Immer inniger gestalteten sich die Beziehungen zu den Hochschulen

des Auslandes, wie dies u.A. der rasch gewachsene Tauschverkehr der

Universitätsbibliothek erweist. Bei grösseren Ausstellungen, wie

1873 in Wien und 1883 in Zürich, auch bei anderen Anlässen, war

die Universität bestrebt, durch Einsendung von Berichten über ihre

Institute und die Leistungen der Lehrerschaft, durch Aufstellung

statistischer Tabellen und graphischer Tableaux, durch Herstellung

eines Albums mit den Photographien der berühmtesten Basler

Universitätslehrer u.s.w. -- für welche mühevolle Arbeiten sie sich

namentlich den Herren Prof. _Kinkelin_ und Dr. _Balmer_ zu Dank

verpflichtet weiss -- ein Zeugniss ihrer Fortschritte abzulegen.

Auch während dieses Zeitraums ergingen zahlreiche Einladungen von

Seiten anderer Hochschulen und entsprach die Universität, in dieser

oder jener Form, den Einladungen zu den Festen von Wien (1865),

Halle-Wittenberg (1867), Lund und Bonn (1868), Strassburg und München

(1872), Leiden und Czernowitz (1875), Tübingen und Upsala (1877),

Würzburg (1882), Zürich (1883), Edinburgh und Bern (1884), auch zur

Hallerfeier in Bern am 12. December 1877.

Mehrfach ehrte die Regenz die grossen Verdienste von _Peter Merian_

(1865, 1869, 1875, 1876, 1883), beging mit den Mitgliedern des

Pädagogiums das 50jährige Amtsjubiläum von Professor _Gerlach_ (1870),

feierte am 9. September 1873 das 50jährige gemeinsame Jubiläum der

Professoren K.R. _Hagenbach_ und J.J. _Stähelin_, sowie am 17. Juli

1876 das 25jährige Jubiläum des Herrn _Johannes Riggenbach_ als

ordentlichen Professors und zugleich des Herrn Antistes _Immanuel

Stockmeyer_, der an diesem Tage nach 25jähriger Wirksamkeit als Docent

zum ordentlichen Professor ernannt wurde; sie anerkannte die grossen

Verdienste, welche sich Herr Rathsherr _Vischer_ in seiner Stellung als

Präsident des Erziehungskollegiums um die Universität erworben hatte,

als derselbe aus dieser Stellung austrat (Juni 1874), beglückwünschte

zum 50jährigen Jubiläum die naturforschende Gesellschaft (1869),

erliess an die leider scheidenden Professoren Herrn _Schnell_ (1878)

und Herrn von Wyss (1880) Dankadressen und veranstaltete am 21.

November 1868 eine Säcularfeier für Schleiermacher und am 12. Januar

1880 eine solche für _de Wette_. Am 16. Mai 1882 wurde das 25jährige

Bestehen der mittelalterlichen Sammlung festlich begangen.

Verlor die Universität während des letzten Zeitraums durch Tod und

Austritt viele jener Männer, die bisher ihrem Namen im In- und Auslande

Glanz verliehen hatten, so sah sie mit Freuden nach und nach diese

Lücken sich ergänzen und ist heute stolz darauf, dass mehrere Basler

Gelehrtenfamilien jetzt durch Nachkommen ehrenvoll vertreten sind und,

wie anzunehmen, auch in weiteren Generationen vertreten sein werden.

Trägt man selbst gewissen Zeitrichtungen, welche anderwärts sich

gleichfalls geltend machen, Rechnung, so darf man immerhin die

wesentliche Steigerung der Frequenz auf über 300 Studierende in den

letzten Jahren zum grossen Theile als die Frucht der Jahrzehnte

hindurch unermüdet fortgesetzten Bestrebungen erachten, den

Anforderungen der Jetztzeit immer mehr zu entsprechen.

Gestützt und gefördert durch die treue Fürsorge der hohen Behörden,

die auch in Zukunft ihr zu Theil werden möge -- und vertrauend auf

die heranwachsende Generation, welche den Verdiensten der Vorfahren

nachzueifern und gleichzukommen für ihre Ehrenpflicht halten

wird, hofft die Universität, nunmehr ausgestattet mit notwendigen

Instituten und Anstalten, einen ehrenvollen Platz in der Reihe älterer

und jüngerer, oft vielfach begünstigterer Schwestern behaupten

zu können, wenn sie ihren schönsten und edelsten Aufgaben -- der

Fortentwicklung der Wissenschaft, der Verbreitung der Bildung und der

Pflege echt vaterländischer Tugenden -- wie bisher in gewissenhafter

Pflichterfüllung ihre ganze Kraft widmet.

Dieser ernsten Geistesarbeit sei reicher Segen beschieden!

A. Teichmann.

FUSSNOTEN:

[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der

Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.

[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.

[3] Dr. _A. Heusler_ (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des

Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.

[4] Vgl. _Tscharner_, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff

der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als

bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).

[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die

Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede

der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834,

Nr. 49, 50, 51, 55, 59).

[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. _Heusler_

in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. _Tscharner_,

Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.

[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von

1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d.

Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.

[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag.

19-21.

[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.

[10] Dieser »senatus academicus« -- eine Versammlung der Mitglieder der

Curatel und der Regentialen -- war bestimmt zur feierlichen Einführung

neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er,

obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die

Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.

[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.

[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und

Versendung.

[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die Reihenfolge,

in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben,

bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.

[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis 1865

Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. -- Dieses Amt wurde

verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von _Scholer_, 1849-55 von

_Bürgy_, 1855-77 von _Em. Beck,_ seitdem von _V. Hofer_.

[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von einem

Mitgliede der Regenz verfasste Programm.

[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff. _Vischer_ (Vater)

bis 1871, Ed. _Hagenbach_ 1871 bis 1874, _Vischer_ (Sohn) 1874-1876,

1878-1881, C.E.E. _Hoffmann_ 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist

Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.

[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst, Gewährung

des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der

Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30.

Januar 1866.

[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur Einweihung des

Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).

[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1. Die

Bibliothek und das Münzkabinet -- 2. Die Kunstsammlung. -- 3. Das

naturwissenschaftliche Museum. -- 4. Das anatomische Museum. -- 5. Die

botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche

sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei

Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches

Kabinet), sowie 1866 die chemische Anstalt und das physikalische

Kabinet hinzu; sodann die von Professor _Wackernagel_ 1855-57 angelegte

mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des

Münsters fand.

[20] Herr Rathsherr _Christ_ in der Schrift: »Schulen und Universität

in Basel« -- Aufklärungen -- Motto: »Behalte, was du hast« (Basel,

Schweighauser 1851).

[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz. Eidgenossenschaft und

die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) -- (Prof. W.

Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.

[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur Eröffnung des

Vesalianum.« Lpz. 1885.

[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im October 1863.

[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877 und

Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat

1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.

[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26. October 1875.

[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff. _Eduard

Hagenbach_ und _Julius Piccard_ verfasste Festschrift.

II.

Fonds der Universität.

Durch Aeufnung des Geldes, welches durch Schenkungen, Vermächtnisse

und Gebühren der Universität zukam, entstanden im Laufe der

Jahrhunderte die verschiedenen akademischen Fisci. Die Gesetze von

1813 und 1818, welche die früher mit Korporationsrechten ausgestattete

Universität als die höchste staatliche Lehranstalt des Kantons

anerkannten und bestätigten, haben die Leitung der Finanzverwaltung

für die verschiedenen, theils der Universität im Allgemeinen, theils

den Fakultäten gehörigen Fonds der Regenz belassen, doch mit der

Verpflichtung, jährlich den oberen Behörden Rechenschaft abzulegen.

Die Regenz hinwiederum beauftragte für jeden einzelnen Fiscus einen

Professor aus ihrer Mitte mit der Verwaltung; diese verschiedenen

Curatoren übergaben ihr am Ende des Jahres die Rechnung über Einnahmen

und Ausgaben. Die Anlage aller Kapitalien beschloss die gesammte

Regenz selbst. Den Einzug der Zinsen und die Führung der Schuldbücher

besorgte ein durch Provision besoldeter, nicht der Regenz angehöriger

Geschäftsmann, der den Namen Exactor führte; er stand mit den

verschiedenen Curatoren in Abrechnung und unterstützte auch Regenz

und Rektor beim Anlegen des Geldes. Bei der Trennung des Kantons nach

dem Streite der Dreissigerjahre wurde das aus Sammlungen, Gebäuden

und Kapitalien bestehende Universitätsvermögen als Staatsgut mit in

die Theilung gezogen, und es hatte davon Basel-Stadt etwas mehr als

330,000 Franken alte Währung an Basel-Landschaft zu entrichten; die

damit herbeigeführte Gefahr einer Schmälerung des Universitätsvermögens

wurde dadurch beseitigt, dass die genannte Loskaufssumme nicht dem

Universitätsfond entnommen, sondern direkt aus der Staatskasse

bezahlt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde denn auch die Frage über

die Stellung des Universitätsvermögens einlässlich in den Behörden

behandelt und als Ergänzung des Universitätsgesetzes von 1835 wurde

am 6. April 1836 ein Gesetz über Verwaltung und Verwendung des

Universitätsgutes erlassen, welchem sich die Aufstellung eines neuen

Reglements durch Regenz und Erziehungsrath anschloss; dadurch wurde

die etwas umständliche und zersplitterte Verwaltung im Sinne grösserer

Vereinfachung und Concentration reorganisiert. An die Stelle der

verschiedenen, häufig abwechselnden Curatoren trat der _eine_ Curator

fiscorum. Bei der Aufstellung dieser Stelle nahm man an, dass sich

stets ein Mitglied der Regenz finden lasse, welches bereit ist, dieses

Amt zu versehen, eine Voraussetzung, die sich bis jetzt bewährt hat;

als erster Curator fiscorum ist Herr Prof. _Rud. Merian_ bezeichnet

worden, und er hat während 35 Jahren bis zu seinem Tod im Jahre 1871

die Finanzverwaltung der Universität besorgt; seither geniesst als

sein Nachfolger der Unterzeichnete das Zutrauen der Regenz. Für die

Besorgung der Anlagen wurde die Anlagekommission, welcher der Curator

auch angehört, eingeführt, in Folge dessen die Regenz sich nur noch

mit der Bestätigung der Vorschläge zu befassen hat. Die Beamtung des

Exactors blieb, wurde aber dadurch vereinfacht, dass er nun nur noch

mit dem einen Curator abzurechnen hat.

Bei dieser Neuordnung der Finanzverhältnisse wurde auch eine

etwas andere Eintheilung der Universitätsfonds angeordnet, indem

man einerseits einige Fisci, die nur Unterabtheilungen bildeten,

selbstständig hinstellte, und andererseits mehrere zum gleichen

Zweck bestimmte Fisci zusammenzog. Das Resultat davon war laut

Rechnungsabschluss vom 31. Dezember 1836 das folgende, wobei wir, wie

bei allen späteren Zahlen, auf Franken abrunden:

Fr. Kapitalgeld (a.W.)

I. Fiscus legatorum academicus 138,604

II. Fiscus Gymnasii 91,293

III. Fiscus vestiendorum 12,000

IV. Fiscus legatorum medicus 2,442

V. Fiscus bibliothecæ publicæ 54,683

VI. Fiscus bibliothecæ botanicæ 2,512

VII. Fiscus horti botanici 3,641

VIII. Fiscus facultatis theologicæ 9,918

IX. Fiscus facultatis juridicæ 9,728

X. Fiscus facultatis medicæ 4,885

XI. Fiscus facultatis philosophicæ 4,108

XII. Fiscus Universitatis 218,413

Wir wollen nun kurz andeuten, was jeder dieser Fisci zu bedeuten hat

und was seine Leistungen und Umwandlungen in den verflossenen fünfzig

Jahren waren.

Der _Fiscus legatorum academicus_ entstand aus dem eine Abtheilung

des Fiscus legatorum bildenden akademischen Stipendienfonds, der aus

den Kapitalien der Universitätsstipendienstiftungen besteht, und es

wurde ihm noch beigefügt der Fiscus pauperum, der bestimmt ist für

Armenzwecke und unter Anderem die Stiftungen von _Erasmus_ und _Daniel

Bernoulli_ zur Unterstützung von armen durchreisenden Gelehrten

und Studierenden durch den jeweiligen Rektor enthält; ferner das

Stiftungskapital des Alumneumfonds, das sich auf das frühere Alumneum

im oberen Collegium des Augustinerklosters bezieht. In den letzten

fünfzig Jahren flossen noch in diesen Fond: im Jahre 1857 das Legat

von Herrn _Leonhard Huber_ sel. mit Fr. 2857 für hilfsbedürftige

Basler Studenten, im Jahre 1859 aus dem _Franz Von Speyr_'schen

Fideikommiss Fr. 1754, im Jahre 1860 beim Jubiläum von frühern

Schülern der Universität aus Baselland das Stipendium Rauricum mit

Fr. 2500, im Jahre 1874 die Hälfte der Stiftung zu Ehren des Rektors

gymnasii _Rudolf Burckhardt_, von Schülern desselben der Universität

dargebracht, mit Fr. 2895 und im Jahr 1880 das bei Gelegenheit der

hundertjährigen Geburtstagsfeier des verstorbenen Theologen _de Wette_

von seinen Verwandten gestiftete Stipendienkapital von Fr. 2750, über

dessen Zinsen die theologische Fakultät zu verfügen hat.

Der Ertrag dieses akademischen Legatenfonds diente bis heute

hauptsächlich zur Ertheilung von Stipendien an die Studierenden;

bis zum Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 wurden auch Schüler

des oberen Gymnasiums oder Pädagogiums dabei bedacht. Ausserdem

leistete dieser Fond die Auszahlung des _Ryhiner_'schen Legates mit

je Fr. 300 jährlich an die Professoren der Logik und Botanik als

Inhaber des betreffenden Stiftungskapitals, die Zahlungen an die

Armenkassen des Rektors und der Fakultäten als Ertrag der aufgenommenen

Armenfonds und Kapitalien der Fakultätsstipendien, Beiträge an

Seminarien und an allgemeine Zwecke wie Turnen und Singen verfolgende

Studentenvereine, die Honorierung der Preisaufgaben, seit 1844 als

Besitzer des Alumneumfonds einen den alten Miethsgeldern entsprechenden

jährlichen Beitrag von Fr. 240 an das Alumneum für Studierende der

Theologie, ferner von 1851 bis zur Errichtung des mit Krediten besser

bedachten Vesalianums im Jahr 1885 einen mit der Zeit auf mehr als

Fr. 1000 jährlich anwachsenden Beitrag an die anatomische Anstalt

für die Beschaffung von Leichen und dann noch verschiedene Beiträge

an andere Universitätsanstalten, besonders an die Bibliothek für

Hilfsarbeiten. Auch musste zu Zeiten für ausserordentliche einmalige

Ausgaben dieser Fond die Mittel liefern, so z.B. im Jahr 1839 Fr.

1250 a.W. an die Verlegung des botanischen Gartens, im Jahre 1849

Fr. 10,500 a.W. an das Museum und im Jahre 1860 Fr. 7000 an die

Kosten des Universitätsjubiläums. Solche ausserordentliche, 150

Fr. überschreitende, durch Stiftung und Gesetz nicht vorgesehene

Verwendungen bedürfen seit 1836 bei allen Fisci, nachdem sie von der

Regenz beschlossen sind, noch der Genehmigung des Erziehungsrathes.

Der _Fiscus Gymnasii_ war aus den Kapitalien der Schülerstipendien

entstanden und bezieht sich also nicht auf Universitätszwecke; er

wurde nur von der Universität verwaltet und der Ertrag wurde den

Schulbehörden zugestellt. Nach Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880

ging dieser Fond mit Fr. 207,655 an die vom Erziehungsrath bestellte

Schulstipendienkommission über.

Der _Fiscus vestiendorum_ oder _Fiscus des Schülertuchs_ stammt aus der

Zeit, wo die Universität die Sammlung von Geldern für die Bekleidung

armer Schüler besorgt hatte; auch er hat keinen Universitätszweck, und

sein Ertrag wurde jährlich an die Personen ausbezahlt, welche sich mit

der Vertheilung des Schülertuchs befassten. Im Jahre 1881 wurde dieser

Fond mit Fr. 25,058 der Schülertuchkommission übergeben.

Der _Fiscus legatorum medicus_ stammt von dem berühmten _Felix Plater_,

der eine Summe gestiftet hat, um aus dem Ertrag den Spitalarzt zu

bezahlen. In den Jahren 1837 und 1838 bei Errichtung des neuen Spitales

legten vier Freunde der Universität Fr. 2100 a.W. in diesen Fond und

im Jahre 1867 wurde das Legat von _Joh. Gottl. Thurneysen_ sel. mit

Fr. 1000 ihm einverleibt. Bis zum Jahre 1864 wurden aus dem Ertrag

dieses Fonds jährlich Fr. 150 an den Spitalarzt bezahlt; seitdem

der Spital die Bezahlung seiner Aerzte vollständig übernommen hat,

werden die Zinsen durch Regenzbeschluss, entsprechend den jedesmaligen

Bedürfnissen, den verschiedenen Anstalten der medicinischen Fakultät

zugewandt.

Der _Fiscus bibliothecæ publicæ_ entstand aus Schenkungen und Gebühren;

ausser den sogenannten Neujahrsgeldern, d.h. freiwilligen Beiträgen

von Freunden der Bibliothek, sind ihm in den letzten 50 Jahren noch

eine Anzahl Schenkungen aus Trauerhäusern, im Jahr 1874 ein Viertel der

Rektor _Rudolf Burckhardt_'schen Stiftung mit Fr. 1447, und vor Allem

im Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh. Burckhardt-Forcart_ sel. mit

Fr. 40,000 zugekommen. Der Ertrag dieses Fonds dient der Universität

für Bücheranschaffungen und Beamtenbesoldungen. Bis zum Jahr 1870 war

die Rechnung der Bibliothek mit der Rechnung des Bibliothekfiscus

verschmolzen; seit 1871 wird der Ertrag an die Bibliothek abgeliefert,

welche nun selbstständig Rechnung führt und auch die Gebühren und

meisten Geschenke direkt in Empfang nimmt.

Der _Fiscus bibliothecæ botanicæ_ und der _Fiscus horti botanici_, die

1836 als selbstständige Fisci von dem fiscus facultatis medicæ waren

abgetrennt worden, wurden im Jahre 1853 zum Fiscus der botanischen

Anstalt vereinigt. Der Ertrag geht an die botanische Anstalt. Auch hier

war bis 1870 die Rechnung des Fiscus und der Anstalt verschmolzen.

Die _vier Fakultätsfisci_ entstanden hauptsächlich aus den bei

Immatrikulation und Promotion erlegten Gebühren; sie zahlten Beiträge

an die Gehalte der Professoren und wurden 1853 mit dem Fiscus

Universitatis verschmolzen.

Der _Fiscus Universitatis_ entstand hauptsächlich aus der Ansammlung

der Gebühren bei Immatrikulation und Abgang, welche ihm bis heute

noch zufliessen. Bei der Neueintheilung im Jahr 1836 wurde ihm der

Fiscus Rectoris und der nicht in Stiftungskapitalien bestehende Theil

des Fiscus Alumnorum zugewiesen. Von den ihm zugekommenen Geschenken

erwähnen wir besonders aus dem Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh.

Burckhardt-Forcart_ sel., der auch diesem Fiscus Fr. 40,000, also

den Universitätsfonds im Ganzen Fr. 80,000 vermachte. Das Gesetz von

1836 hatte bestimmt, wie viel aus diesem Fond an die Gehalte der

Professoren und an die Sammlungen für den Unterricht zu zahlen war;

durch das Gesetz von 1866 wurde sein Betrag speciell für Zulagen

zu den direkt vom Staat bezahlten Besoldungen, ausserordentlichen

Gehalten und Remunerationen bestimmt, welche der Regierungsrath auf

Antrag des Erziehungsrathes beschliesst; er wird desshalb seither

gewöhnlich als Zulagefond bezeichnet. Der Fond wurde zuweilen auch für

ausserordentliche Ausgaben in Anspruch genommen, so zahlte er u.a. im

Jahr 1849 Fr. 45OO a.W. an das Museum und im Jahr 1860 Fr. 7536 an die

Kosten des Universitätsjubiläums. Auch wurden die laufenden Ausgaben

der Universität für Druck, Inserate, Gas u.s.w. bis zur Ertheilung

eines besonderen Kredites von Fr. 2000 durch das Gesetz von 1866 aus

diesem Fiscus bestritten.

Zu diesen aus älterer Zeit stammenden Fisci sind in den letzten 50

Jahren noch zwei neue hinzugekommen, nämlich der naturhistorische Fond

und der _Heusler_'sche Vermächtnissfond.

Der _naturhistorische Fond_ verdankt seinen Ursprung der im Jahre

1836 in der Regenz gemachten Anregung, einen Theil der Gelder der

Universität, die nach dem damals üblichen stadtbaslerischen Zinsfuss

nur etwa 3¼% eintrugen, auswärts anzulegen. Es wurde dies von einer

besonderen von Rathsherr _Peter Merian_ präsidierten Kommission

besorgt, welche aus dem Ertrag der empfangenen Gelder vorerst 3¼%

und seit 1857 3½% der allgemeinen Verwaltung vergütete und aus dem

Rest einen Reservefond anlegte. Bis 1859 war alles Geld wieder an die

allgemeine Verwaltung zurückbezahlt und es blieb nur der Reservefond in

den Händen der Kommission. Aus diesem gingen im Jahr 1862 Fr. 10,000 an

den Sternwartefond, der später bei Erstellung des Bernoullianums zur

Verwendung kam, und im Jahr 1863 fernere Fr. 10,000 an die botanische

Anstalt behufs Erstellung eines Gewächshauses. Aus dem Rest von rund

Fr. 40,000 wurde zuerst der Fond des naturwissenschaftlichen Museums

und dann der naturhistorische Fond gebildet, auf dessen Ertrag nach dem

Universitätsgesetz von 1866 das naturhistorische Museum für Unterhalt

und Vermehrung der Sammlungen angewiesen ist. Herr _Peter Merian_ hat

bis zu seinem Tod im Februar 1883 selbst diesen Fond verwaltet; seitdem

ist er mit den andern Fiscis vereinigt.

Der _Heusler'sche Vermächtnissfond_ rührt her von dem im Jahr 1862

eröffneten Legate des Herrn _Friedrich Heussler_ sel. Der Ertrag

der testierten Fr. 100,000 ist bestimmt für hilfsbedürftige Alters-

oder Krankheitshalber austretende Universitätslehrer, so wie für

die von Universitätslehrern hinterlassenen Witwen und Waisen. Die

Vertheilung wird jährlich von der Regenz auf Vorschlag einer besondern

Kommission beschlossen. Durch verschiedene Schenkungen aus den Jahren

1872 bis 1882 ist das unantastbare Stiftungskapital auf Fr. 120,500

angewachsen; was darüber hinausgeht, bildet einen Reservefond, auf den

nöthigen Falls zurückgegriffen werden darf.

Die folgende Tabelle soll die Entwicklung der akademischen Fisci in den

verflossenen 50 Jahren dadurch anschaulich machen, dass die Beträge

der entsprechenden Fonds auf Ende 1836 und 1884 in die gleichen Linien

eingetragen und deren Zunahmen dazwischen gesetzt sind. Das Kapitalgeld

alter Währung ist mit 27:40 in das jetzige Geld übertragen. Der Fiscus

Gymnasii und Schülertuchfond, die keinem Universitätszweck dienen, sind

weggelassen.

_Betrag_ 1836 _Zunahme Betrag_ 1884

Fr. Fr. Fr.

Fisc. legatorum acad. 205,339 56,271 261,610 Akadem.

Vermächtnissfond

Fisc. legatorum med. 3,618 12,384 16,002 Medicin.

Vermächtnissfond

Fisc. bibliothecæ publ. 81,011 50,430 131,441 Bibliotheksfond

Fisc. bibliothecæ botan. }

Fisc. horti botanici } 9,115 2,849 11,964 Botanischer Fond

Fisc. facult. theol. }

Fisc. facult. jurid. }

Fisc. facult. med. } 366,001 143,947 509,948 Zulagefond

Fisc. facult. phil. }

Fisc. Universitatis }

136,302 136,302 Heusler'scher

Vermächtnissfond

42,025 42,205 Naturhistorischer

Fond

----------------------------------------------------------

Gesammtbetrag 665,084 444,208 1,109,292

Die Kapitalien der obigen sieben Fisci bilden bei der Verwaltung

einen gemeinsamen Stock, dessen Ertrag am Ende des Jahres pro rata

unter die einzelnen Fonds vertheilt wird. Die Zunahme in den letzten

fünfzig Jahren erklärt sich hauptsächlich aus den erwähnten höchst

verdankenswerthen Geschenken und Legaten.

* * * * *

Die Universität Basel in den fünfzig Jahren seit ihrer Reorganisation im Jahre 1835 · 第 3 / 13 段