Wie Fremde vor einem gewaltigen Aufbruch lebt das _Judentum_ in seinem
innersten Wesen, tausendfach verkleidetes Heimweh nach einem verlorenen
Reich. Immer sind die Sandalen geschnürt, die Lenden sind immer
umgürtet. Und ob es noch so heftig in das Diesseits drängen mag, – an
ihnen allen, bald brennender, bald linder zehrt die gleiche Wunde, vom
polnischen Dorf bis in den Stadtpalast. Das braucht darum noch kein
reales Zion zu bedeuten, – es ist mehr der Tempel Salomonis, der nie zu
Ende kommt, weil seine Kuppel, der Messias, fehlt. Heilig gilt hier
deshalb, wie bei keinem Volke sonst, die _Familie_. Aus Zeltesenge von
der Wüste her, durch Ghettozwang ihrer christlichen Herren, erlernten
sie die Notwendigkeit der auch religiös gebotenen starren
Geschlossenheit der Sippe. Noch ehelicht bei ihren Strenggläubigen der
Bruder des Bruders Witwe, noch herrschen alte Menschen bis über das Grab
hinaus, aus dem die Toten dann als Beispiel und Vorbild aller Tugenden
den Jungen immerfort gepriesen werden. In solchem Patriarchate, das
einst, vor der Diaspora, bis zur Blutgerichtsbarkeit des Familienhauptes
über die Seinen reichte, steckt, was vom Vieh- und Ackerbauerwesen des
alten Israel seinen zerschmetterten Stämmen verblieb. Und wie in den
Bauern bohrt auch in ihnen die nagende Angst vor den Erben. „_Der Mensch
hat zwei Feinde, die er liebt_,“ warnt ein talmudisches Sprichwort:
„_seine Leidenschaften und seine Kinder_.“ Und diese Kinder versuchen
auch fast alle einmal den großen Aufstand, der aber in den meisten
Fällen mißlingt; dann strecken sie die Waffen, im Büro des Vaters, wo
sie sich einordnen oder in einer unerwünschten anbefohlenen Ehe, die sie
auf sich nehmen. Und zeugen und gebären Kinder, die ebenso liebeshungrig
und rebellisch aufwachsen und ebenso der Familie als abstraktem Begriff
geopfert werden. Die Härte des Sohnes der Hagar haben sie verloren; die
Sehnsucht nach der Erde, von der man sie forttrieb, mußten sie
verwandeln in den Hang nach ihrem Erträgnis, dem Geld; die Macht der
Mauer, in die man sie durch ein Jahrtausend Verachtung und Verfolgung
gesperrt hat, schuf ihnen alles jenseits davon fremd bis zur
Lächerlichkeit, nur Furcht und Ehrfurcht vor dem Götzen des Alters
erfüllt sie wie den jungen Bauern, an den der Vater einen Knecht
ersparen will. Seine Kraft freilich finden sie nicht mehr, wenn er im
Kampfe um den Hof den in den Sielen erlahmten Erzeuger ins „Ausgeding“
versperrt, in die Versorgung von der Jungen Gnaden, mildere Form
vorzeitlicher Bräuche, da neben der Schwelle ein Steinbeil lag, mit dem
man die unnützen Fresser erschlug. Angeprangert für alle Ewigkeit hat
dagegen in der Schrift der Chronist des trunkenen Noah Verspottung durch
seine Söhne, und in den Häusern seines Blutes verdämmern Greise und
Greisinnen im Glorienschein der Familie und Schritt und Stimme dämpfen
sich, geht man vorüber an ihren Gemächern. Das ist der Orient im
Judentum, der mit dem Alter das klare Reich der Weisheit anbrechen
sieht, heiteren Herbst, darin die Früchte des Lebens reifen und Trost
und Süßigkeit den Nachgeborenen spenden. Und aus der gleichen Erwägung,
die das weiße Haar zu Häupten der Tafel setzt, schont man ebenso die
Schwachen, die für die scharfäugige Hast des Tagwerkes nicht taugen,
denn auch sie reden mit ungewohnten Stimmen. Dekadenzprodukte sind sie,
gefördert durch die Inzucht der Verwandtenehen, durch die übersättigte
Kultur ihrer stadtverhafteten Eltern. Im hitzigen Ressentiment gegen
ihre Herkunft entwickeln sie sich, doch anders als die ehemaligen
Rebellen, die „Söhne“, die ausgekühlt später die tüchtigsten Kompagnons
und Erben abgeben. Sie hassen die Betriebsamkeit ihrer Nächsten, sie
flüchten in die Kunst, besonders in die Musik, in politische Ideologien,
in philosophische Spekulationen, – sie werden aber trotzdem von den
anderen nicht fallen gelassen, nein, eher blickt man dort voll gerührten
Stolzes nach ihnen, wenn man sich einmal mit ihrer verminderten
Verwertungsfähigkeit abgefunden hat, wie nach einer geheimen
Rechtfertigung der eigenen fanatischen Diesseitigkeit, wie nach
Sündenböcken, die manche fremde Dunkelheit auf sich nehmen. Denn aus der
ungeheueren Reichweite jenes Volkes von äußerster Selbstbehauptung bis
zur äußersten Entselbstung, Slaventum des Hirnes (wie dieses im Gefühle
maßlos, so hier im Geiste und seinen Kräften) erstehen immer wieder
Propheten und Richter und gerade von seinen scheinbar Schwachen her, von
den Lebensfremden, wie unter seinen Alten Geschöpfe von zeitloser Güte
und Weisheit sich baumkronenhaft über ihren Generationen wölben. Den
tätig Robusten verkörpern diese Zarten, Empfindlichen stets eine Art
unerfüllter eigener Sehnsucht, und gerne gewährt man ihnen Mittel und
Unterhalt für ihr Dasein, das mehr ein Danebensein bedeutet. Eine
Ausnahmestellung genießen sie, an die man fast nie zu tasten wagt.
In dem Falle, der hier ausgesponnen wird, ereignete sich beides, Angriff
gegen die Heiligkeit des Alters in der Familie und gegen einen
Schutzbefohlenen der eigenen Schwäche. Eine Bauerntragödie brach aus im
jüdischen Patriziat. Allerdings in einem, das sein Beruf wieder der Erde
und ihren unbarmherzigen Gesetzen genähert hatte; sie verband sich hier
mit dem bäuerischen Urgrund der ganzen Rasse. Zwei darin sonst unerhörte
Taten geschahen: Der Leiter eines Riesenbetriebes wird nach einem halben
Jahrhundert führender Arbeit durch eine Palastrevolution der eigenen
Sippe gestürzt, und sein Sohn, mehr Eigenbrötler, als untüchtig, bloß
von verminderter Lebensintensität, rücksichtslos um seine Ansprüche
gebracht und ausgeschaltet. Der aber, Kohlhaas des Geldes, sucht das
Haupt der Verschwörung auf, einer „Verschwörung der Reichen gegen die
Armen“, wie er seinen persönlichen Fall als symptomatisch in
kollektivistischer Erweiterung nannte, stellt mit sechs Schüssen gegen
seinen Blutsvetter Robert Eißler die ihm falsch geratene Rechnung wieder
her.
_Heinrich Eißler_, durch vierzig Jahre Chef der Firma, zu ihren
frühesten Häuptern gehörig, Kaufmann alten Schlages, voll Rechtlichkeit,
Strenge und Staatsgesinnung, – er weigerte sich unter anderm
Steuerbekenntnisse zu unterschreiben, die ihm zweifelhaft erschienen, –
war durch unglückliche Privaterlebnisse innerlich nachhaltig in Anspruch
genommen worden. Seiner Ehe mit einer kühlen egozentrischen Frau
gesellte sich noch eine ihm unleidliche Einstellung seiner
Blutsverwandten. „Ein Blutsverwandter heißt, der dir am letzten hilft
und dich am ersten beißt,“ dieses im Judentum sonst wenig gültige
Sprichwort fand in seinem Fall reichlich Bestätigung. Die häuslichen
Sorgen, die an seiner Energie sogen, die ihm eigene weiche, gutherzige
Art ließ seine Umgebung leichte Bestimmbarkeit durch fremde Einflüsse
befürchten und ihn darum für die Dauer auf der Kommandobrücke des großen
Werkes nicht genügend verwendbar erscheinen. Den ersten Ansturm
versuchte der leibliche Bruder; er mißlang. Der Alte fußte ja mit sieben
und ein viertel Millionen Schweizer Franken, das war ein Viertel des
gesamten Firmenvermögens, im Geschäft und mit der Nachfolgeschaft seines
Sohnes Otto darin, der sich bei Abschluß der schwierigen bosnischen
Verträge schon eingearbeitet hatte. Ein erfolgverheißender Schachzug
gegen Heinrich Eißler mußte ihn darum in seinen Stützen treffen: in
seinem an der Firma tätigen Geld und in dem Sohn, den man erst von ihm
trennte und dann gesondert abfertigte, wenn das erste gelang. Vor allem
hieß es, die vom Handelsgesetze festgelegten Bestimmungen nach dem Tode
eines öffentlichen Gesellschafters, die nebst der „pragmatischen
Sanktion“ der Firma, den Sohn und Erben schützten, durch persönliche
Abmachungen zu entkräften. Statt der darin vorgesehenen Liquidation
ordnete ein 1897 abgeschlossener Gesellschaftsvertrag, dem Vater und
Sohn ahnungslos beigepflichtet hatten, in einer solchen Lage lediglich
Auszahlung des Kapitalskontos an, also auch ohne eventuelle stille
Reserven, die hier bestanden. Damit war der erste Schritt einer
gesetzlich unantastbaren Enteignung getan. Die Einheitsfront gegen die
beiden unbeliebten Familienmitglieder sollte jedoch erst später
zustandekommen: Unter der Regentschaft des zu einer solchen Aktion
unbedenklich fähigen Robert Eißler, dem Neffen und Vetter der Bedrohten.
Inzwischen wird fort und fort geplänkelt; 1910 bereits möchte der des
Haders müde und durch ein körperliches Leiden verstörte Otto Eißler
gegen angemessene Entschädigung gänzlich aus dem Geschäft scheiden, aber
eben um diese ging es ja. So stellt er nun seine Tätigkeit dort ein, die
fünfzehn Jahre gewährt hatte, zieht sich nach Baden zurück, wo er der
Sorge um seine Gesundheit wegen lebt und mit den Vettern dauernd hadert.
Diese Gefechte ziehen sich über den ganzen Weltkrieg hin, der weder in
seinem Verlauf noch in seinem Ergebnis und dessen Folgen die
Holzmagnaten ernstlich schädigt. Ohne wesentliche Einbuße erhalten sie
sich ihre wertvollste Kolonie in Bosnien und die herandämmernde
Inflationskatastrophe versehrt sie nicht in ihrem Marke, dem Bodenwert.
Ihre geschäftlichen Feldzüge sind also jedenfalls besser ausgefallen als
die militärischen ihres Vaterlandes, dessen Staatsbürgerschaft man
übrigens sofort gegen jene des tschechoslovakischen Siegerstaates
eintauscht. In solcher frisch gefestigten Position geht man nun daran,
im Inneren des eigenen Betriebes „tabula rasa“ zu machen mit allen
Elementen, die für den reißenden Machtkampf der neuen Zeit ungeeignet
erscheinen. Ballast über Bord! Der achtundsiebenzigjährige Firmenchef
Heinrich Eißler soll nun endgültig abgesägt werden! Sein Vetter Robert
treibt dazu; nur ungerne halten die beiden anderen Firmenherrscher
_Alfred_ und _Hermann_ sowie Roberts Schwager, der Anwalt Dr. _Fürst_,
da mit. Heinrich macht allerdings, wie sich der Letztgenannte später im
Prozesse ausdrückte, „unmögliche Sachen“, nämlich er lehnte es ab,
seinen Namen unter ihm nicht einwandfrei erscheinende Steuerbekenntnisse
des Geschäftes zu setzen, er erklärt ferner, wie Dr. Fürst zur
Begründung des obengenannten Vorwurfes erzählte, bei einer
Bücherrevision der bosnischen Filiale, dem Sachverständigen, die
Bilanzen seien falsch, denn die Firma verdiene viel mehr. Äußerungen
ähnlicher Art, die keineswegs unbedingt einen Schwachsinnigen verraten
müssen, vielleicht ebensogut einen redlichen Kaufmann, der sich der
Pflichten des Besitzes der Allgemeinheit gegenüber bewußt bleibt,
verübelte man ihm ungemein. Gewiß bot auch sein hohes Alter einen
triftigen Grund, ihn verantwortlichen Unternehmungen zu entziehen. Aber
es ist der Ton, der die Musik macht, und eben dieser Ton, angeschlagen
von Robert Eißler, war unter den vorliegenden Umständen nichts weniger
als edel und achtungsvoll gegenüber einem Manne, der durch ein halbes
Jahrhundert sein Leben dem Geschäfte geopfert hatte und dem eben jener
Robert Eißler, wie später noch auszuführen, seine despotische Stellung
verdankte. Nach wiederholten schriftlichen und mündlichen Aufforderungen
an Heinrich Eißler, freiwillig zurückzutreten, klagt ihn schließlich
1919 das von Robert beratene Cheftriumvirat beim Handelsgericht auf
Ausschluß aus der Firma mit Hinweis auf sein Alter, eine den Greis tief
kränkende Maßnahme. Das anständige Schiedsgericht trachtete auch diesen
von allen übrigen beteiligten Faktoren einschließlich des beauftragten
Klägers Dr. Fürst als peinlich und unnötig empfundenen Handel in Güte
beizulegen. Es kam später zu einer Art Ausgleich, der freilich die
tieferen Wunden nicht mehr schließen konnte, die in Heinrich Eißler bis
zu seinem Ende brannten. Aber die Attacke auf den Onkel genügte dem
strammen Firmenchef noch nicht; sein Sohn, der Vetter, sollte ebenso
erledigt werden. Ihn als öffentlichen Gesellschafter an Stelle seines
Vaters zu übernehmen, wie es bisher für die übrigen Söhne der ehemaligen
Firmenchefs nach Hinscheiden oder Austritt ihrer Vorgänger gegolten
hatte, weigert sich Robert in beiden Fällen, sucht ihn mit Angebot
anderer Kompensationen mattzusetzen. Doch Otto widersteht; er wittert
die Gefahr und schlägt dem Dr. _Benedikt_, dem Rechtsfreund seines
Vaters, ein Bündnis vor, wonach sie beide, Vater und Sohn, in dem
laufenden Zivilprozeß ihre gemeinsamen Interessen ungeteilt und
untrennbar bis zu Ende verfechten würden. Dieser Pakt kommt nicht
zustande; hingegen ein anderer, der zu ihrem Verderben führt. Der auch
dem Vater gegenüber ewig mißtrauische Otto ließ sich dazu verleiten,
mürbe gemacht durch halbjährige geschickt dirigierte Verhandlungen, auf
seine Rechtsnachfolge in der Stellung seines Vaters bei der Firma zu
verzichten. Er gibt ihn damit preis und noch mehr: Nun legt er als
stiller Gesellschafter neuerlich 750000 Franken in das Geschäft ein und
resigniert auf die Einkünfte aus der bosnischen Zweigstelle, wenn dort
im Ausgange des Steuerkrieges gegen den Nachfolgestaat die Firma Eißler
& Ortlieb aus taktischen Motiven eine Umwandlung in eine
Aktiengesellschaft vollziehen sollte. Was diese Klausel bedeutete, sei
daraus ermessen, daß von dem Anteil, der dem alten Heinrich Eißler
zustand, zwei Drittel, viereinhalb Millionen Schweizer Franken, allein
auf das bosnische Unternehmen zu buchen waren. Mit diesem Vertrag
unterfertigt demnach Otto Eißler sein und seines Vaters Todesurteil im
übertragenen Sinne; aber noch ein drittes, ein wirkliches, das er selbst
an dem feindlichen Generalstabschef in jenem Kampfe vollstrecken sollte,
an Robert Eißler.
1920, ein Jahr nach diesem privaten Versailles, stirbt Heinrich Eißler
als Vorletzter des alten Firmenstabes, der sich noch um den Großvater,
Gründer und Ahnherrn _Bernhard Eißler_ geschart hatte. Er stirbt und
schließt mit seinem Hingang, den Gram und Erregung über das ihm angetane
Leid beschleunigt haben, den ersten Teil der Eißlerischen
Familientragödie: „Nein, der Robert, wenn der nicht wäre, könnte ich um
zwanzig Jahre länger leben!“ hat er vor seinem Ende der Schaffnerin
seines Hauses geklagt. Ein kurzes Satyrspiel hebt an vor der Tragödie
zweiten Teil. Ein Zauberkunststück gelingt, das unerklärlich scheint und
in seinem Resultate dennoch unantastbar blieb. Der Hexenreigen des
Geldverfalles verhüllt den Hergang, gegen den juridisch nichts
eingewendet werden kann, obgleich ein Unrecht fast zu greifen nahe
scheint. Angst und Ungeschick des Opfers tuen das ihre dazu. Aus der mit
über _sieben Millionen Schweizer Franken_ bewerteten _Todesbilanz_ des
Verblichenen sind binnen Jahresfrist durch Gottes Segen ihrer
_fünfzehntausend_ geworden, die dem Erben aufgewertet zu Buche stehen.
Der Erbe hieß _Otto Eißler_.