahrung geschöpft, wenn vom (R 20-21).

_Moralisch_-Guten oder Bösen (nicht von der Civilisirung) die Rede ist: (Ha 178-79;

denn da spricht die Geschichte aller Zeiten gar zu mächtig gegen sie; b 114).

sondern es ist vermuthlich bloß eine gutmüthige Voraussetzung der (K 20-21).

Moralisten von Seneca bis zu Rousseau, um zum unverdrossenen Anbau des

vielleicht in uns liegenden Keimes zum Guten anzutreiben, wenn man nur

auf eine natürliche Grundlage dazu im Menschen rechnen könne. Hiezu

kömmt noch: daß, da man doch den Menschen von Natur (d. i. wie er

gewöhnlich geboren wird) als, dem Körper nach, gesund annehmen muß,

keine Ursache sei, ihn nicht auch der Seele nach eben so wohl von Natur

für gesund und gut anzunehmen. Diese sittliche Anlage zum Guten in uns

auszubilden, sei uns also die Natur selbst beförderlich. _Sanabilibus

aegrotamus malis, nosque _in rectum genitos_ natura, si sanari velimus,

adjuvat:_ sagt Seneca.

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794 · 第 2 / 23 段