_Die englische Revolution._
Von den Schriftstellern des grossen Revolutionskampfes wollen wir, mit
Beiseitelassung alles rein Politischen, nur zwei näher hervorheben:
THOMAS HOBBES und JAMES HARRINGTON.
Bei aller äusserlichen Achtung, welche %Hobbes% (1588-1679) der heiligen
Schrift bezeigt, ist sein philosophisches System doch wesentlich
%Materialismus%. Seine Erkenntnisstheorie stimmt der Hauptsache nach mit
der Lehre des alten Epikur zusammen. Indessen war Hobbes jedenfalls ein
Mann von Geist und rücksichtsloser Consequenz des Denkens. Man wird
diess u. A. in der durchgeführten Parallele zwischen Staat und
Individuum, welche der Leviathan enthält, nicht verkennen. Der Staat
selber ist gleichsam ein künstlicher Mensch, in welchem das
Staatsoberhaupt die Seele bildet. Die Beamten entsprechen den Gliedern,
die Räthe insbesondere dem Gedächtnisse, die Gesandten den Augen, die
Polizeibeamten den Händen. Die Belohnungen und Strafen werden mit den
Nerven verglichen, die Reichthümer des Volkes mit der körperlichen
Stärke, das Volkswohl mit dem Berufe, die Kolonisation mit der
Kinderzeugung. So ist Gesetz und Recht die Vernunft des Staates, die
Eintracht der Bürger seine Gesundheit, der Aufruhr die Krankheit, der
Bürgerkrieg der Tod des Staates[74]. -- Durch Bacon in seiner
Jugendbildung influiert, mit Galilei und Gassendi befreundet, ein
tüchtiger Mathematiker und Physiker selbst, war Hobbes durch das Studium
dieser Wissenschaften an exacte Beobachtung gewöhnt; so wie er denn
gegen die systematischen Philosophen seiner Zeit gar häufig eine
lebhafte Geringschätzung äussert. -- Nun ist freilich eine tiefere
Einsicht in die menschliche und historische Gesammtheit der
Volkswirthschaft mit dem Materialismus unvereinbar. Allein in denjenigen
Theilen der Nationalökonomie, welche der Mathematik zunächst liegen,
welche sich zum Ganzen etwa so verhalten, wie die Anatomie zur
Anthropologie, oder die trigonometrische Aufnahme eines Landes zur
Erdkunde: hier wird der geistvolle, scharf beobachtende Materialist
immerhin tüchtige Vorarbeiten machen können. Und solche Vorarbeiten auf
den abstracteren Gebieten unserer Wissenschaft sind dem Hobbes
allerdings nachzurühmen.
Man vergleiche nur das 24 Kapitel des Leviathan und das 13 Kapitel der
Schrift _De cive_[75]. Das Erste, was uns hier entgegentritt, ist eine
schöne %Eintheilung des volkswirthschaftlichen Lehrstoffes%; wie denn
überhaupt elegante Eintheilungen zu den grössten Vorzügen des Hobbes
gehören. «Die Ernährung des Staates hängt von der Menge der zum Leben
nothwendigen Sachen ab, von ihrer Vertheilung und von ihrer Vorbereitung
und Anwendung zum öffentlichen Gebrauch.»(_L. 24._) Offenbar ganz
ähnlich, als wenn wir seit J. B. Say die politische Oekonomie in die
Lehre von der Production, Vertheilung und Consumtion der Güter
eintheilen. -- «Die Menge jener Sachen, also der Stoff der Ernährung,
ist von der Natur selbst begränzt; und besteht aus den Früchten,
ausgehend von den Brüsten unserer gemeinsamen Mutter, Land und Meer,
welche Gott dem menschlichen Geschlechte entweder frei schenkt, oder nur
für %Arbeit% verkauft. Es hängt die Menge der nothwendigen Dinge, nächst
der göttlichen Güte, allein von dem Fleisse und der Arbeit der Menschen
ab.»(_L. 24._) Anderswo heisst es: «zur Bereicherung der Bürger sind
zwei Dinge nothwendig, Arbeit und Sparsamkeit; nützlich ein drittes,
nämlich der natürliche Ertrag des Landes und Wassers. Ein viertes, der
Krieg, vermehrt zuweilen das Vermögen der Bürger, öfter jedoch
vermindert er dasselbe. Die beiden ersten Dinge allein sind nothwendig.
Denn es kann ein Staat, welcher auf einer Insel liegt, nicht grösser,
als der Wohnungsplatz erfordert, ohne Saat, ohne Fischfang, bloss durch
Handel und Gewerbe reich werden.» Bald nachher wird ausdrücklich
wiederholt, der Krieg sei in wirthschaftlicher Beziehung eine Art
Würfelspiel, wodurch die Meisten arm, sehr Wenige reich werden. Es drehe
sich desshalb die ganze wirthschaftliche Gesetzgebung um die drei
Punkte: _proventus terrae et aquae, labor et parsimonia_. (_C. XIII,
14._) Also wesentlich die Ricardo'sche Ansicht im Keime! _Parsimonia_
ist, was wir Kapital nennen, das aufgesparte Resultat früherer Arbeiten;
die Arbeit steht im Vordergrunde, der Boden tritt für den Theoretiker
sehr zurück. -- Weiterhin werden die Naturproducte in _nativa_ und
_externa_ getheilt. Da nun übrigens wohl kein Staatsgebiet alles
Nothwendige und nichts Ueberflüssiges hervorbringt, so entsteht der
Tausch, welcher die überflüssigen _nativa_ nicht länger überflüssig sein
lässt, sondern mit ihnen, durch Einfuhr von _externis_, den Mangel der
_nativa_ deckt. Hobbes bemerkt hier sehr richtig, dass auch menschliche
Arbeiten, nicht weniger als andere Sachen, gegen Güter aller Art
vertauscht werden können. (_L. 24._) Ausser dem Tausche, namentlich der
Aus- und Einfuhr, wird auch das Eigenthumsrecht von Hobbes unter der
Rubrik «Vertheilung der Güter» abgehandelt. -- Sehr interessant ist
seine Ansicht von der _concoctio bonorum_. Er versteht darunter die
Reduction der aufzubewahrenden Güter auf einen gleichen Werth, der aber
leichter transportiert werden kann, und somit, ohne bedeutende
Schwierigkeit, den Bürger in Stand setzt, an jedwedem Orte von seinem
Gelde zu leben. Diesen Dienst, meint Hobbes, kann nur das %Gold-% und
%Silbergeld% verrichten. «Fast über den ganzen Erdkreis werden Gold und
Silber nicht nur wegen ihres Stoffes am höchsten geschätzt, sondern
sind auch das bequemste Mass der übrigen Güter. Innerhalb eines einzigen
Staates würde freilich jeder Stoff, wenn die Obrigkeit ihn gestempelt
hat, als Münze zur Messung der Tauschgüter geeignet sein; Gold- und
Silbermünzen aber gelten überall. Sie können auch, da sie wegen ihres
Stoffes selbst geschätzt sind, nicht durch einen oder wenige Staaten
einer Steigerung oder Minderung ihres Preises unterworfen werden.
Dagegen lässt sich der Preis eines von schlechterem Stoffe gemachten
Geldes leicht erhöhen oder erniedrigen; doch kann dasselbe nicht
bewirken, dass die Kräfte des Staates nöthigenfalls über fremde Staaten
ausgedehnt werden, draussen Heere bewaffnen und erhalten, wie das Gold-
und Silbergeld zu thun vermag. Sondern es muss immer daheim bleiben,
bald mit höherer, bald mit niedrigerer Würdigung, mitunter zum Schaden
Derer, welche es besitzen.» Das Geld überhaupt nennt Hobbes das Blut des
Staates: es durchläuft denselben, und ernährt dabei die einzelnen
Bürger, deren Hände es passiert; gerade so, wie das Blut im Körper aus
den Nahrungsmitteln entsteht, und die einzelnen Glieder vermittelst
seiner Circulation ernährt. Insbesondere entspricht der Staatsschatz dem
Herzen, die Einnahme den Venen, die Ausgabe den Arterien. (_L. 24._)
Die praktische Richtung des Hobbes ist bekanntlich der allerstrengste
%Absolutismus%. Nicht in dem Sinne, wie man gewöhnlich meint. Denn
Hobbes ist zwar lebenslänglich ein eifriger Anhänger der stuartischen
Royalistenpartei gewesen; er giebt auch entschieden von den drei grossen
Staatsformen der Monarchie den Vorzug (_C. 10. L. 19_): wissenschaftlich
jedoch ist diess für ihn nur von secundärer Wichtigkeit. Ihm ist die
Hauptsache, dass die jeweilige Staatsgewalt, mag sie nun monarchisch,
aristokratisch oder demokratisch sein, untheilbar und unbeschränkt sein
müsse. Denn der natürliche Krieg Aller gegen Alle kann nur dadurch im
Staate versöhnt werden, dass jeder Einzelne seine ganze Macht auf
dasselbe Individuum oder dieselbe Versammlung überträgt[76].
Die praktische Nationalökonomie des Hobbes entspricht dieser Grundlage.
«Alles %Eigenthum% rührt von der Staatsgewalt her. Denn im Naturstande
gehört Alles Allen, es herrscht ewiger Krieg, und jedes Gut ist Dessen,
der es geraubt und mit den Waffen behauptet hat. Hier findet also weder
Eigenthum, noch Gemeinschaft, sondern Kampf statt. Weil nun die Gründung
des Eigenthums ein Werk des Staates ist, so ist sie ein Werk Dessen,
welcher im Staate die höchste Gewalt besitzt.» (_L. 24._) Daher kann
Niemand in der Weise Eigenthum haben, dass das höhere Recht des
Staatsoberhauptes dadurch ausgeschlossen würde. Immerhin mag zuweilen
gegen das letztere processiert werden; es handelt sich dann aber nie
darum, was das Staatsoberhaupt mit Recht könne, sondern nur, was es
wolle; und ihm selber steht die richterliche Entscheidung zu. (_C. VI,
15._) _Nam qui dominum habent, dominium non habent. Civitas autem civium
omnium domina est. Dominium ergo et proprietas tua tanta est et tamdiu
durat, quanta et quamdiu ipsa vult._ (_C. XII, 7._) Insbesondere hängt
die Vertheilung des Grundes und Bodens in neubebauten oder eroberten
Ländern ganz vom Staatsoberhaupte ab. «Diess kann Vieles thun gegen
seinen Vortheil, selbst gegen sein eigenes Gewissen, gegen sein
gegebenes Wort und gegen die Naturgesetze; dass aber die Bürger desshalb
die Waffen ergreifen, ihr Oberhaupt verklagen, oder nur irgend übel von
ihm reden dürfen, ist zu leugnen.» (_L. 24._) -- Wenn sich das
Staatsoberhaupt bei der Landvertheilung gewisse Grundstücke selbst
vorbehält (Domänen!), so darf es doch niemals in der Befriedigung der
öffentlichen Bedürfnisse auf diese eingeschränkt werden. Sonst könnte ja
eine verschwenderische Regierung den ganzen Staat zu Grunde richten.
(_L. 24._) Das unbeschränkte Recht des Herrschers, %Steuern% aufzulegen,
versteht sich hiermit von selbst. Wie könnte er sonst auch sein
unbeschränktes Recht, Soldaten zu halten, geltend machen? (_C. VI, 15.
L. 18._) Die Abgaben sind im Grunde weiter Nichts, als die Bezahlung
Derer, welche bewaffnet darüber wachen, dass der Fleiss der Bürger nicht
durch feindlichen Angriff gehindert werde. Dessenungeachtet warnt
Hobbes ernstlich, die Last der Steuern nicht zu drückend zu machen,
weil die Mehrzahl der Menschen in ihrer Thorheit dadurch zum Aufruhr
geneigt werde. (_C. XII, 9._) Denn ihre Armuth schreiben sie alsdann,
statt ihrer eigenen Trägheit und Verschwendung, dem Steuerdrucke zu.
(_C. XIII, 10._) Auch hebt er mit Vergnügen hervor, wie in der Monarchie
die Abgaben leichter zu sein pflegten, als in der Demokratie. (_C. X,
6._) Vor Allem kommt es darauf an, die Steuern gleichmässig aufzulegen,
weil ungleiche Steuern meist für drückender gelten, als hohe. (_C. XIII,
10._) Diese Gleichmässigkeit besteht aber in einem gleichen Verhältnisse
zwischen Last und Vortheil. Für den persönlichen Schutz, welchen der
Staat gewährt, müssen Arme und Reiche gleich viel bezahlen; die Reichen
aber assecurieren ausser ihrer Person mehr. Nur fragt es sich, ob man
die Steuern nach Massgabe des Erwerbes und Besitzes, oder des
Verbrauches auflegen solle. Hobbes entscheidet sich durchaus für das
letztere. «Denn es sei nicht billig, Denjenigen, der mit Fleiss und
Sparsamkeit seinen Unterhalt erworben hat, schwerer zu belasten, als
einen Andern, welcher durch Faulheit und Verschwendung das Seinige
durchgebracht, da sie doch beide vom Staate gleichen Schutz genossen
haben.» Es sollen also die Steuern nicht auf die Personen gelegt werden,
sondern auf die Consumtionsgegenstände. (_L. 30. C. XIII, 11._)[77]
Weiterhin spricht Hobbes allerdings von Gesetzen, welche den Verkehr der
Unterthanen mit einander leiten; in den Gewerben die Unthätigkeit
verbieten, den Fleiss befördern, jeden unmässigen Aufwand verhindern
sollen (_C. XIII, 14. L. 24_): doch warnt er dringend, in solcher
Bevormundung zu weit zu gehen. Es soll nicht mehr durch die Gesetze
befohlen werden, als der wahre Nutzen des Staates und seiner Bürger
fordert. (_C. XIII, 15._) Am meisten bedarf die Aus- und Einfuhr einer
solchen Staatsleitung, sowohl was die Gegenstände, als was den Ort des
Handels betrifft. «Wenn nämlich ein Jeder in diesem Punkte seinem
eigenen Willen folgen dürfte, so würde es nicht an Solchen fehlen,
welche aus Eigennutz dem Feinde verkauften, was dem Staate schaden
könnte, und einführten, was den Bürgern vielleicht angenehm, aber
schädlich oder wenigstens unnütz wäre.» (_L. 24._) -- Die Pflicht des
Staates, schuldlos Verarmte mit dem nöthigsten Lebensbedarfe zu
versehen, leitet Hobbes daraus ab, weil dieselben sonst _iure naturae_
berechtigt sein würden, in äusserster Noth zu stehlen und zu rauben.
Arbeitsfähige Armen sollen übrigens zur Arbeit gezwungen werden. Ganz
besonders denkt er hier an Auswanderung und Kolonisation; doch mögen die
Urbewohner des zu kolonisierenden Landes nicht ausgerottet, sondern nur
zu einer Beschränkung ihres Gebietes und zum Ackerbau gezwungen werden.
(_L. 30._)
Unter den Gegnern des Hobbes ragt insbesondere %James Harrington%
(1611-1677) hervor, der nicht bloss in seiner berühmten Idealrepublik
Oceana, sondern auch in seinen übrigen Schriften auf das Lebhafteste
gegen den Verfasser des Leviathan polemisiert[78]. Freilich steht er
diesem an Geist und systematischer Consequenz, wie an Schärfe der Form
gewaltig nach; er ist ihm aber an geschichtlicher Belesenheit unstreitig
überlegen. Seine wissenschaftliche Methode beruhet auf Beobachtungen und
Vergleichungen; Raisonnements, die aus den Tiefen der Philosophie
geschöpft wären, liebt er nicht. Sein praktisches Ziel ist bekanntlich,
im schroffsten Gegensatze zu Hobbes Absolutismus, eine anständige,
gemässigte Demokratie. Er war durch Cromwells Dictatur nicht mehr
befriedigt, als Milton.
Als Mittelpunkt seiner ganzen Theorie kann der Satz gelten, dass die
Natur jeder Staatsverfassung von der Vertheilungsweise des Grundbesitzes
abhängt. (_%Balance of property.%_) Wo ein Einziger entweder alles Land,
oder doch einen überwiegenden Theil desselben inne hat, etwa drei
Viertheile, da finden wir absolute Monarchie, wie z. B. in der Türkei,
oder zu Josephs Zeit in Aegypten. Wo der Adel allein, oder Adel und
Geistlichkeit zusammen die überwiegenden Grundeigenthümer sind, da
besteht eine gemischte Monarchie, wie z. B. in Spanien, bisher auch in
England (Oceana). Streng genommen, würde man hier allerdings von
Aristokratie reden müssen; die Erfahrung lehrt aber, dass Aristokratien
ohne ein monarchisches Haupt in ewigem Kriegszustande leben, weil
Jedermann von den Grossen nach der Herrschaft über die Anderen trachtet.
Wo endlich das ganze Volk, ohne Uebergewicht Einzelner, den Landbesitz
unter sich vertheilt hat, da finden wir Demokratie. Auf denselben
Grundgedanken werden auch die Ausartungen der drei Staatsformen
zurückgeführt. Tyrannei z. B. ist da, wo ein Einzelner, der keinen
überwiegenden Landbesitz hat, gleichwohl die unbeschränkte Herrschaft
behauptet. Ist der Landbesitz des Tyrannen, der Oligarchen oder
Anarchisten nicht gross genug für eine wahre Herrschaft, aber doch
hinreichend, um eine Armee zu erhalten: so tritt der Zustand des
Bürgerkrieges ein. Von jenen drei Ausartungen beruhet jede auf einem
Widerspruche zwischen Gebäude und Grundlage; doch kann der Widerspruch
nie lange dauern, weil sich bald entweder das Gebäude die Grundlage
assimiliert, oder aber die Grundlage das Gebäude. Am längsten währt der
Conflict, wenn der Grundbesitz unter die verschiedenen Elemente des
Staates gleich vertheilt ist: wenn z. B. der Adel ebenso viel Land hat,
wie das Volk. Da muss denn ein Gegner den andern aufzehren, wie es in
Athen von Seiten des Volkes dem Adel geschah, in Rom von Seiten des
Adels dem Volke. -- Was solchergestalt von der «Balance des
Grundeigenthums» gilt, das lässt sich auf das Geldeigenthum nur
ausnahmsweise übertragen: etwa in Handelsstaaten, wie Holland und Genua,
die wenig oder gar kein Land besitzen. Denn übrigens mag der Besitz
grosser Geldmassen in der Hand eines Mälius oder Manlius wohl
augenblickliche Gefahren hervorrufen; auf die Dauer jedoch hat er zu
wenig eigentliche Wurzeln[79]. So konnten weder Indiens Schätze die
spanische Macht- und Vermögensbalanz umändern, noch der grosse Schatz,
den Heinrich VII. sammelte, die englische; während in dem kleinen
Handelsstaate Florenz der Geldreichthum des mediceischen Hauses
allerdings einen politischen Umschwung herbeiführte[80].
Das ganze, eben erörterte, Naturgesetz führt Harrington sehr einfach auf
die Thatsache zurück, dass alle Macht auf der Fähigkeit beruhet, sich
Diener, insbesondere Soldaten zu halten, und dass eine dauernde
Fähigkeit dieser Art durch Grundeinkommen bedingt ist[81]. Indem er
sich wider Gegner vertheidigt, welche das Wahre in seiner Ansicht für
altbekannt erklärt hatten, vergleicht er seine Entdeckung mit der
Harvey'schen des Blutumlaufes[82]. Und es lässt sich in der That nicht
leugnen, bei aller Einseitigkeit und Grobheit der Harrington'schen
Theorie, enthält sie doch einen bedeutenden Versuch, die
Volkswirthschaft mit der Politik in wissenschaftlichen Zusammenhang zu
bringen. Jede Nationalökonomie hat zwei Hauptseiten, die harmonisch
entwickelt werden müssen: eine ethisch-politische und eine
materiell-ökonomische. Ebenso sehr nun, wie Hobbes um die letztere, hat
sich Harrington um die erstere verdient gemacht.
Seiner Grundansicht gemäss, theilt er alle Revolutionen in zwei Klassen
ein: natürliche oder innere, und gewaltsame, von Aussen her erfolgende;
je nachdem der Vermögensschwerpunkt durch friedlichen Verkehr, oder
durch Eroberung und Confiscation verrückt worden ist. Der letztere
Vorgang wieder kann auf monarchische, aristokratische oder
demokratische Weise erfolgen, wovon u. A. Mahomet, die Völkerwanderung
und die Israeliten in Kanaan charakteristische Beispiele darbieten. Zur
ersten Klasse der Revolutionen gehört vor Allen die englische
Staatsveränderung, deren tiefsten Grund der Verfasser in den
gesetzgeberischen Massnahmen Heinrichs VII. erkennt, die Zerstückelung
und Veräusserung der grossen Lehen zu erleichtern, wozu dann später die
Secularisationen Heinrichs VIII. kamen. Hierdurch sei die
Vermögensbalanz aus einer aristokratischen eine demokratische geworden.
Das Hauptmittel gegen solche Revolutionen sind immer %Agrargesetze%,
welche die bestehende Balanz auf eine unveränderliche Weise fixieren.
Hernach erst mag die Ausführung des Staatsgebäudes in einem, der
Grundlage entsprechenden, Stile erfolgen[83]. Jenes Erste kann auf
verschiedenen Wegen geschehen: die Israeliten und Lakedämonier
versuchten es durch gänzliche Unveräusserlichkeit der Grundstücke,
welche einer Familie verliehen waren; hierdurch werden aber die
Besitzenden allzu sicher, die Nichtbesitzenden allzu hoffnungslos, so
dass man auf solche Art dem Fleisse des Volkes schadet[84]. Es genügt
für eine Demokratie, wenn nur die zu grosse Anhäufung von Ländereien in
derselben Hand verhütet wird; für eine gemischte Monarchie muss man die
zu grosse Zersplitterung untersagen. So würde z. B. in einem Staate von
der Grösse Englands die Vertheilung der Balanz unter mehr, als
Dreihundert, den Verfall der Monarchie bedeuten; die Vertheilung unter
weniger, als Fünftausend, den Verfall der Republik[85]. Unter den
gegenwärtigen Umständen empfiehlt der Verfasser für seine Oceana
folgendes Ackergesetz. Wer ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund
St. jährlich besitzt, und mehrere Söhne, der soll es bei seinem Tode so
unter diese vertheilen, dass entweder Alle gleich bekommen, oder auch
der Aelteste, Bevorzugteste nicht über 2000 Pfund. Auch soll Niemand,
ausser durch Erbschaft, ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund
jährlich zusammenhäufen; und die Mitgiften der Weiber, allein die
Erbtöchter ausgenommen, sollen die Höhe von 1500 Pfund nicht
übersteigen. Mit einem Worte, es ist der Zweck des Gesetzes, keinem
lebenden Besitzer und auch keiner besitzenden Familie irgend wehe zu
thun; innerhalb dieser Gränzen aber die Entstehung grosser Vermögen,
von mehr als 2000 Pfund Grundeinkommen, so viel wie möglich zu
verhindern[86]. -- Das mosaische Zinsenverbot und das lykurgische
Verbot des edlen Metallgeldes erklärt Harrington aus einer ähnlichen
Absicht, die nur in noch grösserer Strenge durchgeführt worden. Sparta
nämlich und Palästina seien so klein gewesen, dass ein stark
entwickeltes Geldvermögen das Landvermögen leicht hätte überwiegen, und
somit die sicherste Balanz des letztern eludieren können. Dieser Gefahr
wollten jene Verbote vorbeugen[87].
Ich gedenke schliesslich der schönen Auseinandersetzung, welche
Harrington dem Vorwurfe entgegenstellt, als würde sein Ackergesetz ein
riesenmässiges Anschwellen der Hauptstadt und eine bettelhafte
Uebervölkerung des platten Landes herbeiführen[88]. Die
%Volksvermehrung% sei etwas schlechthin Wohlthätiges. Sie könne ihren
Anfang sowohl in der Stadt, wie auf dem Lande nehmen; eine volkreiche
Stadt werde auch ein volkreiches Land nach sich ziehen, und umgekehrt:
nur geschehe diess im erstem Falle gleichsam durch Säugen, im letztern
durch Entwöhnen. Denn die Blüthe der Stadt vermehrt den Absatz der
naheliegenden Dörfer, gestattet ihnen, mehr Vieh zu halten, besser zu
düngen u. s. w., selbst durch Austrocknungen und Aehnliches den Umfang
des urbaren Ackers zu vergrössern. Ein dicht bevölkertes Land hingegen
zwingt seine Bewohner, ausser dem Ackerbau noch andere Auskunftsmittel
zu Hülfe zu nehmen: so z. B. kriegerische Wanderungen, wie in der
gothisch-vandalischen Zeit, oder neuerdings am liebsten Gewerbfleiss und
Städteleben.