IX.

_Der Freihändler North._

Zu den merkwürdigsten Schriften der vorsmithischen Zeit gehören ohne

Zweifel des SIR DUDLEY NORTH _Discourses upon trade (London 1691. 4.)_:

ein ebenso tief begründetes, wie consequent ausgeführtes System der

Freihandels-Politik, und zwar in einem Zeitalter, wie man gewöhnlich

annimmt, des finstersten Mercantilismus.

Sir Dudley war ein Bruder des Grafen von Guildford, der als

Lord-Grosssiegelbewahrer unter Karl II. und Jacob II. durch seine

gutmüthige Schwäche und Grundsatzlosigkeit eine so trübselige Rolle

spielte[168]. Er selbst hatte den Kaufmannsstand erwählt, und eine Reihe

von Jahren als Handlungsfactor zu Constantinopel und Smyrna zugebracht.

Mit einem beträchtlichen Vermögen kehrte er heim, um seinen

Levantehandel von London aus fortzusetzen. «Seine tiefe Kenntniss,» wie

Macaulay sagt, «der Handelstheorie wie der Handelspraxis, und die

Klarheit und Lebendigkeit, womit er seine Ansichten aussprach, liess ihn

bald auch den Staatsmännern bemerklich werden. Die Regierung fand in ihm

zugleich einen erleuchteten Rathgeber und einen gewissenlosen Sklaven.

Denn mit seinen seltenen Geistesgaben waren laxe Grundsätze und ein

fühlloses Herz verbunden. Er hatte sich zur Zeit der torystischen

Reaction unter Karl II. zum Sheriff machen lassen, mit der

ausdrücklichen Absicht, die Rache des Hofes zu unterstützen. Seine

Juries hatten immer auf Schuldig erkannt. Zur Belohnung dafür war er

Ritter, Alderman und _Commissioner of the Customs_ geworden.» In das

Parliament Jacobs II. gewählt, wusste er sich binnen wunderbar kurzer

Zeit als Führer des Unterhauses in Finanzsachen geltend zu machen, und

zwar völlig im Sinne der Regierung. -- Dass ein solcher Mann durch den

Umsturz des stuartischen Thrones in peinliche Angst gerathen konnte,

begreift sich von selbst. Sein Buch scheint in der Hoffnung geschrieben

zu sein, durch unzweifelhafte Verdienste seine compromittierte Stellung

zu verbessern. Das Auffallende seiner Lehre von der Handelsfreiheit war

ihm klar; er nennt sie «Paradoxen, nicht weniger fremd den meisten

Menschen, als wahr in sich selbst.» (_Preface._) Desshalb fingiert er

auch aus Vorsicht, als wenn sein Buch von einem Freunde verfasst, und

von ihm nur herausgegeben worden. Indessen mag er geglaubt haben, dass

eine Revolution, deren Schiboleth «Freiheit und Eigenthum» lautete, die

Lehre des Freihandels sehr günstig aufnehmen würde[169]. Darin irrte er

sich aber sehr. In England hat gerade die Revolution zur höchsten

Ausbildung des Schutz- und Prohibitivsystems beigetragen, sowohl dem

Auslande, wie den eigenen Kolonien gegenüber. Welch ein Schrecken für

unsern North! Ein Mensch von seinem Charakter hat es da gewiss bitter

bereuet, unliebsame Wahrheiten in vortrefflicher Form publiciert zu

haben. Das räthselhafte Verschwinden seines Werkes, über hundert Jahre

lang, wird sich auf diese Art recht einfach erklären lassen[170].

Die ganze Schrift zerfällt in drei Abschnitte: Vorrede, Abhandlung über

die Erniedrigung des Zinsfusses, Abhandlung über das gemünzte Geld;

worauf dann noch in einem Postscript allerlei Anmerkungen nachgetragen

werden. Wir stellen die Gedanken in einer mehr systematischen Ordnung

zusammen.

%Reichthum% ist gleichbedeutend mit Freiheit von Mangel und Genuss

vieler Annehmlichkeiten. Man könnte reich sein, und auf dem Wege des

Handels über den Ueberfluss Anderer verfügen, auch wenn es gar kein Gold

und Silber gäbe. Als Quelle des Reichthums wird der Fleiss genannt

(_commerce and trade first springs from the labour of man: p. 12_),

welcher Bodenfrüchte oder Gewerbserzeugnisse hervorbringt. Unter diesen

Gütern werden die Metalle, unter den Metallen wiederum Gold und Silber

vorzüglich hoch geschätzt, weil sie von Natur sehr schön und seltener

sind, als die übrigen. Dass sie als allgemeines Verkehrsmass gebraucht

werden, rührt nicht etwa von Gesetzen her, sondern von ihrem hohen

Werthe bei geringer Quantität, von ihrer Unzerstörbarkeit und

Bequemlichkeit für Aufbewahrung und Transport (p. 2 fg.). Sehr treffend

werden dem edlen Metalle selbst, sowie den, bequemlichkeitshalber daraus

geprägten, Münzen zwei verschiedene Nützlichkeiten zugeschrieben: zuerst

die, als eine Art von Mass und Gewicht den Handel zu erleichtern; sodann

auch die, Kapitalersparnisse dauernd niederzulegen (_a proper fund for a

surplusage of stock to be deposited in: p. 16_). Das %Geld% ist eine

Waare, an der sowohl Ueberfluss, wie Mangel sein kann. (_Pref._) Der

Handel eines Volkes bedarf jederzeit nur einer gewissen Geldmenge, die

aber, je nach den Umständen, bald grösser, bald kleiner werden muss. Im

Kriege z. B. wird das Geldbedürfniss grösser, weil Jedermann für

Nothfälle wünscht Vorrath zu haben; ganz anders im Frieden, wo die

Zahlungen sicherer sind. Und zwar reguliert sich das Ebben und Fluthen

des Geldes schon von selbst, auch ohne Zuthun der Staatsmänner. Wenn das

Geld selten und aufgehäuft wird, so arbeitet die Münze, bis sich die

Lücke wieder gefüllt hat; und andererseits, wenn der Friede jene

Geldvorräthe herauslockt, und das Geld im Ueberflusse circuliert, so

hört nicht allein das Münzen auf, sondern es wird auch der Ueberschuss

des Geldes sofort eingeschmolzen, bald zum einheimischen Gebrauche, bald

zur Ausfuhr. (_Postscr._) Desshalb kann ein Volk weder zu viel, noch zu

wenig Geld für seinen gewöhnlichen Verkehr haben. (_Pref._) Gleichwohl

pflegen die Menschen, wenn sie von einer %Handelsstockung% heimgesucht

werden[171], über den Geldmangel, als deren Ursache, zu schreien. Wie

thöricht ist das! Verlangt doch Niemand das Geld um seiner selbst

willen; sondern z. B. der Bettler, um Brot dafür zu kaufen, der Pächter,

um sein Korn, Vieh u. s. w. abzusetzen. Wo dieser Absatz unmöglich ist,

da liegt immer eine der folgenden drei Ursachen zu Grunde: entweder

Ueberfüllung des einheimischen Marktes; oder Störung des auswärtigen

Verkehrs, etwa durch Krieg; oder endlich Abnahme des Verbrauchs durch

Armuth. Es kann also die Stockung nicht durch Vermehrung der Geldmenge,

sondern nur durch Beseitigung dieser Ursachen gehoben werden

(p. 11 fg.).

Die herrschenden Ansichten über %Handelsbilanz% konnte North

begreiflicher Weise nicht theilen. Ihm scheinen die vielen

Declamationen gegen den französischen, den ostindischen und den

Metallbarrenhandel gleich unbegründet. (_Pref._) Niemand ist um

desswillen reicher, weil er sein Vermögen in Form von Geld,

Silbergeschirr u. dgl. m. besitzt; ja er würde sogar ärmer werden durch

das unmittelbare Liegenlassen solcher Güter. Derjenige ist am reichsten,

dessen Vermögen im Wachsen begriffen (p. 11). Aehnlich bei ganzen

Völkern. Das Geld, welches für Kriegszwecke ausgeführt wird, ist eine

Verminderung, dagegen das im Handel ausgeführte Geld eine Vermehrung des

Nationalvermögens. (_Pref._) Denn der Handel ist weiter Nichts, als ein

gegenseitiger Austausch des Ueberflüssigen (p. 2). Wie thöricht es ist,

die Ausfuhr der edlen Metalle zu verbieten, zeigt sich am deutlichsten,

wenn man denselben Grundsatz auf die Verhältnisse eines einzelnen

Kaufmanns oder einer einzelnen Stadt überträgt. Eine Stadt, welche nur

Waaren, nicht aber Geld ausführen dürfte, würde sehr bald von allem

Verkehre abgeschnitten sein, und dadurch ins Elend gerathen. In

Handelssachen aber verhalten sich die einzelnen Nationen zur Welt ganz

ebenso, wie die einzelnen Städte zum Reiche, die einzelnen Familien zur

Stadt (p. 13 fg.). Im Handel bildet die ganze Welt nur Ein Volk, und die

einzelnen Nationen sind die Individuen dieses Volkes. Der Verlust eines

Handels mit einer Nation muss demnach als eine entsprechende Einbusse

vom Handel der ganzen Welt betrachtet werden. (_Pref._) Daher ist denn

auch die Einfuhr von Geld an sich nicht vortheilhafter, als z. B. die

Einfuhr von Holzklötzen; höchstens wäre der Unterschied von Bedeutung,

dass man das Geld, wenn man zu viel davon haben sollte, leichter

transportieren kann. Kein Staat braucht desshalb für seinen Geldvorrath

ängstlich besorgt zu sein. Ein reiches Volk wird nie daran Mangel leiden

(p. 17). -- Hiermit hängt es zusammen, dass North auch dem

%Binnenhandel% die gebührende Ehre zollt. Der gewöhnlich s. g. Reichthum

(_plenty, bravery, gallantry_) kann zwar nicht ohne auswärtigen Handel

aufrecht erhalten werden; ebenso wenig aber der auswärtige ohne

Binnenhandel. Beide stehen im Zusammenhange (p. 15 fg.)

Zwischen Grundrente und %Kapitalzins% glaubt der Verfasser einen genauen

Parallelismus wahrzunehmen. Das s. g. _Interest_ ist weiter Nichts, als

_Rent for stock_; der _Stock-lord_ entspricht dem _Land-lord_. Das

Einkommen beider weiss North nur dadurch zu erklären, dass sie von ihrem

überflüssigen Boden und Kapitale an Solche vermiethen, welche dessen

bedürftig sind. Hierbei hat jedoch der Grundbesitzer einen Vorzug vor

dem Kapitalisten: dass nämlich sein Miether nicht im Stande ist, das

Grundstück zu stehlen. Dieser grössern Sicherheit wegen muss die

Grundrente niedriger stehen, als der Kapitalzins. Die Höhe des letztern,

wie der Preis einer jeden Waare, hängt von der verhältnissmässigen Zahl

der Borger und Darleiher ab. Man kann daher nicht sagen, dass ein

niedriger Zinsfuss den Handel vergrössert; sondern ein Handel, welcher

das Kapital des Volkes vergrössert, macht den Zinsfuss niedrig

(p. 4 fg.). Alle Zwangsgesetze zur Herabdrückung des Zinsfusses werden

von North gemissbilligt. Gerade ein hoher Zinsfuss bringt alles

vorhandene Geld, das sonst vielleicht im Kasten versteckt, oder zu

Schmuck u. s. w. verwandt worden wäre, in den Handel. Auch kann bei

Darlehen von sehr verschiedener Sicherheit unmöglich derselbe Zinsfuss

angemessen sein. Ein Zwang in dieser Hinsicht würde mehr dem Luxus zu

Gute kommen, als dem Handel, weil die grosse Mehrzahl der Darlehen

verschwenderischen Gutsherren zur Beförderung ihrer Consumtion gemacht

werden. Man sollte daher den vielgepriesenen Holländern namentlich darin

folgen, dass man die Bestimmung der Zinshöhe ganz dem freien Verkehre

zwischen Gläubiger und Schuldner überliesse. In einem armen Lande muss

der Zinsfuss hoch sein; Gesetze, um diess zu hindern, würden unfehlbar

umgangen werden; denn z. B. durch Waarenkäufe auf Zeit ein Anlehen zu

ganz beliebigem Preise zu machen, kann die Gesetzgebung nimmermehr

verhindern (p. 6 ff.). Wäre kein Umgehen des Verbotes möglich, so würde

der Handel selbst verringert werden: denn wo kein gehöriger Zinsfuss, da

hört das Borgen und Leihen auf (p. 8).

Auch in anderen Stücken ist North für %Handelsfreiheit%. Die meisten

Irrthümer in Handelssachen rühren daher, dass die Einzelnen ihr

unmittelbares Privatinteresse für den allgemeinen Massstab des Guten und

Bösen halten. Und da giebt es Viele, welche, um in ihrem eigenen Handel

etwas zu gewinnen, gar nicht bedenken, wie viel Andere dabei leiden.

Jedermann, der etwas zu verkaufen hat, möchte die Uebrigen gesetzlich

angehalten sehen, ihm hohe Preise zu bezahlen; während er selber

durchaus nicht gemeint ist, von den Vortheilen des freien Marktes irgend

etwas einzubüssen. Nun ist aber jede Gunst, welche dem einen

Handelszweige oder Interesse gegenüber dem andern zu Theil wird, ein

Missbrauch, und schmälert in entsprechender Weise den Nutzen des

Publicums. Wenn man die Menschen zwingt, nach Vorschrift zu verkehren,

so mag diess für Diejenigen, welche sie bedienen, vortheilhaft sein;

aber der Staat gewinnt dadurch Nichts, weil dem einen Unterthanen so

viel genommen, wie dem andern gegeben wird. Kein Handel kann für das

Publicum unvortheilhaft sein; denn wenn er es sein sollte, so würden die

Menschen ihn aufgeben. Wo immer die Kaufleute gedeihen, da gedeihet auch

das Publicum, von welchem sie einen Theil bilden. Kein Gesetz kann dem

Handel seine Preise vorschreiben; diese müssen und werden sich selbst

bestimmen; oder wenn das Gesetz ja Wirkung thut, so ist es ein

Hinderniss für den Handel, und somit schädlich. (_Pref._) Aus allen

diesen Gründen ist noch kein Volk durch Staatsmassregeln reich geworden;

sondern Friede, Fleiss und Freiheit sind es, die Handel und Reichthum

verschaffen: Nichts Anderes. (_Postscr._) Wenn der Friede gewahrt, gute

Justiz aufrecht erhalten, die Schifffahrt nicht gefesselt, die

Gewerbetreibenden ermuthigt werden, indem man sie, je nach ihrem

Vermögen und Charakter, an den Ehren und Anstellungen der Regierung

Theil nehmen lässt: so wird das Kapital des Volkes wachsen, und folglich

Gold und Silber im Ueberflusse vorhanden, der Zinsfuss niedrig sein, und

das Geld nicht fehlen können (p. 22 fg.). -- Ganz besonders eifert North

gegen %Luxusgesetze%, die insgemein bloss in armen Ländern gefunden

werden, und als Mitursache dieser Armuth zu betrachten sind. Die

unbeschränkten Gelüste der Menschen sind der vornehmste Sporn zur

Thätigkeit (_industry and ingenuity_); wollten sich die Menschen an dem

unbedingt Nothwendigen genügen lassen, so würden wir eine arme Welt

haben. Ein Gesetz welches die Menschen zwingt, ihre Ausgaben enger zu

beschränken, als sie von selbst gethan hätten, muss sie zugleich von

derjenigen Thätigkeit abschrecken, welche sie sonst zur vollen

Befriedigung ihrer Wünsche entwickelt haben würden (p. 14 fg.

_Postscr._).

Die Rathschläge, welche North in den, damals so dringenden[172], Fragen

der %Münzpolitik% ertheilt, stimmen mit seiner Theorie der

Verkehrsfreiheit vollständig zusammen. So nennt er jede

Münzverschlechterung, mag sie im Schrote oder im Korne geschehen, einen

Betrug, welcher den Gläubigern zu Gunsten ihrer Schuldner Nachtheil

bringt, aber dem Volksvermögen nicht den mindesten Vortheil. Denn bloss

Namen werden hier geändert; das Einzige aber, worauf es bei Münzen

ankommt, ist ihr innerer Werth. (_Pref. Postscr._) Dessgleichen erklärt

er sich mit starken Worten gegen das englische Herkommen, die Münzen

ohne Schlagschatz zu prägen: diess sei eine stete Bewegung, um

unaufhörlich einzuschmelzen und zu münzen, und so die Goldschmiede und

Münzer auf Kosten des Publicums zu füttern. (_Pref. p. 11. 18._)

Diess der Hauptinhalt des merkwürdigen Buches, zu dessen Charakteristik

und Lobe ich nichts Besseres zu sagen weiss, als dass es, mit äusserst

wenigen und geringfügigen Aenderungen, ohne im Mindesten aufzufallen,

ein Kapitel des Adam Smith'schen _Wealth of Nations_ bilden könnte, mit

ähnlichen Vorzügen, ähnlichen Fehlern. Auch die Form ist in ihrer Weise

ansprechend: schmucklos und ungezwungen, aber von derber Männlichkeit

und geistreicher Kürze. Der Verfasser hätte fürwahr nicht nöthig gehabt,

sich in der Vorrede weitläufig darüber zu entschuldigen, dass er in so

einfacher Sprache und ohne viel logisches Gerüst geschrieben. Wenn er

sich übrigens rühmt, seinen Gegenstand «philosophisch» erfasst zu haben,

so denkt er bei diesem Ausdrucke an die _philosophia nova_, welche im

17. Jahrhundert eine so glänzende Rolle gespielt, und zumal die

Naturwissenschaften so mächtig reformiert hat. «Die alte Philosophie

hatte mehr mit Abstractionen verkehrt, als mit Wahrheiten, und war damit

beschäftigt gewesen, Hypothesen zu bilden, um einen Ueberfluss von

zweifelhaften und ungreifbaren Principien zu schaffen: wie z. B. der

gerade oder oblique Lauf der Atome _in vacuo_, Materie und Form,

Privation, feste Sphären, _fuga vacui_ und manche von ähnlicher Art,

wodurch man über Nichts Gewissheit bekam. Aber nach dem Erscheinen von

Descartes vortrefflicher Schrift _De methodo_, die in unseren Tagen so

viel Billigung und Anklang findet, lösten sich alle diese Chimären bald

auf und verschwanden. Und seitdem ist unsere Kenntniss grossentheils

eine mechanische geworden: ein Wort, das ich nicht weiter zu erklären

brauche, als dass es hier bedeutet, auf klare und einleuchtende

Wahrheiten gebaut.» (_Pref._)[173] Es ist also die bekannte

wissenschaftliche Richtung gemeint, welche durch Bacon eröffnet, durch

Cartesius besonders mathematische Arbeiten fortgesetzt, in den

_philosophical Transactions_ der Londoner königlichen Gesellschaft

ausgebreitet worden ist, um in Newtons _Principia philosophiae naturalis

mathematica_ (1687) ihren Gipfel zu erreichen. Eine Richtung, zu deren

würdigen Vertretern, und zwar auf dem für uns nächstliegenden Gebiete,

Sir William Petty und Sir Dudley North gehören.

Zur Geschichte der englischen Volkswirthschaftslehre aus dem III. Bande der Abhandlungen der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften · 第 13 / 16 题