IV.

_Bacon von Verulam._

Von ganz besonderem Interesse muss es für unsern Zweck sein, die

nationalökonomischen Ansichten des FRANCIS BACON VON VERULAM kennen zu

lernen. Bei der ebenso vorurtheilsfreien, wie grossartigen

Vielseitigkeit dieses Mannes, welcher ernstlich bemühet war, das ganze

Gebiet menschlichen Wissens klar zu beherrschen und durch sichere

Beobachtungen zu erweitern, lässt sich schon erwarten, dass nichts von

Demjenigen, was die Zeitgenossen als Wissenschaft auffassten, seinem

Gesichtskreise völlig fremd geblieben. Hier war denn freilich der

Nationalökonomie nur ein sehr bescheidenes Plätzchen eingeräumt.

In der berühmten encyklopädischen Uebersicht aller Wissenschaften,

welche die Schrift _De dignitate et augmentis scientiarum_[49] enthält,

wird die %Oekonomie eine Unterabtheilung der Politik% genannt, ähnlich

wie die Familie ein Theil des Staates sei (VIII, 3.). Jedoch wird leider

von dieser ganzen Lehre nur ein einziger Abschnitt ausführlicher

behandelt: die Frage nämlich, wie der Staat erweitert werden könne. Aber

schon hier zeigt sich aufs Deutlichste, wie wenig Bacon zu den

gewöhnlich s. g. Mercantilisten gehört. Er polemisiert u. A. mit

grossem Eifer gegen den oft gepredigten Satz, als wenn das Geld der

Nerve des Kriegs wäre. Mit Recht habe Solon dem reichthumsstolzen Krösos

geweissagt, wenn Jemand komme, der ihm überlegen sei an Führung des

Eisens, so werde dem auch alsbald sein Gold gehören. Und anderswo

(VIII, 2) stimmt er dem Machiavelli bei, welcher die Nerven tapferer

Männer für die wahren Kriegsnerven erklärt hatte. Das Erste für Bacon

ist die _emendatio animi_; dann kommen die _opes et pecunia_; endlich

die _fama_. Desshalb bezeichnet er als wirthschaftliche Bedingungen

eines mächtigen Reiches besonders folgende drei: eine mässige und willig

ertragene Steuerlast; einen tüchtigen Bauernstand nebst einem wenig

zahlreichen Adel; endlich dass sich das Volk nicht allzu sehr mit

sitzenden Gewerben beschäftige, die mehr der Finger, als des Armes

bedürfen (VIII, 3.)[50].

Diese Ansichten finden ihre Ergänzung in derselben Schrift III, 5.

Bekanntlich hat Bacon eine Menge Vorschläge gemacht, um Lücken im

bisherigen Systeme der Wissenschaft durch neue Disciplinen auszufüllen,

wovon Literaturgeschichte und vergleichende Anatomie die gelungensten

Beispiele bilden. Da empfiehlt er nun u. A. ein _inventarium opum

humanarum_, worin alle Güter des menschlichen Geschlechts, die Natur-,

wie die Kunstproducte, verzeichnet würden; auch die früher bekannten,

jetzt aber verloren gegangenen: vornehmlich in der Absicht, um

erfinderische Köpfe zu leiten, und ein fruchtloses Abmühen derselben an

schon gelösten Problemen zu verhüten. Hier müssten auch die erwünschten,

aber noch für unmöglich gehaltenen Dinge zur Schärfung der

Aufmerksamkeit erwähnt werden. Sodann ferner einen _catalogus

experimentorum maxime polychrestorum_ zu demselben Zwecke. Dieser zweite

Vorschlag ist von Bacon selbst in seiner _Sylva sylvarum s. historia

naturalis_ einigermassen verwirklicht, wo namentlich die fünfte und

sechste Centurie viele schöne agronomische Versuche enthalten. Hierher

gehört auch die Forderung einer Geschichte aller Zweige der

Landwirthschaft, des Gewerbfleisses u.s.w.[51], welche die _Parasceue ad

historiam naturalem et experimentalem_ aufstellt; überall aus dem

Gesichtspunkte, «dass es ihm nicht sowohl auf die mechanischen Künste

selbst, sondern nur darauf ankomme, was sie zur Förderung der

Wissenschaft beitrügen.» -- Alles dergleichen musste Bacon um so mehr

interessieren, als er bekanntlich der Vater des Experimentierens ist,

welches jene Gewerbe, selbst ohne wissenschaftlichen Zweck, beständig

ausüben. Auch pflegt er die menschliche Kunst der Natur nicht

entgegenzusetzen, sondern nennt sie nur ein _additamentum naturae_. Ich

gedenke des berühmten Ausspruches, der so manche unfruchtbare

Streitigkeit der Nationalökonomen hätte abschneiden sollen, «dass die

menschliche Arbeit nichts weiter kann, als die Naturkörper zu oder von

einander bewegen, alles Uebrige hernach die Natur im Innern selbst

vollzieht»[52]. In diesem Sinne meint er anderswo, _Plinius historiam

naturalem pro dignitate complexus est, sed complexam indignissime

tractavit_[53].

Die Aufsätze _De divitiis_ und _De sumtibus_[54] sind, wie die meisten

Schriften Bacons, reich an s. g. %Gemeinplätzen%, denen man es aber

deutlich genug ansieht, dass sie von ihm selbst und aus einer Menge

eigener Erfahrungen abgezogen worden. Sie tragen desshalb, statt der

gewöhnlichen Leerheit solcher Sätze, den Charakter grosser Fülle an

sich: es sind Worte, um mit Pindar zu reden, welche die Zunge mit der

Musen Gunst aus den Tiefen der Seele geschöpft hat. Bacon ist ebenso

frei von eiteler Ueberschätzung des Reichthums, wie von mönchischer,

meist verdächtiger Geringschätzung desselben. Der Reichthum verhalte

sich zur Tugend, wie das Gepäck zu einem Heere. Als Mittel des

Reichwerdens bezeichnet Bacon folgende zehn: Sparsamkeit, Ackerbau,

Gewerbfleiss, Handel, Gesellschaften, Zinswucher, neue Erfindungen,

Monopolien, Dienst des Königs oder der Grossen, Erbschleicherei.

Freilich eine sehr unlogische Zusammenstellung, und ohne alle Rücksicht

auf das Ganze der Volkswirthschaft, aber mit viel guten Bemerkungen

durchflochten aus dem Gesichtspunkte der individuellen Klugheits- und

Sittenlehre. So wird die Langsamkeit des Ackerbaugewinns hervorgehoben;

die vielen sittlichen Gefahren des Handels; dass Grösse und Sicherheit

des Gewinns schwer zu vereinigende Begriffe sind; dass die ersten

Schritte der Bereicherung sehr viel langsamer gehen, als die folgenden

u. s. w. Diese einzelnen ethisch-psychologischen Bemerkungen verhalten

sich zu den Werken von Ad. Smith und Ricardo ganz ähnlich, wie die

bekannten Aussprüche der sieben Weisen zu den politischen Systemen eines

Platon und Aristoteles. Man darf nicht vergessen, dass sich die

Nationalökonomie fast allenthalben aus einer bloss cameralistischen

Betrachtung der Haus- und Regierungswirthschaft mühselig genug hat

entwickeln müssen.

Indessen fehlt es dem Bacon doch keineswegs an allen

%volkswirthschaftlichen Ideen%. So findet sich schon bei ihm die im 17.

Jahrhundert gewöhnliche Ansicht, als wenn Vermehrung des Volksvermögens

nur durch Gewinn im auswärtigen Handel erfolgen könnte. Hierbei

unterscheidet er nun zwar genau den Rohstoff, die Verarbeitung und den

Transport der Waaren; ist aber von klarer Einsicht in das Wesen der

Güterproduction noch so weit entfernt, dass er schlechthin meint:

_quicquid alicubi adiicitur, alibi detrahitur_[55]. -- Was die

Vertheilung der Güter betrifft, so ist es ein Lieblingsgegenstand des

Bacon, wider die allzustarke Anhäufung in derselben Hand zu eifern.

Kolossale Erbschaften, meint er, sind in der Regel dem Erben selbst

nachtheilig. (_Sermones Cap. 34._) Wo alles Vermögen wenigen

Ueberreichen gehört, da kann der Staat mitten unter Schätzen Hungers

sterben. Das Geld muss, wie der Dünger, über das Land zerstreuet werden,

um es zu befruchten. Desswegen verlangt Bacon, dass Zinswucher,

Monopolien, Umwandelung grosser Güter in Weideland mindestens beschränkt

werden. (_Sermones Cap. 15. 39._) So war z. B. 4 u. 5 _Henry VII_ ein

Gesetz gegeben, welches die ungeschmälerte Erhaltung aller Bauerhöfe von

20 Acres und darüber anbefahl. Unser Bacon ist entzückt von diesem

Gesetze[56]. -- Hinsichtlich der Consumtion billigt er, wie die meisten

Zeitgenossen, Luxusverbote[57]; jedoch ohne sich detaillierter darüber

auszulassen. (_Sermones Cap. 15._) Ganz besonders aber verwirft er jede

grosse Zahl von Adeligen, Geistlichen, Literaten u. s. w., deren

vorzugsweise ausgebildete Consumtion den Staat zu verarmen drohe[58].

Von einzelnen Punkten muss ich besonders die Lehre vom %Zinswucher%

(_Sermones Cap. 39_) erwähnen. Hier ist Bacon dem Salmasius, welcher

gewöhnlich für den ersten wissenschaftlichen Vertheidiger des

Kapitalzinses gilt, um mehr als ein Menschenalter[59] zuvorgekommen.

Zwar hatte schon Heinrich VIII im Jahre 1546 das frühere Gesetz, welches

allen Unterthanen (mit Ausnahme der Fremden) das Zinsnehmen unbedingt

verbot, aufgehoben, und nur ein Maximum von 10 Procent statt dessen

eingeführt. Unter dem Reformationskönige Eduard VI war das Zinsenverbot,

dem Buchstaben des alten Testamentes gemäss, wiederhergestellt (_5 et 6

Edward VI, Cap. 20_); indessen nur bis 1571, wo es für immer erlosch.

Selbst die Sprache des Volks hatte diess anerkannt, indem seit[60] 1571

das Wort _usury_, welches vordem jedwedes Zinsnehmen bedeutete, in der

Regel nur von zu hohem Zinse gebraucht wird. Wie wenig gründlich

indessen die Vorurtheile gegen das Zinsrecht beseitigt waren, zeigt aufs

Deutlichste der grosse Zeitgenosse Bacons, William Shakespeare, im

Kaufmann von Venedig. Bacon selber ist nicht ganz davon frei. Unter den

Vorwürfen, die jener Zeit gegen das Zinsnehmen geschleudert wurden,

scheinen folgende zwei nicht ohne Eindruck auf ihn geblieben zu sein:

dass der Zinsgläubiger selbst am Sabbath arbeiten lasse, und dass er das

früheste Gebot verletze, im Schweisse des eigenen Angesichtes sein Brot

zu essen[61]. Trotzdem erklärt er den Zins für erlaubt, um der

menschlichen Herzenshärtigkeit willen; weil Darlehen schlechterdings

nothwendig sind, ohne Zins aber schwerlich erfolgen würden. Hierauf

stellt er die Vortheile und Nachtheile des Zinsgeschäftes einander

gegenüber: unter diesen z. B., dass viele Menschen durch den Reiz eines

müssigen Rentenierlebens vom eigenen Handelsbetriebe abgehalten, die

Güterpreise durch den Zins erniedrigt, alle Reichthümer in weniger

Händen concentriert würden; doch wird alles Dergleichen durch die

handgreifliche Nothwendigkeit der Darlehen überwogen. Ein wirkliches

Verbot der Zinsen wäre desshalb ungereimt, «nach Utopien gehörig.» Im

höchsten Grade fruchtbar ist die weitere Entwickelung, in welcher Bacon

einen zwiefachen gesetzlichen Zinsfuss begehrt. Einen niedrigern, von

etwa 5 Procent, für Jedermann: wobei sich die Grundbesitzer, die

gegenwärtig in ihrer Rente 6 Procent des Kaufschillings beziehen, sehr

gut stehen, die müssigen Renteniere zur Thätigkeit angespornt sein

würden u. s. w. Sodann einen höhern, von etwa 8 Procent, welcher

ausnahmsweise, unter Aufsicht des Staates und nur in Handelsstädten, für

Darlehen an Kaufleute gestattet werden mag. Bacon bemerkt sehr richtig,

dass der Handel nicht bloss für jenen niedrigen Zinsfuss allzu wenig

Vertrauen geniesse; sondern es könnten auch die Kaufleute wegen ihres

eigenen höhern Gewinnes einen höhern Zins ertragen. Also eine Ahnung

wenigstens von der wirklichen Productivität des Kapitals, wie sie

Galiani mehr als vier Menschenalter nachher kaum viel klarer hatte[62]!

Wie beim Zinsfusse, so scheint dem Bacon auch in anderen Fällen eine

obrigkeitliche Preisbestimmung nöthig zu sein. (_Sermones Cap. 15._) Er

schätzt überall die gesetzgeberische Thätigkeit Heinrichs VII sehr hoch

(_Historia Henrici VII, p. 1037_); und so lobt er namentlich auch das

Gesetz über die Tuchpreise: 4 u. 5 _Henry VII_. Diess glich in gewisser

Hinsicht dem Vorschlage Bacons wegen des gesetzlichen Zinsfusses;

insbesondere waren darin für die groben und feinen Tuchsorten

verschiedene Preise festgestellt. (_L. c. p. 1040._)

In demselben Jahre hatte Heinrich VII ein Gesetz veranlasst, worin die

%Einfuhr% von Waid und Wein aus dem südlichen Frankreich auf anderen als

englischen Schiffen %untersagt% wurde. Diess ist zwar nicht, wie Bacon

zu glauben scheint, das erste Glied jener Kette, welche schliesslich zur

Navigations-Acte hinführen sollte; denn schon 5 _Richard II Cap. 3_

hatte Aehnliches verordnet. Wohl aber hat Niemand den Zweck solcher

Massregeln, politischen Vortheil durch wirthschaftliche Opfer zu

erkaufen, besser charakterisiert, als Bacon (_L. c. p. 1039_):

_Inflectens paulatim politiam regni Angliae ab intuitu ubertatis et

utilitatis rerum venalium ad intuitum potentiae militaris. Antiqua enim

statuta fere omnia mercatores exteros invitant, ut merces omnigenas in

regnum Angliae importent; pro fine habentia vilitatem et copiam earundem

mercium, neutiquam respicientia ad rationes politicas, circa regni

potentiam navalem._ -- Ebenso wenig abgeneigt war Bacon einer

verständigen Erziehung des Gewerbfleisses durch Staatsgesetze; obwohl

sich die Scheingründe, welche der s. g. Mercantilismus dafür benutzt,

nirgends bei ihm nachweisen lassen. Er lobt ein Gesetz (19 _Henry VII_),

worin die Einfuhr aller derjenigen Seidenwaaren verboten wurde, deren

Verfertigung man damals schon in England verstand. Diess Gesetz habe

sich auf die wahre Regel gestützt, dass man die Einfuhr überflüssiger

Fremdwaaren verhindern müsse; hierdurch werde entweder die einheimische

Industrie gefördert, oder aber der Verbrauch von Ueberflüssigkeiten

gehemmt. (_L. c. p. 1115._) -- Ein Vergötterer des Gewerbfleisses ist

Bacon übrigens nicht. In jugendlichen Staaten, sagt er, blühen die

Waffen, in gereiften die Literatur, im sinkenden Alter die Gewerbe und

der Handel[63].

Als die Krone aller volkswirthschaftlichen Ansichten Bacons müssen seine

Betrachtungen _De plantationibus populorum_ gelten. (_Sermones

Cap. 33._) Er traf hier mit einem grossen praktischen Interesse

zusammen, dem einzigen jener Zeit, welches von der Regierung Jacobs I

nicht bekämpft wurde. Damals war plötzlich an die Stelle romantischer

Kriegsthätigkeit eine tiefe, träge Friedensruhe getreten, wodurch eine

Menge abenteuerlicher Kräfte sich fast gezwungen sahen, wenigstens in

den friedlicheren Abenteuern der Kolonialgründung Ersatz zu suchen. Wie

die gescheiterten praktischen Versuche eines Raleigh, Carleill u. s. w.

seit 1606 zuerst in Virginien glücklichere Nachfolger fanden, so kann

Bacon als der Vollender Desjenigen betrachtet werden, was die früher

erwähnten Kolonialtheoretiker des 16. Jahrhunderts begonnen hatten. Dass

auch er noch grosse Besorgnisse vor Uebervölkerung hatte, bezeugt die

Schrift _Cogitata de coloniis in Hiberniam deducendis_, sowie _Sermones

fideles Cap. 15_. -- Die ganze %Kolonialtheorie% des Bacon steht im

schärfsten Gegensatze zu dem Verfahren der Spanier. Nur auf reinem Boden

will er Kolonien gegründet wissen, nicht auf solchem, der erst durch

Vertilgung der früheren Bewohner leer geworden ist. Er warnt davor, dass

man doch ja nicht zu früh eigentliche Früchte der Kolonie erwarten

solle; kurzsichtige Habgier sei das Verderben selbst hoffnungsvoller

Kolonien; wie bei neugepflanzten Forsten, dürfe man auch hier vor dem

zwanzigsten Jahre keine Nutzung begehren. Aus diesem Grunde hält es

Bacon für besser, wenn Edelleute, als wenn Kaufleute des Mutterlandes an

der Spitze der ganzen Unternehmung stehen. Er widerräth die Ansiedelung

von Verbrechern, welche den Keim der Kolonie vergiften. Dagegen

empfiehlt er vor Allem solche Auswanderer, welche den gröbsten und

nothwendigsten Arbeiten gewachsen sind, wie Pflüger, Gärtner, Schmiede,

Zimmerleute u. s. w. Ueberhaupt soll Alles von unten her gründlich

aufgebaut werden. So ist z. B. die erste Frage, welche Nahrungsmittel in

der Kolonie von selbst wachsen; sodann, welche in Jahresfrist künstlich

produciert werden können; bis dahin muss für Zwieback, Mehl u. s. w. vom

Mutterlande aus gesorgt werden. Hinsichtlich der Viehgattungen kommt es

zunächst auf solche an, die am freiesten von Krankheiten und am

fruchtbarsten sind. Am meisten jedoch ist auf Fischfang zu rechnen,

sowohl der Nahrung, wie der Ausfuhr halber. Was überhaupt die Ausfuhr

betrifft, so warnt Bacon zwar vor jedem unmässigen Speculationsbaue;

dagegen empfiehlt er einen mässigen Anbau von Tabak, Baumwolle u. s. w.,

mehr noch, wegen des Ueberflusses an Urwäldern, die Ausfuhr von Bauholz,

Pech u. s. w. Sehr charakteristisch ist seine Abneigung wider den

Bergbau, dessen gefährliches, lotterieartiges Wesen die Kolonisten

unwirthschaftlich mache. Diess sticht um so schärfer von der spanischen

Weise ab, als Bacon die Gewinnung und Verarbeitung des Eisens

ausdrücklich empfiehlt. Die Verwaltung der Kolonie will er Einer Person,

und zwar mit einer Art kriegsrechtlicher Auctorität, übertragen wissen;

im Mutterlande soll die Aufsichtsbehörde nicht allzu zahlreich sein.

Ausser Steuerfreiheiten, so lange die Kolonie noch unreif ist, muss auch

vollständige Handelsfreiheit Regel bleiben. Gegen die Ureinwohner ist

strenge Gerechtigkeit die beste Politik; ausserdem soll man Einzelne von

ihnen ins Mutterland schicken, und dort zu Kulturaposteln für ihre

Volksgenossen auszubilden suchen. -- Man erkennt hierin deutlich, wie in

einem Spiegel, die wichtigsten Eigenthümlichkeiten, wodurch sich die

praktischen Kolonisationsversuche der Engländer seit 1606 auszeichneten.

Aber freilich, auch die Fehlgriffe derselben sind zum Theil in Bacons

Theorie übergegangen. So z. B. die halbe Gütergemeinschaft, welche in

Virginien, wie in Neuengland den ersten Aufschwung so sehr hemmte[64].

Bacon räth, den grössten Theil des Acker- und Gartenlandes öffentlichen

Speichern anzuweisen, deren Inhalt sodann planmässig, wie in einer

belagerten Stadt, vertheilt werden müsse. Ein merkwürdiges Corollar zum

Vorstehenden bildet der Plan einer Kolonisation von Ireland, welchen

Bacon im Jahre 1606 König Jacob I überreichte[65]. Hier sind besonders

folgende Nova enthalten: es wird davor gewarnt, die Ansiedelung durch

Arme zu bewerkstelligen; es wird die Beihülfe des Parliamentes zum Bau

der Kirchen, Strassen, Stadtmauern und anderen öffentlichen Gebäude

verlangt, und endlich dringend gerathen, die allzu grosse Zerstreuung

der Ansiedeler zu vermeiden.

Zur Geschichte der englischen Volkswirthschaftslehre aus dem III. Bande der Abhandlungen der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften · 第 8 / 16 题