Automobilstraßen

Das Wort liest man heute fast täglich in den Zeitungen. Kein Mensch

wird etwas einwenden, wenn man zur Verbesserung des Durchgangsverkehrs

Umleitungsstraßen, Asphaltstraßen, Kleinpflasterstraßen usw. baut,

die den Verkehr schneller bewältigen und die anliegenden Bewohner

weniger belästigen. Man wird auch damit einverstanden sein, daß

solche Straßen mit aus den Mitteln der Allgemeinheit bezahlt und

unterhalten werden. Etwas anderes ist es mit Luxusstraßen, die dem

Luxus-Automobilverkehr dienen, mit dem Durchgangsverkehr also nichts

mehr zu tun haben. Gegen diese Luxusautomobilstraßen, die einigen

wenigen bequemen und anspruchsvollen Menschen zugute kommen, wendet

sich die Heimatschutzbewegung, aus Gründen, die in diesen Heften schon

wiederholt mitgeteilt wurden. Warum soll gerade der Automobilbesitzer

seinen Sport, seinen Luxus mit Mitteln der Allgemeinheit bezahlt

erhalten? Jeder Turnverein muß sich seinen Turnplatz, jeder Sportverein

seinen Sportplatz selber schaffen und erhalten. Warum soll der

Automobil-Sport nun anders behandelt werden, als der Sport dieser

Organisationen, deren Mitglieder in Rücksicht auf ihre Gesundheit

diesem zugetan sind.

Es ist nicht einleuchtend, warum beispielsweise vom Brand nach

Hohnstein – bemerkenswert ist, daß der Stadtrat zu Hohnstein

einstimmig dagegen ist, die Erholungsheime in Hohnstein ebenfalls,

die bedeutungsvolle Jugendburg natürlich auch – mit auf Kosten

der Allgemeinheit eine Automobilstraße errichtet werden soll, die

vielleicht 500000 Mark kostet und nur einem einzigen Wirt erhöhten

Verdienst =vielleicht= bringt, der großen Allgemeinheit aber durch

die Verzinsung der Anlagekosten, durch die Unterhaltung der Anlage

Lasten aufbürdet, die Stadt Hohnstein schwer schädigt und tausenden von

Wanderern einen köstlichen Promenadenweg vereitelt.

Wie wir uns in dieser Frage verhalten haben, zeigt die nachgedruckte

Eingabe, die wir dem zuständigen Ministerium unterbreiteten und die bis

jetzt Erfolg hatte.

Die interessierten Kreise werden sich natürlich mit dem ablehnenden

Bescheid, der die Heimatschutzinteressen in dankenswerter Weise

wahrenden Ministerialbehörde nicht zufrieden geben und immer erneut

versuchen, diesen prächtigen, wohl in seiner Schönheit noch einzig

dastehenden Promenadenweg dem Luxusautomobilverkehr zu erschließen.

Mögen alle, die diese Zeilen und die nachfolgende Eingabe lesen, mit

uns dagegen kämpfen, daß nicht alle und jede Naturschönheiten wegen

einer kleinen interessierten Gemeinde vernichtet und der großen

Allgemeinheit dadurch verschlossen werden. _Nicht das Interesse

Einzelner, sondern das Interesse der Allgemeinheit muß stets in solchen

Fragen maßgebend sein!_

[Illustration: Abb. 1. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]

»Wie aus der Presse und aus Mitteilungen interessierter Kreise bekannt

geworden ist, werden neuerdings verstärkte Anstrengungen gemacht, die

von _Hohnstein nach dem Brand führende Straße für den Verkehr mit

Kraftwagen zu öffnen oder gar sie als Autostraße auszubauen_. Die

Entscheidung darüber, ob diesen Wünschen stattgegeben werden soll,

liegt beim Finanzministerium. Deshalb wenden wir als die berufenen

Vertreter des Naturschutzes in Sachsen uns an die hohe Behörde mit

der _eindringlichen Bitte, die in dieser Richtung gehenden Anträge

unter allen Umständen abzulehnen_, damit dieser an landschaftlichen

Reizen einzig dastehende Ausschnitt im Gebiete der Sächsischen

Schweiz dem beschaulichen Naturgenuß wirklicher Naturfreunde nicht

entzogen wird, um nur noch einen Ausflugsort wie viele andere für den

verhältnismäßig kleinen Teil begüterter Autobesitzer zu bilden. Mit

Schreiben vom 15. Juni 1927 haben wir uns bereits mit Bitte um Hilfe an

den Herrn Landforstmeister unter Klarlegung der gegen die Genehmigung

vom Standpunkte des Waldschutzes sprechenden Gründe gewendet und sind

überzeugt, bei ihm volles Verständnis gefunden zu haben. Diese Gründe

liegen so auf der Hand, daß es kaum weiterer Ausführungen bedarf. Wir

gestatten uns daher, kurz nur auf folgendes hinzuweisen:

Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz ist sich wohl bewußt,

daß er keine amtliche Stelle ist, der ein gesetzliches Veto-Recht

zusteht. Er fühlt sich aber, getragen von dem Vertrauen seiner

vielen tausend (40000) Mitglieder aus allen Bevölkerungsschichten

des ganzen Landes, berechtigt und verpflichtet, dann seine Stimme zu

erheben und um Gehör zu bitten, wenn einzigartige Naturschönheiten

unseres Landes durch geplante Unternehmungen bedroht werden; er

hält sich aber in solchen Fällen dieser Art zurück, wenn er sich

überzeugen muß, daß durch Verhinderung solcher Unternehmungen für

die Allgemeinheit bedeutende wirtschaftliche Schäden erwachsen, die

in keinem Verhältnis mehr zu den zu schützenden Naturschönheiten

stehen. Die Voraussetzung für die nötige Zurückhaltung ist aber im

vorliegenden Falle nicht im geringsten gegeben; im Gegenteil sind die

hier zutage tretenden Wünsche erwerbslustiger Unternehmer geradezu

ein Schulbeispiel dafür, wie wirtschaftlich geringer Vorteile wegen

unschätzbare Werte der Allgemeinheit geopfert werden sollen, dazu

auch noch zum Schaden gerade solcher Kreise, die an der unversehrten

Erhaltung der vorhandenen Naturschönheiten auch wirtschaftlich

interessiert sind. Ein wirtschaftlicher Vorteil infolge Freigabe der

Brandstraße kann aber wohl kaum in einigermaßen beachtlicher für

irgendeine andere Seite in Frage kommen, als für den Bewirtschafter

des Brand-Gasthauses, der übrigens vor nicht zu langer Zeit, wie er

gegenüber ihm nicht als solche bekannten Vorstandsmitgliedern unseres

Vereins geäußert hat, noch auf dem Standpunkt stand, der Autoverkehr

nach dem Brand könne ihm wirtschaftlich nur Schaden bringen, da

durch ihn seine zahlreichen Wandergäste und Sommerfrischler vor den

erfahrungsgemäß weniger verzehrenden Autofahrern sich zurückziehen

würden. – Einen wirtschaftlichen Gewinn versprechen sich vielleicht

noch Autounternehmungen, die regelmäßigen Autoverkehr nach dem Brand

einzurichten beabsichtigen oder Mietfahrten dahin erhoffen. Deren

Ansprüchen dürfte aber schon hinreichend gedient sein, wenn sie die

Fahrten bis nach der Stadt Hohnstein durchführen, von wo aus die

Fahrgäste in einer kleinen halben Stunde auf dem bequemen ebenen Wege

der Brandstraße das Brand-Gasthaus erreichen können. Das Gleiche gilt

von den privaten Autos, deren Insassen wohl nicht zu viel zugemutet

wird, wenn sie, um wunderbare Naturschönheiten zu genießen, das Opfer

eines halbstündigen Spazierganges auf herrlichster Waldstraße auf sich

nehmen. Und diejenigen, die körperlich nicht imstande sind, die kleine

Fußwanderung zu unternehmen, können leicht mit Pferdegeschirr von

Hohnsteiner Lohnfuhrwerksbesitzern in kurzer Zeit das Brand-Gasthaus

erreichen. Dadurch werden auch die wirtschaftlichen Interessen dieser

Kreise geschont, wie im entgegengesetzten Falle bald mehrere Betriebe

völlig lahmgelegt werden würden. Ganz erheblichen wirtschaftlichen

Schaden würden auch die verschiedenen Gasthäuser der Stadt Hohnstein

erleiden, die jetzt beliebte Einkehrstätten der Autofahrer bilden und

an denen sicherlich nach =Freigabe= der Brandstraße die Kraftwagen

vorüberfahren würden, um erst auf dem Brand-Gasthaus Einkehr zu halten.

[Illustration: Abb. 2. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]

Der jetzt von dem Brandwirt gegenüber seiner früheren Ansicht erwartete

große wirtschaftliche Vorteil wird, des sind wir sicher, keinesfalls

eintreten. Der erwartete Kraftwagenzufluß wird sich fast ausschließlich

aus der Richtung von Dresden her bewegen; die Kraftwagen werden

ausnahmslos auf ihrer Fahrt zuerst Halt auf der Bastei machen und

die Insassen dort ihren Hauptverzehr haben. Der Brand ist der Bastei

viel zu nahe gelegen, als daß sie dort bereits wieder eine größere

Zeche machen werden. Es ist vielmehr mit Sicherheit anzunehmen,

daß die meisten dort nur kurz einen Blick auf die nahe und ferne

Bergwelt werfen und dann alsbald wieder von dannen fahren oder doch

nur ein weniges in der Gastwirtschaft verzehren. Andererseits werden

aber infolge des Kraftwagenverkehrs die jetzt in großer Anzahl dort

einkehrenden Fußwanderer und begeisterten Naturfreunde, die im

Brand-Gasthaus zu längerer Rast bei Speise und Trank zu verweilen

pflegen, sowie die dort Herberge nehmenden Sommerfrischler immer mehr

wegbleiben, so daß der Wirt statt des erwarteten Vorteiles durch

Erfüllung seines Wunsches nur wirtschaftlichen Schaden erleiden würde.

Es steht für uns hiernach fest, daß die _angestrebte Freigabe niemanden

irgend nennenswerten, wirtschaftlichen Gewinn bringen wird und daß

wirtschaftliche Gründe allgemeiner Art keineswegs dafür sprechen_,

daß aber dagegen jetzt gewinnbringende Unternehmungen dadurch _schwer

geschädigt, wenn nicht in ihrer Existenz bedroht werden würden_.

[Illustration: Abb. 3. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]

Demgegenüber werden _unmeßbar ideale Werte aufs schwerste gefährdet_.

Die Brandstraße mit ihrem großartigen Baumbestand wird als auf

einem Bergrücken hinführende Waldstraße im Lande wohl kaum

ihresgleichen finden. Wir enthalten uns näherer Beschreibung dieser

einzigartigen Schönheiten, gestatten uns aber, einige Lichtbilder von

Einzelansichten der Straße beizufügen, die jedes Wort überflüssig

machen. Die Straße bildet den schönsten Zugangsweg für ungezählte

Fußgänger in der Richtung von Hohnstein und aus dem Tiefen Grund

(Grundmühle) und gestattet infolge ihres fast ebenen Verlaufes

beschaulichen Naturgenuß ohne jede körperliche Anstrengung. Wird

sie aber für den Kraftwagenverkehr freigegeben, so ist es mit der

ruhigen Beschaulichkeit vorüber und tausenden von Naturfreunden ist

die Freude des Wanderns in so bevorzugter Natur durch die selbst

bei allen getroffenen Vorkehrungen nicht zu vermeidenden Staub- und

Schmutzbelästigungen vergällt, so daß sie gezwungen werden, den ihnen

lieben Weg zu meiden. Die Erfahrungen auf der Bastei haben es bewiesen.

Noch wesentlich höher werden die Schäden an idealen Werten sein, sollte

dem Kraftwagenverkehr zuliebe die Straße zu einer wirklichen Autostraße

ausgebaut werden. Das müßte ihre Verbreiterung zur Folge haben und

die schönsten Waldbäume müßten der Verbreiterung zum Opfer fallen und

Naturschönheiten ersten Ranges wären damit für immer vernichtet, ganz

abgesehen davon, daß der Baumbestand durch den von Autos verursachten

Schmutz und deren Ausdünstungen nach und nach verkümmern würde. Wenn

davon gesprochen worden ist, daß den von der Straße vertriebenen

Fußwanderern neben der Straße laufende Fußwege im Walde geschaffen

werden sollen, so können diese nimmermehr einen Ersatz für die

Schönheiten der Waldstraße in ihrer jetzigen Gestalt bieten und würden

außerdem noch einem weiteren Eingriff in die dermalige Unversehrtheit

des Waldbestandes bedeuten. Nicht unbeträchtliche weitere Schädigung

des Baumbestandes müßte die nicht zu umgehende Anlegung eines

Autohalteplatzes in nächster Nähe des Brandgasthofes weiterhin nach

sich ziehen, dem gerade besondere Prachtstücke von alten Bäumen zum

Opfer fallen müßten. Dadurch würde zudem die Lage des Gasthauses fast

im Schatten dieser Baumriesen wesentlich beeinträchtigt werden, der

Aufenthalt auf dem Platze vor dem Gasthofe in der Nähe benzinduftender

Autos würde stark an Reiz verlieren, und die nicht Auto fahrenden

Besucher würden bald vertrieben werden, zumal sie nach allgemeiner

Beobachtung es sich gefallen lassen müßten, gegenüber den Autofahrern

als Gäste zweiter Klasse behandelt zu werden.

[Illustration: Abb. 4. =Der Höhenweg vom Brand nach Hohnstein=]

Wir haben uns damit abgefunden, daß die Bastei dem unbeschränkten

Autoverkehr freigegeben worden ist, weil wohl dieser vorgeschobene

Posten als Eintrittspunkt in die Sächsische Schweiz in der Nähe

von Dresden den Fremdenverkehrsinteressen preisgegeben werden

mußte. Wir glauben aber, daß damit genug getan ist und daß weitere

Naturschönheiten, zumal in so geringer Entfernung von der Bastei

nicht weiter durch Autoverkehr beeinträchtigt werden dürfen, wie

dies durch Freigabe der Brandstraße der Fall sein müßte. Ungezählte

Einzelpersonen, die Vertreter von Erholungsheimen in Hohnstein, die

Verwaltung der Jugendburg, Vertreter von Vereinen usw. haben sich

an uns gewandt mit der Bitte, um Hilfe gegen die Gefahr, die ihrer

Freude an der Natur und ihrer Erholung droht. Wir sind der Meinung,

_daß soziales Denken und Empfinden unbedingt dazu führen muß, die

gefährdeten idealen Werte, die in erster Linie der minderbemittelten

Bevölkerung zugute kommen, gegenüber der Bequemlichkeit einer

verhältnismäßig geringen Zahl begüterter Personen, mit allen Mitteln

zu schützen_. Wie schon oben erwähnt, kommt bei Ablehnung der Freigabe

eine fühlbare Beschränkung der Autofahrer kaum in Betracht, da ihnen

auf dem meist üblichen Tourenweg Dresden–Bastei–Hohnstein–Schandau die

Fahrt auf der landschaftlich gleichfalls höchst reizvollen Straße durch

den Tiefen Grund unbehindert freisteht.

Die Sächsische Schweiz bietet genügend viel schöne Punkte, die bequem

zu erreichen sind. Einer Vermehrung der bequemen Zugänglichkeiten

müßte unseres Erachtens im Interesse der Allgemeinheit mit aller

Entschiedenheit konsequent entgegengetreten werden.

Wie die österreichische Regierung in großzügiger Weise das ganze

große Gebiet des Karwendelgebirges dem Naturschutz unterstellt hat,

so wäre zur Erhaltung der Schönheiten unseres Elbsandsteingebirges

wohl wünschenswert, es in seiner jetzigen Verfassung, in seiner ganzen

Ausdehnung noch als Naturschutzgebiet zu erklären. Demgegenüber ist

unser jetzt vorgetragener Wunsch sehr bescheiden. Wir wiederholen ihn

und bitten nochmals dringend, die _Brandstraße_ nach wie vor _für den

Verkehr von Kraftfahrzeugen aller Art zu verbieten_.«

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVII, Heft 3–4 · 第 58 / 68 题