VI.

_Die englische Revolution._

Von den Schriftstellern des grossen Revolutionskampfes wollen wir, mit

Beiseitelassung alles rein Politischen, nur zwei näher hervorheben:

THOMAS HOBBES und JAMES HARRINGTON.

Bei aller äusserlichen Achtung, welche %Hobbes% (1588-1679) der heiligen

Schrift bezeigt, ist sein philosophisches System doch wesentlich

%Materialismus%. Seine Erkenntnisstheorie stimmt der Hauptsache nach mit

der Lehre des alten Epikur zusammen. Indessen war Hobbes jedenfalls ein

Mann von Geist und rücksichtsloser Consequenz des Denkens. Man wird

diess u. A. in der durchgeführten Parallele zwischen Staat und

Individuum, welche der Leviathan enthält, nicht verkennen. Der Staat

selber ist gleichsam ein künstlicher Mensch, in welchem das

Staatsoberhaupt die Seele bildet. Die Beamten entsprechen den Gliedern,

die Räthe insbesondere dem Gedächtnisse, die Gesandten den Augen, die

Polizeibeamten den Händen. Die Belohnungen und Strafen werden mit den

Nerven verglichen, die Reichthümer des Volkes mit der körperlichen

Stärke, das Volkswohl mit dem Berufe, die Kolonisation mit der

Kinderzeugung. So ist Gesetz und Recht die Vernunft des Staates, die

Eintracht der Bürger seine Gesundheit, der Aufruhr die Krankheit, der

Bürgerkrieg der Tod des Staates[74]. -- Durch Bacon in seiner

Jugendbildung influiert, mit Galilei und Gassendi befreundet, ein

tüchtiger Mathematiker und Physiker selbst, war Hobbes durch das Studium

dieser Wissenschaften an exacte Beobachtung gewöhnt; so wie er denn

gegen die systematischen Philosophen seiner Zeit gar häufig eine

lebhafte Geringschätzung äussert. -- Nun ist freilich eine tiefere

Einsicht in die menschliche und historische Gesammtheit der

Volkswirthschaft mit dem Materialismus unvereinbar. Allein in denjenigen

Theilen der Nationalökonomie, welche der Mathematik zunächst liegen,

welche sich zum Ganzen etwa so verhalten, wie die Anatomie zur

Anthropologie, oder die trigonometrische Aufnahme eines Landes zur

Erdkunde: hier wird der geistvolle, scharf beobachtende Materialist

immerhin tüchtige Vorarbeiten machen können. Und solche Vorarbeiten auf

den abstracteren Gebieten unserer Wissenschaft sind dem Hobbes

allerdings nachzurühmen.

Man vergleiche nur das 24 Kapitel des Leviathan und das 13 Kapitel der

Schrift _De cive_[75]. Das Erste, was uns hier entgegentritt, ist eine

schöne %Eintheilung des volkswirthschaftlichen Lehrstoffes%; wie denn

überhaupt elegante Eintheilungen zu den grössten Vorzügen des Hobbes

gehören. «Die Ernährung des Staates hängt von der Menge der zum Leben

nothwendigen Sachen ab, von ihrer Vertheilung und von ihrer Vorbereitung

und Anwendung zum öffentlichen Gebrauch.»(_L. 24._) Offenbar ganz

ähnlich, als wenn wir seit J. B. Say die politische Oekonomie in die

Lehre von der Production, Vertheilung und Consumtion der Güter

eintheilen. -- «Die Menge jener Sachen, also der Stoff der Ernährung,

ist von der Natur selbst begränzt; und besteht aus den Früchten,

ausgehend von den Brüsten unserer gemeinsamen Mutter, Land und Meer,

welche Gott dem menschlichen Geschlechte entweder frei schenkt, oder nur

für %Arbeit% verkauft. Es hängt die Menge der nothwendigen Dinge, nächst

der göttlichen Güte, allein von dem Fleisse und der Arbeit der Menschen

ab.»(_L. 24._) Anderswo heisst es: «zur Bereicherung der Bürger sind

zwei Dinge nothwendig, Arbeit und Sparsamkeit; nützlich ein drittes,

nämlich der natürliche Ertrag des Landes und Wassers. Ein viertes, der

Krieg, vermehrt zuweilen das Vermögen der Bürger, öfter jedoch

vermindert er dasselbe. Die beiden ersten Dinge allein sind nothwendig.

Denn es kann ein Staat, welcher auf einer Insel liegt, nicht grösser,

als der Wohnungsplatz erfordert, ohne Saat, ohne Fischfang, bloss durch

Handel und Gewerbe reich werden.» Bald nachher wird ausdrücklich

wiederholt, der Krieg sei in wirthschaftlicher Beziehung eine Art

Würfelspiel, wodurch die Meisten arm, sehr Wenige reich werden. Es drehe

sich desshalb die ganze wirthschaftliche Gesetzgebung um die drei

Punkte: _proventus terrae et aquae, labor et parsimonia_. (_C. XIII,

14._) Also wesentlich die Ricardo'sche Ansicht im Keime! _Parsimonia_

ist, was wir Kapital nennen, das aufgesparte Resultat früherer Arbeiten;

die Arbeit steht im Vordergrunde, der Boden tritt für den Theoretiker

sehr zurück. -- Weiterhin werden die Naturproducte in _nativa_ und

_externa_ getheilt. Da nun übrigens wohl kein Staatsgebiet alles

Nothwendige und nichts Ueberflüssiges hervorbringt, so entsteht der

Tausch, welcher die überflüssigen _nativa_ nicht länger überflüssig sein

lässt, sondern mit ihnen, durch Einfuhr von _externis_, den Mangel der

_nativa_ deckt. Hobbes bemerkt hier sehr richtig, dass auch menschliche

Arbeiten, nicht weniger als andere Sachen, gegen Güter aller Art

vertauscht werden können. (_L. 24._) Ausser dem Tausche, namentlich der

Aus- und Einfuhr, wird auch das Eigenthumsrecht von Hobbes unter der

Rubrik «Vertheilung der Güter» abgehandelt. -- Sehr interessant ist

seine Ansicht von der _concoctio bonorum_. Er versteht darunter die

Reduction der aufzubewahrenden Güter auf einen gleichen Werth, der aber

leichter transportiert werden kann, und somit, ohne bedeutende

Schwierigkeit, den Bürger in Stand setzt, an jedwedem Orte von seinem

Gelde zu leben. Diesen Dienst, meint Hobbes, kann nur das %Gold-% und

%Silbergeld% verrichten. «Fast über den ganzen Erdkreis werden Gold und

Silber nicht nur wegen ihres Stoffes am höchsten geschätzt, sondern

sind auch das bequemste Mass der übrigen Güter. Innerhalb eines einzigen

Staates würde freilich jeder Stoff, wenn die Obrigkeit ihn gestempelt

hat, als Münze zur Messung der Tauschgüter geeignet sein; Gold- und

Silbermünzen aber gelten überall. Sie können auch, da sie wegen ihres

Stoffes selbst geschätzt sind, nicht durch einen oder wenige Staaten

einer Steigerung oder Minderung ihres Preises unterworfen werden.

Dagegen lässt sich der Preis eines von schlechterem Stoffe gemachten

Geldes leicht erhöhen oder erniedrigen; doch kann dasselbe nicht

bewirken, dass die Kräfte des Staates nöthigenfalls über fremde Staaten

ausgedehnt werden, draussen Heere bewaffnen und erhalten, wie das Gold-

und Silbergeld zu thun vermag. Sondern es muss immer daheim bleiben,

bald mit höherer, bald mit niedrigerer Würdigung, mitunter zum Schaden

Derer, welche es besitzen.» Das Geld überhaupt nennt Hobbes das Blut des

Staates: es durchläuft denselben, und ernährt dabei die einzelnen

Bürger, deren Hände es passiert; gerade so, wie das Blut im Körper aus

den Nahrungsmitteln entsteht, und die einzelnen Glieder vermittelst

seiner Circulation ernährt. Insbesondere entspricht der Staatsschatz dem

Herzen, die Einnahme den Venen, die Ausgabe den Arterien. (_L. 24._)

Die praktische Richtung des Hobbes ist bekanntlich der allerstrengste

%Absolutismus%. Nicht in dem Sinne, wie man gewöhnlich meint. Denn

Hobbes ist zwar lebenslänglich ein eifriger Anhänger der stuartischen

Royalistenpartei gewesen; er giebt auch entschieden von den drei grossen

Staatsformen der Monarchie den Vorzug (_C. 10. L. 19_): wissenschaftlich

jedoch ist diess für ihn nur von secundärer Wichtigkeit. Ihm ist die

Hauptsache, dass die jeweilige Staatsgewalt, mag sie nun monarchisch,

aristokratisch oder demokratisch sein, untheilbar und unbeschränkt sein

müsse. Denn der natürliche Krieg Aller gegen Alle kann nur dadurch im

Staate versöhnt werden, dass jeder Einzelne seine ganze Macht auf

dasselbe Individuum oder dieselbe Versammlung überträgt[76].

Die praktische Nationalökonomie des Hobbes entspricht dieser Grundlage.

«Alles %Eigenthum% rührt von der Staatsgewalt her. Denn im Naturstande

gehört Alles Allen, es herrscht ewiger Krieg, und jedes Gut ist Dessen,

der es geraubt und mit den Waffen behauptet hat. Hier findet also weder

Eigenthum, noch Gemeinschaft, sondern Kampf statt. Weil nun die Gründung

des Eigenthums ein Werk des Staates ist, so ist sie ein Werk Dessen,

welcher im Staate die höchste Gewalt besitzt.» (_L. 24._) Daher kann

Niemand in der Weise Eigenthum haben, dass das höhere Recht des

Staatsoberhauptes dadurch ausgeschlossen würde. Immerhin mag zuweilen

gegen das letztere processiert werden; es handelt sich dann aber nie

darum, was das Staatsoberhaupt mit Recht könne, sondern nur, was es

wolle; und ihm selber steht die richterliche Entscheidung zu. (_C. VI,

15._) _Nam qui dominum habent, dominium non habent. Civitas autem civium

omnium domina est. Dominium ergo et proprietas tua tanta est et tamdiu

durat, quanta et quamdiu ipsa vult._ (_C. XII, 7._) Insbesondere hängt

die Vertheilung des Grundes und Bodens in neubebauten oder eroberten

Ländern ganz vom Staatsoberhaupte ab. «Diess kann Vieles thun gegen

seinen Vortheil, selbst gegen sein eigenes Gewissen, gegen sein

gegebenes Wort und gegen die Naturgesetze; dass aber die Bürger desshalb

die Waffen ergreifen, ihr Oberhaupt verklagen, oder nur irgend übel von

ihm reden dürfen, ist zu leugnen.» (_L. 24._) -- Wenn sich das

Staatsoberhaupt bei der Landvertheilung gewisse Grundstücke selbst

vorbehält (Domänen!), so darf es doch niemals in der Befriedigung der

öffentlichen Bedürfnisse auf diese eingeschränkt werden. Sonst könnte ja

eine verschwenderische Regierung den ganzen Staat zu Grunde richten.

(_L. 24._) Das unbeschränkte Recht des Herrschers, %Steuern% aufzulegen,

versteht sich hiermit von selbst. Wie könnte er sonst auch sein

unbeschränktes Recht, Soldaten zu halten, geltend machen? (_C. VI, 15.

L. 18._) Die Abgaben sind im Grunde weiter Nichts, als die Bezahlung

Derer, welche bewaffnet darüber wachen, dass der Fleiss der Bürger nicht

durch feindlichen Angriff gehindert werde. Dessenungeachtet warnt

Hobbes ernstlich, die Last der Steuern nicht zu drückend zu machen,

weil die Mehrzahl der Menschen in ihrer Thorheit dadurch zum Aufruhr

geneigt werde. (_C. XII, 9._) Denn ihre Armuth schreiben sie alsdann,

statt ihrer eigenen Trägheit und Verschwendung, dem Steuerdrucke zu.

(_C. XIII, 10._) Auch hebt er mit Vergnügen hervor, wie in der Monarchie

die Abgaben leichter zu sein pflegten, als in der Demokratie. (_C. X,

6._) Vor Allem kommt es darauf an, die Steuern gleichmässig aufzulegen,

weil ungleiche Steuern meist für drückender gelten, als hohe. (_C. XIII,

10._) Diese Gleichmässigkeit besteht aber in einem gleichen Verhältnisse

zwischen Last und Vortheil. Für den persönlichen Schutz, welchen der

Staat gewährt, müssen Arme und Reiche gleich viel bezahlen; die Reichen

aber assecurieren ausser ihrer Person mehr. Nur fragt es sich, ob man

die Steuern nach Massgabe des Erwerbes und Besitzes, oder des

Verbrauches auflegen solle. Hobbes entscheidet sich durchaus für das

letztere. «Denn es sei nicht billig, Denjenigen, der mit Fleiss und

Sparsamkeit seinen Unterhalt erworben hat, schwerer zu belasten, als

einen Andern, welcher durch Faulheit und Verschwendung das Seinige

durchgebracht, da sie doch beide vom Staate gleichen Schutz genossen

haben.» Es sollen also die Steuern nicht auf die Personen gelegt werden,

sondern auf die Consumtionsgegenstände. (_L. 30. C. XIII, 11._)[77]

Weiterhin spricht Hobbes allerdings von Gesetzen, welche den Verkehr der

Unterthanen mit einander leiten; in den Gewerben die Unthätigkeit

verbieten, den Fleiss befördern, jeden unmässigen Aufwand verhindern

sollen (_C. XIII, 14. L. 24_): doch warnt er dringend, in solcher

Bevormundung zu weit zu gehen. Es soll nicht mehr durch die Gesetze

befohlen werden, als der wahre Nutzen des Staates und seiner Bürger

fordert. (_C. XIII, 15._) Am meisten bedarf die Aus- und Einfuhr einer

solchen Staatsleitung, sowohl was die Gegenstände, als was den Ort des

Handels betrifft. «Wenn nämlich ein Jeder in diesem Punkte seinem

eigenen Willen folgen dürfte, so würde es nicht an Solchen fehlen,

welche aus Eigennutz dem Feinde verkauften, was dem Staate schaden

könnte, und einführten, was den Bürgern vielleicht angenehm, aber

schädlich oder wenigstens unnütz wäre.» (_L. 24._) -- Die Pflicht des

Staates, schuldlos Verarmte mit dem nöthigsten Lebensbedarfe zu

versehen, leitet Hobbes daraus ab, weil dieselben sonst _iure naturae_

berechtigt sein würden, in äusserster Noth zu stehlen und zu rauben.

Arbeitsfähige Armen sollen übrigens zur Arbeit gezwungen werden. Ganz

besonders denkt er hier an Auswanderung und Kolonisation; doch mögen die

Urbewohner des zu kolonisierenden Landes nicht ausgerottet, sondern nur

zu einer Beschränkung ihres Gebietes und zum Ackerbau gezwungen werden.

(_L. 30._)

Unter den Gegnern des Hobbes ragt insbesondere %James Harrington%

(1611-1677) hervor, der nicht bloss in seiner berühmten Idealrepublik

Oceana, sondern auch in seinen übrigen Schriften auf das Lebhafteste

gegen den Verfasser des Leviathan polemisiert[78]. Freilich steht er

diesem an Geist und systematischer Consequenz, wie an Schärfe der Form

gewaltig nach; er ist ihm aber an geschichtlicher Belesenheit unstreitig

überlegen. Seine wissenschaftliche Methode beruhet auf Beobachtungen und

Vergleichungen; Raisonnements, die aus den Tiefen der Philosophie

geschöpft wären, liebt er nicht. Sein praktisches Ziel ist bekanntlich,

im schroffsten Gegensatze zu Hobbes Absolutismus, eine anständige,

gemässigte Demokratie. Er war durch Cromwells Dictatur nicht mehr

befriedigt, als Milton.

Als Mittelpunkt seiner ganzen Theorie kann der Satz gelten, dass die

Natur jeder Staatsverfassung von der Vertheilungsweise des Grundbesitzes

abhängt. (_%Balance of property.%_) Wo ein Einziger entweder alles Land,

oder doch einen überwiegenden Theil desselben inne hat, etwa drei

Viertheile, da finden wir absolute Monarchie, wie z. B. in der Türkei,

oder zu Josephs Zeit in Aegypten. Wo der Adel allein, oder Adel und

Geistlichkeit zusammen die überwiegenden Grundeigenthümer sind, da

besteht eine gemischte Monarchie, wie z. B. in Spanien, bisher auch in

England (Oceana). Streng genommen, würde man hier allerdings von

Aristokratie reden müssen; die Erfahrung lehrt aber, dass Aristokratien

ohne ein monarchisches Haupt in ewigem Kriegszustande leben, weil

Jedermann von den Grossen nach der Herrschaft über die Anderen trachtet.

Wo endlich das ganze Volk, ohne Uebergewicht Einzelner, den Landbesitz

unter sich vertheilt hat, da finden wir Demokratie. Auf denselben

Grundgedanken werden auch die Ausartungen der drei Staatsformen

zurückgeführt. Tyrannei z. B. ist da, wo ein Einzelner, der keinen

überwiegenden Landbesitz hat, gleichwohl die unbeschränkte Herrschaft

behauptet. Ist der Landbesitz des Tyrannen, der Oligarchen oder

Anarchisten nicht gross genug für eine wahre Herrschaft, aber doch

hinreichend, um eine Armee zu erhalten: so tritt der Zustand des

Bürgerkrieges ein. Von jenen drei Ausartungen beruhet jede auf einem

Widerspruche zwischen Gebäude und Grundlage; doch kann der Widerspruch

nie lange dauern, weil sich bald entweder das Gebäude die Grundlage

assimiliert, oder aber die Grundlage das Gebäude. Am längsten währt der

Conflict, wenn der Grundbesitz unter die verschiedenen Elemente des

Staates gleich vertheilt ist: wenn z. B. der Adel ebenso viel Land hat,

wie das Volk. Da muss denn ein Gegner den andern aufzehren, wie es in

Athen von Seiten des Volkes dem Adel geschah, in Rom von Seiten des

Adels dem Volke. -- Was solchergestalt von der «Balance des

Grundeigenthums» gilt, das lässt sich auf das Geldeigenthum nur

ausnahmsweise übertragen: etwa in Handelsstaaten, wie Holland und Genua,

die wenig oder gar kein Land besitzen. Denn übrigens mag der Besitz

grosser Geldmassen in der Hand eines Mälius oder Manlius wohl

augenblickliche Gefahren hervorrufen; auf die Dauer jedoch hat er zu

wenig eigentliche Wurzeln[79]. So konnten weder Indiens Schätze die

spanische Macht- und Vermögensbalanz umändern, noch der grosse Schatz,

den Heinrich VII. sammelte, die englische; während in dem kleinen

Handelsstaate Florenz der Geldreichthum des mediceischen Hauses

allerdings einen politischen Umschwung herbeiführte[80].

Das ganze, eben erörterte, Naturgesetz führt Harrington sehr einfach auf

die Thatsache zurück, dass alle Macht auf der Fähigkeit beruhet, sich

Diener, insbesondere Soldaten zu halten, und dass eine dauernde

Fähigkeit dieser Art durch Grundeinkommen bedingt ist[81]. Indem er

sich wider Gegner vertheidigt, welche das Wahre in seiner Ansicht für

altbekannt erklärt hatten, vergleicht er seine Entdeckung mit der

Harvey'schen des Blutumlaufes[82]. Und es lässt sich in der That nicht

leugnen, bei aller Einseitigkeit und Grobheit der Harrington'schen

Theorie, enthält sie doch einen bedeutenden Versuch, die

Volkswirthschaft mit der Politik in wissenschaftlichen Zusammenhang zu

bringen. Jede Nationalökonomie hat zwei Hauptseiten, die harmonisch

entwickelt werden müssen: eine ethisch-politische und eine

materiell-ökonomische. Ebenso sehr nun, wie Hobbes um die letztere, hat

sich Harrington um die erstere verdient gemacht.

Seiner Grundansicht gemäss, theilt er alle Revolutionen in zwei Klassen

ein: natürliche oder innere, und gewaltsame, von Aussen her erfolgende;

je nachdem der Vermögensschwerpunkt durch friedlichen Verkehr, oder

durch Eroberung und Confiscation verrückt worden ist. Der letztere

Vorgang wieder kann auf monarchische, aristokratische oder

demokratische Weise erfolgen, wovon u. A. Mahomet, die Völkerwanderung

und die Israeliten in Kanaan charakteristische Beispiele darbieten. Zur

ersten Klasse der Revolutionen gehört vor Allen die englische

Staatsveränderung, deren tiefsten Grund der Verfasser in den

gesetzgeberischen Massnahmen Heinrichs VII. erkennt, die Zerstückelung

und Veräusserung der grossen Lehen zu erleichtern, wozu dann später die

Secularisationen Heinrichs VIII. kamen. Hierdurch sei die

Vermögensbalanz aus einer aristokratischen eine demokratische geworden.

Das Hauptmittel gegen solche Revolutionen sind immer %Agrargesetze%,

welche die bestehende Balanz auf eine unveränderliche Weise fixieren.

Hernach erst mag die Ausführung des Staatsgebäudes in einem, der

Grundlage entsprechenden, Stile erfolgen[83]. Jenes Erste kann auf

verschiedenen Wegen geschehen: die Israeliten und Lakedämonier

versuchten es durch gänzliche Unveräusserlichkeit der Grundstücke,

welche einer Familie verliehen waren; hierdurch werden aber die

Besitzenden allzu sicher, die Nichtbesitzenden allzu hoffnungslos, so

dass man auf solche Art dem Fleisse des Volkes schadet[84]. Es genügt

für eine Demokratie, wenn nur die zu grosse Anhäufung von Ländereien in

derselben Hand verhütet wird; für eine gemischte Monarchie muss man die

zu grosse Zersplitterung untersagen. So würde z. B. in einem Staate von

der Grösse Englands die Vertheilung der Balanz unter mehr, als

Dreihundert, den Verfall der Monarchie bedeuten; die Vertheilung unter

weniger, als Fünftausend, den Verfall der Republik[85]. Unter den

gegenwärtigen Umständen empfiehlt der Verfasser für seine Oceana

folgendes Ackergesetz. Wer ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund

St. jährlich besitzt, und mehrere Söhne, der soll es bei seinem Tode so

unter diese vertheilen, dass entweder Alle gleich bekommen, oder auch

der Aelteste, Bevorzugteste nicht über 2000 Pfund. Auch soll Niemand,

ausser durch Erbschaft, ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund

jährlich zusammenhäufen; und die Mitgiften der Weiber, allein die

Erbtöchter ausgenommen, sollen die Höhe von 1500 Pfund nicht

übersteigen. Mit einem Worte, es ist der Zweck des Gesetzes, keinem

lebenden Besitzer und auch keiner besitzenden Familie irgend wehe zu

thun; innerhalb dieser Gränzen aber die Entstehung grosser Vermögen,

von mehr als 2000 Pfund Grundeinkommen, so viel wie möglich zu

verhindern[86]. -- Das mosaische Zinsenverbot und das lykurgische

Verbot des edlen Metallgeldes erklärt Harrington aus einer ähnlichen

Absicht, die nur in noch grösserer Strenge durchgeführt worden. Sparta

nämlich und Palästina seien so klein gewesen, dass ein stark

entwickeltes Geldvermögen das Landvermögen leicht hätte überwiegen, und

somit die sicherste Balanz des letztern eludieren können. Dieser Gefahr

wollten jene Verbote vorbeugen[87].

Ich gedenke schliesslich der schönen Auseinandersetzung, welche

Harrington dem Vorwurfe entgegenstellt, als würde sein Ackergesetz ein

riesenmässiges Anschwellen der Hauptstadt und eine bettelhafte

Uebervölkerung des platten Landes herbeiführen[88]. Die

%Volksvermehrung% sei etwas schlechthin Wohlthätiges. Sie könne ihren

Anfang sowohl in der Stadt, wie auf dem Lande nehmen; eine volkreiche

Stadt werde auch ein volkreiches Land nach sich ziehen, und umgekehrt:

nur geschehe diess im erstem Falle gleichsam durch Säugen, im letztern

durch Entwöhnen. Denn die Blüthe der Stadt vermehrt den Absatz der

naheliegenden Dörfer, gestattet ihnen, mehr Vieh zu halten, besser zu

düngen u. s. w., selbst durch Austrocknungen und Aehnliches den Umfang

des urbaren Ackers zu vergrössern. Ein dicht bevölkertes Land hingegen

zwingt seine Bewohner, ausser dem Ackerbau noch andere Auskunftsmittel

zu Hülfe zu nehmen: so z. B. kriegerische Wanderungen, wie in der

gothisch-vandalischen Zeit, oder neuerdings am liebsten Gewerbfleiss und

Städteleben.

Zur Geschichte der englischen Volkswirthschaftslehre aus dem III. Bande der Abhandlungen der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften · 第 10 / 16 题