Einmischung in eine Privatangelegenheit – unnötige Behelligung der
Öffentlichkeit mit einer Streitsache, die man der Unzulänglichkeit des
geltenden Rechtes wegen persönlich erledigen mußte, – Beschnüffelung von
Opfer und Täter, die hier nur einander betrafen und durch ihr tötliches
Duell die Menschheit als Ganzes, nie aber Neugier und Zuständigkeit
eines bürgerlichen Gerichtes, – ein wenig so betrachtet der mittelgroße,
etwas beleibte ältere Herr im dunkelgrauen Mantel seinen Fall, den er
vor den Schranken temperamentvoll erläutert und begründet. Nicht im
Sinne der Anklage bekenne er sich schuldig, erwidert er dem
Vorsitzenden, Hofrat Ramsauer, der aus seinem hautverkleideten
Granitschädel angespannt der Schilderung Otto Eißlers folgt. Darnach hat
Robert die von dem Vetter beabsichtigte Zwiesprache mit einem
sonderbaren, nicht eben gemütvollen Wunsche im Keime erstickt: „Du
kannst noch sieben Jahre Prozeß führen! Von mir aus könnt ihr alle
krepieren!“ Und er? – – „Nachdem ich die Hände gerade in den Taschen
hatte, habe ich, ohne es zu wissen, und ohne mein Wollen, ohne zu
zielen, ohne zu wissen, daß ich schieße, auf den Mann geschossen.“ Die
Waffen, die er dann gegen sich richten wollte, müssen ihm entrungen
werden. Im übrigen hätte er sie gewohntermaßen bei sich getragen,
deshalb könne keine Rede davon sein, daß er sie vor jener Fahrt, die in
die Bluttat mündete, eigens planvoll zu sich gesteckt habe. Und in Einem
weist er es zurück, er wäre über den Sterbenden mit einem „Es ist nicht
schade um ihn“ weggegangen. Aus dem ersten Verhör mit Regierungsrat
Hanusch steht eine viel wesentlichere Äußerung verzeichnen die er auch
nicht leugnet: „Es muß doch in der Welt endlich einmal etwas geschehen“
Diese scheinbar banalen Worte legen die eigentliche Achse seiner
Handlung bloß, reichen in das Getriebe der inneren Zwangsläufigkeit
seines Verbrechens, wohin die seelische Autopsie der Psychiater trotz
peinlichster Gewissenhaftigkeit nicht einzudringen vermochte. Er, der
nach Ansicht seiner Vettern zu zerfahren blieb, um in den Generalstab
des Kontores vorzurücken, schmetterte mit seinen mörderischen Schüssen
symbolisch die Firmentafel ein, weil es ihm nicht verliehen war, sich
anders über solche Kränkung wegzuhelfen. Vorsätzlicher Mord oder
Totschlag im Zorn standen also hier in erster Linie zur Frage: beides
lehnt er vehement ab, will einzig auf eine seelische Panik plädiert
wissen, die in jenem tragischen Augenblicke nicht allein seine Waffen,
sondern auch ihn jeder hemmenden Sperre entledigt hätte. Dawider aber
findet er im Gutachten der Psychiater wie in der Anklage entschlossenste
Gegnerschaft. Die vierte Möglichkeit befehdet er selbst, jene, es könne
sich um eine Paranoia handeln, um eine ausgesprochene Geisteskrankheit
aus der Kategorie des Verfolgungswahnes. Wie sein Anwalt, Doktor
_Valentin Teirich_, der dritte, den sich der von Mißtrauen vergiftete
Angeklagte seit seiner Festnahme gewählt hatte, scharfsinnig ausführte,
lag der Keim des Übels wohl nicht in der zur gespenstigen Gegnerschaft
gewordenen Vision seines feindlichen Vetters, mehr in einer durch
gesteigertes Selbstgefühl überkompensierten Urangst vor irgendeinem
Untergang, die sich zunächst als Verarmungsfurcht kundgab und sich erst
nachträglich angeregt durch die ihn tatsächlich gefährdende Einstellung
Roberts den Körper fand, mit dem sie sich in kausale Beziehung als den
endlich Fleisch gewordenen Feind zu setzen vermochte. Doch Zweifel an
der Überlegenheit und unbedingten Klarheit seines Geistes will Otto
Eißler nicht sich und niemand eingestehen; an seinen Geist soll ihm
keiner rühren, nicht einmal an seine Meinung über die Eignung für das
Geschäft, die er, wie er behauptet, mehrfach glänzend bewiesen hätte,
was ja wahrhaftig nicht so sehr für Geist als für rasche Gewitztheit und
rücksichtslose Entschlußkraft zeugte. Ehe er das Primat seines Geistes
anzutasten gestattet, nimmt er lieber noch die Gefahr des äußersten
Strafsatzes auf sich, der sein Verbrechen mit lebenslänglichem Kerker
bemißt. Doch er rechnet bestimmt auf Freispruch, sehr verschieden darin
von dem Vorsitzenden, der sich immer gewichtiger in den Mittelpunkt der
Verhandlung schob, wie in jeder, die bisher unter seiner Ägide vor sich
gegangen war. Ägide in des Wortes furchtbarster Bedeutung: Es war ein
Medusenhaupt des Rechtes, das er den armen Sündern wies.
Es reizt, vor jedem weiteren Berichte bei seiner Persönlichkeit zu
verweilen, deren gehaltene Natur sich von dem flackernden Nervenbündel,
das ihm da in die Hand gegeben war, nicht bewegen ließ. Bei einem
protestierendem Zwischenrufe fährt er es an: „Ich habe Ihnen schon
gestern gesagt, daß die Art, wie Sie Zeugen anflegeln, nur für das Ende
spricht, das Sie erwartet!“ Was in der Kritik der Presse („Abend“ vom 9.
April 1924) zu dem Hinweis auf einen Justiz-Ministerial-Erlaß vom Jahre
1907 Anlaß gab, der einen Vorsitzenden, der „den Angeklagten bereits als
überführt behandeln würde“, ausdrücklich als mit seinen Pflichten in
Widerspruch stehend bezeichnet. Eißler freilich vermochte da nichts zu
erwidern; er besaß nicht die notwendige blitzhaft einsausende Energie,
wie etwa die Giftmischerin Milica Vukobrankovics, die ihrem
Verhandlungsleiter bei einer ähnlichen Kritik entgegnet hatte: „Hängt
das mit dem Abbau zusammen, daß sie Richter und Staatsanwalt in einer
Person sind?“ und damit die Lacher auf ihrer Seite entfachte. Wie es
aber Ottos Verhängnis blieb, daß selbst der Schatten des toten Robert
mächtiger wirkte als er, so gleitet er auch allmählich hier vor der
Figur seines Richters zur Seite, der nun alle Erwartung und Neugier auf
sich sammelt. Es ist eine bedeutende, doch nicht versöhnlich anmutende
Gestalt, die sich uns in Hofrat Ramsauer darstellt: Hartkantig bis zur
Schroffheit, an dem ganzen Handel fasziniert durch die Paragraphen, nach
denen er erledigt werden muß, ein Matador seiner traurigen Pflicht, die
ihm zur Leidenschaft geworden ist, in unermüdlicher Arbeitskraft jenem
Toten ähnlich, um den der Prozeß geht. Als zweiter „_Holzinger_“ wird er
verschrieen, der Name jenes scharfen Wiener Staatsanwaltes, Schwager des
Dichters _Anzengruber_, der schließlich selbst sein heiliges Gesetz so
sehr verletzte, daß ihm nur freiwilliger Tod den letzten Ausweg bot. Es
wäre aber ebenso wohlfeil wie falsch, einen Charakter von Ramsauers Art
mit dem Klischee des geistigen Sadismus abzutun, wie es zur Not noch auf
Holzinger passen konnte. Ramsauer ist lediglich tätiger Protagonist
seiner Weltanschauung die ihm das Strafrecht zum unantastbaren
Evangelium verklärt hat. Vorgefaßtes Übelwollen äußert er so wenig wie
Güte. Dem Gesetze einzig und allein dient er und wendet es an, so lange
es besteht in der gebotenen Form, ohne Schwäche, jedoch auch ohne
Ansehen der Person und ohne willkürliche Auslegung. Humanitätsappelle,
psychologisierende Entschuldigungen sind freilich seine Sache nicht; der
Blick, der in Herz und Nieren des Inkulpanten forscht, übersieht
vielleicht, daß zwischen ihm und jenem auf dem Richtertische ein Kreuz
mahnt. Als Vollzugsorgan einer Gesellschaftsordnung erachtet er sich,
darin jedes unangebrachte Erbarmen die Fundamente lockern kann. Das
„Ramsauerurteil“ wurde sprichwörtlich, seine Entscheidungen, auch als
Einzelrichter, beschäftigen andauernd den Berufungssenat; der milde
Hofrat _Jakob_ nahm so – einen Tag nach Abschluß des Eißlerprozesses, –
an mehreren von Jenem gefällten Urteilen wegen § 144 (Verbot der
Abtreibung der Leibesfrucht) menschliche Abstriche vor. Was Ramsauer
keineswegs veranlaßte, sich etwa bei der gleichen Gelegenheit später
sichtlich milder zu erweisen. So ist er auf seine Art, die freilich
nicht Jedermanns Art sein mag, ein Römer nach Gerechtigkeit, Reinheit
und gelassener Härte seiner Persönlichkeit.
Es mochte also mehr an der Form, als an der gerade von diesem Richter
sonst peinlichst korrekt geprüften Sache liegen, die besonders die
Presse fortwährend gegen ihn aufbrachte, die ihm Feinde schuf, wie sie
in solcher Menge und Hartnäckigkeit in Wien selten eine öffentliche
Persönlichkeit zählt. Die Strategie seines Verfahrens setzte auch in der
Causa Eißler – wohl unbewußt – vom Anfange her schon mit einem „Ceterum
censeo“ wider den Beklagten ein. Bereits am ersten Tage des Prozesses
vernahm er bis in die tiefe Nacht sämtliche Entlastungszeugen, um die
folgende Zeit nur mit belastenden Aussagen zu füllen, ein sonst der
ungünstigen Wirkung auf die Geschworenen halber nicht üblicher Brauch.
Denn wie der Verteidiger im Strafverfahren das letzte Wort zugebilligt
erhält, genau so pflegt man die Stimme _für_ den armen Sünder erst
_nach_ jenen anzuhören, die ihn auf Leib und Leben _verklagen_. Und
nicht nur solche ungewohnte Umkehrung beeinträchtigte im Zuge der
Verhandlung die Situation des Angeklagten; auch sein Anwalt Dr. Teirich
mußte manche Bemerkung oder Frage an das Gericht über den Wink des
Vorsitzenden zeitlich verschieben, wodurch sie in ihrer geplanten
Wirkung auf die Geschworenen nichts weniger als gewann. Das große
Schachspiel, das um die Haltung der Zwölfmännerschaft sonst zwischen
Advokat und Staatsanwalt ausgefochten zu werden pflegt, hatte hier zum
Teile auch die sella curulis ergriffen; zwei Partner rückten so gegen
einen in das Feld. Die Entlastungszeugen, Schulfreunde, Bekannte,
Verwandte Otto Eißlers, sowie Leute, die in dienstlicher Beziehung zu
ihm standen, schienen sich eins darin, daß er ein gutmütiger Sonderling
sei mit querulanten Neigungen, aber von einer feinfühligen inneren
Beschaffenheit, die ihn auch für das soziale Elend um ihn nicht taub
machte. Diese Erklärungen wachsen an Wärme, je näher sie dem privaten
Leben des einsamen Melancholikers kommen; die Schwester Ida von Molnar
und Anna Heimerle, die Lebensgefährtin, wissen nicht genug seine Güte
und seine Vornehmheit zu rühmen. Von der Gegenseite geschieht eigentlich
nur durch Doktor Braß, dem Vertreter der Zivilansprüche der Familie
Roberts, eine aus dem Rahmen fallende Attacke; Doktor Fürst polemisiert
sehr diplomatisch, und der neue Firmenchef Doktor Hermann Eißler, ein
Mann erlesenster künstlerischer Kultur, der sich erst spät zu
gerichtlicher Aussage entschlossen hatte, befleißigte sich gleichfalls
möglichster Objektivität. Dennoch schwindet bald jede weichere
menschlichere Stimmung, Ziffern schwirren herum, uralter Verwandtenhaß
brodelt auf, immer dicker wird die Luft im Gerichtssaal. Solcher
anschwellenden Beklommenheit hält niemand stand, wie eine stickige
schmutzig-gelbe Wolke wuchtet das Gold und seine Gier über allem, immer
kleiner, immer trüber schwält durch ihren Dunst die Flamme der
Verantwortung, immer gewaltiger kann die Anklage ausholen zum
unerbittlichen Endspruch. Und doch klaffte in der Sache selbst ein
tragischer Irrtum: Der arme Mensch, der hier Zahl über Zahl türmte, so
daß Vorsitzender und Geschworene dem Eindruck erlagen, eine verunglückte
Valutenspekulation sei da von einem nicht einmal wesentlich Geschädigten
aus gekränktem Egoismus zum Mordmotive aufgebauscht worden, – er war
wirklich nichts weniger als wesenseins mit den Dinaren, jugoslavischen
und österreichischen Kronen, die er sprudelnd hervorstieß. Er konnte
bloß keine andere Sprache gebrauchen, als eine seines Milieus, er meinte
dabei gar nicht jenes Geld, um das man ihn seiner Ansicht nach betrogen
hatte, sondern sein vom Gelde ins Antlitz geschlagenes gutes _Recht_.
Doch sich in Diskussionen über das Thema „Nicht der Mörder, der
Ermordete ist schuldig“ einzulassen, dazu spürte das Gericht wenig Lust;
denn eben durch den sich in Zahlen rechtfertigenden Angeklagten war es
ja auf ein Maß herabgenötigt worden, aus dem es die tragische Kulisse
des ganzen Falles, die zugleich eine Kulisse seiner Zeit wurde, nicht zu
fassen vermochte. Für seinen Wahrspruch stand da bloß ein ihm
unangenehmen von fixen Ideen besessener Herr bereit, der in seinen
ungezügelten Repliken vom Vorsitzenden stets nachdrücklichst abgewiesen
werden mußte, und an dessen Händen überdies das Blut eines der
geachtetsten Großindustriellen des Reiches klebte. Solche Eindrücke
modellierten die Überzeugung der Zwölf, Eindrücke von einer fremden und
keineswegs sympathischen Welt.
So war im Verlaufe der drei Tage „nichts fürs Gemüt“ vorgefallen, die
unaufhörlichen geschäftlichen Diskussionen langweilten und erbitterten;
einzig die Aussagen der beiden Frauen, die der Vorsitzende chevaleresk
behandelte, hatten etwas Helle verbreitet. In einer umsichtigen, vor
allem gegen das Gutachten der Psychiater gerichteten Rede verfocht
Doktor Teirich die Sache seines Schutzbefohlenen höchst geschickt, indem
er zwingend zu erläutern trachtete, wie ein Mensch von der seelischen
Basis und Belastung des Beklagten, die er mit bezeichnenden
Zeugenattesten umriß, unter den von seiner Sippe gegen ihn verfügten
Maßnahmen in einen seelischen Aufruhr geraten mußte, der seine
Zurechnungsfähigkeit bei der Tat ausschloß. Und selbst der _Staatsanwalt
Doktor Winterstein_, der sich auch während der Dauer der Verhandlung in
höchst rühmenswerter Weise verhielt, die das menschliche Bedauern für
den Beklagten trotz selbstverständlicher schärfster Verdammung der Tat
nicht verhehlte, bat die Geschworenen um Milde: „Der Kampf der Firma
gegen Otto,“ sagte er, „ist hart und ungerecht geführt worden, und er
hatte es nicht gerade mit zärtlichen Verwandten zu tun.“ So mühte sogar
er sich, Verständnis zu erwirken dem, den er auf geplanten Mord verklagt
hatte.
Der Vorsitzende beharrte auf seinem Standpunkt, für den es, wie er
bekannte, gleichgültig blieb, ob Robert Eißler ein Engel oder der Teufel
in Menschengestalt gewesen sei. Vergossenes Blut heischte Sühne. In der
Schale des Zornes würde es immer schwerer wiegen, mochte noch so viel
Verzeihliches und Begreifliches in der Schale der Versöhnung liegen.
_Die Geschworenen bejahten die Frage auf vorsätzlichen Mord mit zehn Ja
und zwei Nein._
Der Strafsatz bemißt für diese Erkenntnis im bittersten Falle
lebenslänglichen schweren Kerker, der im Berufungswege bis zu einem Jahr
herabgesetzt werden kann. Solche Berufung wird aber der Verteidigung nur
dann gestattet, wenn der Spruch des Richters auf mehr als zehn Jahre
lautet, und wäre es zehn Jahre und einen Tag. Man geht nur meist bei
ähnlichen Gerichtstragödien, wie sie in der bäuerlichen Bevölkerung
nicht zu selten sind, ungerne so hoch hinauf.
Eine Frage auf Totschlag unterblieb. Über Wunsch des Beklagten. Hofrat
Ramsauer verkündigte das _Urteil_:
_Zehn Jahre schweren Kerkers!_
Keine Stunde mehr! Keine Stunde weniger! Zehn unabänderliche Jahre!
Die Lebensgefährtin Otto Eißlers brach mit einem Schrei bewußtlos
zusammen.
Er selbst verharrte aufrecht und starr. Sah er plötzlich hinter die
Dinge, hinter den steinernen Richter, hinter die steifen Geschworenen,
hinter die graue Wand des Gerichtes? Reckte sich nicht eine Gestalt, die
auf ihn niederblickte durch geschlossene Augen, aber aus sechs offenen
Todeswunden? Die wieder sagte:
„Dummer Kerl!“ –
Ja; er hatte Unglück, der arme Otto Eißler. Der einen Macht entriß er
sich und ließ dabei eine Leiche am Wege. Um nun von einer anderen Macht
sein Urteil zu empfangen, das dreifach galt für den kränkelnden
fünfzigjährigen Mann. Von einer Macht, die unangreifbar thronte und
unerschütterlich, hart gleich dem Vetter Robert, dessen verwandeltem
Angesicht er hier wieder begegnete, wie einem Schicksale, dem er
bestimmt gewesen war zu verfallen, von allem Ursprunge her.