des Auslandes, wie dies u.A. der rasch gewachsene Tauschverkehr der
Universitätsbibliothek erweist. Bei grösseren Ausstellungen, wie
1873 in Wien und 1883 in Zürich, auch bei anderen Anlässen, war
die Universität bestrebt, durch Einsendung von Berichten über ihre
Institute und die Leistungen der Lehrerschaft, durch Aufstellung
statistischer Tabellen und graphischer Tableaux, durch Herstellung
eines Albums mit den Photographien der berühmtesten Basler
Universitätslehrer u.s.w. -- für welche mühevolle Arbeiten sie sich
namentlich den Herren Prof. _Kinkelin_ und Dr. _Balmer_ zu Dank
verpflichtet weiss -- ein Zeugniss ihrer Fortschritte abzulegen.
Auch während dieses Zeitraums ergingen zahlreiche Einladungen von
Seiten anderer Hochschulen und entsprach die Universität, in dieser
oder jener Form, den Einladungen zu den Festen von Wien (1865),
Halle-Wittenberg (1867), Lund und Bonn (1868), Strassburg und München
(1872), Leiden und Czernowitz (1875), Tübingen und Upsala (1877),
Würzburg (1882), Zürich (1883), Edinburgh und Bern (1884), auch zur
Hallerfeier in Bern am 12. December 1877.
Mehrfach ehrte die Regenz die grossen Verdienste von _Peter Merian_
(1865, 1869, 1875, 1876, 1883), beging mit den Mitgliedern des
Pädagogiums das 50jährige Amtsjubiläum von Professor _Gerlach_ (1870),
feierte am 9. September 1873 das 50jährige gemeinsame Jubiläum der
Professoren K.R. _Hagenbach_ und J.J. _Stähelin_, sowie am 17. Juli
1876 das 25jährige Jubiläum des Herrn _Johannes Riggenbach_ als
ordentlichen Professors und zugleich des Herrn Antistes _Immanuel
Stockmeyer_, der an diesem Tage nach 25jähriger Wirksamkeit als Docent
zum ordentlichen Professor ernannt wurde; sie anerkannte die grossen
Verdienste, welche sich Herr Rathsherr _Vischer_ in seiner Stellung als
Präsident des Erziehungskollegiums um die Universität erworben hatte,
als derselbe aus dieser Stellung austrat (Juni 1874), beglückwünschte
zum 50jährigen Jubiläum die naturforschende Gesellschaft (1869),
erliess an die leider scheidenden Professoren Herrn _Schnell_ (1878)
und Herrn von Wyss (1880) Dankadressen und veranstaltete am 21.
November 1868 eine Säcularfeier für Schleiermacher und am 12. Januar
1880 eine solche für _de Wette_. Am 16. Mai 1882 wurde das 25jährige
Bestehen der mittelalterlichen Sammlung festlich begangen.
Verlor die Universität während des letzten Zeitraums durch Tod und
Austritt viele jener Männer, die bisher ihrem Namen im In- und Auslande
Glanz verliehen hatten, so sah sie mit Freuden nach und nach diese
Lücken sich ergänzen und ist heute stolz darauf, dass mehrere Basler
Gelehrtenfamilien jetzt durch Nachkommen ehrenvoll vertreten sind und,
wie anzunehmen, auch in weiteren Generationen vertreten sein werden.
Trägt man selbst gewissen Zeitrichtungen, welche anderwärts sich
gleichfalls geltend machen, Rechnung, so darf man immerhin die
wesentliche Steigerung der Frequenz auf über 300 Studierende in den
letzten Jahren zum grossen Theile als die Frucht der Jahrzehnte
hindurch unermüdet fortgesetzten Bestrebungen erachten, den
Anforderungen der Jetztzeit immer mehr zu entsprechen.
Gestützt und gefördert durch die treue Fürsorge der hohen Behörden,
die auch in Zukunft ihr zu Theil werden möge -- und vertrauend auf
die heranwachsende Generation, welche den Verdiensten der Vorfahren
nachzueifern und gleichzukommen für ihre Ehrenpflicht halten
wird, hofft die Universität, nunmehr ausgestattet mit notwendigen
Instituten und Anstalten, einen ehrenvollen Platz in der Reihe älterer
und jüngerer, oft vielfach begünstigterer Schwestern behaupten
zu können, wenn sie ihren schönsten und edelsten Aufgaben -- der
Fortentwicklung der Wissenschaft, der Verbreitung der Bildung und der
Pflege echt vaterländischer Tugenden -- wie bisher in gewissenhafter
Pflichterfüllung ihre ganze Kraft widmet.
Dieser ernsten Geistesarbeit sei reicher Segen beschieden!
A. Teichmann.
FUSSNOTEN:
[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der
Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.
[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.
[3] Dr. _A. Heusler_ (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des
Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.
[4] Vgl. _Tscharner_, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff
der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als
bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).
[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die
Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede
der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834,
Nr. 49, 50, 51, 55, 59).
[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. _Heusler_
in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. _Tscharner_,
Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.
[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von
1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d.
Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.
[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag.
19-21.
[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.
[10] Dieser »senatus academicus« -- eine Versammlung der Mitglieder der
Curatel und der Regentialen -- war bestimmt zur feierlichen Einführung
neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er,
obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die
Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.
[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.
[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und
Versendung.
[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die Reihenfolge,
in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben,
bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.
[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis 1865
Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. -- Dieses Amt wurde
verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von _Scholer_, 1849-55 von
_Bürgy_, 1855-77 von _Em. Beck,_ seitdem von _V. Hofer_.
[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von einem
Mitgliede der Regenz verfasste Programm.
[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff. _Vischer_ (Vater)
bis 1871, Ed. _Hagenbach_ 1871 bis 1874, _Vischer_ (Sohn) 1874-1876,
1878-1881, C.E.E. _Hoffmann_ 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist
Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.
[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst, Gewährung
des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der
Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30.
Januar 1866.
[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur Einweihung des
Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).
[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1. Die
Bibliothek und das Münzkabinet -- 2. Die Kunstsammlung. -- 3. Das
naturwissenschaftliche Museum. -- 4. Das anatomische Museum. -- 5. Die
botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche
sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei
Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches
Kabinet), sowie 1866 die chemische Anstalt und das physikalische
Kabinet hinzu; sodann die von Professor _Wackernagel_ 1855-57 angelegte
mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des
Münsters fand.
[20] Herr Rathsherr _Christ_ in der Schrift: »Schulen und Universität
in Basel« -- Aufklärungen -- Motto: »Behalte, was du hast« (Basel,
Schweighauser 1851).
[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz. Eidgenossenschaft und
die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) -- (Prof. W.
Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.
[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur Eröffnung des
Vesalianum.« Lpz. 1885.
[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im October 1863.
[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877 und
Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat
1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.
[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26. October 1875.
[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff. _Eduard
Hagenbach_ und _Julius Piccard_ verfasste Festschrift.
II.
Fonds der Universität.
Durch Aeufnung des Geldes, welches durch Schenkungen, Vermächtnisse
und Gebühren der Universität zukam, entstanden im Laufe der
Jahrhunderte die verschiedenen akademischen Fisci. Die Gesetze von
1813 und 1818, welche die früher mit Korporationsrechten ausgestattete
Universität als die höchste staatliche Lehranstalt des Kantons
anerkannten und bestätigten, haben die Leitung der Finanzverwaltung
für die verschiedenen, theils der Universität im Allgemeinen, theils
den Fakultäten gehörigen Fonds der Regenz belassen, doch mit der
Verpflichtung, jährlich den oberen Behörden Rechenschaft abzulegen.
Die Regenz hinwiederum beauftragte für jeden einzelnen Fiscus einen
Professor aus ihrer Mitte mit der Verwaltung; diese verschiedenen
Curatoren übergaben ihr am Ende des Jahres die Rechnung über Einnahmen
und Ausgaben. Die Anlage aller Kapitalien beschloss die gesammte
Regenz selbst. Den Einzug der Zinsen und die Führung der Schuldbücher
besorgte ein durch Provision besoldeter, nicht der Regenz angehöriger
Geschäftsmann, der den Namen Exactor führte; er stand mit den
verschiedenen Curatoren in Abrechnung und unterstützte auch Regenz
und Rektor beim Anlegen des Geldes. Bei der Trennung des Kantons nach
dem Streite der Dreissigerjahre wurde das aus Sammlungen, Gebäuden
und Kapitalien bestehende Universitätsvermögen als Staatsgut mit in
die Theilung gezogen, und es hatte davon Basel-Stadt etwas mehr als
330,000 Franken alte Währung an Basel-Landschaft zu entrichten; die
damit herbeigeführte Gefahr einer Schmälerung des Universitätsvermögens
wurde dadurch beseitigt, dass die genannte Loskaufssumme nicht dem
Universitätsfond entnommen, sondern direkt aus der Staatskasse
bezahlt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde denn auch die Frage über
die Stellung des Universitätsvermögens einlässlich in den Behörden
behandelt und als Ergänzung des Universitätsgesetzes von 1835 wurde
am 6. April 1836 ein Gesetz über Verwaltung und Verwendung des
Universitätsgutes erlassen, welchem sich die Aufstellung eines neuen
Reglements durch Regenz und Erziehungsrath anschloss; dadurch wurde
die etwas umständliche und zersplitterte Verwaltung im Sinne grösserer
Vereinfachung und Concentration reorganisiert. An die Stelle der
verschiedenen, häufig abwechselnden Curatoren trat der _eine_ Curator
fiscorum. Bei der Aufstellung dieser Stelle nahm man an, dass sich
stets ein Mitglied der Regenz finden lasse, welches bereit ist, dieses
Amt zu versehen, eine Voraussetzung, die sich bis jetzt bewährt hat;
als erster Curator fiscorum ist Herr Prof. _Rud. Merian_ bezeichnet
worden, und er hat während 35 Jahren bis zu seinem Tod im Jahre 1871
die Finanzverwaltung der Universität besorgt; seither geniesst als
sein Nachfolger der Unterzeichnete das Zutrauen der Regenz. Für die
Besorgung der Anlagen wurde die Anlagekommission, welcher der Curator
auch angehört, eingeführt, in Folge dessen die Regenz sich nur noch
mit der Bestätigung der Vorschläge zu befassen hat. Die Beamtung des
Exactors blieb, wurde aber dadurch vereinfacht, dass er nun nur noch
mit dem einen Curator abzurechnen hat.
Bei dieser Neuordnung der Finanzverhältnisse wurde auch eine
etwas andere Eintheilung der Universitätsfonds angeordnet, indem
man einerseits einige Fisci, die nur Unterabtheilungen bildeten,
selbstständig hinstellte, und andererseits mehrere zum gleichen
Zweck bestimmte Fisci zusammenzog. Das Resultat davon war laut
Rechnungsabschluss vom 31. Dezember 1836 das folgende, wobei wir, wie
bei allen späteren Zahlen, auf Franken abrunden:
Fr. Kapitalgeld (a.W.)
I. Fiscus legatorum academicus 138,604
II. Fiscus Gymnasii 91,293
III. Fiscus vestiendorum 12,000
IV. Fiscus legatorum medicus 2,442
V. Fiscus bibliothecæ publicæ 54,683
VI. Fiscus bibliothecæ botanicæ 2,512
VII. Fiscus horti botanici 3,641
VIII. Fiscus facultatis theologicæ 9,918
IX. Fiscus facultatis juridicæ 9,728
X. Fiscus facultatis medicæ 4,885
XI. Fiscus facultatis philosophicæ 4,108
XII. Fiscus Universitatis 218,413
Wir wollen nun kurz andeuten, was jeder dieser Fisci zu bedeuten hat
und was seine Leistungen und Umwandlungen in den verflossenen fünfzig
Jahren waren.
Der _Fiscus legatorum academicus_ entstand aus dem eine Abtheilung
des Fiscus legatorum bildenden akademischen Stipendienfonds, der aus
den Kapitalien der Universitätsstipendienstiftungen besteht, und es
wurde ihm noch beigefügt der Fiscus pauperum, der bestimmt ist für
Armenzwecke und unter Anderem die Stiftungen von _Erasmus_ und _Daniel
Bernoulli_ zur Unterstützung von armen durchreisenden Gelehrten
und Studierenden durch den jeweiligen Rektor enthält; ferner das
Stiftungskapital des Alumneumfonds, das sich auf das frühere Alumneum
im oberen Collegium des Augustinerklosters bezieht. In den letzten
fünfzig Jahren flossen noch in diesen Fond: im Jahre 1857 das Legat
von Herrn _Leonhard Huber_ sel. mit Fr. 2857 für hilfsbedürftige
Basler Studenten, im Jahre 1859 aus dem _Franz Von Speyr_'schen
Fideikommiss Fr. 1754, im Jahre 1860 beim Jubiläum von frühern
Schülern der Universität aus Baselland das Stipendium Rauricum mit
Fr. 2500, im Jahre 1874 die Hälfte der Stiftung zu Ehren des Rektors
gymnasii _Rudolf Burckhardt_, von Schülern desselben der Universität
dargebracht, mit Fr. 2895 und im Jahr 1880 das bei Gelegenheit der
hundertjährigen Geburtstagsfeier des verstorbenen Theologen _de Wette_
von seinen Verwandten gestiftete Stipendienkapital von Fr. 2750, über
dessen Zinsen die theologische Fakultät zu verfügen hat.
Der Ertrag dieses akademischen Legatenfonds diente bis heute
hauptsächlich zur Ertheilung von Stipendien an die Studierenden;
bis zum Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 wurden auch Schüler
des oberen Gymnasiums oder Pädagogiums dabei bedacht. Ausserdem
leistete dieser Fond die Auszahlung des _Ryhiner_'schen Legates mit
je Fr. 300 jährlich an die Professoren der Logik und Botanik als
Inhaber des betreffenden Stiftungskapitals, die Zahlungen an die
Armenkassen des Rektors und der Fakultäten als Ertrag der aufgenommenen
Armenfonds und Kapitalien der Fakultätsstipendien, Beiträge an
Seminarien und an allgemeine Zwecke wie Turnen und Singen verfolgende
Studentenvereine, die Honorierung der Preisaufgaben, seit 1844 als
Besitzer des Alumneumfonds einen den alten Miethsgeldern entsprechenden
jährlichen Beitrag von Fr. 240 an das Alumneum für Studierende der
Theologie, ferner von 1851 bis zur Errichtung des mit Krediten besser
bedachten Vesalianums im Jahr 1885 einen mit der Zeit auf mehr als
Fr. 1000 jährlich anwachsenden Beitrag an die anatomische Anstalt
für die Beschaffung von Leichen und dann noch verschiedene Beiträge
an andere Universitätsanstalten, besonders an die Bibliothek für
Hilfsarbeiten. Auch musste zu Zeiten für ausserordentliche einmalige
Ausgaben dieser Fond die Mittel liefern, so z.B. im Jahr 1839 Fr.
1250 a.W. an die Verlegung des botanischen Gartens, im Jahre 1849
Fr. 10,500 a.W. an das Museum und im Jahre 1860 Fr. 7000 an die
Kosten des Universitätsjubiläums. Solche ausserordentliche, 150
Fr. überschreitende, durch Stiftung und Gesetz nicht vorgesehene
Verwendungen bedürfen seit 1836 bei allen Fisci, nachdem sie von der
Regenz beschlossen sind, noch der Genehmigung des Erziehungsrathes.
Der _Fiscus Gymnasii_ war aus den Kapitalien der Schülerstipendien
entstanden und bezieht sich also nicht auf Universitätszwecke; er
wurde nur von der Universität verwaltet und der Ertrag wurde den
Schulbehörden zugestellt. Nach Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880
ging dieser Fond mit Fr. 207,655 an die vom Erziehungsrath bestellte
Schulstipendienkommission über.
Der _Fiscus vestiendorum_ oder _Fiscus des Schülertuchs_ stammt aus der
Zeit, wo die Universität die Sammlung von Geldern für die Bekleidung
armer Schüler besorgt hatte; auch er hat keinen Universitätszweck, und
sein Ertrag wurde jährlich an die Personen ausbezahlt, welche sich mit
der Vertheilung des Schülertuchs befassten. Im Jahre 1881 wurde dieser
Fond mit Fr. 25,058 der Schülertuchkommission übergeben.
Der _Fiscus legatorum medicus_ stammt von dem berühmten _Felix Plater_,
der eine Summe gestiftet hat, um aus dem Ertrag den Spitalarzt zu
bezahlen. In den Jahren 1837 und 1838 bei Errichtung des neuen Spitales
legten vier Freunde der Universität Fr. 2100 a.W. in diesen Fond und
im Jahre 1867 wurde das Legat von _Joh. Gottl. Thurneysen_ sel. mit
Fr. 1000 ihm einverleibt. Bis zum Jahre 1864 wurden aus dem Ertrag
dieses Fonds jährlich Fr. 150 an den Spitalarzt bezahlt; seitdem
der Spital die Bezahlung seiner Aerzte vollständig übernommen hat,
werden die Zinsen durch Regenzbeschluss, entsprechend den jedesmaligen
Bedürfnissen, den verschiedenen Anstalten der medicinischen Fakultät
zugewandt.
Der _Fiscus bibliothecæ publicæ_ entstand aus Schenkungen und Gebühren;
ausser den sogenannten Neujahrsgeldern, d.h. freiwilligen Beiträgen
von Freunden der Bibliothek, sind ihm in den letzten 50 Jahren noch
eine Anzahl Schenkungen aus Trauerhäusern, im Jahr 1874 ein Viertel der
Rektor _Rudolf Burckhardt_'schen Stiftung mit Fr. 1447, und vor Allem
im Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh. Burckhardt-Forcart_ sel. mit
Fr. 40,000 zugekommen. Der Ertrag dieses Fonds dient der Universität
für Bücheranschaffungen und Beamtenbesoldungen. Bis zum Jahr 1870 war
die Rechnung der Bibliothek mit der Rechnung des Bibliothekfiscus
verschmolzen; seit 1871 wird der Ertrag an die Bibliothek abgeliefert,
welche nun selbstständig Rechnung führt und auch die Gebühren und
meisten Geschenke direkt in Empfang nimmt.
Der _Fiscus bibliothecæ botanicæ_ und der _Fiscus horti botanici_, die
1836 als selbstständige Fisci von dem fiscus facultatis medicæ waren
abgetrennt worden, wurden im Jahre 1853 zum Fiscus der botanischen
Anstalt vereinigt. Der Ertrag geht an die botanische Anstalt. Auch hier
war bis 1870 die Rechnung des Fiscus und der Anstalt verschmolzen.
Die _vier Fakultätsfisci_ entstanden hauptsächlich aus den bei
Immatrikulation und Promotion erlegten Gebühren; sie zahlten Beiträge
an die Gehalte der Professoren und wurden 1853 mit dem Fiscus
Universitatis verschmolzen.
Der _Fiscus Universitatis_ entstand hauptsächlich aus der Ansammlung
der Gebühren bei Immatrikulation und Abgang, welche ihm bis heute
noch zufliessen. Bei der Neueintheilung im Jahr 1836 wurde ihm der
Fiscus Rectoris und der nicht in Stiftungskapitalien bestehende Theil
des Fiscus Alumnorum zugewiesen. Von den ihm zugekommenen Geschenken
erwähnen wir besonders aus dem Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh.
Burckhardt-Forcart_ sel., der auch diesem Fiscus Fr. 40,000, also
den Universitätsfonds im Ganzen Fr. 80,000 vermachte. Das Gesetz von
1836 hatte bestimmt, wie viel aus diesem Fond an die Gehalte der
Professoren und an die Sammlungen für den Unterricht zu zahlen war;
durch das Gesetz von 1866 wurde sein Betrag speciell für Zulagen
zu den direkt vom Staat bezahlten Besoldungen, ausserordentlichen
Gehalten und Remunerationen bestimmt, welche der Regierungsrath auf
Antrag des Erziehungsrathes beschliesst; er wird desshalb seither
gewöhnlich als Zulagefond bezeichnet. Der Fond wurde zuweilen auch für
ausserordentliche Ausgaben in Anspruch genommen, so zahlte er u.a. im
Jahr 1849 Fr. 45OO a.W. an das Museum und im Jahr 1860 Fr. 7536 an die
Kosten des Universitätsjubiläums. Auch wurden die laufenden Ausgaben
der Universität für Druck, Inserate, Gas u.s.w. bis zur Ertheilung
eines besonderen Kredites von Fr. 2000 durch das Gesetz von 1866 aus
diesem Fiscus bestritten.
Zu diesen aus älterer Zeit stammenden Fisci sind in den letzten 50
Jahren noch zwei neue hinzugekommen, nämlich der naturhistorische Fond
und der _Heusler_'sche Vermächtnissfond.
Der _naturhistorische Fond_ verdankt seinen Ursprung der im Jahre
1836 in der Regenz gemachten Anregung, einen Theil der Gelder der
Universität, die nach dem damals üblichen stadtbaslerischen Zinsfuss
nur etwa 3¼% eintrugen, auswärts anzulegen. Es wurde dies von einer
besonderen von Rathsherr _Peter Merian_ präsidierten Kommission
besorgt, welche aus dem Ertrag der empfangenen Gelder vorerst 3¼%
und seit 1857 3½% der allgemeinen Verwaltung vergütete und aus dem
Rest einen Reservefond anlegte. Bis 1859 war alles Geld wieder an die
allgemeine Verwaltung zurückbezahlt und es blieb nur der Reservefond in
den Händen der Kommission. Aus diesem gingen im Jahr 1862 Fr. 10,000 an
den Sternwartefond, der später bei Erstellung des Bernoullianums zur
Verwendung kam, und im Jahr 1863 fernere Fr. 10,000 an die botanische
Anstalt behufs Erstellung eines Gewächshauses. Aus dem Rest von rund
Fr. 40,000 wurde zuerst der Fond des naturwissenschaftlichen Museums
und dann der naturhistorische Fond gebildet, auf dessen Ertrag nach dem
Universitätsgesetz von 1866 das naturhistorische Museum für Unterhalt
und Vermehrung der Sammlungen angewiesen ist. Herr _Peter Merian_ hat
bis zu seinem Tod im Februar 1883 selbst diesen Fond verwaltet; seitdem
ist er mit den andern Fiscis vereinigt.
Der _Heusler'sche Vermächtnissfond_ rührt her von dem im Jahr 1862
eröffneten Legate des Herrn _Friedrich Heussler_ sel. Der Ertrag
der testierten Fr. 100,000 ist bestimmt für hilfsbedürftige Alters-
oder Krankheitshalber austretende Universitätslehrer, so wie für
die von Universitätslehrern hinterlassenen Witwen und Waisen. Die
Vertheilung wird jährlich von der Regenz auf Vorschlag einer besondern
Kommission beschlossen. Durch verschiedene Schenkungen aus den Jahren
1872 bis 1882 ist das unantastbare Stiftungskapital auf Fr. 120,500
angewachsen; was darüber hinausgeht, bildet einen Reservefond, auf den
nöthigen Falls zurückgegriffen werden darf.
Die folgende Tabelle soll die Entwicklung der akademischen Fisci in den
verflossenen 50 Jahren dadurch anschaulich machen, dass die Beträge
der entsprechenden Fonds auf Ende 1836 und 1884 in die gleichen Linien
eingetragen und deren Zunahmen dazwischen gesetzt sind. Das Kapitalgeld
alter Währung ist mit 27:40 in das jetzige Geld übertragen. Der Fiscus
Gymnasii und Schülertuchfond, die keinem Universitätszweck dienen, sind
weggelassen.
_Betrag_ 1836 _Zunahme Betrag_ 1884
Fr. Fr. Fr.
Fisc. legatorum acad. 205,339 56,271 261,610 Akadem.
Vermächtnissfond
Fisc. legatorum med. 3,618 12,384 16,002 Medicin.
Vermächtnissfond
Fisc. bibliothecæ publ. 81,011 50,430 131,441 Bibliotheksfond
Fisc. bibliothecæ botan. }
Fisc. horti botanici } 9,115 2,849 11,964 Botanischer Fond
Fisc. facult. theol. }
Fisc. facult. jurid. }
Fisc. facult. med. } 366,001 143,947 509,948 Zulagefond
Fisc. facult. phil. }
Fisc. Universitatis }
136,302 136,302 Heusler'scher
Vermächtnissfond
42,025 42,205 Naturhistorischer
Fond
----------------------------------------------------------
Gesammtbetrag 665,084 444,208 1,109,292
Die Kapitalien der obigen sieben Fisci bilden bei der Verwaltung
einen gemeinsamen Stock, dessen Ertrag am Ende des Jahres pro rata
unter die einzelnen Fonds vertheilt wird. Die Zunahme in den letzten
fünfzig Jahren erklärt sich hauptsächlich aus den erwähnten höchst
verdankenswerthen Geschenken und Legaten.
* * * * *