IV. KÖNIG LEAR IN DER HOLZBRANCHE.

Wie Fremde vor einem gewaltigen Aufbruch lebt das _Judentum_ in seinem

innersten Wesen, tausendfach verkleidetes Heimweh nach einem verlorenen

Reich. Immer sind die Sandalen geschnürt, die Lenden sind immer

umgürtet. Und ob es noch so heftig in das Diesseits drängen mag, – an

ihnen allen, bald brennender, bald linder zehrt die gleiche Wunde, vom

polnischen Dorf bis in den Stadtpalast. Das braucht darum noch kein

reales Zion zu bedeuten, – es ist mehr der Tempel Salomonis, der nie zu

Ende kommt, weil seine Kuppel, der Messias, fehlt. Heilig gilt hier

deshalb, wie bei keinem Volke sonst, die _Familie_. Aus Zeltesenge von

der Wüste her, durch Ghettozwang ihrer christlichen Herren, erlernten

sie die Notwendigkeit der auch religiös gebotenen starren

Geschlossenheit der Sippe. Noch ehelicht bei ihren Strenggläubigen der

Bruder des Bruders Witwe, noch herrschen alte Menschen bis über das Grab

hinaus, aus dem die Toten dann als Beispiel und Vorbild aller Tugenden

den Jungen immerfort gepriesen werden. In solchem Patriarchate, das

einst, vor der Diaspora, bis zur Blutgerichtsbarkeit des Familienhauptes

über die Seinen reichte, steckt, was vom Vieh- und Ackerbauerwesen des

alten Israel seinen zerschmetterten Stämmen verblieb. Und wie in den

Bauern bohrt auch in ihnen die nagende Angst vor den Erben. „_Der Mensch

hat zwei Feinde, die er liebt_,“ warnt ein talmudisches Sprichwort:

„_seine Leidenschaften und seine Kinder_.“ Und diese Kinder versuchen

auch fast alle einmal den großen Aufstand, der aber in den meisten

Fällen mißlingt; dann strecken sie die Waffen, im Büro des Vaters, wo

sie sich einordnen oder in einer unerwünschten anbefohlenen Ehe, die sie

auf sich nehmen. Und zeugen und gebären Kinder, die ebenso liebeshungrig

und rebellisch aufwachsen und ebenso der Familie als abstraktem Begriff

geopfert werden. Die Härte des Sohnes der Hagar haben sie verloren; die

Sehnsucht nach der Erde, von der man sie forttrieb, mußten sie

verwandeln in den Hang nach ihrem Erträgnis, dem Geld; die Macht der

Mauer, in die man sie durch ein Jahrtausend Verachtung und Verfolgung

gesperrt hat, schuf ihnen alles jenseits davon fremd bis zur

Lächerlichkeit, nur Furcht und Ehrfurcht vor dem Götzen des Alters

erfüllt sie wie den jungen Bauern, an den der Vater einen Knecht

ersparen will. Seine Kraft freilich finden sie nicht mehr, wenn er im

Kampfe um den Hof den in den Sielen erlahmten Erzeuger ins „Ausgeding“

versperrt, in die Versorgung von der Jungen Gnaden, mildere Form

vorzeitlicher Bräuche, da neben der Schwelle ein Steinbeil lag, mit dem

man die unnützen Fresser erschlug. Angeprangert für alle Ewigkeit hat

dagegen in der Schrift der Chronist des trunkenen Noah Verspottung durch

seine Söhne, und in den Häusern seines Blutes verdämmern Greise und

Greisinnen im Glorienschein der Familie und Schritt und Stimme dämpfen

sich, geht man vorüber an ihren Gemächern. Das ist der Orient im

Judentum, der mit dem Alter das klare Reich der Weisheit anbrechen

sieht, heiteren Herbst, darin die Früchte des Lebens reifen und Trost

und Süßigkeit den Nachgeborenen spenden. Und aus der gleichen Erwägung,

die das weiße Haar zu Häupten der Tafel setzt, schont man ebenso die

Schwachen, die für die scharfäugige Hast des Tagwerkes nicht taugen,

denn auch sie reden mit ungewohnten Stimmen. Dekadenzprodukte sind sie,

gefördert durch die Inzucht der Verwandtenehen, durch die übersättigte

Kultur ihrer stadtverhafteten Eltern. Im hitzigen Ressentiment gegen

ihre Herkunft entwickeln sie sich, doch anders als die ehemaligen

Rebellen, die „Söhne“, die ausgekühlt später die tüchtigsten Kompagnons

und Erben abgeben. Sie hassen die Betriebsamkeit ihrer Nächsten, sie

flüchten in die Kunst, besonders in die Musik, in politische Ideologien,

in philosophische Spekulationen, – sie werden aber trotzdem von den

anderen nicht fallen gelassen, nein, eher blickt man dort voll gerührten

Stolzes nach ihnen, wenn man sich einmal mit ihrer verminderten

Verwertungsfähigkeit abgefunden hat, wie nach einer geheimen

Rechtfertigung der eigenen fanatischen Diesseitigkeit, wie nach

Sündenböcken, die manche fremde Dunkelheit auf sich nehmen. Denn aus der

ungeheueren Reichweite jenes Volkes von äußerster Selbstbehauptung bis

zur äußersten Entselbstung, Slaventum des Hirnes (wie dieses im Gefühle

maßlos, so hier im Geiste und seinen Kräften) erstehen immer wieder

Propheten und Richter und gerade von seinen scheinbar Schwachen her, von

den Lebensfremden, wie unter seinen Alten Geschöpfe von zeitloser Güte

und Weisheit sich baumkronenhaft über ihren Generationen wölben. Den

tätig Robusten verkörpern diese Zarten, Empfindlichen stets eine Art

unerfüllter eigener Sehnsucht, und gerne gewährt man ihnen Mittel und

Unterhalt für ihr Dasein, das mehr ein Danebensein bedeutet. Eine

Ausnahmestellung genießen sie, an die man fast nie zu tasten wagt.

In dem Falle, der hier ausgesponnen wird, ereignete sich beides, Angriff

gegen die Heiligkeit des Alters in der Familie und gegen einen

Schutzbefohlenen der eigenen Schwäche. Eine Bauerntragödie brach aus im

jüdischen Patriziat. Allerdings in einem, das sein Beruf wieder der Erde

und ihren unbarmherzigen Gesetzen genähert hatte; sie verband sich hier

mit dem bäuerischen Urgrund der ganzen Rasse. Zwei darin sonst unerhörte

Taten geschahen: Der Leiter eines Riesenbetriebes wird nach einem halben

Jahrhundert führender Arbeit durch eine Palastrevolution der eigenen

Sippe gestürzt, und sein Sohn, mehr Eigenbrötler, als untüchtig, bloß

von verminderter Lebensintensität, rücksichtslos um seine Ansprüche

gebracht und ausgeschaltet. Der aber, Kohlhaas des Geldes, sucht das

Haupt der Verschwörung auf, einer „Verschwörung der Reichen gegen die

Armen“, wie er seinen persönlichen Fall als symptomatisch in

kollektivistischer Erweiterung nannte, stellt mit sechs Schüssen gegen

seinen Blutsvetter Robert Eißler die ihm falsch geratene Rechnung wieder

her.

_Heinrich Eißler_, durch vierzig Jahre Chef der Firma, zu ihren

frühesten Häuptern gehörig, Kaufmann alten Schlages, voll Rechtlichkeit,

Strenge und Staatsgesinnung, – er weigerte sich unter anderm

Steuerbekenntnisse zu unterschreiben, die ihm zweifelhaft erschienen, –

war durch unglückliche Privaterlebnisse innerlich nachhaltig in Anspruch

genommen worden. Seiner Ehe mit einer kühlen egozentrischen Frau

gesellte sich noch eine ihm unleidliche Einstellung seiner

Blutsverwandten. „Ein Blutsverwandter heißt, der dir am letzten hilft

und dich am ersten beißt,“ dieses im Judentum sonst wenig gültige

Sprichwort fand in seinem Fall reichlich Bestätigung. Die häuslichen

Sorgen, die an seiner Energie sogen, die ihm eigene weiche, gutherzige

Art ließ seine Umgebung leichte Bestimmbarkeit durch fremde Einflüsse

befürchten und ihn darum für die Dauer auf der Kommandobrücke des großen

Werkes nicht genügend verwendbar erscheinen. Den ersten Ansturm

versuchte der leibliche Bruder; er mißlang. Der Alte fußte ja mit sieben

und ein viertel Millionen Schweizer Franken, das war ein Viertel des

gesamten Firmenvermögens, im Geschäft und mit der Nachfolgeschaft seines

Sohnes Otto darin, der sich bei Abschluß der schwierigen bosnischen

Verträge schon eingearbeitet hatte. Ein erfolgverheißender Schachzug

gegen Heinrich Eißler mußte ihn darum in seinen Stützen treffen: in

seinem an der Firma tätigen Geld und in dem Sohn, den man erst von ihm

trennte und dann gesondert abfertigte, wenn das erste gelang. Vor allem

hieß es, die vom Handelsgesetze festgelegten Bestimmungen nach dem Tode

eines öffentlichen Gesellschafters, die nebst der „pragmatischen

Sanktion“ der Firma, den Sohn und Erben schützten, durch persönliche

Abmachungen zu entkräften. Statt der darin vorgesehenen Liquidation

ordnete ein 1897 abgeschlossener Gesellschaftsvertrag, dem Vater und

Sohn ahnungslos beigepflichtet hatten, in einer solchen Lage lediglich

Auszahlung des Kapitalskontos an, also auch ohne eventuelle stille

Reserven, die hier bestanden. Damit war der erste Schritt einer

gesetzlich unantastbaren Enteignung getan. Die Einheitsfront gegen die

beiden unbeliebten Familienmitglieder sollte jedoch erst später

zustandekommen: Unter der Regentschaft des zu einer solchen Aktion

unbedenklich fähigen Robert Eißler, dem Neffen und Vetter der Bedrohten.

Inzwischen wird fort und fort geplänkelt; 1910 bereits möchte der des

Haders müde und durch ein körperliches Leiden verstörte Otto Eißler

gegen angemessene Entschädigung gänzlich aus dem Geschäft scheiden, aber

eben um diese ging es ja. So stellt er nun seine Tätigkeit dort ein, die

fünfzehn Jahre gewährt hatte, zieht sich nach Baden zurück, wo er der

Sorge um seine Gesundheit wegen lebt und mit den Vettern dauernd hadert.

Diese Gefechte ziehen sich über den ganzen Weltkrieg hin, der weder in

seinem Verlauf noch in seinem Ergebnis und dessen Folgen die

Holzmagnaten ernstlich schädigt. Ohne wesentliche Einbuße erhalten sie

sich ihre wertvollste Kolonie in Bosnien und die herandämmernde

Inflationskatastrophe versehrt sie nicht in ihrem Marke, dem Bodenwert.

Ihre geschäftlichen Feldzüge sind also jedenfalls besser ausgefallen als

die militärischen ihres Vaterlandes, dessen Staatsbürgerschaft man

übrigens sofort gegen jene des tschechoslovakischen Siegerstaates

eintauscht. In solcher frisch gefestigten Position geht man nun daran,

im Inneren des eigenen Betriebes „tabula rasa“ zu machen mit allen

Elementen, die für den reißenden Machtkampf der neuen Zeit ungeeignet

erscheinen. Ballast über Bord! Der achtundsiebenzigjährige Firmenchef

Heinrich Eißler soll nun endgültig abgesägt werden! Sein Vetter Robert

treibt dazu; nur ungerne halten die beiden anderen Firmenherrscher

_Alfred_ und _Hermann_ sowie Roberts Schwager, der Anwalt Dr. _Fürst_,

da mit. Heinrich macht allerdings, wie sich der Letztgenannte später im

Prozesse ausdrückte, „unmögliche Sachen“, nämlich er lehnte es ab,

seinen Namen unter ihm nicht einwandfrei erscheinende Steuerbekenntnisse

des Geschäftes zu setzen, er erklärt ferner, wie Dr. Fürst zur

Begründung des obengenannten Vorwurfes erzählte, bei einer

Bücherrevision der bosnischen Filiale, dem Sachverständigen, die

Bilanzen seien falsch, denn die Firma verdiene viel mehr. Äußerungen

ähnlicher Art, die keineswegs unbedingt einen Schwachsinnigen verraten

müssen, vielleicht ebensogut einen redlichen Kaufmann, der sich der

Pflichten des Besitzes der Allgemeinheit gegenüber bewußt bleibt,

verübelte man ihm ungemein. Gewiß bot auch sein hohes Alter einen

triftigen Grund, ihn verantwortlichen Unternehmungen zu entziehen. Aber

es ist der Ton, der die Musik macht, und eben dieser Ton, angeschlagen

von Robert Eißler, war unter den vorliegenden Umständen nichts weniger

als edel und achtungsvoll gegenüber einem Manne, der durch ein halbes

Jahrhundert sein Leben dem Geschäfte geopfert hatte und dem eben jener

Robert Eißler, wie später noch auszuführen, seine despotische Stellung

verdankte. Nach wiederholten schriftlichen und mündlichen Aufforderungen

an Heinrich Eißler, freiwillig zurückzutreten, klagt ihn schließlich

1919 das von Robert beratene Cheftriumvirat beim Handelsgericht auf

Ausschluß aus der Firma mit Hinweis auf sein Alter, eine den Greis tief

kränkende Maßnahme. Das anständige Schiedsgericht trachtete auch diesen

von allen übrigen beteiligten Faktoren einschließlich des beauftragten

Klägers Dr. Fürst als peinlich und unnötig empfundenen Handel in Güte

beizulegen. Es kam später zu einer Art Ausgleich, der freilich die

tieferen Wunden nicht mehr schließen konnte, die in Heinrich Eißler bis

zu seinem Ende brannten. Aber die Attacke auf den Onkel genügte dem

strammen Firmenchef noch nicht; sein Sohn, der Vetter, sollte ebenso

erledigt werden. Ihn als öffentlichen Gesellschafter an Stelle seines

Vaters zu übernehmen, wie es bisher für die übrigen Söhne der ehemaligen

Firmenchefs nach Hinscheiden oder Austritt ihrer Vorgänger gegolten

hatte, weigert sich Robert in beiden Fällen, sucht ihn mit Angebot

anderer Kompensationen mattzusetzen. Doch Otto widersteht; er wittert

die Gefahr und schlägt dem Dr. _Benedikt_, dem Rechtsfreund seines

Vaters, ein Bündnis vor, wonach sie beide, Vater und Sohn, in dem

laufenden Zivilprozeß ihre gemeinsamen Interessen ungeteilt und

untrennbar bis zu Ende verfechten würden. Dieser Pakt kommt nicht

zustande; hingegen ein anderer, der zu ihrem Verderben führt. Der auch

dem Vater gegenüber ewig mißtrauische Otto ließ sich dazu verleiten,

mürbe gemacht durch halbjährige geschickt dirigierte Verhandlungen, auf

seine Rechtsnachfolge in der Stellung seines Vaters bei der Firma zu

verzichten. Er gibt ihn damit preis und noch mehr: Nun legt er als

stiller Gesellschafter neuerlich 750000 Franken in das Geschäft ein und

resigniert auf die Einkünfte aus der bosnischen Zweigstelle, wenn dort

im Ausgange des Steuerkrieges gegen den Nachfolgestaat die Firma Eißler

& Ortlieb aus taktischen Motiven eine Umwandlung in eine

Aktiengesellschaft vollziehen sollte. Was diese Klausel bedeutete, sei

daraus ermessen, daß von dem Anteil, der dem alten Heinrich Eißler

zustand, zwei Drittel, viereinhalb Millionen Schweizer Franken, allein

auf das bosnische Unternehmen zu buchen waren. Mit diesem Vertrag

unterfertigt demnach Otto Eißler sein und seines Vaters Todesurteil im

übertragenen Sinne; aber noch ein drittes, ein wirkliches, das er selbst

an dem feindlichen Generalstabschef in jenem Kampfe vollstrecken sollte,

an Robert Eißler.

1920, ein Jahr nach diesem privaten Versailles, stirbt Heinrich Eißler

als Vorletzter des alten Firmenstabes, der sich noch um den Großvater,

Gründer und Ahnherrn _Bernhard Eißler_ geschart hatte. Er stirbt und

schließt mit seinem Hingang, den Gram und Erregung über das ihm angetane

Leid beschleunigt haben, den ersten Teil der Eißlerischen

Familientragödie: „Nein, der Robert, wenn der nicht wäre, könnte ich um

zwanzig Jahre länger leben!“ hat er vor seinem Ende der Schaffnerin

seines Hauses geklagt. Ein kurzes Satyrspiel hebt an vor der Tragödie

zweiten Teil. Ein Zauberkunststück gelingt, das unerklärlich scheint und

in seinem Resultate dennoch unantastbar blieb. Der Hexenreigen des

Geldverfalles verhüllt den Hergang, gegen den juridisch nichts

eingewendet werden kann, obgleich ein Unrecht fast zu greifen nahe

scheint. Angst und Ungeschick des Opfers tuen das ihre dazu. Aus der mit

über _sieben Millionen Schweizer Franken_ bewerteten _Todesbilanz_ des

Verblichenen sind binnen Jahresfrist durch Gottes Segen ihrer

_fünfzehntausend_ geworden, die dem Erben aufgewertet zu Buche stehen.

Der Erbe hieß _Otto Eißler_.

Schuß in's Geschäft (Der Fall Otto Eißler) · 第 6 / 14 题