IX. DER FÜNFTE AKT.

Einmischung in eine Privatangelegenheit – unnötige Behelligung der

Öffentlichkeit mit einer Streitsache, die man der Unzulänglichkeit des

geltenden Rechtes wegen persönlich erledigen mußte, – Beschnüffelung von

Opfer und Täter, die hier nur einander betrafen und durch ihr tötliches

Duell die Menschheit als Ganzes, nie aber Neugier und Zuständigkeit

eines bürgerlichen Gerichtes, – ein wenig so betrachtet der mittelgroße,

etwas beleibte ältere Herr im dunkelgrauen Mantel seinen Fall, den er

vor den Schranken temperamentvoll erläutert und begründet. Nicht im

Sinne der Anklage bekenne er sich schuldig, erwidert er dem

Vorsitzenden, Hofrat Ramsauer, der aus seinem hautverkleideten

Granitschädel angespannt der Schilderung Otto Eißlers folgt. Darnach hat

Robert die von dem Vetter beabsichtigte Zwiesprache mit einem

sonderbaren, nicht eben gemütvollen Wunsche im Keime erstickt: „Du

kannst noch sieben Jahre Prozeß führen! Von mir aus könnt ihr alle

krepieren!“ Und er? – – „Nachdem ich die Hände gerade in den Taschen

hatte, habe ich, ohne es zu wissen, und ohne mein Wollen, ohne zu

zielen, ohne zu wissen, daß ich schieße, auf den Mann geschossen.“ Die

Waffen, die er dann gegen sich richten wollte, müssen ihm entrungen

werden. Im übrigen hätte er sie gewohntermaßen bei sich getragen,

deshalb könne keine Rede davon sein, daß er sie vor jener Fahrt, die in

die Bluttat mündete, eigens planvoll zu sich gesteckt habe. Und in Einem

weist er es zurück, er wäre über den Sterbenden mit einem „Es ist nicht

schade um ihn“ weggegangen. Aus dem ersten Verhör mit Regierungsrat

Hanusch steht eine viel wesentlichere Äußerung verzeichnen die er auch

nicht leugnet: „Es muß doch in der Welt endlich einmal etwas geschehen“

Diese scheinbar banalen Worte legen die eigentliche Achse seiner

Handlung bloß, reichen in das Getriebe der inneren Zwangsläufigkeit

seines Verbrechens, wohin die seelische Autopsie der Psychiater trotz

peinlichster Gewissenhaftigkeit nicht einzudringen vermochte. Er, der

nach Ansicht seiner Vettern zu zerfahren blieb, um in den Generalstab

des Kontores vorzurücken, schmetterte mit seinen mörderischen Schüssen

symbolisch die Firmentafel ein, weil es ihm nicht verliehen war, sich

anders über solche Kränkung wegzuhelfen. Vorsätzlicher Mord oder

Totschlag im Zorn standen also hier in erster Linie zur Frage: beides

lehnt er vehement ab, will einzig auf eine seelische Panik plädiert

wissen, die in jenem tragischen Augenblicke nicht allein seine Waffen,

sondern auch ihn jeder hemmenden Sperre entledigt hätte. Dawider aber

findet er im Gutachten der Psychiater wie in der Anklage entschlossenste

Gegnerschaft. Die vierte Möglichkeit befehdet er selbst, jene, es könne

sich um eine Paranoia handeln, um eine ausgesprochene Geisteskrankheit

aus der Kategorie des Verfolgungswahnes. Wie sein Anwalt, Doktor

_Valentin Teirich_, der dritte, den sich der von Mißtrauen vergiftete

Angeklagte seit seiner Festnahme gewählt hatte, scharfsinnig ausführte,

lag der Keim des Übels wohl nicht in der zur gespenstigen Gegnerschaft

gewordenen Vision seines feindlichen Vetters, mehr in einer durch

gesteigertes Selbstgefühl überkompensierten Urangst vor irgendeinem

Untergang, die sich zunächst als Verarmungsfurcht kundgab und sich erst

nachträglich angeregt durch die ihn tatsächlich gefährdende Einstellung

Roberts den Körper fand, mit dem sie sich in kausale Beziehung als den

endlich Fleisch gewordenen Feind zu setzen vermochte. Doch Zweifel an

der Überlegenheit und unbedingten Klarheit seines Geistes will Otto

Eißler nicht sich und niemand eingestehen; an seinen Geist soll ihm

keiner rühren, nicht einmal an seine Meinung über die Eignung für das

Geschäft, die er, wie er behauptet, mehrfach glänzend bewiesen hätte,

was ja wahrhaftig nicht so sehr für Geist als für rasche Gewitztheit und

rücksichtslose Entschlußkraft zeugte. Ehe er das Primat seines Geistes

anzutasten gestattet, nimmt er lieber noch die Gefahr des äußersten

Strafsatzes auf sich, der sein Verbrechen mit lebenslänglichem Kerker

bemißt. Doch er rechnet bestimmt auf Freispruch, sehr verschieden darin

von dem Vorsitzenden, der sich immer gewichtiger in den Mittelpunkt der

Verhandlung schob, wie in jeder, die bisher unter seiner Ägide vor sich

gegangen war. Ägide in des Wortes furchtbarster Bedeutung: Es war ein

Medusenhaupt des Rechtes, das er den armen Sündern wies.

Es reizt, vor jedem weiteren Berichte bei seiner Persönlichkeit zu

verweilen, deren gehaltene Natur sich von dem flackernden Nervenbündel,

das ihm da in die Hand gegeben war, nicht bewegen ließ. Bei einem

protestierendem Zwischenrufe fährt er es an: „Ich habe Ihnen schon

gestern gesagt, daß die Art, wie Sie Zeugen anflegeln, nur für das Ende

spricht, das Sie erwartet!“ Was in der Kritik der Presse („Abend“ vom 9.

April 1924) zu dem Hinweis auf einen Justiz-Ministerial-Erlaß vom Jahre

1907 Anlaß gab, der einen Vorsitzenden, der „den Angeklagten bereits als

überführt behandeln würde“, ausdrücklich als mit seinen Pflichten in

Widerspruch stehend bezeichnet. Eißler freilich vermochte da nichts zu

erwidern; er besaß nicht die notwendige blitzhaft einsausende Energie,

wie etwa die Giftmischerin Milica Vukobrankovics, die ihrem

Verhandlungsleiter bei einer ähnlichen Kritik entgegnet hatte: „Hängt

das mit dem Abbau zusammen, daß sie Richter und Staatsanwalt in einer

Person sind?“ und damit die Lacher auf ihrer Seite entfachte. Wie es

aber Ottos Verhängnis blieb, daß selbst der Schatten des toten Robert

mächtiger wirkte als er, so gleitet er auch allmählich hier vor der

Figur seines Richters zur Seite, der nun alle Erwartung und Neugier auf

sich sammelt. Es ist eine bedeutende, doch nicht versöhnlich anmutende

Gestalt, die sich uns in Hofrat Ramsauer darstellt: Hartkantig bis zur

Schroffheit, an dem ganzen Handel fasziniert durch die Paragraphen, nach

denen er erledigt werden muß, ein Matador seiner traurigen Pflicht, die

ihm zur Leidenschaft geworden ist, in unermüdlicher Arbeitskraft jenem

Toten ähnlich, um den der Prozeß geht. Als zweiter „_Holzinger_“ wird er

verschrieen, der Name jenes scharfen Wiener Staatsanwaltes, Schwager des

Dichters _Anzengruber_, der schließlich selbst sein heiliges Gesetz so

sehr verletzte, daß ihm nur freiwilliger Tod den letzten Ausweg bot. Es

wäre aber ebenso wohlfeil wie falsch, einen Charakter von Ramsauers Art

mit dem Klischee des geistigen Sadismus abzutun, wie es zur Not noch auf

Holzinger passen konnte. Ramsauer ist lediglich tätiger Protagonist

seiner Weltanschauung die ihm das Strafrecht zum unantastbaren

Evangelium verklärt hat. Vorgefaßtes Übelwollen äußert er so wenig wie

Güte. Dem Gesetze einzig und allein dient er und wendet es an, so lange

es besteht in der gebotenen Form, ohne Schwäche, jedoch auch ohne

Ansehen der Person und ohne willkürliche Auslegung. Humanitätsappelle,

psychologisierende Entschuldigungen sind freilich seine Sache nicht; der

Blick, der in Herz und Nieren des Inkulpanten forscht, übersieht

vielleicht, daß zwischen ihm und jenem auf dem Richtertische ein Kreuz

mahnt. Als Vollzugsorgan einer Gesellschaftsordnung erachtet er sich,

darin jedes unangebrachte Erbarmen die Fundamente lockern kann. Das

„Ramsauerurteil“ wurde sprichwörtlich, seine Entscheidungen, auch als

Einzelrichter, beschäftigen andauernd den Berufungssenat; der milde

Hofrat _Jakob_ nahm so – einen Tag nach Abschluß des Eißlerprozesses, –

an mehreren von Jenem gefällten Urteilen wegen § 144 (Verbot der

Abtreibung der Leibesfrucht) menschliche Abstriche vor. Was Ramsauer

keineswegs veranlaßte, sich etwa bei der gleichen Gelegenheit später

sichtlich milder zu erweisen. So ist er auf seine Art, die freilich

nicht Jedermanns Art sein mag, ein Römer nach Gerechtigkeit, Reinheit

und gelassener Härte seiner Persönlichkeit.

Es mochte also mehr an der Form, als an der gerade von diesem Richter

sonst peinlichst korrekt geprüften Sache liegen, die besonders die

Presse fortwährend gegen ihn aufbrachte, die ihm Feinde schuf, wie sie

in solcher Menge und Hartnäckigkeit in Wien selten eine öffentliche

Persönlichkeit zählt. Die Strategie seines Verfahrens setzte auch in der

Causa Eißler – wohl unbewußt – vom Anfange her schon mit einem „Ceterum

censeo“ wider den Beklagten ein. Bereits am ersten Tage des Prozesses

vernahm er bis in die tiefe Nacht sämtliche Entlastungszeugen, um die

folgende Zeit nur mit belastenden Aussagen zu füllen, ein sonst der

ungünstigen Wirkung auf die Geschworenen halber nicht üblicher Brauch.

Denn wie der Verteidiger im Strafverfahren das letzte Wort zugebilligt

erhält, genau so pflegt man die Stimme _für_ den armen Sünder erst

_nach_ jenen anzuhören, die ihn auf Leib und Leben _verklagen_. Und

nicht nur solche ungewohnte Umkehrung beeinträchtigte im Zuge der

Verhandlung die Situation des Angeklagten; auch sein Anwalt Dr. Teirich

mußte manche Bemerkung oder Frage an das Gericht über den Wink des

Vorsitzenden zeitlich verschieben, wodurch sie in ihrer geplanten

Wirkung auf die Geschworenen nichts weniger als gewann. Das große

Schachspiel, das um die Haltung der Zwölfmännerschaft sonst zwischen

Advokat und Staatsanwalt ausgefochten zu werden pflegt, hatte hier zum

Teile auch die sella curulis ergriffen; zwei Partner rückten so gegen

einen in das Feld. Die Entlastungszeugen, Schulfreunde, Bekannte,

Verwandte Otto Eißlers, sowie Leute, die in dienstlicher Beziehung zu

ihm standen, schienen sich eins darin, daß er ein gutmütiger Sonderling

sei mit querulanten Neigungen, aber von einer feinfühligen inneren

Beschaffenheit, die ihn auch für das soziale Elend um ihn nicht taub

machte. Diese Erklärungen wachsen an Wärme, je näher sie dem privaten

Leben des einsamen Melancholikers kommen; die Schwester Ida von Molnar

und Anna Heimerle, die Lebensgefährtin, wissen nicht genug seine Güte

und seine Vornehmheit zu rühmen. Von der Gegenseite geschieht eigentlich

nur durch Doktor Braß, dem Vertreter der Zivilansprüche der Familie

Roberts, eine aus dem Rahmen fallende Attacke; Doktor Fürst polemisiert

sehr diplomatisch, und der neue Firmenchef Doktor Hermann Eißler, ein

Mann erlesenster künstlerischer Kultur, der sich erst spät zu

gerichtlicher Aussage entschlossen hatte, befleißigte sich gleichfalls

möglichster Objektivität. Dennoch schwindet bald jede weichere

menschlichere Stimmung, Ziffern schwirren herum, uralter Verwandtenhaß

brodelt auf, immer dicker wird die Luft im Gerichtssaal. Solcher

anschwellenden Beklommenheit hält niemand stand, wie eine stickige

schmutzig-gelbe Wolke wuchtet das Gold und seine Gier über allem, immer

kleiner, immer trüber schwält durch ihren Dunst die Flamme der

Verantwortung, immer gewaltiger kann die Anklage ausholen zum

unerbittlichen Endspruch. Und doch klaffte in der Sache selbst ein

tragischer Irrtum: Der arme Mensch, der hier Zahl über Zahl türmte, so

daß Vorsitzender und Geschworene dem Eindruck erlagen, eine verunglückte

Valutenspekulation sei da von einem nicht einmal wesentlich Geschädigten

aus gekränktem Egoismus zum Mordmotive aufgebauscht worden, – er war

wirklich nichts weniger als wesenseins mit den Dinaren, jugoslavischen

und österreichischen Kronen, die er sprudelnd hervorstieß. Er konnte

bloß keine andere Sprache gebrauchen, als eine seines Milieus, er meinte

dabei gar nicht jenes Geld, um das man ihn seiner Ansicht nach betrogen

hatte, sondern sein vom Gelde ins Antlitz geschlagenes gutes _Recht_.

Doch sich in Diskussionen über das Thema „Nicht der Mörder, der

Ermordete ist schuldig“ einzulassen, dazu spürte das Gericht wenig Lust;

denn eben durch den sich in Zahlen rechtfertigenden Angeklagten war es

ja auf ein Maß herabgenötigt worden, aus dem es die tragische Kulisse

des ganzen Falles, die zugleich eine Kulisse seiner Zeit wurde, nicht zu

fassen vermochte. Für seinen Wahrspruch stand da bloß ein ihm

unangenehmen von fixen Ideen besessener Herr bereit, der in seinen

ungezügelten Repliken vom Vorsitzenden stets nachdrücklichst abgewiesen

werden mußte, und an dessen Händen überdies das Blut eines der

geachtetsten Großindustriellen des Reiches klebte. Solche Eindrücke

modellierten die Überzeugung der Zwölf, Eindrücke von einer fremden und

keineswegs sympathischen Welt.

So war im Verlaufe der drei Tage „nichts fürs Gemüt“ vorgefallen, die

unaufhörlichen geschäftlichen Diskussionen langweilten und erbitterten;

einzig die Aussagen der beiden Frauen, die der Vorsitzende chevaleresk

behandelte, hatten etwas Helle verbreitet. In einer umsichtigen, vor

allem gegen das Gutachten der Psychiater gerichteten Rede verfocht

Doktor Teirich die Sache seines Schutzbefohlenen höchst geschickt, indem

er zwingend zu erläutern trachtete, wie ein Mensch von der seelischen

Basis und Belastung des Beklagten, die er mit bezeichnenden

Zeugenattesten umriß, unter den von seiner Sippe gegen ihn verfügten

Maßnahmen in einen seelischen Aufruhr geraten mußte, der seine

Zurechnungsfähigkeit bei der Tat ausschloß. Und selbst der _Staatsanwalt

Doktor Winterstein_, der sich auch während der Dauer der Verhandlung in

höchst rühmenswerter Weise verhielt, die das menschliche Bedauern für

den Beklagten trotz selbstverständlicher schärfster Verdammung der Tat

nicht verhehlte, bat die Geschworenen um Milde: „Der Kampf der Firma

gegen Otto,“ sagte er, „ist hart und ungerecht geführt worden, und er

hatte es nicht gerade mit zärtlichen Verwandten zu tun.“ So mühte sogar

er sich, Verständnis zu erwirken dem, den er auf geplanten Mord verklagt

hatte.

Der Vorsitzende beharrte auf seinem Standpunkt, für den es, wie er

bekannte, gleichgültig blieb, ob Robert Eißler ein Engel oder der Teufel

in Menschengestalt gewesen sei. Vergossenes Blut heischte Sühne. In der

Schale des Zornes würde es immer schwerer wiegen, mochte noch so viel

Verzeihliches und Begreifliches in der Schale der Versöhnung liegen.

_Die Geschworenen bejahten die Frage auf vorsätzlichen Mord mit zehn Ja

und zwei Nein._

Der Strafsatz bemißt für diese Erkenntnis im bittersten Falle

lebenslänglichen schweren Kerker, der im Berufungswege bis zu einem Jahr

herabgesetzt werden kann. Solche Berufung wird aber der Verteidigung nur

dann gestattet, wenn der Spruch des Richters auf mehr als zehn Jahre

lautet, und wäre es zehn Jahre und einen Tag. Man geht nur meist bei

ähnlichen Gerichtstragödien, wie sie in der bäuerlichen Bevölkerung

nicht zu selten sind, ungerne so hoch hinauf.

Eine Frage auf Totschlag unterblieb. Über Wunsch des Beklagten. Hofrat

Ramsauer verkündigte das _Urteil_:

_Zehn Jahre schweren Kerkers!_

Keine Stunde mehr! Keine Stunde weniger! Zehn unabänderliche Jahre!

Die Lebensgefährtin Otto Eißlers brach mit einem Schrei bewußtlos

zusammen.

Er selbst verharrte aufrecht und starr. Sah er plötzlich hinter die

Dinge, hinter den steinernen Richter, hinter die steifen Geschworenen,

hinter die graue Wand des Gerichtes? Reckte sich nicht eine Gestalt, die

auf ihn niederblickte durch geschlossene Augen, aber aus sechs offenen

Todeswunden? Die wieder sagte:

„Dummer Kerl!“ –

Ja; er hatte Unglück, der arme Otto Eißler. Der einen Macht entriß er

sich und ließ dabei eine Leiche am Wege. Um nun von einer anderen Macht

sein Urteil zu empfangen, das dreifach galt für den kränkelnden

fünfzigjährigen Mann. Von einer Macht, die unangreifbar thronte und

unerschütterlich, hart gleich dem Vetter Robert, dessen verwandeltem

Angesicht er hier wieder begegnete, wie einem Schicksale, dem er

bestimmt gewesen war zu verfallen, von allem Ursprunge her.

Schuß in's Geschäft (Der Fall Otto Eißler) · 第 11 / 14 题