Das Wort liest man heute fast täglich in den Zeitungen. Kein Mensch
wird etwas einwenden, wenn man zur Verbesserung des Durchgangsverkehrs
Umleitungsstraßen, Asphaltstraßen, Kleinpflasterstraßen usw. baut,
die den Verkehr schneller bewältigen und die anliegenden Bewohner
weniger belästigen. Man wird auch damit einverstanden sein, daß
solche Straßen mit aus den Mitteln der Allgemeinheit bezahlt und
unterhalten werden. Etwas anderes ist es mit Luxusstraßen, die dem
Luxus-Automobilverkehr dienen, mit dem Durchgangsverkehr also nichts
mehr zu tun haben. Gegen diese Luxusautomobilstraßen, die einigen
wenigen bequemen und anspruchsvollen Menschen zugute kommen, wendet
sich die Heimatschutzbewegung, aus Gründen, die in diesen Heften schon
wiederholt mitgeteilt wurden. Warum soll gerade der Automobilbesitzer
seinen Sport, seinen Luxus mit Mitteln der Allgemeinheit bezahlt
erhalten? Jeder Turnverein muß sich seinen Turnplatz, jeder Sportverein
seinen Sportplatz selber schaffen und erhalten. Warum soll der
Automobil-Sport nun anders behandelt werden, als der Sport dieser
Organisationen, deren Mitglieder in Rücksicht auf ihre Gesundheit
diesem zugetan sind.
Es ist nicht einleuchtend, warum beispielsweise vom Brand nach
Hohnstein – bemerkenswert ist, daß der Stadtrat zu Hohnstein
einstimmig dagegen ist, die Erholungsheime in Hohnstein ebenfalls,
die bedeutungsvolle Jugendburg natürlich auch – mit auf Kosten
der Allgemeinheit eine Automobilstraße errichtet werden soll, die
vielleicht 500000 Mark kostet und nur einem einzigen Wirt erhöhten
Verdienst =vielleicht= bringt, der großen Allgemeinheit aber durch
die Verzinsung der Anlagekosten, durch die Unterhaltung der Anlage
Lasten aufbürdet, die Stadt Hohnstein schwer schädigt und tausenden von
Wanderern einen köstlichen Promenadenweg vereitelt.
Wie wir uns in dieser Frage verhalten haben, zeigt die nachgedruckte
Eingabe, die wir dem zuständigen Ministerium unterbreiteten und die bis
jetzt Erfolg hatte.
Die interessierten Kreise werden sich natürlich mit dem ablehnenden
Bescheid, der die Heimatschutzinteressen in dankenswerter Weise
wahrenden Ministerialbehörde nicht zufrieden geben und immer erneut
versuchen, diesen prächtigen, wohl in seiner Schönheit noch einzig
dastehenden Promenadenweg dem Luxusautomobilverkehr zu erschließen.
Mögen alle, die diese Zeilen und die nachfolgende Eingabe lesen, mit
uns dagegen kämpfen, daß nicht alle und jede Naturschönheiten wegen
einer kleinen interessierten Gemeinde vernichtet und der großen
Allgemeinheit dadurch verschlossen werden. _Nicht das Interesse
Einzelner, sondern das Interesse der Allgemeinheit muß stets in solchen
Fragen maßgebend sein!_
[Illustration: Abb. 1. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]
»Wie aus der Presse und aus Mitteilungen interessierter Kreise bekannt
geworden ist, werden neuerdings verstärkte Anstrengungen gemacht, die
von _Hohnstein nach dem Brand führende Straße für den Verkehr mit
Kraftwagen zu öffnen oder gar sie als Autostraße auszubauen_. Die
Entscheidung darüber, ob diesen Wünschen stattgegeben werden soll,
liegt beim Finanzministerium. Deshalb wenden wir als die berufenen
Vertreter des Naturschutzes in Sachsen uns an die hohe Behörde mit
der _eindringlichen Bitte, die in dieser Richtung gehenden Anträge
unter allen Umständen abzulehnen_, damit dieser an landschaftlichen
Reizen einzig dastehende Ausschnitt im Gebiete der Sächsischen
Schweiz dem beschaulichen Naturgenuß wirklicher Naturfreunde nicht
entzogen wird, um nur noch einen Ausflugsort wie viele andere für den
verhältnismäßig kleinen Teil begüterter Autobesitzer zu bilden. Mit
Schreiben vom 15. Juni 1927 haben wir uns bereits mit Bitte um Hilfe an
den Herrn Landforstmeister unter Klarlegung der gegen die Genehmigung
vom Standpunkte des Waldschutzes sprechenden Gründe gewendet und sind
überzeugt, bei ihm volles Verständnis gefunden zu haben. Diese Gründe
liegen so auf der Hand, daß es kaum weiterer Ausführungen bedarf. Wir
gestatten uns daher, kurz nur auf folgendes hinzuweisen:
Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz ist sich wohl bewußt,
daß er keine amtliche Stelle ist, der ein gesetzliches Veto-Recht
zusteht. Er fühlt sich aber, getragen von dem Vertrauen seiner
vielen tausend (40000) Mitglieder aus allen Bevölkerungsschichten
des ganzen Landes, berechtigt und verpflichtet, dann seine Stimme zu
erheben und um Gehör zu bitten, wenn einzigartige Naturschönheiten
unseres Landes durch geplante Unternehmungen bedroht werden; er
hält sich aber in solchen Fällen dieser Art zurück, wenn er sich
überzeugen muß, daß durch Verhinderung solcher Unternehmungen für
die Allgemeinheit bedeutende wirtschaftliche Schäden erwachsen, die
in keinem Verhältnis mehr zu den zu schützenden Naturschönheiten
stehen. Die Voraussetzung für die nötige Zurückhaltung ist aber im
vorliegenden Falle nicht im geringsten gegeben; im Gegenteil sind die
hier zutage tretenden Wünsche erwerbslustiger Unternehmer geradezu
ein Schulbeispiel dafür, wie wirtschaftlich geringer Vorteile wegen
unschätzbare Werte der Allgemeinheit geopfert werden sollen, dazu
auch noch zum Schaden gerade solcher Kreise, die an der unversehrten
Erhaltung der vorhandenen Naturschönheiten auch wirtschaftlich
interessiert sind. Ein wirtschaftlicher Vorteil infolge Freigabe der
Brandstraße kann aber wohl kaum in einigermaßen beachtlicher für
irgendeine andere Seite in Frage kommen, als für den Bewirtschafter
des Brand-Gasthauses, der übrigens vor nicht zu langer Zeit, wie er
gegenüber ihm nicht als solche bekannten Vorstandsmitgliedern unseres
Vereins geäußert hat, noch auf dem Standpunkt stand, der Autoverkehr
nach dem Brand könne ihm wirtschaftlich nur Schaden bringen, da
durch ihn seine zahlreichen Wandergäste und Sommerfrischler vor den
erfahrungsgemäß weniger verzehrenden Autofahrern sich zurückziehen
würden. – Einen wirtschaftlichen Gewinn versprechen sich vielleicht
noch Autounternehmungen, die regelmäßigen Autoverkehr nach dem Brand
einzurichten beabsichtigen oder Mietfahrten dahin erhoffen. Deren
Ansprüchen dürfte aber schon hinreichend gedient sein, wenn sie die
Fahrten bis nach der Stadt Hohnstein durchführen, von wo aus die
Fahrgäste in einer kleinen halben Stunde auf dem bequemen ebenen Wege
der Brandstraße das Brand-Gasthaus erreichen können. Das Gleiche gilt
von den privaten Autos, deren Insassen wohl nicht zu viel zugemutet
wird, wenn sie, um wunderbare Naturschönheiten zu genießen, das Opfer
eines halbstündigen Spazierganges auf herrlichster Waldstraße auf sich
nehmen. Und diejenigen, die körperlich nicht imstande sind, die kleine
Fußwanderung zu unternehmen, können leicht mit Pferdegeschirr von
Hohnsteiner Lohnfuhrwerksbesitzern in kurzer Zeit das Brand-Gasthaus
erreichen. Dadurch werden auch die wirtschaftlichen Interessen dieser
Kreise geschont, wie im entgegengesetzten Falle bald mehrere Betriebe
völlig lahmgelegt werden würden. Ganz erheblichen wirtschaftlichen
Schaden würden auch die verschiedenen Gasthäuser der Stadt Hohnstein
erleiden, die jetzt beliebte Einkehrstätten der Autofahrer bilden und
an denen sicherlich nach =Freigabe= der Brandstraße die Kraftwagen
vorüberfahren würden, um erst auf dem Brand-Gasthaus Einkehr zu halten.
[Illustration: Abb. 2. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]
Der jetzt von dem Brandwirt gegenüber seiner früheren Ansicht erwartete
große wirtschaftliche Vorteil wird, des sind wir sicher, keinesfalls
eintreten. Der erwartete Kraftwagenzufluß wird sich fast ausschließlich
aus der Richtung von Dresden her bewegen; die Kraftwagen werden
ausnahmslos auf ihrer Fahrt zuerst Halt auf der Bastei machen und
die Insassen dort ihren Hauptverzehr haben. Der Brand ist der Bastei
viel zu nahe gelegen, als daß sie dort bereits wieder eine größere
Zeche machen werden. Es ist vielmehr mit Sicherheit anzunehmen,
daß die meisten dort nur kurz einen Blick auf die nahe und ferne
Bergwelt werfen und dann alsbald wieder von dannen fahren oder doch
nur ein weniges in der Gastwirtschaft verzehren. Andererseits werden
aber infolge des Kraftwagenverkehrs die jetzt in großer Anzahl dort
einkehrenden Fußwanderer und begeisterten Naturfreunde, die im
Brand-Gasthaus zu längerer Rast bei Speise und Trank zu verweilen
pflegen, sowie die dort Herberge nehmenden Sommerfrischler immer mehr
wegbleiben, so daß der Wirt statt des erwarteten Vorteiles durch
Erfüllung seines Wunsches nur wirtschaftlichen Schaden erleiden würde.
Es steht für uns hiernach fest, daß die _angestrebte Freigabe niemanden
irgend nennenswerten, wirtschaftlichen Gewinn bringen wird und daß
wirtschaftliche Gründe allgemeiner Art keineswegs dafür sprechen_,
daß aber dagegen jetzt gewinnbringende Unternehmungen dadurch _schwer
geschädigt, wenn nicht in ihrer Existenz bedroht werden würden_.
[Illustration: Abb. 3. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]
Demgegenüber werden _unmeßbar ideale Werte aufs schwerste gefährdet_.
Die Brandstraße mit ihrem großartigen Baumbestand wird als auf
einem Bergrücken hinführende Waldstraße im Lande wohl kaum
ihresgleichen finden. Wir enthalten uns näherer Beschreibung dieser
einzigartigen Schönheiten, gestatten uns aber, einige Lichtbilder von
Einzelansichten der Straße beizufügen, die jedes Wort überflüssig
machen. Die Straße bildet den schönsten Zugangsweg für ungezählte
Fußgänger in der Richtung von Hohnstein und aus dem Tiefen Grund
(Grundmühle) und gestattet infolge ihres fast ebenen Verlaufes
beschaulichen Naturgenuß ohne jede körperliche Anstrengung. Wird
sie aber für den Kraftwagenverkehr freigegeben, so ist es mit der
ruhigen Beschaulichkeit vorüber und tausenden von Naturfreunden ist
die Freude des Wanderns in so bevorzugter Natur durch die selbst
bei allen getroffenen Vorkehrungen nicht zu vermeidenden Staub- und
Schmutzbelästigungen vergällt, so daß sie gezwungen werden, den ihnen
lieben Weg zu meiden. Die Erfahrungen auf der Bastei haben es bewiesen.
Noch wesentlich höher werden die Schäden an idealen Werten sein, sollte
dem Kraftwagenverkehr zuliebe die Straße zu einer wirklichen Autostraße
ausgebaut werden. Das müßte ihre Verbreiterung zur Folge haben und
die schönsten Waldbäume müßten der Verbreiterung zum Opfer fallen und
Naturschönheiten ersten Ranges wären damit für immer vernichtet, ganz
abgesehen davon, daß der Baumbestand durch den von Autos verursachten
Schmutz und deren Ausdünstungen nach und nach verkümmern würde. Wenn
davon gesprochen worden ist, daß den von der Straße vertriebenen
Fußwanderern neben der Straße laufende Fußwege im Walde geschaffen
werden sollen, so können diese nimmermehr einen Ersatz für die
Schönheiten der Waldstraße in ihrer jetzigen Gestalt bieten und würden
außerdem noch einem weiteren Eingriff in die dermalige Unversehrtheit
des Waldbestandes bedeuten. Nicht unbeträchtliche weitere Schädigung
des Baumbestandes müßte die nicht zu umgehende Anlegung eines
Autohalteplatzes in nächster Nähe des Brandgasthofes weiterhin nach
sich ziehen, dem gerade besondere Prachtstücke von alten Bäumen zum
Opfer fallen müßten. Dadurch würde zudem die Lage des Gasthauses fast
im Schatten dieser Baumriesen wesentlich beeinträchtigt werden, der
Aufenthalt auf dem Platze vor dem Gasthofe in der Nähe benzinduftender
Autos würde stark an Reiz verlieren, und die nicht Auto fahrenden
Besucher würden bald vertrieben werden, zumal sie nach allgemeiner
Beobachtung es sich gefallen lassen müßten, gegenüber den Autofahrern
als Gäste zweiter Klasse behandelt zu werden.
[Illustration: Abb. 4. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]
Wir haben uns damit abgefunden, daß die Bastei dem unbeschränkten
Autoverkehr freigegeben worden ist, weil wohl dieser vorgeschobene
Posten als Eintrittspunkt in die Sächsische Schweiz in der Nähe
von Dresden den Fremdenverkehrsinteressen preisgegeben werden
mußte. Wir glauben aber, daß damit genug getan ist und daß weitere
Naturschönheiten, zumal in so geringer Entfernung von der Bastei
nicht weiter durch Autoverkehr beeinträchtigt werden dürfen, wie
dies durch Freigabe der Brandstraße der Fall sein müßte. Ungezählte
Einzelpersonen, die Vertreter von Erholungsheimen in Hohnstein, die
Verwaltung der Jugendburg, Vertreter von Vereinen usw. haben sich
an uns gewandt mit der Bitte, um Hilfe gegen die Gefahr, die ihrer
Freude an der Natur und ihrer Erholung droht. Wir sind der Meinung,
_daß soziales Denken und Empfinden unbedingt dazu führen muß, die
gefährdeten idealen Werte, die in erster Linie der minderbemittelten
Bevölkerung zugute kommen, gegenüber der Bequemlichkeit einer
verhältnismäßig geringen Zahl begüterter Personen, mit allen Mitteln
zu schützen_. Wie schon oben erwähnt, kommt bei Ablehnung der Freigabe
eine fühlbare Beschränkung der Autofahrer kaum in Betracht, da ihnen
auf dem meist üblichen Tourenweg Dresden–Bastei–Hohnstein–Schandau die
Fahrt auf der landschaftlich gleichfalls höchst reizvollen Straße durch
den Tiefen Grund unbehindert freisteht.
Die Sächsische Schweiz bietet genügend viel schöne Punkte, die bequem
zu erreichen sind. Einer Vermehrung der bequemen Zugänglichkeiten
müßte unseres Erachtens im Interesse der Allgemeinheit mit aller
Entschiedenheit konsequent entgegengetreten werden.
Wie die österreichische Regierung in großzügiger Weise das ganze
große Gebiet des Karwendelgebirges dem Naturschutz unterstellt hat,
so wäre zur Erhaltung der Schönheiten unseres Elbsandsteingebirges
wohl wünschenswert, es in seiner jetzigen Verfassung, in seiner ganzen
Ausdehnung noch als Naturschutzgebiet zu erklären. Demgegenüber ist
unser jetzt vorgetragener Wunsch sehr bescheiden. Wir wiederholen ihn
und bitten nochmals dringend, die _Brandstraße_ nach wie vor _für den
Verkehr von Kraftfahrzeugen aller Art zu verbieten_.«